Die apostolische Konstitution (lateinisch constitutio apostolica) ist, neben der feierlichen Bulle, das ranghöchste Dokument in der Hierarchie der Akte des allein handelnden Papstes, kraft der höchsten, vollen, unmittelbaren und universalen Gewalt, die ihm das Recht der Kirche zuerkennt[1]. Mit dieser Dokumentengattung hat Pius IX. 1854 das Dogma von der Unbefleckten Empfängnis definiert, Pius XII. 1950 das Dogma von der Aufnahme Mariens in den Himmel, Johannes Paul II. den Codex des Kanonischen Rechtes von 1983 und den Katechismus der Katholischen Kirche von 1992 promulgiert, und Franziskus hat mit Praedicate Evangelium im Jahr 2022 die gesamte Römische Kurie neu geordnet.
Der Begriff birgt jedoch eine Verwechslungsgefahr, die keine seriöse Enzyklopädie übergehen darf: Dieselben Worte, „Apostolische Konstitutionen“, bezeichnen in der alten Geschichte auch einen ganz anderen Text — eine disziplinäre und liturgische Kompilation des 4. Jahrhunderts syrischer Herkunft, die von der Kirche wegen häretischer Interpolationen teilweise zurückgewiesen wurde[2]. Der vorliegende Artikel behandelt zuerst und hauptsächlich die moderne päpstliche Dokumentengattung, den Gipfel der Hierarchie der Akte des Heiligen Stuhls; er widmet sodann einen Abschnitt der Klärung dieser historischen Homonymie, damit der Leser, der das eine sucht und auf das andere stößt, nicht in die Irre geht.
Eine apostolische Konstitution unterscheidet sich von einem einfachen Brief oder einer Ansprache durch ihre stets feierliche Form: Sie beginnt mit dem Namen des Papstes und seinem Titel — episcopus, servus servorum Dei in den ältesten Formen —, sie ist in ihrer offiziellen Ausgabe in Latein abgefasst, in den Acta Apostolicae Sedis veröffentlicht und tritt nach den vom universalen Recht der Kirche festgelegten Regeln in Kraft[3]. Ihre lehrmäßige oder rechtliche Tragweite variiert erheblich je nach Gegenstand: Eine Konstitution, die ein Dogma definiert, verpflichtet die päpstliche Unfehlbarkeit; eine Konstitution, die ein Dikasterium der Römischen Kurie neu ordnet, gehört hingegen zur ordentlichen Regierungsgewalt und bleibt ihrer Natur nach durch einen späteren Papst reformierbar[4].
Was ist eine apostolische Konstitution? Anatomie einer Dokumentengattung
Ein Akt der höchsten Gewalt des Papstes, an der Spitze der Dokumentenhierarchie
Canon 331 des Codex des Kanonischen Rechtes von 1983 definiert den Primat des Papstes mit diesen Worten: « Der Bischof der Kirche von Rom [...] hat kraft seines Amtes die höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt in der Kirche, eine Gewalt, die er immer frei ausüben kann. »[5] Diese Fülle der Gewalt (plenitudo potestatis) ermöglicht den feierlichsten Akt der päpstlichen Regierung: eine Entscheidung, die, um gültig zu sein, weder der Zustimmung eines Konzils noch der eines Dikasteriums noch irgendeiner anderen kirchlichen Instanz bedarf.
Konkret dient eine apostolische Konstitution vier Arten bedeutender Akte, unter Ausschluss jeder anderen geringeren Dokumentengattung[6]:
- Ein Dogma definieren — feierlich ex cathedra eine Glaubenswahrheit als göttlich geoffenbart verkünden (Ineffabilis Deus, Munificentissimus Deus).
- Das universale Recht der Kirche kodifizieren oder neu fassen — einen Codex des Kanonischen Rechtes oder einen seiner Hauptteile promulgieren (Providentissima Mater Ecclesia, Sacrae Disciplinae Leges, Pascite Gregem Dei).
- Eine bedeutende Institution der Zentralregierung neu ordnen — die Römische Kurie umstrukturieren, eine kirchliche Universität errichten oder reformieren, ein Ordinariat gründen (Pastor Bonus, Praedicate Evangelium, Sapientia Christiana, Anglicanorum Coetibus).
- Einen lehrmäßigen Referenztext von universaler Geltung promulgieren — einem für die ganze Kirche bestimmten katechetischen Werk offizielle Geltung verleihen (Fidei Depositum, für den Katechismus von 1992).
Eine nicht zu verwechselnde Homonymie: die Apostolischen Konstitutionen des 4. Jahrhunderts
Ein Leser, der „Apostolische Konstitutionen“ in eine Suchmaschine eingibt, kann auf einen ganz anderen Text stoßen: die achtbändige Kompilation unter dem lateinischen Namen Constitutiones Apostolorum, verfasst um 380 in Syrien, wahrscheinlich in Antiochia[7]. Dieses Werk — dessen Zuschreibung an die Apostel selbst eine für die Gattung der alten „Kirchenordnungen“ charakteristische literarische Fiktion ist — übernimmt und erweitert in seinen ersten sechs Büchern die Didascalia Apostolorum (um 250), sodann Elemente der Didache im siebten Buch, bevor es im achten Buch eine vollständige Liturgie und die fünfundachtzig Apostolischen Kanones darbietet[8].
Die Kirche hat diese Kompilation niemals in ihrer Gesamtheit als verbindliche Norm übernommen. Das Concilium in Trullo (692) hat zwar den Wert der fünfundachtzig Apostolischen Kanones des achten Buches anerkannt, den Rest des Textes aber wegen doktrinärer Verfälschungen aus häretischer Hand ausdrücklich zurückgewiesen:
« Alles, was Häretiker aus List in den von [dem Namen] Clemens herausgegebenen Apostolischen Konstitutionen hinzugefügt haben, zum Schaden der Frömmigkeit [...], haben wir für gut befunden zu streichen, zur Erbauung und Sicherheit der hochchristlichen Herde, wobei wir die Ableger des häretischen Irrtums keineswegs zulassen. » — Concilium in Trullo (692), Canon 2[9]
Die patristische Überlieferung und die moderne historische Kritik stimmen darin überein, diese Interpolationen dem arianischen Umkreis oder einem verwandten zuzuordnen, ohne den Verfasser mit Sicherheit bestimmen zu können[10]. Diese Präzisierung ist kein bloßes Gelehrtendetail: Sie bewahrt den katholischen Leser davor, einen alten, teilweise apokryphen und in seiner Gesamtheit niemals als normativ rezipierten Text mit der modernen päpstlichen Dokumentengattung zu verwechseln — voll authentisch und die Autorität des Nachfolgers Petri verpflichtend —, die heute im Deutschen denselben Namen trägt.
