Die Lateranverträge (11. Februar 1929)

Unter Pius XI. verhandelt, am 11. Februar 1929 von Kardinal Gasparri und Mussolini unterzeichnet, schließen die Lateranverträge die 1870 eröffnete „Römische Frage“ ab, gründen den Staat der Vatikanstadt und regeln durch Konkordat den Platz der Kirche im modernen Italien.

Ignispedia

Die Lateranverträge werden am Montag, dem 11. Februar 1929, im Lateranpalast in Rom unterzeichnet, durch Kardinal Pietro Gasparri, Staatssekretär Papst Pius’ XI., und durch Benito Mussolini, Regierungschef Italiens, handelnd im Namen König Viktor Emanuels III. Sie beenden die „Römische Frage“, die am 20. September 1870 eröffnet worden war, als die Truppen des Risorgimento die Porta Pia durchbrachen und Rom dem jungen Königreich Italien einverleibten.[1][2][3]

Das Abkommen besteht in Wirklichkeit aus drei Texten, die gemeinsam verhandelt und am selben Tag unterzeichnet wurden: einem politischen Vertrag, der den winzigen Staat der Vatikanstadt schafft und die Souveränität des Heiligen Stuhls anerkennt; einem Konkordat, das die Beziehungen zwischen der katholischen Kirche und dem Königreich Italien regelt; einer Finanzkonvention, die den Heiligen Stuhl für den Verlust des Kirchenstaates entschädigt.[4] Diese dokumentarische Einheit ist wesentlich: Gemeinsam verhandelt und am selben Tag unterzeichnet, treten die drei Texte gemeinsam in Kraft — und Pius XI. wird selbst verkünden, dass Vertrag und Konkordat ein unteilbares Ganzes bilden, wobei das eine ohne das andere nicht gilt.[5][6]

Die drei Dokumente erhalten durch das Ausführungsgesetz Nr. 810 vom 27. Mai 1929, das vom Parlament verabschiedet wurde, innerstaatliche Gesetzeskraft; die Ratifikationsurkunden werden anschließend am 7. Juni 1929 in Rom feierlich ausgetauscht.[7] Fast zwanzig Jahre später nimmt die am 27. Dezember 1947 verkündete und am 1. Januar 1948 in Kraft getretene republikanische Verfassung die Lateranverträge durch ihren Artikel 7 in die neue italienische Rechtsordnung auf, der auch mit den Stimmen der Kommunistischen Partei Italiens angenommen wurde.[8] Das Konkordat wird am 18. Februar 1984 durch das Abkommen der Villa Madama teilweise revidiert, unterzeichnet von Kardinal Agostino Casaroli und Ministerpräsident Bettino Craxi — das das Konkordat revidiert, ohne den Vertrag von 1929 anzutasten.[9]

Aus katholischer Sicht sind diese Verträge weder ein Blankoscheck für den Faschismus noch ein schändlicher Kompromiss. Sie sind der juristische Ausweg aus einer fast sechs Jahrzehnte alten Sackgasse, die die weltweite Ausübung der päpstlichen Mission mangels anerkannter territorialer Souveränität prekär machte. Der Papst verfügt nun über ein eigenes Territorium, das die Unabhängigkeit seines universalen Dienstes garantiert — die menschlich unentbehrliche Voraussetzung für die geistliche Freiheit des Nachfolgers Petri.

Warum war dieses Abkommen notwendig?

Die Römische Frage, eröffnet am 20. September 1870

Prozession auf dem Petersplatz nach 1929: Erstmals seit 1870 verlässt ein Papst den Vatikan und erscheint auf dem Platz (zeitgenössische Fotografie, unbekannter Autor, 1929). Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Am 20. September 1870 durchbrechen die Truppen General Raffaele Cadornas, handelnd für das Königreich Italien, nach kurzem Kanonenbeschuss die Porta Pia und ziehen in Rom ein. Papst Pius IX., der bis dahin den Kirchenstaat regiert hatte, verliert damit seine weltliche Herrschaft über das letzte Gebiet, das er nach der italienischen Einigung von 1860–1861 noch kontrollierte.[10] Rom wird am 1. Juli 1871 Hauptstadt des Königreichs Italien.

Italien versucht sofort, die Lage einseitig zu regeln. Das Garantiegesetz vom 13. Mai 1871 bietet dem Papst eine Jahresrente von 3,225 Millionen Lire, den Nießbrauch des Vatikans, des Laterans und von Castel Gandolfo sowie gewisse Souveränitätsvorrechte an. Pius IX. weist dieses fait accompli kategorisch zurück: Eine auferlegte und durch einfaches Parlamentsgesetz widerrufbare Lage zu akzeptieren, hieße, den Bischof von Rom zum Untertanen des Königs von Italien zu machen und die Freiheit des Apostolischen Stuhls zu gefährden.[11] Der Papst erklärt sich zum „Gefangenen im Vatikan“ und erklärt durch die Enzyklika Respicientes vom 1. November 1870 die Urheber der Invasion und der Usurpation Roms für exkommuniziert.[12]

Der Konflikt nimmt daraufhin eine sehr sichtbare symbolische Form an: Die aufeinanderfolgenden Päpste (Pius IX., Leo XIII., Pius X., Benedikt XV., Pius XI.) weigern sich fast sechzig Jahre lang, den Vatikan zu verlassen. Keiner von ihnen spendet den Segen Urbi et Orbi von der äußeren Loggia des Petersdoms. Keiner von ihnen erkennt den König von Italien an. Dieses römische non possumus ist einer der längsten internationalen Streitfälle des ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts.[13]

Warum die Regelung von 1871 nicht genügen konnte

Die päpstliche Weigerung beruht nicht auf einer aristokratischen Anhänglichkeit an die weltliche Macht um ihrer selbst willen. Sie betrifft einen präzisen juristischen Punkt: Um eine weltweite geistliche Autorität auszuüben, muss der Nachfolger Petri als Völkerrechtssubjekt handeln können, frei von jedem Druck eines Staates. Ein einfaches italienisches Gesetz, das jederzeit vom Parlament geändert werden kann, genügt nicht, um diese Unabhängigkeit zu garantieren.

Drei strukturelle Mängel blockieren jede einseitige Lösung:

ProblemPraktische FolgeWarum ein Vertrag unerlässlich war
Widerrufbares nationales GesetzDer Status des Papstes hängt vom italienischen Wahlrecht abNur ein internationaler Vertrag verankert die Unabhängigkeit
Kein eigenes TerritoriumKein rechtlich neutraler Ort für die ZentralverwaltungEin souveräner Staat, selbst winzig, garantiert diese Neutralität
Keine anerkannte EntschädigungOhne Entschädigung blieb die Enteignung von 1870 juristisch unabgeschlossen, der Heilige Stuhl blieb der enteignete SouveränDie Finanzkonvention schließt die Enteignung von 1870 juristisch ab

Solange diese drei Fragen nicht gemeinsam geregelt waren, verweigerte der Heilige Stuhl jede Normalisierung. Diese Logik erklärt, warum die abschließenden Verhandlungen zu drei verschiedenen, gleichzeitig unterzeichneten Dokumenten führen werden — und nicht zu einem einzigen Vertrag.

