Die gebotenen Feiertage

Die gebotenen Feiertage (oder Feste de praecepto) sind die Tage, an denen die Gläubigen wie am Sonntag zur Teilnahme an der Messe und zur Arbeitsruhe verpflichtet sind. Definition, Grundlage, die zehn Feste des universalen Kalenders, ihre Geschichte und ihre je nach Land unterschiedliche Gestalt.

Ignispedia

Die gebotenen Feiertage — in der Sprache des Rechts sagt man auch Feste de praecepto — sind die Tage, an denen die Kirche von den Gläubigen verlangt, was sie jeden Sonntag von ihnen verlangt: an der Messe teilzunehmen und sich der Arbeiten zu enthalten, die den Gott geschuldeten Kult und die Ruhe des Herzens hindern würden. Es sind also nicht einfach die größten Feste des Kalenders: Es sind diejenigen, die durch Entscheidung der Kirche verpflichten wie der Tag des Herrn.

Die Unterscheidung ist wichtig. Das ganze Kirchenjahr besteht aus Festen, geordnet nach Graden — Hochfeste, Feste, Gedenktage. Aber „ein Hochfest sein" und „de praecepto sein" decken sich nicht genau: Manche großen Hochfeste sind geboten, andere nicht, und die Liste variiert von Land zu Land. Dieser Artikel beschreibt nicht den Inhalt jedes Festes — darum kümmern sich das Kirchenjahr und der Heiligenkalender —, sondern die Verpflichtung selbst: woher sie kommt, was sie umfasst, welche Feste sie betrifft, wie sie sich in der Geschichte und von Nation zu Nation verändert hat und wie man ihr nachkommt.

Hinter einer Frage, die zunächst juristisch scheint — „An welchen Tagen muss ich zur Messe gehen?" — verbirgt sich in Wirklichkeit eine sehr tiefe Intuition des Glaubens: dass die Zeit Gott gehört und dass gewisse Tage der Zerstreuung durch die Arbeit entrissen werden müssen, um Ihm, der alle Zeit gibt, wie Erstlingsfrüchte zurückgegeben zu werden.

Was ist ein gebotener Feiertag?

Christmette am 25. Dezember 2022 in Posen (Polen). Foto: Spc. Devin M. Klecan (US Army). Quelle: Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Vor der Liste und der Geschichte müssen das Vokabular und die genaue Natur der Verpflichtung geklärt werden. Viele Gläubige verwechseln drei verschiedene Dinge: den liturgischen Rang eines Festes (Hochfest, Fest, Gedenktag), seinen gebotenen Charakter (de praecepto oder nicht) und seinen Status als staatlicher Feiertag. Diese drei decken sich nicht immer.

Eine Verpflichtung nach dem Vorbild des Sonntags

Der Ausgangspunkt der ganzen Materie ist der Sonntag. Der Codex des Kanonischen Rechtes setzt ihn als den gebotenen Feiertag schlechthin und stellt die übrigen gebotenen Feiertage in seine Gefolgschaft:

„Der Sonntag, an dem das Pascha-Mysterium kraft apostolischer Überlieferung gefeiert wird, ist in der ganzen Kirche als der ursprüngliche gebotene Feiertag zu halten." — Codex des Kanonischen Rechtes, Canon 1246 § 1[1]

Die gebotenen Feiertage sind also kein zweites, neben dem Sonntag stehendes System: Sie sind seine Fortsetzung. Was den Sonntag verpflichtet — die Teilnahme an der Eucharistie, die Ruhe —, wird auf einige große Geheimnisse ausgedehnt, die sonst auf einen Wochentag fallen und unbemerkt vorübergehen würden. Zum Verständnis der Sonntagspflicht selbst, der Quelle alles Übrigen, siehe den Artikel Der Sonntag und Warum ist die Messe am Sonntag Pflicht?.

„Fest de praecepto": das genaue Vokabular

Der Fachbegriff lautet Fest de praecepto (lateinisch dies festus de praecepto). Ein „Präzept" ist in der Sprache der Kirche ein Gebot, das im Gewissen bindet. Ein Fest „de praecepto" ist also ein Tag, für den das Präzept besteht, der Messe beizuwohnen und zu ruhen — im Gegensatz zu den unzähligen Festen des Kalenders, die am Altar gefeiert werden, den Gläubigen aber nichts auferlegen.

Der geläufige deutsche Ausdruck „gebotener Feiertag" sagt dasselbe. Früher sprach man auch von „chômés"-Tagen, weil die Verpflichtung einst die Einstellung der Arbeit ebenso umfasste wie am Sonntag — daher die Verschiebung, die in mehreren Ländern zwischen dem kirchlichen Fest de praecepto und dem gesetzlichen Feiertag eingetreten ist.

Was die Verpflichtung umfasst: Messe und Ruhe

Der konkrete Inhalt der Verpflichtung steht in einem einzigen Canon, der für den Sonntag und für alle Feste de praecepto gilt:

„Am Sonntag und an den übrigen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Messfeier verpflichtet; ferner haben sie sich jener Arbeiten und Geschäfte zu enthalten, die den Gott geschuldeten Kult, die dem Tag des Herrn eigene Freude oder die geziemende Erholung von Geist und Leib hindern." — Codex des Kanonischen Rechtes, Canon 1247[2]

Die Verpflichtung hat also zwei Seiten, die untrennbar zusammengehören. Die erste ist positiv: an der Messe teilzunehmen — das ist das Herz. Die zweite ist negativ, aber nicht nebensächlich: sich der Arbeiten zu enthalten, die Kult, Freude und Ruhe hindern. Der Katechismus betont: Diese Ruhe ist kein Müßiggang, sondern die Bedingung einer Verfügbarkeit für Gott, für die Familie, für die Werke der Barmherzigkeit[3]. Darauf kommen wir zurück.

