Das wieder angefügte Bein des Miguel Juan Pellicer (Calanda, 1640)

1640 findet ein aragonesischer Bettler in Calanda über Nacht sein rechtes Bein wieder, das zwei Jahre zuvor amputiert und im Krankenhaus von Saragossa begraben worden war. Eine unmittelbare notarielle Urkunde und ein vollständiger Diözesanprozess mit vierundzwanzig Zeugen unter Eid untersuchten den Fall bereits 1640-1641.

Ignispedia

In der Nacht vom 29. auf den 30. März 1640 entdecken die Eltern von Miguel Juan Pellicer in Calanda, einem kleinen Ort in Aragonien, dass ihr Sohn, ein Bettler, dem seit zwei Jahren und fünf Monaten das rechte Bein fehlte, wieder beide Beine besitzt. Der junge Mann hatte sein Bein 1637 bei einem Karrenunfall verloren, war im Krankenhaus Nuestra Señora de Gracia in Saragossa amputiert worden und hatte dann zwei Jahre lang, sichtbar behindert, vor dem Heiligtum Unserer Lieben Frau von der Säule gebettelt[9]. Der Vorgang ist weder eine späte Erzählung noch eine über Jahrhunderte mündlich überlieferte Dorflegende: Bereits am 2. April 1640 wird in Calanda eine unabhängige notarielle Urkunde errichtet, und am 5. Juni 1640 beginnt in Saragossa ein öffentlicher Diözesanprozess, und zwar auf Antrag der Stadtverwaltung, nicht der Kirche[10]. Vierundzwanzig Zeugen werden dort unter Eid zu dreiunddreißig Fragen befragt, bevor Erzbischof Pedro de Apaolaza Ramírez am 27. April 1641 ein Urteil fällt und die Wiederherstellung des amputierten Beins als „ein bewundernswertes und wundertätiges Werk“ erklärt[11].

Dieser Fall, bekannt als das Wunder von Calanda, nimmt in der katholischen Apologetik einen besonderen Platz ein, weil er einen radikal unwahrscheinlichen Sachverhalt betrifft: nicht die Heilung einer inneren Krankheit, die möglichen physiologischen Erklärungen offenstehen könnte, sondern die Wiederherstellung eines amputierten und begrabenen Gliedes, die vor dem Ereignis zwei Jahre lang von einer ganzen Bevölkerung beobachtet und dann in weniger als dreizehn Monaten in einem vollständigen Gerichtsverfahren untersucht wurde. Die Akte vereint eine unmittelbar danach verfasste notarielle Urkunde, einen kontradiktorischen Prozess mit Notaren, Ärzten und namentlich genannten Zeugen, ein begründetes Urteil, das selbst unterscheidet, was allein auf der Aussage Miguels beruht und was zahlreiche übereinstimmende Zeugen belegen, sowie eine bis heute nachvollziehbare archivalische Überlieferungskette.

Die folgende Rekonstruktion stützt sich vor allem auf die Untersuchung des italienischen Essayisten Vittorio Messori, der angibt, in Saragossa persönlich das notarielle Trasunto des Prozesses (63 Blätter) und des Urteils (10 Blätter) in Händen gehalten und entziffert zu haben[12], während das Original der Kurie verloren ist[13]. Sie behandelt die Akte als ein Stück Justizgeschichte des 17. Jahrhunderts: weder als ein im Labor reproduzierbares Experiment noch als eine mit einer Handbewegung abzutane Legende, sondern als ein Archiv, das Stück für Stück zu prüfen ist: Unfall, Amputation, Öffentlichkeit der Behinderung, die Nacht des 29. März, notarielle Urkunde, Prozess, Urteil, Aufbewahrung, Rezeption und schließlich die Einwände.

  1. 25. März 1617
    Taufe von Miguel Juan Pellicer

    Getauft in Calanda, wahrscheinlich am selben Tag geboren, als zweites der acht Kinder von Miguel Pellicer Maya und María Blasco[14].

  2. Ende Juli 1637
    Unfall bei Castellón

    Das Rad eines mit Weizen beladenen Karrens zermalmt sein rechtes Bein, während er für seinen Onkel mütterlicherseits arbeitet[15].

  3. Oktober 1637
    Amputation in Saragossa

    Das Bein wird vier Finger unterhalb des Knies im Krankenhaus Nuestra Señora de Gracia amputiert und dann begraben, im Oktober 1637, nach Messori gegen Mitte Oktober[16].

  4. 1638-1640
    Zwei Jahre öffentliches Betteln

    Miguel bettelt, sichtbar amputiert, vor dem Säulenheiligtum von Saragossa[17].

  5. 29.-30. März 1640
    Die Nacht von Calanda

    Seine Eltern entdecken, dass er sein rechtes Bein wieder besitzt[18].

  6. 2. April 1640
    Notarielle Urkunde von Calanda

    Der königliche Notar Miguel Andréu errichtet eine öffentliche Urkunde mit zehn Zeugen[19].

  7. 5. Juni 1640 - 27. April 1641
    Diözesanprozess von Saragossa

    Vierundzwanzig Zeugen werden in vierzehn Sitzungen unter Eid befragt[20].

  8. 27. April 1641
    Urteil des Erzbischofs

    Pedro de Apaolaza erklärt die Wiederherstellung des Beins zu einem „bewundernswerten und wundertätigen Werk“[21].

Ein Unfall, eine Amputation, zwei Jahre Betteln

Geburt und Jugend in Calanda

Miguel Juan Pellicer wird am 25. März 1617 in Calanda in Aragonien getauft; „ohne Zweifel war er am selben Tag geboren worden“, schreibt Messori[22]. Er ist das zweite der acht Kinder von Miguel Pellicer Maya und María Blasco, bescheidenen Bauern[23]. Als Analphabet[24] erhält er mündlichen Katechismusunterricht vom örtlichen Priester Don Juan Julis[25]. Seine Firmung, gefeiert am 2. Juni 1618, also nach der Formulierung Messoris „im folgenden Jahr“, bestätigt das Datum 1617[26].

Der Unfall bei Castellón und das Krankenhaus von Valencia (1637)

Ende Juli 1637 fällt Miguel, während er als Tagelöhner für seinen Onkel mütterlicherseits Jaime Blasco bei Castellón de la Plana arbeitet, von einem Maultier. Ein mit vier Cahices Weizen beladener Karren (der Cahiz ist ein aragonesisches Hohlmaß für Getreide) fährt über sein rechtes Bein und bricht es schwer[27]. Er wird am Montag, dem 3. August 1637, in das Hospital Real von Valencia aufgenommen, wo das namentliche Aufnahmeverzeichnis, unterzeichnet vom Angestellten Pedro Torrosellas, sogar die zerrissene Kleidung „von brauner Farbe“ beschreibt, die der Verletzte trägt[28], ein Detail, dessen einziger Wert darin liegt, den Genauigkeitsgrad eines Dokuments zu zeigen, das Jahre vor jeder Kontroverse entstand.

Diagnose und Amputation in Saragossa

Nach einer Reise von mehr als fünfzig Tagen, die aus Barmherzigkeit erfolgte[29], gelangt Miguel in das königliche Krankenhaus Nuestra Señora de Gracia in Saragossa, wo ihn ein namentlich genanntes Ärzteteam untersucht: der Professor und Klinikleiter Juan de Estanga, der Chirurg Diego Millaruelo und der Chirurg Miguel Beltrán. Ihre in den späteren Aussagen festgehaltene Diagnose bezeichnet das Bein als muy flemorizada y gangrenada, stark phlegmonös und gangränös, sodass es „negra“, schwarz, erscheint[30]. Im Oktober 1637 (nach Messori gegen Mitte Oktober[31]) führen Estanga und Millaruelo die Amputation vier Finger unterhalb des Knies mit Säge und Skalpell durch und kauterisieren die Wunde anschließend mit glühendem Eisen[32].

Das Schicksal des amputierten Gliedes

Der Student Juan Lorenzo García nimmt das amputierte Glied an sich und zeigt es mehreren Krankenpflegern sowie dem Kaplan und Verwalter des Krankenhauses, Pascual del Cacho, bevor er es mit Hilfe eines Kommilitonen in einem „eine Spanne tiefen“ Loch, also etwa einundzwanzig Zentimeter tief, auf dem Krankenhausfriedhof begräbt[33]. Dieses Detail ist nicht anekdotisch: Ein namentlich genannter Zeuge und nicht allein Miguels späterer Bericht bezeugt die Beisetzung des Gliedes.

Zwei Jahre vor den Augen Saragossas

Vor der Nacht von Calanda: vier dokumentierte Etappen, von der Geburt bis zu zwei Jahren öffentlichen Bettelns vor dem Säulenheiligtum. Originale Ignispedia-Infografik, von KI erstellt.

