Die calvinistische Prädestination bezeichnet die Lehre, nach der Gott von Ewigkeit her durch einen souveränen Akt und ohne Ansehung vorhergesehener Verdienste nicht nur das ewige Heil der Erwählten, sondern auch die ewige Verdammnis der Verworfenen dekretiert. Diese Lehre, die sogenannte doppelte Prädestination, wird von Johannes Calvin in der Institutio christianae religionis Buch III, Kapitel 21-24 (endgültige Ausgabe von 1559) formuliert und dann von der Synode von Dordrecht (13. November 1618 — 9. Mai 1619) in Form der Canons of Dort systematisiert — im 20. Jahrhundert zusammengefasst im angelsächsischen Akrostichon TULIP (Total depravity, Unconditional election, Limited atonement, Irresistible grace, Perseverance of the saints).
Calvin selbst nennt seine Lehre decretum horribile (schreckliches Dekret) — nicht im modernen abwertenden Sinn, sondern im lateinischen Sinn von zum Zittern bringend:
Das Dekret ist schrecklich, ich bekenne es; und dennoch wird niemand leugnen können, dass Gott, bevor er den Menschen schuf, wusste, was geschehen würde, und dass er es nur darum wusste, weil er es so durch seinen Ratschluss geordnet hatte. — Johannes Calvin, Institutio III, 23, 7 (Ausgabe 1559)[1]
Die katholische Lehre widerspricht der calvinistischen Prädestination in vier entscheidenden Punkten:
- Gott will das Heil aller Menschen ohne Ausnahme (1 Tim 2, 4 ; 2 Petr 3, 9 ; Ez 33, 11) — was eine positive Verwerfung der Verdammten ausschließt.
- Die Gnade wird allen angeboten (Trient Sessio VI Kanon 17, Denzinger § 1567) — nicht nur den Prädestinierten.
- Der freie Wille wirkt mit unter der Gnade (Trient Kanon 4, Denzinger § 1554) — daher universale zureichende Gnade, die abgelehnt werden kann.
- Die Gebote sind erfüllbar für den gerechtfertigten Menschen (Trient Kanon 18, Denzinger § 1568) — gegen die totale Verderbtheit der Calvinisten.
Der Katechismus der Katholischen Kirche § 1037 fasst die katholische Lehre zusammen:
Gott prädestiniert niemanden zur Hölle; dazu bedarf es einer willentlichen Abkehr von Gott (einer Todsünde) und des Verharrens darin bis zum Ende. — KKK § 1037[2]
Der vorliegende Artikel zeichnet die Geschichte der Lehre nach (von Augustinus und dem Konzil von Orange II 529 bis zur Synode von Dordrecht 1618-1619 und zum TULIP des 20. Jahrhunderts), erläutert die fünf TULIP-Punkte, legt die alternative katholische Lehre dar (Thomas STh I q. 23, Trient VI Kanones 6/17/18, Kontroverse De Auxiliis), behandelt sechs klassische calvinistische Einwände mit ihren katholischen Antworten und stellt die zeitgenössische Entwicklung dar (Karl Barth, Ökumene nach JDDJ).
Geschichte der Prädestinationslehre
Augustinus gegen Pelagius (412-430)
Der heilige Augustinus von Hippo (354-430) formuliert die christliche Prädestinationslehre im Rahmen seines antipelagianischen Kampfes (412-430). Seine Spätwerke sind entscheidend:
- De praedestinatione sanctorum (um 428)
- De dono perseverantiae (um 429)
Augustinus lehrt in diesen Texten:
- Die Erwählung geht den Verdiensten voraus (ante praevisa merita) — Gott erwählt seine Erwählten vor jedem vorhergesehenen Verdienst, aus reiner Gnade[3].
- Die zuvorkommende Gnade (gratia praeveniens) ist für den Beginn der Bekehrung unbedingt notwendig.
- Die endgültige Beharrlichkeit ist eine freie Gabe (donum perseverantiae), die die Erwählung krönt — ohne sie bliebe der Erwählte nicht erwählt[4].
Er selbst formuliert die Asymmetrie, die jede positive Prädestination zum Bösen ausschließt:
Wenn Gott unsere Verdienste krönt, krönt er nichts anderes als seine eigenen Gaben. — Heiliger Augustinus, Brief 194 an Sixtus, 5, 19 (418)[5]
Aber — und das ist entscheidend — Augustinus vertritt keine doppelte Prädestination im strengen Sinn Calvins. Für Augustinus gilt:
- die positive Prädestination der Erwählten zum Heil ist ein direkter Akt Gottes;
- die Verdammnis der Verworfenen unterliegt der göttlichen Zulassung (nicht einem positiven Dekret);
- Gott überlässt (derelinquit) die Verworfenen durch einen passiven Akt ihrer eigenen Verstockung ihrer Sünde, ohne etwas Böses in ihnen zu dekretieren.
Genau diese Unterscheidung positiv für die Erwählten / zulassend für die Verworfenen wird Calvin dreizehn Jahrhunderte später zerbrechen — und die Mehrheit der amerikanischen Reformierten aus dem TULIP-Umfeld lehnt sie bis heute ab.
Das Konzil von Orange II (529) — die Klarstellung gegen die doppelte Prädestination
Auf Antrieb des heiligen Caesarius von Arles (470-542) schließt das Konzil von Orange II vom 3. Juli 529 die semi-pelagianische Debatte endgültig ab und formuliert zugleich eine ausdrückliche Warnung vor der doppelten Prädestination. Man muss sehen, dass dieses Konzil trotz seines regionalen Charakters (Gallien) 531 die förmliche Approbation von Papst Bonifatius II. durch den Brief Per filium nostrum erhält — was es für die Universalkirche lehrmäßig bindend macht[6].
Die Schlussformel der 25 Kanones (Definitio fidei) erklärt:
Wir glauben nicht nur, sondern wir verurteilen auch alle, die zu behaupten wagen, dass einige durch die göttliche Macht zum Bösen prädestiniert worden seien, anathema sit. — Konzil von Orange II, Schlussformel (Denzinger-Hünermann, 44. Aufl., §§ 396-397)[7]
Das ist eine ausdrückliche konziliare Verurteilung der positiven Prädestination zur Verdammnis — also der Position, die Calvin tausend Jahre später verteidigen wird. Die definitio fidei präzisiert sogleich, gegen jede deterministische Deutung Augustins, dass die Taufgnade allen Getauften die reale Kraft gibt, den Willen Gottes zu erfüllen:
Alle Getauften können und müssen durch die in der Taufe empfangene Gnade — mit der Hilfe und Mitwirkung Christi — vollbringen, was zum Heil der Seele gehört, wenn sie treu daran arbeiten wollen. — Konzil von Orange II, Schlussformel (Denzinger-Hünermann, 44. Aufl., §§ 396-397)[8]
Was Orange II verwirft, nimmt dreizehn Jahrhunderte im Voraus Punkt für Punkt vorweg, was die Kanones 4, 5 und 17 von Trient 1547 verwerfen werden: keine positive Verwerfung; kein zerstörter freier Wille; keine Gnade ausschließlich für die Prädestinierten.
Gottschalk von Orbais (um 805-868) — die mittelalterliche Verurteilung
Im 9. Jahrhundert vertritt der Benediktinermönch Gottschalk von Orbais (um 805/808 — um 867/869), ausgebildet in der Abtei Fulda unter Rabanus Maurus, die strenge doppelte Prädestination (gemina praedestinatio) — genau das, was Calvin sieben Jahrhunderte später verteidigen wird. Für ihn prädestiniert Gott gleichermaßen positiv die Erwählten zum Heil und die Verworfenen zur Verdammnis, ohne jede Asymmetrie. Seine These wird von zwei aufeinanderfolgenden Konzilien verurteilt:
- Konzil von Mainz (848) unter Rabanus Maurus — Gottschalk wird gegeißelt und des Priestertums enthoben.
- Konzil von Quierzy-sur-Oise (849) — vier Kapitel gegen die doppelte Prädestination, vorgelegt von Hinkmar von Reims.
Erzbischof Hinkmar von Reims (806-882) führt die theologische Widerlegung in seiner Abhandlung De praedestinatione Dei et libero arbitrio (um 859). Er formuliert darin die katholische Lehre mit einer Klarheit, deren Substanz das Konzil von Trient 1547 wieder aufnehmen wird:
Es gibt nur eine Prädestination, die der Erwählten zur Seligkeit. Was die Verworfenen betrifft, so hat Gott ihre Sünden und ihre gerechte Verdammnis, die daraus folgt, vorhergesehen — nicht prädestiniert. — Hinkmar von Reims, De praedestinatione Dei et libero arbitrio, um 859 (Übersetzung)[9]
Gottschalk wird in der Abtei Hautvillers eingekerkert, wo er 868 exkommuniziert stirbt und die Widerrufung verweigert. Seine Verurteilung ist ein bedeutender kanonischer Präzedenzfall, den die katholischen Theologen im 16. Jahrhundert gegen Calvin anführen werden — Beweis dafür, dass die doppelte Prädestination keine Entdeckung der Reformation ist, sondern ein mittelalterlicher Irrtum, der von der Kirche bereits verurteilt war[10]. Das Konzil von Toucy (860), gehalten in Gegenwart König Karls des Kahlen, formuliert die katholische Position neu:
Der allmächtige Gott hat alle Menschen gleich erschaffen und will ihr universales Heil — er hat seinen universalen Heilswillen kundgetan (1 Tim 2, 4) — und niemand geht zugrunde außer durch seine eigene Schuld. — Konzil von Toucy (860 ; Übersetzung)[11]
Thomas von Aquin (1273) — die klassische Synthese
Der heilige Thomas von Aquin formuliert in der Summa Theologiae I q. 23 (verfasst um 1267-1268) die klassische Synthese der katholischen Prädestinationslehre:
Die Prädestination ist ein bestimmter Grund der göttlichen Vorsehung im Hinblick auf das ewige Heil der Erwählten. […] Sie schließt also in ihrem Begriff sowohl den göttlichen Willen als auch seine Ausführung in der Zeit ein. — Heiliger Thomas von Aquin, Summa Theologiae I, q. 23, a. 1 und 2 (um 1267-1268)[12]
Thomas unterscheidet streng:
- Die Prädestination (praedestinatio) — positiver Akt Gottes, der die Erwählten zur ewigen Seligkeit vorherbestimmt (Thomas hält an einer Prädestination ante praevisa merita fest — ohne Ansehung vorhergesehener Verdienste)
- Die Verwerfung (reprobatio) — Akt der göttlichen Zulassung der endgültigen Sünde der Verworfenen, kein positives Dekret ihrer Verdammnis. Die Verwerfung ist nicht Ursache dessen, was in der Gegenwart sein wird, nämlich der Sünde; sie ist Ursache des Verlassenseins von Gott (q. 23, a. 3, ad 2)
Diese Unterscheidung positiv für die Erwählten, zulassend für die Verworfenen ist die thomistische Orthodoxie, die später Báñez, Garrigou-Lagrange und die ganze moderne dominikanische Schule verteidigen werden.