Woran man eine apostolische Konstitution im Text selbst erkennt
Eine apostolische Konstitution ist in ihrer offiziellen lateinischen Ausgabe an mehreren gleichbleibenden formalen Merkmalen zu erkennen: Der Titel ist den Anfangsworten des Textes entnommen (dem Incipit), nach dem ständigen Brauch der päpstlichen Dokumente[11]; der Text schließt mit einer Promulgationsformel, die Ort (meist Rom, Sankt Peter), Datum nach dem römischen Kalender und Pontifikatsjahr nennt[12]; und die Unterschrift trägt den Namen des Papstes, bei den feierlichsten Akten gefolgt vom Titel episcopus Ecclesiae catholicae. Es ist diese Form — und nicht der Inhalt allein —, die eine Einordnung als apostolische Konstitution statt als apostolisches Schreiben oder Motu proprio erlaubt, zwei benachbarten, aber an Autorität und Feierlichkeit verschiedenen Gattungen[13].
Von den mittelalterlichen Anfängen zur modernen Form: eine Geschichte in drei Akten
Die feierlichen Bullen des Mittelalters und die Definition der seligen Schauung (1336)
Bevor sich der Fachbegriff „apostolische Konstitution“ festigte, trugen die feierlichsten Akte des päpstlichen Lehramts den allgemeinen Namen Bulle — von lateinisch bulla, dem Bleisiegel, das das Dokument beglaubigte[14]. Eines der bedeutendsten Beispiele für die Dogmengeschichte ist die Konstitution Benedictus Deus, promulgiert von Papst Benedikt XII. am 29. Januar 1336, die eine von seinem Vorgänger Johannes XXII. eröffnete theologische Kontroverse über das Los der Seelen der Gerechten vor dem Jüngsten Gericht beendete[15]. Der Text definiert, dass die Seelen der Heiligen, von jeder Schuld gereinigt, unmittelbar nach ihrem Tod der seligen Schauung des göttlichen Wesens teilhaftig werden, « ohne Vermittlung irgendeines Geschöpfes »[16] — eine Lehre, die sieben Jahrhunderte später noch immer zu den Orientierungspunkten der katholischen Eschatologie über den Zustand der Seele zwischen Tod und Auferstehung der Leiber gehört.
Diese Episode veranschaulicht ein konstantes Merkmal der Gattungsgeschichte: Die lateinische Terminologie (bulla, constitutio) blieb lange fließend, sodass ein und derselbe Akt je nach Autor und Epoche unterschiedslos mit dem einen oder anderen Begriff bezeichnet werden konnte. Die Verurteilung der fünf dem Jansenius zugeschriebenen Sätze durch Innozenz X. am 31. Mai 1653 bietet ein weiteres Beispiel: Sie ist im Sprachgebrauch unter dem Namen der Bulle Cum Occasione geblieben, obwohl ihr Gegenstand — eine Lehrkontroverse für die gesamte Kirche feierlich zu entscheiden — typischerweise jener ist, den später die apostolische Konstitution im modernen Sinne übernehmen sollte[17].
Vom Konzil von Trient bis zum Ersten Vatikanum: die Konstitution als gewichtiger doktrinärer Akt
Ab dem 16. Jahrhundert klärt sich die Unterscheidung zwischen den Akten eines ökumenischen Konzils (das selbst „Konstitutionen" hervorbringt, die von den Konzilsvätern beschlossen und anschließend vom Papst bestätigt werden) und den Akten des Papstes allein im kanonischen Sprachgebrauch allmählich, ohne sich jedoch sofort in einer eindeutigen Terminologie zu verfestigen — die mögliche Verwechslung zwischen den beiden Verwendungen des Wortes Konstitution bleibt übrigens bis heute einer der Gründe, weshalb dieser Artikel ihr weiter unten einen eigenen Abschnitt widmet[18]. In dieselbe Epoche fällt auch, dass Sixtus V. mit der Konstitution Immensa Aeterni Dei vom 22. Januar 1588 erstmals die Zentralregierung der Kirche in fünfzehn ständige Kongregationen neu ordnete — Gründungsakt dessen, was die moderne Römische Kurie werden sollte, und dessen Echo sich in den großen Kurienreformen des 20. Jahrhunderts unmittelbar wiederfindet[19].
Das 20. Jahrhundert: die Apostolische Konstitution wird zum ordentlichen Gesetzgebungsinstrument der Zentralregierung
Erst im 20. Jahrhundert stabilisiert sich die Dokumentengattung vollständig in ihrem heutigen Gebrauch, in dem Maße, in dem sich das Kirchenrecht kodifiziert und die Zentralregierung systematischer strukturiert. Der heilige Pius X. errichtete mit dem Dekret Promulgandi Pontificias Constitutiones vom 29. September 1908 die Acta Apostolicae Sedis als offizielles Publikationsorgan aller Akte des Heiligen Stuhls ab Januar 1909, als Nachfolger der Acta Sanctae Sedis von 1865–1908[20]. Diese technische Reform hat eine unmittelbare Folge für unser Thema: Sie gibt endlich jeder Apostolischen Konstitution einen stabilen und überprüfbaren Publikationsrahmen — Voraussetzung für die strenge Rückverfolgbarkeit, die heute jede Forschung über diese Texte verlangt.
Die großen dogmatischen Apostolischen Konstitutionen: wenn der Papst ein Dogma definiert
In der Neuzeit haben zwei Apostolische Konstitutionen dazu gedient, je ein Mariendogma feierlich und ex cathedra zu definieren: Ineffabilis Deus (1854) und Munificentissimus Deus (1950). Ihre gemeinsame Betrachtung erlaubt es, sowohl das Konsultationsverfahren vor einem solchen Akt als auch die genaue literarische Gestalt einer dogmatischen Definition zu verstehen.
Ineffabilis Deus (1854): das Dogma der Unbefleckten Empfängnis
Am 8. Dezember 1854 promulgiert Papst Pius IX. die Apostolische Konstitution Ineffabilis Deus, die das Dogma der Unbefleckten Empfängnis der Jungfrau Maria feierlich definiert[21]. Der Akt ist nicht improvisiert: Fünf Jahre zuvor hatte Pius IX. mit der Enzyklika Ubi Primum vom 2. Februar 1849 den gesamten Weltepiskopat zur Zweckmäßigkeit einer solchen Definition konsultiert[22]. Auf 603 eingegangene Antworten sprachen sich etwa 546 Bischöfe — mehr als neun Zehntel der Antwortenden — für die Definition aus[23]. Ein geheimes Konsistorium am 1. Dezember 1854 ging der feierlichen Verkündigung in der Petersbasilika um sieben Tage voraus.
