Die Taufe von Babys, eine Praxis ohne Grundlage?

Die Kindertaufe ist ausdrücklich seit ca. 200 (Tertullian) bezeugt, mit einem umstrittenen Hinweis seit ca. 180 (Irenäus), und wird im 3. Jahrhundert als apostolische Tradition bezeichnet (Origenes). Tertullian, Origenes, Cyprian und Augustinus bestätigen sie — der moderne Kredobaptismus entsteht erst 1525, mit einem im 12. Jahrhundert verurteilten mittelalterlichen Vorläufer.

Ignispedia

Die Taufe von Kleinkindern — oder Pädobaptismus, vom griechischen pais, Kind — ist seit der Reformation des 16. Jahrhunderts eine der großen Trennlinien zwischen der katholischen Kirche und den kredobaptistischen protestantischen Gemeinschaften (Baptisten, Evangelikale). Der Einwand wird mit scheinbarer Klarheit formuliert: Nirgends im Neuen Testament wird ein Kleinkind ausdrücklich getauft; die neutestamentlichen Vorbilder beschreiben Erwachsene, die glauben und dann getauft werden; die Praxis sei also eine mittelalterliche Fehlentwicklung oder bestenfalls eine Erfindung des 3. Jahrhunderts.

Das Problem dieser Rekonstruktion ist, dass sie frontal mit der historischen Wirklichkeit kollidiert. Die frühesten christlichen Quellen, die das Thema behandeln — Tertullian um 200, Hippolyt um 215, Origenes um 233-248 — behandeln die Kindertaufe als eine bereits etablierte und allgemein anerkannte Praxis, nicht als eine zu fördernde Neuheit. Irenäus von Lyon liefert um 180 nur einen umstrittenen Hinweis: Er zählt die Kleinkinder zu denen, die „in Gott wiedergeboren werden", ohne die Taufe zu nennen.[1] Origenes, einer der strengsten Theologen des 3. Jahrhunderts, erwähnt die Kindertaufe dreimal in seinen erhaltenen Schriften und erklärt in seinem Römerbriefkommentar (V, 9), die Kirche habe diese Tradition von den Aposteln selbst empfangen. Tertullian — die einzige alte Stimme, die einen Aufschub empfiehlt — bestreitet nicht die Legitimität der Praxis: Er diskutiert ihre Zweckmäßigkeit.

Der Einsatz ist dreifach: exegetisch (gibt es eine schriftliche Grundlage?), historisch (reicht die Praxis bis zu den Ursprüngen der Kirche zurück?) und theologisch (welches Verständnis von Gnade, Erbsünde und Gottesbund ist damit verbunden?). Die katholische Antwort — der sich hinsichtlich der Kindertaufe selbst die Reformatoren Luther und Calvin anschlossen, die sie gegen die Täufer aufrechterhielten, auch wenn sie der sakramentalen Gnade eine andere Grundlage gaben — lautet, dass die Kindertaufe auf einer tiefen Kohärenz zwischen dem abrahamitischen Bund, der Lehre von der Erbsünde, der universalen Notwendigkeit der Taufwiedergeburt und der beständigen Praxis der Kirche seit ihren ersten Generationen beruht.

Der kredobaptistische Einwand, ehrlich dargestellt

Das Kernargument: „glauben, dann getauft werden"

Der Kredobaptismus — die Lehre, nur Erwachsene oder Jugendliche zu taufen, die ihren Glauben bekennen können — stützt sich auf eine unbestreitbare Tatsache: Die Taufen in der Apostelgeschichte folgen einem wiederkehrenden Schema. Petrus verkündet: „Kehrt um, und jeder von euch lasse sich auf den Namen Jesu Christi taufen zur Vergebung seiner Sünden."[2] Zum Kämmerer, der um die Taufe bittet, fügt eine Textvariante, die unter anderem der Codex Laudianus überliefert, hinzu: „Wenn du von ganzem Herzen glaubst, ist es möglich."[3] Die Reihenfolge scheint immer dieselbe: Verkündigung des Evangeliums → Bekehrung → Taufe. Die Taufe eines Kleinkinds, das zu bewusstem Glauben unfähig ist, scheint also das von Christus selbst gewollte Schema umzukehren.

Die gegen den Pädobaptismus angeführten Texte

Die Kredobaptisten mobilisieren mehrere Texte:

TextVorgebrachtes Argument
Mk 16, 16: „Wer glaubt und sich taufen lässt, wird gerettet werden"Der Glaube geht der Taufe voraus
Mt 28, 19: „Macht alle Völker zu meinen Jüngern: Tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes"Jünger machen geht der Taufe voraus
Apg 2, 41: „Die nun sein Wort annahmen, wurden getauft"Verstehen ist erforderlich
Apg 8, 12: „Sie glaubten […] und ließen sich taufen"Ausdrücklicher individueller Glaube
Apg 18, 8: „Crispus glaubte […] mit seinem ganzen Haus"Sogar die Mitglieder des Hauses glaubten

Diese Texte sind echt, und ihre argumentative Kraft muss anerkannt werden. Sie beschreiben die Taufe in einem missionarischen Kontext: Erwachsene, die das Evangelium zum ersten Mal hören und darauf antworten.

Das historische Argument: eine späte Praxis?

Das historische kredobaptistische Argument nimmt eine präzise Form an: Die Kindertaufe sei erst ab Tertullian (ca. 200) und Hippolyt (ca. 215) ausdrücklich bezeugt, also zwei Jahrhunderte nach den Aposteln. Die Texte des 1. Jahrhunderts (Didache, Ignatius, Clemens von Rom, Polykarp) sprächen nicht davon. Die Praxis sei also eine Neuerung der nachapostolischen Kirche, kein apostolisches Erbe.

Genau diesem Punkt widersprechen die patristischen Quellen selbst — wir kommen darauf zurück. Aber das Argument verdient es, ernst genommen statt beiseitegewischt zu werden.

Was das Neue Testament über Taufe und Kinder sagt

Joh 3, 5 — die universale Notwendigkeit der Wiedergeburt

„Amen, amen, ich sage dir: Wenn jemand nicht aus Wasser und Geist geboren wird, kann er nicht in das Reich Gottes kommen." — Jesus zu Nikodemus, Johannesevangelium 3, 5[4]

Dieser Text ist das theologische Fundament der Kindertaufe in der gesamten katholischen Tradition. Seine Logik ist universal: Niemand kann ohne die Geburt aus Wasser und Geist in das Reich eingehen — das Griechische sagt ean mē tis gennēthē ex hydatos kai pneumatos, „wenn jemand nicht aus Wasser und Geist geboren wird", und Jesus redet Nikodemus im Singular an (ich sage dir). Wenn Kinder in das Reich eingehen können — was Jesus in Mt 18, 3 und 19, 14 ausdrücklich bejaht —, haben sie also Zugang zur Taufe. Anders zu argumentieren würde einen inneren Widerspruch in der Lehre Jesu selbst schaffen.

Die Patrologie bestätigt diese Verbindung: Die Väter, die Joh 3, 5 kommentieren — Justin der Märtyrer, Tertullian, Cyprian, Johannes Chrysostomus, Augustinus — deuten ihn als Hinweis auf das Taufsakrament.[5] Origenes zieht daraus das stringenteste Argument:

„In der Kirche wird die Taufe zur Vergebung der Sünden gegeben. Und nach dem Brauch der Kirche wird die Taufe selbst den Kleinkindern gegeben. Wenn es in den Kleinkindern nichts gäbe, was die Vergebung der Sünden erforderte, schiene die Gnade der Taufe überflüssig." — Origenes, Homilien zum Levitikus, VIII, 3 (um 248)[6]

Apg 2, 38-39 — die ausdrücklich auf die Kinder ausgedehnte Verheißung

Am Pfingsttag verkündet Petrus:

„Kehrt um, und jeder von euch lasse sich auf den Namen Jesu Christi taufen zur Vergebung seiner Sünden; dann werdet ihr die Gabe des Heiligen Geistes empfangen. Denn euch gilt die Verheißung und euren Kindern (hymin estin hē epangelia kai tois teknois hymōn) und allen in der Ferne, so viele der Herr, unser Gott, herbeirufen wird." — Apostelgeschichte 2, 38-39 (Liturgische Übersetzung)[7]

Der griechische Begriff tekna (Kinder, Nachkommenschaft) ist hier bedeutsam: Indem Petrus die Formel „die Verheißung gilt euch und euren Kindern" ausspricht, greift er die Sprache der Bundesverheißungen des Alten Testaments auf — wie in Gen 17, 7: „Ich schließe meinen Bund zwischen mir und dir und deinen Nachkommen nach dir."[8] Die Annäherung ist thematisch: In beiden Fällen umfasst die Verheißung Gottes ausdrücklich die Nachkommenschaft, Kleinkinder eingeschlossen.

Die fünf Taufen ganzer Hausgemeinschaften

Das Neue Testament erwähnt fünf Fälle von Taufen ganzer „Häuser" (oikos auf Griechisch). Diese Fälle bilden ein kumulatives Argument: Keiner beweist mechanisch die Anwesenheit von Kleinkindern, aber ihre Konvergenz offenbart eine kohärente kulturelle und kirchliche Logik.

StelleFamilienoberhauptFormulierung
Apg 10, 2; 11, 14 (Taufe in 10, 47-48)Kornelius (römischer Hauptmann)„mit seinem ganzen Haus" (10, 2: syn panti tō oikō autou); „du wirst gerettet werden, du und dein ganzes Haus" (11, 14)
Apg 16, 15Lydia (Purpurhändlerin)„sie und ihr Haus"
Apg 16, 31-34Gefängniswärter von Philippi„er und alle die Seinen" (autos kai hoi autou pantes)
Apg 18, 8 (Taufe des Crispus: 1 Kor 1, 14)Crispus (Synagogenvorsteher)„glaubte an den Herrn mit seinem ganzen Haus" (syn holō tō oikō autou) — der Glaube des Hauses, nicht seine Taufe, ist ausdrücklich
1 Kor 1, 16Stephanas„das Haus des Stephanas"

In der griechisch-römischen Welt des 1. Jahrhunderts vertrat der paterfamilias alle Mitglieder seines Haushalts: Ehefrau, Kleinkinder, Bedienstete und deren Kinder, manchmal Sklaven. Wenn das Familienoberhaupt seine religiöse Zugehörigkeit wechselte, folgte der ganze Haushalt — das ist eine dokumentierte soziologische Wirklichkeit, keine willkürliche Schlussfolgerung.[9] Der Katechismus der Katholischen Kirche bemerkt nüchtern: „Es ist durchaus möglich, dass man schon zu Beginn der apostolischen Predigt, als ganze ‚Häuser' die Taufe empfingen, auch die Kinder taufte."[10]

Das Haus-Argument beruht nicht auf einem Einzelfall, sondern auf fünf übereinstimmenden Fällen, alle in einem kulturellen Kontext, in dem der oikos strukturell Kleinkinder einschloss.

