Die auferlegte Buße ist das Werk der Genugtuung, das der Priester dem Büßer nach dem (Sünden-)Bekenntnis vorschlägt — das Gebet, das Fasten, das Almosen oder die Geste der Wiedergutmachung, die er ihm aufträgt, „um den durch die Sünde verursachten Schaden wiedergutzumachen und die Gewohnheiten des Jüngers Christi wiederherzustellen"[1]. Die Theologie nennt sie die Genugtuung, vom lateinischen satisfactio; die Alltagssprache hat sie auf das bloße Wort „Buße" verkürzt — „als Buße beten Sie drei Gegrüßet seist du, Maria*“*. Sie ist der dritte Akt des Büßers, nach der Reue des Herzens und dem (Sünden-)Bekenntnis der Lippen, und sie setzt im konkreten Leben die Heilung fort, die die Absolution begonnen hat.
Viele Gläubige erleben sie als bloße Formalität — ein paar Gebete, die man beim Verlassen des Beichtstuhls gedankenlos herunterbetet. Die katholische Tradition sieht darin etwas ganz anderes: einen Akt, durch den der begnadigte Sünder „die volle geistliche Gesundheit wiedererlangt"[2] und sich Christus gleichgestalten lässt. Dieser Artikel legt dar, was genau die auferlegte Buße ist, warum die Kirche sie für notwendig hält, obwohl die Absolution die Schuld bereits getilgt hat, was die Heilige Schrift und die Väter dazu sagen, wie das Konzil von Trient ihre Lehre gegen die Reformatoren festgelegt hat, welche Werke sie umfasst, wie sie sich in den Ritus und das Recht der Kirche einfügt und worin ihr geistlicher Sinn besteht.
Die auferlegte Buße ist nur ein Teil des Sakraments: zum Sakrament der Versöhnung als Ganzem siehe Die Beichte; zur Vorbereitung, die ihm vorausgeht, Die Gewissenserforschung; zu den häufigen Missverständnissen über dieses Thema Die häufigen Irrtümer über die Buße und Die häufigen Irrtümer über die Wiedergutmachung.
Was ist die „auferlegte Buße“?
Der dritte Akt des Büßers
Das Bußsakrament hat keine äußere „sinnliche" Materie wie das Wasser der Taufe oder das Brot der Eucharistie. Seine Materie besteht aus den Akten des Büßers selbst, die die Theologen die „Quasi-Materie" des Sakraments nennen[3]. Diese Akte sind drei an der Zahl, und der Katechismus des Konzils von Trient hat sie in einer klassischen Formel zusammengefasst:
„Die Buße verpflichtet den Sünder, alle ihre Elemente bereitwillig anzunehmen: in seinem Herzen die Reue; in seinem Mund das Bekenntnis; in seinem Verhalten eine vollkommene Demut oder eine fruchtbare Genugtuung.“ — Katechismus des Konzils von Trient, II, 5, 21, zitiert im Katechismus der Katholischen Kirche § 1450[4]
Die Reue — „Seelenschmerz und Verabscheuung der begangenen Sünde, verbunden mit dem Vorsatz, nicht mehr zu sündigen"[5] — steht an erster Stelle; das (Sünden-)Bekenntnis (die Beichte im eigentlichen Sinn) folgt danach; die Genugtuung kommt an dritter Stelle, und sie ist es, die man die „auferlegte Buße" nennt. Die drei Akte sind, unter dem Wirken des Heiligen Geistes, „gleichermaßen wesentlich"[6]. Die Genugtuung ist also kein fakultatives Anhängsel: Sie gehört zur Struktur des Sakraments selbst.
Die drei Bedeutungen des Wortes „Buße“
Das Wort „Buße" ist trügerisch, weil es drei ineinander verschachtelte Wirklichkeiten umfasst. Sie zu unterscheiden, vermeidet die meisten Missverständnisse.
| Bedeutung des Wortes „Buße“ | Was es bezeichnet | Beispiel |
|---|---|---|
| Die Tugend | Die habituelle Gesinnung der Umkehr, die Reue über die Sünde und der Wille, das Leben zu ändern | „Buße tun“, sich bekehren |
| Das Sakrament | Das Sakrament der Versöhnung als Ganzes: Reue, (Sünden-)Bekenntnis, Genugtuung, Absolution | „zur Buße gehen“, beichten |
| Die auferlegte Genugtuung | Das konkrete Werk — Gebet, Fasten, Almosen, Wiedergutmachung — das der Beichtvater nach dem (Sünden-)Bekenntnis vorschlägt | „seine Buße verrichten“, die aufgetragenen Gebete sprechen |
Es ist die dritte Bedeutung, die Gegenstand dieses Artikels ist. Wenn der Priester sagt: „Als Buße werden Sie Folgendes tun“, bezeichnet er weder die Tugend noch das Sakrament, sondern den genugtuenden Akt, den der Büßer, einmal losgesprochen, vollbringen wird, um „noch etwas mehr zu tun"[7] und wiedergutzumachen. Der Römische Katechismus hielt schon fest: Die Genugtuung ist „die Entschädigung, die der Mensch Gott für das ihm zugefügte Unrecht leistet", und die Kirche nennt sie „Buße", weil sie das äußere Zeichen des inneren Schmerzes ist[8].
Genugtuung leisten, wiedergutmachen, sühnen
Drei Verben kehren in den Texten wieder: genugtuen, wiedergutmachen, sühnen. Sie sind keine Synonyme, sondern beleuchten je einen Aspekt.
- Genugtuen (satis-facere, „genug tun“): Gott die Ehre zurückerstatten, die die Sünde ihm verweigert hat, indem man freiwillig eine Strafe auf sich nimmt.
- Wiedergutmachen: wieder in Ordnung bringen, was die Sünde in Unordnung gebracht hat, insbesondere in der Gerechtigkeit gegenüber dem Nächsten (die dem Nächsten geschuldete Wiedergutmachung).
- Sühnen: die Strafe der Sünde tragen und auf sich nehmen, in Vereinigung mit Christus.
Der Katechismus verwendet alle drei: Der Sünder „muss seinen Sünden in angemessener Weise ,Genugtuung leistenʻ oder sie ,sühnenʻ", und „diese Genugtuung nennt man auch Buße"[9]. Die auferlegte Buße ist also, in einer einzigen Geste, Genugtuung, Wiedergutmachung und Sühnung — stets aufgepfropft, wie noch zu zeigen sein wird, auf die einzige Genugtuung Christi.
