Das Dikasterium für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens (lateinisch Dicasterium pro Institutis Vitae Consecratae et Societatibus Vitae Apostolicae) ist das Organ der Römischen Kurie, das laut der Apostolischen Konstitution Praedicate Evangelium zuständig ist für « die Förderung, Belebung und Regelung der Praxis der evangelischen Räte, wie sie in den anerkannten Formen des geweihten Lebens gelebt wird », sowie für alles, was das Leben und die Tätigkeit der Gesellschaften apostolischen Lebens in der gesamten lateinischen Kirche betrifft[1]. Ganz konkret ist es dieses Dikasterium, das die Gründung eines Ordensinstituts approbiert, seine Konstitutionen bestätigt, Fusionen oder Aufhebungen genehmigt und — von Rom aus — den Alltag mehrerer hunderttausend Ordensfrauen und Ordensmänner, Mitglieder von Säkularinstituten und von Gesellschaften apostolischen Lebens auf fünf Kontinenten begleitet.
Als Erbe der alten Kongregation der Konsultoren der Regularen, die Papst Sixtus V. am 27. Mai 1586 errichtete, hat dieses Dikasterium mehr als vier Jahrhunderte von Reorganisationen, Fusionen und Abspaltungen durchlaufen, wie die meisten großen Organe der Römischen Kurie[2]. Seit dem 6. Januar 2025 wird es von einer italienischen Ordensfrau geleitet, Schwester Simona Brambilla, Missionarin von der Consolata, die an diesem Tag die erste Frau der Geschichte an der Spitze eines Dikasteriums des Heiligen Stuhls wurde — ein Amt, das bis dahin stets Kardinälen oder Erzbischöfen vorbehalten war[3][4].
Institutionelle Geschichte: von der Regularenkongregation zum Dikasterium
Sixtus V. und die Gründung der Regularenkongregation (1586)
Am 27. Mai 1586 errichtet Papst Sixtus V. die Sacra Congregatio super consultationibus regularium — die Kongregation für die Konsultationen bezüglich der Regularen —, beauftragt mit der Aufsicht und Unterstützung der Leitung der Ordensgemeinschaften der lateinischen Kirche[5]. Diese Gründung geht der großen Gesamtreform der Römischen Kurie, die derselbe Papst mit der Apostolischen Konstitution Immensa Aeterni Dei vom 22. Januar 1588 unternehmen wird, um fast zwei Jahre voraus; diese richtet fünfzehn ständige Kardinalskongregationen ein — darunter die Ritenkongregation, aus der über eine ganz andere institutionelle Linie das Dikasterium für den Gottesdienst hervorgeht[6]. Immensa Aeterni Dei bestätigt und festigt die Existenz der Regularenkongregation in dieser neuen kurialen Architektur[7].
Während des 16. und 17. Jahrhunderts besteht der Hauptteil der Tätigkeit der Kongregation darin, die unzähligen Streitigkeiten über Vorrang, innere Disziplin und Observanz zu schlichten, die die verschiedenen Ordensgemeinschaften untereinander und mit den Diözesanbischöfen entzweien, in einer Kirche, die noch weitgehend von den großen mittelalterlichen Bettel- und Mönchsorden sowie von den aus der tridentinischen katholischen Reform hervorgegangenen Instituten geprägt ist.
Die Union von 1601 mit der Bischofskongregation
Im Jahr 1601 wird die Regularenkongregation mit der Congregatio pro consultationibus episcoporum et aliorum praelatorum — der Kongregation für die Konsultationen bezüglich der Bischöfe und anderer Prälaten — vereinigt und bildet so ein einziges Organ, das sowohl für den diözesanen Säkularklerus als auch für die Ordensinstitute zuständig ist[8]. Diese Union wird mehr als drei Jahrhunderte bestehen, bis zur großen Kurienreform, die der heilige Pius X. zu Beginn des 20. Jahrhunderts unternimmt.
Pius X. gibt der Regularenkongregation ihre Eigenständigkeit zurück: Sapienti Consilio (1908)
Am 29. Juni 1908 verkündet Papst der heilige Pius X. im Rahmen einer Gesamtreform der Römischen Kurie, die die Zahl ihrer Kongregationen verringert und rationalisiert, die Apostolische Konstitution Sapienti Consilio[9]. Dieser Text trennt erneut die beiden seit 1601 vereinigten Materien: Bischöfe und Säkularklerus fallen fortan unter eine eigene Kongregation, während die Ordensmaterie ein eigenständiges Organ zurückgewinnt, die Regularenkongregation (Sacra Congregatio de Religiosis), voll zuständig für sämtliche Orden, Kongregationen und Ordensinstitute der lateinischen Kirche[10].
1947: Pius XII. schafft die Säkularinstitute, eine neue Form geweihten Lebens
Am 2. Februar 1947, am Fest der Darstellung des Herrn, verkündet Papst Pius XII. die Apostolische Konstitution Provida Mater Ecclesia, « die Kirche, die aufmerksame Mutter », die erstmals im Recht der Kirche eine völlig neue Form der Weihe anerkennt: die Säkularinstitute[11]. Anders als Ordensleute praktizieren die Mitglieder dieser Institute die evangelischen Räte der Keuschheit, der Armut und des Gehorsams, während sie voll in der Welt engagiert bleiben, ohne eigenes Habit und ohne verpflichtendes Gemeinschaftsleben, « damit sie sich deutlich von den übrigen allgemeinen Vereinigungen von Gläubigen unterscheiden »[12]. Die Konstitution stellt diese neuen Institute von Anfang an unter die Obhut der Regularenkongregation und kündigt damit die zwei Jahrzehnte später verwirklichte administrative Zusammenführung der beiden Materien an[13].
