Die Einwanderung gehört zu den Themen, bei denen man der katholischen Kirche die gegensätzlichsten Positionen zuschreibt. Für die einen predigte sie die bedingungslose Öffnung der Grenzen, unter Missachtung der Nationen und des Gemeinwohls ; für die anderen bliebe sie dem Schicksal der Fremden gegenüber gleichgültig oder überließe sie dem bloßen Spiel der Staaten. Die wirkliche Lehre gleicht keiner dieser Karikaturen. Sie ist anspruchsvoller, weil sie sich weigert, den einen der beiden Pole dem anderen zu opfern : Sie bekräftigt zugleich eine ernste Aufnahmepflicht und die Legitimität einer Regulierung, die auf das Gemeinwohl hingeordnet ist.
Der Kern dieser Lehre liegt in einer einfachen Unterscheidung. Die Kirche anerkennt weder ein « absolutes Recht », sich niederzulassen, wo man will, noch eine « absolute Souveränität », die von der Aufnahme entbände. Sie verbindet zwei Rechte und zwei Pflichten : das Recht der Person auszuwandern, um ein würdiges Leben zu suchen, die Pflicht der besser ausgestatteten Nationen aufzunehmen, « soweit es möglich ist »[1], das Recht der Staaten, die Ströme nach dem Gemeinwohl zu regulieren[2][3], und die Pflicht des Migranten, das Land, das ihn aufnimmt, zu achten[4]. Keiner dieser Begriffe darf die anderen vergessen lassen.
Diese Lehre ist keine aus den jüngsten Krisen geborene Zeitmeinung : Sie wurzelt in der Schrift — wo Gott befiehlt, den Zuwanderer zu lieben[5], und wo Christus sich mit dem Fremden identifiziert, den man aufnimmt[6] — und sie wurde durch ein Jahrhundert Soziallehramt entfaltet, von Pius XII. bis Franziskus. Sie setzt schließlich ein noch grundlegenderes Prinzip voraus, das bereits im Herzen der Lehre über das Geld steht : Die Güter der Erde sind zuerst für alle Menschen bestimmt[7].
Dieser Artikel legt diese Lehre unter dem Blickwinkel der konkreten Fragen dar, die sich heute der Gläubige und der Bürger stellen : Ist die Einwanderung ein Recht ? Was gebietet die Bibel ? Müssen die Nationen aufnehmen, und bis wohin ? Kann die Aufnahme reguliert werden, ohne das Evangelium zu verraten ? Er behandelt nicht die Frage der nationalistischen Ideologie, Gegenstand des Artikels Was sagt die Kirche über den Nationalismus ?, noch die Einzelheit des Lohns der Arbeiter, behandelt in Was sagt die Kirche über die Arbeit ?.
Ist die Einwanderung nach der Kirche ein Recht ?
Die erste Frage ist die nach dem Recht. Gibt es ein « Recht auszuwandern » ? Die Kirche antwortet ja — doch indem sie sogleich dessen Grundlage, Tragweite und Grenze präzisiert. Dieses Recht ist keine Laune der Freiheit : Es folgt aus der Würde der Person und aus der gemeinsamen Zweckbestimmung der irdischen Güter.
Das Recht auszuwandern, um ein würdiges Leben zu suchen
Dieses Recht lehrte Pius XII. bereits als ein Naturrecht : In der apostolischen Konstitution Exsul familia (1952) erinnert er daran, die Ideologien — Totalitarismus, Imperialismus, maßloser Nationalismus — verurteilt zu haben, die willkürlich « das natürliche Recht der Menschen auszuwandern » einschränken[8]. Papst Johannes XXIII. nimmt in seiner Enzyklika Pacem in terris (1963) diese Lehre wieder auf — er selbst verweist in einer Anmerkung auf die Weihnachtsbotschaft Pius' XII. von 1952 — und zählt sie zu den Grundrechten der menschlichen Person :
« Jeder Mensch hat das Recht auf Bewegungs- und Aufenthaltsfreiheit innerhalb der politischen Gemeinschaft, deren Bürger er ist ; er hat auch das Recht, aus triftigen Gründen ins Ausland zu gehen und sich dort niederzulassen. » — Johannes XXIII., Pacem in terris, 11. April 1963, § 25[9]
Das Fundament ist keine Forderung, sondern eine anthropologische Tatsache : Der Mensch ist nicht Eigentum des Staates, in dem er geboren ist. Seine Würde und seine Berufung reichen über die Grenzen hinaus. Wenn sein Leben, seine Sicherheit oder sein Lebensunterhalt dort, wo er sich befindet, ernsthaft bedroht sind — Krieg, Verfolgung, Elend, Katastrophe —, hat er das Recht, anderswo die Bedingungen einer würdigen Existenz zu suchen. Das nennt die Kirche das Recht auszuwandern[10].