Auf dem Weg zur Lösung: Benedikt XV., Pius XI. und das Jahrzehnt 1919–1929

Mehrere Faktoren kommen in der Zwischenkriegszeit zusammen, um eine Lösung möglich zu machen:

  • Auf Seiten des Heiligen Stuhls: Benedikt XV. (1914–1922), zutiefst betroffen vom Großen Krieg, erlaubt 1919 die Teilnahme der italienischen Katholiken am politischen Leben und hebt damit faktisch das non expedit auf — Dekret der Heiligen Pönitentiarie vom 29. Februar 1868 („weder Wähler noch wählbar“), von Pius IX. in Audienz vom 11. Oktober 1874 bestätigt, bereits von Pius X. gelockert (Einzelfallgenehmigungen seit 1904, Enzyklika Il fermo proposito vom 11. Juni 1905). Diese Entscheidung ebnet den Weg für die Italienische Volkspartei von Don Luigi Sturzo und für eine organisierte katholische Präsenz im parlamentarischen Königreich Italien.[14][15]
  • Auf italienischer Seite: Die Nachkriegskrise macht sichtbar, dass die Questione romana ein offener diplomatischer Streitfall bleibt, der auf der internationalen Legitimität des jungen Königreichs Italien lastet.[16][17]
  • Geopolitisch: Im Europa der Nachkriegszeit, geprägt von der Gründung des Völkerbundes und der Neudefinition der Souveränitäten, erscheint das Fehlen eines anerkannten territorialen Status des Heiligen Stuhls immer mehr als diplomatische Anomalie.[18]

Als Achille Ratti am 6. Februar 1922 unter dem Namen Pius XI. zum Papst gewählt wird, bricht er symbolisch mit dem non possumus, indem er noch am Tag seiner Wahl sofort den Segen Urbi et Orbi von der äußeren Loggia der Petersbasilika spendet — eine öffentliche Geste, die seit Pius IX. nicht mehr vollzogen worden war. Es ist das erste Zeichen dafür, dass der neue Pontifex die Questione romana als regelungsbedürftig betrachtet.[19]

Die geheimen Verhandlungen (1926–1929)

Der Kanal Pacelli-Barone

Kardinal Pietro Gasparri (1852–1934), Staatssekretär Pius’ XI., Unterzeichner des Vertrags im Namen des Heiligen Stuhls. Fotografie des Bain News Service (Bain-Bestand, Kongressbibliothek). Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Die vorbereitenden Kontakte beginnen bereits im August 1926, in strengster Diskretion. Pius XI. bestimmt für den Heiligen Stuhl einen sehr untypischen Unterhändler: Francesco Pacelli (1872–1935), laizistischer Jurist, Konsistorialanwalt, älterer Bruder des späteren Pius XII. (Eugenio Pacelli). Auf italienischer Seite bestimmt Mussolini Domenico Barone, Staatsrat, einen hohen Beamten, der dazu ausersehen ist, den inoffiziellen italienischen Kanal diskret zu führen.[20][21]

Die Wahl eines laizistischen Juristen für die erste Verhandlungslinie — statt eines Kardinals — hat zwei entscheidende Vorteile: jede diplomatische Auswirkung im Falle eines Scheiterns zu vermeiden und es dem Papst zu ermöglichen, als letzte Instanz über jede heikle Klausel zu entscheiden. Laut dem von Pacelli selbst geführten Diario della Conciliazione wird dieser in dieser einzigen Angelegenheit sehr zahlreiche Male von Pius XI. in Audienz empfangen, und der Text wird in zahlreichen aufeinanderfolgenden Fassungen umgearbeitet.[22]

Diese Methode steht in starkem Kontrast zu den üblichen diplomatischen Verhandlungen. Statt einer offiziellen Konferenz hält man regelmäßige private Gespräche in Rom ab, fernab der Presse und fernab des italienischen Parlaments. Pius XI. überwacht persönlich jedes Detail, lehnt mehrmals Kompromisse ab, die als zu günstig für das Regime beurteilt werden, und setzt das Prinzip der Unteilbarkeit durch: kein Vertrag ohne Konkordat, kein Konkordat ohne Finanzkonvention.

Drei Jahre erbitterter Diskussionen

„Seine Heiligkeit der Hohepriester Pius XI. und Seine Majestät Viktor Emanuel III., König von Italien, haben beschlossen, einen Vertrag zu schließen.“ — Präambel des Lateranvertrags, 11. Februar 1929[23]

Die Verhandlungen scheitern nacheinander an:

  • Der Natur des künftigen päpstlichen Staates: Der Papst lehnt jede auch nur teilweise Rückgabe der alten Kirchenstaaten ab, die er für anachronistisch und politisch unmöglich hält. Er beansprucht ein minimales, strikt funktionales Territorium, das die Unabhängigkeit des Apostolischen Stuhls garantiert, ohne eine weltliche Macht alten Regimes wiederherzustellen.
  • Dem Status der exterritorialen Immobilien (große Basiliken, päpstliche Paläste, Castel Gandolfo, Sitze der römischen Kongregationen, Laterankomplex): Sie bleiben auf italienischem Territorium, genießen aber eine Exterritorialität oder gleichwertige Immunitäten.
  • Der Höhe der finanziellen Entschädigung: Der Heilige Stuhl reduziert seine ursprünglichen Forderungen im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage Italiens, und der endgültige Kompromiss beläuft sich auf 1,75 Milliarden Lire (750 Millionen in bar + 1 Milliarde in konsolidierten 5 %-Titeln)[24].
  • Dem Inhalt des Konkordats: kanonische Ehe mit ziviler Anerkennung, Religionsunterricht in der Schule, Unabhängigkeit der Katholischen Aktion, kanonischer Schutz der Priester und Ordensleute.

Die Arbeit durchläuft im Januar 1929 eine schwere Krise, als Domenico Barone, der italienische Hauptunterhändler, am 4. Januar 1929 plötzlich stirbt. Mussolini übernimmt daraufhin persönlich die italienische Führung der Gespräche, mit Dino Grandi an seiner Seite, und beschleunigt den Zeitplan. Die Unterzeichnung wird auf den 11. Februar 1929 festgesetzt.[25][26]

Der 11. Februar 1929: Unterzeichnung und Zeremonie

Kardinal Gasparri am Unterzeichnungstisch, im Lateranpalast, am 11. Februar 1929. Fotografie, Alberto Felici zugeschrieben. Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Die Zeremonie findet am Vormittag des 11. Februar im Lateranpalast statt. Der Palast ist seit dem 4. Jahrhundert die offizielle Residenz der Bischöfe von Rom; die Wahl des Ortes ist nicht neutral. Indem er nicht im Vatikan, sondern im Lateran unterzeichnet — dem historischen Sitz des Papsttums vor dem Umzug nach Avignon und der Rückkehr nach Sankt Peter — schreibt Pius XI. den Akt in die lange Kontinuität des römischen Sitzes ein.[27]

Am Unterzeichnungstisch sitzen die beiden Bevollmächtigten: Kardinal Pietro Gasparri, Staatssekretär, für den Heiligen Stuhl, und Benito Mussolini, Ratspräsident und Außenminister, der im Namen König Viktor Emanuels III. unterzeichnet.[28] Der König unterzeichnet nicht selbst: Er wird vier Monate später ratifizieren, beim Austausch der Ratifikationsurkunden vom 7. Juni 1929.[29]

Das diplomatische Ritual ist schlicht: Die drei Dokumente — der politische Vertrag und seine Anhänge (Karten, Liste der exterritorialen Güter, Katasterpläne des künftigen Vatikanstaates), das Konkordat, die Finanzkonvention — werden am selben Tag unterzeichnet.[30]

Der ehemalige christdemokratische Priester Romolo Murri begrüßt am Tag nach der Unterzeichnung eine doppelte Neuheit seit 1870: Italien hat wieder einen Papst als Gesprächspartner, und die Kirche verfügt wieder über einen Staat.[31]

Was enthalten die drei Dokumente?

