Das Luthertum ist die christliche Konfession, die aus der Predigt Martin Luthers im 16. Jahrhundert hervorgegangen ist: die erste und älteste der aus der protestantischen Reformation entstandenen Konfessionen.[1] Seine offizielle Geburt wird auf den 25. Juni 1530 datiert, den Tag, an dem das Augsburger Bekenntnis vor Kaiser Karl V. auf dem Reichstag zu Augsburg verlesen wurde.[2] Sein normatives Lehrkorpus, das Konkordienbuch von 1580, legt für die lutherischen Kirchen fest, was der rechte Glaube ist, und zugleich, was die katholische Kirche als häretisch verurteilt hat.[3]
Der Kern des Systems liegt in einer These: Der Sünder wird vor Gott allein aus Glauben gerechtfertigt, ohne dass die Werke dazu irgendetwas beitragen.[4] Aus dieser These folgt alles Übrige: die Beschränkung der Sakramente auf Taufe und Abendmahl, die Ablehnung des Messopfers, der apostolischen Sukzession und des römischen Lehramts sowie eine Lesart der Schrift, die sich als alleinige Richterin über die Tradition versteht.[5]
Von Papst Leo X. 1520 verurteilt und 1521 aus der Gemeinschaft der Kirche ausgeschlossen, Punkt für Punkt widerlegt vom Konzil von Trient (1545-1563), ist das Luthertum dennoch zur Religion ganzer Staaten und sodann zu einer weltweiten Gemeinschaft von etwa 80 Millionen Gläubigen geworden.[6] Fünf Jahrhunderte später blickt die katholische Kirche mit einer doppelten Haltung darauf: ungebrochene Festigkeit in den in Trient verurteilten Punkten und geduldiger Dialog, bis hin zur Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre, unterzeichnet in Augsburg am 31. Oktober 1999.[7]
Von der Protestation zum Bekenntnis (1517-1530)
Das Leben Martin Luthers, sein Eintritt bei den Erfurter Augustinern 1505, seine Krise um die Gerechtigkeit Gottes, seine Professur in Wittenberg, gehört in seinen biografischen Artikel.[8] Hier wird nur die Entwicklung festgehalten, die aus einer monastischen Protestation ein getrenntes Bekenntnis macht.
Die entscheidenden Jahre
Am 31. Oktober 1517 veröffentlicht Luther seine 95 Thesen über den Ablass.[9] Es folgt eine rasche Eskalation: Leipziger Disputation gegen Johann Eck 1519, bei der Luther dazu kommt, Sätze von Jan Hus zu verteidigen, die doch vom Konzil von Konstanz verurteilt worden waren[10]; große reformatorische Schriften von 1520 (An den christlichen Adel, Von der babylonischen Gefangenschaft, Von der Freiheit eines Christenmenschen); sodann der öffentliche Bruch am 10. Dezember 1520, als Luther in Wittenberg vor der Elster die päpstliche Bulle zusammen mit dem kanonischen Recht verbrennt.[11]
Rom hatte vor dieser Geste gesprochen: Am 15. Juni 1520 zensiert die Bulle Exsurge Domine Leos X. 41 Sätze aus Luthers Schriften und gibt ihm sechzig Tage Zeit zum Widerruf.[12] Nach seinem vollzogenen Weigerungsakt exkommuniziert ihn die Bulle Decet Romanum Pontificem vom 3. Januar 1521 namentlich, zusammen mit seinen Anhängern, darunter Andreas Karlstadt.[13]
Auf den Reichstag zu Worms im April 1521 vor Karl V. geladen, weigert sich Luther zu widerrufen, wenn man ihn nicht „aus der Schrift" überzeuge.[14] Durch das Wormser Edikt in die Reichsacht versetzt, wird er von seinem Landesherrn Friedrich dem Weisen auf die Wartburg gebracht, wo er das Neue Testament ins Deutsche übersetzt: das Septembertestament vom September 1522, gefolgt von der vollständigen Bibel 1534.[15]
„Wenn ich nicht durch Zeugnisse der Schrift oder durch klare Vernunftgründe überzeugt werde, bleibe ich an die von mir angeführten Schriften gebunden, und mein Gewissen bleibt gefangen im Wort Gottes." — Martin Luther, Erklärung auf dem Reichstag zu Worms, 18. April 1521[16]
Marburg 1529: der eucharistische Bruch
Vom 1. bis zum 4. Oktober 1529 versammelt Landgraf Philipp von Hessen in Marburg Luther und Zwingli, um die beiden Reformationen zu vereinen.[17] Die Einigung scheitert an einem einzigen, aber entscheidenden Punkt: der Bedeutung des „Dies ist mein Leib". Zwingli sieht darin nur ein Zeichen; Luther hält an einer leiblichen Realpräsenz fest, bis hin zu dem überlieferten Ausruf, „ihr habt einen anderen Geist als wir". Der Protestantismus entsteht gespalten über die Eucharistie, und dieser Riss wird sich nie mehr schließen.[18]
Augsburg 1530: offizielle Geburt des Luthertums
Karl V. beruft den Augsburger Reichstag ein, um die religiöse Einheit des Reiches wiederherzustellen. Luther, noch immer in der Reichsacht, bleibt in Coburg; sein Mitarbeiter Philipp Melanchthon verfasst das gemeinsame Bekenntnis der evangelischen Fürsten und Städte.[19] Am 25. Juni 1530 wird das Augsburger Bekenntnis (Confessio Augustana), auf Deutsch und Latein, öffentlich vor dem Kaiser verlesen: 28 Artikel, von denen 21 die Lehre darlegen und 7 die verurteilten Missbräuche aufzählen.[20] Der Kaiser lässt es durch die katholischen Theologen widerlegen (Confutatio), und der Reichstag trennt sich ohne Versöhnung: Das Luthertum existiert nun als eigenständiger Lehrkörper, getragen von Fürsten.[21]
„Die Menschen können vor Gott nicht durch eigene Kräfte, Verdienste oder Werke gerechtfertigt werden, sondern sie werden um Christi willen aus Gnaden gerechtfertigt, durch den Glauben." — Augsburger Bekenntnis, Artikel IV, Von der Rechtfertigung[22]
Das Bekenntniskorpus: was das Luthertum ausmacht
Ein Lutheraner ist nicht einfach jemand, der Luther bewundert: Es ist jemand, der sich zu den Glaubensbekenntnissen bekennt, die im Konkordienbuch (Liber Concordiae) gesammelt sind, veröffentlicht in Dresden 1580 zum fünfzigsten Jahrestag von Augsburg.[23] Zehn Dokumente, darunter drei Symbole der alten Kirche, gleichsam um zu sagen: Wir sind die wahre katholische Kontinuität.[24]
| Dokument | Autor | Jahr | Rolle |
|---|---|---|---|
| Apostolisches Glaubensbekenntnis, Nizäno-Konstantinopolitanum, Quicumque | Alte Kirche | 2.-6. Jh. | Beansprucht katholische Wurzel |
| Augsburger Bekenntnis | Melanchthon | 1530 | Gründungsurkunde, 28 Artikel |