„Lasst die kleinen Kinder zu mir kommen" (Mt 19, 13-15)

„Da brachte man kleine Kinder zu ihm, damit er ihnen die Hände auflegte und betete; die Jünger aber wiesen sie zurück. Jesus sagte: Lasst die kleinen Kinder und hindert sie nicht (mē kōlyete), zu mir zu kommen, denn Menschen wie ihnen gehört das Himmelreich." — Mt 19, 13-15 (vgl. Mk 10, 13-16; Lk 18, 15-17)[11]

Zwei Elemente verdienen die Aufmerksamkeit der katholischen und reformierten Exegeten. Erstens bezeichnet das in Lk 18, 15 verwendete griechische brephos spezifisch die Säuglinge (auf den Armen getragene Kleinkinder) — ein präziserer Begriff als paidia (kleine Kinder im Allgemeinen), das in Matthäus und Markus verwendet wird. Zweitens ist das Verb kōlyein (hindern, verbieten) dasselbe wie in Apg 8, 36, wo der Kämmerer fragt: „Was hindert (ti kōlyei) mich, getauft zu werden?"[12] Diese verbale Übereinstimmung, von der modernen Exegese bemerkt: Wenn Jesus selbst sagt, man solle die Säuglinge nicht hindern, zu ihm zu kommen, und wenn dasselbe Verb mit der Taufe verbunden wird, ist die Zusammenstellung theologisch bedeutsam.

Calvin zieht daraus das Argument: Wenn das Himmelreich den kleinen Kindern gehört, warum sollte man ihnen das Zeichen verweigern, das ihnen gewissermaßen die Tür zur Kirche öffnet — und wie könnte man jene vertreiben, die Christus zu sich ruft?[13]

Der Bund Gottes: von der Beschneidung zur Taufe

Die Logik des abrahamitischen Bundes (Gen 17)

Der Schlüssel der Debatte über die Kindertaufe ist oft weniger biblisch als theologisch: die Natur des Bundes Gottes mit seinem Volk und die Weise, wie er sich auf die Kinder erstreckt.

In Gen 17 schließt Gott seinen Bund mit Abraham in ausdrücklich generationsübergreifenden Worten:

„Ich schließe meinen Bund zwischen mir und dir und deinen Nachkommen nach dir, von Generation zu Generation; es wird ein ewiger Bund sein; so werde ich dein Gott sein und der Gott deiner Nachkommen nach dir." — Gen 17, 7 (Liturgische Übersetzung)[14]

Das Zeichen dieses Bundes — die Beschneidung — wird männlichen Säuglingen am achten Tag auferlegt, vor jedem möglichen religiösen Bewusstsein, vor jedem Glaubensbekenntnis. Gott selbst setzt diesen Präzedenzfall: Das Bundeszeichen geht dem persönlichen Glauben voraus, es wird aufgrund der familiären Zugehörigkeit zu einer Bundesgemeinschaft gegeben.

Calvin zieht daraus die logische Schlussfolgerung: Der mit Abraham geschlossene Bund gilt für die Christen von heute weder mehr noch weniger als für das jüdische Volk von einst — er ist in Wirklichkeit und Substanz derselbe — und das Bundeszeichen darf daher den Kindern der Christen nicht verweigert werden.[15]

Kol 2, 11-12 — die Beschneidung Christi

„In ihm habt ihr eine Beschneidung empfangen, die nicht von Menschenhand geschieht, sondern die darin besteht, den ganzen Leib des Fleisches abzulegen; das ist die Beschneidung, die von Christus kommt. In der Taufe seid ihr mit ihm begraben worden und mit ihm auferstanden durch den Glauben an die Kraft Gottes, der ihn von den Toten auferweckt hat." — Kol 2, 11-12 (Liturgische Übersetzung)[16]

Paulus stellt hier eine ausdrückliche Entsprechung zwischen Beschneidung und Taufe her. Beide sind Bundeszeichen, die eine geistliche Wirklichkeit bewirken — die Eingliederung in den Bund Gottes —, die über die bloße äußere Erklärung hinausgeht. Weder die Beschneidung noch die Taufe erfordern das bewusste Verstehen des Empfängers: Beide sind göttliche Handlungen, die im Leib des Gläubigen oder des Kindes des Gläubigen bezeichnet und besiegelt werden.

Ist der Neue Bund restriktiver als der Alte?

Der baptistische Einwand behauptet, der Neue Bund sei qualitativ anders als der Alte: Er gründe auf einer persönlichen Gotteserkenntnis (Jer 31, 31-34: „sie werden mich alle erkennen") und könne daher nicht erblich sein. Aber diese Lesart verwechselt zwei Dinge: die Verheißung des Neuen Bundes — die vollkommene Gotteserkenntnis, die sich erst am Ende der Zeiten vollenden wird — und die Eintrittsbedingungen in die Kirche von heute, die dieser Vollendung noch entgegengeht. Das Neue Testament lehrt klar, dass selbst unter dem Neuen Bund der Glaube eine Wirklichkeit bleibt, die allmählich wächst, kein auf einmal erworbener Erwachsenenzustand. Wenn der Neue Bund als Vorbedingung für das Zeichen eine erwachsene persönliche Gotteserkenntnis verlangte, würde er den Kindern eine Gnade vorenthalten, die der Alte Bund ihnen gewährte — was für einen Bund, der als großzügiger und universaler dargestellt wird, paradox wäre.

Die Erbsünde und die Dringlichkeit der Taufwiedergeburt

Röm 5, 12-19 — die Universalität der adamischen Verwundung

„Wie durch einen einzigen Menschen die Sünde in die Welt kam und durch die Sünde der Tod und so der Tod zu allen Menschen gelangte, weil alle sündigten …" — Röm 5, 12[17]

Die Lehre von der Erbsünde ist das theologische Fundament der Kindertaufe in der katholischen Tradition. Die Säuglinge haben keine persönliche Sünde begangen; sie sind daher nicht schuldig wie Erwachsene, die bewusst das Böse wählen. Aber sie werden in eine verwundete Menschheit hineingeboren, beraubt der ursprünglichen Heiligkeit, die Adam verliehen war — eine Wirklichkeit, die Paulus die „Verurteilung, die von der Verfehlung eines Einzigen kam" nennt (Röm 5, 18). Augustinus wird genau diese Tatsache gegen Pelagius verwenden, indem er von der Taufe zur Erbsünde zurückschließt: Da die Kirche die Säuglinge zur Vergebung der Sünden tauft, muss es in ihnen eine zu vergebende Sünde geben — keine Sünde, die sie selbst begangen hätten, sondern die, die sie von Adam geerbt haben. Genau diese Schlussfolgerung werden die 418 in Karthago versammelten afrikanischen Bischöfe zum konziliaren Anathema erheben.

Die zuvorkommende Gnade und die göttliche Freiheit Gottes

Die tiefe Logik des Pädobaptismus beruht auf dem, was die katholische Theologie die zuvorkommende Gnade nennt: Gott handelt zuerst, vor jedem Verdienst und jeder menschlichen Entscheidung. Das Heil ist keine Belohnung, die dem Glauben gewährt wird; der Glaube selbst ist eine Gabe Gottes, die jedem menschlichen Werk vorausgeht. In dieser Perspektive wäre es widersprüchlich zu verlangen, das Kind müsse erst den Glauben hervorbringen, um dann die Gnade zu empfangen — als wäre die Gnade die Belohnung einer Anstrengung, die das Kind unmöglich leisten kann.

Der Katechismus der Katholischen Kirche fasst diesen Punkt entscheidend zusammen:

„Die reine Geschenkhaftigkeit der Gnade des Heils zeigt sich besonders deutlich in der Taufe der Kinder. Die Kirche und die Eltern würden das Kind der unschätzbaren Gnade, Kind Gottes zu werden, berauben, wenn sie ihm nicht kurz nach der Geburt die Taufe spendeten." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1250[18]

Der heilige Augustinus zieht aus diesem Primat der Gnade seine berühmte Schlussfolgerung gegen die Pelagianer: Könnte das Kind die Gnade nicht vor dem erwachsenen Glauben empfangen, wäre die Liebe Gottes einem menschlichen Verdienst untergeordnet. Das Evangelium aber kehrt die Ordnung um: Die Gnade ermöglicht den Glauben, nicht umgekehrt.

„Das Kleinkind, auch wenn es noch nicht den Glauben hat, der die freiwillige Zustimmung des Glaubenden voraussetzt, wird dennoch durch das Sakrament dieses Glaubens gläubig. Denn wie man antwortet, dass es glaubt, so wird es auch gläubig genannt — nicht weil es der Wahrheit durch einen Akt seines eigenen Urteils zustimmt, sondern weil es das Sakrament dieser Wahrheit empfängt." — Hl. Augustinus, Brief 98, § 9-10 (an Bischof Bonifatius, um 408)[19]

Das Bild der Pfropfung: die Gnade vor dem Verstehen

Ein oft verwendetes Bild — zur Veranschaulichung, nicht als Schriftbeweis — beschreibt die Taufe als Pfropfung, die am jungen Baum vorgenommen wird, bevor er wählen kann: Das göttliche Leben wird durch einen Akt Gottes eingepflanzt, und das Kind wird sein ganzes Leben haben, um es wachsen zu lassen. Das Bild ist von Paulus inspiriert, der den Eintritt der Heiden in das Volk Gottes mit einem wilden Ölzweig vergleicht, der auf den Stamm Israels gepfropft wird (Röm 11, 17-24): Paulus spricht dort vom Eintritt der Völker in den Bund, nicht von der Kindertaufe. Das Leben wartet nicht auf das Verstehen dessen, der es empfängt, um wirklich zu sein; ebenso geht die biologische Geburt jedem Selbstbewusstsein voraus, ohne dass jemand sie deshalb für ungültig hielte. Dem Kind die Taufe im Namen eines Verstehens zu verweigern, das es noch nicht haben kann, käme auf geistlicher Ebene dem gleich, einem Säugling das Stillen zu verweigern unter dem Vorwand, er habe nicht darum gebeten, geboren zu werden.

