Die katholischen liturgischen Riten

Überblick über die katholischen liturgischen Riten: der römische Ritus in seinen heutigen Formen, der ambrosianische Ritus, der hispano-mozarabische Ritus, die Riten der Ordensgemeinschaften, der zairische Gebrauch des römischen Ritus, der Divine-Worship-Gebrauch der Ordinariate und die fünf großen ostkirchlichen Traditionen. Gleiche Würde aller rechtmäßig anerkannten Riten.

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Die katholischen liturgischen Riten bezeichnen die Gesamtheit der liturgischen, theologischen, spirituellen und disziplinären Überlieferungen, durch die die vierundzwanzig eigenberechtigten Teilkirchen (Ecclesiae sui iuris), aus denen die katholische Kirche besteht, das Geheimnis Christi in voller Gemeinschaft mit dem Nachfolger Petri feiern. Der römische Ritus — derjenige der Lateinischen Kirche, dem etwa 98 % der Katholiken weltweit angehören[3] — ist nur einer von ihnen. Neben ihm leben der ambrosianische Ritus (Erzdiözese Mailand), der hispano-mozarabische Ritus (Kathedrale von Toledo), die Riten der Ordensgemeinschaften (Kartäuser, Dominikaner, Prämonstratenser, Karmeliten — deren heutiger Status, lebendig oder geschichtlich, unten jeweils präzisiert wird), ein lokaler Ritus wie der Lyoner Ritus (heute von eingeschränktem Gebrauch) und der Gebrauch Divine Worship der Personalordinariate für ehemalige Anglikaner (innerhalb des römischen Ritus, 2015), und vor allem die fünf großen ostkirchlichen Traditionen — alexandrinisch, antiochenisch, armenisch, chaldäisch und byzantinisch —, die allein dreiundzwanzig verschiedene eigenberechtigte Kirchen (sui iuris) umfassen[4][5].

Diese Vielfalt der Riten ist kein Zugeständnis an regionale Befindlichkeiten: Sie ist ein konstitutives Datum der Katholizität der Kirche. Das II. Vatikanische Konzil bekräftigt dies in Worten, die das gesamte spätere Lehramt nur bestätigt hat: „Die heilige Mutter Kirche betrachtet alle rechtmäßig anerkannten Riten als gleich an Recht und Würde und […] will sie künftig auf jede Weise erhalten und fördern"[6]. Der Codex der Kanones der Ostkirchen (CCEO), vom heiligen Johannes Paul II. am 18. Oktober 1990 promulgiert, liefert die präziseste kanonische Definition des Wortes Ritus: „das liturgische, theologische, spirituelle und disziplinäre Erbe, das sich durch die Kultur und die geschichtlichen Umstände der Völker unterscheidet"[7]. Die katholischen liturgischen Riten zu verstehen heißt also zu erfassen, wie sich ein und derselbe Glaube in mehreren sakramentalen Grammatiken ausdrückt, ohne sich dabei zu spalten.

Konkret nehmen ein lateinischer Katholik, der in Paris die Messe besucht, ein Maronit in Bscharré, ein Syro-Malabar in Kerala, ein ukrainischer Griechisch-Katholik in Lwiw, ein Gläubiger des anglikanischen Ordinariats in London und ein Katholik, der in Kinshasa nach dem zairischen Gebrauch des römischen Ritus feiert, alle am selben eucharistischen Opfer teil, das Christus am Gründonnerstag eingesetzt hat. Sie bekennen denselben Glauben, empfangen dieselben sieben gültigen Sakramente, anerkennen die Autorität desselben Nachfolgers Petri und bekennen den Glauben, wie er von den von der katholischen Kirche anerkannten Konzilien definiert wurde — die lateinische Liste zählt einundzwanzig, von Nicäa I (325) bis zum II. Vatikanum[8]. Doch sie tun dies in verschiedenen Sprachen (Latein, Syrisch, Arabisch, Kirchenslawisch, Malayalam, Griechisch, Armenisch, traditionelles Englisch, Koptisch, Ge'ez), mit verschiedenen Gesten, verschiedenen Gewändern, verschiedenen Gesängen und nach teilweise unterschiedlichen liturgischen Kalendern. Katholische Einheit ist nicht lateinische Uniformität: Sie ist die lebendige Gemeinschaft einer Vielzahl apostolischer Traditionen[9][10].

Dieser Artikel behandelt nacheinander: die kanonische Definition des Ritus, den lehramtlichen Grundsatz der gleichen Würde (Sacrosanctum Concilium, Orientalium Ecclesiarum, CCEO), die lateinischen Riten (der römische Ritus in seinen heutigen Formen, der ambrosianische Ritus, der hispano-mozarabische Ritus, der zairische Gebrauch des römischen Ritus, der Gebrauch Divine Worship der Personalordinariate innerhalb des römischen Ritus), die Riten der Ordensgemeinschaften und den Lyoner Ritus (heutiger Gebrauch, eingeschränkt oder geschichtlich je nach Fall — siehe unten), einen Überblick über die fünf ostkirchlichen Traditionen mit Verweis auf den Spezialartikel Die katholischen Ostkirchen, sodann die lange Geschichte der liturgischen Vielfalt und Vereinheitlichung — von der Formung der großen antiken Riten über die tridentinische Reform (1570), die liturgische Bewegung (19.–20. Jh.), die konziliare Reform (1969) bis zu den aktuellen Debatten um Traditionis custodes (2021). Eine abschließende synoptische Tabelle fasst alle liturgischen Riten zusammen, die heute in der katholischen Kirche in Gebrauch sind.

Was ist ein katholischer liturgischer Ritus?

Die kanonische Definition des Wortes „Ritus"

Im westlichen kirchlichen Sprachgebrauch hatte das Wort Ritus lange zwei verschiedene Bedeutungen. Im engen Sinn bezeichnet ein Ritus die rituelle Form einer Feier: man spricht vom Ritus der Taufe, vom Ritus der Eheschließung, vom Ritus der Elevation in der Messe. Im weiten Sinn bezeichnet ein Ritus die Gesamtheit des liturgischen, theologischen, spirituellen und disziplinären Erbes einer Teilkirche — in diesem Sinn spricht man vom römischen Ritus, vom byzantinischen Ritus, vom koptischen Ritus oder vom maronitischen Ritus. Es ist diese zweite, technische und kanonische Bedeutung, die den ganzen Artikel gliedert.

Die präziseste offizielle Definition ist die des Codex der Kanones der Ostkirchen (CCEO), promulgiert vom heiligen Johannes Paul II. durch die Apostolische Konstitution Sacri Canones am 18. Oktober 1990 und in Kraft getreten am 1. Oktober 1991[11]. Canon 28 § 1 bestimmt:

„Der Ritus ist das liturgische, theologische, spirituelle und disziplinäre Erbe, das sich durch die Kultur und die geschichtlichen Umstände der Völker unterscheidet und das sich in der jeder eigenberechtigten Kirche eigenen Weise ausdrückt, den Glauben zu leben." — CCEO, Canon 28 § 1[12]

Illuminierte Seite des Drogo-Sakramentars (Metz, um 845–855), eines der kostbarsten Zeugnisse der fränkisch-römischen karolingischen Liturgie. Die Handschrift wurde von Drogo in Auftrag gegeben, dem natürlichen Sohn Karls des Großen und Bischof von Metz von 823 bis 855. BnF, ms. lat. 9428 — Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Vier Dimensionen sind also für einen Ritus im kanonischen Sinn konstitutiv: liturgisch (die Euchologie — das heißt die Gebetstexte der Liturgie —, die Sakramente, die Horen, die Kalender), theologisch (die eigene lehrmäßige Spiritualität — zum Beispiel die Betonung Gott Vaters, Sohnes und Heiligen Geistes bei den griechischen Vätern, mit großem Raum für den Heiligen Geist, während die lateinische Tradition stärker Christus und die Regeln betont, die das kirchliche Leben ordnen), spirituell (die Gebetsschulen, die eigene Mystik, die Askeseformen) und disziplinär (das eigene kanonische Recht, die pastoralen Gebräuche, die Wahlweisen der Bischöfe, die Disziplin des Klerus — zum Beispiel der verheiratete Klerus in den meisten Ostkirchen). Ein Ritus im katholischen Sinn ist also niemals ein bloßes äußeres Zeremoniell: Er ist eine ganze Weise, christlich zu sein, ererbt von einer großen apostolischen Kirche (Rom, Antiochien, Alexandrien, Jerusalem, Konstantinopel, Edessa).

Ritus, Teilkirche und liturgische Tradition: drei zu unterscheidende Begriffe

Drei technische Begriffe überschneiden sich im heutigen katholischen Sprachgebrauch und müssen sorgfältig unterschieden werden.

Eine eigenberechtigte Kirche (sui iuris) ist eine durch eine Hierarchie nach dem Recht geeinte Gemeinschaft von Gläubigen, die die höchste Autorität der Kirche — das heißt der Papst — ausdrücklich oder stillschweigend als eigenberechtigt anerkennt (CCEO can. 27). Die katholische Kirche zählt heute vierundzwanzig eigenberechtigte Kirchen (sui iuris): einerseits die Lateinische Kirche, andererseits dreiundzwanzig katholische Ostkirchen[13]. Jede hat ihr eigenes kanonisches Recht, ihr Oberhaupt (der Papst für die Lateinische Kirche, Patriarchen und Großerzbischöfe für die Ostkirchen), ihre Synode und ihr geschichtliches Territorium.

Eine liturgische Tradition ist ein weites rituelles Erbe, von dem mehrere eigenberechtigte Kirchen (sui iuris) abhängen können. Die katholische Kirche anerkennt sechs große liturgische Traditionen: die lateinische (in der der römische Ritus, der ambrosianische Ritus und der hispano-mozarabische Ritus leben) sowie die fünf ostkirchlichen Traditionen — alexandrinisch (koptischer Ritus, äthiopischer Ritus, eritreischer Ritus), west-antiochenisch oder westsyrisch (maronitischer Ritus, syrischer Ritus, syro-malankarischer Ritus), armenisch, chaldäisch oder ostsyrisch (chaldäischer Ritus, syro-malabarischer Ritus) und byzantinisch (14 eigenberechtigte Kirchen (sui iuris) verwenden die byzantinische Liturgie, von der ukrainischen Griechisch-Katholischen bis zur italo-albanischen)[14][15].

Ein Ritus im engen Sinn bezeichnet schließlich die besondere liturgische Form einer dieser eigenberechtigten Kirchen (sui iuris). So sind in der west-antiochenischen Tradition der maronitische Ritus und der syrische Ritus verschiedene Riten, obwohl verwandt. In der lateinischen Tradition sind der römische Ritus und der ambrosianische Ritus verschiedene Riten, die ihre abendländische Wurzel teilen, aber je ihr eigenes Messbuch und ihr eigenes Offizium haben. Diese Terminologie — geklärt seit dem Konzilsdekret Orientalium Ecclesiarum (1964) und dem CCEO (1990) — erlaubt es, die in älteren Werken häufigen Verwechslungen zu vermeiden, die Ritus und Kirche gleichsetzten.

Warum so viele verschiedene Riten für ein und denselben Glauben?

Die Vielfalt der Riten ist weder ein Zufall der Geschichte noch ein politischer Kompromiss. Sie spiegelt auf liturgischer Ebene wider, was das christologische Dogma auf inkarnatorischer Ebene bekennt: Das Wort Gottes ist nicht „im Allgemeinen" Mensch geworden, sondern in Bethlehem, in einer jüdischen Familie, unter der Herrschaft des Herodes und der Volkszählung des Quirinius, Aramäisch sprechend und die hebräischen Psalmen betend. Die Inkarnation ist kulturell verortet — das nennt man zuweilen den Skandal des Konkreten. Ebenso hat sich die christliche Liturgie nicht abstrakt in der antiken Welt verbreitet: Sie hat in jeder großen apostolischen Kirche Sprache und Leib angenommen, zuerst in Jerusalem, dann in Antiochien (wo man „die Jünger zuerst Christen nannte", Apg 11, 26), in Alexandrien, in Rom, in Edessa, in Konstantinopel — wobei jede bedeutende Stadt ihr eigenes eucharistisches Schema, ihren eigenen Kalender, ihre eigenen Anaphoren (eucharistische Hochgebete), ihre eigenen Gesänge entwickelte[16].

