Dikasterium für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse

Das Dikasterium für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse führt seit Sixtus V. (1588) die Selig- und Heiligsprechungsverfahren. Reformiert von Paul VI. (1969) und Johannes Paul II. (Divinus Perfectionis Magister, 1983), arbeitet es heute nach Praedicate Evangelium (2022) unter dem Präfekten Kardinal Marcello Semeraro.

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Das Dikasterium für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse ist das Organ der Römischen Kurie, das nach der Apostolischen Konstitution Praedicate Evangelium für «alles zuständig ist, was die Selig- und Heiligsprechungsverfahren nach dem vorgeschriebenen Verfahren betrifft»[1]. Es ist das Instrument, durch das die katholische Kirche, wie der Katechismus erinnert, «die Macht des Geistes der Heiligkeit anerkennt, der in ihr ist», wenn sie bestimmte Gläubige heiligspricht, «indem sie feierlich verkündet, dass diese Gläubigen die Tugenden heldenhaft geübt und in der Treue zur Gnade Gottes gelebt haben», um sie allen «als Vorbilder und Fürsprecher» zu geben[2].

Als direkter Erbe der Ritenkongregation, die Papst Sixtus V. am 22. Januar 1588 durch die Bulle Immensa Aeterni Dei errichtete[3], teilte das Dikasterium seine Zuständigkeit lange zwischen zwei sehr verschiedenen Aufgaben — der Ordnung des Gottesdienstes und der Prüfung der Heiligkeitsverfahren —, bevor Papst Paul VI. sie am 8. Mai 1969 endgültig trennte[4]. Seit diesem Datum widmet sich eine eigenständige Kongregation, seit 2022 ein Dikasterium, ausschließlich der strengsten Prüfung, die die Kirche je über Leben, Tugenden und Wunder ihrer von der Gnade am tiefsten erfüllten Söhne und Töchter eingerichtet hat.

Unter dem Pontifikat Leos XIV., gewählt am 8. Mai 2025, bleibt das Dikasterium im Zentrum der kirchlichen Aktualität: Es hat die Verfahren der beiden jungen Heiligen geführt, die am 7. September 2025 auf dem Petersplatz heiliggesprochen wurden, Carlo Acutis und Pier Giorgio Frassati[5], und es ist Kardinal Marcello Semeraro, Präfekt seit dem 15. Oktober 2020[6], der dem Papst weiterhin jeden Monat die Dekrete neuer Verfahren vorlegt — Martyrien, heroische Tugenden, beglaubigte Wunder —, deren Rhythmus unter Leo XIV. ebenso wenig nachlässt wie unter seinen Vorgängern.

Die Geschichte dieses Dikasteriums ist die einer fortschreitenden Rationalisierung: Von einem zunächst unübersichtlichen und lokalen Verfahren ist die Kirche in vier Jahrhunderten zu einem zugleich juristischen, historischen, theologischen und medizinischen Untersuchungssystem übergegangen, dessen dokumentarische Strenge unablässig gewachsen ist — nicht um die Heiligkeit zu bezweifeln, sondern damit jede Heiligsprechung ebenso ein Akt der Wahrheit wie ein Akt des Glaubens ist.

Institutionelle Geschichte: vier Jahrhunderte im Dienst der Anerkennung der Heiligkeit

Vor 1588: von der Volksakklamation zum römischen Vorbehalt

Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt. Im Artikel dargestellte historische Wegmarken ; Praedicate Evangelium.

Im ersten christlichen Jahrtausend lag die Anerkennung eines Heiligen weitgehend in der lokalen Volksverehrung, bestätigt durch den Ortsbischof: So entstehen die Kulte der meisten Märtyrer und großen Bekenner des Glaubens. Papst Alexander III. begann bereits 1170, diese bischöfliche Freiheit einzuschränken, indem er für jede neue Seligsprechung eine apostolische Zustimmung verlangte[7]. Die Zentralisierungsbewegung beschleunigte sich am Ende des 12. Jahrhunderts: Die Päpste hielten es für notwendig, die Autorität der Bischöfe stärker einzuhegen, um übereilte, schlecht untersuchte oder von lokalen Interessen befleckte Kulte zu vermeiden[8].

Sixtus V. und die Geburt der Ritenkongregation (1588)

Papst Sixtus V., der große Neuordner der Römischen Kurie, gab dieser Zentralisierung ihre endgültige institutionelle Form. Durch die Bulle Immensa Aeterni Dei vom 22. Januar 1588 errichtete er die Sacra Congregatio Rituum — die Ritenkongregation —, die zugleich für die Ordnung des Gottesdienstes und für die Behandlung der Heiligkeitsverfahren zuständig war[9]. Fast vier Jahrhunderte lang blieben diese beiden Aufgaben — Liturgie und Heiligkeit — in ein und derselben Institution vereint, bis zu ihrer Trennung durch Paul VI. im Jahr 1969.

Urban VIII.: der ausschließliche päpstliche Vorbehalt (1625–1634)

Ein halbes Jahrhundert später schloss Papst Urban VIII. die Tür zu lokalen Initiativen endgültig. Durch die Dekrete vom 13. März und vom 2. Oktober 1625 und sodann durch die Bulle Coelestis Hierusalem Cives vom 5. Juli 1634 behielt er ausschließlich dem Apostolischen Stuhl das Recht der Heilig- und der Seligsprechung vor und beendete damit jede Möglichkeit für einen Diözesanbischof, aus eigener Autorität einen öffentlichen Kult für einen Diener Gottes zu erlauben[10]. Diese Reform führte jedoch ein Ventil ein: Für sehr alte, ununterbrochene und schon vor 1534 weit verbreitete Kulte ließ Urban VIII. die Möglichkeit einer Anerkennung ohne ordentliches Verfahren zu — den Keim dessen, was die äquipollente Heiligsprechung werden sollte[11].

Benedikt XIV., vom Glaubensanwalt zum Gesetzgeber der Heiligkeit (1708–1758)

Benedikt XIV., von Pierre Subleyras, 1746. Metropolitan Museum of Art. Wikimedia Commons · gemeinfrei.

Die prägendste Gestalt der älteren Geschichte des Dikasteriums ist ausgerechnet ein Papst, der zuvor sein eigener Beamter war. Prospero Lambertini, zum Glaubensanwalt — also mit der kritischen Prüfung jedes Verfahrens beauftragt — bereits 1708 ernannt, übte dieses Amt jahrzehntelang aus, bevor er 1740 als Benedikt XIV. Papst wurde[12]. Aus dieser einzigartigen Erfahrung heraus verfasste er zwischen 1734 und 1738 sein monumentales Werk De Servorum Dei Beatificatione et Beatorum Canonizatione («Über die Seligsprechung der Diener Gottes und die Heiligsprechung der Seligen»)[13], das bis heute die klassische Referenz des gesamten kanonischen Heiligkeitsrechts bleibt. Das Werk in vier Büchern enthält eine systematische Behandlung der Wunder, die als «erste vernunftgeleitete Darstellung der katholischen Paranormologie» begrüßt wurde und der Kirche ihren eigentlichen medizinischen Kodex für die Prüfung wunderbarer Heilungen gab[14]. Ebenfalls Benedikt XIV. war es, der als Glaubensanwalt und sodann als Gesetzgeber die äquipollente Heiligsprechung förmlich begründete, vorbehalten für Fälle mit unvordenklichem Kult, beständigem Ruf der Heiligkeit und ununterbrochener Wunderüberlieferung[15].

