Die Synoden in der Geschichte der Kirche

Geschichte der katholischen synodalen Institution vom Konzil von Jerusalem (49) bis zur Synode zur Synodalität (2021-2024): Etymologie, ökumenische Konzilien, Provinzialsynoden, Diözesansynode, Bischofssynode.

Ignispedia

Eine Synode, vom griechischen σύνοδος (syn-odos, „gemeinsamer Weg“), bezeichnet in der christlichen Tradition eine Versammlung von Bischöfen — bisweilen erweitert um Priester, Diakone und Gläubige —, die zusammengekommen sind, um über den Glauben, die Disziplin oder die Sendung der Kirche zu beraten. Die ersten Christen gebrauchen sie bereits seit dem Konzil von Jerusalem, das im 15. Kapitel der Apostelgeschichte erzählt wird (um 49). Aus dieser Versammlung geht die Formel hervor, die zwei Jahrtausende synodaler Praxis prägen wird: „Der Heilige Geist und wir haben beschlossen …“[1]

Konzil und Synode sind zunächst zwei Wörter für dieselbe Sache: Das lateinische concilium („Versammlung“) und das griechische synodos („gemeinsamer Weg“) übersetzen einander in den ersten Jahrhunderten gegenseitig. Die technische Unterscheidung kommt später und bleibt in der modernen Kanonistik umstritten. Heute bezeichnet „Konzil“ eher die ökumenischen Versammlungen (Nicäa I, Trient, Zweites Vatikanum) oder die Partikularkonzilien (Plenar-, Provinzialkonzil), während „Synode“ eher die Diözesanversammlungen, die patriarchalen Versammlungen und die Bischofssynode bezeichnet, die 1965 von Paul VI. geschaffen wurde.[2]

Die Geschichte der Synoden ist auch die einer Spannung zwischen der Autorität des Nachfolgers Petri und der bischöflichen Kollegialität. Von den afrikanischen Synoden des 3. Jahrhunderts bis zum Konziliarismus von Konstanz (1414-1418), von der ständigen Synode von Konstantinopel bis zu den tridentinischen Diözesansynoden, bis hin zur Synode zur Synodalität, die 2021-2024 von Franziskus einberufen wurde, kehrt stets dieselbe Frage wieder: Wie gehen die Bischöfe gemeinsam mit Petrus, und Petrus mit ihnen? Dieser Artikel zeichnet diese Geschichte nach und meidet dabei zwei symmetrische Fehldeutungen — die maximalistische Lesart, die aus der Synode eine dem Papst übergeordnete Autorität machen würde, und die minimalistische Lesart, die aus ihr ein bloßes konsultatives Verfahren ohne ekklesiologische Tragweite machen würde.

Es geht dabei nicht nur um Geschichte. Wenn Franziskus am 17. Oktober 2015 in Rom vor den Bischöfen, die zum fünfzigjährigen Bestehen der Synode versammelt sind, erklärt, „der Weg der Synodalität ist genau der Weg, den Gott von der Kirche des dritten Jahrtausends erwartet“[3], so schreibt er sich damit in eine Tradition ein, die in Jerusalem beginnt, über Karthago, Nicäa, Konstantinopel, Lateran, Konstanz, Trient und das Zweite Vatikanum führt und das kirchliche Leben der kommenden Jahrzehnte prägt.

Was ist eine Synode in der katholischen Tradition?

Etymologie: „gemeinsam gehen“

Das griechische Wort σύνοδος (synodos) ist aus der Präposition σύν (syn, „mit“) und dem Substantiv ὁδός (hodos, „Weg“, „Bahn“, „Straße“) gebildet. Grundbedeutung: „gemeinsam zurückgelegter Weg“. Abgeleitete Bedeutung: „Begegnung“, „Versammlung“, „Zusammenkunft“. Im profanen Griechenland bezeichnet das Wort ebenso eine Konjunktion von Gestirnen wie eine Bürgerversammlung.[4]

Die christliche Tradition übernimmt diesen Begriff bereits im 2. Jahrhundert zur Bezeichnung der Bischofsversammlungen. Eusebius von Cäsarea berichtet so in seiner Kirchengeschichte (5. Buch, 16. Kapitel), dass die Bischöfe Asiens „Synoden und Bischofsversammlungen“ abhielten, um über die montanistische Prophetie zu beraten, um 170-180. Dies ist eines der ältesten historiographischen Zeugnisse des Wortes in seinem kirchlichen Sinn.[5]

Das lateinische concilium, gebildet aus cum („mit“) und calare („rufen“), übersetzt dieselbe Wirklichkeit: gemeinsam zusammenrufen. Die lateinischen Väter (Tertullian, Cyprian, Augustinus) gebrauchen beide Wörter unterschiedslos. Als der heilige Cyprian von Karthago († 258) mit den Bischöfen des prokonsularischen Afrika seine berühmten Konzilien abhält, die in regelmäßigen Abständen zusammentreten, spricht er ebenso von concilium wie von synodus.[6]

Synode und Konzil: alte Gleichwertigkeit, moderne Unterscheidung

In den ersten Jahrhunderten sind beide Wörter austauschbar. Die Synode von Nicäa I (325) ist auch ein Konzil; das Konzil von Jerusalem (49) ist auch eine Synode. Diese Gleichwertigkeit findet sich noch in den Akten der großen ökumenischen Konzilien der Antike, die sich selbst hagia synodos („die heilige Synode“) nennen.[7]

Die technische Unterscheidung entsteht allmählich mit der Kodifizierung des Kirchenrechts. Im 20. Jahrhundert reserviert der Codex des Kanonischen Rechtes von 1917 das Wort concilium für die Plenar- und Provinzialversammlungen (Canones 281-291) und das Wort synodus für die Diözesanversammlung (Canones 356-362).[8] Der Codex von 1983 führt diese Unterscheidung fort, indem er von Partikularkonzilien (Plenar-, Provinzialkonzil) sowie von der Bischofssynode (Canones 342-348) und der Diözesansynode (Canones 460-468) spricht. Im heutigen Deutschen bleiben beide Wörter in der Alltagssprache oft gleichbedeutend, doch ihr kanonischer Gebrauch ist präzisiert.

„Die Diözesansynode ist die Versammlung der Priester und der anderen Gläubigen der Teilkirche, die auserwählt sind, dem Diözesanbischof zum Wohl der gesamten Diözesangemeinschaft ihre Hilfe zu leisten.“ — Codex des Kanonischen Rechtes 1983, Canon 460[9]

Dieser Canon gibt eine normative Definition, die die gesamte Tradition erhellt: Eine Synode ist kein Parlament, sie ist keine Mehrheitsabstimmung, sie ist eine Versammlung von Bischöfen (und Mitarbeitern), die unter der Autorität dessen, der den Vorsitz führt, berät und erwägt — wobei dieser im Fall der Diözesansynode der einzige Gesetzgeber bleibt (Canon 466).[10]

Typologie: ein Wort, mehrere Wirklichkeiten

Die katholische Kirche kennt heute mehrere Arten von Synoden, die aus verschiedenen historischen Schichten stammen:

TypEbeneCodexEinberufungVorgeschriebene Häufigkeit
Ökumenisches KonzilUniversalkircheCIC cc. 337-341PapstKeine (21 in der Geschichte)
PlenarkonzilBischofskonferenzCIC c. 439Konferenz mit Zustimmung des Apostolischen StuhlesKeine Verpflichtung
ProvinzialkonzilKirchenprovinzCIC c. 440MetropolitKeine Verpflichtung
BischofssynodePapstCIC cc. 342-348PapstNach Ermessen des Papstes
DiözesansynodeDiözeseCIC cc. 460-468DiözesanbischofNach Ermessen des Bischofs
Patriarchalsynode / Heilige SynodeKatholische Ostkirche oder orthodoxe KircheCCEO cc. 102-113PatriarchJe nach Kirche verschieden

Der Artikel folgt der chronologischen Ordnung: vom Konzil von Jerusalem (49) bis zur Synode zur Synodalität (2021-2024). Hier werden weder die ökumenischen Konzilien im Einzelnen behandelt — sie haben ihre eigenen Artikel — noch die umstrittenen zeitgenössischen Synoden wie die Amazonassynode, die gesondert behandelt werden.

Das Konzil von Jerusalem: apostolisches Vorbild der christlichen Synode

Eine Krise, geboren aus der Heidenmission

Um die Jahre 48-49 durchlebt die junge Kirche ihre erste große Krise. In Antiochia lehren aus Judäa gekommene Brüder, dass die bekehrten Heiden „nicht gerettet werden können, wenn sie sich nicht nach dem Brauch des Mose beschneiden lassen“ (Apg 15, 1).[11] Paulus und Barnabas widersprechen dieser These. Zur Entscheidung sendet sie die Kirche von Antiochia nach Jerusalem, zu den Aposteln und den Ältesten.[12]

Die Krise ist nicht nebensächlich. Verliert Paulus, so wird das Evangelium zu einer jüdischen Sekte und die Mission an die Völker schließt sich. Gewinnt Paulus ohne Verfahren, so zerbricht die Gemeinschaft zwischen Jerusalem und Antiochia. Es braucht eine Entscheidung, die die sichtbare Einheit der Kirche bewahrt, in dem Augenblick, in dem sie sich über die Grenzen Israels hinaus ausbreitet.[13]

Der Ablauf: Petrus, Jakobus, Paulus, Barnabas und die Ältesten

Der Bericht der Apostelgeschichte (15. Kapitel) zeigt eine bemerkenswerte Struktur. Paulus und Barnabas legen dar, „was Gott alles mit ihnen getan hatte“ (Apg 15, 4). Zum Christentum bekehrte Pharisäer verlangen, den Neubekehrten das mosaische Gesetz aufzuerlegen. Nach langer Debatte ergreift Petrus das Wort und erinnert daran, dass Gott den Heiden von Cäsarea den Geist bereits ohne Beschneidung gegeben hat (Apg 15, 7-11). Paulus und Barnabas erzählen sodann von den Zeichen, die unter den Völkern gewirkt wurden. Jakobus — der der Kirche von Jerusalem vorsteht — formuliert daraufhin die Entscheidung, indem er sich auf den Propheten Amos stützt, und schlägt die berühmte „Jakobusklausel“ vor: Enthaltung von Götzenopferfleisch, von Blut, von Ersticktem und von unerlaubten Verbindungen (Apg 15, 19-21).[14]

Die Entscheidung wird sodann von den Aposteln, den Ältesten und der ganzen Kirche niedergeschrieben, durch einen Brief besiegelt und durch Judas und Silas an die Kirchen von Syrien und Kilikien gesandt. Der Ursatz der gesamten synodalen Tradition beschließt diesen Brief:

„Der Heilige Geist und wir haben beschlossen, euch keine weiteren Lasten aufzuerlegen als diese notwendigen.“ — Apostelgeschichte, 15, 28 (nach der Einheitsübersetzung)[15]

Die Übersetzung der Vulgata, die die gesamte lateinische Tradition geprägt hat, legte die Formel in einer sprichwörtlich gewordenen Gestalt fest: „visum est Spiritui Sancto et nobis“, „es hat dem Heiligen Geist und uns gut geschienen“.[16] Diese doppelte Unterschrift — zuerst der Heilige Geist, dann die Kirche — ist keine rhetorische Höflichkeit: Sie ist die Definition dessen, was eine christliche Synode ist. Eine kirchliche Versammlung, die entscheidet, ist kein Parlament unter anderen; sie nimmt für sich in Anspruch, in verschiedenen Graden vom Geist bewohnt zu sein, der die Entscheidung erleuchtet, ohne die Verantwortung derer aufzuheben, die entscheiden.

