Die Frage kehrt unaufhörlich wieder, sobald man sich der Spiritualität des Göttlichen Willens nähert: «Sind Luisas Schriften denn nun von der Kirche anerkannt?» Hinter dieser Frage steht oft eine berechtigte Sorge — sich nicht in einer zweifelhaften Mystik zu verirren — aber auch ein häufiges Missverständnis des Wortes «anerkannt». Zum Verständnis: «Gottes Willen tun» heißt, Gott mit unserem kleinen Willen zu gehorchen; «im Göttlichen Willen leben» heißt, seinen Willen zu empfangen, damit er in uns lebt und handelt, als ein und derselbe Wille. Viele stellen sich vor, ein mystischer Text sei entweder «anerkannt» in dem Sinne, dass die Kirche jede Zeile als Gottes Wort garantieren würde, oder «verurteilt» in dem Sinne, dass er häretisch und verboten wäre. Die katholische Wirklichkeit ist feiner, und genau diese Feinheit muss man verstehen, um ehrlich zu antworten.
Dieser Artikel arbeitet nicht das Dossier der lehrmäßigen und geistlichen Einwände gegen Luisa auf: Diese Arbeit, Zitat für Zitat, wird im Artikel Antworten auf die Einwände gegen das Werk Luisa Piccarretas geleistet. Hier wird eine einfachere und grundlegendere Frage beantwortet: Was bedeutet «anerkennen» für die Kirche, und wo genau stehen Luisas Schriften auf dieser Skala? Die Antwort erfolgt in drei Schritten: die Grammatik der kirchlichen Anerkennung verstehen; die wirkliche Geschichte der Siegel, des Index und der Seligsprechungsursache neu lesen; daraus ableiten, was ein Katholik heute rechtmäßig mit diesen Texten anfangen kann.
Was bedeutet «von der Kirche anerkannt»?
Bevor von Luisa die Rede ist, muss das zentrale Missverständnis ausgeräumt werden. Das Wort «Anerkennung» deckt in der katholischen Kirche sehr verschiedene Wirklichkeiten ab, die keineswegs denselben Grad an Autorität binden.
Öffentliche Offenbarung abgeschlossen, private Offenbarungen offen
Die erste Unterscheidung ist dogmatisch. Die öffentliche Offenbarung — Gegenstand des Glaubens aller — ist mit dem Tod des letzten Apostels abgeschlossen. Der Katechismus der Katholischen Kirche ist eindeutig: «Die christliche Heilsordnung wird als der Neue und endgültige Bund niemals vergehen, und es ist keine neue öffentliche Offenbarung vor der herrlichen Erscheinung unseres Herrn Jesus Christus zu erwarten» (KKK 66).
Luisas Schriften gehören nicht zu dieser öffentlichen Offenbarung. Sie fallen unter das, was die Kirche Privatoffenbarungen nennt, deren Status im folgenden Paragraphen des Katechismus bestimmt wird:
«Im Laufe der Jahrhunderte hat es Offenbarungen gegeben, die man "private" nennt; einige von ihnen sind von der Autorität der Kirche anerkannt worden. Sie gehören jedoch nicht zum Glaubensgut. Ihre Aufgabe ist es nicht, die endgültige Offenbarung Christi zu "verbessern" oder zu "vervollständigen", sondern zu helfen, in einer bestimmten Geschichtsepoche voller aus ihr zu leben.» — Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 67[1]
Dieser Punkt ist entscheidend, um das Folgende zu verstehen. Selbst anerkannt fügt eine Privatoffenbarung dem Credo nichts hinzu. Sie kann das Evangelium niemals korrigieren; bestenfalls hilft sie, aus ihm zu leben. Zu fragen, ob Luisas Schriften «anerkannt» seien, wie man fragen würde, ob ein Dogma definiert sei, heißt also, eine falsch kalibrierte Frage zu stellen: Keine Privatoffenbarung, selbst die berühmteste nicht — Lourdes, Fatima, das Heiligste Herz, die Göttliche Barmherzigkeit — ist jemals in diesem Sinne «anerkannt».
Kein Gläubiger ist verpflichtet, eine Privatoffenbarung zu glauben
Daraus folgt eine Konsequenz, die viele nicht kennen: Niemand in der Kirche ist verpflichtet, eine Privatoffenbarung zu glauben, sei sie auch voll anerkannt. Das gilt für Fatima wie für alles Übrige. Das Dikasterium für die Glaubenslehre hat es mit Nachdruck wiederholt, als es seine Verfahrensnormen zur Unterscheidung mutmaßlich übernatürlicher Phänomene vorstellte, veröffentlicht am 17. Mai 2024 und unterzeichnet von Kardinal Víctor Manuel Fernández: Selbst im Fall eines Nihil obstat würden «solche Phänomene nicht zu Gegenständen des Glaubens — das heißt, die Gläubigen sind nicht verpflichtet, ihnen ihre Zustimmung zu geben»[2].
Diese Freiheit ist kein Laxismus: Sie schützt den absoluten Vorrang des Evangeliums. Eine Privatoffenbarung wird als geistliche Hilfe angeboten, niemals als Glaubensartikel auferlegt. Der Gläubige bleibt frei, sich ihr anzuschließen oder nicht, sofern er weder dem Glauben noch den Sitten widerspricht. Dieses Raster gilt uneingeschränkt für Luisa: Die Spiritualität des Göttlichen Willens wird angeboten, niemals auferlegt.
