Lehrt die Bibel die Beichte?

Ist die Beichte bei einem Priester biblisch oder eine mittelalterliche Erfindung? Das Evangelium, der heilige Paulus, der heilige Jakobus und die ersten Väter zeigen, dass die Vergebung der Sünden durch den Dienst der Priester auf Christus selbst zurückgeht.

Ignispedia

Viele Christen, vor allem protestantischer Tradition, halten es für ausgemacht, dass die Beichte bei einem Priester nicht in der Bibel steht: Sie sei eine mittelalterliche Erfindung, ohne Anhalt im Evangelium, die sich zwischen die Seele und Gott schiebe. Der Einwand ist alt und aufrichtig; er verdient eine genaue Antwort, Text in der Hand.

Die katholische Antwort ist klar: Die Vergebung der Sünden gehört Gott allein — eine Wahrheit, die die Kirche mit ebensolcher Kraft bekennt wie ihre Widersacher —, aber der auferstandene Christus wollte diese Vergebung durch den Dienst von Menschen geben, die er gesandt und bevollmächtigt hat. Am Osterabend haucht er die Apostel an und vertraut ihnen die Gewalt an, Sünden zu erlassen und zu behalten (Joh 20, 22-23). Der heilige Paulus nennt das den „Dienst der Versöhnung" (2 Kor 5, 18), der heilige Jakobus verbindet das Bekenntnis der Verfehlungen mit dem Eingreifen der Ältesten der Kirche (Jak 5, 14-16), und die ersten Väter — lange vor jedem mittelalterlichen Konzil — beschreiben ein Bekenntnis der Sünden vor den Priestern Gottes.

Der verbreitetste Vorwurf, die Beichte sei auf dem Vierten Laterankonzil 1215 erfunden worden, stößt auf eine massive geschichtliche Tatsache: Schon im 1. Jahrhundert bekannte man seine Verfehlungen vor der Versammlung (Didache), und im 3. Jahrhundert seine Sünden vor den Priestern Gottes (Cyprian). Das Laterankonzil hat das Sakrament nicht geschaffen; es hat nur eine Mindesthäufigkeit festgelegt — mindestens einmal im Jahr. Das Konzil von Trient hat das 1551 ausdrücklich in Erinnerung gerufen und die Vorstellung einer späten Erfindung als „Verleumdung" bezeichnet.

Dieser Artikel legt das biblische Dossier der Beichte dar, ihre Verwurzelung im Alten Testament, das fortlaufende Zeugnis der alten Kirche, und beantwortet dann einen nach dem anderen die häufigsten Einwände. Für das praktische „Wie" des Sakraments siehe den Artikel wie man gut beichtet; hier geht es um das „Steht es in der Bibel?".

Der Einwand: „Die Beichte bei einem Priester ist nicht biblisch"

Was die Reformatoren vorwerfen

Seit dem 16. Jahrhundert haben die Reformatoren die Ohrenbeichte angefochten — das mündliche, geheime Bekenntnis aller schweren Sünden vor einem Priester[1]. Für Luther konnte das private Bekenntnis einen seelsorglichen Nutzen behalten, aber die Pflicht, seine Verfehlungen einem Priester aufzuzählen, als Bedingung der Vergebung, erschien ihm ohne schriftliche Grundlage und erdrückend für die Gewissen. Der klassische Protestantismus hat drei Gedanken festgehalten, die den volkstümlichen Einwand von heute zusammenfassen.

Drei Behauptungen, die zu prüfen sind

Der Einwand entfaltet sich meist in drei Schritten, die man ernst nehmen muss:

  1. „Gott allein vergibt die Sünden" — ein Priester hätte also keine Gewalt, Verfehlungen nachzulassen (vgl. Mk 2, 7).
  2. „Man muss seine Sünden unmittelbar Gott bekennen" — die Schrift lade zu einem inneren Bekenntnis ein, ohne menschlichen Mittler (vgl. 1 Joh 1, 9).
  3. „Die Beichte bei einem Priester wurde im Mittelalter erfunden" — genau auf dem Vierten Laterankonzil, 1215.

Diese drei Behauptungen enthalten jede ein Stück Wahrheit: Gott ist wohl die einzige Quelle der Vergebung; man muss sich an Gott wenden; und das Laterankonzil hat 1215 wohl über die Beichte gesetzgeberisch gehandelt. Aber jede zieht aus einer wahren Prämisse eine falsche Schlussfolgerung. Der Rest des Artikels zeigt, warum.

Die Vergebung kommt von Gott — aber Gott wollte sie durch Menschen geben

„Wer kann Sünden vergeben außer Gott allein?"

Der Kern des Einwands ist eine katholische Wahrheit. Als Jesus zum Gelähmten sagt „Deine Sünden sind dir vergeben", empören sich die Schriftgelehrten innerlich:

„Warum redet der so? Er lästert Gott. Wer kann Sünden vergeben außer Gott allein?" — Einige Schriftgelehrte, Evangelium nach Markus 2, 7[2]

Im Prinzip haben sie recht: Nur Gott lässt die Sünde nach, weil jede Sünde zuerst eine Beleidigung Gottes ist. Die Kirche lehrt es ohne Vorbehalt: „Gott allein vergibt die Sünden"[3]. Die Frage ist also nicht, wer die Quelle der Vergebung ist — das ist Gott —, sondern auf welchem Weg Gott sie nach der Taufe zu den Sündern gelangen lassen wollte.