Der Vertrag — Gründung des Staates der Vatikanstadt

Der Vertrag umfasst 27 Artikel. Sein juristischer Kern liegt in vier Punkten.

Artikel 1: Italien bekräftigt den im Artikel 1 des Albertinischen Statuts vom 4. März 1848 verankerten Grundsatz, wonach „die katholische, apostolische und römische Religion die einzige Religion des Staates ist“.[32] Diese Klausel wird 1948 problematisch und 1984 gestrichen; 1929 markiert sie den Bruch mit dem antiklerikalen Liberalismus des italienischen 19. Jahrhunderts.

Artikel 3: Italien erkennt dem Heiligen Stuhl „das volle Eigentum sowie die ausschließliche und absolute Gewalt und die souveräne Jurisdiktion über den Vatikan“ zu[33] — das heißt einen wahren Staat. Die Vatikanstadt erstreckt sich über 44 Hektar (0,44 km²)[34][35], eingeschlossen in Rom und nur mit Italien eine gemeinsame Grenze teilend.

Artikel 24: Das vatikanische Territorium „wird immer und in jedem Fall als neutrales und unverletzliches Territorium betrachtet“.[36] Der Heilige Stuhl übt dort seine volle Souveränität aus; er hat nicht die Berufung, an weltlichen Konflikten teilzunehmen.

Artikel 26: Der Heilige Stuhl erklärt, dass die „Römische Frage“ „endgültig und unwiderruflich geregelt und daher beseitigt“ sei, und erkennt das Königreich Italien unter der Dynastie Savoyen mit Rom als Hauptstadt an.[37] Im Gegenzug erkennt Italien den Staat der Vatikanstadt unter der souveränen Autorität des Souveränen Pontifex an.

Karte des Staates der Vatikanstadt, den Verträgen von 1929 beigefügt: 44 Hektar, begrenzt durch die leoninischen Mauern und das Travertinband, das den Petersplatz schließt (Dokument von 1929). Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Zu diesen zentralen Artikeln kommen Bestimmungen über die exterritorialen Güter hinzu: die drei Patriarchalbasiliken (San Giovanni in Laterano, Santa Maria Maggiore, Sankt Paul vor den Mauern), die päpstlichen Paläste von Castel Gandolfo und der Villa Barberini, die Sitze der meisten Dikasterien, der Dateriepalast, der Kanzleipalast, der Palast der Propaganda Fide. Diese Güter bleiben rechtlich auf italienischem Territorium, genießen dort aber diplomatische Immunitäten, die denen von Botschaften entsprechen. Die Liste steht in einem Anhang zum Vertrag.[38]

Das Konkordat — die Kirche in der italienischen Gesellschaft

Das Konkordat umfasst 45 Artikel. Es ist rechtlich vom Vertrag verschieden, aber am selben Tag unterzeichnet. Es regelt den Platz der katholischen Kirche im italienischen Zivilleben. Die wichtigsten Bestimmungen:

ArtikelBereichHauptbestimmung
Art. 1ReligionsfreiheitFreie Ausübung der geistlichen Gewalt und des öffentlichen katholischen Kultus
Art. 5Status des KlerusApostaten und mit Zensur belegte Priester von jeder öffentlichen Anstellung mit Volkskontakt ausgeschlossen
Art. 19BischofsernennungVorherige Mitteilung der Kandidaten für den Bischofssitz an die italienische Regierung
Art. 22Eid der BischöfeTreueeid auf den König von Italien für die Bischöfe italienischer Sitze
Art. 34EheAnerkennung der zivilen Wirkungen der kanonisch geschlossenen Ehe
Art. 36SchuleReligionsunterricht in den Grund- und weiterführenden Schulen
Art. 39UniversitätenAnerkennung der Diplome der päpstlichen Universitäten
Art. 43Katholische AktionAnerkennung der italienischen Katholischen Aktion unter Kontrolle der Hierarchie

Drei Artikel verdienen einen besonderen Kommentar.

Artikel 34 — kanonische Ehe mit zivilen Wirkungen — ist einer der strukturierendsten. Er bedeutet, dass ein Paar ausschließlich kirchlich heiraten kann, ohne gesonderte zivile Zeremonie, und dass diese Ehe automatisch alle zivilen Wirkungen in Italien hervorbringt: Personenstand, Güterstand, Abstammung, Erbfolge. Es ist die Rückkehr zu einer vorliberalen Praxis, die das italienische Recht den katholischen Ländern Lateinamerikas annäherte. Die Republik von 1948 wird diese Bestimmung beibehalten; sie wird erst 1984 nuanciert.[39]

Artikel 36 — Religionsunterricht an der öffentlichen Schule — ist in seinen Augen der Knotenpunkt des Konkordats: Pius XI. hält den Erziehungsauftrag der Kirche für voll und ganz, und wird in seinem Chirograph vom 30. Mai 1929 schreiben, dass dieser Auftrag nicht dem Staat, sondern der Kirche gehört[40]; wenige Monate später wird er der christlichen Erziehung eine ganze Enzyklika widmen (Divini illius Magistri, 31. Dezember 1929).[41] Auch an diesem Punkt wird die Krise von 1931 (Non abbiamo bisogno) entstehen, als der Faschismus versuchen wird, die Jugend zu vereinnahmen, indem er die katholischen Jugendorganisationen beseitigt.

Artikel 43 — Anerkennung der Katholischen Aktion — schützt rechtlich die große Laienbewegung, die 1867 gegründet und von Pius X. und Pius XI. reorganisiert wurde. Das Konkordat präzisiert, dass diese Organisation „außerhalb jeder politischen Partei“ bleiben und unmittelbar der kirchlichen Hierarchie unterstellt sein muss. Es ist die Katholische Aktion, die in den Jahren 1930–1943 die Rolle einer Ausbildungsschule für die künftigen Kader der italienischen Christdemokratie spielen wird.

Die Finanzkonvention — 1870 abschließen

Die Finanzkonvention, kurz (4 Artikel), regelt die materielle Frage. Italien zahlt dem Heiligen Stuhl:

  • 750 Millionen italienische Lire in bar;
  • 1 Milliarde italienische Lire in italienischen konsolidierten 5 %-Inhabertiteln.

