Omar ibn al-Chattab (um 584–644)

Omar ibn al-Chattab (um 584–644), zweiter Kalif des Islam, erobert in zehn Jahren das sassanidische Persien und einen Großteil des Byzantinischen Reiches, nimmt 637 Jerusalem ein, legt den Status der Christen unter muslimischer Herrschaft fest und wird mitten im Gebet ermordet.

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Omar ibn al-Chattab (um 584–644) ist der zweite Kalif der islamischen Geschichte, nach Abu Bakr und vor Uthman ibn Affan. Als entschiedener Gegner Mohammeds vor seiner Bekehrung um 616 wird er einer seiner engsten Gefährten; im Jahr 625 gibt er seine Tochter Hafsa Mohammed zur Frau und wird dadurch Schwiegervater vom Propheten. Im Jahr 634 zum Kalifat erhoben, regiert er zehn Jahre lang, die einen arabischen Stammesverbund in ein Reich verwandeln, das von der Kyrenaika (heutiges Libyen) bis zu den Grenzgebieten am Indus reicht: Innerhalb eines Jahrzehnts stürzen seine Feldherren das sassanidische Perserreich, entreißen dem byzantinischen Reich Syrien, Palästina und Ägypten und nehmen Jerusalem im Jahr 637 ein — ein Ereignis, bei dem Omar persönlich mit dem Patriarchen Sophronius verhandelt.[1]

Unter seiner Herrschaft nehmen die Institutionen vom entstehenden islamischen Staat zumindest in Grundzügen feste Form an: Besoldungsregister (Diwan), Hidschra-Kalender, Steuer- und Rechtsstatus für die unterworfenen christlichen, jüdischen und zoroastrischen Bevölkerungsgruppen — was die spätere Tradition den «Pakt Omars» nennen wird.[2] Sein Beiname al-Faruq, «jemand, zwischen Wahrheit und Irrtum unterscheidet», spiegelt das Bild wider, das die sunnitische Tradition von ihm bewahrt: ein Mann von strenger Nüchternheit, bekannt für unnachgiebige Gerechtigkeit ebenso wie für einen bewusst bescheidenen Lebensstil bis in die Ausübung höchster Macht.[3]

Dieses Bild teilen jedoch nicht alle Erben vom frühen Islam. Für die schiitische Tradition bleibt Omar — zusammen mit Abu Bakr — die zentrale Figur einer umstrittenen Nachfolge, welche Ali ibn Abi Talib, den Schwiegersohn Mohammeds, von dem Platz verdrängt haben soll, den der Prophet nach ihrer Überzeugung für ihn vorgesehen hatte. Die am heftigsten diskutierte Episode seiner Lebensbeschreibung, der Vorfall vor dem Haus von Fatima az-Zahra, der Tochter Mohammeds, bietet dafür das empfindlichste Beispiel — und wird weiter unten in einer Darstellung behandelt, welche beide Sichtweisen sowie den Stand der akademischen Forschung redlich offenlegt.[4]

Dieser Artikel zeichnet das Leben Omars nach, wie es die klassische muslimische Lebensbeschreibung überliefert, im Abgleich mit Arbeiten von zeitgenössischen Islamwissenschaftlern, und untersucht es schließlich aus katholischer Sicht — insbesondere im Hinblick auf die Frage nach dem Status für Christen in dem von ihm gegründeten Reich. Die übergreifende Erörterung zum Koran und zur Lebensbeschreibung Mohammeds, entfaltet in Mohammed und im Dossier Islam, wird hier nicht wieder aufgenommen, ebenso wenig die Lebensbeschreibung von Aischa bint Abi Bakr, deren engster familiärer Beschützer nach ihrem Vater Omar als Kalif war.

Eine mekkanische Jugend vor dem Islam

Geburt und Familie

Mekka im Jahr 1880. Ein Dokument aus dem 19. Jahrhundert, keine Ansicht der Stadt zu Omars Zeit. Muhammad Sadiq Bey; Wiedergabe nach Khalili Collections, Wikimedia Commons, gemeinfrei. Datei unbearbeitet.

Omar wird um 584 in Mekka geboren, im Clan der Banu Adi, einem Zweig vom Stamm der Quraisch, weniger angesehen als der Clan, aus dem der Prophet stammte (Banu Haschim), oder als der Clan von Abu Bakr (Banu Taim), jedoch geachtet für seine überlieferte Aufgabe als Schlichter bei Streitfällen und als Vermittler zwischen den Stämmen.[5] Sein Vater, al-Chattab ibn Nufail, erscheint in der Lebensbeschreibung als harter Mann, der schon in Omars Kindheit hohe Ansprüche an seinen Sohn stellte — ein Zug, den mehrere Biografen mit der unbeugsamen Wesensart verbinden, welche Omar sein ganzes Leben lang zeigen wird.[6] Seine Mutter, Hantama bint Hischam, gehört zum Clan der Banu Machzum, eben jenem Clan, aus dem auch Abu Dschahl stammt, einer der erbittertsten Gegner Mohammeds in Mekka.

In seiner Jugend hütet Omar Kamelherden für seinen Vater und versucht sich danach ohne großen Erfolg im Karawanenhandel — eine Tätigkeit, die ihn der Überlieferung zufolge bis ins byzantinische Syrien führt, wo er erstmals oberflächlich, doch wirklich mit der christlichen Welt in Berührung gekommen sein soll, welche er später bekämpfen und regieren wird.[7] Er lernt Lesen und Schreiben, eine Seltenheit im Arabien seiner Zeit, und bildet sich in Dichtung, Genealogie und Redekunst.[8] Groß, kräftig, als gefürchteter Ringer und vollendeter Reiter bekannt, gilt er damals als Weintrinker — eine im vorislamischen Arabien übliche Gewohnheit, welche er mit derselben Unnachgiebigkeit ablegen wird, mit der er später den Gebrauch von Wein in der gesamten muslimischen Gemeinschaft verbieten wird.[9]

Ein erklärter Gegner Mohammeds

Als Mohammed um 610 zu predigen beginnt, zählt Omar zu seinen entschlossensten Gegnern. Die Überlieferung stellt ihn als tatkräftigen Beteiligten an Verfolgungen gegen die ersten Muslime dar, besonders gegen Sklaven und Menschen von bescheidenem Stand, welche sich als erste bekehrt hatten, zu einer Zeit, als ihm Körperkraft und gesellschaftliche Stellung in den Straßen von Mekka gefürchtete Autorität verliehen.[10] Dem am weitesten verbreiteten überlieferten Bericht zufolge geht Omar um 616 so weit, selbst Mohammed zu ermorden, um das zu beseitigen, worin er eine Bedrohung für Einheit und überlieferte Kulte seines Stammes sieht — ein Vorhaben, das gegen jede Erwartung seine eigene Bekehrung herbeiführen wird.[11]

Die Bekehrung: vom Schwert zum Glauben (um 616)

Der traditionelle Bericht

Der traditionelle Bericht von der Bekehrung. Erläuterndes Schema — Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt, mit symbolischen Gegenständen. Quellen: Ibn Ishaq/Ibn Hisham und Martin Lings, zitiert in den Anmerkungen zu diesem Abschnitt.

Die Lebensbeschreibung — überliefert insbesondere von Ibn Ishaq in der Fassung von Ibn Hischam und in vollständigster erzählender Form rekonstruiert vom modernen Biografen Martin Lings aus alten Quellen — berichtet, Omar sei auf dem Weg, Mohammed zu töten, einem Mann begegnet, der ihn vorsichtshalber zunächst zu seiner eigenen Schwester, Fatima bint al-Chattab, und zu deren Ehemann Sa’id ibn Zaid verwiesen habe, welche heimlich und erst kürzlich zum Islam übergetreten waren.[12] Omar überrascht beide, während sie Koranverse nachsprechen, unterwiesen von Chabbab ibn al-Aratt, einem der allerersten Muslime, selbst ein freigelassener ehemaliger Sklave, von den Quraischiten schwer verfolgt.[13]

In einem Wutanfall schlägt Omar seine Schwester, sodass ihr Blut aus dem Gesicht vor ihm fließt.[14] Der traditionelle Bericht will, dass diese Geste ihn keineswegs beruhigt, sondern tief erschüttert: Bewegt von vergossenem Blut und von der Standhaftigkeit Fatimas, welche trotz der Schläge ihren neuen Glauben nicht verleugnet, bittet Omar, den Text selbst zu lesen, den sie vorgetragen hatte — die ersten Verse der Sure Ta-Ha (Koran 20).[15]

«Ta-Ha. Wir haben den Koran nicht auf dich herabgesandt, damit du unglücklich wirst, sondern nur als Ermahnung für jemanden, der [Allah] fürchtet.» — Koran, Sure Ta-Ha, 20:1-3, Verse, welche die Überlieferung als Auslöser für Omars Bekehrung anführt[16]

Erschüttert von diesen Worten begibt sich Omar dem Bericht zufolge unmittelbar zu Mohammed, der damals zusammen mit seinen ersten Anhängern in einem Haus am Fuß vom Hügel Safa betete, und bekennt vor ihm seine Bekehrung.[17] Die Überlieferung hält diese Episode als einen der Wendepunkte der mekkanischen Predigt fest: Omar, ein von allen gefürchteter und geachteter Mann, wird über Nacht einer der glühendsten Verteidiger von dem Glauben, den er noch am Tag zuvor bekämpft hatte.

