Das Dikasterium für die Gesetzestexte (lateinisch: Dicasterium de Legum Textibus) ist seit dem 5. Juni 2022 das Organ der Römischen Kurie, das mit der authentischen Interpretation des Rechts der katholischen Kirche — sowohl der lateinischen Kirche als auch der katholischen Ostkirchen — sowie mit der Förderung seiner Kenntnis und seiner korrekten Anwendung betraut ist[1]. Unter seinem heutigen Namen wurde es durch die Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium von Papst Franziskus errichtet; es ist der unmittelbare Erbe einer Reihe römischer Einrichtungen, die seit mehr als einem Jahrhundert darüber wachen, dass das Kirchenrecht ein kohärentes, aktualisiertes und getreu angewandtes Instrument im Dienst des Heils der Seelen bleibt.
Seine Aufgabe ist einzigartig in der gesamten Römischen Kurie: Während andere Dikasterien pastorale Bereiche leiten (den Klerus, die Bischöfe, die Laien, das geweihte Leben) und Gerichte über Einzelfälle urteilen (die Römische Rota, die Apostolische Signatur), regiert das Dikasterium für die Gesetzestexte weder noch richtet es — es sagt mit Autorität, was das Gesetz der Kirche bedeutet, wenn ein Zweifel an seinem Sinn aufkommt, und es schlägt dem Papst die notwendigen Korrekturen vor, wenn das Recht Lücken aufweist oder aktualisiert werden muss[2]. Diese Aufgabe der authentischen Interpretation, die das Kirchenrecht selbst dem Gesetzgeber oder demjenigen vorbehält, dem er diese Vollmacht übertragen hat, macht es zu einem der technischsten und am wenigsten bekannten Rädchen der zentralen Leitung der Kirche, zugleich aber zu einem der entscheidendsten für die Einheit und Kohärenz des kirchlichen Lebens weltweit[3].
Das Dikasterium dient heute dem Papst, den Einrichtungen der Kurie, den Diözesan- und Eparchialbischöfen, den Bischofskonferenzen, den hierarchischen Strukturen der Ostkirchen sowie den höheren Oberen der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens päpstlichen Rechts[4]. Sein bedeutendstes normatives Werk des letzten Vierteljahrhunderts ist die vollständige Überarbeitung des VI. Buches des Kodex des kanonischen Rechts über die Strafsanktionen, eine Arbeit, die 2007 unter Benedikt XVI. begonnen und 2021 von Papst Franziskus mit der Apostolischen Konstitution Pascite Gregem Dei vollendet wurde.
Seit dem 25. März 2026 wird das Dikasterium von Msgr. Anthony Randazzo geleitet, dem von Papst Leo XIV. ernannten australischen Erzbischof — dem ersten aus Ozeanien stammenden Prälaten an der Spitze dieser hundertjährigen Institution[5]. Er folgt auf Msgr. Filippo Iannone, Präfekt von 2018 bis 2025, der inzwischen an die Spitze des Dikasteriums für die Bischöfe berufen wurde[6].
Eine einzigartige Zuständigkeit in der Leitung der Kirche
Was das Dikasterium heute abdeckt
Artikel 175 §1 von Praedicate Evangelium legt den Grundauftrag des Dikasteriums fest:
« [Das Dikasterium] fördert und verbreitet in der Kirche die Kenntnis und die Rezeption des Kirchenrechts der lateinischen Kirche und der Ostkirchen [und] leistet auch Unterstützung für dessen korrekte Anwendung. » — Papst Franziskus, Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium, Art. 175 §1[7]
Der folgende Absatz präzisiert, an wen sich dieser Dienst richtet: den Römischen Papst selbst, die Einrichtungen und Ämter der Kurie, die Diözesan- und Eparchialbischöfe, die Bischofskonferenzen, die hierarchischen Strukturen der Ostkirchen sowie die höchsten Leiter der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens päpstlichen Rechts[8]. Zur Erfüllung dieser Aufgabe stützt sich das Dikasterium auf die Mitarbeit von Kanonisten aus verschiedenen Kulturen und Kontinenten und stellt so sicher, dass die Auslegung des universalen Rechts der Kirche niemals Sache einer einzigen regionalen Rechtsschule ist[9].
Dieser allgemeine Auftrag entfaltet sich konkret in vier großen Aufgaben, die in den Artikeln 176 bis 182 der Konstitution verteilt sind:
- Die authentische Interpretation der universalen Gesetze der Kirche (Art. 176);
- Die Gesetzesvorschläge an den Heiligen Vater, um Lücken im Recht zu schließen oder es zu aktualisieren (Art. 178);
- Die normative Unterstützung der anderen Dikasterien und kurialen Einrichtungen bei der Abfassung von Dekreten, Instruktionen und normativen Texten (Art. 179);
- Die Konformitätskontrolle der allgemeinen Dekrete der Plenarkonzilien, der Bischofskonferenzen und der hierarchischen Strukturen der Ostkirchen sowie die Prüfung, auf Antrag, der Übereinstimmung des Partikularrechts mit dem Universalrecht (Art. 180–181)[10].
Zu diesen vier Aufgaben kommt eine weiter gefasste, aber ebenso reale Mission hinzu: die akademische Förderung des Kirchenrechts durch die Organisation interdikasterieller Sitzungen und Kongresse, die Unterstützung internationaler und nationaler Kanonistenvereinigungen sowie die Überwachung der korrekten kanonischen Praxis, wobei das Dikasterium das Auftreten illegitimer Praktiken den zuständigen Autoritäten melden und Lösungen vorschlagen soll (Art. 182)[11].
Zwei getrennte Wege: authentisch interpretieren oder schlicht klären
Das Kirchenrecht unterscheidet sorgfältig zwei Vorgänge, die die Alltagssprache oft verwechselt. Einerseits die authentische Interpretation im eigentlichen Sinne:
« Der Gesetzgeber interpretiert die Gesetze authentisch, ebenso derjenige, dem er die Vollmacht übertragen hat, sie authentisch zu interpretieren. » — Kodex des kanonischen Rechts von 1983, Canon 16 §1[12]
Eine authentische Interpretation in Gesetzesform hat dieselbe Kraft wie das Gesetz selbst und muss promulgiert werden; beschränkt sie sich darauf, den Sinn bereits sicherer Begriffe zu erklären, wirkt sie rückwirkend; schränkt sie ein zweifelhaftes Gesetz ein, erweitert oder erläutert sie es, so wirkt sie nicht rückwirkend (Canon 16 §2)[13]. Es ist diese Autorität — vom Papst, dem obersten Gesetzgeber der Universalkirche, übertragen —, die das Dikasterium ausübt, wenn es eine authentische Interpretation formuliert, die stets vom Römischen Papst in spezifischer Form bestätigt werden muss, nach Anhörung der für die geprüfte Materie zuständigen kurialen Einrichtungen bei den wichtigsten Fragen[14].