Das Zweite Vatikanum und Perfectae Caritatis: die große Baustelle der Erneuerung (1965)
Am 28. Oktober 1965 verkündet das ökumenische Zweite Vatikanische Konzil mit 2 321 gegen 4 Stimmen das Dekret Perfectae Caritatis über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens — einer der kürzesten Konzilstexte, dessen konkrete Anwendung jedoch in den folgenden Jahrzehnten den Alltag Hunderttausender Ordensleute weltweit tiefgreifend verändern wird[14]. Das Dekret ruft die Institute auf, ihre Observanz im Licht des Evangeliums, des eigenen Geistes ihres Gründers und der pastoralen Bedürfnisse der Gegenwart zu erneuern[15]:
« Die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens umfasst sowohl die ständige Rückkehr zu den Quellen des ganzen christlichen Lebens und zum Geist des Ursprungs der Institute als auch deren Anpassung an die veränderten Zeitverhältnisse. » — Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret Perfectae Caritatis, Nr. 2, 28. Oktober 1965[16]
Die Regularenkongregation erhält den Auftrag, diese gewaltige Baustelle der Revision der Konstitutionen sämtlicher Ordensinstitute der katholischen Welt auf kanonischer Ebene zu begleiten.
1967: Zusammenführung mit den Säkularinstituten unter Regimini Ecclesiae Universae
Am 15. August 1967 verkündet Papst Paul VI. die Apostolische Konstitution Regimini Ecclesiae Universae, die die Römische Kurie im Geist des gerade zu Ende gegangenen Konzils tiefgreifend reorganisiert. Der Text reorganisiert die Regularenkongregation, die zur Kongregation für die Ordensleute und die Säkularinstitute wird (Sacra Congregatio pro Religiosis et Institutis Saecularibus, oft mit dem Kürzel SCRIS bezeichnet)[17]. Diese Zusammenführung vereint erstmals die beiden großen kanonischen Wege der Weihe unter einer einzigen römischen Autorität: das klassische gemeinschaftliche Ordensleben und die zwanzig Jahre zuvor von Pius XII. eingerichtete säkulare Weihe.
1978: Mutuae Relationes regelt die Spannungen zwischen Bischöfen und Ordensleuten
Am 14. Mai 1978 veröffentlicht die Kongregation für die Ordensleute und die Säkularinstitute gemeinsam mit der Bischofskongregation das Dokument Mutuae Relationes — « Weisungen für die wechselseitigen Beziehungen zwischen Bischöfen und Ordensleuten in der Kirche »[18]. Dieser Text sucht einen seit Jahrhunderten wiederkehrenden Reibungspunkt rechtlich und pastoral zu klären: das Verhältnis zwischen der Autorität des Diözesanbischofs, der für die gesamte Seelsorge seiner Diözese verantwortlich ist, und der Eigenständigkeit, die das Kirchenrecht den exempten Ordensinstituten zuerkennt, deren Obere unmittelbar dem Heiligen Stuhl und nicht dem Ortsbischof unterstehen[19]. Das Dokument betont die notwendige Komplementarität der beiden kirchlichen Lebensformen statt einer Logik der Kräfteverhältnisse.
1983: Der neue Codex des kanonischen Rechtes verankert das geweihte Leben
Die Verkündigung des Codex des kanonischen Rechtes von 1983 durch Papst Johannes Paul II. schenkt dem geweihten Leben erstmals ein ganzes Buch des universalen Kirchenrechts — die Canones 573 bis 746 —, das Ordensinstitute, Säkularinstitute (Can. 710–730) und Gesellschaften apostolischen Lebens (Can. 731–746) rechtlich unterscheidet[20]. Diese Kodifizierung gibt dem Dikasterium einen stabilen und detaillierten Rechtsrahmen für seine Zuständigkeit der Approbation, Kontrolle und Aufhebung von Instituten.
1988: Pastor Bonus und der heutige Name der Institution
Die große Kurienreform, die Johannes Paul II. unternimmt, die Apostolische Konstitution Pastor Bonus vom 28. Juni 1988 — in Kraft seit dem 1. März 1989 —, benennt die Kongregation für die Ordensleute und die Säkularinstitute um in Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens (Congregatio pro Institutis Vitae Consecratae et Societatibus Vitae Apostolicae, Kürzel CIVCSVA)[21]. Diese Bezeichnung, die erstmals ausdrücklich die Gesellschaften apostolischen Lebens einbezieht — Institute wie die Missionare des heiligen Vinzenz von Paul oder die Maryknoll-Patres, deren Mitglieder keine Ordensgelübde im strengen Sinn ablegen, aber ein gemeinsames brüderliches Leben im Hinblick auf die Mission führen —, bleibt bis zur Reform von 2022 unverändert.
1996: Vita Consecrata, die große lehrmäßige Synthese Johannes Pauls II.
