Das Konzil von Konstantinopel III. ist das sechste ökumenische Konzil der Kirche. Vom 7. November 680 bis zum 16. September 681 versammelt, verurteilt es den Monotheletismus, die Lehre, Christus habe nur einen einzigen Willen, und definiert, dass der eine Jesus Christus zwei natürliche Willen und zwei natürliche Wirkweisen besitzt, göttlich und menschlich, ohne Teilung und ohne Vermischung.[1]
Das Konzil korrigiert Chalkedon nicht; es zieht daraus eine entscheidende Folgerung. Wenn Christus wahrer Gott und wahrer Mensch in zwei Naturen ist, dann ist seine Menschheit kein Schein ohne eigenes Wirken: Sie umfasst einen menschlichen Verstand, eine menschliche Freiheit und einen menschlichen Willen, die dem Wort vollkommen geeint sind. Diesen menschlichen Willen zu leugnen heißt, die Inkarnation zu verkleinern.[2]
Berühmt ist Konstantinopel III. auch für die posthume Verurteilung Papst Honorius' I. Diese Verurteilung bedeutet nicht, dass ein Papst für die ganze Kirche feierlich eine Häresie definiert hätte. Das Konzil begründet sein Urteil mit einer präzisen Tatsache: Es erklärt, in dem Brief des Honorius an Sergius gefunden zu haben, dass Honorius „in allem der Meinung desselben gefolgt ist“ und „seine gottlosen Lehren bestätigt hat“.[3] Die römische Rezeption dagegen wird den Regierungsfehler betonen: Leo II. belegt Honorius mit dem Anathema, weil er „diese apostolische Kirche nicht durch die Lehre der apostolischen Überlieferung gereinigt hat“.[4]
Warum war dieses Konzil notwendig?
Der monotheletische Kompromiss
Der Monotheletismus entsteht im sehr konkreten Kontext des byzantinischen Reiches des 7. Jahrhunderts. Nach den durch Chalkedon geöffneten Brüchen suchen mehrere Kaiser nach einer Formel, die Chalkedonenser und Gegner Chalkedons einander annähern könnte. Die Idee wirkt einfach: Ohne die zwei Naturen offiziell aufzugeben, schlägt man vor, von einem einzigen Wirken, dann von einem einzigen Willen in Christus zu sprechen.[5]
Dieser Kompromiss wollte Frieden stiften, verlagerte die Krise aber in das Herz der Inkarnation selbst. Eine menschliche Natur ohne menschlichen Willen ist nicht mehr voll menschlich. Der Wille ist keine zum Sündenfall hinzugekommene Schwäche; er gehört zur vernünftigen, von Gott geschaffenen Natur. Darum antworten die Verteidiger des katholischen Glaubens: Wenn das Wort unsere Menschheit annimmt, um sie zu retten, nimmt es auch einen heiligen, gehorsamen, nicht rebellischen menschlichen Willen an.[6]
Die Ekthesis und der Typos
Im Jahr 638 veröffentlicht Kaiser Heraklius die Ekthesis, verfasst unter dem Einfluss des Sergius von Konstantinopel. Der Text verbietet, von zwei Wirkweisen zu sprechen, und fördert die Formel eines einzigen Willens. Nach neuen Widerständen veröffentlicht Kaiser Konstans II. 648–649 den Typos, der die Kontroverse zum Schweigen bringen will, indem er verbietet, über einen oder zwei Willen und eine oder zwei Wirkweisen zu diskutieren.[7]
Rom lehnt diese Politik des Schweigens ab. Ein Dogma lässt sich nicht regeln, indem man verbietet, das Problem zu benennen. Das Laterankonzil von 649, versammelt vom heiligen Martin I. mit starker Präsenz griechischer Mönche und unter dem theologischen Einfluss des heiligen Maximus des Bekenners, verurteilt Ekthesis, Typos und die Förderer des Monotheletismus.[8]
Maximus der Bekenner und Martin I.