| Apologie des Bekenntnisses | Melanchthon | 1531 | Verteidigung gegen die römische Confutatio |
| Schmalkaldische Artikel | Luther | 1537 | Unnachgiebiges Lehrtestament |
| Traktat über die Gewalt und den Primat des Papstes | Melanchthon | 1537 | Ablehnung des römischen Pontifikats |
| Kleiner Katechismus | Luther | 1529 | Unterweisung der Kinder und der Einfältigen |
| Großer Katechismus | Luther | 1529 | Predigthandbuch für Pfarrer |
| Konkordienformel (Epitome und Solida Declaratio) | Andreae, Chemnitz | 1577 | Beilegung der innerlutherischen Streitigkeiten |
| Konkordienbuch (Sammlung) | — | 1580 | Endgültige lutherische Norm |
Die beiden Katechismen (1529)
Luther verfasst 1529 zwei Katechismen, die ihn paradoxerweise zum größten Katecheten des 16. Jahrhunderts machen: den Kleinen Katechismus für Hausväter und Kinder (Dekalog, Credo, Vaterunser, Taufe, Abendmahl) und den Großen Katechismus als Predigthandbuch für Pfarrer.[25] Von Generationen lutherischer Kinder auswendig gelernt, haben sie die häusliche Frömmigkeit der germanischen und skandinavischen Welt dauerhaft geprägt: Familientisch, Morgen- und Abendgebet, Gewissenserforschung vor dem Abendmahl.[26]
Die Schmalkaldischen Artikel (1537)
Als Papst Paul III. ein Konzil nach Mantua einberuft, bittet Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen Luther Ende 1536 um eine Darlegung dessen, was verhandelbar ist und was nicht.[27] Luther verfasst die Schmalkaldischen Artikel, angenommen vom Schmalkaldischen Bund im Februar 1537: drei Teile, deren zweiter vom „Amt und Werk Jesu Christi" handelt und über Messe und Papst erklärt, dass es nichts nachzugeben gibt.[28] Der erste Artikel gibt den Ton des gesamten konfessionellen Luthertums vor:
„Der erste und Hauptartikel ist dieser: Jesus Christus, unser Gott und Herr, ist für unsere Sünden gestorben und um unserer Rechtfertigung willen auferstanden." — Martin Luther, Schmalkaldische Artikel, II. Teil, Artikel I (1537)[29]
Die Konkordienformel (1577)
Nach Luthers Tod 1546 zerfleischen sich seine Schüler: Die Gnesiolutheraner (die „Echten" um Matthias Flacius) werfen den Philippisten, den Schülern Melanchthons, vor, das Erbe zu verschleudern, namentlich in der Frage der Adiaphora, jener „indifferenten" Riten, die das Augsburger Interim von 1548 den Besiegten von Mühlberg aufzwingen wollte.[30] Um die Streitigkeiten zu beenden (Erbsünde, freier Wille, Abendmahl gegen die Kryptocalvinisten, Ubiquität, Prädestination) verfassen sechs Theologen, darunter Jakob Andreae und Martin Chemnitz, die Konkordienformel, festgelegt im Kloster Bergen 1577 in Kurzform (Epitome) und ausführlicher Form (Solida Declaratio).[31] Mit den übrigen Symbolen vereint bildet sie das in Dresden am 25. Juni 1580 anerkannte Corpus doctrinae: das Konkordienbuch.[32]
- 31. Oktober 1517Die 95 Thesen
Luther veröffentlicht seine Thesen über den Ablass in Wittenberg: der Ausgangspunkt der Krise.
- 15. Juni 1520Exsurge Domine
Leo X. zensiert 41 Sätze Luthers und verlangt seinen Widerruf binnen sechzig Tagen.
- 18. April 1521Worms
Vor Karl V. weigert sich Luther zu widerrufen; das Wormser Edikt verhängt über ihn die Reichsacht.
- 1.-4. Oktober 1529Marburg
Scheitern der Einigung mit Zwingli über das Abendmahl: Der Protestantismus entsteht gespalten.
- 25. Juni 1530Augsburg
Verlesung des Augsburger Bekenntnisses vor dem Kaiser: Geburtsakt des Luthertums.
- 1537Schmalkalde
Die Schmalkaldischen Artikel legen die unnachgiebige Schwelle fest: Messe, Papst, Rechtfertigung.
- 25. Juni 1580Konkordienbuch
Fünfzigster Jahrestag von Augsburg: Die normative Bekenntnissammlung wird in Dresden offiziell anerkannt.
Die lutherische Lehre im Eigentlichen
Die solae: die Zusammenfassung des Systems
Das Luthertum lässt sich in den ausschließlichen Formeln zusammenfassen, die in die Nachwelt eingegangen sind: sola Scriptura (allein die Schrift ist maßgebende Autorität), sola fide (allein aus Glauben wird gerechtfertigt), sola gratia (allein aus Gnade wird gerettet), solus Christus und soli Deo gloria.[33] Jede ist Gegenstand eines eigenen Artikels, der die protestantische Fassung und die katholische Antwort darlegt: hier wird nur die Gesamtarchitektur gegeben.[34]
Die lutherische Eigenart liegt nicht in jedem einzelnen sola für sich genommen, die übrigen Reformierten teilen sie, sondern in ihrer Verbindung mit einer hohen Lehre von der Realpräsenz und einer bewahrten Liturgie: Wo Zwingli und Calvin mit dem alten Ritus brechen, behält Luther Altäre, Gewänder, Kirchenlieder und Privatbeichte bei, sodass seine Gegner ihm vorwerfen, er habe nur eine „halb reformierte Messe" geschaffen.[35]
„Der Jakobusbrief ist eine stroherne Epistel.": Martin Luther, Vorrede zum Neuen Testament (Ausgabe von 1522)[36]
Dieses berühmte Wort, eine recht stroherne Epistel, zielt auf den Brief, der lehrt, dass „der Mensch durch Werke gerechtfertigt wird und nicht durch den Glauben allein" (Jak 2, 24).[37] Luther streicht Jakobus nicht aus dem Kanon, aber er stuft ihn herab: ein aufschlussreiches Zeugnis dafür, wie das Prinzip des Glaubens allein selbst über die Schrift richtet.[38]
Die Eucharistie: die sakramentale Vereinigung
Beim Abendmahl weist Luther zugleich die römische Transsubstantiation und den zwinglischen Symbolismus zurück.[39] Er bekennt, dass Leib und Blut Christi wahrhaft mit Brot und Wein empfangen werden, in, cum et sub pane („in, mit und unter dem Brot"), von allen Kommunikanten, würdigen wie unwürdigen.[40] Zur Begründung dieser Gegenwart entwickelt er die Lehre von der Ubiquität des Leibes Christi: Kraft der hypostatischen Union nimmt die Menschheit Christi an der göttlichen Allgegenwart teil und kann daher an jedem Ort gegenwärtig sein, auch im konsekrierten Brot.[41] Die Messe als versöhnendes Opfer, dargebracht für Lebende und Tote, wird dagegen mit Nachdruck verworfen, namentlich in den Schmalkaldischen Artikeln.[42]
Nur zwei Sakramente
