Papst Stephan III. wurde in Rom am Ende einer der schwersten Krisen gewählt, die der Apostolische Stuhl im 8. Jahrhundert erlebte. Nach dem Tod des hl. Pauls I. im Juni 767 zwangen das Herzogtum Nepi und der Militäradel mit Waffengewalt einen Laien, Konstantin, als Gegenpapst auf. Ein langobardischer Eingriff erhob danach einen weiteren Gegenpapst, Philipp, bevor die Beamten der Kurie das kanonische Verfahren wiederherstellten. Stephan, ein aus Sizilien stammender Benediktinermönch, vom Papst Zacharias zum Priester geweiht, wurde am 1. August 768 gewählt und am 7. August geweiht.[1][2][3][4]
Im folgenden Jahr berief er die römische Synode vom Lateran (April 769, nicht ökumenisch) ein, eine bedeutende römische Synode des Frühmittelalters durch ihren dreifachen Akt — Verurteilung des Gegenpapstes, wahlrechtliche Sperre, Verteidigung der Bilder. Diese Synode verbot jedem Laien die Erhebung zum Papsttum, verurteilte endgültig den Gegenpapst Konstantin II., annullierte seine Weihen und bezog Stellung für die katholische Verehrung der heiligen Bilder gegen das ikonoklastische Afterkonzil (unrechtmäßige Versammlung) von Hiéreia (754).[5][6]
Sein Pontifikat wurde darauf von den Beziehungen zum Langobardenreich des Desiderius und zur Teilung der Franken zwischen Karl dem Großen und Karlmann erfasst. Stephan schrieb einen berühmten Brief, um die Heirat eines der fränkischen Brüder mit einer Tochter des Desiderius zu verbieten; darin brandmarkt er die Langobarden als perfidae ac foetentissimae Langobardorum genti („das treulose und widerwärtigste Volk der Langobarden“) und droht den Frankenkönigen, falls sie sich darüber hinwegsetzen, mit dem Anathema des heiligen Petrus.[7] Doch die Intrige wandte sich gegen die Kurie: 771 wurden seine eigenen Minister Christophorus und Sergius auf Betreiben des Paul Afiarta geblendet, des päpstlichen Kämmerers, der für die langobardische Sache gewonnen war — Christophorus starb an seinen Wunden, Sergius überlebte, blind und gefangen.[8][9]
„Was ist denn das, o vortrefflichste Söhne, große Könige, für ein Wahnsinn, dass man gar sagen muss, eure erlauchte Nation der Franken, die über alle Völker erstrahlt, und eure so glanzvolle und hochedle königliche Nachkommenschaft lasse sich — was Gott verhüte — durch das treulose und widerwärtigste Volk der Langobarden beflecken, das zu keinem Volk gezählt wird und von dessen Nation gewiss ist, dass aus ihr das Geschlecht der Aussätzigen hervorgeht?“ — Papst Stephan III., Codex Carolinus, Brief Nr. 45, an Karl den Großen und Karlmann (Übersetzung nach dem Latein bei Gundlach, MGH Epp. III, S. 561)[10]
Stephan starb am 24. Januar 772, nach weniger als vier Jahren eines erschöpfenden Pontifikats, und wurde in der Petersbasilika bestattet. Sein Nachfolger Hadrian I. sollte alle offenen Dossiers erben: Langobarden, Franken, Papstwahlen, heilige Bilder. Die Nachwelt wird von der Herrschaft Stephans III. vor allem einen Text behalten, dessen Tragweite grundlegend sein wird: das Wahldekret von 769, die erste römische Formulierung des Grundsatzes, den in aufeinanderfolgenden Übernahmen das künftige Konklaverecht erben wird.[11][12]
Warum das Pontifikat Stephans III. zählt
Ein Reformpapst angesichts des Skandals von 767–768
Die Wahl von 768 vollzog sich nicht in der Gelassenheit eines kanonischen Übergangs. Dreizehn Monate lang sah Rom nacheinander einen bewaffneten Herzog, einen zum Papst geweihten Laien, einen von den Truppen des Königs Desiderius inthronisierten langobardischen Mönch und dann eine militärische Säuberung der gegnerischen Parteien.[13][14] Stephan erbte also einen materiell befleckten Stuhl: ungültige Weihen, unter Zwang erpresste Unterschriften, zwei lebende Gegenpäpste, eine gespaltene römische Menge. Seine erste Aufgabe war weniger, die Universalkirche zu regieren, als in Rom die Wahrheit der apostolischen Sukzession wiederherzustellen.
Daher rührt der außergewöhnliche Charakter des Laterankonzils von 769. Es handelt sich nicht um eine abstrakte theologische Versammlung, sondern um eine Wiederherstellung der institutionellen Grundlagen des Papsttums, beschlossen im noch frischen Blut der römischen Kämpfe.[15]
Das Laterankonzil 769 und die wahlrechtliche Sperre
Die Hauptentscheidung des Konzils ist weniger bekannt als die großen christologischen Konzilien, aber verfassungsrechtlich entscheidend. Die Synode verbietet jedem Laien den Zugang zum Papsttum und sogar die Teilnahme an der Wahl. Nur noch die Kardinalpriester und Kardinaldiakone mit früherer Weihe dürfen künftig zum Papst gewählt werden. Die bewaffneten Soldaten aus der Toskana und aus Kampanien sind vom Verfahren ausgeschlossen.[16][17]
Diese Maßnahme spricht zum ersten Mal das rechtliche Prinzip aus, das das künftige Konklave erben wird. Die Kontinuität ist keine institutionelle — der römische Adel wird im 9. und 10. Jahrhundert wieder Fuß fassen, und alles muss neu aufgenommen werden –, sondern eine prinzipielle: Dieses Prinzip wird von Nikolaus II. 1059 (In nomine Domini), Alexander III. auf dem III. Laterankonzil (1179), Gregor X. in Lyon (Ubi periculum, 1274) und dem gesamten späteren kanonischen Recht aufgegriffen, verschärft und systematisiert werden. Der Gedanke Stephans III. ist richtig: Die Wahl des Hirten der Kirche darf nicht der Willkür einer bewaffneten Faktion ausgeliefert sein.[18]
Zwischen Langobarden und Franken: die Erfindung der päpstlichen Diplomatie
Stephan III. ist auch ein diplomatischer Papst. Nach außen vollzieht sich sein Pontifikat zwischen zwei Mächten: dem Langobardenreich des Desiderius, das von der italienischen Halbinsel her auf Rom lastet, und dem doppelten Frankenreich der Söhne Pippins des Jüngeren, Karl des Großen und Karlmanns, die noch nicht vereinigt sind.[19][20]
Es geht um das Überleben des Kirchenstaates, der ein Vierteljahrhundert zuvor durch die „Pippinische Schenkung“ an Stephan II. gegründet worden war. Verbünden sich die Franken mit den Langobarden, steht Rom isoliert da. Stephan III. verfügt weder über ein Heer noch über Finanzen: Er hat nur seine Feder, die Autorität des Petrus und die Kunst, die christlichen Fürsten anzustacheln. Der Codex Carolinus bewahrt mehrere seiner Briefe, und der berühmteste von ihnen — Brief Nr. 45 gegen die Heirat mit Desiderata — zählt zu den bemerkenswertesten Dokumenten der mittelalterlichen päpstlichen Rhetorik, durch die Heftigkeit seines Tons wie durch seine Nachwirkung.[21][22]
Die Quellen des Pontifikats Stephans III.
