Das Dikasterium für den Klerus (lateinisch: Dicasterium pro Clero) ist seit dem 5. Juni 2022 das Organ der Römischen Kurie, das für alles zuständig ist, was die Priester und Diakone des Diözesanklerus betrifft — ihre Erstausbildung im Seminar, ihr Leben, ihre Disziplin und ihren pastoralen Dienst[1]. Unter seinem heutigen Namen wurde es durch die Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium von Papst Franziskus errichtet; es ist der direkte Erbe einer der ältesten noch tätigen römischen Kongregationen: der Heiligen Konzilskongregation, die am 2. August 1564 von Papst Pius IV. gegründet wurde, um die Anwendung der Disziplinardekrete des Konzils von Trient zu gewährleisten[2].
Viereinhalb Jahrhunderte trennen das Motu proprio Alias Nos von der Konstitution Praedicate Evangelium, und doch hat sich die Grundmission kaum verändert: darüber zu wachen, dass die Säkularkleriker — jene, die weder Bischöfe noch Ordensleute noch Angehörige einer Ostkirche sind — eine solide Ausbildung erhalten und ihr Priestertum in Treue zu ihren Verpflichtungen leben. Das Dikasterium ist nicht für die Bischöfe zuständig (dies obliegt dem Dikasterium für die Bischöfe), weder für die Ordensleute und Institute des geweihten Lebens noch für den Klerus der katholischen Ostkirchen (dies obliegt dem Dikasterium für die Ostkirchen). Es behandelt auch nicht die Fälle sexuellen Missbrauchs Minderjähriger, für die ausschließlich das Dikasterium für die Glaubenslehre zuständig ist[3].
Das Dikasterium betreut heute weltweit einen Diözesanklerus von etwa 278 700 Priestern und mehr als 50 800 Ständigen Diakonen[4] — Zahlen, die auf mehreren Kontinenten stetig sinken, weshalb der Mangel an Priesterberufungen zu den ausdrücklichsten institutionellen Anliegen seines derzeitigen Auftrags gehört, schwarz auf weiß festgehalten im Text von Praedicate Evangelium selbst[5].
Eine Zuständigkeit im Dienst des Säkularklerus
Was das Dikasterium heute abdeckt
Artikel 113 von Praedicate Evangelium legt in zwei Absätzen die allgemeine Mission des Dikasteriums fest:
« Le Dicastère pour le Clergé s'occupe de tout ce qui concerne les prêtres et les diacres du clergé diocésain concernant leur personne, leur ministère pastoral et ce qui est nécessaire à son exercice fructueux. Dans ces domaines, il offre aux évêques une aide appropriée. Le Dicastère manifeste et met en œuvre la sollicitude du Siège apostolique pour ce qui concerne la formation des candidats aux ordres sacrés. » — Pape François, constitution apostolique Praedicate Evangelium, art. 113 §§ 1-2[6]
Diese allgemeine Mission gliedert sich in sieben Zuständigkeitsbereiche, aufgezählt in den Artikeln 114 bis 120: die Ausbildung der Seminaristen (Art. 114), Leben und Disziplin der Kleriker im aktiven Dienst, einschließlich der Begleitung des Priestermangels (Art. 115), den klerikalen Stand und die Dispensen von den Verpflichtungen des Priestertums und des Diakonats (Art. 116), die Personalprälaturen (Art. 117), eine Reihe administrativer Disziplinen betreffend diözesane Räte, Klerikervereinigungen, kirchliche Archive und fromme Stiftungen (Art. 118), die Verwaltung der Kirchengüter (Art. 119) und schließlich den Vorsitz des Päpstlichen Werkes für Priesterberufungen sowie einer ständigen interdikasteriellen Kommission für die Ausbildung zu den heiligen Weihen (Art. 120)[7].
Was nicht in seine Zuständigkeit fällt
Drei Klarstellungen grenzen den Wirkungskreis des Dikasteriums sinnvoll ab. Erstens regiert es nicht die Bischöfe selbst: ihre Ernennung, ihre Disziplin und ihre Leitung obliegen dem Dikasterium für die Bischöfe (Art. 103-112 von Praedicate Evangelium), dessen Geschichte und Zuständigkeiten Gegenstand eines eigenen Artikels sind. Zweitens hat es keine Autorität über den Klerus der katholischen Ostkirchen — melkitische, maronitische, ukrainische, syro-malabarische usw. —, deren eigene Disziplin vollständig dem Dikasterium für die Ostkirchen obliegt. Drittens — und dies ist die für die Öffentlichkeit bedeutsamste Klarstellung — behandelt das Dikasterium für den Klerus keine Fälle sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Kleriker: diese ausschließliche Zuständigkeit gehört dem Dikasterium für die Glaubenslehre, das diese Verfahren nach einem eigenen kirchlichen Strafprozessrecht führt — wobei das Motu proprio Sacramentorum Sanctitatis Tutela (2001) diese schwersten Delikte (delicta graviora) der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehalten hat, während Vos Estis Lux Mundi (2019) das Melde- und Untersuchungsverfahren sowie die Verantwortung der Bischöfe in dieser Materie geregelt hat[8]. Diese Klarstellung ist notwendig: Das Dikasterium für den Klerus bleibt dennoch im Vorfeld für den administrativen Status der Kleriker zuständig — Dispensen, Versetzungen, Inkardination —, was erklärt, warum sein Name zuweilen fälschlich mit Disziplinarverfahren in Verbindung gebracht wird, die in Wirklichkeit einer anderen Instanz obliegen.
Fünf Jahrhunderte Geschichte: von der Konzilskongregation zum Dikasterium für den Klerus
1564: Pius IV. und das Motu proprio Alias Nos
Am 2. August 1564, weniger als ein Jahr nach dem Abschluss des Konzils von Trient (4. Dezember 1563), errichtet Papst Pius IV. (Giovanni Angelo Medici, 1559–1565) mit dem Motu proprio Alias Nos die Heilige Kongregation der Kardinäle für die Auslegung des Trienter Konzils (Sacra Congregatio Cardinalium Concilii Tridentini interpretum), kürzer Konzilskongregation genannt[9]. Ihr ursprünglicher Auftrag ist eng umrissen, aber von entscheidender Bedeutung: die korrekte Auslegung und die praktische Anwendung der disziplinären Dekrete des Konzils zu gewährleisten — insbesondere jener, die die Residenzpflicht der Bischöfe und Pfarrer, die Disziplin der kirchlichen Benefizien und die sittliche Reform des Klerus betreffen, die im Zentrum der tridentinischen Debatten angesichts der von den Protestanten angeprangerten Missbräuche gestanden hatten[10]. Erster Leiter der neuen Kongregation ist ein sechsundzwanzigjähriger Kardinal, dem die Heiligkeit bestimmt ist: Karl Borromäus, Erzbischof von Mailand, maßgeblicher Gestalter der konkreten Umsetzung der tridentinischen Reform in seiner eigenen Diözese[11].