Bei seiner Entlassung aus dem Krankenhaus im Frühjahr 1638, ausgestattet mit einem Holzbein und einer Krücke, erhält Miguel die Erlaubnis, in der Nähe des Heiligtums Unserer Lieben Frau von der Säule zu betteln. Nach dem Brauch der Bettler jener Zeit (der pordioseros) lässt er seinen Stumpf sichtbar, was „die Verstümmelung des jungen Mannes umso deutlicher“ macht[34]. Er besucht täglich die Kapelle und salbt jeden Tag seinen Stumpf mit dem Öl der Votivlampen, trotz des ablehnenden Rats des Chirurgen Estanga, der ihm während der Zeit der Salbungen antwortet, „dass solche Salbungen der Heilung seiner Wunde wegen der Feuchtigkeit des Öls schadeten“[35]. In einer Stadt von etwa 25 000 Einwohnern wird Miguel von den Angestellten des Krankenhauses, von den Pilgern der Säulenbasilika und von namentlich genannten Gastwirten, Juan de Mazas und Catalina Xavierre, erkannt[36]. Diese unbeabsichtigte soziale Einrichtung ist für die gesamte Akte entscheidend: Miguels Zustand als Amputierter wird nicht nur vom Familienkreis bezeugt, sondern beinahe zwei Jahre lang von einer zahlreichen städtischen Bevölkerung. Anders gesagt: Noch bevor sich irgendein Wunder ereignet, können Hunderte von Einwohnern Saragossas in den Jahren 1638 und 1639 bezeugen, dass sie diesen jungen Mann mit nur einem Bein betteln sahen, was die Hypothese einer nachträglich für die Zwecke der Erzählung erfundenen Amputation von vornherein ausschließt.

Die Rückkehr nach Calanda und die Nacht vom 29. auf den 30. März 1640

Einhundertachtzehn Kilometer zu Fuß

In der ersten Märzwoche 1640 legt Miguel nach mehr als drei Jahren Abwesenheit die einhundertachtzehn Kilometer zurück, die Saragossa von Calanda trennen[37]. Der Weg bleibt nicht anonym: Die Akte nennt die Begleiter und Gastgeber, die ihn Etappe für Etappe aufnehmen: Bemad (vermutlich Bernad), Francisco Félez, Lamberto Pascual, Domingo Martín, Rafael Borraz und Bartolomé, während Juan Monreal sich weigert, ihn zu transportieren[38]. Das sind ebenso viele Personen, die gegebenenfalls bezeugen können, dass ein noch am rechten Bein amputierter Mann Anfang März 1640 tatsächlich diesen Weg zurückgelegt hat. Nach seiner Rückkehr ins Dorf zwischen dem 4. und dem 11. März bettelt er noch immer, amputiert, in den Nachbardörfern, ausgestattet mit einem Taufschein und einem amtlichen Bericht, der seine Invalidität bescheinigt[39].

Der Vorabend des 29. März: die letzte Beobachtung des Stumpfes

Am 29. März, nachdem er neun Fuhren Dung transportiert hat, überlässt Miguel sein Bett einem durchreisenden Soldaten der königlichen Kavallerie und legt sich auf eine Matratze am Fußende des Bettes seiner Eltern. An diesem Abend sehen und berühren die Nachbarn Miguel Barrachina und Ursula Means während der Abendwache noch Miguels Stumpf; das Holzbein und die Krücke bleiben auf einem Stuhl in der Küche stehen[40]. Das ist der letzte Zustand Miguels, der vor dem Ereignis von Zeugen außerhalb der Familie unmittelbar beobachtet und berührt wurde.

Die Entdeckung im Schlaf

Zwischen 22.30 und 23 Uhr nähert sich María Blasco, um zu sehen, wie ihr Sohn untergebracht ist, und erblickt unter dem Mantel nicht nur einen Fuß, sondern zwei, „einer über dem anderen, gekreuzt“[41]. Sie glaubt zunächst, der Soldat liege auf dem Lager. Ihr Mann hebt den Mantel an: Die beiden Eltern erkennen daraufhin ihren Sohn und identifizieren an dem wiedergefundenen Bein die alten Narben, die sie von ihm kannten. Kein Zeuge behauptet, das Wiederanfügen des Gliedes selbst beobachtet zu haben. Die Nüchternheit dieser von der Mutter selbst berichteten Erzählung verdient Hervorhebung: Die Akte beruht nicht auf einer spektakulären Vision, sondern auf einer nachträglichen materiellen Feststellung.

Miguel wird erzählen, er habe in derselben Nacht geträumt, er befinde sich „in der Heiligen Kapelle Unserer Lieben Frau von der Säule“ und salbe sein abgeschnittenes Bein mit dem Öl einer Lampe[42], ein Element, das die unmittelbare religiöse Deutung des Ereignisses durch die Beteiligten selbst erhellt, ohne die materielle Feststellung zu ersetzen, auf der die Akte beruht.

Die ersten Zeugen im Morgengrauen

Die Nacht von Calanda, Stunde für Stunde aus den Aussagen rekonstruiert: Kein Zeuge behauptet, das Wiederanfügen selbst gesehen zu haben. Originale Ignispedia-Infografik, von KI erstellt.

Bereits im Morgengrauen des 30. März kommen der Vikar, der Justicia (örtliche Magistratsperson) Martín Corellano, der Bürgermeister Miguel Escobedo, sein Stellvertreter Martín Galindo, der königliche Notar Lázaro Macario Gómez sowie zwei Ärzte aus Calanda, Juan de Rivera und Jusepe Nebot. Bürgermeister Escobedo wird erklären, er habe persönlich „das Bein abgetastet und die Fußsohle gekitzelt“[43]. Eine Prozession und eine Messe folgen unmittelbar. Die Beobachtung des Ereignisses bleibt somit weder im Familienkreis noch in einem ausschließlich religiösen Kreis eingeschlossen: Sie mobilisiert innerhalb weniger Stunden die zivilen Behörden und zwei Ärzte.

Ein erkanntes Bein, kein erschienenes Bein

Ein zunächst unvollkommenes Glied

Die Akte stellt kein vom ersten Augenblick an wundersam vollkommenes Glied dar. Die ersten Feststellungen vermerken zusammengezogene Zehen, eine violette Färbung, schwieriges Auftreten auf dem Boden, ein etwas kürzeres Glied und eine dünnere Wade als am anderen Bein[44]. Diese anfängliche Unvollkommenheit wird keineswegs verschwiegen, sondern von den Zeugen selbst festgehalten und wird, wie sich zeigen wird, zum ernsthaftesten vom Gericht geprüften Einwand.

Die biologische Entwicklung in drei Tagen, dann in mehreren Monaten

Innerhalb von drei Tagen kehren die natürliche Wärme und die Farbe in das Glied zurück[45]. In den folgenden Monaten werden seine Länge und sein Volumen allmählich normal: Zum Zeitpunkt der Aussagen im Juni 1640 kann Miguel „seine Ferse auf den Boden setzen, seine Zehen bewegen, ohne Schwierigkeit laufen und sogar sein Bein ohne jede Anstrengung bis zur Stirn heben“[46]. Das Glied ist um fast drei Finger länger geworden, und die Wade hat ein mit dem linken Bein vergleichbares Volumen wiedererlangt; eine kreisförmige rote Narbe bleibt an der Stelle der früheren Amputation sichtbar[47].

Die Identifizierungsmerkmale

Die Akte begnügt sich nicht mit der Behauptung, Miguel habe „ein“ Bein wiedererlangt: Sie dokumentiert, dass das wiedergefundene Bein anhand von Merkmalen aus der Zeit vor der Amputation als das von ihm verlorene erkannt wird. Die notarielle Urkunde vom 2. April 1640 hält drei davon fest, mit einer zusätzlichen Angabe zur Färbung; ein viertes Merkmal wird durch die Aussagen im Prozess bezeugt:

MerkmalBerichteter UrsprungLageQuelle
Narbe vom KarrenradSpur des Unfalls von 1637SchienbeinNotarielle Urkunde, 2. April 1640[48]
Entfernung einer ZysteOperation vor dem UnfallInnenknöchelNotarielle Urkunde, 2. April 1640[49]
HundebissVerletzung in der KindheitWadeNotarielle Urkunde, 2. April 1640[50]
Zwei tiefe Kratzer durch eine dornige PflanzeAliagas del monte (Stechginster)BeinAussagen im Prozess[51][52]
Die Merkmale aus der Zeit vor der Amputation, anhand derer das wiedergefundene Bein identifiziert werden kann: drei in der notariellen Urkunde vom 2. April 1640 festgehalten, das vierte, zwei Kratzer von Dornen, durch die Aussagen im Prozess bezeugt. Originale Ignispedia-Infografik, von KI erstellt.

Dieselbe Urkunde vom 2. April vermerkt, dass „an der Stelle, an der man die Schnürsenkel der Strümpfe bindet, zu sehen war, dass der Teil oberhalb des Knies im Augenblick dunkler war als das neue Bein“[53], wobei die Amputation vier Finger unterhalb des Knies erfolgt war[54]. Dieser Farbunterschied verblasst mit den Monaten, während die natürliche Wärme und die Farbe in das Glied zurückkehren.