Nach der Bischofssynode von 1994 über das geweihte Leben veröffentlicht Papst Johannes Paul II. am 25. März 1996 — am Hochfest der Verkündigung des Herrn — das nachsynodale Apostolische Schreiben Vita Consecrata, « über das geweihte Leben und seine Sendung in Kirche und Welt »[22]. Dieser Text bleibt drei Jahrzehnte später die vollständigste lehrmäßige Referenz des päpstlichen Lehramts zur theologischen Natur der Ordensweihe — ihrer christologischen und trinitarischen Quelle, ihrer prophetischen Dimension im Volk Gottes und dem Verhältnis zwischen den drei großen Formen geweihten Lebens: dem kontemplativen und apostolischen Leben, den Säkularinstituten und den Gesellschaften apostolischen Lebens.
Heutige Zuständigkeiten nach Praedicate Evangelium
Approbieren, errichten, fusionieren, aufheben: der Kern der Mission (Art. 121–122)
Artikel 121 von Praedicate Evangelium legt in einem einzigen Satz den Geist des gesamten Handelns des Dikasteriums fest:
« Aufgabe des Dikasteriums ist es, die Praxis der evangelischen Räte, wie sie in den anerkannten Formen des geweihten Lebens gelebt wird, zu fördern, zu beleben und zu regeln, sowie alles, was das Leben und die Tätigkeit der Gesellschaften apostolischen Lebens in der gesamten lateinischen Kirche betrifft. » — Papst Franziskus, Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium, Art. 121, 19. März 2022[23]
Artikel 122 führt die Rechtsakte mit den schwerwiegendsten Folgen für das Leben der Institute im Einzelnen auf: Das Dikasterium approbiert die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften apostolischen Lebens, errichtet sie und « erteilt die Genehmigung für die Gültigkeit der Errichtung eines Instituts geweihten Lebens oder einer Gesellschaft apostolischen Lebens diözesanen Rechts durch den Bischof »[24]. Mit anderen Worten: Selbst wenn ein Institut auf Initiative eines Diözesanbischofs entsteht — wie es bei der großen Mehrheit der zeitgenössischen Neugründungen der Fall ist —, hängt seine endgültige kanonische Gültigkeit von einer vorherigen römischen Genehmigung ab. Derselbe Artikel behält dem Dikasterium auch die Fusionen, Unionen und Aufhebungen bestehender Institute vor[25] sowie die Approbation neuer Formen geweihten Lebens und die Errichtung von Unionen, Konföderationen und Föderationen verwandter Institute.
Konstitutionen, zeitliche Disziplin und außerordentliche Maßnahmen (Art. 123–124)
Artikel 123 überträgt dem Dikasterium die Sorge für den geistlichen Fortschritt und die apostolische Wirksamkeit der Institute, was in der Praxis die Prüfung und Approbation der Konstitutionen jedes Instituts umfasst — des grundlegenden Textes, der sein inneres Leben, seine Leitung und seine eigene Spiritualität regelt — sowie deren regelmäßige Revisionen. Artikel 124 zählt die Bereiche der ordentlichen und außerordentlichen Zuständigkeit des Dikasteriums auf: Verwaltung der zeitlichen und vermögensrechtlichen Fragen der Institute, Aufsicht über Austrittsindulte und die Exklaustration (das zeitweilige Ausscheiden eines Ordensangehörigen aus seinem Institut ohne endgültigen Bruch der Bindung) sowie, in den schwersten Fällen, außerordentliche Leitungsmaßnahmen, wenn ein Institut eine schwere innere Krise durchmacht — Auflösung einer versagenden Provinzleitung, Ernennung eines päpstlichen Kommissars oder zeitweilige Unterstellung einer in Schwierigkeiten geratenen Kongregation unter Aufsicht.
Konferenzen der Höheren Oberen, Eremitenleben und Ordo virginum (Art. 125–127)
Artikel 125 überträgt dem Dikasterium die Errichtung der internationalen Konferenzen der Höheren Oberen — wie der Internationalen Union der Generaloberinnen (UISG) oder der Union der Generaloberen (USG), die in Rom die Leiter der großen Ordensinstitute weltweit versammeln, um ihr Handeln zu koordinieren und mit dem Heiligen Stuhl im Gespräch zu bleiben. Artikel 126 behandelt zwei alte und zahlenmäßig kleine, aber vom Codex von 1983 kanonisch bekräftigte Formen: das Eremitenleben, das von einzelnen, von ihrem Diözesanbischof anerkannten Eremiten praktiziert wird, und den Ordo virginum, die alte Weihe der in der Welt lebenden Jungfrauen, die nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil wiederhergestellt wurde. Artikel 127 schließlich erstreckt die Zuständigkeit des Dikasteriums auf die säkularen Dritten Orden und die ihnen verwandten Vereinigungen, die den großen Ordensfamilien (insbesondere der franziskanischen, dominikanischen und karmelitischen) zugeordnet sind, ohne deren eigene Weihe zu teilen.
Große lehramtliche Dokumente des Dikasteriums
Rejoice (2014): das erste Rundschreiben des Pontifikats von Franziskus
Am 2. Februar 2014, am Fest der Darstellung des Herrn — dem von Johannes Paul II. 1997 eingeführten Welttag des geweihten Lebens —, veröffentlicht die Kongregation ihr erstes Rundschreiben an alle geweihten Personen der Welt unter dem Pontifikat von Papst Franziskus: Rallegratevi (Rejoice, « Freut euch »)[26]. Der Text, aufgebaut um die Lehren des neuen Papstes über die evangelische Freude, ruft Ordensfrauen und Ordensmänner auf, die Versuchung der Resignation angesichts der Alterung der westlichen Institute zu überwinden und die Frische ihres Gründungscharismas wiederzufinden.