Andererseits kann das Dikasterium, wenn ein Rechtszweifel vorliegt, ohne dass eine authentische Interpretation im eigentlichen Sinne erforderlich ist, zweckmäßige Klärungen in Form von Erklärungen oder erläuternden Notizen zum Sinn der Normen anbieten, wobei es den Kriterien folgt, die das Kirchenrecht selbst für die Auslegung der Gesetze vorgibt — an erster Stelle Canon 17, der vorschreibt, die kirchlichen Gesetze « nach der eigentlichen Bedeutung der Worte in Text und Zusammenhang » zu verstehen und bei fortbestehendem Zweifel auf Parallelstellen, Zweck und Umstände des Gesetzes sowie auf die Absicht des Gesetzgebers zurückzugreifen[15] [16]. Diese Unterscheidung zwischen authentischer Interpretation (die Gesetzeskraft hat) und schlichter Klärung (die keine hat) prägt die gesamte tägliche Arbeit des Dikasteriums und erklärt, warum seine feierlichsten Entscheidungen selten sind, während seine Gutachten und erläuternden Notizen weit häufiger vorkommen.
Die Lücken des Rechts schließen und Reformen vorschlagen
Eine dritte, weniger bekannte, aber für die Entwicklung des Rechts der Kirche entscheidende Aufgabe besteht darin, die geltende Gesetzgebung der lateinischen Kirche und der Ostkirchen zu untersuchen, um etwaige lacunae legis — Rechtslücken, die die kirchliche Praxis im Laufe der Zeit offenbart — aufzuspüren und dem Römischen Papst geeignete Vorschläge zu deren Schließung vorzulegen. Wenn es notwendig erscheint, bestehende Normen zu ändern oder zu aktualisieren, schlägt das Dikasterium Änderungen vor und achtet dabei auf die Harmonie und Wirksamkeit des gesamten Rechtssystems (Art. 178)[17] [18]. Genau dieser Mechanismus hat zwischen 2007 und 2021 zur vollständigen Neugestaltung des VI. Buches des Kodex über die Strafsanktionen geführt — der umfangreichsten Gesetzesreform, die das Dikasterium seit der Promulgation des Kodex von 1983 selbst geleitet hat.
Die anderen Dikasterien unterstützen und die Konformität des Partikularrechts prüfen
Kraft seiner eigenen Zuständigkeit unterstützt das Dikasterium die anderen Dikasterien der Römischen Kurie und die kurialen Einrichtungen bei der Vorbereitung allgemeiner Ausführungsdekrete, Instruktionen und anderer normativer Texte, um deren Übereinstimmung mit den Vorschriften des geltenden Universalrechts und ihre korrekte juristische Formulierung zu gewährleisten (Art. 179)[19]. Es prüft auch die allgemeinen Dekrete der Plenarkonzilien, der Bischofskonferenzen und der hierarchischen Strukturen der Ostkirchen, die ihm vom zuständigen Dikasterium zur Erteilung der recognitio vorgelegt werden, um sie unter streng juristischem Blickwinkel zu bewerten (Art. 180)[20]. Schließlich stellt es auf Antrag der Beteiligten fest, ob die von unter dem Römischen Papst stehenden Gesetzgebern — Diözesanbischöfen, Bischofskonferenzen, Ordensoberen — erlassenen Gesetze und allgemeinen Dekrete mit dem Universalrecht der Kirche übereinstimmen (Art. 181)[21].
Was nicht in seine Zuständigkeit fällt
Drei Präzisierungen grenzen den Wirkungskreis des Dikasteriums sinnvoll ab. Erstens ist es kein Gericht: Es entscheidet über keinen Einzelfall, im Unterschied zum Gericht der Römischen Rota (das namentlich für Ehenichtigkeitsverfahren in der Berufung zuständig ist) oder zur Apostolischen Signatur (dem obersten Gericht der Kirche, das die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten kontrolliert). Zweitens interpretiert es nicht die Glaubenslehre: Berührt eine Frage nicht den Sinn eines Gesetzes, sondern die Wahrheit einer Glaubens- oder Morallehre, so liegt die Zuständigkeit beim Dikasterium für die Glaubenslehre, dessen Gegenstand grundlegend verschieden ist — das eine sagt, was das Gesetz vorschreibt, das andere, was der Glaube für wahr hält. Schließlich ersetzt das Dikasterium nicht die für jeden Lebensstand zuständigen pastoralen Dikasterien — das Dikasterium für den Klerus für die Weltpriester und Diakone, das Dikasterium für die Bischöfe für den Episkopat, das Dikasterium für die Institute des geweihten Lebens für die Ordensleute —, sondern bietet jedem von ihnen fachübergreifende juristische Expertise an, wenn sich in der Ausübung ihrer eigenen Leitungsaufgabe ein Rechtszweifel stellt.
Ein Jahrhundert der Rechtsauslegung: von Benedikt XV. bis Praedicate Evangelium
1917: Benedikt XV. und die Kommission für die authentische Interpretation des Kodex
Am 15. September 1917, kaum vier Monate nach der Promulgation des ersten Kodex des kanonischen Rechts in der Geschichte der Kirche — des pio-benediktinischen Kodex, promulgiert am 27. Mai 1917 durch Papst Benedikt XV. und in Kraft getreten am 19. Mai 1918 —, errichtet derselbe Papst durch das Motu proprio Cum iuris canonici die Päpstliche Kommission für die authentische Interpretation des Kodex des kanonischen Rechts[22]. Die Notwendigkeit dieser Institution war unmittelbar: Ein einziger Kodex ersetzte nun Jahrhunderte verstreuter Gesetzgebung aus Konzilien, Dekretalen und punktuellen Entscheidungen der römischen Kongregationen, und seine Anwendung in den Diözesen der ganzen Welt verlangte eine einzige maßgebliche Instanz, die fähig war, die Zweifel zu klären, die die Praxis unweigerlich aufwerfen würde[23].
Kardinal Pietro Gasparri (1852–1934), als Sekretär der bereits 1904 vom heiligen Pius X. eingesetzten Kodifikationskommission Hauptgestalter der Kodifikation von 1917, wird ganz selbstverständlich der erste Präsident der neuen Interpretationskommission, ernannt im Oktober 1917 in Ausführung des Motu proprio vom 15. September[24]. Diese personelle Kontinuität zwischen dem Verfasser des Kodex und seinem ersten authentischen Interpreten ist nicht belanglos: Sie stellte sicher, dass der Geist des Gesetzgebers, den Canon 17 als letztes Auslegungskriterium bei fortbestehendem Zweifel anruft, für diejenigen zugänglich blieb, die in den folgenden Jahrzehnten mit der Präzisierung seines Sinnes betraut waren[25].