Die notarielle Urkunde vom 2. April 1640: ein unmittelbares Dokument

Der Notar Miguel Andréu und die zehn Zeugen der Urkunde

Drei Tage nach den Ereignissen errichtet der königliche Notar von Mazaleón, Miguel Andréu, in Calanda eine öffentliche Urkunde in Anwesenheit des Pfarrers von Mazaleón, Don Marco Seguer, Doktor der Theologie, und seines Vikars Don Pedro Vicente[55]. Die Urkunde bezeichnet ihn als „Königlichen Notar“, während die Formel „öffentlicher Notar kraft königlicher Autorität“ für ganz Aragonien diejenige seiner Urkunden im Allgemeinen ist[56]. Die Urkunde nennt zehn Zeugen: Der Vikar von Calanda, Jusepe Ferrer, eröffnet die Liste, und Jayme Pellicer und Juan Castañer werden dort als „Einwohner der Gemeinde Calanda“ bezeichnet, gegenüber vier mit Sicherheit auswärtigen Zeugen: Pedro de Vea (Alcañiz), Jorge Cervera (Belmonte), Pedro Vicente (Mazaleón) und Gaspar Pasqual (La Ginebrosa)[57]. Messori schätzt, die Zeugen seien „fast alle“ ortsfremd in Calanda, „wie um sich abzusichern“ gegen jeden Verdacht örtlicher Gefälligkeit[58], eine Einschätzung, die ihm gehört und keine Erwähnung in der Urkunde ist. Acht der Zeugen, Jusepe Ferrer, Pedro de Vea, Matheo Benetan, Colau Calbo, Bartholomé Sans, Jayme Pellicer, Juan Castañer und Jorge Cervera, erklären sich bereit, vor Gott, vor dem Kreuz und auf die vier heiligen Evangelien die Wahrheit dessen zu beschwören, was sie gesehen und gehört haben[59].

„Ein Wunder, verbürgt durch ein Dokument, das von einem vom Staat befugten Notar nach allen Regeln des Rechts errichtet und von zehn Augenzeugen bestätigt wurde.“ Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, 2000, S. 112[60]

Ein gewöhnliches Protokoll für ein außergewöhnliches Ereignis

Originale Ignispedia-Infografik, von KI erstellt

Die Urkunde trägt den Titel Acto público milagro que se hizo en Calanda. Sie ist als Urkunde Nummer 22 in das gewöhnliche notarielle Protokoll des Jahres 1640 eingefügt (Protokoll Andréu, aufbewahrt im Stadtarchiv, Ayuntamiento, von Saragossa), ein in Pergament gebundenes Register im Quartformat von einhundertzwanzig Seiten, das zweiundsiebzig in chronologischer Reihenfolge geordnete Urkunden enthält: Verkäufe, Pachtverträge, Testamente, Abgaben. Die Urkunde über das Wunder nimmt dort sieben Seiten und sechs Zeilen der folgenden Seite ein, also insgesamt einhunderteinundfünfzig Zeilen, versehen mit Siegel und Unterschrift des Notars[61]. Diese banale Einfügung inmitten von Urkunden des gewöhnlichen Lebens eines aragonesischen Dorfes stellt ein starkes dokumentarisches Argument gegen die Hypothese einer isolierten späten Fälschung dar: Eine ganze Urkunde nachträglich zu fälschen setzt voraus, sie in einem gebundenen und datierten Register mit den einundsiebzig anderen Urkunden desselben Jahres in Einklang zu bringen.

Eine vom Diözesanprozess unabhängige Kette

Die Urkunde von Calanda ist kein vorbereitendes Stück des künftigen Diözesanprozesses: Kein Zeuge aus Mazaleón wird im Prozess gehört, und die Urkunde selbst wird dort niemals erwähnt. „In den Protokollen dieses Prozesses findet sich nicht das geringste Element eines Widerspruchs zur unmittelbar danach errichteten notariellen Urkunde“, vermerkt Messori, der nur eine einzige Ungenauigkeit zwischen den beiden Stücken feststellt: Die Urkunde gibt Miguel mit etwa vierundzwanzig Jahren an, während er gerade erst dreiundzwanzig geworden war[62]. Zwei getrennte Dokumentationsketten, die im Abstand weniger Wochen von verschiedenen Akteuren hervorgebracht wurden, stimmen somit überein, ohne miteinander harmonisiert worden zu sein.

Bereits am Tag nach den Ereignissen verfasst der Justicia Martín Corellano seinerseits eine información sumaria, einen ersten zivilen Bericht für die höheren Behörden Aragoniens. Dieses Dokument ist heute verloren, sein Autor wird jedoch als achtzehnter Zeuge im Diözesanprozess gehört, und seine Übermittlung lässt sich nach den von der Gran Enciclopedia Aragonesa verzeichneten Briefen des Säulenkapitels von 1640 bis zum Graf-Herzog von Olivares und zu Philipp IV. verfolgen[63][64].

Die Akte von Calanda beruht somit bereits im April 1640 auf drei Dokumentationsketten, die von verschiedenen Akteuren zu nah beieinanderliegenden Daten, aber ohne unmittelbare Abhängigkeit voneinander hervorgebracht wurden:

DokumentationsketteAutorDatumHeutiger Status
Unmittelbarer ziviler Bericht (información sumaria)Justicia Martín CorellanoZwischen dem 30. März und dem 2. April 1640Verloren; Autor später unter Eid im Prozess gehört
Notarielle Urkunde von CalandaMiguel Andréu, königlicher Notar von Mazaleón2. April 1640Erhalten, notarielles Protokoll von 1640, Urkunde Nr. 22
Diözesanprozess von SaragossaErzbischof Pedro de Apaolaza und sein Gericht5. Juni 1640 - 27. April 1641Trasunto in Saragossa erhalten

Dass ein Stück verschwunden ist, der Bericht Corellanos, schwächt die Akte in ihrer Gesamtheit daher nicht: Die beiden anderen, voneinander unabhängigen Ketten genügen, um das Ereignis und seine kanonische Anerkennung zu dokumentieren.

Der Diözesanprozess von Saragossa

Eine Initiative der Stadtverwaltung, nicht der Kirche

Am 25. April 1640 begeben sich die Pellicers nach Saragossa: Professor Estanga und seine Mitarbeiter erkennen den Patienten und das Bein, das sie amputiert hatten. Es ist jedoch nicht die kirchliche Autorität, sondern die Stadtverwaltung von Saragossa, die am 8. Mai 1640 förmlich die Eröffnung eines Prozesses beantragt, wobei drei Beisitzer und achtundzwanzig Ratsmitglieder unter der Leitung des Bürgermeisters Lupercio Díaz de Contamina einstimmig abstimmen, mit Felipe de Bardaxí, Gil Miguel Fuster (im Urteil „Gil Egidio Fuster“ genannt) und Miguel Ciprés als Vertretern der zivilen Behörden[65].

Ein Gericht, in dem kein Domherr der Säulenbasilika sitzt

Der Prozess beginnt öffentlich am 5. Juni 1640. Erzbischof Pedro de Apaolaza Ramírez führt den Vorsitz, unterstützt von neun Theologen und Kanonisten sowie vier Notaren, die mit der Beglaubigung der Urkunden beauftragt sind[66]. Bemerkenswerter Umstand: Kein Domherr der Säulenbasilika, des Heiligtums, das unmittelbar vom devotionellen Ansehen der Angelegenheit profitiert, sitzt im Gericht; die Domherren des Kollegiums stammen aus der Seo, der Kathedrale des Bischofssitzes. Zu den neun unterzeichnenden Beratern des Urteils gehören übrigens ein franziskanischer Provinzial (Bartolomé Foyas), ein Prior (Antonio Xavierre) und Professoren (Domingo Cebrián; Felipe de Bardaxí, im Übrigen einer der drei Vertreter der Stadt)[67]. Messori sieht darin „eine zusätzliche Garantie“ gegen den Verdacht eines Urteils zugunsten der eigenen Interessen der Säulenbasilika[68]: Das ist kein eigenständiger Beweis des übernatürlichen Sachverhalts, wohl aber ein Element, das die Gefahr eines institutionellen Interessenkonflikts deutlich verringert.

Vierundzwanzig Zeugen, dreiunddreißig Fragen, ein wiederholter Eid

Vierundzwanzig Zeugen werden ausgewählt, um die gesamte Kette der Sachverhalte abzudecken, verteilt auf fünf getrennte Kategorien[69]:

Kategorie der ZeugenAnzahlAbgedeckte Etappe der Akte
Ärzte und Krankenpfleger5Diagnose, Amputation, spätere Feststellung
Familie und Nachbarn5Alltagsleben, Abendwache am 29. März, Entdeckung
Örtliche Behörden von Calanda4Feststellung im Morgengrauen des 30. März, zivile Untersuchung
Geistliche4Devotioneller Kontext, Ruf Miguels
Verschiedene Zeugen6Abgleich von Identität und Lebensweg Miguels

Jeder antwortet auf dreiunddreißig Fragen und wiederholt nach jeder Antwort die Formel Y esto dixo ser verdad, per juramentum, „und dies, sagte er, ist die Wahrheit, unter Eid“[70]. Jede Aussage wird dem Zeugen vorgelesen, der sie berichtigen kann, bevor er sie unterzeichnet oder mit einem Kreuz versieht; dann versiegelt ein Notar sie. Die Prozessprotokolle nennen insgesamt einhundertzwei Personen. Diese Architektur ist kein Zufall: Messori betont, dass „das Kriterium, das der Auswahl der Zeugen zugrunde lag, ihre Fähigkeit ist, über die verschiedenen Etappen der Geschichte Miguel Pellicers Rechenschaft abzulegen“[71]. Das Gericht baut bewusst eine Zeugenkette auf, die den gesamten Weg des Begünstigten vom Unfall 1637 bis zur Nacht des 29. März 1640 ohne Bruch abdecken kann.