Der heilige Maximus der Bekenner gibt der Kontroverse ihre theologische Tiefe. Für ihn gehört der Wille zur Natur, nicht zur Person. In der Trinität schließt eine einzige göttliche Natur einen einzigen göttlichen Willen ein; in Christus schließen zwei Naturen, göttlich und menschlich, zwei natürliche Willen in der einen Person des Wortes ein.[9]
Diese Präzisierung vermeidet zwei Irrtümer. Zwei Willen zu sagen heißt nicht, zwei Personen zu sagen: Der menschliche Wille Christi gehört dem fleischgewordenen Wort. Eine einzige Person zu sagen heißt nicht, einen einzigen Willen zu sagen: Die hypostatische Union (die Vereinigung der zwei Naturen, göttlich und menschlich, in der einen Person des Wortes) zerstört nicht, was das Wort annimmt. Genau diese Logik wird Konstantinopel III. übernehmen.
Wo und wann trat das Konzil zusammen?
Der Saal des Trullus
Das Konzil wird am 7. November 680 in einem Kuppelsaal des Kaiserpalastes von Konstantinopel eröffnet, Trullus genannt. Die Catholic Encyclopedia nennt etwa 100 Bischöfe zu Beginn und 174 in der Schlussphase; die römischen Legaten führen den Vorsitz der Versammlung, während Kaiser Konstantin IV. an den ersten Sitzungen aktiv teilnimmt.[10]
Der Ort hat dem Disziplinarkonzil von 692 seinen Namen gegeben, das in Trullo oder Quinisextum genannt wird und das der Osten oft der disziplinären Rezeption des fünften und sechsten Konzils zurechnet. Konstantinopel III. selbst ist 680–681 jedoch das dogmatische Konzil, das den Monotheletismus entscheidet.[11]
Achtzehn Sitzungen
Das Konzil hält achtzehn Sitzungen. Die ersten verlesen die von den Legaten Papst Agathos mitgebrachten römischen Briefe und prüfen die Dossiers der Patriarchen von Konstantinopel. Die mittleren Sitzungen konfrontieren die Quellen, die patristischen Florilegien und die Erklärungen des Makarius von Antiochien. Die achtzehnte Sitzung promulgiert am 16. September 681 die Glaubensdefinition.[12]
Dieses Verfahren ist wichtig: Das Konzil begnügt sich nicht mit einer kaiserlichen Formel. Es prüft die Texte, lässt die umstrittenen Briefe verlesen, konfrontiert die Dossiers mit den anerkannten Vätern und fordert die Bischöfe zur Unterschrift auf. Die Autorität des Konzils kommt aus dieser Verbindung von empfangener Überlieferung, bischöflichem Urteil und römischer Bestätigung.
Wer sind die Hauptakteure?
Konstantin IV., Kaiser als Friedensstifter
Kaiser Konstantin IV. beruft das Konzil ein, um nach mehreren Jahrzehnten der Krise die Gemeinschaft zwischen Rom und Konstantinopel wiederherzustellen. Die Catholic Encyclopedia betont, dass die Versammlung als Ausweg aus der gewaltsamen Politik Konstans' II. gewollt ist, dessen Typos die Debatte erstickt statt die Frage zu lösen hatte.[13]
Konstantin IV. diktiert nicht die dogmatische Definition; er ermöglicht ein konziliares Urteil. Die Nuance zählt: Der Kaiser öffnet den politischen Raum der Diskussion, doch das doktrinäre Kriterium bleiben der von den vorausgegangenen Konzilien, den Vätern und dem Brief Agathos überlieferte Glaube.
