Nikolaus II., mit bürgerlichem Namen Gerhard, aus Burgund stammend und Bischof von Florenz, regierte die Kirche kaum zweieinhalb Jahre — gewählt im Dezember 1058, gekrönt am 24. Januar 1059, gestorben am 27. Juli 1061. Daher die im Titel verwendete Datierung 1059–1061, gezählt ab der Krönung; die offizielle Übersicht des Heiligen Stuhls gibt XII.1058 / 24.I.1059 – 27.VII.1061 an und zählt ihn als 155. Papst.[1] Doch kaum ein so kurzes Pontifikat hat eine so dauerhafte Spur hinterlassen.
Sein Name bleibt mit einem der wichtigsten Texte der institutionellen Geschichte der Kirche verbunden: dem Dekret In Nomine Domini, verkündet auf der Lateransynode am 13. April 1059, das die Papstwahl zuerst den Kardinalbischöfen anvertraute, zum Nachteil der römischen Aristokratie, während es dem jungen König Heinrich IV. eine Ehre vorbehielt, deren Tragweite — bloßes vom Papst gewährtes persönliches Privileg oder Fortbestand eines Rechts — unter Historikern umstritten bleibt. Es ist der Gründungsakt eines langen Weges, der zum modernen Konklave führt.[2][3][4][5]
Im selben Jahr 1059 vollzog Nikolaus II. eine zweite Wende, diesmal eine diplomatische. Auf der Synode von Melfi am 23. August nahm er den Treueid der normannischen Anführer Süditaliens — Robert Guiscard und Richard von Capua — entgegen und verlieh ihnen ihre Titel im Austausch für ihren Schutz. Das Reformpapsttum verschaffte sich damit einen militärischen Arm unabhängig vom Reich.[6][7] Noch unter seinem Pontifikat wurde der Theologe Berengar von Tours gezwungen, seine eucharistische Lehre abzuschwören.
Umgeben vom Archidiakon Hildebrand — dem späteren Gregor VII. —, von Kardinal Humbert von Silva Candida und vom heiligen Petrus Damiani war Nikolaus II. kein isolierter Denker, sondern das Gesicht eines Teams. Sein Pontifikat bildet eines der entscheidenden Glieder der Gregorianischen Reform, zwischen Leo IX., der sie ins Leben rief, und Gregor VII., der sie zu ihrem Höhepunkt führen sollte.[8][9]
Warum das Pontifikat Nikolaus' II. zählt
Der Papst, der die Papstwahl den Laien entzog
Jahrhundertelang war die Papstwahl ein umkämpfter Gegenstand zwischen den großen römischen Familien, dem Klerus der Stadt und — seit Otto dem Großen — den deutschen Kaisern gewesen. Das Ergebnis war eine Folge angefochtener Wahlen, Gegenpäpste und Skandale, die die geistliche Autorität des Stuhles Petri schwächten.[10] Das Dekret von 1059 brach mit dieser Logik: Fortan sind es die Kardinalbischöfe, die den Kandidaten bestimmen, die übrigen Kardinäle, die sich ihnen anschließen, und der übrige Klerus sowie das Volk, die zustimmen.[11]
„Die Kardinalbischöfe sollen gemeinsam mit größter Sorgfalt beraten, dann die Kardinalkleriker hinzuziehen; schließlich sollen der übrige Klerus und das Volk der neuen Wahl ihre Zustimmung geben." — Dekret In Nomine Domini, Lateransynode, 13. April 1059 (Übersetzung des Redakteurs nach dem lateinischen Text; engl. Referenzübers.: Henderson, S. 361–365)[12][13]
Dieses Prinzip — die Wahl des Papstes durch ein enges kirchliches Kollegium, abgeschirmt gegen laicale Einflüsse — ist der direkte Vorfahre des Konklaves: Das Verfahren von 1059 wurde später wesentlich geändert — Ausweitung der Wahl auf das gesamte Kardinalskollegium, dann Einführung des Konklaves —, doch es zählt zu den Akten des 11. Jahrhunderts, die die Regierung der Kirche am dauerhaftesten geprägt haben, von einer Tragweite, die die Geschichtsschreibung einhellig als beträchtlich beurteilt.[14]
Die Wende des Normannenbündnisses
Der zweite Beitrag Nikolaus' II. ist geopolitischer Art. Seit der verheerenden Niederlage Leos IX. bei Civitate im Jahr 1053, bei der der Papst selbst gefangen genommen worden war, waren die Normannen der Feind schlechthin des Papsttums in Süditalien.[15] Nikolaus II. vollzog eine Bündniskehrtwende: Statt die Normannen zu bekämpfen, erkannte er sie an, belehnte sie mit ihren Eroberungen und machte sie zu Vasallen des heiligen Petrus.[16]
Die Rechnung war kühn. Indem es sich auf eine Militärmacht stützte, die dem Reich nichts verdankte, gewann das Reformpapsttum den nötigen Spielraum, um seine Freiheit zu verteidigen. Wenige Jahre später, im Mai 1084, befreiten die Normannen Robert Guiscards Gregor VII., der von Heinrich IV. in der Engelsburg belagert wurde; doch ihre Truppen plünderten Rom, und die Römer wandten sich gegen den Papst, der gezwungen war, die Stadt zu verlassen. Die Geste von Melfi bereitete so die große Auseinandersetzung des Investiturstreits vor.
Ein zentrales Glied der Gregorianischen Reform
Schließlich setzte Nikolaus II. das von Leo IX. begonnene Reinigungswerk bruchlos fort. Seine Synoden verurteilten die Simonie (den Kauf heiliger Ämter), den Nikolaitismus (das Konkubinat der Kleriker, im Zusammenhang mit der Frage des Priesterzölibats) und die Investitur von Klerikern durch Laien.[17][18] Er erfand diese Kämpfe nicht, gab ihnen aber eine neue Tragweite, indem er sie mit der Reform des Wahlmodus verknüpfte: ein freier, frei gewählter Papst für eine freie Kirche. Das ist das ganze gregorianische Programm im Keim.