1963: Johannes XXIII. bereitet im Licht des Konzils die Revision des Kodex vor
Am 28. März 1963 errichtet Papst Johannes XXIII. — der schon am 25. Januar 1959, am selben Tag, an dem er die Einberufung des Zweiten Vatikanischen Konzils ankündigte, auch seine Absicht erklärt hatte, den Kodex des kanonischen Rechts zu revidieren — die Päpstliche Kommission für die Revision des Kodex des kanonischen Rechts, beauftragt, im Licht der damals noch in Ausarbeitung befindlichen Konzilsdekrete die Reform des von Benedikt XV. promulgierten Kodex vorzubereiten[26]. Diese Revisionskommission, verschieden von der 1917 eingesetzten Interpretationskommission, setzte ihre Arbeiten zwei Jahrzehnte lang fort — unter vier aufeinanderfolgenden Pontifikaten — bis zum endgültigen Ergebnis, dem neuen Kodex von 1983.
1967: Paul VI. und die Kommission für die Interpretation der Konzilsdekrete
Während die allgemeine Revision des Kodex noch andauert, entsteht nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962–1965) ein eigener Bedarf: Die sechzehn Konzilsdokumente selbst sowie die zahlreichen vom Heiligen Stuhl zu ihrer Umsetzung veröffentlichten Texte verlangen eine Instanz, die ihre offizielle Interpretation festlegen kann. Am 11. Juli 1967 errichtet Papst Paul VI. zu diesem Zweck die Päpstliche Kommission für die Interpretation der Dekrete des Zweiten Vatikanischen Konzils, deren Zuständigkeit zwei Jahre später durch ein Schreiben des Staatssekretariats vom 14. April 1969 auf die Interpretation der vom Heiligen Stuhl zur Umsetzung der Konzilsdekrete veröffentlichten Dokumente ausgedehnt wird[27]. Diese dritte Kommission besteht damals neben den beiden vorangegangenen — jener von 1917 für die Interpretation des noch geltenden Kodex, jener von 1963 für die Vorbereitung seiner Revision — Zeichen der institutionellen Komplexität, welche die zentrale Leitung der Kirche in den Jahren der Konzilsrezeption durchläuft.
1983–1984: Der neue Kodex und die neue Interpretationskommission
Nach fast zwanzigjährigen Arbeiten promulgiert Papst Johannes Paul II. am 25. Januar 1983 durch die Apostolische Konstitution Sacrae Disciplinae Leges den neuen Kodex des kanonischen Rechts für die lateinische Kirche — jenen, der bis heute in Kraft ist. In dieser Konstitution stellt der Papst den neuen Kodex als Übersetzung der Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils in kanonische Sprache dar:
« In gewissem Sinne könnte dieser neue Kodex als große Anstrengung verstanden werden, eben diese Lehre, das heißt die konziliare Ekklesiologie, in kanonische Sprache zu übersetzen. » — Papst Johannes Paul II., Apostolische Konstitution Sacrae Disciplinae Leges zur Promulgation des Kodex des kanonischen Rechts, 25. Januar 1983[28]
Der Papst präzisiert dort auch den Sinn des kanonischen Unternehmens selbst, gegen jede Versuchung, das Recht der Kirche auf einen reinen juristischen Apparat losgelöst von seiner geistlichen Zielsetzung zu reduzieren: Ziel des Kodex sei nicht, Glaube, Gnade und Charismen zu ersetzen, sondern in der kirchlichen Gemeinschaft « eine solche Ordnung zu schaffen, dass sie, indem sie dem Glauben, der Gnade und den Charismen den Vorrang einräumt, zugleich deren organische Entfaltung erleichtert »[29].
Weniger als ein Jahr später, am 2. Januar 1984, errichtet Johannes Paul II. durch das Motu proprio Recognito Iuris Canonici Codice eine neue Päpstliche Kommission für die authentische Interpretation des Kodex des kanonischen Rechts, diesmal beauftragt, die Canones des neuen Kodex von 1983 und die universalen Gesetze der lateinischen Kirche zu interpretieren. Mit der Errichtung dieser neuen Kommission hören die beiden früheren Kommissionen — jene für die Revision des Kodex (1963) und jene für die Interpretation der Konzilsdekrete (1967) — auf zu bestehen, da ihre jeweilige Aufgabe nun erfüllt beziehungsweise aufgenommen ist[30].
1988: Pastor Bonus und die Geburt des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte
Durch die Apostolische Konstitution Pastor Bonus vom 28. Juni 1988, die die gesamte Römische Kurie neu ordnet, wandelt Johannes Paul II. die Interpretationskommission von 1984 in ein Organ mit breiteren und klarer gegliederten Zuständigkeiten um: den Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte (zunächst bezeichnet als „Rat für die Interpretation der Gesetzestexte“)[31]. Dieser Statuswechsel — von einer einfachen Ad-hoc-Kommission zu einem ständigen Päpstlichen Rat, einem der höchsten Ränge in der damaligen internen Hierarchie der Kurie — spiegelt die Anerkennung wider, dass die Funktion der authentischen Interpretation nun strukturell zur täglichen Leitung der Universalkirche gehört.
1990: Die Ausdehnung auf die Ostkirchen
Am 18. Oktober 1990 promulgiert Johannes Paul II. durch die Apostolische Konstitution Sacri Canones den ersten Kodex der Canones der orientalischen Kirchen (Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium, CCEO) — einen einzigen Kodex mit 1 546 Canones in dreißig Titeln, der sämtliche mit Rom unierten katholischen Ostkirchen umfasst und am 1. Oktober 1991 in Kraft trat[32]. Schon der Titel der Konstitution, Sacri Canones, verweist auf die vom Zweiten Konzil von Nizäa (787) bestätigten Canones und bekundet den Willen, diesen neuen Kodex an die älteste kanonische Tradition der Ostkirchen anzubinden[33].
Nach Abschluss der Arbeiten der von Paul VI. bereits am 10. Juni 1972 eingesetzten Päpstlichen Kommission für die Revision des orientalischen kanonischen Rechts — die über fast zwei Jahrzehnte zum Ziel geführt wurden —, hebt Johannes Paul II. diese gegenstandslos gewordene Kommission auf und überträgt gemäß Artikel 155 von Pastor Bonus dem Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte die Aufgabe, diesen neuen orientalischen Kodex sowie sämtliche den katholischen Ostkirchen gemeinsamen Gesetze zu interpretieren[34]. Von diesem Moment an erwirbt die Institution die doppelte — lateinische und orientalische — Zuständigkeit, die sie bis heute kennzeichnet und die sie von allen anderen Rechtsorganen der Römischen Kurie unterscheidet, die jeweils nur auf lateinisches oder nur auf orientalisches Recht spezialisiert sind.