Warum genügt die Absolution nicht?
Hier der naheliegendste und häufigste Einwand: Wenn die Absolution die Sünde wirklich tilgt, warum legt der Priester dann noch eine Buße auf? Wäre Gottes Vergebung unvollständig? Die Antwort berührt den Kern der katholischen Lehre über die Sünde und ihre Folgen.
Die Sünde hinterlässt „Unordnungen“
Der Katechismus antwortet mit großer Genauigkeit: Die Absolution tilgt die Schuld, aber sie macht nicht mit einem Schlag alles wieder gut, was die Sünde beschädigt hat.
„Die Absolution tilgt die Sünde, aber sie behebt nicht alle Unordnungen, die die Sünde verursacht hat. Von der Sünde befreit, muss der Sünder noch die volle geistliche Gesundheit wiedererlangen. Er muss also noch etwas mehr tun, um seine Verfehlungen wiedergutzumachen: Er muss seinen Sünden in angemessener Weise ,Genugtuung leistenʻ oder sie ,sühnenʻ.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1459[10]
Das Bild ist medizinisch, und es trifft zu. Eine vergebene Wunde ist keine geheilte Wunde: Die Vergebung stellt die Freundschaft wieder her, aber die Genesung braucht Zeit und Pflege. Die Sünde hat in der Seele schlechte Gewohnheiten gegraben, ungeordnete Anhänglichkeiten, eine Schuld gegenüber dem verletzten Nächsten; sie hat den Willen geschwächt und die Begierden fehlgeleitet. Die Absolution schenkt die Gnade zurück; die auferlegte Buße beginnt, die Seele neu zu erziehen und das Unrecht wiedergutzumachen. Darum spricht der Katechismus davon, „die Gewohnheiten des Jüngers Christi wiederherzustellen"[11].
Die Unterscheidung von Schuld und Strafe
Hinter dieser Praxis steht eine entscheidende theologische Unterscheidung: die von Schuld (culpa) und Strafe (poena). Die schwere Sünde zieht zwei Folgen nach sich:
- die Schuld selbst, das heißt den Bruch der Gemeinschaft mit Gott, der die ewige Strafe verdient;
- eine ungesunde Anhänglichkeit an die Geschöpfe, die eine Läuterung verlangt, sei es hienieden, sei es nach dem Tod im Fegefeuer — das ist die zeitliche Sündenstrafe[12].
Der Katechismus unterscheidet beide klar:
„Diese beiden Strafen dürfen nicht als eine Art Rache aufgefasst werden […]. Die Vergebung der Sünde und die Wiederherstellung der Gemeinschaft mit Gott bringen den Nachlass der ewigen Sündenstrafen mit sich. Aber zeitliche Sündenstrafen bleiben bestehen.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1472–1473[13]
Die Absolution lässt die Schuld und die ewige Strafe nach; aber die zeitliche Sündenstrafe bleibt, und sie ist es, die die Genugtuung — die auferlegte Buße, verbunden mit den Ablässen und der Annahme der Prüfungen — schon in diesem Leben abträgt. Was hienieden nicht abgetragen wird, wird im Fegefeuer abgetragen. Die auferlegte Buße ist so der erste Schritt einer Läuterung, die der Christ gut daran tut, ohne zu warten zu beginnen.
Christus gleichgestaltet, „der allein Genugtuung geleistet hat“
Eine Frage bleibt: Wie könnten ein armseliges Gebet, ein Fasten, ein Almosen Gott für eine Beleidigung seiner unendlichen Majestät „genugtun"? Genau genommen können sie es nicht. Die Genugtuung des Christen hat keinen Wert aus sich selbst: Sie gilt nur aufgepfropft auf die einzige und überreiche Genugtuung Christi.
„Solche Bußwerke helfen uns, uns Christus gleichzugestalten, der allein für unsere Sünden ein für alle Mal Genugtuung geleistet hat. Sie ermöglichen es uns, Miterben des auferstandenen Christus zu werden, ,da wir ja mit ihm leidenʻ (Röm 8, 17).“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1460[14]
Das ist der entscheidende Punkt, und er trennt die katholische Lehre radikal von jeder Vorstellung eines „Loskaufs" aus eigener Kraft. Christus hat ein für alle Mal bezahlt; unsere Genugtuungen ergänzen die seine nicht, als wäre sie unzureichend, sondern sie gliedern uns in sie ein. Der heilige Paulus drückt es paradox aus: Er „ergänzt an seinem Fleisch, was an den Leiden Christi noch fehlt" (Kol 1, 24) — nicht als wäre die Passion unvollständig, sondern Christus will, dass seine Glieder daran teilhaben[15]. Die auferlegte Buße ist also eine Weise, mit Christus und in Christus zu leiden, um in die Frucht seines Kreuzes einzugehen.
Was Schrift und Väter lehren
Die auferlegte Buße ist keine späte juristische Erfindung: Sie setzt eine sehr alte biblische Überzeugung fort, wonach die wahre Umkehr Taten hervorbringt und nicht nur Gefühle.
„Bringt Früchte hervor, die der Buße würdig sind"
Johannes der Täufer und sodann Christus verlangen von den Bekehrten keine abstrakte Reue, sondern ein verändertes Leben:
„Bringt also Früchte hervor, die der Umkehr würdig sind." — Der heilige Johannes der Täufer, Evangelium nach Lukas 3, 8[16]
Auf die Frage der Menge „Was sollen wir also tun?" antwortet Johannes mit konkreten Werken: Kleider und Nahrung teilen, nicht erpressen, sich mit dem Sold begnügen (Lk 3, 10–14)[17]. Die echte Umkehr erweist sich an ihren Früchten. Die sakramentale Genugtuung ist genau die Ordnung dieser „würdigen Früchte": Die Kirche begnügt sich nicht damit, die Reue festzustellen, sie verkörpert sie in einer Tat.