Gerhard von Burgund vor dem Pontifikat
Eine schlecht dokumentierte burgundische Herkunft
Die Quellen sind sparsam, was Gerhards Herkunft betrifft. Die Übersicht des Heiligen Stuhls und die Enciclopedia dei Papi stimmen im Wesentlichen überein: Er stammt aus Burgund, doch sein Geburtsdatum ist unbekannt.[19][20] Manche älteren Darstellungen, wie die Catholic Encyclopedia, präzisieren, er sei in Chevron im heutigen Savoyen geboren und Kanoniker in Lüttich gewesen, bevor er nach Italien kam.[21]
Der redliche Historiker wird hier das Gesicherte vom Wahrscheinlichen unterscheiden. Dass Gerhard ein transalpiner Kleriker war, ausgebildet in den Landen des Reiches, steht fest; die genaue Einzelheit seines Geburtsortes und seiner Lütticher Ausbildung gehört zu einer Überlieferung, die mit Vorsicht zu handhaben ist und die nicht alle neueren gelehrten Darstellungen übernehmen.[22] Man beachte die verwandte Laufbahn seines Vorgängers Stephan IX., ebenfalls ein lothringischer Kleriker, der über Lüttich kam: Die Reform des 11. Jahrhunderts schöpfte weitgehend aus den klerikalen Eliten des Reiches.
Bischof von Florenz (um 1045)
Solide belegt ist sein Bischofsamt. Gerhard ist Bischof von Florenz: Laut Treccani nennt ihn eine Urkunde bereits am 9. Januar 1045 unter diesem Titel.[23] Die Nachschlagewerke stimmen jedoch über das genaue Jahr des Amtsantritts auf dem Florentiner Stuhl nicht überein: Treccani bezeugt ihn als Bischof von Florenz bereits am 9. Januar 1045 — erste erhaltene urkundliche Erwähnung —, während die Catholic Encyclopedia seinen Amtsantritt auf 1046 datiert; der Artikel folgt hier dem urkundlichen Beleg.[24][25] Er gelangte auf den Florentiner Stuhl mit Unterstützung Gottfrieds des Bärtigen, des Herzogs von Lothringen, der durch Heirat Markgraf der Toskana und erste Macht Mittelitaliens geworden war.[26] Diese Förderung stellte Gerhard von Anfang an in das fürstliche Netzwerk, das die Reform trug.
In Florenz zeigte sich Gerhard als reformorientierter Hirte. Die Darstellungen halten fest, dass er das kanonikale Leben unter dem Klerus zahlreicher Kirchen seiner Diözese wiederherstellte, also das gemeinsame und regelmäßige Leben der Kanoniker als Gegenmittel gegen Erschlaffung und Vererbung der Pfründen.[27] So wurde Florenz unter seinem Episkopat zu einem der Herde der Reform in der Toskana.
Im Umkreis der Reformer
Als einflussreicher Bischof einer großen Stadt, dem Hause Lothringen-Toskana nahestehend, gehörte Gerhard naturgemäß zum Kreis um die Reformpäpste. Als sich 1058, nach dem Tod Stephans IX., die Nachfolgekrise öffnete, wandten sich die Männer der Reform — an erster Stelle der Archidiakon Hildebrand — an diesen erfahrenen Bischof, fern den römischen Faktionen.[28][29]
Die Wahl eines aus dem Norden gekommenen Prälaten ohne Bindung an die Clans der Stadt war kein Zufall: Es ging gerade darum, das Papsttum dem Zugriff der großen römischen Familien zu entziehen. Gerhard war der Mann dieser Strategie, noch bevor er ihr Gesetzgeber wurde.
Die umstrittene Wahl von 1058–1059
Der Tod Stephans IX. und der Handstreich der Tuskulaner
Als Stephan IX. am 29. März 1058 in Florenz starb, hatte der sterbende Papst die Römer schwören lassen, keinen Nachfolger zu wählen, bevor Hildebrand von seiner Legation in Deutschland zurückgekehrt sei.[30] Der Eid wurde auf der Stelle gebrochen. Die Abwesenheit der Reformer nutzend, ließ die von den Grafen von Tusculum beherrschte römische Aristokratie am 5. April 1058 einen der Ihren wählen, Johannes Mincius, Kardinalbischof von Velletri, der den Namen Benedikt X. annahm.[31]
Für die Reformer häufte diese Wahl alle Laster, die sie bekämpften: Sie war das Werk einer laicalen Faktion, den Quellen zufolge durch Gewalt und Simonie erlangt.[32] Benedikt X. war in ihren Augen ein Gegenpapst, und sein Eindringen wurde zum Musterfall, der ein Jahr später die vollständige Neugestaltung des Wahlmodus rechtfertigen sollte.
Die Wahl Gerhards in Siena (Dezember 1058)
Nach seiner Rückkehr nach Italien übernahm Hildebrand die Führung der Gegenwehr. Die der Reform treuen Kardinäle versammelten sich fern von Rom, in Siena, auf sicherem toskanischem Gebiet, unter dem Schutz Gottfrieds des Bärtigen. Dort fiel ihre Wahl im Dezember 1058 — einem vermuteten Datum, denn der 6. Dezember, das Nikolausfest, ist nur eine Hypothese — auf den Bischof von Florenz, der Nikolaus II. wurde.[33][34]
Ein für die Folge entscheidendes Detail: Die Wahl erfolgte in Anwesenheit des kaiserlichen Kanzlers für Italien, Wibert — des späteren Gegenpapstes Clemens III. —, ein Zeichen dafür, dass die Reformer zu diesem Zeitpunkt noch die Zustimmung des deutschen Hofes suchten, wo die Regentin Agnes, Mutter des jungen Heinrich IV., seit dem Tod Heinrichs III. im Jahr 1056 regierte.[35] Das Dekret von 1059 sollte nicht von heute auf morgen jeden Bezug zum König abschaffen: Es definierte dessen Tragweite neu.