Pius XI. und die Historische Sektion (1930)

Im 20. Jahrhundert zwang der Aufschwung der historisch-kritischen Methoden die Ritenkongregation, sich mit Experten auszustatten, die alte Quellen wissenschaftlich bewerten konnten. Durch das Motu proprio Già da qualche tempo vom 6. Februar 1930 schuf Papst Pius XI. innerhalb der Kongregation eine Historische Sektion, beauftragt mit den für die Durchführung «historischer» Verfahren nötigen Forschungen — jener Verfahren für Diener Gottes, die seit langem verstorben sind und für die kein Augenzeuge mehr lebt — sowie mit der kritischen Revision der liturgischen Bücher[16]. Diese Sektion blieb bis zur Reform von 1969 tätig, wo ihre historisch-hagiographische Fachkenntnis von den beiden aus der Spaltung hervorgegangenen neuen Kongregationen übernommen wurde[17].

Pius XII., Johannes XXIII. und die Geburt der Consulta Medica (1948–1959)

Parallel zur historischen Fachkenntnis organisiert die Kirche seit dem Mittelalter eine medizinische Begutachtung angeblich wunderbarer Heilungen; bereits im 18. Jahrhundert wurde für diese Aufgabe ein förmliches Verzeichnis medizinischer Experten angelegt[18]. Diese alte Praxis erhielt im 20. Jahrhundert ihre feste Gestalt: 1948 richtete Papst Pius XII. eine eigene Ärztekommission und einen eigenen Medizinischen Rat ein; 1959 verschmolz Papst Johannes XXIII. beide Organe zu einem einzigen Medizinischen Rat (Consulta Medica), der bis heute die Instanz ist, die jede als wunderbar vorgelegte Heilung strikt vom Standpunkt der Wissenschaft prüft[19].

Paul VI.: die Spaltung von 1969 und die Geburt einer eigenständigen Kongregation

Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil erfasste die große Kurienreform Pauls VI. die altehrwürdige Ritenkongregation tiefgreifend. Durch die Apostolische Konstitution Sacra Rituum Congregatio vom 8. Mai 1969 trennte der Papst endgültig die beiden Aufgaben, die sie seit 1588 getragen hatte: auf der einen Seite die Kongregation für den Gottesdienst, auf der anderen die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, ausgestattet mit drei eigenen Ämtern — dem Justizbüro, dem des General-Glaubensanwalts und dem historisch-juristischen Büro[20]. Diese Spaltung weihte erstmals in der Geschichte der Kirche eine römische Institution, die ausschließlich der Unterscheidung der Heiligkeit gewidmet war, befreit von rein liturgischen Fragen.

Johannes Paul II. und die Reform von 1983: Divinus Perfectionis Magister

Ein als zu langsam, zu teuer, zu wenig kollegial empfundenes Verfahren

Johannes Paul II., 21. Mai 1984. © Quirinale.it, Wiederverwendung mit Namensnennung gestattet. Wikimedia Commons.

In den 1970er Jahren erschien das aus dem 17. Jahrhundert ererbte — von Urban VIII. verfeinerte und 1917 kodifizierte — Verfahren immer schwerfälliger: Es vervielfachte die Gerichte (ordentliches diözesanes Verfahren und sodann sogenanntes römisches «apostolisches» Verfahren, die sich doppelt hielten), erstreckte sich über Jahrzehnte und ließ dem Diözesanbischof wenig Raum, dessen Rolle sich weitgehend darauf beschränkte, ein Dossier zu erstellen, das Rom anschließend fast vollständig neu aufrollte. Am 25. Januar 1983 promulgierte Papst Johannes Paul II. die Apostolische Konstitution Divinus Perfectionis Magister — «Der göttliche Meister der Vollkommenheit», in Bezug auf Christus, Vorbild und Quelle aller Heiligkeit[21]. Der Text beginnt mit einer grundlegenden theologischen Erinnerung: Durch die Taufe «werden alle Gläubigen wahrhaft Kinder Gottes und Teilhaber der göttlichen Natur und sind daher wahrhaft heilig»[22], und die Kirche stellt einige von ihnen den Gläubigen «zur Nachahmung, Verehrung und Anrufung» als Zeugen vor, die sie zur Heiligkeit hinziehen[23].

Johannes Paul II. begründete seine Reform mit einer doppelten Feststellung: einerseits hätten «die jüngsten Fortschritte auf dem Gebiet der historischen Studien» es nötig gemacht, die zuständige Kongregation mit «einem ihrer Aufgabe besser angepassten Apparat auszustatten, um den Anforderungen der historischen Kritik angemessener zu entsprechen»[24]; andererseits habe die jüngste Erfahrung «die Zweckmäßigkeit gezeigt, die Art der Durchführung der Verfahren nochmals zu revidieren», um den «Bedürfnissen der Fachleute» und dem «Wunsch Unserer Brüder im Bischofsamt zu entsprechen, die oft um ein einfacheres Verfahren gebeten haben, unter Wahrung der Solidität der Untersuchung»[25].

Die entscheidenden Neuerungen von 1983

Die Reform von 1983, ergänzt durch die Normae servandae vom 7. Februar 1983[26], stellte das Verfahren tiefgreifend um:

  • Sie verschmolz die beiden getrennten Verfahren (diözesanes und sodann römisches apostolisches) zu einer einzigen Untersuchung, durchgeführt unter der ordentlichen Autorität des Diözesanbischofs, in einem dem Zweiten Vatikanum entsprechenden Geist der Kollegialität[27].
  • Sie schaffte das Amt des General-Glaubensanwalts in seiner bisherigen Form ab — die berühmte gegensätzliche Auseinandersetzung zwischen dem Postulator und einem «Anwalt des Teufels», der jedes Element des Dossiers systematisch bestreiten sollte[28].
  • Sie schuf ein Relatorenkollegium, spezialisierte Priester, beauftragt mit der Betreuung der historisch-kritischen Darstellung von Leben, Tugenden oder Martyrium des Dieners Gottes — der künftigen Positio[29].
  • Sie verkürzte die Fristanforderungen (die lange übliche Fünfzig-Jahre-Frist nach dem Tod wurde auf fünf Jahre herabgesetzt, außer bei päpstlicher Dispens) und die Zahl der erforderlichen Wunder[30].

«Christus Jesus, der göttliche Meister und das göttliche Vorbild der Vollkommenheit […] hat die Kirche wie seine Braut geliebt und sich für sie hingegeben, um sie zu heiligen.» — Papst heiliger Johannes Paul II., Apostolische Konstitution Divinus Perfectionis Magister, Präambel, 25. Januar 1983[31]

Was Johannes Paul II. suchte, war also keine Lockerung der Strenge, sondern ein kollegialeres und wissenschaftlicheres Verfahren: Die Untersuchung bleibt denselben Anforderungen historischer Wahrheit anvertraut, wird aber nun zuerst vom Ortsbischof geführt, unterstützt von kompetenten Historikern und Theologen, bevor sie dem römischen Urteil vorgelegt wird.

Franziskus: finanzielle Transparenz und neue Wege zur Heiligkeit (2016–2017)

Die Reform der Güterverwaltung der Verfahren (2016)

Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt. Normen von 2016, im Artikel zitierte Darstellung.