Tabelle der wichtigsten Zeugnisse
| Quelle | Ungefähres Datum | Was sie beiträgt | Gebotene Vorsicht |
|---|---|---|---|
| Liber Pontificalis, Vita Stephans III. | kurz nach 772 verfasst, unter Hadrian I. vollendet | Vollständigster Bericht über die Krise von 767–768, das Laterankonzil und den Sturz von Christophorus und Sergius | Offizielle römische Quelle, Konstantin II. ungünstig gesinnt; im Spiegel der kurialen Propaganda zu lesen |
| Codex epistolaris Carolinus | 791 zusammengestellt; Hs. Vindobonensis 449 (in Wien aufbewahrte Handschrift, 9. Jahrhundert) | Briefe Stephans III. an Pippin, Karl den Großen, Karlmann und Desiderius; Ton und Argumente der römischen Appelle | Thematische Auswahl durch die karolingische Kanzlei |
| Akten des Laterankonzils (Hadrianum) | 769 | Teilnehmerliste, Verurteilung Konstantins II., Wahlkanones und Bilderdekret | Vor allem durch die spätere handschriftliche Überlieferung bewahrt, teils überarbeitet |
| Fränkische Reichsannalen | unter Karl dem Großen verfasst | Fränkische Sicht auf die Heirat mit Desiderata und die Diplomatie von 770–771 | Offizielle karolingische Überlieferung |
| Offizieller Papstkatalog (Heiliger Stuhl) | zeitgenössisch | Nummer 94, Daten 1./7. August 768 – 24. Januar 772, Herkunft Sizilien | Synthese, keine antike Quelle |
| Catholic Encyclopedia (Horace Mann, 1912) | 20. Jahrhundert | Kritische Quellenstudie, Klärung von Nummerierung und Chronologie | Nützliche Sekundärquelle, nicht als Hauptautorität zu zitieren |
Das dokumentarische Gerüst ruht auf drei Säulen: dem Liber Pontificalis, dem Codex Carolinus und den Akten des Laterankonzils. Alle drei sind wissenschaftlich ediert in der Sammlung der Monumenta Germaniae Historica und in den Translated Texts for Historians von Liverpool.[23][24]
Der Liber Pontificalis, offizielles Gedächtnis der Kurie
Die Biographie Stephans III. im Liber Pontificalis zählt zu den ausführlichsten Erzählungen der Sammlung. Sie beginnt mit der Erinnerung an den Tod Pauls I. und steigt hinab in die Einzelheiten der römischen Gewalttaten: die erzwungene Inthronisation Konstantins durch seinen Bruder Toto, die Flucht der Diener des Laterans, die Gesandtschaft an den Langobardenkönig, den Eingriff des Desiderius, die Erhebung Philipps und dann die kanonische Wahl Stephans in der Petersbasilika.[25]
Die Erzählung ist nicht neutral. Der Verfasser will Konstantin II. nicht ehren und erwähnt sein Pontifikat nur als ein zu korrigierendes Vorspiel. Gerade diese Parteilichkeit macht das Dokument wertvoll: Es bezeugt das offizielle Gedächtnis, das die Kurie unmittelbar nach den Ereignissen durchsetzen will.[26][27]
„Die heilige römische Kirche, die Mutter aller Kirchen, hatte so viele Gewalttaten und so viele Neuerungen erlitten, dass sie zuerst gewaschen und in ihrer Ordnung wiederhergestellt werden musste, bevor von etwas anderem die Rede sein konnte.“ — Gedrängte Paraphrase der synodalen Präambel vom April 769, nach dem Liber Pontificalis und den Konzilsakten[28][29]
Der Codex epistolaris Carolinus
791 auf Befehl Karls des Großen zusammengestellt, versammelt diese Sammlung 99 Briefe, die von den Päpsten (von Gregor III. bis Hadrian I.) zwischen 739 und 791 an die Hausmeier und die fränkischen Könige gerichtet wurden. Stephan III. ist darin mit mehreren Briefen vertreten; die wichtigsten sind Brief 44 (Ankündigung der Wahl und Appell an die fränkische Treue) und der berühmte Brief 45 (Verbot der Heirat mit Desiderata).[30][31]
Die einzige erhaltene Handschrift — Codex Vindobonensis 449 (Wien, 9. Jahrhundert) — wurde 1892 von Wilhelm Gundlach in den MGH Epistolae III ediert. Eine kritische englische Übersetzung unter der Leitung von Rosamond McKitterick u. a. erschien 2021 in der Sammlung Translated Texts for Historians (Nr. 77).[32][33]
Die Akten des Laterankonzils 769
Die Akten der Synode vom April 769 — vier Sitzungen, etwa zweiundfünfzig Teilnehmer — sind in lateinischer Sprache in den großen konziliaren Sammlungen (Mansi, Hardouin) überliefert, die die Kanones und die Unterschrift der Bischöfe edieren.[34]
Drei Kanones verdienen Aufmerksamkeit:
- Kanon 1: Wahl der Päpste den Kardinalpriestern und Kardinaldiakonen vorbehalten; Verbot für jeden Laien, zum Papsttum oder zur Wahl zu gelangen.
- Kanon 2: Annullierung der vom Gegenpapst Konstantin gespendeten Weihen und Versöhnung durch Handauflegung.
- Kanon 3: Feierliche Bestätigung der Verehrung der heiligen Bilder gegen das ikonoklastische Afterkonzil von Hiéreia (754).
Die Synode markiert damit, in Rom und vor Nicäa II., eine feste katholische Position im Bilderstreit, achtzehn Jahre vor dem ökumenischen Konzil, das 787 dieselbe Lehre bekräftigen wird.[35]
Identität, Ausbildung und Laufbahn Stephans vor der Wahl
Geboren in Sizilien, vermutlich in Syrakus, um 720
Der Liber Pontificalis gibt an, dass Stephan Sizilianer war, Sohn des Olivus — das ist alles, was die Notiz über seine Herkunft sagt.[36] Syrakus wird oft als Geburtsort genannt, doch diese Angabe steht weder im Liber Pontificalis noch in der Notiz der Catholic Encyclopedia (Mann, 1912), die nur sagt: „Sizilianer, Sohn des Olivus“.[37] Das wahrscheinliche Datum liegt um 720, was ihm etwa 52 Jahre bei seinem Tod gibt.[38]
Das Sizilien des 8. Jahrhunderts ist noch eine byzantinische Provinz, bevölkert von einer gemischten Bevölkerung, stark von der griechischen Kultur geprägt. Stephan gehört zu jener griechischen Diaspora in Rom, die seit Gregor III. die Klöster der Stadt bevölkert hat. Seine wahrscheinliche Griechischkenntnis — nicht ausdrücklich bezeugt, aber seinem Milieu entsprechend — erklärt wohl seine Gewandtheit im Dossier der heiligen Bilder.[39]
Benediktinermönch im Kloster Sankt Chrysogonus
Nach Rom gekommen unter dem Pontifikat des hl. Gregors III. (731–741), tritt Stephan in das Kloster Sankt Chrysogonus (San Crisogono in Trastevere) ein, wo er das benediktinische Habit nimmt.[40][41] Das Detail ist wichtig: Der künftige Papst ist kein Weltkleriker, sondern ein Ordensmann, geformt von der monastischen Observanz des heiligen Benedikt, geprägt von lectio divina, Gehorsam und Stabilität.
„Höre, mein Sohn, auf die Weisungen des Meisters und neige das Ohr deines Herzens.“ — Hl. Benedikt, Regel, Prolog 1[42]
Diese Prägung erklärt zum Teil den geistlichen Ton der Briefe Stephans III., beladen mit biblischen Verwünschungen und Bekehrungsappellen, mehr als eine reine Kanzleifeder der Diplomatie.
Kardinalpriester unter Zacharias, Stephan II. und Paul I.
