Die Aufnahme der Jungfrau Maria — ihre Erhebung mit Leib und Seele in die Herrlichkeit des Himmels — wird von den Christen seit mindestens fünfzehn Jahrhunderten geglaubt. Doch sie wurde erst am 1. November 1950 ein Dogma im strengen Sinn, als Papst Pius XII. sie in der Apostolischen Konstitution Munificentissimus Deus feierlich definierte[1]. Die Frage „warum ist das ein Dogma?" fragt also nicht, ob es wahr ist — das ist Gegenstand eines anderen Dossiers —, sondern warum die Kirche über diese Wahrheit den feierlichsten Akt gesetzt hat, über den sie verfügt.
Ein Dogma erfindet niemals eine Wahrheit: Es erkennt öffentlich und unabänderlich an, dass eine Wahrheit wirklich zur Offenbarung gehört und von allen geglaubt werden muss. Die Aufnahme Mariens war also vor 1950 nicht „weniger wahr" als danach; sie wurde einfach geglaubt, ohne die Definition erhalten zu haben, die ihren Sinn festlegt und sie verpflichtend macht. Zu verstehen, „warum es ein Dogma ist", heißt zu verstehen, wie die Kirche von einem gelebten Glauben zu einer definierten Wahrheit übergeht.
Dieser Akt von 1950 hat eine in der jüngeren Geschichte einzigartige Besonderheit: Er ist bis heute die einzige ausdrückliche Ausübung der päpstlichen Unfehlbarkeit ex cathedra, seit das Konzil Vaticanum I diese Unfehlbarkeit im Jahr 1870 definiert hat[2]. Das Dogma der Aufnahme Mariens ist aus diesem Grund der Musterfall schlechthin, wenn man verstehen will, was die Kirche unter einer „unfehlbaren Definition" versteht.
Dieser Artikel erklärt daher Punkt für Punkt: was das Wort „Dogma" ändert, wie der Akt von 1950 ablief, warum man von einem Akt „ex cathedra" spricht, wie die Kirche geprüft hat, dass diese Wahrheit wirklich geoffenbart ist, was die Definition genau aussagt — und was sie bewusst offen lässt.
Was ändert es, dass eine Wahrheit „ein Dogma" ist?
Für viele ruft „Dogma" eine Mauer hervor, eine Abschließung, eine von Autorität auferlegte Wahrheit. Das Wort sagt in Wirklichkeit fast das Gegenteil: Ein Dogma ist eine Wahrheit, die die Kirche als so sicher von Gott geoffenbart anerkennt, dass sie es wagt, sie im Namen Gottes selbst zu garantieren. Es ist weniger eine Schranke als ein Stützpunkt.
Glaube, Lehre, Dogma: drei Wörter, die man nicht verwechseln darf
Ein Glaube ist das, was das christliche Volk hält und lebt, manchmal lange vor jeder offiziellen Formulierung. Eine Lehre ist eine durchdachte Unterweisung, die von der Kirche überliefert und autorisiert wird. Ein Dogma dagegen ist eine Lehre, die das Lehramt feierlich als von Gott geoffenbart erklärt und die fortan von allen geglaubt werden muss[3]. Jedes Dogma ist eine Lehre, aber nicht jede Lehre ist ein Dogma: Die Grenze ist der Akt, mit dem die Kirche ihre volle Autorität einsetzt.
«Mit göttlichem und katholischem Glauben ist all das zu glauben, was im geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes enthalten ist, das heißt im einzigen der Kirche anvertrauten Glaubensgut, und was zugleich als göttlich geoffenbart vorgelegt wird, sei es vom feierlichen Lehramt der Kirche, sei es von ihrem ordentlichen und allgemeinen Lehramt.» — Codex des Kanonischen Rechtes, Canon 750 § 1[4]
Diese Unterscheidung ist keine scholastische Spitzfindigkeit: Sie bestimmt die Kraft der Verpflichtung. Eine theologische Meinung darf diskutiert werden, eine Lehre verlangt religiöse Zustimmung, aber ein Dogma verlangt Glaubenszustimmung — dieselbe, die man dem Wort Gottes schenkt. Zum genauen Unterschied zwischen diesen Stufen siehe Was ist der Unterschied zwischen Lehre, Dogma und theologischer Meinung?.
Ein Dogma schafft keine Wahrheit, es erkennt sie an
Das ist der am meisten missverstandene Punkt. Ein Dogma zu definieren fügt dem Glaubensgut nichts hinzu: Die Offenbarung ist mit dem Tod des letzten Apostels abgeschlossen[5]. Das Lehramt erfindet keine neuen Wahrheiten; es lehrt «nur, was überliefert worden ist», indem es die Überlieferung «mit Ehrfurcht» hört, sie «heilig» bewahrt und sie «getreu» darlegt[6]. Eine dogmatische Definition ist daher ein Akt der Anerkennung, nicht der Schöpfung: Die Kirche stellt fest, dass eine Wahrheit bereits — zumindest implizit — in dem enthalten war, was Gott geoffenbart hat, und legt dann ihren Ausdruck unabänderlich fest.
Der selige John Henry Newman hat das treffende Bild gegeben: Das Dogma ist das Ziel einer «gleichartigen Entwicklung», wie eine Frucht, die aus einem Keim reift, ohne je eine andere Pflanze zu werden[7]. Was sich 1950 ändert, ist nicht die Aufnahme Mariens; es ist ihre öffentliche und verpflichtende Formulierung.
Warum die Aufnahme Mariens vor 1950 nicht „weniger wahr" war
Vor der Definition wurde die Aufnahme Mariens bereits von der weltweiten Liturgie gefeiert — das Fest des 15. August reicht im Osten mindestens bis ins 6. Jahrhundert zurück — und vom ordentlichen Lehramt der über die ganze Erde verbreiteten Kirche gelehrt[8]. Eine Wahrheit aber, die überall, immer und von allen Bischöfen in Gemeinschaft mit dem Papst gelehrt wird, wird bereits unfehlbar festgehalten, auch ohne feierliche Definition: Das wird das Konzil Vaticanum II das «ordentliche und allgemeine Lehramt» nennen[9].