Das Luthertum erkennt als von Christus mit Gnadenzusage eingesetzte Sakramente nur Taufe und Abendmahl an.[43] Firmung, Weihe, Ehe, Letzte Ölung und vor allem die Buße verlieren ihren sakramentalen Rang, auch wenn das private Sündenbekenntnis vor dem Pastor mit anschließender Absolution in den lutherischen Kirchen noch lange praktiziert wird.[44]
Gesetz und Evangelium, das simul
Die ganze lutherische Predigt ruht auf der Unterscheidung von Gesetz, das anklagt, verurteilt und tötet, und Evangelium, das losspricht, tröstet und lebendig macht.[45] Entsprechend bleibt der Getaufte „zugleich gerecht und Sünder" (simul justus et peccator): Für gerecht erklärt durch die Anrechnung der Verdienste Christi, bleibt er bis zum Tod von der Begierde geprägt, wobei die Heiligung zur Rechtfertigung nichts hinzufügt.[46] Das ist das genaue Gegenteil der katholischen Lehre von der Rechtfertigung als innerer Wiedergeburt durch die eingegossene Gnade, wie sie in Trient definiert wurde.[47]
Die zwei Reiche
In Von weltlicher Obrigkeit (1523) unterscheidet Luther die zwei Reiche Gottes: das geistliche Reich, regiert durch das Evangelium und ohne Zwang, und das weltliche Reich, regiert durch das Schwert, um die Bösen im Zaum zu halten.[48] Daraus folgt der Gehorsam gegenüber dem Fürsten selbst in religiösen Angelegenheiten, Keimzelle des cuius regio, eius religio, und später die massenhafte Unterwerfung der lutherischen Kirchen Deutschlands unter die politische Macht bis hin zu den Kompromittierungen des 20. Jahrhunderts.[49]
Das Amt ohne apostolische Sukzession
Da der Reformation keine Bischöfe beitraten (außer in Schweden, wo die bischöfliche Sukzession faktisch erhalten blieb), überträgt das Luthertum Predigt und Sakramentsverwaltung Pastoren, die von der Gemeinde berufen werden, wobei das allgemeine Priestertum der Getauften das amtliche Priestertum aufsaugt.[50] Da die Weihe kein Sakrament ist, verleiht die Ordination keinerlei Prägung: Unter anderem dieser Punkt lässt die Bulle Apostolicae curae (1896), für die verwandten anglikanischen Weihen, sagen, dass „Form und Intention" fehlen, die erforderlich wären.[51]
Maria und die Heiligen: Ehre ohne Anrufung
Luther bewahrt sein Leben lang eine persönliche Anhänglichkeit an die Gottesmutter, er legt 1521 das Magnificat aus und hält an der immerwährenden Jungfräulichkeit Mariens fest.[52] Doch das System schließt die Anrufung der Heiligen und Mariens aus: solus Christus verbietet jeden anderen Mittler, und die Marien- und Heiligenfeste werden nach und nach aus den lutherischen Kalendern getilgt.[53]
| Punkt | Katholische Lehre | Lutherische Lehre |
|---|---|---|
| Rechtfertigung | Innere Wiedergeburt, Glaube plus Hoffnung plus Liebe | Äußere Anrechnung, allein aus Glauben |
| Schrift und Tradition | Zwei Quellen einer einzigen Offenbarung, Lehramt als Richter | Allein die Schrift als Richterin, selbst über Konzilien |
| Eucharistie | Transsubstantiation, versöhnendes Opfer | Sakramentale Vereinigung, kein Opfer |
| Sakramente | Sieben | Zwei: Taufe und Abendmahl |
| Priestertum | Sakramentale Prägung, apostolische Sukzession | Übertragenes Amt, allgemeines Priestertum |
| Heilige und Maria | Anrufung, Fürbitte, Verehrung in Dulia und Hyperdulia | Ehre und Vorbild, niemals Anrufung |
| Papst | Primat göttlichen Rechts, Unfehlbarkeit | Menschliche Einrichtung, ja Antichrist (Schmalkalde) |
Die Verurteilungen der Kirche
Exsurge Domine (1520): 41 zensierte Sätze
Die Bulle Exsurge Domine, „Erhebe Dich, Herr", nach Psalm 73 der Vulgata, begnügt sich nicht mit einer allgemeinen Verwerfung: Sie zählt 41 Sätze aus Luthers Schriften auf, die als häretisch, anstößig oder fromme Ohren verletzend qualifiziert werden.[54] Darunter: die Leugnung des freien Willens nach der Sünde, die These, die aus Furcht geborene Reue mache zum Heuchler, die Bestreitung der päpstlichen Gewalt über das Fegefeuer und die Behauptung, das Verbrennen der Häretiker sei gegen den Willen des Geistes.[55] Nach Ablauf der sechzigtägigen Frist ohne Widerruf folgt die Exkommunikation am 3. Januar 1521.[56]
„Erhebe Dich, Herr, und richte Deine Sache; gedenke der Schmach, die Dir die Toren den ganzen Tag antun.": Bulle Exsurge Domine, Anfangsworte nach Psalm 73, 22 (Vulgata)[57]
Das Konzil von Trient (1545 bis 1563): die dogmatische Antwort
Das Konzil von Trient antwortet dem Luthertum, ohne Luther je beim Namen zu nennen: Es definiert den katholischen Glauben und belegt die gegenteiligen Thesen mit dem Anathema.[58] Die VI. Sitzung (13. Januar 1547) verkündet das Dekret über die Rechtfertigung: 16 Kapitel und 33 Kanones, die den Glauben allein, die absolute Gewissheit, in der Gnade zu stehen, und den Ausschluss des freien Mitwirkens des Menschen verurteilen.[59] Die XIII. Sitzung (1551) definiert die Transsubstantiation und die eucharistische Verehrung; die XXII. (1562) das Messopfer; die XXIII. (1563) das Weihesakrament.[60] Jeder Hauptpunkt des lutherischen Systems wird so von einem genauen Kanon getroffen, jenem Arsenal, aus dem die katholische Kontroverse vier Jahrhunderte lang schöpfen wird.[61]
Das beständige Urteil bis zum Zweiten Vatikanum
Vom tridentinischen Glaubensbekenntnis, das Pius IV. auferlegte (Iniunctum nobis, 1564), bis zum Syllabus Pius IX. ändert sich das Lehramt in der Sache nicht.[62] Das Zweite Vatikanische Konzil führt in Unitatis Redintegratio (21. November 1964) die Unterscheidung ein, die seither die katholische Sprache regelt: Die aus der Reformation hervorgegangenen Gemeinschaften sind von der vollen Gemeinschaft getrennt, doch wer in ihnen geboren wird und dort glaubt, „kann der Sünde der Trennung nicht angeklagt werden"; ihre Elemente der Heiligung, Schrift, Taufe, Gebetsleben, werden als Güter der Kirche Christi anerkannt, ohne dass die Kirche auf eines der in Trient definierten Dogmen verzichtet.[63] Und die Erklärung Dominus Iesus (2000) präzisiert, dass diese Gemeinschaften keine Kirchen im eigentlichen Sinn sind, da ihnen apostolische Sukzession und gültige Eucharistie fehlen.[64]