Präzept ist nicht liturgischer Grad

Bleibt die häufigste Verwechslung zu zerstreuen. Das Kirchenjahr ordnet die Feiern in drei Grade: Hochfeste, Feste, Gedenktage (gebotene oder nichtgebotene). Diese Ordnung regelt die Liturgie — welche Messe gefeiert wird, welche Texte, welche Farbe —, aber sie entscheidet nicht über die Verpflichtung der Gläubigen.

Ein gebotener Feiertag ist immer ein Hochfest; aber nicht alle Hochfeste sind geboten. Dreifaltigkeitssonntag, Herz-Jesu-Fest, Christkönig, Verkündigung des Herrn, Geburt Johannes des Täufers sind große Hochfeste: Keines davon ist in der Regel ein gebotener Feiertag. Umgekehrt ist die Liste der gebotenen Feiertage vom Recht namentlich festgelegt, unabhängig vom liturgischen Rang. Die Einzelheiten der Festgrade gehören in den Artikel über das Kirchenjahr; hier geht es nur um die Verpflichtung.

Die Grundlage: Warum schreibt die Kirche heilige Tage vor?

Die Verpflichtung ist keine administrative Laune. Sie wurzelt in der Schrift, im dritten Gebot und in der Überzeugung, dass die Zeit geheiligt werden muss. Diese Grundlage gilt es zu erfassen, bevor man zur Liste kommt — sonst reduziert man die gebotenen Feiertage auf einen Zwang.

Das dritte Gebot und der Sabbat

Moses mit den Gesetzestafeln. Rembrandt, 1659 (Gemäldegalerie, Berlin). Quelle: Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Der erste Boden der ganzen Praxis ist der Dekalog. Das Sabbatgebot ist darin am ausführlichsten entfaltet:

„Gedenke des Sabbats: Halte ihn heilig! Sechs Tage darfst du schaffen und all deine Arbeit tun. Der siebte Tag ist ein Ruhetag, dem HERRN, deinem Gott, geweiht." — Exodus 20, 8-10[4]

Das Deuteronomium bindet diese Ruhe an die Befreiung aus der Sklaverei in Ägypten zurück (Dtn 5, 12-15): Einen Tag zu heiligen heißt, sich daran zu erinnern, dass man kein Lasttier ist, sondern ein erlöstes Volk, für Gott geschaffen. Das Christentum hebt diese Intuition nicht auf: Es verlegt sie vom Samstag auf den Sonntag, den Tag der Auferstehung, und vertieft sie. Das ist Gegenstand des Artikels Der Sonntag; hier genügt es festzuhalten, dass die Verpflichtung der heiligen Tage das christliche Erbe des dritten Gebotes ist.

Die „Feste des HERRN" in der Schrift

Auch die Idee festgesetzter, vorgeschriebener Tage, an denen sich das Volk zum Kult versammelt, ist biblisch. Das Levitikus gibt das Programm dafür:

„Das sind die Feste des HERRN, heilige Versammlungen, die ihr ausrufen sollt zu ihrer Zeit." — Levitikus 23, 4[5]

Israel hatte seinen Zyklus vorgeschriebener Feste — Pascha, Pfingsten, Laubhütten, Versöhnungstag. Die Kirche hat, die Gestalt erfüllend, ihren eigenen Zyklus um das Geheimnis Christi entfaltet. Die gebotenen Feiertage sind in dieser Entfaltung die heiligen Versammlungen, die das Neue Volk „zu ihrer Zeit" zu ehren „zusammengerufen" wird.

Das erste Gebot der Kirche

Die Erhebung der Hostie, die Mitte der Messe, zu deren Teilnahme die Verpflichtung aufruft. Foto: Andrewgardner1. Quelle: Wikimedia Commons, CC BY 4.0.

All das verdichtet sich in der Katechese zu einer kurzen Formel: dem ersten der Gebote der Kirche. Die Gebote der Kirche — fünf an der Zahl — sind das „unentbehrliche Minimum" des christlichen Lebens[6]. Das erste zielt genau auf die gebotenen Feiertage:

„Das erste Gebot („An den Sonntagen und den übrigen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der heiligen Messe und zur Enthaltung von knechtlichen Arbeiten verpflichtet") verlangt von den Gläubigen, den Tag zu heiligen, an dem der Auferstehung des Herrn gedacht wird, sowie die Hochfeste, an denen die Geheimnisse des Herrn, der seligen Jungfrau Maria und der Heiligen geehrt werden." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2042[7]

Man beachte die dreifache Gliederung, die die Formel bereits enthält: die Geheimnisse des Herrn, die der Jungfrau Maria, die der Heiligen — genau die Struktur der Liste der zehn Feste, die wir nun im Einzelnen darlegen.

