Papst Benedikt IV. (Benedictus IV.) regiert die römische Kirche von der ersten Hälfte des Jahres 900 bis zum Sommer 903. Der Heilige Stuhl stellt ihn als 117. Papst der katholischen Kirche vor, geboren in Rom, mit einem Pontifikat, das zwischen Januar und Mai 900 begann und im Juli 903 endete.[1]
Sein Pontifikat gehört zu den instabilsten Zonen der Papstgeschichte: Rom kommt gerade aus dem Kadaversynod, aus dem Streit um Formosus, aus dem raschen Tod mehrerer Päpste und sucht noch einen kaiserlichen Beschützer, der die römischen Faktionen bändigen könnte. Benedikt IV. gehört eindeutig zum formosianischen Lager: Die zeitgenössischen Quellen geben ihn als von Formosus geweiht an, und seine Interventionen in Langres und Neapel setzen die von Theodor II. und dann Johannes IX. eröffnete Rehabilitierungslinie fort.[2][3]
Die sichtbarste Tat seines Pontifikats ist die Krönung Ludwigs des Blinden zum Kaiser in Rom am 22. Februar 901. Doch seine eigentliche Bedeutung zeigt sich vor allem in technischeren Dossiers: kanonische Wiederherstellung Agrins von Langres, Bestätigung der Wahl Stephans in Neapel, Bestätigung der Privilegien Fuldas, Unterstützung eines geflüchteten orientalischen Bischofs und konkrete Verteidigung der kirchlichen Gerechtigkeit trotz äußerster Schwäche der päpstlichen Macht.[4][5]
„Wir sind bereit, uns mit allen im Wohlergehen zu freuen und in den Nöten Hilfe zu leisten." — Benedikt IV. an Klerus und Volk von Langres, 31. August 900[6]
Warum zählt Benedikt IV.?
Ein kurzes Pontifikat, aber nicht nur ein Name in einer Liste
Benedikt IV. gleicht nicht den großen Lehrpäpsten, deren Werk Bände füllt. Er hat keine Lehrenzyklika im modernen Sinn hinterlassen, kein ökumenisches Konzil, keine monumentale Reform, ja nicht einmal einen ausführlichen Eintrag im Liber Pontificalis. (Der dritte erhaltene Brief trägt in Mignes Ausgabe zwar den Titel encyclica, doch ist es nur ein einfaches Empfehlungsrundschreiben, keine Lehrverkündigung.) Treccani betont im Gegenteil, dass die päpstliche Sammlung wie bei anderen Päpsten dieser Zeit fast nichts bewahrt: die natio, den Vatersnamen und die Dauer des Pontifikats.[7]
Diese Quellenarmut bedeutet nicht, dass das Pontifikat leer wäre. Sie erzählt zuerst die Krise Roms. Die Jahre 897–904 verdichten eine außergewöhnliche Instabilität: Annullierung und Rehabilitierung des Formosus, Flucht des Sergius, sehr kurze Pontifikate, Kampf zwischen römischer Aristokratie und Klerus, dann gewaltsame Explosion nach Benedikts IV. Tod mit Leo V., Christophorus und Sergius III.[8]
Der Fortsetzer Johannes' IX.
Johannes IX. hatte versucht, Rom auf zwei Wegen zu stabilisieren: das Erbe des Formosus zu rehabilitieren und die Papstwahl an eine kaiserliche Präsenz zu binden, die Faktionsgewalt verhindern sollte. Benedikt IV. nimmt diese Linie wieder auf, aber in noch zerbrechlicherem Kontext: Kaiser Lambert von Spoleto ist am 15. Oktober 898 gestorben, und der Kaiserthron ist vakant, als Benedikt an die Macht kommt.[9]
Der neue Papst kann daher die auf der römischen Synode von 898 gewollte Regel, die die Anwesenheit kaiserlicher missi (der Gesandten des Kaisers) bei Papstwahlen und -weihen vorsah, nicht voll anwenden. Die Lösung führt über einen neuen kaiserlichen Beschützer: Ludwig von der Provence, von Großen des Reiches gegen Berengar I. nach Italien gerufen und dann in Rom von Benedikt empfangen.[10]
Ein formosianischer Papst inmitten eines Gedächtniskrieges
Der formosianische Streit ist keine Sakristeidetailfrage. Wären die von Formosus gespendeten Weihen für nichtig gehalten worden, so wären ganze Priester, Bischöfe und kirchliche Entscheidungen anfechtbar geworden. Benedikt IV. ist selbst betroffen: In seinem Plädoyer für Stephan von Neapel berichtet der formosianische Priester Auxilius den antiformosianischen Vorwurf, wonach Benedikt IV. „von der durch Papst Formosus gespendeten Weihe her" sei — einen Vorwurf, den er zitiert, um ihn zu widerlegen, indem er die Gültigkeit der formosianischen Weihen verteidigt.[11]
Seine Entscheidungen in Langres und Neapel haben daher doktrinales und institutionelles Gewicht: Er verteidigt nicht nur Personen; er verteidigt die sakramentale und rechtliche Kontinuität der Kirche gegen eine Logik politischer Rache.