Die Errichtung einer ständigen Kongregation zur Auslegung von Trient entsprach einer dringenden Notwendigkeit: Die Konzilsdekrete, die in fünfundzwanzig Sitzungen über achtzehn Jahre hinweg (1545–1563) verabschiedet worden waren, ließen zahlreiche Anwendungsfragen offen, und Rom musste den Bischöfen weltweit eine einzige maßgebliche Autorität bieten, damit nicht jede Diözese die tridentinische Disziplin isoliert auslegte.
Sixtus V. und die tridentinische Kurie (1588)
Mit der Apostolischen Konstitution Immensa Aeterni Dei vom 22. Januar 1588 ordnet Papst Sixtus V. die gesamte Römische Kurie in fünfzehn ständige Kongregationen neu und verankert darin förmlich die Konzilskongregation, deren Aufgaben er genauer bestimmt: Auslegung der tridentinischen Kanones, Überwachung der Provinzialkonzilien und Diözesansynoden sowie Kontrolle der Einhaltung der bischöflichen Residenzpflicht[12]. In diesem Moment erhält die bis dahin eher informelle Einrichtung ihren endgültigen Status als zentrales Dikasterium der Kirchenregierung.
Urban VIII. entzieht die Aufsicht über die Residenz (1634)
Im Jahr 1634 entzieht Papst Urban VIII. mit der Konstitution Sancta synodus Tridentina der Konzilskongregation die unmittelbare Aufsicht über die bischöfliche Residenz und überträgt sie einer eigenen, vom Kardinalvikar von Rom geleiteten Struktur[13]. Diese Übertragung veranschaulicht eine wiederkehrende Dynamik in der Geschichte der Einrichtung: Im Laufe der Jahrhunderte werden ihre Zuständigkeiten regelmäßig neu zugeschnitten und zwischen mehreren römischen Organen umverteilt, ohne dass ihr Grundauftrag — die Disziplin des Weltklerus — jemals verschwindet.
Benedikt XIV. und die „kleine Kongregation" (1740)
Papst Benedikt XIV., ein angesehener Kanonist, schafft im Jahr 1740 eine Unterkommission, bekannt als „Kongregation des kleinen Konzils" (super statu ecclesiarum), die mit der Prüfung der Berichte beauftragt ist, welche die Bischöfe weltweit im Rahmen ihrer Ad-limina-Besuche (ad limina Apostolorum) in Rom vorzulegen haben[14]. Diese regelmäßige Kontrolle des Zustands der Diözesen — pastorale Lebendigkeit, Stand des Klerus, materielle Lage — bleibt bis ins 20. Jahrhundert eine der charakteristischen Aufgaben der Konzilskongregation. Unter demselben Pontifikat wird die Zuständigkeit der Kongregation auf die Verfahren der Ehenichtigkeit (1741) und der Nichtigkeit religiöser Gelübde (1748) ausgedehnt, eine beträchtliche Erweiterung, die sie für fast zwei Jahrhunderte zu einem regelrechten kirchlichen Gericht mit sehr vielfältigen Zuständigkeiten macht, weit über die bloße Klerusdisziplin hinaus[15].
Pius VI., Leo XIII. und die Anpassungen des 19. Jahrhunderts
Papst Pius VI. reformiert mit der Konstitution Sacrosanctam Tridentinam synodum vom 27. November 1775 seinerseits die administrativen Zuständigkeiten der Kongregation[16]. Ein Jahrhundert später, im Jahr 1879, gliedert ihr Leo XIII. die Kongregation der kirchlichen Immunität an, die mit der Verteidigung der jurisdiktionellen und fiskalischen Privilegien des Klerus und der Kirchengüter gegenüber den modernen Staaten betraut ist — eine besonders heikle Zuständigkeit in der Zeit des deutschen Kulturkampfes und der antiklerikalen Gesetze in mehreren Ländern des lateinischen Europa[17].
1908: der heilige Pius X. und die Reform Sapienti Consilio
Die tiefgreifendste Reform, welche die Einrichtung vor dem ausgehenden 20. Jahrhundert erfährt, ist die des heiligen Pius X. Mit der Apostolischen Konstitution Sapienti Consilio vom 29. Juni 1908 ordnet der Papst die Römische Kurie vollständig neu und definiert die Zuständigkeiten der Konzilskongregation neu, indem er sie auf drei Hauptachsen konzentriert: die Disziplin des Weltklerus und der Laien, die Befolgung der kirchlichen Gebote (Fasten, Abstinenz, gebotene Feiertage) sowie die Erhaltung und Verwaltung der zeitlichen Güter der Kirche[18]. Dieselbe Reform entzieht ihr die unter Benedikt XIV. erworbenen Ehezuständigkeiten — sie werden auf die neue Kongregation für die Disziplin der Sakramente übertragen — und gliedert ihr durch Absorption die dabei aufgehobene Kongregation Unserer Lieben Frau von Loreto an[19]. Es ist diese Reform von 1908, die die Einrichtung erstmals ihrem heutigen Profil annähert: einer Kongregation, die nicht mehr mit der allgemeinen Auslegung des tridentinischen Rechts betraut ist, sondern eigens mit der Disziplin des Diözesanklerus.
1967: Paul VI. und die Geburt der „Kongregation für den Klerus"
Im Gefolge des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962–1965) und seiner allgemeinen Reform der Römischen Kurie verkündet Papst Paul VI. am 15. August 1967 die Apostolische Konstitution Regimini Ecclesiae Universae, die die Heilige Konzilskongregation mit Wirkung zum 1. Januar 1968 in Kongregation für den Klerus umbenennt[20]. Der neue Name spiegelt vier Jahrhunderte fortschreitender Verengung wider: Die Einrichtung ist längst nicht mehr mit der Auslegung der Gesamtheit der tridentinischen Dekrete beauftragt, sondern eigens mit Leben und Disziplin der Weltpriester und -diakone. Dieselbe Reform überträgt die Prüfung der Akten der Provinzialkonzilien — die letzte Zuständigkeit von allgemeiner Tragweite aus der Gründung von 1564 — an die Kongregation für die Bischöfe[21].
