Die Römische Kurie ist die Gesamtheit der Einrichtungen — das Staatssekretariat, die Dikasterien, die Gerichte und die Wirtschaftsämter —, durch die der Papst seine pastorale und administrative Regierung über die gesamte katholische Kirche ausübt. Nach der Eingangsformel der Konstitution, die sie heute regelt, ist sie „die Einrichtung, deren sich der Römische Pontifex für gewöhnlich bei der Ausübung seines höchsten Hirtenamtes und seiner weltweiten Sendung in der Welt bedient“[1]. Unterschieden sowohl vom Heiligen Stuhl — dem Völkerrechtssubjekt, das aus dem Papst und seinen Organen besteht — als auch vom Staat der Vatikanstadt — dem souveränen Territorium, das aus den Lateranverträgen von 1929 hervorgegangen ist — und vom Staatssekretariat — das nur ein Bestandteil von ihr ist, wenn auch der dem Papst nächststehende —, bildet die Römische Kurie seit dem Mittelalter den zentralen Regierungsapparat des Katholizismus.
Ihre Geschichte durchläuft fünf große Reformen: die Bulle Immensa Aeterni Dei von Sixtus V. im Jahr 1588, die die ersten ständigen Kongregationen einrichtet; die Konstitution Sapienti Consilio von Pius X. im Jahr 1908; Regimini Ecclesiae Universae von Paul VI. im Jahr 1967, die die Ausrichtungen des Zweiten Vatikanischen Konzils umsetzt; Pastor Bonus von Johannes Paul II. im Jahr 1988; sowie die Konstitution Praedicate Evangelium von Papst Franziskus, verkündet am 19. März 2022 und in Kraft getreten am 5. Juni 2022, die heute ihre Organisation in sechzehn Dikasterien, drei Organe der Rechtspflege, mehrere Wirtschaftsorgane und drei der Person des Papstes unmittelbar zugeordnete Dienste regelt[2].
Diese letzte Reform hat einen kirchenrechtlich neuartigen Grundsatz eingeführt: Kraft ihres vikariellen Charakters — die Kurie übt keine eigene Gewalt aus, sondern die Gewalt des Papstes selbst, der sie einsetzt — kann jeder getaufte Gläubige, auch ein nicht geweihter Laie, künftig einem Dikasterium vorstehen[3]. Dieser Grundsatz hat sich bereits 2025–2026 konkret verkörpert, mit der Ernennung mehrerer Frauen an die Spitze von Dikasterien, die bis dahin Kardinälen vorbehalten waren, unter den Pontifikaten von Franziskus und dann von Leo XIV.
Weit davon entfernt, eine bloße technokratische Verwaltung zu sein, versteht sich die Römische Kurie in der katholischen Überlieferung als ein Werkzeug im Dienst der kirchlichen Gemeinschaft und nicht als eine Macht an sich. Daran erinnerte Papst Franziskus in seiner berühmten Ansprache über die „fünfzehn Krankheiten“ vom 22. Dezember 2014, in der er die Kurie einlud, sich als „kleines Abbild der Kirche“ zu erkennen[4], das wie jeder kirchliche Leib zur ständigen Umkehr gerufen ist.
Was ist die Römische Kurie? Natur und theologische Grundlage
Eine „vikarielle“ Einrichtung im Dienst des Papstes
Die Römische Kurie ist keine dem päpstlichen Amt übergeordnete autonome Regierung: Sie ist dessen Werkzeug. Die Konstitution Praedicate Evangelium formuliert es in ihrem Artikel 5, der genau dem „vikariellen Charakter“ der Kurie gewidmet ist, ohne jede Zweideutigkeit:
„Jede kuriale Einrichtung erfüllt ihre Sendung kraft der vom Römischen Pontifex empfangenen Gewalt, in dessen Namen sie mit vikarieler Gewalt in der Ausübung seines Primatsamtes handelt. Aus diesem Grund kann jeder Gläubige einem Dikasterium oder einem Organ vorstehen, wobei Kompetenz, Leitungsgewalt und Funktion desselben zu berücksichtigen sind.“ — Papst Franziskus, Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium, Art. 5, 19. März 2022[5]
Dieser Grundsatz verändert die seit Jahrhunderten geltende Rechtslogik von Grund auf: Die Autorität eines Dikasterienpräfekten entspringt nicht seinem persönlichen hierarchischen Rang — Kardinal, Bischof, Priester oder Laie —, sondern allein dem Amt, das der Papst ihm anvertraut. Es ist diese Logik, die seit 2022 die Ernennung von Laien und nicht geweihten Ordensfrauen an die Spitze von Organen ermöglicht, die ganze Bereiche des Lebens der Weltkirche leiten.
Der erste Artikel derselben Konstitution verortet diese vikarielle Funktion im weiteren Rahmen der Hirtenmission des Papstes:
„Die Römische Kurie ist die Einrichtung, deren sich der Römische Pontifex für gewöhnlich bei der Ausübung seines höchsten Hirtenamtes und seiner weltweiten Sendung in der Welt bedient. Sie steht im Dienst des Papstes, des Nachfolgers Petri, und der Bischöfe, der Nachfolger der Apostel — nach den der Natur eines jeden eigenen Modalitäten —, indem sie ihre eigene Aufgabe in evangelischem Geist ausübt, zum Wohl und im Dienst der Gemeinschaft, der Einheit und der Auferbauung der Universalkirche arbeitet und den Nöten der Welt antwortet, in der die Kirche berufen ist, ihre Sendung zu erfüllen.“ — Papst Franziskus, Praedicate Evangelium, Art. 1[6]
Die konziliare Grundlage: Christus Dominus und die bischöfliche Kollegialität
Die theologische Legitimität der Römischen Kurie, wie sie der Katholizismus nach dem Konzil versteht, ruht auf dem Dekret Christus Dominus des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Hirtenaufgabe der Bischöfe, verkündet am 28. Oktober 1965[7]. Das Dekret erklärt, dass der Papst sich der Dikasterien der Kurie bei der Ausübung seiner höchsten, vollen und unmittelbaren Gewalt über die Universalkirche „bedient“ — einer Gewalt, die immer persönlich päpstlich bleibt und niemals an eine autonome Bürokratie abgetreten wird:
„Bei der Ausübung seiner höchsten, vollen und unmittelbaren Gewalt über die Universalkirche bedient sich der Römische Pontifex der Dikasterien der Römischen Kurie; in seinem Namen und mit seiner Autorität erfüllen diese daher ihre Aufgabe zum Wohl der Kirchen und im Dienst der geweihten Hirten.“ — Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret Christus Dominus, § 9, 28. Oktober 1965[8]
Derselbe Paragraph ist es, der mit der Forderung nach einer „neuen Ordnung“ der Dikasterien, „die den Bedürfnissen der Zeiten, der Länder und der Riten besser entspricht“, den Weg für die fünf Reformen öffnet, die von 1967 bis 2022 aufeinanderfolgen werden. Der folgende, weniger bekannte, aber entscheidende Paragraph nimmt den vikariellen Grundsatz von 2022 um mehr als ein halbes Jahrhundert vorweg: Er verlangt ausdrücklich, dass die Dikasterien „vermehrt Laien anhören, die sich durch Tugend, Wissen und Erfahrung auszeichnen“[9] — dieselbe konziliare Intuition, die die Reform von 2022 bis zu ihrer logischen Vollendung führt, indem sie Laien und nicht geweihten Ordensfrauen die Leitung selbst mancher Dikasterien anvertraut.