Die Rückeroberung Roms und der Sturz Benedikts X.
Es blieb, den Besatzer des Laterans zu vertreiben. Der Feldzug gegen Benedikt X. mobilisierte die Kräfte der Reform und bereits die normannische Hilfe. Der Normannenführer Richard von Aversa stellte den Anhängern Nikolaus' II. dreihundert Ritter unter drei Grafen, um die Stadt zurückzuerobern.[36] Vor seinem Einzug in Rom hielt Nikolaus II. eine Synode in Sutri, wo Benedikt X., zum Eindringling erklärt, feierlich verurteilt, abgesetzt und exkommuniziert wurde.[37][38][39]
Benedikt X. floh, wurde gejagt und schließlich gefangen genommen; aller Würden entkleidet, verbrachte er seine letzten Tage in Haft. Die Episode hinterließ den Reformern eine dauerhafte Lehre: Ohne ein abgesichertes Wahlverfahren und ohne einen verlässlichen militärischen Beschützer bliebe das Papsttum das Spielzeug der Faktionen. Die beiden großen Akte von 1059 antworten Punkt für Punkt auf diese doppelte Feststellung.
Die Krönung am 24. Januar 1059
Als Herr Roms wurde Nikolaus II. am 24. Januar 1059 intronisiert und gekrönt.[40][41] Der neue Papst konnte nun regieren. In wenigen Monaten sollte er in einem einzigen Jahr — 1059 — drei Akte vollbringen, die Geschichte machen: das Dekret über die Papstwahl, die Verurteilung Berengars von Tours und das Normannenbündnis von Melfi.
Die Lateransynode von 1059
Hundertdreizehn Bischöfe im Lateran
Am 13. April 1059 versammelte Nikolaus II. in der Lateranbasilika eine beachtliche Synode: Hundertdreizehn Bischöfe tagten dort, was sie zu einer der größten Versammlungen der Reform macht.[42][43] Das Konzil verband zwei Bereiche: die Disziplin (Reform des Klerus) und das Verfassungsrecht der Kirche (Modus der Papstwahl). Es ist bei Weitem das wichtigste Ereignis des Pontifikats.
In Nomine Domini: das Dekret über die Papstwahl
Die entscheidende Rolle der Kardinalbischöfe
Der Kern des Dekrets liegt in einer Neuordnung der Rollen. Bis dahin wählten theoretisch „Klerus und Volk" von Rom den Papst, was allen Manipulationen Tür und Tor öffnete. Fortan liegt die Initiative bei den Kardinalbischöfen der suburbikarischen Sitze (Ostia, Porto, Albano usw.). Sie beraten zuerst, bestimmen den Kandidaten und rufen dann die übrigen Kardinäle (Priester und Diakone) zur Zustimmung auf; schließlich geben der übrige Klerus und das Volk ihre Zustimmung, die nun auf eine Akklamation reduziert ist.[44][45]
Das Dekret sieht auch zwei Flexibilitätsklauseln vor, die aus der jüngsten Erfahrung geboren sind. Man kann den Papst nötigenfalls außerhalb Roms wählen, wenn die Stadt in der Hand einer Faktion ist — genau das, was sich gerade in Siena ereignet hatte. Und man kann den Kandidaten außerhalb des römischen Klerus wählen, wenn sich dort kein würdiges Subjekt findet.[46] Der Text zieht damit die Lehren aus der Krise um Benedikt X.
Die Klausel betreffend König Heinrich
Der heikelste Punkt ist der Platz, der der königlichen Gewalt eingeräumt wird. Das Dekret streicht nicht jede Erwähnung des deutschen Königs: Es wahrt eine gewisse Ehrerbietung gegenüber Heinrich IV., dem ein persönliches Bestätigungsprivileg zugestanden wird. Der Text verlangt, dabei „die Ehre und die Ehrfurcht zu wahren, die unserem geliebten Sohn Heinrich, dem König und künftigen Kaiser, geschuldet sind" — „salvo debito honore et reverentia".[47]
„… unter Wahrung der Ehre und der Ehrfurcht, die unserem geliebten Sohn Heinrich, dem König und künftigen Kaiser, geschuldet sind, gemäß dem, was ihm persönlich zugestanden wurde." — Dekret In Nomine Domini, Klausel betreffend den König, 1059 (Übersetzung des Redakteurs nach dem Lateinischen: „salvo debito honore et reverentia")[48][49]
Die Formel ist absichtlich zweideutig. Sie behandelt das kaiserliche Recht nicht mehr als konstitutive Gewalt, sondern als ein persönliches und widerrufliches Privileg, das vom Papst selbst verliehen wird. Das ist eine entscheidende Verschiebung: Was ein Recht des Reiches war, wird zu einer Gunst der Kirche. Der deutsche Hof täuschte sich darin nicht und sah darin eine Provokation.
Zwei Fassungen desselben Dekrets
Die Historiker kennen das Dekret von 1059 in zwei Rezensionen mit leicht abweichendem Text, die in den Monumenta Germaniae Historica nebeneinander ediert sind.[50] Die eine, „päpstlich" genannt, minimiert die Rolle des Königs; die andere, „kaiserlich" genannt, vergrößert sie. Die kritische Ausgabe hat gezeigt, dass die zweite eine überarbeitete Fassung ist; ihr genauer Ursprung — kaiserliche Kanzlei oder schismatische Kardinäle von 1084 — bleibt umstritten.[51][52] Diese Textdualität sagt allein schon den politischen Einsatz des Dokuments aus: Man kämpfte jahrzehntelang bis hin zum Wortlaut des Dekrets.