Eine Verpflichtung, die zuerst Geschenk ist

Es wäre jedoch falsch, „Verpflichtung" als bloße auferlegte Last zu verstehen. Die Überlieferung sieht in dem Präzept einen Schutz: Ohne eine klare Verpflichtung würde das wesentlichste Gebet am Ende unter den Dringlichkeiten der Arbeit ertrinken. Die Kirche verpflichtet wie eine Mutter, die die Mahlzeiten vorschreibt — nicht um zu zwingen, sondern damit das Kind nicht verhungert. Die Ruhe selbst wird als Gnade dargestellt:

„Die Liebe zur Wahrheit sucht die heilige Muße; die Notwendigkeit der Liebe übernimmt die gerechte Arbeit." — Heiliger Augustinus, Der Gottesstaat, XIX, 19[8]

Die „heilige Muße" (sanctum otium), von der Augustinus spricht, ist kein Müßiggang: Es ist die für Gott verfügbar gewordene Zeit. Die gebotenen Feiertage sind die Marksteine, die im Jahr diese heilige Muße garantieren.

Die zehn gebotenen Feiertage des universalen Kalenders

Das universale Recht — das heißt die Regel für die ganze Kirche vor jeder nationalen Anpassung — setzt zehn gebotene Feiertage zusätzlich zum Sonntag fest. Sie werden von Canon 1246 namentlich aufgezählt.

Der Text des Canons

„Ebenso sind die Tage der Geburt unseres Herrn Jesus Christus, der Epiphanie, der Himmelfahrt und des heiligsten Leibes und Blutes Christi zu halten, der Tag der heiligen Gottesmutter Maria, ihrer Unbefleckten Empfängnis und ihrer Aufnahme in den Himmel, des heiligen Josef, der heiligen Apostel Petrus und Paulus und schließlich aller Heiligen." — Codex des Kanonischen Rechtes, Canon 1246 § 1[9]

Die Tabelle der zehn Feste

Diese zehn Feste gliedern sich naturgemäß nach den drei Familien, die schon im Katechismus erkennbar waren — Geheimnisse des Herrn, der Jungfrau, der Heiligen —, und danach, ob sie auf ein festes Datum fallen oder beweglich sind.

Gebotenes FestDatumFamilieZyklus
Geburt des Herrn (Weihnachten)25. DezemberHerrfest
Heilige Maria, Mutter Gottes1. JanuarJungfrau Mariafest
Epiphanie6. JanuarHerrfest
Heiliger Josef19. MärzHeiligefest
Himmelfahrt40 Tage nach OsternHerrbeweglich
Heiliger Leib und heiliges Blut Christi (Fronleichnam)Donnerstag nach DreifaltigkeitHerrbeweglich
Heilige Apostel Petrus und Paulus29. JuniHeiligefest
Aufnahme Mariens in den Himmel15. AugustJungfrau Mariafest
Allerheiligen1. NovemberHeiligefest
Unbefleckte Empfängnis8. DezemberJungfrau Mariafest

Also vier Feste des Herrn (Weihnachten, Epiphanie, Himmelfahrt, Fronleichnam), drei Marienfeste (Gottesmutter, Himmelfahrt, Unbefleckte Empfängnis) und drei Heiligenfeste (Josef; Petrus und Paulus; Allerheiligen). Der Glaubensinhalt mehrerer von ihnen ist Gegenstand eigener Artikel: Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Die Unbefleckte Empfängnis oder auch das Datum von Weihnachten.

Drei Familien von Geheimnissen

Die Anbetung der Hirten: Weihnachten, das erste der zehn gebotenen Feste. Gerard van Honthorst, 1622. Quelle: Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Diese Gliederung ist keine willkürliche Ordnung. Sie besagt, dass das gebotene Jahr zuerst Christus in den großen Etappen seines Geheimnisses ehrt (Geburt, Offenbarung vor den Völkern, Aufstieg in den Himmel, Gabe seines Leibes), dann die Jungfrau Maria, die diesem Geheimnis von der Empfängnis bis zur Herrlichkeit verbunden ist, dann die Heiligen — den heiligen Josef, den Hüter der Heiligen Familie, Petrus und Paulus, die Säulen der Kirche, und die unzählbare Schar von Allerheiligen. Die Einzelheiten des Heiligenkalenders — warum welcher Heilige, an welchem Datum — gehören in den Artikel Der Heiligenkalender.

Eine Geschichte von Vermehrung, dann von Reduzierung

Die Liste der zehn Feste ist nicht vom Himmel gefallen: Sie ist das geläuterte Ergebnis von achtzehn Jahrhunderten Geschichte, geprägt von einer langen mittelalterlichen Vermehrung und dann von mehreren energischen Reduzierungen. Wer diese Bewegung versteht, begreift, warum die heutige Liste im Vergleich zur Vergangenheit so kurz ist.

Von den ersten Festen zur mittelalterlichen Fülle

In den ersten Jahrhunderten ist der Sonntag der einzige gebotene Tag. Dann erscheinen feste Feste — Weihnachten und Epiphanie im 4. Jahrhundert, später die großen Feste des Herrn, der Jungfrau und der Märtyrer. Der erste offizielle Katalog von Festtagen steht in den Dekretalen Gregors IX. (1234), die mehrere Dutzend aufzählen[10].