Jesus vergibt „auf Erden" und gibt diese Gewalt „den Menschen"

Die unmittelbare Fortsetzung der Begebenheit ist entscheidend. Jesus heilt den Gelähmten genau „damit ihr erkennt, dass der Menschensohn die Vollmacht hat, auf Erden Sünden zu vergeben" (Mt 9, 6). Und der heilige Matthäus vermerkt die Reaktion der Menge:

„Als die Menge das sah, erschrak sie und pries Gott, der den Menschen eine solche Vollmacht gegeben hat." — Evangelium nach Matthäus 9, 8[4]

Der Text sagt nicht „einem Menschen" (Jesus allein), sondern „den Menschen", in der Mehrzahl. Diese Mehrzahl ist ein ernsthafter exegetischer Hinweis — kein isolierter Beweis —, den man legitimerweise als Vorwegnahme lesen darf: Diese göttliche Gewalt, auf Erden zu vergeben, ist dazu berufen, auch von beauftragten Menschen ausgeübt zu werden. Der ganze Streitpunkt liegt in dieser Gliederung: Gott bleibt die einzige Quelle, aber er wirkt durch Werkzeuge, die er sich frei erwählt hat. Das abzulehnen heißt nicht, die Souveränität Gottes zu verteidigen: Es heißt, ihm zu verbieten, zu vergeben, so wie er gesagt hat, dass er es tun werde.

Das Missverständnis über die „einzige Mittlerschaft" (1 Tim 2, 5)

Man wendet sogleich ein, „einer ist Gott, einer auch Mittler zwischen Gott und den Menschen: der Mensch Christus Jesus" (1 Tim 2, 5)[5]. Das ist wahr, und es ist wesentlich. Aber die einzige Mittlerschaft Christi schließt die teilhabenden Mittlerschaften nicht aus: Derselbe heilige Paulus, der diesen Satz schreibt, stellt sich als „Gesandten" dar, durch den „Gott selbst mahnt" (2 Kor 5, 20). Ein Botschafter tritt nicht in Wettbewerb mit dem König: Er vergegenwärtigt ihn. Ebenso setzt sich der Priester, der losspricht, nicht an die Stelle Christi; er handelt in persona Christi, aus empfangener, nicht aus eigener Gewalt. Die Logik ist genau dieselbe wie bei der Fürsprache der Heiligen: eine einzige Mittlerschaft als Quelle, viele abgeleitete Mittlerschaften.

Am Osterabend: Christus setzt die sakramentale Vergebung ein (Joh 20)

„Empfangt den Heiligen Geist"

Das ist der Gründungstext. Am Abend seiner Auferstehung tritt Jesus zu den eingeschlossenen Aposteln, gibt ihnen seinen Frieden und sendet sie, wie der Vater ihn gesandt hat:

„Friede sei mit euch! Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch." Und nachdem er das gesagt hatte, „hauchte er sie an und sagte zu ihnen: Empfangt den Heiligen Geist. Denen, denen ihr die Sünden erlasst, denen sind sie erlassen; denen, denen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten." — Evangelium nach Johannes 20, 21-23[6]

Die Geste ist nicht belanglos. Das Verb „anhauchen" (griechisch emphysaô) erscheint hier ein einziges Mal im ganzen Neuen Testament: Es ist das Verb der Genesis, als Gott den Lebensatem in Adams Nase bläst (Gen 2, 7)[7]. Christus vollzieht eine neue Schöpfung: Er teilt seinen Geist mit für eine genaue Sendung, die Vergebung der Sünden.

Erlassen UND behalten: eine Gewalt, die ein Urteil voraussetzt

Das meistübersehene Detail des Verses ist, dass er zwei Gewalten verleiht, nicht eine: Sünden erlassen, aber auch behalten. Nun kann man über Erlass oder Behalt einer Verfehlung nur entscheiden, wenn man sie kennt. Eine richterliche Gewalt der Unterscheidung — im einen Fall vergeben, im anderen aufschieben — setzt notwendig voraus, dass der Diener hört, worum es geht. Hier hört das Sündenbekenntnis auf, eine fromme Möglichkeit zu sein, und wird zur logischen Folge des Auftrags Christi: Um die Gewalt zu binden oder zu lösen auszuüben, muss der Apostel wissen, was er bindet und was er löst.

Genau das wird der heilige Hieronymus drei Jahrhunderte später hervorheben, wenn er die Schlüsselgewalt kommentiert: Der Priester wisse, „wenn er die Vielfalt der Sünden gehört hat, wer gebunden und wer gelöst werden muss"[8] — ein Satz, undenkbar ohne vorheriges Bekenntnis.

Die Verbindung mit der Schlüsselgewalt (Mt 16, 19 und 18, 18)

Die Gewalt, am Osterabend Sünden zu erlassen, führt eine frühere Verheißung weiter. Zu Petrus hatte Jesus gesagt:

„Ich werde dir die Schlüssel des Himmelreichs geben: Was du auf Erden binden wirst, das wird im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, das wird im Himmel gelöst sein." — Evangelium nach Matthäus 16, 19[9]

Und zum Apostelkollegium, kurz darauf: „Alles, was ihr auf Erden binden werdet, wird im Himmel gebunden sein" (Mt 18, 18). Binden und lösen sind rabbinische Begriffe, die die Gewalt bezeichnen, zu verbieten oder zu erlauben, zu verurteilen oder loszusprechen. Der richterliche Wortschatz ist ausdrücklich, und er ist Menschen anvertraut, mit himmlischer Ratifizierung: Was der Diener auf Erden entscheidet, besiegelt Gott in den Himmeln. Die Beichte ist der konkrete Ort, wo diese Schlüsselgewalt an der einzelnen Seele des Sünders ausgeübt wird.

