Die Motu proprio

Das Motu proprio ist der Akt, durch den der Papst aus eigener Initiative legiferiert, ohne vorheriges Ersuchen: von Innozenz VIII. 1484 bis zu den Reformen Benedikts XVI. und von Papst Franziskus (Panorama mit Stand 2021, unter dem Pontifikat von Franziskus), die Geschichte eines ordentlich gewordenen Instruments.

Ignispedia

Ein Motu proprio ist ein Akt, durch den der Papst aus eigener Initiative Gesetze erlässt, Verfügungen trifft oder eine Gunst gewährt — motu proprio, „aus eigenem Antrieb“ —, ohne durch ein Ersuchen, ein Dikasterium oder einen Dritten dazu veranlasst worden zu sein. Erstmals bezeugt unter Innozenz VIII. im Jahr 1484, bleibt die Gattung über mehrere Jahrhunderte ein Instrument besonderer Gunstbezeigungen und Gnaden, bevor sie ab dem 20. Jahrhundert zum ordentlichen Werkzeug der großen päpstlichen Gesetzesreformen wird: Durch ein Motu proprio reformiert der heilige Pius X. 1903 die Kirchenmusik, errichtet Paul VI. 1965 die Bischofssynode, öffnet Benedikt XVI. 2007 erneut den Gebrauch des Messbuchs von 1962, und Papst Franziskus schränkt ihn 2021 wieder ein.

Das Kirchenrecht erkennt der Klausel motu proprio eine genaue Rechtswirkung zu, die über bloße literarische Feierlichkeit hinausgeht: Canon 38 des Codex von 1983 bestimmt, dass ein Verwaltungsakt — „auch wenn es sich um ein per Motu proprio erlassenes Reskript handelt“ — keine Wirkung entfaltet, wenn er ein erworbenes Recht verletzt oder einem bestehenden Gesetz zuwiderläuft, es sei denn mit ausdrücklicher derogierender Klausel — der Beweis, dass die persönliche Initiative des Papstes dem Akt keine unbegrenzte Kraft verleiht.[1] Die Gattung hat sich in drei Hauptverwendungen ausdifferenziert: die persönliche Gunst, die ohne Ersuchen gewährt wird (ursprünglicher Gebrauch), den Disziplinartext mit allgemeiner Reichweite (Tra le sollecitudini, 1903) und die Gesetzesreform, die den Codex des Kanonischen Rechtes unmittelbar ändert (Ad Tuendam Fidem, 1998; Mitis Iudex Dominus Iesus, 2015).

Dieser Artikel zeichnet die Geburt der Gattung unter Innozenz VIII. nach, ihre disziplinäre Wende mit Pius X., ihren Aufstieg zum ordentlichen Regierungsinstrument seit dem Zweiten Vatikanum, und gibt einen Überblick über die bedeutendsten zeitgenössischen Motu proprien — Liturgie, Eherecht, Kampf gegen Missbrauch, laikale Dienste —, bevor er die genaue rechtliche und lehramtliche Tragweite klärt, die ein solcher Akt beansprucht, und ihn von den benachbarten Gattungen abgrenzt: Bullen, Enzykliken, Apostolischen Konstitutionen und Apostolischen Schreiben, deren jede in einem eigenen Ignispedia-Artikel behandelt wird.

Was ist ein Motu proprio? Etymologie und rechtliche Definition

Das lateinische motu proprio: „aus eigenem Antrieb“

Der lateinische Ausdruck motu proprio — im Ablativ, wörtlich „aus [seinem] eigenen Antrieb“ — besagt, dass eine Entscheidung persönlich vom Papst getroffen wurde, ohne dass er durch ein Dikasterium, einen bittstellenden Dritten oder ein ordentliches Verfahren dazu veranlasst worden wäre, und dass er allein die Initiative dafür übernimmt.[2] Die Catholic Encyclopedia von 1911 definiert die Gattung so: Sie ist „die Bezeichnung für bestimmte päpstliche Reskripte aufgrund der im Dokument verwendeten Klausel motu proprio (aus eigenem Antrieb)“[3] — eine Formel, die bedeutet, dass die Bestimmungen des Reskripts vom Papst persönlich festgesetzt wurden, nicht auf Rat der Kardinäle oder anderer Berater, sondern aus Gründen, die er selbst für ausreichend erachtet hat.[4]

Anders gesagt: Was ein Motu proprio rechtlich definiert, ist nicht seine literarische Form — es kann das Aussehen eines Dekrets, eines Apostolischen Schreibens oder eines Reskripts annehmen —, sondern sein verfahrensmäßiger Ursprung: das Fehlen eines vorherigen Ersuchens. Ein und derselbe Papst kann einer Person, die darum nicht gebeten hat, eine Gunst motu proprio gewähren, ebenso wie er motu proprio für die Universalkirche Gesetze erlassen kann, ohne von einer Kommission oder einem Dikasterium befasst worden zu sein.

Ein Reskript von besonderer Rechtskraft

Zwei verfahrensmäßige Ursprünge. Bezugspunkte: Canon 59 § 1 und Catholic Encyclopedia (1911). Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Formal hatte der Akt lange die Form eines Dekrets: In seinem Stil steht er dem Breve näher als der Bulle, unterscheidet sich aber dadurch, dass er weder mit Blei gesiegelt noch nach den feierlichen Formen der Kanzlei gegengezeichnet ist; historisch ging er aus der Apostolischen Datarie hervor und war in italienischer oder lateinischer Sprache abgefasst.[5] Die Catholic Encyclopedia hebt eine charakteristische Rechtswirkung hervor: Ein Reskript mit der Klausel motu proprio bleibt gültig und entfaltet seine Wirkung selbst unter Umständen, die bei einem gewöhnlichen Reskript normalerweise seine Gültigkeit beeinträchtigt hätten; wird die Klausel in einer Dispens verwendet, so ist diese weit auszulegen, und eine motu proprio gewährte Gunst bleibt gültig, selbst wenn sie dem geltenden kirchlichen Recht oder einer früheren Entscheidung des Papstes selbst zuwiderläuft.[6]

Der Codex des Kanonischen Rechtes von 1983 greift diese Tradition auf und fasst sie ein. Canon 59 § 1 definiert zunächst das Reskript im Allgemeinen — eine Definition, die normalerweise ein Ersuchen voraussetzt:

„Unter Reskript versteht man einen Verwaltungsakt, der von der zuständigen ausführenden Autorität schriftlich erlassen wird und durch den seiner Natur nach auf Bitten eines Betreffenden ein Privileg, eine Dispens oder eine andere Gunst gewährt wird.“ — Codex des Kanonischen Rechtes, Canon 59 § 1[7]