2022: Praedicate Evangelium — vom Päpstlichen Rat zum Dikasterium
Am 19. März 2022, am Hochfest des heiligen Josef, unterzeichnet Papst Franziskus die Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium über die Römische Kurie, die Pastor Bonus nach vierunddreißigjähriger Geltung aufhebt. Der Text tritt am 5. Juni 2022, am Hochfest von Pfingsten, in Kraft. Er benennt fast alle römischen Kongregationen und Päpstlichen Räte in „Dikasterien“ um, in der ausdrücklichen Absicht, die internen Hierarchien der Kurie einzuebnen — alle Dikasterienleiter, Kleriker wie Laien, können nun theoretisch im Namen des Papstes ein Leitungsamt ausüben. Der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte wird so zum Dikasterium für die Gesetzestexte, dessen Aufgaben und Zuständigkeiten nun in den Artikeln 175 bis 182 der neuen Konstitution festgelegt sind[35]. In der Sache verändert die Reform von 2022 den 1990 erreichten Zuständigkeitsumfang nicht wesentlich: Sie systematisiert und klärt dessen Ausübung, indem sie deutlicher als zuvor die vier normativen Funktionen unterscheidet, nämlich Interpretation, Lückenschließung, kuriale Unterstützung und Konformitätskontrolle.
Die Reform des kirchlichen Strafrechts: die Revision des Sechsten Buches (2007–2021)
Ein Langzeitvorhaben unter zwei Pontifikaten
Das bedeutendste normative Werk, das das Dikasterium seit der Promulgation des Kodex von 1983 selbst geleitet hat, ist die vollständige Neufassung seines Sechsten Buches, das den Strafsanktionen in der Kirche gewidmet ist. Der Prozess beginnt 2007, als Papst Benedikt XVI. den Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte beauftragt, die Strafbestimmungen des Kodex zu revidieren, deren Anwendung sich im Gebrauch als unzureichend klar und bisweilen zu starr erwiesen hatte, in einem Kontext, der von der zunehmenden Schwere bestimmter Delikte geprägt war, insbesondere des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger[36]. Das Dikasterium bemüht sich daraufhin, den neuen Bedarf zu erfassen, die Grenzen und Lücken der geltenden Gesetzgebung zu identifizieren und klare und einfache Lösungen aufzuzeigen, im Geist der Kollegialität und der Zusammenarbeit mit Experten und Bischöfen aus aller Welt, um die ins Auge gefassten Lösungen an die Bedürfnisse und Kulturen der Ortskirchen anzupassen[37].
Ein erster Entwurf des neuen Sechsten Buches wird anschließend verfasst und allen Bischofskonferenzen, den Dikasterien der Römischen Kurie, den Höheren Oberen der Ordensinstitute, den kirchenrechtlichen Fakultäten und weiteren kirchlichen Einrichtungen zur Stellungnahme zugesandt. Nach mehreren Überarbeitungs- und Diskussionsrunden wird der endgültige Entwurf in der Vollversammlung der Mitglieder des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte geprüft; der Text, der die aus dieser Vollversammlung hervorgegangenen Korrekturen einarbeitet, wird schließlich im Februar 2020 dem Papst übergeben[38].
Pascite Gregem Dei (23. Mai 2021): was das neue Strafrecht ändert
Am 23. Mai 2021, am Hochfest Pfingsten, promulgiert Papst Franziskus die Apostolische Konstitution Pascite Gregem Dei, die das Sechste Buch des Kodex vollständig reformiert, mit Inkrafttreten am 8. Dezember 2021. Der Text beginnt mit einem Schriftzitat, das den Ton der gesamten Reform vorgibt:
« Seid Hirten der Herde Gottes, die euch anvertraut ist; sorgt für sie, nicht aus Zwang, sondern freiwillig, wie Gott es will; nicht aus Gewinnsucht, sondern aus Hingabe. » — 1 Petrus 5, 2, zitiert zu Beginn der Apostolischen Konstitution Pascite Gregem Dei[39]
Dieses Zitat ist nicht dekorativ: Es stellt die Strafrechtsreform in eine ausdrücklich pastorale Logik und nicht in eine rein disziplinarische. Die Konstitution erinnert daran, dass die Bischöfe berufen sind, durch Rat, Ermahnung und Vorbild zu leiten, aber auch durch Autorität und heilige Vollmacht, und dass die Liebe selbst es unter bestimmten Umständen erfordert, Abweichungen zu korrigieren[40]. Der Text betont zudem, dass die Kirche seit apostolischer Zeit disziplinarische Gesetze erlassen hat, um ihre Einheit zu wahren, dass es aber « bisweilen notwendig ist, sie zu ändern und den sich wandelnden Umständen » der Gesellschaft anzupassen[41]. Die Reform von 2021 hat insbesondere die Sanktionsordnung für sexuellen Missbrauch Minderjähriger und schutzbedürftiger Erwachsener präzisiert und verschärft, die Verantwortung der Bischöfe und Ordensoberen bei der Anwendung der Strafen geklärt und den Rückgriff auf Strafsanktionen weniger Ermessens-abhängig gemacht, als er es unter dem Text von 1983 war — eine Entwicklung, die unmittelbar mit den umfassenderen Reformen zusammenhängt, die der Heilige Stuhl im selben Zeitraum zum Schutz Minderjähriger eingeleitet hat.
Das Dikasterium heute: Leitung und Organigramm
Gegenwärtige Struktur
Laut dem auf der Website des Heiligen Stuhls veröffentlichten offiziellen Organigramm stellt sich die Leitung des Dikasteriums im Sommer 2026 wie folgt dar[42] [43] :
| Amt | Inhaber | Seit |
|---|---|---|
| Präfekt | Msgr. Anthony Randazzo | 25. März 2026 |
| Sekretär | Msgr. Marco Mellino | 30. Juni 2026 |
| Untersekretär | Msgr. Markus Graulich, S.D.B. | — |
| Untersekretär | Msgr. Tuomo T. Vimpari | 7. August 2024 |
« Der Präfekt des Dikasteriums für die Gesetzestexte steht den Arbeiten des Dikasteriums im Namen und mit der Autorität des Papstes vor und leitet sie. Er überwacht die Vorbereitung der authentischen Interpretationen, beaufsichtigt die Prüfung der Gesetzestexte und Dekrete, gewährleistet die Zusammenarbeit mit den anderen kurialen Einrichtungen und den Kanonisten und wahrt die rechtliche Integrität und Kohärenz der universalen Rechtsordnung der Kirche. » — Diözese Broken Bay, offizielle Zusammenfassung der Rolle des Präfekten, 25. März 2026[44]
Msgr. Randazzo, 59 Jahre alt, war bis zu seiner Ernennung Bischof von Broken Bay (Australien) und Präsident der Föderation der katholischen Bischofskonferenzen von Ozeanien; 1998 nach Rom entsandt, um dort Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität Gregoriana zu studieren, verkörpert er die entschieden universale Dimension, die die Römische Kurie ihren fachlichsten Dikasterien geben will[45]. Er folgt auf Msgr. Filippo Iannone, der am 7. April 2018 zum Präfekten ernannt und am 26. September 2025 berufen wurde, das Dikasterium für die Bischöfe zu leiten — ein Wechsel, der das Amt fast sechs Monate lang vakant ließ, bis Msgr. Randazzo ernannt wurde[46] [47].