Offenes Beten an der Kaaba

Nach seiner Bekehrung zum Islam bricht Omar sogleich mit der vorsichtigen Heimlichkeit, welche sich die kleine verfolgte Gemeinschaft bis dahin auferlegt hatte: Er beginnt der Überlieferung zufolge, offen um die Kaaba zu beten, und stellt sich damit bewusst gegen die Autorität der quraischitischen Anführer, welche jede öffentliche Verehrung von dem einen Gott zu ersticken suchten.[18] In diese Zeit verlegt die Überlieferung die Verleihung des Beinamens al-Faruq — «jemand, zwischen [Wahrem und Falschem] unterscheidet» — durch Mohammed selbst, als Anerkennung für die Urteilsklarheit, welche Omar nun in den Dienst vom neuen Glauben stellte.[19]

An der Seite Mohammeds (622–632)

Hidschra und große Schlachten

622–632: an der Seite Mohammeds. Lehrreiche Bilderfolge — Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt, symbolische Kulissen ohne Wert als bauliche Rekonstruktion. Quellen: Lebensbeschreibung und Ibn Sa’d, zitiert im Artikel.

Omar wandert im Jahr 622 mit den ersten Muslimen nach Medina aus und nimmt der Überlieferung zufolge an fast allen Feldzügen Mohammeds teil: Badr (624), Uhud (625), der Graben (627), die Belagerung der Banu Quraiza (627), der Vertrag von Hudaibiya (628), Chaibar (628), die Einnahme von Mekka (630), Hunain (630) und die Expedition nach Tabuk (630), zu welcher er der Überlieferung zufolge die Hälfte seines persönlichen Vermögens beisteuert — eine Geste, welche die Überlieferung mit der vollständigen Hingabe Abu Bakrs bei derselben Expedition vergleicht.[20]

Die Erörterung über die Gefangenen von Badr

Nach dem Sieg bei Badr versammelt ein Rat die wichtigsten Gefährten, um über das Los der quraischitischen Gefangenen zu entscheiden. Abu Bakr tritt für ihre Freilassung gegen Lösegeld ein; Omar dagegen spricht sich für ihre Hinrichtung aus, weil sie seiner Ansicht nach unversöhnliche Feinde vom neuen Glauben bleiben.[21] Mohammed schließt sich der Ansicht Abu Bakrs an. Dem von Sahih Muslim überlieferten Bericht zufolge wird daraufhin ein Koranvers als Tadel an jene herabgesandt, welche Lösegeld statt Standhaftigkeit angeraten hatten:

«Keinem Propheten steht es zu, Gefangene [gegen Lösegeld] festzuhalten, bevor er auf Erden [endgültig] obsiegt hat.» — Koran, Sure al-Anfal, 8:67, ein Vers, den die Überlieferung mit der Erörterung über die Gefangenen von Badr verbindet[22]

Diese Episode, von der Überlieferung selbst als Meinungsverschiedenheit zwischen den beiden ersten künftigen Kalifen festgehalten, entschieden gegen Omars Standpunkt, gilt den Biografen als erstes belegtes Zeugnis seiner Strenge im Urteil — einem Wesenszug, welcher seine gesamte Regierungsführung als Kalif prägen wird.

Ein Berater von wachsendem Gewicht

Omar übt zu Lebzeiten Mohammeds wachsenden Einfluss aus: Die Überlieferung schreibt ihm die Ordnung vom nächtlichen Gemeinschaftsgebet im Ramadan (Tarawih) zu sowie den — schon zu Lebzeiten von Mohammed nicht übernommenen — Wunsch, den Ehefrauen vom Propheten den Schleier vorzuschreiben.[23] Im Jahr 625 festigt die Heirat seiner Tochter Hafsa mit Mohammed — im selben Jahr, in dem der Prophet auch kurz Zainab bint Chuzaima heiratet, welche wenige Monate nach der Hochzeit stirbt — seine Bindungen an den engsten Kreis um den Propheten weiter, neben Abu Bakr; die Tochter von Abu Bakr, Aischa, hatte Mohammed einige Jahre zuvor geheiratet.[24] Diese doppelte Verwandtschaft — die von Abu Bakr und die von Omar — rückt beide Familien ins Zentrum der ersten Führungsgeneration vom Islam.

Der Tod Mohammeds und die Weigerung, ihn wahrzuhaben

Als die Nachricht vom Tod Mohammeds am 8. Juni 632 eintrifft, weigert sich Omar der Überlieferung zufolge, das Ereignis anzuerkennen, und droht, jeden zu schlagen, der behaupten würde, der Prophet sei tot.[25] Abu Bakr stellt die Ruhe wieder her, indem er den Koranvers vorträgt, der daran erinnert, Mohammed «sei nur ein Gesandter», wie es bereits der Artikel zu Mohammed berichtet.[26] Dieser Augenblick der Bestürzung, von der gesamten Lebensbeschreibung festgehalten, kündigt die Nachfolgekrise an, welche sich schon in den Stunden nach dem Tod vom Propheten auftut.

Von Saqifa zum Kalifat (632-634)

Die Versammlung von Saqifa

Unmittelbar nach dem Tod Mohammeds versammelte sich ein Teil der Ansar („der Helfer“, medinensische Muslime) in der überdachten Halle (saqîfa) beim Klan der Banû Sâ'ida, ohne die Muhâjirûn („die Auswanderer“ aus Mekka) einzuladen, um einen Nachfolger aus den eigenen Reihen zu bestimmen.[27] Gewarnt eilte Omar mit Abu Bakr und Abu 'Ubayda ibn al-Jarrah dorthin. Dem überlieferten Bericht zufolge gelang es ihm, die Versammlung zu spalten, indem er die alte Rivalität zwischen den beiden großen medinensischen Stämmen, den Aws und den Khazraj, neu anfachte, und so eine einmütige Kandidatur allein aus den Ansar verhinderte.[28] Er ergriff daraufhin die entscheidende Initiative und leistete als Erster den Treueid (bay'a) auf Abu Bakr, wodurch er die Versammlung mit sich zog — eine Geste, welche die sunnitische Überlieferung als Gründungsakt der Einheit der jungen muslimischen Gemeinschaft festhält, während die schiitische Überlieferung darin im Gegenteil einen organisierten Gewaltstreich gegen das Recht Ali ibn Abi Talibs, des Vetters und Schwiegersohns Mohammeds, sieht.[29]

Der Vorfall beim Haus Fatimas: eine ehrlich umstrittene Frage

Die am heftigsten umstrittene Episode dieser Zeit betrifft das Haus von Fâtima az-Zahra, der Tochter Mohammeds und Ehefrau Alis, wohin sich Ali und mehrere Angehörige zurückgezogen haben sollen, weil sie Abu Bakr nicht sofort den Treueid leisten wollten. Enzyklopädische Genauigkeit gebietet, hier die beiden Überlieferungen, die einander seit vierzehn Jahrhunderten gegenüberstehen, darzustellen, ohne deren Sinn künstlich zu entscheiden.

Mehrere alte sunnitische Chronisten selbst berichten — so überliefert al-Tabari, Omar habe gedroht, das Haus niederzubrennen, falls dessen Bewohner nicht herauskämen und den Eid leisteten, und al-Baladhuri berichtet, eine Gruppe sei dort tatsächlich erschienen und habe die Anwesenden herausgeholt.[30] Die spätere sunnitische Überlieferung hingegen weist jeden Gedanken an tatsächliche Gewalt gegen Fatima selbst entschieden zurück: Sie hält fest, die Tür sei nicht in Brand gesteckt worden, ihr sei keine Verletzung zugefügt worden und ihr Tod wenige Monate nach dem ihres Vaters erkläre sich aus Trauer und nicht aus Misshandlung.[31]

Die schiitische Überlieferung dagegen — bereits in alten Quellen wie dem Kitâb Sulaym ibn Qays bezeugt — berichtet, Omar habe seine Drohung wahrgemacht, sei gewaltsam in das Haus eingedrungen, und ein Schlag gegen die damals schwangere Fatima habe den Verlust des Kindes verursacht, das sie trug, eines Sohnes, den die schiitische Überlieferung Muhsin nennt.[32] Die großen schiitischen Hadithsammlungen wie das Kitâb al-Kâfî und das Kâmil al-ziyârât stellen Fatima daher als Märtyrerin dieser Episode dar.[33]

Angesichts dieser beiden widersprüchlichen Überlieferungen vertreten zeitgenössische akademische Islamwissenschaftler abgewogene Positionen. Wilferd Madelung zeigt sich in seiner maßgeblichen Untersuchung unsicher hinsichtlich der tatsächlichen Gewaltanwendung, hält jedoch fest, sogar sunnitische Quellen bezeugten, dass im Haus Fatimas tatsächlich eine Durchsuchung stattgefunden habe.[34] Die italienische Orientalistin Laura Veccia Vaglieri schließt ihrerseits, die schiitischen Vorwürfe „beruhten auf Tatsachen, auch wenn sie im Lauf der Überlieferung ausgeschmückt worden sein mögen“.[35] Der Historiker Hassan Abbas hält seinerseits fest, bestimmte angesehene sunnitische Quellen erwähnten selbst Omars Überfall und Fatima zugefügte Verletzungen, was auf eine teilweise Übereinstimmung zwischen sonst entgegengesetzten Überlieferungen hindeute.[36] Diese Episode, deren vollständige Untersuchung einem eigenen Artikel über Fatima az-Zahra und über Ali ibn Abi Talib vorbehalten bleibt, prägt seither einen bedeutenden Teil der geteilten Erinnerung an Omar zwischen Sunnitentum und Schiitentum, wie weiter unten näher ausgeführt.