Die wichtigsten Quellen
Tabelle der Zeugen
| Quelle | Datum | Was sie beiträgt | Vorsicht |
|---|---|---|---|
| Heiliger Stuhl | aktuelle Liste | 117. Papst, Beginn zwischen Januar und Mai 900, Ende Juli 903, römische Herkunft | Sehr kurze Notiz |
| Liber Pontificalis | römische Tradition, Ausg. Duchesne | Römische Herkunft, Vater Mammolus/Mammale, Dauer, überlieferte Grabinschrift | Keine echte erzählende Biographie |
| Briefe Benedikts IV. | August 900 (22. und 31. August laut Datierungen) und undatiert | Langres; Malacenus, geflüchteter orientalischer Bischof; pastoraler Stil und römische Jurisdiktion | Texte bewahrt bei Migne/Mansi/Mabillon, kein vollständiges Dossier |
| Treccani / Ottorino Bertolini | 1966 | Dichteste kritische Synthese: Formosus, Ludwig der Blinde, Langres, Neapel, Fulda, Malacenus, Grabinschrift | Wichtigste Sekundärquelle |
| Catholic Encyclopedia / New Advent | 1907 | Klassische katholische Zusammenfassung: Mammalus, Ludwig, Langres, Neapel, Reims, Amasea, Fulda, Grablege | Alt, mit Treccani abzugleichen |
| Flodoard von Reims | 10. Jahrhundert | Erinnerung an die Grabinschrift und lobendes Urteil; Dossier Reims | Hier Zugang über Treccani/New Advent |
Eine karge, aber präzise Dokumentation
Das Dossier Benedikts IV. ist paradox: wenige Quellen, aber mehrere sehr konkrete Akte. Die moderne Notiz von New Advent passt in wenige Zeilen, zählt aber fast alle Dossiers auf: Krönung Ludwigs des Blinden, Unterstützung Agrins von Langres, Sache Stephans von Neapel, Exkommunikation des Mörders Fulcos von Reims, Hilfe für Malacenus, den geflüchteten orientalischen Bischof, Privilegien für Fulda und andere Klöster.[12]
Treccani ergänzt dieses Gerüst durch einen sehr dichten politischen Kontext. Der Artikel von Ottorino Bertolini zeigt, dass Benedikt IV. nur zwischen drei Brennpunkten verständlich wird: Rom, wo die Faktionen kämpfen; das Königreich Italien, erschüttert von Berengar I., Ludwig von der Provence und den Ungarneinfällen; die Ortskirchen, die Rom trotz der materiellen Schwäche des Papstes weiter als oberste Jurisdiktion anrufen.[13]
Die drei erhaltenen Briefe
Die Drucktradition bewahrt drei Briefe Benedikts IV. in der Patrologia Latina 131: zwei Briefe von Ende August 900 in der Sache Agrins von Langres und ein undatiertes Rundschreiben (in der Ausgabe als encyclica betitelt), das Malacenus empfiehlt, einen aus dem Osten geflüchteten Bischof, und seine Gefährten, die von Feinden misshandelt wurden, die im lateinischen Text als „Sarazenen" bezeichnet werden.[14]
Diese Briefe sind kostbar, weil sie die Stimme des Papstes geben. Benedikt spricht darin als Bischof von Rom, aber auch als Diener der Ortskirchen: Er beruft eine Synode in den Lateran ein, prüft die Dokumente, korrigiert einen früheren Spruch „zum Besseren" aus Notwendigkeit und Nützlichkeit, befiehlt Gehorsam gegenüber dem rechtmäßigen Hirten und erbittet christliche Gastfreundschaft für orientalische Flüchtlinge.[15][16]
Vor dem Pontifikat: Rom nach Formosus
Das Trauma des Kadaversynods
Um Benedikt IV. zu verstehen, muss man bei Formosus ansetzen. Nach dessen Tod 896 ließ Stephan VI. seinen Leichnam in einer Synode richten, die als Kadaversynod berühmt blieb. Der Leib des Formosus wurde exhumiert, mit den päpstlichen Gewändern bekleidet und dann verurteilt; seine Weihen wurden angegriffen, und der Leib wurde nach den traditionellen Berichten schließlich in den Tiber geworfen.[17]
Die unmittelbaren Nachfolger konnten dem Bruch nicht ausweichen. Theodor II. hatte 897 Zeit, Formosus zu rehabilitieren und seine Gebeine in Sankt Peter beisetzen zu lassen. Johannes IX. setzte Anfang 898 diese Wiederherstellung durch eine römische Synode fort. Benedikt IV. erbt also ein Rom, in dem die Frage nicht nur lautet: „Wer wird regieren?", sondern: „Gelten die sakramentalen Akte der Vorjahre noch als gültig?".[18]
Die Kaiservakanz nach Lambert
Johannes IX. hatte seine Hoffnungen auf Lambert von Spoleto gesetzt, wohl weil die kaiserliche Autorität die römische Gewalt eindämmen konnte. Doch Lambert stirbt plötzlich am 15. Oktober 898. Als Benedikt IV. Johannes IX. nachfolgt, ist die Kaiserwürde daher vakant, und der 898 erdachte Schutzmechanismus funktioniert nicht mehr.[19]
Treccani besteht auf einem Methodenpunkt: Die päpstlichen Kataloge erlauben keine sichere Festlegung des genauen Monats der Weihe Benedikts IV. Je nach Berechnung schwankt sie zwischen Januar/Anfang Februar 900 und Mai 900: Nur die durch dokumentierte Akte getragenen Daten sind daher gesichert.[20]
Eine Nachfolge, deren Ruhe unbeweisbar bleibt
Von ausdrücklicher Unordnung bei der Wahl Benedikts IV. ist nichts bekannt. Doch das Fehlen einer Erzählung genügt nicht, um eine friedliche Nachfolge zu beweisen. Die Quellen sind zu karg, und die Unsicherheit über die Monate lässt nicht erkennen, ob der Übergang rasch erfolgte oder ob ein mehrmonatiges Intervall auf Spannungen hindeutet.[21]
Die einzige tragfähige Gewissheit ist, dass Benedikt IV. zum formosianischen Lager gehört. Das ist entscheidend für das Folgende: Seine Entscheidungen sind im römischen Gedächtniskrieg nicht neutral, doch suchen sie eine kanonische Ordnung wiederherzustellen, statt die Rache zu nähren.
Die Krönung Ludwigs des Blinden
Italien nach der Niederlage Berengars
Der politische Hintergrund ist gewaltsam. Berengar I., Rivale Lamberts, erscheint nach dessen Tod wieder als König von Italien. Doch am 24. September 899 erleidet er an der Brenta eine demütigende Niederlage gegen die Ungarn. Die Eindringlinge verwüsten daraufhin einen Teil Norditaliens, während Berengar vorsichtig in Pavia eingeschlossen bleibt und dann ihren Abzug aushandelt.[22]
Im Herbst 900 rufen mehrere Große des Königreichs Italien, darunter der mächtige Markgraf Adalbert II. von Tuszien, Ludwig von der Provence. Dieser wird im Oktober in Pavia als König von Italien akklamiert. Benedikt IV. scheint dieser Lösung gewogen, auch wenn die Quellen keine genaue Darstellung seiner Rolle erlauben.[23]
Der 22. Februar 901 in Rom
Sicher ist, dass Benedikt IV. Ludwig in Rom empfängt und ihn am 22. Februar 901 zum Kaiser krönt. Die Geste antwortet auf eine Notlage: Das römische Papsttum sucht erneut einen Träger der Kaiserwürde, der den päpstlichen Stuhl gegen die Faktionen schützen und eine Form öffentlicher Ordnung wiederherstellen kann.[24]
Diese Krönung darf nicht als triumphale Machtdemonstration des Papsttums gelesen werden. Sie ist fast das Gegenteil: Benedikt IV. braucht einen Beschützer, weil seine Stellung schon in Rom selbst prekär ist. Die Schwäche des Papstes hebt die Tragweite der Geste nicht auf; sie erklärt sie.