Die patristische Rezeption: Vorbild für alle Konzilien

Eusebius von Cäsarea und die Väter der ersten Jahrhunderte deuten alle christlichen Versammlungen im Licht dieses ersten Vorbilds. Wenn Karthago, Antiochia, Rom oder Nicäa zusammentreten, sind sie der Überzeugung, Jerusalem zu wiederholen.[17] Der Satz „es hat dem Heiligen Geist und uns gut geschienen“ wird in die Schlussformel zahlreicher synodaler und konziliarer Dekrete eingehen, und das Schlussdokument der Synode zur Synodalität (2024) beruft sich noch auf ihn, um die kirchliche Unterscheidung zu besiegeln.[18]

Das apostolische Vorbild stellt drei bis heute gültige Grundsätze auf:

  • Ein vorstehender Primat — die Stimme Petri greift in einem entscheidenden Augenblick ein und lenkt den Ausgang.
  • Eine kollegiale bischöfliche Entscheidung — die Apostel und die Ältesten beraten und unterzeichnen gemeinsam.
  • Eine kirchliche Rezeption — der Brief wird „mit der ganzen Kirche“ (Apg 15, 22) verfasst und an die Ortskirchen gerichtet.

Die gesamte weitere katholische Synodengeschichte wird darin bestehen, diese drei Grundsätze in aufeinanderfolgenden Kontexten zu verbinden, ohne einen von ihnen zu opfern.

Die Synoden der ersten Jahrhunderte (2. – 5. Jahrhundert)

Die ersten Bischofsversammlungen

Der heilige Cyprian von Karthago, großer Zeuge der afrikanischen synodalen Praxis im 3. Jahrhundert. Quelle: Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Eusebius berichtet, wie gesehen, dass die Bischöfe Asiens bereits gegen Ende des 2. Jahrhunderts „Synoden und Versammlungen“ abhielten, um die um 170 in Phrygien aufgekommene montanistische Prophetie zu prüfen.[19] Zur selben Zeit löst die Debatte über das Osterdatum (quartodezimanischer Streit) eine Reihe von Synoden in Palästina, Pontus, Gallien und Rom aus. Diese Versammlungen sind noch wenig strukturiert, doch bezeugen sie eine bereits universale Praxis: Vor einer umstrittenen Frage ruft man die benachbarten Bischöfe zusammen, damit sie kollegial Stellung nehmen.[20]

Die afrikanischen Synoden des heiligen Cyprian

In Nordafrika verfestigt sich die Praxis am frühesten. Der heilige Cyprian von Karthago († 258) steht ab 251 jährlichen, ja zweijährlichen Synoden vor, auf denen sich die Bischöfe der karthagischen Provinz versammeln.[21] Diese Synoden behandeln die Frage der Rückkehr der lapsi (der während der Verfolgung abgefallenen Christen), der Taufe durch Häretiker und der Bußdisziplin. Cyprian formuliert dabei eine berühmt gebliebene Ekklesiologie: Der Episkopat ist einer, und jeder Bischof trägt dafür solidarische Verantwortung.

„Episcopatus unus est, cuius a singulis in solidum pars tenetur.“ „Der Episkopat ist einer, und jeder Bischof trägt seinen Teil in Solidarität.“ — Heiliger Cyprian von Karthago, De catholicae ecclesiae unitate, Kap. 5 (um 251)[22]

Diese Formel erhellt den ersten Sinn der Synoden. Wenn der Episkopat ein einziger Leib ist, entscheiden seine Glieder nicht allein: Sie beraten gemeinsam. Eine Synode ist kein demokratisches Zugeständnis an den Bischof, sie ist der normale Ausdruck der kollegialen Natur des Episkopats.

Die Synode von Elvira (um 305-306) und ihre 81 Canones

An der Wende zum 4. Jahrhundert beruft die Kirche Spaniens nach Eliberis (dem heutigen Granada) eine regionale Synode, die neunzehn Bischöfe, begleitet von Priestern ihrer Kirchen, zusammenführt. Gewöhnlich auf 305 oder 306 datiert, kurz vor dem Frieden Konstantins, verkündet diese Synode 81 Canones, die das älteste erhaltene kanonische Corpus des christlichen Abendlandes bilden.[23]

Die Canones von Elvira behandeln die Klerikerdisziplin (Enthaltsamkeit der höheren Kleriker, oft zitierter Canon 33 in den heutigen Debatten über den priesterlichen Zölibat), die Beziehungen zu Juden und Heiden, die Ehe, die Buße, Spiele und Schauspiele. Der historische Wert ist beträchtlich: Elvira zeigt, dass die Kirche bereits vor der Legalisierung des Christentums eine schriftliche und genaue synodale Gesetzgebung praktizierte.[24]

Arles (314), erstes von einem Kaiser einberufenes Konzil

Wenige Jahre nach der Konstantinischen Wende (Mailänder Edikt, 313) beruft Kaiser Konstantin am 1. August 314 nach Arles Bischöfe aus dem gesamten Abendland, um die donatistische Krise zu behandeln, die Nordafrika zerreißt. Es ist das erste von einem christlichen Kaiser einberufene Konzil, ein unmittelbares Vorbild für Nicäa I elf Jahre später.[25]

Arles bezeugt einen Maßstabswechsel: Die Synode geht von der Provinz in einen quasi-universalen abendländischen Rahmen über, und der Kaiser erhält eine Rolle bei der Einberufung und der Sicherheit der Versammlungen. Dieses konstantinische Modell wird die gesamte Synodengeschichte bis zum Ende des Mittelalters prägen — nicht ohne Spannungen, wie später der Investiturstreit zeigen wird.

Von der Provinz zur Universalkirche: Nicäa I (325)

Der Übergang von der Provinzialsynode zur ökumenischen Synode vollzieht sich 325 in Nicäa. Einberufen von Konstantin — in Gegenwart der Legaten des Papstes des heiligen Silvester I., wobei Bischof Ossius von Córdoba, Berater des Kaisers, neben den großen Bischöfen des Ostens (Alexandria, Antiochia) eine führende Rolle spielt — versammelt Nicäa I etwa 318 Bischöfe des ganzen Reiches, um auf den Arianismus zu antworten und das Osterdatum festzulegen. Die große Neuerung ist nicht das Verfahren — das in Karthago, Elvira und Arles bereits erprobt war —, sondern der Maßstab. Nun berät die ganze Kirche, die lateinische wie die griechische, gemeinsam.[26]

Nicäa I schafft auch die Fachterminologie, die die späteren Konzilien übernehmen werden: Symbolum des Glaubens, Canones, Anatheme. Für den vorliegenden Artikel sei vor allem dieser Punkt festgehalten: Jedes ökumenische Konzil ist auch eine Synode, und das Wort hagia synodos („heilige Synode“) bezeichnet in den griechischen Quellen gewöhnlich Nicäa.[27] Die strenge Gegenüberstellung von Synode und Konzil wird sich erst mit der modernen lateinischen Kanonistik durchsetzen.

Die ständige Synode von Konstantinopel (Synodos endemousa)

Eine einzigartige byzantinische Einrichtung

Im 5. Jahrhundert entsteht in Konstantinopel eine besondere Einrichtung: die Synodos endemousa, wörtlich „Synode der ansässigen Bischöfe“ oder „ständige Synode“. Es handelt sich um eine Synode aus Bischöfen, die sich vorübergehend in der Kaiserstadt aufhalten oder dort residieren, unter dem Vorsitz des Patriarchen von Konstantinopel, die quasi ununterbrochen tagt.[28]

Der Begriff ist bereits ab Mitte des 5. Jahrhunderts in den synodalen Akten von Konstantinopel bezeugt; auf dem Konzil von Chalkedon (451) bestätigt Canon 28 den Ehrenvorrang Konstantinopels „aufgrund seiner Eigenschaft als Neues Rom“.[29] Die Endemousa wird zum wichtigsten Regierungsorgan des Ökumenischen Patriarchats, unterschieden von den ökumenischen Konzilien, aber in ständiger Tätigkeit.

Rolle in den dogmatischen Kontroversen

Die ständige Synode greift in die meisten großen Kontroversen der christlichen Ostkirche ein. Sie richtet über Häretiker, schlägt dem Kaiser Kandidaten für die Patriarchen- und Metropolitensitze vor, prüft liturgische und disziplinäre Fragen.[30] Sie spielt eine Rolle im Prozess gegen den Philosophen Johannes Italos (1082) wegen Platonismus, in den Angelegenheiten der Union von Florenz (1439) sowie in den hesychastischen Streitigkeiten des 14. Jahrhunderts (Gregor Palamas).

Dieses System prägt die gesamte östliche Ekklesiologie. Wo das Abendland den päpstlichen Primat als ordentliches einigendes Prinzip entwickeln wird, wird der Osten die patriarchale Synodalität als ordentliches Regierungsprinzip entwickeln, verbunden mit einem Ehrenprimat des Sitzes von Konstantinopel.