Urban VIII., Verfasser der Bulle Universa per orbem (1642), die die Feiertage reduzierte. Pietro da Cortona, um 1624 bis 1627 (Kapitolinische Museen, Rom). Quelle: Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Im Mittelalter gerät die Bewegung außer Kontrolle. Zu den universalen Festen kommen die Patrone der Diözesen, Städte, Pfarreien, Zünfte und Klöster hinzu. In manchen Regionen überschritten Sonntage und arbeitsfreie Feste hundert Tage im Jahr[11]. Für eine bäuerliche und arme Gesellschaft wurde diese Vermehrung zur Last: ebenso viele Tage ohne Lohn und bisweilen ebenso viele Gelegenheiten zum Müßiggang. Schon im 15. Jahrhundert protestieren Theologen wie Jean Gerson und Nikolaus von Clémanges gegen diese Inflation, die sie für die Armen als erdrückend und den Ausschweifungen förderlich beurteilen[12].

Die große Reduzierung Urbans VIII. (1642)

Die erste Neuordnung großen Umfangs kommt von Papst Urban VIII. Durch die Konstitution „Universa per orbem" (1642) setzt er für die universale Kirche eine Liste von etwa sechsunddreißig gebotenen Feiertagen fest, über die hinaus ohne Genehmigung kein lokales Fest als arbeitsfrei auferlegt werden darf[13]. Erstmals wird der Wucherung eine klare Grenze gesetzt.

Die entscheidende Reform des heiligen Pius X. (1911)

Die spektakulärste Reduzierung ist das Werk des heiligen Pius X. Durch das Motu proprio „Supremi disciplinae" (2. Juli 1911) führt er die Zahl der gebotenen Feiertage für die universale Kirche von sechsunddreißig auf acht zurück[14]. Der Papst beruft sich ausdrücklich auf die wirtschaftlichen Verhältnisse — die Lebenshaltungskosten, die Notwendigkeit der Feldarbeit in der Saison — und auf das Bemühen um Einheitlichkeit zwischen den Nationen.

Die acht von Pius X. beibehaltenen Feste waren: Weihnachten, die Beschneidung (1. Januar), die Epiphanie, die Himmelfahrt, die Unbefleckte Empfängnis, die Aufnahme Mariens in den Himmel, die heiligen Petrus und Paulus sowie Allerheiligen.

Der Codex von 1917

Der Codex des Kanonischen Rechtes von 1917, der erste universale Codex der Kirche, legt die Liste seinerseits in Canon 1247 § 1 fest. Er übernimmt die acht Pius' X. und stellt zwei Feste wieder her: Fronleichnam und den heiligen Josef, womit die Gesamtzahl auf zehn steigt (außer den Sonntagen)[15]. Die Liste von 1917 ist also, bis auf ein Detail — die Beschneidung, die nach der konziliaren Reform zur heiligen Maria, Mutter Gottes wurde —, diejenige, die wir heute kennen.

Vaticanum II und der Codex von 1983

Das Zweite Vatikanische Konzil tastet die Liste nicht unmittelbar an, bereitet aber ihre Flexibilität vor: Die Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium lädt zur Revision des Kalenders ein und öffnet den Weg für lokale Anpassungen[16]. Der Codex von 1983 übernimmt die zehn Feste von 1917 (Canon 1246 § 1), fügt aber eine entscheidende Klausel hinzu: die den Bischofskonferenzen eingeräumte Möglichkeit, bestimmte Feste aufzuheben oder zu verlegen (Canon 1246 § 2). Diese Klausel erklärt die heutige Unterschiedlichkeit von Land zu Land.

  1. 4.–5. Jahrhundert
    Die ersten festen Feste

    Über den Sonntag hinaus setzen sich Weihnachten und die Epiphanie durch, bald gefolgt von den großen Festen des Herrn, der Jungfrau und der Märtyrer.

  2. 1234
    Die Dekretalen Gregors IX.

    Erster offizieller Katalog der Festtage der lateinischen Kirche.

  3. 14.–15. Jahrhundert
    Die Fülle und die Proteste

    Über hundert arbeitsfreie Tage in manchen Regionen; Gerson und Clémanges prangern eine für die Armen erdrückende Last an.

  4. 1642
    Urban VIII. — „Universa per orbem"

    Erste universale Grenze: Die Liste wird auf etwa sechsunddreißig gebotene Feiertage zurückgeführt.

  5. 1911
    Heiliger Pius X. — „Supremi disciplinae"

    Entscheidende Reduzierung von sechsunddreißig auf acht Feste für die universale Kirche.

  6. 1917
    Der Codex des Kanonischen Rechtes

    Canon 1247 setzt zehn Feste fest und stellt Fronleichnam und den heiligen Josef wieder her.

  7. 1983
    Der geltende Codex

    Übernahme der zehn Feste (Canon 1246 § 1) und Möglichkeit für die Bischofskonferenzen, die Liste anzupassen (§ 2).

Unterschiedlich von Land zu Land

Der Friedhof Calvaire in Paris am 1. November 2016: Besucher zwischen den Gräbern an Allerheiligen, einem der vier gebotenen Feiertage Frankreichs. Foto: X-Javier. Quelle: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

Das ist wohl der verwirrendste Punkt für die Gläubigen: Die Liste der zehn universalen Feste wird fast nirgends als solche angewandt. Jedes Land hat seine eigene, kürzere Liste, weil das Recht es den Bischöfen anvertraut, sie den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.