Das Jahr des geweihten Lebens (2014–2015) und Zeugen der Freude
Am 21. November 2014, am Fest der Darstellung der Jungfrau Maria, veröffentlicht Papst Franziskus das Apostolische Schreiben Zeugen der Freude, gerichtet an alle geweihten Personen anlässlich der Eröffnung des Jahres des geweihten Lebens am darauffolgenden 30. November, das am 2. Februar 2016 enden wird[27]. In Aufnahme der fünfzehn Jahre zuvor von Johannes Paul II. gesetzten Ziele ermahnt der Papst die Geweihten, sich nicht damit zu begnügen, eine ruhmreiche Geschichte zu erzählen, sondern eine neue aufzubauen:
« Ihr seid nicht nur eingeladen, euch an eine ruhmreiche Geschichte zu erinnern und sie zu erzählen, sondern eine noch größere aufzubauen! Blickt auf die Zukunft, in die der Geist euch sendet, um mit euch noch Größeres zu vollbringen. » — Papst Franziskus, Apostolisches Schreiben Zeugen der Freude, 21. November 2014[28]
Das Dikasterium organisiert während dieses besonderen Jahres mehrere internationale Treffen von Höheren Oberen und jungen Ordensleuten in Rom, deren lehrmäßige Synthese 2017 in das Dokument Neuer Wein in neue Schläuche einfließen wird.
Vultum Dei Quaerere und Cor Orans (2016–2018): Reform des weiblichen kontemplativen Lebens
Am 29. Juni 2016 verkündet Papst Franziskus die Apostolische Konstitution Vultum Dei Quaerere, « Das Angesicht Gottes suchen », die eigens dem weiblichen kontemplativen Leben gewidmet ist — insbesondere den Klausurschwestern benediktinischer, zisterziensischer, kartäusischer, karmelitischer, klarissischer und dominikanischer Tradition[29]. Der Text behandelt zwölf konkrete Aspekte dieses Lebens: Erst- und Weiterbildung, Gebet, den Platz des Wortes Gottes, die Sakramente der Eucharistie und der Versöhnung, das brüderliche Gemeinschaftsleben, Klosterföderationen, Klausur, Arbeit, Schweigen, den Gebrauch der Kommunikationsmedien und Askese[30].
Am 1. April 2018, am Hochfest von Ostern, veröffentlicht die Kongregation die Ausführungsinstruktion Cor Orans, « Ein Herz, das betet », die die konkreten Modalitäten der Umsetzung von Vultum Dei Quaerere in den Klöstern des lateinischen Ritus präzisiert, insbesondere die Verfahren der verpflichtenden Föderation autonomer Klöster und die Kriterien für die Bewertung der Ausbildung der Nonnen[31].
Neuer Wein in neue Schläuche (2017): fünfzig Jahre nach dem Konzil
Im Jahr 2017 veröffentlicht das Dikasterium mit Approbation von Papst Franziskus das Orientierungsdokument Neuer Wein in neue Schläuche (Vino nuovo in otri nuovi), hervorgegangen aus den Arbeiten der Vollversammlung vom November 2014 zum Thema « Das geweihte Leben fünfzig Jahre nach Lumen Gentium und Perfectae Caritatis »[32]. Gestützt auf das Evangeliumswort, dass man neuen Wein nicht in alte Schläuche füllt (Mt 9, 17), zieht der Text eine nüchterne Bilanz von fünf Jahrzehnten konziliarer Erneuerung des Ordenslebens und der fortbestehenden strukturellen Herausforderungen: Alterung der westlichen Institute, Notwendigkeit von Fusionen und Umstrukturierungen, Erst- und Weiterbildung, Leitung internationaler Institute.