Derselbe Paul VI. stellt im selben Jahr eine Einrichtung wieder her, die das Zweite Vatikanum erneut möglich gemacht hatte: Mit dem Motu proprio Sacrum Diaconatus Ordinem vom 18. Juni 1967 führt er den ständigen Diakonat in der lateinischen Kirche wieder ein, siebzehn Jahrhunderte nach seinem allmählichen Verschwinden als stabile Lebensform[22]. Die dogmatische Konstitution Lumen Gentium des Zweiten Vatikanums (21. November 1964) hatte den Weg bereitet, indem sie lehrte, « le diaconat pourra, dans l'avenir, être rétabli en tant que degré propre et permanent de la hiérarchie »[23], auch für verheiratete Männer, vorbehaltlich der Zustimmung der Bischofskonferenzen und des Heiligen Stuhls. Diese Wiederherstellung stellt von Anfang an Ausbildung und Disziplin der ständigen Diakone unter dieselbe Autorität wie die der Weltpriester — daher ihre bis heute andauernde feste Zugehörigkeit zum Zuständigkeitsbereich des Dikasteriums für den Klerus an der Seite der Diözesanpriester.
1970–1992: das Lehramt der Priesterausbildung
Das Zweite Vatikanische Konzil hatte dem Dienst und Leben der Priester ein eigenes Dekret gewidmet, Presbyterorum Ordinis (7. Dezember 1965), das die modernen theologischen Grundlagen der priesterlichen Identität legt:
« Par la sainte ordination et la mission reçues des évêques, les prêtres sont promus au service du Christ Docteur, Prêtre et Roi ; ils participent à son ministère, qui, de jour en jour, construit ici-bas l'Église pour qu'elle soit Peuple de Dieu, Corps du Christ, Temple du Saint-Esprit. » — Concile Vatican II, décret Presbyterorum Ordinis sur le ministère et la vie des prêtres, préambule n° 1, 7 décembre 1965[24]
Auf dieser konziliaren Grundlage verkündet die damals für die Priesterausbildung zuständige Kongregation für das Katholische Bildungswesen am 6. Januar 1970 die erste Ratio Fundamentalis Institutionis Sacerdotalis, die weltweite Rahmenordnung für die Ausbildung der Seminaristen, die am 19. März 1985 zur Einarbeitung des neuen Codex des kanonischen Rechts von 1983 ergänzt wird[25]. Papst Johannes Paul II. krönt dieses Bemühen mit dem nachsynodalen Apostolischen Schreiben Pastores Dabo Vobis vom 25. März 1992, dem Referenztext, der die Priesterausbildung um vier untrennbare Dimensionen gliedert: die menschliche, die geistliche, die intellektuelle und die pastorale[26].
1994: das erste Direktorium für Dienst und Leben der Priester
Die Kongregation für den Klerus veröffentlicht am 31. Januar 1994 das Direktorium für Dienst und Leben der Priester, den ersten zusammenfassenden Text, der nicht mehr nur der Erstausbildung, sondern der gesamten priesterlichen Existenz gewidmet ist: Spiritualität, Ausübung des Dienstes, ständige Weiterbildung, kanonische Disziplin. Dieser Gründungstext wird eine Generation später, im Jahr 2013, unter dem Pontifikat Benedikts XVI. grundlegend überarbeitet[27].
2013: Benedikt XVI. verteilt zwei große Zuständigkeiten um
Zwei Reformen Benedikts XVI., am selben Tag verkündet, zeichnen den Zuständigkeitsbereich der Kongregation grundlegend neu. Mit dem Motu proprio Ministrorum Institutio vom 16. Januar 2013 überträgt der Papst ihr die Verantwortung für die Seminare und entzieht sie der Kongregation für das Katholische Bildungswesen, die sie seit der Reform von 1988 (Pastor Bonus) innehatte[28]. Der Text begründet diese Entscheidung mit der pädagogischen Kontinuität zwischen Erstausbildung und ständiger Weiterbildung der Priester:
Wie die Einleitung der Ratio Fundamentalis von 2016 erinnert, wollte Benedikt XVI. der Kongregation für den Klerus — die bereits für die ständige Weiterbildung zuständig war — die Verantwortung für die Erstausbildung im Seminar anvertrauen, wobei sich die Ausbildung der Seminaristen naturgemäß in der ständigen Weiterbildung der Priester fortsetzt, um mit ihr eine einzige Wirklichkeit zu bilden[29].
Am selben Tag entzieht ein zweites Motu proprio, Fides per Doctrinam, der Kongregation für den Klerus die Zuständigkeit für die Katechese und überträgt sie dem Päpstlichen Rat zur Förderung der Neuevangelisierung — dem Organismus, der seinerseits im Jahr 2022 im Dikasterium für die Evangelisierung aufgehen wird[30]. Die Kongregation veröffentlicht im selben Jahr, am 11. Februar 2013, eine zweite, grundlegend überarbeitete Ausgabe des Direktoriums für Dienst und Leben der Priester[31].
2014–2016: die Erarbeitung der neuen Ratio Fundamentalis
Nun für die Erstausbildung wie für die ständige Weiterbildung zuständig, unternimmt die Kongregation für den Klerus ab Frühjahr 2014 die Abfassung einer neuen Ratio Fundamentalis Institutionis Sacerdotalis, die den Text von 1970 ersetzen soll. Ein erster Entwurf wird der Vollversammlung der Kongregation vorgelegt, die vom 1. bis 3. Oktober 2014 tagt und in der Papst Franziskus in seiner Eröffnungsansprache das Bild liefert, das dem endgültigen Dokument seinen Titel geben wird:
„Es geht darum, die Berufungen zu schützen und wachsen zu lassen, damit sie reife Früchte tragen. Sie sind ein "roher Diamant", der mit Sorgfalt, Achtung des Gewissens der Personen und Geduld zu schleifen ist, damit sie inmitten des Volkes Gottes erstrahlen." — Pape François, discours à l'assemblée plénière de la Congrégation pour le Clergé, 3 octobre 2014, cité dans l'introduction de Le don de la vocation presbytérale[32]
Der Text wird anschließend durch Beiträge mehrerer römischer Dikasterien — für die Evangelisierung der Völker, für die Institute des geweihten Lebens, für die Ostkirchen, für das katholische Bildungswesen — bereichert und 2015 im Geist der Synodalität zahlreichen Bischofskonferenzen und Nuntiaturen zur Konsultation zugesandt[33]. Am 19. und 20. November 2015 veranstaltet die Kongregation ein internationales Kolloquium zum fünfzigsten Jahrestag der Konzilsdekrete Optatam Totius und Presbyterorum Ordinis, das Kardinäle, Bischöfe, Ausbilder und Experten zur Ausbildung der Weihekandidaten zusammenführt[34]. Nach einer letzten Durchsicht durch das Staatssekretariat und mehrere lehrmäßige Dikasterien wird der endgültige Text mit dem Titel Le don de la vocation presbytérale am 8. Dezember 2016 in Rom promulgiert[35].