Mit anderen Worten: Die Definition von 1950 hat die Aufnahme Mariens nicht „wahr gemacht": Sie hat einer Wahrheit, die die Kirche bereits glaubte und lehrte, ein feierliches Siegel gegeben. Darum sagt Pius XII. nicht „ich entscheide, dass…", sondern „ich erkläre und definiere, dass es ein göttlich geoffenbartes Dogma ist, dass…": Er beglaubigt, er fabriziert nicht.
Der 1. November 1950: der Akt der Definition
Um zu erfassen, „warum es ein Dogma ist", muss man den Akt selbst betrachten: sein Datum, seinen Rahmen und vor allem seine Formel, Wort für Wort abgewogen.
Der Rahmen: das Heilige Jahr und der Petersplatz
Pius XII. wählte den 1. November 1950, das Fest Allerheiligen, im Herzen des Heiligen Jahres. Vor einer auf mehrere hunderttausend Menschen geschätzten Menge auf dem Petersplatz und mehr als 700 in Rom versammelten Bischöfen sprach er die Definition am Ende der Apostolischen Konstitution Munificentissimus Deus („Der überaus freigebige Gott")[10]. Die Wahl von Allerheiligen ist nicht belanglos: Die Aufnahme Mariens an dem Tag zu definieren, an dem die Kirche alle Heiligen des Himmels feiert, heißt, Maria als die Erste unter den Erlösten zu zeigen, die voll an der Herrlichkeit des auferstandenen Christus teilhat.
Die genaue Formel von Munificentissimus Deus
Die Definition besteht aus einem einzigen, sorgfältig gebauten Satz. Er allein — und nur er — bildet das Dogma:
«Kraft der Autorität unseres Herrn Jesus Christus, der seligen Apostel Petrus und Paulus, und kraft der Unseren sprechen Wir aus, erklären und definieren Wir als ein göttlich geoffenbartes Dogma, dass die Unbefleckte Gottesmutter, die allzeit jungfräuliche Maria, nach Vollendung des Laufs ihres irdischen Lebens mit Leib und Seele zur himmlischen Herrlichkeit erhoben worden ist.» — Pius XII., Apostolische Konstitution Munificentissimus Deus, 1. November 1950[11]
Jedes Satzglied trägt Gewicht. „Kraft der Autorität… und kraft der Unseren": Pius XII. setzt die höchste apostolische Autorität ein. „Wir sprechen aus, erklären und definieren": Das Verb „definieren" ist das Fachwort, das eine unfehlbare Definition anzeigt. „Als ein göttlich geoffenbartes Dogma": Er schlägt keine Meinung und keine Frömmigkeitsform vor, er qualifiziert die Wahrheit mit dem höchsten Grad an Gewissheit.
„Göttlich geoffenbartes Dogma": der genaue Sinn jedes Wortes
Zu sagen, eine Wahrheit sei „göttlich geoffenbart", heißt zu behaupten, dass sie zu der Offenbarung gehört, die Gott gegeben hat und die die Kirche überliefert — und nicht, dass sie nur eine von Theologen abgeleitete Schlussfolgerung wäre. Es ist die stärkste theologische Note: de fide divina et catholica, mit Glauben zu glaubende Wahrheit[12]. Die Aufnahme Mariens wird also nicht als „schöner Gedanke" oder „fromme Überlieferung" vorgelegt, sondern als Teil der Botschaft, die Gott selbst seiner Kirche anvertraut hat.
«Die Unbefleckte Gottesmutter, die allzeit jungfräuliche Maria, ist nach Vollendung des Laufs ihres irdischen Lebens mit Leib und Seele zur himmlischen Herrlichkeit erhoben worden.» — Katechismus der Katholischen Kirche, § 966[13]
Der Katechismus übernimmt die Definition Wort für Wort und fügt sogleich ihren Sinn hinzu: Die Aufnahme Mariens ist «eine einzigartige Teilhabe an der Auferstehung ihres Sohnes und eine Vorwegnahme der Auferstehung der übrigen Christen»[14]. Das Dogma isoliert Maria also nicht; es zeigt sie als Erstlingsfrucht dessen, was dem ganzen Leib Christi verheißen ist.
Pius XII. setzt die päpstliche Unfehlbarkeit ein
Indem er das Verb „definieren" gebraucht und jedem, der die verkündete Wahrheit leugnen würde, eine Sanktion androht (siehe unten), setzt Pius XII. alle Zeichen eines unfehlbaren Aktes. Er handelt nicht als Privatgelehrter, der seine Ansicht äußert, sondern als oberster Hirte, der die ganze Kirche bindet. Genau das nennt die Theologie einen Akt „ex cathedra" — „von der Kathedra" Petri herab. Es bleibt zu sehen, was dieser Ausdruck genau bedeutet.
Warum spricht man von einem Akt „ex cathedra"?
Die Unfehlbarkeit ist keine Allwissenheit des Papstes und kein Freibrief für seine Meinungen. Sie ist ein eng umgrenztes Charisma, das vom Konzil Vaticanum I 1870 definiert wurde und nur unter genauen Bedingungen eintritt. Zur vollständigen Mechanik dieses Charismas siehe Was ist die päpstliche Unfehlbarkeit? und das Dossier über die Unfehlbarkeit; hier wird nur das in Erinnerung gerufen, was das Dogma der Aufnahme Mariens erhellt.