Auch die Auslegung des Dekrets bleibt unter Historikern umstritten. Die klassische Lesart — die der ersten Historiker der Gregorianischen Reform — sieht darin einen bewusst antikaiserlichen Text, erdacht, um den Kaiser aus der Papstwahl zu verdrängen. Eine andere Lesart, die insbesondere A. Michel und H.-G. Krause vertreten, hält dagegen, das Dekret habe zuerst darauf gezielt, den römischen Faktionskämpfen ein Ende zu setzen, indem es in schriftlicher Form die Schiedsrichterrolle bestätigte, die Kaiser Heinrich III. bereits de facto ausübte; in dieser Sicht rührte der Bruch von 1061 weniger von einer Beschneidung des kaiserlichen Rechts her als von eigenen kirchlichen Spannungen.[53] Wie auch immer die ursprüngliche Absicht war: Es ist die erste Lesart — die eines der Kirche zurückgegebenen Wahlrechts —, die die Nachwelt festgehalten hat und die das Konklave begründet hat.
Die Reformdekrete: Simonie, Nikolaitismus, Laieninvestitur
Dieselbe Synode verkündete eine Reihe disziplinärer Kanones, die das Werk Leos IX. fortsetzten. Das Konzil verbot simonistische Weihen, die Investitur von Klerikern durch Laien und untersagte den Gläubigen, der Messe eines in notorischem Konkubinat lebenden Priesters beizuwohnen — eine Art, das Volk gegen den Nikolaitismus zu mobilisieren.[54] Ein Kanon verbot den Klerikern sogar, auf irgendeine Weise Kirchen und Kirchengüter aus den Händen von Laien anzunehmen.[55]
Die folgende Übersicht fasst das doppelte Erbe der Synode von 1059 zusammen: eine Reform der Disziplin und eine Reform der Verfassung der Kirche.
| Bereich | Vor der Synode von 1059 | Beschluss der Synode von 1059 |
|---|---|---|
| Papstwahl | Klerus und Volk von Rom; Druck der Familien und des Reiches | Initiative bei den Kardinalbischöfen, Zustimmung der Kardinäle, Akklamation von Klerus und Volk |
| Recht des Königs | Kaiserliche Bestätigung als Recht behandelt | Bloßes persönliches, Heinrich IV. verliehenes Privileg |
| Simonie | Bekämpft, aber fortbestehend | Simonistische Weihen ausdrücklich verboten |
| Nikolaitismus | Faktisch geduldet | Verbot, der Messe eines im Konkubinat lebenden Priesters beizuwohnen |
| Kirchengüter | Von Laien verteilt | Verbot, Kirchen und Güter aus den Händen von Laien anzunehmen |
Die innere Stimmigkeit des Programms springt ins Auge: Es geht darum, in ein und derselben Bewegung die Kirche von den laicalen Gewalten zu befreien, ob es nun um die Papstwahl, die Ernennung der Kleriker oder das kirchliche Eigentum geht.
Die Verurteilung Berengars von Tours
Der eucharistische Streit des 11. Jahrhunderts
Die Synode von 1059 war auch Schauplatz einer großen Lehrdebatte. Berengar von Tours (um 1000–1088), ein angesehener Scholaster, vertrat eine Lesart der Eucharistie, die die Realpräsenz zugunsten einer rein geistigen oder figürlichen Gegenwart zu leugnen schien: Für ihn blieben Brot und Wein Zeichen, und der Leib Christi wurde nur auf einsichtige, nicht substantielle Weise empfangen.[56] Die Kontroverse bewegte die gesamte lateinische Christenheit.
Nach Rom gerufen, erschien Berengar vor der von Nikolaus II. geleiteten Synode. Unter dem Druck der Versammlung wurde er gezwungen, seine als häretisch erklärte Lehre zu widerrufen und seine Bücher zu verbrennen.[57][58]
Die Abschwörungsformel von 1059
Die ihm zum Unterschreiben aufgezwungene Formel stammte aus der Feder des gefürchteten Kardinals Humbert von Silva Candida. Sie bekennt die Realpräsenz in Worten von extremem Realismus:
„Das Brot und der Wein, die auf den Altar gelegt werden, sind nach der Konsekration nicht nur ein Zeichen, sondern der wahre Leib und das wahre Blut unseres Herrn Jesus Christus; und sie werden auf sinnliche Weise von den Händen der Priester berührt und gebrochen und von den Zähnen der Gläubigen zermahlen, nicht nur als Zeichen, sondern in Wahrheit." — Berengar von Tours aufgezwungene Abschwörungsformel, Lateransynode, 1059 (Übersetzung des Redakteurs nach dem lateinischen Text; franz. Kontrollübers.: Denzinger, Enchiridion symbolorum, Nr. 690)[59]
Was die Kirche wirklich festhält
Dieser Text verlangt eine sorgfältige theologische Lektüre, denn er hat selbst die späteren Theologen in Verlegenheit gebracht. Die Formel von 1059 hat das Verdienst der Festigkeit: Gegen Berengar verkündet sie unzweideutig, dass die Eucharistie wirklich Leib und Blut Christi ist und nicht ein bloßes Symbol. In diesem Punkt drückt sie ein unantastbares Dogma des katholischen Glaubens aus.[60]
Doch ihr Ausdruck ist polemisch grob. Von Zähnen zu sprechen, die den Leib Christi „zermahlen", führt wörtlich genommen zu einer „kapernaitischen" Karikatur, die die Kirche nie lehren wollte. Die theologische Überlieferung hat präzisiert, dass Christus unter den Gestalten auf substantielle und verherrlichte, nicht leidensfähige Weise gegenwärtig ist: Es sind die Gestalten des Brotes — ihre sinnlichen Erscheinungen —, die gebrochen und verzehrt werden, während Christus, ganz gegenwärtig unter jedem Teilchen, leidensunfähig bleibt.[61] Diese Unterscheidung haben Lanfrank von Pavia, dann der heilige Thomas von Aquin und schließlich das Konzil von Trient zu voller Klarheit gebracht, indem sie den Begriff der Transsubstantiation prägten.