„Die Väter des Konzils halten es für sehr nützlich, dass dieselben Dikasterien vermehrt Laien anhören, die sich durch Tugend, Wissen und Erfahrung auszeichnen, sodass auch diese Laien in den Angelegenheiten der Kirche die ihnen zukommende Rolle spielen.“ — Zweites Vatikanisches Konzil, Christus Dominus, § 10[10]
Römische Kurie, Heiliger Stuhl, Staat der Vatikanstadt und Staatssekretariat unterscheiden
Die Alltagssprache verwechselt diese vier Wirklichkeiten oft, die rechtlich doch getrennt bleiben. Der Heilige Stuhl ist das Völkerrechtssubjekt, das aus dem Papst und den Organen besteht, die ihn bei der Leitung der Universalkirche unterstützen — um mehrere Jahrhunderte älter als der territoriale StaatDer Heilige Stuhl. Der Staat der Vatikanstadt ist das souveräne Territorium von 44 Hektar, das durch die Lateranverträge vom 11. Februar 1929 geschaffen wurde und unter der Autorität des Papstes vom Governatorat verwaltet wirdDie Gründung des Staates der Vatikanstadt (11. Februar 1929). Die Römische Kurie, Gegenstand des vorliegenden Artikels, ist der Apparat der pastoralen Regierung der Universalkirche — zu unterscheiden vom Governatorat, das nur das vatikanische Territorium verwaltet. Das Staatssekretariat schließlich ist nur ein Bestandteil der Kurie, aber der dem Papst nächststehende: Es koordiniert das Handeln der Dikasterien und führt die päpstliche DiplomatieDas Staatssekretariat.
Artikel 12 von Praedicate Evangelium legt die offizielle Zusammensetzung der Römischen Kurie in diesen Worten fest:
„§ 1. Die Römische Kurie besteht aus dem Staatssekretariat, den Dikasterien und den Organen, alle rechtlich gleich. § 2. Der Ausdruck kuriale Einrichtungen bezeichnet die in § 1 genannten Einheiten der Römischen Kurie. § 3. Die Dienste der Römischen Kurie sind die Präfektur des Päpstlichen Hauses, das Amt für die Liturgischen Feiern des Papstes und der Camerlengo der Heiligen Römischen Kirche.“ — Praedicate Evangelium, Art. 12[11]
Dieser Paragraph führt eine wichtige Neuerung gegenüber den früheren Reformen ein: Die Dikasterien und die übrigen Organe werden nun für „alle rechtlich gleich“ erklärt[12] — womit die unausgesprochene Hierarchie abgeschafft wird, die einst die Kongregation für die Glaubenslehre über die anderen Dikasterien stellte.
Zu den Ursprüngen der Kurie: vom mittelalterlichen Konsistorium zu den ständigen Kongregationen
Das Konsistorium, kollegiale Regierung des Papstes und der Kardinäle
Vor dem Aufkommen der spezialisierten Kongregationen leitete der Papst die Kirche, indem er sich mit dem Konsistorium umgab — der Versammlung der um ihn versammelten Kardinäle —, unterstützt von bereits alten Ämtern: der Apostolischen Kanzlei, zuständig für Abfassung und Ausfertigung der päpstlichen Akte, der Apostolischen Kammer, zuständig für die Finanzen, und der Datarie, zuständig für Gnaden und Dispense. Der Ausdruck „Römische Kurie“ selbst erscheint erstmals in einem Dokument von Papst Urban II. im Jahr 1089[13], ein Beleg dafür, dass die Vorstellung einer um den Papst strukturierten Zentralregierung bereits am Ende des 11. Jahrhunderts alt ist — lange vor den großen Reformen der Neuzeit. Diese lange Periode, vom Avignonesischen Papsttum bis zum Konzil von Trient, sieht die Frage der Kurienreform als ständiges Anliegen der kirchlichen und bürgerlichen Gesellschaft[14].
Der erste Meilenstein der modernen Kurie im strengen Sinn — einer ständigen und spezialisierten Einrichtung, unterschieden vom punktuellen Konsistorium — ist die Bulle Licet ab initio von Paul III., datiert auf den 21. Juli 1542, die eine ständige Kommission von sechs Kardinälen einsetzt, beauftragt mit der Aufsicht über die Glaubensfragen[15]. Es ist die „Römische und Universale Inquisition“, die direkte Vorläuferin des heutigen Dikasteriums für die GlaubenslehreDikasterium für die Glaubenslehre.
Paul III. und die Geburt des Heiligen Offiziums (1542)
Die Bulle Licet ab initio vertraut dieser Kardinalskommission den Kampf gegen die aufkommenden Häresien der protestantischen Reformation an. Ihre Zuständigkeiten erweitern sich rasch: Im Jahr 1555 dehnt Paul IV. ihre Zuständigkeit auf Moralfragen aus; 1571 gründet Pius V. eine eigene Kongregation für den Index der verbotenen Bücher; 1588 erweitert Sixtus V. den Wirkungsbereich der Einrichtung nochmals auf alles, was direkt oder indirekt Glaube und Moral betrifft[16]. Diese Dynamik der schrittweisen Kompetenzerweiterung, typisch für die päpstliche Regierung der frühen Neuzeit, mündet in die große Strukturreform von 1588.
Die große Reform Sixtus’ V.: die Bulle Immensa Aeterni Dei (1588)
Mit Sixtus V. erhält die Römische Kurie ihre erste wahrhaft systematische Architektur. Durch die Bulle Immensa Aeterni Dei, verkündet am 22. Januar 1588, richtet der Papst fünfzehn ständige Kardinalskongregationen ein, jede mit klar umrissenen und spezialisierten Zuständigkeiten[17]. Etwa die Hälfte dieser Kongregationen betrifft die Regierung des Kirchenstaates (Annona, Marine, Straßen und Gewässer, Consulta des Staates), während die übrigen die Regierung der Weltkirche ordnen: die Inquisition, die heiligen Riten und Zeremonien, den Index der verbotenen Bücher, die Errichtung von Kirchen und die konsistorialen Ernennungen, die Ordensleute, die Bischöfe[18].
Diese Reform hat eine bedeutende politische und ekklesiologische Wirkung: Indem sie spezialisierten kollegialen Organen Zuständigkeiten überträgt, die zuvor diffus vom Heiligen Kollegium als Ganzem ausgeübt wurden, bricht sie die korporative Macht der Kardinäle als Gruppe und verteilt sie nach genauen Funktionen neu — und legt damit die Grundlagen der modernen kurialen Regierung, in der jeder Kardinalpräfekt für einen umgrenzten Bereich direkt dem Papst verantwortlich ist[19]. Manche Historiker der päpstlichen Regierung sehen darin die erste authentische „Apostolische Konstitution“ der Römischen Kurie im heutigen Sinn[20].
- 21. Juli 1542Licet ab initio — Paul III
Einrichtung der Heiligen Römischen und Universalen Inquisition, einer ständigen Kommission von sechs mit dem Glauben beauftragten Kardinälen. Direkter Vorläufer des heutigen Dikasteriums für die Glaubenslehre.
- 22. Januar 1588Immensa Aeterni Dei — Sixte V
Schaffung von fünfzehn ständigen Kardinalskongregationen, erste systematische Architektur der modernen Kurie.
- 29. Juni 1908Sapienti Consilio — Pie X
Neuordnung und Vereinfachung der Dikasterien, Aufhebung der nach dem Verlust des Kirchenstaates überflüssig gewordenen Organe.
- 15. August 1967Regimini Ecclesiae Universae — Paul VI
Nachkonziliare Reform: fünfjährige Mandate, Aufnahme von Bischöfen, die nicht Kardinäle sind, als Mitglieder der Kongregationen.