Die Kirchenväter: eine seit dem 2.–3. Jahrhundert bezeugte Praxis

Das patristische Dossier ist das entscheidende historische Argument. Wäre die Kindertaufe eine Neuerung des 3. Jahrhunderts gewesen, hätten sich Stimmen erhoben, um sie als solche zu melden — genau das tut Tertullian in De oratione (15-16) für Bräuche, die er wirklich kritisiert, wie die Affektiertheit, mit abgelegtem Mantel zu beten, oder die Gewohnheit, sich gleich nach dem Gebet zu setzen. Stattdessen stimmen die Zeugnisketten von ca. 180 bis zum 5. Jahrhundert in der Legitimität der Praxis überein — mit zwei ehrlich zu meldenden Nuancen: Tertullian empfiehlt, die Taufe der kleinen Kinder aufzuschieben, und Gregor von Nazianz rät, außerhalb von Lebensgefahr im Allgemeinen etwa das dritte Lebensjahr abzuwarten — und mehrere Texte bejahen positiv ihre apostolische Herkunft.

Die Abfolge der Dokumente lässt sich so zusammenfassen: Irenäus liefert das Vokabular der Wiedergeburt, Tertullian bezeugt die afrikanische Diskussion, ohne das Prinzip zu bestreiten, die Apostolische Überlieferung (Hippolyt zugeschriebener Text, eine Zuschreibung, die die neuere Forschung diskutiert) legt eine liturgische Rubrik vom Beginn des 3. Jahrhunderts fest, Origenes erwähnt die Praxis dreimal und bejaht ihre apostolische Herkunft in seinem Römerkommentar, Cyprian und sein afrikanisches Konzil regeln die Frage der Frist, Gregor von Nazianz und Johannes Chrysostomus bezeugen die griechische Praxis, und Augustinus mit Karthago macht daraus ein dogmatisches Argument gegen Pelagius. Keiner der Väter stellt die Praxis je als eine einzuführende Neuheit oder als eine zu korrigierende Neuerung dar: Alle sprechen von einer überkommenen Sitte.

  1. um 180-189
    Irenäus von Lyon — die Kleinkinder als ‚renati in Deum‘

    In seiner Schrift Gegen die Häresien entfaltet Irenäus seine Theologie der Rekapitulation: Christus kam, um jedes Lebensalter des Menschen zu heiligen. Er zählt die Säuglinge zu denen, die in Gott wiedergeboren werden (renati in Deum) — ohne die Taufe zu nennen: ein umstrittener Hinweis, von der katholischen Lesart verteidigt und von kredobaptistischen Autoren bestritten (siehe unten).

  2. um 200-206
    Tertullian — erster Zeuge der Diskussion

    Tertullian erörtert in De Baptismo XVIII die Zweckmäßigkeit, Kinder zu taufen. Er empfiehlt abzuwarten, bestreitet aber nicht die Legitimität der Praxis. Seine Formulierung setzt voraus, dass die Kindertaufe bereits eine etablierte Sitte ist.

  3. um 215
    Die Apostolische Überlieferung — ausdrückliche liturgische Rubrik

    Der Text namens Apostolische Überlieferung (Hippolyt von Rom zugeschrieben, eine Zuschreibung, die die Forschung diskutiert) ist die erste liturgische Rubrik, die die Taufe der Kinder als ersten Schritt der Tauffeier beschreibt.

  4. um 233-248
    Origenes — ‚von den Aposteln überkommene Tradition‘ (drei Zeugnisse)

    Origenes erwähnt dreimal die Kindertaufe und bezeichnet sie in seinem Römerbriefkommentar als von der Kirche überkommene apostolische Tradition. Seine theologische Argumentation verbindet diese Praxis ausdrücklich mit der Lehre von der Erbsünde.

  5. 253
    Cyprian und das afrikanische Konzil — 66 Bischöfe einmütig

    Auf eine Frage zur Frist der Taufe antworten 66 um Cyprian von Karthago versammelte Bischöfe einmütig, man müsse die Kinder in den ersten Lebenstagen taufen, ohne Aufschub.

  6. 381-390
    Gregor von Nazianz und Johannes Chrysostomus

    Zwei große griechische Stimmen des 4. Jahrhunderts, beide orientalisch — Gregor in Konstantinopel (381), Chrysostomus als Priester in Antiochien (um 390) — bezeugen die Praxis in ihren katechetischen und liturgischen Schriften.

  7. 400-418
    Augustinus, die Pelagianer und das Konzil von Karthago

    Augustinus stützt sich in seiner Auseinandersetzung mit Pelagius auf die Kindertaufe als universale kirchliche Gegebenheit. Das Konzil von Karthago von 418 verurteilt jene, die die Notwendigkeit der Taufe für die Kinder leugnen.

Irenäus von Lyon (um 180-189)

Irenäus von Lyon, Schüler Polykarps von Smyrna, der selbst Schüler des Apostels Johannes war, ist der erste angeführte Zeuge im Dossier der Kindertaufe. In seiner Schrift Gegen die Häresien (um 180-189) schreibt er, indem er seine Theologie der Rekapitulation entfaltet — die Idee, dass Christus jede Stufe des menschlichen Lebens wieder aufnimmt und heiligt:

„Er kam, um durch sich selbst alle zu retten, alle, sage ich, die durch ihn in Gott wiedergeboren werden: die Säuglinge, die kleinen Kinder, die Kinder, die Jugendlichen und die Alten." — Irenäus von Lyon, Gegen die Häresien, II, 22, 4 (um 180-189)[20]

Der Text nennt die Taufe nicht: Sein Beweiswert hängt von der Identifizierung von renasci in Deum mit der Taufe ab. Diese Identifizierung wird von Wall, von den Herausgebern der Ante-Nicene Fathers und von Neander verteidigt — für den der Begriff der Wiedergeburt, auf dieses Alter angewandt, kaum etwas anderes als die Taufe bezeichnen kann — und sie wird von kredobaptistischen Autoren bestritten. Sie wird, ohne hier ausdrücklich gemacht zu werden, dadurch gestützt, dass Irenäus im Übrigen den apostolischen Taufauftrag mit einer „Macht der Wiedergeburt in Gott" identifiziert (Gegen die Häresien, III, 17, 1). Seine direkte Zugehörigkeit zur apostolischen Kette (Johannes → Polykarp → Irenäus) verleiht diesem Hinweis reales Gewicht, ohne ihn zu einem ausdrücklichen Zeugnis zu machen.[21]

Tertullian (um 200) — der erste Zeuge der Diskussion

Tertullian ist paradoxerweise der erste ausdrückliche Zeuge der Debatte über die Kindertaufe — antikes Porträt, wiedergegeben via Wikimedia Commons.

Tertullian von Karthago (ca. 155-220) ist der einzige Vater des 2.–3. Jahrhunderts, der empfiehlt, die Taufe der Kinder aufzuschieben. Sein Text verdient es, sorgfältig gelesen zu werden, der Reihe nach und ohne seine Auslassungen zu verschleiern:

„Je nach Stand, Veranlagung und selbst Alter eines jeden ist es also nützlicher, die Taufe aufzuschieben — vor allem bei den ganz Kleinen (parvulos). […] Der Herr sagt doch: „Hindert sie nicht, zu mir zu kommen." Sie sollen also kommen, während sie heranwachsen, während sie lernen, während man sie lehrt, wohin sie kommen: Sie sollen Christen werden, wenn sie Christus werden kennen können. Warum sollte das Alter der Unschuld zur Vergebung der Sünden eilen? […]" — Tertullian, De Baptismo, XVIII (um 198-206)[22]

Zwei oben ausgelassene Sätze verdienen Aufmerksamkeit. Zunächst sorgt sich Tertullian um die Paten: „Wozu auch die Paten der Gefahr aussetzen? Denn auch sie können ihre Versprechen durch den Tod unerfüllt lassen oder sich über die sich entwickelnden schlechten Neigungen täuschen" (quid enim necesse […] sponsores etiam periculo ingeri). Dieser Satz beweist gerade, dass die Praxis existierte: Man sorgt sich nicht um die Paten von Kindern, die man nicht tauft. Sodann zitiert Tertullian selbst das Herrenwort: „Hindert sie nicht, zu mir zu kommen" (Nolite illos prohibere ad me venire).

Was Tertullians Widerspruch beweist

Tertullians Argument ist für die Apologetik zugunsten des Pädobaptismus fundamental. Seine Logik ist die eines Ratgebers, der sagt: „Warten wir", nicht eines Theologen, der sagt: „Es ist illegitim". Mehrere Punkte sind entscheidend:

Erster Punkt: Tertullian behauptet niemals, die Kindertaufe sei ungültig oder schriftwidrig. Er argumentiert über die Zweckmäßigkeit (es ist besser zu warten, bis die Kinder verstehen können), nicht über die grundsätzliche Legitimität.

Zweiter Punkt: Die Form seiner Argumentation setzt voraus, dass die Praxis bereits verbreitet und allgemein anerkannt ist. Man versucht nicht, von einer inexistenten oder marginalen Praxis abzubringen. Wäre die Kindertaufe eine junge Neuerung gewesen, hätte Tertullian es gesagt — genau das tut er für andere Bräuche, die er für nicht apostolisch hält.

Dritter Punkt: Tertullian blieb isoliert. Kein anderer Kirchenvater des 2.–3. Jahrhunderts folgte ihm in diesem Punkt. Cyprian von Karthago widersprach ein halbes Jahrhundert später in derselben nordafrikanischen Kirche seiner Vorsicht radikal, mit 66 afrikanischen Bischöfen an seiner Seite.