Kosten und finanzielle Verwaltung der Seligsprechungsverfahren waren in den 2010er Jahren wiederholt kritisiert worden — Vorwürfe undurchsichtiger Verwaltung, von den Postulatoren geforderter unverhältnismäßiger Summen, von Interessenkonflikten um einzelne Verfahrensverwalter. Am 4. März 2016 billigte Papst Franziskus neue Normen über die Verwaltung der Güter der Selig- und Heiligsprechungsverfahren, versuchsweise für drei Jahre, die jene aufhoben, die Johannes Paul II. 1983 festgelegt hatte; das Leitwort dieses Textes ist ausdrücklich die Transparenz[32]. Die neuen Normen verlangen, dass für jedes Verfahren ein vom Postulator verschiedener Vermögensverwalter ernannt wird, gehalten, die Absicht der Spender zu achten, Jahresrechnungen vorzulegen und dem Bischof und sodann dem Dikasterium eine prüfbare Finanzbilanz zu übermitteln[33]. Ein vom Dikasterium festgesetzter und durch den Postulator mitgeteilter Beitrag ist von der das Verfahren tragenden Partei zu genauen Zeitpunkten zu entrichten — Übergabe der Akten der diözesanen Untersuchung, Ernennung des Relators, Übergabe der Positio, vor dem Vollkongress der Theologen[34] —, sodass jede Zahlung einer prüfbaren Etappe des Verfahrens entspricht und keiner undurchsichtigen Pauschalsumme.

Im selben Jahr, am 23. September 2016, wurde eine Ordnung des Medizinischen Rates (Consulta Medica) gebilligt, durch Kardinal Angelo Amato, damals Präfekt, und Msgr. Marcello Bartolucci, Sekretär: Sie legt genaue Schwellen qualifizierter Mehrheit fest — mindestens 5 von 7 oder 4 von 6 Stimmen, damit ein behauptetes Wunder die medizinische Prüfung besteht —, begrenzt auf drei die Zahl möglicher Wiederprüfungen desselben Falls, erhöht auf neun die Mitgliederzahl für eine Wiederprüfung und auferlegt allen, die an der Prüfung eines mutmaßlichen Wunders teilnehmen, strengstes Geheimnis[35]. Diese Ordnung zielt ausdrücklich darauf, «die historische und wissenschaftliche Wahrheit» jedes vorgelegten Falls durch kompetente medizinische Experten zu gewährleisten, noch vor dem Eingreifen der theologischen Konsultoren und, in letzter Instanz, des Papstes selbst, der allein befugt ist, ein Wunder authentisch anzuerkennen[36].

Die Hingabe des Lebens, vierter Weg zur Heiligkeit (2017)

Am 11. Juli 2017 eröffnete Papst Franziskus durch das Apostolische Schreiben in Form eines Motu proprio Maiorem hac dilectionem — ein Titel, entnommen dem Wort Christi: «Niemand hat größere Liebe als der, der sein Leben hingibt für seine Freunde» (Joh 15, 13)[37] — einen neuen kanonischen Weg zur Seligsprechung, unterschieden sowohl vom Martyrium als auch von der Heroizität der Tugenden: die oblatio vitae, die Hingabe des Lebens. Der Text anerkennt, dass jene Gläubigen «besonderer Wertschätzung und Ehre würdig» sind, die «freiwillig und frei ihr Leben für andere hingegeben haben und in dieser Absicht bis zum Tod ausgeharrt sind»[38], ohne doch den Hass auf den Glauben zu erleiden, der das Martyrium im strengen Sinn kennzeichnet — etwa ein Priester oder eine Ordensfrau, der bzw. die bei der Pflege ansteckend Kranker stirbt, oder ein Familienvater, der eine Behandlung ablehnt, um sein ungeborenes Kind leben zu lassen. Dieser neue Weg tritt so, im lebendigen Recht der Kirche, neben Martyrium und heroische Tugend.

Praedicate Evangelium (2022): von der Kongregation zum Dikasterium

Am 19. März 2022, am Hochfest des heiligen Josef, promulgierte Papst Franziskus die Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium über die Römische Kurie, in Kraft getreten am 5. Juni 2022, dem Pfingsttag. Der Text ersetzt überall das Wort «Kongregation» durch «Dikasterium», ohne den Gehalt der durch Pastor Bonus 1988 festgelegten Zuständigkeiten zu ändern[39]. Die Congregatio de Causis Sanctorum wird so zum Dikasterium für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, dessen Zuständigkeiten in den Artikeln 98 bis 102 neu gefasst sind — der heutigen Rechtsgrundlage seines Handelns, die unten im Einzelnen dargestellt wird.

Leo XIV.: Kontinuität und große Heiligsprechungen (2025–2026)

Leo XIV. bei der Audienz für die Medien, 12. Mai 2025. Edgar Beltrán / The Pillar, via Wikimedia Commons. CC BY-SA 4.0.

Papst Leo XIV., gewählt am 8. Mai 2025 nach dem Tod von Franziskus am 21. April zuvor, bestätigte bereits in den ersten Wochen seines Pontifikats Kardinal Marcello Semeraro in seinem Amt als Präfekt[40] und empfing ihn im Laufe der Jahre 2025 und 2026 mehrfach in Audienz, um die Promulgierung neuer Dekrete zu genehmigen — Martyrien, heroische Tugenden, Wunder[41]. Am 6. Dezember 2025 erneuerte Leo XIV. zudem einen Teil des Mitgliederkollegiums des Dikasteriums, indem er namentlich die Kardinäle Rainer Maria Woelki (Erzbischof von Köln), Angelo De Donatis (Großpönitentiar), Roberto Repole (Erzbischof von Turin) und Ángel Fernández Artime (Pro-Präfekt des Dikasteriums für die Institute des geweihten Lebens) sowie die Bischöfe Fortunato Morrone, Alfonso Vincenzo Amarante und Sławomir Oder ernannte — letzterer wohlbekannt als Postulator des Verfahrens des heiligen Johannes Paul II.[42].

Das sichtbarste Ereignis dieses Pontifikatsbeginns für die breite Öffentlichkeit bleibt die gemeinsame Heiligsprechung am 7. September 2025 auf dem Petersplatz zweier junger Laien: Carlo Acutis (1991–2006), italienischer Jugendlicher mit Leidenschaft für Informatik und Eucharistie, und Pier Giorgio Frassati (1901–1925), Turiner Student im Einsatz für die Armen — siehe unten den ihnen gewidmeten Abschnitt[43].

Die heutigen Zuständigkeiten nach Praedicate Evangelium

Die Verfahren einleiten und beurteilen (Art. 98–99)

Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt. Praedicate Evangelium, Art. 98–102.

Artikel 98 von Praedicate Evangelium fasst in einem Satz die gesamte Sendung des Dikasteriums: «Das Dikasterium für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse befasst sich nach dem vorgeschriebenen Verfahren mit allem, was die Selig- und Heiligsprechungsverfahren betrifft»[44]. Artikel 99 präzisiert die Rollenverteilung zwischen Rom und der Diözese:

«Das Dikasterium erlässt besondere Normen und unterstützt durch Rat und Weisungen die Diözesan- bzw. Eparchialbischöfe, denen die Durchführung des Verfahrens obliegt. Es prüft die Akten der bereits durchgeführten Verfahren, vergewissert sich, dass das Verfahren den Normen entsprechend durchgeführt wurde, und fällt ein Urteil in der Sache, um sie dem Römischen Pontifex vorzulegen.» — Papst Franziskus, Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium, Art. 99 §1–2, 19. März 2022[45]

Diese Doppelfunktion — normativ (die Regeln festlegen und die Bischöfe anleiten) und richterlich (die bereits erstellten Dossiers prüfen und in der Sache urteilen) — fasst das Zusammenspiel zwischen der diözesanen Ebene, auf der der Hauptteil der konkreten Untersuchung stattfindet, und der römischen Ebene zusammen, auf der sich das endgültige Urteil vor der Entscheidung des Papstes selbst vollzieht, der allein selig- oder heiligsprechen kann.