- 28. Juni 1988Pastor Bonus — Jean-Paul II
Kodifizierung der Kurie in Übereinstimmung mit dem neuen Codex des kanonischen Rechts von 1983.
- 19. März 2022 — 5. Juni 2022Praedicate Evangelium — François
Verkündung am 19. März 2022, Inkrafttreten am 5. Juni, am Pfingsttag. Sechzehn Dikasterien, stellvertretendes Prinzip, jeder Getaufte kann einem kurialen Organ vorstehen.
Die Regierung der Kirche an ihre Zeit anpassen: die modernen Reformen
Pius X. und die Vereinfachung von 1908: Sapienti Consilio
Nach dem Verlust des Kirchenstaates 1870 hatten mehrere der fünfzehn von Sixtus V. geschaffenen Kongregationen — jene, die die territoriale Verwaltung führten (Annona, Straßen, Marine) — keinen Gegenstand mehr. Pius X. leitet daher mit der Konstitution Sapienti Consilio vom 29. Juni 1908 die dritte große Reform in der Geschichte der Kurie ein[21]: Sie hebt die überflüssig gewordenen Dikasterien auf, bündelt die Vorrechte der fortbestehenden Organe und führt eine neue Architektur der Gerichte ein[22]. Diese Reform ist eng mit einer zweiten großen Baustelle desselben Pontifikats verbunden: der Kodifizierung des kanonischen Rechts, die im März 1904 offiziell begonnen wurde und 1917 zum ersten Codex des kanonischen Rechts führen wird[23]. Ebenfalls 1908, im Rahmen derselben Reform, errichtet Pius X. das Oberste Gericht der Apostolischen Signatur als Berufungs- und Kassationsgericht für alle kirchlichen Gerichte, verbunden mit einer Zuständigkeit als Verwaltungsgericht[24].
Paul VI., das Zweite Vatikanum und Regimini Ecclesiae Universae (1967)
Am 28. Oktober 1965, zum Abschluss der konziliaren Beratungen, die zu Christus Dominus geführt hatten, bitten die auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil versammelten Bischöfe Papst Paul VI. ausdrücklich, die Dikasterien neu zu ordnen, „was ihre Zahl, ihre Benennung und ihre Zuständigkeit betrifft“[25]. Paul VI. antwortet auf diese Bitte mit der Konstitution Regimini Ecclesiae Universae, verkündet am 15. August 1967[26]. Diese nachkonziliare Reform führt drei dauerhafte Neuerungen ein: Die Mitglieder der Kongregationen können nunmehr unter Bischöfen gewählt werden, die nicht Kardinäle sind, und nicht mehr nur unter den Kardinälen wie seit Sixtus V.[27]; die Ernennungen an die Spitze der Dikasterien und als Mitglieder werden auf fünfjährige Mandate begrenzt[28] — ein Prinzip, das die Reform von 2022 wieder aufgreifen und verallgemeinern wird; schließlich wird das Staatssekretariat umstrukturiert, mit der Aufhebung der Kanzlei der Apostolischen Breven und der Umwandlung der alten Kongregation für die außerordentlichen kirchlichen Angelegenheiten in einen Rat für die öffentlichen Angelegenheiten der Kirche, der vom Staatssekretariat getrennt, aber eng mit ihm verbunden ist[29].
Johannes Paul II. und die Kodifizierung von Pastor Bonus (1988)
Der 1983 von Johannes Paul II. verkündete neue Codex des kanonischen Rechts machte eine Aktualisierung der 1967 ererbten kurialen Organisation erforderlich. Die Konstitution Pastor Bonus, verkündet am 28. Juni 1988, entspricht dieser Anforderung, indem sie die Kurie neu definiert als „die Gesamtheit der Dikasterien und Organe, die dem Papst bei der Ausübung seines höchsten Hirtenamtes zum Wohl und zum Dienst der Weltkirche und der Teilkirchen helfen“[30]. Pastor Bonus unterscheidet präzise das Staatssekretariat, neun Kongregationen (Glaubenslehre, Ostkirchen, Gottesdienst und Sakramentenordnung, Heiligsprechungen, Bischöfe, Evangelisierung der Völker, Klerus, Institute des geweihten Lebens, Katholisches Bildungswesen), mehrere Päpstliche Räte, die Gerichte, die Verwaltungsämter und die Päpstlichen Kommissionen[31]. Diese Architektur bleibt mehr als dreißig Jahre in Kraft, bis sie 2022 durch Praedicate Evangelium ersetzt wird.
Die Römische Kurie heute: die Konstitution Praedicate Evangelium (2022)
Eine über neun Jahre gereifte Reform
Im März 2013 mit einem impliziten Auftrag zur Kurienreform gewählt, betraut Papst Franziskus gleich zu Beginn seines Pontifikats einen Kardinalsrat (die „C9“) mit der Ausarbeitung einer neuen Konstitution. Der über neun Jahre dauernder Beratungen gereifte Text wird am 19. März 2022, am Hochfest des heiligen Josef, verkündet und tritt am 5. Juni 2022, am Pfingsttag, in Kraft[32]. Praedicate Evangelium — wörtlich „Verkündet das Evangelium“, die Anfangsworte des Textes aus dem Evangelium nach Markus[33] — ersetzt Pastor Bonus vollständig und gibt das alte Vokabular der „Kongregationen“ und „Päpstlichen Räte“ zugunsten eines einzigen Begriffs auf: des Dikasteriums, vom griechischen dikastèrion, das in der Antike ein Tribunal oder einen Gerichtshof bezeichneteDikasterium für die Glaubenslehre.
Das Leitprinzip der Reform, das gleich in der Präambel ausgesprochen wird, stellt die Evangelisierung ins Herz der zentralen Regierung der Kirche — daher der nunmehr erste Platz des Dikasteriums für die Evangelisierung, dem der Papst selbst vorsteht. Der Text bekräftigt auch, dass die Reform niemals Selbstzweck ist:
„Die Reform ist kein Selbstzweck, sondern ein Mittel, um ein starkes christliches Zeugnis zu geben.“ — Papst Franziskus, Praedicate Evangelium, Präambel, § 12[34]
Das stellvertretende Prinzip: Jeder Getaufte kann ein Dikasterium leiten
Die meistkommentierte Neuerung der Reform von 2022 bleibt der bereits zitierte Artikel 5: Weil die Autorität eines Dikasteriums vom Papst ausgeht und nicht vom hierarchischen Rang seines Leiters, „kann jeder Gläubige einem Dikasterium oder einem Organ vorstehen“[35]. Ein in der Zeitschrift L'Année canonique erschienener kanonistischer Kommentar unterstreicht, dass dieses Prinzip mit einer bis dahin nie förmlich infrage gestellten unausgesprochenen Voraussetzung bricht: Die Regierungsgewalt innerhalb der Kurie hängt nicht vom eigenen hierarchischen Grad der Person ab, die das Amt übernimmt, sondern davon, dass es sich stets, wer auch immer der Amtsinhaber ist, um die vom betreffenden kurialen Organ übernommene Autorität des Papstes selbst handelt[36].
Dieses Prinzip schöpft seine theologische Begründung aus der Taufe selbst: Praedicate Evangelium erinnert daran, dass „jeder Christ kraft seiner Taufe ein missionarischer Jünger ist“[37], und greift damit eine bereits in der Apostolischen Exhortation Evangelii Gaudium von 2013 vorhandene Intuition auf. Die erste konkrete Anwendung dieses Prinzips erfolgt schon im Januar 2025, als Papst Franziskus Schwester Simona Brambilla zur Präfektin des Dikasteriums für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens ernennt[38] — ein Amt, das zuvor stets einem Kardinal anvertraut worden war.