Also insgesamt etwa 1,75 Milliarden Lire von 1929 — eine beträchtliche Summe, aber weit unter den vatikanischen Schätzungen der Enteignung von 1870. Der Text präzisiert, dass diese Entschädigung gezahlt wird „zur endgültigen Regelung der finanziellen Beziehungen zu Italien in Abhängigkeit von den Ereignissen von 1870“.[42]

Pius XI. vertraut sofort die Verwaltung dieses Kapitals einem laizistischen Wirtschaftsfachmann an, Bernardino Nogara, der 1929 zum ersten Direktor der Sonderverwaltung der Güter des Heiligen Stuhls ernannt wird, die zur Verwaltung des Ertrags der Finanzkonvention geschaffen wurde.[43] Das Institut für die Werke der Religion (IOR) ist dagegen eine eigene Institution, gegründet von Pius XII. am 27. Juni 1942; die Sonderverwaltung wird bis zu ihrer Ersetzung durch die Güterverwaltung des Apostolischen Stuhls im Jahr 1967 fortbestehen.[44] Dieser Punkt ist wesentlich: Der Papst will, dass der Heilige Stuhl über eine wirkliche wirtschaftliche Autonomie verfügt, unabhängig von den weltweiten diözesanen Almosen und den staatlichen Zuschüssen — Voraussetzung für die pastorale Freiheit des Apostolischen Stuhls.

Die unmittelbare Aufnahme

„Der Mann, den die Vorsehung uns hat begegnen lassen“

Pius XI. (Achille Ratti, 1857–1939), Papst von 1922 bis 1939. Fotografie von Nicola Perscheid. Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Zwei Tage nach der Unterzeichnung hält Pius XI. am 13. Februar 1929 vor den Professoren und Studenten der Katholischen Universität vom Heiligen Herzen in Mailand eine berühmt gebliebene Ansprache, bekannt durch ihre Anfangsworte: Vogliamo anzitutto („Wir wollen zuerst“). Der Papst zeigt sich darin zutiefst zufrieden mit dem Ergebnis, das er als das Ende eines „schmerzhaften Dorns“ im Fleisch der Kirche selbst beschreibt.[45]

In dieser Rede erscheint die Formel, die die spätere Historiographie belasten wird:

„Und vielleicht brauchte es auch einen Mann, wie ihn die Vorsehung Uns hat begegnen lassen; einen Mann, der nicht die Sorgen der liberalen Schule hatte.“ — Pius XI., Ansprache Vogliamo anzitutto, 13. Februar 1929[46]

Der genaue Kontext der Äußerung ist wichtig. Der Papst spricht Mussolini nicht heilig; er stellt nur fest, dass der Bruch mit dem aus dem Risorgimento geerbten antiklerikalen Liberalismus die Verhandlung möglich gemacht hat. Der Satz besagt weder, dass Mussolini heilig ist, noch dass der Faschismus der katholischen Lehre entspricht. Er besagt, dass ein an die laizistischen Dogmen des italienischen 19. Jahrhunderts nicht gebundener Führer in diesem präzisen Punkt die ideologische Sperre lösen konnte, die jede Aussöhnung verhinderte.

Pius XI. schließt dieselbe Ansprache mit einer symmetrischen, manchmal vergessenen Formel:

„Wir glauben, durch ihn Gott Italien zurückgegeben und Italien Gott zurückgegeben zu haben.“ — Pius XI., Vogliamo anzitutto, 13. Februar 1929[47]

Die doppelte Richtung — Gott Italien und Italien Gott — zeigt, dass der Papst das Konkordat als wechselseitige Wiedereingliederung denkt, nicht als Unterwerfung. Der italienische Staat führt Gott wieder in das öffentliche Leben ein (Schule, Ehe, liturgischer Kalender); die Kirche findet eine große europäische Nation in der vollen Praxis wieder. Doch diese optimistische Sicht wird sehr bald auf die Probe gestellt: Bereits 1931 wird der Faschismus versuchen, die katholischen Jugendorganisationen zu vereinnahmen.

Mussolinis Antwort: „katholisch, weil römisch“

Mussolini seinerseits präsentiert das Konkordat am 13. Mai 1929 vor der Abgeordnetenkammer in einer triumphalen Rede. Darin spricht er einen berühmt gewordenen Satz aus, der gewöhnlich als genialer politischer Einfall zitiert wird, in Wirklichkeit aber eine nationalistische Verengung der universalen Mission der Kirche ausdrückt:

„Die katholische Kirche ist nicht katholisch, weil sie römisch ist, sondern sie ist römisch, weil sie katholisch ist.“ — Benito Mussolini, Rede vor der Abgeordnetenkammer, 13. Mai 1929[48]

Die elegante italienische Formel instrumentalisiert die historische Zentralität Roms, um die christliche Universalität symbolisch zugunsten der faschistischen „Romanität“ zu vereinnahmen. Pius XI. reagiert entschieden durch ein Chirograph an Kardinal Gasparri, datiert auf das Hochfest Fronleichnam, den 30. Mai 1929: Darin rügt er irrige Formeln über das Wesen selbst des Christentums und des Katholizismus, erinnert daran, dass die Universalität der Kirche dem Ruf des heiligen Paulus wie dem Auftrag des heiligen Petrus an die Heiden vorausgeht und sich sehr bald über das Römische Reich hinaus ausgedehnt hat, das bei weitem nicht die ganze bekannte Welt war — und erklärt dann Vertrag und Konkordat zum je notwendigen Ergänzungsstück des anderen, voneinander untrennbar und unauflöslich: simul stabunt, simul cadent.[49] Diese Klarstellung wird lange verhindern, dass das Konkordat als doktrinäre Bürgschaft für das Regime gedeutet wird.

Die katholische Welt applaudiert, das laizistische Italien protestiert

Die internationale Aufnahme ist insgesamt wohlwollend. Die katholischen Episkopate der ganzen Welt begrüßen die Wiederherstellung der Souveränität des Heiligen Stuhls. Die europäischen Kanzleien betrachten das Ende der Questione romana als Klärung des diplomatischen Status des Vatikans: Ein souveräner Staat kann, anders als eine bloße kirchliche Verwaltung, frei mit allen Ländern der Welt Botschafter austauschen.

In Italien dagegen prangern die liberalen und antiklerikalen Kreise, Erben des Risorgimento, einen „Rückschritt von 1870“ an. Der Philosoph Benedetto Croce, liberaler Senator, hält am 24. Mai 1929 im Senat eine berühmt gebliebene Rede gegen das Ratifikationsgesetz, das er als Rückschritt eines halben Jahrhunderts gegenüber den liberalen Errungenschaften des Risorgimento darstellt.[50]

Die Abstimmung im Senat bleibt dennoch sehr weitgehend zustimmend, und die Ratifikation wird durch das Ausführungsgesetz Nr. 810 vom 27. Mai 1929 erreicht.[51] Mussolini kontrolliert das Parlament, doch diese Quasi-Einstimmigkeit erklärt sich auch aus dem populären Charakter des Abkommens: Für die Mehrheit der Italiener war die Questione romana ein identitärer Dorn, und ihre Lösung wird als nationale Erleichterung empfunden.