Erster Berater im Kalifat Abu Bakrs (632-634)

Nachdem Abu Bakr Kalif geworden war, wurde Omar sein engster Berater. Er bestärkte ihn darin, die Stammesaufstände der sogenannten Ridda-Kriege („des Abfalls“), welche die junge Gemeinschaft unmittelbar nach Mohammeds Tod zu zerreißen drohten, ohne Wanken niederzuschlagen.[37] Er war es auch, der ihn nach der Schlacht von al-Yamâma (632), in der überlieferungsgemäß mehrere Hundert Koranrezitatoren fielen, die den Text auswendig beherrschten, dazu bewog, den gesamten Korantext schriftlich zusammenstellen zu lassen — obwohl Abu Bakr zunächst zögerte —, eine Aufgabe, die Zayd ibn Thâbit anvertraut wurde.[38] Kurz vor seinem Tod im Jahr 634 bestimmte Abu Bakr Omar zu seinem Nachfolger, trotz der Bedenken mancher Gefährten, die dessen Strenge fürchteten; Abu Bakr antwortete ihnen der Überlieferung zufolge, seine eigene Milde habe bislang Omars Härte ausgeglichen, und dieser werde, einmal mit der vollen Last des Kalifats betraut, sein Wesen zu mäßigen wissen.[39]

Das Kalifat Omars (634-644): die Gründung eines Reiches

Amtseinsetzung und Regierungsstil

Omar wurde am 23. August 634, dem Todestag Abu Bakrs, Kalif, in einem Übergang, den die Überlieferung als unmittelbar und reibungslos beschreibt.[40] Er nahm von seiner Amtseinsetzung an bewusst einen asketischen Lebensstil an: geflickte Kleidung, bescheidene Wohnung, Verzicht auf alle äußeren Zeichen von Pracht, die seine immense Macht hätte rechtfertigen können.[41] Die Überlieferung — insbesondere von Ibn Kathir in dessen al-Bidâya wa'l-Nihâya berichtet, einer freilich späten Quelle, deren Wert vor allem erbaulich ist — hält fest, er habe die Gewohnheit gehabt, nachts allein und unerkannt durch die Straßen Medinas zu streifen, um sich selbst vom Zustand seiner Untertanen zu überzeugen; die berühmteste Episode ist seine Entdeckung einer Mutter, die gezwungen war, die Milch, die sie verkaufte, mit Wasser zu verdünnen, um beim Maß zu betrügen, weil sie keine Mittel hatte.[42]

Die Eroberungen: Levante, Persien, Ägypten

In kaum zehn Jahren stürzten die von Omar aus Medina aufgestellten und geführten Heere das geopolitische Gleichgewicht des antiken Nahen Ostens um. An der byzantinischen Front lieferte die Schlacht am Yarmouk (August 636), in der der Feldherr Khâlid ibn al-Walîd das kaiserliche Heer vernichtend schlug, Syrien dauerhaft den Muslimen aus.[43] An der sassanidischen Front öffnete die Schlacht von al-Qâdisiyya (636) den Weg zur Einnahme von Ktesiphon, der Hauptstadt des persischen Reiches, im Jahr 637; die Schlacht von Nahâvand (642), welche die arabische Überlieferung „Sieg der Siege“ (Fath al-Futûh) nennt, zerschlug jede organisierte sassanidische Widerstandskraft endgültig.[44] Das byzantinische Ägypten fiel zwischen 639 und 642 durch den Feldherrn 'Amr ibn al-'As, mit der Einnahme von Alexandria.[45]

FrontEntscheidungsschlachtDatumFolge
Byzantinische LevanteYarmoukAugust 636Endgültiger Verlust Syriens und Palästinas für Byzanz
Levante / JerusalemKapitulation Jerusalems637Mit Patriarch Sophronius ausgehandelte Übergabe
Sassanidisches PersienAl-Qâdisiyya636Fall Ktesiphons, der sassanidischen Hauptstadt (637)
Sassanidisches PersienNahâvand642Ende des organisierten sassanidischen Widerstands („Sieg der Siege“)
Byzantinisches ÄgyptenBelagerung von Alexandria641-642Eroberung Ägyptens durch 'Amr ibn al-'As

Zum Verständnis der Tabelle: In einem Jahrzehnt brachte das Kalifat Omars zwei der ältesten Reiche der antiken Mittelmeerwelt und des Nahen Ostens in die muslimische Einflusssphäre — ein in der Militärgeschichte außergewöhnliches Eroberungstempo, so die Zusammenschau des Historikers Hugh Kennedy.[46]

Die Absetzung Khâlid ibn al-Walîds

Drei Fronten unter Omar. Orientierungskarte — Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt; schematische Achsen, ohne Grenzverlauf. Daten aus der vorhergehenden Tabelle übernommen. Quelle: Hugh Kennedy, The Great Arab Conquests (2007).

Auf dem Gipfel seines militärischen Ruhms enthob Omar den Feldherrn Khâlid ibn al-Walîd, den Schöpfer der größten Siege zu Beginn des Kalifats, seines Kommandos. Der Kalif begründete diese Entscheidung nicht mit einem Vorwurf mangelnder Fähigkeit oder Ehrlichkeit, sondern — nach dem Sinn, den die Überlieferung seiner Begründung zuschreibt — mit der Sorge, die Gemeinschaft könne dazu kommen, die Siege einem Menschen statt Gott zuzuschreiben, und mit dem Anliegen, daran zu erinnern, dass Gott allein alles vollbringe.[47]

Diese Geste, selten in der Geschichte siegreicher Feldherren, hält die Überlieferung als deutlichste Veranschaulichung von Omars Sorge fest, allen persönlichen Ruhm, einschließlich dessen seiner besten Feldherren, einer strengen Theologie der göttlichen Souveränität über die Geschichte unterzuordnen.

Die Verwaltung eines Reiches

Die Institutionen des entstehenden Kalifats. Erläuterndes Schema — Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt; symbolische Gegenstände. Quellen: al-Baladhuri und Hugh Kennedy, angeführt in den Anmerkungen zu Verwaltung und Ländereien des Sawâd.

Ein Gebiet zu regieren, das bei Omars Tod von der Kyrenaika bis zu den Grenzmarken des Indus reichte, verlangte eine Bürokratie, welche das Stammesarabien nicht kannte. Omar richtete einen Dîwân ein, ein zentrales Register, das die Löhnungen der Kämpfer und ihrer Familien nach einer Rangfolge festhielt, die auf dem Dienstalter im Islam beruhte — die Witwen Mohammeds an der Spitze, gefolgt von den ersten Konvertiten von Badr, danach die folgenden Generationen.[48] Er schuf eine öffentliche Schatzkammer (bayt al-mâl), die über den Sold hinaus eine Art Unterstützung für Arme, Waisen und Betagte finanzierte, ohne Unterschied der Religion.[49] Die Provinzgouverneure (wâlî) wurden grundsätzlich nach Befähigung statt nach Stammesrang gewählt; sie mussten sich jedes Jahr während der Wallfahrt stellen, um sich öffentlich für die gegen sie vorgebrachten Beschwerden zu verantworten, und Omar verbot ihnen jeden privaten Handel während ihrer Amtszeit — er verlangte sogar von einem Gouverneur, Gewinne aus persönlichen Handelsgeschäften an die Schatzkammer abzuführen.[50]

Das Schicksal der eroberten Ländereien: eine wegweisende Steuerentscheidung

Entgegen dem alten Stammesbrauch, wonach die eroberten Ländereien als Beute (ghanîma) unter die Kämpfer verteilt worden wären, entschied Omar, die reichen Ackerböden des Sawâd, der bewässerten Ebene des Unteren Mesopotamien, in den Händen ihrer ursprünglichen Bebauer zu belassen — mehrheitlich nestorianische Christen und Zoroastrier —, gegen eine an den Staat zu entrichtende Grundsteuer (kharâj).[51] Diese Entscheidung, die von Gefährten angefochten wurde, die erwartet hatten, Ländereien zu eigen zu erhalten, begründete Omar in einem berühmt gebliebenen Brief an seinen Feldherrn Sa'd ibn Abi Waqqâs:

„Belasst Land und Flüsse in den Händen derer, die sie bebauen, damit sie die Muslime ernähren können; denn würden wir sie unter die verteilen, die heute zugegen sind, bliebe nichts für die übrig, die nach ihnen kommen.“ — Omar ibn al-Khattâb, Brief an Sa'd ibn Abi Waqqâs über die Verteilung der Ländereien des Sawâd[52]

Diese Politik, von der der Historiker Hugh Kennedy hervorhebt, sie sichere dem jungen Staat ein stabiles Steueraufkommen und verhindere zugleich die Zerstreuung der Eroberer auf Böden, die sie nicht zu bebauen verstanden hätten, legte für Jahrhunderte das Steuermodell der ländlichen Gebiete des muslimischen Nahen Ostens fest und bewahrte tatsächlich die wirtschaftliche Verankerung der christlichen und zoroastrischen Landbevölkerung unter arabischer Verwaltung.[53]

Der Hidschra-Kalender

Im Jahr 638 versammelte Omar seine Berater, um einen gemeinsamen Ausgangspunkt für die Datierung der amtlichen Urkunden des Staates festzulegen — die bis dahin nach unterschiedlichen örtlichen Bezugspunkten bestimmt worden war. Die Wahl fiel auf die Hidschra des Jahres 622, Mohammeds Auswanderung nach Medina, statt auf seine Geburt oder seinen Tod: Das Jahr 1 des muslimischen Kalenders entspricht in julianischer Zählung dem 16. Juli 622.[54] Diese Entscheidung, die in der gesamten muslimischen Welt bis heute gilt, zeigt Omars Fähigkeit, den entstehenden Staat mit Einrichtungen auszustatten, die weit über seine eigene Generation hinaus Bestand haben sollten.