Die Apostolische Überlieferung (um 215)

Die Apostolische Überlieferung — Hippolyt von Rom zugeschriebener Text (um 215), eine Zuschreibung, die die neuere Forschung diskutiert (siehe insbesondere P. Bradshaw, M. Johnson und L. Phillips, 2002) — enthält die älteste und ausdrücklichste liturgische Beschreibung der Kindertaufe. Dieser Text ist keine abstrakte theologische Reflexion, sondern eine liturgische Rubrik — also eine praktische Anweisung für die Feier des Sakraments in einer Kirche vom Beginn des 3. Jahrhunderts, traditionell mit Rom identifiziert:

„Man wird zuerst die kleinen Kinder taufen. Alle, die für sich selbst sprechen können, werden sprechen. Für die, die es nicht können, werden ihre Eltern für sie sprechen, oder jemand aus ihrer Familie." — Apostolische Überlieferung, 21, 4 (um 215, dt. Übersetzung nach Dom Bernard Botte)[23]

Das prozedurale Detail über die Eltern, die für die Kinder „sprechen", die nicht antworten können, zeigt, dass die Praxis nicht nur etabliert, sondern rituell organisiert ist — mit definierten Rollen für die Fälle, in denen der Täufling sich nicht äußern kann. Diese Stelle (21, 4) ist im lateinischen Text des Veroneser Palimpsests nicht erhalten, das an dieser Stelle lückenhaft ist: Sie ist uns durch die orientalischen Versionen (insbesondere die äthiopische) überliefert, und jeder „lateinische Text", den man davon gibt, ist eine moderne Rückübersetzung, die als solche zu handhaben ist.[24]

Origenes von Alexandrien (um 233-248) — „von den Aposteln überkommene Tradition"

Origenes (ca. 185-254) ist der bedeutendste Theologe seiner Zeit. Er erwähnt die Kindertaufe dreimal in den uns überkommenen Schriften. Nur die zweite Stelle spricht ausdrücklich von apostolischer Tradition; die beiden anderen berufen sich auf den Brauch der Kirche und die Universalität der Sünde.

Erstes Zeugnis — Homilien zum Levitikus, VIII, 3 (um 248):

„In der Kirche wird die Taufe zur Vergebung der Sünden gegeben. Und nach dem Brauch der Kirche (secundum Ecclesiae observantiam) wird die Taufe selbst den Säuglingen gegeben. Wenn es in den Säuglingen nichts gäbe, was die Vergebung der Sünden erforderte, schiene die Gnade der Taufe überflüssig." — Origenes, Homilien zum Levitikus, VIII, 3[25]

Zweites Zeugnis — Römerbriefkommentar, V, 9 (um 243-246):

„Die Kirche hat von den Aposteln die Tradition empfangen, die Taufe selbst den Säuglingen zu geben. Die Apostel, denen die Geheimnisse der göttlichen Mysterien anvertraut waren, wussten, dass es in jedem angeborene Befleckungen der Sünde gibt, die durch Wasser und Geist abgewaschen werden müssen." — Origenes, Römerbriefkommentar, V, 9[26]

Drittes Zeugnis — Homilien zu Lukas, XIV, 5: Origenes spricht dort von der Taufe der kleinen Kinder und fragt, welchen anderen Grund es gäbe, sie zu taufen, wenn nicht den, dass niemand rein von jeder Befleckung ist, auch wenn er nur einen einzigen Tag auf der Erde gelebt hat.[27]

Cyprian von Karthago und das afrikanische Konzil (253)

Cyprian berief 253 ein Konzil von 66 afrikanischen Bischöfen zur Frage der Frist der Kindertaufe ein — antikes Porträt, wiedergegeben via Wikimedia Commons.

253 konsultierte ein afrikanischer Bischof namens Fidus Cyprian von Karthago zu folgender Frage: Soll man mit der Taufe eines Kindes bis zum achten Tag nach der Geburt warten, in Analogie zur jüdischen Beschneidung (Lev 12, 3)? Cyprian versammelte 66 Bischöfe zum Konzil und antwortete mit seinem berühmten Brief LXIV (Epistula ad Fidum).

Dieser Text ist apologetisch aus zwei Gründen von großem Gewicht. Erstens lautet die gestellte Frage nicht „Darf man Kinder taufen?", sondern „Wann soll man sie taufen?" — Beweis, dass die Legitimität des Prinzips im gesamten christlichen Nordafrika von 253 universell anerkannt war. Zweitens stellt die einmütige Antwort von 66 Bischöfen ein geografisch beträchtliches Zeugnis der Praxis dar.

„Was die Säuglinge betrifft: Es steht nicht in unserer Macht, ein einziges von einem Menschen geborenes Wesen daran zu hindern, die Barmherzigkeit und Gnade Gottes zu empfangen. […] Wenn selbst den größten Sündern, wenn sie später glauben, die Vergebung der Sünden gewährt wird und niemand vom Zugang zur Taufe und zur Gnade abgehalten wird, um wie viel mehr darf man den Säugling nicht hindern, der, neugeboren, keine Sünde durch sich selbst begangen hat, außer dass er, dem Fleisch nach aus Adam geboren, die Ansteckung des alten Todes durch seine erste Geburt selbst zugezogen hat." — Hl. Cyprian von Karthago, Brief LXIV an Fidus, § 2-5 (253 n. Chr.)[28]

Das Konzil beschließt einmütig, nicht bis zum achten Tag zu warten, sondern „schon am zweiten oder dritten Tag" nach der Geburt zu taufen. Die göttliche Barmherzigkeit darf keinem vorenthalten werden, der von einem Menschen geboren ist.

Die großen Stimmen des 4.–5. Jahrhunderts

Gregor von Nazianz (381)

Gregor von Nazianz, einer der drei großen Kappadokier, behandelt die Frage in seiner Rede Über die heilige Taufe (Rede 40), gehalten in Konstantinopel am 6. Januar 381, mit Nuancen: Er drängt die Mütter, ihre Kinder sobald wie möglich taufen zu lassen (§ 17), rät aber im Allgemeinen, zu warten, bis sie etwa drei Jahre alt sind, damit sie etwas zu behalten beginnen — außer wenn ihr Leben in Gefahr ist, denn dann muss man sie ohne Zögern taufen (§ 28).

„Das Kleinkind werde von Kindheit an geheiligt; von zarter Kindheit an weihen wir es dem Geist." — Gregor von Nazianz, Rede 40, 17 (381)[29]

Johannes Chrysostomus (um 390)

Johannes Chrysostomus, damals Priester in Antiochien (er wird erst 398 Patriarch von Konstantinopel), bezeugt in seinen Taufkatechesen, gehalten in Antiochien um 390, die antiochenische Praxis vom Ende des 4. Jahrhunderts:

„Wir taufen auch die Säuglinge, obwohl sie nicht mit persönlichen Sünden befleckt sind, damit sie Heiligkeit, Gerechtigkeit, Kindesannahme, Erbschaft, Brüderschaft mit Christus empfangen und Glieder seines Leibes werden." — Johannes Chrysostomus, Taufkatechesen, III, 6 (Antiochien, um 390)[30]

Augustinus von Hippo und die pelagianische Debatte (400-418)

Augustinus machte die Kindertaufe zu einem zentralen Argument in seiner Auseinandersetzung mit Pelagius — antike Darstellung, wiedergegeben via Wikimedia Commons.

Augustinus von Hippo (354-430) gibt dem Pädobaptismus seine tiefste theologische Formulierung im Kontext der pelagianischen Debatte. Pelagius leugnete jede von Adam ererbte Sünde: Ihm zufolge werden die Kinder ohne Sünde geboren, und die Taufe gibt ihnen den Eintritt in das Himmelreich — nicht die Vergebung einer Erbsünde. Den ohne Taufe gestorbenen Kindern versprachen die Pelagianer das ewige Leben, aber außerhalb des Reiches. Augustinus kehrt das Argument um: Wenn die Kirche die Säuglinge zur Vergebung der Sünden tauft, dann genau deshalb, weil die Erbsünde eine übertragene Wirklichkeit ist.

„Was die universale Kirche festhält, was nicht durch Konzilien eingeführt, sondern immer bewahrt wurde, wird zu Recht als einzig durch apostolische Autorität überliefert geglaubt." — Hl. Augustinus, De baptismo contra Donatistas, IV, 24, 31 — auf die Kindertaufe angewandt im folgenden Paragraphen (IV, 24, 32)[31]

Und in De peccatorum meritis et remissione entfaltet er das Argument: Säuglinge zur Vergebung der Sünden zu taufen, obwohl sie keine persönliche Schuld begangen haben, hätte keinen Sinn, wenn sie von Adam keine zu sühnende Sünde geerbt hätten; es ist also durchaus eine übertragene Erbsünde, die die Taufe in ihnen abwäscht.[32]

Die archäologischen Beweise der Katakomben

Faksimile der Grabinschrift des Apronianus: Seine Großmutter bittet die Kirche, dass er diese Welt als Gläubiger verlasse — Reproduktion aus H. P. V. Nunn, Christian Inscriptions, Datei via Wikimedia Commons.

Das patristische Dossier wird durch die archäologischen Beweise der römischen und afrikanischen Katakomben bestätigt. Mehrere altchristliche Grabinschriften (2.–3. Jahrhundert) bezeugen die Taufe sehr kleiner Kinder:

Die Grabinschrift des Apronianus (Priscilla-Katakombe, Rom, um 2.–3. Jahrhundert): ein Kind, das mit 1 Jahr, 9 Monaten und 5 Tagen starb und dessen Großmutter die Kirche bat, es möge diese Welt als Gläubiger (fidelis) verlassen. Die Taufe wird nicht ausdrücklich genannt, ist aber impliziert: Sie ist es, die den Gläubigen macht.[33]

Die Inschrift des Zosimus (ehemaliges Lateranmuseum — Sammlungen in die Vatikanischen Museen überführt, 1970 wiedereröffnet): Kind, das mit 2 Jahren, 1 Monat und 25 Tagen starb, bezeichnet mit der griechischen Formel pistos ek pistōn, „Gläubiger, geboren von Gläubigen" — ein Titel, der voraussetzt, dass es getauft wurde.[34]

Die Grabinschrift von Hadrumetum (Nordafrika, um 260): ein Kind, das 9 Stunden nach seiner Geburt starb, dessen bekannte Inschrift (ILCV II 4429A) nur die Erwähnung in pace und das Alter trägt — die Taufe ist eine Schlussfolgerung der Herausgeber, keine ausdrückliche Erwähnung.[35]

Diese Grabinschriften bestätigen, dass die Taufe der Allerkleinsten — auch in Notsituationen, als der Tod nahte (was man die Taufe der Sterbenden nennt, baptismus clinicorum) — eine praktische Wirklichkeit der Kirche des 2.–3. Jahrhunderts war, keine abstrakte theologische Konstruktion.