Das Placitum vom Februar 901
Ein Originaldokument vom Februar 901 zeigt Ludwig, nun „allergnädigster erhabener Kaiser", wie er mit dem Papst in der großen Loggia des an die Petersbasilika angrenzenden Palastes ein Placitum (eine feierliche Gerichtsversammlung) abhält. Die Sache betrifft Bischof Peter von Lucca, der für seine Kirche Güter zurückzugewinnen sucht, deren Besitz sich ein Luccheser Bürger angeeignet hatte.[25]
Treccani hebt ein wichtiges Detail hervor: Elf römische Richter nehmen am Verfahren teil, mit ihren Namen. Darunter ein Theophylactus und ein Crescentius. Bertolini erörtert mehrere mögliche Identifizierungen: Für Crescentius bereitet es keine besondere Schwierigkeit, darin den Stamm des großen römischen Geschlechts dieses Namens zu sehen; für Theophylactus hingegen hält er die Identifizierung mit dem künftigen Herzog und Senator nicht für gesichert und sieht darin lieber einen bescheideneren päpstlichen Beamten. Die Namen sind bezeugt; die prosopographischen Identifizierungen bleiben Hypothesen. Das Placitum lässt also die hohe Aristokratie und die päpstliche Verwaltung in dem Moment sichtbar werden, in dem sie entscheidend werden.[26]
| Dossier | Datum | Akteure | Was es offenbart |
|---|---|---|---|
| Kaiserkrönung | 22. Februar 901 | Benedikt IV. und Ludwig von der Provence | Rom sucht nach Lambert kaiserlichen Schutz |
| Placitum von Sankt Peter | Februar 901 | Ludwig, Benedikt, römische Richter, Bischof von Lucca | Gerichtliche Zusammenarbeit von Kaiser, Papst und römischen Eliten |
| Diplom für Arezzo | 2. März 901 | Ludwig, auf päpstliche Fürsprache | Benedikt wirkt als kirchlicher Fürsprecher beim Kaiser |
| Rascher Aufbruch Ludwigs | März 901 | Ludwig kehrt nach Pavia zurück | Der kaiserliche Schutz bleibt zu kurz, um Rom zu stabilisieren |
Eine sofort zerbrechliche Hoffnung
Ludwig datiert noch aus Rom ein Diplom vom 2. März 901 zugunsten der Kirche von Arezzo, gewährt auf Fürsprache Benedikts IV. Doch neun Tage später ist er schon wieder in Pavia. Sein römisches Wirken dauert zu kurz, um auf die Faktionen der Stadt dauerhaft zu wirken.[27]
Die Folge wird das Scheitern bestätigen: Ludwig wird schließlich 905 in Verona von Berengar besiegt und geblendet, nach Benedikts IV. Tod. Für den Papst zeigt die Erfahrung von 901 die tragische Schwierigkeit der Zeit: Rom braucht einen Beschützer, doch die italienischen oder provenzalischen Beschützer sind selbst instabil.
Langres: der römische Primat im Dienst eines bestrittenen Bischofs
Agrin gegen Teutbold
Die Sache von Langres gehört zu den bestdokumentierten Dossiers des Pontifikats. Seit über einem Jahrzehnt steht die bischöfliche Nachfolge von Langres zwischen Agrin und Teutbold im Streit. Agrin war 888 eingesetzt, dann bestritten worden; Teutbold war von Erzbischof Fulco von Reims unterstützt und mit Hilfe Stephans V. geweiht worden; Agrin hatte dann von Formosus das Pallium (das liturgische Abzeichen der Metropolitanvollmacht) erhalten, bevor er vom antiformosianischen Stephan VI. abgesetzt wurde.[28]
Johannes IX. hatte Agrin schon im Mai 899 auf Bitten von Klerus und Volk von Langres wiederhergestellt. Doch die Sache war nicht geschlossen. Agrin sendet daher an Benedikt IV. seine Vertreter mit den Dokumenten über seine Wahl, Weihe und Inthronisation.[29]
Eine Synode im Lateran
Benedikt IV. entscheidet nicht allein in autoritärer Formel. Sein erster Brief erklärt, er habe eine Bischofssynode im Lateranpalast einberufen, die Dokumente geprüft und die Linie Johannes' IX. bestätigt. Der Spruch Stephans VI. wird „zum Besseren" geändert, nicht um einen Vorgänger zu demütigen, sondern aus kanonischer Notwendigkeit und Nützlichkeit.[30]
„Wir haben eine heilige Synode im Lateranpalast einberufen [...] und ihm seine kirchlichen Rechte zurückgegeben." — Benedikt IV. an die Bischöfe und Fürsten Galliens, 22. August 900[31]
Der Satz ist entscheidend. Er zeigt einen politisch schwachen Papst, der dennoch eine jenseits der Alpen anerkannte Jurisdiktion ausüben kann. Die Kirchen Galliens ignorieren Rom nicht, weil Rom instabil ist; sie tragen ihre Sachen weiter vor den Apostolischen Stuhl.
Der Gehorsam, den Langres schuldet
Der zweite Brief, an Klerus und Volk von Langres gerichtet, ist pastoraler. Benedikt erinnert daran, dass die apostolischen und evangelischen Einrichtungen Rom verpflichten, die Sorge für alle Kirchen zu tragen. Er zitiert sogar den Auftrag Christi an Petrus: „Weide meine Schafe".[32]
„Wir gewähren, dass Agrin, euer Hirte, von euch einmütig gewählt und erbeten, euch kanonisch vorstehe." — Benedikt IV. an Klerus und Volk von Langres, 31. August 900[33]
Benedikt IV. verteidigt hier zugleich die römische Autorität und die Wirklichkeit der Ortswahl. Agrin wird nicht gegen seine Kirche aufgezwungen; er wird anerkannt, weil Klerus und Volk ihn erbaten, weil die Dokumente es beweisen und weil Rom sein Recht kanonisch bestätigt.