Das Motu proprio kehrt dieses Schema um: Die Gnade oder Verfügung wird nicht erbeten, sie geht aus der alleinigen Bewegung des Papstes hervor. Canon 38 wiederum setzt eine allgemeine, für jeden Verwaltungsakt gültige Grenze, motu proprio eingeschlossen: „Ein Verwaltungsakt, auch wenn es sich um ein per Motu proprio erlassenes Reskript handelt, ist insoweit wirkungslos, als er ein erworbenes Recht verletzt oder einem Gesetz oder einer Gewohnheit zuwiderläuft, es sei denn, die zuständige Autorität hat ausdrücklich eine derogierende Klausel hinzugefügt.“[8]

„Ein Verwaltungsakt, auch wenn es sich um ein per Motu proprio erlassenes Reskript handelt, ist insoweit wirkungslos, als er ein erworbenes Recht verletzt oder einem Gesetz oder einer Gewohnheit zuwiderläuft, es sei denn, die zuständige Autorität hat ausdrücklich eine derogierende Klausel hinzugefügt.“ — Codex des Kanonischen Rechtes, Canon 38[9]

Diese Regel erinnert daran, dass ein Motu proprio allein aufgrund seines persönlichen Ursprungs dem allgemeinen System des Kirchenrechts nicht entgeht: Außer bei ausdrücklicher Derogation muss es sich, genau wie jeder andere Verwaltungsakt der Kirche, mit erworbenen Rechten und dem bestehenden Recht vereinbaren lassen.

Motu proprio heißt nicht geringfügig oder nebensächlich

Der gängige Sprachgebrauch verbindet das Motu proprio zuweilen mit einem kurzen Text von begrenzter Reichweite, im Gegensatz zur Feierlichkeit einer Enzyklika oder einer Apostolischen Konstitution. Dieser Eindruck täuscht: Die Klausel motu proprio kennzeichnet den Ursprung des Aktes, nicht seine Bedeutung. Ein Motu proprio kann ein römisches Gericht ohne lehrmäßige Folgen neu ordnen, ebenso wie es unmittelbar Canones des Codex des Kanonischen Rechtes in einer theologisch sensiblen Frage ändern kann — so im Fall von Ad Tuendam Fidem (1998), das dem Canon 750 einen Absatz über die endgültig vorgelegten Wahrheiten des Lehramts hinzufügt, oder von Traditionis Custodes (2021), das den Zugang zur Liturgie vor 1970 vollständig neu ordnet. Jedes Motu proprio muss daher für sich gelesen und bewertet werden — genau die Logik, die der gesamten Typologie der lehramtlichen Dokumente zugrunde liegt.

📖 Siehe den ausführlichen Artikel — Die lehramtlichen Dokumente, zur vollständigen Typologie der päpstlichen und kurialen Akte und ihren drei Graden lehrmäßiger Zustimmung.

1484: Innozenz VIII. und die Geburt der Gattung

Das erste Motu proprio der Geschichte

Innozenz VIII., Kupferstich des 18. Jahrhunderts. Unbekannter Künstler; Sammlung Louis-Philippe. Wikimedia Commons · Gemeinfrei.

Das erste Dokument, das allgemein als Motu proprio im technischen Sinn anerkannt ist, geht auf das Pontifikat Innozenz’ VIII. zurück, der 1484 gewählt wurde: Die Catholic Encyclopedia verortet in diesem Jahr das allererste bezeugte Beispiel der Gattung.[10] Das Pontifikat Innozenz’ VIII. (1484–1492), im Übrigen geprägt von weit umstritteneren Akten seiner Zeit, schenkt der päpstlichen Kanzlei damit ein neues Rechtsinstrument: einen Text, durch den der Papst ohne vorheriges Ersuchen verfügt, mit einer gegenüber dem gewöhnlichen Reskript verstärkten Kraft.

Ein den besonderen Gunsterweisen vorbehaltenes Instrument (15.–19. Jahrhundert)

In den vier folgenden Jahrhunderten bleibt das Motu proprio ein Ausnahmeinstrument, vorbehalten punktuellen Verwaltungsfragen oder besonderen, physischen oder moralischen Personen gewährten Gunsten, und nicht der lehrmäßigen Unterweisung oder den großen Disziplinarreformen — diese Register bleiben den Bullen, den Breven und den Apostolischen Konstitutionen vorbehalten.[11] Die Gattung bleibt also während fast der gesamten Neuzeit eher ein technischer Kanzleiakt als ein Regierungsakt im heutigen Sinn. Erst an der Schwelle zum 20. Jahrhundert trägt ein Motu proprio mit beispielloser Breite eine allgemeine und dauerhafte Disziplinarreform.

Die disziplinäre Wende: Pius X. und die Reform der Kirchenmusik (1903)

Tra le sollecitudini, 22. November 1903

Der heilige Pius X., Fotografie vom Oktober 1903. Francesco De Federicis. Wikimedia Commons · Gemeinfrei.

Das Motu proprio Tra le sollecitudini — auch bekannt unter seinem lateinischen Titel Inter pastoralis officii sollicitudines — erscheint auf Italienisch am 22. November 1903, einem bewusst gewählten Datum, da es dem Fest der heiligen Cäcilia, der Patronin der Musiker, entspricht.[12] Als einer der allerersten Akte des Pontifikats des heiligen Pius X., der wenige Monate zuvor am 4. August 1903 gewählt worden war, gehört dieser Text zu den päpstlichen Dokumenten, die auf dem Gebiet des liturgischen Gesangs am dauerhaftesten gewirkt haben: Er legt die Kriterien — Heiligkeit, Güte der Form und Allgemeinheit — fest, die jede für den Gottesdienst bestimmte Musik erfüllen muss, und bekräftigt den Vorrang des Gregorianischen Chorals als höchstes Vorbild des sakralen Gesangs, eine Lehre, die spätere päpstliche Dekrete niemals in Frage gestellt haben.[13]

Die Wahl der Form Motu proprio für diesen Text ist bezeichnend: Pius X. antwortet auf kein Ersuchen eines Dikasteriums und keiner eingesetzten liturgischen Kommission — er verordnet unmittelbar, aus eigener Initiative, der Universalkirche eine musikalische Disziplin und begründet damit einen Gebrauch, den das 20. Jahrhundert weit über die Fragen des liturgischen Gesangs hinaus verallgemeinern wird.

Von einem punktuellen Disziplinartext zu einem dauerhaften Gebrauch

Tra le sollecitudini markiert eine entscheidende Wende in der Geschichte der Gattung: Mit beispielloser Breite begnügt sich ein Motu proprio nicht mehr damit, einem einzelnen Adressaten eine punktuelle Gunst zu gewähren, sondern legt eine allgemeine und verbindliche Disziplin für die Universalkirche fest, auf einem Gebiet — der liturgischen Musik —, das bis dahin von örtlichem Brauchtum und verstreuten diözesanen Anweisungen geregelt war. Der hundertste Jahrestag des Textes, 2003 gefeiert, gibt Anlass zu einem Chirograph Johannes Pauls II., der seine bleibende Tragweite unterstreicht[14] — ein Zeichen, dass die Kirche dieses Motu proprio auch ein Jahrhundert später noch als Referenztext betrachtet.