Erbe in der Orthodoxie

Die Endemousa überlebt die osmanischen Eroberungen (1453) und wirkt im Ökumenischen Patriarchat unter muslimischer Herrschaft weiter. Sie inspiriert die Heilige Synode der autokephalen orthodoxen Kirchen (Konstantinopel, Antiochia, Jerusalem, Russland, Rumänien, Bulgarien, Serbien, Georgien, Griechenland usw.), wo jedes autokephale Patriarchat oder Erzbistum kollegial durch eine ständige, vom Primas geleitete Synode regiert wird.[31] Dieselbe Struktur findet sich in den mit Rom unierten katholischen Ostkirchen wieder, deren Funktionieren heute der Codex der Canones der Ostkirchen (1990) regelt (Canones 102-113 über die Bischofssynode der Patriarchalkirche).

Fränkische und karolingische Synoden: die Reichskirche und ihre Versammlungen

Merowingische Synoden (6. – 7. Jahrhundert)

Nach den germanischen Invasionen berufen die Frankenkönige ihrerseits nationale Synoden. Das Konzil von Orléans (511), einberufen von Chlodwig kurz nach seiner Taufe, versammelt zweiunddreißig Bischöfe Galliens und verabschiedet einunddreißig Canones über die Beziehungen zwischen Kirche und Frankenreich.[32] Es folgen die Konzilien von Orléans (533, 538, 541, 549), Tours (567) und Mâcon (581, 585), die eine kirchliche Gesetzgebung mit territorialer Geltung bilden.

Diese merowingischen Synoden weisen ein originelles Merkmal auf: Der König spielt darin eine aktive Rolle, sei es durch die Einberufung der Versammlung, sei es durch die Bestätigung ihrer Canones per Kapitulare. Die noch wenig ausgeprägte Unterscheidung zwischen kirchlicher und königlicher Autorität bereitet auch die späteren Spannungen des Investiturstreits vor.[33]

Karolingische Synoden und Reform der Reichskirche

Unter Karl dem Großen und seinen Nachfolgern erlebt die synodale Praxis einen Aufschwung ohne Beispiel. Das Konzil von Frankfurt (794) verurteilt den spanischen Adoptianismus und erörtert die Rezeption des II. Konzils von Nicäa (787) über die heiligen Bilder. Die Konzilien von Aachen (816-817) reformieren das monastische und kanonikale Leben. Karl der Große beruft Generalversammlungen — generalia placita — ein, auf denen Bischöfe, Äbte und große Laien gemeinsam unter königlichem Vorsitz beraten.[34]

Der karolingische Beitrag ist zwiespältig. Einerseits stützt der Reichsstaat eine umfassende kirchliche Reform auf synodalem Weg: verallgemeinerte römische Liturgie, gestärkte Bischofsschule, straffere Klerikerdisziplin. Andererseits bereitet die Abhängigkeit der Synode von der weltlichen Gewalt die Missbräuche der Laieninvestitur vor, die das 10. Jahrhundert beherrschen und die Gregorianische Reform auslösen werden.

Die Gregorianische Reform: die römischen Synoden im Herzen der Reform (11. Jahrhundert)

Die Lateransynode von 1059: In nomine Domini

Mitte des 11. Jahrhunderts ist das Papsttum durch das Wirken der ottonischen Kaiser, sodann der lothringischen Reformer (Leo IX., Stephan IX.) aus einer langen Phase der Erniedrigung herausgetreten. Im April 1059 beruft Papst Nikolaus II. in den Lateran eine Synode, die einen Wendepunkt markiert. Das Dekret In nomine Domini reserviert die Papstwahl den Kardinalbischöfen, unter fortschreitendem Ausschluss des römischen Adels und der kaiserlichen Gewalt.[35]

Dieses Dekret ist die Geburtsurkunde des modernen Konklaves. Es befreit das Papsttum von den politischen Pressionen, die im vorangegangenen Jahrhundert die schlimmsten Skandale hervorgebracht hatten („pornokratisches Papsttum“ des 10.-11. Jahrhunderts). Es bekundet auch eine entscheidende Überzeugung: Auf synodalem Weg, in Rom selbst, muss die Autorität der Kirche geregelt werden — nicht am kaiserlichen Hof.

Die Jahressynoden Gregors VII. (1075-1080)

Papst der heilige Gregor VII. (1073-1085) systematisiert die Praxis. Er hält in Rom, im Lateran, jährliche Fastensynoden ab, auf denen die großen Entscheidungen der Gregorianischen Reform getroffen werden: Verbot der Simonie, Verurteilung des Nikolaitismus (Konkubinat der Kleriker), Verbot der Laieninvestitur.[36]

Auf der Fastensynode 1075 lässt Gregor VII. seinen berühmten Dictatus papae (27 Thesen über den päpstlichen Primat) bekanntmachen, wenngleich die genaue Natur dieses Dokuments unter Historikern umstritten ist.[37] Auf der Fastensynode 1076 exkommuniziert er Kaiser Heinrich IV.; auf der Synode von 1080 exkommuniziert er ihn erneut und anerkennt einen Gegenkönig. Die Gregorianische Reform vollzieht sich also weitgehend auf römisch-synodalem Weg, und nicht zuerst durch einseitiges päpstliches Dekret. Die Synode ist das ordentliche Instrument des mittelalterlichen Papsttums.

Mittelalterliche Synoden und universale Gesetzgebung

Ab dem 12. Jahrhundert setzen die Laterankonzilien (I 1123, II 1139, III 1179, IV 1215) diese Praxis fort, indem sie sie auf die gesamte lateinische Christenheit ausweiten. Das IV. Laterankonzil (1215) unter Innozenz III. ist zweifellos der Höhepunkt dieser Dynamik: 71 Canones, Lehre von der Transsubstantiation, verpflichtende jährliche Beichte und Kommunion, Kampf gegen die Katharer- und Waldenserhäresie, Organisation des fünften Kreuzzugs (Canon 71 Ad liberandam, Aufbruch festgesetzt auf 1217). In dieser Zeit verfestigt sich auch die Praxis der jährlichen Provinzialkonzilien, die Lateran IV (Canon 6, De conciliis provincialibus) den Metropoliten vorschreibt.[38]

Der Leitgedanke hat sich seit Jerusalem nicht geändert: Die kirchliche Entscheidung wird in Versammlung getroffen, unter vorstehender Autorität, und verpflichtet den ganzen Leib. Doch der Maßstab ist explodiert: Rom ist nun das Zentrum, in dem die gesamte Gesetzgebung zusammenläuft, und der Diözesanbischof wird zum lokalen Mittler einer universalen Gesetzgebung, die von oben herabkommt.

Der Konziliarismus und die Synoden des Spätmittelalters

Die Krise des Großen Schismas und das Konzil von Pisa (1409)

Zwischen 1378 und 1417 erlebt die lateinische Kirche ein beispielloses Schisma: Zwei, dann drei Prätendenten beanspruchen gleichzeitig den Stuhl Petri. In Rom, Avignon und sodann in der pisanischen Linie nach 1409 streiten die Obödienzen um Königreiche, Universitäten, Orden und Gläubige. Dieses Abendländische Schisma schafft eine Autoritätskrise, die nach einer synodalen Lösung ruft.[39]

Das Konzil von Pisa (1409) versucht, die beiden rivalisierenden Päpste abzusetzen und einen dritten zu wählen. Die Absicht ist gut, das Ergebnis katastrophal: Die Abgesetzten weigern sich zu weichen, und Pisa fügt der Christenheit einen dritten Prätendenten hinzu, statt sie zu einen. Das Scheitern von Pisa macht ein breiteres, besser vorbereitetes Konzil nötig — und das wird Konstanz sein.

Konstanz (1414-1418) und das Dekret Frequens

Einberufen nach Konstanz von Kaiser Sigismund mit Zustimmung Johannes' XXIII. (pisanische Linie), behebt das Konzil (5. November 1414 - 22. April 1418) das Schisma durch eine Verbindung von Absetzung (Johannes XXIII., Benedikt XIII.), Verzicht (Gregor XII., rückblickend als legitim anerkannt, beruft das Konzil am 4. Juli 1415 erneut ein und dankt ab) und Wahl (Martin V., 11. November 1417). In Konstanz wird auch in der 39. Sitzung vom 9. Oktober 1417 das berühmte Dekret Frequens verkündet.[40]

„Die häufige Feier allgemeiner Konzilien ist ein vorzügliches Mittel, das Feld des Herrn zu bebauen, indem man die Dornen, Disteln und Unkräuter der Häresien, Irrtümer und Schismen beseitigt.“ — Konzil von Konstanz, Dekret Frequens, 39. Sitzung, 9. Oktober 1417[41]

Frequens sieht ein allgemeines Konzil fünf Jahre nach Konstanz vor, sodann sieben Jahre später, danach alle zehn Jahre. Die Intuition ist einfach: Wären die Konzilien häufiger gewesen, so wäre das Große Schisma vermieden oder früher gelöst worden. Das Dekret übersetzt ein Vertrauen in den synodalen Rhythmus als Gegengift gegen Krisen.

Die konziliaristische Versuchung und ihre katholische Rezeption

Konstanz verkündet auch das Dekret Haec sancta (1415), das erklärt, das die streitende Kirche repräsentierende Konzil habe seine Gewalt unmittelbar von Christus, und jeder Christ, sei er auch Papst, müsse ihm gehorchen in dem, was den Glauben, die Auslöschung des Schismas und die Reform der Kirche betrifft.[42] Dieses Dekret, gelesen unter den extremen Umständen des Frühjahrs 1415 (Flucht Johannes' XXIII.), wird sodann von den Konziliaristen als allgemeine These von der Überlegenheit des Konzils über den Papst verwendet — theoretische Grundlage eines quasi-katholischen Synodalismus.

Die spätere katholische Rezeption weist diese maximalistische Lesart zurück. Wie bereits die Catholic Encyclopedia von 1908 festhielt, haben „die Artikel der fünften Sitzung […] keine päpstliche Bestätigung als antipäpstliche Lehre erhalten“.[43] Martin V. ratifiziert, was auf dem legitim wieder einberufenen Konzil „conciliariter“ beschlossen wurde, ohne eine allgemeine konziliaristische Lehre zu bestätigen. Das folgende Konzil (Basel-Ferrara-Florenz, 1431-1445) kennt seinerseits eine konziliaristische Abirrung in Basel, die von Eugen IV. missbilligt wird, und die Union von Florenz (1439) stellt eine katholische Lesart des päpstlichen Primats wieder her.

Das V. Laterankonzil (1512-1517), vor allem aber das I. Vatikanum (1869-1870) mit seiner dogmatischen Konstitution Pastor aeternus legen die katholische Lesart endgültig fest: Der Jurisdiktionsprimat des Papstes ist ordentlich und unmittelbar über die ganze Kirche.[44] Konstanz bleibt ein rezipiertes ökumenisches Konzil, wird aber als außerordentlicher Fall der Krisenbewältigung gelesen, nicht als ordentliches Verfassungsmodell, das dem päpstlichen Primat entgegengesetzt werden könnte.

