Die eucharistische Anbetung ist der Anbetungskult, den die katholische Kirche Jesus Christus, der unter den Gestalten des konsekrierten Brotes wahrhaft gegenwärtig ist, außerhalb der Messfeier darbringt. Vor dem Tabernakel, wo die Hostie aufbewahrt wird, oder vor dem in einer Monstranz ausgesetzten Allerheiligsten verweilt der Gläubige in Stille, um den anzubeten, den er gegenwärtig glaubt – mit Leib, Blut, Seele und Gottheit. Dies ist keine beliebige, nebensächliche Frömmigkeitsübung: Es ist, nach dem Konzil von Trient, der Latrie-Kult, der allein Gott geschuldet ist und den die Kirche dem Sakrament der Eucharistie „erwiesen hat und weiterhin erweist"[1].
Die Anbetung ist weder eine Verdoppelung der Messe noch ihre Konkurrentin: Sie ist ihre Fortführung. Die Gegenwart Christi beginnt mit der Konsekration und „dauert so lange an, wie die eucharistischen Gestalten bestehen"[2]; so war es nur natürlich, dass die Kirche, die die Hostien für die Kranken aufbewahrte, allmählich erkannte, dass sie auch in stiller Anbetung vor ihnen verweilen konnte[3]. Aus dieser Logik sind alle Formen des eucharistischen Kultes außerhalb der Messe hervorgegangen: der Besuch beim Allerheiligsten, die Aussetzung, die sakramentale Andacht, das Vierzigstündige Gebet, die Ewige Anbetung, die Fronleichnamsprozession.
Geschichtlich hat sich diese öffentliche Anbetung im 13. Jahrhundert entwickelt, mit der Entstehung des Fronleichnamsfestes, und hat sich dann in Gegenständen und Riten verdichtet – die Monstranz im 14. Jahrhundert, das Vierzigstündige Gebet im 16., die Ewige Anbetung und die Eucharistischen Kongresse im 19. Jahrhundert. Das Lehramt hat sie in Trient definiert und im 20. Jahrhundert reichlich gefördert, von Mysterium fidei Pauls VI. bis zu Sacramentum caritatis Benedikts XVI.
Dieser Artikel legt die lehrmäßige Grundlage, die Geschichte, die Formen und die liturgischen Normen der eucharistischen Anbetung dar. Zur eigenen Stimme der Heiligen zu diesem Thema siehe Was die Heiligen über die eucharistische Anbetung sagen. Zum praktischen Weg des Gebets siehe In der eucharistischen Anbetung wachsen. Zu den verbreiteten Missverständnissen siehe Häufige Irrtümer über die eucharistische Anbetung. Zur Unterscheidung zwischen der Anbetung Gottes und der Verehrung der Heiligen siehe Was ist der Unterschied zwischen Anbetung und Verehrung?.
Was ist die eucharistische Anbetung?
Christus anbeten, der außerhalb der Messe wahrhaft gegenwärtig ist
Anbeten im strengen Sinn heißt, Gott als Gott anzuerkennen und sich ihm zu unterwerfen: Es ist der erste Akt der Tugend der Gottesverehrung. Die eucharistische Anbetung bezieht diesen Akt auf eine genaue, örtlich bestimmte Gegenwart – die Christi unter den konsekrierten Gestalten, die im Tabernakel aufbewahrt oder den Blicken der Gläubigen ausgesetzt sind. Der Katechismus beschreibt sie ohne Umschweife: In der Messe beten wir den Herrn bereits an, indem wir das Knie beugen oder uns tief verneigen; doch „die katholische Kirche hat dem Sakrament der Eucharistie diesen Anbetungskult, der ihm geschuldet ist, erwiesen und erweist ihn weiterhin, nicht nur während der Messe, sondern auch außerhalb ihrer Feier"[4].
„Weil Christus selbst im Altarsakrament gegenwärtig ist, muss er mit Anbetungskult geehrt werden. Der Besuch beim Allerheiligsten Sakrament ist ein Beweis der Dankbarkeit, ein Zeichen der Liebe und eine Pflicht der Anbetung gegenüber Christus, unserem Herrn." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1418, unter Berufung auf Paul VI., Mysterium fidei[5]
Gegenstand der Anbetung ist also kein Symbol und kein heiliger Gegenstand: Es ist eine Person, der lebendige Christus. Dies unterscheidet die eucharistische Anbetung grundlegend von der bloßen Verehrung einer Reliquie oder eines Bildes – eine Unterscheidung, die im Artikel Was ist der Unterschied zwischen Anbetung und Verehrung? entfaltet wird.
Ein Latrie-Kult, der allein Gott geschuldet ist
Das Fachwort lautet Latrie (vom griechischen latreia, „Gottesdienst"). Die katholische Theologie unterscheidet drei Stufen des Kultes: die Latrie, die allein Gott vorbehaltene Anbetung; die Dulie, die Verehrung der Heiligen; die Hyperdulie, die hervorragende Verehrung der Jungfrau Maria. Der Eucharistie wird der Kult der Latrie zuteil, weil das, was sie enthält, kein Geschöpf ist, sondern Gott selbst[6]. Die Hostie anzubeten heißt also nicht, Brot anzubeten: Es heißt, Christus anzubeten, den der Glaube unter der Brotsgestalt erkennt. Die ganze Berechtigung der eucharistischen Anbetung hängt an dieser Identität – was erklärt, warum das Konzil von Trient darauf bestand, sie gegen die Reformatoren zu definieren, die darin Götzendienst sahen (siehe unten).