Bleibt der ernsthafteste Einwand, formuliert insbesondere von E. Ferguson ausgehend von ebendiesen Inschriften (Journal of Theological Studies 30, 1979): Alle datierten Fälle würden die Taufe nahe dem Tod platzieren, was nahelegen würde, die Kindertaufe sei im 3. Jahrhundert als Nottaufe entstanden, bevor sie zur Regel wurde. Zwei Antworten. Erstens erinnert die römische Instruktion Pastoralis actio (20. Oktober 1980) daran, dass Inschriften schon aus dem 2. Jahrhundert kleinen Kindern den Titel „Kinder Gottes" geben, einen den Getauften vorbehaltenen Titel, oder ausdrücklich ihre Taufe erwähnen (n. 4, Anm. 3). Zweitens lebten mehrere dieser Kinder Monate oder Jahre nach ihrer mutmaßlichen Taufe — würde man ein zweijähriges Kind „im Notfall" taufen? Die einfachste Erklärung bleibt, dass die Kirche die kleinen Kinder taufte und der Tod manche von ihnen manchmal kurz danach holte.

Die Reformation hält an der Kindertaufe fest

Luther gegen die Täufer (1529)

Martin Luther hält gegen die Täufer an der Kindertaufe fest — Porträt von Lucas Cranach dem Älteren, wiedergegeben via Wikimedia Commons.

Die protestantische Reformation des 16. Jahrhunderts hätte mit dem Pädobaptismus brechen können — sie tat es nicht. Luther, Zwingli, Calvin, Bucer, Melanchthon: Alle großen Reformatoren hielten gegen die seit 1525 opponierenden Täufer an der Kindertaufe fest. Nur diese brachen mit der allen Christen gemeinsamen Praxis.

Luther widmet mehrere Abschnitte seines Großen Katechismus (1529) der Antwort an die Täufer. Seine Argumente verbinden die Tradition der Kirche, die Theologie der Gnade und einen empirischen Beweis:

„Wenn Gott die Taufe der Kinder nicht annähme, gäbe er keinem von ihnen den Heiligen Geist noch irgendeine seiner Gaben; kurz, in all dieser langen Zeit bis heute hätte kein Mensch auf dieser Erde Christ sein können. Nun aber bestätigt Gott die Taufe durch die Gaben seines Heiligen Geistes, wie man es offenkundig an manchen Vätern sieht — dem heiligen Bernhard, Gerson, Johannes Hus und anderen —, die in der Kindheit getauft wurden." — Martin Luther, Großer Katechismus, Taufe, § 49-53 (1529)[36]

Luther fügt hinzu: Wenn Gott die Kindertaufe seit den Ursprüngen verwürfe, „dann hätte kein Mensch auf dieser Erde Christ sein können" — ein Argument, das den Täufern ihren eigenen Anspruch, die Urkirche wiederherzustellen, zurückgibt.

Calvin und die Bundestheologie

Calvin entfaltet im vierten Buch der Institutio (1559) das systematischste Argument zugunsten des Pädobaptismus, zentriert auf die Kontinuität der Bünde. Er widmet ihm ein ganzes Kapitel (IV.16), mit mindestens zehn verschiedenen Argumenten.

Sein Kernargument beruht auf Kol 2 und Gen 17: Wenn die Beschneidung, Analogon und gewissermaßen Vorabbildung der Taufe, den Säuglingen gewährt wurde, warum sollte die Taufe heute den Säuglingen verweigert werden — es sei denn, man wollte, dass der Stand der Christen geringer sei als der der Juden?[37]

Und zu Mt 19, 13-15: Da das Himmelreich diesen Kindern gehört, wäre es ungerecht, ihnen das Zeichen zu verweigern, das ihnen den Eintritt in die Kirche öffnet, und jene zu vertreiben, die Christus zu sich ruft.[38]

Die Täufer: Geburt des modernen Kredobaptismus

Dieser Punkt ist historisch von großem Gewicht und wird in der zeitgenössischen Debatte oft ignoriert. Der systematische moderne Kredobaptismus — die Lehre, die Taufe sei nur Erwachsenen zu spenden, die ihren Glauben bekannt haben — entsteht 1525 in Zürich, am 21. Januar, als Konrad Grebel, Felix Manz und Georg Blaurock bereits als Kinder getaufte Erwachsene taufen.

Ehrliche Präzisierung: Es war nicht der allererste Widerspruch in der christlichen Geschichte. Zu Beginn des 12. Jahrhunderts verwarfen Petrus von Bruys und seine petrobrusianischen Schüler bereits die Kindertaufe — mit der Begründung, die Taufe erfordere einen persönlichen Glauben, der beim Säugling vergeblich sei[39] — und das ökumenische Konzil Lateran II (1139) verurteilte in Kanon 23 als Häretiker jene, die die Kindertaufe verurteilen[40]. Dieser mittelalterliche, ebenfalls von der Kirche verurteilte Vorläufer bestätigt die Regel: Während mehr als dreizehn Jahrhunderten — von den ersten Bezeugungen (um 180) bis 1525 — praktizierte die christliche Kirche aller Gehorsame (katholisch, orthodox, orientalische Kirchen) die Kindertaufe ohne dauerhafte Grundsatzkontroverse. Die Reformatoren selbst — außer den Täufern — brachen nicht mit dieser Tradition. Zu behaupten, der Pädobaptismus sei eine späte Fehlentwicklung, heißt also zu ignorieren, dass seine systematische Bestreitung in der Kirchengeschichte erst 1525 auftritt, nicht im 3. Jahrhundert.

Antworten auf die fünf kredobaptistischen Einwände

Einwand 1 — „Man muss zuerst glauben" (Mk 16, 16)

Der Einwand: Mk 16, 16 sagt: „Wer glaubt und sich taufen lässt, wird gerettet werden." Die Ordnung ist klar: Glaube, dann Taufe.

Die Antwort: Dieser Text beschreibt die Taufe erwachsener Konvertiten in einem missionarischen Kontext. Mk 16, 16 sagt auch: „Wer aber nicht glaubt, wird verurteilt werden" — nicht „wer nicht vor seiner Taufe geglaubt haben wird". Die Ordnung Glaube → Taufe ist die Norm für erwachsene Missionstaufbewerber, nicht die erschöpfende Beschreibung aller möglichen Umstände der Taufe.

Die Analogie mit der Beschneidung zeigt es: Gen 17 schreibt die Beschneidung für männliche Säuglinge vor, aber der Erwachsene, der sich der Gemeinschaft anschließt, empfängt sie auch — so muss der in Israel wohnende Fremde, der das Pascha feiern will, alle Männer seines Hauses beschneiden lassen (Ex 12, 48). Beide Modalitäten koexistierten ohne Widerspruch. Ebenso verhält es sich mit der Taufe: Die Erwachsenen, die sich bekehren, glauben und werden dann getauft; die in einer christlichen Familie geborenen Kinder empfangen das Bundeszeichen von Kindheit an und leben und entfalten dann ihren Glauben.

Einwand 2 — „Kein ausdrücklicher Beweis für Säuglinge in den Hausgemeinschaften"

Der Einwand: Beim Gefängniswärter von Philippi (Apg 16, 32) haben alle Mitglieder des Hauses das Wort „gehört" — was impliziert, dass sie alle verstehen konnten. Bei Lydia (Apg 16, 14-15) werden weder Ehemann noch Kind erwähnt. Die Hausgemeinschaften umfassten vielleicht nur Erwachsene.

Die Antwort: Das Argument ist ein Argument aus dem Schweigen — es beweist weder die Anwesenheit noch die Abwesenheit von Säuglingen. Sicher ist der kulturelle Kontext: In der Mittelmeerwelt des 1. Jahrhunderts umfasste ein oikos strukturell Ehefrau, Kinder, Bedienstete und deren Familien. Die fünf Fälle konvergieren zur selben Bundeslogik: Das Familienoberhaupt zieht die ganze Hausgemeinschaft mit sich. Die Formel „er und sein ganzes Haus" ist ein direktes Echo der Sprache des abrahamitischen Bundes.

Zudem gilt das Argument aus dem Schweigen symmetrisch: Wenn die Hausgemeinschaften nur Erwachsene umfasst hätten, wäre es erstaunlich, dass die Texte es nie präzisieren — so wie es erstaunlich ist, dass kein neutestamentlicher Text je sagt: „Tauft nur die Erwachsenen".

Einwand 3 — „Die Praxis ist erst im 3. Jahrhundert bezeugt"

Der Einwand: Tertullian (ca. 200), Hippolyt (ca. 215) und Origenes (ca. 233-248) sind die ersten ausdrücklichen Zeugen. Keine Quelle des 1. oder 2. Jahrhunderts erwähnt die Kindertaufe.

Die Antwort (Jeremias' Argument): Dieser Einwand verwechselt das Fehlen ausdrücklicher Dokumentation mit dem Fehlen der Praxis. Man dokumentiert nicht, was kein Problem stellt. Genau dann, wenn Fragen auftauchen (Tertullian erörtert die Zweckmäßigkeit, Fidus befragt Cyprian zur Frist), erscheinen Texte.

Das entscheidende Argument ist rhetorisch: Wäre die Kindertaufe eine Neuerung des 3. Jahrhunderts gewesen, hätte irgendeine Stimme sie als solche gemeldet. Genau das tut Tertullian in De oratione (15-16) für Bräuche, die er wirklich kritisiert — die Affektiertheit, mit abgelegtem Mantel zu beten, oder die Gewohnheit, sich gleich nach dem Gebet zu setzen. Für die Kindertaufe dagegen sagt niemand in der gesamten christlichen Literatur der ersten drei Jahrhunderte je: „Diese Praxis existierte nicht vor dem und dem Datum" oder „Das ist eine Neuheit."

Jeremias schließt: „Das Schweigen unserer Quellen ist genau das, was zu erwarten wäre, wenn die Praxis seit den Ursprüngen existiert hätte."[41]

Der starke Einwand: Aland und Ferguson. Diese Antwort genügt nicht gegenüber der unter anderem von K. Aland (Die Säuglingstaufe im Neuen Testament und in der alten Kirche, 1961) und E. Ferguson vertretenen These: Die Kindertaufe sei im 3. Jahrhundert aus der Nottaufe der Sterbenden entstanden, und der Beweis dafür sei die aufgeschobene Taufe von Söhnen christlicher Eltern im 4. Jahrhundert, die große Väter wurden — Gregor von Nazianz (getauft mit etwa dreißig Jahren), Basilius, Gregor von Nyssa, Ambrosius, Hieronymus, Chrysostomus — sowie Gregors Rat, außerhalb von Gefahr im Allgemeinen etwa das dritte Lebensjahr abzuwarten (Rede 40, 28).