Mandate, Kollegialität und Altersgrenze
Praedicate Evangelium greift das 1967 von Paul VI. eingeführte Prinzip befristeter Mandate auf und verschärft es:
„Der Präfekt oder sein Gleichgestellter, die Mitglieder, der Sekretär, der Untersekretär und die übrigen als Büroleiter eingesetzten Offizialen, ihre Gleichgestellten und Experten sowie die Konsultoren werden vom Papst für ein fünfjähriges Mandat ernannt.“ — Praedicate Evangelium, Art. 17 § 1[39]
Eine zweite Bestimmung legt eine strenge Altersgrenze fest, im Einklang mit jener, die seit dem Zweiten Vatikanum bereits für die Diözesanbischöfe gilt:
„Mitglieder, die das achtzigste Lebensjahr vollendet haben, verlieren ihr Amt.“ — Praedicate Evangelium, Art. 17 § 3[40]
Diese doppelte Bindung — fünfjähriges Mandat und Altersgrenze — erklärt den seit 2022 beobachteten dichten Rhythmus der Ernennungen: Mehrere unter Johannes Paul II. oder Benedikt XVI. ernannte Präfekten haben in den Jahren 2025–2026 die Altersgrenze oder das Ende ihres zweiten Mandats erreicht und damit den Weg für eine bedeutende generationelle Erneuerung der Kurie unter Leo XIV. geöffnet.
Die sechzehn Dikasterien, Instrumente der pastoralen Leitung
Das Rückgrat der reformierten Kurie bilden sechzehn Dikasterien, die seit 2022 rechtlich alle einander gleichgestellt sind[41], jedes gegliedert um einen Präfekten, Mitglieder, einen Sekretär, Untersekretäre und Amtsträger[42].
| Dikasterium | Artikel der Konstitution | Hauptzuständigkeit |
|---|---|---|
| Evangelisierung | Art. 53-68 | Missionen, Neuevangelisierung; vom Papst selbst präsidiert |
| Glaubenslehre | Art. 69-78 | Lehre, Sitten, delicta graviora; direkter Erbe des Heiligen Offiziums von 1542 |
| Dienst der Nächstenliebe | Art. 79-81 | Nächstenliebe im Namen des Papstes; Erbe der Apostolischen Almosenverwaltung |
| Ostkirchen | Art. 82-87 | Beziehungen zu den katholischen Ostkirchen |
| Gottesdienst und Sakramentenordnung | Art. 88-97 | Liturgie, Sakramente |
| Heiligsprechungen | Art. 98-102 | Selig- und Heiligsprechungsverfahren |
| Bischöfe | Art. 103-112 | Ernennung und Leitung der Diözesanbischöfe |
| Klerus | Art. 113-120 | Ausbildung und Disziplin der Priester und Diakone |
| Institute geweihten Lebens und Gesellschaften apostolischen Lebens | Art. 121-127 | Ordensgemeinschaften, Kongregationen, Säkularinstitute |
| Laien, Familie und Leben | Art. 128-141 | Laienbewegungen, Familienpastoral, Verteidigung des Lebens |
| Förderung der Einheit der Christen | Art. 142-146 | Ökumene |
| Interreligiöser Dialog | Art. 147-152 | Beziehungen zu den anderen Religionen |
| Kultur und Bildung | Art. 153-162 | Katholische Universitäten, kulturelles Erbe der Kirche |
| Dienst der ganzheitlichen menschlichen Entwicklung | Art. 163-174 | Soziale Gerechtigkeit, Migranten, ganzheitliche Ökologie, Gesundheit |
| Gesetzestexte | Art. 175-182 | Authentische Auslegung des kanonischen Rechts |
| Kommunikation | Art. 183-188 | Medien des Heiligen Stuhls (Vatican News, L'Osservatore Romano, usw.) |
Lesehilfe zur Tabelle: Jedes Dikasterium ist mit der Spanne der Artikel angeführt, die ihm in der am 19. März 2022 promulgierten Konstitution Praedicate Evangelium gewidmet sind[43].
Das Dikasterium für die Evangelisierung, vom Papst selbst präsidiert
Als Zeichen der von Praedicate Evangelium bekräftigten Priorität eröffnet das Dikasterium für die Evangelisierung nun die Liste der sechzehn Dikasterien — ein Platz, den bis dahin die Glaubenslehre einnahm. Es vereint zwei einst getrennte Institutionen, die Kongregation für die Evangelisierung der Völker (Erbin der 1622 gegründeten Propaganda Fide) und den Päpstlichen Rat für die Neuevangelisierung, und weist die Besonderheit auf, direkt vom Papst präsidiert zu werden, wobei jede Sektion von einem Pro-Präfekten geleitet wird.
Das Dikasterium für die Glaubenslehre, die älteste noch bestehende Kongregation
Als direkter Erbe der von Paul III. 1542 errichteten Römischen und Universalen Inquisition ist das Dikasterium für die Glaubenslehre die älteste noch tätige Institution der Kurie. Seine vollständige institutionelle Geschichte — von der Inquisition zum Heiligen Offizium (1908), dann zur Kongregation für die Glaubenslehre (1965) und schließlich zum heutigen Dikasterium (2022) — ist Gegenstand eines eigenen Ignispedia-Artikels.
📖 Siehe den ausführlichen Artikel: Dikasterium für die Glaubenslehre — vollständige Geschichte seit 1542, aufeinanderfolgende Präfekten, aktuelle Zuständigkeiten.
Das Dikasterium für den Dienst der Nächstenliebe, Erbe der Apostolischen Almosenverwaltung
Als Neuerung von 2022 erhebt dieses Dikasterium die frühere Apostolische Almosenverwaltung (Elemosineria Apostolica) in den Rang eines Dikasteriums, jenes Amt, das seit Jahrhunderten beauftragt ist, im Namen des Papstes das päpstliche Almosen an die Armen Roms und der Welt zu verteilen. Seine Umwandlung in ein vollwertiges Dikasterium bringt den Willen von Praedicate Evangelium zum Ausdruck, die konkrete Nächstenliebe gegenüber den Ärmsten auf dieselbe institutionelle Stufe zu stellen wie die lehrmäßige oder disziplinäre Leitung der Kirche[44].
Die Organe der Rechtsprechung: die drei Gerichtshöfe des Heiligen Stuhls
Getrennt von den Dikasterien üben drei Gerichtshöfe im Namen des Papstes die richterliche Funktion der Universalkirche aus, geregelt durch die Artikel 189 bis 204 von Praedicate Evangelium[45].
Die Apostolische Pönitentiarie, Gerichtshof der Barmherzigkeit
Die Apostolische Pönitentiarie ist der älteste noch tätige Gerichtshof des gesamten Heiligen Stuhls: Ihre Ursprünge reichen bis ans Ende des XII. Jahrhunderts zurück, als ein Kardinal paenitentiarius vom Papst die Delegation erhält, Absolutionen und Dispense in Gewissenssachen zu erteilen, sowohl im inneren als auch im äußeren Bereich[46]. Im XIII. Jahrhundert als ständiges kuriales Amt errichtet, werden ihre Zuständigkeiten im XIV. und XV. Jahrhundert mehrfach erweitert, bevor sie von Pius V. 1569 radikal neu ausgerichtet wird, der ihren Bereich fast ausschließlich auf das innere Forum beschränkt — das heißt auf Gewissens- und Absolutionsfragen, die keiner anderen kirchlichen Gerichtsbarkeit unterliegen, einschließlich der schwersten dem Apostolischen Stuhl reservierten Fälle[47]. Im Unterschied zu den beiden anderen Gerichtshöfen veröffentlicht die Apostolische Pönitentiarie ihre Entscheidungen niemals: Das absolute Geheimnis, das das innere Forum schützt, bildet die Grundlage ihres Wirkens.
