Der Semipelagianismus ist die Lehre, die im 5. Jahrhundert in den Klöstern Südgalliens — Marseille, Lérins — eine Mitte zwischen Pelagius und dem heiligen Augustinus halten wollte: Der Mensch, obwohl durch die Sünde geschwächt, behielte die Initiative des ersten Schrittes zu Gott — das Verlangen zu glauben, den Anfang des Glaubens —, die Gnade griffe erst danach ein, um eine Bewegung zu stützen, die der Mensch allein begonnen hätte[1].
Diese Position entstand um 426–429 um Johannes Cassian und seine dreizehnte Konferenz, beunruhigte die provenzalischen Mönche, denen die augustinische Gnadenpredigt die asketische Anstrengung zu entmutigen schien, rief die beiden letzten Traktate des heiligen Augustinus (428–429) hervor, beschäftigte den heiligen Prosper von Aquitanien fast ein Vierteljahrhundert lang, flammte mit Faustus von Riez und der Affäre Lucidus (um 473–475) wieder auf und wurde am 3. Juli 529 durch das Zweite Konzil von Orange unter dem Vorsitz des heiligen Caesarius von Arles entschieden: Auch der Anfang des Glaubens ist bereits Wirkung der zuvorkommenden Gnade — fünfundzwanzig Kanones, bestätigt von Papst Bonifatius II. im Jahr 531[2].
Es ging dabei nicht um eine scholastische Spitzfindigkeit: Wenn der erste Schritt vom Menschen allein kommt, dann besitzt der Mensch von Natur aus etwas, das Gott ihm nicht gegeben hat — und die ganze Unentgeltlichkeit des Heils bekommt Risse. Darum hat die Kirche, indem sie mit gleicher Festigkeit den umgekehrten Irrtum zurückwies — einen Gott, der zum Bösen vorherbestimmen würde —, Orange zur dauerhaften Charta ihrer Gnadenlehre gemacht, aufgenommen vom Katechismus und vom Konzil von Trient[3].
Die Widerlegung des strengen Pelagianismus — die sechs Thesen des Caelestius, die acht Kanones von Karthago (418) — wird im Artikel Der Pelagianismus behandelt; das Leben des Gründers und der Prozess in sieben Akten in Pelagius; die positive Gnadenlehre in Was ist die aktuelle Gnade? und Was ist die heiligmachende Gnade?; die Rechtfertigung nach Trient in Was ist die Rechtfertigung?. Das vorliegende Dossier hält sich an die massilianische Kontroverse: was die Provenzalen Augustinus vorwarfen, was die Kirche ihnen antwortete, und der Text von Orange, der die Debatte schließt.
Was der Semipelagianismus behauptet: Der erste Schritt käme vom Menschen allein
Anders gesagt: Stellen Sie sich ein Kind vor, das in einen tiefen Brunnen gefallen ist und um Hilfe riefe — und einen Retter, der sein Seil erst herabließe, nachdem er den Ruf gehört hat. So denken die Semipelagianer: Gott rettet, ja, aber der Mensch ist es, der zuerst aus eigener Kraft zu Ihm schreit; die Gnade antwortet auf den Ruf, sie ruft ihn nicht hervor. Das Bild besticht, weil es die menschliche Anstrengung rettet; aber das wahre Bild ist umgekehrt: Es ist der Hirte, der aufbricht, um das verlorene Schaf zu suchen, noch vor jedem Ruf von seiner Seite[4].
Das initium fidei der Natur vorbehalten
Erste These, der Kern des ganzen Systems: Der Anfang des Glaubens (initium fidei) — das erste Verlangen zu glauben, das erste Gebet, die erste Bewegung zu Gott — gehörte der sich selbst überlassenen menschlichen Natur. Die Gnade wäre notwendig, um das Heilswerk zu vollenden — zu vergeben, zu stärken, im Ausharren zu erhalten —, aber nicht, um es zu beginnen. Der Mensch täte den ersten Schritt; Gott täte die folgenden[5].
Die Nuance zum strengen Pelagianismus ist wirklich und muss ehrlich ausgesprochen werden: Die Massilienser leugnen weder die Erbsünde noch die Notwendigkeit der Gnade, im Gegensatz zu Pelagius und Caelestius, die in Karthago (411–418) verurteilt wurden[6]. Sie geben zu, dass der Mensch geschwächt ist und ohne göttliche Hilfe nicht zum Heil gelangen kann. Aber sie behalten der natürlichen Freiheit eine Bastion vor: die Initiative. Diese Bastion sollte Orange Kanon für Kanon ausräumen.
Eine Gnade, die hilft, aber nicht zuvorkommt
Zweite These, Folge der ersten: Die Gnade wird als eine Hilfe gedacht, die folgt, statt zuvorzukommen. Gott erleuchtet den, der schon sucht, stärkt den, der schon will, belohnt den, der schon begonnen hat. Was die katholische Lehre die zuvorkommende Gnade nennt — jene, die vorausgeht, das Verlangen zu suchen selbst eingibt, bis zum ersten „Ja" möglich macht — wird in ihrer anfänglichen Rolle verneint: Von dem, was man selbst ausgelöst hat, kann man nicht zuvorgekommen sein[7].
Der heilige Paulus hatte die wahre Ordnung in einem Satz formuliert, den die ganze Debatte nur kommentieren wird:
„Denn Gott ist es, der in euch das Wollen und das Vollbringen bewirkt, zu seinem Wohlgefallen." — Der heilige Paulus, Brief an die Philipper 2, 13 (Einheitsübersetzung)[8]
Das Wollen selbst — nicht nur die Vollendung — wird von Gott in uns bewirkt. Wer die Initiative seines eigenen Wollens beansprucht, widerspricht dem Apostel direkt.
Drei Positionen, ein einziger Bruchpunkt
Die folgende Tabelle legt die drei Positionen fest — in der ersten Zeile entscheidet sich alles, und über sie wird Orange richten:
| Entscheidende Frage | Pelagianismus (verurteilt 411–418) | Semipelagianismus (verurteilt 529) | Katholischer Glaube (Orange 529) |
|---|---|---|---|
| Wer beginnt: Woher kommt das erste Verlangen zu glauben? | Vom Menschen allein, kraft unversehrter Natur | Vom Menschen allein, kraft geschwächter, aber initiativfähiger Natur | Aus der zuvorkommenden Gnade Gottes, die das Verlangen selbst eingibt (Kan. 5) |
| Ist die Gnade notwendig? | Nein, außer als Gesetz, Beispiel und äußere Vergebung | Ja, um zu vollenden und zu stärken — aber nach der menschlichen Initiative | Ja, vom Anfang bis zum endgültigen Ausharren |
| Verwundet die Erbsünde? | Nein: Jeder wird geboren wie Adam vor dem Fall | Teilweise zugegeben, aber ohne Folge für die Initiative | Ja: verwundete Natur, geschwächter freier Wille, Bedürfnis nach dem Erlöser (Kan. 1–2, 8) |
| Freier Wille | Ganz und hinreichend | Geschwächt, aber initiativ | Wirklich, nicht erloschen, aber geschwächt und geneigt (DH 396; Trient, DH 1521): Er muss zum heilsamen Guten befreit und unterstützt werden |
| Bestimmt Gott zum Bösen vorher? | Frage nicht gestellt | Nein — und das ist ihre berechtigte Weigerung, die Orange sich zu eigen machen wird | Nein, niemals: Anathema gegen die Vorherbestimmung zum Bösen (Schluss von Orange) |
Marseille um 426: Warum eifrige Mönche sich um Augustinus sorgen
Der Semipelagianismus ist nicht aus Laxheit geboren, sondern aus einem Übermaß an asketischem Eifer: Es waren eifrige Mönche, anspruchsvolle Konvertiten, betende Seelen, die die augustinische Gnadenlehre für gefährlich für das geistliche Leben hielten. Ihre Sorge zu verstehen heißt zu verstehen, warum die Kirche ein Jahrhundert brauchte, um sie zu überzeugen, statt sie zu zermalmen[9].