Gerechtigkeit, Hungersnot und Strenge

Das Kalifat Omars durchlebte zwischen 638 und 639 eine doppelte Prüfung: eine schwere Hungersnot in Arabien, bekannt als „Jahr der Asche“ ('Âm al-Ramâda), und eine Pestepidemie in der Levante, Amwâs-Pest genannt, die namentlich Abu 'Ubayda ibn al-Jarrah, einen der engsten Gefährten Mohammeds, sowie fünfundzwanzigtausend Muslime dahinraffte.[55] Angesichts der Hungersnot hält die juristische Überlieferung fest, Omar habe die Anwendung der Amputationsstrafe bei Diebstahl zeitweilig ausgesetzt, in der Erwägung, äußerste Not mindere die strafrechtliche Verantwortung — ein Präzedenzfall, der im klassischen muslimischen Recht oft als Grundlage der Lehre von der Aussetzung der Strafen bei schwerem Zwang angeführt wird.[56]

Zur Behandlung der eroberten Bevölkerungen gibt es eine spät überlieferte Episode — dem ägyptischen Historiker al-Maqrîzî (15. Jahrhundert) zugeschrieben, deren späte Bezeugung methodische Vorsicht gebietet —, wonach Omar den Sohn seines ägyptischen Gouverneurs 'Amr ibn al-'As streng zurechtgewiesen habe, weil dieser einen koptischen Christen geschlagen hatte, der ihn bei einem Pferderennen besiegt hatte: Dieser Überlieferung zufolge soll Omar ihm vorgeworfen haben, Menschen als Sklaven zu behandeln, die ihre Mütter als Freie geboren hätten.[57]

Ob diese genaue Episode in ihrer exakten Form auf das 7. Jahrhundert zurückgeht oder nicht, veranschaulicht sie die Art, wie die spätere islamische Erinnerung um Omar das Bild eines Herrschers aufbaute, der für eine Gerechtigkeit bürgt, die grundsätzlich über die Muslime hinausreicht — ein Bild, das jedoch weiter unten dem strengeren Rechtsrahmen gegenübergestellt werden muss, den der seinen Namen tragende Pakt errichtete.

Jerusalem, 637: die Begegnung mit Patriarch Sophronius

Die Belagerung und die ausgehandelte Kapitulation

Sophronius von Jerusalem. Spätere byzantinische Darstellung nach den Ereignissen, im Menologion Basileios' II. (um 985), Vatikanische Apostolische Bibliothek, Vat. gr. 1613, S. 415. Wikimedia Commons, Gemeinfreiheit (PD-Art).

Nach der byzantinischen Niederlage am Yarmouk belagerten die muslimischen Heere Jerusalem. Patriarch Sophronius (um 560-638), ein als Verteidiger der christologischen Orthodoxie gegen den Monoenergetismus berühmter Theologe, leitete die geistliche Verteidigung der Stadt und weigerte sich der Überlieferung zufolge, die Schlüssel Jerusalems jemand anderem als dem Kalifen persönlich zu übergeben.[58] Omar, damals in Medina, machte sich auf den Weg und erschien im Jahr 637 (Ende 637 oder Anfang 638 je nach Zeitrechnung) vor der Stadt, in freiwilliger Bedürfnislosigkeit, welche die Überlieferung als Sinnbild seines Regierungsstils festhält: Er teilte sich das Reittier mit seinem einzigen Diener, wobei jeder abwechselnd zu Fuß ging, und als der Diener an der Reihe war zu reiten, zog Omar in die Stadt ein, während er selbst neben ihm herging.[59]

Die Weigerung, im Heiligen Grab zu beten

Von Sophronius empfangen, wurde Omar eingeladen, im Inneren der Grabeskirche zu beten, an eben der Stätte, die von den Christen als Ort von Tod und Auferstehung Christi verehrt wird. Omar lehnte ab und erklärte Sophronius, wenn er an diesem Ort bete, könnten die Muslime späterer Generationen seine Geste anführen, um das Gebäude zu beanspruchen und in eine Moschee umzuwandeln.[60] Er zog sich zurück, um in einiger Entfernung von der Kirche zu beten — an der Stelle, wo später die Omar-Moschee (Masjid 'Umar) errichtet wurde, die noch heute gegenüber dem Heiligen Grab steht.

Diese Entscheidung, in der muslimischen Geschichtsschreibung oft als vorbildliche Geste der Zurückhaltung dargestellt, hatte zur konkreten Folge, eines der verehrtesten Heiligtümer der Christenheit materiell zu bewahren — eine Tatsache, die der Artikel hier ohne Vorbehalt anerkennt, bevor er weiter unten deren weiterreichende theologische und rechtliche Tragweite untersucht.

Der Wortlaut der „Garantie Omars“

Jerusalem, 5. Februar 2010. Das Minarett der Omar-Moschee, gesehen vom Vorplatz der Grabeskirche; heutige Bauweise. Wknight94, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0. Datei unbearbeitet.

Die Überlieferung, namentlich von al-Tabari über die Kette von Sayf ibn al-Tamîmî weitergegeben, bewahrt den Wortlaut eines Dokuments, das als „Garantie Omars“ (amân) bekannt ist und den Einwohnern Jerusalems gewährt wurde:

„Im Namen Gottes, des Barmherzigen, des Allerbarmers. Dies ist die Sicherheitsgarantie, die der Diener Gottes, 'Umar, Befehlshaber der Gläubigen, den Einwohnern von Aelia [Jerusalem] gegeben hat. Er verbürgt ihnen Sicherheit für ihre Personen, ihre Güter, ihre Kirchen, ihre Kreuze [...] Ihre Kirchen werden weder besetzt noch zerstört, noch in irgendetwas verkleinert, noch ihre Ländereien, noch ihre Kreuze, noch irgendetwas von ihren Gütern.“ — „Garantie Omars“, Wortlaut überliefert von al-Tabari, Ta'rîkh al-rusul wa-l-mulûk, über Sayf ibn al-Tamîmî (gest. zwischen 786 und 809)[61]

Der Historiker Moshe Gil, der die Überlieferung dieses Wortlauts eingehend untersucht hat, urteilt, „die Sprache der Vereinbarung und ihre Einzelheiten erschienen echt und verlässlich, im Einklang mit dem, was über das damalige Jerusalem bekannt ist“ — auch wenn die Überlieferungskette über Sayf ibn al-Tamîmî, einen Historiker, dessen allgemeine Verlässlichkeit von der modernen Kritik unterschiedlich beurteilt wird, zur Vorsicht mahnt.[62] Andere spätere und einschränkendere Fassungen dieser Vereinbarung sind ebenfalls in der Überlieferung im Umlauf, ohne dass sich stets mit Sicherheit unterscheiden ließe, was auf das Jahr 637 zurückgeht und was später hinzugefügt oder verschärft wurde.

Der Tod des Sophronius

Sophronius starb am 11. März 638, nur wenige Monate nach der Kapitulation Jerusalems. Die alten Quellen weichen hinsichtlich der Umstände voneinander ab: Die eine spricht von einem Tod aus Trauer über den Fall seiner Stadt, eine andere — deren Bezeugung vereinzelt und spät bleibt — berichtet, er sei vom Feldherrn 'Amr ibn al-'As hingerichtet worden, weil er muslimische Konvertiten getauft habe, ein Bericht, den die moderne historische Kritik für wenig gesichert hält.[63] Zuvor hatte Sophronius in seiner Weihnachtspredigt des Jahres 634, als die muslimischen Heere bereits in Palästina vorrückten, deren Vormarsch theologisch gedeutet: Er sah darin nach dem Historiker Robert Hoyland „die unfreiwilligen Werkzeuge der unausweichlichen Strafe, die Gott über schwache und schwankende Christen verhängt“ — eine bußfertige statt anklagende Lesart der sich ankündigenden Prüfung.[64]

Der Pakt Umars und der Status von Christen und Juden

Der Grundsatz der dhimma

Schutz und Unterordnung. Erläuterndes Schema — Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt. Der überlieferte Pakt ist schrittweise entstanden: Nicht alle seine Klauseln gehen persönlich auf Omar zurück. Quellen: Lewis, Cohen, Tritton und Stillman, zitiert in diesem Abschnitt.