Der Gerichtshof der Römischen Rota
Die Römische Rota ist das ordentliche Appellationsgericht des Heiligen Stuhls, insbesondere zuständig für Ehenichtigkeitsverfahren in zweiter Instanz nach einem erstinstanzlichen diözesanen Urteil[48]. Aus der mittelalterlichen apostolischen Kanzlei hervorgegangen, wird sie von Innozenz III. als wahres Gericht errichtet, der ihr die Befugnis verleiht, Urteile zu fällen; Johannes XXII. gibt ihr mit der Konstitution Ratio Juris im Jahr 1331 ihre erste eigene Ordnung, und Benedikt XIV. definiert ihre Zuständigkeit mit der Konstitution Iustitiae et Pacis im Jahr 1747 neu[49]. Heute aus rund zwanzig Richtern zusammengesetzt, die „Auditoren" genannt werden und in Dreierformationen (den „Turni") entscheiden, bleibt die Römische Rota weltweit die Referenzgerichtsbarkeit für das kanonische Eherecht[50].
Der Oberste Gerichtshof der Apostolischen Signatur
Die Apostolische Signatur ist der oberste Gerichtshof der Kirche, in ihrer modernen Form errichtet von Pius X. 1908 im Rahmen derselben Reform Sapienti Consilio, die sämtliche Kongregationen vereinfacht[51]. Sie übt eine doppelte Funktion aus: Als Kassationsgericht erkennt sie über Nichtigkeitsbeschwerden gegen Urteile der Römischen Rota; als Verwaltungsgericht urteilt sie über Beschwerden gegen Verwaltungsakte der Dikasterien der Kurie[52]. Sie wacht außerdem über die rechte Verwaltung der Rechtsprechung in der gesamten katholischen Kirche[53].
Die Wirtschaftsorgane: die Verwaltung des Vermögens des Heiligen Stuhls
Die Finanzskandale, die den Heiligen Stuhl um die Wende der 2010er Jahre erschütterten — von der Affäre Vatileaks bis zu den Ermittlungen über die Immobilienverwaltung des Staatssekretariats — veranlassten Papst Franziskus, die Wirtschaftsorgane der Kurie grundlegend neu zu ordnen, deren heutige Architektur Praedicate Evangelium festschreibt.
Die Güterverwaltung des Apostolischen Stuhls (APSA)
Die APSA ist das Organ, das mit der Verwaltung der unbeweglichen und beweglichen Güter des Heiligen Stuhls beauftragt ist sowie mit den Kassen-, Buchhaltungs- und Beschaffungsdiensten, die für den täglichen Betrieb der Römischen Kurie erforderlich sind[54]. Ihre Finanzgeschäfte wickelt sie über das Institut für die religiösen Werke (IOR) ab, die Bank des Vatikans, die von der eigentlichen Kurie getrennt, aber eng mit ihr verbunden ist[55]. Ihre Leitung verbindet einen Präsidenten, einen Sekretär und einen Rat aus Kardinälen, Bischöfen, Priestern und Laien, die mit der strategischen Ausrichtung und der Bewertung der Leistungen der Institution beauftragt sind[56].
Das Sekretariat und der Rat für die Wirtschaft
Gleichzeitig am 24. Februar 2014 durch das Motu proprio Fidelis Dispensator et Prudens errichtet, üben das Sekretariat für die Wirtschaft und der Rat für die Wirtschaft jeweils die ausführende Gewalt und die Kontrollgewalt über sämtliche wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten des Heiligen Stuhls und des Staates der Vatikanstadt aus[57]. Diese Doppelstruktur, entstanden im Kontext der nach den Skandalen zu Beginn der 2010er Jahre eingeleiteten Finanzreformen, veranschaulicht den Willen, die operative Verwaltung (Sekretariat) von ihrer kollegialen Aufsicht zu trennen (Rat, zusammengesetzt aus Kardinälen, Bischöfen und Laienexperten) — ein Prinzip der Transparenz und der wechselseitigen Kontrolle, das Praedicate Evangelium 2022 festigt, indem es diese beiden Organe in den Verfassungstext selbst einschreibt[58].
Das Amt des Generalrevisors und der Ausschuss für Investitionen
Praedicate Evangelium schreibt in seine Architektur auch das Amt des Generalrevisors ein, das mit der unabhängigen Prüfung der Konten sämtlicher Verwaltungen des Heiligen Stuhls beauftragt ist, sowie den Ausschuss für Investitionen, der für die Festlegung der Anlagestrategie der Gelder des Heiligen Stuhls in Übereinstimmung mit der Soziallehre der Kirche verantwortlich ist — unter Ausschluss insbesondere jener Investitionen, die mit der moralischen Lehre der Kirche unvereinbar sind[59]. Die Übertragung der Personalverwaltung des Heiligen Stuhls, einst dem Staatssekretariat anvertraut, auf das Sekretariat für die Wirtschaft stellt eine der bedeutendsten strukturellen Änderungen der Reform von 2022 dar[60].
Die unmittelbar an die Person des Papstes gebundenen Dienste
Artikel 12 § 3 von Praedicate Evangelium unterscheidet schließlich drei Dienste, die sich von den Dikasterien und den Gerichten dadurch abheben, dass sie unmittelbar an die Person des Papstes gebunden sind und nicht an die allgemeine Regierung der Kirche[61] :
- die Präfektur des Päpstlichen Hauses, die die Agenda, die Audienzen und die Zeremonien des Papstes organisiert ;
- das Amt für die Liturgischen Feiern des Papstes, das für die vom Papst persönlich geleiteten Liturgien zuständig ist ;
- der Camerlengo der Heiligen Römischen Kirche, dessen bekannteste Aufgabe — die zeitweilige Verwaltung des Heiligen Stuhls während der Vakanz des Apostolischen Stuhls, zwischen dem Tod oder dem Rücktritt eines Papstes und der Wahl seines Nachfolgers — auf die mittelalterliche Tradition der Kirche zurückgeht, lange vor der Entstehung der modernen Kongregationen.
Die Römische Kurie in Zahlen
| Angabe | Zahl | Bezugsjahr |
|---|---|---|
| Gesamtpersonal des Heiligen Stuhls | 3 114 Personen | 2023 |
| Beim Heiligen Stuhl beschäftigte Frauen | 812 Personen (26,1 %) | 2023 |
| Anstieg des Frauenanteils | von 19,3 % auf 26,1 % | 2013-2023 |
| Anzahl der Dikasterien | 16 | seit 2022 |
| Anzahl der Gerichte | 3 | seit 1908/2022 |
| Richter der Römischen Rota | etwa 21 „Auditoren“ | derzeit |
| Amtszeit der kurialen Offizialen | 5 Jahre, verlängerbar | seit 1967/2022 |
| Altersgrenze für Ämter | 80 Jahre | seit 2022 |
Tabellenlese: Der Heilige Stuhl insgesamt — Römische Kurie, Nuntiaturen und angeschlossene Einrichtungen — beschäftigt mehr als dreitausend Personen ; der Frauenanteil ist dort in zehn Jahren um sieben Prozentpunkte gestiegen[62].