Doch dieses Recht hat ein Maß : « aus triftigen Gründen ». Es ist nicht das unbestimmte Recht, sich niederzulassen, wo man vorzieht, aus Gründen reiner Annehmlichkeit, sondern das Recht, einer unwürdigen Lage zu entfliehen. Und wie jedes Recht ruft es eine korrelative Pflicht bei denen hervor, die aufnehmen können — ohne die es toter Buchstabe bliebe.
Das Fundament : die universale Bestimmung der Güter
Warum sollte ein Mensch, der auf der einen Seite einer Grenze geboren ist, einen Titel haben, seinen Unterhalt auf der anderen Seite zu suchen ? Weil nach dem katholischen Glauben die Erde letztlich niemandem zu eigen gehört : Sie ist von Gott der ganzen Menschheit gegeben. Das ist das Prinzip der universalen Bestimmung der Güter, das Fundament der gesamten Soziallehre.
« Am Anfang hat Gott die Erde und ihre Güter der gemeinsamen Verwaltung der Menschheit anvertraut... Die Güter der Schöpfung sind für das ganze Menschengeschlecht bestimmt. » — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2402[11]
Dieses Prinzip hebt weder die Nationen noch das Eigentum auf, aber es relativiert sie : Sie sind zweitrangig gegenüber dem Recht jedes Menschen, zu finden, wovon er leben kann. Eine Grenze ist kein heiliges Absolutum, das allein rechtfertigen könnte, den Fremden, der das Notwendige sucht, sterben zu lassen. Dieselbe Logik beherrscht die katholische Lehre über das Geld : Man besitzt rechtmäßig, aber unter einer « sozialen Hypothek », die den Überfluss auf das Notwendige des anderen hinordnet. Auf die Völker angewandt begründet dieses Prinzip eine Pflicht zur internationalen Solidarität, deren einer Ausdruck die Aufnahme der Migranten ist.
Das « Recht, nicht auswandern zu müssen » : in der Heimat bleiben
Die Lehre wäre unvollständig, wenn sie nur ein Recht fortzugehen anerkannte. Denn die meisten Zwangsmigranten wählen das Exil nicht : Sie werden durch Krieg, Verfolgung oder Elend dazu gezwungen. Die Kirche bekräftigt daher spiegelbildlich ein Recht, nicht auswandern zu müssen — das heißt das Recht, zu Hause würdig leben zu können, ohne der eigenen Erde, Sprache und Familie entrissen zu werden.
Papst Franziskus (2013–2025) hat diesen Punkt zu einem Schlüssel seines Nachdenkens gemacht : Das Exil ist nicht zuerst eine Chance, es ist oft eine Wunde. Diejenigen, die auswandern, « leben eine Trennung von ihrer Herkunftsumgebung und erfahren oft eine kulturelle und religiöse Entwurzelung » ; die Herkunftsgemeinschaften ihrerseits verlieren « ihre kräftigsten und unternehmungslustigsten Elemente », und die Familien werden zerrissen[12]. Die praktische Folgerung ist entscheidend : Die erste Nächstenliebe gegenüber den armen Völkern besteht nicht nur darin, Türen zu öffnen, sondern darin, die Auswanderung unnötig zu machen, indem man die Ursachen angeht — was der letzte Teil dieses Artikels entfaltet.
Was sagt die Bibel über den Fremden ?
Vor allem modernen Lehramt taucht die Lehre von der Aufnahme ihre Wurzeln tief in die Schrift. Der Fremde — gēr auf Hebräisch, der ansässige Zuwanderer — ist darin Gegenstand eines besonderen göttlichen Schutzes, gleichrangig mit Waise und Witwe : den drei Gestalten des Schutzlosen ohne sozialen Halt. Und im Neuen Testament identifiziert Christus selbst sich mit ihm.
« So liebt nun den Zuwanderer » : Das Gesetz schützt den Fremden
Das Gesetz des Mose begnügt sich nicht damit, den Fremden zu dulden : Es gebietet, ihn zu lieben, und begründet dieses Gebot mit der Erinnerung an die Knechtschaft in Ägypten. Das Volk, das Migrant gewesen ist, muss wissen, was der Migrant erlebt.
« Er [der Herr] ist es, der der Waise und der Witwe Recht verschafft, der den Zuwanderer liebt und ihm Nahrung und Kleidung gibt. So liebt nun den Zuwanderer, denn im Land Ägypten seid ihr Zuwanderer gewesen. » — Buch Deuteronomium 10, 18–19[13]
Das Buch Levitikus geht noch weiter : Es verbietet jede Ausbeutung des Fremden und verlangt, ihn dem im Land geborenen Israeliten gleichzustellen.