Die Grade der Anerkennung: vom Nihil Obstat bis zur Heiligsprechung
Es bleibt zu verstehen, was die Kirche konkret tut, wenn sie sich über Schriften ausspricht. Sie verfügt über mehrere Instrumente, die weder dieselbe Tragweite noch denselben Urheber haben. Der Artikel Nihil Obstat und Imprimatur legt ihre kanonische Ordnung im Einzelnen dar (Canones 823 bis 832 des Codex des kanonischen Rechtes von 1983); hier wird nur das Wesentliche in Erinnerung gerufen.
| Kirchlicher Akt | Wer ihn setzt | Was er garantiert | Was er nicht garantiert |
|---|---|---|---|
| Nihil Obstat | Der Diözesanzensor (censor librorum) | Das Buch enthält nichts gegen Glaube oder Sitten | Weder den übernatürlichen Ursprung noch die Richtigkeit jeder Tatsache |
| Imprimatur | Der Ortsbischof | Offizielle Erlaubnis zu Druck und Verbreitung | Weder Billigung des geistlichen Inhalts noch Zustimmung des Bischofs |
| Nulla Osta (Heiligsprechungsursache) | Die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse (1994), dann das Dikasterium für die Glaubenslehre (2024) | Kein Glaubensirrtum hindert das Voranschreiten der Ursache | Weder die Seligsprechung noch die Echtheit der Visionen |
| Ehrwürdig / Selig / Heilig | Der Papst | Heroizität der Tugenden, dann Heiligkeit der Person | Niemals die zeilenweise «Anerkennung» seiner Schriften |
Die Lehre dieser Tabelle ist konstant: Alle diese Akte betreffen die Erlaubtheit und die Person, niemals eine Garantie göttlicher Inspiration des Textes. Die kanonische Ordnung der Bücher (Canones 823 bis 832, im Einzelnen im Artikel Nihil Obstat und Imprimatur) ist eindeutig: Ein Imprimatur ist in keiner Weise eine Billigung des Inhalts, der Meinungen oder der geäußerten Behauptungen — es ist eine bloße Druckerlaubnis, erteilt nach der Feststellung, dass sich darin nichts dem Glauben und den Sitten Widersprechendes findet. Genau dieses Niveau — und nur dieses — muss man vor Augen haben, um Luisas Schriften zu beurteilen.
Eine Präzisierung zu den Normen von 2024
Eine methodische Bemerkung drängt sich auf, denn die Verwechslung liegt nahe. Die oben erwähnten Normen vom 17. Mai 2024 betreffen zunächst Erscheinungen und übernatürliche Phänomene (Wallfahrtsorte, öffentliche Botschaften). Sie führen sechs mögliche Schlussfolgerungen ein, darunter ein «Nihil obstat», das Zeichen eines Wirkens des Geistes anerkennt, ohne sich zum übernatürlichen Ursprung zu äußern[3]. Luisas Dossier fällt nicht unter dieses Verfahren: Es schreitet auf dem Weg einer Seligsprechungsursache voran, in der die Prüfung der Schriften demselben Dikasterium anvertraut ist, aber in einem eigenen Rahmen. Beide Logiken treffen sich jedoch in der Sache: In der heutigen Kirche bedeutet einen Mystiker zu «anerkennen» gewöhnlich festzustellen, dass kein schweres lehrmäßiges Hindernis der Verehrung oder der Ursache entgegensteht — nicht zu bescheinigen, dass jedes Wort vom Himmel kommt.
Haben Luisas Schriften Anerkennungen erhalten?
Die Ausgangsfrage kann nun mit den richtigen Werkzeugen wieder aufgenommen werden. Und die dokumentarische Antwort ist klar: Ja, Luisas Schriften haben seit Beginn des 20. Jahrhunderts eine fortlaufende Reihe diözesaner und päpstlicher Akte erhalten.
Ein Bündel kirchlicher Akte (1898-1937)
Die von der Libreria Editrice Vaticana veröffentlichte Biographie (Maria Rosaria Del Genio, The Sun of My Will) liefert die Chronologie[4]: päpstliche Reskripte von 1898 und 1905, diözesane Nihil Obstat und Imprimaturs von 1926 bis 1937, dann römisches Nihil obstat von 1994 und Nulla Osta von 2024. Die erste Welle, rein diözesan und päpstlich, läuft von 1898 bis 1937.
- 8. März 1898Indult Leos XIII.
Papst Leo XIII. erlaubt per Reskript die Feier der Messe im Haus der bettlägerigen Luisa — Hausmesserlaubnis, keine Anerkennung von Schriften. Privileg erweitert durch den heiligen Pius X. am 23. Mai 1905, im selben Rahmen.
- 6. August 1926Nihil Obstat des heiligen Hannibal Maria di Francia
Per Dekret 1926 zum kirchlichen Zensor ernannt, unterzeichnet der Heilige das Nihil Obstat über die ersten achtzehn handschriftlichen Bände des Buches des Himmels — neunzehn Hefte waren zum Kopieren nach Messina gebracht worden, und das Siegel ist in die ersten achtzehn eingetragen[5].
- 1926-1937Aufeinanderfolgende Imprimaturs
Msgr. Giuseppe Maria Leo (Trani), Msgr. Giuseppe Batignani (Montepulciano, Provinz Siena) und der erzbischöfliche Delegat von Tarent setzen ihre Siegel auf die gedruckten Ausgaben der Schriften, bis zum 24. November 1937.
Insgesamt deckt dieses Aktbündel — päpstliche Reskripte von 1898 und 1905, diözesane Siegel von 1926 bis 1937 (1926, 1930, 1932, 1933, 1934 und 1937) — fast vierzig Jahre ab, vor dem römischen Nihil obstat von 1994 und dem Nulla Osta von 2024[6]. Zwei Päpste haben die Messe in ihrem Haus erlaubt: Leo XIII. per Reskript vom 8. März 1898, dann der heilige Pius X., der sie am 23. Mai 1905 erweiterte[7]. Diese päpstlichen Reskripte — Hausmesserlaubnisse, keine Buchanerkennungen — kanonisieren den Inhalt nicht, so wenig wie es ein Imprimatur tut; und nur die Siegel von 1926 betreffen die Manuskripte, die von 1930 bis 1937 die gedruckten Ausgaben[8]. Es bleibt, dass Luisas Schriften vor 1938 ausdrückliche Erlaubnisse der zuständigen kirchlichen Autorität genossen haben: auf den Manuskripten 1926, dann auf den gedruckten Ausgaben.