Eine Institution, die zur Umkehr gerufen ist: die Ansprache von den fünfzehn Krankheiten
„Ein kleines Abbild der Kirche“: die Kurie als Leib, der Heilung bedarf
Jede Darstellung der Römischen Kurie bliebe unvollständig, würde sie daraus ein bloßes Verwaltungsorganigramm machen. In der katholischen Tradition ist die Kurie zuerst ein kirchlicher Leib, der wie jeder kirchliche Leib zur Umkehr gerufen ist. Das ist der Sinn der Ansprache, die Papst Franziskus am 22. Dezember 2014 anlässlich der Weihnachtswünsche an die Kurie gehalten hat und die unter dem Namen „Ansprache von den fünfzehn Krankheiten“ berühmt geblieben ist :
„Es ist schön, an die Römische Kurie wie an ein kleines Abbild der Kirche zu denken, das heißt wie an einen „Leib“, der ernsthaft und Tag für Tag danach strebt, lebendiger, gesünder, einträchtiger und geeinter in sich selbst und mit Christus zu sein.“ — Papst Franziskus, Ansprache an die Römische Kurie, 22. Dezember 2014[63]
Diese Ansprache ist keine Übung in institutioneller Herabwürdigung : Sie steht in der langen katholischen Tradition der Gewissenserforschung, hier auf eine Institution angewandt und nicht auf einen Einzelnen. Der Papst bekräftigt übrigens in derselben Ansprache, dass „eine Kurie, die sich nicht selbstkritisch prüft, die sich nicht auf den neuesten Stand bringt, die nicht danach strebt, sich zu bessern, ein kranker Leib ist“[64] — und weist damit sowohl die institutionelle Selbstzufriedenheit als auch die zynische Verachtung des kurialen Dienstes als solchen zurück.
Drei sinnbildliche Krankheiten
Unter den fünfzehn geistlichen Krankheiten, die Papst Franziskus aufzählt, haben drei die Aufnahme der Ansprache besonders geprägt, sowohl innerhalb der Kurie als auch in der katholischen Weltöffentlichkeit. Die erste ist die des Geschwätzes und des Getratsches, deren schleichendes Fortschreiten der Papst hervorhebt :
„Es ist eine schwere Krankheit, die ganz einfach beginnt, vielleicht nur mit ein wenig Geschwätz, und die von der Person Besitz ergreift, indem sie sie zu einem „Zwietrachtsäer“ macht.“ — Papst Franziskus, Ansprache vom 22. Dezember 2014[65]
Die zweite angeprangerte Krankheit ist die des „Leichengesichts“, das Gegenteil der evangeliumsgemäßen Freude, die von jedem Diener der Kirche erwartet wird : „Der Apostel muss sich bemühen, ein zuvorkommender, gelassener, begeisterter und froher Mensch zu sein, der überall, wo er sich befindet, Freude verbreitet“[66]. Die dritte, oft als die schärfste zitierte, ist die der „Unsterblichkeit“, das heißt die Versuchung, sich in einem kurialen Amt für unentbehrlich oder unersetzlich zu halten — eine Versuchung, der wenige Jahre später mit der Einführung befristeter Mandate und der Altersgrenze von achtzig Jahren in Praedicate Evangelium direkt widersprochen wurde[67].
Leo XIV. und die Kontinuität der Reform (2025-2026)
Am 8. Mai 2025[68] zum Papst gewählt, hat Papst Leo XIV. schon bei seiner Audienz für die Römische Kurie am 24. Mai 2025 ausdrücklich „die Bedeutung der von Papst Franziskus vorangetriebenen Reform der Kurie“ bekräftigt[69] — eine übernommene Kontinuität statt eines Bruchs. Diese Kontinuität hat sich schon im ersten Jahr des Pontifikats in einer Reihe von Ernennungen niedergeschlagen, die das Vikariatsprinzip des Artikels 5 konkret anwenden : Mehrere Frauen, Ordensfrauen oder Laiinnen, sind in Leitungsämter aufgerückt, die bis dahin Kardinälen vorbehalten waren.
| Ernannte(r) | Amt | Datum | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Schwester Simona Brambilla | Präfektin des Dikasteriums für die Institute geweihten Lebens | 6. Januar 2025 (unter Franziskus) | Erste Frau als Präfektin eines römischen Dikasteriums[70] |
| Schwester Raffaella Petrini | Präsidentin des Governatorats des Staates der Vatikanstadt | 1. März 2025 (unter Franziskus) | Erste Frau an der Spitze des Governatorats[71] |
| Msgr. Petar Rajič | Präfekt des Päpstlichen Hauses | 30. März 2026 (unter Leo XIV.) | Ehemaliger Apostolischer Nuntius in Italien und San Marino[72] |
| María Montserrat Alvarado | Präfektin des Dikasteriums für die Kommunikation | 2. Juni 2026, Amtsantritt am 1. November 2026 | Erste Frau im reinen Laienstand (keine Ordensfrau) als Präfektin eines Dikasteriums[73] |
| Schwester Alessandra Smerilli | Präfektin des Dikasteriums für die ganzheitliche Entwicklung des Menschen | 30. Juni 2026 (unter Leo XIV.) | Dritte Frau an der Spitze eines römischen Dikasteriums[74] |
Tabellenlese: Zwischen Januar 2025 und Juli 2026 veranschaulichen fünf Ernennungen unter zwei aufeinanderfolgenden Pontifikaten konkret das in Praedicate Evangelium eingeführte Vikariatsprinzip.
Schwester Alessandra Smerilli, salesianische Wirtschaftswissenschaftlerin, folgt auf Kardinal Michael Czerny, Präfekt desselben Dikasteriums seit 2022, der die in Artikel 17 der Konstitution festgelegte Altersgrenze von achtzig Jahren erreicht hat[75] — zwei Jahre nach der Ansprache von den „fünfzehn Krankheiten“ eine konkrete Veranschaulichung des Grundsatzes, dass niemand in der Regierung der Kirche unersetzlich ist. María Montserrat Alvarado, ehemalige Präsidentin des amerikanischen Senders EWTN News, wird ihrerseits als erste Frau im reinen Laienstand, ohne Zugehörigkeit zu einem geweihten Lebensstand, Leiterin eines Dikasteriums des Heiligen Stuhls[76] — die bislang wörtlichste Verwirklichung des in Artikel 5 von Praedicate Evangelium ausgesprochenen Grundsatzes : „Jeder Gläubige kann einem Dikasterium vorstehen“[77].
Weiterführend
- Der Heilige Stuhl — das Völkerrechtssubjekt, unterschieden vom Territorialstaat und von der Kurie
- Das Staatssekretariat — das papstnächste kuriale Organ, Koordinierung und Diplomatie
- Das Kardinalskollegium — die engsten Mitarbeiter des Papstes, Wähler des Konklaves
- Der Vatikan — Hügel, souveräner Staat und Sitz der Zentralregierung der Kirche
- Die Lateranverträge (11. Februar 1929) — die rechtliche Geburtsstunde des Staates der Vatikanstadt
- Die Gründung des Staates der Vatikanstadt (11. Februar 1929) — Organe der territorialen Regierung
- Dikasterium für die Glaubenslehre — vollständige Geschichte des ältesten Dikasteriums, seit 1542
Anmerkungen und Quellen
Papst Franziskus, Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium über die Römische Kurie und ihren Dienst an der Kirche in der Welt, Art. 1, 19. März 2022, offizieller französischer Text auf vatican.va.