Die Antwort besteht aus drei Punkten. Erstens bemerkt die Instruktion Pastoralis actio (20. Oktober 1980), dass ebendiese Väter, die wegen dieses Brauchs ihrer Zeit als Erwachsene getauft wurden, „mit Nachdruck gegen diese Nachlässigkeit reagierten" und die Erwachsenen drängten, die Taufe nicht aufzuschieben (n. 5) — mehrere forderten sogar ausdrücklich die Kindertaufe: Ambrosius, Chrysostomus, Hieronymus und Gregor selbst, der die Mütter drängt, sobald wie möglich zu taufen (Rede 40, 17), während er vorsichtig das Alter der ersten drei Jahre festsetzt (§ 28). Zweitens erklärte sich der Aufschub der Taufe im 4. Jahrhundert aus der Furcht vor Sünden nach der Taufe und der damaligen öffentlichen Buße — ein disziplinarischer Grund, kein Zweifel an der Legitimität des Pädobaptismus, die grundsätzlich niemand bestritt. Drittens löscht diese späte Praxis des 4. Jahrhunderts die früheren Zeugnisse nicht aus: Origenes bejaht im 3. Jahrhundert eine von den Aposteln überkommene Tradition (Römerbriefkommentar, V, 9), Cyprian und 66 Bischöfe entscheiden 253, dass nicht aufzuschieben sei, und Tertullian selbst setzt Paten voraus — also Kinder, die man tauft (De baptismo, XVIII).[42]

Einwand 4 — „Der Neue Bund erfordert einen bewussten persönlichen Glauben"

Der Einwand: Jer 31, 31-34 verheißt einen Neuen Bund, in dem „sie mich alle erkennen werden". Der Neue Bund gründet auf einer persönlichen Beziehung zu Gott — Kinder können sie noch nicht haben.

Die Antwort: Diese Deutung verwechselt die endzeitliche Vollendung des Neuen Bundes (wenn alle Gott vollkommen erkennen werden, am Ende der Zeiten) mit seinen heutigen Eintrittsbedingungen. Hebr 8 zitiert Jer 31, um zu zeigen, dass der Neue Bund dem Alten überlegen ist — nicht um die Kinder davon auszuschließen. Die in Jer 31 verheißene universale Gotteserkenntnis ist ein endzeitlicher Zustand des Reiches, keine Vorbedingung für den Eintritt in die Kirche.

Zudem lehrt 1 Kor 7, 14, dass die Kinder mindestens eines christlichen Elternteils „geheiligt sind" — auf Griechisch hagia, „heilig" im Neutrum Plural: „Sonst wären eure Kinder nicht rein, tatsächlich aber sind sie heilig." Dieses Vokabular der Heiligkeit bezeichnet die Zugehörigkeit zum Bundesvolk. Wenn die Kinder durch ihre Geburt in einer christlichen Familie bereits heilig sind, wäre es paradox, ihnen das Zeichen zu verweigern, das diese Zugehörigkeit bekundet.

Einwand 5 — „Jesus wurde als Erwachsener getauft"

Der Einwand: Jesus selbst wurde als Erwachsener getauft, durch Johannes, im Jordan. Das ist das Vorbild, dem der Christ folgen muss.

Die Antwort: Die Taufe Jesu im Jordan ist nicht die gewöhnliche christliche Taufe. Jesus wird nicht getauft, um die Vergebung der Erbsünde zu empfangen — er ist ohne Sünde. Sein Hinabsteigen in die Wasser des Jordan ist ein inaugurales und christologisches Handeln: Er eröffnet sein öffentliches Wirken, offenbart die Trinität (Stimme des Vaters, Taube des Geistes) und heiligt die Taufwasser. Dieses einmalige Ereignis als Altersregel für alle Taufen zu verwenden wäre ein ähnlicher Missverstand, wie wenn alle Christen vierzig Tage in der Wüste fasten wollten, weil Jesus es tat.

Im Übrigen erwähnt das Neue Testament getaufte Erwachsene, weil die Kirche in einer nichtchristlichen Welt geboren wird: Die ersten Konvertiten sind selbstverständlich Erwachsene. Das beschreibt keine exklusive Norm für die Ewigkeit, sondern eine kontingente historische Wirklichkeit.

Was das katholische Lehramt definiert hat

Das Konzil von Trient, das die afrikanischen Definitionen des 5. Jahrhunderts verlängert und bestätigt, wird die katholische Lehre von der Kindertaufe angesichts der Einwände der Reformation in ausdrücklichen Kanones festlegen — Gemälde von Pasquale Cati, wiedergegeben via Wikimedia Commons.

Das ökumenische Konzil von Trient (1546-1547) hat mit feierlicher dogmatischer Autorität die Notwendigkeit und Legitimität der Kindertaufe definiert, angesichts der protestantischen Bestreitungen — indem es fast wortwörtlich die Lehre des afrikanischen Konzils von Karthago (418) aufnahm, eines Partikularkonzils, dessen Autorität regional ist, dessen Lehre Trient sich aber zu eigen machte. Dazwischen setzte sich die Praxis in der universalen Kirche, lateinisch wie griechisch, ohne Unterbrechung fort. Der 1992 von Johannes Paul II. promulgierte Katechismus der Katholischen Kirche und die Instruktion Pastoralis actio der Glaubenskongregation (20. Oktober 1980) fassen diese kontinuierliche Tradition zusammen.

Das Konzil von Karthago (416-418)

Das Konzil von Mileve (416) und vor allem das große Konzil von Karthago (418), das den afrikanischen Episkopat gegen den Pelagianismus versammelte, definieren erstmals auf konziliarem Weg die Notwendigkeit der Taufe für die Kinder:

„Es hat dem Konzil gefallen, dass, wer leugnet, dass die neugeborenen Säuglinge, frisch aus dem Schoß ihrer Mütter, zu taufen sind, oder sagt, man taufe sie zwar zur Vergebung der Sünden, sie zögen aber aus Adam keine Erbsünde mit sich, die durch das Bad der Wiedergeburt zu sühnen wäre — woraus folgte, dass die Taufformel ‚zur Vergebung der Sünden' in ihnen nicht wahr, sondern falsch wäre — mit dem Anathema belegt sei." — Konzil von Karthago, Kanon 2 (418 n. Chr.)[43]

Der Kanon belegt mit dem Anathema jeden, der die Notwendigkeit der Taufe für die Kinder leugnete — und weiht damit eine seit mehreren Jahrhunderten universell praktizierte Lehre. Seine Lehre wird fast wortwörtlich vom Konzil von Trient, Sessio V, Kanon 4 (DS 1514) aufgenommen werden.

Das Konzil von Trient (1546-1547)

Das Konzil von Trient definiert in Antwort auf die Debatten der Reformation in zwei verschiedenen Sessionen die Lehre über die Kindertaufe:

Sessio V, Kanon 4 (1546) — über die Erbsünde:

„Wenn jemand leugnet, dass die Säuglinge, neugeboren von ihren Müttern, zu taufen sind, auch wenn sie von getauften Eltern geboren sind, oder sagt, man taufe sie zur Vergebung der Sünden, sie hätten aber keine Erbsünde aus Adam mit sich gezogen, die durch das Bad der Wiedergeburt gesühnt werden müsste, um das ewige Leben zu erlangen — woraus folgt, dass die Taufformel zur Vergebung der Sünden in ihnen nicht wahr, sondern falsch wäre: Der sei mit dem Anathema belegt." — Konzil von Trient, Sessio V, Kanon 4 (1546)[44]

Sessio VII, Kanon XIII (1547) — über das Taufsakrament:

„Wenn jemand sagt, die kleinen Kinder dürften, weil sie keinen aktualen Glauben haben, nach empfangener Taufe nicht zu den Gläubigen gezählt werden und müssten deshalb, wenn sie das Unterscheidungsalter erreicht haben, wiedergetauft werden, oder es sei besser, ihre Taufe zu unterlassen, als sie allein im Glauben der Kirche zu taufen: Der sei mit dem Anathema belegt." — Konzil von Trient, Sessio VII, Kanon XIII (1547)[45]

Der Katechismus der Katholischen Kirche (1992)

Der unter Johannes Paul II. veröffentlichte Katechismus fasst die überlieferte Lehre in zugänglicher pastoraler Sprache zusammen:

„Mit einer gefallenen und durch die Erbsünde befleckten menschlichen Natur geboren, bedürfen auch die Kinder der neuen Geburt in der Taufe, um von der Macht der Finsternis befreit und in den Bereich der Freiheit der Kinder Gottes versetzt zu werden, zu der alle Menschen berufen sind. Die reine Geschenkhaftigkeit der Gnade des Heils zeigt sich besonders deutlich in der Taufe der Kinder. Die Kirche und die Eltern würden das Kind der unschätzbaren Gnade, Kind Gottes zu werden, berauben, wenn sie ihm nicht kurz nach der Geburt die Taufe spendeten." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1250 (1992)[46]

Und über das Alter der Praxis:

„Die Praxis, kleine Kinder zu taufen, ist eine unvordenkliche Tradition der Kirche. Sie ist ausdrücklich seit dem zweiten Jahrhundert bezeugt. Es ist jedoch durchaus möglich, dass man schon zu Beginn der apostolischen Predigt, als ganze ‚Häuser' die Taufe empfingen, auch die Kinder taufte." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1252 (1992)[47]

Die Instruktion Pastoralis actio (20. Oktober 1980)

Die Glaubenskongregation hat der Kindertaufe eine ganze Instruktion gewidmet, die das gesamte historische Dossier aufnimmt: eine in Ost wie West als Regel unvordenklicher Tradition festgehaltene Praxis, „von den Aposteln überkommene Tradition" nach Origenes und Augustinus, Zeugnis des Irenäus im 2. Jahrhundert, Regel „Tauft zuerst die kleinen Kinder" der Apostolischen Überlieferung vom Beginn des 3. Jahrhunderts, Entscheidung Cyprians und der 66 Bischöfe 253 — und „nachdrückliche" Reaktion der Väter des 4. Jahrhunderts, die selbst als Erwachsene getauft worden waren, gegen den Aufschub der Taufe (nn. 4-5).[48]

Weiterführend

Anmerkungen und Quellen

  1. Irenäus von Lyon, Gegen die Häresien (Adversus Haereses), II, 22, 4, hrsg. A. Rousseau & L. Doutreleau, Sources Chrétiennes Nr. 294, Cerf, Paris, 1982. Das Griechische dieser Stelle ist verloren; der Text ist uns auf Latein überkommen: « omnes per semetipsum salvans, omnes, inquam, qui per eum renascuntur in Deum, infantes et parvulos et pueros et iuvenes et seniores » („er kam, um durch sich selbst alle zu retten, alle, sage ich, die durch ihn in Gott wiedergeboren werden: die Säuglinge, die kleinen Kinder, die Kinder, die Jugendlichen und die Alten").