Neapel: Verteidigung einer formosianischen Weihe
Der Tod Athanasius' II.
In Neapel stirbt 898 Bischof und Herzog Athanasius II. Klerus und Vornehme der Stadt laden seinen Onkel väterlicherseits, Stephan, den früheren Bischof von Sorrent, ein, die bischöfliche Nachfolge anzunehmen. Stephan war etwa dreißig Jahre zuvor von einer gegnerischen Faktion aus Sorrent vertrieben worden und lebte in Neapel in prekärer Lage.[34]
Stephan ist schon Bischof — aus Sorrent vertrieben —, und ein solcher Wechsel von einem Sitz auf einen anderen stellt eine kanonische Schwierigkeit dar, die allein Rom entscheiden kann: Er macht daher seine Annahme vom Urteil des Apostolischen Stuhls abhängig. (Der antiformosianische Angriff auf diese Entscheidung wird erst später, 904, kommen und sich gegen die Autorität Benedikts IV. selbst richten, der von Formosus geweiht war.)
Eine energische Entscheidung Benedikts IV.
Benedikt IV. antwortet mit Kraft. Treccani berichtet, er billige die Wahl mit eigener Vollmacht, mit Zustimmung und Unterschrift des Klerus der heiligen römischen Kirche: Er hat also ein besonderes Konzil gehalten. Dann sendet er zwei Bischöfe, Romanus und Cosmas, als Legaten des Apostolischen Stuhls, um Stephan in Neapel zu inthronisieren.[35]
Dieses Dossier bestätigt die formosianische Linie. Als Sergius III. 904 in Rom die Nichtigkeit der Weihen des Formosus und der von ihm Geweihten verkünden lässt, wird Auxilius den Libellus in defensionem Stephani episcopi verfassen. Der neapolitanische Fall wird so ein Stück der großen kanonischen Verteidigung gegen die rückwirkende Annullierung der Weihen.[36]
Warum die Sache zählt
Neapel ist keine lokale Anekdote. Es ist eine bedeutende Stadt des byzantinischen Süditalien, an der Grenze politischer, familiärer und kirchlicher Interessen. Indem Benedikt IV. Stephan bestätigt, bekräftigt er, dass die Kirche nicht einer Logik ständiger Säuberung ausgeliefert werden darf.
Darin liegt eine sehr aktuelle Lehre für die Kirchengeschichte: Wenn Faktionen die Vergangenheit umschreiben wollen, um ihre Gegner sakramental zu annullieren, besteht die Rolle des römischen Stuhls darin, Kontinuität, Gerechtigkeit und kanonischen Frieden zu schützen.
Reims: die Exkommunikation des Mörders Fulcos
Die Ermordung vom 17. Juni 900
Erzbischof Fulco (Folco) von Reims widersetzte sich seit acht Jahren den Ansprüchen des Grafen Balduin II. von Flandern, der vom König die Verleihung der Abteien Saint-Bertin und Saint-Vaast erlangen wollte. Am 17. Juni 900 wird Fulco von Winemaro (Guinemer) ermordet, einem Vasallen Balduins II.[37]
Die Antwort Benedikts IV.
Benedikt IV. exkommuniziert den Mörder — Winemaro selbst, und nicht Graf Balduin — und schreibt dann an alle Bischöfe Frankreichs, damit sie ihrerseits eodem modo (in gleicher Weise) den kirchenschänderischen Mörder verurteilen. Das Dossier ist durch Folcwin von Lobbes (gest. 990) bekannt, den Geschichtsschreiber der Äbte von Saint-Bertin; die klassische Notiz verweist auch auf Flodoard (Geschichte der Kirche von Reims, IV, 10).[38][39]
Die Sache zeigt Rom, das schon in den ersten Monaten des Pontifikats unmittelbar in das Königreich Frankreich eingreift: Ein Erzbischof ist ermordet, und es ist der Apostolische Stuhl, bei dem man die geistliche Sanktion erbittet.
Fulda und die orientalische Christenheit
Die Bestätigung der Privilegien Fuldas
Am 18. Mai 901 antwortet Benedikt IV. auf eine Bitte des Abtes Huoggo von Fulda und bestätigt die Privilegien des großen, in der Tradition des heiligen Bonifatius gegründeten Klosters. Treccani bemerkt, es sei das einzige Privileg dieser Art, das von Benedikt IV. erhalten ist, bekannt durch eine in Fulda aufbewahrte Kopie.[40]
Fulda ist kein beliebiges Kloster. Es ist mit dem Gedächtnis des Apostels Germaniens verbunden, mit der Treue zu Rom und mit der geistigen Bildung der karolingischen Welt. Indem Benedikt IV. seine Privilegien bestätigt, hält er eine schon unter Benedikt III. und Johannes VIII. bezeugte Tradition aufrecht.[41]
Malacenus, ein geflüchteter orientalischer Bischof
Der dritte erhaltene Brief Benedikts IV. ist ein Empfehlungsrundschreiben für Malacenus und seine Gefährten. Der päpstliche Text stellt ihn als ehrwürdigen Bischof der Kirche von Jerusalem vor (venerabilis episcopus Hierosolymitanae Ecclesiae), beraubt von den Sarazenen: Er nennt weder Amasea noch Kappadokien. Die Zuordnung zu Amasea stammt aus dem vom Patriarchen von Jerusalem Elias III. übermittelten Dossier: Malacenus suchte Hilfe, um dreißig gefangene Mönche loszukaufen; zwanzig andere hätten lieber den Tod erlitten, als das Kreuz mit Füßen zu treten.[42] Die Identifizierung mit Amasea stammt aus dem vom Patriarchen übermittelten Dossier; hielte man daran fest, so gehörte Amasea freilich nicht zu Kappadokien, sondern zum Hellenopontos, dessen Metropole es war.