Es ist Papst hl. Zacharias (741–752), der Stephan zum Diakon und dann zum Priester weiht und ihn an den Lateran bindet. Unter Stephan II. und dann unter Paul I. dient er in der päpstlichen familia und erwirbt eine vollkommene Kenntnis der römischen Liturgie und der langobardischen Angelegenheiten.[43][44]
Als Paul I. im Juni 767 stirbt, ist Stephan ein Kardinalpriester des römischen Klerus; er ist nicht der Anstifter der folgenden Wirren, sondern einer der Kandidaten, die die Beamten der Kurie auf den Stuhl erheben wollen, sobald die kanonische Ordnung wiederhergestellt ist. Dieses biographische Detail ist wichtig: Stephan ist weder ein Opportunist noch ein Mann des Staatsstreichs; er ist der Kandidat der Legalität.[45]
Die Krise des römischen Stuhls (Juni 767 – August 768)
Der Tod Pauls I. und das Machtvakuum
Paul I. stirbt am 28. Juni 767 nach einem zehnjährigen Pontifikat. Sehr rasch verwandeln sich die langobardische Frage und das Gewicht des Militäradels in eine offene Krise. Kein Papst ist kanonisch gewählt, und mehrere Faktionen greifen zu den Waffen.[46][47]
Es geht nicht nur um Geistliches. Seit der „Pippinischen Schenkung“ (754–756) kontrolliert das Papsttum einen Territorialstaat — Herzogtum Rom, Exarchat Ravenna, Pentapolis –, dessen Besitz die örtlichen Ambitionen weckt. Jeder Papstkandidat erbt ein Vermögen, eine Kanzlei, ein Heer und eine Diplomatie.
Der bewaffnete Einfall Totos von Nepi
Der Herzog Toto von Nepi (bisweilen Totton), ein Kriegsmann aus Tuscia, ergreift die Initiative. Er versammelt in seinem römischen Haus seine Verwandten, seine Bauern und seine Soldaten und lässt seinen eigenen Bruder Konstantin, einen einfachen Laien, als Papst akklamieren.[48][49]
Konstantin, der nicht einmal Kleriker ist, muss nacheinander die Weihen zum Ostiarier, Lektor, Akolythen, Subdiakon, Diakon und Priester und schließlich die Bischofsweihe empfangen — eine auf wenige Tage zusammengedrängte Weihekette, die genau das ist, was die Synode von 769 für die Zukunft verbieten will.[50][51]
Konstantin II., Laien-Gegenpapst (Juni 767 – Juli 768)
Konstantin hält sich dreizehn Monate lang. Er handelt wie ein Papst: Er weiht Bischöfe, versendet Briefe, feiert Zeremonien. Der Liber Pontificalis stellt ihn als „Usurpator“ dar, dessen Akte en bloc annulliert werden.[52][53]
Eines ist klar: Das Wahlverfahren eines Laien durch einen Gewaltstreich des bewaffneten Adels entspricht nicht der römischen Überlieferung. Weder im alten Ritus der Wahlen durch den Klerus mit Zustimmung des Volkes noch in der kanonischen Praxis des 8. Jahrhunderts hat der direkte Übergang vom Weltstand auf den päpstlichen Stuhl die geringste Legitimität. Das künftige kanonische Recht wird genau aus diesem Präzedenzfall die Lehre ziehen.
Der Gegenpapst Philipp und die langobardische Vermittlung
Im Verborgenen geblieben, gelingt es dem Primicerius (Vorsteher des Personals des Lateranpalastes) Christophorus und seinem Sohn Sergius, den der Liber Pontificalis Secundicerius nennt (zweiter der Notare, Stellvertreter des Primicerius)[54][55], hohen Beamten der paulinischen Kurie, aus Rom zu fliehen. Sie gewinnen das Langobardenreich und erhalten von König Desiderius militärische Unterstützung, um Toto zu stürzen. Desiderius betraut einen Priester, Waldipert, mit dem Feldzug, der mit einer langobardischen Truppe auf Rom marschiert.[56]
Am Eingang der Stadt erhebt Waldipert seinerseits einen zweiten Gegenpapst, Philipp, einen Mönch des Klosters Sankt Vitus, in der Überzeugung, damit die Römer für die langobardische Sache zu gewinnen. Doch Christophorus verweigert diese neue irreguläre Inthronisation. Philipp wird rasch in sein Kloster zurückgeschickt, wo er schweigend seine Tage beschließt; seine Inthronisation hat kaum einen Tag gedauert.[57][58]
Christophorus und Sergius stellen die kanonische Legalität wieder her
Toto wird in den römischen Kämpfen getötet. Konstantin wird verhaftet, zur Buße geschleppt und dann im Kloster Cellanova eingesperrt. Die Kurie beruft darauf eine reguläre Versammlung des Klerus, der Heere und des römischen Volkes ein, in ältester Überlieferung. Die Gewalttaten erlöschen nicht von einem Tag auf den anderen, und zahlreiche Kleriker aus Totos Nähe werden geblendet oder zu Tode geprügelt. Der Liber Pontificalis selbst anerkennt diese Brutalität der Restauration, die er bedauert, indem er sie erzählt.[59][60]
Die Ambivalenz ist real: Die kanonische Legalität stellt sich wieder her, aber um den Preis grausamer Vergeltungen, die die Akten des Konzils von 769 zum Teil wiedergutzumachen suchen.
Die kanonische Wahl (1.–7. August 768)
Klerus, Heere und römisches Volk wählen Stephan, Kardinalpriester des Titels Sankt Cäcilia. Der Liber Pontificalis nennt ausdrücklich die Akklamation in Sankt Cäcilia in Trastevere, dann die Überführung in den Lateran, dann die Weihe in Sankt Peter im Vatikan am 7. August 768.[61][62]
Die beiden Daten stammen aus zwei unterschiedlichen Lesarten: Die offizielle Liste des Heiligen Stuhls eröffnet das Pontifikat am 1. August 768 („1,7.VIII.768“) — eine Lesart, der die Britannica folgt, die die Wahl auf den 1. August und die Weihe auf den 7. legt –, während der Liber Pontificalis (§ 21) ausdrücklich nur die Weihe vom 7. August in Sankt Peter datiert; die Catholic Encyclopedia (Mann, 1912) hält ebenso mit Genauigkeit nur den 7. August fest, und GCatholic gibt die Wahl monatsgenau an („768.01“).[63][64][65][66]
„Nach seiner Wahl zum Pontifex dankte das ganze römische Volk Gott dafür, die römische Kirche der Unterdrückung durch die Tyrannen entrissen zu haben.“ — Liber Pontificalis, Vita Stephans III., § 21 (Übersetzung; lateinisches Original in der Anmerkung)[67]
Das Laterankonzil vom April 769
Datum, Ort und Teilnehmer
Die Synode tagt im Lateran, in der Basilika des Erlösers, vom 12. bis zum 14. (oder 15.) April 769. Vier Sitzungen werden gehalten. Man zählt etwa 52 Bischöfe oder Vertreter, darunter 12 fränkische Bischöfe, die eigens von Karl dem Großen und Karlmann entsandt wurden. Eine Menge von Priestern, Diakonen, Mönchen und Gläubigen wohnt den Sitzungen bei.[68][69]
Es ist ein erweitertes römisches Provinzialkonzil, aber mit universeller Tragweite, insofern es über die Regularität einer Papstwahl und über die katholische Bilderlehre entscheidet. Die nachdrückliche Präsenz der fränkischen Bischöfe bekundet das junge Bündnis zwischen dem Papsttum und der karolingischen Dynastie.
Der Prozess gegen den Gegenpapst Konstantin II.