Das Nihil Obstat des heiligen Hannibal Maria di Francia (6. August 1926)
Unter diesen Akten hat einer ein einzigartiges Gewicht, weil er von einem heiliggesprochenen Heiligen stammt. Der heilige Hannibal Maria di Francia (1851-1927), Gründer der Rogationisten vom Herzen Jesu, trat Anfang der 1910er Jahre mit Luisa in Beziehung: Das Datum ihrer ersten Begegnung ist unbekannt, und der erste erhaltene Brief datiert vom 20. März 1911. Per Dekret 1926 zum «kirchlichen Zensor» ihrer Schriften ernannt, ließ er ihre Hefte in Messina kopieren, klärte dunkle Ausdrücke und korrigierte die Rechtschreibung — ohne jemals ihr geistlicher Leiter zu sein, außer für die Veröffentlichung ihrer Schriften. (Das Jahr 1908, das in diesem Zusammenhang manchmal genannt wird, ist in Wirklichkeit das der Visite von Msgr. Carrano bei Luisa, am 23. Januar 1908[9].) Am 6. August 1926 setzte er sein Nihil Obstat auf die ersten achtzehn handschriftlichen Bände des Buches des Himmels — noch heute liest man, von seiner Hand, «nihil obstat. Canonicus Annibale M. Di Francia» auf der letzten Seite dieser Hefte; neunzehn Hefte waren zum Kopieren nach Messina gebracht worden, und das Imprimatur von Msgr. Giuseppe Maria Leo (Sept.-Okt. 1926, das die Veröffentlichung erlaubt) betrifft dieselben ersten achtzehn Bände[10]. In seinem Vorwortentwurf zu den Schriften, datiert Messina, 29. Oktober 1926 (Ein Blick auf die Schriften der frommen Verfasserin der Passionsuhr) — unveröffentlicht gebliebener Text, der selbst die Veröffentlichung von mehr als zwanzig handschriftlichen Bänden ankündigt — stellt er diese Offenbarungen als berufen dar, Heilige von erhabenerer Vollkommenheit zu bilden als alle Heiligen, die je gelebt haben[11].
Seine Heiligsprechung durch den heiligen Johannes Paul II. am 16. Mai 2004[12] kanonisiert Luisas Werk selbstverständlich nicht — die Heiligsprechung betrifft die Tugenden einer Person, nicht die Bücher, die sie unterstützt hat. Aber sie bezeugt öffentlich die Heiligkeit und das gewöhnliche Unterscheidungsvermögen des Hauptbürgen dieses Werkes. Das Einzelne dazu wird im Artikel Heiliger Hannibal Maria di Francia entfaltet.
Was diese Siegel beweisen — und nicht beweisen
Hier gilt es, beide Enden mit Strenge festzuhalten. Diese Anerkennungen beweisen nicht, dass das ganze Buch des Himmels Gottes Wort ist: Kein Nihil Obstat erhebt diesen Anspruch. Aber sie widerlegen die Vorstellung, die Kirche hätte Luisa stets auf Distanz gehalten oder ihre Schriften grundsätzlich für verdächtig befunden. Zwischen der übernatürlichen Garantie (die die Kirche einer Privatoffenbarung niemals gibt) und der Verurteilung (die die Einwender in der Index-Episode zu lesen glauben) gibt es einen weiten Raum: den der kirchlich erlaubten Lektüre. In diesem Raum haben sich Luisas Schriften von Anfang an befunden.
Die Index-Episode von 1938: eine endgültige Verurteilung?
Es ist das Argument, das man am häufigsten entgegenhält: «Luisa ist auf den Index gekommen; also sind ihre Schriften verurteilt.» Der Einwand scheint stark; er ist historisch unzutreffend. Dieser Artikel gibt das Wesentliche; das kanonische Detail findet sich in Antworten auf die Einwände.
Drei betroffene Bücher in allen ihren Ausgaben — nicht die 36 Bände
Das Dekret des Heiligen Offiziums vom 13. Juli 1938 unter Pius XI. setzt nicht das gesamte Buch des Himmels auf den Index. Wort für Wort (AAS 30 [1938], S. 318) verurteilt es und lässt in den Index eintragen «libros, qui sequuntur, ab Aloysia Piccareta conscriptos et aliorum cura variis in locis pluries editos» — die folgenden Bücher, von Luisa Piccarreta verfasst und an verschiedenen Orten, mehrfach, durch die Sorge anderer Personen herausgegeben — nämlich drei namentlich genannte gedruckte Bücher in allen ihren Ausgaben: L'Orologio della Passione di Nostro Signor Gesù Cristo, con un Trattato sulla Divina Volontà (die Stunden der Passion — alle Ausgaben, einschließlich der vier von dem heiligen Hannibal besorgten); Nel Regno della Divina Volontà (Im Reich des Göttlichen Willens); La Regina del Cielo nel Regno della Divina Volontà (Die Himmelskönigin im Reich, auf Französisch verbreitet als Die Jungfrau Maria im Reich des Göttlichen Willens)[13]. Keiner der 36 handschriftlichen Bände von Luisas Tagebuch wird vom Dekret genannt.
Was das Heilige Offizium an den Ausgaben beanstandete
Die Entscheidung vom 13. Juli 1938 — approbiert von Pius XI. am 14. Juli, Dekret Proscriptio Librorum vom 31. August 1938, veröffentlicht im L'Osservatore Romano vom 11. September[14] — muss mit ihren Motiven gelesen werden. Nach der Biographie Del Genios prangert der L'Osservatore Romano vom 11. September 1938 in diesen Büchern eine «falsche und gefährliche Mystik» und einen Göttlichen Willen an, der «in übertriebener und irriger Weise gesehen» werde (S. 155-156); und Msgr. Leo veröffentlicht, das Heilige Offizium habe wissen lassen, es sei «nichts Übernatürliches» in den Luisa zugeschriebenen Tatsachen (S. 157)[15]. Don Calvi gibt selbst in seinem Vorwort zu, den Text umstrukturiert und «wesentlich vermehrt» zu haben um neue Schriften, und erklärt, er wolle das Werk auch dem Original «besser entsprechen» lassen[16]; die Verbreitung gerät ohne Einrahmung außer Kontrolle und die Übersetzungen mehren sich, darunter 30 000 in wenigen Monaten abgesetzte deutsche Exemplare[17].
Diese Motive sind ein 1938 gefälltes Klugheitsurteil über damals kursierende Ausgaben, kein endgültiges dogmatisches Verdikt: Der Index selbst hat seit dem 14. Juni 1966 keine Gesetzeskraft mehr[18]; die Prüfung der Schriften — einschließlich der indizierten — war für die Eröffnung der Seligsprechungsursache 1994 verlangt; und das Dikasterium für die Glaubenslehre hat im Juni 2024 geschlossen, dass kein Glaubensirrtum ihrer Verbreitung entgegenstehe, wie sein Brief vom 3. Dezember 2024 bestätigt[19].