Nach Abschluss der Eroberungen erhalten die unterworfenen christlichen, jüdischen und zoroastrischen Bevölkerungen im entstehenden muslimischen Recht den Status von Dhimmis („Schutzbefohlenen“): Gegen Zahlung einer besonderen Steuer, der Dschizya, behalten sie das Recht, ihren Kult zu praktizieren, ihre inneren Angelegenheiten nach eigenem religiösem Recht zu regeln, und bleiben vom Militärdienst befreit.[65] Dieser Rahmen, von späterer Überlieferung unter der Bezeichnung „Pakt Umars“ (Shurût 'Umariyya) mit dem Namen Umars verbunden, umfasst genaue einschränkende Klauseln: Verbot, ohne Genehmigung neue Kultstätten zu bauen oder bestehende zu erneuern, Verbot, nichtmuslimischen Kindern öffentlich den Koran zu lehren oder religiöse Bräuche offen zu zeigen, sofern sie als Anstoß gegen den Islam gelten, Verbot, Kleidung, Frisur oder Ehrentitel von Muslimen nachzuahmen, Verbot, Waffen zu tragen oder gesattelte Pferde zu reiten, Beschränkung der Glockenlautstärke und der öffentlichen Zurschaustellung von Kreuzen.[66]

Ein Text, dessen Echtheit umstritten ist

Wissenschaftliche Genauigkeit verlangt den Hinweis, dass der überlieferte Pakt-Text Umars unter Historikern in seiner Echtheit stark umstritten ist. Der britische Orientalist Bernard Lewis stellt fest, dass sich kein erhaltener Wortlaut mit Sicherheit vor das 10. oder 11. Jahrhundert datieren lässt, merkt aber zugleich an, dass ihn die muslimische Geschichtsschreibung einmütig Umar I. zuschreibt.[67] Der Historiker Mark R. Cohen gelangt zum selben Schluss und vergleicht das Dokument eher mit einer mittelalterlichen Unterwerfungsbittschrift als mit einem Kalifenerlass aus dem 7. Jahrhundert.[68] Lewis vermutet, dass einzelne Bestimmungen in Wirklichkeit auf den späteren Umayyadenkalifen Omar II. (717–720) zurückgehen könnten; der Orientalist A. S. Tritton hält ihn für eine noch spätere Konstruktion und verweist auf sein Fehlen in den ältesten erhaltenen Rechtswerken; der Historiker Norman Stillman schlägt eine mittlere Lesart vor, wonach sich viele dieser Bestimmungen über Generationen schichtweise abgelagert hätten, wobei einzelne auf die ersten Eroberungen zurückgingen und andere die Spannungen einer dauerhaft sesshaft gewordenen muslimischen Gesellschaft widerspiegelten.[69]

Diese philologische Unsicherheit darf jedoch nicht dazu führen, die geschichtliche Wirklichkeit hinter dem Dhimma-Status selbst zu verharmlosen, ist er doch durch weit ältere und verlässlichere Quellen belegt wie die oben behandelte „Zusicherung Umars“ an Jerusalem: Unabhängig davon, wie spät der unter dem Namen „Pakt Umars“ kodifizierte Text anzusetzen ist, bleibt der Grundsatz eines bedingten, ungleichen und steuerlich belastenden Rechtsschutzes für Nichtmuslime bereits in den ersten Jahrzehnten der Eroberung gut bezeugt.

Jerusalem: die Rückkehr der Juden

Ein bemerkenswerter Aspekt von Umars Politik in Jerusalem betrifft die jüdische Gemeinde, der seit byzantinischer Zeit das Wohnrecht in der Stadt verwehrt war. Einer alten judäo-arabischen Schrift zufolge soll Umar, nachdem er den Schutt hatte räumen lassen, der die Tempelplattform bedeckte, die Rückkehr von siebzig jüdischen Familien in die Stadt erlaubt und damit ein jahrhundertealtes Verbot aus christlich-byzantinischer Zeit beendet haben.[70] Diese Maßnahme, deren die mittelalterliche jüdische Überlieferung in mehreren Quellen dankbar gedenkt, zeigt die Vielschichtigkeit einer Religionspolitik, die zwar eine dauerhafte rechtliche Unterordnung von Nichtmuslimen einführt, zugleich aber für die Juden Jerusalems eine Ausgrenzung christlichen Ursprungs beendet.

Die Ermordung (644) und der Rat der Sechs

Ein Attentat im Gebet

Der Rat der Sechs. Erläuterndes Schema — Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt. Namen und Nachfolge folgen dem Artikeltext; Quelle: al-Bukhari, Hadith 3700, und biographische Überlieferung.

Am 3. November 644 (26. Dhû al-hijja 23 AH) wird Umar, während er das Morgengebet in der Moschee von Medina leitet, von Abu Lu'lu'a Firuz mehrfach niedergestochen, einem Sklaven persischer Herkunft im Besitz von al-Mughîra ibn Shu'ba, Statthalter von Kufa.[71] Den ältesten Quellen zufolge hatte der Attentäter, ein fähiger Handwerker, in den Persienfeldzügen in Gefangenschaft geraten, Umar vergeblich gebeten, die Abgabe (kharâj) zu mildern, die ihm sein Herr auferlegte; die Weigerung Umars soll seinen Zorn entfacht haben.[72] Nachdem Abu Lu'lu'a dreizehn Anwesende verwundet und mehrere getötet hat, nimmt er sich anschließend das Leben.[73]

Kaum getroffen, soll Umar, als er seinen Angreifer als „Sklaven von al-Mughîra“ erkannt hatte, jene Worte gesprochen haben, die im islamischen Gedächtnis berühmt geblieben sind:

„Lob sei Gott, der nicht gewollt hat, dass ich durch die Hand eines Menschen sterbe, der sich als Muslim ausgibt.“ — Omar ibn al-Khattâb, Wort, bei dem Attentat überliefert, Sahih al-Bukhari, Hadith 3700[74]

Die Weigerung kollektiver Vergeltung

Ebenfalls diesem Hadith zufolge weigert sich Umar entschieden, als Nahestehende in der Aufregung jener Stunden fordern, die nichtmuslimischen Einwohner Medinas für das Attentat eines der Ihren büßen zu lassen; er erinnert daran, dass diese Menschen „eure Sprache gesprochen, in Richtung eurer Qibla gebetet und die Pilgerfahrt wie die eure vollzogen“ hätten — also in den rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmen eingetreten seien, den er selbst geschaffen hatte.[75] Das hindert seinen Sohn Ubayd Allah ibn Umar in den folgenden Tagen nicht daran, aus eigenem Entschluss die Tochter von Abu Lu'lu'a sowie zwei weitere nichtmuslimische Personen zu töten, die ohne gesicherten Beleg der Mittäterschaft verdächtigt wurden — eine Tat, die moderne Historiker eher als Reaktion persönlicher Bestürzung denn als rechtmäßig gebilligte Rache deuten und für die Ubayd Allah unter dem folgenden Kalifat von Othman umstritten freigesprochen wird.[76]

Der Rat der Sechs

Sterbend weigert sich Umar, einen einzigen Nachfolger zu bestimmen, weil nach seinem Urteil keiner der überlebenden Gefährten an Abu 'Ubayda ibn al-Jarrah oder Mu'âdh ibn Jabal heranreichte, beide vor ihm an der Pest von Amwâs gestorben.[77] Er setzt an seiner Stelle ein sechsköpfiges Wahlgremium ein, das aus seiner Mitte den nächsten Kalifen bestimmen soll:

RatsmitgliedWerdegang
Abd al-Rahmân ibn 'AwfLeitet die Beratung und zieht sich aus dem Rennen zurück, um als Schiedsrichter zu wirken
Sa'd ibn Abi WaqqâsSieger von al-Qâdisiyya, nicht gewählt
Talha ibn 'Ubayd AllahNicht gewählt, fällt im Jahr 656 in der Kamelschlacht
Othman ibn AffanZum dritten Kalifen gewählt
Ali ibn Abi TalibNicht gewählt, wird im Jahr 656 vierter Kalif
Zubayr ibn al-'AwwâmNicht gewählt, fällt im Jahr 656 in der Kamelschlacht

Erläuterung zur Tabelle: Alle sechs Ratsmitglieder zählen zu den Gefährten, denen die sunnitische Überlieferung schon zu Lebzeiten das Paradies verheißt; ihre Beratung führt zur Wahl von Othman ibn Affan, dargestellt im Artikel Othman ibn Affan.[78]

Vor seinem Tod bittet Umar noch um die Erlaubnis, bei Mohammed und Abu Bakr im Gemach von Aischa bestattet zu werden — eine Bitte, die sie der Überlieferung zufolge über seinen Sohn Abdallah ibn Omar gewährt, den sein sterbender Vater gesandt hatte.[79] Er stirbt wenige Tage nach dem Attentat, um den 7. November 644, und findet seine Ruhestätte in der „Grünen Kammer“ der Moschee von Medina.[80]

  1. um 584
    Geburt in Mekka

    Umar wird als Sohn von al-Khattâb ibn Nufayl im Clan der Banû 'Adî, Stamm Quraych, geboren.

  2. Um 616
    Hinwendung zum Islam

    Auf dem Weg, Mohammed zu ermorden, wendet sich Umar dem Islam zu, nachdem er seine Schwester Fatima überrascht hat, wie sie den Koran rezitiert.

  3. 622
    Hidschra nach Medina

    Umar wandert nach Medina aus und nimmt fortan an fast allen Schlachten Mohammeds teil.

  4. 625
    Heirat seiner Tochter Hafsa mit Mohammed

    Hafsa bint Umar heiratet den Propheten und bindet Umar damit noch enger an Mohammeds innersten Kreis.

  5. 632
    Saqifa und Treueid für Abu Bakr

    Nach dem Tod Mohammeds sichert Umar auf der Versammlung von Saqifa die Wahl Abu Bakrs.

  6. 23. August 634
    Amtsantritt als Kalif

    Vom sterbenden Abu Bakr bestimmt, wird Umar zum zweiten Kalifen der Muslime.