Johannes Cassian und die dreizehnte Konferenz
Der Mann, mit dem alles begann, heißt Johannes Cassian (um 360–um 435): in Bethlehem und dann in Ägypten bei den Wüstenvätern geformt, von Johannes Chrysostomus zum Diakon geweiht, über Rom gekommen, gründete er um 415 in Marseille zwei Klöster — Saint-Victor für die Männer, nahe dem Grab des Märtyrers Victor, und Saint-Sauveur für die Frauen — und wurde so einer der Väter des abendländischen Mönchtums[10]. Um den provenzalischen Bischöfen zu antworten, die ihn um ein Handbuch des klösterlichen Lebens baten, verfasste er die Institutionen und dann die vierundzwanzig Konferenzen — Gespräche, die als bei den großen Einsiedlern Ägyptens gesammelt dargestellt werden.
Es war die dreizehnte Konferenz mit dem Titel Über den Schutz Gottes, in den Mund des Abtes Chaeremon gelegt, die das Pulverfass entzündete. Cassian vertritt darin, dass in gewissen Fällen der Mensch die Initiative zum Guten ergreift — man denke an den guten Schächer, an Zachäus, an den Hauptmann Kornelius — und Gott sodann auf diese erste Bewegung antwortet[11]. Die Formel, eingestreut inmitten sonst bewundernswerter Lehren über Gebet und Herzensreinheit, schien den Augustinern zu verneinen, dass die Gnade immer zuvorkommt: Wenn Zachäus aus eigener Kraft auf seinen Maulbeerfeigenbaum stieg, dann kann das initium fidei rein natürlich sein.
Es muss deutlich gesagt werden: Cassian war weder ein professioneller Häretiker noch ein mittelmäßiger Geist — die Ostkirche verehrt ihn als Heiligen, und seine Schriften nährten Generationen von Mönchen, bis hin zur Regel des heiligen Benedikt, die sie empfiehlt[12]. Sein Irrtum war, die asketische Anstrengung gegen das schützen zu wollen, was er für Fatalismus hielt, und als Theologe zu formulieren, was er als Mönch lebte: die Erfahrung des geistlichen Kampfes, in dem man den eigenen Willen so stark am Werk spürt.
Der Vorwurf der Provenzalen: Augustinus entmutige die Anstrengung
Der Vorwurf der provenzalischen Mönche gegen Augustinus fasste sich in einer pastoralen Sorge zusammen: Wenn alles — bis zum ersten Verlangen nach dem Guten — aus der Gnade kommt und von der göttlichen Vorherbestimmung abhängt, wozu dann noch fasten, wachen, gegen die Laster kämpfen? Die ohne die augustinischen Nuancen gepredigte Gnadenlehre drohte die schwachen Seelen entweder in die Verzweiflung zu stürzen — wozu kämpfen, wenn alles im Voraus entschieden ist? — oder in die Nachlässigkeit — Gott wird alles ohne mich tun[13].
Die Überlegung war nicht verächtlich, und Augustinus selbst nahm sie ernst: Er behandelte die Massilienser niemals so, wie er Pelagius behandelt hatte. Es war Prosper, der sie in seinem Brief 225 (§ 7) die „Überreste der pelagianischen Verderbnis" (in istis Pelagianae pravitatis reliquiis) nannte — ein strenger Ausdruck, der aber auch sagte, dass sie keine Vollpelagianer mehr waren[14]. Die ganze semipelagianische Kontroverse liegt in diesem Wort: besorgte Katholiken, die an einem wirklichen Irrtum festhielten, die man überzeugen statt zermalmen musste — und die Orange ein Jahrhundert später überzeugen sollte, indem es alles bewahrte, was an ihrer Sorge berechtigt war: den wirklichen freien Willen, die zählende Anstrengung, den Gott, der niemanden zum Bösen vorherbestimmt.
428–429: Marseille schreibt nach Hippo, Augustinus antwortet
Die Kontroverse wurde offiziell, als zwei Augustinus treu gebliebene Gallier, alarmiert von dem, was sie in Marseille hörten, an den Bischof von Hippo schrieben, um ihn um Lehrwaffen zu bitten. Augustinus, schon betagt, antwortete mit seinen beiden letzten großen Gnadentraktaten — seinem theologischen Testament[15].
Die Briefe des Prosper und des Hilarius
Die beiden Briefschreiber hießen Prosper von Aquitanien — ein gebildeter Laie, der vor der Invasion der Westgoten in die Provence geflüchtet war — und Hilarius, ein anderer provenzalischer Laie. Ihre Briefe, im augustinischen Briefwechsel unter den Nummern 225 (Prosper) und 226 (Hilarius) erhalten, legen mit Präzision die Einwände der Massilienser dar: Sie nehmen das Wesentliche Augustins gegen Pelagius an, weisen aber seine Prädestinationslehre zurück, die sie für der Väterüberlieferung widersprechend, für die Seelen entmutigend und Gott zum Urheber der Verwerfung der Verworfenen machend halten[16].
In diesem Austausch erscheint unter Prospers Feder der Ausdruck der „Überreste der pelagianischen Verderbnis" zur Bezeichnung der Massilienser — ein Zeichen, dass Augustins Verteidiger von Anfang an in ihrer Lehre keine unschuldige Neuheit, sondern das abgemilderte Fortleben des in Karthago verurteilten Irrtums sahen[17].
Augustins Testament: Vorherbestimmung der Heiligen und Gabe des Ausharrens
Augustinus antwortete 428–429 mit zwei Zwillingstraktaten: De praedestinatione sanctorum (Über die Vorherbestimmung der Heiligen) und De dono perseverantiae (Über die Gabe des Ausharrens). Man findet darin das ganze Schriftarsenal, das die Kirche nie mehr aufhören sollte zu zitieren: Niemand kommt zu Christus, wenn der Vater ihn nicht zieht; niemand kann sagen „Jesus ist der Herr", außer im Heiligen Geist; was hast du, das du nicht empfangen hättest?[18]
Der erste Traktat stellt fest, dass der Glaube selbst in seinem Anfang eine Gabe ist: Wenn der Glaube, mit dem man glaubt, von uns käme, dann hätte der Mensch etwas, dessen er sich vor Gott rühmen könnte — was der Apostel absolut ausschließt[19]. Der zweite handelt vom endgültigen Ausharren: Bis ans Ende im Guten auszuharren steht ebensowenig in unserer alleinigen Macht wie gut zu beginnen; es ist eine Gabe, die man jeden Tag erbitten muss — daher der zentrale Platz des Vaterunsers im christlichen Leben: „Führe uns nicht in Versuchung"[20].