Eine Fortführung der Messe, keine Verdoppelung
Der häufigste Einwand – „genügt die Messe nicht?" – beruht auf einem Missverständnis. Der Kult der Eucharistie außerhalb der Messe geht aus der Messe hervor und führt zu ihr zurück: Er ist ihre Ausstrahlung in der Zeit. Die Instruktion Eucharisticum mysterium (1967) stellt es als Grundsatz auf: Das eucharistische Mysterium ist „zugleich Opfer, Gedächtnis und Gegenwart", und alle Formen des eucharistischen Kultes laufen auf die Teilnahme am Opfer und an der Kommunion zu[7]. Benedikt XVI. fasst es in einer klassisch gewordenen Formel zusammen:
„Der Akt der Anbetung außerhalb der heiligen Messe verlängert und vertieft, was in der liturgischen Feier selbst geschehen ist. […] Denn nur in der Anbetung kann eine tiefe und wahre Aufnahme heranreifen. Und gerade in diesem persönlichen Akt der Begegnung mit dem Herrn reift dann auch die in der Eucharistie enthaltene soziale Sendung heran." — Benedikt XVI., Sacramentum caritatis, 22. Februar 2007, § 66[8]
Anbetung und Kommunion stehen sich also nicht gegenüber: Wir beten den an, den wir empfangen, und wir empfangen besser den, den wir angebetet haben. Dieser falsche Gegensatz wird eigens behandelt in Häufige Irrtümer über die eucharistische Anbetung.
Warum betet man die Hostie an? Die lehrmäßige Grundlage
Die Realpräsenz und die Transsubstantiation
Alle Anbetung ruht auf einer Behauptung: Unter den konsekrierten Gestalten ist kein leeres Zeichen, sondern Christus selbst, der wahrhaft und wesentlich bleibt. Das Konzil von Trient lehrt, „durch die Konsekration des Brotes und des Weines geschieht eine Verwandlung der ganzen Brotsubstanz in die Substanz des Leibes Christi, unseres Herrn, und der ganzen Weinsubstanz in die Substanz seines Blutes" – eine Verwandlung, die treffend Transsubstantiation genannt wird[9]. Die Erscheinungen (Geschmack, Farbe, Form) bleiben; die tiefe Wirklichkeit ist verwandelt. Darum richtet sich die Anbetung nicht an das, was die Augen sehen, sondern an das, was der Glaube erkennt:
„Die Gegenwart des wahren Leibes Christi und des wahren Blutes Christi in diesem Sakrament lernt man nicht durch die Sinne, sondern allein durch den Glauben, der sich auf die Autorität Gottes stützt." — Heiliger Thomas von Aquin, Summa theologiae, III, q. 75, a. 1, zitiert von Paul VI. in Mysterium fidei[10]
Dieser Glaube hat sein Lied gefunden in der Hymne, die Thomas von Aquin für das neue Fest des Allerheiligsten dichtete, dem Adoro te devote – „Ich bete Dich innig an, verborgene Gottheit, wahrhaft gegenwärtig unter diesen Gestalten"[11]. Die Lehre von der Transsubstantiation wird eigens dargelegt im Artikel Die Transsubstantiation und in dem über die Realpräsenz; hier ist sie das Fundament der Anbetung.
Die bleibende Gegenwart: was die Anbetung außerhalb der Messe begründet
Wenn die Gegenwart Christi mit dem Ende der Messe aufhörte, gäbe es keine eucharistische Anbetung. Doch die Kirche lehrt das Gegenteil: Die eucharistische Gegenwart „beginnt im Augenblick der Konsekration und dauert so lange an, wie die eucharistischen Gestalten bestehen. Christus ist ganz und ungeteilt in jeder der Gestalten und ganz und ungeteilt in jedem ihrer Teile gegenwärtig"[12]. Diese bleibende Gegenwart begründet alles: Wenn Christus in der aufbewahrten Hostie bleibt, dann kann man sie würdig aufbewahren, besuchen, aussetzen, anbeten. Der Tabernakel ist kein Vorratsschrank, sondern der Ort einer Gegenwart:
„Der Tabernakel soll sich in den Kirchen an einem besonders würdigen Ort befinden, mit größter Ehre. Vornehmheit, Anordnung und Sicherheit des eucharistischen Tabernakels sollen die Anbetung des Herrn fördern, der im Allerheiligsten Altarsakrament wahrhaft gegenwärtig ist." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1183[13]
„Niemand isst dieses Fleisch, ohne es zuvor angebetet zu haben"
Die Anbetung der Eucharistie ist keine mittelalterliche Neuerung, die dem alten Glauben aufgeklebt wurde: Sie ist die folgerichtige Konsequenz des Glaubens an die Realpräsenz, schon bei den Vätern gegenwärtig. Der heilige Augustinus wendet, als er den Psalmvers „betet an den Schemel seiner Füße" auslegt, ihn auf das Fleisch Christi an, das als Speise gegeben wird, und schließt mit einer berühmt gebliebenen Formel:
„Niemand isst dieses Fleisch, ohne es zuvor angebetet zu haben […]; nicht nur sündigen wir nicht, indem wir anbeten, sondern wir würden sündigen, indem wir nicht anbeten." — Heiliger Augustinus, Kommentar zu Psalm 98, § 9[14]
Benedikt XVI. hat diesen Satz zum Kern seiner Lehre über das Band zwischen Kommunizieren und Anbeten gemacht: Die Eucharistie zu empfangen heißt, sich in eine Haltung der Anbetung gegenüber dem zu versetzen, den man empfängt[15]. Die Stimme der Väter und Kirchenlehrer zu diesem Punkt ist gesammelt in der Blütenlese Was die Heiligen über die eucharistische Anbetung sagen.
Biblische Wurzeln und alte eucharistische Aufbewahrung
Die Anbetung Christi in der Schrift
Das Konzil von Trient verankert die Anbetung der Eucharistie in der Anbetung, die Christus im ganzen Evangelium empfangen hat: „den, den die Weisen anbeteten, indem sie niederfielen" (Mt 2,11), den, von dem der Vater sagt: „Alle Engel Gottes sollen ihn anbeten" (Hebr 1,6), „der in Galiläa von den Aposteln angebetet wurde" (Mt 28,17; Lk 24,52)[16]. Die Logik ist einfach: Derselbe Christus, der in seinem sichtbaren Fleisch angebetet wurde, ist in der Eucharistie gegenwärtig; er hat nicht aufgehört, anbetungswürdig zu sein, weil er sich zur Speise gemacht hat. „Dieser darf nicht weniger angebetet werden, weil er von Christus dem Herrn eingesetzt wurde, uns zu nähren", erklärt das Konzil[17].