Neun Zeugen zur Beglaubigung der Zeugen

Das Gericht begnügt sich nicht damit, vierundzwanzig Aussagen zu sammeln: Es fügt neun Beglaubigungszeugen hinzu, vier Priester, zwei Ärzte, zwei Studenten und einen Bauern, die in fünf getrennten Anhörungen beauftragt sind, den Ruf und die Aufrichtigkeit jedes der vierundzwanzig ersten Zeugen zu verbürgen, mit einer Musterformel:

„Ich betrachte und habe diesen Zeugen stets als einen guten Christen betrachtet, gottesfürchtig, sein eigenes Gewissen achtend, redlich, glaubwürdig und vollkommen aufrichtig.“ Formel der Beglaubigung, zitiert bei Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, 2000, S. 148[72]

Die Identität Miguels auf die Probe gestellt

Der Diözesanprozess von Saragossa in fünf Etappen: vom städtischen Antrag bis zum begründeten Urteil des Erzbischofs Pedro de Apaolaza. Originale Ignispedia-Infografik, von KI erstellt.

Das Gericht setzt nicht voraus, dass der 1640 untersuchte Mann tatsächlich der 1637 amputierte ist: Es stellt die Frage ausdrücklich. Zweiundzwanzig von vierundzwanzig Zeugen schwören, keinerlei Zweifel zu haben, dass es sich um denselben Mann handelt; nur zwei antworten mit einem vorsichtigen „me parece“ („es scheint mir“), der Kaplan des Krankenhauses und ein Krankenpfleger, die Miguel vor der Amputation kaum gekannt hatten. Kein Zeuge gibt eine gegenteilige Meinung ab[73]. Die Hypothese eines Zwillings oder einer Personenvertauschung stößt zudem auf das Pfarrregister von 1617, das keinen Zwillingsbruder erwähnt, in einer Dorfgemeinschaft, in der die Familie Pellicer allen bekannt ist[74].

Das Urteil des Erzbischofs Pedro de Apaolaza

Was das Gericht als bewiesen anerkennt, und durch wen

Das Urteil, gefällt nach fast elf Monaten Arbeit und vierzehn öffentlichen Plenarsitzungen, weniger als dreizehn Monate nach den Ereignissen[75], unterscheidet sorgfältig die allein von Miguel bekannten Tatsachen von jenen, die durch übereinstimmende und zahlreiche Zeugnisse belegt sind:

„Obwohl einige der zuvor berichteten Tatsachen aus der alleinigen Aussage Miguels abgeleitet werden, sind sie gleichwohl als glaubwürdig zu betrachten [...] Wir befinden uns jedoch nicht in einem solchen Fall, da die Tatsache, die das Wunder offenbart, durch zahlreiche übereinstimmende Zeugnisse bewiesen ist.“ Pedro de Apaolaza, Urteil vom 27. April 1641, zitiert in Vittorio Messori, Le Miracle impensable, 2000, S. 301[76]

Das Urteil verweist übrigens namentlich auf den genauen Beweisapparat statt auf eine allgemeine Überzeugung: Die Amputation selbst wird durch die Antworten der Zeugen 1, 5 und 7 auf die Fragen 11 und 12 belegt; die letzte Beobachtung des Stumpfes am Vorabend des Ereignisses durch die Zeugen 8, 9, 10, 12 und 13 in Antwort auf die Fragen 21 und 22, „die die Narbe des abgeschnittenen Beins gesehen und sie mit eigenen Händen berührt und abgetastet haben“[77]. Das Gericht unterscheidet in seinem Tenor noch die Identität der Person Miguels, bewiesen durch die Antworten auf Frage 29, und die Identität des Beins selbst, „das dasselbe ist wie das, das man amputiert hatte“, belegt durch die Zeugen 8, 10 und 13 bei Frage 24, dann 5, 8 und 11 bei Frage 30[78]. Zwei Betrugshypothesen, Personenvertauschung und Austauschen des Gliedes, erhalten so jeweils eine getrennte dokumentarische Antwort und nicht eine globale und vage Widerlegung.

Wunderbare Wiederherstellung und natürliche Genesung: eine juristische Unterscheidung

Das Urteil stellt sich unmittelbar dem ernsthaftesten Einwand, der aus den Feststellungen selbst hervorgeht: der zunächst instabile Fuß, die zusammengezogenen Nerven und Zehen, die leichenhafte Farbe, das kürzere und dünnere Bein, ein leichter anhaltender Schmerz[79].

„[Er hatte] die Nerven und die Zehen des Fußes zusammengezogen und fast unbrauchbar, und er fühlte keine normale Wärme in seinem Bein, dessen Farbe leichenhaft war und das weder so lang noch so dick war wie das andere; all dies scheint dem Wesen des Wunders zu widersprechen [...] .“ Pedro de Apaolaza, Urteil vom 27. April 1641, zitiert in Vittorio Messori, Le Miracle impensable, 2000, S. 302-303[80]

Das Gericht antwortet, indem es zwei Gegenstände unterscheidet. Auf der einen Seite die Wiederherstellung des Gliedes selbst: eine Sache, die die Natur weder augenblicklich noch allmählich hervorbringen kann und die für sich allein das Wunder bildet. Auf der anderen Seite die spätere funktionelle Genesung, Wärme, Geschmeidigkeit der Nerven, Länge, Volumen, Kraft, die die Natur mit der Zeit vollenden kann, ohne dass ihr allmählicher Charakter die anfängliche Wiederherstellung aufhebt:

„Das Wunderbare, nämlich die Wiederherstellung seines Beins für den genannten Miguel, hat sich auf vollkommene und augenblickliche Weise vollzogen. Was das Übrige betrifft, nämlich die Wärme, die Streckung und Geschmeidigkeit der Nerven, die Länge und Dicke des Beins, die Müdigkeit bei Anstrengung, die Wiedererlangung von Energie und Kraft, so war es nicht notwendig, dass all dies auf wunderbare Weise geschah, denn die Natur kann es allein vollbringen.“ Pedro de Apaolaza, Urteil vom 27. April 1641, zitiert in Vittorio Messori, Le Miracle impensable, 2000, S. 304[81]

Im Urteil wird die Chronologie dieser Genesung, in drei Tagen kehrt die Körperwärme zurück, dann entspannen sich Nerven und Zehen, schließlich verlängert sich das Bein, bis es so lang wird wie das andere, mit einer zweiten Lesart verknüpft, der einer „Vervielfältigung des Wunders“: „Er hat auch durch ein anderes Wunder gewollt, dass nach drei Tagen...“[82]. Das Gericht stellt also beide Lesarten vor: möglicher natürlicher Abschluss auf der einen Seite, neues Wunder auf der anderen. Was den von Miguel berichteten leichten Restschmerz betrifft, vermerkt das Gericht, dass „er ebenfalls kein Hindernis“ für die Anerkennung des Wunders bildet[83]: Die Akte braucht also kein von der ersten Minute an vollkommenes Glied, um stimmig zu sein; sie braucht, und sie liefert, den Beweis, dass ein fehlendes Glied wiederhergestellt wurde.

Die abschließende Erklärung und ihre Verkündung

„Wir bekräftigen, sprechen aus und erklären, dass Miguel Juan Pellicer, gebürtig aus Calanda, der Gegenstand dieses Prozesses war, auf wunderbare Weise sein rechtes Bein zurückgegeben wurde, das ihm zuvor amputiert worden war; dass es sich nicht um ein Geschehen der Natur, sondern um ein bewundernswertes und wundertätiges Werk gehandelt hat.“ Pedro de Apaolaza, Urteil vom 27. April 1641, zitiert in Vittorio Messori, Le Miracle impensable, 2000, S. 306[84]

Das Original zu verlieren bedeutet nicht, die Akte zu verlieren: Das in Saragossa aufbewahrte notarielle Trasunto ist im aragonesischen Notariatsrecht eine vollständige und beglaubigte Abschrift. Originale Ignispedia-Infografik, von KI erstellt.

Das Urteil wird in Anwesenheit zweier Priester als Zeugen, Bartolomé Claudio und Francesco Aznar, verkündet und von Antonio Alberto Zaporta, Notar und apostolischem Kanzler des Prozesses, beglaubigt[85]. Die zivilen Vertreter der Stadtverwaltung, Felipe de Bardaxí, Gil Egidio Fuster (derselbe wie der „Gil Miguel Fuster“ der Abstimmung vom 8. Mai 1640) und Miguel Ciprés, billigen das Dokument ebenfalls, ein Beweis, dass die Anerkennung des Sachverhalts kein rein innerkirchlicher Akt bleibt, sondern auch die zivile Autorität einbindet, die die Eröffnung des Prozesses beantragt hatte[86].