Spaltungen und Wandlungen (16. bis 20. Jahrhundert)
Vom Augsburger Frieden zum Dreißigjährigen Krieg
Nach dem Sieg Karls V. bei Mühlberg (1547) und dem Augsburger Interim (1548), das den besiegten Lutheranern einen kaum retuschierten Katholizismus aufzwingen wollte[65], gab der Augsburger Religionsfrieden (25. September 1555), den Ferdinand im Namen des Kaisers aushandelte, dem Luthertum im Reich einen legalen Status nach dem Grundsatz cuius regio, eius religio: Die Religion des Fürsten entscheidet über die Religion seiner Untertanen.[66] Nur Katholiken und Lutheraner wurden darin anerkannt: Calvinisten, Täufer und andere blieben ausgeschlossen.[67] Das Scheitern dieses Kompromisses mündete ein Jahrhundert später in den Dreißigjährigen Krieg (1618-1648), den die Verträge von Westfalen beendeten, die die Anerkennung auf die Calvinisten ausdehnten und die konfessionelle Landkarte Deutschlands festschrieben.[68]
Pietismus, Rationalismus, Erweckungsbewegungen
Schon Ende des 17. Jahrhunderts erschöpfte sich die lutherische Orthodoxie von innen heraus. Philipp Jakob Spener veröffentlichte 1675 seine Pia Desideria, die Geburtsurkunde des Pietismus: kleine Gebetskreise (collegia pietatis), gemeinsam gelesene Bibel, tätige Nächstenliebe, eine Frömmigkeit des Herzens, die den Protestantismus bis zum Methodismus prägte.[69] Im 18. Jahrhundert entleerte der Rationalismus der theologischen Fakultäten die Dogmatik ihres übernatürlichen Inhalts, während das 19. Jahrhundert die doppelte Gegenbewegung der konfessionellen Erweckung sah: die lutherische „Hochkirche", den zweiten Martin, Martin Chemnitz, neu gelesen als eigentlichen Lehrer des umgekehrten Trient[70], und die von oben verordnete Union: In Preußen vereinigte Friedrich Wilhelm III. 1817 Lutheraner und Reformierte in der Preußischen Union, was die Auswanderung unbeugsamer Altlutheraner auslöste, besonders nach Amerika.[71]
Die Lutheraner außerhalb Deutschlands
Das Luthertum wurde schon im 16. Jahrhundert Staatsreligion in den skandinavischen Königreichen, in Schweden (Reichstag von Västerås, 1527), in Dänemark-Norwegen, und hat sich dort bis heute in Form nationaler Kirchen erhalten, die inzwischen weitgehend säkularisiert sind.[72] Jenseits des Atlantiks begründeten deutsche und skandinavische Einwanderungswellen ein starkes amerikanisches Luthertum, geprägt von der Gestalt Carl Ferdinand Wilhelm Walthers und der Missouri-Synode, die 1847 auf streng konfessioneller Grundlage organisiert wurde.[73] Aus dieser amerikanischen Verpflanzung entstanden im 20. Jahrhundert die sichtbarsten Brüche des weltweiten Luthertums.[74]
Das Luthertum heute
Eine Weltgemeinschaft, tief gespalten
Der Lutherische Weltbund (LWB), gegründet in Lund (Schweden) im Jahr 1947, versammelt heute mehr als 150 Mitgliedskirchen in 99 Ländern und vertritt mehr als 78 Millionen Christen, die große Mehrheit der etwa 80 Millionen Lutheraner weltweit.[75] Doch diese Gemeinschaft besteht neben klaffenden Brüchen: In den Vereinigten Staaten steht die Evangelical Lutheran Church in America (ELCA, entstanden aus einer Fusion im Jahr 1988), Mitglied des LWB und engagiert für moralische Öffnung und Ökumene, der Missouri-Synode und der Wisconsin-Synode gegenüber, streng konfessionellen Synoden, die die Abendmahlsgemeinschaft mit ihr und mit dem LWB ablehnen.[76] Dieselben Bruchlinien verlaufen in Europa zwischen liberalen Staatskirchen und konfessionellen Minderheiten.[77]
Der Dialog mit Rom: Ertrag und Grenzen
Der lutherisch-katholische Dialog ist der älteste und umfangreichste der ökumenischen Dialoge: Malta-Bericht (1972), dann Jahrzehnte gemischter Kommissionen.[78] Seine berühmteste Frucht ist die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre, unterzeichnet in Augsburg am 31. Oktober 1999 vom LWB und der katholischen Kirche: Beide Seiten erklären darin einen „Konsens in Grundwahrheiten", die Rechtfertigung aus Gnade, durch den Glauben an Christus, empfangen in der Taufe, halten aber an „unterschiedlichen Entfaltungen" in Punkten fest, die Trient entschieden hatte.[79] Der Weltrat Methodistischer Kirchen schloss sich 2006 an, später die Reformierten und die Anglikaner: Was Lutheraner und Katholiken einander annähern sollte, wurde ein multilateraler Text.[80]
Am 31. Oktober 2016 leiteten Papst Franziskus und der Präsident des LWB Munib Younan in Lund ein gemeinsames Gebet zur Eröffnung des fünfhundertjährigen Reformationsgedenkens, im Geist des Berichts Vom Konflikt zur Gemeinschaft, den die gemischte Kommission 2013 veröffentlicht hatte.[81] Der katholische Blick bleibt der, den Benedikt XVI. in seiner Katechese vom 26. November 2008 formulierte: Luther hat recht, wenn er daran erinnert, dass das Heil von Gott kommt und nicht aus unseren Verdiensten, doch der Glaube, der rettet, ist der Glaube, „der durch die Liebe wirksam ist" (Gal 5,6): Er schließt das neue Handeln des Gläubigen ein, das die Gnade möglich macht.[82]
„Gemeinsam bekennen wir, dass wir allein aus Gnade, im Glauben an das Heilswerk Christi und nicht auf Grund unserer Verdienste, von Gott angenommen werden und den Heiligen Geist empfangen, der unsere Herzen erneuert.", Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre, Nr. 15 (31. Oktober 1999)[83]
Katholische Sicht: Was verurteilt, was anerkannt ist
Der Katholik vermischt die Ebenen nicht. Verurteilt als häretisch ist: dass der Glaube allein ohne Hoffnung und Liebe rechtfertige; dass der Mensch nicht frei mit der Gnade mitwirke; dass die Schrift ohne Tradition und Lehramt auskomme; dass es nur zwei Sakramente gebe; dass die Messe kein Opfer sei; dass die Weihe kein Sakrament sei; dass der Papst seinen Primat nur von Menschen habe.[84] Diese in Trient mit Anathemata definierten Punkte verpflichten den Glauben: Die Gemeinsame Erklärung von 1999, ein Dialogtext, hat sie nicht aufgehoben und konnte sie nicht aufheben.[85]