« Wir erklären, sprechen aus und definieren, dass die Lehre, die besagt, dass die seligste Jungfrau Maria im ersten Augenblick ihrer Empfängnis durch eine einzigartige Gnade und ein Vorrecht des allmächtigen Gottes, im Hinblick auf die Verdienste Jesu Christi, des Erlösers des Menschengeschlechts, von jedem Makel der Erbsünde bewahrt und ausgenommen worden ist, von Gott geoffenbart ist und deshalb von allen Gläubigen fest und beständig geglaubt werden muss. » — Pius IX., Apostolische Konstitution Ineffabilis Deus, 8. Dezember 1854[24]
Diese kanonische Formel — « Wir erklären, sprechen aus und definieren » — wird zum Vorbild, dem Pius XII. sechsundneunzig Jahre später die Definition des zweiten Mariendogmas der modernen Geschichte nachbilden wird.
Munificentissimus Deus (1950): das Dogma der Aufnahme Mariens in den Himmel
Am 1. November 1950, im Heiligen Jahr, promulgiert Pius XII. die Apostolische Konstitution Munificentissimus Deus, die das Dogma der leiblichen Aufnahme der Jungfrau Maria in den Himmel definiert[25]. Wie sein Vorgänger ein Jahrhundert zuvor hatte Pius XII. eine umfassende vorherige Bischofskonsultation durchgeführt: Mit dem Schreiben Deiparae Virginis Mariae vom 1. Mai 1946 hatte er sämtliche Bischöfe der Welt zur Zweckmäßigkeit und Begründetheit einer solchen Definition befragt; im August 1950 hatten 1 191 Bischöfe geantwortet und ein nahezu einmütiges Votum zugunsten des Dogmas abgegeben[26].
« Durch die Autorität unseres Herrn Jesus Christus, der seligen Apostel Petrus und Paulus, und durch Unsere eigene verkünden, erklären und definieren Wir, dass es ein göttlich geoffenbartes Dogma ist, dass Maria, die unbefleckte, stets jungfräuliche Mutter Gottes, nach Vollendung des Laufs ihres irdischen Lebens mit Leib und Seele zur himmlischen Herrlichkeit aufgenommen worden ist. » — Pius XII., Apostolische Konstitution Munificentissimus Deus, 1. November 1950[27]
Warum wurden seit 1854 nur zwei Mariendogmen durch Apostolische Konstitution definiert?
Die Seltenheit dieser Aktform ist kein redaktioneller Zufall: Eine Definition ex cathedra verpflichtet die päpstliche Unfehlbarkeit im strengsten Sinn der Definition des Ersten Vatikanischen Konzils, und die Kirche gebraucht dieses Vorrecht mit äußerster Zurückhaltung, gerade weil seine doktrinäre Tragweite eine absolute moralische Gewissheit über den tatsächlich geoffenbarten Charakter der verkündeten Wahrheit verlangt[28]. Die beiden marianischen Definitionen von 1854 und 1950 teilen übrigens dieselbe Methode: vorherige weltweite Befragung des Episkopats, festgestellte Quasi-Einstimmigkeit, sodann feierlicher Akt des Papstes allein — was konkret das vom Ersten Vatikanum bekräftigte Prinzip veranschaulicht, dass der Papst ein Dogma niemals isoliert vom gelebten Glauben der ganzen Kirche definiert, auch wenn rechtlich seine Autorität allein für den Akt genügt[29].
Die großen legislativen Apostolischen Konstitutionen: das Kirchenrecht kodifizieren
Neben ihrer dogmatischen Funktion erfüllt die Apostolische Konstitution eine zweite Hauptfunktion: einem für die gesamte lateinische oder orientalische Kirche bestimmten Rechts- oder Lehrkorpus universelle Gesetzeskraft zu verleihen.
Providentissima Mater Ecclesia (1917): das erste kodifizierte Kirchengesetzbuch
Am 27. Mai 1917 promulgiert Papst Benedikt XV. die Apostolische Konstitution Providentissima Mater Ecclesia, die dem ersten kodifizierten Kodex des kanonischen Rechts der Geschichte der lateinischen Kirche Gesetzeskraft verleiht, in Kraft getreten am 19. Mai 1918[30]. Dieser Kodex, vorbereitet auf den ursprünglichen Anstoß Pius' X. ab 1904, versammelt erstmals in einem einzigen und systematischen Text Jahrhunderte kirchlicher Gesetzgebung, die in Dekretalen, Konzilien und der Rechtsprechung der römischen Dikasterien verstreut war. Zur vollständigen Geschichte dieses ersten Kodex und seiner Entstehung siehe Der Kodex des kanonischen Rechts von 1917.
Sacrae Disciplinae Leges (1983): der neue Kodex, „letztes Dokument des Konzils"
Am 25. Januar 1983 promulgiert Johannes Paul II. die Apostolische Konstitution Sacrae Disciplinae Leges mit dem neuen Kodex des kanonischen Rechts, in Kraft getreten am darauffolgenden ersten Adventssonntag, dem 27. November 1983[31]. Das Promulgationsdatum ist nicht zufällig: Es fällt auf den Tag genau vierundzwanzig Jahre nach der Ansprache vom 25. Januar 1959, in der Johannes XXIII. in der Basilika Sankt Paul vor den Mauern gemeinsam eine Diözesansynode für Rom, ein ökumenisches Konzil für die Universalkirche und — als « natürliche Folge dieser beiden Entscheidungen », nach seinen eigenen Worten — die Revision des damals geltenden Kodex des kanonischen Rechts angekündigt hatte[32].
Der neue Kodex versteht sich ausdrücklich als rechtliche Umsetzung der Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils. Johannes Paul II. wird ihn selbst am 21. November 1983 in einer Ansprache an der Päpstlichen Universität Gregoriana zusammenfassen, indem er ihn als « letztes Dokument des Konzils » bezeichnet[33]. Zu Einzelheiten der Entstehung, des Inhalts und der Rezeption dieses Kodex siehe Der Kodex des kanonischen Rechts von 1983.
Fidei Depositum (1992): die Promulgation des Katechismus der Katholischen Kirche
Am 11. Oktober 1992, dem dreißigsten Jahrestag der Eröffnung des Zweiten Vatikanischen Konzils, promulgiert Johannes Paul II. mit der Apostolischen Konstitution Fidei Depositum den Katechismus der Katholischen Kirche, Frucht sechsjähriger Arbeit einer Kommission von zwölf Kardinälen und Bischöfen unter Vorsitz von Kardinal Joseph Ratzinger, unterstützt von einem Redaktionsausschuss aus sieben Diözesanbischöfen als Fachleuten für Theologie und Katechese, und vorgelegt zur umfassenden Konsultation sämtlicher Bischofskonferenzen der Welt[34].
« Er ist eine Darlegung des Glaubens der Kirche und der katholischen Lehre, wie sie von der Heiligen Schrift, der apostolischen Überlieferung und dem Lehramt bezeugt oder erhellt werden [...]. Ich anerkenne ihn als gültiges und legitimes Werkzeug im Dienst der kirchlichen Gemeinschaft und als sichere Norm für die Glaubenslehre. » — Johannes Paul II., Apostolische Konstitution Fidei Depositum, 11. Oktober 1992[35]
Im Unterschied zu den beiden oben behandelten dogmatischen Konstitutionen definiert Fidei Depositum kein neues Dogma: Sie verleiht einer Zusammenfassung anderweitig bereits gelehrter Wahrheiten lehrmäßige Bezugsautorität, mit dem Rang einer « sicheren Norm » für die weltweite Katechese[36]. Zur ausführlichen Geschichte und zum Inhalt des Werkes selbst siehe Der Katechismus der Katholischen Kirche (1992).