Die vier Bedingungen des Vaticanum I
Die dogmatische Konstitution Pastor Aeternus des Vaticanum I (18. Juli 1870) formuliert die Regel:
«Der Römische Pontifex genießt […], wenn er ex cathedra spricht, das heißt wenn er in Ausübung seines Amtes als Hirte und Lehrer aller Christen kraft seiner höchsten apostolischen Autorität definiert, dass eine Lehre über Glaube oder Sitten von der ganzen Kirche festzuhalten ist, jene Unfehlbarkeit, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche ausstatten wollte.» — Vaticanum I, Pastor Aeternus, Kap. 4, 1870[15]
Aus diesem Satz arbeiten die Theologen vier Bedingungen heraus, die zusammen — und selten zusammen — erfüllt sein müssen. Die folgende Tabelle vergleicht sie mit dem Akt von 1950.
| Bedingung des Vaticanum I (1870) | Was sie verlangt | Am 1. November 1950 erfüllt? |
|---|---|---|
| Der Papst spricht als Hirte und Lehrer aller Christen | Nicht als Privatgelehrter, sondern als Haupt der Weltkirche | Ja — er wendet sich an die «ganze Kirche» |
| Er handelt kraft seiner höchsten apostolischen Autorität | Er setzt die Autorität Petri ein, nicht seine Meinung | Ja — «kraft der Autorität […] und kraft der Unseren» |
| Gegenstand sind Glaube oder Sitten | Eine offenbarte Wahrheit, keine profane Frage | Ja — ein Punkt der Offenbarung über Maria |
| Er definiert eine Lehre, die von der ganzen Kirche festzuhalten ist | Endgültiger und für alle verpflichtender Akt | Ja — «Wir erklären und definieren» |
Da die vier Bedingungen offenkundig erfüllt sind, bestreitet niemand — weder ein katholischer Theologe noch ein redlicher Gegner —, dass Munificentissimus Deus ein Akt ex cathedra im strengen Sinn ist.
Die Aufnahme Mariens: der Musterfall der Unfehlbarkeit
Hier liegt die geschichtliche Einzigartigkeit. Seit das Vaticanum I 1870 die päpstliche Unfehlbarkeit definiert hat, hat ein einziges Mal ein Papst dieses Charisma durch eine ausdrückliche und feierliche Definition ausgeübt: am 1. November 1950, für die Aufnahme Mariens[16]. Das andere gemeinhin als Akt ex cathedra angeführte Mariendogma, die Unbefleckte Empfängnis, wurde von Pius IX. am 8. Dezember 1854 definiert — also sechzehn Jahre bevor die Unfehlbarkeit selbst definiert wurde[17]. Man erkennt es rückblickend als ex cathedra an, doch die Aufnahme Mariens bleibt der einzige Fall nach 1870.
«Der Römische Pontifex, das Haupt des Bischofskollegiums, genießt […] diese Unfehlbarkeit, wenn er als oberster Hirte und Lehrer aller Gläubigen […] eine Lehre über Glaube oder Sitten durch einen endgültigen Akt verkündet.» — Codex des Kanonischen Rechtes, Canon 749 § 1[18]
Darum nennt ein theologisches Handbuch, wenn es das unbestreitbare Beispiel einer unfehlbaren Definition des Papstes allein geben will, stets die Aufnahme Mariens. Das Dogma von 1950 ist gewissermaßen der praktische Beweis dessen, was das Vaticanum I in der Theorie definiert hatte.
Unfehlbar heißt nicht inspiriert und nicht neu
Eine entscheidende Klarstellung gegen zwei Missverständnisse. Erstens bedeutet „unfehlbar" nicht „inspiriert": Pius XII. hat keine private Offenbarung, kein übernatürliches Diktat empfangen; er wurde davor bewahrt zu irren, als er eine bereits überlieferte Wahrheit beglaubigte — das ist etwas ganz anderes[19]. Zweitens bedeutet „unfehlbar" nicht „neu": Die Definition schafft die Wahrheit nicht, sie besiegelt sie. Die Unfehlbarkeit ist eine negative Gabe — die Gewähr, dass die Kirche beim Definieren nicht irren wird —, keine positive Gabe der Inspiration.
Wie hat die Kirche geprüft, dass sie wirklich geoffenbart ist?
Ein Dogma zu definieren ist kein einsamer Gewaltakt. Vor 1950 hat die Kirche eine Prüfung von beispiellosem Ausmaß vorgenommen, die erhellt, warum sie definieren konnte.
Die Befragung des gesamten Episkopats: Deiparae Virginis Mariae (1946)
Am 1. Mai 1946 richtet Pius XII. an alle Bischöfe der Welt das Enzyklikschreiben Deiparae Virginis Mariae. Er stellt ihnen zwei genaue Fragen: ob sie „in ihrer großen Weisheit und Klugheit" urteilen, dass die leibliche Aufnahme Mariens als Glaubensdogma vorgeschlagen und definiert werden könne — und ob sie dies wünschen, mit ihrem Klerus und ihrem Volk[20]?
«Urteilen Sie selbst, verehrter Mitbruder, in Ihrer großen Weisheit und Klugheit, dass die leibliche Aufnahme der seligen Jungfrau vorgeschlagen und definiert werden könne, und wünschen Sie dies, mit Ihrem Klerus und Ihrem Volk?» — Pius XII., Deiparae Virginis Mariae, 1. Mai 1946[21]
Der Einsatz dieser Befragung ist entscheidend: Ein Papst, der eine offenbarte Wahrheit definieren will, muss sich vergewissern, dass sie von der ganzen zerstreuten Kirche wirklich geglaubt wird. Die Befragung der Bischöfe ist das Mittel, um zu messen, was die über die ganze Erde verbreitete «lehrende Kirche» glaubt.