Formale Anatomie eines Motu proprio

Aufbau: lehrmäßige Präambel, normativer Verfügungsteil, Inkrafttreten

Ein zeitgenössisches Motu proprio folgt in der Regel einem dreiteiligen Aufbau, gut veranschaulicht durch Texte wie Summorum Pontificum oder Traditionis Custodes: eine Präambel, die Motive und lehrmäßigen oder pastoralen Zusammenhang der Entscheidung darlegt; einen normativen Verfügungsteil, gegliedert in nummerierte Artikel, die genaue Bestimmungen ändern oder einführen, mitunter unmittelbar Canones des Codex des Kanonischen Rechtes; und eine Inkrafttretensklausel, die das Datum festlegt, ab dem der Text Rechtswirkung entfaltet — Summorum Pontificum, am 7. Juli 2007 unterzeichnet und veröffentlicht, legt so ausdrücklich fest, es solle „volle und dauerhafte Geltung haben und vom 14. September dieses Jahres an“, dem Fest Kreuzerhöhung, befolgt werden.[15]

Motu proprio, erbetenes Reskript und Apostolisches Schreiben: drei nicht zu verwechselnde Begriffe

Drei Kategorien überschneiden sich, ohne zusammenzufallen. Das Reskript im allgemeinen Sinn des Canon 59 § 1 antwortet auf ein Ersuchen.[16] Das Motu proprio antwortet auf kein Ersuchen — der Papst ergreift die Initiative. Das Apostolische Schreiben wiederum bezeichnet eine literarische Form — ein päpstliches Schreiben —, das motu proprio abgefasst sein kann oder nicht: Mehrere der bedeutendsten Texte des Korpus, wie Apostolos Suos Johannes Pauls II. von 1998, präsentieren sich formal als „Apostolisches Schreiben in Form eines Motu proprio“[17] — die Benennung verbindet so die literarische Form (Apostolisches Schreiben) und den verfahrensmäßigen Ursprung (Motu proprio), wobei sich beide Klassifikationen nicht ausschließen.

Veröffentlichung: Acta Apostolicae Sedis und Rechtskraft

Wie die meisten bedeutenden päpstlichen Akte erlangt ein Motu proprio erst durch seine Veröffentlichung in den Acta Apostolicae Sedis (AAS), dem 1908 vom heiligen Pius X. eingerichteten Amtsblatt des Heiligen Stuhls, offizielle Gesetzeskraft — diese Veröffentlichung, und nicht die bloße Unterschrift des Papstes, gilt als gesetzliche Promulgation. Ad Tuendam Fidem zum Beispiel ist am 18. Mai 1998 unterzeichnet, aber erst am 1. Juli 1998 in AAS 90 (1998), Seiten 457 bis 461, veröffentlicht, um am 1. Oktober 1998 in Kraft zu treten — eine Frist von mehreren Monaten zwischen Unterzeichnung, amtlicher Veröffentlichung und Inkrafttreten, die den Episkopaten weltweit Zeit lässt, davon Kenntnis zu nehmen.[18]

Welche Autorität hat ein Motu proprio? Lehramtlicher und rechtlicher Status

Ein Regierungsakt, kein Lehraakt seiner Natur nach

Der Grad lehrmäßiger Zustimmung, den ein Motu proprio beansprucht, wird nicht durch die literarische Gattung selbst festgelegt, sondern durch den genauen Inhalt des Textes — exakt dieselbe Regel wie für Enzykliken oder Apostolische Konstitutionen.[19] Ein Motu proprio zur administrativen Neuordnung (ein Gericht, ein Dikasterium, ein vatikanisches Finanzstatut) beansprucht keine besondere lehrmäßige Zustimmung: Es ist ein Regierungsakt, Ausübung der Jurisdiktionsgewalt des Papstes über die Universalkirche, keine Unterweisung über Glaube oder Sitten. Umgekehrt kann ein Motu proprio in einzelnen Passagen eine Lehre formulieren oder präzisieren — so genau im Fall von Ad Tuendam Fidem.

📖 Siehe den ausführlichen Artikel — Die lehramtlichen Dokumente, zur vollständigen Darlegung der drei Grade lehrmäßiger Zustimmung (göttlicher und katholischer Glaube, feste und endgültige Anhänglichkeit, religiöser Gehorsam) und ihrer kanonischen Grundlage.

Kann ein Motu proprio das Dogma berühren? Der Fall Ad Tuendam Fidem (1998)

Der Inhalt bestimmt die lehrmäßige Tragweite. Bezugspunkte: Ad Tuendam Fidem (1998), Canones 750 und 752. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Das am 18. Mai 1998 unterzeichnete Motu proprio Ad Tuendam Fidem Johannes Pauls II. hat den ausdrücklichen Zweck, „den Glauben der katholischen Kirche gegen die von manchen Gläubigen formulierten Irrtümer zu verteidigen“, insbesondere von jenen, die sich den theologischen Disziplinen widmen.[20] Der Text fügt dem Canon 750 des Codex des Kanonischen Rechtes von 1983, der zunächst nur einen Absatz zählte, einen zweiten Absatz hinzu:

„Fest anzunehmen und festzuhalten ist aber auch im einzelnen alles, was vom Lehramt der Kirche bezüglich des Glaubens oder der Sitten endgültig vorgelegt wird.“ — Codex des Kanonischen Rechtes, Canon 750 § 2, hinzugefügt durch das Motu proprio Ad Tuendam Fidem Johannes Pauls II., 18. Mai 1998[21]

Dasselbe Motu proprio ändert Canon 1371, der nunmehr eine gerechte Strafe gegen den vorsieht, der eine verurteilte Lehre verbreitet oder eine Unterweisung, die unter diesen neuen Absatz 2 fällt, „hartnäckig zurückweist“.[22] Dieser Text veranschaulicht allein schon, warum die literarische Gattung niemals allein die lehrmäßige Tragweite eines Aktes bestimmt: Ein Motu proprio von kurzer Form und juristischer Faktur kann das Kirchenrecht unmittelbar in einer Frage ändern, die die Glaubensanhänglichkeit selbst berührt — was keine Enzyklika derselben Zeit mit derselben normativen Genauigkeit tut.