Pascite Gregem Dei (2021): Reform des kirchlichen Strafrechts
In jüngerer Zeit hat Papst Franziskus dasselbe Instrument für eine enger begrenzte, aber reale Reform genutzt: Die Apostolische Konstitution Pascite Gregem Dei vom 23. Mai 2021 promulgiert eine Neufassung des Sechsten Buches (Strafrecht) des Codex des Kanonischen Rechtes, die am 8. Dezember 2021 in Kraft trat[37]. Diese Reform verschärft insbesondere die Bestimmungen zu sexuellem Missbrauch Minderjähriger und zu Delikten gegen das sechste Gebot[38] und zeigt die nach wie vor lebendige Funktion der Apostolischen Konstitution als Instrument punkteller Aktualisierung des universalen Rechts, ohne dass der gesamte Codex neu gefasst werden müsste.
Neuordnung der zentralen Kirchenregierung: die Konstitutionen über die Römische Kurie
Von Immensa Aeterni Dei bis Regimini Ecclesiae Universae: vier Jahrhunderte kurialer Reformen
Die Neuordnung der Römischen Kurie — der Gesamtheit der Dikasterien und Einrichtungen, die den Papst in der Leitung der Universalkirche unterstützen[39] — war über fast viereinhalb Jahrhunderte hinweg Gegenstand einer Reihe strukturprägender Apostolischer Konstitutionen, von denen jede die vorhergehende ausdrücklich als Etappe derselben institutionellen Geschichte benennt[40].
| Apostolische Konstitution | Papst | Datum | Tragweite der Reform |
|---|---|---|---|
| Immensa Aeterni Dei | Sixtus V. | 22. Januar 1588 | Schaffung von fünfzehn ständigen römischen Kongregationen — Gründungsakt der modernen Kurie |
| Sapienti Consilio | hl. Pius X. | 29. Juni 1908 | Erste große Rationalisierung der Kurie in der Neuzeit |
| Regimini Ecclesiae Universae | Paul VI. | 15. August 1967 | Reform der Kurie im Licht des Zweiten Vatikanischen Konzils |
| Pastor Bonus | Johannes Paul II. | 28. Juni 1988 | Vollständige Neuordnung in Dikasterien, Gerichte und Päpstliche Räte |
| Praedicate Evangelium | Franziskus | 19. März 2022 | Missionarische Neuausrichtung der Kurie, Öffnung der Dikasterien für Laien |
Lesehilfe zur Tabelle: Jede neue Konstitution versteht sich als organische Weiterentwicklung der vorhergehenden, nicht als Bruch — Pastor Bonus zitiert in ihrer eigenen geschichtlichen Präambel ausdrücklich Immensa Aeterni Dei, Sapienti Consilio und Regimini Ecclesiae Universae.[41]
Pastor Bonus (1988): die nach dem Zweiten Vatikanum neu gedachte Kurie
Am 28. Juni 1988 promulgiert Johannes Paul II. die Apostolische Konstitution Pastor Bonus, Frucht der Arbeiten einer Kardinalskommission, die mit der Anpassung der Arbeitsweise der Römischen Kurie an den neuen Codex des Kanonischen Rechtes von 1983 und an die Ekklesiologie des Zweiten Vatikanums beauftragt war[42]. Der Text definiert in seinem Artikel 1 die Römische Kurie als „die Gesamtheit der Dikasterien und Einrichtungen, die dem Römischen Pontifex beistehen" bei der Ausübung seines höchsten Hirtenamtes zugunsten der lateinischen Kirche wie der katholischen Ostkirchen, und legt in seinen aufeinanderfolgenden Abschnitten die Rolle des Staatssekretariats, der Kongregationen, der Gerichte, der Päpstlichen Räte und der Verwaltungsdienste dar[43]. Diese Struktur, die vierunddreißig Jahre in Kraft blieb, prägte das Ende des Pontifikats Johannes Pauls II., das Pontifikat Benedikts XVI. und die ersten neun Jahre des Pontifikats von Franziskus.
Praedicate Evangelium (2022): eine missionarische, für Laien offene Kurie
Am 19. März 2022, am Hochfest des heiligen Joseph, promulgiert Papst Franziskus die Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium, die Pastor Bonus ersetzt und am darauffolgenden Pfingstfest, dem 5. Juni 2022, in Kraft tritt[44]. Der Text, der 250 Artikel umfasst, führt zwei wesentliche strukturelle Neuerungen ein: Das Dikasterium für die Evangelisierung steht nun an erster Stelle der Dikasterien und wird vom Papst selbst geleitet; und Artikel 5 der allgemeinen Grundsätze öffnet den Vorsitz eines Dikasteriums ausdrücklich für „jeden Gläubigen", Kleriker wie Laien, „unter Berücksichtigung der Zuständigkeit, der Leitungsgewalt und der Aufgabe" der jeweiligen Einrichtung[45].
„Die Römische Kurie steht im Dienst des Papstes, der als Nachfolger Petri das immerwährende und sichtbare Prinzip und Fundament der Einheit sowohl der Bischöfe als auch der Vielzahl der Gläubigen ist." — Papst Franziskus, Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium, Art. 8, 19. März 2022[46]
Die Präambel des Textes betont die missionarische Ausrichtung, die fortan jeden kurialen Dienst prägen soll, und erinnert daran, dass „jeder Christ kraft seiner Taufe ein missionarischer Jünger ist"[47] — ein Grundsatz, der bis in die Reihenfolge der Darstellung der Dikasterien im neuen Text hineinwirkt.
Weitere Anwendungsfelder: Universitäten, Ordinariate, Institute
Die Apostolische Konstitution dient nicht nur der Definition von Dogmen oder der Kodifizierung des universalen Rechts: Sie ist auch das Instrument, mit dem der Heilige Stuhl übergreifende Einrichtungen von großer Reichweite errichtet oder reformiert, deren Bestehen über den Rahmen einer einzelnen Diözese oder eines einzelnen Landes hinausgeht.
Sapientia Christiana (1979) und Veritatis Gaudium (2017): die kirchlichen Universitäten
Am 15. April 1979 promulgiert Johannes Paul II. die Apostolische Konstitution Sapientia Christiana, die erstmals einen einheitlichen normativen Rahmen für sämtliche kirchlichen Universitäten und Fakultäten der katholischen Welt festlegt — Theologie, Kanonisches Recht, Philosophie, Religionswissenschaften[48]. Fast vierzig Jahre später, am 8. Dezember 2017, unterzeichnet Papst Franziskus die Apostolische Konstitution Veritatis Gaudium, veröffentlicht am 29. Januar 2018, die diesen Rahmen vollständig aktualisiert im Hinblick auf eine „weise und mutige Erneuerung" der kirchlichen Studien, ausgerichtet auf das, was der Text „die missionarische Umgestaltung einer ‚hinausgehenden' Kirche" nennt[49].