Die Büßer der Bibel
Das Alte wie das Neue Testament sind voll von Büßern, die wiedergutmachen. David fastet nach seiner Sünde, weint und verfasst das Miserere (Ps 51)[18]. Die Niniviten rufen auf die Predigt des Jona hin „mit aller Kraft zu Gott", fasten und „kehren um von ihrem bösen Weg" (Jon 3, 5–10)[19]. Vor allem Zachäus veranschaulicht die dem Nächsten geschuldete Wiedergutmachung: Kaum bekehrt, verpflichtet er sich, das Geraubte vierfach zurückzugeben:
„Siehe, Herr: Die Hälfte meines Vermögens gebe ich den Armen, und wenn ich jemanden betrogen habe, gebe ich es vierfach zurück." — Zachäus, Evangelium nach Lukas 19, 8[20]
Der Engel Rafael schließlich gibt im Buch Tobit die Formel, die zum klassischen Gerüst der Genugtuungswerke werden sollte:
„Gut ist das Gebet mit dem Fasten, und Almosen ist besser als aufgehäuftes Gold." — Der Engel Rafael, Buch Tobit 12, 8[21]
Gebet, Fasten, Almosen: Diese drei Werke, schon im Alten Testament vereint und von Christus in der Bergpredigt aufgegriffen (Mt 6, 1–18), werden die drei Säulen der christlichen Genugtuung bilden.
Die öffentliche Buße der ersten Jahrhunderte
In den ersten Jahrhunderten hatte die Genugtuung nichts Symbolisches: Für schwere öffentliche Sünden (Abfall, Mord, Ehebruch) legte die Kirche eine mitunter sehr lange öffentliche Buße auf — Bußgewand, Fasten, zeitweiser Ausschluss von der Eucharistie, Niederwerfung an der Kirchentür — vor der feierlichen Versöhnung, oft am Gründonnerstag[22]. Diese Disziplin, bezeugt durch Tertullian (De paenitentia) und geordnet durch die Konzilien, zeigte, dass Vergebung Gottes und Wiedereingliederung in die Gemeinschaft über einen wirklichen Weg der Wiedergutmachung führten.
Der allmähliche Übergang vom 6. bis zum 8. Jahrhundert zur privaten und wiederholbaren Beichte — gebracht von den irischen Mönchen mit ihren „Bußbüchern", jenen Tarifen, die die für jede Schuld fällige Genugtuung im Einzelnen festlegten — milderte die Strenge der Strafen, bewahrte aber das Prinzip: Jedem (Sünden-)Bekenntnis entspricht ein Werk der Genugtuung[23]. Das Vierte Laterankonzil (1215) schreibt mit der jährlichen Beichtpflicht vor, dass der Gläubige „die auferlegte Buße" vollbringe — der Ausdruck ist kanonisch[24].
- um 203Tertullian — De paenitentia
Die erste christliche Abhandlung über die Buße beschreibt die Exomologese: das (Sünden-)Bekenntnis, begleitet von öffentlichen Genugtuungsakten (Fasten, Bußgewand, Niederwerfung) vor der Versöhnung.
- 4.–5. JahrhundertDie geordnete öffentliche Buße
Die Konzilien legen Bußzeiten für schwere Sünden fest; der Büßer wird feierlich versöhnt, oft am Gründonnerstag, nachdem er seine Genugtuung vollbracht hat.
- 6.–8. JahrhundertDie irischen Bußbücher
Die keltischen Mönche verbreiten die private und wiederholbare Beichte, mit „Bußbüchern", die die für jede Sünde fällige Genugtuung genau bemessen.
- 1215Lateran IV — Kanon 21
Das Konzil schreibt die jährliche Beichte und die Vollbringung „der auferlegten Buße" vor: Der Ausdruck wird zur Norm des universalen Rechts.
- 25. November 1551Konzil von Trient, XIV. Sitzung
Gegen die Reformatoren definiert Trient die Genugtuung als Wesensbestandteil des Sakraments (Kap. 8–9; Kanones 12–15; DS 1689–1715).
- 1973Ordo Paenitentiae
Das neue Bußrituale stellt nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil den Sinn der Genugtuung wieder her: eine Buße als „wahres Heilmittel gegen die Sünde und Hilfe zu einem neuen Leben".
Die Väter: „Gott Genugtuung leisten"
Der Wortschatz der Genugtuung ist väterlich, bevor er scholastisch wird. Tertullian beschreibt schon im 3. Jahrhundert die Buße als den Akt, durch den der Sünder dem Herrn Genugtuung leistet[25]. Der heilige Cyprian drängt nach der Decischen Verfolgung die Lapsi, ihre Schuld zu bekennen, „solange die Genugtuung und die durch die Priester gewährte Vergebung vor dem Herrn noch Gefallen finden" (De lapsis, 29)[26].
Diese Überzeugung — dass die freiwillige Buße die göttliche Strenge entwaffnet — durchdringt die gesamte lateinische Überlieferung und begründet die Praxis der auferlegten Buße: Die Kirche schlägt dem Büßer nur, in dem vom Beichtvater weise abgewogenen Maß, jene Akte vor, durch die er selbst seinen Anteil an der Wiedergutmachung übernimmt.
Die festgelegte Lehre: das Konzil von Trient
Im 16. Jahrhundert wird die Genugtuung zu einem Hauptbruchpunkt mit der Reformation. Für Luther wird der Mensch allein durch den Glauben gerettet, und jeder Gedanke, Gott für seine Sünden zu „genügen", wäre ein Angriff auf die Hinlänglichkeit des Kreuzes: Gott würde mit der Vergebung der Schuld zugleich jede Strafe erlassen. Das Konzil von Trient antwortet in seiner XIV. Sitzung (25. November 1551) mit einer Lehre und Kanones, die die dogmatische Referenz bleiben[27].
Kapitel VIII: Notwendigkeit und Frucht der Genugtuung
Das Konzil stellt zunächst die Tatsache fest: Es ist falsch, dass Gott mit der Schuld immer die ganze Strafe erließe. Schrift und Erfahrung bezeugen das Gegenteil — Gott vergibt David, kündigt ihm aber zeitliche Züchtigungen an (2 Sam 12, 13–14); er vergibt den Hebräern, lässt sie aber die Folgen ihres Murrens tragen[28].
„Es ist gänzlich falsch und dem Wort Gottes fremd, dass die Schuld vom Herrn niemals nachgelassen werde, ohne dass zugleich auch die ganze Strafe nachgelassen würde." — Konzil von Trient, XIV. Sitzung, Lehre über die Buße, Kap. 8[29]
Das Konzil fügt hinzu, dass diese „Genugtuungen" keine demütigenden Fronarbeiten sind, sondern Heilmittel: Sie „erinnern nachdrücklich an die Sünde und halten wie ein Zügel davon zurück", machen den Büßer für die Zukunft wachsamer und gleichen ihn Christus an, der für uns Genugtuung geleistet hat[30].