Motu proprio und Normenhierarchie: was es nicht vermag

Der bereits zitierte Canon 38 erinnert daran, dass ein Motu proprio, von welcher persönlichen Autorität es auch ausgeht, der allgemeinen Hierarchie der kanonischen Normen unterworfen bleibt: Es verletzt kein erworbenes Recht und widerspricht keinem bestehenden Gesetz oder Gewohnheitsrecht, außer mit ausdrücklicher derogierender Klausel.[23] Die Motu proprien, die den Codex unmittelbar ändern, gehören dagegen zum legislativen Register und nicht zum einzelnen Verwaltungsakt: Erst ihre Veröffentlichung in den Acta Apostolicae Sedis verleiht ihnen Gesetzeskraft, wie oben gezeigt. Ein Motu proprio kann auch durch seine bloße Form kein Dogma im Sinn der Konstitution Pastor Aeternus des Ersten Vatikanischen Konzils (18. Juli 1870) definieren: Keines der beiden seit dem 19. Jahrhundert verkündeten Mariendogmen — die Unbefleckte Empfängnis (1854) und die Aufnahme Mariens in den Himmel (1950) — wurde auf diesem Weg definiert, sondern jeweils durch eine Bulle und durch eine Apostolische Konstitution, die feierlichsten Formen der päpstlichen Dokumentenhierarchie.[24]

Das 20. Jahrhundert: Das Motu proprio wird zum ordentlichen Werkzeug der großen Reformen

Paul VI. und die Umsetzung des Zweiten Vatikanums: Apostolica Sollicitudo (1965)

Paul VI., Porträt von 1969. Fotografia Felici / Catholic News Service. Wikimedia Commons · Gemeinfrei (PD-Italien, PD-1996).

Mit Paul VI. wird das Motu proprio zum ordentlichen Instrument der konkreten Umsetzung der vom Zweiten Vatikanischen Konzil gewollten Reformen. Am 15. September 1965, mitten in der vierten Konzilssession, errichtet Paul VI. durch das Motu proprio Apostolica Sollicitudo die Bischofssynode als ständiges beratendes Organ beim Papst[25] — und gibt damit dem Ruf der dogmatischen Konstitution Lumen Gentium (21. November 1964) nach stärkerer Teilhabe der Bischöfe, cum Petro et sub Petro, an der Leitung der Universalkirche eine konkrete institutionelle Gestalt.[26] Die seitdem in regelmäßigen Abständen zu wechselnden Themen — Familie, Jugend, Amazonien, Synodalität selbst — versammelte Bischofssynode hat aus sich heraus keinen verbindlichen lehramtlichen Akt hervorgebracht: Erst ihre Schlussfolgerungen, vom Papst aufgegriffen und promulgiert, meist in Form eines nachsynodalen Apostolischen Schreibens, erlangen den Status eines lehramtlichen Dokuments.

📖 Siehe den ausführlichen Artikel — Die Apostolischen Schreiben, zur 1975 von Paul VI. begründeten nachsynodalen Gattung.

Ministeria Quaedam (1972): die Reform der niederen Weihen

Sieben Jahre später, am 15. August 1972, dem Hochfest Mariä Aufnahme in den Himmel, veröffentlicht Paul VI. das Motu proprio Ministeria Quaedam, das die Disziplin der ersten Tonsur, der niederen Weihen und des Subdiakonats in der lateinischen Kirche grundlegend reformiert.[27] Der Text schafft die vier traditionellen niederen Weihen — Ostiarier, Lektor, Exorzist, Akolyth — sowie den Subdiakonat ab und setzt an ihre Stelle zwei den Bedürfnissen der Zeit angepasste laikale Dienste: Lektorat und Akolythat, nunmehr zugänglich für bewährte laikale Männer und nicht mehr allein den Weihekandidaten vorbehalten.[28] Die Reform tritt am 1. Januar 1973 in Kraft.[29] Dieses Motu proprio, dessen fünfzigster Jahrestag 2022 von Franziskus begangen wurde,[30] veranschaulicht die Verlagerung der Gattung hin zur dauerhaften institutionellen Reform, weit über ihren ursprünglichen Gebrauch als punktuelle Gunst hinaus.

Johannes Paul II.: Apostolos Suos (1998) und die Natur der Bischofskonferenzen

Johannes Paul II. am 21. Mai 1984. Präsidentschaft der Italienischen Republik — Quirinale.it. Wikimedia Commons · Wiederverwendung mit Namensnennung gestattet.

Drei Tage nach Ad Tuendam Fidem, am 21. Mai 1998, veröffentlicht Johannes Paul II. das Apostolische Schreiben in Form eines Motu proprio Apostolos Suos, das die theologische und rechtliche Natur der Bischofskonferenzen präzisiert — eines vom Zweiten Vatikanum errichteten Organs, dessen genauer lehrmäßiger Status, zwischen bloßer Verwaltungsstruktur und echtem Subjekt kollegialer Lehre, seit dem Konzil umstritten blieb.[31] Der Text legt insbesondere fest, dass eine lehrmäßige Erklärung einer Bischofskonferenz, um echte lehramtliche Autorität zu beanspruchen, entweder einstimmig von den Mitgliedern gebilligt sein muss oder mit Zweidrittelmehrheit bei recognitio des Apostolischen Stuhls[32] — eine Bedingung, die die Autorität einer Bischofskonferenz deutlich von der eigenen Autorität jedes Diözesanbischofs oder des päpstlichen Lehramts selbst unterscheidet.

Das 21. Jahrhundert: die alte Liturgie zwischen Öffnung und Einschränkung

Summorum Pontificum (2007): Das Messbuch von 1962 wird „außerordentliche Form“

Benedikt XVI. am 10. Mai 2007. Fabio Pozzebom / Agência Brasil. Wikimedia Commons · CC BY 3.0 BR.

Am 7. Juli 2007 veröffentlicht Benedikt XVI. das Motu proprio Summorum Pontificum, dessen Artikel 1 den Leitgrundsatz aufstellt:

„Das vom Papst Paul VI. promulgierte Römische Messbuch ist die ordentliche Ausdrucksform der Lex orandi der katholischen Kirche des lateinischen Ritus. Das vom heiligen Papst Pius V. promulgierte und vom seligen Johannes XXIII. neu herausgegebene Römische Messbuch ist hingegen als außerordentliche Ausdrucksform derselben Lex orandi der Kirche anzusehen.“ — Benedikt XVI., Motu proprio Summorum Pontificum, Art. 1, 7. Juli 2007[33]

Der Text präzisiert, es sei „folglich erlaubt, das heilige Messopfer nach der vom seligen Johannes XXIII. 1962 promulgierten und niemals abgeschafften typischen Ausgabe des Römischen Messbuchs als außerordentliche Form der Liturgie der Kirche zu feiern“.[34] Begleitet von einem erläuternden Schreiben an die Bischöfe weltweit vom selben Tag, tritt das Motu proprio am 14. September 2007, dem Fest Kreuzerhöhung, in Kraft.[35] Diese Reform, die die Zugangsbedingungen zur Liturgie vor 1970 gegenüber dem restriktiven, 1988 von Johannes Paul II. gewährten Indult erheblich erweitert, bleibt eines der meistkommentierten Motu proprien des Pontifikats Benedikts XVI.