2017: die Heiligtümer werden übertragen
Mit dem Motu proprio Sanctuarium in Ecclesia, unterzeichnet am 11. Februar 2017 (veröffentlicht am 1. April 2017), entzieht Papst Franziskus der Kongregation für den Klerus die Zuständigkeit für die Heiligtümer — Wallfahrtsorte, kanonische Anerkennung, Statuten —, die sie bislang nebenbei ausgeübt hatte, und überträgt sie dem Päpstlichen Rat zur Förderung der Neuevangelisierung[36]. Diese letzte Umverteilung, fünf Jahre vor der großen Reform von 2022, vollendet die Konzentration der Einrichtung auf ihre Kernzuständigkeit: die Personen der Weltkleriker, ihre Ausbildung und ihren Dienst.
Praedicate Evangelium (2022): von der Bezeichnung „Klerus" zum Dikasterium für den Klerus
Am 19. März 2022, am Hochfest des heiligen Josef, unterzeichnete Papst Franziskus die Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium über die Römische Kurie, Frucht neunjähriger Konsultationen des Kardinalsrates (der „C9"), die gleich zu Beginn seines Pontifikats aufgenommen worden waren. Der Text trat am 5. Juni 2022, am Hochfest Pfingsten, in Kraft[37]. Die Reform benannte fast alle römischen Kongregationen in „Dikasterien" um, in der ausdrücklichen Absicht, die internen Hierarchien der Kurie einzuebnen — wobei alle Dikasterienleiter, Kleriker wie Laien, nun grundsätzlich ein Leitungsamt im Namen des Papstes ausüben können. Die Kongregation für den Klerus wurde so zum Dikasterium für den Klerus, ohne wesentliche Änderung ihrer Zuständigkeiten gegenüber dem nach den Reformen von 2013 und 2017 erreichten Stand[38].
Artikel 120, der den dem Dikasterium gewidmeten Abschnitt beschließt, errichtet in ihm zwei ständige Organe unter dem Vorsitz des Präfekten von Amts wegen: das Päpstliche Werk für geistliche Berufungen und die Ständige interdikasterielle Kommission für die Ausbildung zu den heiligen Weihen[39] — ein Zeichen dafür, dass die weltweite Berufungskrise, auf die bereits Artikel 115 § 3 hinweist, einen strukturellen Platz in der Architektur des neuen Dikasteriums selbst einnimmt.
Die Ausbildung der Priester und Diakone: zentrale Sendung
Die Seminare, unmittelbares Erbe des Konzils von Trient
Die Pflicht jedes Bistums, ein Seminar zu gründen, geht unmittelbar auf das Konzil von Trient zurück. In der XXIII. Sitzung, am 15. Juli 1563, machte das Reformdekret über den Klerus in Kapitel XVIII (Cum adolescentium ætas) die Gründung eines Seminars zur Ausbildung des örtlichen Klerus in jedem Bistum zur Pflicht, wo die jungen Kleriker in Gemeinschaft unter der Leitung priesterlicher Erzieher leben sollten, fern der Sittenmissbräuche, die am Vorabend der Reformation angeprangert wurden[40]. In Frankreich wurde bereits am 20. März 1564 durch den Kardinal von Lothringen, Erzbischof von Reims, das erste Seminar gegründet — kaum ein Jahr nach Abschluss des Konzils[41]. Seit 2013 übt das Dikasterium für den Klerus im Namen des Heiligen Stuhls die Aufsicht über das Gemeinschaftsleben und die Leitung aller Seminare aus, mit Ausnahme jener, die aus territorialen Gründen (Ostkirchen) oder aus statutären Gründen (Institute des geweihten Lebens) anderen Dikasterien unterstehen[42].
Le don de la vocation presbytérale: die derzeit geltende Norm
Die Ratio Fundamentalis Institutionis Sacerdotalis von 2016 gliedert den Ausbildungsweg in vier aufeinanderfolgende pädagogische Etappen — Propädeutikum, Jüngerschaft, Gleichgestaltung, Pastoral —, die den vier Dimensionen der Person des Seminaristen entsprechen, wie sie Pastores Dabo Vobis 1992 definiert hat: menschlich, geistlich, intellektuell und pastoral. Der Text beginnt mit einer programmatischen Aussage:
« Le don de la vocation au presbytérat, déposé par Dieu dans le cœur de certains hommes, engage l'Église à leur proposer un parcours de qualité pour leur formation ; » — Congrégation pour le Clergé, Le don de la vocation presbytérale — Ratio Fundamentalis Institutionis Sacerdotalis, introduction n° 1, 8 décembre 2016[43]
Artikel 114 § 3 von Praedicate Evangelium überträgt dem Dikasterium ausdrücklich die Förderung dieser Ratio sowie ihres Gegenstücks für die ständigen Diakone, der Ratio Fundamentalis Institutionis Diaconorum Permanentium, und aller Dokumente zur Weiterbildung des bereits geweihten Klerus[44]. Derselbe Artikel gibt dem Dikasterium die Befugnis, die von jeder Bischofskonferenz erarbeiteten nationalen Ratio zu bestätigen und die Errichtung interdiözesaner Seminare zu fördern, wenn ein Bistum allein keine ausreichende Zahl an Kandidaten, Ausbildern und geistlichen Begleitern von Qualität gewährleisten kann[45].
Der ständige Diakonat, eine eigene Berufung
1967 auf der Grundlage von Lumen Gentium wiederhergestellt, nimmt der ständige Diakonat im Zuständigkeitsbereich des Dikasteriums einen statistisch beträchtlichen Platz ein: Nach den Daten 2025 der Agentur Fides zählt die katholische Kirche weltweit 51 433 ständige Diakone, darunter 50 868 Diözesandiakone — fast alle diesem selben Dikasterium zugeordnet —, eine Zahl, die in einem einzigen Jahr um 1 283 Einheiten gestiegen ist, gegen den bei den Priestern beobachteten Trend[46]. Dieses Wachstum, besonders ausgeprägt in Amerika (+1 268 Diözesandiakone) und in Ozeanien, steht in deutlichem Kontrast zum anhaltenden Rückgang der Zahl der Weltpriester und macht den ständigen Diakonat zu einem der dynamischsten Dienste der Kirche der Gegenwart.
| Statistik (31. Dezember 2023) | Weltweit insgesamt | Jährliche Veränderung |
|---|---|---|
| Diözesanpriester | 278 742 | -429 |
| Ordenspriester | 128 254 | -305 |
| Priester insgesamt | 406 996 | -734 |
| Ständige Diakone (Diözesan) | 50 868 | +1 333 |
| Ständige Diakone (Ordens) | 565 | -50 |
| Großseminaristen (Diözesan) | 64 063 | -845 |
Quelle: Agentur Fides, Dossier „Die Statistiken der katholischen Kirche 2025", veröffentlicht anlässlich des XCIX. Weltmissionssonntags (19. Oktober 2025), Daten des Statistischen Jahrbuchs der Kirche mit Stand vom 31. Dezember 2023[47].