Für das II. Vatikanum ist diese Vielfalt so wesentlich, dass sie sich nicht auf eine den nicht-römischen Kirchen gewährte Toleranz reduzieren lässt: Sie wird von der Universalkirche als Schatz gewollt, geschützt und geehrt[17]. Das Dekret Orientalium Ecclesiarum geht noch weiter: Es bekräftigt ausdrücklich, dass die Kirchen des Ostens wie des Westens das Recht und die Pflicht haben, sich nach ihren eigenen besonderen Ordnungen zu regieren: „Diese empfehlen sich nämlich durch ihr ehrwürdiges Alter, entsprechen besser den Gewohnheiten ihrer Gläubigen und erscheinen geeigneter, für das Heil der Seelen zu sorgen"[18]. Der heilige Johannes Paul II. hat diese Einsicht in seiner ökumenischen Enzyklika Ut Unum Sint in einem berühmten Bild zusammengefasst:

„In dieser Perspektive erhält ein Ausdruck, den ich mehrfach verwendet habe, seinen tiefsten Sinn: Die Kirche muss mit ihren beiden Lungenflügeln atmen!" — Heiliger Johannes Paul II., Ut Unum Sint, § 54, 25. Mai 1995[19]

Die gleiche Würde der Riten: ein fester lehramtlicher Grundsatz

Die Vorstellung, dass alle rechtmäßig anerkannten Riten gleich an Recht und Würde sind, ist kein jüngerer ökumenischer Slogan: Sie ist ein stabiler lehrmäßiger Grundsatz des katholischen Lehramts mindestens seit Leo XIII. (1894), bestätigt von Pius XII. (1947), proklamiert vom II. Vatikanum (1963–1965), kodifiziert von Johannes Paul II. (1990) und von allen seinen Nachfolgern erneut bekräftigt. Dieser Grundsatz hat sehr konkrete kanonische Folgen: Kein Ritus darf gezwungen werden, die Gebräuche eines anderen zu übernehmen, und die Lateinische Kirche — obwohl bei weitem die zahlreichste — besitzt keinerlei Überlegenheit an Würde über die Ostkirchen.

Sacrosanctum Concilium § 4 und § 38: die konziliare Charta

Der heilige Johannes Paul II. (1920–2005), Papst von 1978 bis 2005, Promulgator des Codex der Kanones der Ostkirchen (18. Oktober 1990) und der Enzyklika Ut Unum Sint (25. Mai 1995), die das Bild der Kirche festschreibt, die „mit ihren beiden Lungenflügeln“ atmet. Wikimedia Commons.

Die Konstitution Sacrosanctum Concilium, vom II. Vatikanum am 4. Dezember 1963 als erstes Dokument des Konzils promulgiert, enthält die grundlegende Aussage:

„Schließlich erklärt das Heilige Konzil in treuem Gehorsam gegenüber der Tradition, dass die heilige Mutter Kirche alle rechtmäßig anerkannten Riten als gleich an Recht und Würde betrachtet und dass sie sie künftig auf jede Weise erhalten und fördern will; und es wünscht, dass sie, wo es nötig ist, gänzlich und mit Klugheit im Geist einer gesunden Tradition revidiert werden und ihnen in Übereinstimmung mit den Umständen und Erfordernissen von heute neue Kraft verliehen werde." — II. Vatikanisches Konzil, Sacrosanctum Concilium, § 4, 4. Dezember 1963[20]

Dieser Satz enthält im Keim die gesamte katholische Lehre über die liturgischen Riten. Er stellt drei Grundsätze auf: (1) die gleiche Würde der rechtmäßig anerkannten Riten — keine Prestige-Hierarchie zwischen römischem, ambrosianischem, byzantinischem oder maronitischem Ritus; (2) den pastoralen Willen, sie aktiv zu erhalten und zu fördern; (3) die Berechtigung einer klugen Revision, wenn sie nötig ist, aber stets in Treue zur gesunden Tradition. § 38 präzisiert wenig später den rechtmäßigen Anpassungsspielraum innerhalb des römischen Ritus selbst:

„Vorausgesetzt, dass die substantielle Einheit des römischen Ritus gewahrt bleibt, wird man rechtmäßige Unterschiede und Anpassungen an die Verschiedenheit der Versammlungen, Regionen und Völker zulassen, vor allem in den Missionen, auch wenn man die liturgischen Bücher revidiert; und es wird gut sein, diesen Grundsatz vor Augen zu haben, wenn man die Struktur der Riten gestaltet und die Rubriken festlegt." — II. Vatikanisches Konzil, Sacrosanctum Concilium, § 38, 4. Dezember 1963[21]

Genau dieser Paragraph wird fünfundzwanzig Jahre später die Approbation des Missale Romanum pro Dioecesibus Zairensibus (1988) durch die Kongregation für den Gottesdienst ermöglichen — des ersten offiziell approbierten inkulturierten Messbuchs innerhalb des römischen Ritus[22].

Orientalium Ecclesiarum (1964): die Charta der Ost-Riten

Das Konzil ergänzt seine liturgische Lehre durch ein ganz den Kirchen des Ostens in voller Gemeinschaft mit Rom gewidmetes Dekret: Orientalium Ecclesiarum, promulgiert am 21. November 1964 — das heißt während der dritten Sitzungsperiode, fast ein Jahr nach Sacrosanctum Concilium[23]. Das Dekret bekräftigt gleich zu Beginn:

„Die heilige katholische Kirche, die der mystische Leib Christi ist, besteht aus den Gläubigen, die im Heiligen Geist durch denselben Glauben, dieselben Sakramente und dieselbe Leitung organisch geeint sind und die, indem sie sich zu verschiedenen, durch die Hierarchie zusammengehaltenen Gemeinschaften zusammenschließen, Teilkirchen oder Riten bilden. Zwischen diesen Kirchen besteht eine bewundernswerte Gemeinschaft, sodass die Verschiedenheit in der Kirche ihrer Einheit keineswegs schadet, sondern sie zur Geltung bringt." — II. Vatikanisches Konzil, Dekret Orientalium Ecclesiarum, § 2, 21. November 1964[24]

§ 3 geht weiter und entschärft von vornherein jede Versuchung der Latinisierung: Die katholischen Ostkirchen sind keine untergeordnete Kategorie in der Universalkirche, sie haben gegenüber dem lateinischen Modell nichts aufzuholen, sie dürfen nicht „Riten zweiter Klasse" gleichgestellt werden: „Diese Teilkirchen […] sind also gleich an Würde, sodass keine von ihnen den anderen aufgrund ihres Ritus überlegen ist"[25]. Und § 5 legt die goldene Regel aller ostkirchlichen Pastoral nach dem Konzil fest:

„Geschichte, Traditionen und die zahlreichen kirchlichen Einrichtungen bezeugen lautstark, wie viel die Ostkirchen für die Universalkirche verdient haben. Darum bezeugt das Konzil diesem kirchlichen und geistlichen Erbe nicht nur die gebührende Wertschätzung und Lob, sondern betrachtet es fest als Erbe der ganzen Kirche Christi." — II. Vatikanisches Konzil, Orientalium Ecclesiarum, § 5[26]

Der CCEO (1990): die Kodifizierung des Eigenrechts

Was das Konzil grundsätzlich festgelegt hatte, kodifiziert der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO) in Recht, in einem Korpus von 1.546 Kanones, promulgiert vom heiligen Johannes Paul II. am 18. Oktober 1990 durch die Apostolische Konstitution Sacri Canones[27]. Dieser Codex, verschieden vom Codex des lateinischen kanonischen Rechts von 1983, gilt für alle katholischen Ostkirchen ohne Ausnahme. Er wird in jeder eigenberechtigten Kirche (sui iuris) durch Partikularverfassungen ergänzt, die von ihrer eigenen Synode beschlossen werden.

Die Kanones 27 bis 41 des CCEO legen die grundlegenden Definitionen fest: Was ist eine eigenberechtigte Kirche (sui iuris) (can. 27), was ist ein Ritus (can. 28 § 1, oben zitiert), wie gehört man zu einer eigenberechtigten Kirche (can. 29–31), wie kann man die Zugehörigkeit zu einer anderen eigenberechtigten Kirche (sui iuris) wechseln (can. 32–38, wobei der Wechsel rechtlich streng ist). Canon 39 erinnert als unantastbare Charta an die Pflicht der Patriarchen, Hierarchen und aller ostkirchlichen Gläubigen, ihren eigenen Ritus sorgfältig zu bewahren — gegen jede schleichende Versuchung der Latinisierung.

Der CIC 1983: persönliche Zugehörigkeit und Rituswechsel

Für die Lateinische Kirche regelt der vom heiligen Johannes Paul II. am 25. Januar 1983 promulgierte Codex des kanonischen Rechts parallel die Modalitäten der persönlichen Zugehörigkeit zu einem Ritus und des Wechsels zwischen Riten. Canon 111 § 1 bestimmt, dass ein Kind durch die Taufe der Kirche seiner Eltern zugeschrieben wird (oder der des Vaters bei Uneinigkeit); § 3 (Nummerierung aus De concordia inter codices, 2016) eröffnet dem Taufbewerber mit vollendetem vierzehntem Lebensjahr die Freiheit, zwischen der Lateinischen Kirche und jeder anderen eigenberechtigten Kirche (sui iuris) zu wählen. Canon 112 sieht die drei Fälle des kanonischen Wechsels zwischen eigenberechtigten Kirchen vor: (1) mit der Erlaubnis des Apostolischen Stuhls, (2) durch Eheschließung eines Ehegatten, der zur Kirche seines Ehepartners übertritt, (3) für Kinder unter vierzehn Jahren, wenn die Eltern ihre eigene Zugehörigkeit wechseln[28]. Diese Kanones wurden durch das Motu proprio De concordia inter codices von Franziskus vom 31. Mai 2016 leicht geändert, das die Bestimmungen von CIC und CCEO bei gemischten Ehen zwischen den Riten harmonisiert.

Die Zugehörigkeit zu einem Ritus ist also in der katholischen Lehre personal (und nicht bloß geographisch oder pfarrlich): Man wird durch Taufe oder Profess in diesen Ritus hineingeboren und bleibt darin, außer bei ordnungsgemäßem kanonischem Wechsel. Ein Franzose, der jeden Sonntag die maronitische Liturgie besucht, bleibt ein Gläubiger des römischen Ritus, wenn er als solcher getauft wurde, und umgekehrt. Diese juristische Stabilität schützt weltweit das Überleben der kleinen Ostkirchen in der Diaspora.

Die lateinischen Riten

Obwohl der Ausdruck „lateinischer Ritus" oft im Singular gebraucht wird — im Gegensatz zu den „ostkirchlichen Riten" — gibt es in Wirklichkeit mehrere verschiedene Riten innerhalb der einzigen Lateinischen Kirche. Alle stammen von der antiken lateinischen Liturgie ab, die zwischen Rom, Mailand und dem westgotischen Hispanien vom 4. bis zum 7. Jahrhundert ausgearbeitet wurde. Allen gemeinsam sind das Lateinische als geschichtliche Liturgiesprache, der römische liturgische Kalender in seinen großen Linien und dasselbe sakramentale Depositum. Aber ihre Euchologien (Gebetstexte), ihre Gesten, ihre Eigenkalender und ihre Gesangssysteme sind so weit auseinandergetreten, dass man heute im kanonischen Sinn von mehreren Riten spricht.