Die eucharistische Aufbewahrung in der Kirche der ersten Jahrhunderte
Die Eucharistie wurde schon im christlichen Altertum außerhalb der Feier aufbewahrt, zunächst um sie den Abwesenden und Kranken zu bringen. Der heilige Justin beschreibt um 150 die Sonntagsliturgie Roms und vermerkt, dass am Ende die Diakone die Eucharistie „zu den Abwesenden" tragen[18]. Diese Übung der Aufbewahrung für die Kommunion der Kranken – die Wegzehrung – ist, so sagt Trient, so alt, „dass schon das Zeitalter des Konzils von Nizäa sie kannte"[19]. Das Konzil verteidigt diesen Brauch als „heilsam und notwendig" und belegt mit dem Anathema jene, die behaupten wollten, es sei verboten, die Eucharistie im Tabernakel aufzubewahren[20].
Von der Aufbewahrung für die Kranken zur stillen Anbetung
Der Tabernakel hat also zunächst eine dienende Aufgabe: das Sakrament für jene zu hüten, die nicht zum Altar kommen können. Doch die Kirche, die ihren Glauben an die Realpräsenz vertiefte, entdeckte, dass sie vor dieser Aufbewahrung verweilen konnte. Der Katechismus zeichnet diesen Übergang nach:
„Der heilige Aufbewahrungsort (Tabernakel) war zunächst dazu bestimmt, die Eucharistie würdig zu verwahren, damit sie außerhalb der Messe zu den Kranken und Abwesenden gebracht werden konnte. Durch die Vertiefung des Glaubens an die Realpräsenz Christi in seiner Eucharistie ist die Kirche sich der Bedeutung der stillen Anbetung des unter den eucharistischen Gestalten gegenwärtigen Herrn bewusst geworden." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1379[21]
Aus dieser Bewusstwerdung ist im Mittelalter die Anbetung als öffentliche Frömmigkeit geboren.
Geschichte einer Frömmigkeit: von der Aufbewahrung zur Monstranz
Die Entstehung des Fronleichnamsfestes (13. Jahrhundert)
Die öffentliche Anbetung der Eucharistie nimmt im 13. Jahrhundert ihren Aufschwung, einem Jahrhundert großer eucharistischer Inbrunst. In Lüttich empfängt die Nonne Juliana von Cornillon (um 1192–1258) die innere Gewissheit, dass im Kalender ein Fest zu Ehren des Allerheiligsten fehle; die erste örtliche Feier findet 1246 in Lüttich statt[22]. Im Jahr 1263 kommt das eucharistische Wunder von Bolsena hinzu – eine Hostie, die in den Händen eines an der Realpräsenz zweifelnden Priesters auf dem Korporale, das seither in Orvieto aufbewahrt wird, geblutet haben soll – und bestärkt die Bewegung[23]. Im folgenden Jahr dehnt Papst Urban IV. das Fest durch die Bulle Transiturus de hoc mundo vom 11. August 1264 auf die ganze lateinische Kirche aus; der heilige Thomas von Aquin verfasst dessen liturgisches Offizium[24]. Die Einzelheiten dieser Geschichte und die Stimme der Heiligen, die sie getragen haben, finden sich in Was die Heiligen über die eucharistische Anbetung sagen.
Die Erfindung der Monstranz
Fronleichnam schafft ein neues Bedürfnis: die Hostie der Verehrung des Volkes zu zeigen und sie vor aller Augen in Prozession zu tragen. Bis dahin wurde das Sakrament in einem geschlossenen Gefäß aufbewahrt – Pyxis oder eucharistischer „Turm". Um dem Verlangen, die Hostie zu sehen, zu entsprechen, ersinnt man im 14. Jahrhundert die Monstranz (vom lateinischen monstrare, „zeigen"): ein kostbares Gerät, oft in Form einer strahlenden Sonne, mit einem Glas versehen, das die in einem metallenen Halbmond, der Lunula, gefasste Hostie sehen lässt[25]. So entsteht das liturgische Gerät aus dem Verlangen anzubeten: Die Form folgt dem Glauben.
Das Vierzigstündige Gebet (16. Jahrhundert)
Im 16. Jahrhundert erscheint in Mailand eine Frömmigkeit, der eine große Zukunft bestimmt ist: die Anbetung des Vierzigstündigen Gebetes (Quarant'Ore), die ununterbrochene Aussetzung des Allerheiligsten während vierzig Stunden, zum Gedächtnis der Zeit, die der Leib Christi im Grabe ruhte. Der heilige Anton Maria Zaccaria (1502–1539), Gründer der Barnabiten, ist ihr großer Verbreiter in Oberitalien[26]. Im Jahr 1592 ordnet Papst Clemens VIII. durch die Konstitution Graves et diuturnae diese Übung für die Kirchen Roms an und fördert sie; damit legt er die Grundlagen dessen, was die Clementinische Instruktion über das Vierzigstündige Gebet werden wird[27].
Das Zeitalter der großen Anbeter (19. Jahrhundert)
Das 19. Jahrhundert ist das einer eucharistischen Blüte. Im Jahr 1856 gründet in Paris der heilige Pierre-Julien Eymard (1811–1868), der „Apostel der Eucharistie", die Kongregation vom Heiligsten Sakrament, die der Anbetung geweiht ist und der bald die Dienerinnen des Heiligsten Sakraments folgen[28]. Gemeinschaften der Ewigen Anbetung mehren sich, in denen das Allerheiligste ohne Unterbrechung, Tag und Nacht, durch eine Ablösung von Anbetern angebetet wird. Es ist auch das Jahrhundert der großen volkstümlichen eucharistischen Weihen.
Die Eucharistischen Kongresse (1881)
Aus dieser Inbrunst entsteht eine neue Einrichtung: die Eucharistischen Kongresse. Der Gedanke geht auf eine Laiin zurück, Émilie Tamisier (1834–1910), geistliche Tochter Eymards, unterstützt von Bischof Gaston de Ségur. Der erste internationale Eucharistische Kongress findet 1881 in Lille statt[29]. Indem sie die Mengen um Anbetung und Prozessionen versammeln, werden diese Kongresse zu einem weltweiten Stelldichein der Kirche – jener von Lourdes 1914, von Chicago 1926, bis hin zu den Kongressen der Gegenwart.
- 1246Erstes Fronleichnam in Lüttich
Auf Antrieb der heiligen Juliana von Cornillon führt Bischof Robert von Thourotte das Fest des Allerheiligsten Sakraments im Bistum Lüttich ein.