Den Vermögensfonds der Verfahren verwalten (Art. 100)

Artikel 100 vertraut dem Dikasterium eine diskrete, aber für seine Glaubwürdigkeit wesentliche Zuständigkeit an: «Das Dikasterium wacht über die Anwendung der Normen, die die Verwaltung des Vermögensfonds der Verfahren regeln»[46]. Das steht unmittelbar in der Linie der oben erwähnten Finanztransparenzreformen von 2016: Das Dikasterium prüft nicht nur die Heiligkeit eines Kandidaten, sondern beaufsichtigt auch die ordnungsgemäße Verwaltung der für jedes Verfahren gesammelten Gelder.

Die Echtheit der heiligen Reliquien beglaubigen (Art. 101)

Artikel 101 weist dem Dikasterium eine der breiten Öffentlichkeit weniger bekannte Sendung zu: «Das Dikasterium legt das kanonische Verfahren fest, das zur Prüfung und Erklärung der Echtheit der heiligen Reliquien und zur Gewährleistung ihrer Bewahrung einzuhalten ist»[47]. Diese Zuständigkeit verlängert eine sehr alte Tradition der Kirche — die Beglaubigung der Reliquien durch ein kirchliches Siegel —, ist aber nun institutionell demselben Organ zugeordnet, das über die Heiligkeit der Person urteilt, von der diese Reliquien stammen.

Der Titel des Kirchenlehrers (Art. 102)

Artikel 102 schließlich vertraut dem Dikasterium ein seltenes lehrmäßiges Vorrecht an: «Dem Dikasterium obliegt es, in der Sache über die Verleihung des Titels eines Kirchenlehrers an einen Heiligen zu urteilen, nachdem das Votum des Dikasteriums für die Glaubenslehre über dessen hervorragende Lehre eingeholt wurde»[48]. Ein heiliggesprochener Heiliger — unerlässliche Vorbedingung — wird erst nach einem zweiten Urteil Kirchenlehrer, diesmal über die Erhabenheit seiner lehrmäßigen Unterweisung, gefällt gemeinsam von diesem Dikasterium und vom Dikasterium für die Glaubenslehre, dessen theologisches Gutachten (Votum) vor jeder endgültigen Entscheidung erforderlich ist. Artikel 84 §2 derselben Konstitution erinnert übrigens aus der spiegelbildlichen Sicht daran, dass die Zuständigkeit der Selig- und Heiligsprechungsprozesse «spezifisch und exklusiv» bleibt und von keinem anderen Dikasterium aufgesogen werden kann, nicht einmal von dem für die Ostkirchen für die Verfahren östlicher Heiliger[49].

Vom Diener Gottes zum Heiligen: das Verfahren im Einzelnen

Die diözesane Phase: der Postulator und die Untersuchung des Bischofs

Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt. Divinus Perfectionis Magister.

Jedes Verfahren beginnt mit dem Schritt eines Postulators, einer Person oder eines Instituts, beauftragt, den Antrag auf Anerkennung vor dem Bischof der Diözese zu vertreten, in der der Kandidat gestorben ist. In der römischen Phase besteht die Hauptrolle des Postulators darin, die Positio vorzubereiten, das Dossier, das das Martyrium oder die heroischen Tugenden des künftigen Seligen darlegen wird und das die Theologen des Dikasteriums studieren müssen[50]. Zuvor unterstützt der Postulator in der diözesanen Phase den Bischof bei der Sammlung der Zeugenaussagen, der Schriften des Kandidaten und der verfügbaren historischen Dokumente. Diese diözesane Untersuchung, seit der Reform von 1983 unter der ordentlichen Autorität des Bischofs geführt, bildet die dokumentarische Grundlage, auf der alles Weitere des Verfahrens ruht.

Die Positio: die These der Heiligkeit

Sobald die diözesane Untersuchung nach Rom übermittelt ist, bestimmt das Relatorenkollegium, geschaffen 1983, einen Relator, beauftragt, gemeinsam mit dem Postulator die Abfassung der Positio super vita, virtutibus et fama sanctitatis (oder super martyrio für Märtyrer) zu betreuen — wörtlich das «Dossier über Leben, Tugenden und Ruf der Heiligkeit». Die Positio ist eine regelrechte akademische These, die Leben, Werk und Tugendpraxis des Dieners Gottes ausgehend von den Akten der diözesanen Untersuchung kritisch darstellt[51]. Für alte Verfahren — einen seit langem verstorbenen Kandidaten betreffend, ohne überlebenden Augenzeugen — tritt ergänzend zu den Theologen eine Historikerkommission hinzu und verlängert unmittelbar das Erbe der 1930 von Pius XI. gegründeten Historischen Sektion[52].

Der Kongress der theologischen Konsultoren

Die vollendete Positio wird der Prüfung einer Gruppe theologischer Konsultoren unterzogen, versammelt im Kongress: Ihre Aufgabe ist es zu bewerten, ob das Dossier nach den erforderlichen theologischen und historischen Kriterien hinreichend solide entweder das Martyrium oder die heroische Tugendübung oder die Hingabe des Lebens des Kandidaten belegt[53]. Ein positives Gutachten dieses Kongresses bedingt den Übergang zur nächsten Etappe.

Der Glaubensanwalt: das Ende des «Advocatus diaboli»?

Die Reform von 1983 schaffte das alte Amt des General-Glaubensanwalts ab, wie es seit dem 17. Jahrhundert funktioniert hatte — beauftragt, in einem quasi-gerichtlichen Verfahren systematisch alle nur möglichen Einwände gegen das Verfahren zu erheben, woher sein volkstümlicher Spitzname «Anwalt des Teufels»[54]. Das Dikasterium bewahrt heute einen Glaubensanwalt, einen theologischen Prälaten, der über die theologische und methodische Strenge jedes Dossiers wacht — ein Amt, das seit dem 7. Januar 2023 Msgr. Alberto Royo Mejía innehat[55] —, doch seine Funktion ist nicht mehr die eines systematischen institutionellen Widerspruchs: Die Kritik des Dossiers verteilt sich nun auf den Diözesanbischof, die Relatoren, die theologischen Konsultoren und, für das Wunder, die Ärzte der Consulta Medica.

Die Consulta Medica: das Wunder unter dem Blick der Wissenschaft

Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt. Ordnung des Medizinischen Rates, 2016.

Wenn das Verfahren ein Wunder erfordert — das ist der Fall für die meisten Selig- und Heiligsprechungen auf dem Weg der heroischen Tugend oder der Hingabe des Lebens —, wird das medizinische Dossier der Consulta Medica vorgelegt, dem aus der Verschmelzung von 1959 hervorgegangenen Medizinischen Rat. Nach der 2016 gebilligten Ordnung studiert ein Kollegium von sechs bis sieben Ärzten (auf neun erhöht im Fall einer Wiederprüfung) die verfügbaren Scanner-, Röntgen- und Arztberichte; die qualifizierte Mehrheit, die erforderlich ist, damit ein Fall diese Etappe überschreitet, beträgt mindestens 5 von 7 oder 4 von 6 Stimmen, und kein Dossier kann mehr als dreimal wiedergeprüft werden[56]. Diese strikt wissenschaftliche Begutachtung spricht sich niemals über den «wunderbaren» Charakter einer Heilung aus — ein Urteil theologischer Ordnung, dem Papst selbst vorbehalten —, sondern einzig über die medizinische Unerklärbarkeit der Tatsache im Licht des heutigen Standes der Wissenschaft. Bereits Benedikt XIV. unterschied in seinem Werk von 1734–1738 mehrere Grade von Wundern nach ihrem Gegenstand — von der Auferweckung eines Toten bis zur augenblicklichen Heilung eines als unheilbar geltenden Leidens[57]: eine Klassifizierung, die, angepasst, die Arbeit der Ärzte der Consulta Medica bis heute prägt.