Der ehemalige Gegenpapst, schon außerhalb des Konzils von unkontrollierten Elementen der Faktion des Christophorus geblendet, wird vor die Väter geschleppt. Der konziliare Bericht sagt, er gestehe zunächst, dann nehme er seine Geständnisse zurück und bestreite die Legitimität der Synode. Er wird darauf mit Ruten geschlagen, aller Weihen entkleidet und exkommuniziert.[70][71]
Die Akte seines Pseudopontifikats werden feierlich verbrannt auf dem Boden der Basilika, während die Bischöfe sich niederwerfen und das Kyrie eleison singen. Die von Konstantin gespendeten Bischofs- und Priesterweihen werden annulliert, es sei denn, sie empfangen nach der Buße die kanonische Handauflegung.[72][73]
„Es wird dekretiert, dass kein Laie und niemand aus dem Laienstand jemals zur päpstlichen Würde erhoben werden darf.“ — Laterankonzil, April 769, erster Kanon, nach den konziliaren Sammlungen (Übersetzung; lateinisches Original in der Anmerkung)[74]
Die Reform der Papstwahlen
Der erste Kanon ist der große legislative Akt des Konzils. Er legt mehrere sperrende Regeln für die Zukunft fest:
- kein Laie darf jemals zum Papst gewählt werden;
- die Wahl ist den Kardinalpriestern und Kardinaldiakonen mit früherer Weihe vorbehalten;
- die Soldaten der Toskana und Kampaniens haben kein Recht auf bewaffnete Anwesenheit bei der Wahl;
- die Weihe darf nur mit Zustimmung des Klerus und des römischen Volkes stattfinden.[75][76]
Es ist das erste Mal, dass eine römische Synode das Wahlverfahren in einer so ausdrücklichen rechtlichen Form festlegt. Das 769 aufgestellte Prinzip wird von Nikolaus II. (In nomine Domini, 1059), Alexander III. (III. Laterankonzil, 1179), Gregor X. (Ubi periculum, 1274) und darüber hinaus vom gesamten Konklaverecht aufgegriffen — in aufeinanderfolgenden Übernahmen, nicht in ununterbrochener institutioneller Filiation.[77]
Die Verteidigung der heiligen Bilder
Der zweite große Kanon spricht sich zum Bilderstreit aus. Fünfzehn Jahre nach dem ikonoklastischen Afterkonzil von Hiéreia (754), einberufen vom byzantinischen Kaiser Konstantin V. Kopronymos, verurteilt das Laterankonzil 769 dessen Akte und bejaht die katholische Rechtmäßigkeit der Verehrung der heiligen Bilder: Christi, der Jungfrau, der Engel und der Heiligen.[78][79]
Das gegnerische Argument verdient es, loyal dargelegt zu werden: In Hiéreia behaupten die ikonoklastischen Bischöfe, Christus, wahrer Gott und wahrer Mensch, könne nicht gemalt werden, ohne seine beiden Naturen zu trennen oder seine unumschreibbare Gottheit in Farben einschließen zu wollen; das einzige rechtmäßige Bild Christi sei die Eucharistie, und jedes verehrte materielle Bild falle unter das biblische Götzenverbot.[80] Die Antwort des Laterans 769 hält dagegen fest, dass das Bild nicht um seiner selbst willen angebetet wird — Anbetung gebührt Gott allein –, sondern dass die dem Bild erwiesene Ehre auf sein Urbild übergeht, gemäß der apostolischen Überlieferung: Christus zu malen bekennt die Inkarnation, statt sie zu trennen.[81][82]
Diese römische Stellungnahme geht dem ökumenischen Konzil von Nicäa II. (787) um achtzehn Jahre voraus, das die katholische Lehre von der Bilderverehrung für die gesamte Christenheit verbindlich definieren wird. Stephan III. stellt Rom also auf die orthodoxe Seite im byzantinischen Streit, noch bevor sich der Osten offiziell aufrichtet.[83]
Diese Tatsache ist kostbar für den katholischen Kompass: Die verehrten Bilder der Jungfrau, der Heiligen, der Reliquien und der Erscheinungen sind kein später barocker Exzess. Sie gehören zu einer apostolischen Überlieferung, gestützt von Papst Stephan III., dem Laterankonzil 769, Papst Hadrian I. und dem ökumenischen Konzil von Nicäa II.
Die Tragweite des Konzils von 769
Das Laterankonzil 769 hat nicht den Rang eines ökumenischen Konzils. Seine Tragweite ist dennoch beträchtlich:
- es reinigt den römischen Stuhl von einem Schisma, dessen Verzweigungen ganz Italien erreichen;
- es legt den ersten Keim eines päpstlichen Wahlrechts;
- es stellt Rom in das orthodoxe Lager des Bilderstreits, achtzehn Jahre vor Nicäa II.;
- es festigt schließlich das fränkisch-römische Bündnis, indem es zwölf fränkische Bischöfe an der kirchlichen Souveränität des Apostolischen Stuhls teilhaben lässt.
Allein diese vier Entscheidungen rechtfertigen es, vom Pontifikat Stephans III. als einem Gründungsmoment des mittelalterlichen Papsttums zu sprechen.[84][85]
Der Papst zwischen Karl dem Großen, Karlmann und Desiderius
Die italienische Diplomatie 769–770
Kaum gewählt, schreibt Stephan III. an Pippin den Jüngeren — der im September 768 stirbt —, dann an seine Söhne Karl den Großen und Karlmann. Er meldet ihnen seine Wahl und bittet sie, das Bündnis zu erneuern, das ihr Vater mit Stephan II. und Paul I. besiegelt hatte. Vor allem fordert er von ihnen den Schutz gegen die Langobarden und die Bestätigung der „Schenkung“.[86][87]
Karl der Große, mündig geworden, nimmt die Grundsätze des Bündnisses an, will aber seine eigene italienische Politik führen. Er empfängt sogar einen Teil des langobardischen Adels am fränkischen Hof. Eine Königinmutter, Bertrada von Laon (die „Berta mit dem großen Fuß“), setzt damals ihr ganzes Gewicht ein, um Franken und Langobarden zu versöhnen.[88]
Der Brief gegen die Heirat mit Desiderata (770)
In diesem Zusammenhang kommt es zu dem von Bertrada geförderten Vorhaben einer Heirat zwischen einem der fränkischen Brüder und einer Tochter des Langobardenkönigs Desiderius, die die Geschichtsschreibung mit dem herkömmlichen Namen Desiderata (Desiderata, bisweilen Desideria) bezeichnet: Keine zeitgenössische Quelle nennt ihren wahren Vornamen — Einhard, der ihre Verstoßung nach einem Jahr Ehe erzählt, nennt sie nur „die Tochter des Königs Desiderius“.[89] Stephan III. sieht in diesem Bündnis das Ende aller päpstlichen Freiheit: Treten die Langobarden in die fränkische Familie ein, steht Rom isoliert da.[90][91]
Er schreibt darauf den Brief 45 des Codex Carolinus — einen der heftigsten Texte der mittelalterlichen päpstlichen Kanzlei –, in dem er den beiden Frankenkönigen diese Heirat verbietet, indem er ihnen, falls sie sich darüber hinwegsetzen, das Anathema des heiligen Petrus und die ewige Verdammnis androht: eine feierliche und bedingte Warnung, kein förmlich ausgesprochenes Anathema. Darin brandmarkt er die Langobarden als perfidae ac foetentissimae Langobardorum genti („das treulose und widerwärtigste Volk der Langobarden“).
„Was ist denn das, o vortrefflichste Söhne, große Könige, für ein Wahnsinn, dass man gar sagen muss, eure erlauchte Nation der Franken, die über alle Völker erstrahlt, und eure so glanzvolle und hochedle königliche Nachkommenschaft lasse sich — was Gott verhüte — durch das treulose und widerwärtigste Volk der Langobarden beflecken, das zu keinem Volk gezählt wird und von dessen Nation gewiss ist, dass aus ihr das Geschlecht der Aussätzigen hervorgeht?“ — Papst Stephan III., Brief 45 des Codex Carolinus, an Karl den Großen und Karlmann (Übersetzung nach dem Latein bei Gundlach, MGH Epp. III, S. 561)[92]
Der Text erregt Anstoß. Er ist hart, fast beleidigend für die Langobarden, und markiert einen Bruch mit der römischen diplomatischen Nüchternheit. Aber er offenbart auch die geistliche Bestürzung eines isolierten Papstes, gezwungen, die extremsten verbalen Waffen einzusetzen, um den Zusammenbruch des Kirchenstaates zu verhindern.