„Der Dienst der Versöhnung", den Aposteln anvertraut (2 Kor 5)

Der heilige Paulus gibt diesem Auftrag seinen Fachnamen. Gott, schreibt er, „hat uns durch Christus mit sich versöhnt und uns den Dienst der Versöhnung gegeben" (2 Kor 5, 18). Sogleich präzisiert er die Natur dieses Dienstes:

„Wir sind also Gesandte Christi; Gott selbst mahnt durch uns. Wir bitten an Christi statt: Lasst euch mit Gott versöhnen!" — Heiliger Paulus, 2. Korintherbrief 5, 20[10]

Das griechische Wort, das mit „Dienst" wiedergegeben wird, ist diakonia: ein eingesetzter Dienst, bestimmten Personen anvertraut — den Aposteln und ihren Nachfolgern —, nicht eine bloße innere Haltung, die allen angeboten wäre. Gott hat „das Wort der Versöhnung in uns niedergelegt" (2 Kor 5, 19): Die Versöhnung der Sünder mit Gott geht fortan durch ein Wort, das Dienern anvertraut ist. Man findet dieselbe Struktur wie in Johannes 20 wieder: Die Quelle ist Gott, der Kanal ist apostolisch.

Der heilige Jakobus: „Bekennet eure Sünden" und die Salbung der Ältesten (Jak 5)

Der Jakobusbrief stellt die Verbindung her zwischen dem Bekenntnis der Verfehlungen, dem Gebet der ordinierten Diener und der Vergebung. Der Zusammenhang ist die Sorge für die Kranken:

„Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen für ihn beten und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten, und der Herr wird ihn aufrichten; und wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben werden. Bekennet einander also eure Sünden …" — Heiliger Jakobus 5, 14-16[11]

Die „Ältesten" der Kirche, nicht irgendwer

Entscheidend ist, dass Jakobus den Kranken nicht zu irgendeinem Nachbarn schickt, sondern zu den „Ältesten" (griechisch presbyteroi, woher das Wort Priester kommt), die „in der Kirche im Amt" sind. Es sind ordinierte Diener, die amtlich handeln. Ihr Gebet, verbunden mit der Salbung „im Namen des Herrn", erlangt zugleich die Heilung und die Vergebung der Sünden. Die Vergebung der Verfehlungen ist also auch hier an einen bestimmten kirchlichen Dienst gebunden, nicht an einen rein privaten Weg.

„Einander": eine Nuance, die den Diener nicht beseitigt

Man wendet ein, Jakobus schreibe „bekennet einander eure Sünden", es handle sich also um ein wechselseitiges Bekenntnis unter Gläubigen, ohne Priester. Aber das wechselseitige brüderliche Bekenntnis (in sich vortrefflich) hebt die Erwähnung nicht auf, zwei Verse zuvor, der Ältesten, deren Gebet die Vergebung erlangt. Der Text hält beides fest: eine christliche Kultur des Bekenntnisses und der Offenheit und einen bevollmächtigten Dienst, an den die Vergebung gebunden ist. Das „einander" löscht die Rolle der Presbyter sowenig aus wie das gemeinsame Gebet die Rolle der Apostel.

Die alttestamentlichen Wurzeln des Bekenntnisses

Das Sündenbekenntnis ist keine christliche Neuheit, vom Himmel gefallen: Es führt eine Logik weiter, die schon im Alten Bund eingeschrieben war, wo das Bekenntnis der Verfehlung und die Mittlerschaft des Priesters mit der Vergebung verbunden waren.

Das Opferbekenntnis im Gesetz

Das mosaische Gesetz sieht ausdrücklich ein Bekenntnis der Verfehlung vor, verbunden mit dem Sühneopfer:

„Wenn ein Mensch in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er die begangene Sünde offen bekennen." — Levitikus 5, 5[12]

Ebenso das Buch Numeri: „Sie sollen die Sünde bekennen, die sie begangen haben", vor Ersatzleistung und Wiedergutmachung (Num 5, 7)[13]. Das Bekenntnis ist also keine Erfindung später Frömmigkeit; es gehört zur Struktur selbst des biblischen Verhältnisses zur Sünde: anerkennen, aussprechen, wiedergutmachen.

Der Aussätzige, der sich dem Priester zeigt

Der Priester untersucht den Aussätzigen nach Levitikus 13. Stich aus der Sammlung Phillip Medhurst, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.

Die sprechendste Analogie — und die, welche die Väter aufgreifen werden — ist die des Aussatzes. Im Gesetz erklärt sich der Aussätzige nicht selbst für rein: Er muss sich dem Priester zeigen, der untersucht und den Zustand feststellt (Lev 13-14). Jesus nimmt diese Geste auf: Dem geheilten Aussätzigen befiehlt er „geh, zeig dich dem Priester" (Mt 8, 4), und die zehn Aussätzigen sendet er: „Geht, zeigt euch den Priestern" (Lk 17, 14). Der Aussatz, klassisches Bild der Sünde, muss dem Urteil des Priesters unterstellt werden. Die Väter werden darin das Vorbild der Beichte sehen: Der Sünder zeigt die Wunde seiner Seele dem, der die Gewalt empfangen hat zu unterscheiden und zu versöhnen.

Johannes der Täufer und das öffentliche Bekenntnis der Umkehr

Schließlich öffnet sich das Evangelium mit einer Bekenntnispraxis: Die Mengen lassen sich von Johannes taufen, „indem sie ihre Sünden bekannten" (Mt 3, 6). Und in der entstehenden Kirche, in Ephesus, kamen „viele von denen, die gläubig geworden waren, und bekannten offen die Praktiken, denen sie sich hingegeben hatten" (Apg 19, 18). Das Bekenntnis der Verfehlungen begleitet die Umkehr schon auf den ersten Seiten des Neuen Testaments.