„Wer gibt dir denn einen Vorrang? Was hast du, das du nicht empfangen hättest? Wenn du es aber empfangen hast, was rühmst du dich dann, als hättest du es nicht empfangen?" — Der heilige Paulus, Erster Brief an die Korinther 4, 7 (Einheitsübersetzung)[21]
Dieser Vers, von Augustinus und dann von Prosper das ganze Jahrhundert hindurch gehämmert, wurde zum Kriterium der ganzen Kontroverse: Jedes geistliche Gut, dessen Initiative man beansprucht — einschließlich des ersten Verlangens zu glauben — widerspricht dem Apostel.
Rom greift ein: Der Brief Cölestins I. (431)
Prosper, unzufrieden mit der Aufnahme, die Augustinus in Gallien fand, trug die Sache nach Rom: Er begab sich 431 dorthin, um das Andenken Augustins — gestorben am 28. August 430 während der Belagerung Hippos — gegen seine gallischen Verleumder zu verteidigen[22]. Papst der heilige Cölestin I. antwortete mit einem Brief an die Bischöfe Galliens, Apostolici verba genannt (DH 237): Ohne auf die Einzelheiten der strittigen Fragen einzugehen, gebot er den Angreifern Augustins Schweigen und erinnerte an seine Autorität als Lehrer — der Titel Doctor gratiae steht nicht in dem Brief[23].
Das entscheidende Argument — das Gebet, das die Kirche für alle Menschen an Gott richtet, beweist, dass das Heil aller von der Gnade abhängt — stammt nicht aus diesem Brief, sondern aus dem der römischen Korrespondenz beigefügten Indiculus (DH 238–249), dessen Kapitel 8 (DH 246) ausführlich die Gebete für die Ungläubigen, die Juden, die Häretiker und die Katechumenen darlegt: ut legem credendi lex statuat supplicandi — dass das Gesetz des Betens das Gesetz des Glaubens festlege[24].
Roms Lehre war klar und sollte Rechtsprechung machen: Man zerrt Augustinus nicht in den Schmutz. Aber Cölestin entschied die technischen Fragen nicht — das initium fidei, die Vorherbestimmung —: Dieses kluge Schweigen ließ das Feld für fast ein Jahrhundert weiterer Dispute offen.
Nach Augustinus: Prosper allein gegen Gallien (431–455)
Nach Augustins Tod blieb Prosper von Aquitanien (um 390–um 455) fast ein Vierteljahrhundert lang allein in der Bresche: ein Laie ohne kirchliches Amt, verteidigte er die Gnadenlehre gegen die verehrtesten Mönche der Provence und verfasste dann, um 440 von Papst dem heiligen Leo dem Großen nach Rom gerufen, für ihn nach Gennadius (De viris illustribus, 84) die Briefe gegen Eutyches — ein Beweis, dass die Kirche wusste, wo die Ihren standen[25].
Das Gedicht der Undankbaren und Gegen den Collator
Prosper kämpfte an zwei literarischen Fronten. Zuerst in Versen: Sein Gedicht De ingratis (Gegen die Undankbaren, über tausend Hexameter, um 430) nennt die Massilienser „undankbar" — nicht als Beschimpfung, sondern als Argument: Der Gnade die Initiative zum Guten zu verweigern heißt, sich gegenüber dem Geber alles Guten undankbar zu zeigen[26]. Dann in Prosa: Das Contra Collatorem (um 433) widerlegt Punkt für Punkt Cassians dreizehnte Konferenz — der Collator, das ist Cassian selbst, der Verfasser der Collationes[27].
Ihm wird traditionell auch der Traktat Über die Berufung aller Völker (De vocatione omnium gentium) zugeschrieben, der die schmerzlichste Frage des augustinischen Systems angeht: Wenn die Gnade alles wirkt, warum rettet Gott dann nicht alle Menschen? Das Werk von großer Mäßigung unterscheidet, was die Kirche weiß — Gott will aufrichtig das Heil aller — von dem, was sie nicht ergründet — das Geheimnis seiner Ratschlüsse[28].
Vinzenz von Lérins: Der Stachel des Commonitorium
Im Jahr 434 veröffentlichte der Mönch Vinzenz von Lérins sein berühmtes Commonitorium (Merkbüchlein), das klassische Handbuch der Tradition — von ihm stammt die goldene Formel: Man hält fest, „was überall, immer und von allen geglaubt worden ist" (quod ubique, quod semper, quod ab omnibus creditum est)[29]. Doch nebenbei glitt Vinzenz eine verklausulierte Kritik der augustinischen Prädestinationslehre ein, angeklagt als Neuerung: Wenn Augustinus Neuerungen einführt, fällt er unter seine eigene Regel[30].
Die Ironie der Geschichte ist, dass Vinzenz, indem er die Tradition gegen Neuerungen verteidigen wollte, eine Lehre verteidigte — die menschliche Initiative des ersten Schrittes —, die das Konzil von Orange ein Jahrhundert später für dieser selben Tradition widersprechend erklären sollte. Darum behielt die Kirche sein Commonitorium wie einen Schatz, während sie seine antiaugustinische Klammer beiseite legte: Man kann ein großer Zeuge der Tradition sein und sich in einem Punkt irren, den die Kirche noch nicht entschieden hat[31].
Faustus von Riez und die Affäre Lucidus (um 473–475)
Die Kontroverse flammte eine Generation später wieder auf, nicht mehr in Marseille, sondern in Riez, und nicht mehr um Cassian, sondern um einen angesehenen Bischof: Faustus (um 410–um 490), erst Abt von Lérins, dann um 459 Bischof von Riez, berühmter Redner, 477 von seinem Sitz durch den Westgotenkönig Eurich verbannt und nach dessen Tod (484) nach Riez zurückgekehrt[32]. Faustus wurde nach Cassian der bedeutendste Vertreter des Semipelagianismus — und sein De gratia in zwei Büchern ist die systematische Darlegung dieser Lehre, die uns überliefert ist[33].
Ein Prädestinatianismus, verurteilt in Arles und dann in Lyon
Alles ging von einem gallischen Priester namens Lucidus aus, der eine umgekehrte extreme Lehre vertrat: eine starre Vorherbestimmung, die Gott zum Urheber des Bösen machte und den Menschen zur Marionette erniedrigte — was die Historiker Prädestinatianismus nennen, verurteilt als häretisch[34]. Zwei gallische Synoden in Arles und dann in Lyon (um 473–475) verurteilten Lucidus und zwangen ihm einen Widerruf auf, den er unterschrieb[35].
Bis hierher war alles katholisch: Die Kirche hat niemals geduldet, dass man Gott zum Urheber der Verdammnis macht. Aber die versammelten Bischöfe beauftragten Faustus — auf Bitte namentlich des Leontius von Arles —, eine gelehrte Widerlegung des verurteilten Irrtums zu verfassen. Faustus gehorchte: Es wurde De gratia libri II (Zwei Bücher über die Gnade, um 474), erhalten in der Patrologia Latina[36].