Diese Tabelle gibt das genaue Maß der Bevölkerung, für die das Dikasterium unmittelbar zuständig ist: etwa 330 000 Weltkleriker — Diözesanpriester und -diakone zusammengenommen —, verteilt auf die fünf Kontinente, mit gegenläufigen Entwicklungen zwischen Europa mit deutlichem Rückgang (-1 690 Diözesanpriester in einem Jahr) und Afrika und Asien mit anhaltendem Wachstum (+1 221 bzw. +542 Diözesanpriester).
Leben, Disziplin und Priestermangel
Das Direktorium für Dienst und Leben der Priester
Seit seiner Neufassung von 2013 bleibt das Direktorium für Dienst und Leben der Priester der Referenztext für die tägliche Ausübung des diözesanen Priestertums: priesterliche Spiritualität, Zölibat, Gehorsam, verpflichtende ständige Fortbildung, Ausübung des Hirtenamts, Beziehungen zum Diözesanbischof und zum Priesterrat. Es ergänzt auf praktischer Ebene die theologische Lehre von Presbyterorum Ordinis und Pastores Dabo Vobis.
Priesterräte und diözesane Strukturen
Artikel 118 § 1 von Praedicate Evangelium stellt unter die administrative Zuständigkeit des Dikasteriums die allgemeine Disziplin einer Reihe diözesaner Strukturen, die unmittelbar mit dem Leben des Klerus verbunden sind: den Diözesanrat für wirtschaftliche Angelegenheiten, den Priesterrat, das Konsultorenkollegium, das Kanonikerkapitel, den Diözesanpastoralrat sowie die Pfarreien und Kirchen[48]. Der Priesterrat, vom Zweiten Vatikanischen Konzil als obligatorisches Beratungsgremium aus Bischof und gewählten Vertretern seines Klerus eingerichtet, ist dafür das sichtbarste Beispiel: Durch ihn findet das Diözesanpresbyterium — die Gesamtheit der Priester einer Diözese um ihren Bischof versammelt — einen dauerhaften institutionellen Ausdruck.
Klerikervereinigungen und Inkardination
Artikel 118 § 2 vertraut dem Dikasterium ebenfalls die Aufsicht über die Klerikervereinigungen und die öffentlichen klerikalen Vereinigungen an, denen es nach Anhörung der zuständigen Dikasterien und mit päpstlicher Genehmigung die Befugnis zur Inkardination von Priestern verleihen kann — das heißt zu ihrer kanonischen Zugehörigkeit zu einer anderen Struktur als einer Territorialdiözese, wie dies etwa bei manchen Personalprälaturen oder Gesellschaften apostolischen Lebens der Fall ist[49]. Artikel 117 stellt eigens klar, dass alles, was die Personalprälaturen betrifft und dem Heiligen Stuhl vorbehalten ist, von ebendiesem Dikasterium behandelt wird[50].
Der Priestermangel, ein im Recht verankertes Anliegen
In einer Apostolischen Konstitution selten, widmet Praedicate Evangelium dem demographischen Problem des Klerus einen eigenen Absatz:
„Es untersucht, mit Hilfe der zuständigen Dikasterien, die Probleme, die sich aus dem Priestermangel ergeben, der in verschiedenen Teilen der Welt einerseits das Volk Gottes der Möglichkeit beraubt, an der Eucharistie teilzuhaben, und andererseits die sakramentale Struktur der Kirche selbst schwächt. Es ermutigt daher die Bischöfe und die Bischofskonferenzen, den Klerus zufriedenstellender zu verteilen." — Papst Franziskus, Praedicate Evangelium, Art. 115 § 3[51]
Diese Formulierung erkennt ausdrücklich an, dass der Priestermangel nicht nur eine Frage der administrativen Verwaltung ist, sondern die sakramentale Struktur der Kirche selbst berührt, indem er ganze Gemeinschaften des regelmäßigen Zugangs zur Eucharistie beraubt. Gegenüber Vatican News befragt, äußerte der Kardinalpräfekt Lazzaro You Heung-sik im Juni 2025 seine Besorgnis über den in „fast allen Ländern" beobachteten Rückgang der Priesterberufungen, verteidigte dabei entschieden die Beibehaltung des priesterlichen Zölibats und wies die Vorstellung zurück, die Weihe verheirateter Männer könne eine Antwort auf diese Krise sein[52].
Zeitliche Güter und kirchliche Verwaltung
Artikel 119 vertraut dem Dikasterium die Fragen der Ordnung der Kirchengüter an, insbesondere ihre gute Verwaltung, sowie die Erteilung der für ihre Verwaltung erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen — unbeschadet der eigenen Zuständigkeiten der Dikasterien für die Evangelisierung, für die Ostkirchen und für die Institute geweihten Lebens in ihren jeweiligen Gebieten und Einrichtungen[53]. Konkret umfasst diese Zuständigkeit unter anderem die nach Canon 1292 des Codex des kanonischen Rechtes von 1983 erforderlichen Genehmigungen für die Veräußerung von Kirchengütern oberhalb einer bestimmten Wertgrenze, damit das materielle Erbe der Kirche — Gebäude, Grundstücke, heilige Gegenstände — nicht ohne angemessene kanonische Kontrolle zerstreut wird. Artikel 118 § 3–4 fügt die Aufsicht über die kirchlichen Archive und über das Erlöschen frommer Willensverfügungen hinzu — Vermächtnisse und Stiftungen für religiöse Werke, deren Zweck nicht mehr verwirklicht werden kann[54].
Das Dikasterium heute: Leitung und Organigramm
Gegenwärtige Struktur
Nach dem auf der Website des Dikasteriums veröffentlichten offiziellen Organigramm stellt sich die Leitung im Sommer 2026 wie folgt dar[55] :
| Amt | Amtsinhaber | Seit |
|---|---|---|
| Präfekt | Kardinal Lazzaro You Heung-sik | 11. Juni 2021 |
| Sekretär | Msgr. Carlo Roberto Maria Redaelli | 22. Januar 2026 |
| Untersekretär | Msgr. Simone Renna | 9. Februar 2022 |
| Untersekretär, allgemeine Angelegenheiten | Msgr. Enrico Massignani | — |
| Untersekretär, Büro für die Ausbildung | Msgr. Eamonn McLaughlin | — |
Das Dikasterium zählt etwa zwanzig Mitarbeiter und hat seinen Sitz im Palazzo delle Congregazioni ai Propilei an der Piazza Pio XII., wenige Schritte von der Petersbasilika entfernt.