Traditionis Custodes (2021): die von Franziskus gewollte Einschränkung

Franziskus am 18. März 2013. Casa Rosada, Präsidentschaft der Argentinischen Nation. Wikimedia Commons · CC BY-SA 2.0.

Vierzehn Jahre später, am 16. Juli 2021, veröffentlicht Franziskus das Motu proprio Traditionis Custodes, das die Logik von Summorum Pontificum umkehrt. Artikel 1 erklärt:

„Die von den heiligen Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. promulgierten liturgischen Bücher sind in Übereinstimmung mit den Dekreten des Zweiten Vatikanischen Konzils der einzige Ausdruck der Lex orandi des Römischen Ritus.“ — Papst Franziskus, Motu proprio Traditionis Custodes, Art. 1, 16. Juli 2021[36]

Der Text überträgt den Diözesanbischöfen — und nicht mehr einem automatischen allgemeinen Rahmen — die Verantwortung, den Gebrauch des Messbuchs von 1962 in ihrer Diözese zu regeln, und schränkt damit die vierzehn Jahre zuvor von Benedikt XVI. erweiterten Bedingungen ein.[37] Ein Begleitschreiben an die Bischöfe weltweit, am selben Tag veröffentlicht, legt die pastoralen Motive dar — die liturgische Einheit des kirchlichen Leibes um die aus der Konzilsreform hervorgegangenen Bücher zu wahren. Diese je nach Diözese unterschiedlich aufgenommene Einschränkung zeigt, wie sehr zwei Motu proprien im Abstand weniger Jahre ein und dieselbe liturgische Disziplin grundlegend neu ausrichten können — ohne dass einer der beiden Texte darum eine Glaubenswahrheit definierte, die die päpstliche Unfehlbarkeit beanspruchte.

Die Kirchenleitung per Motu proprio reformieren: Rechtsprechung, Missbrauch, Dienste

Mitis Iudex Dominus Iesus (2015): Ehenichtigkeitsverfahren vereinfachen

Die Verfahrensreform von 2015. Bezugspunkt: Mitis Iudex Dominus Iesus. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Am 15. August 2015, veröffentlicht am darauffolgenden 8. September, promulgiert Franziskus das Motu proprio Mitis Iudex Dominus Iesus, das die Canones des Codex des Kanonischen Rechtes über die Ehenichtigkeitsverfahren reformiert.[38] Die Reform, die einem von den Bischöfen auf der außerordentlichen Familiensynode von 2014 geäußerten Wunsch entspricht, ermöglicht fortan, dass das Verfahren in der Diözese des Wohnsitzes der einen oder anderen Partei geführt wird — und nicht mehr nur in der Diözese der geschlossenen Ehe oder des Wohnsitzes des Beklagten —, und eröffnet qualifizierten kirchenrechtlichen Laienrichtern eine verstärkte Rolle in den kirchlichen Gerichten, ohne die beständige Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der gültigen und vollzogenen sakramentalen Ehe im Geringsten anzutasten.[39] Ein paralleler Text, Mitis et Misericors Iesus, am selben Tag veröffentlicht, wendet eine entsprechende Reform auf das Recht der katholischen Ostkirchen an.

Vos estis lux mundi (2019): die verpflichtende Missbrauchsmeldung

Veröffentlicht am 7. Mai 2019 — wenige Wochen nach dem im Februar desselben Jahres im Vatikan einberufenen Gipfel zum Schutz Minderjähriger —, eröffnet das Motu proprio Vos estis lux mundi mit einem unmittelbaren Evangelienbezug:

„Ihr seid das Licht der Welt. Eine Stadt, die auf einem Berg liegt, kann nicht verborgen bleiben.“ — Matthäus 5, 14, zitiert zu Beginn des Motu proprio Vos estis lux mundi, Papst Franziskus, 7. Mai 2019[40]

Der Text führt erstmals eine kanonische Meldepflicht ein, die Kleriker und Ordensleute trifft, die von sexuellem Missbrauch, dessen Vertuschung oder der Behinderung ziviler oder kanonischer Untersuchungen Kenntnis haben, und organisiert ein eigenes Verfahren, um gegen Bischöfe und Ordensobere selbst zu ermitteln, die solcher Taten oder ihrer Vertuschung verdächtigt werden.[41] Der zunächst für drei Jahre versuchsweise erlassene Text wurde durch ein Motu proprio vom 25. März 2023 revidiert und endgültig gemacht, das seinen Anwendungsbereich erweitert und präzisiert.[42]

Magnum Principium (2017): Wer hat das letzte Wort bei den liturgischen Übersetzungen?

Am 3. September 2017 veröffentlicht Franziskus das Motu proprio Magnum Principium, das Canon 838 des Codex des Kanonischen Rechtes über die Zuständigkeit für die liturgischen Übersetzungen ändert.[43] Der Text definiert das Gleichgewicht zwischen den örtlichen Bischofskonferenzen, fortan beauftragt, die Übersetzungen in ihre eigene Sprache getreu vorzubereiten und zu approbieren, und dem Apostolischen Stuhl neu, der eine Rolle der recognitio behält — die römische Prüfung, die in die Approbation mündet — statt einer vorherigen systematischen Detailrevision, und kehrt damit die durch die Instruktion Liturgiam Authenticam von 2001 eingeführte Zentralisierung teilweise um.

Spiritus Domini und Antiquum Ministerium (2021): der Zugang der Laien zu den eingesetzten Diensten

Am 10. Januar 2021 ändert das Motu proprio Spiritus Domini Canon 230 § 1 des Codex des Kanonischen Rechtes, um ausdrücklich Frauen — und nicht mehr nur Männern — den Zugang zu den eingesetzten Diensten des Lektors und des Akolythen zu öffnen, eben jenen, die 1972 durch Ministeria Quaedam geschaffen wurden.[44] Vier Monate später, am 10. Mai 2021, errichtet das Motu proprio Antiquum Ministerium einen dritten ständigen laikalen Dienst, den des Katechisten, und erkennt durch einen formalen Akt des Lehramts eine Funktion an, die Laien seit den Anfängen der missionarischen Evangelisierung faktisch ausüben.[45] Diese beiden Texte veranschaulichen, wie ein und dieselbe Rechtsgattung — das Motu proprio — unter ein und demselben Pontifikat zugleich großen Disziplinarreformen (Zugang der Frauen zu einem eingesetzten Dienst) und neuen institutionellen Schöpfungen (dem Dienst des Katechisten) dient.