Ein Jahrzehnt der Wachsamkeit: Missbrauch und Gefährdungen im geweihten Leben
Die Zeitschrift Frauen Kirche Welt und die Offenlegung von Missbrauch an Ordensfrauen (2019)
Im Februar 2019 widmet die Monatsbeilage Frauen Kirche Welt (Donne Chiesa Mondo) des L'Osservatore Romano ihre Ausgabe den Arbeitsbedingungen und dem Missbrauch, den Ordensfrauen weltweit erleiden, insbesondere seitens Priestern und in manchen Fällen seitens Oberinnen ihres eigenen Instituts[33]. Darauf angesprochen, erkennt Kardinal João Braz de Aviz, damals Präfekt der Kongregation, öffentlich die Existenz schwerer Fälle an:
« Es gibt wirklich schwierige Fälle, in denen Obere die Ausweispapiere von Ordensfrauen einbehalten haben, die das Kloster verlassen wollten oder entlassen worden waren. » — Kardinal João Braz de Aviz, Präfekt der Kongregation für die Institute des geweihten Lebens, zitiert von Frauen Kirche Welt, Februar 2019[34]
Im Flugzeug, das ihn aus den Vereinigten Arabischen Emiraten zurückbringt, am 5. Februar 2019 befragt, bestätigt Papst Franziskus selbst, dass unter Benedikt XVI. Maßnahmen gegen eine Gruppe aus einer französischen Gemeinschaft ergriffen worden waren: das Institut der Schwestern vom heiligen Johannes und vom heiligen Dominikus, das 2012 von Ordensfrauen gebildet worden war, die die Hauptgemeinschaft verlassen hatten — im Wesentlichen den kontemplativen Zweig der Schwestern vom heiligen Johannes innerhalb der Gemeinschaft Sankt Johannes — und im Januar 2013 aufgelöst wurde[35]. Am Folgetag präzisiert der Sprecher des Heiligen Stuhls Alessandro Gisotti, dass der Papst mit « sexueller Sklaverei » eine « Manipulation » meinte, eine Form von Machtmissbrauch, die sich auch in sexuellem Missbrauch niederschlägt, und keine Sklaverei im wörtlichen Sinn[36]. Die Gemeinschaft Sankt Johannes hatte selbst bereits 2013 anerkannt und in ihrer Erklärung vom 7. Februar 2019 daran erinnert, dass ihr Gründer, der Dominikanerpater Marie-Dominique Philippe, gestorben 2006, mit mehreren erwachsenen Frauen, die er damals begleitete, darunter geweihten Ordensfrauen, gegen die Keuschheit verstoßende Handlungen begangen hatte und dass auch Brüder und Priester der Gemeinschaft sich des Missbrauchs schuldig gemacht hatten, viele von ihnen bereits bestraft[37]. Ein römisches Aufnahmeheim war bereits unter der Autorität des Dikasteriums geschaffen worden, um Ordensfrauen aufzunehmen, die ihr Institut unter prekären Bedingungen verlassen hatten, manche ohne Mittel und ohne Dach über dem Kopf[38]. Diese Episode veranlasste das Dikasterium, in den folgenden Jahren seine Verfahren des Zuhörens, der Meldung und der Begleitung von Ordensfrauen in Gefährdungslagen innerhalb ihrer eigenen Institute zu verstärken.
2022: Neugestaltung als Dikasterium (Praedicate Evangelium)
Am 19. März 2022, am Hochfest des heiligen Josef, verkündet Papst Franziskus die Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium über die Römische Kurie, in Kraft seit dem 5. Juni 2022, dem Pfingsttag. Der Text ersetzt überall die Wörter « Kongregation » und « Päpstlicher Rat » durch « Dikasterium »[39]. Die Congregatio pro Institutis Vitae Consecratae et Societatibus Vitae Apostolicae wird so zum Dikasterium für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens, ihre Zuständigkeiten werden in den Artikeln 121 bis 127 der neuen Konstitution neu definiert — der heutigen Rechtsgrundlage seines Handelns, oben im Einzelnen dargelegt.
2025: Schwester Simona Brambilla, erste Frau als Präfektin eines Dikasteriums
Ein Weg zwischen Krankenpflege, Mission in Afrika und Psychologie
Geboren in Monza in der Lombardei am 27. März 1965, erwirbt Simona Brambilla zunächst 1986 ein Krankenpflegediplom und arbeitet am Krankenhaus L. Mandic in Merate, bevor sie 1988 in das Institut der Missionarinnen von der Consolata eintritt, eine weibliche Kongregation italienischen Ursprungs, die der missionarischen Evangelisierung geweiht ist[40]. Nach ihrer ersten Ordensprofess 1991 erwirbt sie 1998 ein Lizenziat in Psychologie am Psychologischen Institut der Päpstlichen Universität Gregoriana und geht dann ab 1999 in die Mission nach Mosambik, wo sie für die Jugendpastoral am Studienzentrum Macua Xirima in Maua verantwortlich ist[41]. Zurück in Rom, lehrt sie von 2002 bis 2006 an der Gregoriana und erwirbt dort 2008 ein Doktorat in Psychologie[42].
Generaloberin, dann Sekretärin und schließlich Präfektin des Dikasteriums
Am 7. Juni 2011 zur Generaloberin des weiblichen Zweigs der Missionarinnen von der Consolata für eine sechsjährige Amtszeit gewählt, wird Schwester Brambilla 2017 für eine zweite Amtszeit wiedergewählt, die im Mai 2023 endet[43]. Am 7. Oktober 2023 ernennt Papst Franziskus sie zur Sekretärin der Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens[44]. Etwas mehr als ein Jahr später, am 6. Januar 2025, ernennt der Papst sie zur Präfektin desselben Dikasteriums und macht sie damit zur ersten Frau der Geschichte an der Spitze eines Dikasteriums der Römischen Kurie[45][46] — ein Amt, das bis dahin stets einem Kardinal oder einem Erzbischof anvertraut worden war. Kardinal Ángel Fernández Artime, spanischer Salesianer und von 2014 bis 2024 ehemaliger Generaloberer der Salesianischen Kongregation, wird am selben Tag zum Pro-Präfekten des Dikasteriums ernannt[47].
« Eine Frau wird an die Spitze eines Dikasteriums im Vatikan berufen. » — ZENIT, französische Ausgabe, zur Ernennung von Schwester Simona Brambilla, 7. Januar 2025[48]
Diese Ernennung fügt sich in eine breitere Entwicklung der Präsenz von Frauen in der Leitung der Römischen Kurie ein, die Papst Franziskus in den letzten Jahren seines Pontifikats vorangetrieben hat, durch die schrittweise Ernennung von Ordensfrauen und Laien in Verantwortungspositionen mehrerer Dikasterien.