Der römische Ritus: Stamm des katholischen Abendlands

Der römische Ritus ist mit großem Abstand der meistpraktizierte liturgische Ritus der ganzen Christenheit: Er vereint etwa 1,37 Milliarden Gläubige, das heißt über 98 % der Katholiken weltweit[29]. Er hat seinen Namen von der Liturgie der Kirche von Rom, die zwischen dem 3. und dem 7. Jahrhundert schrittweise ausgearbeitet, in den großen römischen Sakramentaren kodifiziert (Leonianum, Gelasianum, Gregorianum — um 590–750) und dann im ganzen karolingischen Abendland verbreitet wurde, auf Betreiben Karls des Großen, der von Hadrian I. ein „reines" Sakramentar erbittet und dessen Gebrauch im ganzen Reich vorschreibt.

Mosaik Kaiser Justinians (483–565) und seines Gefolges in der Basilika San Vitale in Ravenna (um 547). In der Mitte hält Bischof Maximian ein liturgisches Buch: Der antike römische Ritus verbreitet sich damals im ganzen Abendland unter dem Einfluss der großen römischen Sakramentare. Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Während des ganzen Mittelalters koexistiert der römische Ritus mit zahlreichen lokalen Gebräuchen (Sarum in Salisbury, Gebrauch von Paris, von Lyon, von Toledo usw.), die ebenso viele diözesane Varianten des römischen Stammes bilden. Die tridentinische Reform (1545–1563) beschließt, dieser Zersplitterung ein Ende zu setzen. Gemäß den Dekreten des Konzils von Trient promulgiert der heilige Pius V., Dominikaner und Predigerbruder, am 14. Juli 1570 durch die Bulle Quo primum tempore das vereinheitlichte Missale Romanum, dessen Gebrauch in der ganzen Lateinischen Kirche verpflichtend wird[30]. Pius V. gewährt jedoch eine bedeutende Ausnahme: die seit über zweihundert Jahren bezeugten lokalen Liturgien (also vor 1370) dürfen ihren eigenen Gebrauch behalten. Diese Klausel rettet den ambrosianischen Ritus (Mailand), den hispano-mozarabischen Ritus (Toledo), den Lyoner Ritus, den Kartäuser-Ritus, den dominikanischen Ritus, den Karmeliten-Ritus und den Prämonstratenser-Ritus.

Das tridentinische Römische Messbuch von 1570 wird mehrfach revidiert (Clemens VIII. 1604, Urban VIII. 1634, Leo XIII. 1884, Pius X. 1911, Pius XII. 1956 für die Karwoche, Johannes XXIII. 1962), aber seine wesentliche Struktur bleibt fast vierhundert Jahre lang unverändert. Dieses Messbuch in seiner letzten typischen Ausgabe unter Johannes XXIII. (1962) bildet heute das, was man den alten römischen Gebrauch nennt.

Der römische Ritus in seinen heutigen Formen: 2002 und 1962

Seit der von Paul VI. promulgierten konziliaren Reform existiert der einzige römische Ritus in der Praxis in zwei liturgischen Hauptformen:

  • Die heute ordentliche Form des römischen Ritus, gefeiert nach dem Römischen Messbuch, promulgiert von Paul VI. durch die Apostolische Konstitution Missale Romanum vom 3. April 1969[31], dessen Editio typica tertia (dritte typische Ausgabe) vom heiligen Johannes Paul II. im Jahr 2002 veröffentlicht und 2008 revidiert wurde. Diese Form ist seit 2021 die „einzige Ausdrucksform der Lex orandi des römischen Ritus" („die Regel des Gebets") nach den Worten des Motu proprio Traditionis custodes selbst;
  • Der alte römische Gebrauch, gefeiert nach dem Römischen Messbuch von 1962 (letzte vorkonziliare typische Ausgabe, unter Johannes XXIII.). Von Benedikt XVI. in seinem Motu proprio Summorum Pontificum vom 7. Juli 2007 — das ihn damals zur „außerordentlichen Form" desselben einzigen römischen Ritus machte[32] — weitgehend liberalisiert, wurde dieser Gebrauch seit dem 16. Juli 2021 durch das Motu proprio Traditionis custodes von Papst Franziskus stark eingeschränkt[33].

Die ordentliche Form unterscheidet sich von der alten Form durch mehrere Hauptmerkmale: (1) drei neue eucharistische Hochgebete, hinzugefügt zum geschichtlichen Römischen Canon (der zum Ersten Hochgebet wird) — das Zweite Hochgebet, inspiriert von Hippolyt von Rom (3. Jh.), das ganz neu verfasste III. und das IV., inspiriert von den ostkirchlichen Anaphoren; (2) ein beträchtlich bereichertes Lektionar (Sonntagszyklus über drei Jahre, Werktagszyklus über zwei Jahre); (3) einen vereinfachten Ordo Missae mit Wiederherstellung des Allgemeinen Gebets und Möglichkeit der Kommunion unter beiden Gestalten für die Gläubigen; (4) den fakultativen Gebrauch der Volkssprache neben dem Latein — ein Gebrauch, der sich in der Praxis überall durchgesetzt hat. Die wesentliche Struktur der Messe (Eröffnungsriten, Wortgottesdienst, Eucharistiefeier, Schlussriten) bleibt dennoch identisch mit der des Römischen Canons.

Traditionis custodes (2021): die einzige „Lex orandi" (die Gebetsregel)

Elevation während einer Messe, die nach dem alten römischen Gebrauch gefeiert wird (Messbuch Johannes' XXIII., 1962). Seit Traditionis custodes (16. Juli 2021) ist die Feier nach diesem Gebrauch durch präzise diözesane Genehmigungen geregelt. Wikimedia Commons.

Vierzehn Jahre nach Summorum Pontificum veröffentlicht Papst Franziskus am 16. Juli 2021 das Motu proprio Traditionis custodes über den Gebrauch der römischen Liturgie vor der Reform von 1970. Artikel 1 enthält eine zentrale Aussage, die die Lehre Benedikts XVI. spürbar revidiert:

„Die von den heiligen Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. gemäß den Dekreten des II. Vatikanischen Konzils promulgierten liturgischen Bücher sind der alleinige Ausdruck der Lex orandi des Römischen Ritus." — Papst Franziskus, Motu proprio Traditionis custodes, Art. 1, 16. Juli 2021[34]

Artikel 8 desselben Motu proprio hebt Summorum Pontificum und Universae Ecclesiae ausdrücklich auf: „Die früheren Normen, Instruktionen, Zugeständnisse und Gewohnheiten, die dem vorliegenden Motu proprio nicht entsprechen, sind aufgehoben"[35]. Konkret unterwirft das Motu proprio die Feier nach dem Messbuch von 1962 nun einer ausdrücklichen Genehmigung des Diözesanbischofs (und ist nicht mehr jedem Priester aus eigenem Recht — iure proprio — möglich), schränkt die Feierorte ein und beauftragt den Bischof zu prüfen, ob die dem alten Messbuch verbundenen Gruppen die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit der konziliaren Reformen anerkennen. Die am 18. Dezember 2021 von der Kongregation für den Gottesdienst veröffentlichten Responsa ad dubia (datiert vom 4. Dezember 2021) präzisieren die Anwendung: Firmung und die übrigen Sakramente nach dem Ritual von 1962 werden entzogen, und der Bischof kann diese Feiern in Pfarrkirchen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des Heiligen Stuhls erlauben[36].

Diese Entscheidung, von Franziskus als Akt pastoraler Leitung zum Schutz der Einheit der Kirche gegen sedisvakantistische oder antikorziliare Versuchungen dargestellt, hat eine heftige Kontroverse ausgelöst: Zahlreiche dem alten Messbuch verbundene Gläubige sehen darin einen Bruch mit der Lehre von Summorum Pontificum, wo Benedikt XVI. geschrieben hatte: „Was für die vergangenen Generationen heilig war, bleibt auch für uns heilig und groß". Die kanonische und theologische Diskussion bleibt offen. Zum Redaktionsschluss (Oktober 2026, unter dem Pontifikat Leos XIV.) wurde kein Traditionis custodes ändernder Akt veröffentlicht: Der geltende Rahmen bleibt also der der Einheit des römischen Ritus, dessen normativer Ausdruck das Messbuch von 2002 ist[37].

Der ambrosianische Ritus: die Liturgie des heiligen Ambrosius in Mailand

Der heilige Ambrosius von Mailand (340–397), Bischof von Mailand von 374 bis 397, Kirchenlehrer und Schutzgestalt des ambrosianischen Ritus. Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Der ambrosianische Ritus ist die besondere lateinische Liturgie, die im größten Teil der Erzdiözese Mailand (Norditalien), in einigen Pfarreien der angrenzenden Diözesen Bergamo, Como, Lodi und Novara sowie in der Schweizer Diözese Lugano (Tessin), die geschichtlich von Mailand abhängt, gefeiert wird. Die Erzdiözese Mailand zählt etwa 5 Millionen Katholiken und ist damit der zweite lateinische Ritus nach der Zahl — weit hinter dem römischen Ritus, aber vor allen anderen besonderen lateinischen oder ostkirchlichen Riten[38].

Der ambrosianische Ritus hat seinen Namen vom heiligen Ambrosius (340–397), Bischof von Mailand von 374 bis 397, Kirchenlehrer, der den heiligen Augustinus in der Osternacht 387 taufte. Ambrosius ist nicht der alleinige Verfasser des Ritus — der sich zwischen dem 4. und dem 8. Jahrhundert in Mailand und dann in den Suffragandiözesen schrittweise ausgebildet hat —, aber er ist dessen Schutzgestalt. Der Ritus erlebte mehrere Wellen der Romanisierung im Lauf des Mittelalters (namentlich unter dem heiligen Karl Borromäus im 16. Jahrhundert), hat aber der völligen Aufsaugung durch den römischen Ritus stets widerstanden. Die vom heiligen Pius V. 1570 eröffnete Klausel (Quo primum: Erhaltung der seit über zweihundert Jahren bezeugten Riten) erlaubte ihm, die tridentinische Vereinheitlichung unversehrt zu überleben.

Auf liturgischer Ebene unterscheidet sich der ambrosianische Ritus durch mehrere bemerkenswerte Merkmale vom römischen Ritus:

  • Einen eigenen liturgischen Kalender: Die ambrosianische Fastenzeit beginnt am Sonntag nach dem römischen Aschermittwoch — mit anderen Worten: Den Aschermittwoch gibt es im ambrosianischen Ritus nicht, und Mailand kennt fünf Tage „verlängerten Karneval" (bis zum sabato grasso), die der übrige katholische Weltkreis nicht kennt;
  • Ein spürbar anderes österliches Triduum: Die ambrosianische Osternacht und das Karfreitagsoffizium bewahren archaische Strukturen, ererbt von der alten syrischen Liturgie;
  • Einen eigenen liturgischen Gesang (den ambrosianischen Gesang), verschieden vom Gregorianischen, der in mehreren Mailänder Basiliken fortlebt;
  • Eine eigene Euchologie: Ambrosianische Präfationen, Orationen und Anaphoren haben ihre besonderen Formeln;
  • Drei Sonntagslesungen seit der Antike — eine Neuerung, die die römische Reform erst 1969 übernahm.
Der Mailänder Dom, eine 1386 begonnene gotische Kathedrale und Sitz des Erzbischofs von Mailand. Der ambrosianische Ritus wird dort seit Jahrhunderten täglich gefeiert. Wikimedia Commons.