Ein nützliches Gegenbeispiel: Pascite Gregem Dei ist kein Motu proprio

Ein Vokabelpunkt verdient Klärung, so häufig die Verwechslung in der allgemeinen Presse ist: Die vollständige Neufassung des VI. Buches des Codex des Kanonischen Rechtes — des kanonischen Strafrechts —, promulgiert am 23. Mai 2021 und am darauffolgenden 8. Dezember in Kraft getreten, geht nicht aus einem Motu proprio hervor, sondern aus einer Apostolischen Konstitution mit dem Titel Pascite Gregem Dei.[46] Die Unterscheidung ist kein technisches Detail: Die Apostolische Konstitution ist eine feierlichere Form als das Motu proprio, vorbehalten den feierlichsten Regierungsakten — was die Wahl dieser Form für eine Reform erklärt, die das gesamte Strafrecht der lateinischen Kirche betrifft, statt der schnelleren und gebräuchlicheren Form des Motu proprio.

📖 Siehe den ausführlichen Artikel — Die Apostolischen Konstitutionen, zur Spitze der päpstlichen Dokumentenhierarchie und zur genauen Abgrenzung vom Motu proprio.

Ein ordentlich gewordenes Instrument: die Dichte der Gattung seit dem Zweiten Vatikanum

Fünf datierte Beispiele, ohne statistische Auszählung der Pontifikate. Bezugspunkte: die Texte der folgenden Tabelle. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Die auf der Website des Heiligen Stuhls veröffentlichte offizielle Zählung für das alleinige Pontifikat von Papst Franziskus verzeichnet mehrere Dutzend Motu proprien zwischen 2013 und 2024, die ebenso die Leitung des Staates der Vatikanstadt (finanzielle Transparenz, Kampf gegen Geldwäsche, Justizreform) wie die Leitung der Universalkirche (Eherecht, laikale Dienste, Liturgie, Schutz Minderjähriger) betreffen.[47] Dieses Volumen, ohne jedes Verhältnis zum eingeschränkten und punktuellen Gebrauch der Gattung vor dem 20. Jahrhundert, bestätigt die oben beschriebene Wende: Das Motu proprio ist seit Paul VI. zum ordentlichen Instrument geworden, durch das ein Papst unmittelbar über Disziplin und Organisation der Kirche legiferiert, während die feierlicheren Formen — Apostolische Konstitution, Enzyklika — den lehrmäßig oder institutionell am stärksten verpflichtenden Akten vorbehalten bleiben.

Die folgende Tabelle verortet einige bedeutende Motu proprien der letzten sechzig Jahre nach ihrem Hauptgegenstand:

Motu proprioPapstDatumHauptgegenstand
Tra le sollecitudiniHl. Pius X.22. November 1903Reform der Kirchenmusik, Vorrang des Gregorianischen Chorals
Apostolica SollicitudoPaul VI.15. September 1965Errichtung der Bischofssynode
Ministeria QuaedamPaul VI.15. August 1972Abschaffung der niederen Weihen, Schaffung der Dienste des Lektors und des Akolythen
Ad Tuendam FidemJohannes Paul II.18. Mai 1998Hinzufügung von Canon 750 § 2 und Änderung von Canon 1371 über die endgültigen Wahrheiten
Summorum PontificumBenedikt XVI.7. Juli 2007Erweiterung des Gebrauchs des Römischen Messbuchs von 1962
Mitis Iudex Dominus IesusFranziskus15. August 2015Reform der Ehenichtigkeitsverfahren
Magnum PrincipiumFranziskus3. September 2017Zuständigkeit der Bischofskonferenzen für die liturgischen Übersetzungen
Vos estis lux mundiFranziskus7. Mai 2019 (revidiert 2023)Verpflichtende Missbrauchsmeldung, Untersuchungen gegen Bischöfe
Spiritus DominiFranziskus10. Januar 2021Zugang der Frauen zu den eingesetzten Diensten des Lektors und des Akolythen
Antiquum MinisteriumFranziskus10. Mai 2021Errichtung des laikalen Dienstes des Katechisten
Traditionis CustodesFranziskus16. Juli 2021Einschränkung des Gebrauchs des Messbuchs von 1962

Das Motu proprio von den anderen Gattungen päpstlicher Dokumente unterscheiden

Lesehilfen zu den Dokumentengattungen, ohne automatische Autoritätsskala. Siehe die Nachbarartikel und Pascite Gregem Dei (2021). Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Das Motu proprio ist nur eine Gattung unter den rund zehn Akten, die der Heilige Stuhl hervorbringen kann, und seine lehrmäßige Tragweite lässt sich niemals aus seinem bloßen Namen ableiten. Drei benachbarte Gattungen, deren jede in einem eigenen Ignispedia-Artikel behandelt wird, verdienen eine kurze Abgrenzung.

Die Apostolische Konstitution ist die feierlichste Form: Sie dient — nicht das Motu proprio — den feierlichsten Regierungsakten: dogmatischen Definitionen, der Promulgation von Rechtsbüchern, bedeutenden institutionellen Neuordnungen wie der Neufassung des VI. Buches durch Pascite Gregem Dei.

📖 Siehe den ausführlichen Artikel — Die Apostolischen Konstitutionen, zur Spitze der päpstlichen Dokumentenhierarchie.

Die Enzyklika wiederum ist ein Rundschreiben an den universalen Episkopat und die Gläubigen, das eine lehrmäßige, sittliche oder soziale Unterweisung darlegt — ein Register der Darlegung und Überzeugung, verschieden vom normativen und verfahrensmäßigen Register des Motu proprio.

📖 Siehe den ausführlichen Artikel — Die Enzykliken, zur Geschichte der Gattung von Benedikt XIV. 1740 bis Laudato Si' 2015.

Das Apostolische Schreiben schließlich ermutigt die Gläubigen zu einer Praxis oder führt die Arbeiten einer Bischofssynode fort — ebenjener, die 1965 durch das Motu proprio Apostolica Sollicitudo errichtet wurde —, ohne denselben unmittelbar normativen Anspruch zu erheben wie ein Motu proprio, das den Codex des Kanonischen Rechtes ändert.

📖 Siehe den ausführlichen Artikel — Die Apostolischen Schreiben, zur 1975 von Paul VI. begründeten nachsynodalen Gattung.

Für die vollständige Kartographie aller päpstlichen und kurialen Akte — Bullen, Breven, Dekrete, Instruktionen, Erklärungen, Notifikationen — bleibt der Hub-Artikel der Familie der vollständigste Einstieg.

📖 Siehe den ausführlichen Artikel — Die lehramtlichen Dokumente, zur vollständigen Typologie aller päpstlichen und kurialen Akte und ihren jeweiligen Autoritätsgraden.