Eine fast einmütige Antwort
Die Antworten kamen von allen Kontinenten und waren überwältigend. Unter dem befragten Episkopat insgesamt — in der Größenordnung von 1 200 residierenden Bischöfen — war die Zustimmung fast vollständig: Nach den berichteten Zählungen drückten kaum zwanzig Antworten einen Vorbehalt aus, und diese betrafen meist die Gelegenheit einer Definition zu diesem Zeitpunkt, nicht die Wahrheit der Aufnahme Mariens selbst[22]. Pius XII. wollte dieses Ergebnis selbst in der Definition festhalten:
«Diejenigen, die der Heilige Geist als Bischöfe eingesetzt hat, die Kirche Gottes zu leiten, gaben auf die eine wie auf die andere Frage eine fast einmütig bejahende Antwort.» — Pius XII., Munificentissimus Deus, Nr. 12[23]
Diese Fast-Einmütigkeit ist keine Abstimmung, die die Wahrheit durch Mehrheit begründen würde: Sie ist eine Feststellung. Sie zeigt, dass die Aufnahme Mariens bereits vom gesamten Bischofskollegium im Glauben festgehalten wurde, dass sie also definiert werden konnte, ohne dem Glaubensgut etwas hinzuzufügen.
Der „Glaubenssinn" des christlichen Volkes und die Bittschriften
Zum Befund der Bischöfe kommt der des gläubigen Volkes hinzu. Zwischen dem Vaticanum I (1870) und 1950 hatte der Heilige Stuhl einen ununterbrochenen Strom von Bittschriften erhalten, die um die Definition baten: Gesuche Hunderter von Bischöfen und Kardinälen, von Kapiteln, Marienkongressen, Universitäten und von Millionen einfacher Gläubiger[24]. Pius XII. sieht darin den Ausdruck des sensus fidelium — jenes „Glaubenssinns", durch den das ganze christliche Volk, „von den Bischöfen bis zu den letzten Gläubigen", im Glauben nicht irrt[25].
«Von allen Teilen der Welt strömten dem Apostolischen Stuhl unzählige Bittschriften von Gläubigen zu […], die darum baten, die leibliche Aufnahme der seligen Jungfrau Maria als Glaubensdogma zu definieren und zu verkünden.» — Pius XII., Munificentissimus Deus, Nr. 8[26]
Auf welche offenbarte Grundlage stützt sich Pius XII.?
Ein Dogma kann nur definiert werden, wenn es zur Offenbarung gehört. Doch die Aufnahme Mariens wird von keinem ausdrücklichen Vers der Schrift bezeugt. Wie kann Pius XII. sie dann als „göttlich geoffenbart" erklären? Seine Antwort in Munificentissimus Deus ist kein Gewaltstreich: Es ist eine organische Ableitung aus Wahrheiten, die ihrerseits gewiss geoffenbart sind.
Drei Fäden laufen darin zusammen. Erstens die unauflösliche Verbindung von Mutter und Sohn: Es scheint undenkbar, dass diejenige, die Christus empfangen, geboren und getragen hat, nach ihrem irdischen Leben „dem Leibe nach" von ihm getrennt wäre[27]. Zweitens die neue Eva: Seit dem 2. Jahrhundert sehen die Väter Maria mit Christus verbunden im Kampf gegen den höllischen Widersacher, den das Protoevangelium (Gen 3, 15) ankündigt — ein Kampf, der in den «Sieg über Sünde und Tod» münden sollte, dessen logischer Abschluss die Verherrlichung des jungfräulichen Leibes ist[28]. Drittens die Unbefleckte Empfängnis: Da sie die Sünde vom ersten Augenblick an besiegt hatte, musste Maria nicht dem Gesetz unterliegen, das die übrigen Leiber in der Verwesung des Grabes festhält[29].
«Diese Wahrheit gründet auf der Heiligen Schrift; sie ist tief in der Seele der Gläubigen verwurzelt; sie ist durch den Kult der Kirche seit den fernsten Zeiten bestätigt.» — Pius XII., Munificentissimus Deus, Nr. 41[30]
Das Dogma ruht also nicht auf einem einzelnen Beweis, sondern auf der Stimmigkeit des gesamten offenbarten Ganzen. Zum vollständigen Dossier dieser Grundlagen — Verse, Kirchenväter, Typologie der Bundeslade, Argument des Schweigens der Reliquien — siehe das Dossier über die Aufnahme Mariens und Warum an die Aufnahme Mariens glauben?. Hier genügt für unsere Frage das Wesentliche: Ein Dogma wird stets aus dem definiert, was Gott geoffenbart hat, niemals daneben — das berechtigt Pius XII., von einer „göttlich geoffenbarten" Wahrheit zu sprechen und nicht von einer bloß menschlichen Schlussfolgerung.
Das ordentliche und allgemeine Lehramt lehrte die Aufnahme Mariens bereits
Das ist die tiefste Feder der Antwort auf „warum ist es ein Dogma". Eine Wahrheit kann vor jeder feierlichen Definition unfehlbar festgehalten werden, wenn die Gesamtheit der mit dem Papst vereinten Bischöfe sie überall als zu glaubend lehrt: Das ist das ordentliche und allgemeine Lehramt[31]. Bei der Aufnahme Mariens war das der Fall. Die Definition von 1950 hat dieser Wahrheit also nicht erst die Unfehlbarkeit geschaffen; sie hat eine bereits durch das ordentliche Lehramt unfehlbar gelehrte Wahrheit in eine außerordentliche und feierliche Definition überführt, klarer und strenger verpflichtend. Das Dogma ist die Vollendung, nicht der Anfang.
Was genau definiert das Dogma — und was lässt es offen?
Eine dogmatische Definition ist ebenso kostbar durch das, was sie nicht entscheidet, wie durch das, was sie bejaht. Die Formel von 1950 wurde abgewogen, um das strikt Notwendige zu sagen.
Was definiert ist: mit Leib und Seele in die himmlische Herrlichkeit erhoben
Das Dogma bejaht eine einzige Tatsache, aber eine ganze: Maria ist „mit Leib und Seele zur himmlischen Herrlichkeit" erhoben worden. Zwei Dinge sind damit garantiert. Zum einen nimmt ihre ganze Person — nicht nur ihre Seele, wie bei jedem geretteten Gerechten, sondern auch ihr Leib — bereits an der Herrlichkeit der Auferstehung teil. Zum anderen ist diese Herrlichkeit endgültig: Maria ist schon jetzt bei ihrem Sohn in dem Zustand, den die übrigen Erwählten erst bei der Auferstehung der Toten voll erreichen werden[32]. Das Dogma verbindet so das Los Mariens unmittelbar mit der Unbefleckten Empfängnis (sie wird in der Definition selbst „die Unbefleckte Gottesmutter" genannt) und mit der der ganzen Kirche verheißenen Auferstehung des Fleisches.