Das De gratia: Einen Irrtum durch einen anderen widerlegen
Das Unglück wollte, dass Faustus bei der Widerlegung des Prädestinatianismus in den umgekehrten Irrtum fiel: Um den freien Willen gegen Lucidus zu retten, machte er den Anfang des Glaubens zu einem rein natürlichen Werk, die göttliche Vorsehung zur bloßen Vorhersehung menschlicher Verdienste und schwächte die Unentgeltlichkeit der Gnade so sehr, dass seine Thesen in gelehrter Form zu denen der einstigen Massilienser zurückkehrten[37]. Die Theologiegeschichte ist voll solcher Pendel: Vor lauter Korrektur einer Übertreibung verfällt man in die entgegengesetzte Übertreibung.
Hier griff aus Afrika der letzte große Augustiner des Jahrhunderts ein: der heilige Fulgentius von Ruspe (468–533). Von den arianischen Vandalen verbannt, verfasste dieser „kleine Augustinus" in den 520er Jahren eine methodische Widerlegung des Faustus — Über die Wahrheit der Vorherbestimmung und Gegen Faustus —, die das Feld von Orange unmittelbar vorbereitete: Nein zur Vorherbestimmung zum Bösen des Lucidus, nein zur rein menschlichen Initiative des Faustus, ja zur Gnade, die zuvorkommt, ohne die Freiheit zu zerstören[38].
Orange, 3. Juli 529: Das Konzil, das entscheidet
Ein Jahrhundert nach Cassian hielt Südgallien endlich sein Gnadenkonzil. Am 3. Juli 529 versammelte in Orange der heilige Caesarius von Arles (um 470–542) — verehrter Metropolit, Mönch gewordener Bischof, überzeugter Augustiner — die Bischöfe seiner Provinz, um die Debatte zu schließen[39]. Kurz vor Orange war Caesarius in Valence (528 oder 529) wegen seiner Gnadenlehre von semipelagianisch gebliebenen Bischöfen angegriffen worden — einer Synode, deren Akten verloren sind —, hatte aber wirksam geantwortet, der Unterstützung des Apostolischen Stuhles gewiss; das benachbarte Konzil von Vaison im selben Jahr 529 behandelte nur Disziplin[40]. In Orange sollte Caesarius die Lehre entscheiden — und seine Lehre sollte um die Welt gehen.
Caesarius von Arles und die Kapitel aus Rom
Caesarius kam nicht mit leeren Händen: Er brachte römische Kapitel mit — Auszüge aus der Schrift, aus Augustinus und aus Prosper —, von Rom unter dem Pontifikat Felix' IV. (526–530) übermittelt, um dem Konzil als Lehrgrundlage zu dienen[41]. Von Caesarius überarbeitet, wurden diese Kapitel zu den fünfundzwanzig Kanones von Orange: ein gallisches Provinzkonzil, genährt von römischer Lehre, geleitet von einem Heiligen — alles, was nötig war, damit seine Entscheidungen ihre Provinz überstiegen und, einmal von Rom bestätigt, zur Regel der Weltkirche wurden[42].
Die fünfundzwanzig Kanones, Gruppe für Gruppe
Die fünfundzwanzig Kanones (DH 371–395), eingerahmt von Präambel (DH 370) und Schluss (DH 396–397), bilden einen vollständigen Gnadentraktat[43]. Die folgende Tabelle gruppiert sie nach Lehre — jede Gruppe zielt auf ein genaues Stück des massilianischen Systems:
| Kanones | Was Orange definiert | Das angezielte massilianische Stück |
|---|---|---|
| DH 371–372 (Kan. 1–2) | Adams Sünde hat den ganzen Menschen zum Schlechteren verändert und ist auf seine ganze Nachkommenschaft übergegangen: nicht nur der Tod des Leibes, sondern die Sünde, der Tod der Seele (Röm 5, 12) | Die pelagianische Restbastion: eine Natur, die unversehrt geboren würde |
| DH 373–374 (Kan. 3–4) | Die Gnade wird nicht auf unser Bitten gegeben: Sie ist es, die uns bitten lässt; selbst unser Verlangen, gereinigt zu werden, kommt aus der Eingießung des Heiligen Geistes (Phil 2, 13) | Eine Gnade, die der Anstrengung folgte, statt ihr voranzugehen |
| DH 375–377 (Kan. 5–7) | Zunahme und Anfang des Glaubens, das Verlangen zu glauben selbst: Gabe der Gnade, nicht Erzeugnis der Natur (Kan. 5); niemand glaubt, will oder betet wie es sich gehört ohne die Eingießung des Heiligen Geistes (Kan. 6–7) | Das Herz des Systems: die menschliche Initiative des ersten Schrittes |
| DH 378 (Kan. 8) | Der seit Adam in allen verdorbene und geschwächte freie Wille kann aus sich nicht zum Geheimnis des Heils gelangen: Niemand kommt aus eigener Kraft zur Taufe | Eine natürliche Freiheit, die noch beginnen könnte |
| DH 379–390 (Kan. 9–20) | Vätersprüche aus Prospers Florilegium: Alles Gute wird in uns von Gott gewirkt (Kan. 9); die göttliche Hilfe ist bis zum endgültigen Ausharren zu erbitten (Kan. 10); das Gebet selbst wird von Gott empfangen (Kan. 11); der freie Wille wird durch die Taufe wiederhergestellt (Kan. 13); die Barmherzigkeit kommt jedem Elenden zuvor (Kan. 14) — oft ohne eigenen Schriftvers | Die Vorstellung einer zum Beginnen hinreichenden Freiheit |
| DH 391–394 (Kan. 21–24) | Wenn die Gerechtigkeit aus der Natur käme, wäre Christus umsonst gestorben (Kan. 21); der Mensch hat als Eigenes nur Lüge und Sünde (Kan. 22); alles gute Wollen wird von Gott vorbereitet (Kan. 23); die Reben empfangen alles vom Weinstock (Kan. 24) | Die wirkliche, aber ganz von Gott getragene Anstrengung |
| DH 395 (Kan. 25) | Gott zu lieben ist ganz eine Gabe Gottes, ausgegossen in unsere Herzen durch den Geist (Röm 5, 5) | Die als eigenes Werk beanspruchte Liebe selbst |
| DH 396–397 (Schluss) | Abgewichener und geschwächter freier Wille; die Getauften können und müssen vollbringen, was rettet, mit Christus, wenn sie treu daran arbeiten wollen; Anathema gegen die Vorherbestimmung zum Bösen — nicht „zur Hölle" | Weder rein menschliche Initiative noch ein Gott als Urheber des Bösen: Der Prädestinatianismus des Lucidus wird gleich mit verurteilt |
Kanon 5, der berühmteste, verdient es, in seinem konziliaren Latein gelesen zu werden — es ist der Satz, der ein Jahrhundert der Dispute schließt:
„Wenn jemand sagt, dass sowohl die Zunahme des Glaubens als auch sein Anfang und die Neigung zum Glauben, durch die wir an den glauben, der den Gottlosen rechtfertigt, und zur Wiedergeburt der heiligen Taufe gelangen, nicht in uns eine Gabe der Gnade sind — das heißt durch eine Eingebung des Heiligen Geistes, der unseren Willen von der Ungläubigkeit zum Glauben und von der Gottlosigkeit zur Frömmigkeit aufrichtet —, sondern uns von Natur aus innewohnen, so erweist er sich als Gegner der apostolischen Lehren." — Zweites Konzil von Orange, Kanon 5 (DH 375)[44]
Der ganze Semipelagianismus liegt in dem verurteilten Satz; der ganze katholische Glaube liegt in der Verurteilung[45].