Chronologie: fünf Jahrhunderte Motu proprio, von 1484 bis 2021

  1. 1484
    Erstes Motu proprio der Geschichte

    Innozenz VIII. promulgiert das erste bekannte Dokument mit der Klausel motu proprio, „aus eigenem Antrieb“.[48]

  2. 22. November 1903
    Tra le sollecitudini

    Der heilige Pius X. reformiert die Kirchenmusik und bekräftigt den Vorrang des Gregorianischen Chorals, am Fest der heiligen Cäcilia.[49]

  3. 15. September 1965
    Apostolica Sollicitudo

    Paul VI. errichtet die Bischofssynode als ständiges beratendes Organ, in der Verlängerung von Lumen Gentium.[50]

  4. 15. August 1972
    Ministeria Quaedam

    Paul VI. schafft die niederen Weihen und den Subdiakonat ab und errichtet die laikalen Dienste des Lektors und des Akolythen.[51]

  5. 18. Mai 1998
    Ad Tuendam Fidem

    Johannes Paul II. fügt Canon 750 § 2 über die vom Lehramt endgültig vorgelegten Wahrheiten hinzu.[52]

  6. 21. Mai 1998
    Apostolos Suos

    Johannes Paul II. präzisiert die theologische und rechtliche Natur der Bischofskonferenzen.[53]

  7. 7. Juli 2007
    Summorum Pontificum

    Benedikt XVI. erweitert den Gebrauch des Römischen Messbuchs von 1962 als „außerordentliche Form“ der Liturgie.[54]

  8. 15. August 2015
    Mitis Iudex Dominus Iesus

    Franziskus reformiert die Ehenichtigkeitsverfahren, ohne die Unauflöslichkeit des sakramentalen Bandes anzutasten.[55]

  9. 3. September 2017
    Magnum Principium

    Franziskus überträgt den Bischofskonferenzen die Vorbereitung der liturgischen Übersetzungen, unter römischer Bestätigung.[56]

  10. 7. Mai 2019
    Vos estis lux mundi

    Franziskus führt die kanonische Pflicht zur Meldung sexuellen Missbrauchs und die Untersuchungsverfahren gegen Bischöfe ein.[57]

  11. 10. Januar 2021
    Spiritus Domini

    Franziskus öffnet Frauen offiziell die eingesetzten Dienste des Lektors und des Akolythen.[58]

  12. 10. Mai 2021
    Antiquum Ministerium

    Franziskus errichtet den ständigen laikalen Dienst des Katechisten.[59]

  13. 16. Juli 2021
    Traditionis Custodes

    Franziskus schränkt den Gebrauch des Messbuchs von 1962 ein und überträgt seine Regelung den Diözesanbischöfen.[60]

Dieses Panorama endet am 16. Juli 2021 (Traditionis Custodes), unter dem Pontifikat von Franziskus: Der regierende Papst ist Leo XIV., gewählt am 8. Mai 2025.[61] Die Gattung selbst setzt sich unter dem neuen Pontifikat fort — auch Leo XIV. legiferiert per Motu proprio, etwa über die Zusammensetzung der Päpstlichen Kommission für den Staat der Vatikanstadt, am 19. November 2025.[62] Die beiden oben vorgestellten sensibelsten Texte bleiben in Kraft: Traditionis Custodes wurde nicht aufgehoben — im November 2025 ließ der Apostolische Nuntius in Großbritannien die Bischöfe wissen, dass Leo XIV. seine Aufhebung nicht vorsehe[63] — und Vos estis lux mundi, in seiner Fassung vom 25. März 2023 mit Inkrafttreten am 30. April 2023 endgültig gemacht, bleibt die für die Missbrauchsmeldung geltende Norm[64].

Wie soll ein Katholik ein Motu proprio aufnehmen?

Thematische Zusammenfassung der in diesem Artikel vorgestellten Texte. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Die Aufnahme eines Motu proprio durch den Gläubigen hängt, wie bei jedem päpstlichen Dokument, von seinem genauen Inhalt ab und nicht von seiner bloßen literarischen Form. Beschränkt sich ein Motu proprio auf die Neuordnung einer Verwaltungsstruktur — ein Gericht, ein Dikasterium, eine vatikanische Finanzzuständigkeit —, so gehört es zur Leitungsgewalt des Papstes und verlangt einen gewöhnlichen disziplinären Gehorsam, ohne ein besonderes theologisches Urteil des Gläubigen zu beanspruchen. Präzisiert oder ändert es unmittelbar eine Norm, die die Lehre berührt — der Fall von Ad Tuendam Fidem — oder eine sensible sakramentale Disziplin — der Fall der liturgischen oder eherechtlichen Reformen —, so gilt der religiöse Gehorsam des Verstandes und des Willens gegenüber dem authentischen Lehramt, mit denselben Worten wie für jede rechtmäßig promulgierte Norm des kanonischen Rechts.[65]

Die Geschichte der Gattung — von der unter Innozenz VIII. 1484 gewährten punktuellen Gunst bis zu den großen Gesetzes- und Disziplinarreformen des 21. Jahrhunderts — zeigt eine grundlegende Kontinuität hinter der Vielfalt der Verwendungen: In jedem Fall übt der Papst kraft des Primats, den ihm das Erste und das Zweite Vatikanische Konzil anerkennen, persönlich und unmittelbar seine Jurisdiktionsgewalt über die Universalkirche aus, ohne verpflichtenden Mittler und ohne vorheriges Ersuchen — was seit fünf Jahrhunderten das Wesen des Motu proprio ausmacht.

Weiterführend

Anmerkungen und Quellen

  1. Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 38.

    1 8 9 23
  2. A. MacErlean, Art. „Motu Proprio“, The Catholic Encyclopedia, Bd. 10, Robert Appleton Company, New York, 1911. Volltext auf newadvent.org.

    2 4 5 6 10 11 48
  3. A. MacErlean, Art. „Motu Proprio“, The Catholic Encyclopedia, Bd. 10, Robert Appleton Company, New York, 1911. Englischer Originaltext: „The name given to certain papal rescripts on account of the clause motu proprio (of his own accord) used in the document.“ Volltext auf newadvent.org.

    3
  4. Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 59 § 1.

    7 16
  5. Hl. Pius X., Motu proprio Tra le sollecitudini (Inter pastoralis officii sollicitudines), 22. November 1903, über die Kirchenmusik: Kriterien der Heiligkeit, der Güte der Form und der Allgemeinheit, Vorrang des Gregorianischen Chorals.

    12 13 49
  6. Johannes Paul II., Chirograph zum hundertsten Jahrestag des Motu proprio Tra le sollecitudini, 22. November 2003.

    14
  7. Benedikt XVI., Motu proprio Summorum Pontificum, 7. Juli 2007, Inkrafttreten am 14. September 2007, Fest Kreuzerhöhung. Deutscher Volltext auf vatican.va.