Kardinal Lazzaro You Heung-sik, erster koreanischer Präfekt
1951 geboren und seit 2005 Bischof von Daejeon (Südkorea), wurde Msgr. Lazzaro You Heung-sik von Papst Franziskus am 11. Juni 2021 zum Präfekten der Kongregation für den Klerus ernannt, als Nachfolger des italienischen Kardinals Beniamino Stella, Präfekt seit 2013[56]. Am 27. August 2022 zum Kardinal kreiert, wurde er der erste südkoreanische Prälat an der Spitze eines der großen Dikasterien der Römischen Kurie[57]. Kardinal You Heung-sik, der außerdem den Dikasterien für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, für die Bischöfe und für die Evangelisierung angehört, hat den Kampf gegen die Berufungskrise sowie die psychologische und geistliche Begleitung der Priester zu den erklärten Prioritäten seines Mandats gemacht.
Die Reihe der Präfekten seit 1967
- 1967-1969Kardinal Jean-Marie Villoterster Präfekt der Kongregation für den Klerus
Ehemaliger Erzbischof von Lyon; er verließ das Amt 1969, um Staatssekretär Pauls VI. zu werden.
- 1969-1979Kardinal John Joseph Wrighterster amerikanischer Präfekt
Ehemaliger Bischof von Pittsburgh; er leitete die Kongregation in dem Jahrzehnt unmittelbar nach dem Zweiten Vatikanum.
- 1979-1986Kardinal Silvio OddiGestalt der Kurie unter Johannes Paul II.
Gleich zu Beginn des Pontifikats Johannes Pauls II. ernannt, durchlebte er die ersten Jahre der nachkonziliaren Umsetzung.
- 1986-1991Kardinal Antonio Innocentiitalienischer Prälat
Setzte die disziplinäre Konsolidierung des Weltklerus in den Jahren vor Pastor Bonus (1988) fort.
- 1991-1996Kardinal José Tomás Sánchezphilippinischer Präfekt
Ehemaliger Erzbischof von Nueva Segovia; er leitete die Kongregation in der Zeit nach Pastores Dabo Vobis (1992).
- 1996-2006Kardinal Darío Castrillón Hoyoskolumbianischer Pro-Präfekt, dann Präfekt
Pro-Präfekt von 1996 bis 1998, dann Präfekt bis 2006; er stand während des Großen Jubiläums des Jahres 2000 an der Spitze der Kongregation.
- 2006-2010Kardinal Cláudio Hummesehemaliger Erzbischof von São Paulo
Erster Präfekt aus Lateinamerika; er begleitete die Vorbereitungen des Priesterjahres 2009–2010.
- 2010-2013Kardinal Mauro Piacenzaitalienischer Prälat
Präfekt zur Zeit der ersten Überlegungen zur Neugestaltung der Priesterausbildung, die in die Ratio von 2016 mündeten.
- 2013-2021Kardinal Beniamino Stellaehemaliger Apostolischer Nuntius
Leitete die Reformen von 2013 (Seminarien, neues Direktorium) und die Ausarbeitung der Ratio Fundamentalis von 2016.
- 2021-heuteKardinal Lazzaro You Heung-sikerster koreanischer Präfekt, begleitet den Übergang zum Dikasterium 2022
Am 11. Juni 2021 ernannt, begleitete er die Umwandlung der Kongregation in das Dikasterium für den Klerus im Jahr 2022 und machte die Berufungskrise zu seiner Priorität.
Diese Reihe von Präfekten — Franzose, Amerikaner, Italiener, Philippiner, Kolumbianer, Brasilianer und schließlich Koreaner — veranschaulicht, wie bei den anderen großen Dikasterien der Kurie, die entschieden universale Dimension einer Institution, deren Ursprung gleichwohl in der bloßen Anwendung des Trienter Konzils im Europa des 16. Jahrhunderts liegt.
Die Theologie des Priestertums als Fundament der Institution
Das dienstliche Priestertum nach dem Zweiten Vatikanum
Keine Verwaltungsreform dieses Dikasteriums ist ohne das theologische Fundament zu verstehen, das ihm die katholische Lehre vom dienstlichen Priestertum gibt. Der Katechismus der Katholischen Kirche lehrt, dass das Priestertum der Priester, obwohl es am einzigen Priestertum Christi in einem vom gemeinsamen Priestertum der Gläubigen verschiedenen Titel teilhat, durch die Weihe eine objektive Gleichgestaltung mit Christus dem Priester vermittelt :
« Le sacerdoce ministériel n'a pas seulement pour tâche de représenter le Christ – Tête de l'Église – face à l'assemblée des fidèles, il agit aussi au nom de toute l'Église lorsqu'il présente à Dieu la prière de l'Église (cf. SC 33) et surtout lorsqu'il offre le sacrifice eucharistique (cf. LG 10). » — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1552[58]
Es ist diese lehrmäßige Überzeugung — dass der Weltpriester kein bloßer kirchlicher Funktionär ist, sondern ein Mensch, der sakramental Christus gleichgestaltet ist für den Dienst am Volk Gottes —, die in den Augen der Kirche die Existenz einer römischen Institution rechtfertigt, die eigens seiner Ausbildung, seiner Disziplin und seiner Begleitung ein Leben lang gewidmet ist. Das Dekret Presbyterorum Ordinis betont diesen Punkt, indem es hervorhebt, dass die Sendung der Priester, obwohl mit dem Bischof geteilt, dessen Mitarbeiter sie sind, ein unersetzlicher Dienst am konkreten, alltäglichen Aufbau der Kirche als Leib Christi bleibt.
Der heilige Jean-Marie Vianney, Patron der Pfarrer und Vorbild der Priester
Das Verhältnis zwischen dem Dikasterium und der gelebten priesterlichen Spiritualität verkörpert sich symbolisch in der Gestalt des heiligen Jean-Marie Vianney, Pfarrer von Ars (1786–1859), 1925 von Pius XI. heiliggesprochen und bereits 1929 zum „Patron aller Pfarrer des Erdkreises" proklamiert[59]. Anlässlich des 150. Todestages eröffnete Papst Benedikt XVI. am 19. Juni 2009 — am Herz-Jesu-Fest und Weltgebetstag um die Heiligung der Priester — ein Priesterjahr, das am 19. Juni 2010 endete. Benedikt XVI. hatte angekündigt, den heiligen Pfarrer von Ars bei dieser Gelegenheit zum „Patron aller Priester der Welt" proklamieren zu wollen, nahm diese Entscheidung jedoch am Vorabend des Abschlusses zurück, und die Proklamation fand nicht statt[60]. Die Kongregation für den Klerus, damals unter der Leitung von Kardinal Cláudio Hummes, koordinierte aus diesem Anlass, im Einvernehmen mit den Diözesanbischöfen und den Ordensoberen, geistliche und pastorale Initiativen, die die Bedeutung der priesterlichen Sendung in Kirche und Gesellschaft sichtbar machen sollten, und veröffentlichte zu diesem Anlass ein Direktorium für den Gebrauch der Beichtväter und geistlichen Begleiter[61].