Anerkannt wird mit Dankbarkeit: die lutherische Taufe, gültig, wenn sie mit Wasser und der trinitarischen Formel gespendet wird[86]; die biblische Frömmigkeit und der Chorgesang, die das Luthertum zu einem Höhepunkt geführt hat, von Luther als Musiker bis zu Bach, Kantor der Thomaskirche Leipzig[87]; das Zeugnis der lutherischen Märtyrer des Nationalsozialismus wie Dietrich Bonhoeffer, den Johannes Paul II. im Kolosseum unter den Glaubenszeugen des 20. Jahrhunderts ehrte.[88] Und offen bleibt der Weg: dass die Lutheraner, die die ganze Wahrheit suchen, in der katholischen Kirche die Fülle der Heilsmittel finden, wie es die Bekehrungen von „Pilgern nach Rom" von Newman bis heute gezeigt haben.[89]
Fotonachweis: Thomaskirche Leipzig, Templermeister, 2011, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0. Bild unverändert.Weiterführend
- Die Biografie des Gründers: Martin Luther (1483-1546)
- Die katholische Antwort auf den Protestantismus: Antworten auf den Protestantismus
- Die fünf Formeln: Sola Scriptura, Sola Fide, Sola Gratia, Solus Christus, Die fünf Solae
- Das Konzil, das das Luthertum widerlegt hat: Das Konzil von Trient (1545-1563)
- Die reformierten Nachbarn: Johannes Calvin, Calvinismus, Zwinglianismus
- Die katholische Lehre von der Eucharistie: Die eucharistische Realpräsenz
- Die anderen neuzeitlichen Häresien: Der Gallikanismus (15.-19. Jahrhundert), Jansenismus, Modernismus
Anmerkungen und Quellen
Lutherischer Weltbund, „Wer wir sind": „weltweite Gemeinschaft von Kirchen lutherischer Tradition", gegründet 1947 in Lund. Offizielle Website: https://www.lutheranworld.org/
1Die Augsburgische Konfession (Confessio Augustana), verfasst von Philipp Melanchthon, wurde am 25. Juni 1530 auf dem Reichstag zu Augsburg vor Karl V. öffentlich verlesen, auf Deutsch, dann auf Lateinisch, vgl. Artikel „Augsburg Confession", Encyclopaedia Britannica, und den deutsch-lateinischen Text auf https://bookofconcord.org/augsburg-confession/
2Das Konkordienbuch (Liber Concordiae) versammelt zehn normative Dokumente: drei ökumenische Symbole, die Augsburgische Konfession, ihre Apologie, die Schmalkaldischen Artikel, den Traktat über den Papst, die beiden Katechismen und die Konkordienformel, offiziell anerkannt in Dresden am 25. Juni 1580, zum fünfzigsten Jahrestag von Augsburg. Vgl. Encyclopaedia Britannica, „Book of Concord".
3 23 32Confessio Augustana, Art. IV, De iustificatione: „Item docent, quod homines non possint iustificari coram Deo propriis viribus, meritis aut operibus, sed gratis iustificentur propter Christum, per fidem", „Sie lehren, dass die Menschen vor Gott nicht durch eigene Kräfte, Verdienste oder Werke gerechtfertigt werden können, sondern um Christi willen aus Gnaden durch den Glauben gerechtfertigt werden." Text: https://bookofconcord.org/augsburg-confession/article-iv/
4 22Zur Architektur der fünf Solae und ihren ausführlichen Artikeln siehe Sola Scriptura, Sola Fide, Sola Gratia, Solus Christus und Die fünf Solae.
5Lutherischer Weltbund, offizielle Zahlen: mehr als 150 Mitgliedskirchen (darunter zwei assoziierte) in 99 Ländern, die mehr als 78 Millionen Christen lutherischer Tradition vertreten. Seite „Member Churches": https://lutheranworld.org/member-churches, die Lutheraner außerhalb des LWB (Missouri-Synode, unabhängige Kirchen) bringen die weltweite Gesamtzahl auf etwa 80 Millionen.
6 75Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre, unterzeichnet in Augsburg am 31. Oktober 1999 vom Lutherischen Weltbund und der katholischen Kirche. Offizieller Text (Éditions du Cerf, 1999) und auf https://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/chrstuni/documents/rc_pc_chrstuni_doc_31101999_cath-luth-joint-declaration_fr.html
7Siehe Martin Luther (1483-1546) für die vollständige Biografie: Erfurt, Wittenberg, die Krise um die Gerechtigkeit Gottes, die Schriften und das Ende in Eisleben (18. Februar 1546).
895 Thesen „über den Wert der Ablässe" (Disputatio pro declaratione virtutis indulgentiarum), veröffentlicht in Wittenberg am 31. Oktober 1517, vgl. Martin Brecht, Martin Luther, Bd. 1, His Road to Reformation, 1483-1521, Fortress Press, Philadelphia, 1985.
9Leipziger Disputation (27. Juni bis 15. Juli 1519): Gegenüber Johann Eck verteidigt Luther, dass Artikel von Jan Hus, die 1415 in Konstanz verurteilt wurden, in Wirklichkeit christlich waren, vgl. Brecht, Martin Luther, Bd. 1, 1985.
10Am 10. Dezember 1520 verbrennt Luther am Elstertor in Wittenberg die Bulle Exsurge Domine zusammen mit Bänden des kanonischen Rechts (Corpus iuris canonici), vgl. Brecht, Martin Luther, Bd. 1, 1985.
11Bulle Exsurge Domine, Leo X., 15. Juni 1520: Verurteilung von 41 Thesen, Aufforderung zum Widerruf innerhalb von sechzig Tagen ab Verkündung in Sachsen, andernfalls Exkommunikation. Lateinischer Text: https://www.papalencyclicals.net/leo10/l10exdom.htm
12Bulle Decet Romanum Pontificem, Leo X., 3. Januar 1521: Exkommunikation Martin Luthers und seiner Anhänger, darunter Andreas Karlstadt, wegen Verweigerung des Widerrufs der 41 durch Exsurge Domine verurteilten Thesen.
13 56Reichstag zu Worms, Verhöre am 17. und 18. April 1521 vor Karl V. und den Ständen; Aufforderung durch Johann von der Eck (Offizial von Trier) und Weigerung des Widerrufs ohne Widerlegung aus der Schrift; Wormser Edikt (26. Mai 1521), das Luther in die Reichsacht versetzt, vgl. Brecht, Martin Luther, Bd. 1, 1985.
14Zurückgezogen auf die Wartburg (Mai 1521 bis März 1522) unter dem Namen Junker Jörg, übersetzt Luther das Neue Testament nach dem griechischen Text des Erasmus (2. Aufl., 1519): Septembertestament, September 1522; vollständige deutsche Bibel in Wittenberg, 1534, illustriert von der Cranach-Werkstatt.
15Worte nach den Protokollen des Reichstags; die zugespitzte Formel „Hier stehe ich, ich kann nicht anders" erscheint nur in späteren Berichten, und ihre buchstäbliche Authentizität ist umstritten, vgl. Brecht, Martin Luther, Bd. 1, 1985.