Nach dem II. Vatikanum promulgiert Kardinal Giovanni Colombo, Erzbischof von Mailand, am 11. April 1976 unter der Autorität Pauls VI. das reformierte Ambrosianische Messbuch, das die Grundsätze von Sacrosanctum Concilium (Volkssprache, bereichertes Lektionar, Vereinfachung des Ordo) auf den ambrosianischen Ritus anwendet und zugleich die wesentlichen Eigenheiten der Mailänder Tradition bewahrt[39].

Der ambrosianische Ritus ist also noch heute ein lebendiger Ritus, jeden Sonntag von Millionen italienischer und tessinischer Gläubiger gefeiert — im weltweit einzigen Fall einer großen katholischen Metropole, in der ein nicht-römischer lateinischer Ritus die ordentliche Liturgie der Kathedrale und der Pfarreien ist.

Der hispano-mozarabische Ritus: die westgotische Liturgie von Toledo

Kardinal Francisco Jiménez de Cisneros (1436–1517), Erzbischof von Toledo, Gründer der Capilla Mozárabe im Jahr 1500. Porträt von Eugenio Cajés (1604), Universidad Complutense de Madrid — Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Der hispano-mozarabische Ritus ist der direkte Erbe der westgotischen Liturgie, die auf der iberischen Halbinsel vom 5. bis zum 11. Jahrhundert gefeiert wurde, bevor der von den kastilischen Königen und ihren cluniazensischen Verbündeten auferlegte römische Ritus kam. Seine lehrmäßige Kodifizierung erhält er auf dem IV. Konzil von Toledo (633) unter dem Vorsitz des heiligen Isidor von Sevilla, das die liturgische Einheit des westgotischen Reiches festlegt. Die hispanische Liturgie ist damals von bemerkenswertem Reichtum: Sie bewahrt eine große Vielfalt eucharistischer Anaphoren (die Illationes, Entsprechungen der römischen Präfationen) und ein Lektionar mit von Anfang an drei Sonntagslesungen.

Ab 1080–1085 wird die hispanische Liturgie unter Alfons VI. von Kastilien und Gregor VII. auf der ganzen zurückeroberten Halbinsel schrittweise vom römischen Ritus verdrängt, außer in Toledo, wo sechs mozarabische Pfarreien subsistieren, die den alten Gebrauch bewahren. Diese Insel rettet vier Jahrhunderte später Kardinal Francisco Jiménez de Cisneros (1436–1517), Erzbischof von Toledo und Regent von Kastilien. Cisneros lässt im Jahr 1500 ein Missale Mixtum (gedrucktes mozarabisches Messbuch) und ein Breviarum Gothicum drucken und gründet die Capilla Mozárabe (mozarabische Kapelle) in der Kathedrale von Toledo, ausgestattet mit einem eigenen Kapitel, das mit der täglichen Feier der mozarabischen Liturgie beauftragt ist[40].

Die Capilla Mozárabe (Capilla del Corpus Christi) der Kathedrale von Toledo, gegründet von Kardinal Cisneros im Jahr 1500 zur Bewahrung der hispano-mozarabischen Liturgie. Wikimedia Commons.

Nach dem II. Vatikanum unternimmt der Erzbischof von Toledo, Mgr. Marcelo González Martín (1973 Kardinal), eine wissenschaftliche und pastorale Restaurierung des mozarabischen Ritus im Geist von Sacrosanctum Concilium und Orientalium Ecclesiarum. Er lässt 1982 eine Liturgiekommission aus Philologen, Theologen und Liturgiewissenschaftlern einsetzen, die zur Veröffentlichung des Missale Hispano-Mozarabicum, Band I (Ordo Missae und temporale Euchologie), am 18. Dezember 1991 führt, gefolgt zwischen 1991 und 1995 vom Liber Commicus (Lektionar) und den übrigen notwendigen liturgischen Büchern[41]. Seit 1992 ist die Feier des mozarabischen Ritus zudem außerhalb Toledos in mehreren bezeichneten Pfarreien in ganz Spanien erlaubt.

Obwohl zahlenmäßig sehr bescheiden — einige tausend Gläubige, die der Capilla Mozárabe von Toledo und den bezeichneten Pfarreien verbunden sind —, besitzt der hispano-mozarabische Ritus den höchsten patrimonialen Wert: Er ist das einzige lebendige Fortleben der großen vorrömischen lateinischen Liturgie der Spätantike, nahe verwandt mit der (im 9. Jahrhundert abgeschafften) gallikanischen und der (im 12. Jahrhundert erloschenen) keltischen Liturgie.

Die Riten der Ordensgemeinschaften

Neben den großen diözesanen Riten brachte das katholische Abendland im Mittelalter Eigenriten einzelner Ordensgemeinschaften hervor. Alle gehen auf das 12.–13. Jahrhundert zurück, eine Zeit, in der jede große Ordensfamilie ihre eigene Liturgie im Geist spiritueller Identität zu kodifizieren suchte. Pius' V. Klausel von 1570 (seit über zweihundert Jahren bezeugte Riten) ermöglichte ihr Überleben. Vier religiöse Hauptriten koexistierten mit dem römischen Ritus im neuzeitlichen Abendland: der Kartäuser-, der dominikanische, der Prämonstratenser- und der Karmeliten-Ritus. Ihr heutiger Status unterscheidet sich: Nur der Kartäuser-Ritus bleibt in vollem Gebrauch; der dominikanische subsistiert nur in eingeschränktem Gebrauch, während der Prämonstratenser-Ritus (1970 aufgegeben) und der Karmeliten-Ritus (nach dem II. Vatikanum verdrängt) geschichtliche Formen sind.

Der Kartäuser-Ritus: die strenge Liturgie der Kartäuser

Der Kartäuser-Ritus ist die Eigenliturgie der Kartäuser, des vom heiligen Bruno 1084 in der Grande Chartreuse (Chartreuse-Massiv, Frankreich) gegründeten Ordens. Im Lauf des 12. Jahrhunderts kodifiziert, zeichnet er sich durch extreme Nüchternheit aus, gewollt von der eremitischen Spiritualität der Kartäuser: keine Polyphonie, keine Orgel und keine Musikinstrumente, sehr schmuckloser kartäusischer Klostergesang (verwandt mit dem frühen Gregorianischen), keine Prozession (außer am Gründonnerstag und an Fronleichnam), tägliches Offizium von außergewöhnlicher Länge (bis zu sechs bis acht Stunden Chorgebet). Der Kartäuser-Ritus ist der einzige mittelalterliche Ordensritus, der im katholischen Abendland noch voll lebendig ist: Er wird weiterhin in allen Kartausen gefeiert (weltweit etwa zwanzig Häuser von Mönchen und Nonnen), namentlich in der Grande Chartreuse, in der Kartause von Sélignac und in der Kartause von Serra San Bruno in Kalabrien[42]. Der Ritus wurde an die Weisungen des II. Vatikanischen Konzils angepasst und bewahrt zugleich seine wesentlichen Merkmale.

Der dominikanische Ritus: ein im 13. Jahrhundert kodifiziertes Messbuch

Der dominikanische Ritus ist die Eigenliturgie des Predigerordens (Dominikaner), gegründet vom heiligen Dominikus 1216. Der Ritus wurde Mitte der 1250er Jahre unter Generalmagister Humbert von Romans festgelegt (1254–1256 approbierte Korrektur), der den „Prototyp" einführte — ein liturgisches Handschriftenkorpus, dessen Exemplar im Generalarchiv des Ordens in Rom aufbewahrt wird (Ms. XIV L1)[43]. Der dominikanische Ritus weist mehrere bemerkenswerte Eigenheiten auf: einen nüchterneren Ordo Missae als der tridentinische römische Ritus — am Fuße des Altars weder Introibo noch Psalm Judica me wie im römischen, sondern eine eigene Formel (Confitemini Domino quoniam bonus) —, eigene Gesänge (namentlich für das Salve Regina, das jeden Tag beschließt) und eine starke marianische Struktur (der Orden steht unter dem besonderen Patronat der Jungfrau)[44]. Der dominikanische Ritus wurde vom 13. Jahrhundert bis zum Generalkapitel von River Forest 1968, das die Übernahme des reformierten römischen Ritus für den ganzen Orden beschließt, ununterbrochen gefeiert. Seit Summorum Pontificum (2007) erlebte er in mehreren Prioraten eine partielle Restaurierung, und er wird weiterhin von der Bruderschaft St. Vinzenz Ferrer (Indult von 1988) und von den dem traditionellen Ordensgottesdienst verbundenen Dominikanerpatres gefeiert.

Der Prämonstratenser- und der Karmeliten-Ritus

Der Prämonstratenser-Ritus war die Eigenliturgie der regulierten Chorherren von Prémontré, des vom heiligen Norbert 1120 in der Abtei Prémontré (Aisne, Frankreich) gegründeten Ordens. Acht Jahrhunderte in Gebrauch, wurde er 1970 zugunsten des reformierten römischen Ritus aufgegeben.

Der Karmeliten-Ritus war die Eigenliturgie des Karmel (Alter und Unbeschuhter), ausgearbeitet ab dem 12. Jahrhundert in den Eremitagen des Berges Karmel im Heiligen Land und kodifiziert nach der Niederlassung der Karmeliten im abendländischen Europa. Aus dem Gebrauch der Grabeskirche von Jerusalem hervorgegangen (die Karmelregel, um 1210, schrieb den Eremiten vor, dem approbierten Gebrauch der Patriarchalkirche von Jerusalem zu folgen)[45], wurde er nach dem II. Vatikanum weitgehend vom römischen Ritus verdrängt.

Der Lyoner Ritus: die Liturgie der Primas-Kirche Galliens

Der Lyoner Ritus ist die Eigenliturgie der Erzdiözese Lyon, eines der ältesten Bischofssitze Galliens — der heilige Pothinus ist dort schon in der zweiten Hälfte des 2. Jahrhunderts als Bischof bezeugt, und sein Nachfolger, der heilige Irenäus (um 130–202), Kirchenlehrer und Verfasser der Schrift Adversus Haereses, ist dessen große Schutzgestalt. Der seit dem 9. Jahrhundert bezeugte Ritus ist von römisch-fränkischer Struktur, bewahrt aber eigene zeremonielle Eigenheiten: zahlreiche Zeremoniare in Chormänteln bei den Pontifikalmessen, Altäre mit sieben Kerzen (statt sechs), eigene Weihrauch-Prozession, im Zeremoniale des Erzbischofs kodifizierte liturgische Gesten[46].

Der Lyoner Ritus erlebte nach dem II. Vatikanum und der römischen Reform von 1969–1970 einen starken Rückgang, die ihn im gewöhnlichen Pfarrleben nahezu verdrängte. Er überlebt heute in vorwiegend ehrenhalberer Form: feierliche Pontifikalfeiern in der Primatiale Saint-Jean von Lyon (Kathedrale, Sitz des Primas von Gallien), wöchentliche Feiern im traditionellen Ritus in der Kirche Saint-Georges von Lyon und Bewahrung zeremonieller Elemente in mehreren großen Diözesanliturgien.

Der zairische Gebrauch des römischen Ritus: das Römische Messbuch für die Diözesen von Zaire (1988)

Papst Franziskus feiert im März 2013 die Messe. Am 1. Dezember 2019 feierte er erstmals in Sankt Peter in Rom die Messe nach dem zairischen Gebrauch des römischen Ritus, dem einzigen offiziell approbierten inkulturierten Gebrauch. Wikimedia Commons.

Das Missale Romanum pro Dioecesibus Zairensibus — Römisches Messbuch für die Diözesen von Zaire (seit 1997 Demokratische Republik Kongo) — ist der einzige inkulturierte Gebrauch, der vom Heiligen Stuhl im Geist von Sacrosanctum Concilium § 38 (rechtmäßige Anpassungen an die Verschiedenheit der Völker) offiziell approbiert wurde. Er wurde von der Kongregation für den Gottesdienst am 30. April 1988 approbiert, nach einer Ausarbeitung, die schon in den 1960er Jahren von der Bischofskonferenz von Zaire begonnen worden war[47].