Agatho und die römischen Legaten
Papst Agatho bereitet das Konzil durch sein persönliches dogmatisches Schreiben Consideranti mihi an die Kaiser vor, verfasst auf der zu Ostern 680 in Rom versammelten römischen Synode, begleitet vom synodalen Schreiben Omnium bonorum spes der 125 in Rom versammelten Bischöfe. Diese Texte werden in der vierten Sitzung am 15. November 680 verlesen. Sie bekräftigen, dass die apostolische Überlieferung verlangt, zwei Willen und zwei Wirkweisen in Christus zu bekennen.[14]
„[...] wo wir in der einen Person unseres Herrn Jesus Christus, des Mittlers zwischen Gott und den Menschen, zwei Naturen bekennen, nämlich die göttliche und die menschliche, [...] bekennen wir ebenso seine zwei natürlichen Willen und seine zwei natürlichen Wirkweisen.“ — Agatho, persönliches Schreiben Consideranti mihi an die Kaiser (römische Synode, Ostern 680), verlesen auf Konstantinopel III.[15]
Agatho stirbt vor dem Ende des Konzils. Sein Nachfolger Leo II. wird die Akten 682–683 bestätigen. Das Konzil zeigt also eine römische Kontinuität: Agatho liefert die von den Vätern empfangene Glaubensregel; Leo II. bestätigt das endgültige Urteil.[16]
Makarius von Antiochien, letzter Verteidiger des Monotheletismus
Der Hauptgegner in der Versammlung ist Makarius von Antiochien. Vom Kaiser befragt, antwortet er unmissverständlich, er bekenne in der Heilsordnung der Inkarnation nicht zwei Willen und nicht zwei Wirkweisen, sondern einen einzigen Willen und ein einziges theandrisches Wirken (ein einziges zugleich göttliches und menschliches Wirken).[17]
Diese Antwort macht es unmöglich, die Abweichung zu verschleiern. Die Debatte betrifft keine Vokabelnuance mehr: Makarius hält genau das fest, was das Konzil als chalkedonwidrig beurteilt. Er wird im Verlauf des Konzils abgesetzt und dann mit den anderen monotheletischen Häuptern mit dem Anathema belegt.[18]
Was definiert das Konzil?
Zwei natürliche Willen
Die Glaubensdefinition der achtzehnten Sitzung nimmt Chalkedon fast wörtlich auf: ein und derselbe Christus, vollkommen in der Gottheit und vollkommen in der Menschheit, wesensgleich dem Vater nach der Gottheit (von derselben göttlichen Natur wie der Vater) und wesensgleich uns nach der Menschheit (von derselben menschlichen Natur wie wir), erkannt in zwei Naturen ohne Vermischung, ohne Veränderung, ohne Trennung und ohne Scheidung.[19]
Dann fügt das Konzil den eigenen Punkt des Dossiers hinzu:
„Wir verkünden ebenso in ihm, nach der Lehre der heiligen Väter, zwei natürliche Willen oder Wollungen und zwei natürliche Tätigkeiten, ohne Teilung, ohne Veränderung, ohne Scheidung und ohne Vermischung.“ — Konstantinopel III., Glaubensdefinition, Denzinger §556[20]
Das Wort natürlich ist entscheidend. Der Wille ist hier keine konkurrierende Person. Er ist die eigene Fähigkeit einer vernünftigen Natur. Christus hat also keinen vom Wort getrennten menschlichen Willen; er hat einen menschlichen Willen, den das Wort personal angenommen hat.
Ein vollkommen gehorsamer menschlicher Wille
Das Konzil präzisiert sogleich, dass die zwei Willen einander nicht entgegengesetzt sind. Der menschliche Wille Christi „folgt“ seinem göttlichen Willen, widersteht ihm nicht und unterwirft sich ihm. Christus ist innerlich nicht gespalten wie der Sünder; er ist voll Mensch ohne die Auflehnung der Sünde.[21]
Diese Aussage erhellt das Evangelium. In Getsemani kann Jesus sagen: „nicht mein Wille, sondern der deine“, ohne dass dieses Wort zwei Subjekte einführt. Es offenbart im Gegenteil die reale Existenz seines menschlichen Willens, der dem Vater bis zur Passion frei geeint ist.[22]
Zwei natürliche Wirkweisen
Das Konzil definiert auch zwei natürliche Wirkweisen oder Tätigkeiten. Das göttliche Wirken vollbringt, was Gott eigen ist; das menschliche Wirken vollbringt, was dem Menschen eigen ist. Doch beide gehören demselben Christus. Derselbe Herr geht, weint, leidet, vergibt, heilt und aufersteht.[23]
„Jede Natur vollbringt in Gemeinschaft mit der anderen, was ihr eigen ist, indem das Wort wirkt, was des Wortes ist, und der Leib ausführt, was des Leibes ist.“ — Leo der Große, Tomus an Flavian, zitiert von Konstantinopel III.[24]
Dieser Satz zeigt die Kontinuität zwischen Chalkedon und Konstantinopel III. Das sechste Konzil ersetzt das vierte nicht: Es schützt dieselbe Lehre vor einer neuen Verkürzung.
