Drittes Laterankonzil (1179)

Lateran III, 1179 unter Alexander III. versammelt, schließt das kaiserliche Schisma, legt die Zweidrittelregel für die Papstwahl fest und reformiert Disziplin, Schulen, Pfründen und den Kampf gegen Häresien.

Ignispedia

Das Dritte Laterankonzil, versammelt in Rom im März 1179 unter Papst Alexander III., ist das elfte ökumenische Konzil in der katholischen Zählung. Es folgt auf Lateran I und Lateran II in der Reihe der großen mittelalterlichen römischen Konzilien, markiert aber eine reifere Etappe: Nach achtzehn Jahren Konflikt zwischen Papsttum und Kaiser Friedrich I. Barbarossa verwandelt das Konzil den politischen Frieden von 1177 in eine dauerhafte kanonische Reform.[1][2]

Sein berühmtester Kanon legt die Regel der Zweidrittelmehrheit für die Papstwahl fest. Diese Norm entspringt einer genau bestimmbaren Wunde: der Doppelwahl von 1159, bei der die Mehrheit der Kardinäle Alexander III. wählte, während eine kaiserliche Minderheit Octavian unterstützte, der zum Gegenpapst Viktor IV. wurde. Lateran III begnügt sich also nicht damit, ein vergangenes Schisma zu verurteilen; es ändert das Verfahren, um das Risiko einer Wiederholung zu verringern.[3][4]

Das Konzil behandelt auch die Disziplin des Klerus, die sakramentale Simonie, die Missbräuche mancher Ritterorden, die Kathedralschulen, die Leprakranken, den Gottesfrieden, die Turniere, die Lieferungen an die Sarazenen und die Bekämpfung der Katharerhäresie. Seine Bedeutung liegt weniger in einer großen dogmatischen Definition als in einer Architektur der Leitung: die Einheit der Kirche schützen, ihre Institutionen sittlich erneuern und das päpstliche kanonische Recht des 13. Jahrhunderts vorbereiten.[5]

Warum war dieses Konzil notwendig?

Die Doppelwahl von 1159

Nach dem Tod Papst Hadrians IV. am 1. September 1159 ist das Kardinalskollegium in der Kaiserfrage gespalten. Die große Mehrheit wählt Kardinal Roland Bandinelli, einen ausgebildeten Kanonisten, der den Namen Alexander III. annimmt. Eine kleine kaiserliche Minderheit — vier oder fünf Kardinäle laut Catholic Encyclopedia — wählt Octavian, Kardinal von Santa Cecilia, der den Namen Viktor IV. annimmt. Die Krise ist nicht nur römisch: Sie wird europäisch, weil Friedrich Barbarossa Viktor IV. anerkennt und 1160 die Synode von Pavia einberuft, um seine Lösung durchzusetzen.[6][7]

Alexander III. weigert sich, sein Recht einer vom Kaiser kontrollierten Versammlung zu unterwerfen. Er exkommuniziert Friedrich und muss mehrere Jahre außerhalb Roms leben, namentlich in Frankreich. Das Schisma setzt sich nach dem Tod Viktors IV. durch zwei weitere Gegenpäpste aus dem kaiserlichen Umkreis fort: Paschalis III., dann Calixt III., das heißt Johannes von Struma.[8][9]

Der Konflikt mit Friedrich Barbarossa

Alexander III., Papst von 1159 bis 1181, dargestellt in der Nürnberger Chronik (1493). Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Der Konflikt steht im Rahmen eines größeren Kampfes um Oberitalien. Barbarossa will die kaiserliche Autorität über die lombardischen Kommunen wiederherstellen und seine Schiedshoheit in päpstlichen Angelegenheiten anerkannt sehen. Alexander III. dagegen verteidigt die Autonomie der römischen Wahl und stützt sich zunehmend auf die italienischen Gegner des Kaisers.[10]

Die Schlacht von Legnano am 29. Mai 1176 zerbricht die kaiserlichen Hoffnungen in Oberitalien. Im folgenden Jahr beendet der Friede von Venedig den Konflikt zwischen Papst und Kaiser: Friedrich erkennt Alexander III. an, hört auf, die Gegenpäpste zu unterstützen, und stimmt einer Befriedung zu, die ein allgemeines Konzil möglich macht. Endgültig schließt sich das Schisma allerdings erst mit der Unterwerfung des Gegenpapstes Calixt III. im August 1178.[11][12][13]