Kapitel IX: die Werke der Genugtuung
Das folgende Kapitel präzisiert, wie wir Genugtuung leisten: niemals aus uns selbst, sondern „durch Christus". Und es weitet die Genugtuung über die vorgeschriebenen Werke hinaus aus: Zur Genugtuung gehören auch die von Gott gesandten Prüfungen, die mit Geduld angenommen werden.
„Durch Christus Jesus können wir Gott dem Vater Genugtuung leisten, nicht nur durch Strafen, die wir uns freiwillig auferlegen, um die Sünde zu bestrafen, oder durch jene, die uns der Priester nach dem Maß der Schuld auferlegt, sondern auch — und das ist der größte Liebesbeweis — durch die zeitlichen Prüfungen, die Gott uns sendet und die wir geduldig ertragen." — Konzil von Trient, XIV. Sitzung, Lehre über die Buße, Kap. 9[31]
Das ist eine zutiefst tröstliche Lehre: Krankheit, Trauer und geduldig angenommene Widerwärtigkeiten „in Vereinigung mit dem Leiden Christi" werden selbst zur Genugtuung. Die im Beichtstuhl auferlegte Buße ist nur der sichtbare und geordnete Anteil einer Genugtuung, die das ganze Leben durchdringen kann und soll.
Die Kanones (DS 1712–1715)
Den lehrhaften Kapiteln entsprechen Kanones, die die gegnerischen Irrtümer mit dem Anathema belegen.
| Kanon | Verurteilter Irrtum | Bejahte katholische Lehre |
|---|---|---|
| 12 (DS 1712) | Gott erlasse mit der Schuld immer die ganze Strafe; die einzige Genugtuung sei der Glaube | Die zeitliche Sündenstrafe bleibt bestehen; die Genugtuung ist mehr als der Glaube |
| 13 (DS 1713) | Die Genugtuung beschränke sich auf das „neue Leben" | Die Bußwerke (Gebet, Fasten, Almosen) sind wahre Genugtuung |
| 14 (DS 1714) | Diese Genugtuungen seien nur „menschliche Überlieferungen", die die Gnade verdunkelten | Sie sind Gottesverehrung, geleistet durch Christus |
| 15 (DS 1715) | Die Schlüsselgewalt diene nur zum Lösen, nicht zum Auferlegen von Strafen | Der Priester kann als Richter Strafen und Genugtuungen auferlegen |
Der Kanon 15 ist für unser Thema besonders aufschlussreich: Er verteidigt das Recht des Beichtvaters, eine Buße aufzuerlegen. Der Priester ist kein bloßer Verteiler der Vergebung; er ist nach Trient von Christus zum „Richter" bestellt (Joh 20, 23), und die Gewalt zu binden schließt ein, die angemessene Genugtuung vorzuschreiben[32].
Die Werke der Genugtuung
Welche Werke kann der Beichtvater auferlegen? Der Katechismus gibt eine offene Aufzählung; die Überlieferung hat drei Säulen und einen vierten Bereich herausgearbeitet: das angenommene Kreuz.
Gebet, Fasten, Almosen: die drei Säulen
Seit dem Buch Tobit (12, 8) und der Bergpredigt (Mt 6) anerkennt die Überlieferung drei vorrangige Werke der Genugtuung, die den drei großen Unordnungen der Sünde entsprechen:
| Werk | Unordnung, die es aufrichtet | Referenz |
|---|---|---|
| Das Gebet | Der Stolz und das Vergessen Gottes (Sünde gegen Gott) | Tob 12, 8; Mt 6, 5–13 |
| Das Fasten | Die Sinnlichkeit und die Begierde (Sünde gegen sich selbst) | Tob 12, 8; Mt 6, 16–18; Joel 2, 12 |
| Das Almosen | Der Geiz und die Härte (Sünde gegen den Nächsten) | Tob 12, 8–9; Mt 6, 1–4; Dan 4, 24 |
Der heilige Thomas von Aquin greift diese Dreiheit als den vollständigen Ausdruck der Genugtuung auf: „Die Werke der Genugtuung sind drei an der Zahl als hauptsächliche: das Fasten gegen die Begierlichkeit des Fleisches, das Almosen gegen die Begierlichkeit der Augen, das Gebet gegen den Hochmut des Lebens."[33] Der Prophet Daniel hatte es dem König Nebukadnezar mit eindringlicher Kraft gesagt: „Löse deine Sünden durch Almosen und deine Missetaten durch Barmherzigkeit gegen die Armen" (Dan 4, 24)[34]. Darum legt der Beichtvater so oft einige Gebete auf, kann aber auch ein Fasten, ein Almosen oder einen Krankenbesuch vorschreiben: Er schöpft aus diesem Schatz.
Das dem Nächsten zugefügte Unrecht wiedergutmachen
Die Genugtuung enthält eine Dimension strenger Gerechtigkeit, die nichts ersetzen kann: Hat die Sünde den Nächsten verletzt, muss man wiedergutmachen. Der Katechismus ist eindeutig:
„Viele Sünden fügen dem Nächsten Schaden zu. Man muss das Möglichste tun, um ihn wiedergutzumachen (zum Beispiel Gestohlenes zurückgeben, den Ruf des Verleumdeten wiederherstellen, Verletzungen ausgleichen). Die schlichte Gerechtigkeit verlangt es." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1459[35]
Diese Wiedergutmachung ist nicht freiwillig: Ein Dieb, der nicht entschlossen ist zurückzugeben, ein Verleumder, der nicht entschlossen ist, die Wahrheit wiederherzustellen, sind nicht wirklich bereit, die Absolution zu empfangen. Der Beichtvater begnügt sich hier nicht damit, einige Gebete aufzuerlegen: Er erinnert an die Gerechtigkeitspflicht. Die Einzelheiten der häufigen Irrtümer in diesem Punkt — zu wenig wiedergutmachen oder glauben, ein Gebet entbinde von der Rückgabe — werden behandelt in Die häufigen Irrtümer über die Wiedergutmachung.
Die geduldige Annahme des Kreuzes
Über die einzelnen Werke hinaus bezeichnet der Katechismus die höchste Form der Genugtuung: nicht einen hinzugefügten Akt, sondern die Annahme des Kreuzes, das im Leben schon gegenwärtig ist.