Calvin und die Radikalisierung (Institutio III, 21-24, 1559)
Calvin übernimmt den späten Augustinismus, radikalisiert ihn aber, indem er die thomistische Unterscheidung positiv/zulassend aufhebt. Für Calvin dekretiert Gott gleichermaßen positiv die Verwerfung der Verdammten:
Wir nennen Prädestination den ewigen Ratschluss Gottes, durch den er bestimmt hat, was er mit jedem Menschen tun will. Denn er erschafft sie nicht alle in ein und demselben Zustand, sondern ordnet die einen zum ewigen Leben, die anderen zur ewigen Verdammnis. — Johannes Calvin, Institutio III, 21, 5 (Ausgabe 1559)[13]
Weiter unten übernimmt Calvin ohne Ausweichen die furchtbare Konsequenz seiner These: Die letzte Ursache der Verdammnis ist nicht mehr die Sünde des Menschen, sondern allein das Dekret Gottes:
Wenn wir also keinen Grund angeben können, warum Gott seinen Gläubigen Barmherzigkeit erweist, außer dass es ihm so gefällt, so werden wir ebenso keinen anderen Grund für die Verwerfung der anderen finden als seinen Willen. — Johannes Calvin, Institutio III, 23, 1 (Ausgabe 1559)[14]
Er geht noch weiter: Nicht nur lässt Gott den Fall Adams zu, sondern er hat ihn von Ewigkeit her positiv gewollt und geordnet — ein Punkt, in dem Calvin sich ausdrücklich von Augustinus entfernt:
Selbst der Fall Adams geschah nicht aus mangelnder Vorsehung Gottes noch aus Nachlässigkeit seiner Vorsehung, sondern durch sein Dekret und seine geheime Anordnung. Und dennoch ist Adam unentschuldbar. — Johannes Calvin, Institutio III, 23, 8 (Ausgabe 1559)[15]
Diese doppelte positive Prädestination — und die daraus folgende These vom dekretierten Fall Adams (in der reformierten Tradition bekannt als Supralapsarismus bei Theodor Beza, Infralapsarismus beim mittleren Calvinismus) — verurteilt die katholische Lehre ausdrücklich. Für Trient und Hinkmar vor ihm will Gott niemals das Böse; er lässt es nur zu, indem er die Freiheit achtet, die er seinen Geschöpfen wirklich gegeben hat.
Arminius und die remonstrantische Kontroverse (1560-1618)
An der Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert bestreitet der holländische reformierte Theologe Jacobus Arminius (1560-1609), Professor an der Universität Leiden, von innerhalb des Calvinismus die absolute Prädestination. Seine zentrale Position: Die Prädestination ist bedingt — Gott prädestiniert diejenigen, von denen er vorhersieht, dass sie glauben und beharren werden (post praevisa merita), nicht absolut und ohne Bedingung.
Nach dem Tod des Arminius 1609 veröffentlichen seine Schüler 1610 die Remonstrantia — fünf Lehrpunkte gegen den strengen Calvinismus:
- Bedingte Prädestination (post praevisa merita)
- Universale Erlösung (Christus ist für alle gestorben)
- Verderbtheit durch die Erbsünde, aber keine Zerstörung des freien Willens
- Widerstehliche Gnade (der Mensch kann die Gnade ablehnen)
- Möglichkeit des Abfalls (der Erwählte kann fallen)
Diese fünf Remonstranzen stehen in Wirklichkeit der tridentinischen katholischen Position sehr nahe — Arminius wirft dem strengen Calvinismus vor, die klassische katholische Lehre über die Mitte zwischen Gnade und freiem Willen verraten zu haben.
Die Synode von Dordrecht (13. Nov. 1618 — 9. Mai 1619)
Als Antwort auf die remonstrantischen Arminianer tritt die Nationalsynode der reformierten Kirchen der Niederlande in Dordrecht zusammen, vom 13. November 1618 bis zum 9. Mai 1619 — erweitert um ausländische Delegierte (Schweiz, Deutschland, England, Schottland, Frankreich; die Franzosen konnten schließlich nicht anreisen, da Ludwig XIII. ihnen die Reise untersagt hatte). 154 Sitzungen in sechs Monaten, 62 niederländische und 27 ausländische Delegierte, die acht reformierte Kirchen Europas vertraten[16].
Die Synode verfasst die Canons of Dort (Canones Synodi Dordrechtanae, 6. Mai 1619), die die fünf Punkte des Calvinismus als Antwort auf die fünf remonstrantischen Vorhaltungen formulieren. Die fünf Kapitel:
- Kapitel 1 — On Divine Predestination (über die göttliche Prädestination).
- Kapitel 2 — On the Death of Christ and Redemption of Men Thereby (über den Tod Christi und die dadurch vollbrachte Erlösung).
- Kapitel 3-4 — On Man's Corruption and Conversion to God (über die Verderbtheit des Menschen und die Bekehrung zu Gott).
- Kapitel 5 — On the Perseverance of the Saints (über die Beharrlichkeit der Heiligen).
Die maximalistische Formel von Kapitel 1, Artikel 6, fasst die von Trient verworfene calvinistische These zusammen:
Dass nicht alle Menschen im selben Zustand sind, sondern dass einige erwählt und andere in der gemeinsamen Verderbtheit belassen werden — dies geht aus dem ewigen Dekret Gottes hervor, durch das er in seinem gerechten Gericht einige preisgegeben und in seiner reinen Barmherzigkeit die anderen erwählt hat. — Canons of Dort, Kapitel 1, Artikel 6 (6. Mai 1619 ; französische Paraphrase nach dem in der Anmerkung zitierten lateinischen Text)[17]
Diese Verknüpfung — manche durch göttliches Dekret in der Verderbtheit belassen — ist genau das, was Kanon 6 der Sessio VI von Trient (1547) bereits verworfen hatte, indem er die Vorstellung verurteilte, Gott wirke die bösen Werke eigentlich und durch sich selbst.
Unmittelbare politische Folgen: Etwa zweihundert arminianische Pastoren werden abgesetzt, mehrere Dutzend ins Exil gezwungen; die übrigen Führungspersonen bilden die Remonstrantische Bruderschaft (Remonstrantse Broederschap), ab 1630 geduldet, heute eine kleine liberale niederländische Kirche. Auf politischem Gebiet wird Johan van Oldenbarnevelt (Ratspensionär von Holland, politischer Verteidiger der Remonstranten) am 13. Mai 1619 in Den Haag wegen Hochverrats enthauptet; sein junger Schüler Hugo Grotius (künftiger Vater des Völkerrechts) wird auf Schloss Loevestein eingekerkert, bevor ihm am 22. März 1621 die berühmte Flucht in einer Bücherkiste gelingt[18].
Das TULIP-Akrostichon — Formulierung des 20. Jahrhunderts
Oft vergessene historiographische Tatsache: Das Akrostichon TULIP erscheint weder bei Calvin noch in Dordrecht im 17. Jahrhundert. Seine Formulierung ist spät:
- Erste Vorkommnisse, zugeschrieben Cleland Boyd McAfee (damals Pastor der Lafayette Avenue Church in Brooklyn), Vortrag vor der Presbyterian Union von Newark 1905
- Systematisierung in The Reformed Doctrine of Predestination von Loraine Boettner (Eerdmans, Grand Rapids, 1932)
- Popularisierung durch die amerikanischen Evangelikalen des 20. Jahrhunderts (R. C. Sproul, John Piper u. a.)
Kein reformierter Theologe des 16.-18. Jahrhunderts verwendet das TULIP-Akrostichon — es ist eine typisch amerikanische Formulierung des 20. Jahrhunderts, wie der Ausdruck Fünf Solae (siehe Artikel Die Fünf Solae)[19].
Gesamtchronologie der Lehre
Um die lange Lehrreifung zusammenzufassen (dreizehn Jahrhunderte, vom Hippo Augustins bis zum Basel Karl Barths), hier die Chronologie der entscheidenden Etappen:
- 428Augustinus — De praedestinatione sanctorum
Der heilige Augustinus formuliert die antipelagianische Prädestinationslehre: positive Erwählung der Erwählten plus Zulassung (kein positives Dekret) der Verdammnis. Eine Unterscheidung, die von der gesamten katholischen Tradition bewahrt wird[20].
- 3. Juli 529Konzil von Orange II — Anathema gegen die doppelte Prädestination
Unter dem heiligen Caesarius von Arles legen 25 Kanones die Lehre von der zuvorkommenden Gnade fest und verurteilen mit Anathema die doppelte Prädestination. Päpstliche Approbation durch Bonifatius II. 531[21].