Dieser Brief wirft zu Recht eine ethische Debatte auf: Darf ein Papst ein ganzes Volk als „das widerwärtigste“ bezeichnen? Die klassische katholische Theologie unterscheidet stets zwischen den Personen, die der Liebe würdig sind, und den Politiken oder Faktionen, die verurteilt werden dürfen. Stephan III. bedient sich in einer existenziellen Lage für den Apostolischen Stuhl einer alttestamentlichen Rhetorik der prophetischen Anklage, vergleichbar den Schmähungen Elias' oder Jesajas gegen die götzendienerischen Völker. Das heiligt die Formel nicht, erlaubt aber, sie historisch zu lesen, im Kontext einer realen politischen Bedrohung und einer biblischen rhetorischen Tradition.[93][94]
Die Kehrtwende Karls des Großen und die langobardische Falle (771)
Karl der Große heiratet Desiderata 770 trotz des Briefes. Die päpstliche Diplomatie ist gescheitert. Schlimmer noch: Bertrada begibt sich auf Pilgerschaft nach Rom und verhandelt mit Desiderius die Rückgabe gewisser Gebiete gegen Versprechen, die nie vollständig gehalten werden.[95][96]
Desiderius nutzt dies, um Rom physisch zu gewinnen. Er kommt als Pilger zum Grab des heiligen Petrus, gestützt vom Kämmerer Paul Afiarta, einem für die langobardische Sache gewonnenen Agenten, der sich in die päpstliche familia eingeschlichen hat.[97]
Die Marter von Christophorus und Sergius (771)
Christophorus und Sergius, die Männer, die 768 das Papsttum gerettet haben, werden von Paul Afiarta beschuldigt, gegen Desiderius und den Papst zu konspirieren. In die Enge getrieben, flüchten sie sich nach Sankt Peter, flehen Stephan III. um Schutz an, doch dieser liefert sie unter dem vereinten Druck Desiderius' und Afiartas schließlich den Langobarden aus.[98][99]
Beide werden geblendet. Christophorus stirbt drei Tage später an seinen Wunden, Sergius überlebt verstümmelt und im Lateran gefangen. Der Liber Pontificalis hält diese Episode für die größte Wunde des Pontifikats; selbst die offizielle Chronik deckt das Ereignis nicht vollständig zu, das unter Hadrian I. erneut untersucht werden wird.[100][101]
„Und es vollzogen sich solche Martern im Atrium von Sankt Peter, dass alle Anwesenden in Tränen zerflossen.“ — Liber Pontificalis, Vita Stephans III., über das Ende von Christophorus und Sergius (Übersetzung; lateinisches Original in der Anmerkung)[102]
Die Episode ist die tragische Kehrseite eines Pontifikats, das dem langobardischen Druck nicht vollständig zu widerstehen vermochte. Sie erinnert daran, dass die Heiligkeit des Stuhls nicht die persönliche Heiligkeit aller Handlungen des Pontifex garantiert. Die Unterscheidung ist alt: Das petrinische Amt ist unerschütterlich im Glauben und im Dogma (vgl. Lk 22,32), aber der einzelne Papst bleibt wie jeder Christ in der politischen Führung fehlbar. Stephan III. ist hier von den Ereignissen überfordert, nicht dem Dogma untreu.[103]
Tod, Grab und Gedenken
Der 24. Januar 772 und die Petersbasilika
Stephan stirbt am 24. Januar 772, mit etwa 52 Jahren, nach weniger als vier Jahren Pontifikat. Die genaue Ursache ist nicht bekannt: Erschöpfung, Krankheit, vielleicht Folge der starken Spannungen von 771. Die offizielle Liste des Heiligen Stuhls hält dieses Datum fest.[104]
Er wird in der vatikanischen Basilika Sankt Peter bestattet, nahe den anderen Päpsten des 8. Jahrhunderts. Die konstantinische Basilika, Vorgängerin der heutigen Basilika, birgt damals einen wesentlichen Teil des Gedächtnisses des Apostolischen Stuhls.[105][106]
Die Nummerierung Stephan II./III./IV.
Eine historiographische Schwierigkeit bleibt bestehen: die Nummerierung der Stephan-Päpste. 752 war ein gewisser Stephan zum Papst gewählt worden; er war drei Tage nach seiner Wahl gestorben, vor der Bischofsweihe. Die mittelalterlichen Listen und die Patrologia Latina haben ihn lange als Stephan II. gezählt, wodurch unser Papst von 768 zu einem Stephan IV. wurde (und Stephan II., der große Verbündete Pippins des Jüngeren 754, zu einem Stephan III.).[107][108]
Im 16. Jahrhundert begannen einige Herausgeber, den in drei Tagen gestorbenen Stephan aus der Liste zu streichen, in der Erwägung, dass die Bischofsweihe erforderlich sei, um ein Pontifikat zu eröffnen. Die moderne offizielle Liste des Heiligen Stuhls folgt dieser Logik: Sie zählt den Stephan von 752 nicht mit und nennt unseren Papst Stephan III.[109][110]
Der korrekte kanonische Titel, dem dieser Artikel und das offizielle Portal des Vatikans folgen, lautet also Stephan III. (768–772). Aber die Form Stephan IV., die man in den Ausgaben vor 1960 antrifft, ist kein Fehler; sie spiegelt die alte Zählung wider. Die alten Quellen sind mit Unterscheidungsvermögen zu lesen: Stephan (III.) IV. ist die Konvention der Catholic Encyclopedia von 1912 zum Beispiel.[111]
Heiliger Stephan? Zwischen sizilianischer Frömmigkeit und offizieller Liste
Stephan III. ist weder selig- noch heiliggesprochen worden durch einen offiziellen Akt des Heiligen Stuhls, und er hat kein Gedenken im allgemeinen römischen Kalender (Calendarium Romanum, 1969)[112]. Im Mittelalter wurde er jedoch auf seiner heimatlichen Insel als Heiliger verehrt: Horace Mann verweist auf einen alten sizilianischen Heiligenkalender, der Stephan am 1. Februar einträgt, sowie auf einen — folgenlos gebliebenen — Vorstoß der Syrakusaner, seine Heiligkeit offiziell anerkennen zu lassen[113]. Die Catholic Encyclopedia (1912) vermerkt ebenso, er werde „als Heiliger in einigen Martyrologien verehrt“[114]. Mittelalterlicher Lokalkult und förmlicher päpstlicher Akt bleiben zweierlei: Nur der zweite macht einen Heiligen im kanonischen Sinn.
Die Kirche betrachtet einen Papst nicht schon deshalb im kanonischen Sinn als heilig, weil er den Stuhl innehatte; erforderlich sind noch ein bezeugter Kult, eine Untersuchung, ein förmlicher päpstlicher Akt. Die sizilianische Frömmigkeit bezeugt eine kindliche Anhänglichkeit an einen Landessohn, der Papst geworden ist, ohne dass dies die Lehre bindet. In diesem Punkt unterscheidet die katholische Strenge offiziellen Kult und Volksfrömmigkeit: Die zweite kann die erste nähren, ohne sich an ihre Stelle zu setzen.[115]
Lehrmäßiges und institutionelles Erbe
Das Wahldekret von 769, Keimzelle des Konklaves
Die dauerhafteste Regel des Pontifikats Stephans III. ist das Wahldekret des Laterankonzils 769. Drei Jahrhunderte später wird Nikolaus II. 1059 (In nomine Domini) das Prinzip aufgreifen und in eine Wahlverfassung verwandeln, die die Wahl den Kardinälen vorbehält. Alexander III. wird 1179 die Zweidrittelmehrheit fordern. Gregor X. wird 1274 das Konklave im strengen Sinn schaffen.[116][117]
Ohne die Entscheidung von 769 hätte das moderne Konklaverecht, kodifiziert von Paul VI. (Romano Pontifici eligendo, 1975), dann von Johannes Paul II. (Universi Dominici gregis, 1996) und Benedikt XVI. (Motu proprio De aliquibus mutationibus, 2007), eine radikal andere Genealogie. Auf Stephan III. geht die rechtliche Idee eines wahlrechtlichen Schutzraums zurück, der vor dem bewaffneten Einbruch der Faktionen geschützt ist.[118][119]
Die Bilderverteidigung, lateinische Grundlegung von Nicäa II.