16Religionsgespräch von Marburg, 1. bis 4. Oktober 1529, einberufen vom Landgrafen Philipp von Hessen: Einigung in 14 der 15 erörterten Glaubensartikel, fortbestehende Uneinigkeit im 15., dem Abendmahl, vgl. Brecht, Martin Luther, Bd. 2, Shaping and Defining the Reformation, 1521-1532, Fortress Press, Minneapolis, 1990.
17Zum endgültigen Bruch zwischen Wittenberg und Zürich siehe Zwinglianismus; zur späteren calvinistischen Position siehe Johannes Calvin und Calvinismus.
18Philipp Melanchthon (1497-1560), seit 1518 Professor für Griechisch in Wittenberg, verfasst die Konfession auf Grundlage seiner eigenen Schwabacher und Torgauer Artikel, wobei Luther den Text von Coburg aus gegenliest, vgl. Heinz Scheible, Melanchthon: Vermittler der Reformation, Beck, München, 1997.
1921 Glaubensartikel (articoli fidei), gefolgt von 7 Artikeln über die Missbräuche (abusus): Kommunion unter beiden Gestalten, Priesterehe, Messe, Beichte, Fasten, Mönchsgelübde, kirchliche Gewalt.
20Die katholische Confutatio, verlesen am 3. August 1530, wird von den Evangelischen als unzureichend beurteilt; Melanchthons Apologie (1531) antwortet darauf Punkt für Punkt. Der Reichstag trennt sich im November 1530 mit einem nicht angewandten Abschied: Die evangelischen Fürsten bilden bereits im Februar 1531 den Schmalkaldischen Bund.
21Indem die drei ökumenischen Symbole vorangestellt werden, bringen die Lutheraner zum Ausdruck, dass ihr Bekenntnis keine Neuerung ist, sondern der katholische Glaube selbst, gereinigt, vgl. das Vorwort des Konkordienbuchs (Dresdner Ausgabe, 1580).
24Enchiridion. Der kleine Catechismus (April 1529) und Deutsch Catechismus (Mai 1529): Luther verfasst sie nach den sächsischen Kirchenvisitationen (1527-1528), die ihm die religiöse Unwissenheit auf dem Land offenbart hatten, vgl. Brecht, Martin Luther, Bd. 2, 1990.
25Zur lutherischen häuslichen Frömmigkeit (Morgen- und Abendgebet, Tischgebet, Prüfung vor dem Abendmahl), geprägt vom Kleinen Katechismus, siehe Gerald Strauss, Luther's House of Learning: Indoctrination of the Young in the German Reformation, Johns Hopkins University Press, Baltimore, 1978.
26Auftrag des Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen, 11. Dezember 1536, im Hinblick auf das von Paul III. für Pfingsten 1537 nach Mantua angekündigte Konzil, vgl. die Präambel der Artikel selbst, englische Übersetzung Bente-Dau, Triglot Concordia, Concordia Publishing House, Saint Louis, 1921.
27Drei Teile: I. erhabene Artikel über die göttliche Majestät (Trinität, Inkarnation), gemeinsam mit Rom; II. das Amt Christi gegen Messe, Fegefeuer, Papst; III. Sünde, Gesetz, Buße, Evangelium, Taufe, Abendmahl. Text: https://bookofconcord.org/smalcald-articles/
28Schmalkaldische Artikel, II, 1 (Der erste und Hauptartikel): „Jesus Christus, unser Gott und Herr, ist für unsere Übertretungen in den Tod gegeben und zu unserer Rechtfertigung auferweckt worden" (vgl. Röm 4,25), englische Übersetzung Bente-Dau, Triglot Concordia, 1921: „Here is the first and chief article: That Jesus Christ, our God and Lord, was handed over to death for our trespasses and was raised for our justification."
29Gnesiolutheraner (Gnesiolutheraner, von gnesios, „echt") um Matthias Flacius Illyricus gegen Philippisten um Melanchthon: adiaphorsche (1548-1555), majoristische, synergistische und osiandrische Streitigkeiten, vgl. Robert Kolb, Bound Choice, Election, and Wittenberg Theological Method, Eerdmans, Grand Rapids, 2005.
30Endredaktion im Kloster Bergen bei Magdeburg, Mai 1577, durch Jakob Andreae, Martin Chemnitz, Nikolaus Selnecker, David Chytraeus, Andreas Musculus und Christoph Corner: Epitome (normative Kurzfassung) und Solida Declaratio (ausführliche Darlegung), 12 Artikel, die die innerlutherischen Kontroversen entscheiden.
31Siehe Die fünf Solae für die Synthese und jeden eigenen Artikel für die ausführliche Widerlegung.
33Redaktionsregel dieses Artikels: Die Solae werden in Sola Scriptura, Sola Fide, Sola Gratia und Solus Christus eingehend behandelt, hier geht es nur um die Gesamtarchitektur.
34Zur lutherischen Bewahrung von Ornaten, Kirchenliedern und Privatbeichte siehe Luthers Formula Missae (1523) und Deutsche Messe (1526), und auf katholischer Seite die Antwort von Trient zu den Riten, XXII. Sitzung (1562).
35Vorrede Luthers zum Neuen Testament, Wittenberger Ausgabe, September 1522: „Daraus man wohl urteilen kann, wie und wo man die Bücher des Neuen Testaments unterscheiden soll… Sanct Jakobus Epistel [ist] eine recht stroherne Epistel gegen sie [Johannes, Paulus, Petrus]."
36„Ihr sehet also: Durch Werke wird der Mensch gerechtfertigt und nicht durch den Glauben allein" (Jak 2,24, Übers. Crampon), der einzige Vers der ganzen Bibel, der den Ausdruck „Glaube allein" enthält, und dies, um ihn zurückzuweisen.
37Zur katholischen Antwort auf den Einwand des Jakobus siehe Sola Fide, Abschnitt „Einwand 2, der stroherne Brief".
38Doppelte Ablehnung, formuliert bereits in De captivitate Babylonica (1520) gegen die Transsubstantiation, dann in Marburg (1529) und in Vom Abendmahl Christi, Bekenntnis (1528) gegen den Symbolismus, vgl. Hermann Sasse, This Is My Body: Luther's Contention for the Real Presence, Augsburg, Minneapolis, 1959.
39Klassische Formel: Der Leib Christi wird empfangen „in, cum et sub pane", wahrhaft gegenwärtig und mit dem Brot ausgeteilt, mit dem Mund empfangen (manducatio oralis), auch von den Unwürdigen (manducatio indignorum), vgl. Augsburgische Konfession, Art. X, und Apologie, Art. X.
40Lehre von der Ubiquität (ubiquitas) des Leibes Christi, entwickelt gegen Zwingli: Kraft der Idiomenkommunikation nimmt die angenommene Menschheit an den göttlichen Eigenschaften teil; von den Reformierten als Übertreibung verurteilt, trennt sie Lutheraner und Calvinisten dauerhaft, vgl. Sasse, This Is My Body, 1959.