Msgr. Marco Mellino, 1966 in Canale (Piemont) geboren, seit 1991 Priester und seit 2018 Bischof, war zuvor Sekretär des von Papst Franziskus gewünschten Kardinalsrates (der „C9") und beigeordneter Untersekretär des Dikasteriums für die Gesetzestexte; seine Ernennung zum Sekretär am 30. Juni 2026 ist eine interne Beförderung, die an die administrative Spitze der Einrichtung einen Prälaten bringt, der mit ihren Mechanismen und Praktiken bereits bestens vertraut ist[48] [49]. Er folgt auf Msgr. Juan Ignacio Arrieta Ochoa de Chinchetru, 1951 in Vitoria (Spanien) geboren, der das Amt des Sekretärs fast neunzehn Jahre lang innehatte, seit dem 15. Februar 2007[50].
Die Abfolge der Präfekten seit 1917
- 1917-1934Kardinal Pietro Gasparrierster Präsident, Architekt des Kodex von 1917
Ehemaliger Sekretär der von Papst Pius X. 1904 eingesetzten Kodifizierungskommission, wird er ganz selbstverständlich erster Präsident der Interpretationskommission des Kodex, an dessen Redaktion er mitgewirkt hat, und bleibt es bis zu seinem Tod am 18. November 1934[51].
- 1934-1936Kardinal Luigi SinceroPräsident nach Gasparri
- 1936-1938Kardinal Giulio SerafiniPrälat der Kurie
- 1939-1954Kardinal Massimo Massimirömischer Prälat
Leitet die Kommission während des Zweiten Weltkriegs und der unmittelbaren Nachkriegszeit.
- 1955-1966Kardinal Pietro Ciriacisteht der Interpretationskommission und dann der neuen Revisionskommission vor
Begleitet den Übergang zwischen der Interpretationskommission des Kodex von 1917 und der von Johannes XXIII. 1963 eingesetzten Revisionskommission.
- 1967-1982Kardinal Pericle Feliciprägende Gestalt des Zweiten Vatikanischen Konzils
Ehemaliger Generalsekretär des Zweiten Vatikanischen Konzils, steht er der Kodex-Revisionskommission in den fünfzehn Jahren unmittelbar nach dem Konzil vor.
- 1982-1989Kardinal Rosalio José Castillo Lara, S.D.B.vollendet die Revision und eröffnet die neue Kommission von 1984
Steht der Revisionskommission bis zur Promulgation des neuen Kodex 1983 vor, dann der 1984 eingesetzten neuen Kommission für die authentische Interpretation.
- 1990-1994Kardinal Vincenzo Fagioloerster Präsident des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte
Leitet das neue Organ in dem Moment, als seine Zuständigkeit auf den 1990 promulgierten Kodex der Kanones der orientalischen Kirchen ausgedehnt wird.
- 1994-2007Kardinal Julián Herranz Casadodreizehn Jahre Präsidentschaft
Spanischer Kanonist, steht er dem Rat während einer langen Phase institutioneller Stabilisierung vor.
- 2007-2018Kardinal Francesco Coccopalmerioleitet die Revision des Sechsten Buches ein
Unter seiner Präsidentschaft vertraut Benedikt XVI. dem Rat 2007 die vollständige Revision der Strafsanktionen des Kodex an.
- 2018-2025Erzbischof Filippo Iannone, O. Carm.vollendet die Revision des Sechsten Buches und wird erster Präfekt des Dikasteriums
2018 zum Präsidenten ernannt, bereitet er die von Papst Franziskus 2021 promulgierte Reform des Sechsten Buches vor, leitet dann 2022 die Umwandlung des Rates in ein Dikasterium, bevor er 2025 an das Dikasterium für die Bischöfe berufen wird.
- 2026-heuteErzbischof Anthony Randazzoerster Präfekt aus Ozeanien
Am 25. März 2026 von Papst Leo XIV. ernannt, ist er der erste Prälat aus Ozeanien an der Spitze des Dikasteriums für die Gesetzestexte.
Diese Abfolge von Präsidenten und Präfekten — alle Italiener oder Europäer bis 2018, mit der bemerkenswerten Ausnahme des Venezolaners Castillo Lara — veranschaulicht, wie bei anderen großen Dikasterien der Kurie, die schrittweise Öffnung der zentralen Leitung der Kirche für eine wahrhaft geografische Universalität, wobei die Ernennung von Msgr. Randazzo 2026 in dieser Hinsicht einen weiteren Schritt markiert[57] [58].
Communicationes, das schriftliche Gedächtnis des kirchlichen Rechts
Seit 1969 gibt das Dikasterium die halbjährliche Zeitschrift Communicationes heraus, die ursprünglich geschaffen wurde, um die Revisionsarbeiten am pio-benediktinischen Kodex von 1917 zu dokumentieren[59]. Im Laufe der Jahrzehnte hat die Zeitschrift ihren Gegenstand erweitert: Sie veröffentlicht heute die normativen Akte des Heiligen Stuhls und seiner Dikasterien, die eigenen Arbeiten des Dikasteriums für die Gesetzestexte — zur Untersuchung vorgelegte Fragen, Beziehungen zu den Kanonisten, besondere Antworten von erheblichem Interesse — sowie die Akten der päpstlichen Revisionskommissionen des Kodex von 1983 und des orientalischen Kirchenrechts, um die Erforschung der verschiedenen Vorbereitungsphasen des lateinischen Kodex und des Kodex der Kanones der orientalischen Kirchen zu erleichtern[60]. Communicationes bleibt, mehr als ein halbes Jahrhundert nach seiner Gründung, die maßgebliche dokumentarische Quelle, um die genaue Entstehung jedes Kanons des universalen Rechts der Kirche zu verstehen.