Heutige Struktur und Leitung
Leitung und Amtsträger (2026)
| Amt | Inhaber | Seit |
|---|---|---|
| Präfektin | Schwester Simona Brambilla, M.C. | 6. Januar 2025 |
| Pro-Präfekt | Kardinal Ángel Fernández Artime, S.D.B. | 6. Januar 2025 |
| Sekretärin | Schwester Tiziana Merletti, S.F.P. | 2025 |
Das Dikasterium organisiert seine Verwaltungstätigkeit um mehrere spezialisierte Büros — Disziplin der Ordensinstitute, Säkularinstitute, Gesellschaften apostolischen Lebens, Wirtschafts- und Vermögensangelegenheiten — und pflegt einen ständigen institutionellen Dialog mit den großen internationalen Konferenzen der Höheren Oberen, die es selbst errichtet hat: der Internationalen Union der Generaloberinnen (UISG) und der Union der Generaloberen (USG), die in Rom die Leiter der wichtigsten männlichen und weiblichen Ordensinstitute weltweit versammeln.
Tabelle der Präfekten seit 1908
| Zeitraum | Inhaber | Kongregation |
|---|---|---|
| 1908–1913 | José Calassanç Vives y Tuto, O.F.M. Cap. | Ordensleute |
| 1913–1915 | Ottavio Cagiano de Azevedo | Ordensleute |
| 1916 | Domenico Serafini, O.S.B. | Ordensleute |
| 1916–1917 | Diomede Falconio, O.F.M. | Ordensleute |
| 1917–1918 | Giulio Tonti | Ordensleute |
| 1918–1920 | Raffaele Scapinelli di Léguigno | Ordensleute |
| 1920–1922 | Teodoro Valfrè di Bonzo | Ordensleute |
| 1922–1928 | Camillo Laurenti | Ordensleute |
| 1928–1935 | Alexis-Henri-Marie Lépicier, O.S.M. | Ordensleute |
| 1935–1943 | Vincenzo La Puma | Ordensleute |
| 1945–1950 | Luigi Lavitrano | Ordensleute |
| 1950–1953 | Clemente Micara | Ordensleute |
| 1953–1963 | Valerio Valeri | Ordensleute |
| 1963–1973 | Ildebrando Antoniutti | Ordensleute |
| 1973–1975 | Arturo Tabera Araoz, C.M.F. | Ordensleute und Säkularinstitute |
| 1976–1984 | Eduardo Francisco Pironio | Ordensleute und Säkularinstitute |
| 1985–1992 | Jean Jérôme Hamer, O.P. | Institute des geweihten Lebens (ab 1988) |
| 1992–2004 | Eduardo Martínez Somalo | Institute des geweihten Lebens |
| 2004–2011 | Franc Rodé, C.M. | Institute des geweihten Lebens |
| 2011–2025 | João Braz de Aviz | Institute des geweihten Lebens |
| Seit 2025 | Simona Brambilla, M.C. | Dikasterium (seit 2022) |
Diese Tabelle offenbart einen bedeutenden institutionellen Umbruch am Ende von mehr als vier Jahrhunderten Existenz: Bis 2025 war das Amt des Präfekten dieses Dikasteriums — wie das aller anderen Organe der Römischen Kurie — systematisch einem Kardinal oder, seltener in seiner alten Geschichte, einem Erzbischof vorbehalten. Die Ernennung von Schwester Simona Brambilla bricht unmittelbar mit dieser seit Sixtus V. ununterbrochenen kurialen Tradition, ohne dass sie mit einer Erhebung zum Kardinalat einherginge — die Präfektin bleibt eine Profess-Ordensfrau, während Kardinal Fernández Artime als Pro-Präfekt gewisse Vorrechte behält, die mit seiner kardinalizischen Würde verbunden sind, insbesondere um bestimmten Akten vorzustehen, die den Bischofs- oder Kardinalsrang erfordern.
Was zu behalten ist
Das Dikasterium für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens ist kein bloßes Registrierungsbüro für Ordensgründungen: Es ist das institutionelle Instrument, durch das Rom die konkreten Formen erkennt, approbiert, begleitet und nötigenfalls reformiert oder aufhebt, die — von den Ursprüngen des Mönchtums bis zu den zeitgenössischen Säkularinstituten — die evangelische Radikalität der Räte der Armut, der Keuschheit und des Gehorsams annimmt. Seine Geschichte — viereinhalb Jahrhunderte von Reorganisationen seit der Kongregation der Konsultoren der Regularen von 1586, die schrittweise Eingliederung der Säkularinstitute und dann der Gesellschaften apostolischen Lebens, die große lehrmäßige Synthese von Vita Consecrata, die erhöhte Wachsamkeit gegenüber dem 2019 offengelegten internen Missbrauch und die historische Ernennung der ersten Frau an der Spitze eines römischen Dikasteriums im Jahr 2025 — spiegelt die eigene und bleibende Schwierigkeit, von Rom aus eine so vielfältige Wirklichkeit wie das katholische geweihte Leben im weltweiten Maßstab zu leiten.
Weiterführend
- Lesen Sie Die Römische Kurie, um dieses Dikasterium in die Gesamtarchitektur der zentralen Kirchenverwaltung seit Praedicate Evangelium einzuordnen.
- Lesen Sie Das Dikasterium für die Glaubenslehre zu einem Dikasterium vergleichbaren Ranges, zuständig in streng doktrinellen Fragen.
- Lesen Sie Das Dikasterium für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse zum römischen Organ, das für die Kanonisationsprozesse zuständig ist und historisch mit denselben kurialen Wurzeln des 16. Jahrhunderts verbunden ist.