Anglicanorum Coetibus (2009): die Aufnahme der Anglikaner in die katholische Einheit
Am 4. November 2009 promulgiert Benedikt XVI. die Apostolische Konstitution Anglicanorum Coetibus, die einen neuartigen kanonischen Rahmen schafft — das Personalordinariat —, der es ganzen Gruppen anglikanischer Gläubiger ermöglicht, in die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche einzutreten und dabei bestimmte Elemente ihres eigenen liturgischen und spirituellen Erbes zu bewahren[50]. Aus diesem Text gehen drei Ordinariate hervor: Unsere Liebe Frau von Walsingham für das Vereinigte Königreich (15. Januar 2011), Kathedra des Heiligen Petrus für die Vereinigten Staaten (1. Januar 2012) und Unsere Liebe Frau vom Kreuz des Südens für Australien (15. Juni 2012)[51]. Dieser Text veranschaulicht eine eigene Funktion der Apostolischen Konstitution: nicht einen Lehrpunkt zu entscheiden oder das universale Recht zu kodifizieren, sondern eine neue kanonische Struktur zu errichten, maßgeschneidert für eine beispiellose pastorale Lage.
Abfassung und Promulgation: wie eine Apostolische Konstitution entsteht
Die Vorbereitung: Kommissionen, Konsultationen, Stellungnahmen der Dikasterien
Keine bedeutende Apostolische Konstitution wird übereilt oder in der Abgeschiedenheit eines einzigen Kabinetts verfasst. Die oben untersuchten Fälle belegen dies durchgehend: Ineffabilis Deus gehen fünf Jahre weltweiter bischöflicher Konsultation voraus; Munificentissimus Deus vier Jahre; Sacrae Disciplinae Leges mehr als zwei Jahrzehnte Arbeit der Päpstlichen Kommission für die Revision des Codex des Kanonischen Rechtes; Fidei Depositum sechs Jahre Abfassung und Konsultation der Bischofskonferenzen; Pastor Bonus die Arbeiten einer eigenen Kardinalskommission[52]. Diese lange Dauer ist kein bloßer bürokratischer Brauch: Sie drückt das stete Bemühen aus, vor jedem feierlichen Akt zu prüfen, dass der Text tatsächlich den von der Gesamtheit des kirchlichen Leibes empfangenen Glauben und die empfangene Disziplin zum Ausdruck bringt und nicht allein die persönliche Initiative des regierenden Papstes.
Die offizielle Promulgation und das Inkrafttreten
Sobald der Text vom Papst beschlossen und unterzeichnet ist, hängt seine universale Rechtskraft von Regeln ab, die das Recht selbst festlegt. Canon 8 § 1 des Codex des kanonischen Rechtes von 1983 bestimmt:
« Universale Gesetze werden durch ihre Veröffentlichung im amtlichen Kommentar zu den Akten des Heiligen Stuhls [Acta Apostolicae Sedis] promulgiert, sofern nicht in besonderen Fällen eine andere Art der Promulgation vorgeschrieben ist; sie treten erst drei Monate nach dem auf der Nummer der Acta angegebenen Datum in Kraft, es sei denn, sie verpflichten aufgrund der Natur der Sache selbst unmittelbar, oder das Gesetz selbst hat ausdrücklich eine kürzere oder längere Frist festgesetzt. » — Codex des kanonischen Rechtes (1983), Canon 8 § 1[53]
Diese Regel erklärt, warum eine Apostolische Konstitution in den Nachschlagewerken fast immer zwei verschiedene Daten trägt: das Datum der Unterzeichnung und der eigentlichen Promulgation sowie das — zuweilen deutlich spätere — Datum ihres tatsächlichen Inkrafttretens. Sacrae Disciplinae Leges bietet dafür das deutlichste Beispiel: Die am 25. Januar 1983 unterzeichnete und promulgierte Konstitution entfaltet ihre Rechtswirkungen erst am darauffolgenden ersten Adventssonntag, dem 27. November 1983, und lässt damit allen Gerichten, Seminaren und diözesanen Verwaltungen zehn Monate Zeit, sich auf das neue Recht vorzubereiten[54].
Apostolische Konstitution und konziliare Konstitution: eine entscheidende Unterscheidung
Die vier Konstitutionen des Zweiten Vatikanischen Konzils
Der Begriff « Konstitution » bezeichnet in der kirchlichen Sprache zwei formal verschiedene Wirklichkeiten, die niemals verwechselt werden dürfen. Die Apostolische Konstitution, die in diesem gesamten Artikel behandelt wird, ist der Akt des Papstes allein. Die konziliare Konstitution ist dagegen eines der vier Dokumente höchsten Ranges, die von einem ökumenischen Konzil hervorgebracht wurden — das heißt von der Versammlung der zum Konzil versammelten Bischöfe beschlossen und anschließend vom Papst in seiner Eigenschaft als Präsident des Konzils bestätigt und promulgiert[55]. Das Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965) hat genau vier solcher Dokumente hervorgebracht, bei insgesamt sechzehn Konzilsdokumenten:
| Konziliare Konstitution | Typ | Datum der Promulgation |
|---|---|---|
| Sacrosanctum Concilium | Konstitution über die heilige Liturgie | 4. Dezember 1963 |
| Lumen Gentium | Dogmatische Konstitution über die Kirche | 21. November 1964 |
| Dei Verbum | Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung | 18. November 1965 |
| Gaudium et Spes | Pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute | 7. Dezember 1965 |
Lesehilfe zur Tabelle: Die beiden als „dogmatisch“ bezeichneten Konstitutionen (Lumen Gentium, Dei Verbum) behandeln die Natur der Kirche beziehungsweise die Offenbarung; Sacrosanctum Concilium betrifft die Liturgie; Gaudium et Spes, die einzige „pastorale Konstitution“ der Konzilsgeschichte, behandelt das Verhältnis der Kirche zur heutigen Welt.
Warum Lumen Gentium keine Apostolische Konstitution ist
Lumen Gentium ist also genau genommen niemals eine „Apostolische Konstitution“ im technischen Sinne dieses Artikels: Es ist eine konziliare Konstitution, hervorgebracht von der Versammlung der in einem ökumenischen Konzil unter dem Vorsitz des Papstes versammelten Bischöfe der Welt, und kein Akt des Papstes, der allein kraft seines Primats handelt. Die Unterscheidung hat eine reale lehrmäßige Tragweite: Eine konziliare Konstitution verpflichtet die mit dem Nachfolger Petri vereinte bischöfliche Kollegialität, während eine Apostolische Konstitution den individuell ausgeübten päpstlichen Primat verpflichtet — zwei theologische Subjekte des höchsten Lehramts, die das Erste und das Zweite Vatikanische Konzil sorgfältig zusammengehalten haben, ohne sie jemals zu verwechseln oder gegeneinander auszuspielen[56].