„Nach Vollendung des Laufs ihres irdischen Lebens": Marias Tod offengelassen
Das ist das aufschlussreichste Detail der Klugheit der Kirche. Die Formel sagt nicht „nach ihrem Tod", sondern „nach Vollendung des Laufs ihres irdischen Lebens" (lateinisch expleto terrestris vitae cursu). Diese Wendung wurde bewusst gewählt, um eine unter Theologen noch erörterte Frage nicht zu entscheiden: Ist Maria zuerst gestorben, dann auferstanden und erhoben worden — wie es die große Überlieferung der Dormitio im Osten hält —, oder wurde sie erhoben, ohne durch den Tod zu gehen[33]?
«Die Formel „nach Vollendung des Laufs ihres irdischen Lebens" wurde sorgfältig gewählt, um die Frage offenzulassen, ob Maria vor ihrer Aufnahme gestorben ist oder nicht.» — Gemeinhin festgehaltener Befund zur Redaktion von Munificentissimus Deus[34]
Die Mehrheitsüberlieferung, im Osten wie im Westen, und die persönliche Ansicht Pius' XII. neigen zum Tod Mariens mit nachfolgender vorweggenommener Auferstehung — einem Tod nicht als Strafe der Sünde (von ihr war sie bewahrt), sondern aus Gleichförmigkeit mit Christus, ihrem Sohn, der durch den Tod gegangen ist[35]. Doch das Dogma definiert diesen Punkt nicht: Es lässt die Theologen frei. Das ist ein schönes Beispiel für die Nüchternheit der Kirche, die nur definiert, was gewiss geoffenbart ist, und sich im Übrigen enthält.
Was das Dogma NICHT sagt
Das Dogma legt weder den Ort (Jerusalem? Ephesus?), noch das Datum, noch die physische Weise der Aufnahme Mariens fest. Diese Fragen gehören zur Geschichte, zur Frömmigkeit oder zur Ikonographie, nicht zum definierten Glauben. Ebenso sagt das Dogma nichts darüber, wie der Leib Mariens verherrlicht wurde: Es bejaht die Tatsache, nicht das Wie. Diese Zurückhaltung ist gewollt: Ein Dogma ist keine Beschreibung, es ist die minimale und sichere Aussage einer Heilswahrheit.
Welche Kraft hat dieses Dogma für einen Katholiken?
Eine Wahrheit als Dogma zu definieren ist keine schmückende Geste: Es schafft eine wirkliche Glaubensverpflichtung. Das unterscheidet ein Dogma von einer empfohlenen Frömmigkeitsform.
Eine Zustimmung mit göttlichem und katholischem Glauben
Weil die Aufnahme Mariens als „göttlich geoffenbartes Dogma" definiert ist, muss sie mit göttlichem und katholischem Glauben geglaubt werden: mit göttlichem Glauben, weil Gott sie geoffenbart hat, mit katholischem Glauben, weil die Kirche sie authentisch vorlegt[36]. Das ist keine nur „vernünftige" oder „wahrscheinliche" Zustimmung: Es ist der Akt, durch den der Gläubige auf Gottes Wort hin für wahr hält, was die Kirche ihm als geoffenbart garantiert.
Ein Dogma leugnen: der kanonische Sinn von „Häresie"
Pius XII. schließt seine Definition mit einer gewollt ernsten Warnung:
«Wenn daher jemand — was Gott verhüte — es wagen sollte, das, was Wir definiert haben, freiwillig zu leugnen oder in Zweifel zu ziehen, so wisse er, dass er vollständig vom göttlichen und katholischen Glauben abgefallen ist.» — Pius XII., Munificentissimus Deus, Nr. 45[37]
Diese Formel ist keine politische Drohung: Sie beschreibt eine innere Folge des Glaubens. Das Recht der Kirche definiert die Häresie als «die hartnäckige Leugnung einer mit göttlichem und katholischem Glauben zu glaubenden Wahrheit nach empfangener Taufe oder den hartnäckigen Zweifel an ihr»[38]. Die Aufnahme Mariens wissentlich zu leugnen heißt also nicht, einen äußeren Fehler zu begehen: Es heißt, sich selbst aus der Glaubensgemeinschaft auszuschließen, weil man verweigert zu glauben, was die Kirche im Namen Gottes garantiert.
Warum diese Strenge kein Autoritarismus ist
Man könnte eine Verhärtung vermuten. Es ist das Gegenteil einer Laune: Es ist die Logik des Vertrauens. Könnte die Kirche irren, wenn sie feierlich eine Wahrheit als geoffenbart definiert, hätte der Gläubige keinen sicheren Stützpunkt mehr; alles würde Meinung. Die Festigkeit des Dogmas steht also im Dienst der Freiheit des Gläubigen: Sie gibt ihm festen Boden. Ein Dogma verschließt den Verstand nicht, es befreit ihn von der Ungewissheit in den wesentlichen Punkten und lässt ihn frei, alles Übrige zu ergründen.
Warum ein Dogma im Jahr 1950 definieren? Drei häufige Einwände
Bleibt die Frage des Zeitpunkts. Viele wundern sich, dass ein so alter Glaube bis 1950 gewartet hat, um Dogma zu werden. Drei Einwände kehren wieder.