Die theologische Grundlage: warum die Kirche ein mit Autorität ausgelegtes Recht braucht
Keine institutionelle Reform dieses Dikasteriums lässt sich ohne das theologische Fundament verstehen, das ihm die katholische Auffassung des kirchlichen Rechts gibt. Das kanonische Recht ist für die Kirche kein bloßer Apparat äußeren Zwangs: Es ist ein Instrument im Dienst der Gemeinschaft und der Caritas, dazu bestimmt, die ordentliche Ausübung des christlichen Lebens möglich und fruchtbar zu machen. Johannes Paul II. bringt dies in Sacrae Disciplinae Leges mit Nachdruck zum Ausdruck:
« Ziel [des Codex] ist es nicht, in Leben und Sendung der Kirche oder der Gläubigen Glaube, Gnade, Charismen und vor allem die Liebe zu ersetzen. Sein Ziel ist es vielmehr, in der kirchlichen Gesellschaft eine solche Ordnung zu schaffen, dass Glaube, Gnade und Charismen zwar den Vorrang behalten, zugleich aber deren organisches Wachstum erleichtert wird, sowohl im Leben der kirchlichen Gesellschaft als auch der Personen, die zu ihr gehören. » — Papst Johannes Paul II., Apostolische Konstitution Sacrae Disciplinae Leges, 25. Januar 1983[61]
Es ist diese Überzeugung — dass das Recht dem übernatürlichen Leben der Kirche dient, statt es zu behindern —, die die Existenz eines eigens damit beauftragten Organs rechtfertigt, darüber zu wachen, dass dieses Recht zutreffend verstanden und angewandt wird, ohne übertriebene Strenge und ohne laxistische Auslegung. Der letzte Kanon des Codex von 1983, Kanon 1752, fasst im Übrigen allein schon den Geist zusammen, in dem jede authentische Interpretation zu erfolgen hat: In den Verfahren zur Versetzung von Pfarrern sind die kanonischen Vorschriften anzuwenden, « unter Wahrung der kanonischen Billigkeit und vor Augen das Heil der Seelen, das in der Kirche immer das oberste Gesetz sein muss »[62]. Diese Formel — salus animarum suprema lex, „das Heil der Seelen ist das oberste Gesetz“ — ist rechtlich zwar auf den besonderen Fall der Pfarrerversetzungen begrenzt, wird aber seit der Promulgation des Codex traditionell als Schlussstein des gesamten kanonischen Rechts gelesen: Keine authentische Interpretation, keine Lückenschließung, keine Strafsanktion darf sich rechtmäßig von dieser letzten Zielsetzung entfernen, die dem ganzen Unternehmen des Rechts in der Kirche seinen Sinn gibt[63].
Gerade weil das kanonische Recht sich so in letzter Instanz auf das Heil der Seelen bezieht, darf seine Auslegung nicht der örtlichen Improvisation oder je nach Kontinent abweichenden Lesarten überlassen bleiben: Sie erfordert eine einzige, universale Autorität, die gewährleisten kann, dass dasselbe Gesetz für alle Gläubigen der katholischen Kirche dieselben Wirkungen hervorbringt, wo immer sie sich befinden. Diesen Dienst, diskret, aber grundlegend, leistet seit mehr als einem Jahrhundert — unter verschiedenen Namen und institutionellen Gestalten — das Organ, das heute Dikasterium für die Gesetzestexte heißt.
Zum Weiterlesen
- Der Codex des kanonischen Rechts von 1917 (Codex Iuris Canonici) — der erste vereinheitlichte Codex der lateinischen Kirche, dessen authentische Interpretation ab 1917 die Gründung der ersten Vorgängerkommission des Dikasteriums veranlasste.
- Der Codex des kanonischen Rechts von 1983 (Codex Iuris Canonici) — der derzeit für die lateinische Kirche geltende Codex, dessen authentische Interpretation das Dikasterium formuliert.
- Dikasterium für die Glaubenslehre — die für Fragen der Lehre und des Glaubens zuständige Instanz, zu unterscheiden von der streng rechtlichen Auslegung der Gesetze.
- Das Dikasterium für den Klerus — das benachbarte Organ im selben Palazzo delle Congregazioni, zuständig für Ausbildung und Disziplin der Weltpriester und ständigen Diakone.
- Das Dikasterium für die Bischöfe — die römische Institution für die Leitung und Ernennung der Diözesanbischöfe, seit 2025 geleitet vom früheren Präfekten des Dikasteriums für die Gesetzestexte, Msgr. Filippo Iannone.
- Das Dikasterium für die Ostkirchen — das für die pastorale Leitung der katholischen Ostkirchen zuständige Organ, deren Eigenrecht das Dikasterium für die Gesetzestexte seit 1990 auslegt.
- Die Römische Kurie — die Gesamtheit der Dikasterien, Gerichte und Ämter, durch die der Papst die katholische Kirche leitet.
Anmerkungen und Quellen
Diözese Broken Bay (Australien), Media Statement — Background: Dicastery for Legislative Texts – Roman Curia, offizielles Kommuniqué, unterzeichnet von Katrina Lee, Head of Media & Communications, 25. März 2026, veröffentlicht anlässlich der Ernennung von Msgr. Anthony Randazzo zum Präfekten. PDF-Dokument verfügbar auf bbcatholic.org.au. Darstellung der Zuständigkeiten nach Artikeln von Praedicate Evangelium (Art. 175 §1-3, Art. 176, Art. 178, Art. 179, Art. 180, Art. 181, Art. 182 §1-2) und Überblick über die vollständige institutionelle Geschichte seit 1917.
1 4 8 9 10 11 14 17 19 20 21 44Dikasterium für die Gesetzestexte, offizielle Profilseite auf Französisch, Heiliger Stuhl, vatican.va/content/romancuria/fr/dicasteri/dicastero-testi-legislativi/profilo.html, abgerufen im Juli 2026. Offizielle Zitate aus Art. 175 §1 von Praedicate Evangelium und Beschreibung der Aufgaben der Auslegung, Klärung, Gesetzesvorschläge und Konformitätsprüfung.
2 7 15 18Codex des kanonischen Rechts von 1983, Kanon 16 §§1-2, über die authentische Auslegung der Gesetze durch den Gesetzgeber oder durch denjenigen, dem er diese Vollmacht übertragen hat, sowie über die Gesetzeskraft der in Gesetzesform gegebenen authentischen Auslegung. Text abgerufen auf droitcanonique.fr/codes/cic-1983-1/c-16-cic-1983-16, Juli 2026.
3 12 13Vatican News (englisch), Australia's Archbishop Randazzo named Prefect of Dicastery for Legislative Texts, 25. März 2026, vaticannews.va/en/pope/news/2026-03/pope-australian-bishop-as-prefect-of-dicastery-legislative-texts.html. Ernennung von Msgr. Anthony Randazzo (59 Jahre) durch Papst Leo XIV., bisher Bischof von Broken Bay (Australien) und Präsident der Föderation der katholischen Bischofskonferenzen Ozeaniens, 1998 zum Studium des kanonischen Rechts an der Päpstlichen Universität Gregoriana nach Rom entsandt; Nachfolge von Msgr. Filippo Iannone, der am 26. September 2025 an das Dikasterium für die Bischöfe berufen wurde, seither vakantes Amt.
5 45 47Vatican News (französisch), Mgr Iannone, canoniste, figure de la Curie, va présider le dicastère pour les Évêques, 29. September 2025, vaticannews.va/fr/vatican/news/2025-09/dicastere-pour-les-eveques-leon-xiv-nomination-filippo-iannone.html. Ernennung von Msgr. Filippo Iannone, bisher seit dem 7. April 2018 Präfekt des Dikasteriums für die Gesetzestexte, am 26. September 2025 zum Präfekten des Dikasteriums für die Bischöfe.