Das Zeugnis der Kirche der ersten Jahrhunderte

Wäre die Beichte vor den Priestern eine Erfindung von 1215, sprächen die Texte der ersten fünf Jahrhunderte nicht davon. Doch sie sprechen reichlich davon. Hier die wichtigsten Zeugen, vom 1. bis zum 5. Jahrhundert.

Die Didache: „In der Versammlung sollst du deine Verfehlungen bekennen"

Das älteste Handbuch des christlichen Lebens, die Didache (oder Lehre der zwölf Apostel, Ende des 1. Jahrhunderts nach klassischer Datierung — die Kritik verortet ihre ältesten Schichten an der Wende vom 1. zum 2. Jahrhundert), schreibt schon das Bekenntnis der Verfehlungen als Bedingung eines reinen Gebets und Kultes vor:

„In der Versammlung sollst du deine Verfehlungen bekennen, und du sollst nicht mit bösem Gewissen zu deinem Gebet hintreten." — Didache 4, 14[14]

Und über die sonntägliche Eucharistie: „Am Tag des Herrn versammelt euch, brecht das Brot und sagt Dank, nachdem ihr zuvor eure Verfehlungen bekannt habt, damit euer Opfer rein sei" (Didache 14, 1)[15]. Wir stehen hier im apostolischen Zeitalter, weniger als ein Jahrhundert von der Auferstehung entfernt.

Tertullian und Origenes: Die Buße ist kein rein privater Akt

Zu Beginn des 3. Jahrhunderts beschreibt Tertullian die kirchliche Buße (exomologesis) als einen öffentlichen und kirchlichen Weg, vor der Kirche und ihren Dienern, und wirft manchen vor, ihn aus Scham zu meiden[16]. Einige Jahrzehnte später zählt Origenes die Wege der Vergebung auf und reiht darunter die „Nachlassung der Sünden durch die Buße" ein, wenn der Sünder seine Sünde dem Priester „erklärt", der darüber urteilt[17]. Das Bekenntnis vor einem Diener ist schon eine Wirklichkeit des kirchlichen Lebens.

Der heilige Cyprian von Karthago: Seine Sünden den Priestern Gottes bekennen (251)

In seiner Schrift Über die Gefallenen (De lapsis, 251), über die Christen, die während der Verfolgung schwach geworden waren, mahnt der heilige Cyprian zur Vergebung, die durch den Dienst der Priester erlangt wird:

„Ich bitte euch, geliebte Brüder: Jeder bekenne seine Schuld, solange er noch in dieser Welt ist, solange sein Bekenntnis angenommen werden kann, solange die Genugtuung und die durch die Priester gewährte Vergebung dem Herrn wohlgefällig sind." — Heiliger Cyprian von Karthago, Über die Gefallenen, 29[18]

Cyprian geht weiter: Er lobt jene, die, ohne die äußere Sünde begangen zu haben, dies „den Priestern Gottes bekennen" und so die Last ihres Gewissens ablegen[19]. Wir stehen im Jahr 251 — fast tausend Jahre vor dem Laterankonzil.

Der heilige Basilius der Große: Wem man seine Sünden bekennen soll (um 374)

Im Osten stellt der heilige Basilius eine Regel von großer Klarheit über den Adressaten des Bekenntnisses auf:

„Man muss seine Sünden denen bekennen, denen die Verwaltung der Geheimnisse Gottes anvertraut ist." — Heiliger Basilius der Große, Kurze Regeln, Frage 288[20]

„Denen, die die Verwaltung der Geheimnisse Gottes anvertraut ist": Die Formel bezeichnet genau die ordinierten Diener, nicht die unterschiedslose Gesamtheit der Gläubigen.

Der heilige Ambrosius von Mailand: „Dieses Recht ist nur den Priestern verliehen" (um 390)

Gegen die Novatianer, die der Kirche die Gewalt bestritten, gewisse schwere Sünden nachzulassen, erwidert der heilige Ambrosius, unmittelbar gestützt auf Johannes 20:

„Dieses Recht ist nur den Priestern verliehen. […] Wer den Heiligen Geist empfangen hat, hat auch die Gewalt empfangen, Sünden zu erlassen und zu behalten." — Heiliger Ambrosius von Mailand, Über die Buße, Buch I, Kap. 2[21]

Heiliger Johannes Chrysostomos, Mosaik der Hagia Sophia von Konstantinopel. Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Das Argument ist genau das der katholischen Kirche: Die Gabe des Geistes am Osterabend ist untrennbar von der Gewalt, Sünden nachzulassen — einer Gewalt, die den Dienern anvertraut ist, nicht allen.

Der heilige Johannes Chrysostomos: eine den Engeln verweigerte Gewalt

In seiner Schrift Über das Priestertum (um 387) staunt der heilige Johannes Chrysostomos über die Gewalt, die den Priestern der Kirche anvertraut ist und die selbst die höchsten himmlischen Geschöpfe übertrifft:

„Die Priester, die auf Erden wohnen, haben eine Vollmacht empfangen, die Gott weder den Engeln noch den Erzengeln gegeben hat. […] Was die Priester hier unten vollziehen, das bestätigt Gott dort oben, und der Meister bekräftigt den Spruch seiner Diener." — Heiliger Johannes Chrysostomos, Über das Priestertum, Buch III[22]

Die Annäherung an Matthäus 18, 18 („was ihr auf Erden binden werdet, wird im Himmel gebunden sein") ist offenkundig: Chrysostomos beschreibt die Schlüsselgewalt, ausgeübt im konkreten Leben der Kirche, durch die Priester, an den Sünden der Gläubigen.