Und damit niemand Orange für eine Maschine zur Zermalmung der Freiheit hält, meißelt das Konzil zum Schluss das Gegengewicht in Marmor, ohne das seine Lehre unvollständig wäre:
„Wir glauben auch, gemäß dem katholischen Glauben, dass nach dem Empfang der Gnade durch die Taufe alle Getauften mit der Hilfe und Mitwirkung Christi alles vollbringen können und müssen, was das Heil ihrer Seele betrifft, wenn sie treu daran arbeiten wollen. Dass aber gewisse Menschen durch die göttliche Macht zum Bösen vorherbestimmt seien, glauben wir nicht nur nicht, sondern wenn es Leute geben sollte, die ein so abscheuliches Übel glauben wollen, so sprechen wir ihnen mit aller Abscheu aus: Anathema!" — Zweites Konzil von Orange, Schluss (DH 397)[46]
Bonifatius II. bestätigt: Ein Provinzkonzil mit universaler Autorität (531)
Orange war nur ein gallisches Provinzkonzil: Damit seine fünfundzwanzig Kanones die ganze Kirche verpflichteten, brauchte es Rom. Caesarius sandte die Akten an den Papst, und Bonifatius II. bestätigte sie durch sein Schreiben Per filium nostrum vom 25. Januar 531 (DH 398–400)[47]. Von da an war Orange nicht mehr die Entscheidung einer Provinz: Es war die Lehre der Weltkirche über die Gnade — der Text, den Trient, die modernen Päpste und der Katechismus zitieren sollten und vor dem jede spätere Debatte über Vorherbestimmung und freien Willen erscheinen musste[48].
Was die Kirche nun festhält: Von Orange bis zum Katechismus
Der Katechismus hält dieselbe Lehre wie Orange
Man schlage den Katechismus der Katholischen Kirche bei den Absätzen über die Gnade auf, und man wird darin das Echo von Orange hören, viereinhalb Jahrhunderte später. Die §§ 1996–2005 zitieren Orange nicht — § 2001 zitiert den heiligen Augustinus —, und Orange wird nur in § 406 über die Erbsünde zitiert; aber die Lehre ist dieselbe. Drei Artikel vor allem tragen sein Gepräge[49].
„Die Vorbereitung des Menschen auf den Empfang der Gnade ist schon ein Werk der Gnade." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2001[50]
„Da die Initiative in der Ordnung der Gnade von Gott ausgeht, kann niemand die Erstgnade, den Anfang der Bekehrung, der Vergebung und der Rechtfertigung verdienen." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2010[51]
„Diese Berufung zum ewigen Leben ist übernatürlich. Sie hängt ganz von der ungeschuldeten Initiative Gottes ab, denn nur er kann sich selbst offenbaren und schenken. Sie übersteigt die Fassungskraft des Verstandes und die Kräfte des menschlichen Willens wie jedes anderen Geschöpfes." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1998[52]
Man lese Kanon 5 von Orange neben § 2010: Es ist dieselbe Lehre, dieselbe Unnachgiebigkeit über den Anfang, dieselbe Milde über die folgende Mitwirkung. Die Kirche hat nichts preisgegeben — weder an die Massilienser über die Initiative noch an die Prädestinatianer über die Freiheit: Die Gnade kommt immer zuvor, und der Mensch wirkt wirklich mit[53].
Trient: Der doppelte Riegel (1546–1547)
Das Konzil von Trient legte in seinem Rechtfertigungsdekret (VI. Sitzung, 1547) angesichts der Reformationsdebatten den doppelten Riegel von Orange wieder vor: Der Mensch verfügt sich frei zur Rechtfertigung — seine Zustimmung ist kein Schein —, aber er kann sich dazu nicht verfügen ohne die zuvorkommende Gnade, die sein Herz berührt (Kap. 5, DH 1525); und „nichts, was der Rechtfertigung vorausgeht — weder der Glaube noch die Werke — verdient die Gnade der Rechtfertigung" (Kap. 8, DH 1532)[54]. Die Einzelheit dieses Dekrets gehört zum Artikel Was ist die Rechtfertigung?: Halten wir hier das Wesentliche fest — zehn Jahrhunderte nach Orange sagt die Kirche denselben Satz, weil die Versuchung dieselbe ist: sich den ersten Schritt zuzuschreiben.
Das Wort selbst: Eine Erfindung des 16. Jahrhunderts
Letzte Richtigstellung, die ein hartnäckiges Missverständnis zerstreut: Das Wort „Semipelagianismus" gab es weder in der Antike noch im Mittelalter. Die Zeitgenossen sprachen von den „Überresten der pelagianischen Verderbnis" — der Ausdruck stammt von Prosper, Brief 225, § 7[55].
Der Begriff ist eine Schöpfung der Protestanten des 16. Jahrhunderts: Theodor Beza prägt das Wort um 1556, indem er es auf die katholische Gnadenlehre anwendet; die lutherische Konkordienformel (1577) benutzt es gegen die Synergisten; Nicholas Sanders wendet es schon 1571 auf die Mönche von Marseille an; seine Anwendung auf Molina und die Jesuiten ist später[56]. Das Wort ist also ein moderner polemischer Spitzname, kein Titel, den die Betroffenen beansprucht hätten: Cassian, Vinzenz und Faustus hielten sich für gute Katholiken, die den freien Willen verteidigten — und genau darum richtete Orange über Thesen statt über Menschen: Keiner der drei wurde vom Konzil namentlich verurteilt — ohne dass dieses Schweigen einzigartig in der Konzilsgeschichte wäre, hatte doch Karthago (418) schon im Modus „wer sagt … der sei mit dem Anathema belegt" verurteilt[57]. Rom hatte übrigens Distanz markiert: Das sogenannte Gelasianische Dekret zählt die opuscula Cassiani wie die opuscula Fausti Regiensis zu den Apokryphen[58].
Synthetische Chronologie
- 411-418411–418 — Karthago verurteilt Pelagius
Sechs Thesen des Caelestius in Karthago (411) verurteilt, dann acht Kanones des Konzils von Karthago (1. Mai 418) gegen den strengen Pelagianismus. Siehe Der Pelagianismus.
- 415-429Um 415–429 — Cassian in Marseille
Johannes Cassian gründet Saint-Victor in Marseille (um 415) und verfasst seine Konferenzen: Die dreizehnte (Abt Chaeremon, Über den Schutz Gottes) behält dem Menschen die Initiative des ersten Schrittes vor.
- 428-429428–429 — Marseille schreibt nach Hippo
Prosper von Aquitanien (Brief 225) und Hilarius (Brief 226) legen Augustinus die Einwände der provenzalischen Mönche gegen die Vorherbestimmung dar.
- 428-429428–429 — Augustins Testament
Über die Vorherbestimmung der Heiligen und Über die Gabe des Ausharrens: Der Glaube bis in seinen Anfang ist eine Gabe; das endgültige Ausharren auch.