Einen Frieden in Recht verwandeln

Der Friede von 1177 regelt eine politische Lage; er genügt nicht, um die rechtlichen Folgen des Schismas zu heilen. Weihen, Pfründen, Eide, Besitzungen und Treuebindungen waren mit den Gegenpäpsten verknüpft. Das Konzil von 1179 muss daher das kanonische Gedächtnis läutern, die schismatischen Akte annullieren und eine tragfähigere Wahlregel aufstellen.[14][15]

Dieser Punkt erklärt den Unterschied zwischen Lateran III und einer bloßen Reformsynode. Die Versammlung behandelt nicht nur gewöhnliche Missbräuche. Sie tritt nach einer Krise zusammen, die das sichtbare Zentrum der katholischen Einheit berührt hat: Wer ist Papst, und nach welchem Verfahren kann man ihn unzweideutig anerkennen?

Wo und wann tagte das Konzil?

Drei Sitzungen im Lateran

Das Konzil tagt in der Basilika St. Johannes im Lateran, der Kathedrale des Bischofs von Rom. Die Quellen nennen drei Hauptsitzungen: 5. März, 14. März und 19. März 1179. Die erste Sitzung eröffnet die Versammlung; die letzte übermittelt die siebenundzwanzig Kanones der kanonischen Tradition.[16][17]

Die Einberufung war im September 1178 gemäß der Vereinbarung von Venedig angekündigt worden. Alexander III. entsendet Legaten in verschiedene Länder, um eine wirklich abendländische Versammlung zusammenzubringen und keinen begrenzten römischen Kreis.[18]

Eine repräsentativere Versammlung als die ersten beiden Laterankonzilien

Die Catholic Encyclopedia zählt 302 Bischöfe, insgesamt fast tausend Mitglieder, und vermerkt die Anwesenheit von Prälaten aus Spanien, Irland, Schottland, England, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Dänemark, Island und den lateinischen Sitzen des Ostens. Der Artikel der Catholic Encyclopedia nennt auch Nektarios, Abt von Cabula, als Vertreter der Griechen.[19]

Norman Tanner betont, dass die Ökumenizität Laterans III. weniger umstritten ist als die von Lateran I und II: Einberufungsweise, päpstlicher Vorsitz, geografische Streuung der Teilnehmer und der Gegenstand der kirchlichen Einheit geben der Versammlung die typische Form des mittelalterlichen Konzils unter päpstlichem Vorsitz.[20]

Wer sind die Hauptakteure?

Alexander III., der kanonistische Papst

Alexander III. ist nicht nur ein dem Kaiser widerstehender Papst. Vor seiner Wahl hatte Roland Bandinelli in Bologna gelehrt und sich den Ruf eines Kanonisten erworben; die Catholic Encyclopedia (1907) schreibt ihm einen Kommentar zum Dekret Gratians zu, bekannt als Summa Magistri Rolandi; diese Zuschreibung ist in der heutigen Forschung allerdings umstritten.[21][22]

Diese juristische Kompetenz zeigt sich in den Kanones von 1179. Tanner bemerkt, dass mehrere Kanones von einer vortrefflichen kanonistischen Hand verfasst scheinen, wahrscheinlich unter der unmittelbaren Autorität Alexanders selbst. Lateran III ist so zugleich ein Akt der Befriedung und ein Werk juristischer Leitung.[23]

Friedrich Barbarossa und die Gegenpäpste

Friedrich Barbarossa unterwirft sich Alexander III., Fresko von Spinello Aretino im Palazzo Pubblico von Siena. Das Bild gehört zum politischen Gedächtnis des Friedens von Venedig, auch wenn legendenhafte Details von den Fakten zu unterscheiden sind. Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Friedrich Barbarossa ist kein Konzilsvater, aber der geschichtliche Gegner, ohne den Lateran III unverständlich bleibt. Seine Unterstützung für Viktor IV. und dann für die gegenpäpstlichen Nachfolger verwandelt eine Konklavespaltung in ein dauerhaftes Schisma. Nach Legnano und Venedig kann das Konzil die Akte der Gegenpäpste annullieren und die Anerkennung Alexanders festigen.[24][25]

Das volkstümliche Gedächtnis hat die Begegnung von Venedig zuweilen dramatisiert und einen gedemütigten Kaiser unter dem Fuß des Papstes gezeigt. Die Catholic Encyclopedia bezeichnet die Erzählung vom Papst, der seinen Fuß auf den Nacken des niedergeworfenen Kaisers setzt, als Legende. Das geschichtlich Wesentliche ist nüchterner: Der Kaiser erkennt Alexander III. an und verzichtet auf seine Politik der päpstlichen Einsetzung.[26]