Der heilige Hieronymus: der Priester, der unterscheidet wie beim Aussatz (398)

Der heilige Hieronymus, Matthäus 16, 19 kommentierend, gliedert genau die Schlüsselgewalt und das Bekenntnis. Der Priester, sagt er, erklärt nicht willkürlich schuldig oder unschuldig: Wie der Priester des Alten Bundes, der den Aussatz untersuchte, unterscheidet er, nachdem er gehört hat:

„Wie im Levitikus der Priester den Aussätzigen für unrein erklärt — nicht dass er ihn aussätzig machte, sondern weil er unterscheidet, wer rein und wer es nicht ist —, so bindet oder löst hier der Bischof oder der Priester, nicht Unschuldige oder Schuldige [aufs Geratewohl], sondern gemäß seinem Amt, wenn er die Vielfalt der Sünden gehört hat, weiß er, wer gebunden und wer gelöst werden muss." — Heiliger Hieronymus, Kommentar zu Matthäus, Buch III[23]

Dieser Text ist doppelt kostbar: Er zeigt, dass der Diener die Sünden hört (dass man sie ihm also bekennt), und er beugt dem Missbrauch vor (der Priester erfindet die Schuld nicht, er unterscheidet sie). Das ist schon die ganze Theologie des Sakraments.

Zusammenfassende Übersicht der alten Zeugen

Die folgende Übersicht versammelt die wichtigsten patristischen Zeugen des Sündenbekenntnisses vor dem Diener, vom 1. bis zum 5. Jahrhundert. Sie zeigt, dass die Praxis um mehr als tausend Jahre älter ist als das Vierte Laterankonzil (1215), das oft als ihr Ursprung dargestellt wird.

Zeuge (Datum)WerkWas er bezeugt
Didache (Ende 1. Jh.)Lehre der zwölf Apostel 4, 14 ; 14, 1Bekenntnis der Verfehlungen vor der Versammlung, vor Gebet und Eucharistie
Tertullian (um 203)Über die BußeÖffentliche kirchliche Buße, aus Scham gemieden
Origenes (um 240)Homilien zum LevitikusNachlass durch die Buße, wobei der Sünder seine Verfehlung dem Priester erklärt
Cyprian (251)Über die Gefallenen, 28-29Seine Verfehlungen „den Priestern Gottes" bekennen
Basilius (um 374)Kurze Regeln, 288Bekennen vor denen, die die Verwaltung der Geheimnisse Gottes haben
Ambrosius (um 390)Über die Buße, I, 2„Dieses Recht ist nur den Priestern verliehen"
Chrysostomos (um 387)Über das Priestertum, IIIGewalt des Nachlasses, den Engeln verweigert, im Himmel bestätigt
Hieronymus (398)Kommentar zu Matthäus, IIIDer Priester unterscheidet, nachdem er die Sünden gehört hat

„Erfunden auf dem Vierten Laterankonzil 1215"?

Das ist der verbreitetste geschichtliche Einwand. Prüfen wir genau, was dieses Konzil getan hat.

Was der Kanon „Omnis utriusque sexus" wirklich sagt

Das vierte Laterankonzil (1215) schreibt in seinem Kanon 21 vor:

„Alle Gläubigen beiderlei Geschlechts sollen, sobald sie das Unterscheidungsalter erreicht haben, alle ihre Sünden getreu bekennen, wenigstens einmal im Jahr, ihrem eigenen Priester […] und wenigstens zu Ostern ehrfürchtig das Sakrament der Eucharistie empfangen." — Viertes Laterankonzil (1215), Kanon 21[24]

Das Schlüsselwort ist „wenigstens einmal im Jahr". Das Konzil setzt die Beichte nicht ein: Es schreibt eine Mindesthäufigkeit vor für eine Praxis, die es als schon bekannt, üblich und in sich verpflichtend voraussetzt. Es ist ein Text der Disziplin, kein Text der Einsetzung.

Das Laterankonzil hat nicht erfunden, sondern geregelt

Die Catholic Encyclopedia vermerkt es nüchtern: Weit entfernt, die Beichte einzusetzen, setzt dieser Kanon ihre schon feststehende Verpflichtung voraus und legt nur ihre Mindesthäufigkeit fest[25]. Mit anderen Worten: Der Einwand kehrt die Wirklichkeit um. Vor 1215 bestand die Beichte, aber ihre Häufigkeit war dem Gewissen überlassen; nach 1215 wurde sie eine datierte Pflicht. Man erlässt kein Gesetz über die Häufigkeit einer Sache, die nicht existiert.

Die obige Tabelle macht es auf einen Blick sichtbar: Zwischen der Didache und dem Laterankonzil erstrecken sich elf Jahrhunderte ausdrücklicher Zeugnisse. Zu behaupten, 1215 habe die Beichte „erfunden", heißt zu sagen, die Straßenverkehrsordnung habe das Automobil erfunden.