- 849Konzil von Quierzy — Verurteilung Gottschalks von Orbais
Unter Erzbischof Hinkmar von Reims verurteilt die Kirche die gemina praedestinatio (doppelte Prädestination) des Mönchs Gottschalk — kanonischer Präzedenzfall, der sieben Jahrhunderte später gegen Calvin angeführt wird[22].
- 1267-1268Thomas von Aquin — Summa theologiae I, q. 23
Klassische Synthese: Prädestination der Erwählten ante praevisa merita plus Verwerfung post praevisa demerita — Unterscheidung positiv/zulassend, von der ganzen dominikanischen Schule übernommen[23].
- 13. Januar 1547Trient, Sessio VI — Dekret über die Rechtfertigung
Verkündung der 33 Kanones über die Rechtfertigung — darunter die Kanones 4, 5, 6, 17, 18, die 12 Jahre vor Calvin (1559) die künftigen Positionen des TULIP im Voraus verurteilen[24].
- 1559Calvin — Institutio christianae religionis (endgültige Ausgabe)
Calvin radikalisiert den Augustinismus: positive doppelte Prädestination, formuliert in Buch III, Kap. 21-24. Er zerbricht die thomistische Unterscheidung positiv/zulassend[25].
- 1. Oktober 1567Pius V. — Ex omnibus afflictionibus
Verurteilung von 79 Thesen Michel de Bays (Baius), die sich auf dem Gebiet der Naturverderbnis dem Calvinismus näherten[26].
- 5. September 1607Paul V. — Urteil De Auxiliis
- 13. Nov. 1618 — 9. Mai 1619Synode von Dordrecht — Canons of Dort
154 Sitzungen, 62 niederländische plus 27 ausländische Delegierte (Schweiz, Deutschland, England, Schottland). Endgültige Kodifizierung der fünf calvinistischen Punkte gegen die remonstrantischen Arminianer[28].
- 31. Mai 1653 — 28. August 1794Fünf antijansenistische Bullen
Cum occasione (Innozenz X., 1653), Ad sanctam (Alexander VII., 1656), Vineam Domini (Clemens XI., 1705), Unigenitus (Clemens XI., 1713), Auctorem fidei (Pius VI., 1794) — systematische Verurteilung der innerkatholischen semi-calvinistischen Abirrung[29].
- 1905-1932Geburt des TULIP-Akrostichons
Cleland Boyd McAfee (damals Pastor der Lafayette Avenue Church in Brooklyn, Vortrag Newark 1905) — Popularisierung durch Loraine Boettner, The Reformed Doctrine of Predestination (Eerdmans, 1932)[30].
- 1942Karl Barth — Kirchliche Dogmatik II/2
Radikale Christozentrierung: Jesus Christus als einziger Erwählter und einziger Verworfener. Kehrt das klassische TULIP von innerhalb des Reformiertentums um[31].
- 31. Oktober 1999JDDJ — Gemeinsame lutherisch-katholische Erklärung
Augsburg, Ratifizierung durch den Lutherischen Weltbund und den Heiligen Stuhl. § 20: Die Mitwirkung des freien Willens ist selbst Gabe der Gnade[32].
- 5. Juli 2017WCRC — reformierte Ratifizierung der JDDJ
Die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen (ca. 80 Millionen Gläubige) schließt sich in Wittenberg der JDDJ an — nicht im Sinn eines strengen TULIP, sondern in barthianischer und ökumenischer Lesart[33].
Die fünf TULIP-Punkte im Einzelnen
Vergleichsübersicht TULIP vs. katholische Lehre
Bevor jeder Punkt einzeln untersucht wird, hier eine vergleichende Übersicht Punkt für Punkt — die die katholische Antwort auf jeden Buchstaben von TULIP zusammenfasst, gestützt auf die Kanones der Sessio VI von Trient (12 Jahre vor der endgültigen Formulierung der Institutio Calvins); mit der Nuance zum U (siehe § U unten): Die ante praevisa merita-Erwählung des Thomismus ist erlaubt — verurteilt ist allein das willkürliche positive Dekret der Verwerfung:
| Buchstabe TULIP | Calvinistische Position | Katholische Position | Verurteilender Kanon |
|---|---|---|---|
| Total depravity | Freier Wille durch die Erbsünde zerstört | Freier Wille verwundet, aber bestehend; zu natürlich guten Akten fähig | Trient VI, Kan. 5 (DS 1555) |
| Unconditional election | Willkürliche Erwählung ohne Ansehung von irgendetwas, einschließlich positiver Verwerfung der Verdammten | Erwählung ante praevisa merita (Thomismus) oder post praevisa merita (Molinismus) — zwei erlaubte Schulen (De Auxiliis, 1607); verurteilt allein die willkürliche positive Verwerfung | Trient VI, Kan. 6 (DS 1556) — gegen die willkürliche positive Verwerfung |
| Limited atonement | Christus nur für die Erwählten gestorben | Christus für alle gestorben (1 Tim 2, 6 ; 1 Joh 2, 2) | Trient VI, Kan. 17 (DS 1567) |
| Irresistible grace | Die Bekehrungsgnade kann nicht abgelehnt werden | Die zureichende Gnade kann abgelehnt werden (Mt 23, 37 ; Apg 7, 51) | Trient VI, Kan. 4 (DS 1554) |
| Perseverance of saints | Der Erwählte kann niemals dauerhaft fallen | Der Erwählte kann die Gnade durch Todsünde verlieren; die endgültige Beharrlichkeit ist freie Gabe | Trient VI, Kan. 16 (DS 1566) ; Kap. 13 |
T — Total Depravity (Totale Verderbtheit)
Calvinistische Position: Durch die Erbsünde Adams ist der Mensch in allen seinen Vermögen (Verstand, Wille, Affekte) total verdorben. Er ist moralisch unfähig, ohne die Gnade Gutes zu tun, und sogar unfähig, an seiner eigenen Wiedergeburt mitzuwirken. Sein freier Wille im klassischen Sinn ist zerstört.
Katholische Position: Der Mensch ist durch die Erbsünde verwundet, aber nicht zerstört. Der freie Wille besteht in seinem Wesen fort — er kann natürlich gute Akte vollbringen, kann aber ohne die zuvorkommende Gnade nichts Übernatürliches.
Konzil von Trient, Sessio VI, Kanon 5:
Wenn jemand sagt, der freie Wille des Menschen sei nach der Sünde Adams verloren und ausgelöscht; oder er existiere nur dem Wort oder Namen nach — ja, er sei ein Name ohne Wirklichkeit, ein von Satan in die Kirche eingeführter Begriff: der sei mit dem Anathema belegt. — Konzil von Trient, Sessio VI, Kanon 5 (Denzinger § 1555)[34]
Das ist eine direkte Verurteilung des calvinistischen T (Total Depravity). Der Kanon zielt wörtlich auf Luthers Formel im De servo arbitrio (1525), der den freien Willen als bloßen leeren Titel bezeichnete. Siehe Artikel Sola Gratia, Einwand 3.
U — Unconditional Election (Unbedingte Erwählung)
Calvinistische Position: Gott prädestiniert die Erwählten zur Seligkeit ohne Ansehung vorhergesehener Verdienste und ohne Ansehung ihres künftigen Glaubens. Die göttliche Wahl ist völlig souverän und willkürlich (im technischen Sinn: aus reinem Wohlgefallen, propter solam Dei voluntatem).
Nuancierte katholische Position: Die katholische Lehre akzeptiert die Erwählung ante praevisa merita in der thomistisch-augustinischen Tradition (die Prädestinierten sind es vor jedem vorhergesehenen Verdienst). Das ist die Position von Báñez, Garrigou-Lagrange und der dominikanischen Schule. ABER die molinistische Lehre (jesuitisch) verteidigt eine Erwählung post praevisa merita (Gott erwählt in Vorhersehung der künftigen Verdienste des Erwählten). Beide Positionen sind in der katholischen Kirche zulässig — wie Paul V. in der Kontroverse De Auxiliis 1607 entschieden hat.
L — Limited Atonement (Begrenzte Versöhnung)
Calvinistische Position: Christus ist nur für die Erwählten gestorben. Seine Passion hat eine streng auf die Prädestinierten begrenzte Wirksamkeit; die Verworfenen sind von der objektiven Erlösung ausgeschlossen.
Katholische Position: Ausdrücklich verurteilte Lehre. Christus ist für alle Menschen ohne Ausnahme gestorben — das ist die ausdrückliche Lehre der Schrift:
- 1 Timotheus 2, 6: Christus Jesus, der Mensch, der sich als Lösegeld für alle dahingegeben hat
- 2 Korinther 5, 14-15: Einer ist für alle gestorben, also sind alle gestorben
- Hebräer 2, 9: Damit er durch Gottes Gnade für alle den Tod schmecke
- Johannes 1, 29: Siehe, das Lamm Gottes, das die Sünde der Welt hinwegnimmt
- 1 Johannes 2, 2: Er ist die Sühne für unsere Sünden, nicht nur für die unseren, sondern auch für die der ganzen Welt
Die konziliare Verurteilung der begrenzten Erlösung ist Gegenstand von Kanon 17 (Denzinger § 1567) — siehe unten den Abschnitt Trient Sessio VI Kanones 6, 17, 18.
I — Irresistible Grace (Unwiderstehliche Gnade)
Calvinistische Position: Die wiedergebärende Gnade ist unwiderstehlich — der Erwählte kann sie nicht ablehnen. Wenn Gott beschließt, einen Erwählten zu bekehren, bewirkt seine Gnade die Bekehrung unfehlbar.
Katholische Position: Die allen angebotene zureichende Gnade kann abgelehnt werden. Das ist die direkte Lehre Christi:
- Matthäus 23, 37: Jerusalem, Jerusalem, du tötest die Propheten […] wie oft wollte ich deine Kinder versammeln, wie eine Henne ihre Küken unter ihre Flügel versammelt, und ihr habt nicht gewollt — das ist der biblische Archetyp der widerstehlichen Gnade: Gott wollte, der Mensch wollte nicht.