Die Sitzung der Kardinäle und Bischöfe, dann das Urteil des Papstes

Ist das theologische Gutachten positiv und hat ein Wunder gegebenenfalls die medizinische Prüfung bestanden, wird das Dossier einem letzten kollegialen Urteil vorgelegt: der ordentlichen Sitzung der Mitglieder des Dikasteriums, Kardinäle und Bischöfe, die das gesamte Dossier prüfen, bevor sie es dem Papst übermitteln[58]. Der Papst allein dekretiert in letzter Instanz die Selig- oder Heiligsprechung — ein Akt, der für die Heiligsprechung nach der gemeinsamen theologischen Lehre die Unfehlbarkeit des päpstlichen Lehramts bindet, wenngleich diese Frage in der dogmatischen Theologie hinsichtlich ihres genauen technischen Status umstritten bleibt.

Die vier Wege zur kanonischen Heiligkeit

Das geltende Verfahrensrecht anerkennt vier verschiedene Wege, auf denen ein Diener Gottes selig- und sodann heiliggesprochen werden kann:

WegGrundlageFür die Seligsprechung erforderliches WunderFür die Heiligsprechung erforderliches Wunder
MartyriumFreiwillig angenommener Tod aus Hass auf den Glauben (odium fidei)Keines (Wunderdispens)Ein Wunder
Heroische TugendHeroische, beständige und vorbildliche Übung der theologischen und KardinaltugendenEin WunderEin zweites Wunder
Hingabe des Lebens (oblatio vitae, 2017)Freiwillige und freie Hingabe des eigenen Lebens für andere, bis zum TodEin WunderEin zweites Wunder
Äquipollente HeiligsprechungUnvordenklicher Kult, beständiger Ruf der Heiligkeit, ununterbrochene Wunderüberlieferung— (Verfahren durch unmittelbare päpstliche Entscheidung ausgesetzt)—

Das Martyrium

Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt. Wegmarken des Artikels ; Maiorem hac dilectionem.

Der älteste und radikalste Weg bleibt das Martyrium: der frei angenommene Tod aus Hass auf den Glauben. Seit der Reform von 1983 wird für die Seligsprechung eines Märtyrers kein Wunder verlangt — genügt doch die völlige Hingabe des eigenen Lebens, um die heroische Heiligkeit zu belegen —, doch für die Heiligsprechung selbst bleibt ein Wunder erforderlich.

Die heroische Tugend

Der heute häufigste Weg ist der der heroischen Tugend: Ausgehend von Zeugenaussagen und Schriften ist zu belegen, dass der Diener Gottes die theologischen Tugenden (Glaube, Hoffnung, Liebe) und die Kardinaltugenden (Klugheit, Gerechtigkeit, Tapferkeit, Mäßigung) beständig und in hervorragendem Maß geübt hat. Dieser Weg erfordert ein Wunder für die Seligsprechung und ein zweites für die Heiligsprechung.

Die Hingabe des Lebens (2017)

Eingeführt durch Maiorem hac dilectionem, deckt dieser Weg die Fälle ab, in denen die Hingabe des Lebens nicht durch den Hass auf den Glauben verursacht ist (was das Martyrium im strengen Sinn ausschlösse), sondern aus einem freien Akt heroischer Liebe hervorgeht — ein Priester, der freiwillig am Bett ansteckend Kranker bleibt, ein Retter, der sich an die Stelle eines Opfers setzt, eine Mutter, die eine Behandlung ablehnt, die das Leben des Kindes gefährden würde, das sie trägt[59]. Wie für die heroische Tugend ist ein Wunder für die Seligsprechung und ein zweites für die Heiligsprechung erforderlich.

Die äquipollente Heiligsprechung

Von Benedikt XIV. begründet, erlaubt die äquipollente Heiligsprechung (oder canonizatio aequipollens) dem Papst, unmittelbar, ohne förmliches Verfahren und ohne geprüftes Wunder, die Heiligkeit einer Gestalt anzuerkennen, die einen alten, ununterbrochenen und weit verbreiteten Kult, einen beständigen Ruf der Heiligkeit und eine seit langem anerkannte Wunderüberlieferung genießt[60]. Papst Franziskus hat mehrfach darauf zurückgegriffen: so bei Angela von Foligno (9. Oktober 2013), beim Jesuiten Pierre Favre, Gefährte des heiligen Ignatius (17. Dezember 2013), bei José de Anchieta, bei Maria von der Menschwerdung und bei François de Laval (3. April 2014) oder auch bei den Märtyrerinnen von Compiègne, den sechzehn 1794 guillotinierten Karmelitinnen, die auf diese Weise am 18. Dezember 2024 heiliggesprochen wurden[61].

Struktur und Leitung heute

Die derzeitigen Amtsträger

AmtAmtsträger (2026)Seit
PräfektKardinal Marcello Semeraro15. Oktober 2020
SekretärMsgr. Fabio Fabene18. Januar 2021
UntersekretärMsgr. Bogusław Stanisław Turek, C.S.M.A.—
Glaubensanwalt (theologischer Prälat)Msgr. Alberto Royo Mejía7. Januar 2023
GeneralrelatorP. Angelo Romano13. Januar 2024
Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt. Struktur des Dikasteriums.

Diese fünf Ämter bilden das ständige Gerüst des Dikasteriums[62]. Um sie gruppieren sich das Relatorenkollegium — spezialisierte Priester, beauftragt mit der Betreuung der Abfassung der Positiones —, ein Kreis theologischer Konsultoren, je nach Verfahren zum Kongress einberufen, und die Consulta Medica, die einen breiten Kreis medizinischer Experten versammelt, von denen ein enges Kollegium von sechs bis sieben Mitgliedern jedes behauptete Wunder prüft[63].

Kardinal Marcello Semeraro, Präfekt seit 2020

Marcello Semeraro im Jahr 2025. Lorenzo Iorfino, via Wikimedia Commons. CC BY-SA 4.0.

Geboren am 22. Dezember 1947 in Monteroni di Lecce, Apulien, wurde Marcello Semeraro am 8. September 1971 zum Priester geweiht, nach Studien der Sakraltheologie an der Päpstlichen Lateranuniversität, wo er Lizentiat und sodann Doktorat erwarb, bevor er dort Dogmatik und Ekklesiologie lehrte[64]. Er wurde 1998 zum Bischof von Oria ernannt und sodann am 1. Oktober 2004 auf den suburbikarischen Sitz Albano versetzt[65]. Seine Nähe zu Papst Franziskus zeigte sich, als er gleich bei der Schaffung des Kardinalsrates («C9») im Jahr 2013 zu dessen Sekretär ernannt wurde — jener Gruppe, die den Papst in der Leitung der Universalkirche unterstützen und die Kurienreform vorbereiten sollte, die in Praedicate Evangelium münden würde[66] —, ein Amt, das er bis zu seiner Ernennung zum Präfekten im Oktober 2020 bekleidete. Am 15. Oktober 2020 ernannte ihn Franziskus zum Präfekten des Dikasteriums für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse und kreierte ihn sodann im Konsistorium vom 28. November 2020 zum Kardinal, mit der Titeldiakonie Santa Maria in Domnica[67]. Unter Leo XIV. bleibt Semeraro an der Spitze des Dikasteriums und wird in regelmäßigen Abständen in Audienz empfangen zur Genehmigung der Dekrete der Verfahren[68].