- 1263Eucharistisches Wunder von Bolsena
Eine konsekrierte Hostie soll auf dem Korporale geblutet haben, das seither in Orvieto aufbewahrt wird; das Ereignis stärkt die eucharistische Frömmigkeit.
- 11. August 1264Bulle „Transiturus de hoc mundo"
Urban IV. dehnt das Fronleichnamsfest (Corpus Christi) auf die ganze lateinische Kirche aus; der heilige Thomas von Aquin verfasst dessen Offizium.
- 14. JahrhundertAufkommen der Monstranz
Um die Hostie der Anbetung zu zeigen und in Prozession zu tragen, schafft man die Monstranz.
- 1592Das Vierzigstündige Gebet in Rom
Clemens VIII. ordnet durch „Graves et diuturnae" die Anbetung des Vierzigstündigen Gebetes an, die der heilige Anton Maria Zaccaria von Mailand aus verbreitet hatte.
- 1856Kongregation vom Heiligsten Sakrament
Der heilige Pierre-Julien Eymard gründet in Paris eine der Anbetung geweihte Kongregation; Aufschwung der Ewigen Anbetung.
- 1881Erster internationaler Eucharistischer Kongress
Auf Initiative von Émilie Tamisier findet der erste Eucharistische Kongress in Lille statt.
Was die Kirche lehrt und vorschreibt: das Lehramt
Das Konzil von Trient: der definierte Latrie-Kult (1551)
Gegenüber den Reformatoren, die die Eucharistie auf ein Zeichen herabsetzten und die Anbetung der Hostie als Götzendienst brandmarkten, definiert das Konzil von Trient in seinem Dekret über die Eucharistie (XIII. Sitzung, 11. Oktober 1551) feierlich den Anbetungskult:
„Es bleibt kein Grund zu zweifeln, dass alle Christen nach der seit jeher in der katholischen Kirche überkommenen Gewohnheit diesem heiligsten Sakrament mit Verehrung den Latrie-Kult erweisen, der dem wahren Gott geschuldet ist." — Konzil von Trient, XIII. Sitzung, Kap. 5, 1551[30]
Das Konzil billigt ausdrücklich das jährliche Fest des Allerheiligsten Sakraments und die Prozessionen, in denen man es „durch die Straßen und über die öffentlichen Plätze" trägt[31]. Und es belegt mit dem Anathema jeden, der diese Anbetung leugnete:
„Wenn jemand sagt, dass Christus im heiligen Sakrament der Eucharistie nicht mit Latrie-Kult, auch nicht mit äußerem, angebetet werden darf […] noch öffentlich zur Anbetung des Volkes ausgesetzt werden darf, und dass diejenigen, die ihn anbeten, Götzendiener seien: der sei mit dem Anathema belegt." — Konzil von Trient, XIII. Sitzung, Kanon 6[32]
Diese Definition bleibt die dogmatische Grundlage aller eucharistischen Anbetung. Der Götzendienst-Einwand und seine Widerlegung werden wieder aufgenommen in Was ist der Unterschied zwischen Anbetung und Verehrung?.
Paul VI.: Mysterium fidei (1965)
In dem Augenblick, da gewisse Theologen nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil die Realpräsenz verharmlosten oder den Kult außerhalb der Messe geringschätzten, bekräftigt Paul VI. die Lehre in der Enzyklika Mysterium fidei (3. September 1965). Er ermahnt darin die Gläubigen zum Besuch beim Allerheiligsten Sakrament:
„Die Gläubigen sollen im Laufe des Tages nicht versäumen, dem Allerheiligsten Sakrament einen Besuch abzustatten. […] Denn der Besuch ist ein Zeichen der Dankbarkeit, eine Geste der Liebe und eine Pflicht der Erkenntlichkeit gegenüber Christus, unserem Herrn, der an diesem Ort gegenwärtig ist." — Paul VI., Mysterium fidei, 1965[33]
Eucharisticum mysterium (1967) und der Ritus von 1973
Die Instruktion Eucharisticum mysterium (Ritenkongregation, 25. Mai 1967) übersetzt diese Lehre in pastorale Weisungen: Sie verbindet Feier, Aufbewahrung und Anbetung und wacht darüber, dass der Kult außerhalb der Messe auf Opfer und Kommunion hingeordnet bleibt[34]. Diese Reform mündet am 21. Juni 1973 in den Ritus De sacra communione et de cultu mysterii eucharistici extra Missam („Die heilige Kommunion und der Kult der Eucharistie außerhalb der Messe"), promulgiert durch das Dekret Eucharistiae sacramentum, der die bis heute geltenden Normen für Aussetzung, Andacht und Prozessionen festlegt[35].
Johannes Paul II. und Benedikt XVI.: die Anbetung im Herzen der Erneuerung
An der Schwelle des dritten Jahrtausends stellen zwei Päpste die Anbetung wieder in die Mitte des kirchlichen Lebens. Johannes Paul II. preist sie in der Enzyklika Ecclesia de Eucharistia (17. April 2003) mit johanneischer Innigkeit:
„Es ist gut, mit Ihm Zwiesprache zu halten und, an Seine Brust gelehnt wie der geliebte Jünger, von der unendlichen Liebe seines Herzens berührt zu werden. […] Wie schön ist es, bei Ihm zu verweilen!" — Johannes Paul II., Ecclesia de Eucharistia, 2003, § 25[36]
Er ruft 2004–2005 ein Jahr der Eucharistie aus und ermutigt im Schreiben Mane nobiscum Domine zu Aussetzung und verlängerter Anbetung[37]. Benedikt XVI. fasst schließlich in Sacramentum caritatis (2007) die Lehre vom inneren Band zwischen Feier und Anbetung zusammen: Weit entfernt, sich zu widersprechen, nähren sie einander; die Anbetung verlängert und vertieft, was sich in der Messe vollzieht[38].