Die Aufbewahrung der Akte: vom verlorenen Original zum notariellen Trasunto

Auf den Einwand „man kann den Prozess heute nicht mehr einsehen“ zu antworten erfordert, sorgfältig mehrere Stücke zu unterscheiden, die die volkstümliche Erzählung oft zu einem einzigen verschmilzt.

Bereits beim Abschluss des Prozesses erstellen Notare und Kleriker der erzbischöflichen Kurie am selben Tag oder am folgenden Tag zwei beglaubigte Kopien des Urteils und der Gesamtheit der Akten: eine für die Stadtverwaltung von Saragossa, die andere für das Säulenkapitel[87]. Die städtische Kopie verschwindet 1809 bei der Zerstörung der Gemeindearchive während der napoleonischen Belagerungen von Saragossa: Das Stadtarchiv datiert diese Verluste auf die Belagerungen von 1809, und die Casas del Puente, die die Archive beherbergten, brannten bei den Bombardierungen von 1809[88]. Das Original, das bis in die 1930er-Jahre in der Metropolitankurie aufbewahrt wurde, wird damals an Pater Lambert ausgeliehen, der Spanien 1934 verlässt, und wurde trotz der unternommenen Nachforschungen nie wiedergefunden[89].

Was fortbesteht und heute als Referenz dient, ist das in Saragossa aufbewahrte trasunto notarial, nach Messori „Metropolitanarchiv“[90], nach der Gran Enciclopedia Aragonesa „archivo del Pilar“[91]. Im spanischen Notariatsrecht jener Zeit ist ein Trasunto keine einfache späte Kopie, die von irgendeinem Schreiber abgeschrieben wurde: Es ist ein eigenständiger Rechtsakt, der am selben Tag von einem befugten Notar errichtet wird und der seine eigene berufliche Verantwortung einsetzt, indem er die vollkommene Übereinstimmung des Textes mit dem Original bescheinigt. Anders gesagt: Das Original des Prozesses zu verlieren bedeutet nicht, den Prozess selbst zu verlieren, solange ein solches authentisches Trasunto fortbesteht, was hier genau der Fall ist. Der Begriff wird von der aragonesischen Archivtradition so definiert: „eine genaue Nachbildung, eine vollständige und unveränderte Abschrift des Originals, beglaubigt durch die Sorgfalt eines Notars, der unmittelbar von der Autorität abhängt, von der das Original ausgeht, und errichtet am selben Datum wie dieses“[92]. Dieses Dokument zählt dreiundsechzig großformatige, beidseitig beschriebene Blätter, die den gesamten Prozess einschließlich der vollständigen Befragung jedes Zeugen wiedergeben; Martín de Mur, Hauptkleriker der Diözese, hat die ersten und letzten Zeilen mit eigener Hand geschrieben und sein Siegel angebracht. Zehn zusätzliche Blätter geben getrennt das Urteil wieder, beglaubigt vom Notar Antonio Alberto Zaporta[93].

StückHeutiger StatusUnterscheidendes Element
Original des Prozesses (Metropolitankurie)In den 1930er-Jahren ausgeliehen, nie wiedergefundenBis in die 1930er-Jahre in der Kurie aufbewahrt
Städtische Kopie von Saragossa1809 zerstört (napoleonische Belagerungen)Zweites beglaubigtes Exemplar von 1641
In Saragossa aufbewahrtes Trasunto notarialErhalten63 Blätter (Prozess) + 10 Blätter (Urteil), beglaubigt von Martín de Mur und Antonio Alberto Zaporta
Kopie von Calanda von 1761ErhaltenAngefertigt nach dem in Saragossa aufbewahrten Trasunto; während des Bürgerkriegs gerettet, eingemauert vom Bürgermeister von Calanda[94]
Gedruckte Ausgaben 1829, 1872, 1894, 1940ErhaltenDie Ausgabe von 1829 trägt Erklärungen, Unterschriften und Siegel zweier Notare, die ihre Übereinstimmung mit dem Original bescheinigen[95]

Diese Schichtung schwächt die Akte nicht: Sie offenbart im Gegenteil ihre Widerstandsfähigkeit. Eine Kopie von 1761, angefertigt allein nach dem in Saragossa aufbewahrten Trasunto, während das Original damals normalerweise im Archiv der Kurie verfügbar war, aber für diese Kopie nicht verwendet wurde, beweist, dass die Behörden das Trasunto bereits im 18. Jahrhundert als rechtlich mit dem Original austauschbar behandelten[96]. Drei gedruckte Ausgaben (1829, 1872, 1894) folgen vor dem Verschwinden des Originals aufeinander, gefolgt von einer vierten im Jahr 1940, wobei die Gran Enciclopedia Aragonesa auch Neuauflagen in den Jahren 1970 und 1974 verzeichnet[97], und bieten ebenso viele unabhängige Kontrollpunkte des Textes.

Eine unmittelbare Rezeption, in Aragonien und darüber hinaus

Zwei Veröffentlichungen von 1641 und 1642

Das Säulenkapitel betraut Anfang Mai 1641, kaum mehr als eine Woche nach dem Abschluss des Prozesses, den unbeschuhten Karmeliten Jerónimo de San José mit der Abfassung einer Zusammenfassung der Akten. Die mit den erforderlichen Genehmigungen versehene kleine Schrift erscheint im selben Jahr[98]. Im folgenden Jahr unternimmt ein deutscher Arzt aus Trier, Peter Neurath, die Reise nach Aragonien und veröffentlicht auf Latein ein Werk, das auf einer vor Ort durchgeführten Untersuchung beruht, insbesondere aus medizinischer Sicht, versehen mit drei Imprimatur (kirchlichen Druckgenehmigungen) und einer königlichen Genehmigung[99].

Das Zeugnis des Jesuiten Jerónimo Briz

Das Nihil obstat (Bescheinigung, dass kein Hindernis der Veröffentlichung entgegensteht) des Werkes von Neurath trägt die Unterschrift des Jesuiten Jerónimo Briz, der bezeugt, beide Zustände Miguels persönlich gekannt zu haben:

„Ich habe den jungen Wundertätigen gekannt, zuerst mit einem Bein weniger und um Almosen bittend an der Tür des Heiligtums von Saragossa, dann in Madrid [...] auf seinen beiden Beinen; und ich habe ihn gehen sehen. [...] Ich habe die Narbe gesehen, die die Allerseligste Jungfrau an der Stelle hinterlassen hat, an der das Bein amputiert worden war [...] Ich habe auch die Eltern des Wundertätigen gekannt sowie den Chirurgen, der ihm das Bein abgeschnitten hat.“ Jerónimo Briz, nihil obstat, zitiert bei Vittorio Messori, Le Miracle impensable, 2000, S. 169-170[100]

Dieses namentlich genannte Zeugnis verbindet in einem einzigen Satz fünf Elemente der Akte: den amputierten Zustand, den späteren Zustand, die Narbe, die Familie und den Chirurgen. Briz war übrigens der Bruder des Rektors des Säulenheiligtums zur Zeit des Prozesses[101], eine Verbindung zum Heiligtum, die im Auge zu behalten ist, auch wenn sich sein Zeugnis auf Tatsachen bezieht, die er nach seinen Angaben selbst festgestellt hat.

Die Audienz bei Philipp IV.

Im Herbst 1641 wird Miguel von König Philipp IV. in Audienz empfangen. Das diplomatische Korps wohnt dem Gespräch bei, sodass das Ereignis eine Spur außerhalb des katholischen Spaniens hinterlässt: Der englische Botschafter Sir Arthur Hopton, am 2. Februar 1638 zum Ritter geschlagen, niemals Peer, berichtet seinem König Karl I. darüber in einem diplomatischen Bericht; der Inhalt dieser Depesche wird nur von Messori berichtet[102][103]. Messori stellt klar, dass der in späteren Erzählungen manchmal wiedergegebene ausführliche Dialog eine literarische Rekonstruktion auf der Grundlage dokumentierter Tatsachen ist und kein wörtliches Protokoll der Begegnung[104].

Das Gemälde von 1654

Das Säulenheiligtum von Saragossa: Miguel bettelte dort, amputiert, in der gotisch-mudéjaren Kirche vor der heutigen Basilika (begonnen 1681), in der Kapelle Unserer Lieben Frau von der Hoffnung. Foto Leronich, 2009, Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0).

Nur dreizehn Jahre nach dem Abschluss des Prozesses bezeugt eine Inschrift auf Leinwand, dass 1654 ein Gemälde gemalt wird, das die Wiederherstellung des Beins durch zwei Engel darstellt. Bestellt für die Kirche von Nombrevilla, wird es heute in der Säulenbasilika aufbewahrt[105]. Dieses Gemälde dokumentiert die frühe Rezeption der Erzählung in der aragonesischen religiösen Ikonografie; es beansprucht nicht, das Ereignis selbst zu dokumentieren.