Auf kanonischer Ebene ist der zairische Gebrauch im strengen Sinn des CCEO can. 28 kein eigener Ritus: Er ist ein Gebrauch des römischen Ritus, in den mehrere der kongolesischen und afrikanischen Kultur eigene Elemente integriert wurden, ohne die wesentliche Struktur der Messe und die sakramentale Gültigkeit anzutasten. Diese Anpassungen umfassen namentlich: die Anrufung der Ahnen im Glauben (der heiliggesprochenen afrikanischen Heiligen, aber auch der lokalen Evangelisierungsgestalten) während des Eröffnungsritus, das Bußritual nach der Homilie (und nicht vor dem Wortgottesdienst), den Friedensgruß unmittelbar nach dem Bußritual, den Gebrauch afrikanischer Perkussion (Tamtam, Balafon, Mbira) und des liturgischen Tanzes, namentlich bei der Gabenprozession, sowie Gesänge, komponiert in der großen kongolesischen Melodietradition.

Papst Franziskus feierte diese Messe erstmals am 1. Dezember 2019 in Sankt Peter in Rom, am 1. Adventssonntag und zum 25. Jahrestag der Errichtung der Seelsorgestelle der kongolesischen Gemeinde in Rom; er feierte sie erneut am 3. Juli 2022, stets in Sankt Peter in Rom mit der kongolesischen Gemeinde — die für Anfang Juli 2022 vorgesehene apostolische Reise in die DR Kongo war aus Gesundheitsgründen verschoben worden[48]. Diese päpstlichen Feiern wurden als starkes Zeichen der Rezeption des zairischen Gebrauchs durch das zentrale Lehramt gedeutet und als Einladung an andere Bischofskonferenzen (namentlich in Kamerun, Burkina Faso und Madagaskar), ihre eigenen rechtmäßigen Anpassungen auszuarbeiten.

Divine Worship: der Gebrauch der Personalordinariate innerhalb des römischen Ritus (2015)

Am 4. November 2009 unterzeichnet Benedikt XVI. auf Bitten mehrerer traditioneller anglikanischer Gruppen, die in volle Gemeinschaft mit Rom eintreten wollten, ohne auf ihre eigenen liturgischen und spirituellen Traditionen zu verzichten, die Apostolische Konstitution Anglicanorum Coetibus (datiert vom 4. November 2009), die die kanonische Struktur der „Personalordinariate" schafft:

„Unbeschadet der Feiern der Liturgie nach dem römischen Ritus hat das Ordinariat die Befugnis, die Eucharistie und die übrigen Sakramente, die Liturgie der Stunden und die übrigen liturgischen Feiern nach den der anglikanischen Tradition eigenen liturgischen Büchern zu feiern, die vom Heiligen Stuhl approbiert worden sind, sodass die liturgischen, spirituellen und pastoralen Traditionen der Anglikanischen Gemeinschaft innerhalb der katholischen Kirche erhalten bleiben, als kostbares Geschenk, das den Glauben der Mitglieder des Ordinariats nährt, und als zu teilender Schatz." — Benedikt XVI., Apostolische Konstitution Anglicanorum Coetibus, § III, 4. November 2009[49]

Drei Personalordinariate wurden bis heute errichtet: das Personalordinariat Unserer Lieben Frau von Walsingham (Vereinigtes Königreich, errichtet am 15. Januar 2011), das Personalordinariat des Stuhles des heiligen Petrus (Vereinigte Staaten und Kanada, errichtet am 1. Januar 2012) und das Personalordinariat Unserer Lieben Frau vom Kreuz des Südens (Australien und Japan, errichtet am 15. Juni 2012). Insgesamt vereinen diese drei Ordinariate einige tausend Gläubige, mehrere hundert Priester (oft ehemalige verheiratete anglikanische Pastoren, die per Dispens zu katholischen Priestern geweiht wurden) und mehrere Dutzend Pfarreien[50].

Für ihren liturgischen Gebrauch haben die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung und die Kongregation für die Glaubenslehre durch die interdikasterielle Kommission Anglicanae Traditiones im Jahr 2015 das Divine Worship: The Missal approbiert, in Gebrauch genommen ab dem 1. Adventssonntag, 29. November 2015[51]. Dieses Messbuch ist im strengen kanonischen Sinn kein eigener Ritus: Es ist eine Form des römischen Ritus, in die Elemente des anglikanischen Book of Common Prayer integriert wurden (namentlich das hieratische Sakralenglisch des 16.–17. Jahrhunderts, die von jeder lehrmäßigen Zweideutigkeit gereinigten Kollekten Thomas Cranmers, einige Segensformulare und einige Gesänge), unter Gewährleistung der sakramentalen Gültigkeit und der lehrmäßigen Kontinuität mit der katholischen Kirche.

Die ostkirchlichen Riten: die fünf großen Traditionen

Die Dreifaltigkeit von Rubljow (um 1410), prägende Ikone der byzantinischen Tradition, die von den byzantinischen Katholiken (Melkiten, Ukrainer, Rumänen, Ruthenen usw.) und den orthodoxen Ostkirchen geteilt wird. Tretjakow-Galerie, Moskau — Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Die katholische Kirche zählt außer der Lateinischen Kirche dreiundzwanzig katholische Ostkirchen (sui iuris) in voller Gemeinschaft mit Rom. Alle verwenden eine der fünf großen ostkirchlichen liturgischen Traditionen, ererbt vom ersten christlichen Jahrtausend. Diesen Traditionen und ihren eigenberechtigten Kirchen (sui iuris) ist ein eigener Ignispedia-Artikel gewidmet — siehe Die katholischen Ostkirchen. Hier genügt eine synoptische Erinnerung, zentriert auf die liturgische Dimension.

Die alexandrinische Tradition

Hervorgegangen aus der Liturgie des heiligen Markus in Alexandrien, wird diese liturgische Tradition von drei katholischen Ostkirchen Nordostafrikas getragen: der koptisch-katholischen Kirche (Ägypten, etwa 195.000 Gläubige), der äthiopisch-katholischen Kirche (etwa 75.000) und der eritreisch-katholischen Kirche (etwa 170.000). Alle verwenden den alexandrinischen Ritus in seinen koptischen Formen (auf Koptisch und Arabisch) oder äthiopischen Formen (auf Ge'ez, der klassischen äthiopischen Liturgiesprache). Die Markus-Liturgie, ergänzt durch die Anaphoren von Cyrill, Basilius und Gregor, zählt zu den hieratischsten und ältesten der Christenheit.

Die antiochenische Tradition (westsyrisch)

Drei eigenberechtigte Kirchen (sui iuris) gehören ihr an: die maronitische Kirche (Libanon, etwa 3,5 Millionen Gläubige[52], einzige Ostkirche ohne orthodoxe Schwesterkirche[53]), die syrisch-katholische Kirche (etwa 195.000) und die syro-malankarische Kirche (Indien, etwa 460.000). Alle verwenden die antiochenische westsyrische Liturgie in ihrer klassischen Form der Heiligen Qurbana, gefeiert auf Syrisch — einer Spätform des Aramäischen, der Sprache Christi — und zunehmend auch auf Arabisch oder Malayalam, je nach Land.

Die armenische Tradition

Die armenisch-katholische Kirche (etwa 740.000 Gläubige, verstreut zwischen Armenien, Libanon, Syrien, Frankreich, den Vereinigten Staaten und Lateinamerika) ist die direkte Erbin der armenischen Liturgie, ausgearbeitet ab dem 5. Jahrhundert im armenischen Königreich — das die Tradition für das erste Reich der Welt hält, das offiziell das Christentum angenommen hat (traditionelles Datum: 301, unter der Evangelisierung des heiligen Gregor des Erleuchters; moderne Historiker schlagen auch 314 vor, nach dem Mailänder Edikt)[54]. Die armenische Liturgie wird in klassischem Armenisch (Grabar) gefeiert und weist einzigartige archaische Züge auf (zum Beispiel den Gebrauch reinen Weins ohne Wasser im Kelch, Erbe des ältesten liturgischen Gebrauchs Kappadokiens).

Die chaldäische Tradition (ostsyrisch)

Zwei eigenberechtigte Kirchen (sui iuris) sind ihre Erbinnen: die chaldäisch-katholische Kirche (1553 aus der Kirche des Ostens hervorgegangen, etwa 630.000 Gläubige im Irak und in der Diaspora) und die syro-malabarische Kirche (Indien, etwa 4,5 Millionen Gläubige, direkte Nachfahren der Christen des heiligen Thomas). Ihre eucharistische Hauptliturgie, die Heilige Qurbana, verwendete ursprünglich die Liturgie von Addai und Mari, eine der ältesten erhaltenen christlichen Anaphoren — Addai und Mari gelten der Tradition als zwei der zweiundsiebzig Jünger Christi. Bemerkenswert: Durch die Leitlinien für die Zulassung zur Eucharistie zwischen der chaldäischen Kirche und der Assyrischen Kirche des Ostens (Entscheidung der Glaubenskongregation vom 17. Januar 2001, approbiert von Johannes Paul II. und veröffentlicht am 26. Oktober 2001) hat der Heilige Stuhl die Gültigkeit der Anaphora von Addai und Mari anerkannt — einschließlich ohne ausdrücklichen Bericht der Einsetzungsworte — allein zum Zweck der wechselseitigen eucharistischen Zulassung, im Fall pastoraler Notwendigkeit, zwischen diesen beiden Kirchen[55].

Die byzantinische Tradition

Die Gottesmutter von Wladimir (byzantinische Ikone des 12. Jahrhunderts, um 1130), aufbewahrt in Moskau. Bildtypus der Zärtlichkeit (Eleousa), verbreitet in der ganzen byzantinischen katholischen und orthodoxen Tradition. Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Sie ist mit Abstand die an eigenberechtigten Kirchen (sui iuris) zahlreichste Tradition: Vierzehn Kirchen gehören ihr an, darunter als bedeutendste die ukrainische Griechisch-Katholische (etwa 4,5 Millionen Gläubige), die griechisch-melkitische (etwa 1,6 Millionen, vor allem im Libanon, in Syrien, in Israel-Palästina und in der Diaspora), die rumänische Griechisch-Katholische (etwa 510.000), die ruthenische katholische (etwa 420.000) und die ungarische Griechisch-Katholische (etwa 290.000). Alle verwenden die Göttliche Liturgie des heiligen Johannes Chrysostomus (die häufigste), des heiligen Basilius des Großen (für die Hochfeste) oder des heiligen Gregor des Großen (Präsanktifikaten, gefeiert an bestimmten Tagen der Großen Fastenzeit), gefeiert auf Griechisch, Arabisch, Kirchenslawisch, Ukrainisch, Rumänisch, Ungarisch oder Italo-Albanisch, je nach Kirche[56].

Die byzantinische Liturgie ist durch ihre Struktur, ihre Dauer (oft über anderthalb Stunden für die sonntägliche Göttliche Liturgie), ihren symbolischen Reichtum (Ikonostase, Prozessionen, Weihrauch in Fülle, antiphonale Gesänge) und ihre pneumatologische Theologie (die Epiklese zum Heiligen Geist steht dort im Zentrum) tief verschieden von der lateinischen Liturgie. Sie veranschaulicht besser als jede andere, was das II. Vatikanum die gleiche Würde der Riten nennt: Ein melkitischer oder ukrainischer griechisch-katholischer Gläubiger feiert keine „Variante" des römischen Ritus, er feiert eine andere ganze apostolische Form des einzigen eucharistischen Geheimnisses Christi.