Die Diözesansynode nach dem Konzil von Trient

Die vortridentinische Krise und der Ruf nach Reform

Das Konzil von Trient in der Darstellung von Pasquale Cati, 1588: Die katholische Reform stellt die diözesane synodale Praxis kraftvoll wieder her. Quelle: Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Am Vorabend des Konzils von Trient (1545-1563) ist die Diözesanlage der lateinischen Kirche sehr ungleich. Viele Bischöfe residieren kaum in ihrer Diözese, delegieren an Vikare und halten keine Synode ab. Mangel an Katechese, unzureichende Predigt, mittelmäßige Klerikerbildung und bischöflicher Absentismus stehen im Herzen der lutherischen Kritik. Trient wagt die Annahme, dass die katholische Reform über die kraftvolle Wiederherstellung der Diözesanregierung verläuft — Residenz, Pastoralvisitation, Seminare und regelmäßige Diözesansynode.[45]

Die XXIV. Sitzung (1563): dreijährliche Provinzialsynode, jährliche Diözesansynode

In der 24. Sitzung des Konzils von Trient (11. November 1563) schreibt das Reformdekret in seinem 2. Kapitel die regelmäßige Abhaltung von Synoden vor:

  • Provinzialsynode alle drei Jahre, unter Vorsitz des Metropoliten;
  • Diözesansynode jedes Jahr, unter Vorsitz des Diözesanbischofs.[46]

Diese Gesetzgebung, aus dem mittelalterlichen Recht (Lateran IV) übernommen, aber energisch bekräftigt, zielt darauf, den Bischöfen ein ordentliches Regierungsinstrument zurückzugeben. Die Diözesansynode wird zum Anlass, die Diözesanstatuten zu verkünden, den Klerus zu unterweisen, Missbräuche zu prüfen und die pastoralen Praktiken zu koordinieren.

Wirkliche Anwendung: eine dauerhafte Kluft

Tatsächlich ist die Anwendung sehr ungleich. Im 17. Jahrhundert halten vorbildliche Bischöfe wie der heilige Karl Borromäus in Mailand, der heilige Franz von Sales in Genf-Annecy und Bossuet in Meaux tatsächlich regelmäßige Diözesansynoden ab. Doch in vielen anderen Diözesen wird die vorgeschriebene Häufigkeit rasch aufgegeben.[47]

Der Codex des Kanonischen Rechtes von 1917 wird die Vorschrift lockern: Diözesansynode alle zehn Jahre statt jedes Jahr. Der Codex von 1983 wird noch weiter gehen und die Häufigkeit dem Ermessen des Bischofs überlassen. Die diözesane synodale Praxis ist also beträchtlich seltener geworden — weniger aus Nachlässigkeit als durch Anpassung an neue Beratungsformen: Priesterrat, Diözesanpastoralrat, Bischofsvikare.

Vom Codex von 1917 zum Codex von 1983: die moderne Kodifizierung

Der Codex von 1917: drei Arten von Synoden-Konzilien

Der Codex des Kanonischen Rechtes von 1917 (CIC 17) systematisiert erstmals das gesamte Kirchenrecht in einem einzigen lateinischen Corpus. Er unterscheidet klar:

  • Plenarkonzil (Canones 281-282): Gesamtheit der Kirchen einer Nation oder Region, einberufen von einem päpstlichen Delegaten.
  • Provinzialkonzil (Canones 283-291): Gesamtheit der Kirchen einer Kirchenprovinz, alle zwanzig Jahre vom Metropoliten einberufen.
  • Diözesansynode (Canones 356-362): Versammlung des Klerus der Diözese unter Vorsitz des Bischofs, mindestens alle zehn Jahre abzuhalten.[48]

Der CIC 17 reserviert das Wort synodus für den alleinigen diözesanen Rahmen und das Wort concilium für die überdiözesanen Rahmen. Diese Terminologie wird der Codex von 1983 beibehalten, mit einer einzigen Ausnahme: Das Auftreten der Bischofssynode führt das Wort Synode auf universaler Ebene wieder ein.

Das Zweite Vatikanum und die bischöfliche Kollegialität

Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) erneuert die Theologie des Episkopats. Die Konstitution Lumen gentium (21. November 1964) lehrt, dass die Bischöfe „in Gemeinschaft mit ihrem Haupt, dem Papst, und niemals ohne ihn“ ein Kollegium bilden, das gemeinsam die Sorge für die Universalkirche ausübt (LG 22).[49]

Diese Lehre von der bischöflichen Kollegialität bereitet die Schaffung der Bischofssynode unmittelbar vor. Wenn der Episkopat ein Kollegium ist, muss er sich regelmäßig kollegial äußern können, ohne dass auf ein ökumenisches Konzil gewartet werden müsste (das vorige, das I. Vatikanum, hatte ein Jahrhundert Abstand vor dem Zweiten Vatikanum gelassen). Die Idee eines ständigen synodalen Organs, das den Papst zwischen zwei Konzilien berät, setzt sich im Lauf der letzten Sitzungsperiode des Zweiten Vatikanums durch.

Der CIC 1983: derzeitige Architektur

Der Codex von 1983, verkündet von Johannes Paul II. am 25. Januar 1983, legt die derzeitige Architektur des lateinischen Synodenrechts fest. Drei große Gruppen von Canones:

  • Bischofssynode (Canones 342-348) — Versammlung von Bischöfen aus der ganzen Welt, einberufen vom Papst;
  • Partikularkonzilien (Canones 439-446) — Plenarkonzil (Bischofskonferenz) und Provinzialkonzil (Kirchenprovinz);
  • Diözesansynode (Canones 460-468) — Versammlung der Diözese unter Vorsitz des Bischofs.[50]

„In der Diözesansynode ist der Diözesanbischof der einzige Gesetzgeber, die übrigen Synodenmitglieder haben nur beratende Stimme; er allein unterzeichnet die Erklärungen und Dekrete der Synode, die nur kraft seiner Autorität veröffentlicht werden können.“ — Codex des Kanonischen Rechtes 1983, Canon 466[51]

Dieser Canon präzisiert einen für die breite Öffentlichkeit oft missverstandenen wesentlichen Punkt: Eine katholische Synode ist kein Parlament. Die Beratung ist breit, die Konsultation kann sehr ausgedehnt sein, aber der Gesetzgeber bleibt einer — der Bischof in der Diözese, der Papst in der Bischofssynode. Die Synodalität schafft den Primat nicht ab; sie nährt ihn.

Die Bischofssynode (1965): eine aus dem Zweiten Vatikanum geborene Einrichtung

Apostolica sollicitudo (15. September 1965)

Am 15. September 1965, zwei Monate vor dem Abschluss des Zweiten Vatikanums, setzt Papst Paul VI. durch das Motu proprio Apostolica sollicitudo ein neues kirchliches Organ ein: die Bischofssynode (Synodus Episcoporum).[52] Die Einrichtung antwortet auf den Wunsch der Konzilsväter nach einem stabilen Organ kollegialer Beratung zwischen Rom und dem weltweiten Episkopat.

Der Text definiert die Synode als:

„Einen zentralen kirchlichen Organismus; repräsentativ für den gesamten katholischen Episkopat; von immerwährendem Charakter; von einer solchen Struktur, dass seine Funktion zeitweilig und gelegentlich ausgeübt wird.“ — Paul VI., Motu proprio Apostolica sollicitudo, 15. September 1965[53]

Vier wesentliche Merkmale. Die Synode ist zentral (in Rom, unter dem Vorsitz des Papstes), repräsentativ (aus allen Regionen der Welt gewählte Bischöfe), immerwährend (zur Dauer eingesetzt), aber zeitweilig und gelegentlich in ihrer Ausübung (sie tritt zu einer Sitzungsperiode zusammen, nicht ununterbrochen). Genau das unterscheidet sie von einer orthodoxen ständigen Heiligen Synode wie der byzantinischen Endemousa.

Das Motu proprio präzisiert die beratende Natur der Synode:

„Ihrer Natur nach hat die Bischofssynode die Aufgabe zu informieren und zu beraten.“ — Paul VI., Apostolica sollicitudo, II[54]

Die Synode hat grundsätzlich keine beschließende Gewalt — sie schlägt dem Papst vor, der entscheidet. Das ist ein wichtiger Punkt zum Verständnis der späteren Reformen von Franziskus.

Die ersten Versammlungen (1967-2018)

Die erste ordentliche Generalversammlung findet vom 29. September bis 29. Oktober 1967 in Rom statt, über „die Bewahrung und Stärkung des katholischen Glaubens“. Es folgen fünfzehn ordentliche Versammlungen zwischen 1971 und 2018 zu verschiedenen Themen:

Nr.JahrThema
I.1967Bewahrung und Stärkung des katholischen Glaubens
II.1971Amtspriestertum und Gerechtigkeit in der Welt
III.1974Die Evangelisierung in der modernen Welt
IV.1977Die Katechese in unserer Zeit
V.1980Die christliche Familie
VI.1983Versöhnung und Buße in der Sendung der Kirche
VII.1987Berufung und Sendung der Laien
VIII.1990Die Priesterbildung
IX.1994Das geweihte Leben und seine Sendung
X.2001Der Bischof, Diener des Evangeliums Jesu Christi
XI.2005Die Eucharistie: Quelle und Höhepunkt von Leben und Sendung
XII.2008Das Wort Gottes im Leben und in der Sendung der Kirche
XIII.2012Die Neuevangelisierung für die Weitergabe des Glaubens
XIV.2015Die Sendung der Familie in Kirche und Welt
XV.2018Jugend, Glaube und Berufungsunterscheidung

Zu diesen ordentlichen Versammlungen kommen außerordentliche Versammlungen (1969, 1985, 2014) und Sonderversammlungen für Weltregionen hinzu (Synoden für Afrika 1994 und 2009, für Amerika 1997, für Asien 1998, für Ozeanien 1998, für Europa 1999 und 2009, für den Nahen Osten 2010, für Amazonien 2019).[55]

Jede dieser Versammlungen erstellt ein Arbeitsdokument (Instrumentum laboris) und übermittelt dem Papst sodann Vorschläge (propositiones). Der Papst verfasst daraufhin eine nachsynodale apostolische Exhortation, die zum maßgeblichen lehramtlichen Dokument wird. So folgen: Evangelii nuntiandi (Paul VI., 1975) auf die Synode von 1974; Catechesi tradendae (Johannes Paul II., 1979) auf die von 1977; Familiaris consortio (1981) auf die von 1980; Pastores dabo vobis (1992) auf die von 1990; Verbum Domini (2010) auf die von 2008; Amoris laetitia (2016) auf die von 2014-2015.