Die Vollmacht der Bischofskonferenzen

Die Schlüsselklausel ist der zweite Paragraph von Canon 1246:

„Die Bischofskonferenz kann mit vorheriger Genehmigung des Apostolischen Stuhles einige der gebotenen Feiertage aufheben oder auf einen Sonntag verlegen." — Codex des Kanonischen Rechtes, Canon 1246 § 2[17]

Zwei Mechanismen sind also möglich. Die Verpflichtung aufheben: Das Fest wird an diesem Tag weiterhin am Altar gefeiert, aber die Gläubigen sind nicht mehr dazu verpflichtet. Auf den Sonntag verlegen: Das Hochfest wird auf den benachbarten Sonntag verschoben, an dem ohnehin die Sonntagspflicht gilt — das ist in vielen Ländern der Fall bei der Epiphanie und bei Fronleichnam. In beiden Fällen ist das Ziel pastoral: möglichst vielen zu ermöglichen, das Geheimnis wirklich zu feiern, statt eine Verpflichtung aufrechtzuerhalten, die eine säkularisierte Gesellschaft nicht mehr als Ruhetag begeht.

Frankreich: vier gebotene Feiertage

In Frankreich gibt es vier gebotene Feiertage, die zugleich staatliche Feiertage sind:

  • Weihnachten (25. Dezember)
  • Christi Himmelfahrt (Donnerstag, 40 Tage nach Ostern)
  • Mariä Himmelfahrt (15. August)
  • Allerheiligen (1. November)

Diese Liste geht auf die Zeit nach dem Konkordat von 1801 zurück: Der Indult des Kardinallegaten Caprara vom 9. April 1802 reduzierte die in Frankreich arbeitsfreien Feste auf diese vier Hochfeste[18]. Die übrigen universalen Hochfeste werden entweder auf den Sonntag verlegt — die Epiphanie (Sonntag zwischen dem 2. und dem 8. Januar) und Fronleichnam (Sonntag nach Dreifaltigkeit) — oder an ihrem Datum ohne Verpflichtung gefeiert — die heilige Maria, Mutter Gottes (1. Januar, im Übrigen staatlicher Feiertag), die Unbefleckte Empfängnis, der heilige Josef, die heiligen Petrus und Paulus.

Vergleichstabelle

Der Vergleich einiger Länder zeigt die große Vielfalt der Gebräuche — alle legitim, alle aus derselben Vollmacht des Canons 1246 § 2 geboren.

FestUniversaler KalenderFrankreichItalienVereinigte Staaten
Weihnachten (25. Dez.)✔✔✔✔
Maria, Mutter Gottes (1. Jan.)✔ohne Verpflichtung✔✔
Epiphanie (6. Jan.)✔am Sonntag✔am Sonntag
Heiliger Josef (19. März)✔ohne Verpflichtungohne Verpflichtungohne Verpflichtung
Himmelfahrt✔✔am Sonntagje nach Kirchenprovinz verschieden
Fronleichnam✔am Sonntagam Sonntagam Sonntag
Petrus und Paulus (29. Juni)✔ohne Verpflichtungohne Verpfl. (außer Rom)ohne Verpflichtung
Himmelfahrt Mariens (15. Aug.)✔✔✔✔ (außer Samstag/Montag)
Allerheiligen (1. Nov.)✔✔✔✔ (außer Samstag/Montag)
Unbefleckte Empfängnis (8. Dez.)✔ohne Verpflichtung✔✔

Lesehilfe: „✔" = als gebotener Feiertag beibehalten; „am Sonntag" = Hochfest auf den benachbarten Sonntag verlegt; „ohne Verpflichtung" = Fest gefeiert, aber nicht de praecepto. Italien behält so sechs gebotene Feiertage bei (Maria, Mutter Gottes, Epiphanie, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Unbefleckte Empfängnis, Weihnachten)[19]; die Vereinigten Staaten ebenfalls sechs, mit der besonderen Regel, dass die Verpflichtung für Maria, Mutter Gottes, Mariä Himmelfahrt und Allerheiligen entfällt, wenn sie auf einen Samstag oder Montag fallen[20].

Warum auf den Sonntag verlegen?

Die Verlegung auf den Sonntag ist keine Herabstufung. Sie folgt einer einfachen Logik: In einer Gesellschaft, in der der Fronleichnamsdonnerstag oder der 6. Januar keine Ruhetage mehr sind, würde die Aufrechterhaltung der Verpflichtung die meisten Gläubigen dazu verurteilen, ihr fernzubleiben. Indem die Kirche das Hochfest auf den Sonntag verlegt, sorgt sie dafür, dass das ganze Volk es wirklich feiern kann. Das Fest gewinnt an Teilnahme, was es an eigenem Datum verliert.

Wie kommt man der Verpflichtung nach?

Ist die für das eigene Land geltende Liste bekannt, stellt sich dem Gläubigen eine praktische Frage: Wie erfüllt man die Verpflichtung konkret? Das Recht antwortet mit großer Großherzigkeit.

Die Messe des Tages oder die Vorabendmesse

Die bekannteste und befreiendste Regel ist, dass die Abendmesse des Vortags „zählt":

„Dem Gebot der Teilnahme an der Messfeier kommt nach, wer der Messe beiwohnt, wo immer sie in katholischem Ritus gefeiert wird, sei es am Festtag selbst oder am Abend des vorhergehenden Tages." — Codex des Kanonischen Rechtes, Canon 1248 § 1[21]

Mitternachtsmesse in der Kapelle der Franziskaner von Santa Severa (Italien), Dezember 2008: Die Abendmesse des Vortags erfüllt das Gebot. Foto: Fczarnowski. Quelle: Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.