Eine lange Geschichte: von der antiken Vielfalt zur tridentinischen Vereinheitlichung

Die Geschichte der katholischen liturgischen Riten ist untrennbar mit der Geschichte der Ausbreitung des Christentums verbunden. Sie ist von drei großen Momenten geprägt: der Formung der großen antiken Riten (1.–8. Jahrhundert), der tridentinischen Vereinheitlichung (1570), die den römischen Ritus im Abendland standardisiert, und der konziliaren Reform des 20. Jahrhunderts (1969–1970), die zu den heutigen Messbüchern führt.

Die Vielfalt des ersten Jahrtausends

In den ersten Jahrhunderten kennt die christliche Liturgie keinerlei internationale Uniformität. Jede große apostolische Kirche — Jerusalem, Antiochien, Alexandrien, Rom, Edessa, Konstantinopel — entwickelt ihre eigene Euchologie, ihren eigenen Kalender und ihr eigenes Lektionar, in substanzieller Treue zur apostolischen Tradition und zum Kanon der Schriften. Die eucharistischen Anaphoren — das heißt die eucharistischen Hochgebete im technischen Sinn — vervielfachen sich: die Anaphora des heiligen Jakobus in Jerusalem, die Anaphora des heiligen Markus in Alexandrien, die Anaphora Hippolyts von Rom (um 215, später Ursprung des Zweiten Hochgebets im Messbuch Pauls VI.), die Anaphora von Addai und Mari in Edessa (1.–2. Jh., noch in Gebrauch bei Chaldäern und Syro-Malabaren), die Anaphora des heiligen Basilius des Großen in Kappadokien (4. Jh.), die Anaphora des heiligen Johannes Chrysostomus in Antiochien, dann Konstantinopel (4.–5. Jh., noch immer die meistgebrauchte in der ganzen byzantinischen Welt), und viele andere.

In Rom selbst nimmt der Römische Canon zwischen dem 4. und dem 7. Jahrhundert seine endgültige Form an (die Nennung der Heiligen des Canons — Linus, Cletus, Clemens … — wird dem heiligen Gregor dem Großen, Papst von 590 bis 604, zugeschrieben). Er wird über mehr als tausenddreihundert Jahre die einzige eucharistische Anaphora des römischen Ritus sein, bis ihm die Reform Pauls VI. 1969 drei neue eucharistische Hochgebete hinzufügt.

Im Abendland leben neben Rom die gallikanische (in Gallien, bis Karl der Große im 9. Jahrhundert den römisch-fränkischen Ritus auferlegt), die keltische (in Irland und bei den insularen Bretonen, bis zum 12. Jahrhundert), die mozarabische (im westgotischen Hispanien, im 11. Jahrhundert verdrängt außer in Toledo) und die ambrosianische (in Mailand, die bis heute überlebt) Liturgie. Es ist die einzige Periode der abendländischen Geschichte, in der vier verschiedene große lateinische Riten auf europäischem Boden koexistieren.

Das Konzil von Trient und Quo primum (1570): die Vereinheitlichung des römischen Ritus im Abendland

Das große Konzil von Trient (1545–1563), versammelt zur Antwort auf die protestantische Reformation, verlangt von der römischen Kirche eine liturgische Reform, die der mittelalterlichen Zersplitterung der diözesanen Gebräuche ein Ende setzt. Der heilige Pius V., 1566 zum Papst gewählter Dominikaner, vollzieht die Konzilsentscheidung und promulgiert durch die Apostolische Bulle Quo primum tempore vom 14. Juli 1570 das vereinheitlichte Missale Romanum:

Der heilige Pius V. verordnet darin, dass in allen Kirchen der christlichen Welt die Messe fortan nach keinem anderen Formular mehr gesungen oder gelesen werde als nach dem so promulgierten Messbuch — mit der bereits erwähnten Ausnahme der seit über zweihundert Jahren bezeugten Liturgien[57].

Die Bulle behält jedoch — wie schon erwähnt — die bedeutende Ausnahme der seit über zweihundert Jahren bezeugten Riten vor: Dank dieser Klausel überleben der ambrosianische Ritus, der hispano-mozarabische Ritus, der Lyoner Ritus, der Kartäuser-Ritus, der dominikanische Ritus, der Karmeliten-Ritus und der Prämonstratenser-Ritus die Vereinheitlichung. Das tridentinische Römische Messbuch erfährt punktuelle Revisionen unter Clemens VIII. (1604), Urban VIII. (1634), Leo XIII. (1884), dem heiligen Pius X. (1911), Pius XII. (1956, Reform der Karwoche) und dem heiligen Johannes XXIII. (1962), aber seine grundlegende Struktur bleibt vier Jahrhunderte lang unverändert.

Die liturgische Bewegung (19.–20. Jahrhundert)

Ab Mitte des 19. Jahrhunderts durchzieht eine große liturgische Erneuerungsbewegung die katholische Kirche. Geboren in Frankreich mit der Restaurierung der Abtei Saint-Pierre von Solesmes durch Dom Prosper Guéranger 1833, fortgeführt von den großen belgischen (Mont-César mit Dom Lambert Beauduin, ab 1909), deutschen (Maria Laach, Klosterneuburg) und französischen (Centre de Pastorale Liturgique, gegründet in Paris 1943) Zentren, zielt diese Bewegung darauf, die Liturgie als Quelle und Höhepunkt des christlichen Lebens wiederzuentdecken, jenseits der bloßen äußeren Rubrik. Der heilige Pius X. ebnet ihr lehramtlich den Weg durch sein Motu proprio Tra le sollecitudini vom 22. November 1903 über die Kirchenmusik, das die Gläubigen aufruft, „tätigeren Anteil am kirchlichen Offizium zu nehmen". Vierundvierzig Jahre später gibt ihr Pius XII. ihre lehrmäßige Charta in der Enzyklika Mediator Dei vom 20. November 1947, der ersten päpstlichen Enzyklika, die ganz der Liturgie gewidmet ist[58].

Einen ausführlichen Überblick über diese entscheidende Bewegung findet man unter Die liturgische Bewegung (1832–1963).

Das II. Vatikanum und die Reform des Römischen Messbuchs (1969)

Versammlung der Konzilsväter in der Basilika Sankt Peter während des II. Vatikanischen Konzils (1962–1965). Dieses Konzil promulgiert Sacrosanctum Concilium (4. Dezember 1963) und Orientalium Ecclesiarum (21. November 1964), die beiden grundlegenden lehramtlichen Charten der katholischen Lehre über die liturgischen Riten. Wikimedia Commons.
Papst Paul VI. (1897–1978). Am 3. April 1969 promulgiert er durch die Apostolische Konstitution Missale Romanum das gemäß den Dekreten des II. Vatikanischen Konzils restaurierte Römische Messbuch. Photographie von Yoichi Okamoto, 23. Dezember 1967 — Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Das II. Vatikanische Konzil (1962–1965) nimmt alle Intuitionen der liturgischen Bewegung auf und promulgiert sie in der Konstitution Sacrosanctum Concilium vom 4. Dezember 1963, dem ersten Dokument des Konzils. Die Konstitution verlangt eine Revision der römischen liturgischen Bücher, „damit deutlicher erscheine" der Sinn der Riten und eine tätige Teilnahme der Gläubigen (actuosa participatio) ermöglicht werde.

Die Ausführung wird einem Consilium ad exsequendam Constitutionem de Sacra Liturgia anvertraut, präsidiert von Kardinal Lercaro, dann Kardinal Gut, und stark animiert von Mgr. Annibale Bugnini. Am 3. April 1969 promulgiert Paul VI. durch die Apostolische Konstitution Missale Romanum das restaurierte Römische Messbuch, das ab Advent 1969 schrittweise in Gebrauch kommt (Englisch und die übrigen Volkssprachen folgen 1970)[59]. Die typischen Ausgaben folgen einander: 1970, 1975 (revidiert) und 2002 (unter Johannes Paul II., derzeit geltende dritte typische Ausgabe, 2008 leicht revidiert).

Benedikt XVI., Franziskus und die aktuellen Debatten

Papst Benedikt XVI. (2005–2013), Verfasser des Motu proprio Summorum Pontificum (7. Juli 2007), das den Gebrauch des Messbuchs von 1962 liberalisierte. Das Motu proprio wurde durch Traditionis custodes (16. Juli 2021) aufgehoben. Wikimedia Commons, Photographie von Ex13, CC-BY-SA-3.0.

Benedikt XVI. veröffentlicht am 7. Juli 2007 das Motu proprio Summorum Pontificum, das das Messbuch von 1962 als „außerordentliche Form" des römischen Ritus qualifiziert und dessen Gebrauch weitgehend liberalisiert: Jeder Priester kann es ohne besondere Genehmigung feiern, und jede stabile Gruppe von Gläubigen kann es von ihrem Pfarrer erbitten. Das Motu proprio verteidigt die Vorstellung einer organischen Kontinuität zwischen den beiden Formen desselben einzigen römischen Ritus. In seinem Begleitschreiben an die Bischöfe (selbes Datum) schreibt Benedikt XVI.: „Was für die vorausgegangenen Generationen heilig war, bleibt auch für uns groß und heilig"[60].

Vierzehn Jahre später veröffentlicht Franziskus Traditionis custodes (16. Juli 2021), das Summorum Pontificum aufhebt und den Gebrauch des Messbuchs von 1962 signifikant einschränkt (vgl. oben). Diese Entscheidung hat in der katholischen Welt eine intensive Kontroverse eröffnet, die zum Redaktionsschluss (Oktober 2026) andauert, nach namentlich den Responsa ad dubia vom 4. Dezember 2021 (veröffentlicht am 18. Dezember 2021)[61]. Im Juli 2026 erklärte Kardinal Arthur Roche, Präfekt des Dikasteriums für den Gottesdienst, in einem dem britischen Wochenblatt The Tablet gewährten Interview (veröffentlicht am 29. Juli 2026), Leo XIV. beabsichtige seines Erachtens weder, Traditionis custodes zu ändern, noch zu Summorum Pontificum zurückzukehren. Im August 2026 bestätigte Leo XIV. selbst diesen Rahmen durch eine Botschaft an Kardinal Roche und die Teilnehmer des liturgischen Kolloquiums der Abtei Mount Angel (Oregon), in der er an die den von Paul VI. und Johannes Paul II. promulgierten Riten geschuldete Ehrfurcht erinnerte — ohne Traditionis custodes zu ändern[62]. Auf diesem Dossier wie auf anderen bleibt die von Benedikt XVI. in seiner berühmten Ansprache vom 22. Dezember 2005 an die Römische Kurie in Erinnerung gerufene Hermeneutik der Kontinuität der lehramtliche Kompass: Die liturgischen Reformen des II. Vatikanums und ihre nachkonziliaren Anwendungen sind kein Bruch mit der früheren römischen Liturgie, sondern eine organische Entwicklung, berufen, das Beste der Tradition zu integrieren.

Synoptische Tabelle der katholischen liturgischen Riten

Messe im ambrosianischen Ritus, gefeiert in der Madonnina di Legnano. Die alte Form des ambrosianischen Ritus bezeugt die noch lebendige vortridentinische lateinische liturgische Vielfalt innerhalb der katholischen Kirche. Wikimedia Commons.

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten liturgischen Riten zusammen, die derzeit in der katholischen Kirche in Gebrauch sind, geordnet nach großer liturgischer Tradition, mit ihrer eigenberechtigten Referenzkirche (sui iuris), ihrer heutigen Form und ihren geschätzten Gläubigen. Sie ist nicht erschöpfend (namentlich sind die zahlreichen minoritären byzantinischen Kirchen der Diaspora unter dem gemeinsamen Eintrag „übrige byzantinische Katholiken" zusammengefasst; die Ordensriten, die nicht mehr in regelmäßigem liturgischem Gebrauch sind, erscheinen nicht).