Welche Namen verurteilt das Konzil?
Die östlichen Förderer des Monotheletismus
Das Konzil verurteilt namentlich Theodor von Pharan, Cyrus von Alexandrien, Sergius, Pyrrhus, Paul und Petrus von Konstantinopel sowie Makarius von Antiochien. Die Akten werfen ihnen vor, gegen die apostolische und patristische Überlieferung einen einzigen Willen oder ein einziges Wirken in Christus gelehrt zu haben.[25] Makarius, der den Irrtum bis in die Versammlung hinein verteidigt hat, wird unter den Anathematisierten genannt und vom Konzil abgesetzt.[26]
| Person oder Text | Rolle in der Krise | Entscheidung von Konstantinopel III. |
|---|---|---|
| Sergius von Konstantinopel | Förderer der Formel eines einzigen Willens | Verurteilt |
| Cyrus von Alexandrien | Union von Alexandrien auf monoenergetischer Grundlage | Verurteilt |
| Pyrrhus, Paul, Petrus | Patriarchen von Konstantinopel, mit dem Dossier verbunden | Verurteilt |
| Makarius von Antiochien | Aktiver Verteidiger des Monotheletismus auf dem Konzil | Abgesetzt und verurteilt |
| Honorius I. | Brief an Sergius: Befolgung seiner Meinung und Bestätigung seiner Lehren, nach dem Konzil | Posthum verurteilt |
Der Fall Honorius
Der Fall Honorius muss ohne Ausweichen und ohne Vereinfachung behandelt werden. Das Konzil erklärt, seine Briefe an Sergius zu verwerfen, und belegt ihn mit dem Anathema, indem es sein Urteil so begründet: Es habe in dem Brief des Honorius an Sergius gefunden, dass Honorius „in allem der Meinung desselben gefolgt ist“ und „seine gottlosen Lehren bestätigt hat“.[27]
Die römische Rezeption verlagert den Akzent auf den Fehler der Lehraufsicht. Leo II. bestätigt das Konzil und belegt Honorius mit dem Anathema, indem er ihm vorhält, die apostolische Kirche nicht durch die Lehre der apostolischen Überlieferung gereinigt zu haben.[28]
„[...] ebenso [belegen Wir mit dem Anathema] Honorius, der diese apostolische Kirche nicht durch die Lehre der apostolischen Überlieferung gereinigt, sondern versucht hat, den unbefleckten Glauben durch gottlosen Verrat zu untergraben.“ — Leo II., Bestätigung von Konstantinopel III., Denzinger §563 (der griechische Text lautet: „zugelassen hat, dass die unbefleckte Kirche durch gottlosen Verrat befleckt wurde“)[29]
In katholischer Lesart widerspricht die Affäre Honorius also nicht der auf dem Vaticanum I definierten päpstlichen Unfehlbarkeit: Honorius hat keine Ex-cathedra-Definition vorgenommen, die der ganzen Kirche auferlegt worden wäre. Sie bleibt jedoch eine strenge Warnung an die Lehraufsicht des Papstes, wenn eine Zweideutigkeit den Glauben bedroht.[30]
Wie wurde das Konzil aufgenommen?
Bestätigung durch Leo II.