Unmittelbare Spannungen: die Krise von 1931

Non abbiamo bisogno und das Ende der Idylle

Das Konkordat bedeutet nicht das Ende der Reibungen. Bereits im folgenden Jahr versucht das faschistische Regime, die italienische Jugend zu vereinnahmen, indem es die katholischen Organisationen beseitigt, die mit den Balilla und der Gioventù Italiana del Littorio konkurrieren. Im Mai 1931 durchsucht die Polizei die Sitze der italienischen Katholischen Aktion und des Katholischen italienischen Universitätsverbandes (FUCI). Pius XI. antwortet mit der Enzyklika Non abbiamo bisogno, datiert auf den 29. Juni 1931.

Der Papst wagt eine Formel, die in die Geschichte der katholischen Soziallehre eingehen wird. Er bezeichnet den integralen Faschismus als „statolatria pagana“ — „heidnische Staatsvergötzung“ — und prangert den totalitären Anspruch des Staates an, allein die Jugend zu formen:

„Eine solche Staatsauffassung kann nicht katholisch sein. […] Sie beansprucht, die Jugend von der Kirche und von Jesus Christus loszureißen und in ihrer Erziehung ein absolutes Staatsmonopol einzuführen, was einer wahren und eigentlichen heidnischen Staatsvergötzung gleichkommt.“ — Pius XI., Enzyklika Non abbiamo bisogno, 29. Juni 1931[52]

Erstmals seit 1929 unterscheidet der Papst öffentlich zwischen dem juristischen Konkordat (das er aufrechterhält) und der doktrinären Gefolgschaft gegenüber dem Faschismus (die er verweigert). Diese Unterscheidung wird grundlegend sein, um das ganze Jahrzehnt 1931–1939 zu verstehen. Sie wird in der Enzyklika Mit brennender Sorge (1937) gegen den Nationalsozialismus kulminieren sowie in dem Enzyklika-Entwurf über die menschliche Einheit (Humani Generis Unitas), der durch den Tod des Papstes am 10. Februar 1939, am Vorabend des zehnten Jahrestages der Lateranverträge, unterbrochen wurde.

📖 Siehe den ausführlichen Artikel: Die Kirche angesichts der Totalitarismen (1917–1989)

Ein Abkommen, das die Krise überlebt

Trotz Non abbiamo bisogno werden die drei Texte von 1929 nicht gekündigt. Ein Kompromiss vom 2. September 1931 zwischen Kardinal Pacelli (dem späteren Pius XII., damals seit 1930 Staatssekretär) und dem faschistischen Minister Francesco Giunta gibt der Katholischen Aktion ihre Organisationsfreiheit zurück, im Gegenzug für ihren Rückzug aus dem direkten politischen Feld. Das Konkordat nimmt seinen Lauf wieder auf. Dies ist eines der Elemente, die zeigen, dass die Verträge juristisch robust waren: Als dauerhafter Rahmen konzipiert, widerstehen sie selbst großen politischen Krisen.

Die Eingliederung in die Italienische Republik (1947–1948)

Die Wende des Artikels 7 der Verfassung

Honoratioren des Heiligen Stuhls und der italienischen Regierung posieren im Februar 1929 im Lateranpalast (in der Mitte Kardinal Gasparri und Mussolini). Zeitgenössische Fotografie, unbekannter Autor. Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Nach dem Sturz des Faschismus (Juli 1943), dem Zusammenbruch der Republik von Salò (April 1945) und dem institutionellen Referendum vom 2. Juni 1946, das die Italienische Republik schafft, muss die Verfassunggebende Versammlung (1946–1947) über das Schicksal der Lateranverträge entscheiden. Die Frage ist heikel: Diese Verträge wurden von einer faschistischen Regierung unterzeichnet, regeln aber einen Streitfall Kirche–Staat, der weit über die mussolinische Episode hinausgeht.

Die entscheidende Debatte findet im März 1947 statt. Der Artikelentwurf (zunächst Artikel 5, dann Artikel 7) schlägt vor, folgende Formel in die republikanische Verfassung einzuschreiben:

„Staat und katholische Kirche sind, jeder in seiner Ordnung, unabhängig und souverän. Ihre Beziehungen werden durch die Lateranverträge geregelt. Änderungen der Verträge, die von beiden Parteien angenommen werden, bedürfen keines Verfassungsrevisionsverfahrens.“ — Artikel 7 der italienischen Verfassung, angenommen am 25. März 1947, in Kraft seit dem 1. Januar 1948[53]

Die Abstimmung vom 25. März 1947 ist eine der überraschendsten in der europäischen Verfassungsgeschichte des 20. Jahrhunderts. Die Kommunistische Partei Italiens unter Palmiro Togliatti stimmt für die verfassungsrechtliche Verankerung der Verträge, obwohl sie sich bis dahin jeder Erwähnung der Verträge in der Verfassung widersetzt hatte. Piero Calamandrei berichtet in seinem im April 1947 in der Zeitschrift Il Ponte veröffentlichten Bericht, Togliatti habe damals De Gasperi in der Sitzung zugerufen: „Wir haben verstanden, ehrenwerter De Gasperi, wir haben verstanden“.[54]

Diese strategische Abstimmung ermöglicht es, einen tiefen kulturellen Bruch im Nachkriegsitalien zu vermeiden. Sie enttäuscht dagegen die laizistischen Liberalen: Piero Calamandrei, illustrer Jurist, sieht darin eine Niederlage aller demokratischen politischen Kräfte und zugleich der italienischen Souveränität und der parlamentarischen Demokratie.[55]

Juristische Folge: ein weltweites Unikum

Die verfassungsrechtliche Verankerung der Lateranverträge schafft eine in der westlichen Welt ausnahmsweise Rechtslage. Der Status der Beziehungen Kirche–italienischer Staat ist:

  • Bilateral: Er hängt von einem Abkommen zwischen zwei souveränen Staaten (Italien und Heiliger Stuhl) ab, nicht von einer einseitigen italienischen Entscheidung;
  • Verfassungsrechtlich: Er hat in Italien Verfassungsrang, also höher als das einfache Gesetz;
  • Durch gegenseitiges Abkommen änderbar: Er kann durch einfaches bilaterales Abkommen revidiert werden, ohne Verfassungsrevisionsverfahren.

Kein anderes demokratisches Land hat sein Konkordat auf diese Weise verfassungsrechtlich verankert. Diese italienische Besonderheit erklärt sich aus dem historischen Gewicht der Questione romana und aus der Notwendigkeit, 1947 einen Gründungskompromiss zwischen Katholiken und Laizisten zu stabilisieren.