Der Weltgebetstag um die Heiligung der Priester
Mit einem Schreiben vom 25. März 1995 führte Papst der heilige Johannes Paul II. den Weltgebetstag um die Heiligung der Priester ein, der jedes Jahr am dritten Freitag nach Pfingsten begangen wird, dem Tag des liturgischen Hochfestes des Heiligsten Herzens Jesu[62]. Die Wahl dieses Datums ist nicht zufällig: Sie unterstreicht die tiefe Verbindung zwischen der Eucharistie, deren ordentlicher Spender der Priester ist, und dem durchbohrten Herzen Christi, der Quelle der totalen Selbsthingabe, zu deren Nachahmung die priesterliche Berufung ruft. Dieser jährliche Tag, den das Dikasterium für den Klerus jedes Jahr in den Diözesen der ganzen Welt verbreitet, zählt bis heute zu den sichtbarsten geistlichen Terminen, die mit der Institution verbunden sind.
« Que les prêtres puissent être des témoins valables de l'amour du Christ. » — Traditionell mit dem Weltgebetstag um die Heiligung der Priester verbundene Intention, verbreitet durch die Agentur Fides[63]
Weiterführend
- Das Dikasterium für die Bischöfe — die römische Institution, die für die Leitung und die Ernennung der Diözesanbischöfe zuständig ist, zu unterscheiden vom Weltklerus.
- Das Dikasterium für die Ostkirchen — das für den Klerus der katholischen Ostkirchen zuständige Organ, außerhalb der Zuständigkeit des Dikasteriums für den Klerus.
- Dikasterium für die Glaubenslehre — die ausschließlich zuständige Instanz für die kanonischen Strafverfahren bei sexuellem Missbrauch durch Kleriker.
- Das Dikasterium für die Evangelisierung — Erbe der Zuständigkeit für Katechese und Heiligtümer, die der Kongregation für den Klerus 2013 und 2017 entzogen wurden.
- Das Konzil von Trient (1545–1563) — das Konzil, dessen disziplinäre Umsetzung ab 1564 zur Gründung der Heiligen Konzilskongregation führte.
- Die Römische Kurie — die Gesamtheit der Dikasterien, Gerichte und Ämter, durch die der Papst die katholische Kirche leitet.
Anmerkungen und Quellen
Papst Franziskus, Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium über die Römische Kurie und ihren Dienst an der Kirche in der Welt, unterzeichnet am 19. März 2022, in Kraft seit dem 5. Juni 2022, Abschnitt „Dikasterium für den Klerus", Art. 113 bis 120. Volltext in französischer Sprache auf vatican.va.
1 5 6 7 39 42 44 45 48 49 50 51 53 54Cathopedia, l'enciclopedia cattolica, Artikel Sacra Congregazione del Concilio, it.cathopedia.org/wiki/Sacra_Congregazione_del_concilio, abgerufen im Juli 2026. Gründung durch das Motu proprio Alias Nos von Papst Pius IV., 2. August 1564, zur Gewährleistung der korrekten Auslegung und der praktischen Befolgung der Dekrete des Konzils von Trient; erster Präsident Kardinal Karl Borromäus. Zur Natur des Aktes: Catholic Encyclopedia (1913), „Motu proprio Alias nos, 2 aug. 1564".
2 9Wikipedia (englisch), Dicastery for the Clergy, en.wikipedia.org/wiki/Dicastery_for_the_Clergy, abgerufen im Juli 2026. Gründung 1564 unter dem Namen Sacra Congregatio Cardinalium Concilii Tridentini interpretum; Umbenennung 1967; Abgrenzung zum Dikasterium für die Glaubenslehre bei Missbrauchsfällen (die schwersten Delikte reserviert für die DDF durch Sacramentorum Sanctitatis Tutela, 2001; Melde- und Untersuchungsverfahren Vos Estis Lux Mundi, 2019); Ernennung von Kardinal You Heung-sik am 11. Juni 2021, zum Kardinal kreiert am 27. August 2022; Inkrafttreten von Praedicate Evangelium am 5. Juni 2022 (Pfingsten).
3 8 11 37 38 57Agentur Fides, Octobre Missionnaire — XCIXe Journée Mondiale des Missions, 19 octobre 2025 — Les statistiques de l'Église catholique 2025, Dossier herausgegeben von Elena Grazini und Luca Mainoldi, press.vatican.va, abgerufen im Juli 2026. Daten aus dem Statistischen Jahrbuch der Kirche mit Stand zum 31. Dezember 2023: 406 996 Priester insgesamt (−734 im Jahresvergleich), darunter 278 742 Diözesanpriester (−429) und 128 254 Ordenspriester (−305); 51 433 Ständige Diakone (+1 283), darunter 50 868 Diözesandiakone (+1 333) und 565 Ordensdiakone (−50); 64 063 Diözesanseminaristen im höheren Seminar (−845). Kontinentale Verteilung der Diözesanpriester: Afrika +1221, Amerika −446, Asien +542, Europa −1690, Ozeanien −56.
4 46 47Wikipedia (französisch), Concile de Trente, fr.wikipedia.org/wiki/Concile_de_Trente, abgerufen im Juli 2026. Zur Disziplin des Klerus und zur Residenzpflicht von Bischöfen und Pfarrern unter den großen tridentinischen Reformen, als Antwort auf die protestantische Kritik an den Missständen im Klerus.
10Wikipedia (italienisch), Dicastero per il clero, it.wikipedia.org/wiki/Congregazione_per_il_Clero, abgerufen im Juli 2026. Vollständige Geschichte: Immensa Aeterni Dei von Sixtus V. (22. Januar 1588); Sancta synodus Tridentina von Urban VIII., Entzug der Aufsicht über die bischöfliche Residenz (1634); Kongregation super statu ecclesiarum von Benedikt XIV. für die ad-limina-Berichte (1740); Ausweitung auf Ehesachen (1741) und Nichtigkeitsverfahren bei Gelübden (1748); Reform von Pius VI. Sacrosanctam Tridentinam synodum (27. November 1775); Eingliederung der Kongregation für die kirchliche Immunität unter Leo XIII. (1879); Reform Sapienti Consilio des heiligen Pius X. (29. Juni 1908) mit Neuausrichtung auf die Disziplin des Weltklerus, die kirchlichen Gebote und die zeitlichen Güter, Übertragung der Ehesachen, Eingliederung der Kongregation von Loreto; Umbenennung in Kongregation für den Klerus durch Regimini Ecclesiae Universae von Paul VI. (15. August 1967, wirksam zum 1. Januar 1968) und Übertragung der Provinzialkonzilien an die Kongregation für die Bischöfe; Motu proprio Sanctuarium in Ecclesia von Franziskus, Entzug der Heiligtümer (am 11. Februar 2017 unterzeichnet, am 1. April 2017 veröffentlicht).