- Offenbarung 3, 20: Siehe, ich stehe vor der Tür und klopfe an; wenn jemand meine Stimme hört und die Tür öffnet, werde ich bei ihm eintreten — die Gnade klopft an; der Mensch öffnet oder verweigert.
- Apostelgeschichte 7, 51 (Stephanus zu den Juden): Ihr Halsstarrigen, Unbeschnittenen an Herzen und Ohren, immer widerstrebt ihr dem Heiligen Geist — die Schrift bezeugt ausdrücklich die Möglichkeit, dem Geist zu widerstehen.
Konzil von Trient, Sessio VI, Kanon 4:
Wenn jemand sagt, der von Gott bewegte und angeregte freie Wille des Menschen wirke, indem er dem anregenden und rufenden Gott zustimmt, in keiner Weise mit, um sich zur Erlangung der Rechtfertigungsgnade zu bereiten und zu rüsten; und er könne nicht widersprechen, wenn er wolle, sondern verhalte sich wie ein unbeseeltes Wesen, tue gar nichts und bleibe nur passiv: der sei mit dem Anathema belegt. — Konzil von Trient, Sessio VI, Kanon 4 (Denzinger § 1554)
P — Perseverance of the Saints (Beharrlichkeit der Heiligen)
Calvinistische Position: Der Erwählte beharrt endgültig in der Gnade — er kann nicht in endgültigen Abfall fallen. Populäre Lehre des zeitgenössischen Evangelikalismus: Once saved, always saved.
Katholische Position: Verurteilte Lehre. Der Erwählte kann in Todsünde fallen und die heiligmachende Gnade verlieren. Die endgültige Beharrlichkeit ist eine besondere Gabe Gottes (das augustinische donum perseverantiae), kein garantierter Automatismus.
Die Schrift bezeugt die Möglichkeit des Abfalls:
- Hebräer 6, 4-6: Die einmal erleuchtet worden sind, die himmlische Gabe geschmeckt haben, des Heiligen Geistes teilhaftig geworden sind […] wenn sie abfallen, ist es unmöglich, sie von Neuem zur Buße zu erneuern.
- Hebräer 10, 26-29: Wenn wir willentlich sündigen, nachdem wir die Erkenntnis der Wahrheit empfangen haben, gibt es kein Opfer mehr für die Sünden
- Matthäus 24, 13: Wer aber bis zum Ende beharrt, wird gerettet — das schließt die Möglichkeit ein, nicht zu beharren.
- Philipper 2, 12: Wirket euer Heil mit Furcht und Zittern
- 1 Korinther 9, 27: Ich fürchte, nach anderen gepredigt zu haben, selbst verworfen zu werden — der heilige Paulus selbst fürchtet den Abfall.
Konzil von Trient, Sessio VI, Kapitel 13 erklärt, die Beharrlichkeit sei eine große Gabe, aber niemand könne in diesem Leben seiner eigenen Beharrlichkeit absolut sicher sein.
Die katholische Prädestinationslehre
Die klassische thomistische Synthese (Summa I, q. 23)
Der heilige Thomas von Aquin formuliert die klassische katholische Position in sechs Artikeln der Summa Theologiae I q. 23 (um 1267-1268). Die entscheidenden Elemente:
(1) Die Prädestination existiert (q. 23, a. 1) — Gott kennt und will von Ewigkeit her das Heil der Erwählten.
(2) Sie ist ante praevisa merita (q. 23, a. 5) — Gott erwählt seine Erwählten vor jedem vorhergesehenen Verdienst, aus reiner Gnade. Thomas hält hier die spät-augustinische Position gegen jeden Pelagianismus fest.
(3) Aber die Verwerfung ist post praevisa demerita (q. 23, a. 3) — Gott lässt die endgültige Sünde der Verworfenen zu, dekretiert sie aber nicht positiv. Die Unterscheidung positiv/zulassend ist entscheidend: Gott ist nicht Urheber des moralischen Bösen.
Gott liebt alle Menschen und alle Geschöpfe. Denn jedem existierenden Ding hat er etwas Gutes gewollt. […] Aber er will nicht allen dasselbe Gute: Er will nicht allen das Gut des ewigen Lebens. — Heiliger Thomas von Aquin, Summa Theologiae I, q. 23, a. 3, c. (1267-1268)[35]
(4) Die Ursache der Prädestination ist die reine göttliche Güte (q. 23, a. 5) — nicht die vorhergesehenen Verdienste; das ist die Position der dominikanischen Schule, der sogenannten strengen Thomisten.
Trient Sessio VI Kanones 6, 17, 18
Das Konzil von Trient verurteilt in der Sessio VI (13. Januar 1547) die künftige calvinistische Prädestination ausdrücklich (Trient liegt 12 Jahre vor Calvin und nimmt die lutherischen Positionen vorweg, die Calvin in der endgültigen Institutio von 1559 radikalisieren wird):
Kanon 6 (Denzinger § 1556) — gegen die doppelte Prädestination:
Wenn jemand sagt, es stehe nicht in der Macht des Menschen, seine Wege böse zu machen, sondern Gott wirke die bösen Werke wie die guten — nicht nur durch Zulassung, sondern eigentlich und durch sich selbst — so dass der Verrat des Judas nicht weniger sein eigentliches Werk sei als die Berufung des heiligen Paulus: der sei mit dem Anathema belegt.
Kanon 17 (Denzinger § 1567) — gegen die begrenzte Erlösung:
Wenn jemand sagt, die Gnade der Rechtfertigung werde nur denen gegeben, die zum Leben prädestiniert sind, und alle anderen, die berufen werden, würden ohne die Gnadengabe berufen, die sie fähig machte, sich zu rechtfertigen: der sei mit dem Anathema belegt.
Kanon 18 (Denzinger § 1568) — gegen die totale Verderbtheit:
Wenn jemand sagt, die Gebote Gottes seien für den gerechtfertigten und in der Gnade stehenden Menschen unmöglich zu erfüllen: der sei mit dem Anathema belegt.
Diese drei Kanones bleiben für die zeitgenössische katholische Kirche lehrmäßig bindend. Die JDDJ 1999 hat diese Anathemen nicht aufgehoben — sie hat einen differenzierten Konsens über die Lehre, wie sie in der JDDJ dargelegt ist, festgestellt, ohne die ursprünglichen Kanones von Trient zu ändern.
Die Kontroverse De Auxiliis (1598-1607)
An der Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert entzündet sich eine lebhafte innerkatholische Kontroverse zwischen Dominikanern (thomistische Schule) und Jesuiten (molinistische Schule) über das genaue Verhältnis zwischen göttlicher Gnade und freiem Willen. Beide Schulen lehnen die calvinistische doppelte Prädestination gleichermaßen ab, unterscheiden sich aber in der Weise, wie Gott den menschlichen freien Willen bewegt. Die beiden Hauptakteure:
- Domingo Báñez O.P. (1528-1604) — Haupt der Thomisten; Scholastica commentaria in primam partem Summae theologiae (Salamanca, 1584). Verteidigt die praedestinatio ante praevisa merita und die durch sich selbst wirksame Gnade (ab intrinseco).
- Luis de Molina S.J. (1535-1600) — Haupt der Molinisten; Concordia liberi arbitrii cum gratiae donis, divina praescientia, providentia, praedestinatione et reprobatione (Lissabon, 1588). Erarbeitet die Theorie des mittleren Wissens (scientia media) — das Wissen Gottes um die bedingten kontingenten Zukünftigkeiten (wenn X in solche Umstände gestellt würde, würde er frei Y wählen) — das ihm erlaubt, post praevisa merita zu prädestinieren, ohne die Freiheit zu zerstören.
Die Tabelle fasst die Positionen jeder Schule zusammen:
| Debattierte Frage | Thomismus (Báñez) | Molinismus (Molina) |
|---|---|---|
| Göttliches Wissen um künftige freie Akte | Scientia visionis im Dekret Gottes | Scientia media — Gott kennt die bedingten Futuribilien vor jedem Dekret |
| Prädestination im Verhältnis zu vorhergesehenen Verdiensten | Ante praevisa merita (vor den Verdiensten) | Post praevisa merita (nach Vorhersehung der Verdienste durch mittleres Wissen) |
| Wirksamkeit der Gnade | Durch sich selbst wirksame Gnade (ab intrinseco) — physische Prämotion | Durch die vorhergesehene freie Zustimmung wirksame Gnade (ab extrinseco) |
| Menschliche Freiheit vor der Gnade | Real, aber durch die Prämotion unfehlbar ausgerichtet | Streng kontingent — Gott wählt die Welt, in der der freie Wille Ja sagt |
| Vermiedenes Risiko | In den Semi-Pelagianismus zu fallen | In den calvinisierenden Determinismus zu fallen |
| Tragende Orden | Dominikaner, moderne dominikanische Schule (Garrigou-Lagrange) | Jesuiten, manche Karmeliten, päpstlich-gregorianische Schule |
Die Debatte ist so heftig, dass Clemens VIII. eine Sonderkommission in Rom einberuft — die Congregationes de Auxiliis (1598-1607). 85 Sitzungen finden unter Clemens VIII. und dann unter Paul V. statt. Nach zehn Jahren Diskussion beendet Paul V. die Debatten am 5. September 1607[36]: Ohne die Sache durch einen feierlichen Akt zu entscheiden, lässt er den Oberen beider Orden mitteilen, dass die thomistische wie die molinistische Meinung in der Kirche gelehrt werden dürfen, und verbietet jeder Seite, die Gegenposition als häretisch zu bezeichnen.
Beide Schulen koexistieren legitimerweise in der katholischen Kirche seit 1607. Das ist ein wesentlicher Zug des katholischen Denkens: Über die die Vernunft übersteigenden Geheimnisse (Verhältnis Gnade/freier Wille, Prädestination, Vorsehung über kontingente Zukünftigkeiten) hält die Kirche mehrere theologische Schulen aufrecht statt einer einzigen Definition. Dieser innerkatholische Pluralismus ist an sich schon eine praktische Widerlegung des TULIP-Dogmatismus, der eine einzige maximalistische Deutung als die biblische Lehre aufzwingen will.