Leo II. bestätigt die Entscheidungen des sechsten ökumenischen Konzils und erklärt, die Synode habe sich ohne Abweichen an die apostolische Verkündigung gehalten, in Übereinstimmung mit den fünf vorausgegangenen Konzilien. Sein Schreiben betont, dass Konstantinopel III. keine willkürliche Neuheit hinzufügt: Es schreitet auf dem „königlichen und evangelischen Weg“ voran, indem es entfaltet, was Chalkedon einschließt.[31]
Diese Bestätigung ist wichtig, weil Agatho während des Konzils gestorben ist. Das endgültige Urteil wird also unter seinem Nachfolger von Rom empfangen und dann in die Liste der ökumenischen Konzilien der katholischen Kirche und der orthodoxen Kirchen aufgenommen.
Eine gemeinsame Rezeption in Ost und West
Die Orthodox Church in America fasst die östliche Rezeption zusammen, indem sie das Konzil mit dem heiligen Sophronius, dem heiligen Maximus und dem heiligen Martin verbindet: Ihre Lehre „setzte sich durch“ auf Konstantinopel III., das die monotheletischen Patriarchen verurteilte und die Gemeinschaft zwischen Rom und den Ostkirchen wiederherstellte.[32]
Dieser Punkt gibt dem Konzil eine starke ökumenische Tragweite. Konstantinopel III. gehört zum gemeinsamen dogmatischen Kern von Katholiken und Orthodoxen: Christus ist ein einziges göttliches Subjekt, doch seine Menschheit ist vollständig, tätig, wollend und frei.
- 638Ekthesis des Herakliuskaiserlicher Kompromiss
Der Text fördert die Formel eines einzigen Willens und will den Orient nach den postchalkedonischen Spaltungen stabilisieren.
- 648–649Typos Konstans' II.auferlegtes Schweigen
Der Kaiser verbietet, über einen oder zwei Willen und eine oder zwei Wirkweisen zu diskutieren, was die doktrinäre Krise nicht löst.
- 649LaterankonzilMartin I. und Maximus
Rom verurteilt Ekthesis, Typos und Monotheletismus; Martin I. und Maximus werden danach verfolgt.
- 7. November 680Eröffnung von Konstantinopel III.Saal des Trullus
Die Legaten Agathos legen das römische Schreiben vor, und die Synode beginnt mit der Prüfung der Dossiers.
- 16. September 681Glaubensdefinitionzwei Willen und zwei Wirkweisen
Das Konzil promulgiert die Definition der zwei Willen und der zwei Wirkweisen und belegt die Förderer des Monotheletismus, darunter Honorius, mit dem Anathema.
- 682–683Bestätigung durch Leo II.römische Rezeption
Der Papst bestätigt die Akten und präzisiert den Fehler des Honorius als schwere lehrhafte Nachlässigkeit.
Was bleibt heute von Konstantinopel III.?
Ein Schutz der wahren Menschheit Christi
Konstantinopel III. schützt eine sehr konkrete geistliche Wahrheit: Jesus hat den Menschen nicht gerettet, indem er die menschliche Freiheit umgangen, sondern indem er einen wahren menschlichen Willen angenommen und ihn dem Vater vollkommen geeint hat. Sein Gehorsam ist nicht mechanisch; er ist der heilige menschliche Akt des fleischgewordenen Sohnes.[33]
Diese Lehre gibt der Passion ihre volle Kraft. Christus erleidet nicht nur äußerlich einen göttlichen Plan: Er gibt menschlich sein Leben hin, mit einem menschlichen Willen, der dem göttlichen Willen ganz geeint ist. Darum heilt der Gehorsam Christi den Ungehorsam Adams.