- Lesen Sie Das Dikasterium für die Ostkirchen zum entsprechenden römischen Organ, das für das Ordensleben der katholischen Ostkirchen zuständig ist.
- Lesen Sie Den Codex des kanonischen Rechtes von 1983 zum universalen Rechtsrahmen des geweihten Lebens (Canones 573–746).
- Konsultieren Sie den vollständigen Text der Apostolischen Konstitution Praedicate Evangelium (19. März 2022) auf vatican.va für die Einzelheiten der Artikel 121 bis 127.
- Konsultieren Sie das offizielle Profil des Dikasteriums für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens auf vatican.va und vitaconsacrata.va für seine aktuelle institutionelle Darstellung.
Anmerkungen und Quellen
Papst Franziskus, Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium über die Römische Kurie, 19. März 2022 (in Kraft am 5. Juni 2022), Art. 121. Volltext auf Französisch auf vatican.va.
1 23Wikipedia contributors, « Dicastery for Institutes of Consecrated Life and Societies of Apostolic Life », Wikipedia, The Free Encyclopedia, abgerufene Version vom Juli 2026, auf en.wikipedia.org. Gründung am 27. Mai 1586 durch Sixtus V. (Sacred Congregation for Consultations About Regulars); umbenannt in Congregation for Religious durch Pius X. 1908; umbenannt in Congregation for Religious and Secular Institutes durch Paul VI. 1967; heutige Bezeichnung durch Praedicate Evangelium (Franziskus, 19. März 2022); vollständige Listen der Präfekten und Sekretäre von 1908 bis 2025.
2 5 7 10Vatican News, « Pope appoints Sr. Simona Brambilla as Vatican's first female prefect », 6. Januar 2025, auf vaticannews.va.
3 45National Catholic Register / CNA, « Here's What to Know About the First Female Vatican Prefect in the Catholic Church's History », Januar 2025, auf ncregister.com.
4 46Wikipédia, contributeurs, « Dicastère pour le culte divin et la discipline des sacrements », Wikipédia, l'encyclopédie libre, abgerufene Version vom Juli 2026, auf fr.wikipedia.org, zur Konstitution Immensa Aeterni Dei von Sixtus V. (22. Januar 1588), die die fünfzehn ständigen Kongregationen der Römischen Kurie einrichtet.
6 39Wikipédia, contributeurs, « Dicastère pour les instituts de vie consacrée et les sociétés de vie apostolique », Wikipédia, l'encyclopédie libre, abgerufene Version vom Juli 2026, auf fr.wikipedia.org. Gründung am 27. Mai 1586 (S. Congregatio super consultibus regularium), bestätigt durch Immensa (22. Januar 1588); Union von 1601 mit der Bischofskongregation; Trennung durch Sapienti Consilio (Pius X., 29. Juni 1908); Bezeichnung « Kongregation für die Ordensleute und die Säkularinstitute » durch Regimini Ecclesiae Universae (Paul VI., 15. August 1967); Bezeichnung « Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens » durch Pastor Bonus (Johannes Paul II., 28. Juni 1988); Umwandlung in ein Dikasterium durch Praedicate Evangelium (Franziskus, 19. März 2022).
8 17 21Wikipedia contributors und Catholic Encyclopedia (New Advent), « Sapienti Consilio », im Juli 2026 abgerufene Synthese, zur Apostolischen Konstitution des heiligen Pius X. vom 29. Juni 1908, die die Römische Kurie reorganisiert und die Regularenkongregation erneut von der Kongregation für die Bischöfe und den Säkularklerus trennt, eine Union, die auf 1601 zurückgeht.
9Papst Pius XII., Apostolische Konstitution Provida Mater Ecclesia, 2. Februar 1947. Volltext auf Französisch auf vatican.va. Zitat zur Definition der Säkularinstitute: « damit sie sich deutlich von den übrigen allgemeinen Vereinigungen von Gläubigen unterscheiden »; Unterstellung dieser neuen Institute unter die Obhut der Regularenkongregation.
11 12 13Wikipedia contributors, « Perfectae caritatis », Wikipedia, The Free Encyclopedia, abgerufene Version vom Juli 2026, auf en.wikipedia.org. Konzilsdekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens, verkündet am 28. Oktober 1965 mit 2 321 gegen 4 Stimmen; Nr. 2 zur doppelten Bewegung der Rückkehr zu den Quellen und der Anpassung an die Zeit.
14 15 16Bischofskongregation und Kongregation für die Ordensleute und die Säkularinstitute, Mutuae Relationes — Weisungen für die wechselseitigen Beziehungen zwischen Bischöfen und Ordensleuten in der Kirche, 14. Mai 1978. Volltext auf Englisch auf vatican.va.
18 19Codex des kanonischen Rechtes, verkündet von Papst Johannes Paul II. am 25. Januar 1983, Canones 573 bis 746 (II. Buch, III. Teil, über die Institute geweihten Lebens und die Gesellschaften apostolischen Lebens), in Kraft seit dem 27. November 1983. Im Juli 2026 abgerufene Synthese zur kanonischen Unterscheidung zwischen Ordensinstituten, Säkularinstituten (Can. 710–730) und Gesellschaften apostolischen Lebens (Can. 731–746).