Das Konzil von Trient antwortet unmittelbar auf den Einwand (1551)

Gegenüber den Reformatoren hat das Konzil von Trient die Frage frontal behandelt, in seiner XIV. Sitzung (25. November 1551). In seinem Kapitel über die Beichte bezeichnet es die Vorstellung einer mittelalterlichen Erfindung als „Verleumdung":

„Die Verleumdung derer, die sich nicht scheuen zu lehren, [die Beichte] sei dem göttlichen Gebot fremd, sie sei eine menschliche Erfindung und leite ihren Ursprung von den auf dem Laterankonzil versammelten Vätern her, ist offenkundig widerlegt." — Konzil von Trient, XIV. Sitzung, Kap. 5[26]

Trient definiert dann die Lehre in feierlichen Worten. Der Kanon 6 zielt genau auf die protestantische These:

„Wenn jemand leugnet, dass das sakramentale Bekenntnis durch göttliches Recht eingesetzt oder zum Heil notwendig ist; oder sagt, die Weise, heimlich dem Priester allein zu beichten, die die katholische Kirche von Anfang an immer beobachtet hat und noch beobachtet, sei der Einsetzung und dem Gebot Christi fremd und eine menschliche Erfindung: der sei mit dem Anathema belegt." — Konzil von Trient, XIV. Sitzung, Kanon 6[27]

Der Kanon 7 präzisiert, dass man von göttlichem Recht alle Todsünden bekennen muss, deren man sich nach aufmerksamer Erforschung erinnert, „auch die ganz geheimen", mit den Umständen, die die Art der Sünde ändern[28]. Und der Kanon 8 knüpft die jährliche Pflicht an die „Satzung des großen Laterankonzils"[29] — das heißt, er verortet das Laterankonzil als das, was es ist: eine Häufigkeitsregel, nicht den Ursprung des Sakraments.

Antworten auf häufige Einwände

Nehmen wir einen nach dem anderen die geläufigsten Einwände wieder auf, indem wir sie redlich formulieren.

Einwand 1 — „1 Johannes 1, 9 sagt, man solle Gott bekennen, nicht einem Priester"

Der Einwand stützt sich auf einen schönen Vers: „Wenn wir unsere Sünden bekennen, ist er treu und gerecht; er vergibt uns die Sünden" (1 Joh 1, 9). Antwort: Dieser Vers ist wahr, und die Kirche macht ihn sich zu eigen — jedes Bekenntnis richtet sich in letzter Instanz an Gott, die Quelle der Vergebung. Aber der Text sagt nirgends, dass das innere Bekenntnis vor Gott das von Christus eingesetzte Mittel ausschließe. Das Gegenteil zu behaupten hieße, 1 Johannes 1, 9 gegen Johannes 20, 23 auszuspielen, zwei Verse desselben johanneischen Korpus. Die Folgerichtigkeit verlangt, beide zusammenzuhalten: Man bekennt seine Sünden vor Gott, und Gott hat seiner Kirche die Gewalt anvertraut, sie im Namen Christi nachzulassen.

Einwand 2 — „Jakobus sagt „einander", also nicht einem Priester"

Antwort: Wie gesehen hebt das brüderliche Bekenntnis „einander" (Jak 5, 16) die Rolle nicht auf, die zwei Verse zuvor den Ältesten zugeschrieben wird, deren Gebet die Vergebung erlangt (Jak 5, 14-15). Die Stelle stellt beides nicht gegeneinander: Sie beschreibt eine Kirche, wo wechselseitige Offenheit mit einem bevollmächtigten Dienst koexistiert. „Einander" als Ausschluss des Priesters zu lesen heißt, den Text zu zwingen, das Gegenteil seines unmittelbaren Zusammenhangs zu sagen.

Einwand 3 — „Ein einziger Mittler: 1 Timotheus 2, 5"

Antwort: Die einzige Mittlerschaft Christi (1 Tim 2, 5) schließt die teilhabenden Mittlerschaften nicht aus — sonst könnte sich derselbe Paulus nicht „Gesandter" nennen, durch den Gott mahnt (2 Kor 5, 20), noch bitten, man solle „füreinander beten". Der Priester fügt der einzigen Mittlerschaft Christi nichts hinzu: Er ist ihr sichtbares Werkzeug. Genau das verteidigt der Artikel über die Fürsprache der Heiligen.

Einwand 4 — „Kein Vers spricht von einer privaten „Ohrenbeichte""

Antwort: Das Wort „Ohrenbeichte" (vom Ohr, das heißt mit leiser Stimme) ist spät, aber die Wirklichkeit steht in den Texten. Die Gewalt, zu behalten ebenso wie zu erlassen (Joh 20, 23), setzt ein gehörtes Bekenntnis voraus; der heilige Hieronymus sagt ausdrücklich, der Priester handle, „wenn er die Vielfalt der Sünden gehört hat". Die geheime, einzelne Form hat sich im Lauf der Jahrhunderte entwickelt — Trient vermerkt, sie werde „von Anfang an" beobachtet —, aber das Prinzip (seine Sünden einem bevollmächtigten Diener bekennen, um die Vergebung zu empfangen) ist neutestamentlich. Das genaue Wort im Text zu verlangen hieße, die Trinität zu leugnen, weil das Wort darin nicht vorkommt.

Einwand 5 — „Es ist nutzlos: Gott liest in den Herzen"

Antwort: Dass Gott unsere Sünden schon kennt, ist genau der Grund, warum das Bekenntnis ihn über nichts belehrt — es ist für uns gemacht, nicht um ihn zu informieren. Die Inkarnation folgt ganz dieser Logik: Gott, der nichts braucht, erwählt sinnliche Zeichen (das Taufwasser, das eucharistische Brot, das Lossprechungswort), um Wesen aus Fleisch zu erreichen. Das mündliche Bekenntnis demütigt den Stolz, bindet Leib und Willen und gibt dem Büßer eine Gewissheit, die die innere Erforschung nie verschafft: aus dem Mund eines Dieners Christi zu hören, dass seine Sünden wirklich vergeben sind.