Die von Leo XIV. ernannten neuen Mitglieder (Dezember 2025)

Die Erneuerung des Mitgliederkollegiums vom 6. Dezember 2025 — siehe oben — veranschaulicht die von Leo XIV. gewollte Kontinuität mit der Praxis seiner Vorgänger: dem Urteil über die Verfahren Kardinäle und Bischöfe mit vielfältigen Profilen beizugesellen, darunter manche, wie Msgr. Sławomir Oder, einstiger Postulator des Verfahrens des heiligen Johannes Paul II., die eine unmittelbare und konkrete Erfahrung der Feldarbeit mitbringen, die ein Heiligsprechungsverfahren voraussetzt[69].

Zwei aktuelle Fälle, die das Dikasterium bekannt machen: Carlo Acutis und Pier Giorgio Frassati

Pier Giorgio Frassati an der Rocca Sella, 1924. Fotograf unbekannt. Wikimedia Commons · gemeinfrei (PD-Italy).

Die gemeinsame Heiligsprechung vom 7. September 2025 auf dem Petersplatz bietet einen aktuellen Schulfall der konkreten Arbeitsweise des Dikasteriums. Carlo Acutis (1991–2006), junger Italiener, gestorben an einer blitzartigen Leukämie mit fünfzehn Jahren, leidenschaftlich für Informatik bis zum Spitznamen «Influencer Gottes», wurde nach einem ersten Wunder seliggesprochen — der Heilung eines brasilianischen Kindes mit einer angeborenen Fehlbildung der Bauchspeicheldrüse — und sodann nach einem im Mai 2024 anerkannten zweiten Wunder heiliggesprochen, der Heilung einer jungen Costa-Ricanerin, Opfer eines schweren Schädel-Hirn-Traumas, eingetreten innerhalb von zehn Tagen nach einer Wallfahrt ihrer Mutter an das Grab von Acutis, um seine Heilung zu erflehen[70]. Pier Giorgio Frassati (1901–1925), Turiner Student im Einsatz in der Katholischen Aktion, in den Vinzenzkonferenzen und im Dritten Orden der Dominikaner, gestorben mit vierundzwanzig Jahren an Kinderlähmung, nachdem er sich bei den Kranken angesteckt hatte, die er besuchte, wurde am selben Tag heiliggesprochen, am Ende eines seit langem eröffneten Verfahrens[71].

In seiner Heiligsprechungspredigt fasste Papst Leo XIV. in einer Formel zusammen, was diese beiden Verfahren über die vom Dikasterium gesuchte alltägliche Heiligkeit offenbaren:

«Die heiligen Pier Giorgio Frassati und Carlo Acutis sind eine Einladung an uns alle, besonders an die Jugendlichen, unser Leben nicht zu vergeuden, sondern es nach oben auszurichten und daraus Meisterwerke zu machen.» — Papst Leo XIV., Heiligsprechungspredigt, Petersplatz, 7. September 2025[72]

Er zitierte die eigenen Worte der beiden jungen Heiligen, die nach ihm «die einfache, aber erfolgreiche Formel ihrer Heiligkeit» zusammenfassen[73]: Carlo Acutis pflegte zu sagen «Non io, ma Dio» — «Nicht ich, sondern Gott» —, und der Papst erinnerte an sein berühmt gewordenes Bild:

«Vor der Sonne wird man braun. Vor der Eucharistie wird man heilig!» — Carlo Acutis, zitiert von Papst Leo XIV., Heiligsprechungspredigt, 7. September 2025[74]

Pier Giorgio Frassati seinerseits hatte seine eigene Lebensregel in einer Formel zusammengefasst, die der Papst als Lehre für alle aufgriff:

«Wenn du Gott in die Mitte jeder deiner Handlungen stellst, dann wirst du bis ans Ende gehen.» — Pier Giorgio Frassati, zitiert von Papst Leo XIV., Heiligsprechungspredigt, 7. September 2025[75]

Und über seine konkrete Art, die Nächstenliebe zu leben — die seine Freunde scherzhaft «Frassati-Transportunternehmen» getauft hatten, so sehr vervielfachte er die Hin- und Rückfahrten, beladen mit Vorräten für die Armen Turins[76] — vertraute Frassati an:

«Um die Armen und Kranken herum sehe ich ein Licht, das wir nicht haben.» — Pier Giorgio Frassati, zitiert von Papst Leo XIV., Heiligsprechungspredigt, 7. September 2025[77]

Diese beiden Verfahren zeigen in ihrer Verschiedenheit selbst — ein Jugendlicher des 21. Jahrhunderts, gestorben an einer blitzartigen Krankheit, ein Student vom Beginn des 20. Jahrhunderts, gestorben im Dienst an den Armen —, dass das im ganzen Artikel beschriebene minutiöse Verfahren keine andere Finalität hat, als mit aller erforderlichen historischen, theologischen und medizinischen Strenge Leben ans Licht zu heben, die wahrhaft Christus gleichgestaltet sind: was Papst Leo XIV. «Meisterwerke»[78] nennt, die der ganzen Kirche als Vorbild zu geben sind.

Das Wichtigste in Kürze

Das Dikasterium für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse ist weder ein bloßes Registrierungsbüro noch ein bürokratisches Überbleibsel der Kurie: Es ist das institutionelle Instrument, durch das sich die katholische Kirche seit Sixtus V. im Jahr 1588 vergewissert, dass eine Heiligsprechung — feierlicher Akt, durch den sie «die Macht des Geistes der Heiligkeit anerkennt, der in ihr ist»[79] — auf einer Untersuchung von einer Strenge ruht, vergleichbar mit der der anspruchsvollsten historischen, theologischen und medizinischen Wissenschaften. Vom päpstlichen Vorbehalt Urbans VIII. bis zur Verschmelzung der Consulta Medica unter Johannes XXIII., von der von Johannes Paul II. 1983 gewollten Kollegialität bis zur finanziellen Transparenz und zur Hingabe des Lebens unter Franziskus, bis zu den aufsehenerregenden Heiligsprechungen unter Leo XIV. verkörpert diese Institution eine Überzeugung, die die Ignispedia für zentral hält: Heiligkeit ist weder ein erbaulicher Mythos noch eine bloße fromme Meinung, sondern eine überprüfbare Wirklichkeit, die die Kirche die Pflicht hat, mit aller Klugheit, aller Wissenschaft und allem Glauben zu unterscheiden, über die sie verfügt.

Weiterführende Hinweise

  • Die Römische Kurie lesen, um dieses Dikasterium in die Gesamtarchitektur der Kirchenzentrale seit Praedicate Evangelium einzuordnen.
  • Das Dikasterium für die Glaubenslehre lesen, für das mit dem Urteil über den Titel des Kirchenlehrers verbundene Dikasterium, zuständig in strikt lehrmäßigen Fragen.
  • Das Dikasterium für die Ostkirchen lesen, für ein anderes Dikasterium vergleichbaren Ranges, dessen Zuständigkeit für östliche Verfahren dennoch den Selig- und Heiligsprechungsprozessen vorbehalten bleibt.
  • Nihil obstat und Imprimatur lesen, für einen anderen römischen Mechanismus kirchlicher Unterscheidung und Approbation.
  • Den vollständigen Text der Apostolischen Konstitution Praedicate Evangelium (19. März 2022) auf vatican.va einsehen, für die Einzelheiten der Artikel 98 bis 102.
  • Den vollständigen Text von Divinus Perfectionis Magister (25. Januar 1983) und von Maiorem hac dilectionem (11. Juli 2017) auf vatican.va einsehen.