| Dokument | Autor · Datum | Beitrag zur eucharistischen Anbetung |
|---|---|---|
| Dekret über die Eucharistie, XIII. Sitzung | Konzil von Trient · 1551 | Definiert den dem Allerheiligsten Sakrament geschuldeten Latrie-Kult; billigt Fest und Prozessionen (DS 1643–1644) |
| Mysterium fidei | Paul VI. · 1965 | Bekräftigt die Realpräsenz; fördert den Besuch beim Allerheiligsten Sakrament |
| Eucharisticum mysterium | Ritenkongregation · 1967 | Verbindet Feier, Aufbewahrung und Anbetung |
| Ritus De sacra communione… extra Missam | Dekret Eucharistiae sacramentum · 1973 | Legt die Normen für Aussetzung, Andacht und Prozessionen fest |
| Ecclesia de Eucharistia | Johannes Paul II. · 2003 | Lob der Anbetung; Jahr der Eucharistie (2004–2005) |
| Sacramentum caritatis | Benedikt XVI. · 2007 | Lehre vom inneren Band zwischen Feier und Anbetung |
Die liturgischen Formen der Anbetung
Die eucharistische Anbetung hat nicht eine einzige Form, sondern eine ganze Skala, von der einfachsten bis zur feierlichsten.
Der Besuch beim Allerheiligsten
Die demütigste und alltäglichste Form ist der Besuch: in eine Kirche eintreten, vor dem Tabernakel das Knie beugen, einen Augenblick in Stille verweilen. Dazu ermahnen der Katechismus (§ 1418) und Mysterium fidei[39]. Er erfordert weder Aussetzung noch Vorsteher noch Gottesdienst: Die Gegenwart genügt.
Dieser tägliche Besuch wurde auch durch Rufe aus der zeitgenössischen Frömmigkeit neu belebt. In der Erzählung der Ereignisse von Garabandal (1961–1965, von der Kirche nicht als übernatürlich anerkannt) soll die Jungfrau die junge Seherin Conchita González ermahnt haben, Christus im Tabernakel öfter zu besuchen[40]:
„Conchita, du musst meinen Sohn im Tabernakel öfter besuchen. Warum besuchst du Ihn nicht, sondern lässt dich von der Trägheit fortreißen? Er wartet Tag und Nacht auf euch …" — Worte, berichtet von P. Eusebio García de Pesquera, Garabandal — Fakten und Daten (Éditions Résiac, 1992, S. 139)[41]
Die Aussetzung des Allerheiligsten
Die Aussetzung besteht darin, die konsekrierte Hostie dem Blick und der Anbetung der Gläubigen darzubieten. Sie kann auf zweifache Weise geschehen: im geöffneten Ziborium (einfache Form) oder, feierlicher, in der auf dem Altar oder einem Aussetzungsthron aufgestellten Monstranz. Der Ritus von 1973 verdeutlicht ihren Sinn: Die Aussetzung „führt uns dazu, die wunderbare Gegenwart Christi im Sakrament anzuerkennen, und lädt uns zur geistlichen Vereinigung mit ihm ein, die in der sakramentalen Kommunion gipfelt"[42].
Die sakramentale Andacht und der eucharistische Segen
Wenn die Aussetzung mit der Monstranz geschieht, schließt sie mit der Andacht (oder dem Segen) des Allerheiligsten Sakraments: Der Priester oder Diakon, bekleidet mit Pluviale und Velum, nimmt die Monstranz und zeichnet über die Versammlung ein Kreuzzeichen mit dem Allerheiligsten[43]. Dieser Ritus wird von emblematisch gewordenen Gesängen begleitet – dem O Salutaris Hostia (Schlussstrophen des Verbum supernum) und dem Tantum Ergo (Schlussstrophen des Pange lingua), Hymnen, die der heilige Thomas von Aquin für das Offizium von Corpus Christi dichtete[44]. Der Segen wird nicht vom Vorsteher in seinem eigenen Namen erteilt: Christus selbst segnet durch das Sakrament sein Volk.
Das Vierzigstündige Gebet und die Ewige Anbetung
Zwei verlängerte Formen verdienen es, unterschieden zu werden. Das Vierzigstündige Gebet ist eine vierzigstündige ununterbrochene Aussetzung, die herkömmlich einmal im Jahr in einer Pfarrei gehalten wird, verbunden mit dem Gedächtnis des im Grabe ruhenden Christus. Die Ewige Anbetung ist eine ununterbrochene Anbetung – vierundzwanzig Stunden am Tag –, getragen von einer Ablösung einander folgender Anbeter, sodass Christus niemals allein gelassen wird. Viele Pfarreien unterhalten heute Kapellen der Ewigen Anbetung.
Die Fronleichnamsprozession
Schließlich ist die öffentlichste Form die Prozession des Allerheiligsten Sakraments, besonders zum Hochfest von Corpus Christi. Der Priester trägt die Monstranz unter einem Traghimmel durch die Straßen, gefolgt von den Gläubigen: Die Anbetung tritt dann aus der Kirche heraus, um die Stadt zu durchziehen. Genau diese Übung hatte das Konzil von Trient feierlich gebilligt[45].
Zeichen und Gegenstände des eucharistischen Kultes
Der Tabernakel und die Ewige Lampe
Der Tabernakel – der Schrein, in dem die Eucharistie aufbewahrt wird – soll „einen besonders würdigen Ort" der Kirche einnehmen und die Anbetung fördern[46]. Eine Lampe brennt dort beständig, um die Gegenwart zu bezeichnen und zu ehren: Das Recht der Kirche schreibt es ausdrücklich vor.
„Vor dem Tabernakel, in dem die hochheilige Eucharistie aufbewahrt wird, soll ständig eine besondere Lampe leuchten, dazu bestimmt, die Gegenwart Christi zu bezeichnen und zu ehren." — Codex des kanonischen Rechtes (1983), Kanon 940[47]
Diese kleine rote Flamme ist das einfachste und allgemeinste Zeichen der Anbetung: Sie sagt dem Vorübergehenden, dass Jemand da ist.
Monstranz, Lunula und Velum
Drei Gegenstände sind der feierlichen Aussetzung eigen. Die Monstranz zeigt die Hostie; die Lunula (kleiner Halbmond aus Metall und Glas) hält sie aufrecht in der Mitte der Monstranz; das Velum – die breite Stola, die sich der Vorsteher über die Schultern legt – erlaubt ihm, die Monstranz zu halten, ohne sie unmittelbar mit bloßen Händen zu berühren, aus Ehrfurcht. Jeder dieser Gegenstände übersetzt in Materie dieselbe Überzeugung: Was man trägt, ist keine Sache, sondern Jemand.