769 stellt Stephan III. die lateinische Christenheit offiziell in das orthodoxe Lager des Bilderstreits. Als 787 das ökumenische Konzil von Nicäa II. feierlich die Rechtmäßigkeit der Verehrung der heiligen Bilder definieren wird, wird es nur die römische Entscheidung von 769 fortführen. Die Rolle Stephans III. ist also grundlegend, und sie hilft zu verstehen, dass die katholischen Bildwerke — Ikonen, Statuen, Glasfenster, Medaillen, Skapuliere, Fresken — keine barocken Exzesse nach dem Konzil von Trient sind: Sie gehören zu einer apostolischen Überlieferung, die sehr früh vom Römischen Stuhl verteidigt wurde.[120][121]
„Die dem Bild erwiesene Ehre geht auf das Urbild über.“ — Hl. Basilius von Cäsarea, De Spiritu Sancto XVIII, 45, zitiert vom II. Konzil von Nicäa[122][123]
Dieses Prinzip, von Trient gegen die protestantischen Bilderstürmer aufgegriffen, von den Päpsten des 19. Jahrhunderts gegen den Rationalismus und vom II. Vatikanischen Konzil, das die Bilderverehrung in Sacrosanctum Concilium 122–125 beibehält, hat sehr alte Wurzeln: Das Konzil von 769, einberufen von Stephan III., ist einer seiner Fixpunkte.
Eine verwundete, aber bewahrte Primatialgewalt
Die Episode um Christophorus und Sergius — die Auslieferung zweier treuer Diener an die Langobarden, ihre Blendung, ihr Tod — bleibt der größte Schatten des Pontifikats. Der Papst ließ sich von einem ausländischen Agenten manipulieren, der in seiner unmittelbaren Umgebung installiert war. Das Papsttum vermochte 771 seine eigenen Minister nicht zu verteidigen.[124][125]
Aber die katholische Kirche hat nie die Unfehlbarkeit im Handeln der Päpste gelehrt. Die festgehaltene Lehre, fixiert vom I. Vatikanischen Konzil (Pastor Aeternus, 1870), ist die der Unfehlbarkeit in der ex-cathedra-Verkündigung des Dogmas in Glaube und Sitten, nicht die der moralischen Vollkommenheit in der politischen Führung. Stephan III. ist ein tragischer Zeuge dieser Unterscheidung: Seine lehrmäßigen Entscheidungen — Laterankonzil 769, Verteidigung der Bilder, Wahlrecht — sind vollständig von der Überlieferung rezipiert; seine politischen Entscheidungen von 771 werden von der römischen Chronik selbst beklagt.[126][127]
Diese Spannung ist kein Argument gegen das Papsttum. Sie bestätigt im Gegenteil, dass das petrinische Amt von der Gnade Christi getragen wird und nicht von menschlicher Vollkommenheit. Gerade weil Christus für Petrus gebetet hat, damit sein Glaube nicht wanke (Lk 22,32), ruinieren die persönlichen Schwächen eines Papstes nicht die Festigkeit des Stuhls.
Zum Weiterlesen
- Papst hl. Paul I. (757–767) — unmittelbarer Vorgänger Stephans III., dessen Tod die Gegenpapstkrise von 767 eröffnet.
- Papst Stephan II. (752–757) — Papst der „Pippinischen Schenkung“ und der territorialen Gründung des Kirchenstaates.
- Papst Hadrian I. (772–795) — Nachfolger Stephans III., Mitwirkender am Konzil von Nicäa II. 787 und am großen karolingischen Aufschwung.
- Papst hl. Zacharias (741–752) — Papst, der Stephan zum Diakon und dann zum Priester weiht und ihn an den Lateran bindet.
- Laterankonzil (769) — Akten, Kanones und Persönlichkeiten, zum vollständigen Dossier der Bilderverteidigung und des Wahlrechts.
- II. Konzil von Nicäa (787) — ökumenische Definition der Verehrung der heiligen Bilder, in der Kontinuität des römischen Dekrets von 769.
- Der Bilderstreit — theologische Synthese des ikonoklastischen Dossiers, von den Ursprüngen bis Trient.
- Der römische Primat — Geschichte und Theologie des Stuhls Petri.
Anmerkungen und Quellen
Heiliger Stuhl, offizielle Liste der Päpste, Eintrag „Stephen III.“: 94. Papst, Pontifikatsbeginn 1,7.VIII.768, Ende 24.I.772, Herkunft Sizilien — direkte Kontrolle der Seite (abgerufen am 4. Oktober 2026). URL: https://www.vatican.va/content/vatican/en/holy-father.html.
1 62 63 104 109Encyclopaedia Britannica, Notiz „Stephen III (or IV)“: am 1. August 768 zum Papst gewählt, am folgenden 7. August geweiht („elected pope on Aug. 1, 768, and was consecrated on the following August 7“).
2 64Liber Pontificalis, Vita Stephans III., Hrsg. Louis Duchesne, Le Liber Pontificalis. Texte, introduction et commentaire, 2. Aufl., Boccard, Paris, 1955–1957, Bd. I, S. 468–485; englische Übersetzung und Kommentar: Raymond Davis, The Lives of the Eighth-Century Popes (Liber Pontificalis). The Ancient Biographies of Nine Popes from AD 715 to AD 817, Translated Texts for Historians 13, Liverpool University Press, Liverpool, 1992 (2. Aufl. 2007), S. 86–105. Sizilianische Herkunft, Sohn des Olivus, Ausbildung im Kloster Sankt Chrysogonus, Weihen unter Zacharias, kanonische Wahl am 7. August 768, Bericht über das Laterankonzil und Sturz von Christophorus und Sergius.
3 13 25 36 40 43 46 49 52 54 57 61 71 105Horace K. Mann, „Pope Stephen (III) IV“, The Catholic Encyclopedia, Bd. 14, Robert Appleton Company, New York, 1912; Notiz über die sizilianische Herkunft (ohne Angabe einer Stadt), das Kloster Sankt Chrysogonus, die Weihen unter Zacharias, die Krise von 767–768, das Laterankonzil 769, den Brief gegen die Heirat mit Desiderata, den Sturz von Christophorus und Sergius und die dem Papst erwiesene Ehre „als Heiliger in einigen Martyrologien“ („honoured as saint in some Martyrologies“). Zum Todesdatum trägt die Notiz irrtümlich „1 or 3 August, 772“; der Artikel folgt der offiziellen Liste des Heiligen Stuhls (24. Januar 772). URL: https://www.newadvent.org/cathen/14289a.htm.
4 9 37 38 39 41 44 47 58 66 91 96 99 107 111 114Laterankonzil vom April 769, Akten in vier Sitzungen, zusammengesetzte Hss. der lateinischen konziliaren Sammlungen; Hrsg. in Jean Hardouin, Acta Conciliorum, Bd. III, Paris, 1715, Sp. 2009–2032; Giovanni Domenico Mansi, Sacrorum Conciliorum nova et amplissima collectio, Bd. XII, Florenz, 1766, Sp. 713–734. Vier Hauptkanones: Verurteilung des Gegenpapstes Konstantin, Annullierung der Weihen, Reform der Papstwahlen (Kanon 1), Bestätigung der Verehrung der heiligen Bilder gegen Hiéreia 754.