Berengar selbst widerrief den abgenötigten Eid, sobald er nach Tours zurückgekehrt war, und nahm seine Lehre wieder auf, was den Streit unter den folgenden Pontifikaten neu eröffnete.[62] Die Episode von 1059 markiert dennoch eine Etappe: Sie fixiert die dogmatische Forderung — die Realpräsenz —, die die folgenden Jahrhunderte in genaueren Worten ausdrücken sollten.
Das Bündnis mit den Normannen: die Synode von Melfi
Warum sich den Normannen zuwenden?
Seit Jahrhundertbeginn hatten sich normannische Abenteurer Fürstentümer in einem Süditalien geschaffen, das zwischen Langobarden, Byzantinern und den Emiren Siziliens zersplittert war. Leo IX. hatte versucht, sie mit Waffen aufzuhalten, und bei Civitate im Jahr 1053 eine demütigende Niederlage mit anschließender Gefangenschaft erlitten.[63] Die Logik der Konfrontation war gescheitert.
Nikolaus II. — umgeben von Hildebrand und vom Abt Desiderius von Montecassino, einem Nachbarn und feinen Kenner der Normannen, den die Enciclopedia dei Papi als den wichtigen Vermittler dieser neuen Südpolitik darstellt — wählte den umgekehrten Weg: den Feind in einen Vasallen verwandeln. Die normannischen Eroberungen anzuerkennen hieß zugleich, sie in den Augen des Rechts zu legitimieren und im Gegenzug ein dem Stuhl Petri treues Heer zu erhalten, unabhängig vom Reich.[64][65]
Der Eid Robert Guiscards (23. August 1059)
Auf der Synode von Melfi nahm Nikolaus II. am 23. August 1059 vor den lateinischen Bischöfen der Region den Treueid Robert Guiscards entgegen. Der Normannenführer erkannte sich als Vasall des heiligen Petrus an und nahm einen Titel an, der alles über das geschlossene Geschäft sagt:
„Ich, Robert, durch die Gnade Gottes und des heiligen Petrus Herzog von Apulien und Kalabrien und mit ihrer Hilfe künftiger Herzog von Sizilien." — Treueid Robert Guiscards, Synode von Melfi, 23. August 1059 (Übersetzung des Redakteurs nach der lateinischen Formel; engl. Referenzübers.: EB1911)[66][67]
Die Formel ist bemerkenswert. Sie verleiht Robert einen noch weitgehend virtuellen Titel: Kalabrien war nicht vollständig unterworfen, und Sizilien, damals in muslimischer Hand, blieb zu erobern. Der Papst belehnte den Normannen also mit einem Land, das dieser dem Islam erst entreißen musste — eine Art, die künftige Rückeroberung Siziliens unter das Patronat des heiligen Petrus zu stellen. Im Gegenzug versprach Robert einen jährlichen Zins an den Heiligen Stuhl — den die Geschichtsschreibung auf zwölf Denare je Ochsengespann beziffert —, den Schutz der römischen Kirche und seine Hilfe bei künftigen Papstwahlen.[68][69][70]
Richard von Capua und die Tragweite des Bündnisses
Dieselbe Synode bestätigte Richard von Aversa, bereits Architekt der Rückeroberung Roms gegen Benedikt X., in seiner Würde als Fürst von Capua.[71] Das Normannenbündnis deckte damit den gesamten Süden ab. Die Übersicht unten fasst die beiden Belehnungen von 1059 zusammen.
| Normannenführer | 1059 verliehener Titel | Gebiete | Verpflichtung gegenüber dem Papst |
|---|---|---|---|
| Robert Guiscard | Herzog von Apulien, Kalabrien und Sizilien | Apulien, Kalabrien (im Gang), Sizilien (zu erobern) | Treue, jährlicher Tribut, Schutz, Hilfe bei den Wahlen |
| Richard von Aversa | Fürst von Capua | Fürstentum Capua | Treue, Schutz des apostolischen Stuhles |
Die Tragweite von Melfi reicht weit über Süditalien hinaus. Das Papsttum hatte sich zum ersten Mal einen militärischen Verbündeten gegeben, der seine Macht nicht vom Reich ableitete. Das Kräfteverhältnis, das den Westen seit Karl dem Großen strukturierte — ein Papst unter der schützenden Vormundschaft des Kaisers —, begann sich umzukehren. Ohne Melfi wäre das Kräftemessen Gregors VII. mit Heinrich IV. im Investiturstreit undenkbar gewesen.
Der Bruch mit dem deutschen Hof
Ein in Germanien schlecht aufgenommenes Dekret
Die beiden großen Akte von 1059 beunruhigten den deutschen Hof zutiefst. Das Wahldekret untergrub, indem es das kaiserliche Recht auf ein persönliches und widerrufliches Privileg reduzierte, die Grundlage selbst der deutschen Vormundschaft über das Papsttum. Das Normannenbündnis wiederum stattete Rom mit einer eigenständigen Streitmacht aus.[72][73] Die Regentin Agnes und der deutsche Episkopat, dem Andenken Heinrichs III. treu, sahen darin einen Verrat an der Zusammenarbeit, die die ersten Reformpäpste getragen hatte.
Das Ende des Pontifikats ist so von einer raschen Verschlechterung der Beziehungen zu Deutschland geprägt. Nikolaus II., der doch in Anwesenheit des kaiserlichen Kanzlers gewählt worden war, fand sich in offenem Konflikt mit dem Hof wieder, dessen Zustimmung er zuerst gesucht hatte.
Die deutsche Synode von 1061 und die Kassation der Dekrete
Die deutsche Antwort war brutal. Im Jahr 1061 verurteilte eine auf Initiative des Hofes versammelte Synode deutscher Bischöfe den Papst und erklärte seine Dekrete für nichtig — wenigstens nach dem sehr obskuren Zeugnis Petrus Damianis (Brief 89).[74][75] Nikolaus II. sandte zwar zur Erklärung Kardinal Stephan von San Crisogono als Legaten nach Deutschland; doch seine Mission wurde zurückgewiesen und der Kardinal selbst vom Hof ferngehalten.[76]
Der institutionelle Riss war damit schon vor dem Tod des Papstes geknüpft. Er sollte beim Hinscheiden Nikolaus' II. offen zutage treten: Während die Reformer gemäß dem Dekret von 1059 Alexander II. wählen sollten, stellte der deutsche Hof ihm den Gegenpapst Honorius II. (Cadalus von Parma) entgegen. Die Gültigkeit des Wahldekrets wurde zum eigentlichen Schlachtfeld der Auseinandersetzung.