Der lateinische Text Benedikts IV. sagt, Malacenus sei von den „Sarazenen" beraubt worden, Christen seien getötet worden, weil sie ihren Glauben nicht feiern wollten, und dreißig andere würden noch in Gefangenschaft gehalten. Er bittet dann die Bischöfe, Äbte, Grafen, Richter und rechtgläubigen Gläubigen, ihn aufzunehmen, ihm zu helfen und ihn von Stadt zu Stadt ohne Bedrückung und Raub ziehen zu lassen.[43]
„Aus Liebe zum allmächtigen Gott [...] helft ihnen, damit sie von Stadt zu Stadt sicher ziehen können, ohne jede Bedrückung." — Benedikt IV., Rundschreiben für Malacenus[44]
Eine römische Nächstenliebe trotz geographischer Unkenntnis
Treccani hebt eine interessante Nuance hervor: Der Patriarchenbrief sprach von „Türken", Völkern aus den Nachbarzonen des Kaspischen Meeres, während der päpstliche Brief von „Sarazenen" spricht. Das römische Abendland unterschied die ethnischen Gruppen, die die armenisch-anatolischen Gebiete bedrohten, nicht klar; das Wort „Sarazenen" war vertrauter und traf die abendländische Vorstellung stärker.[45]
Diese geographische Ungenauigkeit nimmt dem Wesentlichen nichts: Benedikt IV. lässt die christliche Communio als Gastfreundschaftsnetz funktionieren. Ein exilierter orientalischer Bischof kommt an die Schwellen Petri und Pauli; der Papst bittet, ihn „aus Liebe zu Gott" und aus Ehrfurcht vor den Apostelfürsten aufzunehmen.
Tod, Grablege und Nachfolge
Ein Tod im Sommer 903
Der Heilige Stuhl gibt das Ende des Pontifikats im Juli 903 an. New Advent spricht vom Sommer 903. Eine Ravennater Urkunde vom 26. Juli 903 (Fantuzzi, Bd. I, Nr. VIII), datiert aus dem vierten Jahr Benedikts IV. wie aus dem dritten Kaiserjahr Ludwigs III. (26. Juli, 6. Indiktion — ein auf 903 konvergierendes Bündel), erlaubt, ihn zu diesem Datum noch für lebend zu halten oder zumindest seine letzte Phase sehr spät anzusetzen.[46][47][48]
Benedikt IV. ist vor Sankt Peter begraben, nahe der Guido-Pforte. Seine Grabinschrift, von Flodoard bei einer Romreise um 936 abgeschrieben, nannte ihn einen „großen Pontifex" und „ausgezeichneten Prälaten".[49][50]
„Mögest du mit Christus Gott herrschen, o Benedikt!" — Grabinschrift Benedikts IV. in Sankt Peter, überliefert durch Flodoard[51]
Das Gedächtnis Flodoards
Flodoard von Reims begnügt sich nicht mit der Abschrift der Grabinschrift. Er widmet Benedikt IV. auch lobende Verse in seinem De triumphis Christi apud Italiam (Buch XIV, Kapitel 7) — ein vom Epitaph selbst verschiedenes Gedicht. New Advent erinnert daran, dass er ihn für hohe Geburt, Großzügigkeit und Eifer für das Gemeinwohl lobt und ihm den Titel „der Große" gibt.[52]
Treccani mahnt freilich zur Vorsicht: Päpstliche Grabinschriften sind der Sitte nach oft lobend, und die Kürze des Pontifikats erlaubt keine genaue Messung des Anteils konventionellen Lobes und des Anteils historischer Erinnerung.[53]
Nach Benedikt IV.: die Explosion von 903–904
Scheinen die römischen Konflikte unter Benedikt IV. eingedämmt, so explodieren sie unmittelbar nach ihm. Leo V. wird Papst und dann gestürzt; Christophorus greift ein; Sergius III., der schon 898 akklamierte und vertriebene antiformosianische Diakon, kehrt schließlich im Januar 904 zurück.[54]
Diese gewaltsame Nachfolge bestätigt rückblickend das Drama des Pontifikats Benedikts IV. Er hat die römische Krise nicht gelöst, doch hat er etwas über drei Jahre lang eine Linie formosianischer Kontinuität, kanonischer Jurisdiktion und kirchlicher Nächstenliebe in einer zum Kippen bereiten Stadt gehalten.
Was bleibt von Benedikt IV.?
Fünf Anhaltspunkte
| Anhaltspunkt | Inhalt | Geschichtlicher Sinn |
|---|---|---|
| Römischer Papst | Römer, Sohn des Mammolus/Mammale | Bezeugte römische Herkunft, ohne Hinweis auf das soziale Milieu |
| Formosianischer Papst | Von Formosus geweiht, Fortsetzer Johannes' IX. | Verteidigt die sakramentale Gültigkeit gegen die antiformosianische Rache |
| Kaiserlicher Papst | Krönt Ludwig den Blinden 901 | Sucht Schutz für Rom in einem instabilen Italien |
| Richterpapst | Langres und Neapel | Rom bleibt Appellationsjurisdiktion trotz politischer Schwäche |
| Papst der Nächstenliebe | Malacenus, geflüchteter orientalischer Bischof | Die christliche Communio reicht über das lateinische Abendland hinaus |
Ein schwaches, aber noch universales Papsttum
Benedikt IV. hat nicht die Mittel eines Gregor des Großen, eines Nikolaus I. oder eines Leo IX. Doch sein Pontifikat zeigt eine wichtige Wahrheit: Selbst wenn Rom politisch zerbrechlich ist, bitten die Kirchen es weiter um Urteil, Bestätigung und Hilfe.
Langres blickt nach Rom. Neapel erbittet Rom. Fulda erbittet Rom. Ein geflüchteter orientalischer Bischof zieht über Rom. Ludwig von der Provence kommt, um in Rom die Kaiserkrone zu empfangen. Die Stadt ist instabil, doch der Stuhl Petri bleibt ein Zentrum der Communio.
Weiterführend
- Papst Johannes IX. — formosianischer Vorgänger, Synode von 898 und Versuch kaiserlicher Stabilisierung.
- Papst Formosus — Zentrum des kanonischen Streits, der das Pontifikat Benedikts IV. strukturiert.
- Papst Benedikt III. (855–858) — ein anderer Papst des frühen Mittelalters im Angesicht römischer politischer Gewalt.
- Papst Leo V. — unmittelbarer Nachfolger, in der Krise von 903 rasch gestürzt.