Anmerkungen und Quellen

  1. Papst Franziskus, Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium über die Römische Kurie, 19. März 2022 (in Kraft am 5. Juni 2022), Art. 98. Volltext in französischer Sprache auf vatican.va.

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  2. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 828, Libreria Editrice Vaticana, 1992: «Indem die Kirche gewisse Gläubige heiligspricht, das heißt feierlich verkündet, dass diese Gläubigen die Tugenden heldenhaft geübt und in der Treue zur Gnade Gottes gelebt haben, anerkennt sie die Macht des Geistes der Heiligkeit, der in ihr ist, und sie stärkt die Hoffnung der Gläubigen, indem sie ihnen jene als Vorbilder und Fürsprecher gibt.» Deutsche Wiedergabe der zitierten Stelle in eigener Übersetzung dieses Artikels. Text einsehbar auf vatican.va.

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  3. Wikipédia (Mitwirkende), «Dicastère pour les causes des Saints», Wikipédia, l'encyclopédie libre, im Juli 2026 eingesehene Fassung, auf fr.wikipedia.org. Gründung durch die Bulle Immensa Aeterni Dei Sixtus’ V. am 22. Januar 1588; heutige Struktur (34 Mitglieder, 1 Glaubensanwalt, 5 Berichterstatter, 83 Konsultoren); Statistik von über 3 500 bei der Kongregation zwischen 1814 und 2020 eingegangenen Verfahren, darunter 507 Heiligsprechungen.

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  4. Wikipedia contributors, «Dicastery for the Causes of Saints», Wikipedia, The Free Encyclopedia, im Juli 2026 eingesehene Fassung, auf en.wikipedia.org. Spaltung von 1969 durch die Apostolische Konstitution Sacra Rituum Congregatio Pauls VI. (8. Mai 1969) in Kongregation für den Gottesdienst und Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse (Justizbüro, General-Glaubensanwalt, historisch-juristisches Büro); Reform von 1983 (Frist auf fünf Jahre verkürzt, Abschaffung des Advocatus diaboli, Relatorenkollegium); vollständige Liste der Präfekten seit 1969 (Bertoli, Raimondi, Bafile, Palazzini, Felici, Bovone, Saraiva Martins, Amato, Becciu, Semeraro).

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  5. Vatican News (englische Ausgabe), «Carlo Acutis and Pier Giorgio Frassati to be canonized together», Juni 2025, auf vaticannews.va; und USCCB, «Pope sets Sept. 7 for joint canonization of Blesseds Acutis and Frassati», auf usccb.org. Ankündigung durch Leo XIV. am 13. Juni 2025 der gemeinsamen Heiligsprechung am 7. September 2025.

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  6. Presseamt des Heiligen Stuhls, offizielle Biographie von Kardinal Marcello Semeraro, auf press.vatican.va. Geburt am 22. Dezember 1947 in Monteroni di Lecce; Priesterweihe am 8. September 1971; Doktorat in Sakraltheologie an der Päpstlichen Lateranuniversität; 1998 zum Bischof von Oria ernannt, sodann ab dem 1. Oktober 2004 nach Albano versetzt; Sekretär des Kardinalsrates (C9) seit dessen Schaffung 2013 bis zu seiner Ernennung zum Präfekten (Oktober 2020); am 15. Oktober 2020 zum Präfekten des Dikasteriums für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse ernannt; im Konsistorium vom 28. November 2020 zum Kardinal kreiert (Titel Santa Maria in Domnica). Daten des C9-Sekretariats: am 13. April 2013 angekündigte Gruppe mit Semeraro «in the role of secretary» (Vatican Information Service, 13. April 2013); amtierender Sekretär im September 2017 (Radio Vatikan, «Pope Francis and the C9: Interview with Council Secretary», 11. September 2017); «has acted as secretary of the Council of Cardinal Advisers since it was established in 2013» (CNA, 15. Oktober 2020); «until now bishop of Albano and secretary of the Council of Cardinals» (Presseamt des Heiligen Stuhls, Bollettino vom 15. Oktober 2020). Die Online-Biographieseite des Presseamts trägt durch Druckfehler «13. April 2020».

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  7. Wikipedia contributors, «Dicastery for the Causes of Saints», Art. zit., auf en.wikipedia.org. Römische Zentralisierung seit Alexander III. (1170); Gründung der Ritenkongregation durch Sixtus V. (Bulle Immensa Aeterni Dei, 22. Januar 1588), zuständig zugleich für Gottesdienst und Heiligkeitsverfahren; Spaltung von 1969 unter Paul VI.; Reform von 1983 unter Johannes Paul II. (Verschmelzung des diözesanen und des apostolischen Verfahrens, Abschaffung des Advocatus diaboli, Relatorenkollegium, Frist auf fünf Jahre verkürzt).

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  8. Encyclopædia Britannica von 1911, Art. «Canonization», auf en.wikisource.org. Dekrete Urbans VIII. vom 13. März und 2. Oktober 1625, bestätigt durch die Bulle Coelestis Hierusalem Cives vom 5. Juli 1634, die ausschließlich dem Heiligen Stuhl das Recht der Heilig- und Seligsprechung vorbehalten.

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  9. Wikipedia contributors, «Equivalent canonization», Wikipedia, The Free Encyclopedia, im Juli 2026 eingesehene Fassung, auf en.wikipedia.org. Begründung durch Benedikt XIV. (vor seiner Wahl, in De servorum Dei beatificatione) der äquipollenten Heiligsprechung, vorbehalten seit langem bezeugten Kulten, beständigem Tugendruf und ununterbrochener Wunderüberlieferung; Beispiele unter Papst Franziskus: Angela von Foligno (9. Oktober 2013), Pierre Favre (17. Dezember 2013), José de Anchieta, Maria von der Menschwerdung und François de Laval (3. April 2014), Bartholomäus der Märtyrer (5. Juli 2019), Margareta von Castello (24. April 2021), Märtyrerinnen von Compiègne (18. Dezember 2024).

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  10. Modernizing the Miraculous Body in Prospero Lambertini's De Servorum Dei, im Juli 2026 auf academia.edu eingesehener wissenschaftlicher Artikel; siehe auch den bibliographischen Nachweis auf onlinebooks.library.upenn.edu. Prospero Lambertini, Glaubensanwalt seit 1708, künftiger Papst Benedikt XIV. (1740–1758); Abfassung von De Servorum Dei Beatificatione et Beatorum Canonizatione zwischen 1734 und 1738, in vier Büchern, darunter ein systematisches Wunderwerk, bezeichnet als erste vernunftgeleitete Darstellung der katholischen «Paranormologie» und als medizinischer Referenzkodex für die Kirche.

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  11. Encyclopedia.com, «Rites, Congregation of», im Juli 2026 auf encyclopedia.com eingesehene enzyklopädische Zusammenfassung. Motu proprio Già da qualche tempo Papst Pius’ XI. (6. Februar 1930) zur Schaffung der Historischen Sektion der Ritenkongregation, beauftragt mit den für historische Verfahren nötigen Forschungen und mit der Revision der liturgischen Bücher, tätig bis zur Reform von 1969.