Die Konvergenz: Schrift, Väter und Konzilien sagen dasselbe

Das Dossier der Beichte veranschaulicht eine bemerkenswerte Folgerichtigkeit zwischen den drei großen Autoritäten des katholischen Glaubens — der Schrift, der lebendigen Tradition der Väter und dem Lehramt der Konzilien —, was der Artikel über die Tradition in der Bibel entfaltet.

QuelleKernaussageReferenz
EvangeliumChristus gibt den Aposteln, Sünden zu erlassen und zu behaltenJoh 20, 22-23 ; Mt 16, 19 ; 18, 18
Heiliger PaulusEin „Dienst der Versöhnung" ist Gesandten anvertraut2 Kor 5, 18-20
Heiliger JakobusDas Bekenntnis der Verfehlungen ist mit dem Gebet der Ältesten und der Vergebung verbundenJak 5, 14-16
KirchenväterBekenntnis der Verfehlungen seit dem 1. Jh. (vor der Versammlung), vor den Priestern seit dem 3. Jh.Didache ; Cyprian ; Basilius ; Ambrosius ; Chrysostomos ; Hieronymus
KonzilienBeichte von göttlichem Recht; das Laterankonzil regelt die HäufigkeitLateran IV (1215) ; Trient, XIV. Sitzung (1551)

Die Schlussfolgerung drängt sich von selbst auf. Auf die Frage „Lehrt die Bibel die Beichte?" lautet die redliche Antwort: Ja — nicht als ein von Gott losgelöstes Ritual, sondern als der von Christus gewollte Kanal, um den Sündern die Vergebung zukommen zu lassen, deren einzige Quelle Gott bleibt. Der Priester ist kein Schirm zwischen der Seele und Gott; er ist, nach dem Wort des Paulus selbst, der Gesandte, durch den „Gott selbst mahnt: Lasst euch mit Gott versöhnen" (2 Kor 5, 20).

Weiterführend

  • Ist die Beichte biblisch? — dieselbe Frage, behandelt aus ergänzendem Blickwinkel, mit der Stimme der Heiligen und der modernen historisch-kritischen Debatte.
  • Wie beichtet man gut? — der praktische Leitfaden zum Sakrament, Schritt für Schritt.
  • Darf man im Stand der Todsünde kommunizieren? — warum die Beichte der Kommunion vorausgeht.
  • Lehrt die Bibel die Tradition? — Schrift und Tradition, zwei Kanäle einer einzigen Offenbarung.
  • Lehrt die Bibel die Fürsprache der Heiligen? — einzige Mittlerschaft Christi und teilhabende Mittlerschaften.
  • Lehrt die Bibel die Realpräsenz? — ein anderes angefochtenes Sakrament, dieselbe Einsetzungslogik.
  • Lehrt die Bibel das Fegefeuer? — Vergebung, Strafe und Läuterung.
  • Widerspricht die Tradition der Bibel? — der falsche Gegensatz zwischen beiden.

Anmerkungen und Quellen

  1. Augsburger Bekenntnis (1530), Art. XI, Von der Beichte: „Die Privatabsolution soll in den Kirchen beibehalten werden, obgleich in der Beichte die Aufzählung aller Sünden nicht nötig ist".

    1
  2. Evangelium nach Markus 2, 7 (franz. liturgische Übersetzung AELF). V. 6 präzisiert: „Es saßen aber einige Schriftgelehrte dort, die in ihrem Herzen überlegten". Die Begebenheit des Gelähmten von Kafarnaum wird auch in Mt 9, 1-8 und Lk 5, 17-26 berichtet.

    2
  3. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1441: „Gott allein vergibt die Sünden." Vgl. Nr. 1441-1442 über die Übertragung dieser Gewalt an die Apostel.

    3
  4. Evangelium nach Matthäus 9, 6 und 9, 8 (franz. AELF). Die Mehrzahl „den Menschen" (griechisch tois anthrôpois), und nicht „einem Menschen", darf als Vorwegnahme der den Aposteln anvertrauten Gewalt zu vergeben gelesen werden: eine vorgeschlagene Lesart, die die Gliederung zwischen der einzigen göttlichen Quelle der Vergebung und ihren menschlichen Dienern erhellt. Der Katechismus nimmt dieselbe Lesart auf: „Kraft seiner göttlichen Vollmacht gibt er diese Gewalt den Menschen" (KKK 1441, mit Verweis auf Joh 20, 21-23).

    4
  5. Erster Timotheusbrief 2, 5 (franz. AELF): „Einer ist Gott, einer auch Mittler zwischen Gott und den Menschen: der Mensch Christus Jesus" (Fortsetzung, V. 6: „der sich als Lösegeld hingegeben hat für alle").

    5
  6. Evangelium nach Johannes 20, 21-23 (franz. AELF). Einsetzungstext des Bußsakraments nach dem Konzil von Trient, XIV. Sitzung, Kap. 1 (DS 1670).

    6
  7. Zur Gewalt, Sünden nachzulassen, die den Aposteln übertragen ist, vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1441-1442. Das griechische Verb emphysaô („anhauchen", Joh 20, 22) erscheint nur hier im Neuen Testament (J. Strong, Exhaustive Concordance, griechisch Nr. 1720) und nimmt das der Septuaginta in Gen 2, 7 wieder auf, was das Motiv der neuen Schöpfung unterstreicht.