Pius V. Ex omnibus afflictionibus (1567) gegen Baius
1567 verurteilt Papst Pius V. 79 Thesen des Löwener Theologen Michel de Bay (Baius) (1513-1589), der sich auf dem Gebiet der totalen Verderbtheit und der absoluten Notwendigkeit der Gnade gefährlich Calvin näherte. Die Bulle Ex omnibus afflictionibus (1. Oktober 1567) ist eine vorweggenommene Warnung vor der jansenistischen Abirrung, die im folgenden Jahrhundert de facto semi-calvinistische Positionen übernehmen wird[37].
Der Jansenismus und seine Verwerfung (17.-18. Jh.)
Im 17. Jahrhundert verteidigt Cornelius Jansen (Jansenius, 1585-1638), Bischof von Ypern, in seinem Augustinus (Löwen, 1640, posthum — drei Foliobände) eine semi-calvinistische Position über die Gnade — eine strenge, durch das Prisma der Prädestination der belgischen Schule gelesene Deutung des späten Augustinus. Die jansenistische Bewegung, getragen von der Abtei Port-Royal-des-Champs, um die Arnauld (Antoine, De la fréquente communion 1643; Angélique, Äbtissin), Blaise Pascal (Lettres provinciales 1656-1657), Pierre Nicole und Pasquier Quesnel (Réflexions morales sur le Nouveau Testament 1671), wird durch fünf aufeinanderfolgende päpstliche Bullen verurteilt:
| Bulle / Konstitution | Papst | Datum | Lehrmäßiges Ziel |
|---|---|---|---|
| Cum occasione | Innozenz X. | 31. Mai 1653 | 5 aus dem Augustinus gezogene Thesen — darunter die unwiderstehliche Gnade |
| Ad sanctam B. Petri sedem | Alexander VII. | 16. Oktober 1656 | Jansenistische Unterscheidung Tatsache/Recht (die 5 Thesen stammen wirklich von Jansenius) |
| Vineam Domini | Clemens XI. | 16. Juli 1705 | Ehrerbietiges Schweigen der Nonnen von Port-Royal — Zerstörung der Abtei 1709 |
| Unigenitus Dei Filius | Clemens XI. | 8. September 1713 | 101 Thesen Pasquier Quesnels — in Frankreich lange umstrittene Bulle |
| Auctorem fidei | Pius VI. | 28. August 1794 | 85 Thesen der Synode von Pistoia (1786) — letzter italienischer jansenistischer Ausläufer |
Die erste durch Cum occasione (31. Mai 1653) verurteilte These ist allein schon das Eingeständnis des jansenistischen Semi-Calvinismus — und sie formuliert genau das, was die unwiderstehliche Gnade (I von TULIP) behauptet:
Einige Gebote Gottes sind für die gerechten Menschen, die nach ihren gegenwärtigen Kräften wollen und sich bemühen, unmöglich, und es fehlt ihnen die Gnade, die sie möglich machte. — Innozenz X., Cum occasione (31. Mai 1653), verurteilte These 1 (Denzinger § 2001)[38]
Diese These steht in direktem Widerspruch zu Kanon 18 von Trient (die Gebote Gottes sind für den gerechtfertigten Menschen nicht unmöglich, Denzinger § 1568). Der Jansenismus ist damit lehrmäßig als innerkatholische calvinisierende Abirrung verurteilt — der letzte große Versuch auf katholischem Boden, die absolute Notwendigkeit der Gnade und die radikale Unfähigkeit der Natur wieder einzuführen.
KKK § 1037 — die zeitgenössische Synthese
Die zeitgenössische katholische Position ist im Katechismus zusammengefasst:
Gott prädestiniert niemanden zur Hölle (vgl. DS 397; 1567); dazu bedarf es einer willentlichen Abkehr von Gott (einer Todsünde) und des Verharrens darin bis zum Ende. In der eucharistischen Liturgie und in den täglichen Gebeten seiner Gläubigen erfleht die Kirche die Barmherzigkeit Gottes, der will, dass niemand zugrunde gehe, sondern alle zur Umkehr gelangen (2 Petr 3, 9): Diese Opfergabe bringen wir vor dir dar, wir, deine Diener, und deine ganze Familie: Nimm sie in deiner Güte an. Sichere selbst den Frieden unseres Lebens, entreiße uns der Verdammnis und nimm uns auf unter deine Erwählten (MR, Römischer Kanon 88). — KKK § 1037[39]
Die katholische Lehre hält beide Pole zusammen: Gott will das Heil aller Menschen (1 Tim 2, 4) und bietet jedem seine Gnade an, während die Verdammnis niemals auf etwas anderes folgt als auf eine freie und beharrliche Ablehnung dieser Gnade — das ist die oben erinnerte Synthese von KKK § 1037[40].
Sechs calvinistische Einwände und ihre katholischen Antworten
Einwand 1 — Römer 9, 13 sagt klar: Ich habe Jakob geliebt und Esau gehasst — also prädestiniert Gott positiv zur Verdammnis
Antwort: Die Stelle aus Römer 9, die Maleachi 1, 2-3 zitiert, muss in ihrem vollständigen brieflichen Kontext gelesen werden — im ganzen Brief, der in Römer 11, 32-36 mündet. Vier entscheidende Elemente:
(1) Der heilige Paulus selbst schließt seine große Darlegung über die Prädestination mit: Gott hat alle Menschen in den Ungehorsam eingeschlossen, um sich aller zu erbarmen (Röm 11, 32). Eine universale Formel, die jede begrenzte Prädestination ausschließt.
(2) Der Kontext von Röm 9 zielt auf die korporative Erwählung Israels (Jakob als Figur des aus Gnade, nicht um seiner Verdienste willen erwählten Volkes) — nicht auf die individuelle Verdammnis jedes von Esau abstammenden Edomiters. Das ist die konstante patristische Deutung: Origenes, Chrysostomus, Augustinus selbst in seinen abgewogenen antipelagianischen Werken.
(3) Das Verb hassen bedeutet im Hebräischen und im biblischen Griechisch oft weniger lieben, geringer vorziehen (vgl. Lk 14, 26: Wenn jemand zu mir kommt und hasst nicht seinen Vater und seine Mutter — was offensichtlich kein wörtliches Hassgebot meint, sondern einen Vorzug). Gott hat Esau nicht positiv zur Verdammnis dekretiert — er hat ihn für die messianisch-davidische Rolle, die Jakob vorbehalten war, geringer erwählt.
(4) Der heilige Paulus selbst nimmt den Einwand der ungerechten Prädestination vorweg und widerlegt ihn: Wer bist denn du, o Mensch, dass du mit Gott rechten willst (Röm 9, 20). Aber diese Widerlegung begründet keine positive Prädestination zur Verdammnis — sie begründet die souveräne Freiheit Gottes in der Wahl der Mittel des universalen Heils.
Röm 9 ohne Röm 11 zu lesen heißt, die Stelle von ihrem eigenen Schluss zu isolieren. Siehe Artikel Sola Gratia, Einwand 5 für Einzelheiten.
Einwand 2 — Epheser 1, 4-5 lehrt ausdrücklich die absolute Prädestination vor Grundlegung der Welt
Antwort: Die gesamte Stelle Eph 1, 3-14 muss aufmerksam gelesen werden:
Gepriesen sei der Gott und Vater unseres Herrn Jesus Christus, der uns gesegnet hat mit allem geistlichen Segen in den Himmeln, in Christus. So hat er uns in ihm erwählt vor Grundlegung der Welt, heilig und untadelig vor seinem Angesicht zu sein, in Liebe, und uns im Voraus dazu bestimmt, seine Söhne als Adoptivkinder zu sein durch Jesus Christus. — Epheser 1, 3-5
Drei exegetische Beobachtungen:
(1) Er hat uns in ihm erwählt — die Erwählung ist in Christus, das heißt bedingt durch die Eingliederung in Christus. Diejenigen, die in Christus sind, sind erwählt — aber diese Eingliederung ist in der katholischen Lehre nicht unbedingt (sie geschieht durch Taufe und Beharrung im Glauben).
(2) Dazu, heilig und untadelig zu sein — das Ziel der Erwählung ist ausdrücklich die konkrete Heiligkeit im gegenwärtigen Leben. Wäre die Erwählung rein im Voraus dekretiert ohne Mitwirkung, wäre dieses Ziel überflüssig.
(3) Der Kontext des Epheserbriefs (katholischer Brief an die ganze Kirche) legt eine korporative Erwählung der Kirche als mystischen Leib nahe — keine individuelle Prädestination im strengen calvinistischen Sinn.
Das ist die Lesart des heiligen Thomas (Summa I, q. 23) und die konstante patristische Deutung. Siehe auch N. T. Wright in der New Perspective on Paul (zitiert in Artikel Sola Fide), der Eph 1, 4 im Rahmen des Bundes statt der dekretalen Prädestination deutet.
Einwand 3 — Der späte heilige Augustinus lehrte TULIP
Antwort: Der späte Augustinus (antipelagianische Werke 412-430, dann antisemipelagianische 426-430) hat seine Position über die zuvorkommende Gnade und die Beharrlichkeit tatsächlich verhärtet. Aber:
(1) Augustinus hat niemals das positive Dekret der Verwerfung gelehrt. Er hält stets die Unterscheidung positiv für die Erwählten, zulassend für die Verworfenen fest — Calvin wird diese Unterscheidung im 16. Jahrhundert zerbrechen.