Eine lange vertraulich gebliebene Monografie

Die Aufnahme durch die Bollandisten

Die Akte von Calanda zirkulierte nicht nur in der aragonesischen Volksfrömmigkeit: 1729 wird sie in die Acta Sanctorum aufgenommen (Band VI des Juli, Antwerpen, Jacobus du Moulin), deren Register auf „Pellicer (Michael Joannes) crus abscissum ope Deiparæ Cæsaraugustanæ recepit 117 & seqq.“ und auf „Brizius (Hieronymus) S. J. … 118“ verweist[106]. Sie wurde somit der Prüfung der Bollandisten unterzogen, der gelehrten Jesuitengesellschaft, die seit dem 17. Jahrhundert auf die historische Kritik der Heiligenleben und Wunder spezialisiert ist. Ihre von Messori berichtete Schlussfolgerung ist unmissverständlich:

„Was kann eine selbst äußerst umsichtige Person noch mehr wünschen, um ihre Zustimmung zu geben?“ Schlussfolgerung der Bollandisten zu Calanda, zitiert bei Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, 2000, S. 238[107]

Diese Aufnahme durch eine kritische katholische Autorität, die gewohnt ist, schlecht belegte Frömmigkeitsakten auszuscheiden, fügt dem Filter des Diözesanprozesses selbst einen weiteren hinzu.

Eine Wiederentdeckung im 20. Jahrhundert

Nach den Veröffentlichungen von 1641 und 1642 erfährt die Akte eine begrenzt gebliebene internationale Verbreitung: Sie bleibt vor allem in Aragonien rund um das Säulenheiligtum bekannt, ohne je die Bekanntheit eines Lourdes oder eines Fatima zu erreichen. Ihre moderne Rekonstruktion verdankt sich sehr einer Handvoll Forscher des 20. Jahrhunderts, die die Archivstücke wieder öffnen und abgleichen: Eduardo Estella Zalaya, Leandro Aína Naval, Manuel Marina und Tomás Domingo Pérez, Autor von El milagro de Calanda y sus fuentes históricas (2006)[108], sind die wichtigsten von Messori genannten archivalischen Vermittler, neben dem 1959 vom französischen Abbé André Deroo veröffentlichten popularisierenden Buch[109]. Messori selbst beansprucht für seine Untersuchung eine unmittelbare Einsicht in die Stücke in Saragossa statt einer bloßen Kompilation aus zweiter Hand:

„Ich konnte vor allem die Ergriffenheit empfinden, die ursprünglichen Protokolle des Prozesses in meinen Händen zu halten und mit meinen Augen zu entziffern [...] .“ Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, 2000, S. 63[110]

Diese Überlieferungskette, zeitgenössische kleine Schrift von 1641, Übersetzungen des Werkes von Neurath (Douai 1642, Innsbruck 1645, Münster 1648)[111], Vermittler des 18. Jahrhunderts (Retz 1717, Acta Sanctorum 1729, Hume 1748), spanische Ausgaben des 19. Jahrhunderts, dann archivalische Wiederentdeckung des 20. Jahrhunderts, also außerhalb Spaniens ein schwach gebliebenes Echo[112], erklärt, warum eine so vollständige Akte heute noch außerhalb Spaniens und der auf die kritische Untersuchung von Wundern spezialisierten Kreise weitgehend unbekannt ist.

Was wurde aus Miguel Juan Pellicer?

Spuren eines gewöhnlichen Lebens (1641-1647)

Die Archive erlauben es, Miguel bis 1647 zu verfolgen. Er ist 1641 Pate in Molinos, reist 1642 nach Castellón und dann nach Valencia, wird 1643 und 1645 erneut Pate. 1646 beantragt er mit seinem Vater eine Grabgenehmigung, die nie verwendet wird. Briefe, geschrieben von Mallorca zwischen November 1646 und Februar 1647, erwähnen nicht näher bezeichnete „Leichtfertigkeiten“ und einen Antrag auf einen Vormund[113]. Die Akte versucht nicht, den weiteren Verlauf von Miguels Leben zu idealisieren: Sie begnügt sich mit dem, was die Archive wirklich zu sagen erlauben, ohne daraus eine moralische Schlussfolgerung zu ziehen, die die Dokumente nicht liefern.

Eine widerlegte Legende: das „Erhängen“ in Pamplona

Ein spätes Gerücht behauptet, Miguel sei in Pamplona gehängt worden. Die Gemeinde Calanda entsandte selbst eine Delegation, um vor Ort nachzuforschen: „Die Nachforschungen haben dieses ebenso düstere wie fantasievolle Gerücht förmlich diskreditiert“[114]. Eine von Messori vorgebrachte plausible Erklärung ist die Verwechslung zwischen Pamplona (Pamplona) und Palma de Mallorca, wo ein Reisegefährte Miguels tatsächlich eingekerkert wurde[115].

Ein wahrscheinlicher Tod in Velilla de Ebro (1647)

Das Pfarrregister von Velilla de Ebro, datiert auf den 12. September 1647, trägt diesen Vermerk:

„Heute ist Miguel Pellicer gestorben, der sich als gebürtig aus Calanda ausgab und den man von Alforque hierher transportiert hat, mehr tot als lebendig.“ Pfarrregister von Velilla de Ebro, 12. September 1647, zitiert bei Vittorio Messori, Le Miracle impensable, 2000, S. 214[116]

Die letzten archivalischen Spuren Miguel Pellicers, von Calanda bis Velilla de Ebro, wo ein Mann, der sich als gebürtig aus Calanda ausgab, am 12. September 1647 stirbt. Originale Ignispedia-Infografik, von KI erstellt.

Der Pfarrer Nicolás Portal bezeugt, ihm die Beichte abgenommen und ihm die Letzte Ölung gespendet zu haben; eine Randbemerkung von alter, aber späterer Hand als die Urkunde schlägt vor, diesen Sterbenden mit dem Wundertätigen von Calanda zu identifizieren. Die Identifizierung wird von der Tradition, die die Akte überliefert hat, als wahrscheinlich beurteilt, ohne absolut sicher zu sein: Miguel Juan Pellicer stirbt also wahrscheinlich am 12. September 1647 in Velilla de Ebro, mehr als sieben Jahre nach der Nacht von Calanda (sieben Jahre und fünfeinhalb Monate).

Moderne Einwände und Antworten der Akte

Eine fast vier Jahrhunderte alte Akte ruft ernsthafte Einwände hervor. Sie einen nach dem anderen aus den Stücken selbst statt aus allgemeinen Eindrücken zu behandeln ist die einzige ehrliche Weise, ihre wirkliche Festigkeit zu messen.

Einwand 1: „Miguel Pellicer wurde vielleicht nie amputiert“

Antwort. Die Hypothese muss erklären, wie ein junger Mann zwei Jahre lang ein namentlich genanntes Ärzteteam, die Gastwirte, die ihn beherbergten, und eine städtische Bevölkerung von 25 000 Einwohnern hätte täuschen können, die ihm täglich an der Säulenbasilika begegnete. Der Prozess untersucht diese Frage eigens: Die Zeugen 1, 5 und 7, darunter Estanga, García und del Cacho, sagen in Antwort auf die Fragen 11 und 12 über die Amputation selbst aus[117]. Die Amputation Miguels wird also nicht allein auf Treu und Glauben der Familienerzählung behauptet: Sie wird durch diese Aussagen und durch Zeugen außerhalb der Familie belegt. Das einzige in der Akte genannte Krankenhausregister, die Aufnahme im Hospital Real von Valencia am 3. August 1637, liegt seinerseits vor der Amputation selbst[118].

Einwand 2: „Ein anderer Mann hätte seinen Platz eingenommen, oder alles ist nur eine nächtliche Verwechslung“

Antwort. Die letzte unmittelbare Beobachtung des Stumpfes findet weniger als zwei Stunden vor der Entdeckung statt, wobei das Urteil präzisiert: „eine Stunde bevor der genannte Miguel sich zum Schlafen zurückzog“[119], durch Nachbarn, die ihn sehen und berühren[120]. Das Urteil stellt die Frage nach der Identität der Person ausdrücklich, Frage 29, und die nach der Identität des Beins, Fragen 24 und 30, als zwei getrennte, getrennt zu beweisende Probleme[121]. Zweiundzwanzig von vierundzwanzig Zeugen schwören ohne Zögern, denselben Mann zu erkennen[122], und die Hypothese eines Zwillingsbruders stößt auf das Pfarrregister von 1617, das zu jeder Zwillingsgeburt schweigt, in einem Dorf, in dem die Familie Pellicer allen bekannt ist[123].

Einwand 3: „Es handelte sich um eine geschickte Prothese, nicht um ein echtes Glied“

Antwort. Eine Prothese könnte weder den Lanzettenstich erklären, den ein Dorfarzt Ende April 1640 während der Wallfahrt in das wiedergefundene Bein vornahm, worauf Miguel nach der Aussage Estangas mehrere Tage hinkte[124], noch, dass das Glied im Laufe der Monate sein Aussehen verändert: Verlängerung, Volumenzunahme der Wade, allmähliches Verschwinden des Farbunterschieds[125]. Messori fasst den Einwand auf sein rechtes Maß zusammen: „eine Prothese, die im Laufe der Monate ihr Aussehen verändert und langsam und allmählich die Form, die Farbe und das Volumen des anderen Beins annimmt“ ist definitionsgemäß keine Prothese mehr[126].