« Der Zuwanderer, der bei euch wohnt, soll unter euch wie ein geborener Israelit sein, und du sollst ihn lieben wie dich selbst, denn ihr selbst seid im Land Ägypten Zuwanderer gewesen. » — Buch Levitikus 19, 34[14]
Die Forderung ist für die Antike bemerkenswert : Der Schutz des Fremden ist kein vages Wohlwollen, sondern ein göttliches Gesetz samt einer sittlichen Begründung — der Identifizierung mit dem, der gelitten hat. Dieses « denn im Land Ägypten seid ihr Zuwanderer gewesen » durchzieht die ganze Schrift und begründet bis heute die christliche Haltung gegenüber dem Migranten.
Die Heilige Familie, Flüchtling in Ägypten
Das Christentum betrachtet die Migration nicht von außen : Sein eigener Gott macht die Erfahrung des Exils. Kurz nach der Geburt Jesu, im Traum vor der Wut des Herodes gewarnt, nimmt Josef das Kind und seine Mutter und flieht bei Nacht nach Ägypten, wo die Heilige Familie bis zum Tod des Tyrannen bleibt[15]. Der Sohn Gottes beginnt so sein irdisches Leben als politischer Flüchtling, durch die Flucht ins Ausland vor einem Massaker gerettet.
Diese Seite des Evangeliums hat die ganze katholische Spiritualität der Aufnahme genährt. Pius XII. hat sie zum Titel selbst der großen lehramtlichen Charta der Migrantenpastoral gemacht, Exsul familia — « die verbannte Familie » : Die nach Ägypten geflohene Heilige Familie wird darin als « Vorbild, Beispiel und Beistand aller Auswanderer » vorgestellt[16]. Der Migrant ist daher für die Kirche kein abstraktes Problem : Er trägt die Züge des Christuskindes, das seine Eltern durch das Exil in Sicherheit gebracht haben.
« Ich war ein Fremder, und ihr habt mich aufgenommen »
Der Gipfel der biblischen Lehre findet sich in der großen Rede vom Jüngsten Gericht, wo Christus offenbart, dass er sich mit dem Geringsten identifiziert — und ausdrücklich den Fremden unter den Gestalten nennt, in denen er sich verbirgt :
« Denn ich hatte Hunger, und ihr habt mir zu essen gegeben ; ich hatte Durst, und ihr habt mir zu trinken gegeben ; ich war ein Fremder, und ihr habt mich aufgenommen. » — Evangelium nach Matthäus 25, 35[17]
Dieser Text macht die Aufnahme des Fremden zu einem Kriterium des Heils : Was man dem Migranten tut — oder zu tun verweigert —, tut man Christus selbst. Die Gastfreundschaft ist daher im Christentum keine zweitrangige Tugend der Höflichkeit : Sie betrifft das Verhältnis zu Gott. Die patristische Tradition hat es eingeschärft : Den Fremden aufnehmen heißt den Herrn aufnehmen. Aus dieser Überzeugung ist im Lauf der Jahrhunderte das immense Hospitalitätswerk der Kirche geboren — Hospize, Xenodochien, Zufluchten und Asyle, geöffnet für Reisende und Verbannte.
Haben die Nationen die Pflicht, Migranten aufzunehmen ?
Aus dem Recht auszuwandern folgt spiegelbildlich eine Aufnahmepflicht bei denen, die es können. Aber ist diese Pflicht absolut ? Gilt sie um jeden Preis ? Die Kirche antwortet mit einer Formel von großer Präzision, die zugleich die Verpflichtung und ihr Maß enthält.
Der Kern der Lehre : Der Katechismus § 2241
Der Referenztext ist der Paragraph 2241 des Katechismus der Katholischen Kirche. Man muss ihn vollständig zitieren, denn man isoliert zu oft eine seiner Hälften, um einer These zu dienen. Sein erster Teil spricht die Aufnahmepflicht aus :
« Die wohlhabenderen Nationen sind verpflichtet, soweit es möglich ist, den Fremden aufzunehmen, der die Sicherheit und die lebensnotwendigen Güter sucht, die er in seinem Herkunftsland nicht finden kann. Die öffentlichen Gewalten werden für die Achtung des natürlichen Rechts sorgen, das den Gast unter den Schutz derer stellt, die ihn aufnehmen. » — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2241[18]
Drei Elemente sind entscheidend. Zuerst ist die Pflicht wirklich : Die Nationen sind « verpflichtet » aufzunehmen — das ist keine karitative Option, sondern eine sittliche Verpflichtung. Dann ist sie bemessen : « soweit es möglich ist » — die Verpflichtung wird an der wirklichen Aufnahmefähigkeit gemessen, nicht unbegrenzt. Schließlich zielt sie vorrangig auf den Migranten in Not, « der die Sicherheit und die lebensnotwendigen Güter sucht », die er zu Hause nicht findet : den Flüchtling, den Verfolgten, den Hungernden, vor dem Migranten aus reiner Annehmlichkeit.