- Papst Sergius III. — Haupt der antiformosianischen Rückkehr 904.
Anmerkungen und Quellen
Heiliger Stuhl, offizielle Karteikarte „Benedetto IV", Seite direkt geprüft (HTTP 200): 117° Papa della Chiesa Cattolica, Inizio pontificato ...I-V.900 (zwischen Januar und Mai 900), Fine pontificato ...VII.903 (Juli 903), Nascita Romano. Kontrolle erneuert am 4. Oktober 2026 (HTTP 200): Felder unverändert. URL: https://www.vatican.va/content/vatican/it/holy-father/benedetto-iv.html.
1 46Ottorino Bertolini, „Benedetto IV, papa", Dizionario Biografico degli Italiani, Bd. 8, Istituto dell'Enciclopedia Italiana, 1966: Referenzdossier zu römischer Herkunft, formosianischem Kontext, Ludwig dem Blinden, Langres, Neapel, Fulda, Malacenus und Benedikts IV. Tod. Volltext direkt erneut gelesen am 4. Oktober 2026 (HTTP 200): Notiz unverändert. URL: https://www.treccani.it/enciclopedia/papa-benedetto-iv_%28Dizionario-Biografico%29/.
2 13 50Auxilius, Libellus in defensionem Stephani episcopi, Kap. VI, in E. Dümmler, Hg., Auxilius und Vulgarius, Leipzig, 1866: Die antiformosianischen Gegner wenden ein „papa Benedictus neminem inthronizare potuit, eo quod fuerit de ordinatione, quam papa Formosus instituit" („Papst Benedikt konnte niemanden inthronisieren, weil er von der Weihe her war, die Papst Formosus gespendet hat") — eine Formel, die Auxilius berichtet, um sie zu widerlegen. Stelle direkt geprüft am 4. Oktober 2026 auf dem Scan von archive.org (Kennung auxiliusundvulga00dm). Zitiert bei O. Bertolini, „Benedetto IV, papa", Treccani DBI, 1966, in der Form „de ordinatione papae Formosi", „de ordinatione quam papa Formosus instituit" (Treccani-Text direkt erneut gelesen am 4. Oktober 2026, HTTP 200); siehe auch H. K. Mann, „Pope Benedict IV", Catholic Encyclopedia (1907): Formosus „who had ordained him priest" (New Advent, direkt erneut gelesen am 4. Oktober 2026, HTTP 200).
3 11O. Bertolini, „Benedetto IV, papa", Treccani DBI, 1966, Text direkt erneut gelesen am 5. Oktober 2026 (HTTP 200): Ruf Ludwigs von der Provence durch die Großen Italiens, Empfang in Rom und „e qui lo incoronò imperatore il 22 febbr. 901" — das Tagesdatum des 22. Februar 901 gibt also Treccani, nicht nur den Monat.
4 10 23 24Horace K. Mann, „Pope Benedict IV", The Catholic Encyclopedia, Bd. 2, New York, Robert Appleton Company, 1907, Transkription New Advent: unbekannte Geburt, Tod im Sommer 903, Sohn des Mammalus, Krönung Ludwigs des Blinden, Langres, Neapel, Reims, Amasea, Fulda, Grablege in Sankt Peter. Seite direkt erneut gelesen am 4. Oktober 2026 (HTTP 200): Inhalt entsprechend, darunter der Verweis auf Flodoard (Hist. Remensis, IV, 10) für Reims. URL: https://www.newadvent.org/cathen/02428a.htm.
5 12 39 47 52Benedikt IV., zweiter Brief über Langres (Ep. II, Ad clerum et populum Lingonensem: BENEDICTUS episcopus, servus servorum Dei, clero et plebi sanctae Lingonensis Ecclesiae), im Drucktext tragend Data II Kalend. Septembris (31. August 900), in Patrologia Latina, Bd. 131, Sp. 43, lateinischer Text direkt geprüft auf Wikisource, Epistolae (Benedictus IV), erneut gelesen am 5. Oktober 2026. Zitierte Stelle: „Cujus auctoritate et vicaricatione divina dispositione freti, cunctis et in prosperitatibus congaudere, et in necessitatibus opem ferre parati sumus" (daher die wörtliche Übersetzung „mit allen": cunctis, ohne Erwähnung der Kirchen in dieser Klausel — die Sorge für „alle Kirchen", omnium Ecclesiarum curam, gehört zum vorangehenden Satz); danach Bestätigung Agrins als kanonisch vorgesetzter Hirte. URL: https://la.wikisource.org/wiki/Epistolae_%28Benedictus_IV%29.
6 32 33O. Bertolini, Treccani DBI, 1966: Fehlen einer ausführlichen biographischen Notiz im Liber Pontificalis für Benedikt IV.; bewahrt sind nur die natio, der Vatersname und die Dauer des Pontifikats. Von Bertolini gegebene Referenz: L. Duchesne, Hg., Le Liber pontificalis, Bd. II, Paris, 1892, S. 233 („Mammolus"); die Formel BENEDICTUS, natione Romanus, ex patre Mammolo, sedit ann. III m. VI d. XV und Anm. 1 (Auxilius, App.: Post hunc quoque Iohannem fuit Benedictus, filius Mammali) werden hier aus zweiter Hand über Bertolini zitiert — der Scan von Duchesnes Bd. II auf archive.org konnte in diesem Durchgang nicht direkt gegengeprüft werden (Exemplar mit eingeschränkter Ausleihe, geprüft am 4. Oktober 2026).
7O. Bertolini, Treccani DBI, 1966: Nach Benedikts IV. Tod zeigen sich die römischen Gewalttaten mit Leo V., Christophorus und Sergius III. zwischen August 903 und Januar 904.
8 54O. Bertolini, Treccani DBI, 1966, Text direkt erneut gelesen am 5. Oktober 2026 (HTTP 200): „Il sinodo romano dell'898 aveva ribadito il principio che alle elezioni e consacrazioni papali fossero presenti missi imperiali, che garantissero il rispetto dell'ordine pubblico e della persona dell'eletto. Ma quando a Giovanni IX succedette B. IV, il principio non poté essere applicato perché perdurava la vacanza del trono imperiale, apertasi con la repentina morte di Lamberto il 15 ott. 898."; Unmöglichkeit, diese Regelung unter Benedikt IV. voll anzuwenden.