Einwand 4: „Die ganze Angelegenheit ist ein zwischen der Familie und dem örtlichen Klerus abgesprochener Betrug“

Antwort. Drei Elemente machen diese Hypothese teuer zu vertreten. Zunächst ist es nicht die Kirche, sondern die Stadtverwaltung von Saragossa, die die Eröffnung des Prozesses beantragt[127]. Sodann sitzt kein Domherr der Säulenbasilika im Gericht: Die Domherren des Kollegiums stammen aus der Seo, der Kathedrale des Bischofssitzes, an der Seite von Ordensleuten und Professoren[128]. Schließlich nennt die notarielle Urkunde vom 2. April zehn Zeugen, darunter drei aus Calanda und vier mit Sicherheit Auswärtige, in einem Dokument, das mehrere Wochen vor der Eröffnung des Diözesanprozesses verfasst wurde und niemals als Stück für diesen gedient hat[129][130]. Ein abgesprochener Betrug hätte also ohne erkennbaren Fehler und ohne von einem kontradiktorischen Gericht festgestellten Widerspruch städtische, rivalisierende kirchliche und unabhängige notarielle Akteure über mehr als ein Jahr mobilisieren müssen. Hinzu kommt ein kontextueller Hinweis, kein eigenständiges Beweisstück: Im Spanien des 17. Jahrhunderts, in dem die Inquisition volkstümliche Frömmigkeit und Ansprüche an das Übernatürliche aktiv überwachte, hat kein inquisitorisches Eingreifen die Verbreitung der Akte, die Veröffentlichung der kleinen Schriften von 1641 und 1642 oder die daraus in Saragossa entstandene Verehrung unterbrochen[131].

Einwand 5: „Das Original des Prozesses ist verschwunden, also ist die Akte nichts mehr wert“

Antwort. Dieser Einwand verwechselt mehrere getrennte Stücke. Das Original der Kurie, in den 1930er-Jahren ausgeliehen, wurde nie wiedergefunden; die städtische Kopie verbrannte 1809; aber das in Saragossa aufbewahrte trasunto notarial ist nach juristischer Definition eine vollständige und beglaubigte Abschrift, errichtet am selben Datum wie das Original von einem Notar, der von derselben Autorität abhängt[132]. Drei gedruckte Ausgaben (1829, notariell, 1872, 1894) gehen zudem dem Verschwinden des Originals voraus, und eine vierte erscheint 1940[133]: ebenso viele unabhängige Überprüfungen.

Einwand 6: „Das Bein war am ersten Tag nicht vollkommen, also ist es kein echtes Wunder“

Antwort. Das Gericht selbst formuliert diesen Einwand, bevor es auf ihn antwortet, ohne ihn zu verbergen[134]. Seine Antwort unterscheidet die Wiederherstellung des Gliedes, für die Natur unmöglich, augenblicklich oder allmählich, von der Wiedererlangung seiner Funktionen, Wärme, Geschmeidigkeit, Länge, Volumen, die die Natur mit der Zeit vollenden kann[135]. Zu verlangen, dass ein wiederhergestelltes Glied augenblicklich in jedem Punkt mit dem anderen identisch sei, bedeutet, zwei verschiedene Fragen zu verwechseln: die nach der Existenz des Gliedes und die nach seiner vollen Genesung.

Einwand 7: „Kardinal de Retz und David Hume haben diesen Fall seit Langem diskreditiert“

Originale Ignispedia-Infografik, von KI erstellt

Antwort. Kardinal de Retz behauptet in seinen ab 1665 verfassten und 1717 veröffentlichten Mémoires, 1654 in Saragossa einen Mann gesehen zu haben, der nun mit beiden Beinen versehen war. Aber seine Erzählung, elf Jahre nach einem einzigen Besuch ohne Notizen geschrieben, situiert das Wunder implizit in Saragossa, verwechselt die liturgischen Feste und schreibt der Amputation eine Dauer von sieben Jahren zu, weit mehr als die wirklichen zweieinhalb Jahre[136]. Bestimmte alte Ausgaben haben sogar das Wort „angeblich“ in seinen Text eingefügt, „dieses angebliche Wunder“, das in der kritischen Ausgabe von 1837 fehlt[137]. Genau auf diese interpolierte Fassung stützt sich David Hume, wenn er im Hauptteil von Abschnitt X (2. Teil, § 10.26) seiner Untersuchung über den menschlichen Verstand den Fall eines aragonesischen Pförtners („door-keeper“) erwähnt, der sieben Jahre gedient habe: Seine einzige Quelle ist Retz, nicht die Gerichtsakte selbst[138]. Keine Anmerkung des Abschnitts betrifft diese Passage. Das allgemeine Prinzip Humes verdient es, in seinen eigenen Worten zitiert zu werden:

„Kein Zeugnis genügt, um ein Wunder zu begründen, es sei denn, das Zeugnis ist von einer solchen Art, dass seine Falschheit wunderbarer wäre als die Tatsache, die es zu begründen sucht.“ David Hume, An Enquiry Concerning Human Understanding, Abschnitt X, 1748[139]

Das Prinzip Humes ist eine allgemeine philosophische These über das relative Gewicht von Zeugnissen, die für sich diskutierbar ist; auf den Fall von Calanda angewandt würde sie jedoch erfordern, die abgesprochene Falschheit einer notariellen Urkunde, von vierundzwanzig Aussagen unter Eid und eines begründeten Urteils für wahrscheinlicher zu halten als die Tatsache, die sie belegen, während Hume diese Stücke niemals diskutiert, sondern nur den fehlerhaften Bericht eines Kardinals, der die Akte nie eingesehen hat (siehe Was ist ein Wunder?, „Die Grenzen des Humeschen Arguments“).

Einwand 8: „Die Grube, in der das Bein begraben worden war, erwies sich als leer, was eine Manipulation beweist“

Antwort. Eine Zeitung jener Zeit, der Aviso Histórico vom 4. Juni 1640, berichtet, die ursprüngliche Grube habe keine Spur des Gliedes mehr enthalten[140]. Das ist ein spektakuläres Element, aber es ist eine zeitgenössische Presseinformation, kein gerichtsmedizinisches Exhumierungsprotokoll, das im Einzelnen angibt, wer gegraben hat, wann und vor welchen qualifizierten Zeugen. Die Akte von Calanda beruht nicht auf dieser Grube: Sie beruht auf der vollständigen Kette, bezeugte Amputation, zwei Jahre öffentliches Betteln, letzte Beobachtung des Stumpfes, unmittelbare notarielle Urkunde, kontradiktorischer Prozess und begründetes Urteil. Die leere Grube ist ein Stimmungsstück, nicht der Pfeiler des Beweises.

Synthese der Einwände und ihrer dokumentarischen Antworten

EinwandStück, das darauf antwortet
Miguel wurde nie amputiertAussagen der Zeugen 1, 5 und 7, namentlich genanntes Ärzteteam, zwei Jahre öffentliches Betteln
PersonenvertauschungLetzte Beobachtung des Stumpfes weniger als zwei Stunden vor der Entdeckung, 22 von 24 Zeugen ohne Zögern, Register von 1617
Geschickte ProtheseLanzettenstich und Hinken über mehrere Tage (Ende April 1640), biologische Entwicklung des Gliedes über mehrere Monate
Abgesprochener Betrug von Familie und KlerusStädtische Initiative des Prozesses, kein Domherr der Säulenbasilika im Gericht, unabhängige und frühere notarielle Urkunde
Original des Prozesses verschwundenBeglaubigtes Trasunto notarial, drei gedruckte Ausgaben vor dem Verschwinden des Originals (1829, 1872, 1894), eine 1940
Bein am ersten Tag unvollkommenUnterscheidung des Urteils zwischen Wiederherstellung des Gliedes und funktioneller Genesung
Retz und Hume haben den Fall widerlegtEinzige Quelle Humes: der späte und interpolierte Bericht von Retz, niemals die Gerichtsakte
Leere Grube nicht beweiskräftigZeitgenössisches Presseelement, nicht Pfeiler des Beweises

Was ist aus der Akte von Calanda zu schließen?

Das Wunder von Calanda ist keine im Labor reproduzierbare Tatsache: Keine moderne Untersuchung wird jemals mit der medizinischen Bildgebung von heute ein 1640 wiederhergestelltes Bein untersuchen können. Es muss aber auch nicht nach diesem Maßstab beurteilt werden, den kein Archiv des 17. Jahrhunderts liefern konnte. Es muss beurteilt werden, wie man eine historische und gerichtliche Akte beurteilt: Nähe der Zeugen zu den Tatsachen, Öffentlichkeit der Behinderung vor dem Wunder, Vielzahl unabhängiger Dokumentationsketten, Widerspruch oder sein Fehlen zwischen diesen Ketten und Strenge des Verfahrens, das sie untersucht hat.