So genügt für ein auf einen Dienstag fallendes Fest die „vorgezogene" Messe vom Montagabend. Diese Bestimmung, die vom biblischen Tagesverständnis erbt, nach dem der Tag am Vorabend beginnt, erweitert die Möglichkeiten beträchtlich. Sie gilt auch für den Sonntag: Die Messe am Samstagabend genügt ihm.

Legitime Entschuldigungen und Dispens

Die Verpflichtung ist niemals eine Falle. Der Katechismus erinnert daran, dass man entschuldigt oder dispensiert sein kann:

„Die Gläubigen sind verpflichtet, an den gebotenen Tagen an der Eucharistie teilzunehmen, es sei denn, sie sind aus einem schwerwiegenden Grund entschuldigt (zum Beispiel Krankheit, Sorge für Kleinkinder) oder von ihrem eigenen Seelsorger dispensiert. Wer dieser Verpflichtung bewusst fernbleibt, begeht eine schwere Sünde." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2181[22]

Zwei Begriffe sind zu unterscheiden. Die Entschuldigung greift von selbst, wenn ein ernsthafter Grund die Teilnahme unmöglich oder sehr schwer macht (Krankheit, Sorge für einen Säugling, unüberwindliche Entfernung, Liebespflicht): Dann liegt keine Sünde vor. Die Dispens hingegen wird vom Pfarrer oder vom eigenen Ordinarius gewährt (Canon 1245). Schwere Sünde ist es, bewusst, ohne Grund, aus Verachtung oder Nachlässigkeit fernzubleiben.

Wenn jede Feier unmöglich ist

Das Recht sieht sogar den Fall vor, dass keine Messe erreichbar ist — Priestermangel, Isolation, Verfolgung:

„Wenn wegen Fehlens eines geistlichen Amtsträgers oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund die Teilnahme an der Eucharistiefeier unmöglich ist, wird dringend empfohlen, dass die Gläubigen an einer Wort-Gottes-Feier teilnehmen […] oder sich eine angemessene Zeit lang allein oder in der Familie dem Gebet widmen." — Codex des Kanonischen Rechtes, Canon 1248 § 2[23]

Das Fest ist niemals verloren: In Ermangelung der Eucharistie heiligen Wort und persönliches oder familiäres Gebet den Tag dennoch.

Die Ruhe und die Einstellung der Arbeit

Bleibt die zweite Seite der Verpflichtung: die Ruhe. Der Katechismus stellt sie in die Gefolgschaft der Ruhe Gottes am siebten Tag (Gen 2, 2) und gibt ihr einen sehr konkreten Inhalt — Werke der Barmherzigkeit, Familienleben, inneres Leben:

„Der Sonntag ist durch die christliche Frömmigkeit traditionsgemäß den guten Werken und den bescheidenen Diensten an Kranken, Gebrechlichen und Betagten geweiht. […] Der Sonntag ist eine Zeit der Besinnung, der Stille, der Bildung und der Betrachtung, die das Wachstum des inneren und christlichen Lebens fördern." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2186[24]

Diese Ruhe hat auch eine soziale Dimension. Der Katechismus bittet die Christen, die Festtage als gesetzliche Feiertage anerkennen zu lassen, und die Arbeitgeber, die Ruhe ihrer Angestellten zu achten[25] — nicht aus Klerikalismus, sondern weil eine der Produktion entzogene Zeit ein Damm gegen die Reduzierung des Menschen auf seine Leistung ist.

Der geistliche Sinn der gebotenen Feiertage

Eine Familie betet vor dem Essen das Tischgebet (USA, 1942): Gebet und Familienleben heiligen den Festtag. Foto: Marjory Collins. Quelle: Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Am Ende des rechtlichen und geschichtlichen Weges gilt es zum Wesentlichen zurückzukehren: Wozu dienen geistlich diese wenigen, dem gewöhnlichen Kalender entrissenen Tage?

Die Zeit heiligen

Die Antwort liegt in einem Wort: die Zeit heiligen. Das Christentum flieht nicht vor der Zeit, es verklärt sie. Indem die Kirche gewisse Tage zu gebotenen Festen macht, verhindert sie, dass das Jahr nur eine unterschiedslose Aufeinanderfolge von Arbeitstagen ist. Sie pflanzt in Abständen Lichtmarken, an denen das ganze Volk die Augen erhebt. Den Gesamtüberblick über diese Heiligung der Zeit gibt das Kirchenjahr; die gebotenen Feiertage sind seine garantierten Gipfel.

Der „Zwang", der befreit

Der moderne Einwand ist bekannt: Warum verpflichten? Ist ein auferlegtes Fest nicht ein verdorbenes Fest? Die Überlieferung antwortet, dass die Verpflichtung die Freude nicht erstickt, sondern schützt. Was nicht geboten wird, wird am Ende gar nicht mehr getan; und was nicht mehr gemeinsam getan wird, hört auf, ein Fest zu sein. Die Verpflichtung, sich zu versammeln, ist das Bollwerk der Gemeinschaft:

„Du kannst zu Hause nicht so beten wie in der Kirche, wo die große Zahl ist, wo der Ruf aus einem Herzen zu Gott erhoben wird. Da ist etwas Größeres: die Einheit der Geister, die Eintracht der Seelen, das Band der Liebe, die Gebete der Priester." — Heiliger Johannes Chrysostomus, Über die Unbegreiflichkeit Gottes, III, 6[26]

Eine festliche Versammlung

Der Katechismus, den Hebräerbrief zitierend, gibt der Freude das letzte Wort. Der Festtag ist nicht zuerst eine Pflicht: Er ist eine Vorwegnahme des Himmels, eine Teilnahme an der himmlischen Liturgie:

„Dieser Tag soll als Tag unserer Befreiung gelebt werden, der uns an dieser „Festversammlung", an dieser „Versammlung der Erstgeborenen, die im Himmel verzeichnet sind", teilhaben lässt." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2188, unter Zitierung von Hebr 12, 22-23[27]

Marianische Lichterprozession in Lourdes, 27. August 2019: die festliche Versammlung des christlichen Volkes. Foto: Thomon. Quelle: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

Das ist der wahre Sinn der gebotenen Feiertage: keine Liste von Tagen, an denen man in der Kirche „abstempeln" müsste, sondern das Netz von Verabredungen, das die Kirche als vorsorgende Mutter ihren Kindern gibt, damit keines von ihnen die großen Freuden der Familie Gottes versäumt.

Zum Weiterlesen

Dieser Artikel gehört zur Ignispedia-Reihe über die Zeit und den liturgischen Zyklus. Um die gebotenen Feiertage in den Gesamtzyklus einzuordnen und seine Stücke zu vertiefen:

Anmerkungen und Quellen

  1. Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 1246 § 1–§ 2. Amtlicher Text auf vatican.va. Lateinisches Original von § 1: « Dies dominica in qua mysterium paschale celebratur, ex apostolica traditione, in universa Ecclesia uti primordialis dies festus de praecepto servanda est. Itemque servari debent dies Nativitatis Domini Nostri Iesu Christi, Epiphaniae, Ascensionis et sanctissimi Corporis et Sanguinis Christi, Sanctae Genetricis Mariae, eiusdem Immaculatae Conceptionis et Assumptionis, sancti Ioseph, sanctorum Petri et Pauli Apostolorum, omnium denique Sanctorum. » § 2: « Episcoporum conferentia tamen potest, praevia Apostolicae Sedis approbatione, quosdam ex diebus festis de praecepto abolere vel ad diem dominicam transferre. »

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  2. Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 1247. Deutsche Wiedergabe: « Am Sonntag und an den übrigen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Messfeier verpflichtet; ferner haben sie sich jener Arbeiten und Geschäfte zu enthalten, die den Gott geschuldeten Kult, die dem Tag des Herrn eigene Freude oder die geziemende Erholung von Geist und Leib hindern. »

    2
  3. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2185: « Am Sonntag und an den übrigen gebotenen Feiertagen haben die Gläubigen sich solcher Arbeiten oder Tätigkeiten zu enthalten, die den Gott geschuldeten Kult, die dem Tag des Herrn eigene Freude, die Ausübung der Werke der Barmherzigkeit und die geziemende Erholung von Geist und Leib hindern. » (vgl. CIC, can. 1247.)

    3
  4. Buch Exodus 20, 8-10 (das dritte Gebot des Dekalogs in katholischer und lutherischer Zählung). Die Parallele im Deuteronomium (Dtn 5, 12-15) bindet die Sabbatruhe an die Befreiung aus der Sklaverei in Ägypten zurück. Siehe Katechismus der Katholischen Kirche, § 2168–2173.

    4
  5. Buch Levitikus 23, 2 und 4, das den Kalender der „Feste des HERRN" einführt (Pascha, Pfingsten, Laubhütten, Versöhnungstag), die Israel als „heilige Versammlungen" vorgeschrieben sind.

    5
  6. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2041: Die Gebote der Kirche „stehen im Zusammenhang eines sittlichen Lebens, das mit dem liturgischen Leben verbunden ist und sich daraus nährt"; sie zielen darauf, „das unentbehrliche Minimum im Geist des Gebetes und im sittlichen Bemühen, im Wachstum der Liebe zu Gott und zum Nächsten" zu sichern.

    6
  7. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2042, über das erste der Gebote der Kirche. Der Paragraph verweist ausdrücklich auf die Canones 1246–1248 des Codex des Kanonischen Rechtes und auf die entsprechenden Canones des Codex der Ostkirchen (CCEO, can. 880–881).

    7
  8. Heiliger Augustinus, Der Gottesstaat (De civitate Dei), Buch XIX, Kap. 19, zitiert vom Katechismus der Katholischen Kirche in § 2185: « Otium sanctum quaerit caritas veritatis ; negotium iustum suscipit necessitas caritatis. »

    8
  9. Die Dekretalen Gregors IX. (Liber Extra, 1234) sind die erste offizielle Sammlung des universalen kanonischen Rechtes, die einen Katalog der Festtage aufstellt. Siehe den Artikel „Ecclesiastical Feasts", The Catholic Encyclopedia, Bd. 6, Robert Appleton Company, New York, 1909.

    10
  10. Zur mittelalterlichen Vermehrung der arbeitsfreien Tage (bis über hundert im Jahr in manchen Regionen) und zu den Protesten Jean Gersons und Nikolaus' von Clémanges im 15. Jahrhundert siehe den Artikel „Holidays" / „Feasts, Ecclesiastical", The Catholic Encyclopedia, Bd. 6, 1909.

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  11. Urban VIII., Apostolische Konstitution Universa per orbem (1642), die für die universale Kirche eine Liste von etwa sechsunddreißig gebotenen Feiertagen festsetzt und verbietet, ohne Genehmigung des Heiligen Stuhls weitere aufzuerlegen. Siehe The Catholic Encyclopedia, Art. „Feasts, Ecclesiastical", Bd. 6, 1909.