Das Abkommen der Villa Madama (18. Februar 1984)

Eine lange vorbereitete Revision

Deckblatt der offiziellen Sammlung der Lateranverträge (Allegato I, offizielles italienisches und vatikanisches Dokument, 1929). Das Abkommen der Villa Madama von 1984 ändert das Konkordat, ohne den Vertrag von 1929 anzutasten. Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Fünfundfünfzig Jahre nach der Unterzeichnung von 1929 wird das Konkordat teilweise revidiert. Die Verhandlung hat fast fünfzehn Jahre gedauert: 1969 unter Paul VI. eröffnet, wird sie auf Seiten des Heiligen Stuhls von Kardinal Agostino Casaroli geführt (1979 unter Johannes Paul II. Staatssekretär geworden) und auf italienischer Seite von den aufeinanderfolgenden Regierungschefs.[56]

Die endgültige Unterzeichnung findet am 18. Februar 1984 in der Villa Madama statt, der offiziellen Residenz der italienischen Regierung auf dem Monte Mario in Rom. Auf Seiten des Heiligen Stuhls: Agostino Casaroli. Auf italienischer Seite: Bettino Craxi, sozialistischer Ministerpräsident, der erste Nicht-Christdemokrat, der seit Mussolini ein Konkordat mit dem Vatikan unterzeichnet. Die Ratifikation erfolgt durch das italienische Gesetz Nr. 121 vom 25. März 1985.[57]

Was sich ändert, was bleibt

Die Hauptänderungen sind vier:

BereichBestimmung 1929Bestimmung 1984
StaatsreligionKatholizismus = „einzige Religion des italienischen Staates“Diese Klausel ist „nicht mehr in Kraft“
ReligionsunterrichtObligatorisch auf allen SchulstufenFakultativ — freie Wahl der Familien
Kanonische EheAutomatische zivile WirkungenZivile Wirkungen unter Bedingungen (geprüfte Rechtsfähigkeit)
Finanzierung des KlerusDirekte staatliche Zuschüsse (congrua)System der „otto per mille“ (freie Steuerwahl der Beitragszahler)

Der Vertrag von 1929 (Souveränität der Vatikanstadt, exterritoriale Güter, endgültig geregelte Römische Frage) wird nicht angetastet. Die Finanzkonvention von 1929 geht in das neue System der otto per mille auf: Jeder italienische Steuerzahler kann 0,8 % seiner Einkommensteuer einer anerkannten Konfession zuweisen (katholische Kirche, Waldenser und Methodisten, Adventisten, Versammlungen Gottes, Baptisten, Lutheraner, Orthodoxe, Juden, Buddhisten, Hinduisten, Anglikaner…) oder dem Staat.[58] Dies ist heute die Haupteinnahmequelle der Italienischen Bischofskonferenz (CEI).

Die Revision von 1984 ist also keine Kündigung der Lateranverträge, sondern eine Aktualisierung. Sie nimmt mehrere Entwicklungen zur Kenntnis: die Säkularisierung der italienischen Gesellschaft, die Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Religionsfreiheit (Dignitatis Humanae, 1965), das Ende des konfessionellen Staates als europäisches politisches Ideal und die praktische Notwendigkeit, die Kirche anders als durch Haushaltszuschüsse zu finanzieren.

Warum dieses Abkommen heute noch zählt

Die winzige Souveränität als maximale Garantie

Westportal des Lateranpalastes, bekrönt vom Wappen Clemens’ XII.: Am 11. Februar 1929 wählt der Heilige Stuhl diesen Ort — historischen Sitz des Papsttums seit dem 4. Jahrhundert — statt des Vatikans. Fotografie: Marie-Lan Nguyen (2006). Wikimedia Commons, CC BY 2.5.

Der Staat der Vatikanstadt ist der kleinste von den Vereinten Nationen anerkannte Staat der Welt (ständiger Beobachterstatus seit 1964): 44 Hektar[59][60] und 882 Einwohner zum 31. Dezember 2024[61], ohne anderen Nachbarn als Italien. Diese extreme Kleinheit ist beabsichtigt. Der Heilige Stuhl will die Kirchenstaaten des 19. Jahrhunderts nicht neu schaffen; er will ein minimales, aber souveränes Territorium, gerade ausreichend, damit die Person des Nachfolgers Petri und die Zentralverwaltung der Kirche keinem fremden Staat unterworfen sind.

Die Rechnung hat sich als fruchtbar erwiesen. Der in Artikel 24 des Vertrags anerkannte Neutralitätsstatus liefert den juristischen Rahmen, den die folgenden Päpste für eine unabhängige Diplomatie nutzen werden: beanspruchte Neutralität während des Zweiten Weltkriegs, Ostpolitik Johannes’ XXIII. und Pauls VI. gegenüber den Blöcken, Unterstützung Johannes Pauls II. für Solidarność in Polen — lauter Initiativen, die ein Heiliger Stuhl ohne territoriale Souveränität nicht unter denselben juristischen Bedingungen hätte führen können.[62] Man kann darin die verborgene Voraussetzung der geopolitischen Freiheit der heutigen Kirche sehen.

Ein juristisches Modell für die Welt

Der juristische Status des Heiligen Stuhls — Völkerrechtssubjekt kraft des petrinischen Primats — verbunden mit dem des Staates der Vatikanstadt — souveränes Territorium im klassischen Sinne — stellt eine bemerkenswerte juristische Neuerung dar. Im Januar 2022 unterhielt der Heilige Stuhl diplomatische Beziehungen zu 183 Staaten[63]; die Aufnahme voller Beziehungen zum Sultanat Oman am 23. Februar 2023 hat diese Zahl auf 184 erhöht[64]. Er nimmt aktiv an den internationalen Konferenzen teil (UNO, OSZE, Europarat). Diese Diplomatie wäre ohne die am 11. Februar 1929 gefundene juristische Lösung unmöglich gewesen.

Eine undatierte katholische Lehre

Aus katholischer Sicht erinnern die Lateranverträge an drei strukturelle Wahrheiten:

  1. Die Freiheit der Kirche geht vor. Die Verträge haben nicht zum Ziel, dem Papst weltliche Vorteile zu verschaffen, sondern zu garantieren, dass er seine geistliche Mission frei ausüben kann. Darum lehnt der Papst 1871 eine bequeme, aber dem italienischen Parlament unterworfene Rente ab und akzeptiert 1929 einen winzigen, aber souveränen Staat.
  2. Ein Konkordat ist niemals eine doktrinäre Bürgschaft. Pius XI. unterzeichnet 1929 mit Mussolini, verurteilt dessen Abwege 1931 und verurteilt den nationalsozialistischen Rassismus 1937. Die Unterscheidung zwischen juristischem Akt und moralischer Gefolgschaft ist konstitutiv für die päpstliche Diplomatie.
  3. Die katholische Kirche ist universal, nicht national. Mussolinis Formel („katholisch, weil römisch“) kehrte diese Wahrheit um. Die patristische Formel bleibt: katholisch, weil universal, deren sichtbarer Sitz in Rom ist. Die Verträge von 1929 haben diese Universalität geschützt, nicht umgekehrt.