9 19Benedikt IV., Epistolae, in Patrologia Latina, Bd. 131, Sp. 39–44, Hg. J.-P. Migne, Paris, 1853; lateinischer Text direkt geprüft auf Wikisource, nach der Kodierung Corpus Corporum / Universität Zürich. Die Seite bewahrt drei Briefe: zwei über Agrin von Langres und ein Rundschreiben, in der Ausgabe als encyclica betitelt, das Malacenus und seine Gefährten empfiehlt (der päpstliche Text nennt Amasea nicht). Text direkt erneut gelesen am 4. Oktober 2026 (HTTP 200). URL: https://la.wikisource.org/wiki/Epistolae_%28Benedictus_IV%29.
14Benedikt IV., Brief an die Bischöfe, Fürsten und Gläubigen Galliens, im Drucktext tragend Data XI Kal. Septemb. (22. August 900), in Patrologia Latina, Bd. 131, Sp. 39–41, Wikisource-Text: Einberufung einer Synode im Lateranpalast, Rückgabe der kirchlichen Rechte Agrins, Bestätigung des von Formosus empfangenen Palliums, Verteidigung des apostolischen Privilegs. Das manchmal für diesen ersten Brief genannte Datum des 31. August 900 ist das der Repertorien, die die beiden Langres-Briefe zusammenfassen (Bertolini, Treccani, datiert beide auf den 31. August 900); es gibt nicht die gedruckte Datierung des ersten wieder — Data XI Kal. Septemb. (22. August 900), direkt am Online-Text geprüft und erneut gelesen am 4. Oktober 2026 — im Gegensatz zum zweiten, der Data II Kal. Septembris (31. August 900) trägt, ebenfalls direkt geprüft.
15 30 31Benedikt IV., Rundschreiben (in der Ausgabe als encyclica betitelt), das Malacenus und seine Gefährten empfiehlt, in Patrologia Latina, Bd. 131, Sp. 43–44, Text direkt geprüft auf Wikisource und erneut gelesen am 4. Oktober 2026. Original: „iste praesens Malagenus venerabilis episcopus Hierosolymitanae Ecclesiae" (keine Erwähnung Amaseas); „a Saracenorum gentibus"; „alii triginta Christiani... in custodia retinentur" (dreißig Christen werden festgehalten); „adjutorium illis faciatis" („leistet ihnen Hilfe"); Bitte an Bischöfe, Erzbischöfe, Äbte, Grafen, Richter und Gläubige, sie aufzunehmen, zu beherbergen und heil und sicher von Stadt zu Stadt ziehen zu lassen.
16 43 44O. Bertolini, Treccani DBI, 1966, als Kontext: Theodor II. rehabilitiert Formosus im Dezember 897 nach dem Kadaversynod; Johannes IX. setzt Anfang 898 die formosianische Wiederherstellung fort.
17O. Bertolini, Treccani DBI, 1966: Johannes IX. sucht in der Vormundschaft Lamberts ein Mittel, den päpstlichen Stuhl den Interessen- und Ehrgeizkämpfen von Personen oder Gruppen in Rom zu entziehen.
18O. Bertolini, Treccani DBI, 1966, Text direkt erneut gelesen am 5. Oktober 2026 (HTTP 200): „lascia oscillare la data della sua consacrazione fra il gennaio - inizi del febbraio (Duchesne) e il maggio (Jaffé-Löwenfeld) del 900" — der Artikel folgt also der Liste des Heiligen Stuhls (...I-V.900, zwischen Januar und Mai 900) und meldet die Unsicherheit, statt das genaue Datum des 1. Februar 900 zu übernehmen, das Wikipedia festhält (es entspricht der unteren Grenze der Duchesne-Tradition).
20 21O. Bertolini, Treccani DBI, 1966: Niederlage Berengars I. gegen die Ungarn an der Brenta am 24. September 899, Verwüstungen Norditaliens und späterer Ruf Ludwigs von der Provence.
22O. Bertolini, Treccani DBI, 1966, Text direkt erneut gelesen am 4. Oktober 2026: Placitum vom Februar 901 in der Loggia des Palastes bei Sankt Peter, mit Kaiser Ludwig, Benedikt IV. und elf namentlich genannten römischen Richtern (Stefano, Teofilatto, Gregorio, Graziano, Adriano, Teudero, Leone, Crescenzio, Benedetto, Giovanni, Anastasio); für Theophylactus folgt Bertolini der Ansicht Gerstenbergs (1933) — ein bescheidener päpstlicher Beamter (saccellarius), nicht der künftige Herzog und Senator; für Crescentius keine Schwierigkeit, darin den Stamm der Crescentier zu sehen. Angegebene Edition: C. Manaresi, Hg., I placiti del „regnum Italiae", Bd. I, Rom, 1955, Nr. 111, S. 410–414 — die Edition wurde online nicht gefunden (negative Suche auf archive.org, geprüft am 4. Oktober 2026): Die Manaresi-Edition bleibt daher aus zweiter Hand zitiert, doch Bertolinis Bericht ist direkt geprüft.
25 26O. Bertolini, Treccani DBI, 1966: Diplom Ludwigs III. vom 2. März 901 zugunsten der Kirche von Arezzo, gewährt auf Fürsprache Benedikts IV., dann rascher Aufbruch Ludwigs nach Pavia.
27O. Bertolini, Treccani DBI, 1966, Text direkt erneut gelesen am 4. Oktober 2026: Dossier Agrins von Langres, Gegnerschaft Teutbolds, Interventionen von Formosus, Stephan VI., Johannes IX. und Benedikt IV.; zwei Briefe Benedikts IV., die Bertolini beide auf den 31. August 900 datiert, während die gedruckten Datierungen XI Kal. Sept. (22. August) für den ersten und II Kal. Sept. (31. August) für den zweiten tragen — siehe die beiden folgenden Anmerkungen.
28 29O. Bertolini, Treccani DBI, 1966: Dossier Stephans von Neapel nach dem Tod Athanasius' II., Billigung Benedikts IV. mit apostolischer Vollmacht und Zustimmung des römischen Klerus, Entsendung der Bischöfe Romanus und Cosmas als Legaten; Verbindung zum Libellus in defensionem Stephani episcopi des Auxilius.