  7. 636-637
    Yarmouk, al-Qâdisiyya und Jerusalem

    Umars Heere besiegen Byzanz am Yarmouk und die Sassaniden bei al-Qâdisiyya; Jerusalem kapituliert vor dem Kalifen persönlich.

  8. 638
    Einführung der Hidschra-Zeitrechnung

    Umar legt fest, dass der muslimische Kalender mit der Auswanderung Mohammeds im Jahr 622 beginnt.

  9. 639-642
    Eroberung Ägyptens

    'Amr ibn al-'As erobert für den Kalifen das byzantinische Ägypten.

  10. 642
    Schlacht von Nahâvand

    Der „Sieg der Siege“ bricht den organisierten sassanidischen Widerstand in Persien.

  11. 3.-7. November 644
    Attentat und Tod

    Im Gebet von Abu Lu'lu'a Firuz niedergestochen, stirbt Umar wenige Tage später und wird bei Mohammed und Abu Bakr bestattet.

Ein geteiltes Gedächtnis: Omar zwischen Sunnismus und Schiismus

Die sunnitische Verehrung

Zwei konfessionelle Gedächtnisse. Pädagogischer Vergleich — Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt; symbolische Ausstattung. Quellen: im Artikel dargelegte Überlieferungen und Wilferd Madelung, The Succession to Muhammad (1997).

Für die sunnitische Tradition bleibt Omar einer der größten Gefährten Mohammeds, in der Rangordnung der Verehrung meist unmittelbar nach Abu Bakr eingeordnet, und sein Kalifat gilt als goldenes Zeitalter der Ausbreitung und Organisierung des jungen Islam.[81] Der britische Historiker Hugh Kennedy sieht in diesem Jahrzehnt der Herrschaft den umwälzendsten Moment der mittelalterlichen islamischen Geschichte, sowohl angesichts des Ausmaßes der Eroberungen als auch der Festigkeit der Einrichtungen, die er seinen Nachfolgern hinterließ.[82] Das Wort, das die Überlieferung Omar über seine eigene Verantwortung zuschreibt — wonach er gesagt haben soll, er fürchte, Gott werde ihn am Tag des Gerichts für ein Schaf zur Rechenschaft ziehen, das an den Ufern des Euphrat umkomme[83] — nährt in der späteren sunnitischen Erinnerung die Gestalt eines Herrschers, den das Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott bis in die kleinsten Einzelheiten seiner Regierung verfolgte.

Die schiitische Kritik

Für die schiitische Tradition hingegen bleibt Omar eine umstrittene Gestalt. Über das Ereignis von Saqifa und den weiter oben untersuchten Vorfall vor dem Haus Fatimas hinaus wirft ihm die schiitische Überlieferung außerdem vor, die Zeitehe (mut'a) verboten zu haben, eine Praxis, die die schiitische Tradition als noch zu Lebzeiten Mohammeds legitim ansieht und deren Abschaffung sie auf eine spätere kalifale Entscheidung ohne ausreichende schriftliche Grundlage zurückführt — einer der rechtlich am stärksten trennenden Punkte zwischen den beiden großen Zweigen des Islam.[84] Allgemeiner betrachtet der zwölferschiitische Glaube die drei ersten Kalifen, Omar eingeschlossen, als Usurpatoren des Rechts von Ali ibn Abi Talib, dem ersten Imam der schiitischen Linie, dessen Nahdsch al-Balagha — die bereits im Artikel über Aischa zitierte Sammlung von Ali zugeschriebenen Predigten — die Spur von Vorwürfen bewahrt, die an die Gefährten gerichtet sind, welche ihre ursprüngliche Gefolgschaftstreue gebrochen hatten.[85]

Eine von der zeitgenössischen Forschung neu bewertete Gestalt

Jenseits der konfessionellen Spaltung stimmen die zeitgenössischen Islamwissenschaftler weitgehend über die objektive geschichtliche Bedeutung des Kalifats Omars überein, unabhängig vom religiösen Urteil über seine Legitimität. Wilferd Madelung verortet in seiner maßgeblichen Studie über die Nachfolge Mohammeds das Kalifat Omars im Zentrum des Festigungsprozesses, der eine arabische religiöse Bewegung in einen dauerhaften Territorialstaat verwandelt, und dokumentiert dabei sorgfältig, wie gezeigt, die Schattenzonen, die dem offiziellen Gedächtnis am wenigsten günstig sind.[86] Diesem doppelten Anspruch — das Ausmaß von Omars institutionellem und militärischem Erbe anzuerkennen, ohne seine umstrittensten Seiten zu tilgen — versucht dieser Artikel gerecht zu werden.

Die katholische Sicht

Ein Reichsgründer, kein Vorbild an Heiligkeit

Omars Lebensweg zeigt im Kontrast, was das Gründungsmodell des jungen Islam grundlegend von dem des Christentums unterscheidet. Wo Christus gekreuzigt stirbt, indem er das Schwert zurückweist, das ihm Petrus reicht, und wo die Apostel die Kirche als Märtyrer statt als Eroberer gründen, stirbt Omar an der Spitze eines militärischen Reiches in voller Ausdehnung, nachdem er in zehn Jahren persönlich das Schicksal zweier antiker Zivilisationen entschieden hat.[87] Dieser Wesensunterschied zwischen den beiden Gründungen — die eine durch das Kreuz, die andere durch das Schwert — verbietet nicht, auf der streng menschlichen Ebene echte natürliche Tugenden in der Person anzuerkennen: Schlichtheit des Lebens, ständige Sorge um Rechenschaft, belegte Weigerung, die eigene persönliche Glorie das verdunkeln zu lassen, was er für die Souveränität Gottes über die Geschichte hielt. Die katholische Tradition, die seit jeher die Möglichkeit echter natürlicher Tugend außerhalb der sakramentalen Gnade anerkennt, hat keinen theologischen Grund, das zu leugnen, was an manchen Zügen der Person menschlich bewundernswert ist — und hält zugleich fest daran, dass keine dieser Eigenschaften ihn oder seine politisch-religiöse Vision zu einem auf die christliche Heilsordnung übertragbaren Vorbild macht.

Der Omar-Pakt: Schutz ohne Gleichheit

Das für die Geschichte des Christentums unmittelbar belangvollste Erbe Omars ist der Dhimmi-Status, der in seinen Grundzügen unter seinem Kalifat eingeführt und später unter seinem Namen verschärft oder kodifiziert wurde. Hier gilt es zwei Wahrheiten zusammenzuhalten, die man zu oft zu Unrecht gegeneinander ausspielt. Einerseits stellt dieser Status im Zusammenhang des 7. Jahrhunderts einen wirklichen Rechtsschutz dar: Er verbietet im Grundsatz die Zwangsbekehrung, gewährleistet die materielle Erhaltung der bereits bestehenden Kultstätten und belässt den christlichen Gemeinschaften eine beträchtliche innere Selbstverwaltung — der Historiker Sidney Griffith betont in seiner maßgeblichen Studie über die Christen unter mittelalterlicher islamischer Herrschaft, dieser gesetzliche Schutz habe jahrhundertelang das Überleben ganzer Kirchen ermöglicht, namentlich der melkitischen, syrischen und koptischen, in einem politischen Umfeld, das sie ohne ihn weit schneller hätte verschwinden lassen können.[88] Andererseits führt derselbe Status eine strukturelle gesetzliche Unterordnung ein, steuerlich und gesellschaftlich bindend, die mit Rechtsgleichheit nichts zu tun hat: Der Dhimmi ist nur insoweit geschützt, als er eine dauerhafte Statusminderung hinnimmt, ohne Aussicht auf volle und gleichberechtigte Bürgerschaft — ein Rahmen, der ungeachtet seiner relativen Verdienste für seine Zeit mit dem Grundsatz gleicher religiöser Freiheit und Würde für alle strukturell unvereinbar bleibt, den das Zweite Vatikanische Konzil dreizehn Jahrhunderte später verkünden sollte:

„Die menschliche Person hat ein Recht auf religiöse Freiheit [...] Niemand darf gezwungen werden, gegen sein Gewissen zu handeln, noch darf jemand daran gehindert werden, [...] privat und öffentlich nach seinem Gewissen zu handeln.“ — Zweites Vatikanisches Konzil, Erklärung Dignitatis Humanae, § 2, 7. Dezember 1965[89]

Gerade dieser Grundsatz gleicher religiöser Freiheit für alle, ohne nach dem bekannten Religionsbekenntnis abgestuften Rechtsstatus, ist das, was der unter Omars Namen eingeführte Rahmen nicht anerkennt — auch wenn seine konkrete Umsetzung, wie seine eigene Weigerung, in der Grabeskirche zu beten, oder seine Entscheidung zeigt, die Ländereien des Sawad ihren christlichen Bebauern zu belassen, in der Praxis und je nach Epoche maßvoller ausfallen konnte, als es seine härtesten Rechtsformen vermuten lassen.