(2) Das Konzil von Orange II (529), das die augustinische Lehre gegen die Semipelagianer bestätigt, verurteilt ausdrücklich die doppelte Prädestination in seiner Schlussformel: Wir verurteilen auch alle, die zu behaupten wagen, dass einige durch die göttliche Macht zum Bösen prädestiniert worden seien (Denzinger-Hünermann, 44. Aufl., §§ 396-397). Das Konzil wird 531 unter Bonifatius II. lehrmäßig rezipiert.
(3) Das Konzil von Quierzy (849), das Gottschalk von Orbais verurteilt (der im 9. Jahrhundert die doppelte Prädestination verteidigte), bestätigt die nicht-doppelte Deutung des katholischen Augustinismus.
(4) Das Konzil von Trient Sessio VI Kanon 6 (1547) verurteilt ausdrücklich die Position, die Calvin 12 Jahre später in der endgültigen Institutio (1559) einnehmen wird — Beweis dafür, dass die katholische Prädestinationslehre der radikalen calvinistischen Fassung strukturell widerspricht.
Fazit: Die kanonische katholische augustinische Position ist abgewogen (positive Erwählung der Erwählten plus Zulassung der Verdammnis der Verworfenen) — kein TULIP im strengen Sinn.
Einwand 4 — Wenn der Mensch frei mitwirkt, ist die göttliche Souveränität beeinträchtigt
Antwort: Das ist die falsche Alternative, die Calvin zwischen absoluter göttlicher Souveränität und menschlichem freiem Willen aufstellt — als wären beide einander wechselseitig ausschließend.
Die katholische Mitte: Die Mitwirkung des freien Willens ist selbst eine Gabe Gottes. Wie der heilige Augustinus formuliert (Brief 194 an Sixtus, 5, 19, 418):
Cum Deus coronat merita nostra, nihil aliud coronat quam munera sua. (Wenn Gott unsere Verdienste krönt, krönt er nichts anderes als seine eigenen Gaben.)
Die klassische thomistische (und patristische) Analogie: Ein Musikinstrument, das ein meisterhafter Virtuose spielt, bringt wirklich die Musik hervor — ohne aufzuhören, Instrument zu sein. Die durch die Gnade befreite Seele wirkt wirklich an ihrem Heil mit — ohne aufzuhören, radikal von Gott abhängig zu sein. Gott steht nicht in Konkurrenz mit dem Instrument, das er gebraucht: Seine Souveränität schließt die reale Wirksamkeit der Zweitursachen ein, die er geschaffen hat[41].
Siehe Artikel Sola Gratia, Einwand 4 für Einzelheiten zu dieser Mitte.
Einwand 5 — Die unwiderstehliche Gnade ist für die göttliche Souveränität notwendig
Antwort: Die Schrift bezeugt überall die Möglichkeit, der Gnade zu widerstehen:
- Mt 23, 37: Ich wollte deine Kinder versammeln […] und ihr habt nicht gewollt
- Offb 3, 20: Siehe, ich stehe vor der Tür und klopfe an
- Apg 7, 51: Immer widerstrebt ihr dem Heiligen Geist
- 1 Kor 10, 13: Mit der Versuchung wird Gott auch den Ausweg schaffen, sodass ihr sie ertragen könnt — das schließt die menschliche Freiheit in der Versuchung ein
- Phil 2, 12-13 — gelöstes Paradox: Der Mensch wirkt sein Heil (freie Mitwirkung), und Gott ist es, der wirkt (zuvorkommende Gnade). Kein Widerspruch.
Trient Sessio VI Kanon 4: Wenn jemand sagt, der freie Wille […] könne nicht widersprechen, wenn er wolle […]: der sei mit dem Anathema belegt (Denzinger § 1554). Das ist eine ausdrückliche Verurteilung des calvinistischen I (Irresistible grace).
Einwand 6 — Karl Barth hat Calvin universalistisch neu gelesen: Das zeitgenössische TULIP ist abgeschafft
Antwort: Karl Barth (1886-1968) hat in Band II/2 der Kirchlichen Dogmatik (1942) tatsächlich eine radikale Neuinterpretation der calvinistischen Prädestinationslehre vollzogen. Seine zentrale These: Jesus Christus ist der einzige Erwählte und der einzige Verworfene.
Die göttliche Erwählung ist in der Person Jesu Christi offenbart und vollbracht […]. In Christus hat Gott erwählt, selbst die Verwerfung anstelle der Menschen zu leiden, und hat die Menschen erwählt, an seinem eigenen göttlichen Leben teilzuhaben. — Karl Barth, Kirchliche Dogmatik II/2 (1942)[42]
Diese absolute Christozentrierung der Prädestinationslehre kehrt das klassische TULIP um: Es gibt auf ewiger Ebene keine Trennung mehr zwischen Erwählten und Verworfenen; die ganze Menschheit ist gewissermaßen in Christus erwählt. Barth lehnt jedoch den strengen Universalismus (Apokatastasis) ab, lässt aber die Frage nach dem endgültigen Los der Menschen offen: Der Theologe ist nicht berechtigt, die Apokatastasis zu lehren; noch weniger ist er berechtigt, ihr Gegenteil zu lehren.
Folgen für den ökumenischen Dialog: Die barthianische Position steht in Wirklichkeit der klassischen katholischen Position näher als der strengen calvinistischen. Barth war einer der geistigen Architekten der katholisch-protestantischen Annäherung des 20. Jahrhunderts. Hans Urs von Balthasar hat Karl Barth. Darstellung und Deutung seiner Theologie (Jakob Hegner Verlag, Köln, 1951) veröffentlicht — eine bedeutende Studie eines katholischen Theologen, die die Tiefe des barthianischen Werks anerkennt.
Jedoch: Die Mehrheit der zeitgenössischen reformierten Kirchen folgt Barth in diesem Punkt nicht. Der amerikanische reformierte Evangelikalismus (R. C. Sproul, John Piper, John MacArthur, Wayne Grudem) hält das klassische TULIP als Identitätslehre des Calvinismus fest. Die Zersplitterung des zeitgenössischen Protestantismus schließt also diese Bipolarität über die Prädestination ein: Barthianer (ökumenisch, christozentrisch) vs. Neukalvinisten (strenges TULIP).
Die zeitgenössische Entwicklung und die Ökumene
Das barthianische Erbe — Rückgang des strengen TULIP
Wie oben dargelegt (Einwand 6), richtet Barth die gesamte Prädestinationslehre auf den einzigen erwählten Christus aus. Praktische Folgen für das traditionelle TULIP:
- T — die totale Verderbtheit wird formell aufrechterhalten, gilt aber für die Menschheit in Christus — also von vornherein erlöst.
- U — die unbedingte Erwählung bleibt bejaht, zielt aber einzig auf Christus als erwählten Archetyp und in ihm potenziell auf die ganze Menschheit.
- L — die begrenzte Erlösung ist aufgelöst: Christus stirbt für alle, als einziger Verworfener für alle.
- I — die Gnade bleibt in Christus unwiderstehlich, aber die Wirksamkeit geschieht durch die persönliche Begegnung.
- P — die Beharrlichkeit bleibt Gabe, kein Automatismus.
Barths Werk hat die WCRC (World Communion of Reformed Churches, ca. 80 Millionen Gläubige in über 100 Ländern) stark beeinflusst, die sich der JDDJ am 5. Juli 2017 in Wittenberg angeschlossen hat — eine Ratifizierung, die eher mit einer barthianischen Lesart als mit einem strengen TULIP vereinbar ist[43]. Diese Ratifizierung markiert ökumenisch eine bedeutende Wende: Der größte reformierte Weltverband anerkennt einen differenzierten Konsens über die Rechtfertigung — genau den zentralen Punkt, den Calvin Trient entgegenstellte.
Der katholisch-lutherische Dialog (JDDJ 1999 § 20)
Die JDDJ 1999 behandelt die Prädestination ausdrücklich in § 20:
Wenn die Katholiken sagen, die Menschen wirkten bei der Vorbereitung und Annahme der Rechtfertigung mit, indem sie dem rechtfertigenden Handeln Gottes zustimmen, sehen sie diese persönliche Zustimmung selbst als Wirkung der Gnade und nicht als Akt aus den angeborenen Fähigkeiten des Menschen. — JDDJ § 20 (Übersetzung des Artikels nach dem offiziellen englischen Text)[44]
Der Text stellt also einen differenzierten Konsens fest: Die katholische Lehre von der Mitwirkung ist nicht pelagianisch (die Mitwirkung ist selbst Gnadengabe), daher treffen die wechselseitigen Anathemen des 16. Jahrhunderts in diesem Punkt die Lehre, wie sie in der JDDJ dargelegt ist, nicht mehr.
Zum Weiterlesen
- Sola Gratia — die Gnade allein — das zentrale materiale Prinzip
- Die Fünf Solae — Synthese — Gesamtüberblick über das System
- Johannes Calvin (1509-1564) — Biographie und Theokratie
- Martin Luther (1483-1546) — das De servo arbitrio (1525) als Vorläufer
- Das Konzil von Trient — Sessio VI Kanones 6, 17, 18
- Sola Fide — die Rechtfertigung allein aus Glauben — parallele Debatte
- Antworten auf den Protestantismus — Hub-Seite
Anmerkungen und Quellen
Johannes Calvin, Institutio christianae religionis, Buch III, Kapitel 23, § 7 (endgültige Ausgabe von 1559). Kritische Ausgabe: Joannis Calvini opera quae supersunt omnia (CO), Bd. 2, Sp. 705. Moderne französische Übersetzung: Institution de la religion chrestienne, unter der Leitung von Jean-Daniel Benoit, 5 Bde., Vrin, Paris, 1957-1963. Die Formel decretum horribile ist Calvins eigenes ausdrückliches Eingeständnis des erschreckenden Charakters seiner Lehre.
1Katechismus der Katholischen Kirche, § 1037, II. Teil. Offizieller französischer Text Wort für Wort verifiziert auf vatican.va. § 1037 ist die klarste zeitgenössische lehramtliche Formel gegen die calvinistische doppelte Prädestination: Gott prädestiniert niemanden zur Hölle.