Einwand — „Pius XII. hat ein spätes Dogma erfunden"
Das ist der häufigste Einwand, und er verwechselt Alter des Glaubens und Alter der Definition. Eine Wahrheit wird nicht definiert, wenn sie entsteht, sondern wenn die Kirche es braucht — oft wenn sie bestritten wird oder wenn ihre lehrmäßige Reifung vollendet ist. Die Unbefleckte Empfängnis, seit Jahrhunderten geglaubt, wurde erst 1854 definiert; die Trinität, von den Anfängen an geglaubt, erhielt ihre konziliaren Formeln erst im 4. und 5. Jahrhundert. Das späte Datum einer Definition beweist nichts gegen das Alter des Glaubens: Es ist geradezu das Zeichen einer zur Vollendung gelangten «gleichartigen Entwicklung». Zur vergleichenden Chronologie der vier marianischen Definitionen siehe Die vier Mariendogmen.
Einwand — „Eine Definition durch den Papst allein, ohne Konzil"
Der Einwand setzt voraus, ein Dogma könne nur von einem Konzil kommen. Doch das Vaticanum I hat gerade definiert, dass der Papst unter den vier oben gesehenen Bedingungen „aus sich selbst, und nicht aus der Zustimmung der Kirche" definieren kann — nicht weil er gegen die Kirche handeln würde, sondern weil seine Autorität als Nachfolger Petri genügt, die Unfehlbarkeit einzusetzen[39]. Und tatsächlich hat Pius XII. nicht allein gehandelt: Er hat 1946 den gesamten Episkopat befragt und die Fast-Einmütigkeit festgestellt, bevor er definierte. Der Papst „allein" hat im Namen einer Kirche gesprochen, die bereits einmütig glaubte.
Einwand — „Warum 1950, gleich nach zwei Weltkriegen?"
Weit davon entfernt, ein unglücklicher Zufall zu sein, erhellt der Zusammenhang den Sinn des Dogmas. Nach zwei Weltkriegen, den Vernichtungslagern und der Morgendämmerung des Atomzeitalters — einem halben Jahrhundert, in dem der menschliche Leib verachtet, zermalmt, zu Material herabgewürdigt worden war — verkündet die Kirche, dass der Leib einer Frau, Mariens, bereits in der Herrlichkeit Gottes ist[40]. Das Dogma der Aufnahme Mariens ist so eine strahlende Bejahung der Würde des Leibes und der Hoffnung auf die Auferstehung: Was Maria erwartet, erwartet im Keim alles gerettete menschliche Fleisch. Die Aufnahme Mariens 1950 zu definieren hieß, dem Jahrhundert der Massengräber die Gewissheit entgegenzusetzen, dass der ganze Mensch — Seele und Leib — zur Herrlichkeit bestimmt ist.
«An diesem Tag, an dem die jungfräuliche Gottesmutter zur himmlischen Seligkeit erhoben worden ist, gibt uns die Kirche das Pfand unserer Hoffnung: Wir werden eines Tages Der folgen, die unsere Mutter und das Vorbild unseres Glaubens ist.» — Nach der Präfation der Messe der Aufnahme Mariens, römische Liturgie[41]
Weiterführend
Die Aufnahme Mariens als Dogma — der Akt von 1950, die Unfehlbarkeit, die Befragung, die Formel — ist nur eine Seite des Themas. Im Übrigen bietet die Enzyklopädie eigene Dossiers:
- Zu den Gründen zu glauben an die Aufnahme Mariens (das Dossier der Beweise, das Argument des Schweigens der Reliquien, die Typologie der Bundeslade): Warum an die Aufnahme Mariens glauben?.
- Zum vollständigen Dossier — biblische Grundlagen, acht Kirchenväter, leeres Grab, Einwände: Die Aufnahme der Jungfrau Maria.
- Zum Schwesterdogma, das nach demselben Modell definiert wurde: Das Dogma der Unbefleckten Empfängnis (1854).
- Zum Überblick über die vier marianischen Definitionen und ihre Logik: Die vier Mariendogmen.
- Zur Mechanik der Unfehlbarkeit und ihren Bedingungen: Was ist die päpstliche Unfehlbarkeit? und das Dossier über die päpstliche Unfehlbarkeit.
- Zu dem, was „Dogma" bedeutet, gegenüber „Lehre" und „Meinung": Was ist der Unterschied zwischen Lehre, Dogma und theologischer Meinung?.
Anmerkungen und Quellen
Pius XII., Apostolische Konstitution Munificentissimus Deus, 1. November 1950, Nr. 44 (definierender Text). Acta Apostolicae Sedis 42 (1950), S. 753-771. Aufgenommen in Denzinger-Hünermann, Enchiridion Symbolorum, Nr. 3903. Vollständiger französischer und lateinischer Text auf vatican.va. Die lateinische Formel der Definition: « pronuntiamus, declaramus et definimus divinitus revelatum dogma esse : Immaculatam Deiparam semper Virginem Mariam, expleto terrestris vitae cursu, fuisse corpore et anima ad caelestem gloriam assumptam. »
1 11Die Verkündigung der Aufnahme Mariens (1. November 1950) ist die einzige ausdrückliche und unbestrittene Ausübung der päpstlichen Unfehlbarkeit ex cathedra seit der Definition dieser Unfehlbarkeit durch das Vaticanum I (Pastor Aeternus, 18. Juli 1870). Von den theologischen Handbüchern und der Geschichtsschreibung geteilter Befund; vgl. Munificentissimus Deus und die Literatur zum Vaticanum I.
2 16Zur Unterscheidung zwischen theologischer Meinung, Lehre und Dogma sowie den «theologischen Noten» (Gewissheitsgrade) siehe Ludwig Ott, Grundriss der katholischen Dogmatik (Herder, 1952), Einleitung, § 8-9. Siehe auch den Ignispedia-Artikel quelle-est-la-difference-entre-doctrine-dogme-et-opinion-theologique.
3Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 750 § 1. Amtlicher Text auf vatican.va. Der Canon unterscheidet die Wahrheiten «mit göttlichem und katholischem Glauben» (zu glauben), vorgelegt sei es vom feierlichen Lehramt, sei es vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt.