Die Gesten des Anbeters
Die Anbetung hat ihre Körpersprache. Vor dem Allerheiligsten, ob im Tabernakel aufbewahrt oder ausgesetzt, macht der Gläubige eine Kniebeuge – er beugt ein Knie zum Zeichen der Anbetung[48]. Das Schweigen, die Verneigung, zuweilen der Weihrauch (der wie das Gebet aufsteigt), die verlängerte Sammlung: Alle diese Gesten sagen, dass man vor Gott steht. Der Katechismus erinnert daran, dass die Anbetung „die Haltung des Menschen ist, der sich als Geschöpf vor seinem Schöpfer erkennt"[49].
Die liturgischen Normen für Aussetzung und Segen
Der eucharistische Kult außerhalb der Messe ist nicht der Improvisation überlassen: Der Ritus von 1973 legt seine Regeln fest, die zugleich die Würde des Sakraments und seine Hingeordnetheit auf die Messe schützen.
Der Sinn der Aussetzung. Die Aussetzung soll dazu führen, die Gegenwart Christi anzuerkennen, und zur Kommunion einladen; sie ist niemals Selbstzweck, losgelöst vom empfangenen Sakrament[50].
Keine Messe während der Aussetzung. „Während der Aussetzung des Allerheiligsten Sakraments ist die Feier der Messe im Schiff der Kirche untersagt"[51]: Man feiert das Opfer nicht und stellt nicht zugleich im selben Raum aus, um nicht zu trennen, was sich eint.
Keine Aussetzung um des Segens allein willen. Der Ritus untersagt, das Allerheiligste Sakrament „allein zu dem Zweck aussetzen, den Segen zu erteilen"[52]: Die Aussetzung ist für die Anbetung da, deren Schluss der Segen nur ist, niemals der Vorwand.
Der Vorsteher. Ordentlicher Vorsteher der Aussetzung und des Segens ist der Priester oder der Diakon. In ihrer Abwesenheit können ein Akolyth, ein außerordentlicher Kommunionspender oder eine andere vom Ordinarius beauftragte Person das Allerheiligste Sakrament aussetzen und zurückstellen – doch es ist ihm nicht erlaubt, mit dem Sakrament den Segen zu erteilen[53]. Der Segen bleibt dem geweihten Amtsträger vorbehalten.
Die Gewandung. Um mit der Monstranz den Segen zu erteilen, legen Priester oder Diakon Pluviale und Velum an[54].
Diese Normen mögen kleinlich erscheinen: In Wahrheit sagen sie etwas Einfaches. Die Anbetung ist keine schwebende private Frömmigkeit, sondern ein liturgischer Akt der Kirche, geordnet, umhegt und immer auf die Quelle bezogen, die die Messe ist.
Sinn und Früchte der Anbetung
Warum Zeit verbringen, reglos und schweigend, vor einer Hostie? Die Antwort der Überlieferung ist beständig: weil die Anbetung den Anbeter verwandelt. Sie stärkt den Glauben an die Realpräsenz, die kein Sinn wahrnimmt; sie vertieft die Innigkeit mit Christus; sie öffnet für die Sühne der der Liebe zugefügten Beleidigungen; sie befruchtet schließlich Nächstenliebe und Sendung, denn „nur in der Anbetung kann eine tiefe und wahre Aufnahme heranreifen"[55].
Der moderne Einwand – „knien bleiben, während die Welt leidet" – wird behandelt in Häufige Irrtümer über die eucharistische Anbetung, das zeigt, wie die Anbetung, weit entfernt, von der Nächstenliebe abzulenken, deren Quelle ist. Der praktische Weg, dieses Gebet wachsen zu lassen – eine Verabredung halten, die Trockenheit durchschreiten, von den Worten zum bloßen Blick übergehen –, wird dargelegt in In der eucharistischen Anbetung wachsen. Diese Anbetung kann auch die anderen Übungen des liturgischen Lebens begleiten: Das Stundengebet kann übrigens vor dem ausgesetzten Allerheiligsten gefeiert werden, und die geistliche Kommunion verlängert dessen Verlangen außerhalb der Messe.
Die Anbetung und das Leben im Göttlichen Willen
Die eucharistische Anbetung trifft das Herz der Spiritualität des Göttlichen Willens: Christus die Hostie anzubeten heißt, sich mit der völligen Hingabe zu vereinen, die er von sich selbst macht, und zu lernen, beständig vor Gott zu verweilen. Die Dienerin Gottes Luisa Piccarreta (1865–1947), jahrzehntelang bettlägerig und sich praktisch nur von der täglichen Eucharistie nährend, bietet dafür eine ergreifende Gestalt: Ihr verborgenes Leben war eine ununterbrochene Anbetung, in der die Seele in Gott geheftet bleibt, wie die Hostie auf dem Altar bleibt[56]. Das Allerheiligste Sakrament anzubeten heißt, diese Beständigkeit zu lernen: vor Dem zu stehen, der seinerseits immerfort gegenwärtig dasteht.
„Kirche und Welt bedürfen des eucharistischen Kultes in hohem Maße. Jesus erwartet uns in diesem Sakrament der Liebe. Verweigern wir Ihm nicht die Zeit, um Ihm in der Anbetung zu begegnen. […] Unsere Anbetung höre niemals auf." — Heiliger Johannes Paul II., Brief Dominicae cenae, zitiert vom Katechismus § 1380[57]
Zum Weiterlesen
- Was die Heiligen über die eucharistische Anbetung sagen – die Blütenlese der großen Anbeter, von der heiligen Juliana bis Carlo Acutis.
- In der eucharistischen Anbetung wachsen – der praktische Weg des Gebets vor dem Allerheiligsten Sakrament.
- Häufige Irrtümer über die eucharistische Anbetung – die Missverständnisse über die Anbetung und ihre Antworten.
- Was ist der Unterschied zwischen Anbetung und Verehrung? – die Unterscheidung zwischen Latrie, Dulie und Hyperdulie.