Die Bischöfe, Kardinäle und Kanonisten

Die Versammlung ist nicht bloß Dekor. Die Kardinäle sind von Kanon 1 unmittelbar betroffen; die Bischöfe von den Kanones über Weihealter, Visitationen, Exkommunikationen, Schulen, Leprosorien und Klerusdisziplin; die Kanonisten von der späteren Verbreitung des Textes in den Dekretalensammlungen.[27][28]

Das Konzil steht in einem Moment, in dem das kanonische Recht zu einem Hauptinstrument der Leitung wird. Seit dem Dekret Gratians um 1140 verfügen die Rechtsschulen über eine gemeinsame Sprache. Lateran III fügt sich in diese Bewegung ein: Es regelt konkrete Fälle, doch seine Kanones zirkulieren danach als allgemeine Normen.

Was beschließt das Konzil über das Schisma?

Die Zweidrittelregel für die Papstwahl

Die Stimmabgabe der Kardinäle in der Sixtinischen Kapelle während des Konklaves von 1878, Stich aus L'Illustrazione Italiana (1878). Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Kanon 1 ist der dauerhafte Kern Laterans III. Er erklärt: Wenn die Einstimmigkeit der Kardinäle nicht erreicht werden kann, muss derjenige als Papst gelten, der von den zwei Dritteln gewählt und angenommen wurde. Wer mit nur einem Drittel den päpstlichen Namen an sich reißen wollte, verfällt mit seinen Anhängern sehr schweren Strafen.[29][30]

Die Regel ist praktisch, doch ihre Tragweite ist theologisch und institutionell. Die Kirche kann nicht dauerhaft in Ungewissheit über ihren sichtbaren Hirten leben. Der Kanon behauptet nicht, die Kardinäle ersetzten den göttlichen Beistand; er stellt ein öffentliches Verfahren auf, damit die Wahl anerkannt werden kann, ohne von einer Minderheit gelähmt zu werden.

Die Annullierung der schismatischen Akte

Kanon 2 erneuert die Entscheidung Laterans II. — Kanon 30, der die Weihen Petrus Pierleonis, das heißt Anaklets II., für nichtig erklärte — gegen die Akte der Gegenpäpste des alexandrinischen Schismas: die von ihnen erteilten Weihen, Beförderungen, Würden und Pfründen werden für nichtig erklärt oder entzogen. Gemeint sind Octavian, das heißt Viktor IV., Guido von Crema, das heißt Paschalis III., und Johannes von Struma, das heißt Calixt III.[31][32]

Diese Annullierung ist keine Rache. Sie verhindert, dass das Schisma durch seine Verwaltungswirkungen fortlebt. Blieben die von den Gegenpäpsten verliehenen Würden unangetastet, könnte jedes Kapitel, jedes Bistum, jede Abtei eine zweideutige Loyalität bewahren.

Eine Reform gegen die Ursachen des Schismas

Lateran III versteht, dass Schismen nicht nur aus einem Lehrirrtum entstehen. Sie wurzeln auch in Ehrgeiz, Geld, politischem Druck, schwacher Disziplin und der Vermischung von geistlicher Gewalt und zeitlichen Interessen. Darum betreffen die folgenden Kanones das Alter der Bischöfe, die Pfründen, die bischöflichen Visitationen, missbräuchliche Appellationen, den Kirchen auferlegte Lasten und die Einsetzung durch Laien.[33]

Durch die Krise offenbartes ProblemAntwort Laterans IIISinn
Minderheit, die einen Gegenpapst schaffen kannKanon 1: ZweidrittelmehrheitDie Papstwahl rechtlich entscheidbar machen
Von Gegenpäpsten gesetzte AkteKanon 2: Annullierung und EntzugDie Verwaltungswirkungen des Schismas läutern
Zu junge oder wenig gebildete Bischöfe oder ArchidiakoneKanon 3: Alter und EignungHirtenautorität mit Reife und Wissen verbinden
Geld um Ämter und SakramenteKanon 7 und weitere KanonesDie Bindung zwischen Heiligem und Geschäft zerschneiden
Laiendruck auf Güter und KirchenKanones 14 und 19Die institutionelle Freiheit der Kirche verteidigen

Welche Kanones verkündet das Konzil?