4Katechismus der Katholischen Kirche, § 66: «Die christliche Heilsordnung […] wird niemals vergehen, und vor der herrlichen Erscheinung unseres Herrn Jesus Christus ist keine neue öffentliche Offenbarung zu erwarten.» Die öffentliche Offenbarung ist mit dem Tod des letzten Apostels abgeschlossen.
5Vaticanum II, Dogmatische Konstitution Dei Verbum über die göttliche Offenbarung, 18. November 1965, Nr. 10: Das Lehramt lehrt «nur, was überliefert worden ist», indem es das Wort Gottes, dem es nicht übergeordnet ist, sondern dem es dient, ehrfürchtig hört, heilig bewahrt und getreu darlegt.
6John Henry Newman, An Essay on the Development of Christian Doctrine (1845; überarbeitete Ausgabe 1878), insbesondere die «sieben Kennzeichen» einer echten Entwicklung (im Gegensatz zu einer Verfälschung). Newman, Konvertit und Kardinal (1801-1890), 2010 seliggesprochen und am 13. Oktober 2019 heiliggesprochen.
7Das Fest der Dormitio / Aufnahme Mariens am 15. August ist im byzantinischen Reich unter Kaiser Mauritius (582-602) bezeugt, und die marianische Feier des 15. August in Jerusalem ist älter. Zum liturgischen Alter siehe das Ignispedia-Dossier assomption und die dort zitierte patristische Literatur (Gregor von Tours, Johannes von Damaskus u. a.).
8Vaticanum II, Dogmatische Konstitution Lumen Gentium, 21. November 1964, Nr. 25: Die Bischöfe, auch wenn sie über die Welt verstreut sind, aber das Band der Gemeinschaft untereinander und mit dem Nachfolger Petri bewahren, verkünden, wenn sie übereinstimmend eine Glaubens- oder Sittenwahrheit als endgültig festzuhaltend authentisch lehren, «unfehlbar die Lehre Christi» (ordentliches und allgemeines Lehramt).
9 31Pius XII., Munificentissimus Deus, Rahmen der Verkündigung: 1. November 1950, Fest Allerheiligen, während des Heiligen Jahres 1950, auf dem Petersplatz, in Anwesenheit mehrerer hundert nach Rom gekommener Bischöfe und einer gewaltigen Menschenmenge. Siehe AAS 42 (1950), S. 753 ff., und die Chroniken des Ereignisses.
10Die Qualifizierung «de fide divina et catholica definita» (definierte, mit göttlichem und katholischem Glauben zu glaubende Wahrheit) ist die höchste theologische Note. Siehe Ludwig Ott, Grundriss der katholischen Dogmatik, zur Einteilung der Noten; die Aufnahme Mariens figuriert dort seit 1950 als de fide definita.
12Katechismus der Katholischen Kirche, § 966, der Lumen Gentium Nr. 59 und ein Troparion der byzantinischen Dormitio-Liturgie zitiert. Vollständiger Text auf vatican.va.
13 14Vaticanum I, Dogmatische Konstitution Pastor Aeternus über die Kirche Christi, 18. Juli 1870, Kap. 4 (Denzinger-Hünermann Nr. 3074). Lateinischer Text und Übersetzungen auf vatican.va und papalencyclicals.net.
15Pius IX., Bulle Ineffabilis Deus, 8. Dezember 1854, die das Dogma der Unbefleckten Empfängnis definiert — also vor der Definition der päpstlichen Unfehlbarkeit durch das Vaticanum I (1870). Dieser Akt wird allgemein rückblickend als ex cathedra anerkannt. Siehe den Ignispedia-Artikel dogme-immaculee-conception.
17Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 749 § 1, über die Unfehlbarkeit des Römischen Pontifex, «wenn er als oberster Hirte und Lehrer aller Gläubigen […] eine Lehre über Glaube oder Sitten durch einen endgültigen Akt verkündet».
18Katechismus der Katholischen Kirche, § 891, über die Unfehlbarkeit des Römischen Pontifex, «wenn er durch einen endgültigen Akt eine Lehre über Glaube und Sitten verkündet»; die Unfehlbarkeit ist ein Charisma der Bewahrung vor Irrtum, keine Inspiration und keine neue Offenbarung.
19Pius XII., Enzyklikschreiben Deiparae Virginis Mariae an die Bischöfe der ganzen Welt, 1. Mai 1946. Es stellt zwei Fragen: Kann die leibliche Aufnahme als Dogma definiert werden, und wünschen es Klerus und Volk? AAS 42 (1950), S. 782-783; Text auf vatican.va.
20 21Zum Ergebnis der Befragung von 1946-1950: Der befragte Episkopat zählte in der Größenordnung von 1 200 residierenden Bischöfen, und die Antworten waren fast einmütig bejahend; nur etwa zwanzig enthielten einen Vorbehalt, meist zur Gelegenheit einer Definition und nicht zur Wahrheit der Aufnahme Mariens. Die genauen Zahlen schwanken je nach Quelle leicht (≈ 1 181 bis 1 191 Antworten), konvergieren aber in der Fast-Einmütigkeit. Vgl. Munificentissimus Deus, Nr. 12, und die Geschichtsschreibung der Definition.
22Pius XII., Munificentissimus Deus, Nr. 12: Die Bischöfe «gaben auf die eine wie auf die andere Frage eine fast einmütig bejahende Antwort». Das innere Zitat übernimmt Apg 20, 28.
23Pius XII., Munificentissimus Deus, Nr. 8-10, über die «postulata» (Bittschriften), die der Heilige Stuhl zwischen 1870 und 1950 erhalten hat: Gesuche von Bischöfen, Kardinälen, Kapiteln, mariologischen Kongressen, Universitäten und sehr zahlreichen Gläubigen, die um die Definition baten.
24Zum sensus fidei / sensus fidelium siehe Vaticanum II, Lumen Gentium, Nr. 12: «Die Gesamtheit der Gläubigen […] kann im Glauben nicht irren», von den Bischöfen «bis zu den letzten gläubigen Laien», indem sie eine allgemeine Übereinstimmung in Sachen des Glaubens und der Sitten bekundet.