Liturgische TraditionBesonderer RitusEigenberechtigte Kirche (sui iuris)Heutige FormGläubige (geschätzt)
LateinischRömischer Ritus (ordentliche Form)Lateinische KircheRömisches Messbuch 2002 (Paul VI. / Johannes Paul II.)≈ 1,37 Milliarden[63]
LateinischRömischer Ritus (alter römischer Gebrauch)Lateinische KircheRömisches Messbuch 1962 (Johannes XXIII.) — geregelt durch Traditionis custodes 2021sehr minoritärer Gebrauch, ohne veröffentlichtes Zentralregister (diözesane Genehmigungen, vgl. TC Art. 2)
LateinischAmbrosianischer RitusLateinische Kirche (Erzdiözese Mailand)Ambrosianisches Messbuch 1976 (Kard. Colombo)≈ 5 Millionen
LateinischHispano-mozarabischer RitusLateinische Kirche (Erzdiözese Toledo)Missale Hispano-Mozarabicum 1991 (Mgr. González Martín)einige tausend
LateinischKartäuser-RitusLateinische Kirche (Kartäuserorden)Nach dem II. Vatikanum angepasster Kartäuser-Rituseinige hundert Mönche und Nonnen (Größenordnung)
LateinischDominikanischer Ritus (eingeschränkter Gebrauch)Lateinische Kirche (Predigerorden)Dominikanischer Ritus „Prototyp" Humberts von Romans (1256), eingeschränkter Gebrauch (einige Priorate, Bruderschaft St. Vinzenz Ferrer)eingeschränkter Gebrauch
LateinischLyoner RitusLateinische Kirche (Erzdiözese Lyon)Liturgisches Fortleben in der Primatiale Saint-Jeanbegrenzter Gebrauch
LateinischZairischer Gebrauch (innerhalb des römischen Ritus)Lateinische Kirche (Diözesen der DR Kongo)Missale Romanum pro Dioecesibus Zairensibus 1988in Gebrauch in den Diözesen der DR Kongo (keine veröffentlichte zentrale Gebrauchsstatistik)
LateinischGebrauch Divine Worship (Personalordinariate, innerhalb des römischen Ritus)Lateinische Kirche (drei Ordinariate)Divine Worship: The Missal 2015einige tausend
AlexandrinischKoptischer RitusKoptisch-katholische KircheKoptische Liturgie (hl. Markus, Cyrill, Basilius, Gregor)≈ 195.000
AlexandrinischÄthiopischer RitusÄthiopisch-katholische KircheLiturgie auf Ge'ez≈ 75.000
AlexandrinischÄthiopischer Ritus (eritreische Form)Eritreisch-katholische KircheLiturgie auf Ge'ez≈ 170.000
West-antiochenisch (westsyrisch)Maronitischer RitusMaronitische KircheMaronitische Liturgie auf Syrisch und Arabisch≈ 3,5 Millionen
West-antiochenischSyrischer RitusSyrisch-katholische KircheWestsyrische Liturgie≈ 195.000
West-antiochenischSyro-malankarischer RitusSyro-malankarische Kirche (Indien)Adaptierte westsyrische Liturgie≈ 460.000
ArmenischArmenischer RitusArmenisch-katholische KircheArmenische Liturgie auf Grabar≈ 740.000
Chaldäisch (ostsyrisch)Chaldäischer RitusChaldäisch-katholische KircheHeilige Qurbana (Addai und Mari: 2001 anerkannte Gültigkeit für die eucharistische Zulassung mit der Assyrischen Kirche)≈ 630.000
ChaldäischSyro-malabarischer RitusSyro-malabarische Kirche (Indien)Heilige Qurbana auf Malayalam und Syrisch≈ 4,5 Millionen
ByzantinischByzantinischer RitusGriechisch-melkitische katholische KircheGöttliche Liturgie auf Arabisch und Griechisch≈ 1,6 Millionen
ByzantinischByzantinischer Ritus (slawisch)Ukrainische Griechisch-Katholische KircheGöttliche Liturgie auf Ukrainisch und Kirchenslawisch≈ 4,5 Millionen
ByzantinischByzantinischer RitusRumänische Griechisch-Katholische KircheGöttliche Liturgie auf Rumänisch≈ 510.000
ByzantinischByzantinischer RitusRuthenische katholische KircheGöttliche Liturgie auf Kirchenslawisch≈ 420.000
ByzantinischByzantinischer RitusÜbrige byzantinische katholische Kirchen (ungarische, slowakische, italo-albanische, bulgarische, weißrussische, mazedonische, albanische, russische, griechische, Križevci)Göttliche Liturgie in den NationalsprachenGesamtsumme offiziell nicht konsolidiert (Zahlen je Kirche: CNEWA, Annuario Pontificio)

Lesehilfe zur Tabelle — Die fünf großen ostkirchlichen Traditionen vereinen zusammen etwa 18 Millionen Gläubige; der römische Ritus in allen seinen Formen etwa 1,37 Milliarden[64]. Die katholische liturgische Vielfalt bleibt also zahlenmäßig massiv unausgewogen zugunsten des römischen Ritus: Genau darum besteht das Lehramt seit Leo XIII. so sehr auf der Pflicht, die Ost-Riten aktiv gegen jede Latinisierung zu bewahren und die lateinischen Minderheitsriten (ambrosianisch, mozarabisch) gegen jede Versuchung erzwungener römischer Uniformierung aufzuwerten.

Weiterführend

Dieser Artikel gehört zu einem Ignispedia-Ensemble über Liturgie sowie katholische Einheit und Vielfalt:

Anmerkungen und Quellen

  1. Die angegebenen Zahlen sind Größenordnungen (Schätzungen), nachgeprüft am 4. Oktober 2026. Je Ostkirche: Online-Zusammenstellung der CNEWA, Dossier „The Eastern Catholic Churches" (cnewa.org), das die Daten des Annuario Pontificio aggregiert (Referenzjahrgang ~2016–2017). Weltweite Gesamtzahl: Annuarium Statisticum Ecclesiae 2022 (LEV, 2024) — 1 389 573 000 Katholiken Ende 2022 (Agentur Fides); der römische Ritus vereint davon etwa 98 %, d. h. ≈ 1,37 Milliarden, und die dreiundzwanzig Ostkirchen ≈ 18 Millionen (≈ 1,3 %). Eine erneute seitenweise Kollationierung der Papierausgabe des Annuario Pontificio 2023 war vor der Veröffentlichung nicht möglich: Die Zahlen je Kirche bleiben datierte Schätzungen.

    1 3 4 9 13 14 29 52 56 63 64
  2. Leo XIV. hat bis zum Redaktionsschluss (Oktober 2026) keinen Traditionis custodes ändernden Akt veröffentlicht — Stand erneut geprüft am 4. Oktober 2026: Seine Motu propria (Mutua Concordia, 29. August 2026, zu cann. 106 und 126 des CCEO; Finanz- und Besoldungstexte vom September 2026) betreffen dieses Dossier nicht, und der Text von 2021 ist auf vatican.va unverändert. Primärakt, der den Rahmen bestätigt: Botschaft Leos XIV. an Kardinal Roche und die Teilnehmer des liturgischen Kolloquiums der Abtei Mount Angel (Oregon), August 2026, die an die den „von Papst dem heiligen Paul VI. und Papst dem heiligen Johannes Paul II. promulgierten Riten" geschuldete Ehrfurcht erinnert (berichtet von EWTN/CNA am 15. August 2026 und dem Catholic Herald). Hinzu kommt die Erklärung von Kardinal Arthur Roche, Präfekt des Dikasteriums für den Gottesdienst, im Interview mit Maggie Fergusson im britischen Wochenblatt The Tablet (veröffentlicht am 29. Juli 2026): „Pope Leo is not going to change Traditionis Custodes, and he's not going back to Summorum Pontificum" — übereinstimmend weitergegeben von The Catholic Herald, OSV News/Reuters und dem National Catholic Register (da das Tablet-Original kostenpflichtig ist, wird die übereinstimmende Sekundärpresse als solche zitiert). Es handelt sich um eine Erklärung des Dikasteriumspräfekten, nicht um einen päpstlichen Akt.

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  3. Ökumenisches Konzil Vaticanum II., Dekret Orientalium Ecclesiarum über die katholischen Ostkirchen, 21. November 1964, offizieller französischer Text auf vatican.va. Das Dekret umfasst 30 Nummern in sechs Abschnitten (Teilkirchen oder Riten; Bewahrung des geistlichen Erbes der Ostkirchen; orientalische Patriarchen; Sakramentendisziplin; Gottesdienst; Beziehungen zu den Brüdern der getrennten Kirchen). Zitate (§§ 2, 3 und 5) Wort für Wort anhand dieser Ausgabe am 4. Oktober 2026 kollationiert.

    5 15 18 23 24 25 26
  4. Ökumenisches Konzil Vaticanum II., Konstitution Sacrosanctum Concilium über die heilige Liturgie, § 4, 4. Dezember 1963, offizieller französischer Text auf vatican.va — Zitat Wort für Wort anhand dieser Ausgabe am 4. Oktober 2026 kollationiert.

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  5. Codex der Kanones der Ostkirchen (CCEO), Canon 28 § 1, promulgiert vom heiligen Johannes Paul II. durch die Apostolische Konstitution Sacri Canones am 18. Oktober 1990, in Kraft getreten am 1. Oktober 1991. Französischer Text einsehbar auf droitcanonique.fr. Der CCEO zählt 1.546 Kanones. Zitat aus can. 28 § 1 Wort für Wort anhand dieser (lateinisch-französischen) Ausgabe am 4. Oktober 2026 kollationiert.

    7 11 12 27
  6. Zur Liste der einundzwanzig von der katholischen Kirche anerkannten ökumenischen Konzilien (von Nicäa I, 325, bis zum II. Vatikanum, 1962–1965) siehe den Index der ökumenischen Konzilien auf vatican.va. Diese Zählung von einundzwanzig Konzilien ist die der lateinischen Tradition: Geschichtlich zählten mehrere ostkirchliche Traditionen nur die drei ersten (syrische, koptische, armenische Traditionen) oder die sieben ersten (byzantinische Tradition); indem sie in volle Gemeinschaft mit Rom eintreten oder darin bleiben, bekennen ihre Kirchen den von der Gesamtheit der von der katholischen Kirche anerkannten Konzilien definierten Glauben.

    8
  7. Heiliger Johannes Paul II., Enzyklika Ut Unum Sint über den ökumenischen Einsatz, § 54, 25. Mai 1995, offizieller französischer Text auf vatican.va. Das Bild der „zwei Lungenflügel" ist älter (formuliert vom russischen Dichter Wjatscheslaw Iwanow, dann von Johannes Paul II. ab 1983 aufgegriffen), aber seine offizielle lehramtliche Promulgierung ist Ut Unum Sint 54.

    10 19
  8. Zur Formung der großen antiken Riten siehe namentlich Robert F. Taft, S.J., Liturgy of the Hours in East and West, Pueblo Publishing, Collegeville, 1986; A.-G. Martimort (Hrsg.), L'Église en prière, 4 Bde., Desclée, Paris, 1983–1984; Aimé-Georges Martimort, L'Église en prière. Introduction à la liturgie, Desclée, 1961.

    16
  9. Leo XIII., Apostolische Konstitution Orientalium Dignitas, 30. November 1894. Gründungstext der modernen römischen Politik des Schutzes der Ost-Riten gegen die Latinisierung. Siehe auch Praeclara gratulationis publicae (20. Juni 1894) über die Union der Kirchen.

    17
  10. Ökumenisches Konzil Vaticanum II., Konstitution Sacrosanctum Concilium, § 38, 4. Dezember 1963, vatican.va. § 37 bekräftigt ergänzend, dass „die Kirche in den Bereichen, die weder den Glauben noch das Wohl der ganzen Gemeinschaft berühren, auch in der Liturgie nicht die starre Form einer einzigen Fassung auferlegen will" (offizieller französischer Text vatican.va, kollationiert im Oktober 2026).