Von diesem Gesichtspunkt aus nimmt Calanda einen einzigartigen Platz unter den alten katholischen Wundern ein. Die meisten berichteten Heilungen betreffen eine innere Krankheit, bei der stets die theoretische Möglichkeit einer fehlerhaften Diagnose oder einer von der Medizin jener Zeit missverstandenen spontanen Remission besteht. Hier ist der Gegenstand des Wunders die Wiederherstellung eines amputierten und begrabenen Gliedes, eine Tatsache, die keinen Raum für diagnostische Zweideutigkeit lässt und deren Fehlen zwei Jahre lang vor dem Wunder von einer ganzen Stadt festgestellt wurde. Die Verbindung einer unmittelbar danach verfassten notariellen Urkunde, unabhängig und in ihrer Form materiell banal, und eines unter Eid geführten kontradiktorischen Prozesses durch ein Gericht, in dem kein Domherr des begünstigten Heiligtums sitzt, verleiht dieser Akte eine für ihre Zeit seltene dokumentarische Dichte.

Für den katholischen Glauben beschränkt sich der Sinn des Wunders nicht auf eine anatomische Kuriosität. Die Wiederherstellung eines konkreten Gliedes, gezeichnet von einer persönlichen Geschichte, Narben, Hundebiss, entfernte Zyste, schreibt sich in eine Theologie des Leibes ein, in der Gott keine körperlose Seele rettet, sondern eine ganze Person, Leib eingeschlossen. Die katholische Kirche glaubt an die Auferstehung des Fleisches: nicht die Zuteilung eines anonymen Körpers, sondern die Wiederherstellung des jedem eigenen Körpers. Das Wunder von Calanda, anerkannt durch das Urteil vom 27. April 1641, nimmt diese Hoffnung vorweg: das Zeichen, dass Gott die verwundete, geschichtliche, vom Unfall und von der Arbeit eines Lebens gezeichnete Materie nicht verachtet.

Verglichen mit den am meisten untersuchten apologetischen Akten, den Heilungen von Lourdes, die seit 1883 einem ständigen Medizinischen Büro unterliegen, oder dem Sonnenwunder von Fatima, das gleichzeitig von Zehntausenden von Zeugen beobachtet wurde, nimmt Calanda einen eigenen Platz ein: Es verfügt weder über ein modernes medizinisches Komitee noch über eine Menge von Augenzeugen der Tatsache selbst. Seine eigene Stärke liegt woanders, in der Schnelligkeit und Unabhängigkeit seiner gerichtlichen Dokumentation: eine in drei Tagen errichtete notarielle Urkunde, ein in zehn Wochen auf Initiative einer zivilen Behörde eröffneter kontradiktorischer Prozess und ein begründetes Urteil, das selbst mit fast moderner Genauigkeit unterscheidet, was auf der alleinigen Aussage Miguels beruht und was zahlreiche Zeugen belegen.

Anmerkungen und Quellen

  1. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 69-70 und 147.

    1 14 22 23 26
  2. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 94, unter Zitierung der Aussage von María Blasco.

    2 18 41
  3. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 112-113.

    3 19 55 56 60
  4. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 137-143.

    4 20 66 131
  5. Pedro de Apaolaza, Urteil vom 27. April 1641, zitiert in Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 306.

    5 21 84
  6. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 145 und 149.

    6 69 71
  7. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 164.

    7 12 90 92 132
  8. Gran Enciclopedia Aragonesa, Artikel „Milagro de Calanda“: Übersetzungen des Werkes von Neurath (Douai 1642, Innsbruck 1645, Münster 1648), Briefe des Säulenkapitels von 1640, „archivo del Pilar“, verzeichnete Ausgaben bis 1970 und 1974, „por las aliagas del monte“.

    8 52 64 91 97 111
  9. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 80.

    9 17 34
  10. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 135-136.

    10 65 127
  11. Pedro de Apaolaza, Urteil vom 27. April 1641, übersetzt und zitiert in Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 157-158.

    11
  12. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 161-162.

    13 89
  13. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 74.

    15 27
  14. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 78 („gegen Mitte Oktober“) und Zusammenfassung S. 24 („Ende Oktober 1637“); übernommen von Bouflet, S. 75 („Ende des Monats Oktober 1637“).

    16 31
  15. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 72.

    24 25
  16. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 75-76 (Reise von mehr als fünfzig Tagen aus Barmherzigkeit; Aufnahmeverzeichnis des Hospital Real von Valencia, 3. August 1637).

    28 29 118
  17. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 77.

    30
  18. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 78.

    32 54
  19. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 79.

    33
  20. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 301, unter Zitierung des Urteils von Pedro de Apaolaza vom 27. April 1641.

    35
  21. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 82.

    36
  22. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 84-86.

    37 38 39
  23. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 92-93.

    40 120
  24. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 96.

    42
  25. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 101-102, unter Zitierung der Aussage von Miguel Escobedo.

    43
  26. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 103-104, unter Zitierung von André Deroo.

    44 45
  27. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 105, unter Zitierung der Aussagen vom Juni 1640.

    46 47 125
  28. Notarielle Urkunde von Miguel Andréu, Calanda, 2. April 1640, übersetzt in Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 294-295.

    48 49 50 53
  29. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 98-99.

    51
  30. Notarielle Urkunde von Miguel Andréu, Calanda, 2. April 1640, übersetzt in Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 293-294.

    57 59 130
  31. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 117.

    58
  32. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 124.

    61
  33. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 123-127.

    62 129
  34. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 129-130.

    63
  35. Pedro de Apaolaza, Urteil vom 27. April 1641, zitiert in Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 307.

    67 85 86
  36. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 154.

    68 128
  37. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 144.

    70
  38. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 148-149.

    72 126
  39. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 146.

    73 122
  40. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 147.

    74 123
  41. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 157.

    75
  42. Pedro de Apaolaza, Urteil vom 27. April 1641, zitiert in Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 301.

    76
  43. Pedro de Apaolaza, Urteil vom 27. April 1641, zitiert in Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 298.

    77 117 119
  44. Pedro de Apaolaza, Urteil vom 27. April 1641, zitiert in Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 299.

    78 121
  45. Pedro de Apaolaza, Urteil vom 27. April 1641, zitiert in Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 302-303.

    79 80 134
  46. Pedro de Apaolaza, Urteil vom 27. April 1641, zitiert in Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 304.

    81 135
  47. Pedro de Apaolaza, Urteil vom 27. April 1641, zitiert in Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 305.

    82 83
  48. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 160.

    87
  49. Stadtarchiv von Saragossa: Verluste, datiert auf die napoleonischen Belagerungen von 1809; die Casas del Puente, die die Archive beherbergten, brannten bei den Bombardierungen von 1809.

    88
  50. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 164-165.

    93
  51. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 166-167.

    94 96
  52. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 163.

    95 133
  53. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 168.

    98
  54. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 169-170, unter Zitierung des nihil obstat von Jerónimo Briz.

    99 100 101
  55. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 183.

    102 104
  56. Sir Arthur Hopton (ca. 1588-1650), residierender Agent Englands in Madrid (1630-1636), dann Botschafter (1638-1645), am 2. Februar 1638 zum Ritter geschlagen, niemals Peer; die Baronie Hopton (1643) ist die seines Neffen Ralph.

    103
  57. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 176.

    105
  58. Schlussfolgerung der Bollandisten zu Calanda, zitiert bei Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 238; Acta Sanctorum Julii t. VI (Antwerpen, Jacobus du Moulin, 1729), S. 117 ff.; Register: „Pellicer (Michael Joannes) crus abscissum ope Deiparæ Cæsaraugustanæ recepit 117 & seqq.“ und „Brizius (Hieronymus) S. J. … 118“.

    106
  59. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 238, unter Zitierung der Schlussfolgerung der Bollandisten.

    107
  60. Tomás Domingo Pérez, El milagro de Calanda y sus fuentes históricas, 2006.

    108
  61. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 62-65.

    109 110
  62. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 234-237.

    112
  63. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 195 und 201-204.

    113 114
  64. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 203-204.

    115
  65. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 214, unter Zitierung des Pfarrregisters von Velilla de Ebro.

    116
  66. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 134 und 147, unter Zitierung der Aussage Estangas (Lanzettenstich in das wiedergefundene Bein, Wallfahrt Ende April 1640).

    124
  67. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 206-210, unter Zitierung der Mémoires des Kardinals de Retz.

    136
  68. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 211.

    137
  69. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 239-240.

    138
  70. David Hume, An Enquiry Concerning Human Understanding, Abschnitt X, „Of Miracles“, 1748. Originaltext: „No testimony is sufficient to establish a miracle, unless the testimony be of such a kind, that its falsehood would be more miraculous, than the fact, which it endeavours to establish.“ Text zugänglich über Project Gutenberg.

    139
  71. Vittorio Messori, Le Miracle impensable, übers. François Rosso, Groupe Fleurus-Mame, Paris, 2000, S. 99, unter Zitierung des Aviso Histórico vom 4. Juni 1640.

    140