25Pius XII., Munificentissimus Deus, Nr. 8 (Text der Bittschriften, die «von allen Teilen der Welt» dem Apostolischen Stuhl zuströmten).
26Pius XII., Munificentissimus Deus, Nr. 38: Es scheine undenkbar, Maria, die Christus empfangen, geboren und genährt hat, als von ihm getrennt zu denken, «dem Leibe nach, wenn auch nicht der Seele nach, nach diesem irdischen Leben». Text auf vatican.va (amtliche englische Fassung: « It seems impossible to think of her… as being apart from him in body… after this earthly life. »).
27Pius XII., Munificentissimus Deus, Nr. 39: Seit dem 2. Jahrhundert bezeichnen die Väter Maria als die «neue Eva», aufs innigste mit Christus verbunden im Kampf gegen den höllischen Widersacher, den das Protoevangelium (Gen 3, 15) ankündigt — ein Kampf, der in den «Sieg über Sünde und Tod» münden sollte; wie die glorreiche Auferstehung Christi das endgültige Zeichen dieses Sieges war, sollte der Kampf Mariens «in der Verherrlichung ihres jungfräulichen Leibes enden».
28Pius XII., Munificentissimus Deus, Nr. 5: «Durch ein schlechthin einzigartiges Privileg hat sie die Sünde durch ihre Unbefleckte Empfängnis voll besiegt, und darum war sie nicht dem Gesetz unterworfen, das [die übrigen] in der Verwesung des Grabes festhält». Die Beweisführung verknüpft ausdrücklich die Unbefleckte Empfängnis (Bewahrung vor der Sünde) mit der Bewahrung Mariens vor der leiblichen Verwesung.
29Pius XII., Munificentissimus Deus, Nr. 41 (deutsche Übersetzung nach dem amtlichen Text; amtliche englische Fassung: « This truth… is based on the Sacred Writings, which is thoroughly rooted in the minds of the faithful, which has been approved in ecclesiastical worship from the most remote times. »). Vatican.va. Pius XII. gründet die Definition auf das Ganze Schrift-Überlieferung-Liturgie, nicht auf einen einzelnen Vers.
30Katechismus der Katholischen Kirche, § 966: Die Aufnahme Mariens ist «eine einzigartige Teilhabe an der Auferstehung ihres Sohnes und eine Vorwegnahme der Auferstehung der übrigen Christen». Verbindung mit der Auferstehung des Fleisches (Apostolisches Glaubensbekenntnis) und mit der Unbefleckten Empfängnis (Maria wird in der Definition selbst «die Unbefleckte» genannt).
32Zur erörterten Frage nach Marias Tod (Dormitio): Die östliche Überlieferung spricht von koimesis (Entschlafen) und setzt einen Tod mit nachfolgender Auferstehung und Erhebung voraus; einige Theologen (die «Immortalisten») haben vertreten, Maria sei erhoben worden, ohne zu sterben. Die Formel «expleto terrestris vitae cursu» wurde gewählt, um zwischen diesen Positionen nicht zu entscheiden.
33Die Redaktion der Formel «nach Vollendung des Laufs ihres irdischen Lebens» (expleto terrestris vitae cursu) wird in der Literatur zu Munificentissimus Deus als bewusst neutral zur Frage nach Marias Tod anerkannt. Vgl. Analysen der Konstitution und Geschichtsschreibung der Definition von 1950.
34Die gemeinsame Auffassung, im Osten wie im Westen, und die persönliche Ansicht Pius' XII. halten fest, dass Maria durch den Tod gegangen ist — nicht als Strafe der Sünde (von ihr war sie durch die Unbefleckte Empfängnis bewahrt), sondern aus Gleichförmigkeit mit Christus, ihrem Sohn, der gestorben und auferstanden ist. Das Dogma selbst definiert diesen Punkt nicht. Siehe den Ignispedia-Artikel assomption zur ausführlichen Erörterung.
35Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 750 § 1: Die als göttlich geoffenbart vorgelegten Wahrheiten, sei es vom feierlichen Lehramt, sei es vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt, «sind mit göttlichem und katholischem Glauben zu glauben». Die Aufnahme Mariens gehört seit 1950 zu dieser Kategorie.
36Pius XII., Munificentissimus Deus, Nr. 45: Schlusswarnung, wonach jeder, der «es wagen sollte, freiwillig zu leugnen oder in Zweifel zu ziehen», was definiert wurde, «vollständig vom göttlichen und katholischen Glauben abgefallen ist».
37Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 751: Definition der Häresie als «die hartnäckige Leugnung einer mit göttlichem und katholischem Glauben zu glaubenden Wahrheit nach empfangener Taufe oder der hartnäckige Zweifel an ihr». Apostasie und Schisma werden dort ebenfalls definiert.
38Vaticanum I, Pastor Aeternus, Kap. 4 (Denzinger-Hünermann Nr. 3074): Die Definitionen des Römischen Pontifex sind unabänderlich «aus sich selbst, und nicht aus der Zustimmung der Kirche» (ex sese, non autem ex consensu Ecclesiae irreformabiles). Die Formel besagt, dass die Autorität Petri genügt, die Definition zu garantieren, nicht dass der Papst gegen die Kirche handeln würde.
39Weithin rezipierte theologische Lesart des Zusammenhangs von 1950: Nach zwei Weltkriegen, den Vernichtungslagern und dem ersten atomaren Jahrzehnt bejaht die Verkündigung der Verherrlichung des Leibes Mariens die Würde des menschlichen Leibes und die Hoffnung auf die Auferstehung des Fleisches. Vgl. Kommentare zum Fest der Aufnahme Mariens und spätere päpstliche Homilien.
40Präfation der Messe der Aufnahme Mariens, Missale Romanum (geltende Form), die die in den Himmel erhobene Maria als «Zeichen sicherer Hoffnung und des Trostes» für das pilgernde Gottesvolk vorstellt. Vgl. Lumen Gentium, Nr. 68.
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