Stärke und Grenze des beratenden Charakters

Während ihrer ersten fünfzig Jahre blieb die Bischofssynode streng beratend. Mehrere Stimmen, darunter die von Kardinal Kasper und einiger Kanonisten, bedauerten, dass dieser beratende Charakter die wirkliche kollegiale Tragweite begrenze. Andere, darunter Kardinal Pell oder Kardinal Sarah, werteten diese Grenze im Gegenteil als Garantie des päpstlichen Primats.[56] Die Debatte bleibt lebendig und erklärt zum Teil die Entscheidungen der ab 2018 von Franziskus geleiteten Reform.

Die Reform der Synode durch Franziskus

Die Ansprache vom 17. Oktober 2015

Am 17. Oktober 2015, in der Audienzhalle Paul VI., hält Franziskus anlässlich des Gedenkens an fünfzig Jahre Bischofssynode eine Ansprache, die als Programm seines Pontifikats in diesem Punkt in Erinnerung bleiben wird. Er erinnert darin zunächst an die Etymologie:

„Was der Herr von uns verlangt, ist in gewissem Sinn bereits voll im Wort „Synode“ enthalten. Gemeinsam gehen — Laien, Hirten, Bischof von Rom — ist ein leicht auszusprechender Begriff, aber nicht so leicht in die Praxis umzusetzen.“ — Franziskus, Ansprache zum 50. Jahrestag der Bischofssynode, 17. Oktober 2015[57]

Sodann formuliert er die entscheidende Ausrichtung:

„Die Welt, in der wir leben und die zu lieben und der zu dienen wir auch in ihren Widersprüchen berufen sind, verlangt von der Kirche die Verstärkung der Synergien in allen Bereichen ihrer Sendung. Der Weg der Synodalität ist genau der Weg, den Gott von der Kirche des dritten Jahrtausends erwartet.“ — Franziskus, Ansprache zum 50. Jahrestag der Bischofssynode, 17. Oktober 2015[58]

Schließlich präzisiert er, was Synodalität kirchlich bedeutet:

„Eine synodale Kirche ist eine Kirche des Zuhörens, im Bewusstsein, dass Zuhören „mehr ist als Hören“. Es ist ein gegenseitiges Zuhören, bei dem jeder etwas zu lernen hat.“ — Franziskus, Ansprache vom 17. Oktober 2015[59]

Dieses Wort führt keine der katholischen Tradition fremde ekklesiologische Neuheit ein: Es aktualisiert die Erfahrung von Jerusalem (Apg 15) — „es hat dem Heiligen Geist und uns gut geschienen“ — und fügt eine moderne Betonung des gegenseitigen Zuhörens zwischen den Stufen der Hierarchie und mit den Gläubigen hinzu.

Episcopalis communio (15. September 2018)

Drei Jahre später, auf den Tag dreiundfünfzig Jahre nach Apostolica sollicitudo, verkündet Franziskus die apostolische Konstitution Episcopalis communio (15. September 2018), die die Bischofssynode strukturell reformiert.[60]

„Die bischöfliche Gemeinschaft (Episcopalis communio), mit Petrus und unter Petrus, zeigt sich in besonderer Weise in der Bischofssynode, die, am 15. September 1965 von Paul VI. eingesetzt, eines der kostbarsten Vermächtnisse des Zweiten Vatikanischen Konzils darstellt.“ — Franziskus, Konstitution Episcopalis communio, 15. September 2018, Präambel[61]

Drei hauptsächliche Neuerungen:

  • Drei formalisierte Phasen: eine Vorbereitungsphase, in der das Gottesvolk in den Teilkirchen konsultiert wird; eine Feierphase, in der die Versammlung berät; eine Umsetzungsphase, in der die Schlussfolgerungen in den Ortskirchen aufgenommen werden.
  • Systematische Konsultation des Gottesvolkes: Priester, Diakone, Laien und Gottgeweihte werden über die Bischofskonferenzen und die Synoden der katholischen Ostkirchen konsultiert.
  • Mögliche beschließende Gewalt: Der Papst kann in bestimmten Fällen der Versammlung beschließende Gewalt verleihen. Das ist eine bemerkenswerte Änderung gegenüber Apostolica sollicitudo, wo der beratende Charakter die absolute Regel war.

Die Konstitution präzisiert auch einen wichtigen dogmatischen Punkt: Die Synodalität als „konstitutive Dimension der Kirche“ — eine von der Internationalen Theologenkommission (2018) übernommene Formel — ist kein der Kirche auferlegtes politisches System, sie ist eine katholische Weise zu existieren, verbunden mit dem Primat Petri, nicht in Konkurrenz zu ihm.[62]

Die Synode zur Synodalität (2021-2024)

Ein beispielloser Weg in drei Phasen

Am 9.-10. Oktober 2021 eröffnet Franziskus in Rom die Synode zur Synodalität, formell betitelt „Für eine synodale Kirche: Gemeinschaft, Teilhabe, Sendung“. Erstmals ist die ganze Kirche zur Teilnahme eingeladen, und nicht nur zum Empfang eines vorbereiteten Textes. Die Struktur folgt Episcopalis communio:

  • Diözesane Phase (2021-2022): Konsultation der Gläubigen in jeder Diözese anhand eines Vorbereitungsdokuments vom September 2021 und eines Vademecums für die Koordinatoren.
  • Kontinentale Phase (2022-2023): Sieben kontinentale Versammlungen (Afrika, Ozeanien, Asien, Naher Osten, Europa, Lateinamerika, Nordamerika) verfassen ihre Synthesen.
  • Universale Phase: Zwei Vollversammlungen in Rom, im Oktober 2023 (4.-29. Oktober) und Oktober 2024 (2.-27. Oktober), mit etwa 360 Teilnehmern, darunter erstmals Laien mit Stimmrecht.[63]

Dokumente und Schlussdokument

Mehrere Dokumente markieren den Weg:

  • Vorbereitungsdokument (7. September 2021).
  • Dokument für die kontinentale Etappe — „Erweitere den Raum deines Zeltes“ (27. Oktober 2022).
  • Instrumentum laboris für die erste Sitzungsperiode (Juni 2023) und für die zweite Sitzungsperiode (Juli 2024).
  • Synthesebericht der ersten Sitzungsperiode (28. Oktober 2023).
  • Schlussdokument, von der Versammlung am 26. Oktober 2024 verabschiedet, mit der für jeden Absatz erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.[64]

Franziskus hat eine beispiellose Entscheidung getroffen: Statt wie seine Vorgänger eine nachsynodale apostolische Exhortation zu verfassen, hat er das Schlussdokument unmittelbar gebilligt und es in seiner Begleitnotiz vom 24. November 2024 (Hochfest Christkönig), veröffentlicht am 25. November, in sein ordentliches Lehramt aufgenommen. Diese Geste soll bekunden, dass die Frucht der Synode kein vom Papst neu zu formulierender Rohstoff ist, sondern bereits ein kirchlicher Akt, den er in Gemeinschaft mit der Versammlung aufnimmt.[65]

Eine noch andauernde Rezeption

Die Synode 2021-2024 ist Gegenstand sehr verschiedener Lesarten, von der Begeisterung für die partizipative Dimension bis zu Kritiken an als zweideutig beurteilten Lehrpunkten. Drei Punkte kehren am häufigsten wieder: die Stellung der Frauen im geweihten Amt, die Aufnahme homosexueller Personen und die lehramtliche Autorität der Bischofskonferenzen. Zu jedem kann der Stand der Lehre einfach in Erinnerung gerufen werden: Zur Priesterweihe von Frauen hat Johannes Paul II. in Ordinatio sacerdotalis (22. Mai 1994) erklärt, dass die Kirche keinerlei Vollmacht habe, sie zu spenden, während die Frage des weiblichen Diakonats der weiteren Untersuchung anvertraut bleibt[66]; homosexuelle Personen sind mit Achtung, Mitgefühl und Feingefühl aufzunehmen, unter Vermeidung jeder ungerechten Diskriminierung (Katechismus, Nr. 2358-2359), und die Erklärung Fiducia supplicans (18. Dezember 2023) hat den möglichen Rahmen pastoraler Segnungen präzisiert, ohne die Lehre über die Ehe zu ändern[67]; zu den Bischofskonferenzen hat das Motu proprio Apostolos suos (21. Mai 1998) deren theologische und rechtliche Natur festgelegt, und die Vorschläge des Schlussdokuments zur Ausweitung ihrer lehrmäßigen Rolle bleiben in Prüfung, ohne Änderung des geltenden Rechts[68]. Mehrere spezialisierte Ignispedia-Artikel behandeln die umstrittenen Punkte im Einzelnen. Für die institutionelle Rezeption der Synode zur Synodalität insgesamt sind mehrere Phasen vorgesehen: Arbeitsgruppen setzen ihre Arbeiten nach 2024 fort, und eine kirchliche Versammlung ist für Oktober 2028 angekündigt.

Jenseits dieser Debatten hält der Artikel einen strukturellen Punkt fest: Erstmals in der modernen Geschichte der Bischofssynode wurde die Konsultation des Gottesvolkes als ordentliche Phase konstituiert, und Laien haben an der Seite der Bischöfe abgestimmt. Ob sich diese Neuerung harmonisch in die große synodale Tradition der Kirche einfügt — Jerusalem, Karthago, Trient, Zweites Vatikanum — oder ob sie gewisse Gleichgewichte verzerrt, ist genau die Frage, die die kommenden Jahrzehnte zu unterscheiden haben werden.

Synodalität in den orthodoxen und katholischen Ostkirchen

Heilige Synode und orthodoxe Synodalität

Wie oben gesehen, hat der byzantinische Osten eine sehr starke patriarchale Synodalität entwickelt. Heute wird jede autokephale orthodoxe Kirche von einer Heiligen Synode unter Vorsitz ihres Primas (Patriarch, Erzbischof) regiert. Das Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel bewahrt eine Synodos endemousa in unmittelbarer Kontinuität mit der byzantinischen Tradition.[69]

Das panorthodoxe Konzil von Kreta (Juni 2016) versuchte, alle orthodoxen Patriarchate in gemeinsamer Versammlung zusammenzuführen. Das Fernbleiben der Patriarchate von Moskau, Antiochia, Bulgarien und Georgien veranschaulichte die praktische Schwierigkeit, in der heutigen Orthodoxie eine universale Synodalität auszuüben — eine Schwierigkeit, die im Kontrast die ordentliche Rolle des päpstlichen Primats in der katholischen Kirche erhellt.