Ein Schlüssel zum Lesen Getsemanis
Der Monotheletismus erschwert die Szene in Getsemani. Hätte Christus keinen menschlichen Willen, würde das Gebet „nicht mein Wille, sondern der deine“ fast theatralisch. Konstantinopel III. erlaubt, es in seiner ganzen Wahrheit zu lesen: Der menschliche Wille Christi erfährt real das Grauen der Passion, empört sich aber nie gegen den Vater.[34]
Auch die christliche Heiligkeit findet hier ihr Vorbild. Die Vereinigung mit Gott zerstört den menschlichen Willen nicht; sie heilt ihn, erhebt ihn und eint ihn. Je mehr der Mensch mit Gott geeint ist, desto wahrer wird er Mensch.
Eine Lehre über doktrinäre Kompromisse
Das sechste Konzil zeigt schließlich die Gefahr zweideutiger Kompromisse. Monoenergetismus und Monotheletismus schienen eine Friedensformel anzubieten; sie haben die Krise verlängert, weil sie das Geheimnis nicht korrekt benannten. Die Einheit der Kirche baut sich nicht auf, indem man die Wahrheit über Christus verkleinert.[35]
Diese Lehre bleibt aktuell. Jedes Mal, wenn eine Lehre annehmbar sein will, indem sie ein wesentliches Element der Inkarnation streicht, erinnert Konstantinopel III. an die katholische Regel: Christus rettet alles, was er annimmt. Wenn er unsere Natur voll annimmt, nimmt er auch einen menschlichen Willen an, der gehorchen, lieben und sich hingeben kann.
Weiterführende Hinweise
- Zuerst Chalkedon und Konstantinopel II. lesen: Konstantinopel III. setzt deren christologische Definitionen voraus.
- Die Schlüsselformel behalten: eine einzige Person, zwei Naturen, zwei Willen, zwei Wirkweisen.
- Zwei Willen nicht mit zwei Personen verwechseln: Die zwei Willen gehören demselben Christus.
- Den Fall Honorius anhand der zwei Texte lesen: das Urteil des Konzils (Befolgung der Meinung des Sergius und Bestätigung seiner Lehren, §552) und die römische Lesart Leos II. (Mangel an lehrhafter Wachsamkeit, §563) — nicht als häretische päpstliche Definition.
Anmerkungen und Quellen
Thomas Shahan, "Third Council of Constantinople", The Catholic Encyclopedia, Bd. 4, New York, Robert Appleton Company, 1908, New Advent: Einberufung durch Konstantin IV., Eröffnung am 7. November 680, Saal des Trullus, Teilnehmerzahl von etwa 100 bis 174 Bischöfen, Verurteilung des Monotheletismus.
1 10 13III. Konzil von Konstantinopel, 18. Sitzung, 16. September 681, Definition der zwei natürlichen Willen, Denzinger, Symboles et définitions de la foi catholique, Paris, Cerf, 1996 (DH-Nummerierung), §556. Englischer Text (DH): « we proclaim two natural wills in Him, and two natural operations indivisibly, inconvertibly, inseparably, unfusedly » (Denzinger online, clerus.org); vgl. Konzilsakten, 18. Sitzung, NPNF 2/14, New Advent.
2 20 21 33III. Konzil von Konstantinopel, Denzinger, Symboles et définitions de la foi catholique, Paris, Cerf, 1996 (DH-Nummerierung), §552: Das Konzil verstößt Honorius und belegt ihn mit dem Anathema, „weil wir in dem von ihm an Sergius geschriebenen Brief gefunden haben, dass er in allem der Meinung desselben gefolgt ist und seine gottlosen Lehren bestätigt hat“. Formel in Übereinstimmung mit den Akten: siehe Schlussadresse der 18. Sitzung und Schreiben des Konzils an Agatho (NPNF 2/14, New Advent), sowie J. Chapman, „Honorius I“, The Catholic Encyclopedia, New Advent.
3 27Leo II., Bestätigung von Konstantinopel III., Denzinger, Symboles et définitions de la foi catholique, Paris, Cerf, 1996 (DH-Nummerierung), §563: Anathema gegen Honorius, „der diese apostolische Kirche nicht durch die Lehre der apostolischen Überlieferung gereinigt hat“ (der griechische Text lautet: „zugelassen hat, dass die unbefleckte Kirche durch gottlosen Verrat befleckt wurde“). Zu dieser griechisch-lateinischen Abweichung der Klausel siehe J. Chapman, „Honorius I“, The Catholic Encyclopedia, New Advent: « the milder reading of the Latin [...] "but by profane treachery attempted to pollute its purity" ».