Luisas sofortige Unterwerfung
Luisas Reaktion auf das Dekret war der sofortige und vorbehaltlose Gehorsam — genau die umgekehrte Haltung dessen, was man von einer Schwärmerin erwarten würde: Mit eigenhändigem Brief vom 19. September 1938, übermittelt an Msgr. Giuseppe Maria Leo und veröffentlicht im Diözesanblatt, erklärt sie, dem Urteil der Heiligen römischen Kirche ihre absolute, volle und unbedingte Unterwerfung darzubringen und zu missbilligen und zu verurteilen, was das Heilige Offizium in diesen Büchern missbilligt und verurteilt[20].
Am 28. Dezember 1938 hörte Luisa endgültig auf, ihr Tagebuch zu schreiben[21]. Sie lebte noch acht Jahre und zwei Monate in Schweigen und Folgsamkeit, bis zu ihrem Tod am 4. März 1947 — ohne Auflehnung, ohne schismatische Gruppe, ohne Widerspruch. Dieser Gehorsam ist an sich ein gewichtiges kirchliches Zeichen.
1931: die Einstellung der Veröffentlichung des Tagebuchs
Das Dekret von 1938 kam nicht ohne Vorgeschichte. Schon 1931 war infolge einer an das Heilige Offizium gerichteten Beschwerde die Veröffentlichung des Tagebuchs eingestellt worden[22]. Luisa gehorchte und hörte auf zu verbreiten.
21. Mai 1938: die Beschlagnahme der Hefte
Am 21. Mai 1938 wurden die 34 handschriftlichen Hefte beschlagnahmt und in die Archive des Heiligen Offiziums überführt[23]. Sie blieben dort nicht für immer eingeschlossen: Kopien wurden 1996 der Erzdiözese Trani für die Instruktion der Seligsprechungsursache übergeben, deren Prüfung der Schriften — einschließlich der indizierten — verlangt war; und das Dikasterium für die Glaubenslehre wird im Juni 2024 schließen, dass kein Glaubensirrtum ihrer Verbreitung entgegenstehe[24].
Der 1966 abgeschaffte Index
Schließlich hat das Index-Argument seine rechtliche Tragweite verloren. Mit Notifikation vom 14. Juni 1966 unter dem heiligen Paul VI. erklärte die Glaubenskongregation, der Index librorum prohibitorum habe keine kirchliche Gesetzeskraft mehr, behalte aber einen moralischen Warnwert[25]. Ein einst eingetragenes Buch ist also seit 1966 nicht mehr Gegenstand eines kanonischen Verbots im klassischen Sinn.
Vorsichtsmaßnahmen, dann Neuprüfung: vergleichbare Wege
Am aufschlussreichsten ist, dass Luisas Weg — Vorsichtsmaßnahme, dann Neuprüfung — nichts Außergewöhnliches hat: Man findet ihn in verschiedenen Formen bei mehreren großen Mystikern des 20. Jahrhunderts wieder.
| Mystiker | Restriktive Maßnahme | Späterer Ausgang |
|---|---|---|
| Pater Pio | In seinem öffentlichen Wirken durch das Heilige Offizium eingeschränkt (1931)[26] | Einschränkungen im Juli 1933 aufgehoben; 2002 heiliggesprochen |
| Heilige Faustina Kowalska | Notifikation vom 6. März 1959, die die Verbreitung der Schriften und Bilder untersagt, die die Verehrung «in den von Schwester Faustina vorgeschlagenen Formen» darstellen[27] | Verbot 1978 aufgehoben; 2000 heiliggesprochen |
| Mutter Yvonne-Aimée de Malestroit | Vatikanisches Moratorium über die Ursache und die Veröffentlichungen (1960) | 1980-1981 für die Studie von P. Laurentin gelockert; Ursache nicht zum Abschluss geführt[28] |
| Luisa Piccarreta | Dekret des Heiligen Offiziums über drei Bücher in allen ihren Ausgaben (1938) | Ursache 1994 eröffnet; Nulla Osta des DDF 2024 |
Der Fall der heiligen Faustina ist am sprechendsten: Ihr Kleines Tagebuch, von der Notifikation von 1959 betroffen, ist heute einer der meistverbreiteten geistlichen Texte der Welt, und die Verehrung der Göttlichen Barmherzigkeit, die es trägt, ist in den universalen liturgischen Kalender eingetragen. Eine Vorsichtsmaßnahme war für die Kirche niemals ein endgültiges Urteil über die Heiligkeit eines Mystikers.
Wo steht die Kirche heute?
Hier findet sich die wirklich entscheidende — und jüngste — Antwort. Denn über die alten Siegel und die Episode von 1938 hinaus hat sich die Kirche 2024 erneut und öffentlich geäußert.
Die Suspendierung: Unklarheiten, keine Irrtümer
Luisas Seligsprechungsursache — Diözesantribunal, konstituiert am 5. November 1994 durch Msgr. Carmelo Cassati, Erzbischof von Trani-Barletta-Bisceglie, und feierlich installiert am 20. November 1994 in der Mutterkirche von Corato, nach dem Nihil obstat der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, erhalten am 25. Februar 1994[29] — wurde suspendiert. Der vom Postulator Msgr. Paolo Rizzi in seinem Kommuniqué vom 10. August 2024 öffentlich gemachte Grund war nicht die Entdeckung von Irrtümern: 2019 hatte das Dikasterium für die Glaubenslehre, dem Spiritualität, Denken und Schriften der Dienerin Gottes vorgelegt worden waren, Unklarheiten theologischer, christologischer und anthropologischer Natur signalisiert, die, ohne an sich Glaubensirrtümer zu sein, eine vertiefte Bewertung erforderten[30]. Die Nuance ist entscheidend: Die Kirche wollte klären, nicht verurteilen.