Tod und Erbe (1061)
Tod in Florenz
Nikolaus II. starb am 27. Juli 1061 in Florenz, der Stadt, deren Bischof er gewesen war und wohin er sich wohl zurückgezogen hatte.[77][78] Manche Quellen schwanken beim genauen Tag — man liest zuweilen den 19. oder 20. Juli —, doch die Übersicht des Heiligen Stuhls hält den 27. Juli fest.[79][80] Er wurde in der alten Kathedrale von Florenz, der Kirche Santa Reparata, bestattet, wo die Überlieferung sein Grab nahe dem Altar des heiligen Zenobius, des ersten Bischofs der Stadt, verortet.[81]
Alexander II., Honorius II. und die erste Anwendung des Dekrets
Die Nachfolge Nikolaus' II. bildet den ersten Prüfstein des Dekrets von 1059. Die Reformkardinäle wählten Anselm von Lucca, der den Namen Alexander II. annahm — die erste nach dem neuen Verfahren durchgeführte Wahl.[82] Der deutsche Hof antwortete, indem er den Gegenpapst Honorius II. wählen ließ. Das Schisma dauerte mehrere Jahre, bis zur endgültigen Anerkennung Alexanders II.
Dass das Dekret sofort angefochten wurde, mindert seine Tragweite nicht: Es beweist im Gegenteil, dass es den Kern der Macht berührte. Das Papsttum besaß nun eine geschriebene Wahlordnung, die es Schritt für Schritt bis zu ihrer vollen Anerkennung verteidigen sollte.
Was Nikolaus II. der Kirche hinterlässt
Die Bilanz eines Pontifikats von weniger als dreißig Monaten ist außergewöhnlich. Nikolaus II. hinterlässt der Kirche drei dauerhafte Erwerbungen:
- eine den Laien entzogene Ordnung der Papstwahl, Vorfahrin des Konklaves;
- ein Normannenbündnis, das dem Reformpapsttum einen vom Reich unabhängigen Beschützer gibt;
- eine Reformdisziplin — gegen Simonie, Nikolaitismus und Laieninvestitur —, die den großen Kampf Gregors VII. unmittelbar vorbereitet.
„Er zählt, mit Leo IX. und Stephan IX., zu den entscheidenden Gestaltern der Anfänge der Gregorianischen Reform." — Synthese der Geschichtsschreibung zur Reform des 11. Jahrhunderts[83]
Gerhard von Burgund war kein Papst des Glanzes, sondern ein Papst der Grundlegung. In einem einzigen Jahr, 1059, hat er die institutionellen und politischen Fundamente gelegt, auf denen sich die Freiheit der mittelalterlichen Kirche errichten sollte. Das Konklave, das heute die Päpste wählt, trägt die ferne Spur seines Laterandekrets.
Chronologie
- 9. Januar 1045Bischof von FlorenzErste Bezeugung
Gerhard von Burgund wird als Bischof von Florenz genannt; er stellt dort das kanonikale Leben des Klerus wieder her.
- 29. März 1058Tod Stephans IX.Öffnung der Krise
Der sterbende Papst hatte schwören lassen, vor Hildebrands Rückkehr keine Wahl vorzunehmen.
- 5. April 1058Der Gegenpapst Benedikt X.Handstreich der Tuskulaner
Die römische Aristokratie lässt Johannes Mincius, Kardinal von Velletri, durch Gewalt und Simonie wählen.
- Dezember 1058Wahl Nikolaus' II. in SienaIn Anwesenheit des kaiserlichen Kanzlers
Die Reformkardinäle unter Hildebrands Führung wählen fern von Rom den Bischof von Florenz.
- 24. Januar 1059Krönung in RomNach dem Sturz Benedikts X.
Mit Hilfe dreihundert normannischer Ritter erobert Nikolaus II. die Stadt zurück und wird intronisiert.
- 13. April 1059LateransynodeHundertdreizehn Bischöfe
Verkündung des Dekrets In Nomine Domini über die Papstwahl; Dekrete gegen Simonie und Nikolaitismus; Abschwörung Berengars von Tours.
- 23. August 1059Synode von MelfiDas Normannenbündnis
Robert Guiscard, zum Herzog von Apulien, Kalabrien und Sizilien erhoben, und Richard als Fürst von Capua leisten dem Papst den Eid.
- 1061Bruch mit GermanienKassation der Dekrete
Eine deutsche Synode verurteilt den Papst und erklärt seine Dekrete für nichtig; sein Legat wird abgewiesen.
- 27. Juli 1061Tod in FlorenzSanta Reparata
Nikolaus II. stirbt in seiner Bischofsstadt; seine Nachfolge wird die erste Anwendung des Dekrets von 1059.
Weiterführend
- Papst Stephan IX. — Der unmittelbare Vorgänger, dessen Tod die Nachfolgekrise von 1058 öffnete.
- Papst Leo IX. der Heilige — Der erste große Reformpapst, von den Normannen bei Civitate besiegt, vor der Bündniskehrtwende von Melfi.
- Papst Alexander II. — Der Nachfolger, der erste nach dem Dekret von 1059 gewählte Papst.
- Die Gregorianische Reform — Die große Reinigungsbewegung der Kirche, deren zentrales Glied dieses Pontifikat ist.
- Der Investiturstreit — Der Konflikt, in dem Normannenbündnis und Wahldekret ihre Früchte tragen sollten.
- Die eucharistische Realpräsenz — Das Dogma, das 1059 gegen Berengar von Tours in noch rauen Worten verteidigt wurde.