4 28 29John Chapman, "Monothelitism and Monothelites", The Catholic Encyclopedia, Bd. 10, New York, Robert Appleton Company, 1911, New Advent: Geschichte der Kontroverse, Ekthesis, Typos, Lateran 649, Agatho und Konstantinopel III.
5 35Agatho, persönliches Schreiben Consideranti mihi an die Kaiser (römische Synode, Ostern 680), Denzinger, Symboles et définitions de la foi catholique, Paris, Cerf, 1996 (DH-Nummerierung), §545: Wenn der Wille natürlich ist, schließen zwei Naturen in Christus zwei natürliche Willen ein. Das synodale Schreiben des Konzils von Rom (Omnium bonorum spes) beginnt bei §546.
6 15J. Chapman, "Monothelitism and Monothelites", New Advent: Die Ekthesis von 638 fördert den einen Willen; der Typos, dessen Datum Chapman zwischen September 648 und September 649 ansetzt, verbietet, über einen oder zwei Willen und Wirkweisen zu diskutieren.
7J. Chapman, "Monothelitism and Monothelites", New Advent: Laterankonzil von 649, 105 Bischöfe, Verurteilung von Ekthesis, Typos, Cyrus, Sergius, Pyrrhus und Paul; siehe auch "Lateran Councils", Catholic Encyclopedia, Bd. 9, 1910, Notiz zum Konzil von 649 gegen den Monotheletismus.
8Benedikt XVI., Generalaudienz vom 25. Juni 2008, „Der heilige Maximus der Bekenner“, vatican.va: Maximus lehnt jede Amputation der Menschheit Christi ab und verteidigt seinen vollen menschlichen Willen, sichtbar im Drama von Getsemani: „der Gegensatz zwischen dem menschlichen Willen, nicht zu sterben, und dem göttlichen Willen, der sich dem Tod hingibt“. Zur technischen Formel — die Fähigkeit zu wollen gehört zur Natur, daher zwei Willen in Christus und ein einziger göttlicher Wille, gemeinsam dem Vater und dem Geist — siehe J. Chapman, „Monothelitism and Monothelites“, The Catholic Encyclopedia, New Advent: « The faculty of willing is an integral part of human nature [...] His Divine will [...] is numerically one with that of the Father and the Holy Ghost. »
9T. Shahan, "Council in Trullo", The Catholic Encyclopedia, New Advent: 692 unter Justinian II. im selben Kuppelsaal wie das sechste Konzil gehaltenes Konzil; da das fünfte und sechste Konzil keine Disziplinarkanones promulgiert hatten, ergänzt das Trullo sie auf diesem Gebiet — daher sein Name Quinisextum.
11Third Council of Constantinople, in The Seven Ecumenical Councils, Übers. Henry R. Percival, Nicene and Post-Nicene Fathers, 2. Reihe, Bd. 14, Buffalo, Christian Literature Publishing Co., 1900; New Advent, Konzilsakten, Sitzungen und Schlussdefinition.
12Schreiben Agathos und der römischen Synode, in The Seven Ecumenical Councils, Übers. Percival, NPNF 2/14, New Advent, Abschnitt „The Letter of Agatho“ (Titel: Schreiben Agathos an den Kaiser und Schreiben Agathos mit den 125 Bischöfen der römischen Synode, „Read at the Fourth Session, November 15“). Die Incipits Consideranti mihi (persönliches Schreiben) und Omnium bonorum spes (synodales Schreiben) sind durch das nach Maassen erstellte Verzeichnis der Papstbriefe belegt (AGATHO A und B an Kaiser Konstantin).