Januar 2024: die Mahnung an die Bischöfe Frankreichs
In diesem Zusammenhang schreibt am 24. Januar 2024 Msgr. Benoît Bertrand — damals Bischof von Mende und Präsident der Glaubenskommission der Französischen Bischofskonferenz — an die Bischöfe Frankreichs: Die geführte Prüfung habe nicht dazu geführt, das Nihil obstat für die Fortführung der Ursache zu gewähren; die festgestellten Schwierigkeiten seien theologischer, christologischer und anthropologischer Ordnung; und es gelte, angesichts möglicher Verwirrungen die Gewissen der Gläubigen zu erleuchten[31]. Die Note — veröffentlicht namentlich von den Diözesen Bordeaux und Belley-Ars — lädt ein, diese Spiritualität «in der Perspektive des Geheimnisses der Herrlichkeit und der barmherzigen Liebe darzustellen, um heterodoxe und irreführende Deutungen der christlichen Botschaft zu vermeiden».
Das Nulla Osta des Dikasteriums für die Glaubenslehre (Juni 2024)
Die erhellenden Antworten der Postulation auf diese Bemerkungen, mit der Unterstützung eines in Mystik erfahrenen Theologen, erlaubten es dem Dikasterium für die Glaubenslehre zu schließen, dass sich in den Schriften und im Denken der Dienerin Gottes keine offenkundig der Lehre der Kirche widersprechende Behauptung finde. Im Juni 2024 erteilte es das Nulla Osta zur Wiederaufnahme der Ursache, förmlich notifiziert an die Postulation durch das Dikasterium für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse am 8. Juli 2024[32]. Die Seligsprechungsursache ist also seit diesem Datum wieder aktiv.
Der Curbelié-Brief vom 3. Dezember 2024: «kein Glaubensirrtum»
Für den französischsprachigen Episkopat ist der klarste Akt ein offizieller Brief des Dikasteriums, der auf das Ersuchen um Klärung antwortet, das Msgr. Benoît Bertrand, Präsident der Glaubenskommission, am 30. Oktober 2024 an es gerichtet hatte. Msgr. Philippe Curbelié, Untersekretär des DDF, schreibt darin:
«Wie Sie wissen, hat dieses Dikasterium im Monat Juni 2024 sein Nulla Osta für die Fortführung der Selig- und Heiligsprechungsursache der Dienerin Gottes Luisa Piccarreta erteilt, ohne einen Glaubensirrtum in ihren Schriften festzustellen, der ihre Verbreitung verhindern würde.» — Msgr. Philippe Curbelié, Brief vom 3. Dezember 2024 an Msgr. Benoît Bertrand, Prot. N. 94/37 — 102675[33]
Derselbe Brief warnt jedoch nicht vor den Schriften selbst, sondern vor ihrer «unkontrollierten Verbreitung […], oft übersetzt und mit heterodoxen Deutungen manipuliert», und vor Gruppen, die «mitunter von einer unbesonnenen Verehrung» der Dienerin Gottes geprägt seien; um jedes Missverständnis auszuräumen, verlangt das Dikasterium eine offizielle, typische und kritische Ausgabe mit Einführung und erläuternden Anmerkungen[34].
Diese Formel — «ohne einen Glaubensirrtum in ihren Schriften festzustellen, der ihre Verbreitung verhindern würde» — bindet die Verantwortung der zuständigen lehramtlichen Autorität. Sie bedeutet nicht, dass jede französische Übersetzung zuverlässig sei, noch dass jede populäre Deutung richtig sei. Sie bedeutet, dass die Lehre des ursprünglichen Corpus, erhellt durch die Antworten der Postulation mit Hilfe eines in Mystik erfahrenen Theologen, keinen Glaubensirrtum im technischen Sinn aufweist. Das ist für die uns beschäftigende Frage die bis heute maßgeblichste verfügbare Antwort.
Die typische und kritische Ausgabe: die einzige künftige Referenz
Das Dikasterium für die Glaubenslehre hat jedoch eine ausdrückliche Bedingung gestellt: Das Werk muss in einer typischen und kritischen Ausgabe veröffentlicht werden, vorbereitet von der öffentlichen Vereinigung von Gläubigen «Luisa Piccarreta–P.F.D.V.» von Corato, die die Ursache trägt, unter der Aufsicht des Erzbischofs von Trani-Barletta-Bisceglie, begleitet von einer Einführung und Anmerkungen zur Klärung interpretationsanfälliger Ausdrücke[35]. Diese Ausgabe wird die einzig offiziell anerkannte sein, und alle Gruppen des Göttlichen Willens werden sich auf sie beziehen müssen. Die Kirche unterscheidet so deutlich einerseits ein Corpus, dessen Verbreitung kein Glaubensirrtum entgegensteht — mit notwendigen Anmerkungen zu gewissen Stellen — und andererseits die darauf aufgepfropften Deutungsentgleisungen (fehlerhafte Übersetzungen, sektiererische Lesarten): Die Anmerkungen sollen die barmherzige Liebe des Herrn ins Licht rücken, die auf gewissen Seiten durch den historischen Kontext «verdunkelt» sei, und «gewisse Stellen oder besondere Darstellungen […] erklären, die von der Sprache der Zeit beeinflusst sind»[36][37]. Sie lädt ein, Luisa weder zu verurteilen noch unvorsichtig zu verbreiten, sondern sie in ihrem kirchlichen Bett zu empfangen.
Der genaue kanonische Status: Dienerin Gottes
Daher der genaue Status, den es festzuhalten gilt. Luisa Piccarreta ist heute Dienerin Gottes: Ihre Seligsprechungsursache ist offiziell eröffnet und aktiv. Sie ist noch nicht zur Ehrwürdigen, noch Seligen, noch Heiligen erklärt. Ihre Schriften sind nicht im Sinne einer übernatürlichen Garantie «anerkannt» — keine Privatoffenbarung ist das jemals —, aber sie haben von der zuständigen Autorität die Feststellung erhalten, dass kein Glaubensirrtum ihrer Verbreitung entgegensteht.
Kann also ein Katholik Luisas Schriften lesen und aus ihnen leben?
Bleibt die praktische Frage, die sich der Leser wohl wirklich stellt.