    15 35
  8. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben in Form eines Motu proprio Apostolos Suos, 21. Mai 1998, über die theologische und rechtliche Natur der Bischofskonferenzen. Text auf vatican.va.

    17 31 32 53
  9. Johannes Paul II., Motu proprio Ad Tuendam Fidem, unterzeichnet am 18. Mai 1998, veröffentlicht am 1. Juli 1998, Acta Apostolicae Sedis 90 (1998), S. 457–461, in Kraft getreten am 1. Oktober 1998.

    18
  10. Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 749 § 3: „Keine Lehre gilt als unfehlbar definiert, wenn dies nicht offenkundig feststeht.“

    19
  11. Johannes Paul II., Motu proprio Ad Tuendam Fidem, 18. Mai 1998. Deutscher Text auf vatican.va: „Um den Glauben der katholischen Kirche gegen die von manchen Gläubigen formulierten Irrtümer zu verteidigen.“

    20 52
  12. Johannes Paul II., Motu proprio Ad Tuendam Fidem, 18. Mai 1998, das Canon 750 § 2 hinzufügt und Canon 1371 § 1 des Codex des Kanonischen Rechtes von 1983 ändert. Deutscher Text auf vatican.va.

    21 22
  13. Erstes Vatikanisches Konzil, dogmatische Konstitution Pastor Aeternus, Kap. 4, 18. Juli 1870, über die kumulativen Bedingungen einer päpstlichen Definition ex cathedra. Text auf vatican.va.

    24
  14. Paul VI., Motu proprio Apostolica Sollicitudo, 15. September 1965, das die Bischofssynode als ständiges beratendes Organ beim Papst errichtet. Text auf vatican.va.

    25 50
  15. Zweites Vatikanisches Konzil, dogmatische Konstitution Lumen Gentium, Nr. 22–23, 21. November 1964, über die bischöfliche Kollegialität, ausgeübt cum Petro et sub Petro.

    26
  16. Paul VI., Motu proprio Ministeria Quaedam, 15. August 1972, das die Disziplin der ersten Tonsur, der niederen Weihen und des Subdiakonats in der lateinischen Kirche reformiert; Inkrafttreten am 1. Januar 1973.

    27 28 29 51
  17. Papst Franziskus, Botschaft zum fünfzigsten Jahrestag des Motu proprio Ministeria Quaedam des heiligen Paul VI., 15. August 2022. Text auf vatican.va.

    30
  18. Benedikt XVI., Motu proprio Summorum Pontificum, Art. 1, 7. Juli 2007. Deutscher Volltext auf vatican.va.

    33 34 54
  19. Papst Franziskus, Motu proprio Traditionis Custodes, Art. 1, 16. Juli 2021. Deutscher Volltext auf vatican.va.

    36 37 60
  20. Papst Franziskus, Motu proprio Mitis Iudex Dominus Iesus, 15. August 2015, veröffentlicht am 8. September 2015, das die Canones des Codex des Kanonischen Rechtes über die Ehenichtigkeitsverfahren reformiert. Text auf vatican.va.

    38 39 55
  21. Papst Franziskus, Motu proprio Vos estis lux mundi, 7. Mai 2019, das die Pflicht für Kleriker und Ordensleute einführt, Fälle sexuellen Missbrauchs zu melden, und die Untersuchungen gegen Bischöfe organisiert. Deutscher Text auf vatican.va.

    40 41 57
  22. Papst Franziskus, Motu proprio Vos estis lux mundi (aktualisierter Text), 25. März 2023, das die Normen von 2019 revidiert und verstetigt. Deutscher Text auf vatican.va.

    42
  23. Papst Franziskus, Motu proprio Magnum Principium, 3. September 2017, das Canon 838 des Codex des Kanonischen Rechtes über die Zuständigkeit der Bischofskonferenzen für die liturgischen Übersetzungen ändert. Text auf vatican.va.

    43 56
  24. Papst Franziskus, Motu proprio Spiritus Domini, 10. Januar 2021, das Canon 230 § 1 ändert, um Frauen den Zugang zu den eingesetzten Diensten des Lektors und des Akolythen zu öffnen. Text auf vatican.va.

    44 58
  25. Papst Franziskus, Motu proprio Antiquum Ministerium, 10. Mai 2021, das den laikalen Dienst des Katechisten errichtet. Text auf vatican.va.

    45 59
  26. Papst Franziskus, Apostolische Konstitution Pascite Gregem Dei, 23. Mai 2021, die das neue VI. Buch (Strafrecht) des Codex des Kanonischen Rechtes promulgiert; Inkrafttreten am 8. Dezember 2021. Text auf vatican.va. Es handelt sich um eine Apostolische Konstitution, nicht um ein Motu proprio, trotz häufiger Verwechslung in der allgemeinen Presse.

    46
  27. Heiliger Stuhl, chronologische Liste der Motu proprien von Papst Franziskus, vatican.va, Rubrik „Motu Proprio“, abgerufen 2026.

    47
  28. Wahl von Papst Leo XIV. (Kardinal Robert Francis Prevost) zum 267. Nachfolger des heiligen Petrus, am 8. Mai 2025. Siehe EWTN Vatican, „Habemus papam! Cardinal Robert Prevost elected as Pope Leo XIV“, 8. Mai 2025, und die Mitteilung des US-Außenministeriums, „On the election of His Holiness Pope Leo XIV“, 8. Mai 2025 (französischer Text).

    61
  29. Papst Leo XIV., Apostolisches Schreiben in Form eines Motu proprio über die Zusammensetzung und den Vorsitz der Päpstlichen Kommission für den Staat der Vatikanstadt, 19. November 2025. Text auf vatican.va (Seite verifiziert am 5. Oktober 2026).

    62
  30. Erzbischof Miguel Maury Buendía, Apostolischer Nuntius in Großbritannien, an die vom 10. bis 13. November 2025 zur Vollversammlung versammelten Bischöfe von England und Wales: Der Papst sieht keine Aufhebung von Traditionis Custodes vor; Bischöfen, die darum bitten, können erneuerbare zweijährige Ausnahmen gewährt werden. Berichtet von Catholic Culture („Pope will allow bishops to extend permission for traditional liturgy“, November 2025) und der Agentur CNA via National Catholic Register („Did leak in England suggest broader shift in Vatican policy on the Latin Mass?“, 4. Dezember 2025).

    63
  31. Vatican News, „Pope confirms Vos estis lux mundi procedures against abuse“, 25. März 2023: aktualisierte Fassung des Motu proprio, Inkrafttreten am 30. April 2023, die die Fassung vom Mai 2019 ersetzt. Kein späterer auf vatican.va veröffentlichter Akt hat sie aufgehoben.

    64
  32. Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 752, über den religiösen Gehorsam des Verstandes und des Willens gegenüber dem authentischen, nicht endgültigen Lehramt.

    65