Weiterführende Lektüre

  • Lesen Sie Die Kirche angesichts der Totalitarismen (1917–1989): umfangreiches Dossier über das Verhältnis zwischen der katholischen Kirche und den Totalitarismen des 20. Jahrhunderts.
  • Lesen Sie Das Trennungsgesetz von 1905: Vergleich mit der französischen einseitigen Lösung, im Gegensatz zur italienischen bilateralen Lösung.
  • Lesen Sie Die Basilika San Giovanni in Laterano: historischer Sitz des Ortes, an dem die Verträge unterzeichnet wurden.
  • Lesen Sie Das Erste Vatikanische Konzil (1869–1870): unterbrochen genau durch den Einmarsch der italienischen Truppen in Rom, der die Römische Frage eröffnete.
  • Lesen Sie Die alte Petersbasilika: zur langen Geschichte der römischen Zentralität.

Anmerkungen und Quellen

  1. Treccani, Enciclopedia Italiana — Patti lateranensi, in Diritto on-line, treccani.it/enciclopedia/patti-lateranensi. Juristische Synthese über Unterzeichnung, Inhalt und Tragweite der drei Dokumente vom 11. Februar 1929. Zitiert den Text der Artikel 1, 3, 24, 26 und gibt die offiziellen Zahlen des vatikanischen Territoriums an (44 Hektar).

    1 10 16 27 34 59
  2. Heiliger Stuhl — Staatssekretariat, Patti Lateranensi, 11 febbraio 1929, offizieller Text, unterzeichnet von Kardinal Pietro Gasparri, vatican.va, Archivio Documenti. Primärquelle: Präambel, vollständiger Text des Vertrags (27 Artikel), des Konkordats (45 Artikel) und der Finanzkonvention (4 Artikel).

    2 4 5 11 23 28 30 32 33 36 37 42 62
  3. Ombretta Fumagalli Carulli, Il Concordato lateranense : libertà della Chiesa e dei cattolici, in Stato, Chiese e pluralismo confessionale (Zeitschrift der Università degli Studi di Milano, ISSN 1971-8543), 1. April 2009, riviste.unimi.it. Akademische Studie zum Kontext und Inhalt der Conciliazione von 1929.

    3 17 18 21
  4. Pius XI., Enzyklika Quinquagesimo Ante, 23. Dezember 1929 (Priesterjubiläum): Vertrag und Konkordat „form one indivisible and inseparable whole, so that either both hold good or both perish“ (englische Version; Übers.: sie bilden ein unteilbares und untrennbares Ganzes, sodass das eine und das andere gemeinsam gelten oder gemeinsam fallen), papalencyclicals.net (derselbe Text auf EWTN und Catholic Culture).

    6
  5. Italienisches Gesetz Nr. 810 vom 27. Mai 1929, Esecuzione del Trattato, dei quattro Allegati annessi e del Concordato sottoscritti in Roma fra la Santa Sede e l'Italia l'11 febbraio 1929, veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale Nr. 130 bis vom 5. Juni 1929. Offizieller Text auf normattiva.it. Italienischer Gesetzgebungsakt, der den Verträgen Gesetzeskraft verleiht; Austausch der Ratifikationsurkunden in Rom am 7. Juni 1929.

    7 29 51
  6. Treccani, I Patti Lateranensi e la delusione di Calamandrei per l'articolo 7, Magazin Atlante, treccani.it. Analyse der Debatte in der Verfassunggebenden Versammlung (März 1947), Abstimmung vom 25. März 1947, Bündnis Christdemokratie / Kommunistische Partei für die Aufnahme der Verträge in die republikanische Verfassung, Zurückhaltung der Liberalen und Laizisten (Calamandrei). Die Replik wird aus zweiter Hand berichtet von Piero Calamandrei, Storia quasi segreta di una discussione e di un voto, Il Ponte, April 1947 — ursprünglich berichteter Text: „Abbiamo capito, onorevole De Gasperi, abbiamo capito“; hier zitierte Formel nach diesem Bericht, ohne wiedergefundene Bestätigung im stenografischen Protokoll der Sitzung vom 25. März 1947.

    8 53 54 55
  7. Carlo Cardia, Gli accordi di Villa Madama: dalla Costituente a Craxi, in Cristiani d'Italia, Treccani, treccani.it. Ausführliche Geschichte der Konkordatsrevision von 1969 bis 1984, Unterzeichnung vom 18. Februar 1984, Ratifikation durch das italienische Gesetz Nr. 121 vom 25. März 1985.

    9 56
  8. Pius IX., Enzyklika Respicientes zum Protest gegen die Einnahme des Kirchenstaates, 1. November 1870, papalencyclicals.net: erklärt diejenigen für exkommuniziert, die in die päpstlichen Provinzen und nach Rom eingefallen sind oder sie usurpiert haben („Excommunication for Usurpers“: « have incurred excommunication and the other censures and ecclesiastical penalties »).

    12
  9. Lateran Pacts, in New Catholic Encyclopedia, 2. Aufl., Gale, 2003 — Online-Version auf encyclopedia.com. Katholische englischsprachige Referenznote, gibt die vollständige Chronologie der Pacelli-Barone-Kontakte von August 1926 bis Januar 1929 und die internen Beratungen im Heiligen Stuhl an. Zur Finanzkonvention: „In view of Italy's economic situation, the pope reduced his legitimate claims for indemnity and settled for 750 million lire in cash and 1 billion lire in 5 percent negotiable government bonds.“

    13 14 19 24 31
  10. Catholic Encyclopedia (1913), Artikel „Non Expedit“ (wikisource): Dekret der Heiligen Pönitentiarie vom 29. Februar 1868 („Neither elector nor elected“); Motiv bestätigt von Pius IX. in Audienz vom 11. Oktober 1874. Lockerung unter Pius X.: Einzelfallgenehmigungen seit 1904, Enzyklika Il fermo proposito vom 11. Juni 1905 (vatican.va). Faktische Aufhebung durch Benedikt XV. 1919 (Genehmigung der Italienischen Volkspartei Don Sturzos, Aufruf vom Januar 1919); vgl. Encyclopaedia Britannica, „Non expedit“, britannica.com.

    15
  11. Francesco Pacelli, Diario della Conciliazione, Vatikanstadt, 1930. Erinnerungen des inoffiziellen Unterhändlers des Heiligen Stuhls: wiederholte Audienzen bei Pius XI. allein in dieser Angelegenheit, aufeinanderfolgende Fassungen des Textes; bezeugt das Ableben Barones in den ersten Januartagen 1929 (seine Witwe wird am Montag, dem 7. Januar, von Mussolini im Viminale empfangen mit „tutte le carte relative alla questione“).

    20 22 25
  12. Italian Review of Legal History (Università degli Studi di Milano), Studie über die Souveränität der katholischen Kirche und den souveränen Staat: „Il 4 Gennaio 1929 Barone moriva ed era sostituito nelle trattative da Mussolini“, riviste.unimi.it. Bestätigt das genaue Datum des Todes des italienischen Unterhändlers mitten in der abschließenden Verhandlung.

    26
  13. Governatorat des Staates der Vatikanstadt, Note Generali — Geografia: „Il territorio dello Stato, che copre una superficie di 0,44 km2 (44 ettari), è circoscritto in parte dalle mura“ und erstreckt sich über den Petersplatz bis zum Travertinband, das die Grenze markiert, offizielle archivierte Seite (Aufnahme vom 14. Juni 2026; offizielle Seite seither überarbeitet).