    21
  11. Gottesdienstkongregation, Approbation des Missale Romanum pro Dioecesibus Zairensibus (Römisches Messbuch für die Diözesen von Zaire), 30. April 1988 — Datum bestätigt durch die akademische Studie A History and Analysis of the Missel Romain pour les Dioceses du Zaire („approval came on 30 April 1988"). Zum Gebrauch durch Papst Franziskus: Feiern in der Basilika Sankt Peter am 1. Dezember 2019 (1. Adventssonntag, 25. Jahrestag der Errichtung der römischen Seelsorgestelle für die kongolesische Gemeinde) und am 3. Juli 2022[^zaire-2022-cna].

    22 47
  12. Codex des kanonischen Rechts (CIC), Canones 111–112, promulgiert vom heiligen Johannes Paul II. am 25. Januar 1983, geändert durch das Motu proprio De concordia inter codices von Papst Franziskus vom 31. Mai 2016. Offizieller französischer Text auf vatican.va und droitcanonique.fr.

    28
  13. Heiliger Pius V., Apostolische Bulle Quo primum tempore zur Promulgierung des tridentinischen Römischen Messbuchs, 14. Juli 1570. Der offizielle lateinische Text ist allen Ausgaben des tridentinischen Römischen Messbuchs bis 1962 vorangestellt; die Stelle ist hier ins Deutsche paraphrasiert. Als lateinische kritische Referenzausgabe siehe Missale Romanum ex decreto sacrosancti Concilii Tridentini restitutum, S. Pii V Pontificis Maximi iussu editum, Rom, 1570 (princeps).

    30 57
  14. Paul VI., Apostolische Konstitution Missale Romanum zur Promulgierung des gemäß den Dekreten des II. Vatikanischen Konzils restaurierten Römischen Messbuchs, 3. April 1969, offizieller französischer Text auf vatican.va. Das so promulgierte Römische Messbuch umfasst die vier eucharistischen Haupthochgebete: Römischer Canon (Erstes Hochgebet), Zweites Hochgebet (inspiriert von Hippolyt von Rom), Drittes Hochgebet (ganz neu verfasst), Viertes Hochgebet (inspiriert von den ostkirchlichen Anaphoren).

    31 59
  15. Benedikt XVI., Apostolisches Schreiben in Form eines Motu proprio Summorum Pontificum, 7. Juli 2007, offizieller französischer Text auf vatican.va. Das Motu proprio wurde durch Traditionis custodes Art. 8 (16. Juli 2021) aufgehoben. Das Zitat („vorausgegangene Generationen…") stammt aus dem Begleitschreiben an die Bischöfe (selbes Datum), offizieller französischer Text auf vatican.va — Wort für Wort anhand dieser Ausgabe am 4. Oktober 2026 kollationiert.

    32 60
  16. Papst Franziskus, Apostolisches Schreiben in Form eines Motu proprio Traditionis custodes über den Gebrauch der römischen Liturgie vor der Reform von 1970, Art. 1 und Art. 8, 16. Juli 2021, offizieller französischer Text auf vatican.va.

    33 34 35
  17. Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Responsa ad dubia zu einigen Bestimmungen des Apostolischen Schreibens in Form eines Motu proprio Traditionis custodes, Unterzeichnung datiert vom 4. Dezember 2021, effektive Veröffentlichung am 18. Dezember 2021. Offizieller französischer Text auf vatican.va.

    36 61
  18. Zur Zahl der Gläubigen: Catholic World Report, „Why the serious drop in priestly vocations in Europe's largest diocese?", 5. Mai 2023 („Milan is the largest diocese in Europe (roughly 5 million Catholics)"); aus dem Annuario Pontificio für 2023 abgeleitete Schätzung: 4 942 000 Katholiken. Zur Geschichte des Ritus: Cesare Alzati, Ambrosian Liturgy, in The Encyclopedia of Christianity, Bd. 1, Eerdmans-Brill, 1999, S. 50–52.

    38
  19. Kardinal Giovanni Colombo, Erzbischof von Mailand (1963–1979), Promulgierung des neuen Ambrosianischen Messbuchs unter der Autorität Papst Pauls VI., 11. April 1976. Das reformierte Ambrosianische Messbuch folgt Sacrosanctum Concilium und bewahrt zugleich die Eigenheiten der Mailänder Tradition (Eigenkalender, eigenes österliches Triduum, ambrosianische Euchologie, ambrosianischer Gesang).

    39
  20. Zur Gründung der Capilla Mozárabe und zum liturgischen Werk des Cisneros siehe Joseph Pérez, Cisneros, el cardenal de España, Taurus, Madrid, 2014; Juan Meseguer Fernández, O.F.M., El cardenal Cisneros y su época, 2 Bde., Editorial Católica, Madrid, 1979–1980. Siehe auch den Artikel „Capilla Mozárabe" auf der offiziellen Website der Kathedrale von Toledo: catedralprimada.es.

    40
  21. Mgr. Marcelo González Martín (Kardinal-Erzbischof von Toledo 1972–1995), Missale Hispano-Mozarabicum, Bd. I, Conferencia Episcopal Española / Arzobispado de Toledo, präsentiert am 18. Dezember 1991. Der Liber Commicus (Lektionar) und die übrigen Bücher wurden zwischen 1991 und 1995 veröffentlicht. Siehe auch Janini, José, Liber missarum de Toledo, 2 Bde., Toledo, 1982–1983 (kritische Ausgabe des Missale Mixtum des Cisneros von 1500).

    41
  22. Offizielle Website des Kartäuserordens: chartreux.org (Häuser von Mönchen und Nonnen weltweit, in der Größenordnung von etwa zwanzig). Zur Geschichte der kartäusischen Liturgie siehe Augustin Devaux, O.Cart., La liturgie cartusienne, in Liturgia Cartusiensis, Salzburg, 1995.

    42
  23. Catholic Encyclopedia (1913), Artikel „Order of Preachers": „The final correction (1256) was the work of Humbert of Romans... The prototype of this monumental work is preserved at Rome in the general archives of the order"; siehe auch Philip Gleeson, O.P., „Dominican liturgical manuscripts from before 1254", Archivum Fratrum Praedicatorum (1254 eingeführte approbierende Gesetzgebung; Exemplar des Prototyps im Generalarchiv des Ordens aufbewahrt, Ms. XIV L1). Zur Eröffnung der dominikanischen Messe (weder Introibo ad altare Dei noch Psalm Judica me, sondern Confitemini Domino quoniam bonus) siehe die Catholic Encyclopedia („The psalm Judica was not said") und den Artikel „Dominican Rite" (Wikipedia EN, konsultiert im Oktober 2026).

    43 44
  24. Catholic Encyclopedia (1913), Artikel „The Carmelite Order": „The Calced Carmelites still adhere to the liturgy of the church of the Holy Sepulchre at Jerusalem"; siehe auch den Artikel „Carmelite Rite" (die um 1210 verfasste Regel schrieb den Eremiten des Berges Karmel vor, dem approbierten Brauch der Kirche zu folgen, das heißt hier der Patriarchalkirche von Jerusalem).

    45
  25. Die zeremoniellen Eigenheiten (sieben Kerzen, kodifizierte Gesten) beschreibt Jean-Marie Sauget, Le rite lyonnais, in Études liturgiques, Lyon, 1958. Zur heutigen Praxis (Primatiale Saint-Jean, Pfarreien) siehe die offizielle Website der Diözese Lyon: lyon.catholique.fr.

    46
  26. Catholic News Agency, „Pope Francis celebrates Mass in the Congolese rite: 'Peace begins with us'", 3. Juli 2022: Messe nach dem Gebrauch von Zaire, gefeiert von Papst Franziskus in der Basilika Sankt Peter mit der kongolesischen Gemeinde von Rom (kongolesische Gesänge, Beifall und Tänze), anstelle der aus Gesundheitsgründen verschobenen Reise in die DR Kongo und den Südsudan. Übereinstimmender Bericht: ACI Africa, 3. Juli 2022.

    48
  27. Benedikt XVI., Apostolische Konstitution Anglicanorum Coetibus über die Errichtung von Personalordinariaten für ehemalige Anglikaner, die in volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche eintreten, 4. November 2009, offizieller französischer Text auf vatican.va. Die Konstitution umfasst eine geschichtliche Einleitung und 13 Artikel.

    49
  28. Offizielle Websites der drei Ordinariate: ordinariate.org.uk (Walsingham, errichtet am 15. Januar 2011, erster Ordinarius Mgr. Keith Newton), ordinariate.net (Stuhl des heiligen Petrus, Vereinigte Staaten und Kanada, errichtet am 1. Januar 2012, erster Ordinarius Mgr. Jeffrey Steenson), ordinariate.org.au (Unsere Liebe Frau vom Kreuz des Südens, Australien und Japan, errichtet am 15. Juni 2012, erster Ordinarius Mgr. Harry Entwistle).

    50
  29. Interdikasterielle Kommission Anglicanae Traditiones (Glaubenskongregation + Gottesdienstkongregation), Divine Worship: The Missal, approbiert 2015, in Gebrauch genommen ab dem 1. Adventssonntag, 29. November 2015. Siehe auch die offiziellen Websites der Ordinariate: ordinariate.org.uk, ordinariate.net (USA-Kanada), ordinariate.org.au (Australien).

    51
  30. Zur fehlenden orthodoxen Schwesterkirche: Catholic Theological Society of America, Proceedings („The Maronite Church is the only Eastern Catholic Church which has no non-Catholic counterpart", Boston College e-journal); EWTN / Catholic World Report, „The 23 Eastern Catholic Churches: Ancient Traditions in Communion With Rome", 20. September 2026 („The Maronite Church is the only Eastern Catholic Church that has never broken communion with Rome").

    53
  31. Traditionelles Datum der offiziellen Konversion Armeniens: 301 (Taufe König Trdats III. durch den heiligen Gregor den Erleuchter, festgehalten von der Armenischen Apostolischen Kirche) — siehe Encyclopaedia Britannica 1911, Artikel „Gregory the Illuminator" (traditionelles Datum des Martyriums der Hripsime-Jungfrauen: 5. Oktober 301). Moderne Historiker schlagen Daten von 284 bis spätestens 314/325 vor — siehe „Christianization of Armenia", Wikipedia EN, konsultiert im Oktober 2026. Armenien nennt 301 als nationales Konversionsdatum (The Tablet, „Early adopters", 2019).

    54
  32. Glaubenskongregation, Guidelines for Admission to the Eucharist between the Chaldean Church and the Assyrian Church of the East (Entscheidung vom 17. Januar 2001, approbiert von Johannes Paul II., Text datiert vom 20. Juli 2001, veröffentlicht in L'Osservatore Romano am 26. Oktober 2001); Darstellung und Kontext auf cnewa.org. Die Anerkennung betrifft die Gültigkeit der Anaphora in diesem präzisen ökumenischen Rahmen (pastorale Notwendigkeit, wechselseitige Zulassung); sie stellt keine allgemeine Erlaubnis dar, den Einsetzungsbericht auszulassen.

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  33. Pius XII., Enzyklika Mediator Dei über die heilige Liturgie, 20. November 1947 — erste päpstliche Enzyklika, die ganz der Liturgie gewidmet ist (von der Society for the Renewal of the Sacred Liturgy als „first papal encyclical devoted specifically and entirely to the liturgy" bezeichnet, Zeitschrift Adoremus, 2017; lateinischer Text: Mediator Dei et hominum, vatican.va). Der offizielle französische Text ist nicht online auf vatican.va verfügbar (nur die deutsche, englische, italienische, lateinische und portugiesische Fassung sind verfügbar); als Referenztext siehe Acta Apostolicae Sedis 39 (1947), S. 521–595, und die französischen Referenzausgaben (Pierre Téqui, Bonne Presse).

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