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  2. Apg 2, 38, griechischer Text NA28. Zitat nach der Liturgischen Bibelübersetzung, Ausgabe Desclée de Brouwer.

    2
  3. Apg 8, 37: Textvariante, die unter anderem der Codex Laudianus (E, 6. Jahrhundert) und mehrere Minuskeln überliefern, sowie die Vetus Latina und Handschriften der Vulgata; sie fehlt im Vaticanus und Sinaiticus. Der Codex Bezae ist von Apg 8, 29 bis 10, 14 lückenhaft und kann sie daher nicht bezeugen. Erwähnt im kritischen Apparat des Nestle-Aland, 28. Auflage.

    3
  4. Joh 3, 5, griechischer Text NA28: ean mē tis gennēthē ex hydatos kai pneumatos („wenn jemand nicht aus Wasser und Geist geboren wird"). Zitiert nach der Liturgischen Bibelübersetzung (AELF): „Amen, amen, ich sage dir: Wenn jemand nicht aus Wasser und Geist geboren wird, kann er nicht in das Reich Gottes kommen."

    4
  5. Justin der Märtyrer, Erste Apologie, Kap. 61 (um 155): „Wenn ihr nicht wiedergeboren werdet, werdet ihr nicht in das Himmelreich eingehen" (Joh 3, 5), angewandt auf das Taufbad; Tertullian, De Baptismo, XII („ohne die Taufe kann niemand das Heil erlangen", zum Herrenwort „wenn man nicht aus Wasser geboren wird, hat man nicht das Leben") und XIII („wenn der Mensch nicht durch Wasser und Geist wiedergeboren ist, wird er nicht in das Himmelreich eingehen"); Cyprian, Brief 72 an Jubaianus, § 22: „Es steht geschrieben: Wenn der Mensch nicht aus Wasser und Geist geboren wird, kann er nicht in das Reich Gottes eingehen"; Johannes Chrysostomus, Homilie über Johannes, 25, §§ 1-2; Augustinus, Tractatus in Ioannem, XII (fortlaufender Kommentar zu Joh 3, 1-6; Übers. NPNF, 1. Serie, Bd. 7). (Irenäus, Gegen die Häresien, III, 17, 1, zitiert an dieser Stelle Mt 28, 19 und nicht Joh 3, 5; der Hinweis auf Origenes, Comm. in Jo. VI, 17, an Werk und Kapitel nicht verifiziert, ist gestrichen.)

    5
  6. Origenes, Homiliae in Leviticum, VIII, 3, hrsg. W. A. Baehrens, Griechische christliche Schriftsteller 29 (Leipzig: Hinrichs, 1920). Frz. Übers.: M. Borret, Origène: Homélies sur le Lévitique, Sources Chrétiennes Nr. 286-287, Cerf, Paris, 1981. Lateinischer Text (Übers. Rufins von Aquileia): « cum baptisma Ecclesiae pro remissione peccatorum detur, secundum Ecclesiae observantiam etiam parvulis baptismum dari : cum utique, si nihil esset in parvulis, quod ad remissionem deberet et indulgentiam pertinere, gratia baptismi superflua videretur. »

    6
  7. Apg 2, 39, griechischer Text NA28. Zur Parallele mit dem Bundesvokabular von Gen 17, 7, vgl. Peter Leithart, Baptism: A Guide to Life from Death, Lexham Press, 2021, S. 56-59.

    7
  8. Gen 17, 7, Liturgische Bibelübersetzung, Cerf/Desclée de Brouwer, Paris, 2013.

    8
  9. Joachim Jeremias, Infant Baptism in the First Four Centuries, engl. Übers. David Cairns, SCM Press, London, 1960. Deutsches Original: Die Kindertaufe in den ersten vier Jahrhunderten, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 1958 (Nochmals: Die Anfänge der Kindertaufe, München, 1962, ist seine Replik auf K. Aland). Zur Formel der Hausgemeinschaft (oikos): « In contemporary usage, "house" denotes a family in the widest sense, including dependents. »

    9
  10. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1252, Libreria Editrice Vaticana / Mame-Plon, Paris, 1992 (Nachdr. 1999).

    10
  11. Mt 19, 13-15; Mk 10, 13-16; Lk 18, 15-17. Zum Begriff brephos (Säuglinge) in Lk 18, 15 im Unterschied zu paidia (kleine Kinder im Allgemeinen) in Matthäus und Markus, vgl. William F. Arndt & F. Wilbur Gingrich, A Greek-English Lexicon of the New Testament, 2. Aufl., University of Chicago Press, 1979, s.v. brephos.

    11
  12. Apg 8, 36, griechischer Text: ti kōlyei me baptisthēnai. Die verbale Koinzidenz mit Mt 19, 14 (mē kōlyete) wurde bemerkt von Joachim Jeremias, Infant Baptism, a.a.O., S. 71, und von Pierre-Marie Gy, La Liturgie dans l'histoire, Cerf, Paris, 1990, S. 52.

    12
  13. Johannes Calvin, Institutio Christianae Religionis, IV.16.7: Paraphrase von Calvins Schlussfolgerung zu Mt 19, 13-15 (das Himmelreich gehört den kleinen Kindern, daher darf ihnen das Zeichen, das ihnen den Eintritt öffnet, nicht verweigert werden). Französische Referenzausgabe: Übers. Jean-Daniel Benoît, Vrin, Paris, 1958-1961, 5 Bde. (Paginierung hier nicht nachgeprüft).

    13
  14. Gen 17, 7, Liturgische Bibelübersetzung, a.a.O. Zur Bundesstruktur vgl. Meredith G. Kline, By Oath Consigned: A Reinterpretation of the Covenant Signs of Circumcision and Baptism, Eerdmans, Grand Rapids, 1968.

    14
  15. Johannes Calvin, Institutio Christianae Religionis, IV.16.6: Paraphrase von Calvins Schlussfolgerung zur Kontinuität des abrahamitischen Bundes (der Bund gilt für die Christen weder mehr noch weniger als für das jüdische Volk). Französische Referenzausgabe: Übers. Jean-Daniel Benoît, Vrin, Paris, 1958-1961, 5 Bde. (Paginierung hier nicht nachgeprüft).

    15
  16. Kol 2, 11-12, Liturgische Bibelübersetzung (AELF): „In ihm habt ihr eine Beschneidung empfangen, die nicht von Menschenhand geschieht […] In der Taufe seid ihr mit ihm begraben worden und mit ihm auferstanden."

    16
  17. Röm 5, 12, Bible de Jérusalem, 5. Aufl., a.a.O. Zur Übertragung der Erbsünde vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, § 402-406.

    17
  18. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1250, a.a.O. Vollständiger Text: „Mit einer gefallenen und durch die Erbsünde befleckten menschlichen Natur geboren, bedürfen auch die Kinder der neuen Geburt in der Taufe (vgl. DS 1514), um von der Macht der Finsternis befreit und in den Bereich der Freiheit der Kinder Gottes versetzt zu werden (vgl. Kol 1, 12-14), zu der alle Menschen berufen sind. Die reine Geschenkhaftigkeit der Gnade des Heils zeigt sich besonders deutlich in der Taufe der Kinder."

    18
  19. Hl. Augustinus, Epistola 98, § 9-10 (an Bischof Bonifatius, um 408), hrsg. A. Goldbacher, Corpus Scriptorum Ecclesiasticorum Latinorum Bd. 34/2, Wien, 1898, S. 530-532. Lateinischer Text: « Itaque parvulus, etsi nondum fides illa, quae in credentium voluntate consistit, ipsum facit fidelem, iam tamen ipsius fidei sacramentum fidelem facit. Nam sicut credere respondetur, ita etiam fidelis vocatur. » Vgl. William A. Jurgens, The Faith of the Early Fathers, Bd. 3, Liturgical Press, Collegeville, 1979, § 1419.

    19
  20. Zur umstrittenen Tragweite von Adv. Haer. II, 22, 4: Philip Schaff, History of the Christian Church, Bd. II, Abschnitt über die Kindertaufe (CCEL), unter Zitat des Lateinischen und Neanders („aus dieser Idee […] entstand die Praxis der Kindertaufe"; bei Irenäus und der alten Kirche sind Taufe und Wiedergeburt eng verbunden, fast identifiziert); Anmerkung der Herausgeber der Ante-Nicene Fathers (Roberts-Donaldson) ad loc.: „Renascuntur in Deum — the reference in these words is doubtless to baptism"; Wall sieht darin eine wertvolle Tatsache für die Kindertaufe in der Urkirche. In entgegengesetztem Sinn die kredobaptistische Lesart (J. Gill, Antipedobaptism; I. Chase, Bibliotheca Sacra, Nov. 1849, beide zitiert in McClintock-Strong, Cyclopedia, s.v. „Paedobaptism"): Irenäus von der Taufe zu verstehen hieße, ihm eine Unwahrheit zuzuschreiben. Zu III, 17, 1 (potestas regenerationis in Deum) vgl. Schaff, a.a.O., Anm. 457.

    21
  21. Tertullian, De Baptismo, XVIII, hrsg. R. F. Refoulé, Sources Chrétiennes Nr. 35, Cerf, Paris, 1952. Lateinischer Text (Reihenfolge wiederhergestellt, Auslassungen markiert): « itaque pro cuiusque personae condicione ac dispositione, etiam aetate, cunctatio baptismi utilior est, praecipue tamen circa parvulos. […] quid enim necesse [est] sponsores etiam periculo ingeri […] ait quidem dominus : nolite illos prohibere ad me venire : veniant ergo, dum adolescunt, dum discunt, dum quo veniant docentur : fiant Christiani cum Christum nosse potuerint. […] quid festinat innocens aetas ad remissionem peccatorum ? […] »

    22
  22. Apostolische Überlieferung, Kap. 21, 4, hrsg. und übers. Dom Bernard Botte, Sources Chrétiennes Nr. 11 bis, Cerf, Paris, 1968 (Nachdr. 1984). Deutsche Übersetzung nach Botte: „Man wird zuerst die kleinen Kinder taufen. Alle, die für sich selbst sprechen können, werden sprechen. Für die, die es nicht können, werden ihre Eltern für sie sprechen, oder jemand aus ihrer Familie."