Erlaubte Lektüre, kein verpflichtender Glaube
Die Antwort ist im Licht all dessen, was vorausgeht, eindeutig. Ja, ein Katholik kann Luisas Schriften lesen und sein geistliches Leben aus ihnen nähren: Die zuständige Autorität hat darin keinen Glaubensirrtum festgestellt und hat die Ursache wiedereröffnet. Aber — genau wie bei Lourdes, Fatima oder der Göttlichen Barmherzigkeit — ist niemand verpflichtet, daran zu glauben. Sich der Spiritualität des Göttlichen Willens anzuschließen ist eine freie geistliche Wahl, niemals eine Glaubenspflicht. Diese Schriften abzulehnen oder zu ignorieren ist in keiner Weise ein Mangel am katholischen Glauben.
Die Bedingungen einer gesunden Lektüre
Erlaubte Lektüre heißt nicht naive Lektüre. Drei Vorsichtsbedingungen folgen unmittelbar aus den kirchlichen Akten:
- Sich an die vom Dikasterium gewollte typische und kritische Ausgabe halten — die einzig offiziell anerkannte — und sich vor umgearbeiteten Kompilationen, kämpferischen Übersetzungen und unkontrolliert kursierenden Texten hüten: Die 34 handschriftlichen Hefte, im Dikasterium aufbewahrt, sind nicht öffentlich und ihre Lektüre bleibt der Untersuchung vorbehalten[38]. Genau das war der redaktionelle Mangel, den der Index 1938 sanktioniert hatte.
- Das Werk im Ganzen lesen, nicht als Blütenlese aus dem Zusammenhang gerissener «anstößiger» Auszüge: Eine Mystik wird nach ihrer Gesamtstimmigkeit und ihren Früchten beurteilt, nach der evangelischen Regel «an ihren Früchten werdet ihr sie erkennen» (Mt 7, 16).
- Den Geist kirchlichen Gehorsams bewahren, der Luisas eigener war: Diese Texte mit der Kirche empfangen, in Folgsamkeit gegenüber der laufenden Unterscheidung, ohne daraus eine parallele Kapelle zu machen.
Was die Anerkennung noch nicht sagt
Ehrlichkeit gebietet: Das Nulla Osta von 2024 schließt nicht alles ab. Es erklärt Luisa nicht zur Seligen; es entscheidet nicht jede Deutungsfrage; es erkennt sogar an, dass Stellen «mit heterodoxen Deutungen übersetzt und manipuliert» worden sein konnten, was die künftige kritische Ausgabe rechtfertigt. Die kirchliche Unterscheidung über Luisa ist im Gang, nicht abgeschlossen. Aber ihre Richtung ist klar: Die Kirche hat den Einwand des Glaubensirrtums zurückgewiesen, die Ursache wiedereröffnet und dazu aufgerufen, das Werk in Nüchternheit zu empfangen. Das ist das genaue Gegenteil einer Verurteilung.
Zusammenfassung
Sind Luisas Schriften von der Kirche anerkannt? Die ehrliche Antwort hält sich an vier Punkte:
- Keine Privatoffenbarung ist jemals wie ein Dogma «anerkannt». Selbst anerkannt gehört sie nicht zum Glaubensgut (KKK 67), und niemand ist verpflichtet, an sie zu glauben.
- Luisas Schriften haben ein fortlaufendes Bündel kirchlicher Akte erhalten — päpstliche Reskripte von 1898 und 1905, Nihil Obstat von 1926 über die Manuskripte und Siegel über die gedruckten Ausgaben bis 1937, römischer Akt von 1994 — darunter das Nihil Obstat eines heiliggesprochenen Heiligen.
- Die Index-Episode von 1938 betraf nur drei Bücher in allen ihren Ausgaben — mit den oben in Erinnerung gerufenen Klugheitsmotiven von 1938 —, nicht die 36 Bände; und der Index selbst hat seit 1966 keine Gesetzeskraft mehr.
- Im Juni 2024 hat das Dikasterium für die Glaubenslehre sein Nulla Osta erteilt, «ohne einen Glaubensirrtum in ihren Schriften festzustellen, der ihre Verbreitung verhindern würde»; die Wiederaufnahme der Ursache wurde vom Dikasterium für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse am 8. Juli 2024 notifiziert.
Fazit: Ihre Lektüre ist erlaubt, indem man sich an die anerkannte typische und kritische Ausgabe hält und sich vor unkontrolliert kursierenden Texten hütet, ohne für irgendjemanden verpflichtend zu sein — im Ganzen zu empfangen, und mit der Kirche.
Weiterführend
- Antworten auf die Einwände gegen das Werk Luisa Piccarretas — das vollständige Dossier, Einwand für Einwand.
- Luisa Piccarreta (1865-1947) — die Biographie der Dienerin Gottes.
- Das Buch des Himmels — die 36 Bände von Luisas mystischem Tagebuch.
- Nihil Obstat und Imprimatur — die kanonische Ordnung der Buchanerkennungen.
- Heiliger Hannibal Maria di Francia — der Heilige, der Luisas Schriften prüfte.
- Das Dikasterium für die Glaubenslehre — das zuständige römische Organ.
- Der Göttliche Wille — das Herz von Luisas Spiritualität.
Anmerkungen und Quellen
Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 67 (und Nr. 66 zum Abschluss der öffentlichen Offenbarung), offizieller Text auf vatican.va: Status der Privatoffenbarungen, die nicht zum Glaubensgut gehören und die endgültige Offenbarung Christi weder verbessern noch vervollständigen können.
1Dikasterium für die Glaubenslehre, Verfahrensnormen zur Unterscheidung mutmaßlich übernatürlicher Phänomene, 17. Mai 2024, Nr. 12, offizieller Text auf vatican.va: Selbst im Fall eines Nihil obstat «würden solche Phänomene nicht zu Gegenständen des Glaubens — das heißt, die Gläubigen sind nicht verpflichtet, ihnen ihre Zustimmung zu geben».
2Dikasterium für die Glaubenslehre, Verfahrensnormen zur Unterscheidung mutmaßlich übernatürlicher Phänomene, 17. Mai 2024 (in Kraft seit 19. Mai 2024), unterzeichnet von Kard. Víctor Manuel Fernández und approbiert von Papst Franziskus, Volltext auf vatican.va: sechs mögliche Schlussfolgerungen — Nihil obstat, Prae oculis habeatur, Curatur, Sub mandato, Prohibetur et obstruatur, Declaratio de non supernaturalitate.