Synoden der katholischen Ostkirchen

Die mit Rom unierten katholischen Ostkirchen (maronitische, melkitische, syrische, koptische, chaldäische, armenische, ukrainische usw.) bewahren ihre eigene synodale Struktur. Der Codex der Canones der Ostkirchen (CCEO, verkündet von Johannes Paul II. am 18. Oktober 1990) regelt in den Canones 102 bis 113 das Funktionieren der Bischofssynode der Patriarchalkirche, des ordentlichen Regierungsorgans des Patriarchats.[70]

Diese orientalischen Synoden wählen den Patriarchen, erlassen Gesetze für ihre eigene Teilkirche und entsenden ihre Delegierten zu den römischen Bischofssynoden. Sie bekunden, dass eine starke Synodalität der katholischen Gemeinschaft nicht fremd ist und dass sie sich mit dem petrinischen Primat verbinden lässt, ohne ihn aufzulösen.

Synoden in der protestantischen Welt

Die Synode von Paris (1559) und das presbyteriale System

Außerhalb der katholischen Gemeinschaft entwickelt die protestantische Reformation im 16. Jahrhundert ihr eigenes synodales System. Die erste Nationalsynode der reformierten Kirchen Frankreichs findet Ende Mai 1559 in Paris statt, in der Rue des Marais-Saint-Germain (heute Rue Visconti, 6. Arrondissement), in voller Illegalität unter der Herrschaft Heinrichs II.[71] Unter dem Vorsitz von François de Morel versammelt sie etwa zwanzig Delegierte, die ungefähr 72 Ortskirchen vertreten. Sie verabschiedet ein Glaubensbekenntnis in 40 Artikeln (1571 unter dem Namen Bekenntnis von La Rochelle revidiert) und eine Kirchenordnung (Discipline ecclésiastique), die den französischen Protestantismus dauerhaft strukturieren wird.

Diese Synode führt ein originelles presbyterial-synodales System ein: Die kirchliche Entscheidung zirkuliert vom lokalen Konsistorium über die Provinzialsynode bis zur Nationalsynode, ohne bischöfliche Hierarchie. Es ist ein paralleles Modell zur Katholizität — wo das Fehlen von Papst und Bischof die Notwendigkeit kollegialer Strukturen nicht aufhebt. Johannes Calvin wird dieses System in der Institutio Christianae Religionis (1559) theologisch begründen und in Genf organisieren.

Presbyterianische, lutherische, anglikanische Synoden

Der schottische Presbyterianismus (John Knox, Book of Discipline 1560; Second Book of Discipline 1578) setzt das Pariser Modell fort. Das deutsche und skandinavische Luthertum entwickelt territoriale Synoden, die mit den protestantischen Staaten verbunden sind. Der Anglikanismus schafft sein eigenes System: Konvokationen von Canterbury und York, die 1970 (kraft des Synodical Government Measure von 1969) zur Generalsynode wurden.

Diese protestantischen Synoden teilen eine gemeinsame Intuition: Die kirchliche Entscheidung muss kollegial und beraten, nicht monarchisch sein. Sie unterscheiden sich jedoch grundlegend vom katholischen Modell dadurch, dass sie den päpstlichen Primat und das apostolische Bischofsamt im katholischen Sinn grundsätzlich ausschließen. Die protestantische Synodalität ist horizontal; die katholische Synodalität ist vertikal-horizontal, verbunden mit einem Primat.

Allgemeine Chronologie

  1. um 49
    Konzil von Jerusalem
    Apg 15 — apostolisches Vorbild

    Petrus, Jakobus, Paulus und Barnabas entscheiden die Frage der Beschneidung der Heiden. Die Formel „es hat dem Heiligen Geist und uns gut geschienen“ wird zur Matrix der gesamten synodalen Tradition.[72]

  2. um 170-180
    Antimontanistische Synoden Asiens
    früheste Zeugnisse

    Eusebius berichtet von den ersten Bischofsversammlungen angesichts der montanistischen Prophetie.[73]

  3. 251
    Afrikanische Synoden Cyprians
    Karthago

    Cyprian führt jährliche bis zweijährliche Synoden ein, um die Lapsi und die Häretikertaufe zu behandeln.[74]

  4. um 305-306
    Synode von Elvira
    81 Canones

    Ältestes erhaltenes kanonisches Corpus des christlichen Abendlandes.[75]

  5. 1. August 314
    Synode von Arles
    erstes von einem Kaiser einberufenes Konzil

    Konstantin beruft den abendländischen Episkopat gegen den Donatismus ein.[76]

  6. 325
    Nicäa I
    Übergang zur ökumenischen Synode

    Die Synode nimmt universale Dimension an; das Wort hagia synodos bezeichnet das ganze Konzil.[77]

  7. 5. Jahrhundert
    Synodos endemousa von Konstantinopel
    ständige orientalische Synode

    Entstehung des ordentlichen Regierungsorgans des byzantinischen Patriarchats.[78]

  8. 13. April 1059
    Lateransynode
    In nomine Domini

    Nikolaus II. reserviert die Papstwahl den Kardinälen.[79]

  9. 1075-1080
    Jahressynoden Gregors VII.
    Gregorianische Reform

    Die römische Synode wird zum ordentlichen Instrument des mittelalterlichen Papsttums.[80]

  10. 1215
    Lateran IV
    jährliche Provinzialkonzilien

    Innozenz III. schreibt die jährliche Abhaltung der Provinzialkonzilien vor.[81]

  11. 9. Oktober 1417
    Frequens in Konstanz
    regelmäßige Konzilien

    Das Konzil schreibt die regelmäßige Abhaltung allgemeiner Konzilien vor.[82]

  12. 11. November 1563
    Trient, XXIV. Sitzung
    Wiederherstellung der Synoden

    Dreijährliche Provinzialsynode, jährliche Diözesansynode.[83]

  13. 1917
    Codex des Kanonischen Rechtes
    Kodifizierung

    Terminologische Unterscheidung zwischen Konzil (Plenar-, Provinzialkonzil) und Synode (Diözesansynode).[84]

  14. 21. November 1964
    Lumen gentium 22-23
    bischöfliche Kollegialität

    Das Zweite Vatikanum begründet die Theologie des Episkopats als Kollegium neu.[85]

  15. 15. September 1965
    Apostolica sollicitudo
    Bischofssynode

    Paul VI. setzt die Bischofssynode ein.[86]

  16. 25. Januar 1983
    Codex des Kanonischen Rechtes
    derzeitige Architektur

    Bischofssynode, Partikularkonzilien, Diözesansynode.[87]

  17. 17. Oktober 2015
    Ansprache zum 50-jährigen Bestehen der Synode
    Programm der Synodalität

    Franziskus: „Der Weg der Synodalität ist der Weg, den Gott von der Kirche des dritten Jahrtausends erwartet.“[88]

  18. 15. September 2018
    Episcopalis communio
    strukturelle Reform

    Franziskus reformiert die Bischofssynode in drei Phasen.[89]

  19. 9.-10. Oktober 2021
    Eröffnung der Synode zur Synodalität
    diözesane, kontinentale, universale Phasen

    Franziskus eröffnet die universale Konsultation der Kirche.[90]

  20. 26. Oktober 2024
    Schlussdokument
    unmittelbare Billigung durch Franziskus

    Das Schlussdokument wird von der Versammlung verabschiedet und vom Papst ohne nachsynodale Exhortation aufgenommen.[91]

Was bleibt von dieser Geschichte für heute?

Eine Einrichtung, die sich nicht auf ein Parlament reduzieren lässt

Der erste Ertrag zweitausend Jahre synodaler Praxis ist negativ und befreit die heutige Debatte: Eine katholische Synode ist kein Parlament. Sie entscheidet nicht durch mathematische Mehrheit, sie schafft die Autorität dessen nicht ab, der den Vorsitz führt, sie verwandelt den Diözesanbischof oder den Papst nicht in einen bloßen Sprecher der Mehrheitsmeinung. Canon 466 des CIC 1983 („der Diözesanbischof ist der einzige Gesetzgeber“) setzt die Praxis des heiligen Cyprian, von Trient und aller katholischen Synoden bis heute fort.[92] Dieser Punkt muss gegen die modernen parlamentarischen Lesarten, die die Einrichtung entstellen, fest aufrechterhalten werden.

Eine Einrichtung, die sich nicht auf ein bloßes Beratungsverfahren reduzieren lässt

Der zweite Ertrag ist ebenso wichtig: Die Synodalität ist keine Höflichkeit, die die Hierarchie dem Volk gewähren würde. Sie ist eine konstitutive Dimension der Kirche, gegenwärtig bereits in Jerusalem (Apg 15). Wenn Paul VI. die Bischofssynode einsetzt, wenn Franziskus in der Synode 2021-2024 das Gottesvolk konsultiert, schaffen sie keine der Tradition fremde ekklesiologische Neuheit: Sie aktualisieren die Erfahrung der jungen Kirche in der modernen Welt angepassten Formen. Die Synodalität nährt den päpstlichen Primat, sie konkurriert nicht mit ihm.[93]

Eine aufzunehmende Verbindung

Bleibt das Wesentliche — und Schwierigste. Wie lassen sich diese beiden Pole konkret verbinden? Die Geschichte der Konziliarismen (Konstanz, Gallikanismen) zeigt die Risiken einer Synodalität, die sich über den Papst stellen wollte. Die Geschichte der päpstlichen Absolutismen des 19. Jahrhunderts zeigt umgekehrt die Risiken eines Primats, der die kollegiale Beratung vernachlässigen würde. Der katholische Weg, von Jerusalem bis zur Synode zur Synodalität, besteht darin, beides zusammenzuhalten — Petrus und die Bischöfe, den Papst und das Gottesvolk, die vorstehende Autorität und die kollegiale Beratung.