Alter, Wissen und Reife der Hirten

Kanon 3 verbietet, einen Mann zum Bischof zu befördern, der nicht dreißig Jahre alt, nicht aus legitimer Ehe geboren ist oder kein angemessenes Leben und Wissen aufweist. Für niedere Ämter mit Seelsorge, wie Dekanate, Archidiakonate und Pfarreien, wird die Schwelle auf fünfundzwanzig Jahre festgesetzt.[34][35]

Diese Entscheidung zeigt den Geist des Konzils. Nach einem Schisma, in dem kirchliche Würden zu Spielbällen kaiserlicher oder familiärer Strategie werden konnten, erinnert Lateran III daran, dass das Hirtenamt eine wirkliche Fähigkeit verlangt: Alter, Sitten, Bildung und Eignung zur Seelenführung.

Sakramentale Simonie und Unentgeltlichkeit des Heiligen

Kanon 7 verurteilt die geforderten Zahlungen für Inthronisation, Amtseinführung eines Priesters, Begräbnis, Segnung der Ehe oder Sakramentenspendung. Er greift die evangelische Logik auf: Was unentgeltlich empfangen wurde, darf nicht in einen Markt verwandelt werden.[36]

Die Präzisierung ist wichtig. Das Konzil bestreitet nicht, dass die Gläubigen die Kirche materiell unterstützen dürfen. Es zielt auf die Erpressung: die Lage, in der jemand, der ein Sakrament oder einen Segen braucht, ihn erst nach auferlegter Zahlung erhalten kann. Das ist die Grenze zwischen freier Gabe und praktischer Simonie.

Templer, Hospitaliter und bischöfliche Autorität

Kanon 9 zielt auf Missbräuche einzelner Mitglieder der Templer, Hospitaliter oder anderer Ordensleute mit päpstlichen Privilegien. Das Konzil verbietet ihnen namentlich, Kirchen und Zehnten aus Laienhand anzunehmen, die Autorität des Bischofs zu umgehen oder die Privilegien zu nutzen, um an interdizierten Orten über das Erlaubte hinaus zu bestatten und zu zelebrieren.[37]

Es handelt sich nicht um eine pauschale Verurteilung der Ritterorden. Der Text will vielmehr eine typische Spannung des 12. Jahrhunderts regeln: Sehr nützliche Einrichtungen der Kirche können, wenn ihre Privilegien schlecht gebraucht werden, den Ortsbischof schwächen und die gemeinsame Disziplin stören.

Klerus, Pfründen und Pfründenhäufung

Die Kanones 11 bis 14 behandeln das Verhalten der Kleriker, das Verbot bestimmter weltlicher Ämter, die Häufung von Pfründen und die Einsetzung in Kirchen durch Laien. Kanon 11 bestraft Kleriker in offenkundigem Konkubinat; Kanon 13 verbietet, mehrere Würden oder Kirchen zum Schaden von Residenz und Seelsorge zu besitzen; Kanon 14 verurteilt die Anmaßung von Laien, die Kleriker einsetzen oder absetzen, als besäßen sie die Kirche.[38]

Diese Entscheidungen setzen Lateran I und Lateran II fort. Die gregorianische Reform ist 1123 und 1139 nicht vollendet. 1179 muss sie noch die Pfründen disziplinieren, die Übergriffe der Mächtigen begrenzen und daran erinnern, dass Hirtenämter keine häufbaren Einkünfte sind.

Kathedralschulen: arme Kleriker unterrichten

Kanon 18 ist einer der fruchtbarsten. Er ordnet an, dass jede Kathedralkirche einen Lehrer haben soll, der die Kleriker und die armen Schüler unentgeltlich unterrichtet. Die Catholic Encyclopedia fasst ihn als Errichtung einer Schule in jeder Kathedrale für arme Kleriker zusammen.[39][40]

Diese Maßnahme bereitet die Entwicklung der Kathedralschulen und der mittelalterlichen Universitätswelt vor. Sie schafft nicht allein die moderne Universität, drückt aber eine starke Überzeugung aus: Die Reform der Kirche geht über die geistige Bildung der künftigen Kleriker und nicht nur über Strafen.

Lepra, Gottesfriede, Turniere und Krieg

Kanon 23 erkennt ausreichend zahlreichen Lepragemeinschaften das Recht auf eigene Kirche, eigenen Friedhof und eigenen Priester zu. Kanon 20 verbietet die mörderischen Turniere; Kanon 21 greift den Gottesfrieden auf; Kanon 24 verbietet, den Sarazenen Materialien zu liefern, die zum Bau von Galeeren oder zum Schaden der Christen dienen würden.[41][42]

Diese Kanones zeigen die Weite mittelalterlicher Konzilsleitung. Lateran III trennt Kirchenreform und christliche Gesellschaftsordnung nicht. Es legisliert über die Sakramente, aber auch über kranke Arme, Adelsgewalt, Mittelmeerkriege und den Schutz der christlichen Gemeinschaften.