1 6Papst Franziskus, Praedicate Evangelium, Präambel, § 12, 19. März 2022, vatican.va. Promulgiert am 19. März 2022, in Kraft getreten am 5. Juni 2022 ; siehe auch Wikipedia (en), Praedicate evangelium, en.wikipedia.org/wiki/Praedicate_evangelium.
2 34Papst Franziskus, Praedicate Evangelium, Art. 5, 19. März 2022, vatican.va.
3 5 35 77Papst Franziskus, Ansprache anlässlich der Weihnachtsgrüße an die Römische Kurie, 22. Dezember 2014, offizieller französischer Text auf vatican.va.
4 63 64 65 66Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret Christus Dominus über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche, promulgiert von Paul VI. am 28. Oktober 1965, offizieller französischer Text auf vatican.va. Dekret mit 2 319 gegen 2 Stimmen angenommen.
7Zweites Vatikanisches Konzil, Christus Dominus, § 9, 28. Oktober 1965, vatican.va.
8 25Zweites Vatikanisches Konzil, Christus Dominus, § 10, 28. Oktober 1965, vatican.va.
9 10Papst Franziskus, Praedicate Evangelium, Art. 12 § 1-3, 19. März 2022, vatican.va.
11 12 41 61Zur ersten urkundlichen Bezeugung des Ausdrucks „Römische Kurie“ in einer Urkunde Urbans II. im Jahr 1089 und zu den mittelalterlichen Ursprüngen (Konsistorium, Apostolische Kanzlei, Apostolische Kammer, Datarie) siehe Wikipedia, Curie romaine, fr.wikipedia.org/wiki/Curie_romaine, mit Verweis insbesondere auf Paul Poupard, Connaissance du Vatican, Beauchesne, 1974, sowie auf Yves Bruley, Histoire de la papauté, Éditions du CLD, 2008.
13Yves Bruley, Histoire de la papauté, Éditions du CLD, 2008 ; siehe auch François Jankowiak, La Curie romaine de Pie IX à Pie X : le gouvernement central de l'Église et la fin des États pontificaux (1846-1914), École française de Rome, Slg. „Bibliothèque des Écoles françaises d'Athènes et de Rome“, 2007, zur langen Dauer der Debatten um die Kurienreform zwischen der Avignoneser Zeit und dem Konzil von Trient.
14Dikasterium für die Glaubenslehre, Histoire, offizielle Seite, doctrinafidei.va/fr/profilo/storia.html. Gründung durch die Bulle Licet ab initio Pauls III. vom 21. Juli 1542; Ausweitung der Zuständigkeiten für Sittenfragen durch Paul IV. im Jahr 1555; Gründung der Indexkongregation durch Pius V. im Jahr 1571; Erweiterung durch Sixtus V. im Jahr 1588; Umbenennung in Heiliges Offizium durch Pius X. im Jahr 1908; Aufhebung der Indexkongregation und Rückgliederung ihrer Zuständigkeiten durch Benedikt XV. im Jahr 1917; Umbenennung in Glaubenskongregation durch Paul VI. im Jahr 1965; Umbenennung in Dikasterium durch Franziskus im Jahr 2022.
15 16Philippe Levillain (Hrsg.), The Papacy: An Encyclopedia, New York/London, Routledge, 2002, Artikel Immensa aeterni Dei; siehe auch Wikipedia (en), Immensa aeterni Dei, en.wikipedia.org/wiki/Immensa_aeterni_Dei und Congrégation pour les Causes des Saints, Historical note, vatican.va/roman_curia/congregations/csaints/documents/rc_con_csaints_pro_20051996_en.html. Die am 22. Januar 1588 verkündete Bulle Immensa Aeterni Dei richtete fünfzehn ständige Kardinalskongregationen ein.
17 18 19 20Zur Reform Sapienti Consilio Pius' X. (29. Juni 1908), ihrer Verbindung mit der im März 1904 begonnenen Kodifizierung des kanonischen Rechts und ihrer Einordnung als „dritte große Reform" in der Geschichte der Kurie siehe Ressources liturgiques — Association Sacrosanctum Concilium, La Constitution apostolique Sapienti consilio du 29 juin 1908, ressources-liturgiques.fr.
21 22 23Encyclopédie Universalis, Signature apostolique, tribunal suprême de la, universalis.fr/index/tribunal-supreme-de-la-signature-apostolique ; Larousse, Tribunal suprême de la Signature apostolique, larousse.fr/encyclopedie/divers/tribunal_supr%C3%AAme_de_la_Signature_apostolique/144295. Einrichtung in ihrer Gestalt als Appellations- und Kassationsgerichtshof durch Pius X. im Jahr 1908.
24 51Wikipedia (en), Pope Paul VI's reform of the Roman Curia, en.wikipedia.org/wiki/Pope_Paul_VI's_reform_of_the_Roman_Curia. Die am 15. August 1967 verkündete Konstitution Regimini Ecclesiae Universae, als Antwort auf die Bitte der Konzilsväter vom 28. Oktober 1965; fünfjährige Mandate; Aufnahme von Bischöfen, die nicht Kardinäle sind, als Mitglieder; Umstrukturierung des Staatssekretariats.
26 27 28 29Papst Johannes Paul II., Apostolische Konstitution Pastor Bonus sur la Curie romaine, Art. 1, 28. Juni 1988, französischer Text wiedergegeben auf laportelatine.org/documents/magistere/constitution-apostolique-1988-curie-romaine-pastor-bonus.
30Papst Johannes Paul II., Pastor Bonus, 28. Juni 1988, Liste der neun Kongregationen und der kurialen Einrichtungen in der Aufzählung des Textes, wiedergegeben auf laportelatine.org/documents/magistere/constitution-apostolique-1988-curie-romaine-pastor-bonus.
31Wikipedia (en), Praedicate evangelium, en.wikipedia.org/wiki/Praedicate_evangelium. Konstitution, die neun Jahre lang vom Kardinalsrat (C9) erarbeitet, am 19. März 2022 verkündet und am 5. Juni 2022 (Pfingsten) in Kraft getreten ist.
32Markusevangelium 16,15: „Geht hinaus in die ganze Welt und verkündet das Evangelium (praedicate Evangelium) der ganzen Schöpfung", Vers, der der Apostolischen Konstitution von 2022 ihren Titel gibt.
33Zum Prinzip des stellvertretenden Charakters der kurialen Einrichtungen und seiner Anwendung auf Laien siehe Revue L'Année canonique, 2022/1, die Artikel Réflexions sur la mission canonique confiée aux laïcs dans la constitution Prædicate Evangelium und Des fidèles du Christ laïcs à des postes de gouvernement et de responsabilité au sein de la Curie romaine, droit.cairn.info/revue-l-annee-canonique-2022-1-page-143 und droit.cairn.info/revue-l-annee-canonique-2022-1-page-179.
36 37Vatican News, Sœur Simona Brambilla devient la première femme préfète au Vatican, 6./7. Januar 2025, vaticannews.va/fr/pape/news/2025-01/s-ur-simona-brambilla-premiere-femme-prefete-au-vatican.html ; siehe auch CathoBel, Qui est Simona Brambilla, la première préfète d'un dicastère de la Curie romaine ?, Januar 2025. Ernennung am 6. Januar 2025 zur Präfektin des Dikasteriums für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens, mit Kardinal Ángel Fernández Artime als Pro-Präfekt; zuvor Generaloberin der Missionarinnen von der Consolata (2011-2023), seit dem 7. Oktober 2023 Sekretärin desselben Dikasteriums.
38 70Papst Franziskus, Praedicate Evangelium, Art. 17 § 1 und § 3, 19. März 2022, vatican.va.