41Schmalkaldische Artikel, II, 2, De Missa: Die Messe als Opfer für Lebende und Tote wird dort als „Gräuel" bezeichnet, die schärfste antikatholische Stelle des lutherischen Corpus.
42Augsburgische Konfession, Art. XIII, De usu sacramentorum: Nur die von Christus mit Gebot und Gnadenverheißung eingesetzten Riten sind Sakramente, in der Praxis die Taufe (Art. IX) und das Abendmahl (Art. X).
43Die Privatbeichte (Privatbeichte) mit pastoraler Absolution bleibt in den Schmalkaldischen Artikeln (dritter Teil) verankert und noch lange praktiziert, bevor sie im 18. Jahrhundert unter dem Einfluss von Pietismus und Rationalismus verfällt.
44Unterscheidung Gesetz und Evangelium, die die gesamte lutherische Homiletik strukturiert: Das Gesetz offenbart die Sünde und verurteilt (usus elencticus), das Evangelium verheißt Vergebung in Christus, vgl. Konkordienformel, Solida Declaratio, Art. V.
45Formel simul iustus et peccator: Der Getaufte ist durch Zurechnung (iustitia aliena Christi) für gerecht erklärt und bleibt zugleich in sich Sünder, vgl. Luther, Römerbriefvorlesung (Vorlesung 1515-1516), und Apologie, Art. IV.
46Siehe Das Konzil von Trient (1545-1563), Dekret der VI. Sitzung (13. Januar 1547): Die Rechtfertigung als innere Wiedergeburt und Heiligung, Kanones 9 bis 12 gegen den Glauben allein und die Heilsgewissheit.
47Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei (1523): Lehre von den zwei Reichen (Zwei-Reiche-Lehre), geistlich und weltlich, vgl. Brecht, Martin Luther, Bd. 2, Shaping and Defining the Reformation, 1521-1532, 1990.
48Zu den politischen Wirkungen, Territorialkirchen (Landeskirchen) unter fürstlichen Konsistorien, dann Anpassung unter dem Nationalsozialismus (Deutsche Christen, 1933) gegenüber der Bekennenden Kirche, siehe Klaus Scholder, The Churches and the Third Reich, Bd. 1, Fortress Press, Philadelphia, 1988.
49Augsburgische Konfession, Art. V (De ministerio) und XIV (De ordine ecclesiastico): Niemand soll lehren oder die Sakramente verwalten ohne ordentliche Berufung (rite vocatus), ohne Erfordernis der bischöflichen Sukzession.
50Bulle Apostolicae curae, Leo XIII., 13. September 1896: Ungültigkeit der anglikanischen Weihen wegen Mangels an Form und Intention des edwardianischen Ritus, ein Grundsatz, der a fortiori für die lutherischen Dienste gilt, die den priesterlichen Charakter ausdrücklich ablehnen.
51Auslegung des Magnificat (Das Magnificat verdeutscht und ausgelegt, 1521): Luther bekennt darin die immerwährende Jungfräulichkeit Mariens und dass man sie nicht genug ehren könne, vgl. Weimarer Ausgabe (WA), Bd. 7.
52Augsburgische Konfession, Art. XXI, De cultu sanctorum: Die Heiligen dürfen als Vorbild vorgestellt werden, aber die Schrift „lehrt uns nicht, sie anzurufen", Ablehnung von Fürbitte und Wallfahrten.
53Text der Zensur in Exsurge Domine: 41 Thesen, „beziehungsweise häretisch, skandalös, falsch, fromme Ohren verletzend oder einfache Geister verführend", vgl. Denzinger-Hünermann, Nr. 1451-1492 für die wichtigsten Übernahmen ins Lehramt.
54Verurteilte Beispiele: „Der freie Wille nach der Sünde ist nur ein leeres Wort" (These 36); „Ketzer zu verbrennen widerspricht dem Willen des Geistes" (These 33); „Die Ablässe sind fromme Betrügereien" (auf Thesen 51-52 gezielte These).
55Ps 73,22 (Vulgata) / Ps 74,22 (Hebräisch): „Exsurge, Domine, et iudica causam tuam", Incipit am Kopf der Bulle vom 15. Juni 1520.
57Siehe Das Konzil von Trient (1545-1563) für den vollständigen Verlauf: Sitzungen, Dekrete und antiprotestantische Kanones.
58Dekret De iustificatione, VI. Sitzung, 13. Januar 1547: 16 Kapitel, 33 Kanones, vgl. Denzinger-Hünermann, Nr. 1520-1583.
59XIII. Sitzung, 11. Oktober 1551 (Eucharistie, 11 Kanones: DH 1635-1661); XXII. Sitzung, 17. September 1562 (Messopfer, 9 Kanones: DH 1738-1759); XXIII. Sitzung, 15. Juli 1563 (Ordo, 8 Kanones: DH 1763-1778).
60Zur nachtridentinischen Kontroverse, Bellarmin (Disputationes, 1586-1593), Bossuet (Histoire des variations, 1688), siehe Antworten auf den Protestantismus.
61Tridentinisches Glaubensbekenntnis, Bulle Iniunctum nobis, Pius IV., 13. November 1564; Verurteilung von Liberalismus und Indifferentismus durch Gregor XVI. (Mirari vos, 1832) und Pius IX. (Quanta cura und Syllabus, 1864), Kontinuität der Ablehnung freier Schriftauslegung ohne Lehramt.
62Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret Unitatis Redintegratio über den Ökumenismus, 21. November 1964, § 3-4: Die getrennten Brüder „können der Sünde der Trennung nicht beschuldigt werden", wenn sie in diesen Gemeinschaften geboren sind; ihre liturgischen und geistlichen Reichtümer werden als Ruf zur Einheit anerkannt.
63Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung Dominus Iesus, 6. August 2000, § 17: Die aus der Reformation hervorgegangenen kirchlichen Gemeinschaften „sind keine Kirchen im eigentlichen Sinn", weil apostolische Sukzession und gültiges Weihesakrament fehlen.
64Augsburger Interim, 15. Mai 1548: Nach Mühlberg (24. April 1547) zwingt Karl V. den besiegten Protestanten ein vorläufiges, fast katholisches Statut auf (Messe, Zölibat, Fasten), das nur Kelchkommunion und Priesterehe zugesteht, von den Gnesiolutheranern abgelehnt, durch Melanchthons Leipziger Interim umgangen.
65Augsburger Religionsfriede, 25. September 1555: Verhandelt von Ferdinand I. für Karl V., gewährt er nur den Katholiken und den Anhängern der Augsburgischen Konfession die legale Ausübung ihrer Religion; cuius regio, eius religio; reservatum ecclesiasticum für konvertierte Fürstbischöfe, vgl. Artikel „Peace of Augsburg", Encyclopaedia Britannica, und Dictionnaire d'histoire et de géographie ecclésiastiques, Art. „Augsbourg (Paix d')".
66Ausgeschlossen vom Friedensschluss sind Zwinglianer, Calvinisten und Täufer, Quelle des folgenden Konfessionskrieges, da die Reformierten erst 1648 in Westfalen zugelassen werden.