Diese Verbindung hat Franziskus in einem Satz zusammengefasst, der Lumen gentium 22-23 unmittelbar fortführt:

„Ich bin überzeugt, dass in einer synodalen Kirche auch die Ausübung des petrinischen Primats größeres Licht empfangen kann.“ — Franziskus, Ansprache zum 50. Jahrestag der Bischofssynode, 17. Oktober 2015[94]

Die Synode mindert den Primat nicht; sie erleuchtet ihn. Die Aufgabe der kommenden Jahrzehnte wird darin bestehen, in der kirchlichen Praxis zu prüfen, was diese Verbindung konkret hervorbringt, ohne weder dem synodalistischen Sektierertum noch dem antisynodalen Minimalismus nachzugeben.

Weiterführend

  • Lesen Das Konzil von Jerusalem (49): Artikel zur ersten christlichen Synode.
  • Lesen Konzil von Nicäa I (325): erstes ökumenisches Konzil, Vorbild universaler Synodalität.
  • Lesen Konzil von Konstanz (1414-1418): Großes Schisma, Frequens und konziliaristische Versuchung.
  • Lesen Konzil von Trient (1545-1563): tridentinische Wiederherstellung der Diözesansynode.
  • Lesen Zweites Vatikanisches Konzil (1962-1965): bischöfliche Kollegialität und Vorbereitung der Bischofssynode.
  • Lesen Die Bischofssynode nach dem Zweiten Vatikanum: ausführliche Studie der Versammlungen von 1967 bis 2024.
  • Lesen Hat die Amazonassynode den katholischen Glauben verraten?: kritische Analyse einer umstrittenen Synode.
  • Lesen Der Codex des Kanonischen Rechtes von 1917 und Der Codex von 1983: Kodifizierung des Synodenrechts.
  • Lesen Das Abendländische Schisma: Krise, die Pisa und sodann Konstanz nötig macht.
  • Lesen Die Gregorianische Reform: römische Synoden Gregors VII.
  • Lesen Die Orthodoxie: orientalische patriarchale Synodalität.
  • Lesen Antworten auf den Protestantismus: protestantisches presbyterial-synodales System.

Anmerkungen und Quellen

  1. Apostelgeschichte, 15. Kapitel, offizielle französischsprachige Übersetzung AELF (Association Épiscopale Liturgique pour les pays Francophones), aelf.org. Vers 28: „Der Heilige Geist und wir haben beschlossen, euch keine weiteren Lasten aufzuerlegen als diese notwendigen.“

    1 11 15 72
  2. Codex des Kanonischen Rechtes (1983), 2. Buch, II. Teil — die terminologische Unterscheidung zeigt sich klar in der Gliederung: Canones 342-348 (Bischofssynode), Canones 439-446 (Partikularkonzilien: Plenar-, Provinzialkonzil), Canones 460-468 (Diözesansynode). Offizielle Texte: vatican.va — CIC 2. Buch, cc. 342-348, cc. 439-446, cc. 460-468.

    2
  3. Papst Franziskus, Ansprache zum Gedenken an den 50. Jahrestag der Einsetzung der Bischofssynode, Audienzhalle Paul VI., 17. Oktober 2015. Offizieller Text: vatican.va.

    3 57 58 59 88 94
  4. A. Bailly, Dictionnaire grec-français, Hachette, Aufl. 1935, dann 2020, Eintrag σύνοδος (synodos): „réunion, assemblée“, gebildet aus σύν + ὁδός. Die Grundbedeutung „gemeinsam zurückgelegter Weg“ findet sich in den patristischen Zusammensetzungen wieder.

    4
  5. Eusebius von Cäsarea, Kirchengeschichte, 5. Buch, Kapitel 16 und 23, kritische Ausgabe und Übersetzung von Gustave Bardy, Sources Chrétiennes Nr. 41 (1955) und 31 (1952), Éditions du Cerf. Kapitel 16 berichtet von den antimontanistischen Synoden Asiens; Kapitel 23 von den Synoden über das Osterdatum.

    5 17 19 73
  6. Heiliger Cyprian von Karthago, Epistola 67 und afrikanische Synoden, berichtet in seinem Briefcorpus, Referenzausgabe: Sancti Cypriani Episcopi Opera, CCSL 3-3F, Brepols. Zur afrikanischen synodalen Praxis im 3. Jahrhundert: J. Patout Burns, Cyprian the Bishop, Routledge, 2002.

    6 21 74
  7. Norman P. Tanner (Hg.), Decrees of the Ecumenical Councils, Bd. 1, Georgetown University Press, 1990, S. 1-19 — Akten und Canones des I. Konzils von Nicäa (325). Text online (EWTN): ewtn.com.

    7 27
  8. Codex Iuris Canonici (1917), verkündet von Benedikt XV. am 27. Mai 1917, Canones 281-291 (Plenar- und Provinzialkonzilien) und Canones 356-362 (Diözesansynode). Lateinische Ausgabe: Pii X et Benedicti XV PP. Maximorum, Codex Iuris Canonici, Typis Polyglottis Vaticanis, 1918.

    8 48 84
  9. Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 460, offizieller französischer Text: vatican.va — CIC 2. Buch, cc. 460-468.

    9
  10. Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 466, offizieller französischer Text: vatican.va — CIC 2. Buch, cc. 460-468.

    10 51 92
  11. John P. Meier, A Marginal Jew: Rethinking the Historical Jesus, Bd. 1, Doubleday, 1991, S. 372-433, zur Datierung der paulinischen Etappen; und Joseph Fitzmyer, The Acts of the Apostles, Anchor Yale Bible Commentary 31, Yale University Press, 1998, S. 538-571, zu Apg 15.

    12
  12. Richard Bauckham, The Book of Acts in Its Palestinian Setting, Eerdmans, 1995, Kap. 11 zum Konzil von Jerusalem und zur Rolle des Jakobus.

    13
  13. Richard Bauckham, James: Wisdom of James, Disciple of Jesus the Sage, Routledge, 1999, S. 99-107 zur „Jakobusklausel“ und ihrer Verwurzelung in der prophetischen Amos-Tradition.

    14
  14. Vulgata (offizieller lateinischer Text der Nova Vulgata, herausgegeben von Johannes Paul II. 1979), Actus Apostolorum 15, 28: „Visum est enim Spiritui Sancto et nobis nihil ultra imponere vobis oneris quam haec necessario“, vatican.va — Nova Vulgata. Die klassische deutsche Übersetzung (Allioli, Einheitsübersetzung) gibt die Formel wieder mit: „es hat dem Heiligen Geist und uns gut geschienen“.

    16
  15. Die Formel „es hat dem Heiligen Geist und uns gut geschienen“ wird in den Schlussformeln zahlreicher alter und moderner synodaler Akten wieder aufgenommen; siehe etwa das Schlussdokument der Synode zur Synodalität (26. Oktober 2024), §81, das die kirchliche Unterscheidung mit den Worten besiegelt: „Der Heilige Geist und wir haben beschlossen“ (Apg 15, 28). Offizieller französischer Text: synod.va — Schlussdokument.

    18
  16. Pierre Batiffol, L'Église naissante et le catholicisme, Gabalda, 1909 (Neuaufl. Cerf 1971), Kap. III-IV zur frühen synodalen Praxis; und Hubert Jedin, Storia del concilio di Trento, Bd. 1, Morcelliana, 1949, zur synodalen Langzeitgeschichte.

    20
  17. Heiliger Cyprian von Karthago, De catholicae ecclesiae unitate, Kapitel 5, kritische Ausgabe: Sancti Cypriani Episcopi Opera, CCSL 3, Brepols, 1972, S. 249-268. Die Formel „episcopatus unus est, cuius a singulis in solidum pars tenetur“ gehört zu den meistzitierten Stellen der alten lateinischen Ekklesiologie.

    22
  18. Konzil von Elvira (Eliberis, um 305-306), 81 Canones, untersucht insbesondere bei Charles J. Hefele, Histoire des conciles d'après les documents originaux, fr. Übers. H. Leclercq, Bd. 1, Letouzey, 1907, S. 212-264; und Samuel Laeuchli, Power and Sexuality: The Emergence of Canon Law at the Synod of Elvira, Temple University Press, 1972.

    23 75
  19. Hefele-Leclercq, Histoire des conciles, Bd. 1, zweiter Teil, Letouzey, 1907, S. 215-264, Canon für Canon erfolgende Analyse der 81 Canones von Elvira und Erörterung ihrer Datierung.

    24
  20. Konzil von Arles (1. August 314), Akten herausgegeben in Concilia Galliae a. 314 – a. 506, CCSL 148, Brepols, 1963. Zum konstantinischen Kontext: Hans A. Pohlsander, The Emperor Constantine, Routledge, 2004, S. 39-44.

    25 76
  21. N. Tanner (Hg.), Decrees of the Ecumenical Councils, Bd. 1, Georgetown University Press, 1990, S. 1-19. Siehe auch Ramsay MacMullen, Voting About God in Early Church Councils, Yale University Press, 2006.

    26 77
  22. Joseph N. Hajjar, Le synode permanent (synodos endèmousa) dans l'Église byzantine des origines au XIᵉ siècle, Orientalia Christiana Analecta Nr. 164, Pontificium Institutum Orientalium Studiorum, Rom, 1962. Maßgebliche und unübertroffene Referenz zur Einrichtung.

    28 78
  23. Konzil von Chalkedon (451), Canon 28, der Konstantinopel Vorrechte verleiht „aufgrund seiner Eigenschaft als Neues Rom“. Text bei N. Tanner, Decrees of the Ecumenical Councils, Bd. 1, S. 99-100. Der Canon wird von Rom in seiner vollen Tragweite nicht rezipiert, begründet aber institutionell die orientalische patriarchale Synodalität.

    29
  24. Gilbert Dagron, Naissance d'une capitale. Constantinople et ses institutions de 330 à 451, PUF, 1974, und Empereur et prêtre. Étude sur le « césaropapisme » byzantin, Gallimard, 1996, zur Stellung der Synode in der byzantinischen Regierung.

    30
  25. Bischof Kallistos Ware, L'Orthodoxie. L'Église des sept conciles, Cerf-Sel de la Terre, 2002 (englische Originalausgabe The Orthodox Church, 1963, revidiert 1993).

    31
  26. Konzil von Orléans (511), Akten in Concilia Galliae a. 511 – a. 695, CCSL 148A, Brepols, 1963. Analyse: Odette Pontal, Histoire des conciles mérovingiens, Cerf, 1989, S. 38-50.

    32
  27. Odette Pontal, Histoire des conciles mérovingiens, Cerf, 1989, der gesamte Band zu den Beziehungen zwischen fränkischen Konzilien und Königtum.