- 431431 — Rom gebietet den Angreifern Augustins Schweigen
Prosper trägt die Sache nach Rom; Papst der heilige Cölestin I. verteidigt durch den Brief Apostolici verba die Autorität Augustins, ohne die technischen Fragen zu entscheiden.
- 430-433Um 430–433 — Prosper schlägt zurück
Gedicht Gegen die Undankbaren (De ingratis, um 430), dann Gegen den Collator (Contra Collatorem, um 433) als Widerlegung der dreizehnten Konferenz Cassians.
- 434434 — Vinzenz von Lérins
Das Commonitorium legt die goldene Regel der Tradition fest (was überall, immer und von allen geglaubt worden ist), mit einem verklausulierten Stachel gegen die augustinische Vorherbestimmung.
- 473-475Um 473–475 — Die Affäre Lucidus und Faustus von Riez
Der Prädestinatianismus des Priesters Lucidus wird in Arles und dann in Lyon verurteilt; die Bischöfe beauftragen Faustus von Riez mit seiner Widerlegung — sein Über die Gnade (zwei Bücher, um 474) verfällt in den umgekehrten Irrtum.
- 520-527520er Jahre — Fulgentius antwortet Faustus
Der heilige Fulgentius von Ruspe widerlegt Faustus (Über die Wahrheit der Vorherbestimmung, Gegen Faustus) und bereitet das Feld von Orange vor.
- 529-07-033. Juli 529 — Orange entscheidet
Der heilige Caesarius von Arles leitet das Zweite Konzil von Orange: fünfundzwanzig Kanones, genährt von den unter Felix IV. übermittelten römischen Kapiteln — auch der Anfang des Glaubens ist eine Gabe der zuvorkommenden Gnade, und niemand ist zum Bösen vorherbestimmt.
- 531-01-2525. Januar 531 — Rom bestätigt
Papst Bonifatius II. bestätigt durch den Brief Per filium nostrum die Kanones von Orange: Die Provinzentscheidung wird Weltkirchenlehre.
Zum Weiterlesen
- Zuerst lesen Der Pelagianismus: Die sechs Thesen des Caelestius (411) und die acht Kanones von Karthago (418) sind das Fundament, ohne das Orange unverständlich bleibt.
- Dann Was ist die Rechtfertigung?: Das Trienter Dekret (1547), das angesichts der Reformation den doppelten Riegel von Orange wieder vorlegt.
- Die positive Gnadenlehre: Was ist die aktuelle Gnade? und Was ist die heiligmachende Gnade?.
- Die Werkleute des Konzils: Der heilige Caesarius von Arles und Papst Bonifatius II.; der Gegner und der Verteidiger: Pelagius und der heilige Augustinus; der erste gallische Verteidiger: der heilige Prosper von Aquitanien.
- Primärquellen: die Akten von Orange (DH 370: Präambel; DH 371–395: fünfundzwanzig Kanones; DH 396–397: Schluss) und der Brief Per filium nostrum Bonifatius' II. (DH 398–400); heiliger Augustinus, Über die Vorherbestimmung der Heiligen und Über die Gabe des Ausharrens (428–429); Johannes Cassian, Konferenzen, dreizehnte Konferenz; heiliger Prosper, Gegen den Collator (um 433) und Gegen die Undankbaren (um 430); Vinzenz von Lérins, Commonitorium (434); Faustus von Riez, Über die Gnade, zwei Bücher (um 474, Patrologia Latina 58); Katechismus der Katholischen Kirche, §§ 1996–2005 und § 2010.
Anmerkungen und Quellen
Catholic Encyclopedia (1913), Artikel „Semipelagianism" (Volltext: en.wikisource.org/wiki/Catholic_Encyclopedia_(1913)/Semipelagianism): Zwischenlehre zwischen Pelagianismus und Augustinismus, geboren in den Klöstern Südgalliens; sie behält dem Menschen den Anfang des Glaubens vor.
1Catholic Encyclopedia (1913), Artikel „Semipelagianism": Kontroversen, entschieden durch das Konzil von Orange (529) — fünfundzwanzig Kanones zur Verurteilung der Lehre, mit dem heiligen Caesarius von Arles als Werkmeister und der römischen Bestätigung Bonifatius' II. (531).
2Katechismus der Katholischen Kirche, § 2001: Die Vorbereitung des Menschen auf den Empfang der Gnade ist schon ein Werk der Gnade.
3 50Bild, angeregt vom Gleichnis des verlorenen Schafes (Evangelium nach Lukas, 15, 4–7): Der Hirte bricht auf, um das verirrte Schaf zu suchen — Bild des zuvorkommenden Gottes, kein Schriftzitat.
4Catholic Encyclopedia (1913), Artikel „Semipelagianism": Die Massilienser geben Fall und Bedürfnis nach Gnade zu, beanspruchen aber für den natürlichen Willen das initium fidei, die erste Bewegung zum Glauben.
5Catholic Encyclopedia (1913), Artikel „Semipelagianism": Im Unterschied zu Pelagius und Caelestius — die Erbsünde und innere Notwendigkeit der Gnade leugneten (verurteilt in Karthago, 411–418) — geben die Semipelagianer die Schwächung der Natur und das Bedürfnis nach göttlicher Hilfe zu.
6Catholic Encyclopedia (1913), Artikel „Semipelagianism": Die Gnade hilft in diesem System, stärkt und vollendet — kommt aber der menschlichen Initiative nicht zuvor.
7Der heilige Paulus, Brief an die Philipper 2, 13, Einheitsübersetzung: „Denn Gott ist es, der in euch das Wollen und das Vollbringen bewirkt, zu seinem Wohlgefallen."
8Catholic Encyclopedia (1913), Artikel „Semipelagianism": Der Irrtum wurde nicht aus Laxheit geboren, sondern aus dem asketischen Eifer der provenzalischen Mönche, die fürchteten, die augustinische Predigt entmutige die Anstrengung.
9Catholicireland.net, „St John Cassian (360-435)": Von Johannes Chrysostomus zum Diakon geweiht, 403 nach Rom gesandt, dann in Marseille niedergelassen, wo er um 415 Saint-Victor gründete. Daten bestätigt durch die McClintock-Strong Cyclopedia, Artikel „Cassianus, Johannes" (Gründung um 415; Tod 435 nach der gängigsten Chronologie). Die beiden Klöster — Saint-Victor für die Männer, nahe dem Alten Hafen, und Saint-Sauveur für die Frauen — sind durch die Geschichtsschreibung der Abtei bezeugt (Art. „Abbey of Saint Victor, Marseille").
10Catholic Encyclopedia (1913), Artikel „Semipelagianism": Cassians dreizehnte Konferenz (De protectione Dei, in den Mund des Abtes Chaeremon gelegt) ist das Herzstück des massilianischen Dossiers — der Mensch ergreift in gewissen Fällen die Initiative zum Guten (Beispiele des guten Schächers, des Zachäus).
11Johannes Cassian wird im Osten als Heiliger verehrt (Fest am 29. Februar, am 28. in Nichtschaltjahren) und im Westen am 23. Juli — Datum seines Festes in Marseille, wo seine Reliquien in Saint-Victor verehrt werden (Encyclopaedia Britannica, Art. „Saint John Cassian"); die Regel des heiligen Benedikt (Kap. 73) empfiehlt die Lesung der Konferenzen und der Institutionen.