„Sie kann im Gebet, in einer Gabe, in Werken der Barmherzigkeit, im Dienst am Nächsten, in freiwilligen Entbehrungen, in Opfern und vor allem in der geduldigen Annahme des Kreuzes bestehen, das wir tragen müssen." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1460[36]
Das Wort „vor allem" ist entscheidend. Die tiefste Genugtuung liegt nicht im Außerordentlichen, sondern in der alltäglichen Geduld: Krankheit, Widerwärtigkeiten und Fehlschläge „in Vereinigung mit Christus" zu tragen, wie es Trient im 9. Kapitel lehrte. Der Beichtvater lädt den Büßer zuweilen ausdrücklich ein, ein gegenwärtiges Leiden so als seine Buße aufzuopfern — und verwandelt ein erlittenes Kreuz in ein dargebrachtes Kreuz.
Die auferlegte Buße in Ritus und Recht
Wo sie in der Beichte steht
Im Ablauf des Sakraments wird die Buße vom Priester nach dem (Sünden-)Bekenntnis und vor der Absolution vorgeschlagen. Der nachkonziliare Ritus (Ordo Paenitentiae, 1973) beschreibt die Abfolge: Nachdem der Büßer seine Sünden bekannt hat, „schlägt der Priester eine Bußleistung (oder Genugtuung) vor, die der Büßer annimmt", lädt dann zur Reue ein und spricht erst danach die Absolution[37]. Diese Reihenfolge hat einen Sinn: Der Büßer nimmt seine Buße in voller Kenntnis an, als Teil seines eigenen Weges, bevor er die Vergebung empfängt, die sie fruchtbar macht.
Derselbe Ritus präzisiert, welcher Art diese Buße sein soll:
„Die Genugtuung soll wirklich ein Heilmittel für die Sünde und eine Hilfe zu einem neuen Leben sein. Der Büßer soll daher etwas vollbringen, das den angerichteten Schaden wiedergutmacht und seinem persönlichen Stand angepasst ist, damit […] er zum neuen Leben voranschreitet." — Bußrituale (Ordo Paenitentiae, 1973), Nr. 18[38]
Der can. 981: „heilsam und angemessen"
Der Codex des Kanonischen Rechtes von 1983 fasst die Pflicht des Beichtvaters und die des Büßers in einem einzigen Canon zusammen:
„Entsprechend der Art und Zahl der Sünden, unter Berücksichtigung jedoch der Lage des Büßers, lege der Beichtvater ihm heilsame und angemessene Genugtuungen auf; der Büßer ist verpflichtet, sie persönlich zu erfüllen." — Codex des Kanonischen Rechtes (1983), can. 981[39]
Drei Forderungen sind darin enthalten. Die Buße muss verhältnismäßig sein, „entsprechend der Art und Zahl der Sünden"; sie muss der „Lage des Büßers" angepasst sein (ein Kranker, ein Kind, ein großer Sünder erhalten nicht dieselbe); sie muss heilsam und angemessen sein, das heißt auf das geistliche Wohl ausgerichtet und nicht auf grundlose Demütigung. Schließlich muss der Büßer sie selbst erfüllen: Niemand kann seine Buße durch einen anderen erfüllen lassen.
Wie der Beichtvater die Buße wählt
Die pastorale Klugheit lehrt den Beichtvater, eine Buße zu wählen, die ein dem Übel angepasstes Heilmittel ist. Schon der Römische Katechismus riet, eine dem bekannten Sündenbekenntnis „entgegengesetzte" Buße aufzuerlegen: dem Geizigen das Almosen, dem Sinnenhaften das Fasten, dem Stolzen einen Akt der Demut[40]. Die Buße wird so zu einer umgekehrten homöopathischen Medizin: Sie übt die Tugend ein, die dem bekannten Laster entgegengesetzt ist.
| Bekannte Schuld | Mögliche „heilende" Buße | innere Logik |
|---|---|---|
| Härte, Geiz | Ein Almosen, ein erwiesener Dienst | Die verweigerte Nächstenliebe einüben |
| Sinnlichkeit, Gefräßigkeit | Ein Fasten, ein Verzicht | Das leibliche Begehren neu ordnen |
| Stolz, Verachtung | Ein Akt der Demut, ein Gebet auf den Knien | Erniedrigen, was sich erhoben hatte |
| Üble Nachrede, Verleumdung | Den Ruf wiederherstellen, für das Opfer beten | In Gerechtigkeit wiedergutmachen |
| Vernachlässigung des Gebets | Eine Zeit des betrachtenden Gebets, die Anbetung | Die zerbrochene Verbindung mit Gott wiederherstellen |
In der Praxis legt der Beichtvater aus Takt und aus Nächstenliebe meist eine leichte Buße auf — einige Gebete —, um nicht zu entmutigen und um durch eine zu spezifische Buße das Beichtgeheimnis nicht zu verraten. Diese scheinbare Leichtigkeit mindert die Lehre nicht: Sie lädt den Büßer ein, durch sein Leben selbst zu vollenden, was die auferlegte Buße nur anstößt.
Die Buße erfüllen: Pflicht, Frist, Vergessen
Der Büßer ist verpflichtet, die angenommene Buße zu erfüllen (can. 981). Einige praktische Fälle kommen häufig vor:
- Wann soll man sie erfüllen? So bald wie möglich, ohne sie endlos aufzuschieben. Eine aus dauerhafter Nachlässigkeit nicht erfüllte Buße wäre eine Schuld, aber die empfangene Absolution bleibt gültig: Die Beichte wird nicht rückwirkend ungültig.
- Wenn man sie vergisst? Unfreiwilliges Vergessen ist keine Sünde; es genügt, sie zu erfüllen, sobald man sich daran erinnert, oder sie bei der nächsten Beichte zu erwähnen, wenn man unsicher ist. Wegen einer schlicht vergessenen Buße beichtet man nicht von Neuem.
- Wenn sie zu schwer erscheint? Der Büßer kann den Priester vor dem Verlassen des Beichtstuhls bitten, sie in eine andere umzuwandeln. Der Beichtvater wird sie bereitwillig anpassen.
- Wenn sie zu leicht erscheint? Nichts hindert daran, von sich aus Werke der Genugtuung hinzuzufügen — das ist sogar empfohlen, denn die auferlegte Buße ist ein Minimum, keine Obergrenze.
Diese praktischen Missverständnisse, insbesondere die falsche Vorstellung, die Buße wäre „der Preis" der Vergebung, werden in Die häufigen Irrtümer über die Buße ausgeführt.