2 39 40Heiliger Augustinus, De praedestinatione sanctorum (Über die Prädestination der Heiligen), verfasst um 428/429 gegen die Semipelagianer von Marseille und Hadrumetum. Lateinischer Referenztext: Patrologia Latina (Migne), Bd. 44, Sp. 959-992. Moderne kritische Ausgabe: Corpus Scriptorum Ecclesiasticorum Latinorum (CSEL), Bd. 60, hg. F. Hauschild, Wien, 1962. Französische Übersetzung: Oeuvres de saint Augustin, Bd. 24, La prédestination des saints, Desclée de Brouwer, Bibliothèque augustinienne, Paris, 1962.
3 20Heiliger Augustinus, De dono perseverantiae (Über die Gabe der Beharrlichkeit), um 429, direkte Fortsetzung von De praedestinatione sanctorum. Patrologia Latina, Bd. 45, Sp. 993-1034. Kritische Ausgabe CSEL Bd. 60. Augustinus verteidigt darin, dass die endgültige Beharrlichkeit eine freie Gabe Gottes ist, ohne die selbst der Erwählte nicht beharren könnte — was seine Position radikal vom Calvinismus unterscheidet: Gott gibt die Beharrlichkeit denen, die er erwählt hat, er dekretiert nicht die Nicht-Beharrlichkeit der anderen.
4Heiliger Augustinus, Brief 194 an Sixtus (418), 5, 19: Si ergo Dei dona sunt merita tua, non Deus coronat merita tua tamquam merita tua, sed tamquam dona sua (Wenn also deine Verdienste Gaben Gottes sind, krönt Gott deine Verdienste nicht als deine Verdienste, sondern als seine Gaben) — daher die überlieferte Kurzform Cum Deus coronat merita nostra, nihil aliud coronat quam munera sua. Lateinischer Text: Patrologia Latina 33, Sp. 874-891. Die Formel steht nicht in De gratia et libero arbitrio (426-427, liber unus: ein Buch VI ist dort unmöglich).
5Papst Bonifatius II., Brief Per filium nostrum an Caesarius von Arles, 25. Januar 531. Lateinischer Text in Patrologia Latina, Bd. 65, Sp. 31-34, und in Denzinger-Hünermann § 398-400. Diese päpstliche Approbation hebt die Kanones von Orange II. vom Status eines gallischen Regionalkonzils in den Rang der Lehre der Universalkirche über die Gnade — ständige kanonische Referenz für alle späteren Debatten über Prädestination, freien Willen und Semipelagianismus. Zur kanonischen Tragweite dieser Approbation: Pietro Stella, Il giansenismo in Italia, Bd. 1, I prodromi, Rom, LAS, 2006, S. 28-37.
6Konzil von Orange II, 3. Juli 529, Schlussformel (definitio fidei). Lateinischer Text in Heinrich Denzinger und Peter Hünermann, Enchiridion symbolorum, 44. Aufl., Herder, 2014, §§ 396-397. Die ausdrückliche konziliare Verurteilung der positiven Prädestination zur Verdammnis liegt tausend Jahre vor Calvin. Zu diesem Konzil: William E. Klingshirn, Caesarius of Arles: The Making of a Christian Community in Late Antique Gaul, Cambridge University Press, 1994.
7 21Konzil von Orange II, Definitio fidei, Schlussformel, 3. Juli 529. Denzinger-Hünermann, 44. Aufl., §§ 396-397. Der Satz omnes baptizati, Christo auxiliante et cooperante, quae ad salutem animae pertinent, possint et debeant, si fideliter laborare voluerint, adimplere ist zentral: Er schließt im Voraus jede deterministische Deutung Augustins aus. Studie: William E. Klingshirn, Caesarius of Arles: The Making of a Christian Community in Late Antique Gaul, Cambridge University Press, 1994, S. 137-152.
8Hinkmar von Reims (806-882), De praedestinatione Dei et libero arbitrio (Über die Prädestination Gottes und den freien Willen), verfasst um 859 gegen Gottschalk von Orbais. Lateinischer Text in Patrologia Latina, Bd. 125, Sp. 65-474. Moderne Studie: Jean Devisse, Hincmar, archevêque de Reims (845-882), 3 Bde., Droz, Genf, 1975-1976 — die große Referenzmonographie über Hinkmar. Zur karolingischen Prädestinationskontroverse: Cyrille Vogel, Gottschalk d'Orbais : un témoin de la double prédestination au IXe siècle, in Mélanges Lebreton, Aubier, Paris, 1952, S. 339-357.
9Gottschalk von Orbais (um 805/808 — um 867/869), Benediktinermönch der Abtei Orbais (Diözese Soissons), radikaler spätaugustinischer Theologe. Seine These der doppelten Prädestination wird von den Konzilien von Mainz (848, unter Rabanus Maurus) und Quierzy-sur-Oise (849) verurteilt. Er wird von Erzbischof Hinkmar von Reims in der Abtei Hautvillers eingekerkert, wo er um 868 stirbt. Zu Gottschalk: Cyrille Vogel, Gottschalk d'Orbais : un témoin de la double prédestination au IXe siècle, in Mélanges Lebreton, Aubier, Paris, 1952 ; Marie-Luce Tönnies, Gottschalk d'Orbais et la double prédestination, Dissertation, EPHE, 2005.
10 22Konzil von Toucy (Yonne, Burgund), 860, unter Erzbischof Hinkmar von Reims. Kritischer Text: Monumenta Germaniae Historica, Concilia III, S. 514-526. Das Konzil formuliert die katholische Anti-Gottschalk-Position neu: Gott will das universale Heil; die Verdammnis beruht allein auf der freien Schuld des Menschen.
11Heiliger Thomas von Aquin, Summa Theologiae, I. Teil, Frage 23 De praedestinatione (Über die Prädestination), Artikel 1-8, verfasst um 1267-1268. Lateinischer Referenztext: Leonina-Ausgabe, Rom, 1888-1906. Französische Übersetzung: Somme théologique, Bd. 1, Cerf, Paris, 1984. Das ist die klassische thomistische Darlegung der Prädestination der Erwählten mit der Unterscheidung positiv für die Erwählten / zulassend für die Verworfenen, die 800 Jahre lang die katholische Standardposition sein wird. Siehe auch Réginald Garrigou-Lagrange O.P., La prédestination des saints et la grâce. Doctrine de saint Thomas comparée aux autres systèmes théologiques, Desclée de Brouwer, Paris, 1936, 423 S.
12 23 35Johannes Calvin, Institutio christianae religionis, Buch III, Kapitel 21 Über die ewige Erwählung, durch die Gott die einen zum Heil, die anderen zur Verdammnis bestimmt hat, § 5, Ausgabe von 1559. Kritische Ausgabe: Calvini opera (CO), Bd. 2, Sp. 679-686. Das ist die programmatische Formulierung der calvinistischen doppelten Prädestination, theologischer Bruchpunkt mit dem späten Augustinus (der nicht so weit ging) und mit Thomas von Aquin (der positiv/zulassend unterschied).
13 25Johannes Calvin, Institutio christianae religionis, Buch III, Kapitel 23, § 1, Ausgabe von 1559. Calvini opera (CO), Bd. 2, Sp. 697-712. Das ist eine der Stellen, an denen Calvin den Bruch mit der katholischen Tradition am ausdrücklichsten übernimmt: Die letzte Ursache der Verwerfung wird allein auf den göttlichen Willen zurückgeführt, ohne Verweis auf die menschliche Sünde als nächste Ursache — genau das, was die thomistische Unterscheidung positiv/zulassend ausschließen sollte.
14Johannes Calvin, Institutio christianae religionis, Buch III, Kapitel 23, § 8, Ausgabe von 1559. Calvini opera (CO), Bd. 2, Sp. 707-708. Die These vom dekretierten Fall (decreto et ordinatione) ist der Punkt, an dem Calvin sich am weitesten vom heiligen Augustinus entfernt — der niemals vertreten hatte, Gott dekretiere das Böse, sondern nur, er lasse es zu. Zur internen Entwicklung des Calvinismus zwischen Supralapsarismus (Theodor Beza, Tabula praedestinationis 1555 — Gott dekretiert zuerst Erwählung/Verwerfung, dann Schöpfung/Zulassung des Falls) und Infralapsarismus (Mehrheitscalvinismus — Gott dekretiert zuerst Schöpfung und Zulassung des Falls, dann Erwählung/Verwerfung in der gefallenen Masse), siehe Richard A. Muller, Christ and the Decree: Christology and Predestination in Reformed Theology from Calvin to Perkins, Baker Academic, Grand Rapids, 2008.
15Synode von Dordrecht (Dordrechtanae Synodi), Acta Synodi Nationalis... Dordrechti habitae anno 1618 et 1619. Moderne kritische Ausgabe: Donald Sinnema, Christian Moser und Herman J. Selderhuis (Hg.), Acta of the Synod of Dordt, 9 Bde., Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 2015-2022 (Reihe Reformed Historical Theology). Historische Synthese: Aza Goudriaan & Fred van Lieburg (Hg.), Revisiting the Synod of Dordt (1618-1619), Brill, Leiden, 2011, 488 S.
16 28Canons of Dort, Canones Synodi Dordrechtanae, Kapitel 1 De divina praedestinatione, Artikel 6, 6. Mai 1619. Lateinischer Referenztext: Philip Schaff, The Creeds of Christendom, Bd. 3 The Evangelical Protestant Creeds, Harper & Brothers, New York, 1877 — lateinischer Text S. 552-553, englische Übersetzung S. 582. Lateinischer Text: Quod autem aliqui in tempore fide a Deo donantur, aliqui non donantur, id ab aeterno ipsius decreto provenit ; […] secundum quod decretum electorum corda, quantunivis dura, gratiose emollit, et ad credendum inflectit, non electos autem justo judicio suae malitiae et duritiae relinquit. Neuere kritische Ausgabe: Donald Sinnema u. a. (Hg.), a. a. O.