« Es gibt eine Ordnung oder „Hierarchie“ der Wahrheiten der katholischen Lehre, je nach ihrer unterschiedlichen Beziehung zum Fundament des christlichen Glaubens. » — Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret Unitatis Redintegratio, Nr. 11, 21. November 1964[57]
Diese Hierarchie der Wahrheiten, die von einem eigenen Konzilsdekret formuliert wurde, erinnert sinnvoll daran, dass keine rein formale Klassifizierung — Bulle, Apostolische Konstitution, konziliare Konstitution, Enzyklika — den Leser davon entbindet, für jedes einzelne Dokument die genaue Natur der Wahrheit, die es trägt, und den Grad der Zustimmung, den es erfordert, zu betrachten.
Die Apostolische Konstitution im Unterschied zu den übrigen päpstlichen Akten
Die Apostolische Konstitution ist nur eine Gattung unter der vollständigen Typologie der Akte des Heiligen Stuhls, die man im Verhältnis zu den anderen einordnen können muss, um sie nicht zu verwechseln:
- Die Bulle — feierlicher Akt, historisch durch ein Bleisiegel beglaubigt, heute im laufenden Gebrauch für Akte gleichen Ranges weitgehend von der Apostolischen Konstitution selbst verdrängt.
- Das Apostolische Breve — schnellere und weniger zeremonielle Form, unter Eugen IV. um 1431 entstanden, den laufenden Akten vorbehalten.
- Die Enzyklika — Rundschreiben an den weltweiten Episkopat, seit Leo XIII. ordentliches Instrument des päpstlichen Lehrmagisteriums.
- Die Apostolische Exhortation — Dokument pastoraler Ermutigung, seit Paul VI. oft nachsynodal, ohne die definitorische Feierlichkeit einer Konstitution.
- Das Motu proprio — Entscheidung, die der Papst « aus eigenem Antrieb » trifft, ohne vorherige Anfrage, heute häufig für gezielte Gesetzesreformen verwendet.
Jede dieser Gattungen ist Gegenstand eines eigenen Ignispedia-Artikels: siehe Die Dokumente des Lehramts für die vollständige Typologie und die drei Grade lehrmäßiger Zustimmung, Die Enzykliken für die Geschichte der enzyklischen Gattung, Die Motu proprio und Die Apostolischen Exhortationen für diese beiden benachbarten Gattungen.
Welche lehrmäßige Autorität hat eine Apostolische Konstitution?
Die drei Grade der Zustimmung, angewandt auf die Konstitutionen
Die Tatsache, dass ein Text die feierliche Form einer Apostolischen Konstitution trägt, sagt für sich allein noch nichts über den Grad der Zustimmung aus, den er vom Gläubigen verlangt. Der Codex des kanonischen Rechtes unterscheidet, in der Nachfolge der Professio fidei von 1989, drei Grade: den göttlichen und katholischen Glauben für formal offenbarte Wahrheiten, die feste und endgültige Zustimmung für endgültig vorgelegte, aber nicht formal offenbarte Wahrheiten, und die religiöse Unterwerfung des Willens und des Verstandes für das authentische, nicht endgültige Lehramt[58]. Eine Apostolische Konstitution kann je nach ihrem genauen Gegenstand jedem dieser drei Grade angehören:
| Typ der Apostolischen Konstitution | Beispiel | Erforderlicher Grad der Zustimmung |
|---|---|---|
| Dogmatische Definition ex cathedra | Ineffabilis Deus, Munificentissimus Deus | Göttlicher und katholischer Glaube (unwiderruflich) |
| Disziplinäre oder gesetzgeberische Promulgation | Sacrae Disciplinae Leges, Pastor Bonus | Kanonischer Gehorsam gegenüber dem gesetzten, durch einen späteren Papst reformierbaren Recht |
| Doktrinaler Referenztext ohne definitorischen Charakter | Fidei Depositum (Vorwort zum Katechismus) | Religiöse Unterwerfung gegenüber der zusammengefassten Lehre, selbst von je nach behandeltem Punkt unterschiedlichem Grad |
Lesehilfe zur Tabelle: Die Form „Apostolische Konstitution“ bezeichnet die höchste Feierlichkeit des Aktes, doch nur der genaue Gegenstand des Textes — Dogma, Disziplin oder lehrmäßige Synthese — bestimmt den tatsächlich erforderlichen Grad der Zustimmung.
Verpflichtet eine disziplinäre Konstitution zur Unfehlbarkeit?
Nein, außer wenn der Text selbst ausdrücklich etwas anderes festlegt. Eine Konstitution, die die Römische Kurie neu ordnet (Pastor Bonus, Praedicate Evangelium) oder ein Kirchengesetzbuch promulgiert (Sacrae Disciplinae Leges), gehört zur ordentlichen Regierungs- und Gesetzgebungsgewalt des Papstes, nicht zu seinem unfehlbaren Lehramt: Diese Texte verpflichten die Gläubigen und Kleriker zum kanonischen Gehorsam, bleiben aber ihrer Natur nach durch einen späteren Papst reformierbar — was im Übrigen konkret durch die Ersetzung von Pastor Bonus durch Praedicate Evangelium im Jahr 2022, vierunddreißig Jahre nach ihrer Promulgation, veranschaulicht wird. Nur eine Konstitution, die eine Glaubens- oder Sittenwahrheit förmlich als göttlich geoffenbart definiert, verpflichtet die päpstliche Unfehlbarkeit im Sinne der Definition des Ersten Vatikanischen Konzils[59] — was in der gesamten neuzeitlichen Geschichte der Gattung nur die beiden oben behandelten marianischen Definitionen von 1854 und 1950 betrifft.
Chronologie: die großen Apostolischen Konstitutionen der Geschichte
- 29 janvier 1336Benedictus Deus
Benedikt XII. definiert die unmittelbare selige Gottesschau der Seelen der Heiligen nach dem Tod.
- 22 janvier 1588Immensa Aeterni Dei
Sixtus V. schafft fünfzehn ständige römische Kongregationen — Gründungsakt der modernen Kurie.
- 8 décembre 1854Ineffabilis Deus
Pius IX. definiert das Dogma der Unbefleckten Empfängnis, nach Befragung von über 600 Bischöfen.
- 27 mai 1917Providentissima Mater Ecclesia
Benedikt XV. promulgiert das erste kodifizierte Kirchengesetzbuch der Geschichte.
- 1er novembre 1950Munificentissimus Deus
Pius XII. definiert das Dogma der Aufnahme Mariens in den Himmel, nach Befragung von 1191 Bischöfen.