- Der Priesterzölibat — Die Disziplin, welche die Dekrete gegen den Nikolaitismus wiederherstellen sollten.
Anmerkungen und Quellen
Heiliger Stuhl, offizielle Übersicht „Niccolò II.": 155. Papst der katholischen Kirche, bürgerlicher Name Gerardo, aus Burgund (Borgogna) stammend, Pontifikat vom XII.1058 / 24.I.1059 bis zum 27.VII.1061. URL: https://www.vatican.va/content/vatican/it/holy-father/niccolo-ii.html.
1 19 40 77 79Dekret In Nomine Domini, verkündet von Nikolaus II. auf der Lateransynode am 13. April 1059 (Text in Monumenta Germaniae Historica, Constitutiones I; Notiz „Papal Election Decree (1059)", Encyclopedia.com; englische Übersetzung Hendersons, Avalon Project: https://avalon.law.yale.edu/medieval/papalel.asp): Die Wahl liegt zuerst bei den Kardinalbischöfen, dann bei den übrigen Kardinälen, Klerus und Volk geben ihre Zustimmung; Möglichkeit der Wahl außerhalb Roms und außerhalb des römischen Klerus; Klausel, die Heinrich IV. Ehre und Ehrfurcht („salvo debito honore et reverentia") als persönliches Bestätigungsprivileg vorbehält; das Dekret ist in zwei Rezensionen überliefert, einer „päpstlichen" und einer überarbeiteten „kaiserlichen", deren genauer Ursprung umstritten bleibt. Die französischen Zitate des Dekrets in diesem Artikel sind Übersetzungen des Redakteurs nach dem lateinischen Text, die englische Referenzübersetzung ist diejenige Hendersons.
2 11 12 44 47 48„Niccolò II.", Enciclopedia dei Papi, Istituto della Enciclopedia Italiana Treccani: Gerardo aus Burgund stammend, als Bischof von Florenz am 9. Januar 1045 bezeugt, Tod Stephans IX. am 29. März 1058, Gegenpapst Benedikt X. (Giovanni Mincio, Kardinal von Velletri), gewählt am 5. April 1058 durch Gewalt und Simonie, Erhebung in Siena im Dezember 1058 in Anwesenheit des kaiserlichen Kanzlers Wibert, Krönung in Rom am 24. Januar 1059, Lateransynode am 13. April 1059 mit hundertdreizehn Bischöfen, Dekret über die Papstwahl, Verbot der Annahme von Kirchen und Gütern aus den Händen von Laien, Maßnahmen gegen Simonie und Konkubinat, Abschwörung Berengars und Vernichtung seiner Bücher, Synode von Melfi am 23. August 1059, Eid Robert Guiscards und Bestätigung Richards von Capua, dreihundert von Richard gestellte normannische Ritter gegen den Gegenpapst, deutsche Synode zur Kassation der Dekrete und abgewiesene Legation Stephans von San Crisogono, Tod am 27. Juli 1061 in Florenz, wahrscheinliche Grabstätte in Santa Reparata nahe dem Altar des heiligen Zenobius. URL: https://www.treccani.it/enciclopedia/niccolo-ii_(Enciclopedia-dei-Papi)/.
3 9 10 18 20 22 23 24 29 30 31 32 33 35 36 39 43 45 46 55 57 64 71 73 74 76 78 81„Nicholas II, Pope", New Catholic Encyclopedia, übernommen von Encyclopedia.com: Gerhard, aus dem französischen Burgund stammend, Bischof von Florenz vor 1045 mit Unterstützung Gottfrieds des Bärtigen, zum Papst gewählt am 6. Dezember 1058 (?) in Siena von den Kardinälen um Hildebrand und Petrus Damiani, intronisiert im Januar 1059 nach der Verurteilung Benedikts X. auf der Synode von Sutri, Ostersynode vom April 1059 zur Regelung der Papstwahl, kaiserliche Rechte nicht aufgehoben, Konzil von Melfi vom August 1059, das Robert Guiscard und Richard von Capua zu Vasallen des Papstes machte (Eid, das Papsttum zu schützen, bei künftigen Wahlen zu helfen und den Zins zu entrichten), Ende des Pontifikats am 20. Juli 1061 in Florenz nach den Zerwürfnissen mit dem deutschen Hof. URL: https://www.encyclopedia.com/religion/encyclopedias-almanacs-transcripts-and-maps/nicholas-ii-pope.
4 7 14 26 28 34 37 69 72 75 82 83„Papal Election Decree (1059)", Dictionary of the Middle Ages / Encyclopedia of the Middle Ages, übernommen von Encyclopedia.com: stellt die geschichtswissenschaftliche Debatte über die Tragweite des Dekrets dar — klassische Lesart eines antikaiserlichen Textes, der den Kaiser aus der Papstwahl verdrängen sollte, gegen die Lesart von A. Michel und H.-G. Krause, wonach das Dekret zuerst die bereits von Heinrich III. de facto ausgeübte Schiedsrichterrolle bestätigte, um den römischen Faktionen ein Ende zu setzen. URL: https://www.encyclopedia.com/religion/encyclopedias-almanacs-transcripts-and-maps/papal-election-decree-1059.
5 52 53Treueid Robert Guiscards, Synode von Melfi, 23. August 1059: Formel, überliefert in der kanonischen Sammlung des Kardinals Deusdedit, aufgenommen von der Geschichtsschreibung zur normannischen Eroberung Süditaliens — „Ich, Robert, durch die Gnade Gottes und des heiligen Petrus Herzog von Apulien und Kalabrien und mit ihrer Hilfe künftiger Herzog von Sizilien" (vgl. Encyclopædia Britannica 1911: „by Grace of God and St Peter duke of Apulia and Calabria and future lord of Sicily", gegen jährlichen Zins an den Heiligen Stuhl); der Normanne erkennt sich als Vasall des heiligen Petrus an, verspricht einen jährlichen Zins, den Schutz der römischen Kirche und seine Hilfe bei künftigen Papstwahlen. Das französische Zitat des Eides in diesem Artikel ist eine Übersetzung des Redakteurs nach der lateinischen Formel.