Der geistliche Sinn der auferlegten Buße
Eine Medizin, keine Strafe
Die ständige Gefahr besteht darin, die Buße wie eine Geldstrafe zu leben: einen zu zahlenden Tarif, eine zu erduldende Strafe, um das Recht auf Vergebung zu erhalten. Das ist genau das Gegenteil der Lehre. Die Schuld und die ewige Strafe werden durch die Absolution erlassen — die angenommene Buße geht ihr als Vorschlag voraus und folgt ihr als Erfüllung nach; sie erkauft die Vergebung also nicht — sie setzt deren Heilung fort. Der Katechismus betont: Diese Strafen „dürfen nicht als eine Art Rache" aufgefasst werden, sondern als „die natürlichen Folgen" der Sünde und als Weg der Läuterung[41]. Die auferlegte Buße ist eine Medizin der Genesung, von einem Vater gegeben und nicht von einem rachsüchtigen Richter.
Die Freude der Wiedergutmachung
So verstanden, hört die Buße auf, eine Last zu sein, und wird zu einer ersehnten Gnade. Die liebende Seele will wiedergutmachen; sie erträgt den Gedanken nicht, den verletzt zu haben, den sie liebt, ohne etwas zu tun, um ihn dafür zu trösten. Die Heiligen feilschten weit davon entfernt um die Genugtuung, sie erbaten sie sogar aufs Neue: Ihre Liebe trug sie dazu, weit mehr darzubringen, als je ein Beichtvater vorzuschreiben gewagt hätte. Die auferlegte Buße ist für den Anfänger die Schule dieses Verlangens: Sie lernt sachte, die Reue in eine Opfergabe zu verwandeln und die unfruchtbare Schuld in wiedergutmachende Liebe.
„Den Leib Christi, den wir in der Kommunion empfangen, ist „für uns hingegeben" […]. Jedes Mal, wenn wir ihn empfangen, verkünden wir den Tod des Herrn." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1393, der den heiligen Ambrosius zitiert[42]
Die erfüllte Buße mündet naturgemäß in die Eucharistie, das Ziel jeder Versöhnung: Die wiederhergestellte Seele nährt sich von Dem, mit dem sie versöhnt wurde. Und wenn die Sakramente fehlen, setzen die geistige Kommunion und die Aufopferung der Kreuze diese Logik der liebenden Wiedergutmachung fort.
Alles mit Christus darbringen
Die höchste Weise, die auferlegte Buße zu leben, besteht darin, aus ihr den Anfang eines ganz und gar sühnenden Lebens zu machen: nicht mehr nur nach jeder Beichte „seine Buße verrichten", sondern jeden Tag, jede Pflicht, jedes Kreuz darbringen „in Vereinigung mit Christus, der allein Sühne geleistet hat" (KKK § 1460). Das ist das Herz der katholischen Spiritualität der Sühne: Die Seele begnügt sich nicht damit, ihre eigenen Schulden zu begleichen, sie vereint sich mit Christus, um auch die der anderen zu sühnen, und wird „Miterbin des auferstandenen Christus", weil sie „mit ihm leidet" (Röm 8,17). Die kleine Buße, die man im Beichtstuhl empfangen hat, ist die enge Pforte, durch die man in diese weite Ordnung der Liebe eintritt: Ein als Buße gesprochenes Vaterunser gilt, wenn es so dargebracht wird, schon einen ganzen Himmel.
Weiterführend
- Die Beichte — das Sakrament der Versöhnung im Ganzen, dessen dritten Akt die auferlegte Buße bildet (Reue, [Sünden-]Bekenntnis, Genugtuung).
- Die Gewissenserforschung — die Vorbereitung, die dem Bekenntnis vorausgeht und es ermöglicht, seine Sünden wahrhaftig zu bekennen.
- Die häufigen Irrtümer über die Buße — die Missverständnisse über die Genugtuung und die auferlegte Buße, eines nach dem anderen richtiggestellt.
- Die häufigen Irrtümer über die Wiedergutmachung — die Gerechtigkeitspflicht gegenüber dem geschädigten Nächsten, zu unterscheiden von der eigentlich geistlichen Buße.
- Was ist ein Ablass? — der Nachlass der zeitlichen Sündenstrafe, ergänzend zur sakramentalen Genugtuung.
- Das Fegefeuer — die Läuterung dessen, was hienieden nicht abgetragen wurde und die die auferlegte Buße schon in diesem Leben zu tilgen beginnt.
- Die geistliche Kommunion — die Logik der Wiedergutmachung und der Vereinigung mit Christus fortsetzen, wenn die Sakramente nicht verfügbar sind.
Anmerkungen und Quellen
Katechismus der Katholischen Kirche, § 1494 (Mame/Plon, Ausgabe nach der lateinischen Editio typica von 1997): „Der Beichtvater legt dem Büßer die Vollbringung bestimmter Akte der „Genugtuung" oder der „Buße" auf, um den durch die Sünde verursachten Schaden wiedergutzumachen und die Gewohnheiten des Jüngers Christi wiederherzustellen."
1 11Katechismus der Katholischen Kirche, § 1459: „Viele Sünden fügen dem Nächsten Unrecht zu. Man muss alles Mögliche tun, um es wiedergutzumachen (zum Beispiel Gestohlenes zurückgeben, den Ruf dessen wiederherstellen, der verleumdet wurde, Verletzungen ersetzen). Die bloße Gerechtigkeit verlangt es. Aber außerdem verwundet und schwächt die Sünde den Sünder selbst … Die Absolution tilgt die Sünde, aber sie behebt nicht alle Unordnungen, welche die Sünde verursacht hat. Von der Sünde befreit, muss der Sünder noch die volle geistliche Gesundheit wiedererlangen. Er muss also noch etwas mehr tun, um seine Schuld zu sühnen: er muss in angemessener Weise „Genugtuung leisten" oder seine Sünden „abbüßen". Diese Genugtuung wird auch „Buße" genannt." (vgl. Konzil von Trient: DS 1712).
2 7 9 10 35Katechismus der Katholischen Kirche, § 1450, zitiert den Römischen Katechismus (Catech. R.), II, 5, 21, und das Konzil von Trient (DS 1673): „Die Buße verpflichtet den Sünder, alle ihre Elemente freiwillig anzunehmen: in seinem Herzen die Reue; in seinem Mund das Bekenntnis; in seinem Verhalten eine völlige Demut oder eine fruchtbare Genugtuung."
3 4Katechismus der Katholischen Kirche, § 1451, zitiert das Konzil von Trient, XIV. Sitzung, Kap. 4 (DS 1676): die Reue ist „ein Schmerz der Seele und eine Verabscheuung der begangenen Sünde, verbunden mit dem Vorsatz, künftig nicht mehr zu sündigen".