12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 30 36Papst Paul VI., Apostolisches Schreiben in Form eines Motu proprio Sacrum Diaconatus Ordinem, mit dem der Ständige Diakonat in der lateinischen Kirche wiederhergestellt wird, 18. Juni 1967. Text auf vatican.va.
22Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen Gentium über die Kirche, 21. November 1964, Nr. 29, über die Möglichkeit der Wiederherstellung des Diakonats als eigene und ständige Stufe der Hierarchie, auch für verheiratete Männer. Text auf vatican.va.
23Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret Presbyterorum Ordinis über Dienst und Leben der Priester, 7. Dezember 1965, Präambel Nr. 1. Volltext in französischer Sprache auf vatican.va.
24Kongregation für den Klerus, Le don de la vocation presbytérale — Ratio Fundamentalis Institutionis Sacerdotalis, Vatikanstadt, 8. Dezember 2016, Einleitung, Nr. 1–2, S. 2–3. Offizielles PDF auf clerus.va. Zur Ratio von 1970 (AAS 62, 1970, S. 321–384), ihrer Änderung von 1985, Pastores Dabo Vobis (25. März 1992) und Ministrorum Institutio (16. Januar 2013) von Benedikt XVI., der Ansprache von Papst Franziskus an die Vollversammlung vom 3. Oktober 2014, dem internationalen Kolloquium vom 19.–20. November 2015 zum fünfzigsten Jahrestag von Optatam Totius und Presbyterorum Ordinis.
25 26 29 32 33 34 43Kongregation für den Klerus, Direktorium für Dienst und Leben der Priester, erste Ausgabe vom 31. Januar 1994, neue überarbeitete Ausgabe vom 11. Februar 2013, neu herausgegeben 2014 von der Libreria Editrice Vaticana. Nachgewiesen unter anderem auf catholicculture.org und wdtprs.com, abgerufen im Juli 2026.
27 31Papst Benedikt XVI., Apostolisches Schreiben in Form eines Motu proprio Ministrorum Institutio, mit dem die Apostolische Konstitution Pastor Bonus geändert und die Zuständigkeit für die Seminare von der Kongregation für das Katholische Bildungswesen auf die Kongregation für den Klerus übertragen wird, 16. Januar 2013. Text auf vatican.va.
28Kongregation für den Klerus, Le don de la vocation presbytérale — Ratio Fundamentalis Institutionis Sacerdotalis, Titelseite, Vatikanstadt, 8. Dezember 2016, herausgegeben von L'Osservatore Romano. Offizielles PDF auf clerus.va.
35Herodote.net, 13 décembre 1545 - 4 décembre 1563 — Concile de Trente et Contre-Réforme, herodote.net/histoire/evenement.php?jour=15451213, abgerufen im Juli 2026. Reformdekret über den Klerus, XXIII. Sitzung, 15. Juli 1563, Kapitel XVIII Cum adolescentium ætas, das die Gründung eines Seminars in jeder Diözese verpflichtend macht; Gründung des ersten französischen Seminars durch den Kardinal von Lothringen, Erzbischof von Reims, am 20. März 1564.
40 41Vatican News, Interview mit Kardinal Lazzaro You Heung-sik, Juni 2025, zitiert in Cardinal Lazzaro You Heung-sik, The College of Cardinals Report, collegeofcardinalsreport.com/cardinals/lazzaro-you-heung-sik, abgerufen im Juli 2026. Der Kardinal erklärt sich „sehr besorgt" über den Rückgang der Priesterberufungen, der „in fast allen Ländern" zu beobachten sei, und verteidigt die Beibehaltung des priesterlichen Zölibats.
52Dikasterium für den Klerus, Superiors, offizielle Seite, clerus.va/en/dicastero/superiori.html, abgerufen im Juli 2026. Namentliche Liste des amtierenden Präfekten, des Sekretärs und der Untersekretäre; Ernennung von Msgr. Carlo Roberto Maria Redaelli zum Sekretär am 22. Januar 2026 durch Papst Leo XIV.; Ernennung von Msgr. Simone Renna zum Untersekretär am 9. Februar 2022.
55ZENIT, Congrégation pour le clergé : le coréen Mgr Lazzaro You nommé préfet, 11. Juni 2021, fr.zenit.org/2021/06/11/congregation-pour-le-clerge-le-coreen-mgr-lazzaro-you-heung-sik-nomme-prefet. Ernennung von Msgr. Lazzaro You Heung-sik, damals seit 2005 Bischof von Daejeon (Südkorea), als Nachfolger von Kardinal Beniamino Stella, Präfekt seit 2013.
56Katechismus der Katholischen Kirche, § 1552, unter Verweis auf die Dogmatische Konstitution Lumen Gentium des Zweiten Vatikanums, Nr. 10, über das ministerielle Priestertum als Dienst der Repräsentation Christi des Hauptes vor der Versammlung der Gläubigen und der Darbringung des eucharistischen Opfers im Namen der Kirche. Text des KKK auf vatican.va.
58Katholisches Portal Schweiz (cath.ch), Ars : saint Jean-Marie Vianney, proclamé « patron des prêtres du monde », cath.ch/newsf/ars-saint-jean-marie-vianney-proclame-patron-des-pretres-du-monde, abgerufen im Juli 2026; ZENIT, Benoît XVI annonce que l'année 2009-2010 sera « sacerdotale », 16. März 2009, fr.zenit.org/2009/03/16/benoit-xvi-annonce-que-l-annee-2009-2010-sera-sacerdotale. Heiligsprechung von Jean-Marie Vianney durch Pius XI. 1925; Ausrufung zum Patron aller Pfarrer des Erdkreises 1929; Priesterjahr vom 19. Juni 2009 bis zum 19. Juni 2010 zum 150. Todestag, unter Präfekt Cláudio Hummes. Die 2009 angekündigte Absicht, den Pfarrer von Ars zum Patron aller Priester der Welt auszurufen, wurde im Juni 2010 aufgegeben, die Ausrufung fand nicht statt: La Croix, Le curé d'Ars ne sera pas proclamé patron des prêtres du monde, 10. Juni 2010 (Informationen der Agentur I.Media, bestätigt durch P. Federico Lombardi, Direktor des Presseamts des Heiligen Stuhls), la-croix.com.
59 60 61Diözese Sherbrooke, Journée mondiale de prière pour la sanctification des prêtres, diocesedesherbrooke.org, abgerufen im Juli 2026. Einführung durch Papst den heiligen Johannes Paul II. mit einem Schreiben vom 25. März 1995; jährliche Feier am dritten Freitag nach Pfingsten, Hochfest des Heiligsten Herzens Jesu.
62Agentur Fides, Journée mondiale de prière pour la sanctification des prêtres : « pour que les prêtres puissent être des témoins valables de l'amour du Christ », fides.org/fr/news/9827, abgerufen im Juli 2026.
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