6 16 65 66 68„Pope Nicholas II.", The Catholic Encyclopedia, Bd. 11, Robert Appleton Company, New York, 1911, übernommen von New Advent: Geburt in Chevron (heutiges Savoyen), Kanoniker in Lüttich, Bischof von Florenz (1046), wo er das kanonikale Leben wiederherstellt, Wahl in Siena im Dezember 1058, Krönung am 24. Januar 1059, Lateransynode von 1059 mit hundertdreizehn Bischöfen, Verbot simonistischer Weihen, der Laieninvestitur und der Teilnahme an der Messe eines im Konkubinat lebenden Priesters, Abschwörung Berengars, Synode von Melfi und Belehnung Robert Guiscards, Niederlage Leos IX. bei Civitate (1053), Tod in Florenz am 19. oder 27. Juli 1061, Grabstätte in Santa Reparata. URL: https://www.newadvent.org/cathen/11055a.htm.
8 15 17 21 25 27 38 41 42 54 58 63 80„In nomine Domini", Dekret der Lateransynode vom 13. April 1059, kritischer Text bei Ludwig Weiland (Hg.), Monumenta Germaniae Historica, Legum sectio IV: Constitutiones et acta publica imperatorum et regum, Bd. I (911-1197), Hannover, Impensis Bibliopolii Hahniani, 1893, päpstliche Fassung Nr. 382, S. 538-541, kaiserliche Fassung Nr. 383, S. 541-546. Aktuelle kritische Ausgabe: Detlev Jasper (Hg.), Die Konzilien Deutschlands und Reichsitaliens 1023-1059, MGH Concilia 8, Hannover, 2010, S. 382-407.
13 50Ernest F. Henderson (Übers.), Select Historical Documents of the Middle Ages, London, George Bell and Sons, 1896, „Decree of 1059 A.D. Concerning Papal Elections", S. 361-365: englische Referenzübersetzung des Dekrets, übernommen vom Avalon Project der Yale Law School (https://avalon.law.yale.edu/medieval/papalel.asp), insbesondere der Klausel, die Heinrich IV. „die geschuldete Ehre und Ehrfurcht" vorbehält.
49Detlev Jasper, Das Papstwahldekret von 1059. Überlieferung und Textgestalt, Beiträge zur Geschichte und Quellenkunde des Mittelalters 12, Sigmaringen, Jan Thorbecke, 1986: kritische Edition und vergleichende Analyse der beiden Rezensionen (päpstlich und kaiserlich) des Dekrets In Nomine Domini Nikolaus' II., die den sekundären und überarbeiteten Charakter der kaiserlichen Fassung nachweist.
51Philip Schaff, History of the Christian Church, Bd. IV: Mediaeval Christianity, A.D. 590-1073, § 128 „The Berengar Controversy": eucharistische Lehre Berengars von Tours (figürliche, nicht substantielle Gegenwart), von Humbert 1059 aufgezwungene realistische Formel, Widerruf Berengars nach seiner Rückkehr nach Tours, Verlegenheit der späteren Theologen angesichts der Grobheit der Formel, spätere Klärung durch Lanfrank, die Scholastik und das Konzil von Trient (Transsubstantiation). URL: https://www.ccel.org/ccel/schaff/hcc4.i.xi.xxiii.html.
56 61 62Berengar von Tours aufgezwungene Abschwörungsformel, verfasst von Kardinal Humbert von Silva Candida und unterzeichnet auf der Lateransynode von 1059; überliefert durch Lanfrank von Pavia (De corpore et sanguine Domini) und in die kanonische Tradition eingegangen (Gratianisches Dekret), aufgenommen in Denzingers Enchiridion symbolorum unter Nr. 690 („Konzil von Rom 1059: das Berengar vorgeschriebene eucharistische Glaubensbekenntnis"; die gemilderte Formel der römischen Synode von 1079 steht dagegen unter Nr. 700). Lateinischer Text: „... panem et vinum quae in altari ponuntur, post consecrationem non solum sacramentum, sed etiam verum corpus et sanguinem Domini nostri Iesu Christi esse, et sensualiter non solum sacramento sed in veritate manibus sacerdotum tractari, frangi et fidelium dentibus atteri".
59 60„Robert Guiscard", Encyclopædia Britannica, 11. Aufl., Cambridge University Press, 1911, Bd. 23, S. 421-422: bestätigt das Datum des 23. August 1059 für die Belehnung Robert Guiscards in Melfi durch Nikolaus II. als Herzog von Apulien, Kalabrien und — in Hoffnung — Sizilien gegen Treueid und jährlichen Zins an den Heiligen Stuhl. Text zugänglich auf Wikisource: https://en.wikisource.org/wiki/1911_Encyclop%C3%A6dia_Britannica/Robert_Guiscard.
67Philip Schaff, History of the Christian Church, Bd. V: The Middle Ages, A.D. 1049-1294: „1059, pledged for Sicily twelve denarii for every yoke of oxen to be paid for all time" (Anm. 1902: „Jensen, p. 36", d. h. O. Jensen, Der englische Peterspfennig, Heidelberg, 1903, S. 36, ein in der Kapitelbibliographie bei Schaff zitiertes Werk). Kette aus zweiter Hand — Schaff über Jensen, ein dem englischen Peterspfennig gewidmetes Werk — in dieser Sitzung nicht an der primären Eidesformel (kanonische Sammlung des Kardinals Deusdedit) gegengeprüft: Die Zahl wird daher im Artikeltext unter Vorbehalt angegeben. Die Existenz des jährlichen Zinses selbst ist durch die EB1911 („annual rent of the Holy See") und Treccani („dietro corresponsione di un censo annuo") bezeugt. URL: https://ccel.org/ccel/schaff/hcc5/hcc5.ii.xvii.iii.html.
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