    7
  8. Heiliger Hieronymus, Kommentar zum Matthäusevangelium, Buch III, zu Mt 16, 19 (verfasst 398). Lateinischer Text und franz. Übersetzung: Sources Chrétiennes Nr. 259 (Bd. II: Bücher III-IV, Hg. É. Bonnard, Cerf, 1979; Bd. I, Bücher I-II, ist Nr. 242); engl. Übersetzung: Fathers of the Church, Bd. 117 (CUA Press, 2008, Übers. T. P. Scheck).

    8 23
  9. Evangelium nach Matthäus 16, 19 (franz. AELF). Die dem Petrus verheißene Schlüsselgewalt wird in Mt 18, 18 auf das Apostelkollegium ausgedehnt.

    9
  10. Zweiter Korintherbrief 5, 18-20 (franz. AELF). Der griechische Ausdruck diakonia tès katallagès („Dienst der Versöhnung") bezeichnet einen eingesetzten Dienst, den Aposteln anvertraut.

    10
  11. Jakobusbrief 5, 14-16 (franz. AELF). Vom Konzil von Trient, XIV. Sitzung, angeführter Text zum Bußsakrament und zur Krankensalbung (DS 1695-1696 für die Salbung).

    11
  12. Levitikus 5, 5 (geltende franz. liturgische Übersetzung AELF). Das Bekenntnis der Verfehlung (hebräisch hitwaddah) geht dem Sühneopfer voraus; die alten Übersetzungen gaben wieder: „Er soll bekennen, worin er gesündigt hat".

    12
  13. Numeri 5, 7 (franz. AELF). Das Bekenntnis ist mit Ersatzleistung und Wiedergutmachung gegenüber dem geschädigten Nächsten verbunden.

    13
  14. Didache (Lehre der zwölf Apostel) 4, 14, Ende des 1. Jahrhunderts. Franz. Übersetzung nach der Ausgabe der Sources Chrétiennes Nr. 248 (W. Rordorf und A. Tuilier).

    14
  15. Didache 14, 1, über das Bekenntnis der Verfehlungen vor der sonntäglichen Eucharistie, „damit euer Opfer rein sei".

    15
  16. Tertullian, De pænitentia (Über die Buße), Kap. 9-10 (um 203). Ausg.: Sources Chrétiennes Nr. 316 (Hg. C. Munier, Cerf). Die exomologesis wird dort als kirchlicher Bußweg beschrieben, den manche aus Scham meiden.

    16
  17. Origenes, Homilien zum Levitikus, Hom. 2, 4 (gehalten in Cäsarea im Lauf eines dreijährigen Zyklus zwischen 238 und 244; herkömmliche Datierung: um 240). Ausg.: Sources Chrétiennes Nr. 286 (Bd. I: Hom. I-VII, Hg. M. Borret, Cerf, 1981); engl. Übersetzung: Fathers of the Church, Bd. 83 (Übers. G. W. Barkley). Die Homilie zählt die Wege der Nachlassung der Sünden auf, darunter die Buße, wo der Sünder seine Verfehlung dem Priester erklärt.

    17
  18. Heiliger Cyprian von Karthago, De lapsis (Über die Gefallenen), 29 (251). Franz. Übersetzung nach der Ausgabe der Sources Chrétiennes Nr. 547; lateinischer Text im Corpus Christianorum, Series Latina, Bd. 3.

    18
  19. Heiliger Cyprian von Karthago, De lapsis, 28 (251), zum Lob derer, die „dies den Priestern Gottes bekennen" (lateinisch: apud sacerdotes Dei) und die Last ihres Gewissens ablegen.

    19
  20. Heiliger Basilius der Große, Regulæ brevius tractatæ (Kurze Regeln), Frage 288 (verfasst während seines Episkopats, 370-379; herkömmliche Datierung um 374), PG 31, 1284.

    20
  21. Heiliger Ambrosius von Mailand, De pænitentia (Über die Buße), Buch I, Kap. 2, §§ 7-8 (um 390), gegen die Novatianer. Ausgabe Sources Chrétiennes Nr. 179.

    21
  22. Heiliger Johannes Chrysostomos, De sacerdotio (Über das Priestertum), Buch III, 4-6 (um 387). Ausgabe Sources Chrétiennes Nr. 272.

    22
  23. Viertes Laterankonzil (1215), Kanon 21 Omnis utriusque sexus. Text bei Denzinger-Schönmetzer (DS) 812; Übersetzung nach den Conciliorum Œcumenicorum Decreta (G. Alberigo).

    24
  24. Catholic Encyclopedia (New York, 1908), Artikel „Sacrament of Penance": „The Lateran edict presupposed the necessity of confession as an article of Catholic belief and laid down a law as to the minimum frequency of confession — at least once a year." (Das Lateranedikt setzte die Notwendigkeit der Beichte voraus und erließ nur ein Gesetz über ihre Mindesthäufigkeit, wenigstens einmal im Jahr.)

    25
  25. Konzil von Trient, XIV. Sitzung (25. November 1551), Doctrina de sacramento pænitentiæ, Kap. 5 (DS 1683), über die Beichte und die Widerlegung des Einwands der Erfindung auf dem Laterankonzil.

    26
  26. Konzil von Trient, XIV. Sitzung, Canones de sacramento pænitentiæ, Kanon 6 (DS 1706).

    27
  27. Konzil von Trient, XIV. Sitzung, Kanon 7 (DS 1707), über die Pflicht, alle Todsünden zu bekennen, auch die geheimen, mit ihren Umständen.

    28
  28. Konzil von Trient, XIV. Sitzung, Kanon 8 (DS 1708), der die jährliche Pflicht an die Satzung des Laterankonzils (1215) knüpft.

    29