34 35 36O. Bertolini, „Benedetto IV, papa", Treccani DBI, 1966, Text direkt erneut gelesen am 5. Oktober 2026 (HTTP 200): „sappiamo che il papa scomunicò un vassallo del conte di Fiandra Baldovino II, un certo Winedmaro (Guinemer), che il 17 giugno 900 aveva barbaramente trucidato l'arcivescovo di Reims Folco (Foulques), venuto in odio al suo signore perché da otto anni si opponeva alle sue pretese di ottenere dal re la concessione delle abbazie di St. Bertin e di Saint-Vaast" — es ist also der Mörder Winemaro, der exkommuniziert wird, nicht Graf Balduin; Brief Benedikts IV. an alle Bischöfe Frankreichs, den Mörder eodem modo zu verurteilen. Angegebene Quelle: Folcwin von Lobbes (gest. 990), Gesta abbatum S. Bertini Sithiensium, Hg. O. Holder-Egger, MGH Script. XIII, 1881, S. 624 f. — die MGH-Seiten wurden in ihrer Edition nicht eingesehen (bleiben über Bertolini zitiert); der Verweis auf Flodoard (Hist. Remensis, IV, 10) ist der von New Advent, als Referenz geprüft am 4. Oktober 2026 und der Sache nach durch die Notiz bestätigt (die schreibt: „excommunicated the assassin of Fulk").
37 38O. Bertolini, Treccani DBI, 1966, Text direkt erneut gelesen am 5. Oktober 2026 (HTTP 200): „B. IV accolse l'istanza con atto del 18 maggio 901, che conosciamo nella copia conservata a Fulda, unico dei suoi documenti di questa natura che sia giunto sino a noi" — das Datum des 18. Mai 901 wird nach dem Artikelkörper festgehalten; zu beachten eine interne Abweichung bei Treccani, dessen bibliographische Anmerkung desselben Artikels „conferma del 3 maggio 901 per Fulda" druckt (Jaffé-Löwenfeld, Nr. 3529): Hier wird dem Datum des Körpers (18. Mai) gefolgt.
40 41O. Bertolini, Treccani DBI, 1966, Text direkt erneut gelesen am 4. Oktober 2026: Brief des Patriarchen Elias III. von Jerusalem, Malacenus (von Bertolini zu Amasea gestellt, „in Cappadocia" — alte und mutmaßliche Identifizierung), dreißig Mönche als Gefangene der Türken, zwanzig lieber getötet, als das Kreuz mit Füßen zu treten, Loskauf des Malacenus für 120 Byzantiner; Unterschied zwischen „Türken" im orientalischen Dossier und „Sarazenen" im päpstlichen Brief. Der päpstliche Text selbst (direkt auf Wikisource erneut gelesen am 4. Oktober 2026) stellt Malacenus als Bischof der Kirche von Jerusalem vor, ohne Amasea zu nennen. Amasea war, hielte man daran fest, Metropole des Hellenopontos (Diospontos/Hellenopontos), nicht des eigentlichen Kappadokien.
42 45O. Bertolini, Treccani DBI, 1966, Text direkt erneut gelesen am 4. Oktober 2026: Ravennater Urkunde vom 26. Juli 903, datiert aus dem vierten Jahr Benedikts IV., „che lo può far ritenere ancora vivente in quel mese" (vorsichtige Formel Bertolinis, der Benedikt IV. im Übrigen für schon im August 903 gestorben hält). Urkunde lokalisiert und direkt geprüft am 4. Oktober 2026: M. Fantuzzi, Monumenti ravennati de' secoli di mezzo, Bd. I, Venedig, 1801 (Bertolini druckt „1501" als Druckfehler), Nr. VIII (Bestand Archiv. Archiep. Rav.): „An. 903. Jul. 26... anno... Pontificatus Dni Benedicti Summi Pontificis et Pape in apostolica... sede quarto... anno tertio... die vigesimo sexto Mense Julio Indictione sexta Ravenne" — 4. Jahr Benedikts IV., 3. Kaiserjahr Ludwigs III., 6. Indiktion: auf 903 konvergierendes Bündel.
48Flodoard von Reims, Abschrift der Grabinschrift Benedikts IV. in Sankt Peter (Romreise um 936, Abschrift mit anderen Papstgrabinschriften). Text der Grabinschrift direkt geprüft im Liber Pontificalis, Ausg. Duchesne, Bd. II, S. 233, Anm. 2 (nach P. Mallius / de Rossi, Inscr., Bd. II, S. 211; Grab pl. 123), Scan erneut gelesen am 4. Oktober 2026: Membra Benedicti hic quarti sacrata quiescunt... / ...Inspector tumuli compuncto dicito corde : / Cum Christo regnes, o Benedicte, Deo. Zu unterscheiden vom poetischen Lob, das Flodoard Benedikt IV. im Übrigen widmet: De triumphis Christi apud Italiam, XIV, 7, in Patrologia Latina, Bd. 135, Sp. 831 — wie Bertolini angibt („lib. XIV, cap. VII"): Das Gedicht zählt vierzehn Bücher (E. Roberts, Flodoard of Rheims and the Writing of History in the Tenth Century, Cambridge UP: fourteen books), Bertolinis Angabe ist also richtig und kein Druckfehler; Kapitel VII De sanctis Joanne, Sergio, Benedicto, Leone atque Christophoro deckt die Sequenz 898–904 ab, folgerichtig im letzten Buch. Das Incipit „Tum sacra consurgunt Benedicti regmina quarti, Pontificis magni..." und die genaue Spalte konnten in diesem Durchgang nicht am Text gegengeprüft werden (Bd. 135 Mignes online am 4. Oktober 2026 nicht zugänglich). Die Schlussformel „Cum Christo regnes, o Benedicte, Deo" gehört zur abgeschriebenen Grabinschrift, nicht zu dieser Dichtungspassage; Deo (Ablativ, wie Christo von cum regiert, der Vokativ o Benedicte nach gewöhnlicher dichterischer Hyperbatonstellung dazwischengestellt) wird als Apposition zu Christo (Christus, der Gott ist) gelesen.
49 51O. Bertolini, Treccani DBI, 1966: Vorsicht zur geschichtlichen Tragweite der Grabeslobe, trotz der Formeln pontifex magnus und praesul eximius.
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