    23
  23. Dom Bernard Botte, La Tradition apostolique de saint Hippolyte, Sources Chrétiennes Nr. 11 bis, Cerf, Paris, 1968 (Nachdr. 1984). Die Stelle über die Kindertaufe (21, 4) ist uns durch die orientalischen Versionen (insbesondere die äthiopische) überkommen: Das Veroneser lateinische Palimpsest ist an dieser Stelle lückenhaft (die Kapitel 9 bis 20 fehlen dort vollständig). Jeder „lateinische Text" dieser Stelle ist daher eine moderne Rückübersetzung. Zum Umfang des Veroneser Palimpsests vgl. B. S. Easton, The Apostolic Tradition of Hippolytus, Cambridge University Press, 1934, Einleitung.

    24
  24. Origenes, Homiliae in Leviticum, VIII, 3, a.a.O. Siehe auch Gary Wayne Barkley, Origen: Homilies on Leviticus 1-16, The Fathers of the Church Bd. 83, Catholic University of America Press, Washington D.C., 1990, S. 160-161.

    25
  25. Origenes, Commentarium in Epistulam ad Romanos, V, 9, hrsg. T. Heither, Fontes Christiani Bd. 2/3, Freiburg, 1993 (identischer Text bei Migne, PG 14, Sp. 1047, und Delarue, Bd. IV, S. 565, vgl. Schaff, History of the Christian Church, Bd. II). Nur in der lateinischen Übersetzung Rufins von Aquileia (um 406) erhaltener Text. Lateinischer Text: « Pro hoc et Ecclesia ab apostolis traditionem suscepit, etiam parvulis baptismum dare ; sciebant enim illi quibus mysteriorum secreta commissa sunt divinorum quia essent in omnibus genuinae sordes peccati quae per aquam et spiritum ablui deberent. »

    26
  26. Origenes, Homiliae in Lucam, XIV, 5, hrsg. M. Rauer, Griechische christliche Schriftsteller 35, Berlin, 1959 (Text in der lateinischen Übersetzung des Hieronymus erhalten). Diese Stelle spricht von der Taufe der kleinen Kinder, ohne eine apostolische Tradition anzuführen.

    27
  27. Hl. Cyprian von Karthago, Epistula LXIV, Ad Fidum de infantibus baptizandis, § 2-5, hrsg. G. F. Diercks, Corpus Christianorum Series Latina Bd. 3C, Turnhout: Brepols, 1996. Frz. Übers.: siehe L. Bayard, Saint Cyprien: Correspondance, Belles Lettres, Paris, 1925; oder M. Poirier, Cyprien de Carthage, Migne/Cerf, Paris, 2015. Lateinischer Text: « De infantibus autem qui adhuc nuper nati sunt, [...] censendum est eos ad baptismum non esse differendos, quia misericordiam Dei [...] nulli omnino nato homini denegandum est. »

    28
  28. Gregor von Nazianz, Rede XL (Über die heilige Taufe), gehalten in Konstantinopel am 6. Januar 381, hrsg. C. Moreschini, Sources Chrétiennes Nr. 358, Cerf, Paris, 1990. Das Zitat („Das Kleinkind werde von Kindheit an geheiligt …") steht in § 17; der Rat, außerhalb von Lebensgefahr im Allgemeinen etwa das dritte Lebensjahr abzuwarten, in § 28.

    29
  29. Johannes Chrysostomus, Catecheses Baptismales, III, 6, hrsg. A. Wenger, Sources Chrétiennes Nr. 50 bis, Cerf, Paris, 1970, S. 153. Vgl. auch Jurgens, Faith of the Early Fathers, Bd. 2, § 1113.

    30
  30. Hl. Augustinus, De baptismo contra Donatistas, IV, 24, 31-32 (Patrologia Latina, Bd. 43): Die Formel über das, was „die universale Kirche festhält" (quod universa tenet Ecclesia, nec conciliis institutum sed semper retentum est, non nisi auctoritate apostolica traditum rectissime creditur), wird in § 31 ausgesprochen und in § 32 auf die Kindertaufe angewandt.

    31
  31. Hl. Augustinus, De peccatorum meritis et remissione et de baptismo parvulorum, Buch I: Zusammenfassung von Augustinus' Argument gegen die Pelagianer (die Kindertaufe zur Vergebung der Sünden setzt eine von Adam ererbte Sünde voraus), ohne wörtliches Zitat.

    32
  32. Zur Inschrift des Apronianus (Priscilla-Katakombe): Das Kind stirbt als fidelis auf Bitte seiner Großmutter — die Taufe ist impliziert, nicht genannt. Vgl. die Instruktion Pastoralis actio, n. 4, Anm. 3, über die Grabinschriften getaufter Kinder.

    33
  33. Griechische Inschrift eines Kindes von 2 Jahren, 1 Monat und 25 Tagen, bezeichnet als pistos ek pistōn („Gläubiger, geboren von Gläubigen"). Ehemalige Lateransammlungen, heute in den Vatikanischen Museen (sogenannte „ex Lateranense"-Sammlungen, unter Johannes XXIII. überführt und 1970 der Öffentlichkeit wieder zugänglich gemacht).

    34
  34. Inschrift von Hadrumetum (ILCV II 4429A): Kind, das 9 Stunden nach seiner Geburt starb; bekannter Text auf die Erwähnung in pace und das Alter beschränkt — die Taufe ist eine Schlussfolgerung. Die Instruktion Pastoralis actio, n. 4, Anm. 3, zählt diese Inschrift zu den epigraphischen Zeugnissen der Kleinkindertaufe (E. Diehl, Inscriptiones Latinae Christianae Veteres, Nr. 4429A).

    35
  35. Martin Luther, Großer Katechismus, vierter Teil, Von der heiligen Taufe, § 49-53, in Konkordienbuch (Book of Concord), engl. Übers. T. G. Tappert (hier gefolgt in der Fassung von F. Bente, einsehbar auf Project Wittenberg). Originalveröffentlichung: Wittenberg, 1529. Schlüsselstelle: „Wenn Gott die Taufe der Kinder nicht annähme, gäbe er keinem von ihnen den Heiligen Geist noch irgendeine seiner Gaben […] Nun aber bestätigt Gott die Taufe durch die Gaben seines Heiligen Geistes, wie man es offenkundig an manchen Vätern sieht — dem heiligen Bernhard, Gerson, Johannes Hus und anderen."

    36
  36. Johannes Calvin, Institutio Christianae Religionis, IV.16.5: Paraphrase von Calvins Schlussfolgerung zur Beschneidung der Säuglinge (Gen 17), angewandt auf die Taufe. Französische Referenzausgabe: Übers. Jean-Daniel Benoît, Vrin, Paris, 1958-1961, 5 Bde. (Paginierung hier nicht nachgeprüft).

    37
  37. Johannes Calvin, Institutio Christianae Religionis, IV.16.7: Paraphrase von Calvins Schlussfolgerung zu Mt 19, 13-15. Dieselbe Ausgabereferenz wie oben (Paginierung hier nicht nachgeprüft).

    38
  38. Zu den Petrobrusianern, Schülern des Petrus von Bruys (wirksam im Midi Frankreichs zu Beginn des 12. Jahrhunderts): Catholic Encyclopedia, s.v. „Petrobrusians" — die Taufe gilt dort nur als gültig, wenn ihr der persönliche Glaube vorausgeht, sodass ihre Spendung an Säuglinge vergeblich ist. Zeitgenössische Widerlegung: Petrus Venerabilis, Abt von Cluny, Adversus Petrobrusianos (Patrologia Latina, Bd. 189).

    39
  39. Zweites Laterankonzil (1139), Kanon 23: Aus der Kirche ausgeschlossen und als Häretiker verurteilt werden jene, die unter dem Deckmantel der Religion das Sakrament von Leib und Blut des Herrn, die Kindertaufe, das Priestertum und die rechtmäßigen Ehen verurteilen.

    40
  40. Joachim Jeremias, Infant Baptism in the First Four Centuries, a.a.O., S. 55-56. Originaltext: « The silence of our sources is not surprising, since we hear of infant baptism only when it is being discussed or queried. »

    41
  41. Glaubenskongregation, Instruktion über die Kindertaufe Pastoralis actio, 20. Oktober 1980, nn. 4-5 und Anm. 2-7 (Text: vatican.va). N. 5 bemerkt, dass Basilius, Gregor von Nyssa, Ambrosius, Johannes Chrysostomus, Hieronymus und Augustinus, die selbst als Erwachsene getauft worden waren, „mit Nachdruck gegen diese Nachlässigkeit" des Taufaufschubs reagierten; mehrere forderten ausdrücklich die Kindertaufe (Ambrosius, Chrysostomus, Hieronymus, Gregor von Nazianz, der das Alter der ersten drei Jahre festsetzt: Rede 40, 17 und 28).

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  42. Konzil von Karthago (418), Kanon 2. Lateinischer Text: « Item placuit, ut quicumque parvulos recentes ab uteris matrum baptizandos negat, aut dicit in remissionem quidem peccatorum eos baptizari, sed nihil ex Adam trahere originalis peccati, quod regenerationis lavacro expietur, unde consequens est ut in eis forma baptismatis in remissionem peccatorum non vera sed falsa intellegatur, anathema sit. » Vgl. Denzinger, Enchiridion Symbolorum, Nr. 223 (Nr. 222 ist Kanon 1).

    43
  43. Konzil von Trient, Sessio V (17. Juni 1546), Decretum de peccato originali, Kanon 4, in Conciliorum Oecumenicorum Decreta, hrsg. J. Alberigo u.a., 3. Aufl., Istituto per le Scienze Religiose, Bologna, 1973, S. 667. Vgl. Denzinger, Nr. 1514.

    44
  44. Konzil von Trient, Sessio VII (3. März 1547), Canones de baptismo, Kanon XIII, in Conciliorum Oecumenicorum Decreta, a.a.O., S. 686. Vgl. Denzinger, Nr. 1626.

    45
  45. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1250, Libreria Editrice Vaticana / Mame-Plon, Paris, 1992.

    46
  46. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1252, a.a.O.

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