14Leo II., Schreiben Regi regum an Konstantin IV., 682 (Leo II. wird am 17. August 682 geweiht und bestätigt die Akten im selben Jahr), Denzinger, Symboles et définitions de la foi catholique, Paris, Cerf, 1996 (DH-Nummerierung), §§561–563. Incipit Regi regum belegt durch das nach Maassen erstellte Verzeichnis der Papstbriefe (LEO II A an Kaiser Konstantin).
16Third Council of Constantinople, „Extracts from the Acts, Session VIII“, New Advent, NPNF 2/14 (Frage des Kaisers an Makarius und Antwort des Makarius): "I do not say that there are two wills or two operations in the dispensation of the incarnation of our Lord Jesus Christ, but one will and one theandric operation".
17Third Council of Constantinople, New Advent, NPNF 2/14: Akklamationen der „Session XVI“ (« To Macarius the heretic, anathema! ») und Schlussadresse an den Kaiser („The Prosphoneticus to the Emperor“, im Anschluss an die Akten der XVIII. Sitzung, 16. September 681): « we anathematize and depose Macarius, who was bishop of Antioch ».
18 26III. Konzil von Konstantinopel, Glaubensdefinition, Denzinger, Symboles et définitions de la foi catholique, Paris, Cerf, 1996 (DH-Nummerierung), §§554–555: Aufnahme der Christologie von Chalkedon. Englischer Text (DH): « one and the same Christ [...] in two natures recognized unfusedly, unchangeably, inseparably, indivisibly » (Denzinger online, clerus.org).
19Lk 22,42; III. Konzil von Konstantinopel, Glaubensdefinition, Denzinger §556: Das menschliche Wollen Christi folgt seinem göttlichen Wollen und unterwirft sich ihm ohne Gegensatz.
22 34III. Konzil von Konstantinopel, Glaubensdefinition, Denzinger, Symboles et définitions de la foi catholique, Paris, Cerf, 1996 (DH-Nummerierung), §557; Zitat aus dem Tomus an Flavian Leos des Großen, wonach jede Natur vollbringt, was ihr eigen ist. Englischer Text (DH): « For each form does what is proper to itself with the mutual participation of the other » (Denzinger online, clerus.org).
23 24III. Konzil von Konstantinopel, Verurteilung der Monotheleten und des Honorius, Denzinger, Symboles et définitions de la foi catholique, Paris, Cerf, 1996 (DH-Nummerierung), §§550–552 (Sequenz in Kohärenz mit den Ankerpunkten §§548, 553–559, 566 der DH-Onlineausgabe, die diese Auszüge auslässt). Diese Paragraphen nennen Sergius, Cyrus, Pyrrhus, Paul, Petrus und Theodor von Pharan, aber nicht Makarius: zu ihm siehe die Konzilsakten, Akklamationen der „Session XVI“ (« To Macarius the heretic, anathema! ») und Schlussadresse (« The Prosphoneticus to the Emperor », im Anschluss an die Akten der XVIII. Sitzung), New Advent, NPNF 2/14.
25T. Shahan, "Third Council of Constantinople", New Advent, Erörterung der Verurteilung des Honorius und Unterscheidung von einer Ex-cathedra-Definition; siehe auch Denzinger §§552–563 zur konziliaren Verurteilung und zur Bestätigung durch Leo II.
30Leo II., Schreiben Regi regum, Denzinger, Symboles et définitions de la foi catholique, Paris, Cerf, 1996 (DH-Nummerierung), §§561–562 (Sequenz in Kohärenz mit den Ankerpunkten §§553–559, 566 der DH-Onlineausgabe, die diese Auszüge auslässt): Bestätigung des sechsten Konzils und Übereinstimmung mit den fünf vorausgegangenen Konzilien.
31Orthodox Church in America, The Orthodox Faith, Bd. III, "The Sixth Ecumenical Council": östliche Rezeption der Lehre des Sophronius, Maximus und Martin, Verurteilung von Sergius, Pyrrhus, Paul, Petrus und Honorius, Wiederherstellung der Gemeinschaft.
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