3Maria Rosaria Del Genio, The Sun of My Will — Luisa Piccarreta. An Ordinary Life Outside the Ordinary, Libreria Editrice Vaticana, Vatikanstadt, 2015 (Nachdr. 2019 und 2021), engl. Übers. von Carol Glatz, ISBN 978-88-209-9674-1, Vorwort von Kard. José Saraiva Martins; Chronologie der kirchlichen Akte, S. 233-239 (Indult 1898 und Erweiterung 1905: S. 234; tägliches Reskript von 1908: S. 234; Nihil obstat vom 6. August 1926 und Imprimatur Sept.-Okt. 1926: S. 235; Imprimaturs 1930-1937: S. 235-236; Dekret und Maßnahmen von 1938: S. 237; Nihil obstat der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, Februar 1994: S. 238). Das Wort «Indult» übernimmt die Chronologie selbst: per Reskript Leos XIII. gewährtes Indultgesuch, 8. März 1898.
4 6 7 9Maria Rosaria Del Genio, The Sun of My Will — Luisa Piccarreta, Libreria Editrice Vaticana: In den Bänden 1 bis 18 des Tagebuchs trägt die letzte Seite jedes Heftes von der Hand des heiligen Hannibal «nihil obstat. Canonicus Annibale M. Di Francia», mit dem Imprimatur von Msgr. Giuseppe Maria Leo von Trani (Chronologie, S. 235: Nihil obstat vom 6. August 1926 und Imprimatur Sept.-Okt. 1926 über die ersten 18 handschriftlichen Bände; die Erzählung präzisiert, dass 19 Bände zum Kopieren nach Messina gebracht worden waren). Nur die Siegel von 1926 betreffen die Manuskripte; die von 1930, 1932, 1933, 1934 und 1937 die gedruckten Ausgaben (S. 235-236).
5 8 10Heiliger Hannibal Maria di Francia, Vorwortentwurf «Ein Blick auf die Schriften der frommen Verfasserin der Passionsuhr» (Uno sguardo agli scritti della pia autrice dell'Orologio della Passione), Messina, 29. Oktober 1926: niemals veröffentlichter Text, bestimmt für die Ausgabe des Tagebuchs — und kein Text «an der Spitze der 4. Messineser Ausgabe» von L'Orologio della Passione (Tipografia Antoniana), erschienen Anfang 1925. Da das italienische Autograph nicht Wort für Wort eingesehen werden konnte, ist das Urteil des Heiligen hier zusammengefasst und nicht zitiert, nach Maria Rosaria Del Genio, a.a.O. (Erzählung, S. 122 zum unveröffentlichten Entwurf; S. 118 zur 4. Messineser Ausgabe).
11Heiliger Johannes Paul II., Homilie der Heiligsprechungsmesse des heiligen Hannibal Maria di Francia, Petersplatz, 16. Mai 2004, Volltext auf vatican.va (die Seite nennt den Ort nicht genau).
12Maria Rosaria Del Genio, The Sun of My Will — Luisa Piccarreta, Libreria Editrice Vaticana: Entscheidung in Generalsitzung des Heiligen Offiziums am Mittwoch, 13. Juli 1938, approbiert von Pius XI. am 14. Juli; Dekret Proscriptio Librorum vom 31. August 1938, veröffentlicht im L'Osservatore Romano vom Sonntag, 11. September 1938 mit dem unsignierten Artikel «False Spiritual Literature»; die drei betroffenen Titel sind dort wiedergegeben (Chronologie, S. 237; Erzählung, S. 154-155: Entscheidung vom 13. Juli, Approbation Pius' XI. am 14. Juli, Dekret vom 31. August, OR vom 11. September). Offizieller Dekrettext: Acta Apostolicae Sedis 30 (1938), S. 318 (DECRETUM — PROSCRIPTIO LIBRORUM, «Feria IV, die 13 Iulii 1938»: drei Bücher «ab Aloysia Piccareta conscriptos et aliorum cura variis in locis pluries editos», Approbation Pius' XI. am 14. Juli, «Datum Romae [...] die 31 Augusti 1938», R. Pantanetti).
13 14 17Maria Rosaria Del Genio, a.a.O.: Der L'Osservatore Romano vom 11. September 1938 beruft sich auf eine «falsche und gefährliche Mystik» und einen Göttlichen Willen, der «in übertriebener und irriger Weise gesehen» werde (Erzählung, S. 155-156); Msgr. Leo veröffentlicht, das Heilige Offizium habe wissen lassen, es sei «nichts Übernatürliches» in den Luisa zugeschriebenen Tatsachen (Erzählung, S. 157).
15Maria Rosaria Del Genio, a.a.O.: Die 5. Ausgabe der Stunden (September 1934) ist gegenüber der letzten Ausgabe Hannibals (1925) «stark umgearbeitet»; Don Calvi erklärt darin, Struktur korrigiert, Teile neu geordnet und das Werk um neue Schriften «wesentlich vermehrt» zu haben, und wolle das Werk auch dem Original «besser entsprechen» lassen; polnische, portugiesische, englische und französische Übersetzungen in Vorbereitung, 30 000 deutsche Exemplare von P. Beda in wenigen Monaten abgesetzt (Vorwort Calvis: Erzählung, S. 144; 5. Ausgabe der Stunden: Erzählung, S. 145-146 und 148; 30 000 deutsche Ex.: Chronologie, S. 237).
16Glaubenskongregation, Notifikation vom 14. Juni 1966 unter dem heiligen Paul VI.: Der Index librorum prohibitorum hat keine kirchliche Gesetzeskraft mehr, behält aber einen moralischen Warnwert.
18 25Msgr. Philippe Curbelié, Titularerzbischof von Utica, Untersekretär des Dikasteriums für die Glaubenslehre, Brief an Msgr. Benoît Bertrand, Bischof von Pontoise und Präsident der Glaubenskommission der Französischen Bischofskonferenz, datiert 3. Dezember 2024, Prot. N. 94/37 — 102675, in Antwort auf dessen Ersuchen vom 30. Oktober 2024: Bestätigung des vom DDF im Juni 2024 gewährten Nulla Osta («Wie Sie wissen, hat dieses Dikasterium im Monat Juni 2024 sein Nulla Osta erteilt…») und Feststellung, dass in den Schriften der Dienerin Gottes Luisa Piccarreta kein Glaubensirrtum festgestellt wurde; Warnung vor der unkontrollierten Verbreitung der Schriften und den Gruppen, die «mitunter von einer unbesonnenen Verehrung» geprägt seien, mit der Bitte um eine offizielle, typische und kritische Ausgabe, die «gewisse Stellen oder besondere Darstellungen […] erklären, die von der Sprache der Zeit beeinflusst sind».