- Die Wegzehrung – die den Kranken gebrachte Kommunion, alte Wurzel der eucharistischen Aufbewahrung.
- Das Stundengebet – das Offizium der Kirche, das vor dem ausgesetzten Allerheiligsten Sakrament gefeiert werden kann.
Anmerkungen und Quellen
Konzil von Trient, XIII. Sitzung (11. Oktober 1551), Dekret über das heiligste Sakrament der Eucharistie, Kap. 5: „Der Kult und die Verehrung, die diesem heiligsten Sakrament geschuldet sind." Text bei H. Denzinger, Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen (Enchiridion Symbolorum), Nr. 1643. Das Konzil verbindet darin die Anbetung der Eucharistie mit der Anbetung, die Christus von den Weisen (Mt 2,11), den Engeln (Hebr 1,6) und den Aposteln in Galiläa (Mt 28,17; Lk 24,52) empfangen hat.
1 6 16 17 30Katechismus der Katholischen Kirche, § 1377, unter Berufung auf das Konzil von Trient (DS 1641): „Die eucharistische Gegenwart Christi beginnt im Augenblick der Konsekration und dauert so lange an, wie die eucharistischen Gestalten bestehen."
2 12Katechismus der Katholischen Kirche, § 1379, über den Übergang von der Aufbewahrung für die Kranken zur stillen Anbetung.
3 21Katechismus der Katholischen Kirche, § 1378, unter Berufung auf Paul VI., Enzyklika Mysterium fidei, 3. September 1965, Nr. 56.
4Katechismus der Katholischen Kirche, § 1418, unter Berufung auf Paul VI., Mysterium fidei, über den Besuch beim Allerheiligsten Sakrament.
5 39Heilige Ritenkongregation, Instruktion Eucharisticum mysterium, 25. Mai 1967, über den Kult des eucharistischen Mysteriums: Das Sakrament ist Opfer, Gedächtnis und Gegenwart, und der Kult außerhalb der Messe muss auf das eucharistische Opfer und die Kommunion hingeordnet bleiben (vgl. Nrn. 3 und 50).
7 34Benedikt XVI., Apostolisches Schreiben Sacramentum caritatis, 22. Februar 2007, § 66 („Der innere Zusammenhang von Feier und Anbetung").
8 15 38 55Konzil von Trient, XIII. Sitzung, Kap. 4; Denzinger, Nr. 1642, über die Transsubstantiation: „eine Verwandlung der ganzen Brotsubstanz in die Substanz des Leibes Christi".
9Katechismus der Katholischen Kirche, § 1381, unter Berufung auf den heiligen Thomas von Aquin, Summa theologiae, III, q. 75, a. 1, aufgenommen von Paul VI., Mysterium fidei, Nr. 18.
10Heiliger Thomas von Aquin, Hymne Adoro te devote (um 1264), gedichtet für das Hochfest des Allerheiligsten Sakraments. Erste Zeile: „Adoro te devote, latens Deitas" – „Ich bete Dich innig an, verborgene Gottheit". Vollständig zitiert im Katechismus, § 1381.
11Katechismus der Katholischen Kirche, § 1183, über Tabernakel und Anbetung, unter Berufung auf Mysterium fidei und die Konzilskonstitution Sacrosanctum concilium, Nr. 128.
13 46Heiliger Augustinus, Enarrationes in Psalmos (Auslegungen der Psalmen), Ps. 98, § 9 (CCL 39; PL 36). Lateinischer Urtext: „Nemo autem illam carnem manducat, nisi prius adoraverit […] et non solum non peccemus adorando, sed peccemus non adorando." Stelle, zitiert von Benedikt XVI., Sacramentum caritatis, § 66.
14Heiliger Justin, Erste Apologie, Kap. 65–67 (um 150): Am Ende der sonntäglichen Versammlung tragen die Diakone die Eucharistie „zu den Abwesenden". Frühestes Zeugnis der eucharistischen Aufbewahrung für die Abwesenden.
18Konzil von Trient, XIII. Sitzung, Kap. 6 („Die Aufbewahrung des Sakraments und das Bringen zu den Kranken"); Denzinger, Nr. 1645: „Der Brauch, die heilige Eucharistie an einem heiligen Ort aufzubewahren, ist so alt, dass schon das Zeitalter des Konzils von Nizäa ihn kannte."
19Konzil von Trient, XIII. Sitzung, Kanon 7; Denzinger, Nr. 1657: Anathema gegen jene, die behaupten, es sei nicht erlaubt, die heilige Eucharistie im Tabernakel aufzubewahren oder zu den Kranken zu bringen.
20Heilige Juliana von Cornillon (um 1192–1258), Augustinernonne von Lüttich, Ursprung des Fronleichnamsfestes; erste Bistumsfeier 1246 in Lüttich unter Bischof Robert von Thourotte. Zur Geschichte von Fronleichnam siehe auch die Blütenlese que-disent-les-saints-sur-ladoration-eucharistique.
22Eucharistisches Wunder von Bolsena (1263): Der Überlieferung nach soll eine konsekrierte Hostie in den Händen eines an der Transsubstantiation zweifelnden Priesters geblutet haben; das befleckte Korporale wird im Dom von Orvieto aufbewahrt. Das Ereignis ist mit der Verbreitung von Fronleichnam verbunden.
23Urban IV., Bulle Transiturus de hoc mundo, 11. August 1264, mit der das Fest von Corpus Christi auf die ganze lateinische Kirche ausgedehnt wird; der heilige Thomas von Aquin verfasste dessen liturgisches Offizium (Hymnen Pange lingua, Sacris solemniis, Verbum supernum, Lauda Sion). Die allgemeine Aufnahme des Festes bestätigte sich im 14. Jahrhundert.
24Die Monstranz (vom lateinischen monstrare, „zeigen") erscheint im 14. Jahrhundert, um die Hostie den Blicken der Gläubigen auszusetzen und in Prozession zu tragen; zuvor wurde das Sakrament in einer Pyxis oder einem geschlossenen eucharistischen „Turm" aufbewahrt. Die strahlenförmige Gestalt (Sonne) setzt sich im Barockzeitalter durch.