    33
  28. Roger E. Reynolds, „Carolingian Reform Councils“, in The History of Canon Law in the Classical Period, 1140-1234, Catholic University of America Press, 2008; und Wilfried Hartmann, Die Synoden der Karolingerzeit im Frankenreich und in Italien, Schöningh, 1989.

    34
  29. Lateransynode von 1059, Dekret In nomine Domini (13. April 1059), herausgegeben in Monumenta Germaniae Historica, Constitutiones et acta publica imperatorum et regum, Bd. 1, Nr. 382, Hahn, Hannover, 1893, S. 539-541. Analyse: Detlef Jasper, Das Papstwahldekret von 1059, Sigmaringen, 1986.

    35 79
  30. Heiliger Gregor VII., jährliche römische Fastensynoden 1075, 1076, 1078, 1080. Quellen: Das Register Gregors VII., hg. Erich Caspar, MGH Epistolae selectae, Bd. 2, Berlin, 1920-1923. Analyse: Cinzio Violante und Werner Goez (Hg.), Studi gregoriani, Studi storici, mehrere Bände.

    36 80
  31. Dictatus papae, 27 Thesen über den päpstlichen Primat, überliefert im Register Gregors VII., MGH Epp. sel. 2, II, 55a. Zur genauen Natur des Dokuments (internes Memorandum? offizielles Programm?) siehe Karl Hofmann, Der Dictatus papae Gregors VII., Schöningh, 1933.

    37
  32. IV. Laterankonzil (1215), Canon 6, De conciliis provincialibus. Text bei N. Tanner, Decrees of the Ecumenical Councils, Bd. 1, S. 236. Der Canon schreibt die jährliche Abhaltung der Provinzialkonzilien vor und erlegt den Bischöfen die jährliche Pastoralvisitation auf.

    38 81
  33. Zum Abendländischen Schisma siehe Hélène Millet, L'Église du Grand Schisme (1378-1417), Picard, 2009; und die Notiz James F. Loughlin, „Western Schism“, The Catholic Encyclopedia, Bd. 13, Robert Appleton Company, New York, 1912, New Advent: newadvent.org.

    39
  34. Konzil von Konstanz, Dekret Frequens, 39. Sitzung, 9. Oktober 1417. Text bei N. Tanner (Hg.), Decrees of the Ecumenical Councils, Bd. 1, Georgetown University Press, 1990, S. 438-442; und englischer Text, wiedergegeben vom Medieval Sourcebook: pages.uoregon.edu.

    40 82
  35. N. Tanner, Decrees of the Ecumenical Councils, Bd. 1, S. 438. Lateinischer Originaltext: „Frequens generalium conciliorum celebratio agri dominici praecipua cultura est…“ Deutsche Übersetzung direkt aus dem Lateinischen.

    41
  36. Konzil von Konstanz, Dekret Haec sancta, 4.-5. Sitzung, Frühjahr 1415. Text bei N. Tanner (Hg.), Decrees of the Ecumenical Councils, Bd. 1 (Akten des Konstanzer Konzils). Dekret aus den Umständen, nicht als allgemeine Lehre rezipiert — siehe den Haupttext des Artikels. Zu seiner katholischen Rezeption siehe unseren eigenen Artikel Konzil von Konstanz.

    42
  37. James F. Loughlin, „Council of Constance“, The Catholic Encyclopedia, Bd. 4, Robert Appleton Company, New York, 1908, New Advent: newadvent.org, Abschnitt zur Rezeption von Haec sancta.

    43
  38. I. Vatikanisches Konzil, dogmatische Konstitution Pastor aeternus, 18. Juli 1870, Kapitel 3 (zum Jurisdiktionsprimat) und 4 (zur päpstlichen Unfehlbarkeit). Text bei Denzinger-Hünermann, §§3050-3075.

    44
  39. Hubert Jedin, Geschichte des Konzils von Trient, fr. Übers. M. Grandclaudon, Desclée De Brouwer, 4 Bde., 1965-1979 (italienische Originalausgabe: Storia del concilio di Trento, Morcelliana, 1949-1981). Maßgebliche Referenz zum tridentinischen Kontext.

    45
  40. Konzil von Trient, 24. Sitzung, 11. November 1563, Dekret De reformatione, Kapitel 2. Text bei N. Tanner (Hg.), Decrees of the Ecumenical Councils, Bd. 2, Georgetown University Press, 1990, S. 759-762.

    46 83
  41. Zur nachtridentinischen Anwendung der Diözesansynoden: A. Tallon, Le concile de Trente, Cerf, 2000; und John W. O'Malley, Trent: What Happened at the Council, Harvard University Press, 2013, S. 256-262.

    47
  42. Zweites Vatikanisches Konzil, dogmatische Konstitution Lumen gentium, 21. November 1964, §§22-23 zum Bischofskollegium und seinem Haupt. Offizieller Text: vatican.va — Lumen gentium.

    49 85
  43. Codex des Kanonischen Rechtes (1983), verkündet von Johannes Paul II. am 25. Januar 1983 durch die apostolische Konstitution Sacrae disciplinae leges. Offizieller französischer Text: vatican.va — CIC.

    50 87
  44. Heiliger Paul VI., Motu proprio Apostolica sollicitudo zur Einsetzung der Bischofssynode, 15. September 1965. Offizieller französischer Text: vatican.va.

    52 53 54 86
  45. Generalsekretariat der Bischofssynode, offizielle Seite synod.va: Seiten der ordentlichen, außerordentlichen und Sondergeneralversammlungen (1967-2024), für Themen und genaue Daten.

    55
  46. Zur Debatte um Kollegialität und Primat hinsichtlich des beratenden Charakters der Synode siehe insbesondere Walter Kasper, Die katholische Kirche. Ihr Wesen, ihre Verwirklichung, ihre Sendung, 2014, Kap. 7, und die gegenteilige Position George Pells in verschiedenen öffentlichen Stellungnahmen (2014-2018).

    56
  47. Papst Franziskus, apostolische Konstitution Episcopalis communio über die Bischofssynode, 15. September 2018. Offizieller französischer Text: vatican.va.

    60 61 89
  48. Internationale Theologenkommission, Die Synodalität in Leben und Sendung der Kirche, 2. März 2018. Offizieller Text: vatican.va. Das Dokument liefert den theologischen Rahmen, den Episcopalis communio übernimmt.

    62 93
  49. Generalsekretariat der Synode, offizielles Dossier der Synode zur Synodalität (2021-2024), synod.va. Hauptdokumente: Vorbereitungsdokument (7. September 2021), Vademecum (September 2021), Dokument für die kontinentale Etappe (27. Oktober 2022), Instrumentum laboris 2023 und 2024.

    63 90
  50. XVI. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode, Schlussdokument — Für eine synodale Kirche: Gemeinschaft, Teilhabe, Sendung, 26. Oktober 2024. Offizieller französischer Text: synod.va — Schlussdokument.

    64 91
  51. Papst Franziskus, Begleitnotiz zum Schlussdokument der Synode zur Synodalität, datiert vom 24. November 2024 (Hochfest Christkönig) und veröffentlicht im Bollettino des Heiligen Stuhles am 25. November 2024, mit der das Dokument in das ordentliche Lehramt aufgenommen wird — ein in der nachkonziliaren Geschichte der Bischofssynode beispielloser Vorgang. Offizieller italienischer Text: press.vatican.va — Bollettino 25.11.2024.

    65
  52. Heiliger Johannes Paul II., apostolisches Schreiben Ordinatio sacerdotalis über die den Männern vorbehaltene Priesterweihe, 22. Mai 1994: „die Kirche hat keinerlei Vollmacht, Frauen die Priesterweihe zu spenden“. Offizieller Text: vatican.va — Ordinatio sacerdotalis. Die davon unterschiedene Frage des weiblichen Diakonats bleibt der weiteren Untersuchung anvertraut (Studienkommission und nachsynodale Arbeitsgruppen).

    66
  53. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2358-2359: Homosexuelle Personen „sind mit Achtung, Mitgefühl und Feingefühl aufzunehmen“ und „man wird sich ihnen gegenüber jeder ungerechten Diskriminierung enthalten“. Offizieller Text: vatican.va — KKK 2357-2359. Die Erklärung Fiducia supplicans des Dikasteriums für die Glaubenslehre (18. Dezember 2023) hat den Rahmen nichtliturgischer pastoraler Segnungen präzisiert, ohne die Lehre über die Ehe zu ändern.

    67
  54. Heiliger Johannes Paul II., Motu proprio Apostolos suos über die theologische und rechtliche Natur der Bischofskonferenzen, 21. Mai 1998. Offizieller Text: vatican.va — Apostolos suos.

    68
  55. Zur Heiligen Synode des Ökumenischen Patriarchats von Konstantinopel in Kontinuität mit der Endemousa: Olivier Clément, L'Église orthodoxe, PUF, Slg. „Que sais-je?“ Nr. 949, 2002; und der Artikel von Constantin G. Bonis, „Quelques notes sur le terme Synodos endèmousa“, Revue des études byzantines, Bd. 19, 1961, S. 286-300.

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  56. Codex der Canones der Ostkirchen (CCEO), verkündet von Johannes Paul II. durch die apostolische Konstitution Sacri canones vom 18. Oktober 1990, Canones 102-113 über die Bischofssynode der Patriarchalkirche (De Synodo Episcoporum Ecclesiae patriarchalis). Offizieller lateinischer Text: vatican.va — CCEO.

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  57. Erste Nationalsynode der reformierten Kirchen Frankreichs, Paris, Ende Mai 1559. Die genaue Datierung variiert je nach Quelle: Die gebräuchlichste Chronologie hält den 25.-29. Mai fest — das Musée protestant datiert die Versammlung auf den 25. Mai 1559 —, während andere Notizen den 23.-27. Mai angeben; J. A. Wylie, The History of Protestantism, Bd. 2, Buch 17, Kap. 3, hält eine Eröffnung am 25. Mai fest, mit Abgeordneten aus elf namentlich genannten Kirchen (Paris, Saint-Lô, Dieppe, Angers, Orléans, Tours, Poitiers, Saintes, Marennes, Châtellerault und Saint-Jean-d'Angély). Dokumente: Glaubensbekenntnis der reformierten Kirchen Frankreichs (1559), Kirchenordnung. Studien: Bernard Cottret, Calvin, Lattès, 1995; Hugues Daussy, Le parti huguenot. Chronique d'une désillusion (1557-1572), Droz, 2014; Online-Ressourcen des Musée protestant: museeprotestant.org.

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