39 40 67Papst Franziskus, Praedicate Evangelium, Art. 13 (Standardstruktur der Dikasterien : Präfekt, Mitglieder, Sekretär, Untersekretäre, Offizialen), Art. 26 (ordentliche und plenare Sitzungen), 19. März 2022, vatican.va.
42Papst Franziskus, Praedicate Evangelium, Artikel 53 bis 188 (Titel III bis VII, Abschnitt über die sechzehn Dikasterien), 19. März 2022, vatican.va.
43 44Papst Franziskus, Praedicate Evangelium, Art. 189 bis 204 (Apostolische Pönitentiarie, Art. 190-193 ; Oberster Gerichtshof der Apostolischen Signatur, Art. 194-199 ; Gericht der Römischen Rota, Art. 200-204), 19. März 2022, vatican.va.
45Zu den Ursprüngen der Apostolischen Pönitentiarie am Ende des 12. Jahrhunderts, ihrer Errichtung als ständiges kuriales Amt im 13. Jahrhundert und ihrer Umstrukturierung durch Pius V. im Jahr 1569, die ihre Zuständigkeit auf das innere Forum konzentrierte, siehe Omnes, La Pénitencerie apostolique, le « Tribunal de la miséricorde », omnesmag.com/en/news/penitentiary-apostolic ; siehe auch École française de Rome, Souverain et pontife — IV. Tribunaux et offices de Curie, books.openedition.org/efr/1873.
46 47Aleteia, La Rote romaine, qu'est-ce que c'est ?, 21. Mai 2024, fr.aleteia.org/2024/05/21/quest-ce-que-la-rote-romaine ; siehe auch Tribunal de la Rote romaine, Profil, vatican.va/content/romancuria/fr/organismi-di-giustizia/tribunale-della-rota-romana/profilo.html. Errichtung als Gerichtshof durch Innozenz III.; erste Ordnung durch die Konstitution Ratio Juris Johannes' XXII., 1331; Neufassung der Zuständigkeit durch die Konstitution Iustitiae et Pacis Benedikts XIV., 1747; etwa einundzwanzig Richter-Auditoren, die in Dreierbesetzungen entscheiden.
48 49 50Tribunal suprême de la Signature apostolique, Profil, vatican.va/content/romancuria/fr/organismi-di-giustizia/supremo-tribunale-della-segnatura-apostolica/profilo.html. Funktion als Kassationsgericht gegen Urteile der Römischen Rota und als Verwaltungsgericht gegen Akte der kurialen Dikasterien; Besetzung mit Kardinälen, Bischöfen und Priestern, ernannt für fünf Jahre, unter dem Vorsitz eines Kardinalpräfekten.
52 53Administration du Patrimoine du Siège Apostolique (APSA), Profil, vatican.va/content/romancuria/fr/organismi-economici/amministrazione-del-patrimonio-della-sede-apostolica/profilo.html. Verwaltung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens des Heiligen Stuhls; Ausführung der Finanzgeschäfte über das Institut für die religiösen Werke (IOR); Leitung durch einen Präsidenten, einen Sekretär und einen Rat aus Kardinälen, Bischöfen, Priestern und Laien.
54 55 56Wikipédia, Secrétariat pour l'économie, fr.wikipedia.org/wiki/Secr%C3%A9tariat_pour_l'%C3%A9conomie. Gleichzeitige Errichtung des Sekretariats und des Rates für die Wirtschaft durch das Motu proprio Fidelis Dispensator et Prudens von Papst Franziskus am 24. Februar 2014.
57Papst Franziskus, Praedicate Evangelium, Titel über die Wirtschaftsorganismen, 19. März 2022, vatican.va ; siehe auch Sekretariat für die Wirtschaft, Profil, vatican.va/content/romancuria/fr/organismi-economici/segreteria-per-leconomia/profilo.html und Rat für die Wirtschaft, Profil, vatican.va/content/romancuria/fr/organismi-economici/consiglio-per-l_economia/profilo.html.
58 59 60Vatican News, Les femmes davantage présentes au Vatican, März 2023, vaticannews.va/fr/vatican/news/2023-03/journee-femmes-vatican-statistiques-plus-de-femmes.html. Personalstand des Heiligen Stuhls von 3 114 Personen, darunter 812 Frauen (26,1 %), gegenüber 19,3 % im Jahr 2013.
62Wikipedia (en), Pope Leo XIV, en.wikipedia.org/wiki/Pope_Leo_XIV. Wahl von Robert Francis Prevost zum Papst mit dem Namen Leo XIV. am 8. Mai 2025.
68Zur Bekräftigung der „Bedeutung der von Papst Franziskus angestoßenen Kurienreform" durch Papst Leo XIV. bei seiner Audienz für die Römische Kurie am 24. Mai 2025 siehe Papa Leone XIV — Papa Prevost, La réforme de la Curie romaine selon le pape Léon XIV, 4. Juli 2025, papeleonxiv.fr/2025/07/04/la-reforme-de-la-curie-romaine-selon-le-pape-leon-xiv.
69ZENIT, Sœur Raffaella Petrini nommée présidente du Gouvernorat de la Cité du Vatican, 17. Februar 2025, fr.zenit.org/2025/02/17/soeur-raffaella-petrini-nommee-presidente-du-gouvernorat-de-la-cite-du-vatican ; siehe auch Vatican News, Vatican : Sœur Raffaella Petrini nommée présidente du Gouvernorat, 2025. Ernennung am 15. Februar 2025, Amtsantritt am 1. März 2025; Franziskanerin von der Eucharistie, seit November 2021 Generalsekretärin des Governatorats, Nachfolgerin von Kardinal Fernando Vérgez Alzaga.
71ZENIT, Deux nominations à des postes clefs au Vatican, 31. März 2026, fr.zenit.org/2026/03/31/deux-nominations-a-des-postes-clefs-au-vatican ; siehe auch Vatican News, Nominations de Léon XIV : substitut, préfet de la Maison pontificale et nonce en Italie, März 2026. Ernennung von Erzbischof Petar Rajič, geboren in Toronto als Sohn kroatischer Eltern, zuvor Apostolischer Nuntius in Italien und San Marino, zum Präfekten des Päpstlichen Hauses am 30. März 2026.
72Vatican News, Léon XIV nomme une femme, laïque, préfète du dicastère pour la Communication, 2. Juni 2026, vaticannews.va/fr/pape/news/2026-06/maria-montserrat-alvarado-nommee-prefete-dicastere-communication.html ; siehe auch Aleteia, Maria Montserrat Alvarado, la première femme laïque à la tête d'un dicastère au Vatican, 3. Juni 2026. Ernennung mit Wirkung zum 1. November 2026; geboren in Mexiko, Absolventin der Florida International University und der George Washington University, zuvor beim Becket Fund for Religious Liberty (2009-2023), seit 2023 Präsidentin und operative Leiterin von EWTN News.
73 76Vatican News, Sœur Smerilli, nouveau préfet du dicastère pour le Développement humain intégral, 30. Juni 2026, vaticannews.va/fr/vatican/news/2026-06/vatican-s-ur-smerilli-prefete-dicastere-developpement-integral.html ; siehe auch ZENIT, Une nouvelle préfète au Dicastère du développement humain intégral, 3. Juli 2026. Salesianerin und Ökonomin, Nachfolgerin von Kardinal Michael Czerny, Präfekt seit 2022, der die Altersgrenze von achtzig Jahren erreicht hat; dritte Frau an der Spitze eines Dikasteriums der Römischen Kurie.
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