Jerusalem: eine Geste der Zurückhaltung mit zwiespältigen Folgen

Omars Weigerung, in der Grabeskirche zu beten, verdient in diesem genauen Punkt anerkannt zu werden für das, was sie ist: ein Akt persönlicher Zurückhaltung, der für die folgenden Jahrhunderte eine der heiligsten Stätten der Christenheit materiell bewahrt hat, zu einer Zeit, in der eine gegenteilige Entscheidung ihr Schicksal unwiderruflich hätte verändern können. Diese Geste darf jedoch nicht als theologische Anerkennung der Heiligkeit des Ortes im christlichen Sinn überdeutet werden: Omar handelt als Kalif, dem die Folgerichtigkeit seiner eigenen Politik bedingten Schutzes am Herzen liegt, nicht als Pilger, der von der Auferstehung überzeugt wäre, die dieses Heiligtum bezeugt. Die Begegnung von 637 zwischen Omar und Sophronios bleibt in dieser Hinsicht ein seltener Augenblick, in dem zwei grundverschiedene Sichtweisen der Souveränität Gottes über die Geschichte — die eines Reiches, das sich mit Waffen ausbreitet, und die einer Kirche, die sich durch Martyrium und Nächstenliebe ausbreitet — einander gegenüberstanden, ohne dass die eine oder die andere im Wesentlichen ihrer eigenen Wahrheit nachgegeben hätte.

Weiterführend

  • Mohammed (um 570-632) — das Leben des Propheten des Islam, dessen früher Gefährte Omar war und dessen Schwiegervater er durch die Heirat mit Hafsa wurde.
  • Aischa bint Abi Bakr (um 614-678) — die Tochter Abu Bakrs, Mitgattin Mohammeds neben Hafsa und Zeugin derselben Gründungsjahre.
  • Islam — das Gesamtdossier zur Lehre über den Koran und die katholische apologetische Antwort.
  • Was sagt die Kirche über den Islam? — die zeitgenössische lehramtliche Haltung, vom Zweiten Vatikanischen Konzil bis zum Katechismus.
  • Al-Asch'ari (874-936) — der Gründungsgelehrte der asch'aritischen Theologie, zweieinhalb Jahrhunderte nach Omar, in derselben redaktionellen Reihe der großen Gestalten des klassischen sunnitischen Islam.

Anmerkungen und Quellen

  1. Wikipedia contributors, „Umar“, Wikipedia, The Free Encyclopedia, eingesehene Fassung im Juli 2026. Enzyklopädische Zusammenschau, abgeglichen mit wissenschaftlichen Lexikonartikeln, zur allgemeinen Lebensbeschreibung, zu den Daten des Kalifats, den Eroberungen, der Verwaltung, der Ermordung und dem Rat der Sechs, unter Heranziehung namentlich von Ibn Sa'd, Kitab al-Tabaqat al-Kabir ; Sahih al-Bukhari ; al-Tabari, Ta'rikh al-rusul wa-l-muluk ; Wilferd Madelung, The Succession to Muhammad, Cambridge University Press, 1997 ; und Hugh Kennedy, The Great Arab Conquests, Weidenfeld & Nicolson, London, 2007.

    1 5 7 9 18 20 24 25 27 28 37 38 39 40 45 48 49 50 55 59 60 70 71 72 76 77 78 80 81
  2. Hugh Kennedy, The Great Arab Conquests: How the Spread of Islam Changed the World We Live In, Weidenfeld & Nicolson, London, 2007, über Rhythmus und Ausmaß der Eroberungen unter Omars Kalifat (Yarmouk 636, al-Qadisiyya 636, Nahavand 642, Ägypten 639-642), über die Steuerpolitik für die Ländereien des Sawad und über die Gesamtbewertung von Omars Kalifat als umwälzendstem Jahrzehnt der mittelalterlichen islamischen Geschichte.

    2 43 44 46 53 82
  3. Ibn Sa'd (Muhammad ibn Sa'd, gest. 845), Kitab al-Tabaqat al-Kabir („Das Große Buch der Generationen“), Notiz über 'Umar ibn al-Khattab, zu seiner mekkanischen Jugend, seinem Wesen, der Zuschreibung des Beinamens al-Farouq und seiner Rolle als Ratgeber unter Mohammed. Zusammenschau, eingesehen anhand der wissenschaftlichen biographischen Sammelwerke (Encyclopaedia of Islam, 2. Aufl., Artikel „'Umar b. al-Khattab“).

    3 6 8 13 19 23
  4. Wilferd Madelung, The Succession to Muhammad: A Study of the Early Caliphate, Cambridge University Press, Cambridge, 1997, maßgebliche Studie zur Versammlung von Saqifa, zu Omars Rolle bei der Wahl Abu Bakrs und zur schiitischen Deutung dieser Nachfolge als Entrechtung Ali ibn Abi Talibs.

    4 29 85 86
  5. Martin Lings, Muhammad: His Life Based on the Earliest Sources, George Allen & Unwin / Islamic Texts Society, London, 1983, Erzählung von Omars Bekehrung, rekonstruiert nach Ibn Ishaq (in der Rezension von Ibn Hischam) und den klassischen biographischen Sammlungen: das geplante Attentat, die Begegnung mit seiner Schwester Fatima bint al-Khattab und Chabbab ibn al-Aratt, die Lesung der Sure Ta-Ha, die Bekehrung vor Mohammed.

    10 11 12 14 15 17
  6. Koran, Sure Ta-Ha, Verse 20:1-3, deutsche Übersetzung dem Sinn des arabischen Textes folgend, Verse, die die biographische Überlieferung mit der Erzählung von Omars Bekehrung verbindet.

    16
  7. Sahih Muslim, Kitab al-Jihad wa's-Siyar (Buch des Dschihad und der Feldzüge), über die Auseinandersetzung zwischen Abu Bakr und Omar um das Schicksal der Gefangenen von Badr (624) und die darauf folgende Offenbarung von Koran 8:67-69.

    21
  8. Koran, Sure al-Anfal („Die Beute“), Vers 8:67, deutsche Übersetzung dem Sinn des arabischen Textes folgend, Vers, den die Überlieferung mit der Auseinandersetzung um das Lösegeld der Gefangenen von Badr zwischen Abu Bakr und Omar verbindet.

    22
  9. Koran, Sure Al Imran, Vers 3:144, von Abu Bakr beim Tod Mohammeds angeführt, um die Gläubigen zu beruhigen, darunter Omar, der den Tod des Propheten zunächst nicht glauben wollte — Vorgang, der bereits im Artikel Mohammed ausführlich behandelt wird.

    26
  10. al-Tabari (839-923), Ta'rikh al-rusul wa-l-muluk, und al-Baladhuri (gest. 892), Ansab al-Ashraf, über Omars Drohung, das Haus Fatimas niederzubrennen, sollten sich seine Bewohner weigern, Abu Bakr zu huldigen, und über die dort durchgeführte Durchsuchung — Stellen, zitiert und erörtert bei Wilferd Madelung, The Succession to Muhammad, a. a. O., Kap. 2.

    30
  11. Haltung der klassischen sunnitischen Tradition, die jede körperliche Gewalt gegen Fatima oder einen tatsächlichen Brand der Tür entschieden zurückweist und ihren Tod, etwa sechs Monate nach dem Mohammeds eingetreten, dem Schmerz über den Verlust ihres Vaters zuschreibt. Zusammenschau, eingesehen anhand der sunnitischen biographischen Standardquellen und ihrer kritischen Erörterung in der vergleichenden wissenschaftlichen Literatur (Madelung, Vaglieri, Abbas, unten zitiert).

    31
  12. Sulaym ibn Qays al-Hilali (herkömmliche Zuschreibung; der Text reicht nach schiitischer Überlieferung in das 1. Jahrhundert der Hidschra zurück, wurde aber später überliefert und zusammengestellt), Kitab Sulaym ibn Qays, zur Erzählung vom Brand der Tür und vom Schlag gegen Fatima ; siehe auch Muhammad ibn Ya'qub al-Kulayni (gest. 941), al-Kafi, und Kamil al-Ziyarat von Ibn Qulawayh (gest. 978), die Fatima in der zwölferschiitischen Tradition als Märtyrerin dieses Vorfalls darstellen.

    32 33
  13. Wilferd Madelung, The Succession to Muhammad, a. a. O., S. 43-44, der sich hinsichtlich der tatsächlichen Gewaltanwendung gegen Fatima unentschieden zeigt, zugleich aber festhält, dass selbst sunnitische Quellen bezeugen, in ihrem Haus sei eine Durchsuchung durchgeführt worden.

    34
  14. Laura Veccia Vaglieri, Artikel „Fatima“, Encyclopaedia of Islam, 2. Aufl., Bd. II, Brill, Leiden, 1965, S. 841-850, wonach die schiitischen Behauptungen zu diesem Vorfall „auf Tatsachen beruhen, auch wenn sie in der Überlieferung übersteigert worden sein mögen“.

    35
  15. Hassan Abbas, The Prophet's Heir: The Life of Ali ibn Abi Talib, Yale University Press, New Haven, 2021, der festhält, dass selbst angesehene sunnitische Quellen Omars Eindringen in Fatimas Haus und ihr dort zugefügte Verletzungen erwähnen.

    36
  16. Ibn Kathir (Isma'il ibn Kathir, gest. 1373), al-Bidaya wa-l-Nihaya („Der Anfang und das Ende“), späte Sammlung erbaulicher Anekdoten über Omars Kalifat, namentlich seine nächtlichen unerkannten Rundgänge durch Medina und den Vorfall mit der Mutter, die ihre Milch aus Mangel an Mitteln mit Wasser streckte. Späte Quelle (8. Jahrhundert nach den Ereignissen), deren Wert vor allem vorbildhaft statt streng sachlich ist.