67Verträge von Münster und Osnabrück (24. Oktober 1648): Ausdehnung des Friedens auf die Calvinisten, Normaljahr 1624, Ende des Dreißigjährigen Krieges, Papst Innozenz X. protestiert mit dem Breve Zelo domus Dei (26. November 1648).
68Philipp Jakob Spener, Pia Desideria (Fromme Wünsche, 1675): Programm in sechs Punkten, reichliches Wort, allgemeines Priestertum, tätige Nächstenliebe, liebevolle Kontroversen, Pfarrerausbildung, erbauliche Predigt, Gründung der Universität Halle (1694) mit August Hermann Francke.
69Martin Chemnitz (1522-1586), genannt der „zweite Martin": Examen Concilii Tridentini (1565-1573), die stärkste lutherische Widerlegung von Trient, und Mitverfasser der Konkordienformel, vgl. die englische Ausgabe Examination of the Council of Trent, Übers. Fred Kramer, Concordia Publishing House, Saint Louis, 1971.
70Preußische Union (1817), zum 300. Reformationsjubiläum: Friedrich Wilhelm III. vereinigt die lutherische und die reformierte Kirche Preußens; die Altlutheraner, die die Union ablehnen (J. G. Scheibel, Breslau), erleiden Verfolgung und Auswanderung, Ursprung eines Teils des konfessionellen amerikanischen Luthertums.
71Deutsche Evangelisch-Lutherische Synode von Missouri, Ohio und andern Staaten, organisiert in Chicago im April 1847 auf Antrieb von C. F. W. Walther (1811-1887): strenge Grundlage auf dem Konkordienbuch, Seminar in Saint Louis (Concordia Seminary, 1849), zweitgrößter lutherischer Kirchenkörper Amerikas.
73Zu den gegenwärtigen amerikanischen Spaltungen (Frauenordination, Sexualmoral, Irrtumslosigkeit) siehe den Abschnitt „Das heutige Luthertum" und Verurteilter katholischer Liberalismus für das katholische Gegenstück.
74ELCA (Evangelical Lutheran Church in America), gebildet 1988 durch Fusion dreier Kirchenkörper (ALC, LCA, AELC); nicht in Gemeinschaft mit der Missouri-Synode (Lutheran Church, Missouri Synod) und der Wisconsin-Synode (WELS), die geschlossene Kommunion praktizieren und die Abendmahlsgemeinschaft mit dem LWB ablehnen.
76In Europa verläuft die Bruchlinie zwischen den historischen, dem LWB angehörenden Kirchen, den Kirchen von Schweden, Norwegen, Dänemark, Deutschland (EKD), und den konfessionellen Freikirchen (deutsche SELK, schwedische Missionsprovinz), namentlich bei Frauenordination und gleichgeschlechtlicher Ehe.
77Malta-Bericht, Das Evangelium und die Kirche (1972), erste gemischte katholisch-lutherische Kommission: Die Rechtfertigung „soll die Kirchen nicht mehr trennen", Gründungsetappe auf dem Weg zur Erklärung von 1999.
78Gemeinsame Erklärung, § 15 (vgl. zitierter Text) und § 40: Die Lehrverurteilungen des 16. Jahrhunderts „treffen" die Partner „in der in dieser Erklärung vorgelegten Gestalt" nicht, eine katholischerseits bestrittene These (vgl. folgende Anmerkung).
79Beitritt des Methodistischen Weltrats (Seoul, 2006), dann der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen (Wittenberg, 2017) und der Anglikanischen Gemeinschaft (Resolution ACC 16.17, Lusaka, 2016).
80Gemeinsames Gebet von Lund (Dom, 31. Oktober 2016), dann ökumenische Feier in Malmö: Franziskus und Bischof Munib Younan unterzeichnen eine gemeinsame Erklärung zum gemeinsamen Weg, Auftakt des 500. Jahrestags (1517-2017), in der Nachfolge des Berichts Vom Konflikt zur Gemeinschaft (Lutherisch/Römisch-katholische Kommission für die Einheit, 2013).
81Benedikt XVI., Generalaudienz vom 26. November 2008, Katechese über die paulinische Rechtfertigungslehre: Die Formel sola fide ist wahr, „wenn der Glaube nicht der Liebe entgegengesetzt wird", denn der heilige Paulus lehrt, dass es auf „den Glauben ankommt, der durch die Liebe wirksam ist" (Gal 5,6). Text auf https://www.vatican.va/
82Gemeinsame Erklärung, Nr. 15: „Together we confess: By grace alone, in faith in Christ's saving work and not because of any merit on our part, we are accepted by God and receive the Holy Spirit, who renews our hearts while equipping and calling us to good works." (offizielle französische Übersetzung, Éditions du Cerf, 1999).
83Zusammenfassung der anwendbaren tridentinischen Anathematismen: Rechtfertigung (VI. Sitzung, Kanones 9-14), Schrift und Tradition (IV. Sitzung, 1546), Sakramente im Allgemeinen und im Besonderen (VII. Sitzung, 1547), Eucharistie und Messe (XIII. und XXII. Sitzung), Ordo (XXIII. Sitzung), Fegefeuer und Heiligenanrufung (XXV. Sitzung, 1563).
84Antwort der Kongregation für die Glaubenslehre (25. Juni 1998, Antwort auf die Gemeinsame Erklärung): Der Text lässt Unterschiede bestehen, „die es verhindern, im vollen Sinn von einem Konsens über Grundwahrheiten zu sprechen", daher der Anhang (Official Common Statement), der beide Lesarten vor der Unterzeichnung präzisiert.
85Die mit natürlichem Wasser und der trinitarischen Formel gespendete Taufe ist gültig, gleich welcher Konfession der Spender angehört, sofern die Intention besteht zu tun, was die Kirche tut, vgl. Codex des kanonischen Rechts, can. 869, und KKK 1256.
86Johann Sebastian Bach (1685-1750), Thomaskantor in Leipzig von 1723 bis zu seinem Tod: Johannes- und Matthäuspassion, h-Moll-Messe, 200 Kantaten, musikalischer Gipfel des Luthertums, von der katholischen Kirche als Gemeingut aufgenommen (Johannes Paul II. zitiert die Matthäuspassion; Benedikt XVI., Licht der Welt, 2010).
87Dietrich Bonhoeffer (1906-1945), lutherischer Pastor, hingerichtet in Flossenbürg am 9. April 1945: Johannes Paul II. ließ ihn mit den Märtyrern des 20. Jahrhunderts im Kolosseum gedenken, 7. Mai 2000, unbeschadet seiner theologischen Positionen, von denen einige (religionless Christianity) mit dem katholischen Glauben unvereinbar bleiben.
88Zu den Rückkehrwegen zur Einheit, Oxford (Newman, 1845), den lutherischen Konversionen der Gegenwart, dem Ordinariat für die Anglikaner (Anglicanorum coetibus, 2009, Modell der Versöhnung), siehe Antworten auf den Protestantismus, ökumenischer Abschnitt.
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