- 15 avril 1979Sapientia Christiana
Johannes Paul II. legt den vereinheitlichten normativen Rahmen der kirchlichen Universitäten und Fakultäten fest.
- 25 janvier 1983Sacrae Disciplinae Leges
Johannes Paul II. promulgiert das neue Kirchengesetzbuch, das „letzte Dokument des Konzils".
- 28 juin 1988Pastor Bonus
Johannes Paul II. ordnet die Römische Kurie im Licht des Gesetzbuchs von 1983 und des Zweiten Vatikanums neu.
- 11 octobre 1992Fidei Depositum
Johannes Paul II. promulgiert den Katechismus der Katholischen Kirche, Frucht sechsjähriger Arbeit.
- 4 novembre 2009Anglicanorum Coetibus
Benedikt XVI. errichtet die Personalordinariate für die Aufnahme anglikanischer Gruppen.
- 8 décembre 2017Veritatis Gaudium
Franziskus aktualisiert den normativen Rahmen der kirchlichen Studien für eine Kirche „im Aufbruch".
- 23 mai 2021Pascite Gregem Dei
Franziskus erneuert das VI. Buch (Strafrecht) des Kirchengesetzbuchs von Grund auf.
- 19 mars 2022Praedicate Evangelium
Franziskus ersetzt Pastor Bonus durch eine missionarische, für Laien offene Kurie.
Warum diese Dokumentengattung für die Katholiken von heute zählt
Die genaue Natur einer Apostolischen Konstitution zu kennen, ist keine Übung reiner kanonistischer Gelehrsamkeit: Es ist ein unverzichtbarer Leseschlüssel, um im Glaubensleben wie in der öffentlichen Debatte die wirkliche Autorität eines Textes des Lehramts richtig einzuordnen. Zu wissen, dass Ineffabilis Deus unwiderruflich den göttlichen und katholischen Glauben verpflichtet, während Pastor Bonus eine reformierbare Verwaltungsordnung betraf — wie ihre Ersetzung durch Praedicate Evangelium vierunddreißig Jahre später gezeigt hat —, bewahrt die Gläubigen vor zwei gegensätzlichen und gleichermaßen schädlichen Versuchungen: das als verhandelbar zu behandeln, was dem Glauben endgültig erworben ist, oder das als unantastbar zu behandeln, was seiner Natur nach zur klugen und reformierbaren Regierung der Kirche auf ihrem Weg durch die Geschichte gehört. Die Apostolische Konstitution, förmlicher Gipfel der Hierarchie der päpstlichen Dokumente, will daher nicht durch einen einheitlichen Reflex der Unterwerfung oder des Misstrauens aufgenommen werden, sondern durch jene genaue Unterscheidung, zu der die Kirche selbst ihre Gläubigen einlädt, Dokument für Dokument, je nach dessen eigenem Gegenstand.
Weiterführende Artikel
- Die Dokumente des Lehramts — die vollständige Typologie der päpstlichen Akte und die drei Stufen lehrmäßiger Zustimmung.
- Die Enzykliken — die Geschichte der Gattung Enzyklika und ihre großen Rundschreiben.
- Die Motu proprio — die Entscheidungen, die der Papst „aus eigenem Antrieb" trifft.
- Die Apostolischen Exhortationen — die nachsynodale Gattung seit Paul VI.
- Das Kirchengesetzbuch von 1917 — die erste Kodifikation, promulgiert durch Providentissima Mater Ecclesia.
- Das Kirchengesetzbuch von 1983 — das geltende Gesetzbuch, promulgiert durch Sacrae Disciplinae Leges.
- Der Katechismus der Katholischen Kirche (1992) — das durch Fidei Depositum promulgierte Werk.
- Das Kirchenrecht — allgemeine Darstellung des Rechts der Kirche.
- Das Dikasterium für die Gesetzestexte — das Kurienorgan für die Auslegung des kodifizierten Rechts.
- Der Syllabus Pius' IX. — ein weiteres bedeutendes Dokument desselben Pontifikats wie Ineffabilis Deus.
- Die Synoden in der Geschichte der Kirche — eine weitere Institution kollegialer Kirchenregierung.
Anmerkungen und Quellen
Codex des kanonischen Rechts (1983), Canon 331: Primat des Papstes, „oberste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt“ in der Kirche.
1 5 39Concilium in Trullo (692), Canon 2, Text zitiert nach der Ausgabe der orientalischen Konzilskanones; vgl. auch Catholic Encyclopedia, Artikel „Apostolic Constitutions“, newadvent.org, zur Zurückweisung der heterodoxen Interpolationen des Textes bei gleichzeitiger Beibehaltung der fünfundachtzig Apostolischen Kanones des achten Buches.
2 9Codex des kanonischen Rechts (1983), Canon 8 § 1: Promulgation der Universalgesetze durch Veröffentlichung in den Acta Apostolicae Sedis, Inkrafttreten drei Monate nach dem Datum der Nummer der Acta, sofern nichts anderes bestimmt ist.
3 53Zweites Vatikanisches Konzil, dogmatische Konstitution Lumen Gentium, Nr. 25, 21. November 1964, über das authentische Lehramt des Papstes und der Bischöfe und dessen Grade der Zustimmung.
4 56Zur vollständigen Typologie der päpstlichen Akte (Bullen, Breven, Enzykliken, Motu proprio, Dekrete) und zu den drei Graden lehrmäßiger Zustimmung siehe den Ignispedia-Artikel Die Dokumente des Lehramts.
6 13 18 55Franz Xaver Funk (Hg.), Didascalia et Constitutiones Apostolorum, Paderborn, 1905, kritische Standardreferenz für die Datierung (um 380) und die syrische Lokalisierung (wahrscheinlich Antiochien) der Constitutiones Apostolorum; vgl. auch Catholic Encyclopedia, Artikel „Apostolic Constitutions“, newadvent.org, zur Abhängigkeit der ersten sechs Bücher von der Didascalia Apostolorum (um 250) und des siebten Buches von der Didache.
7 8 10Ständiger Gebrauch der päpstlichen Kanzlei seit dem Mittelalter: Der Titel eines feierlichen päpstlichen Dokuments wird seinen ersten lateinischen Worten (dem Incipit) entnommen, eine Praxis, die insbesondere in der Catholic Encyclopedia, Artikel „Bulls and Briefs“, newadvent.org, dokumentiert ist.
11 12Catholic Encyclopedia, Artikel „Bulls and Briefs“, newadvent.org: Etymologie des Wortes bulla („Kugel“, womit das Bleisiegel bezeichnet wird) und Beschreibung der feierlichen Form der päpstlichen Bullen.
14Benedikt XII., Konstitution Benedictus Deus, 29. Januar 1336, die die unmittelbare selige Gottesschau der Seelen der Heiligen nach dem Tod sowie die vollständige Läuterung der Seelen im Fegefeuer vor ihrem Eintritt in den Himmel definiert. Lateinischer Text und englische Übersetzung auf papalencyclicals.net.