    41 42
  17. Zum Sinn der Begründung für Omars Absetzung von Chalid ibn al-Walid im Jahr 638, wie sie die Überlieferung berichtet: die Furcht, die Gemeinschaft könnte die militärischen Siege einem Menschen statt Gott zuschreiben. Das obige Deutsche ist eine sinngemäße Nacherzählung, kein wörtliches Zitat ; Zusammenschau, eingesehen anhand von Wilferd Madelung, The Succession to Muhammad, a. a. O., und der klassischen biographischen Literatur über Chalid ibn al-Walid (Ibn Sa'd, al-Tabari).

    47
  18. Zur Bodenpolitik Omars für die Ländereien des Sawad im unteren Mesopotamien und zu seinem Schreiben an Sa'd ibn Abi Waqqas über die Belassung der Ländereien in den Händen ihrer ursprünglichen Bebauer gegen Entrichtung des Charadsch siehe al-Baladhuri (gest. 892), Futuh al-Buldan („Die Eroberung der Länder“), IX. Teil („al-'Irâq and Persia“), Kap. VII („The Battle of Jalûlâʾ“), § „'Umar's message to Sa'd“ — Überlieferungskette: al-Husain ibn al-Aswad nach Yazid ibn abi Habib. Englische Übersetzung von Philip Khuri Hitti, The Origins of the Islamic State, New York, Columbia University, 1916, S. 422: „As for the land and camels, leave them in the hands of those men who work them, so that they may be included in the stipends [pensions] of the Moslems. If thou dividest them among those present, nothing will be left for those who come after them.“ Das oben zitierte Deutsche ist nach dieser Fassung übersetzt. Wissenschaftliche Zusammenschau bei Hugh Kennedy, The Great Arab Conquests, a. a. O., Kap. 7.

    51 52
  19. Zur Einführung des Hidschra-Kalenders durch Omar um 638, wobei das Jahr 1 nach julianischer Zählung am 16. Juli 622 beginnt — siehe bereits F. A. Shamsi, „The Date of Hijrah“, Islamic Studies, 1984, zitiert im Artikel Mohammed.

    54
  20. Zur Hungersnot des sogenannten „Jahres der Asche“ (638-639) und zu Omars zeitweiliger Aussetzung der Amputationsstrafe bei Diebstahl im Fall äußerster Not, einem in der klassischen muslimischen Strafrechtslehre (fiqh) unter der Lehre vom übergroßen Zwang (darura) oft angeführten Präzedenzfall. Zusammenschau, eingesehen anhand der wissenschaftlichen Literatur zum klassischen islamischen Strafrecht und der Chroniken von Ibn Sa'd und al-Tabari zu dieser Zeit.

    56
  21. al-Maqrizi (Taqi al-Din Ahmad ibn 'Ali al-Maqrizi, 1364-1442), später ägyptischer Chronist, Quelle der Anekdote, die Omars Tadel gegen den Sohn von 'Amr ibn al-'As berichtet, weil dieser einen koptischen Christen geschlagen hatte. Das obige Deutsche ist eine vorsichtige sinngemäße Nacherzählung, kein wörtliches Zitat: Da Werk und genaue Seite der Stelle anhand der zugänglichen Quellen nicht überprüft werden konnten, bleibt der genaue Wortlaut der Anrede ungewiss. Die späte Bezeugung (mehr als sieben Jahrhunderte nach den Ereignissen) gebietet methodische Vorsicht hinsichtlich der Echtheit des Vorfalls selbst, auch wenn er sich in die breitere Überlieferung der Omar zugeschriebenen Gerechtigkeitsanekdoten einfügt.

    57
  22. Wikipedia contributors, „Sophronius of Jerusalem“, Wikipedia, The Free Encyclopedia, eingesehene Fassung im Juli 2026, zur Lebensbeschreibung des Sophronios, zu seiner Wahl zum Patriarchen im Jahr 634, zu seiner Verteidigung der dyotheletischen Christologie und zu seiner Rolle bei der Aushandlung der Kapitulation Jerusalems im Jahr 637.

    58
  23. „Versicherung Omars“ (amân an die Bewohner von Aelia/Jerusalem), Text überliefert bei al-Tabari, Ta'rikh al-rusul wa-l-muluk, in der Kette des Sayf ibn al-Tamimi (gest. zwischen 786 und 809): siehe die englische Übersetzung von Yohanan Friedmann, The History of al-Tabari, Bd. XII, SUNY Press, Albany, 1992, S. 191-192. Obige deutsche Übersetzung dem Sinn des überlieferten Textes folgend. Siehe auch die Erörterung seiner verschiedenen Fassungen bei Milka Levy-Rubin, Non-Muslims in the Early Islamic Empire: From Surrender to Coexistence, Cambridge University Press, Cambridge, 2011.

    61
  24. Moshe Gil, A History of Palestine, 634-1099, Cambridge University Press, Cambridge, 1997 (englische Übersetzung), S. 56, wonach „die Sprache des Abkommens und seine Einzelheiten echt und zuverlässig erscheinen und mit dem übereinstimmen, was man über Jerusalem in dieser Zeit weiß“, unter Hinweis auf die methodischen Vorbehalte hinsichtlich der allgemeinen Zuverlässigkeit von Sayf ibn al-Tamimi als Überlieferer.

    62
  25. Zu den auseinandergehenden Darstellungen von Sophronios' Tod am 11. März 638 (Tod aus Kummer oder in einer vereinzelten späten Quelle berichtete Hinrichtung) siehe Wikipedia contributors, „Sophronius of Jerusalem“, a. a. O., und Robert G. Hoyland, Seeing Islam as Others Saw It, Darwin Press, Princeton, 1997, S. 72 ff.

    63
  26. Robert G. Hoyland, Seeing Islam as Others Saw It: A Survey and Evaluation of Christian, Jewish and Zoroastrian Writings on Early Islam, Darwin Press, Princeton, 1997, S. 69-72, zur Weihnachtspredigt des Sophronios von 634 und seiner theologischen Bußdeutung des muslimischen Vordringens in Palästina.

    64
  27. Wikipedia contributors, „Pact of Umar“, Wikipedia, The Free Encyclopedia, eingesehene Fassung im Juli 2026, zum ausführlichen Inhalt der Klauseln des Omar-Paktes über den Dhimmi-Status, die Dschizya und die den Nichtmuslimen auferlegten Beschränkungen.

    65 66
  28. Bernard Lewis, The Jews of Islam, Princeton University Press, Princeton, 1984 ; Mark R. Cohen, Under Crescent and Cross: The Jews in the Middle Ages, Princeton University Press, Princeton, 1994 ; A. S. Tritton, The Caliphs and their Non-Muslim Subjects: A Critical Study of the Covenant of 'Umar, Frank Cass, London, 1930 (Nachdr. 1970) ; Norman A. Stillman, The Jews of Arab Lands: A History and Source Book, Jewish Publication Society, Philadelphia, 1979 — vier maßgebliche Studien zur umstrittenen Datierung und Echtheit des überlieferten Textes des Omar-Paktes, einig in der Annahme seiner schrittweisen Ausarbeitung und seiner endgültigen späten Abfassung (frühestens im 10.-11. Jahrhundert nach Cohen), bei Erörterung der Annahme eines älteren Kerns, der zum Teil auf den Umayyadenkalifen Omar II. (717-720) zurückgehen könnte.

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  29. Sahih al-Bukhari, Hadith 3700, Buch der Vorzüge der Gefährten, Bericht über Omars Ermordung durch Abu Lu'lu'a Firuz, über sein überliefertes Wort nach dem Stich, über seine Weigerung kollektiver Vergeltung an den Nichtmuslimen Medinas, über die Einsetzung des Rates der Sechs und über Aischas Erlaubnis für seine Bestattung neben Mohammed und Abu Bakr. Sammlung eingesehen über Sunnah.com.

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  30. Omar zugeschriebenes Wort über seine eigene Verantwortung als Kalif, berichtet namentlich bei Abu Nu'aym al-Isfahani (948-1038), Hilyat al-Awliya, und Ibn Sa'd, Tabaqat, a. a. O. Das obige Deutsche ist eine sinngemäße Nacherzählung, kein wörtliches Zitat: Je nach Sammlung sind mehrere Fassungen der Formel (Schaf, Ziege, Kamel) im Umlauf, ohne dass dies ihren allgemeinen Sinn verändert.

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  31. Zu Omars Verbot der Zeitehe (mut'a) und der daraus folgenden dauerhaften Lehruneinigkeit zwischen Sunnitentum und zwölferschiitischem Bekenntnis siehe den Artikel „Mut'a“, Encyclopaedia of Islam, 2. Aufl., Brill, Leiden, sowie die wissenschaftliche Zusammenschau bei Wilferd Madelung, The Succession to Muhammad, a. a. O.

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  32. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2816-2821, über das Wesen des von Christus verkündeten Reiches Gottes, das sich nicht durch politische oder militärische Macht, sondern durch die Bekehrung der Herzen aufrichtet ; siehe auch Joh 18,36: „Mein Königtum ist nicht von dieser Welt“.

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  33. Sidney H. Griffith, The Church in the Shadow of the Mosque: Christians and Muslims in the World of Islam, Princeton University Press, Princeton, 2008, maßgebliche Studie zum institutionellen Überleben der melkitischen, syrischen und koptischen Kirchen unter dem Dhimma-Status in den ersten Jahrhunderten des Islam.

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  34. Zweites Vatikanisches Konzil, Erklärung Dignitatis Humanae über die religiöse Freiheit, § 2, 7. Dezember 1965, zum Recht jeder menschlichen Person auf religiöse Freiheit, ohne Zwang in Gewissensdingen.

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