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  12. Holyart.com (Blog), «The Functions of the Dicastery for the Causes of Saints», im Juli 2026 eingesehen, auf holyart.com. Seit dem 18. Jahrhundert angelegtes Verzeichnis medizinischer Experten; 1948 von Pius XII. errichtete eigene Ärztekommission und eigener Medizinischer Rat; Verschmelzung beider Organe zu einem einzigen Medizinischen Rat (Consulta Medica) durch Johannes XXIII. im Jahr 1959.

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  13. Papst heiliger Johannes Paul II., Apostolische Konstitution Divinus Perfectionis Magister, 25. Januar 1983. Text (englisch) auf vatican.va; deutsche Wiedergabe der zitierten Stellen in eigener Übersetzung dieses Artikels. Präambel über Christus als «göttlichen Meister und göttliches Vorbild der Vollkommenheit» und über die universale Taufheiligkeit; Motive der Reform (Fortschritt der historischen Kritik, Wunsch der Bischöfe nach einem einfacheren Verfahren).

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  14. Papst heiliger Johannes Paul II., Normae servandae in inquisitionibus ab Episcopis faciendis in causis Sanctorum, 7. Februar 1983, Ausführungsnormen ergänzend zu Divinus Perfectionis Magister. Text (englisch, «New Laws for the Causes of Saints») auf vatican.va.

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  15. ZENIT (italienische Ausgabe), «Cause dei Santi: nuove norme per amministrazione beni. Ancora un passo verso la trasparenza», 10. März 2016, auf it.zenit.org. Neue Normen über die Verwaltung der Güter der Verfahren, gebilligt von Papst Franziskus am 4. März 2016, versuchsweise für drei Jahre, zur Aufhebung jener von 1983; vom Postulator verschiedener Vermögensverwalter; Beitrag nach Verfahrensetappen geschuldet (diözesane Akten, Ernennung des Relators, Positio, Vollkongress der Theologen).

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  16. Presseamt des Heiligen Stuhls, «Regulation of the Medical Board of the Congregation for the Causes of Saints», 23. September 2016, auf press.vatican.va. Von Kardinal Angelo Amato (Präfekt) und Msgr. Marcello Bartolucci (Sekretär) gebilligte Ordnung; qualifizierte Mehrheit von mindestens 5/7 oder 4/6 für die Prüfung eines mutmaßlichen Wunders; höchstens drei Wiederprüfungen; neun Mitglieder für eine Wiederprüfung; allen Teilnehmern auferlegtes Berufsgeheimnis.

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  17. Papst Franziskus, Apostolisches Schreiben in Form eines Motu proprio Maiorem hac dilectionem über die Hingabe des Lebens, 11. Juli 2017. Text auf vatican.va; deutsche Wiedergabe der zitierten Stellen in eigener Übersetzung dieses Artikels. Verweis auf Joh 15, 13; neuer Seligsprechungsweg für die freiwillige und freie Hingabe des Lebens, unterschieden von Martyrium und heroischer Tugend.

    37 38 59
  18. Wikipedia (contributori), «Dicastero delle cause dei santi», Wikipedia, l'enciclopedia libera, im Juli 2026 eingesehene Fassung, auf it.wikipedia.org. Umbenennung von Kongregation in Dikasterium durch Praedicate Evangelium (19. März 2022, in Kraft am 5. Juni) ohne Änderung der Zuständigkeiten; heutige Struktur mit Relatorenkollegium und Höherer Schule für Selig- und Heiligsprechungsverfahren (Päpstliche Lateranuniversität).

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  19. EWTN (italienische Ausgabe), «Le nuove nomine di Papa Leone XIV al Dicastero dei Santi», 6. Dezember 2025, auf ewtn.it. Ernennung der Kardinäle Rainer Maria Woelki, Angelo De Donatis, Roberto Repole, Ángel Fernández Artime sowie der Bischöfe Fortunato Morrone, Alfonso Vincenzo Amarante und Sławomir Oder (einstiger Postulator des Verfahrens des heiligen Johannes Paul II.) zu neuen Mitgliedern des Dikasteriums.

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  20. Papst Franziskus, Praedicate Evangelium, Art. 99 §1–2, 19. März 2022. Text auf vatican.va.

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  21. Papst Franziskus, Praedicate Evangelium, Art. 100, 19. März 2022. Text auf vatican.va.

    46
  22. Papst Franziskus, Praedicate Evangelium, Art. 101, 19. März 2022. Text auf vatican.va.

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  23. Papst Franziskus, Praedicate Evangelium, Art. 102, 19. März 2022. Text auf vatican.va.

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  24. Papst Franziskus, Praedicate Evangelium, Art. 84 §2, 19. März 2022: behält ausdrücklich die spezifische und exklusive Zuständigkeit des Dikasteriums für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse (unter anderen) gegenüber dem Dikasterium für die Ostkirchen vor. Text auf vatican.va.

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  25. Aleteia (französische Ausgabe), «Le rôle clé du postulateur d'une cause de canonisation», 18. Januar 2026, auf fr.aleteia.org. Rolle des Postulators bei der Abfassung der Positio; Prüfung durch die theologischen Konsultoren und, für alte Verfahren, durch eine Historikerkommission.

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  26. Dikasterium für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, offizielle Strukturseite, auf vatican.va und französisches Profil auf vatican.va, eingesehen im Juli 2026. Derzeitige Amtsträger: Präfekt Kardinal Marcello Semeraro, Sekretär Msgr. Fabio Fabene, Untersekretär Msgr. Bogusław Stanisław Turek, Glaubensanwalt Msgr. Alberto Royo Mejía (seit dem 7. Januar 2023), Generalrelator P. Angelo Romano (seit dem 13. Januar 2024).

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  27. Vatican News (französische Ausgabe), «Le dicastère des Causes des saints», allgemeine Darstellung, Juli 2025, auf vaticannews.va. Etappen des Verfahrens: Positio, Prüfung durch die theologischen Konsultoren, Urteil der Kardinäle und Bischöfe des Dikasteriums in ordentlicher Sitzung, medizinische Begutachtung des behaupteten Wunders.

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  28. USCCB, «Pope sets Sept. 7 for joint canonization of Blesseds Acutis and Frassati», auf usccb.org; siehe auch Vatican News und EWTN News zu derselben Ankündigung. Carlo Acutis (1991–2006), mit fünfzehn Jahren an Leukämie gestorben; erstes Wunder (Heilung eines brasilianischen Kindes mit Bauchspeicheldrüsenfehlbildung), im Mai 2024 anerkanntes zweites Wunder (Heilung einer jungen Costa-Ricanerin, Opfer eines Schädel-Hirn-Traumas); Pier Giorgio Frassati (1901–1925), mit vierundzwanzig Jahren an Kinderlähmung gestorben, nachdem er sich bei Kranken angesteckt hatte, die er besuchte; gemeinsame Heiligsprechung am 7. September 2025.

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  29. Papst Leo XIV., Predigt der Heiligsprechungsmesse für Carlo Acutis und Pier Giorgio Frassati, Petersplatz, 7. September 2025. Text in französischer Sprache auf vatican.va und in englischer Sprache auf vatican.va; deutsche Wiedergabe der Zitate in eigener Übersetzung dieses Artikels. Zitate: Einladung, sein Leben nicht zu vergeuden, sondern daraus ein Meisterwerk zu machen; «Non io, ma Dio» von Carlo Acutis; Formel Pier Giorgio Frassatis über Gott in der Mitte der Handlungen; freundschaftlicher Spitzname «Frassati-Transportunternehmen»; um die Armen und Kranken gesehenes Licht.

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