25Heiliger Anton Maria Zaccaria (1502–1539), Gründer der Regularkleriker vom heiligen Paulus (Barnabiten), großer Verbreiter der Anbetung des Vierzigstündigen Gebetes in Oberitalien in den 1530er Jahren.
26Clemens VIII., Konstitution Graves et diuturnae (25. November 1592), mit der die ununterbrochene Anbetung des Vierzigstündigen Gebetes für die Kirchen Roms geordnet wird; Grundlage der Instructio Clementina (1731), die dessen Verlauf regeln wird.
27Heiliger Pierre-Julien Eymard (1811–1868), „Apostel der Eucharistie", gründet am 13. Mai 1856 in Paris die Kongregation vom Heiligsten Sakrament, sodann die Dienerinnen des Heiligsten Sakraments, die der Anbetung geweiht sind. Heiliggesprochen 1962.
28Der erste internationale Eucharistische Kongress findet im Juni 1881 in Lille statt, auf Initiative der Laiin Émilie Tamisier (1834–1910), geistliche Tochter Eymards, unterstützt von Bischof Gaston de Ségur. Vgl. Catholic Encyclopedia, Art. „Eucharistic Congresses".
29Konzil von Trient, XIII. Sitzung, Kap. 5; Denzinger, Nr. 1644: Billigung des Brauches, jedes Jahr das Fest des Allerheiligsten Sakraments zu feiern und es „mit Ehrfurcht und Ehre in Prozessionen durch die Straßen und über die öffentlichen Plätze" zu tragen.
31 45Konzil von Trient, XIII. Sitzung, Kanon 6; Denzinger, Nr. 1656: Anathema gegen jene, die leugnen, dass Christus in der Eucharistie mit Latrie-Kult angebetet werden muss, oder die jene, die ihn anbeten, Götzendiener nennen.
32Paul VI., Mysterium fidei, 3. September 1965, Mahnung zum täglichen Besuch beim Allerheiligsten Sakrament. Die Formel wird vom Katechismus, § 1418, aufgenommen.
33Heilige Kongregation für den Gottesdienst, Ritus De sacra communione et de cultu mysterii eucharistici extra Missam, promulgiert durch das Dekret Eucharistiae sacramentum, 21. Juni 1973. Das liturgische Referenzbuch für Aussetzung, Andacht und eucharistische Prozessionen.
35Johannes Paul II., Enzyklika Ecclesia de Eucharistia, 17. April 2003, § 25.
36Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Mane nobiscum Domine, 7. Oktober 2004, zum Jahr der Eucharistie (Oktober 2004 – Oktober 2005), das zu Aussetzung und verlängerter Anbetung ermutigt.
37P. Eusebio García de Pesquera, Garabandal — Fakten und Daten, Éditions Résiac, 1992, S. 139. Die Ereignisse von Garabandal (Kantabrien, 1961–1965) wurden von der Kirche nicht als übernatürlich anerkannt; die Mahnung zum Besuch des Allerheiligsten Sakraments wird hier als Zeugnis eucharistischer Frömmigkeit zitiert, nicht als Lehre des Lehramts.
40 41Ritus De sacra communione… extra Missam (1973), Nr. 82: Die Aussetzung „führt uns dazu, die wunderbare Gegenwart Christi im Sakrament anzuerkennen, und lädt uns zur geistlichen Vereinigung mit ihm ein, die in der sakramentalen Kommunion gipfelt". Übersetzung der lateinischen Editio typica; englischer Referenztext in Holy Communion and Worship of the Eucharist Outside Mass.
42 50Ritus De sacra communione… extra Missam (1973), Nrn. 91–92: Ordentlicher Vorsteher der Aussetzung und des Segens ist der Priester oder der Diakon; in ihrer Abwesenheit können ein Akolyth, ein außerordentlicher Kommunionspender oder eine vom Ordinarius beauftragte Person das Allerheiligste Sakrament aussetzen und zurückstellen, jedoch ohne den Segen zu erteilen. Für den Segen mit der Monstranz legen der Vorsteher Pluviale und Velum an.
43 53 54Das O Salutaris Hostia (Schlussstrophen der Hymne Verbum supernum) und das Tantum Ergo (zwei Strophen der Hymne Pange lingua) begleiten die Andacht des Allerheiligsten Sakraments. Beide Hymnen stammen vom heiligen Thomas von Aquin, gedichtet für das Offizium von Corpus Christi (1264).
44Codex des kanonischen Rechtes (1983), Kanon 940: „Vor dem Tabernakel, in dem die hochheilige Eucharistie aufbewahrt wird, soll ständig eine besondere Lampe leuchten, dazu bestimmt, die Gegenwart Christi zu bezeichnen und zu ehren." Vgl. auch Kanon 938 (Aufbewahrung im Tabernakel) und Kanon 941 (Aussetzung).
47Ritus De sacra communione… extra Missam (1973), Nr. 84: Eine einfache Kniebeuge (ein gebeugtes Knie) geschieht in Gegenwart des Allerheiligsten Sakraments, ob es im Tabernakel aufbewahrt oder zur Anbetung ausgesetzt ist. Die doppelte Kniebeuge vor dem ausgesetzten Allerheiligsten war der frühere Brauch.
48Katechismus der Katholischen Kirche, § 2628, über die Anbetung als „Grundhaltung des Menschen, der sich als Geschöpf vor seinem Schöpfer erkennt".
49Ritus De sacra communione… extra Missam (1973), Nr. 83: „Während der Aussetzung des Allerheiligsten Sakraments ist die Feier der Messe im Schiff der Kirche untersagt."
51Ritus De sacra communione… extra Missam (1973), Nr. 89: „Die Aussetzung, die allein zu dem Zweck geschieht, den Segen zu erteilen, ist untersagt."
52Luisa Piccarreta (1865–1947), Dienerin Gottes, „die kleine Tochter des Göttlichen Willens", jahrzehntelang bettlägerig und sich praktisch nur von der täglichen Eucharistie nährend. Biographische Angaben: Maria Rosaria Del Genio, The Sun of My Will — Luisa Piccarreta, Libreria Editrice Vaticana; Centro Studi Piccarreta (Corato).
56Katechismus der Katholischen Kirche, § 1380, unter Berufung auf Johannes Paul II., Brief Dominicae cenae (24. Februar 1980), Nr. 3.
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