17Zu den politischen Folgen der Synode von Dordrecht und der Hinrichtung Oldenbarnevelts siehe Jan den Tex, Oldenbarnevelt, 2 Bde., Cambridge University Press, 1973 — englische Referenzbiographie; sowie Jonathan Israel, The Dutch Republic: Its Rise, Greatness, and Fall, 1477-1806, Oxford University Press, Oxford, 1995, Kap. 18-19. Zur Flucht Hugo Grotius (22. März 1621) Bericht in Henk Nellen, Hugo Grotius: A Lifelong Struggle for Peace in Church and State, 1583-1645, Brill, Leiden, 2014, S. 130-138.
18Kenneth J. Stewart, Ten Myths About Calvinism: Recovering the Breadth of the Reformed Tradition, IVP Academic, Downers Grove (IL), 2011, Kapitel 6 Calvinism Is Summarized in the TULIP, S. 75-96 ; vgl. auch Richard A. Muller, Calvin and the Reformed Tradition: On the Work of Christ and the Order of Salvation, Baker Academic, Grand Rapids, 2012, S. 50-69. Beide Historiker zeigen, dass das TULIP-Akrostichon in keinem reformierten Schriftum vor dem 20. Jahrhundert erscheint und dass es die klassische calvinistische Tradition, die viel vielfältiger ist (Supralapsarier, Infralapsarier, hypothetische Universalisten vom Typ Amyraut), missbräuchlich vereinfacht.
19Konzil von Trient, Sessio VI, Decretum de iustificatione (Dekret über die Rechtfertigung), verkündet am 13. Januar 1547 unter Paul III. Offizieller lateinischer Text: Conciliorum Oecumenicorum Decreta (COeD), hg. Giuseppe Alberigo, 3. Aufl., Bologna, EDB, 1973, S. 671-681 ; wiedergegeben in Denzinger-Hünermann §§ 1520-1583 (Kapitel 1-16 + 33 Kanones). Das Dekret ist eines der längsten von Trient — es wurde in 53 Arbeitssitzungen vorbereitet und von Kardinal Cervini (dem künftigen Marcellus II.) vorgelegt. Moderne Studie: Heribert Müller, Konzilien des Mittelalters und der frühen Neuzeit, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt, 2012, S. 287-321.
24Pius V., Bulle Ex omnibus afflictionibus, 1. Oktober 1567. Lateinischer Text in Denzinger-Hünermann, §§ 1901-1980. Die Bulle verurteilt 79 Thesen von Michel de Bay (Baius, 1513-1589), Professor in Löwen, der eine spät-augustinische halbseitige Position vertrat, die auf dem Gebiet der Verderbtheit der menschlichen Natur und der absoluten Notwendigkeit der Gnade mit dem Calvinismus liebäugelte. Diese Verurteilung nimmt die päpstliche Verwerfung des Jansenismus um fünfzig Jahre vorweg.
26 37Paul V., Entscheidung De Auxiliis, 5. September 1607 — nicht durch feierliche Bulle verkündet, sondern den Oberen beider Orden mitgeteilt (mit dem Verbot, die Gegenpartei als häretisch zu bezeichnen); siehe die einleitende Rubrik des Kapitels Controversia de auxiliis in Denzinger-Hünermann (der § 1997 ist nur diese Rubrik, nicht der Text einer Bulle). Monumentale Studie: Jacob H. Serry, Historia Congregationum de Auxiliis, 4 Bücher, Antwerpen, 1709, noch immer als historische Referenzquelle betrachtet (thomistisch gefärbt); jesuitische Seite: Livinus de Meyer, Historia Controversiarum de divinae gratiae auxiliis, Antwerpen, 1705. Moderne Synthese: R. J. Matava, Divine Causality and Human Free Choice: Domingo Báñez, Physical Premotion and the Controversy De Auxiliis Revisited, Brill, Leiden, 2016, 376 S.
27 36Chronologische Übersicht der fünf antijansenistischen Lehramtsakte: Cum occasione (Innozenz X., 1653 — Denzinger §§ 2001-2005), Ad sanctam (Alexander VII., 1656 — DH § 2010), Vineam Domini (Clemens XI., 1705 — DH §§ 2390-2391), Unigenitus Dei Filius (Clemens XI., 1713 — DH §§ 2400-2502, Verurteilung der 101 Thesen Quesnels), Auctorem fidei (Pius VI., 1794 — DH §§ 2600-2700, Verurteilung der Synode von Pistoia). Referenzsynthese: Jean Orcibal, Saint-Cyran et le jansénisme, Seuil, Paris, 1961 ; William Doyle, Jansenism: Catholic Resistance to Authority from the Reformation to the French Revolution, Macmillan, Basingstoke, 2000.
29Loraine Boettner, The Reformed Doctrine of Predestination, Wm. B. Eerdmans Publishing Co., Grand Rapids (MI), 1932, 435 S. (Neuaufl. Presbyterian and Reformed Publishing Company, Phillipsburg, NJ, 1991 ; ISBN 978-0-87552-119-0). Das ist das Werk, das das TULIP-Akrostichon als Zusammenfassung der fünf Punkte des Calvinismus popularisiert — während kein klassischer reformierter Theologe (Calvin, Beza, Pareus, Turretin, Edwards) diese Formulierung verwendete. Zu den ersten Zuschreibungen an Cleland Boyd McAfee (damals Pastor der Lafayette Avenue Church in Brooklyn — systematische Theologie wird er erst ab 1912 am McCormick Theological Seminary lehren; die Zugehörigkeit zu Lane ist ungenau), Vortrag vor der Presbyterian Union von Newark, 1905 (kein Manuskript erhalten; Zuschreibung über William H. Vail, The New Outlook, Bd. 104, 1913, S. 394), siehe Ken Stewart, Ten Myths About Calvinism, a. a. O., S. 75-78.
30Karl Barth (1886-1968), Die Kirchliche Dogmatik, Band II/2 Die Lehre von Gott, §§ 32-35 über die göttliche Erwählung, deutsche Erstausgabe Evangelischer Verlag Zollikon-Zürich, 1942, 825 S. Französische Übersetzung: Dogmatique II, Labor et Fides, Genf, 1953-1958. Katholische Referenzstudie: Hans Urs von Balthasar, Karl Barth. Darstellung und Deutung seiner Theologie, Jakob Hegner Verlag, Köln, 1951 (2. Aufl. 1962). Keine verifizierbare französische Übersetzung bei Aubier 1957: Der in drei Bänden bei Aubier 1957 erschienene Karl Barth stammt vom Jesuiten Henri Bouillard — eine zu vermeidende Verwechslung.
31 42Joint Declaration on the Doctrine of Justification by the Lutheran World Federation and the Catholic Church, Augsburg, 31. Oktober 1999, § 20 (der § 19 bekennt seinerseits die völlige Abhängigkeit des Menschen von der heilsamen Gnade). Offizieller englischer Text Wort für Wort verifiziert auf der Seite des Heiligen Stuhls; die zitierte deutsche Fassung ist die Übersetzung des Artikels. § 20 behandelt eigens die Mitwirkung des freien Willens bei der Rechtfertigung — Schlüsselpunkt der katholisch-reformierten Debatte über die Prädestination.
32 44WCRC (World Communion of Reformed Churches) — Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen, 2010 durch Fusion der Reformierten Weltallianz und des Reformierten Ökumenischen Rates gegründeter Verband; vertritt ca. 80 Millionen Gläubige in über 100 Ländern. Schließt sich der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre (JDDJ) am 5. Juli 2017 in Wittenberg an, in Gegenwart des Methodistischen Weltrates (der sich der JDDJ im Juli 2006 in Seoul angeschlossen hatte). Die Anglikanische Gemeinschaft hat nicht unterzeichnet: Der Anglikanische Konsultativrat hat in Lusaka 2016 deren Substanz begrüßt und bejaht (Resolution ACC 16.17). Text der Erklärung, Wittenberg Witness, Juli 2017, verfügbar auf wcrc.ch. Analyse: Anna Marie Aagaard & Peter Bouteneff (Hg.), Beyond the East-West Divide: The World Council of Churches and the Orthodox, WCC Publications, Genf, 2001 (zum weiteren ökumenischen Kontext).
33 43Konzil von Trient, Sessio VI, Kanon 5, 13. Januar 1547 — Denzinger § 1555. Der Kanon zielt wörtlich auf die lutherische Lehre der radikalen Knechtschaft des freien Willens im De servo arbitrio von 1525. Siehe Hubert Jedin, Geschichte des Konzils von Trient, Bd. 2, Herder, Freiburg im Breisgau, 1957, S. 256-292.
34Innozenz X., Bulle Cum occasione, 31. Mai 1653 — Verurteilung der fünf von den römischen Theologen aus dem Augustinus des Jansenius (Löwen, 1640) gezogenen Thesen. Denzinger-Hünermann §§ 2001-2005. Studie: Lucien Ceyssens, Le sort de la bulle Unigenitus : recueil d'études, Bibliotheca Ephemeridum Theologicarum Lovaniensium 100, Löwen, Peeters, 1992 ; und Joseph Bergin, Church, Society and Religious Change in France, 1580-1730, Yale University Press, New Haven, 2009, Kap. 9.
38Zur Nicht-Konkurrenz Gott/Geschöpf und zur Lehre von den Zweitursachen siehe Heiliger Thomas von Aquin, Summa Theologiae I, q. 105, a. 5 (Deus operatur in omni operante — Gott wirkt innerlich in jedem wirkenden Seienden) und Summa contra Gentiles III, Kap. 67-71. Zentraler Grundsatz: Gott wirkt nicht als rivalisierende oder konkurrierende Ursache des Geschöpfs, sondern als Erstursache, die das Wirken jeder Zweitursache ermöglicht und trägt.
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