5Katechismus der Katholischen Kirche, § 1448: die Grundstruktur des Sakraments umfasst die Akte des Büßers — Reue, (Sünden-)Bekenntnis, Genugtuung — und das Handeln Gottes durch die Kirche; die drei Akte des Büßers sind unter dem Wirken des Heiligen Geistes „gleichermaßen wesentlich".
6Katechismus des Konzils von Trient (Römischer Katechismus), II. Teil, Kap. 5 (Vom Bußsakrament), über die Genugtuung: die Genugtuung ist „der volle und vollständige Ersatz des dem anderen zugefügten Unrechts", angewandt auf die Gott für die Sünde geschuldete Wiedergutmachung; sie wird „Buße" genannt als äußeres Zeichen des inneren Schmerzes.
8Katechismus der Katholischen Kirche, § 1472–1473: Unterscheidung der doppelten Folge der Sünde — der ewigen Strafe (mit der Schuld erlassen) und der zeitlichen Sündenstrafen, die „entweder hienieden oder nach dem Tod in dem Fegefeuer genannten Zustand geläutert werden müssen"; „diese beiden Strafen dürfen nicht als eine Art Rache verstanden werden […], sondern als aus dem Wesen der Sünde selbst folgend".
12 13 41Katechismus der Katholischen Kirche, § 1460: „Die Buße, die der Beichtvater auferlegt, muss die persönliche Lage des Büßers berücksichtigen und sein geistliches Wohl suchen. Sie muss so weit wie möglich der Schwere und der Natur der begangenen Sünden entsprechen. Sie kann im Gebet, in einer Gabe, in Werken der Barmherzigkeit, im Dienst am Nächsten, in freiwilligen Entbehrungen, in Opfern bestehen, und vor allem in der geduldigen Annahme des Kreuzes, das wir tragen müssen. Solche Bußwerke helfen uns, uns Christus gleichzugestalten, der allein für unsere Sünden ein für alle Mal Sühne geleistet hat (vgl. Röm 3, 25; 1 Joh 2, 1–2). Sie ermöglichen uns, Miterben des auferstandenen Christus zu werden, „da wir ja mit ihm leiden" (Röm 8, 17)."
14 36Der heilige Paulus, Brief an die Kolosser 1, 24: „Ich ergänze in meinem Fleisch, was an den Bedrängnissen Christi für seinen Leib, die Kirche, noch fehlt." Klassisch angeführter Vers zur Begründung des genugtuenden Wertes der in Vereinigung mit Christus aufgeopferten Leiden, ohne die Hinlänglichkeit der Erlösung zu leugnen.
15Evangelium nach Lukas 3, 8 (Predigt Johannes des Täufers): „Bringt also würdige Früchte der Umkehr (der Buße) hervor." Vgl. Mt 3, 8.
16Evangelium nach Lukas 3, 10–14: auf die Frage „Was sollen wir tun?" schreibt Johannes der Täufer konkrete Werke vor (Kleider und Nahrung teilen, nichts über das Geschuldete hinaus fordern, nichts erpressen) — Vorbild der „Früchte", welche die Genugtuung ordnet.
17Psalm 51 (50), Miserere, David nach seiner Sünde zugeschrieben (vgl. 2 Sam 11–12): Bußgebet schlechthin, verbunden mit dem Fasten und den Tränen des Königs (2 Sam 12, 16).
18Buch Jona 3, 5–10: auf die Predigt des Jona hin „glaubten die Niniviten an Gott", riefen ein Fasten aus, hüllten sich in Säcke und „kehrten um von ihrem bösen Weg"; Gott, der ihre Werke sah, ließ von der Strafe ab.
19Evangelium nach Lukas 19, 8 (Zachäus): „Siehe, Herr, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und wenn ich jemanden übervorteilt habe, gebe ich es vierfach zurück." Schriftliches Vorbild der dem Nächsten geschuldeten Wiedergutmachung (Rückerstattung).
20Buch Tobit 12, 8 (Wort des Engels Rafael): „Gut ist das Gebet mit Fasten, und Almosen ist besser als aufgehäufte Schätze aus Gold." Alttestamentliche Quelle der Dreiheit Gebet–Fasten–Almosen, die von der Tradition als dreifaches Werk der Genugtuung übernommen wurde.
21Zur öffentlichen Buße der Antike (Exomologese): Tertullian, De paenitentia, 9–12; Cyprian, De lapsis, 29. Für schwere und offenkundige Schuld legte die Kirche eine lange und öffentliche Buße auf (Fasten, härenes Gewand, zeitweiliger Ausschluss von der Eucharistie, Niederwerfung), gefolgt von einer feierlichen Versöhnung, oft am Gründonnerstag. Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1447, über den Wandel der Sakramentsformen.
22Zu den irischen Bußbüchern und der wiederholbaren Privatbeichte (6.–8. Jh.): Katechismus der Katholischen Kirche, § 1447; C. Vogel, Le pécheur et la pénitence au Moyen Âge, Cerf. Die „Bußbücher" legten einen ausführlichen Tarif der Genugtuung (Fasten, Gebete, Almosen) für jede Art von Schuld fest.
23Viertes Laterankonzil (1215), Kanon 21 Omnis utriusque sexus: Jeder Gläubige, der das Alter der Unterscheidung erreicht hat, muss seine Sünden mindestens einmal im Jahr seinem eigenen Priester bekennen, „die ihm auferlegte Buße nach Kräften erfüllen" (iniunctam sibi poenitentiam) und mindestens zu Ostern die Eucharistie empfangen. Vgl. Denzinger Nr. 812. Siehe Das Vierte Laterankonzil (1215).
24Tertullian, De paenitentia, 9: die Buße (Exomologese) ist der Akt, durch den der Sünder „dem Herrn Genugtuung leistet"; erste systematische christliche Verwendung des Vokabulars der satisfactio für die Sünde.
25Der heilige Cyprian von Karthago, De lapsis (Über die Gefallenen), 29 — verfasst 251, nach der decischen Verfolgung: „Jeder bekenne seine Schuld, ich bitte euch, Brüder, solange der, der gesündigt hat, noch in dieser Welt ist, solange sein Bekenntnis noch angenommen werden kann, solange die durch die Priester gewährte Genugtuung und Vergebung bei Gott wohlgefällig ist." Lateinischer Text: „Confiteantur singuli, quaeso vos fratres, delictum suum, dum adhuc qui deliquit in saeculo est, dum admitti confessio eius potest, dum satisfactio et remissio facta per sacerdotes apud Dominum grata est." (engl. Übers. R. E. Wallis, Ante-Nicene Fathers, Bd. 5, online: newadvent.org/fathers/050703.htm.)