Katharer, Söldner und Kanon 27

Burg Montségur in den Pyrenäen, eine mit den Katharern verbundene Festung, gegen die sich Kanon 27 des Laterankonzils richtet. Foto: Gerbil, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons.

Kanon 27 ist politisch der härteste. Er exkommuniziert die Häretiker, die unter den Namen Katharer, Patarener und anderer verwandter Gruppen bezeichnet werden, und zielt auch auf Söldnerbanden, die manche Regionen verwüsten. Der Text ruft die Fürsten auf, diese Gewalttaten zu unterdrücken, und gewährt Ablässe denen, die die Christen gegen sie verteidigen.[43][44]

Zwei Punkte sind zu unterscheiden. Einerseits ist der Katharismus ein religiöser Dualismus, der grundlegende Elemente des christlichen Glaubens und des sakramentalen Lebens bestreitet. Andererseits vermengt Kanon 27 Häresie und soziale Gewalt in einer gemeinsamen Logik der Verteidigung der christlichen Ordnung. Diese Verbindung kündigt die systematischeren Maßnahmen des 13. Jahrhunderts gegen die Albigenser an, doch Lateran III ist noch nicht der Albigenserkreuzzug von 1209.[45]

BereichKanonHauptentscheidung
Papstwahl1Zweidrittelmehrheit der Kardinäle
Schisma2Annullierung der Akte der Gegenpäpste
Bischofsamt3Dreißig Jahre, legitime Geburt, erprobtes Leben und Wissen
Sakramente7Verbot, Geld für Sakramente und Begräbnis zu fordern
Ritterorden9Rückruf von Templern und Hospitalitern unter die bischöfliche Autorität
Schulen18Unentgeltlicher Lehrer in jeder Kathedrale für arme Kleriker
Kranke23Kirche, Priester und Friedhof für Lepragemeinschaften
Häresie und Gewalt27Exkommunikation der Katharer und Aufruf zur Unterdrückung bewaffneter Banden

Wie wurde das Konzil aufgenommen?

Starke Verbreitung in den kanonischen Sammlungen

Bleibulle Alexanders III., datiert aus seinem Pontifikat (1159–1181). Portable Antiquities Scheme / Trustees of the British Museum, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons.

Tanner betont die außergewöhnliche Verbreitung der Kanones. Sie erscheinen in mehreren zeitgenössischen englischen Chroniken und in zahlreichen Dekretalensammlungen des späten 12. und frühen 13. Jahrhunderts. Später wurden sie in die Dekretalen Gregors IX. aufgenommen.[46]

Diese Rezeption erklärt, warum Lateran III mehr wiegt als seine volkstümliche Berühmtheit. Ein moderner Leser kennt oft Lateran IV wegen Transsubstantiation und jährlicher Beichte; die mittelalterlichen Kanonisten dagegen lesen Lateran III als unmittelbar nützliches Normenreservoir.

Eine Etappe auf dem Weg zu Lateran IV

Mehrere Entscheidungen von 1179 bereiten Lateran IV (1215) vor. Die Kathedralschule aus Kanon 18 wird von Lateran IV wieder aufgenommen und verstärkt; der Kampf gegen die Häresien wird systematisiert; die Reform der Klerusdisziplin setzt sich fort; die Frage von Pfründen und Residenz bleibt zentral.[47]

Lateran III ist also ein Übergangskonzil. Es führt die Kirche aus einem kaiserlichen Schisma heraus, blickt aber bereits auf die pastoralen Probleme des 13. Jahrhunderts: Bildung, Predigt, Volkshäresien, Einhegung der Institutionen und universale Rechtsleitung.

Die Waldenser: ein oft vereinfachter Fall

Der Fall der Waldenser verdient Vorsicht. Alexander III. empfing Valdès und seine nach Rom gekommenen Gefährten wohlwollend und billigte ihr Armutsgelübde, erinnerte sie aber daran, dass Laien ohne Beauftragung nicht predigen dürften; andere späte Nachrichten sprechen allgemeiner von einer waldensischen Verurteilung. Geschichtlich stellen sich Valdès und seine Gefährten um 1179 in Rom mit einem Ideal evangelischer Armut vor; der Bruch verhärtet sich danach vor allem um die laienhafte Predigt ohne Auftrag.[48]

Der Artikel darf Lateran III daher nicht auf eine einfache und unmittelbare Verurteilung der Waldenser als bereits vollständig getrennter Bewegung reduzieren. Das Konzil zielt in Kanon 27 klar auf die Katharer; für die Armen von Lyon ist die Lage von 1179 noch eine Phase der Unterscheidung und der Spannung.