6 46Codex des kanonischen Rechts von 1983, Kanon 17, über die Regeln der Auslegung kirchlicher Gesetze: eigentliche Wortbedeutung in Text und Zusammenhang, Rückgriff auf Parallelstellen, Zweck, Umstände des Gesetzes und Absicht des Gesetzgebers bei fortbestehendem Zweifel. Text abgerufen auf droitcanonique.fr/codes/cic-1983-1/c-17-cic-1983-17, Juli 2026.
16 25Diözese Broken Bay (Australien), Media Statement — Background: Dicastery for Legislative Texts – Roman Curia, 25. März 2026, Abschnitt „Historical Notes": Gründung durch das Motu proprio Cum iuris canonici Benedikts XV. (15. September 1917) nach der Promulgation des Pio-Benediktinischen Codex (27. Mai 1917); von Johannes XXIII. eingesetzte Päpstliche Kommission für die Revision des Codex (28. März 1963); von Paul VI. eingesetzte Kommission für die Auslegung der Dekrete des Zweiten Vatikanischen Konzils (11. Juli 1967, erweiterte Zuständigkeit am 14. April 1969); von Johannes Paul II. durch das Motu proprio Recognito Iuris Canonici Codice (2. Januar 1984) eingesetzte neue Kommission für die authentische Auslegung, mit gleichzeitiger Aufhebung der beiden vorausgehenden Kommissionen; Umwandlung in den Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte durch Pastor Bonus (28. Juni 1988); Zuständigkeitserweiterung auf den Codex der Kanones der Orientalischen Kirchen nach Aufhebung der von Paul VI. am 10. Juni 1972 eingesetzten Kommission für die Revision des orientalischen Rechts (Schreiben des Staatssekretariats Nr. 278.287/G.N. vom 27. Februar 1991, in Anwendung von Art. 155 von Pastor Bonus); Umwandlung in das Dikasterium für die Gesetzestexte durch Praedicate Evangelium (promulgiert am 19. März 2022, in Kraft seit dem 5. Juni 2022, Art. 175-182). PDF auf bbcatholic.org.au.
22 23 26 27 30 31 34 35Acta Apostolicae Sedis, Bd. IX (1917), S. 558, AAS-09-I-1917-ocr.pdf: Diarium Romanae Curiae, Segreteria di Stato, Nomine (Heft vom 1. Dezember 1917) — Errichtung der Päpstlichen Kommission für die Auslegung des Codex „in Ausführung" des Motu proprio Cum iuris canonici vom 15. September 1917 und Ernennung von Kardinal Pietro Gasparri zum Präsidenten; der Akt trägt in seiner veröffentlichten Form kein tagesgenaues Datum. Das Dizionario Biografico Treccani (Pietro Gasparri) gibt „Oktober 1917" ohne Tag an; die Verzeichnisse weichen beim genauen Tag voneinander ab (S. Miranda, The Cardinals of the Holy Roman Church: 16. Oktober; englischsprachige Biographie: 18. Oktober, unter Verweis auf eben diese AAS-Seite, die keinen Tag nennt).
24Papst Johannes Paul II., Apostolische Konstitution Sacrae Disciplinae Leges zur Promulgation des Codex des kanonischen Rechts, 25. Januar 1983. Vollständiger englischer Text auf vatican.va. Englischer Originaltext: « In a certain sense, this new Code could be understood as a great effort to translate this same doctrine, that is, the conciliar ecclesiology, into canonical language »; und « Its purpose is rather to create such an order in the ecclesial society that, while assigning the primacy to faith, grace and the charisms, it at the same time renders easier their organic development, in the life both of the ecclesial society and of the individual persons who belong to it. »
28 29 61Wikipedia (englisch), Code of Canons of the Eastern Churches, en.wikipedia.org/wiki/Code_of_Canons_of_the_Eastern_Churches, abgerufen im Juli 2026; Apostolische Konstitution Sacri Canones Johannes Pauls II., 18. Oktober 1990, lateinischer Text auf vatican.va. Promulgation des Codex der Kanones der Orientalischen Kirchen am 18. Oktober 1990, Inkrafttreten am 1. Oktober 1991, 1 546 Kanones in 30 Titeln; der Titel Sacri Canones verweist auf die vom Zweiten Konzil von Nicäa (787) bestätigten Kanones.
32 33Papst Franziskus, Apostolische Konstitution Pascite Gregem Dei zur Reform des Sechsten Buches des Codex des kanonischen Rechts, promulgiert am 23. Mai 2021 (Hochfest Pfingsten), in Kraft seit dem 8. Dezember 2021. Vollständiger englischer Text auf vatican.va. Zur Einleitung der Revision durch Benedikt XVI. im Jahr 2007, zum Konsultationsprozess mit den Bischofskonferenzen, Dikasterien, Ordensoberen und kanonistischen Fakultäten, zur Prüfung in Vollversammlung und zur Übergabe des endgültigen Textes an den Papst im Februar 2020.
36 37 38 40 41AELF (Association Épiscopale Liturgique pour les pays Francophones), offizielle liturgische Übersetzung des Ersten Petrusbriefs, Kapitel 5, Vers 2, aelf.org/bible/1P/5, abgerufen im Juli 2026. Deutscher Text: „Weidet die Herde Gottes, die euch anvertraut ist; sorgt für sie, nicht gezwungen, sondern freiwillig, wie Gott es will; nicht aus Gewinnsucht, sondern aus Hingabe". Englischer Originaltext, zitiert zu Beginn von Pascite Gregem Dei: « Tend the flock of God that is your charge, not by constraint but willingly, as God would have you » (1 P 5, 2).
39Dikasterium für die Gesetzestexte, offizielle Strukturseite („Struttura"), Heiliger Stuhl, vatican.va/content/romancuria/en/dicasteri/dicastero-testi-legislativi/struttura.html, abgerufen im Juli 2026. Namentliche Liste des Präfekten (Msgr. Anthony Randazzo), des Sekretärs (Msgr. Marco Mellino, ab dem 30. Juni 2026, als Nachfolger von Msgr. Juan Ignacio Arrieta Ochoa de Chinchetru) und der Untersekretäre (Msgr. Markus Graulich, S.D.B.; Msgr. Tuomo T. Vimpari).
42Sala Stampa della Santa Sede, Rinunce e nomine, offizielles Bulletin vom 30. Juni 2026, press.vatican.va/content/salastampa/it/bollettino/pubblico/2026/06/30/0564/01065.html. Ernennung von Msgr. Marco Mellino, bisher beigeordneter Sekretär, zum Sekretär des Dikasteriums für die Gesetzestexte.