20Wikipedia contributors, « Vita consecrata », Wikipedia, The Free Encyclopedia, abgerufene Version vom Juli 2026, auf en.wikipedia.org. Nachsynodales Apostolisches Schreiben Johannes Pauls II., veröffentlicht am 25. März 1996, nach der Bischofssynode von 1994 über das geweihte Leben.
22Papst Franziskus, Praedicate Evangelium, Art. 122, 19. März 2022. Text auf vatican.va.
24 25Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens, Rundschreiben Rallegratevi (Rejoice — Freut euch), an die geweihten Personen, 2. Februar 2014. Volltext auf Englisch auf vatican.va.
26Papst Franziskus, Apostolisches Schreiben an alle Geweihten anlässlich des Jahres des geweihten Lebens, 21. November 2014. Volltext auf Französisch auf vatican.va.
27 28Wikipedia contributors, « Vultum Dei quaerere », Wikipedia, The Free Encyclopedia, abgerufene Version vom Juli 2026, auf en.wikipedia.org. Apostolische Konstitution von Papst Franziskus, verkündet am 29. Juni 2016, über das weibliche kontemplative Leben; zwölf behandelte Aspekte: Ausbildung, Gebet, Wort Gottes, Sakramente, brüderliches Gemeinschaftsleben, Föderationen, Klausur, Arbeit, Schweigen, Kommunikationsmedien, Askese.
29 30Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens, Ausführungsinstruktion Cor Orans zur Apostolischen Konstitution Vultum Dei quaerere über das weibliche kontemplative Leben, 1. April 2018. Volltext auf Englisch auf vatican.va.
31Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens, Orientierungsdokument Neuer Wein in neue Schläuche (Vino nuovo in otri nuovi — New Wine in New Wineskins), Libreria Editrice Vaticana, 2017, hervorgegangen aus der Vollversammlung vom November 2014 zum Thema « Das geweihte Leben fünfzig Jahre nach Lumen Gentium und Perfectae Caritatis ». Im Juli 2026 abgerufene Synthese auf camilliani.org.
32Global Sisters Report, « Vatican women's magazine blames drop in nuns on abuses », Februar 2019, auf globalsistersreport.org, unter Zitierung der Beilage Frauen Kirche Welt (Donne Chiesa Mondo) des L'Osservatore Romano, Februar 2019, und der Erklärung von Kardinal João Braz de Aviz, damals Präfekt der Kongregation für die Institute des geweihten Lebens.
33 34Cindy Wooden / Catholic News Service, « French order, acknowledging abuse by founder, clarifies pope's remarks », 11. Februar 2019, wiedergegeben auf catholicphilly.com: Worte des Papstes vom 5. Februar 2019 im Flugzeug auf dem Rückweg aus den Vereinigten Arabischen Emiraten; die von Benedikt XVI. im Januar 2013 aufgelöste Gruppe hatte die Hauptgemeinschaft verlassen, um 2012 das Institut der Schwestern vom heiligen Johannes und vom heiligen Dominikus zu bilden; Erklärung vom 7. Februar 2019 der Leiter der drei Zweige, die die Handlungen von Pater Marie-Dominique Philippe, dem 2006 verstorbenen Gründer, sowie die Bestrafungen der des Missbrauchs schuldigen Brüder und Priester anerkennt.
35 37Alessandro Gisotti, interimistischer Direktor des Pressesaals des Heiligen Stuhls, Erklärung vom 6. Februar 2019: Mit « sexueller Sklaverei » meinte der Papst eine « Manipulation », eine Form von Machtmissbrauch, die sich auch in sexuellem Missbrauch niederschlägt — zitiert von Catholic World Report, « Vatican clarifies pope's comments on sexual abuse of women religious », 6. Februar 2019, auf catholicworldreport.com.
36CBS News, « Pope Francis confirms priests' abuse of nuns included "sexual slavery" », Februar 2019, auf cbsnews.com, zur Bestätigung durch Papst Franziskus von unter Benedikt XVI. gegen eine französische Gemeinschaft ergriffenen Maßnahmen und zur Schaffung eines römischen Aufnahmeheims für Ordensfrauen in prekären Lagen.
38Wikipedia contributors, « Simona Brambilla », Wikipedia, The Free Encyclopedia, abgerufene Version vom Juli 2026, auf en.wikipedia.org. Geboren am 27. März 1965 in Monza (Lombardei); Krankenpflegediplom (1986); Eintritt bei den Missionarinnen von der Consolata (1988), erste Profess (1991); Lizenziat in Psychologie an der Gregoriana (1998); Mission in Mosambik ab 1999; Doktorat in Psychologie (2008); Generaloberin der Missionarinnen von der Consolata (2011–2023, zwei Amtszeiten); Sekretärin des Dikasteriums (7. Oktober 2023); Präfektin des Dikasteriums (6. Januar 2025).
40 41 42 43 44Istituto Figlie di Maria Ausiliatrice, « Nommé Préfet et Pro-Préfet du Dicastère pour les Instituts de Vie Consacrée et les Sociétés de Vie Apostolique », Januar 2025, auf cgfmanet.org, zur gemeinsamen Ernennung vom 6. Januar 2025 von Schwester Simona Brambilla zur Präfektin und von Kardinal Ángel Fernández Artime, ehemaliger Generaloberer der Salesianer (2014–2024), zum Pro-Präfekten.
47ZENIT (französische Ausgabe), « Une femme nommée à la tête d'un dicastère au Vatican », 7. Januar 2025, auf fr.zenit.org.
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