5 11 16 29 50 68 70 72 75 78 81Laterankonzil vom April 769, Kanones und Unterschriften, nach Mansi, Bd. XII, Sp. 713–734, und Hardouin, Bd. III, Sp. 2009–2032. (Der Hinweis auf eine Ausgabe in der Patrologia Latina, Bd. 96, der hier bisher stand, war irrig: Dieser Migne-Band enthält Ildefons und Julian von Toledo, nicht die Akten von 769.) Text des ersten Kanons, der jedem Laien den Zugang zum Papsttum verbietet, später von Nikolaus II. 1059 aufgegriffen. Lateinischer Originaltext des Kanons 1, nach den konziliaren Sammlungen: „Decretum est ut nullus umquam laicus aut quilibet ex laico ordine pontificali subrogetur honori.“
6 17 34 51 69 74 76Codex Carolinus, Brief Nr. 45, Stephan III. an Karl den Großen und Karlmann, 770; Hrsg. Gundlach MGH Epp. III, S. 560–563; Übers. McKitterick u. a. 2021, S. 302–307. Verbot der Heirat mit einer langobardischen Prinzessin, verbunden mit einer bedingten Drohung des Anathemas des heiligen Petrus (feierliche Warnung, kein förmlich ausgesprochenes Anathema); Brandmarkung der Langobarden als perfidae ac foetentissimae Langobardorum genti, Vergleich mit den götzendienerischen Völkern des Alten Testaments. Lateinischer Originaltext (zitierte Stelle), Hrsg. Gundlach, S. 561, Z. 10–15: „Quae est enim, praecellentissimi filii, magni reges, talis desipientia, ut penitus vel dici liceat, quod vestra praeclara Francorum gens, quae super omnes gentes enitet, et tam splendiflua ac nobilissima regalis vestrae potentiae proles perfidae, quod absit, ac foetentissimae Langobardorum genti polluatur, quae in numero gentium nequaquam conputatur, de cuius natione et leprosorum genus oriri certum est.“ (Text an der Gundlach-Ausgabe kontrolliert; die abschließende Anathemadrohung durch die Autorität des heiligen Petrus, des Apostelfürsten, ist von den modernen Historikern des Briefes bestätigt).
7 10 20 21 31 90 92Liber Pontificalis, Vita Stephans III., § 49–54, Hrsg. Duchesne Bd. I, S. 483–485; Übers. Davis 1992, S. 103–105; Auslieferung von Christophorus und Sergius an die Langobarden, Marter der Blendung im Atrium von Sankt Peter, Tod des Christophorus in drei Tagen. Lateinischer Originaltext (zitierte Stelle): „Et facti sunt cruciatus tales in Sancti Petri atrio, ut universi qui aderant lacrimas effunderent.“
8 98 100 102 124Klaus Schatz, La primauté du pape. Son histoire des origines à nos jours, franz. Übers., Cerf, Paris, 1992 (zur mittelalterlichen Genesis des päpstlichen Wahlrechts); Thomas F. X. Noble, The Republic of St. Peter. The Birth of the Papal State, 680-825, University of Pennsylvania Press, Philadelphia, 1984 (zum Laterankonzil 769 und seinen Wahlkanones).
12 18 77 85 116Eric M. Knibbs, „The Contested Election of Pope Constantine II“, The Eighth Century and All That, 2019; Analyse der Machtergreifung Totos von Nepi und der Strategie von Christophorus und Sergius, Konstantin II. mit langobardischer Hilfe zu stürzen. URL: https://www.8thcentury.com/black-smoke-white-smoke-revolution/.
14 27 48 56Raymond Davis, Einleitung zur Vita Stephans III., in The Lives of the Eighth-Century Popes (Liber Pontificalis), Translated Texts for Historians 13, Liverpool University Press, 2. Aufl. 2007, S. 86–95; kritische Klärung zur Abfassung der Vita Stephani III, ihrer prokurialen Ausrichtung und ihrer Schattenzonen hinsichtlich der Gewalttaten von 768–771.
15 23 26 45 53 60 73 84 94 101 125Codex Carolinus, Brief Nr. 44, Stephan III. an Karl den Großen und Karlmann, 768/769; Hrsg. Gundlach MGH Epp. III, S. 558–560; Übers. McKitterick u. a. 2021, S. 297–301. Ankündigung der Wahl, Bitte um Schutz des Kirchenstaates und Bestätigung der Bündnisse Pippins.
19 30 86Rosamond McKitterick, Dorine van Espelo, Richard Pollard, Richard Price (Hrsg. und Übers.), Codex Epistolaris Carolinus. Letters from the Popes to the Frankish Rulers, 739-791, Translated Texts for Historians 77, Liverpool University Press, Liverpool, 2021. Kritische Einleitung, englische Übersetzung und Anmerkungen zu den 99 Briefen, darunter die Briefe 44, 45 und 47 Stephans III. ISBN 978-1-80034-871-4.
22 24 32 87 93Liber Pontificalis, Vita Stephans III., § 35–43, Hrsg. Duchesne Bd. I, S. 477–479; Übers. Davis 1992, S. 96–99; Einberufung und Verlauf des Laterankonzils vom April 769.
28Codex Carolinus (Sammlung von 99 Papstbriefen 739–791), Hrsg. Wilhelm Gundlach, Monumenta Germaniae Historica, Epistolae III (= Epistolae Merovingici et Karolini aevi I), Weidmann, Berlin, 1892, S. 469–657. Einzige Handschrift: Vindobonensis 449, ÖNB Wien, 9. Jahrhundert. URL MGH: https://www.dmgh.de/.
33II. Konzil von Nicäa (787), VII. ökumenisches Konzil; Definition der Rechtmäßigkeit der Verehrung der heiligen Bilder, Unterscheidung latria (Gott allein) / douleia und proskynesis (den Heiligen und Bildern). Kritischer Text in Erich Lamberz, Acta Conciliorum Œcumenicorum, Reihe II, Bd. 3.1–3, De Gruyter, Berlin, 2008–2016; franz. Übers. Maurice Jugie, Le II concile de Nicée et le culte des images, Lethielleux, Paris, 1957. Denzinger-Hünermann 600–609.
35 82 83 120 123Hl. Benedikt von Nursia, Regel, Prolog 1, kritische Hrsg. Adalbert de Vogüé und Jean Neufville, La Règle de saint Benoît, Sources Chrétiennes 181–186, Cerf, Paris, 1972–1977; Bd. I, S. 411: „Obsculta, o fili, praecepta magistri, et inclina aurem cordis tui.“
42Thomas Hodgkin, Italy and Her Invaders, Bd. VII, Clarendon Press, Oxford, 1899, Kap. XI (das Pontifikat Stephans III.): Nach der Restauration von 768 ist Sergius „again secundicerius, and also nomenculator“ — der Liber Pontificalis als Primärquelle nennt ihn also secundicerius, nicht sacellarius. Variante: Horace K. Mann, The Lives of the Popes in the Early Middle Ages, Bd. I, 2. Teil, London, 1902, S. 366, beschreibt Sergius als „treasurer of the Church“ (Schatzmeister, also die Funktion des sacellarius). Der Artikel folgt hier der Notiz des Liber Pontificalis.
55Liber Pontificalis, Vita Stephans III., § 27–30, Hrsg. Duchesne Bd. I, S. 474–476; Übers. Davis 1992, S. 93–95; Beschreibung der Gewalttaten gegen die Anhänger Totos und Konstantins und deren Verbringung in die Klöster Cellanova und Subiaco.