12Catholic Encyclopedia (1913), Artikel „Semipelagianism": Der pastorale Vorwurf der Massilienser — die augustinische Prädestinationslehre, so wie sie sie verstanden, ruiniere die Mahnung zur Anstrengung und stürze die Schwachen in Verzweiflung oder Nachlässigkeit.
13Der Ausdruck stammt vom heiligen Prosper von Aquitanien, Brief 225, § 7: in istis Pelagianae pravitatis reliquiis — „in diesen Überresten der pelagianischen Verderbnis" (Stelle zitiert von der Catholic Encyclopedia (1913), Art. „Semipelagianism": Ep. ccxxv, n. 7, in P.L., XXXIII, 1006). Es ist also das Wort eines Laienkorrespondenten, kein Urteil der Kirche.
14 17Catholic Encyclopedia (1913), Artikel „Semipelagianism": 428 oder 429 schrieben Prosper und Hilarius an Augustinus über die in Marseille aufgeworfenen Schwierigkeiten; Augustinus, schon betagt, antwortete mit De praedestinatione sanctorum und De dono perseverantiae — seinen beiden letzten Gnadentraktaten.
15Briefe 225 (Prosper von Aquitanien) und 226 (Hilarius) im Briefwechsel des heiligen Augustinus (Patrologia Latina 33): Darlegung der massilianischen Einwände — Zurückweisung der augustinischen Vorherbestimmung als der Väterüberlieferung widersprechend und pastoral entmutigend.
16Der heilige Augustinus, Über die Vorherbestimmung der Heiligen und Über die Gabe des Ausharrens (428–429): Schriftdossier — Joh 6, 44 (niemand kommt zu mir, wenn der Vater ihn nicht zieht); 1 Kor 12, 3 (niemand kann sagen „Jesus ist der Herr", außer im Heiligen Geist); 1 Kor 4, 7 (was hast du, das du nicht empfangen hättest?).
18Der heilige Augustinus, Über die Vorherbestimmung der Heiligen, Kap. 2–5: Der Glaube, mit dem man glaubt, ist selbst eine Gabe Gottes — sonst hätte der Mensch etwas, dessen er sich rühmen könnte.
19Der heilige Augustinus, Über die Gabe des Ausharrens, Kap. 1–7: Das endgültige Ausharren ist eine zu erbittende Gabe — daher das Vaterunser, führe uns nicht in Versuchung.
20Der heilige Paulus, Erster Brief an die Korinther 4, 7, Einheitsübersetzung: „Wer gibt dir denn einen Vorrang? Was hast du, das du nicht empfangen hättest? Wenn du es aber empfangen hast, was rühmst du dich dann, als hättest du es nicht empfangen?"
21Catholic Encyclopedia (1913), Artikel „Semipelagianism": Nach Augustins Tod (430) begab sich Prosper nach Rom (431), um sein Andenken zu verteidigen; Papst der heilige Cölestin I. richtete an die Bischöfe Galliens den Brief Apostolici verba, der den Verleumdern Augustins Schweigen gebot.
22Der heilige Cölestin I., Brief Apostolici verba an die Bischöfe Galliens (431), DH 237: Verteidigung der Autorität des heiligen Augustinus — ohne auf die strittigen Fragen einzugehen und ohne den Titel Doctor gratiae, der nicht in dem Brief steht (Denzinger, Enchiridion, Nr. 237).
23Indiculus, der römischen Korrespondenz beigefügt, DH 238–249 (sogenannte pseudo-cölestinische Kapitel, Prosper zugeschrieben): Kapitel 8 (DH 246) legt die Gebete der Kirche für die Ungläubigen, die Götzendiener, die Juden, die Häretiker, die Schismatiker, die Sünder und die Katechumenen dar und schließt ut legem credendi lex statuat supplicandi (Denzinger, Enchiridion, Nr. 246).
24Catholic Encyclopedia, Artikel „Tiro Prosper of Aquitaine" (newadvent.org/cathen/12487a.htm): Prosper, Laie, eröffnete mit seinen Briefen von 428–429 die massilianische Kontroverse; um 440 von Leo dem Großen nach Rom gerufen, verfasste er nach Gennadius (De vir. ill., 84) die Briefe des Papstes gegen Eutyches.
25Der heilige Prosper von Aquitanien, De ingratis (Carmen de ingratis), Gedicht von über tausend Hexametern, um 430: Die Massilienser werden darin „undankbar" genannt, weil sie der Gnade die Initiative alles Guten verweigern, im Echo von 1 Kor 4, 7.
26Der heilige Prosper von Aquitanien, Contra Collatorem (um 433): Punkt-für-Punkt-Widerlegung der dreizehnten Konferenz Cassians (des Collators).
27De vocatione omnium gentium (Über die Berufung aller Völker), traditionell dem heiligen Prosper von Aquitanien zugeschrieben: Gott will aufrichtig das Heil aller; das Geheimnis seiner Ratschlüsse bleibt unergründlich.
28Der heilige Vinzenz von Lérins, Commonitorium (434), Kap. 2: quod ubique, quod semper, quod ab omnibus creditum est — festhalten, was überall, immer und von allen geglaubt worden ist.
29Catholic Encyclopedia (1913), Artikel „Semipelagianism": Vinzenz von Lérins glitt in sein Commonitorium (434) eine verklausulierte Kritik der augustinischen Vorherbestimmung ein, als Neuerung angeprangert.
30Das Commonitorium bleibt die klassische Referenz über die Regel der Tradition (Catholic Encyclopedia (1913), Art. „Semipelagianism": Vinzenz glitt darin eine Kritik der augustinischen Vorherbestimmung ein); seine antiaugustinische Klammer wurde durch die Kanones von Orange über die zuvorkommende Gnade entschieden (DH 371–397).
31Faustus von Riez (um 410–um 490): Abt von Lérins (432), Bischof von Riez um 459, berühmter Redner; 477 von seinem Sitz verbannt, nach dem Tod des Westgotenkönigs Eurich (484) nach Riez zurückgekehrt, wo er bis zu seinem Tod zwischen 490 und 495 amtierte (L. Duchesne, Fastes épiscopaux, zitiert für die Diözese Riez: Exil 477–485; Schaff, New Schaff-Herzog Encyclopedia, Art. „Faustus of Riez": Das Exil endete mit Eurichs Tod; orthodoxengland.org.uk: Bischof um 459).
32Catholic Encyclopedia (1913), Artikel „Semipelagianism": Nach Cassian ist Faustus von Riez der bedeutendste Vertreter des Semipelagianismus.
33Catholic Encyclopedia (1913), Artikel „Semipelagianism": Der gallische Priester Lucidus lehrte einen häretischen Prädestinatianismus — Gott als Urheber des Bösen, Mensch zum Fatalismus erniedrigt.
34Catholic Encyclopedia (1913), Artikel „Semipelagianism": Lucidus wurde von zwei Synoden verurteilt, Arles (473) und dann Lyon (474) — Daten bestätigt durch Thomas A. Smith, De Gratia: Faustus of Riez's Treatise on Grace (Notre Dame, 1990), der Faustus' Traktat auf 474 datiert; Philip Schaff, History of the Christian Church, Bd. III, setzt die Synode von Arles auf 475 — daher die vorsichtige Spanne „um 473–475" im Haupttext.