Was bleibt heute von Lateran III?

Die Zweidrittelregel im Herzen des Konklaves

Weißer Rauch über der Sixtinischen Kapelle: Ein Papst ist mit der seit Lateran III erforderlichen Zweidrittelmehrheit gewählt (Konklave 2025). Foto: P 1997, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons.

Das sichtbarste Erbe ist die Zweidrittelregel. Die konkreten Modalitäten der Konklaven haben sich geändert, doch die Idee bleibt: Die Papstwahl erfordert eine qualifizierte Mehrheit über die einfache Mehrheit hinaus, damit die Einheit der Kirche nicht einer knappen und anfechtbaren Siegesmehrheit ausgeliefert wird.

Diese Regel ist aus einer Krise geboren. Sie erinnert daran, dass eine gute kirchliche Verfahrensordnung keine kalte Technokratie ist: Sie schützt die Gemeinschaft. Die katholische Einheit braucht Gnade, aber auch hinreichend klare Regeln, um zu verhindern, dass sich Ehrgeiz als Recht verkleidet.

Eine Reform, die Recht, Pastoral und Caritas vereint

Lateran III beschränkt sich nicht auf die Papstwahl. Es verbindet kanonisches Recht, sittliche Disziplin, Schutz der Armen, Bildung der Kleriker und soziale Befriedung. Diese Weite mag überraschen, offenbart aber eine starke mittelalterliche Einsicht: Die Kirche reformiert sich nicht durch ein einziges symbolisches Dekret. Sie muss Einsetzungen, Geld, Studien, Sakramente, Privilegienmissbrauch und konkrete Gewalttaten anfassen.[49]

Ein weniger berühmtes, aber strukturierendes Konzil

Die Basilika St. Johannes im Lateran in Rom, Seitenansicht: die Kathedrale, in der die drei Sitzungen des Konzils von 1179 stattfanden. Foto: Dnalor 01, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons.

Lateran III bleibt weniger bekannt als Lateran IV, doch seine Rolle ist strukturierend. Es gibt der römischen Kirche eine rechtliche Antwort auf das Trauma des alexandrinischen Schismas, stärkt die Disziplin des Klerus, regt die Kathedralschulen an und lässt seine Kanones in die große Dekretalentradition eingehen.[50]

Seine Lehre lässt sich einfach zusammenfassen: Nach einer Autoritätskrise begnügt sich die Kirche nicht damit, den Frieden zu feiern. Sie prüft die Ursachen, annulliert die schädlichen Wirkungen, klärt die Verfahren und reformiert die Praktiken, die die Krise möglich gemacht haben.

Zum Weiterlesen

  • Lies Lateran I: die Freiheit der Kirche nach dem Investiturstreit.
  • Lies Lateran II: die Befriedung eines früheren päpstlichen Schismas.
  • Lies Lateran IV: den doktrinellen und pastoralen Höhepunkt der Laterankonzilien.
  • Behalte den Kern des Themas: Lateran III verwandelt den Ausgang aus dem Schisma Alexanders III. in eine dauerhafte Reform von Papstwahl und kanonischem Recht.

Anmerkungen und Quellen

  1. Norman P. Tanner (Hrsg.), Decrees of the Ecumenical Councils, Bd. 1, Georgetown University Press, 1990, Abschnitt „Third Lateran Council 1179", S. 205-225, Einleitung, englischer Text reproduziert von EWTN: Third Lateran Council 1179. Die Einleitung verortet das Konzil nach dem in Venedig (1177) gegebenen Versprechen, nennt die Eröffnung am 5. März 1179 „according to Archbishop William of Tyre, our chief authority", etwa 300 Väter, 27 Kanones; sie vermerkt, dass die Kanones in „four contemporary English chronicles" stehen (Benedikt von Peterborough, Gervase von Canterbury, Wilhelm von Newburgh, Roger von Hoveden) und später alle in die Dekretalen Gregors IX. aufgenommen wurden („afterwards all were inserted into Pope Gregory IX's Decretals"); die Kanones „appear to have been worked out by an excellent legal mind so that it is probable they were composed under the authority of Alexander III himself, who was an expert lawyer".