19 33 34 37Maria Rosaria Del Genio, a.a.O.: eigenhändiger Brief Luisas vom 19. September 1938, veröffentlicht im Erzdiözesanblatt von Trani (Erzählung, S. 157-158; Chronologie, S. 237); Substanz wiedergegeben nach der Reproduktion von Rev. Pablo Martin, Luisa Piccarreta: «La Piccola Figlia della Divina Volontà», Udine, 1992, S. 76. Da der englische Text Del Genios nicht Wort für Wort verifiziert werden konnte, ist die Stelle hier zusammengefasst und nicht zitiert.
20Maria Rosaria Del Genio, a.a.O.: Tagebuch geführt vom 28. Februar 1899 bis zum 28. Dezember 1938; «Ende 1938, drei Tage nach Weihnachten, hört Luisa auf, das Tagebuch zu schreiben», aus Gehorsam gegenüber ihrem Beichtvater (Erzählung, S. 163; Chronologie, S. 234 und 237).
21Maria Rosaria Del Genio, a.a.O.: Nach einer an das Heilige Offizium gerichteten Beschwerde wird die Veröffentlichung des Tagebuchs 1931 eingestellt (Erzählung, S. 136 und 153; Chronologie, S. 236).
22Maria Rosaria Del Genio, a.a.O.: Am 21. Mai 1938 werden die 34 handschriftlichen Hefte beschlagnahmt und in die Archive des Heiligen Offiziums überführt (Erzählung, S. 154; Chronologie, S. 237); Kopien werden 1996 der Erzdiözese Trani für die Instruktion der Seligsprechungsursache übergeben.
23 38Msgr. Paolo Rizzi, Postulator der Ursache Luisa Piccarretas, Comunicato del Postulatore Mons. Paolo Rizzi circa la Causa di Beatificazione, Rom, 10. August 2024, italienischer Originaltext veröffentlicht auf luisapiccarretaofficial.org (französische Übersetzung verfügbar auf luisapiccarreta.fr): Die Ursache, niemals geschlossen, blieb vor dem Dikasterium für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse anhängig, das ihren Gang zeitweilig suspendiert hatte; 2019 hatte das DDF Unklarheiten signalisiert, die keine Glaubensirrtümer begründeten; im Juni 2024 Nulla Osta zur Wiederaufnahme, notifiziert vom Dikasterium für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse am 8. Juli 2024. Originaltext: «nel 2019 segnalava che gli scritti presentavano alcune ambiguità di natura teologica, cristologica e antropologica che, pur non essendo di per se stessi errori dottrinali, richiedevano un'ulteriore valutazione. Le risposte chiarificatrici della Postulazione ai menzionati rilievi, con il supporto di un teologo esperto in mistica, hanno consentito al Dicastero per la Dottrina della Fede di concludere che negli scritti e nel pensiero della Serva di Dio non si ravvisano affermazioni palesemente difformi dalla dottrina della Chiesa».
24 30 32 35 36Notifikation des Heiligen Offiziums vom 22. Mai 1931 (AAS 23 [1931], S. 233): Verbot des Buches von Alberto Del Fante über Pater Pio, unter Erinnerung an die Erklärungen des Heiligen Offiziums von 1923-1924 — und nicht der Akt, der das öffentliche Wirken P. Pios einschränkte, 1933 auf Befehl Pius' XI. aufgehoben. Pater Pios Schriften sind nicht auf den Index gekommen: 1931 ist es Del Fantes Buch über ihn, das verboten wird.
26Notifikation des Heiligen Offiziums vom 6. März 1959 (AAS 51 [1959], S. 271): Verbot, die Bilder und Schriften zu verbreiten, die die Verehrung der Göttlichen Barmherzigkeit «in den von Schwester Faustina vorgeschlagenen Formen» darstellen — ohne weder den Index noch das Kleine Tagebuch zu nennen; aufgehoben durch die Notifikation vom 15. April 1978 (AAS 70 [1978], S. 350), auf Betreiben von Kardinal Karol Wojtyla, Erzbischof von Krakau. Faustina am 30. April 2000 heiliggesprochen.
27Datenbank Stigmatics, Universität Antwerpen: 1960 vom Heiligen Offizium unterbrochenes Seligsprechungsverfahren, Veröffentlichungen den Schülern verboten, allein P. René Laurentin 1980 zur Studium des Dossiers ermächtigt; Präsentation von Angelico Press zu R. Laurentin, Yvonne-Aimée of Malestroit: An Extraordinary Love: vatikanisches Moratorium über jede Veröffentlichung 1960, 1981 für seine Forschungen und seine Biographie aufgehoben.
28Maria Rosaria Del Genio, a.a.O.: «1994: February 25, Archbishop Carmelo Cassati receives from the Vatican's Congregation for Saints' Causes the nihil obstat to open the Diocesan investigation» (Chronologie); Diözesantribunal konstituiert am 5. November 1994, feierlich installiert am Sonntag, 20. November 1994, Christkönigsfest, in der Mutterkirche von Corato, Msgr. Felice Posa zum Diözesanpostulator ernannt (Erzählung, S. 207-208).
29Msgr. Benoît Bertrand, damals Bischof von Mende und Präsident der Glaubenskommission der CEF, Note an die Bischöfe Frankreichs, 24. Januar 2024, veröffentlicht von der Diözese Bordeaux («Vigilance de la CEF concernant les écrits de Luisa Piccarreta») und der Diözese Belley-Ars: «Leur examen détaillé et approfondi […] a conduit à ne pas concéder jusqu'à présent le Nihil Obstat pour la poursuite de la Cause»; Schwierigkeiten «à la fois théologique […], christologique […] et anthropologique […]»; «il conviendra d'éclairer les consciences des croyants pour éviter de possibles confusions».
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