    35 60
  14. Zone extraterritoriali della Santa Sede in Italia, in Cathopedia, l'enciclopedia cattolica, it.cathopedia.org. Vollständige Liste der Güter des Heiligen Stuhls auf italienischem Territorium, die nach dem Lateranvertrag von 1929 Exterritorialität oder diplomatische Immunitäten genießen: drei Patriarchalbasiliken, päpstliche Paläste, Sitze der Dikasterien, Castel Gandolfo.

    38
  15. Revisionsabkommen des Laterankonkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und der Italienischen Republik, unterzeichnet in der Villa Madama am 18. Februar 1984 von Kardinal Agostino Casaroli und Bettino Craxi. Offizieller Text auf chiesacattolica.it. Ratifikation durch italienisches Gesetz Nr. 121 vom 25. März 1985.

    39 57
  16. Pius XI., Chirograph Ad Emum P. D. Petrum, tit. S. Laurentii in Lucina, S. R. E. presb. card. Gasparri, a secretis status : De conventionibus inter Sanctam Sedem et Italiae Regnum initis, datiert auf das Hochfest Fronleichnam, 30. Mai 1929, in Acta Apostolicae Sedis, Bd. XXI (1929), Nr. 7 vom 11. Juni 1929, S. 297–306. Originaltexte: „espressioni ereticali e peggio che ereticali sulla essenza stessa del Cristianesimo e del Cattolicismo“; „l'universalità si riscontra già di diritto e di fatto agli inizi primi della Chiesa“; „è ben presto più vasta dell'Impero romano, che, come è noto, non era di gran lunga tutto il mondo conosciuto“; „sono l'uno complemento necessario dell'altro e l'uno dall'altro inseparabile ed inscindibile“; „simul stabunt oppure simul cadent“. Zum Erziehungsauftrag: „il pieno e perfetto mandato educativo non spetta allo Stato, ma alla Chiesa“.

    40 49
  17. Pius XI., Enzyklika Divini illius Magistri über die christliche Erziehung der Jugend, 31. Dezember 1929, vatican.va.

    41
  18. Bernardino Nogara (1870–1958), Finanzberater des Vatikans von 1929 bis 1954, von Pius XI. zum ersten Direktor der Sonderverwaltung des Heiligen Stuhls ernannt — biografische Notiz (der Historiker John F. Pollard schreibt ihm die Grundlagen der vatikanischen Finanzmacht der Nachkriegszeit zu).

    43
  19. Institut für die Werke der Religion (IOR), gegründet am 27. Juni 1942 von Pius XII. (von der Sonderverwaltung verschiedene Institution). Die Sonderverwaltung der Güter des Heiligen Stuhls wird bis zu ihrer Abschaffung durch Paul VI. fortbestehen: Apostolische Konstitution Regimini Ecclesiae universae vom 15. August 1967, die sie — mit der Güterverwaltung — durch die Güterverwaltung des Apostolischen Stuhls (APSA) ersetzt.

    44
  20. Pius XI., Ansprache Vogliamo anzitutto an die Professoren und Studenten der Katholischen Universität vom Heiligen Herzen in Mailand, 13. Februar 1929, Volltext auf vatican.va. Primärquelle für die Formeln „uomo che la Provvidenza Ci ha fatto incontrare“ und „ridato Dio all'Italia e l'Italia a Dio“. Italienischer Originaltext: « E forse ci voleva anche un uomo come quello che la Provvidenza Ci ha fatto incontrare; un uomo che non avesse le preoccupazioni della scuola liberale [...] crediamo di avere con esso ridato Dio all'Italia e l'Italia a Dio. »

    45 46 47
  21. Camera dei Deputati, Atti parlamentari, Discussioni, Sitzung vom 13. Mai 1929 (Primärquelle: stenografisches Protokoll der Ratifikationsrede Benito Mussolinis). Text wiederaufgenommen in Opera Omnia di Benito Mussolini, Hrsg. E. und D. Susmel, Bd. XXIV, La Fenice, Florenz, 1958; zitiert und analysiert von Renzo De Felice, Mussolini il fascista, Bd. II: L'organizzazione dello Stato fascista 1925-1929, Einaudi, Turin, 1968. Originalformel: « La Chiesa cattolica non è cattolica perché è romana, ma è romana perché è cattolica. »

    48
  22. Senato del Regno, Atti parlamentari, Discussioni, Ratifikationsdebatte der Patti lateranensi (Sitzungen vom 23.–25. Mai 1929: sechs Senatoren stimmen dagegen, darunter Benedetto Croce, Francesco Ruffini und Alberto Bergamini). Mussolinis Antwortrede im Senat wiederaufgenommen in Opera Omnia di Benito Mussolini, Hrsg. E. und D. Susmel, Bd. XXIV, La Fenice, Florenz, 1958, S. 98–108.

    50
  23. Pius XI., Enzyklika Non abbiamo bisogno über die italienische Katholische Aktion, 29. Juni 1931. Italienischer Volltext auf vatican.va. Erste feierliche päpstliche Verurteilung des integralen Faschismus: „statolatria pagana“ — der Staat tritt an die Stelle Gottes in der Erziehung der Jugend. Siehe Analysen in Emma Fattorini, Pio XI, Hitler e Mussolini : la solitudine di un papa, Einaudi, Turin, 2007.

    52
  24. Presidenza del Consiglio dei Ministri, Dienst für die Beziehungen zu den Religionsgemeinschaften, Le intese con le confessioni religiose — Intese approvate con legge (governo.it, Tabelle Confessione religiosa / Data firma intesa / Legge di approvazione): Tavola valdese (1984), Versammlungen Gottes (1986), Adventisten (1988), jüdische UCEI (1989), Baptisten UCEBI (1995), Lutheraner CELI (1995), Heilige Orthodoxe Erzdiözese (2012), Chiesa Apostolica (2012), buddhistische UBI (2012), Hindu-Union (2012), Soka Gakkai (2016), anglikanische Kirche von England (2021), rumänisch-orthodoxe Diözese Italiens — intesa unterzeichnet am 21. Februar 2025, gebilligt durch Gesetz Nr. 126 von 2026.

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  25. Governatorat des Staates der Vatikanstadt, Note Generali — Popolazione, „DATI STATISTICI (agg. al 31 dicembre 2024)“: „Gli abitanti nello Stato (cittadini e non) sono complessivamente 882“, offizielle archivierte Seite (Aufnahme vom 15. September 2026; offizielle Seite seither überarbeitet).

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  26. Pressesaal des Heiligen Stuhls, Informative Note on the diplomatic relations of the Holy See, 10. Januar 2022, press.vatican.va: 183 Staaten unterhalten diplomatische Beziehungen zum Heiligen Stuhl, außerdem die Europäische Union und der Souveräne Malteserorden.

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  27. Vatican News, 23. Februar 2023: Der Heilige Stuhl und das Sultanat Oman nehmen volle diplomatische Beziehungen auf (Apostolische Nuntiatur), auf der Grundlage der Wiener Konvention von 1961 — womit die Zahl der Staaten in diplomatischer Beziehung zum Heiligen Stuhl auf 184 steigt.

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