26Konzil von Trient, XIV. Sitzung (25. November 1551), unter Julius III.: Lehre und Kanones über das hochheilige Bußsakrament. Die Lehre über die Genugtuung steht in den Kapiteln 8 und 9; die Kanones 12 bis 15 verurteilen die gegnerischen Irrtümer (DS 1712–1715). H. Denzinger, Enchiridion Symbolorum.
27Konzil von Trient, XIV. Sitzung, Lehre über die Buße, Kap. 8 („Über Notwendigkeit und Frucht der Genugtuung"); Denzinger Nr. 1689–1692: „Es ist gänzlich falsch und dem Wort Gottes fremd, dass die Schuld vom Herrn niemals erlassen werde, ohne dass zugleich die ganze Strafe vergeben sei." Das Konzil führt das Beispiel Davids an (2 Sam 12, 13–14), dem vergeben, aber zeitlich gezüchtigt wurde, und lehrt, dass die Genugtuungen „von der Sünde abrufen, sie wie ein Zaum zurückhalten" und den Büßer Christus gleichgestalten, der für uns Genugtuung geleistet hat.
28 29 30Konzil von Trient, XIV. Sitzung, Lehre über die Buße, Kap. 9 („Über die Werke der Genugtuung"); Denzinger Nr. 1693: „Durch Christus Jesus können wir Gott dem Vater Genugtuung leisten, nicht nur durch Strafen, die wir uns freiwillig zur Bestrafung der Sünde auferlegen, oder durch jene, die uns der Priester nach dem Maß der Schuld auferlegt, sondern auch durch die von Gott verhängten zeitlichen Heimsuchungen, die wir geduldig ertragen." (Deutsche Übersetzung des lateinischen Textes; Original in der Anmerkung zitiert.) Lateinischer Text: „per Christum Iesum satisfacere possumus Deo Patri non solum poenis nostro arbitrio ad vindicandum peccatum susceptis, vel etiam sacerdotis arbitrio pro mensura delicti impositis, sed etiam (quod maximum amoris argumentum est) temporalibus flagellis a Deo inflictis et a nobis patienter toleratis."
31Konzil von Trient, XIV. Sitzung, Kanon 15 (DS 1715): „Wenn jemand sagt, die Schlüsselgewalt sei der Kirche nur zum Lösen gegeben und nicht auch zum Binden, und dass daher die Priester, wenn sie den Beichtenden Strafen auferlegen, gegen Zweck und Einsetzung dieser Gewalt durch Christus handelten: der sei ausgeschlossen." Kanonische Grundlage des Rechts des Beichtvaters, eine Genugtuung aufzuerlegen.
32Der heilige Thomas von Aquin, Summa theologiae, Supplement, q. 15, a. 3: die drei Hauptwerke der Genugtuung entsprechen den drei Gütern, die der Mensch durch die Sünde missbraucht — das Fasten (gegen die Güter des Leibes, die Fleischeslust), das Almosen (gegen die äußeren Güter, die Augenlust), das Gebet (durch das die Seele sich Gott unterwirft, gegen den Hochmut des Lebens; vgl. 1 Joh 2, 16). Von der Tradition übernommene Dreiheit (Tob 12, 8; Mt 6).
33Buch Daniel 4, 24 (Vulgata; 4, 27 in anderer Zählung): Daniel zu König Nebukadnezzar: „Löse deine Sünden durch Almosen ein und deine Missetaten durch Barmherzigkeit gegen die Armen." Klassischer Vers über den genugtuenden Wert des Almosens.
34Bußrituale (Ordo Paenitentiae, promulgiert durch Dekret der Kongregation für den Gottesdienst, 2. Dezember 1973, in Kraft 1974), Praenotanda und Ritus der Versöhnung eines einzelnen Büßers: nach dem Bekenntnis „legt der Priester dem Büßer einen Akt der Buße (oder Genugtuung) vor, den dieser annimmt, um die Sünde wiedergutzumachen und sein Leben zu bessern"; es folgen die Einladung zur Reue, die Absolution und die Danksagung.
37Bußrituale (Ordo Paenitentiae, 1973), Nr. 18: „Die wahre Umkehr vollendet sich durch die Genugtuung für die Sünden, die Besserung des Lebens und die Wiedergutmachung der Schäden. […] Die Genugtuung muss der persönlichen Lage der Büßer angepasst sein, damit sie die gestörte Ordnung wiederherstellen und von dem Übel, an dem sie litten, durch ein entgegengesetztes Heilmittel geheilt werden." (Deutsche Wiedergabe des Ritualtextes.)
38Codex des Kanonischen Rechtes (1983), can. 981: „Je nach Art und Zahl der Sünden, unter Berücksichtigung der Lage des Büßers freilich, lege der Beichtvater heilsame und angemessene Genugtuungen auf; der Büßer ist durch die Verpflichtung gehalten, sie persönlich zu erfüllen." Lateinischer Text: „Pro qualitate et numero peccatorum, habita tamen ratione paenitentis condicionis, salutares et convenientes satisfactiones confessarius iniungat; quas paenitens per se ipse implendi obligatione tenetur."
39Katechismus des Konzils von Trient (Römischer Katechismus), II, 5, über die Wahl der Genugtuung: der Beichtvater muss eine den Verfehlungen angemessene Buße auferlegen und, soweit möglich, eine solche, die den bekannten Sünden „entgegengesetzt" ist (dem Geizigen das Almosen, dem Sinnlichen das Fasten, dem Hochmütigen die Demut), damit das Heilmittel der Krankheit entgegenwirke. Grundsatz, übernommen in Nr. 18 des Ordo Paenitentiae („ein entgegengesetztes Heilmittel").
40Katechismus der Katholischen Kirche, § 1393, zitiert den heiligen Ambrosius, De sacramentis, 4, 28: „Der Leib Christi, den wir in der Kommunion empfangen, ist „für uns hingegeben" […]. Jedes Mal, wenn wir ihn empfangen, verkünden wir den Tod des Herrn." Hier zitiert, um das eucharistische Ziel der Versöhnung zu zeigen.
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