    1 5 8 12 14 17 20 23 27 46 50
  2. Henri Leclercq, „Third Lateran Council (1179)", The Catholic Encyclopedia, Bd. 9, New York, Robert Appleton Company, 1910, New Advent (Online-Ausgabe, ohne Paginierung): Third Lateran Council. Artikel über die Rückkehr Alexanders III. nach Rom, die drei Sitzungen am 5., 14. und 19. März 1179, die 302 Bischöfe und die Zusammenfassung der Kanones. Der Monat der Einberufung ist dort ausdrücklich genannt: „In September, 1178, the pope in agreement with an article of the Peace of Venice, convoked an ecumenical council at the Lateran for Lent of the following year and, with that object, sent legates to different countries."

    2 13 15 16 18 19 30 35 39 42
  3. Lateran III, Kanon 1 (Licet de vitanda), in N. P. Tanner (Hrsg.), Decrees of the Ecumenical Councils, Bd. 1, Georgetown University Press, 1990, zu Beginn der Reihe der 27 Kanones (S. 211-225); englischer Text reproduziert von EWTN. Kanon über die Papstwahl durch zwei Drittel der Kardinäle bei fehlender Einstimmigkeit.

    3 29
  4. Joseph F. Loughlin, „Pope Alexander III", The Catholic Encyclopedia, Bd. 1, New York, Robert Appleton Company, 1907, New Advent (Online-Ausgabe, ohne Paginierung): Pope Alexander III. Artikel über Roland Bandinelli, seine Wahl am 7. September 1159, das Schisma Viktors IV., das Exil, Legnano, Venedig und Lateran III.

    4 6 9 21 26
  5. „Victor IV", The Catholic Encyclopedia, New York, Robert Appleton Company, New Advent (Online-Ausgabe, ohne Paginierung): Victor IV. Gewählt am 7. September 1159 „by a small minority of the cardinals (four or five)", während die Mehrheit den Kanzler Roland wählte, der zu Alexander III. wurde.

    7
  6. J. P. Kirsch, „Frederick I", The Catholic Encyclopedia, Bd. 6, New York, Robert Appleton Company, 1909, New Advent (Online-Ausgabe, ohne Paginierung): Frederick I. Artikel über die Italienpolitik Barbarossas, die Synode von Pavia, den Lombardenbund, Legnano (29. Mai 1176) und den Vertrag von Venedig (1177).

    10 11 24
  7. Umstrittene Zuschreibung: Der moderne Artikel „Alexander III, Pope" (Encyclopedia.com, nach der New Catholic Encyclopedia) präzisiert, die Summa Magistri Rolandi „is thought to have enhanced Alexander's reputation among the curia, though some scholars contest the attribution" (Alexander III, Pope); zum Auseinanderhalten der Identität des Magister Rolandus und Alexanders III. siehe R. Weigand, „Magister Rolandus und Papst Alexander III.", Archiv für katholisches Kirchenrecht 149 (1980), S. 3-44, und J. T. Noonan Jr., „Who was Rolandus?", in K. Pennington und R. Somerville (Hrsg.), Law, Church, and Society: Essays in Honor of Stephan Kuttner, Philadelphia, 1977, S. 21-48.

    22
  8. Lateran III, Kanon 2, in N. P. Tanner (Hrsg.), Decrees of the Ecumenical Councils, Bd. 1, Georgetown University Press, 1990, Reihe der 27 Kanones (S. 211-225); englischer Text reproduziert von EWTN. Kanon zur Annullierung der Weihen und Würden aus der Hand Octavians, Guidos von Crema und Johannes' von Struma. Die Einleitung Tanners zählt diesen Kanon zu denen, die „refer to Lateran II" (Kanones 2, 11, 20-22).

    25 31
  9. Danica Summerlin, The Canons of the Third Lateran Council of 1179: Their Origins and Reception, Cambridge Studies in Medieval Life and Thought, Cambridge University Press, 2019 — Kapitel 4, „The dissemination of the 1179 canons", S. 125-182 (Kapitel 2 über die Herkunft der Kanones S. 44-93; Kapitel 3 über die Kanones und die Schulen S. 94-124; Kapitel 5 über den Gebrauch der Kanones ca. 1179-1191 S. 183-240; Paginierung nach dem Inhaltsverzeichnis des Werkes, Cambridge University Press). Hier nur für die Verbreitung der Kanones in den Sammlungen zitiert; das Werk nutzt namentlich die Holtzmann-Kartei (Walther-Holtzmann Kartei).