43 48Diocesi di Alba, Il Papa nomina monsignor Mellino segretario del Dicastero per i testi legislativi, 30. Juni 2026, diocesialba.it/blog/2026/06/30/il-papa-nomina-monsignor-mellino-segretario-del-dicastero-per-i-testi-legislativi. Biographische Angaben: Marco Mellino, geboren 1966 in Canale (Piemont), Priester seit 1991, 2018 zum Bischof geweiht, früherer Sekretär des Kardinalsrates (C9) und Mitglied des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte.
49Wikipedia (englisch), Dicastery for Legislative Texts, en.wikipedia.org/wiki/Dicastery_for_Legislative_Texts, abgerufen im Juli 2026. Vollständige Liste der aufeinanderfolgenden Präsidenten/Präfekten und Sekretäre mit Daten, darunter Julián Herranz Casado (Sekretär vom 19. Januar 1984 bis zum 19. Dezember 1994, danach Präsident vom 19. Dezember 1994 bis zum 15. Februar 2007) und Juan Ignacio Arrieta Ochoa de Chinchetru (Sekretär vom 15. Februar 2007 bis 2026).
50 58Acta Apostolicae Sedis, Bd. XXVI (1934), S. 648, AAS-26-1934-ocr.pdf: Necrologio, 18. November 1934 — Kardinal Pietro Gasparri wird dort als „Preside della Commissione pontificia per l'interpretazione autentica del Codice di diritto canonico" bezeichnet: Er stand der Kommission also noch bei seinem Tod vor, und nicht nur bis 1930.
51Acta Apostolicae Sedis, Bd. XXVII (1935), S. 29-30, AAS-27-1935-ocr.pdf: Diarium, Segreteria di Stato, Nomine — am „13." Dezember 1934 wird Kardinal Luigi Sincero, Sekretär der Kongregation pro Ecclesia Orientali, zum „Presidente della Commissione Pontificia per la interpretazione autentica del Codice di Diritto Canonico" ernannt (die Online-Verzeichnisse GCatholic und Wikipedia geben den 12. Dezember an).
52Acta Apostolicae Sedis, Bd. XXVIII (1936), S. 120, AAS-28-1936-ocr.pdf: Necrologio, 7. Februar 1936 — Tod von Kardinal Luigi Sincero, Vescovo suburbicario di Palestrina.
53Acta Apostolicae Sedis, Bd. XXIII (1931), S. 28, AAS-23-1931-ocr.pdf: Diarium, Segreteria di Stato, Nomine — am 3. Dezember 1930 werden die Kardinäle Raffaele Carlo Rossi und Giulio Serafini zu Mitgliedern (und nicht zu Präsidenten) der Päpstlichen Kommission für die Auslegung des Codex ernannt.
54Acta Apostolicae Sedis, Bd. XXVIII (1936), S. 210, AAS-28-1936-ocr.pdf: Responsa ad proposita dubia der Kommission, datiert vom 15. Mai 1936 und unterzeichnet mit „I. Card. SERAFINI, Praeses" — Serafini steht also spätestens zu diesem Zeitpunkt an der Spitze (der Tag seiner Ernennung ist in der AAS nicht dokumentiert).
55Acta Apostolicae Sedis, Bd. XXX (1938), S. 73, AAS-30-1938-ocr.pdf: Responsa vom 30. Dezember 1937, unterzeichnet mit „I. Card. SERAFINI, Praeses"; Necrologio, 16. Juli 1938 — Tod von Kardinal Giulio Serafini.
56Catholic-Hierarchy.org, Legislative Texts (Dicastery), catholic-hierarchy.org/diocese/dxilt.html, abgerufen im Juli 2026. Die von diesem Verzeichnis allein angegebene Abfolge der ersten Präsidentschaften — Gasparri bis zum 7. Februar 1930, Serafini ab dem 30. Juni 1930, ohne Sincero — wird durch die offiziellen Akten widerlegt: Gasparri ist bei seinem Tod am 18. November 1934 noch „Preside" der Kommission (AAS, Bd. XXVI, 1934, S. 648); Serafini wird am 3. Dezember 1930 nur zum Mitglied ernannt (AAS, Bd. XXIII, 1931, S. 28) und steht erst ab 1936 an der Spitze (Unterzeichnung als „Praeses" am 15. Mai 1936, AAS, Bd. XXVIII, 1936, S. 210); dazwischen steht Luigi Sincero vom 13. Dezember 1934 bis zum 7. Februar 1936 an der Spitze (AAS, Bd. XXVII, 1935, S. 29-30; AAS, Bd. XXVIII, 1936, Nachruf) — eine Abfolge, die durch zwei unabhängige Verzeichnisse bestätigt wird, GCatholic und Wikipedia (mit Verweisen auf die AAS). Der 7. Februar 1930 entspricht in Wirklichkeit dem Rücktritt Gasparris vom Staatssekretariat (S. Miranda, The Cardinals of the Holy Roman Church), und der 30. Juni 1930 der Kreierung Serafinis zum Kardinal. Für die Folgezeit: Massimo Massimi (14. März 1939 – 6. März 1954), Pietro Ciriaci (31. Mai 1955 – 30. Dezember 1966), Pericle Felici (21. Februar 1967 – 22. März 1982), Rosalio José Castillo Lara (22. Mai 1982 – 6. Dezember 1989), Vincenzo Fagiolo (15. Dezember 1990 – 19. Dezember 1994), Julián Herranz Casado (19. Dezember 1994 – 15. Februar 2007), Francesco Coccopalmerio (15. Februar 2007 – 7. April 2018), Filippo Iannone (7. April 2018 – 26. September 2025, Datum seiner Versetzung an das Dikasterium für die Bischöfe), Anthony Randazzo (seit dem 25. März 2026).
57Dikasterium für die Gesetzestexte, offizielle Seite der Zeitschrift Communicationes, delegumtextibus.va/content/testilegislativi/it/pubblicazioni0/communicationes.html, abgerufen im Juli 2026. 1969 gegründete Halbjahresschrift zur Dokumentation der Revisionsarbeiten am Codex von 1917; veröffentlicht heute die normativen Akte des Heiligen Stuhls, die Arbeiten des Dikasteriums und die Akten der Kommissionen zur Revision des lateinischen und des orientalischen Codex; redaktionelle Leitung Msgr. Juan Ignacio Arrieta.
59 60Codex des kanonischen Rechts von 1983, Kanon 1752, letzter Kanon des Codex, über die Gründe der Versetzung von Pfarrern: „Unter Wahrung der kanonischen Billigkeit und im Blick auf das Heil der Seelen, das in der Kirche immer das oberste Gesetz sein muss." Text abgerufen auf droitcanonique.fr/codes/cic-1983-1/c-1752-cic-1983-1752, Juli 2026. Die Formel salus animarum suprema lex wird seit der Promulgation des Codex traditionell als Schlüssel zum Verständnis der gesamten kanonischen Gesetzgebung zitiert.
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