15 16Innozenz X., Bulle Cum Occasione, 31. Mai 1653, die fünf dem Cornelius Jansenius zugeschriebene Sätze verurteilt (vier als häretisch, den fünften als falsch und eines häretischen Sinnes fähig), ohne sich ausdrücklich dazu zu äußern, ob sie wörtlich im Augustinus des Jansenius enthalten sind. Vgl. auch Alexander VII., Bulle Ad Sacram, 1656, die diese Sätze ausdrücklich dem Sinn des Werkes des Jansenius zuschreibt.
17Johannes Paul II., Apostolische Konstitution Pastor Bonus, 28. Juni 1988, deren historische Einleitung Immensa Aeterni Dei Sixtus’ V. (22. Januar 1588), Sapienti Consilio des heiligen Pius X. (29. Juni 1908) und Regimini Ecclesiae Universae Pauls VI. (15. August 1967) zitiert; Artikel 1 definiert die Römische Kurie als „die Gesamtheit der Dikasterien und Einrichtungen“, die dem Papst beistehen. Text auf vatican.va.
19 40 41 42 43Heiliger Pius X., Dekret Promulgandi Pontificias Constitutiones, 29. September 1908, mit dem die Acta Apostolicae Sedis ab Januar 1909 als Amtsblatt des Heiligen Stuhls eingeführt werden, als Ersatz für die Acta Sanctae Sedis (1865–1908).
20Pius IX., Apostolische Konstitution Ineffabilis Deus, 8. Dezember 1854, die das Dogma der Unbefleckten Empfängnis definiert, der die Enzyklika Ubi Primum (2. Februar 1849) zur Befragung des Episkopats vorausging (603 eingegangene Antworten, etwa 546 zustimmend) sowie ein geheimes Konsistorium am 1. Dezember 1854. Text auf laportelatine.org und newadvent.org.
21 22 23 24Pius XII., Apostolische Konstitution Munificentissimus Deus, 1. November 1950, die das Dogma der leiblichen Aufnahme der Jungfrau Maria in den Himmel definiert. Text auf vatican.va.
25 27Pius XII., Schreiben Deiparae Virginis Mariae, 1. Mai 1946, bischöfliche Befragung im Vorfeld der Definition des Dogmas von der Aufnahme Mariens in den Himmel; bis August 1950 hatten 1 191 Bischöfe geantwortet, nahezu einmütig zugunsten der Definition.
26Erstes Vatikanisches Konzil, dogmatische Konstitution Pastor Aeternus, Kap. 4, 18. Juli 1870, über die Bedingungen der päpstlichen Unfehlbarkeit ex cathedra: wenn der Papst als Hirte und Lehrer aller Christen kraft seiner höchsten apostolischen Autorität über eine von der ganzen Kirche festzuhaltende Glaubens- oder Sittenlehre entscheidet.
28 29 59Benedikt XV., Apostolische Konstitution Providentissima Mater Ecclesia, 27. Mai 1917, mit der der erste kodifizierte Codex des kanonischen Rechts der lateinischen Kirche promulgiert wurde, in Kraft getreten am 19. Mai 1918. Zur Entstehung und zum Inhalt im Einzelnen siehe den Ignispedia-Artikel Der Codex des kanonischen Rechts von 1917.
30Johannes Paul II., Apostolische Konstitution Sacrae Disciplinae Leges, 25. Januar 1983, mit der der neue Codex des kanonischen Rechts promulgiert wurde, in Kraft getreten am ersten Adventssonntag desselben Jahres (27. November 1983). Text auf vatican.va.
31 54Johannes XXIII., Ansprache in der Basilika Sankt Paul vor den Mauern, 25. Januar 1959, in der er gemeinsam eine Diözesansynode für Rom, ein ökumenisches Konzil für die Universalkirche sowie die Revision des Codex des kanonischen Rechts als „natürliche Folge“ dieser beiden Entscheidungen ankündigt.
32Johannes Paul II., Ansprache an die Teilnehmer eines Kurses über den neuen Codex des kanonischen Rechts, Päpstliche Universität Gregoriana, 21. November 1983, in der er den neuen Codex als „letztes Dokument des Konzils“ bezeichnet.
33Johannes Paul II., Apostolische Konstitution Fidei Depositum, 11. Oktober 1992, mit der der Katechismus der Katholischen Kirche promulgiert wurde, Frucht sechsjähriger Arbeit einer Kommission von zwölf Kardinälen und Bischöfen unter dem Vorsitz von Kardinal Joseph Ratzinger (eingesetzt 1986), unterstützt von einem Redaktionsausschuss von sieben Diözesanbischöfen und einer breiten Befragung der Bischofskonferenzen der Welt. Text auf vatican.va.
34 35 36 52Papst Franziskus, Apostolische Konstitution Pascite Gregem Dei, 23. Mai 2021, mit der die neue Fassung des Sechsten Buches (Strafrecht) des Codex des kanonischen Rechts promulgiert wurde, in Kraft getreten am 8. Dezember 2021. Text auf vatican.va.
37 38Papst Franziskus, Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium, 19. März 2022, in Kraft getreten am 5. Juni 2022 (Pfingsten), 250 Artikel, mit der die Römische Kurie neu geordnet und der Vorsitz der Dikasterien für Laien geöffnet wird (Art. 5 der allgemeinen Grundsätze). Text auf vatican.va.
44 45 46 47Johannes Paul II., Apostolische Konstitution Sapientia Christiana, 15. April 1979, über die kirchlichen Universitäten und Fakultäten; Papst Franziskus, Apostolische Konstitution Veritatis Gaudium, unterzeichnet am 8. Dezember 2017 und veröffentlicht am 29. Januar 2018, die diesen normativen Rahmen aktualisiert. Texte auf vatican.va.
48 49Benedikt XVI., Apostolische Konstitution Anglicanorum Coetibus, 4. November 2009, mit der die Personalordinariate für Gruppen anglikanischer Gläubiger errichtet werden, die in die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche eintreten. Drei errichtete Ordinariate: Unsere Liebe Frau von Walsingham (Vereinigtes Königreich, 15. Januar 2011), Kathedra des heiligen Petrus (Vereinigte Staaten, 1. Januar 2012), Unsere Liebe Frau vom Kreuz des Südens (Australien, 15. Juni 2012). Text auf vatican.va.
50 51Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret Unitatis Redintegratio, Nr. 11, 21. November 1964, über die Hierarchie der Wahrheiten der katholischen Lehre.
57Codex des kanonischen Rechts (1983), Canones 750–752, über die drei Grade lehrmäßiger Zustimmung: göttlicher und katholischer Glaube (Canon 750 § 1), feste und definitive Zustimmung (Canon 750 § 2, hinzugefügt durch das Motu proprio Ad Tuendam Fidem Johannes Pauls II. vom 18. Mai 1998), religiöser Gehorsam des Willens und des Verstandes (Canon 752).
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