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  12. Heiliger Pius X., Motu proprio Supremi disciplinae, 2. Juli 1911, das die universalen gebotenen Feiertage von sechsunddreißig auf acht reduziert (Weihnachten, Beschneidung/1. Januar, Epiphanie, Himmelfahrt, Unbefleckte Empfängnis, Aufnahme Mariens in den Himmel, heilige Petrus und Paulus, Allerheiligen), unter Berufung auf die Lebenshaltungskosten und die Notwendigkeiten der landwirtschaftlichen Arbeit. Siehe den Artikel „Supremi disciplinae", The Catholic Encyclopedia, Bd. 14, 1912 (newadvent.org).

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  13. Codex des Kanonischen Rechtes (1917), Canon 1247 § 1, der zehn gebotene Feiertage außer den Sonntagen aufzählt: Weihnachten, die Beschneidung, die Epiphanie, die Himmelfahrt, Fronleichnam, die Unbefleckte Empfängnis, die Aufnahme Mariens in den Himmel, den heiligen Josef, die heiligen Apostel Petrus und Paulus sowie Allerheiligen. Der Codex von 1917 stellt so Fronleichnam und den heiligen Josef wieder her, die in der von Pius X. festgesetzten Achterliste fehlten.

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  14. Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution Sacrosanctum Concilium (4. Dezember 1963), namentlich § 102-111 über das Kirchenjahr und der Anhang über die Revision des Kalenders. Das Konzil bereitet die lokalen Anpassungen vor, die der Codex von 1983 den Bischofskonferenzen anvertrauen wird. Siehe den Artikel Das Zweite Vatikanische Konzil.

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  15. Der Indult des Kardinallegaten Giovanni Battista Caprara, Legat a latere Pius VII., gegeben zu Paris am 9. April 1802 in Anwendung des Konkordats von 1801, reduzierte die in Frankreich arbeitsfreien Feste auf vier: Weihnachten, Himmelfahrt, Mariä Himmelfahrt und Allerheiligen. Er wurde durch den Beschluss der Konsuln vom 29. Germinal des Jahres X (19. April 1802) für vollziehbar erklärt. Diese Liste, seitdem von der Französischen Bischofskonferenz nie erweitert, bleibt diejenige der französischen gebotenen Feiertage.

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  16. In Italien sind die beachteten gebotenen Feiertage außer den Sonntagen: die heilige Maria, Mutter Gottes (1. Januar), die Epiphanie (6. Januar), Mariä Himmelfahrt (15. August), Allerheiligen (1. November), die Unbefleckte Empfängnis (8. Dezember) und Weihnachten (25. Dezember); Himmelfahrt, Fronleichnam, der heilige Josef und die heiligen Petrus und Paulus werden auf den Sonntag verlegt oder ohne Verpflichtung gefeiert (Petrus und Paulus bleiben in Rom, dessen Patrone sie sind, Fest de praecepto). Siehe Festa di precetto, it.wikipedia.org.

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  17. In den Vereinigten Staaten behält die Bischofskonferenz (USCCB) sechs gebotene Feiertage bei: die heilige Maria, Mutter Gottes (1. Januar), Himmelfahrt (je nach Kirchenprovinz an ihrem Datum oder auf den Sonntag verlegt), Mariä Himmelfahrt (15. August), Allerheiligen (1. November), die Unbefleckte Empfängnis (8. Dezember, Patronin der Vereinigten Staaten) und Weihnachten (25. Dezember). Durch Generaldekret von 1992 entfällt die Verpflichtung, wenn die heilige Maria, Mutter Gottes, Mariä Himmelfahrt oder Allerheiligen auf einen Samstag oder Montag fallen.

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  18. Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 1248 § 1. Lateinisch: « Praecepto de Missa participanda satisfacit qui Missae assistit ubicumque celebratur ritu catholico vel ipso die festo vel vespere diei praecedentis. »

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  19. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2181. Der Paragraph präzisiert, dass die Gläubigen „verpflichtet sind, an den gebotenen Tagen an der Eucharistie teilzunehmen, es sei denn, sie sind aus einem schwerwiegenden Grund entschuldigt […] oder von ihrem eigenen Seelsorger dispensiert (vgl. CIC, can. 1245)". Die Dispens obliegt dem Pfarrer oder dem eigenen Ordinarius.

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  20. Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 1248 § 2. Der Canon empfiehlt in Ermangelung jeder erreichbaren Messe die Teilnahme an einer Wort-Gottes-Feier oder das persönliche und familiäre Gebet.

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  21. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2186, über den positiven Inhalt der Festtagsruhe: Werke der Barmherzigkeit, Sorge für Kranke und Betagte, der Familie geschenkte Zeit, Besinnung, Stille und Betrachtung.

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  22. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2188, unter Zitierung des Hebräerbriefs 12, 22-23. Der Paragraph bittet die Christen auch, „die Sonntage und Festtage der Kirche als gesetzliche Feiertage anerkennen zu lassen".

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  23. Heiliger Johannes Chrysostomus, Über die Unbegreiflichkeit Gottes (De incomprehensibili Dei natura), Homilie III, 6 (PG 48, 725 D), zitiert vom Katechismus der Katholischen Kirche in § 2179. Deutsche Übersetzung des Katechismus; der Text unterstreicht die Überlegenheit des gemeinsamen Gebets der Versammlung über das private Gebet.

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