35Catholic Encyclopedia (1913), Artikel „Semipelagianism": Auf Bitte der versammelten Bischöfe — namentlich Leontius von Arles — verfasste Faustus seine gelehrte Widerlegung, De gratia libri II (Patrologia Latina 58).
36Catholic Encyclopedia (1913), Artikel „Semipelagianism": Bei der Widerlegung des Lucidus verfiel Faustus in den umgekehrten Irrtum — rein natürliche Initiative des Glaubensanfangs, göttliche Vorsehung zur Vorhersehung der Verdienste herabgesetzt.
37Der heilige Fulgentius von Ruspe (468–533), Über die Wahrheit der Vorherbestimmung und Gegen Faustus (520er Jahre): methodische Widerlegung des Faustus — weder Vorherbestimmung zum Bösen noch rein menschliche Initiative.
38Catholic Encyclopedia (1913), Artikel „Semipelagianism": Das Zweite Konzil von Orange unter dem Vorsitz des heiligen Caesarius von Arles verurteilte am 3. Juli 529 die Lehre durch fünfundzwanzig Kanones.
39Catholic Encyclopedia (1913), Art. „Semipelagianism": „At a Synod of Valence (528 or 529) Cæsarius was attacked on account of his teaching, but was able to reply effectively" — eine Synode, deren Akten verloren sind; der Unterstützung des Apostolischen Stuhles gewiss, berief Caesarius Orange ein (3. Juli 529). Vaison (529) behandelte dagegen nur Disziplin: fünf Disziplarkanones unter Caesarius' Vorsitz (Art. „Diocese of Vaison").
40Treccani, Notiz über Papst Felix IV. (526–530): Ein römisches Dossier gegen den Semipelagianismus — Schrift- und Augustinussentenzen, namentlich aus Prosper gezogen — wurde nach Gallien gesandt und von Caesarius zu den fünfundzwanzig Kapiteln von Orange überarbeitet; vgl. die Präambel des Konzils (DH 370): Kapitel, „vom Apostolischen Stuhl übermittelt".
41Catholic Encyclopedia, Bd. 6 (Rubrik über die Capitula): Die römischen Kapitel wurden auf der Synode von Orange (529) als Kanones veröffentlicht.
42Denzinger-Hünermann, §§ 370–397: Präambel (370), fünfundzwanzig Kanones (371–395), Schluss des Caesarius von Arles (396–397) — Zweites Konzil von Orange, 3. Juli 529.
43Zweites Konzil von Orange, Kanon 5 (DH 375), lateinischer Text: Si quis, sicut augmentum, ita etiam initium fidei ipsumque credulitatis affectum, quo in eum credimus, qui iustificat impium, et ad regenerationem sacri baptismatis pervenimus, non per gratiae donum, id est per inspirationem Spiritus Sancti corrigentem voluntatem nostram ab infidelitate ad fidem, ab impietate ad pietatem, sed naturaliter nobis inesse dicit, apostolicis dogmatibus adversarius approbatur.
44Deutsche Übersetzung des Kanons 5 (Denzinger, Enchiridion, Nr. 375), im Haupttext des Artikels gegeben; das Latein steht in der vorhergehenden Anmerkung.
45Zweites Konzil von Orange, Schluss (DH 397), deutsche Übersetzung (Denzinger, Enchiridion, Nr. 397), im Haupttext zitiert; lateinischer Text: Hoc etiam secundum fidem catholicam credimus, quod accepta per baptismum gratia, omnes baptizati, Christo auxiliante et cooperante, quae ad salutem animae pertinent possint et debeant, si fideliter laborare voluerint, adimplere. Aliquos vero ad malum divina potestate praedestinatos esse, non solum non credimus, sed etiam, si sunt qui tantum malum credere velint, cum omni detestatione illis anathema dicimus.
46Papst Bonifatius II., Brief Per filium nostrum an Caesarius von Arles, 25. Januar 531 (Patrologia Latina 65; DH 398–400): Bestätigung der Kanones von Orange, die vom Provinzrang zum Weltkirchenlehramt aufsteigen.
47Die Bestätigung Bonifatius' II. (Per filium nostrum, 25. Januar 531: DH 398–400) machte die Kanones von Orange zur Referenz der Kirche über die zuvorkommende Gnade — zitiert vom Katechismus in § 406 (DS 371–372) über die Erbsünde.
48Katechismus der Katholischen Kirche (1992), §§ 1996–2005 (Gnade und Rechtfertigung): dieselbe Lehre wie die von Orange (529) — viereinhalb Jahrhunderte später. Diese Absätze zitieren Orange nicht (§ 2001 zitiert den heiligen Augustinus); Orange wird in § 406 über die Erbsünde zitiert (DS 371–372).
49Katechismus der Katholischen Kirche, § 2010, genau zitiert (die Kurzformel „Niemand kann die Erstgnade verdienen" gehört zu § 2027).
51Katechismus der Katholischen Kirche, § 1998, genau und vollständig zitiert.
52Synthese der oben zitierten Stellen (Kan. 5: DH 375; KKK § 2010; Schluss: DH 397): Kein Zugeständnis an die Massilienser über die Initiative, keines an die Prädestinatianer über die Freiheit.
53Konzil von Trient, VI. Sitzung, Rechtfertigungsdekret (1547): Kap. 5 (DH 1525) — der Mensch verfügt sich frei, aber er kann es nicht ohne die zuvorkommende Gnade, die sein Herz berührt; Kap. 8 (DH 1532) — „nichts, was der Rechtfertigung vorausgeht — weder der Glaube noch die Werke — verdient die Gnade der Rechtfertigung"; siehe den Artikel Was ist die Rechtfertigung?.
54Der Name war in der christlichen Antike wie im Mittelalter unbekannt (Catholic Encyclopedia (1913), Art. „Semipelagianism"); der Ausdruck der Zeitgenossen ist der Prospers, Brief 225, § 7 (siehe Anm. ce-reliquiae).
55I. Backus und A. Goudriaan, „“Semipelagianism”: The Origins of the Term and its Passage into the History of Heresy", The Journal of Ecclesiastical History 65 (2014), S. 25–46: Theodor Beza prägt das Wort um 1556 und zielt auf die katholische Gnadenlehre; die Konkordienformel (1577) benutzt es gegen die Synergisten; Nicholas Sanders wendet es schon 1571 auf die Massilienser an (De visibili monarchia Ecclesiae); die Anwendung auf Molina ist später.
56Weder Cassian noch Vinzenz noch Faustus wurden von Orange namentlich verurteilt, das über Thesen richtete — ohne dass dies einzigartig wäre: Karthago (418) verurteilte schon im Modus „Wer sagt … der sei mit dem Anathema belegt" (vgl. Kanones 3–5, zitiert im Indiculus, DH 245).
57Sogenanntes Gelasianisches Dekret (De libris recipiendis et non recipiendis): opuscula Cassiani presbyteri Galliarum, apocrypha; opuscula Fausti Regiensis Galliarum, apocrypha.
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