    28
  10. Lateran II, Kanon 30 (letzter der Reihe), in N. P. Tanner (Hrsg.), Decrees of the Ecumenical Councils, Bd. 1, Georgetown University Press, 1990, Abschnitt „Second Lateran Council 1139" (S. 195-205), engl. Übersetzung: „We render void the ordinances enacted by Peter Leoni and other schismatics and heretics, and deem them null." (Petrus Pierleoni — Petrus Leonis — ist Anaklet II.).

    32
  11. Lateran III, Kanones 1-27, in N. P. Tanner (Hrsg.), Decrees of the Ecumenical Councils, Bd. 1, Georgetown University Press, 1990, S. 211-225; englischer Text reproduziert von EWTN. Die Kanones behandeln Papstwahl, Schisma, Alter der Prälaten, Visitationen, sakramentale Simonie, Ritterorden, Klerus, Pfründen, Schulen, Gottesfrieden, Leprakranke, Sarazenen und Häresien.

    33 38 41 49
  12. Lateran III, Kanon 3, in N. P. Tanner (Hrsg.), Decrees of the Ecumenical Councils, Bd. 1, Georgetown University Press, 1990, Reihe der 27 Kanones (S. 211-225); englischer Text reproduziert von EWTN. Kanon, der dreißig Jahre, legitime Geburt, erprobtes Leben und Wissen für das Bischofsamt verlangt; fünfundzwanzig Jahre für Ämter mit Seelsorge.

    34
  13. Lateran III, Kanon 7, in N. P. Tanner (Hrsg.), Decrees of the Ecumenical Councils, Bd. 1, Georgetown University Press, 1990, Reihe der 27 Kanones (S. 211-225); englischer Text reproduziert von EWTN. Kanon gegen die Forderung von Geld für Inthronisationen, Amtseinführungen, Begräbnisse, Ehesegnungen und Sakramente.

    36
  14. Lateran III, Kanon 9, in N. P. Tanner (Hrsg.), Decrees of the Ecumenical Councils, Bd. 1, Georgetown University Press, 1990, Reihe der 27 Kanones (S. 211-225); englischer Text reproduziert von EWTN. Kanon zur Regelung der Missbräuche von Templern, Hospitalitern und anderen Ordensleuten gegen die bischöfliche Autorität.

    37
  15. Lateran III, Kanon 18, in N. P. Tanner (Hrsg.), Decrees of the Ecumenical Councils, Bd. 1, Georgetown University Press, 1990, Reihe der 27 Kanones (S. 211-225); englischer Text reproduziert von EWTN. Kanon, der einen Lehrer in jeder Kathedrale vorschreibt, um Kleriker und arme Schüler unentgeltlich zu unterrichten.

    40 47
  16. Lateran III, Kanon 27 (der mit „Sicut ait beatus Leo…" beginnt und die Stelle „De Brabantionibus et Aragonensibus, Navariis, Bascolis, Coterellis et Triaverdinis…" enthält), in N. P. Tanner (Hrsg.), Decrees of the Ecumenical Councils, Bd. 1, Georgetown University Press, 1990, S. 224; englischer Text reproduziert von EWTN („With regard to the Brabanters, Aragonese, Navarrese, Basques, Coterelli and Triaverdini…"). Kanon gegen die Katharer, Patarener und Söldnerbanden, mit Aufruf an die Fürsten zur Unterdrückung der Gewalttaten. Nicht zu verwechseln mit Ad abolendam (Ad abolendam diversam haeresium pravitatem), Dekretale Lucius' III., gegeben zu Verona am 4. November 1184.

    43
  17. J. P. Kirsch, „Cathari", The Catholic Encyclopedia, Bd. 3, New York, Robert Appleton Company, 1908, New Advent (Online-Ausgabe, ohne Paginierung): Cathari. Artikel über Namen, dualistische Lehre, Verbreitung der Katharer in Frankreich, Italien und Spanien und ihre Entwicklung im 12. Jahrhundert.

    44 45
  18. „Waldenses", Encyclopedia.com / Eintrag der New Catholic Encyclopedia, herangezogen als sekundäre Quelle: Waldenses. Der Artikel erinnert daran, dass Valdès zur Zeit Laterans III. nach Rom reist, dass sein Armutsgelübde wohlwollend aufgenommen wird, die laienhafte Predigt ohne Beauftragung aber zum Bruchpunkt wird.

    48