59Liber Pontificalis, Vita Stephans III., § 21, Hrsg. Duchesne Bd. I, S. 472–473; Übers. Davis 1992, S. 90: Akklamation in Sankt Cäcilia in Trastevere und Weihe in Sankt Peter am 7. August 768. Lateinischer Originaltext: „Postquam vero electus est in pontificem hic beatissimus, statim universus populus Romanus laudes Deo persolvit, eo quod Ecclesiam Romanam ab oppressione tyrannorum eripuerat.“
65 67Afterkonzil von Hiéreia (754), einberufen vom byzantinischen Kaiser Konstantin V. Kopronymos; Akten teilweise erhalten in der widerlegenden Definition des II. Konzils von Nicäa (787), Sitzung VI; kritische Edition: Erich Lamberz (Hrsg.), Acta Conciliorum Œcumenicorum, Reihe II, Bd. 3.1–3, Walter de Gruyter, Berlin, 2008–2016. Das Afterkonzil von Hiéreia wird vom Laterankonzil 769 und endgültig von Nicäa II. verurteilt.
79 80Annales Regni Francorum (Fränkische Reichsannalen), Einträge für 768–772; Hrsg. Friedrich Kurze, Monumenta Germaniae Historica, Scriptores rerum Germanicarum 6, Hahn, Hannover, 1895, S. 26–32; Heirat Karls des Großen mit Desiderata 770 und italienische Verhandlungen Bertradas.
88 95Der Vorname der langobardischen Prinzessin, die Karl der Große 770–771 heiratete und dann verstieß, ist durch keine zeitgenössische Quelle bezeugt: Einhard, Vita Karoli Magni, Kap. 18, bezeichnet sie nur als filiam Desiderii regis Langobardorum („die Tochter Desiderius', des Königs der Langobarden“), auf Drängen Bertradas geheiratet (matris hortatu), dann nach einem Jahr verstoßen (post annum eam repudiavit), ohne ihren Namen zu nennen. „Desiderata“ (bisweilen „Desideria“, auf Französisch „Désirée“) ist ein herkömmlicher Name, den die spätere Geschichtsschreibung geprägt hat.
89Liber Pontificalis, Vita Stephans III., § 44–48, Hrsg. Duchesne Bd. I, S. 480–482; Übers. Davis 1992, S. 100–103; Intrigen Paul Afiartas, Pilgerschaft des Desiderius nach Sankt Peter und erste Drohungen gegen Christophorus.
97Henri Denzinger, Enchiridion symbolorum, definitionum et declarationum de rebus fidei et morum, 43. Aufl. (= Denzinger-Hünermann), Herder, Freiburg, 2010; insbesondere DH 3050–3075 (I. Vatikanisches Konzil, Pastor Aeternus, 1870) über die päpstliche Unfehlbarkeit und die Jurisdiktionsprimatie des Römischen Stuhls, in Verbindung mit der persönlichen Fehlbarkeit des Pontifex in politischen Handlungen.
103 127Heiliger Stuhl, Basilica Sancti Petri in Vaticano, offizielle historische Notiz; Erinnerung daran, dass die konstantinische Basilika des 4. Jahrhunderts die päpstlichen Bestattungen aufnimmt, vor dem Neubau der modernen Basilika im 16. Jahrhundert. URL: https://www.vatican.va/various/basiliche/san_pietro/.
106Catholic Encyclopedia, Anmerkungen zur Nummerierung der Stephan-Päpste, Bd. 14 (1912); Erklärung der Schreibweise „Stephen (III) IV“: Die moderne offizielle Liste des Heiligen Stuhls schließt den Stephan von 752 (vor der Weihe gestorben) aus, während die alten Listen ihn mitzählten. URL: https://www.newadvent.org/cathen/14289a.htm.
108 110Katholische Kirche, Calendarium Romanum ex decreto Sacrosancti Œcumenici Concilii Vaticani II instauratum, Typis Polyglottis Vaticanis, 1969: kein Gedenken Stephans III. (weder am 24. Januar noch am 1. Februar).
112Horace K. Mann, The Lives of the Popes in the Early Middle Ages, Bd. I, 2. Teil, London, 1902, Notiz zu Stephan III., S. 393: alter sizilianischer Heiligenkalender, der Stephan am 1. Februar einträgt, und Vorstoß der Syrakusaner beim Heiligen Stuhl, der folgenlos blieb. Für die Martyrologien bestätigt durch die Catholic Encyclopedia (1912): „Stephen is honoured as saint in some Martyrologies“.
113Johannes Paul II., Divinus Perfectionis Magister, Apostolische Konstitution vom 25. Januar 1983 über das Verfahren der Kanonisationsprozesse; Acta Apostolicae Sedis 75 (1983), S. 349–355; Erinnerung an die Unterscheidung zwischen offiziellem Kult (Kanonisation, Seligsprechung) und anerkannter Volksfrömmigkeit.
115Nikolaus II., In nomine Domini, Bulle vom April 1059, römisches Konzil des sechsten Jahres; Reform des päpstlichen Wahlrechts durch Vorbehalt der Wahl für die Kardinäle (Kardinalbischöfe mit Initiative, dann Kardinalpriester und Kardinaldiakone als Mitwähler); Text in MGH Constitutiones et Acta Publica Imperatorum et Regum, Bd. I, Nr. 384, Hannover, 1893. Denzinger-Hünermann 690.
117Johannes Paul II., Universi Dominici Gregis, Apostolische Konstitution vom 22. Februar 1996 über die Vakanz des Apostolischen Stuhls und die Wahl des römischen Pontifex; Acta Apostolicae Sedis 88 (1996), S. 305–343; Aktualisierungen durch Benedikt XVI. (Motu proprio De aliquibus mutationibus, 11. Juni 2007, und Normas nonnullas, 22. Februar 2013).
118Paul VI., Romano Pontifici Eligendo, Apostolische Konstitution vom 1. Oktober 1975 über die Vakanz des Apostolischen Stuhls und die Wahl des römischen Pontifex; Acta Apostolicae Sedis 67 (1975), S. 609–645; Verfahrensmatrix des modernen Konklaves, in Kontinuität mit dem Wahldekret von 769 und mit In nomine Domini von 1059.
119Konzil von Trient, Sitzung XXV (3.–4. Dezember 1563), Dekret über die Anrufung, die Verehrung und die Reliquien der Heiligen und über die heiligen Bilder; kritischer Text: Norman P. Tanner (Hrsg.), Decrees of the Ecumenical Councils, Sheed & Ward / Georgetown University Press, 1990, Bd. 2, S. 774–776; Denzinger-Hünermann 1821–1825.
121Hl. Basilius von Cäsarea, De Spiritu Sancto, Kap. XVIII, § 45, Hrsg. Benoît Pruche, Sources Chrétiennes 17 bis, Cerf, Paris, 2002, S. 406: „Die dem Bild erwiesene Ehre geht auf das Urbild über.“ Griechischer Originaltext: „ἡ τῆς εἰκόνος τιμὴ ἐπὶ τὸ πρωτότυπον διαβαίνει“; lateinische Übersetzung, rezipiert vom II. Konzil von Nicäa (787), Sitzung VI: „Honor enim qui imagini exhibetur transit ad prototypum.“
122Pastor Aeternus, dogmatische Konstitution über die Kirche, IV. Sitzung des I. Vatikanischen Konzils, 18. Juli 1870; Definition der universellen Jurisdiktionsprimatie des römischen Pontifex und seiner Unfehlbarkeit, wenn er ex cathedra in Glaube und Sitten spricht; kritischer Text: Norman P. Tanner (Hrsg.), Decrees of the Ecumenical Councils, Sheed & Ward / Georgetown University Press, London–Washington, 1990, Bd. 2, S. 811–816. Denzinger-Hünermann 3050–3075.
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