Die vier Verben von Papst Franziskus (2013–2025)
Papst Franziskus (2013–2025) hat die gesamte Migrantenpastoral in vier Verben zusammengefasst, die zu einem in der ganzen Welt wiederaufgenommenen Praxisrahmen geworden sind. Er hat sie schon am 21. Februar 2017 vor dem internationalen Forum « Migration und Frieden » vorgeschlagen und dann in seiner Botschaft zum Welttag des Migranten und Flüchtlings 2018 entfaltet[19]. Die Enzyklika Fratelli tutti (2020) nimmt sie wieder auf, um die christliche Antwort auf die Migrationsherausforderung zusammenzufassen :
« Unsere Bemühungen gegenüber den ankommenden Migranten lassen sich in vier Verben zusammenfassen : aufnehmen, schützen, fördern und integrieren. » — Papst Franziskus, Fratelli tutti, 3. Oktober 2020, § 129[20]
Jedes bezeichnet einen konkreten Schritt. Aufnehmen heißt sichere und legale Wege der Einreise öffnen, nach der Fähigkeit jedes Landes. Schützen heißt die Rechte und die Würde der Person verteidigen, gegen Menschenhandel, Ausbeutung und Verachtung. Fördern heißt die ganzheitliche Entwicklung des Migranten begünstigen — Sprache, Ausbildung, Arbeit, Familienleben. Integrieren heißt ihn in das gemeinsame Leben einschreiben, in einem Austausch, in dem er empfängt und gibt. Diese vier Verben schließen zugleich die Gleichgültigkeit (die nicht aufnimmt) und das Gewährenlassen (das aufnimmt, ohne zu schützen und zu integrieren) aus.
Zwei Jahrtausende Lehramt
Die Lehre über die Migrationen ist keine progressive Neuheit : Sie reicht von der Heiligen Familie in Ägypten bis zu den großen Sozialenzykliken, mit einer bemerkenswerten Kontinuität. Das 20. Jahrhundert, geprägt von massenhaften Bevölkerungsverschiebungen, hat sie nur systematisiert.
- 1952Exsul familia — Pius XII.
Erste große apostolische Konstitution über die Migrantenpastoral. Die nach Ägypten verbannte Heilige Familie wird darin als Vorbild aller Auswanderer gegeben. Gründungscharta des Wirkens der Kirche für die Migranten.
- 1963Pacem in terris — Johannes XXIII.
Ausdrückliche Bekräftigung des Rechts auszuwandern unter den Grundrechten der Person (§ 25), die die Lehre Pius' XII. auf jeden Menschen ausweitet, der würdigere Lebensbedingungen sucht.
- 1992Katechismus der Katholischen Kirche
§ 2241 legt die Lehre des Gleichgewichts fest : Aufnahmepflicht « soweit es möglich ist », Recht der Staaten, nach dem Gemeinwohl zu regulieren, Pflichten des Migranten gegenüber dem Aufnahmeland.
- 2004Erga migrantes caritas Christi
Weisung des Päpstlichen Rates für die Migranten : Aktualisierung der gesamten Migrationspastoral, die die Rechte der Migranten und die Verantwortung der Staaten, nach dem Recht zu regulieren, verbindet.
- 2009Caritas in veritate — Benedikt XVI.
§ 62 macht die Migrationen zu einem « für unsere Zeit charakteristischen sozialen Phänomen », dem « kein Land » allein begegnen kann : Ruf nach einer starken internationalen Zusammenarbeit.
- 2020Fratelli tutti — Papst Franziskus (2013–2025)
Nimmt die seit 2017 vorgeschlagenen vier Verben wieder auf — aufnehmen, schützen, fördern, integrieren (§ 129) — und bekräftigt das Recht, nicht auswandern zu müssen : in der eigenen Heimat würdig leben können.
Diese Kontinuität erhellt einen oft missverstandenen Punkt : Es gibt zu diesem Thema keine jüngere « linke Lehre », die einer älteren Tradition entgegengesetzt wäre. Die Aufnahmepflicht und die Legitimität der Regulierung werden zusammen, mit ein und derselben Geste, von Anfang an gelehrt. Ihre Trennung — unbegrenzte Aufnahme oder Grenze ohne Pflicht — wäre der Bruch.
Ist die Aufnahme grenzenlos ? Grenzen, Gemeinwohl und Klugheit
Hier ist die umstrittenste Frage, und die, bei der man das Denken der Kirche am meisten entstellt. Bedeutet die Aufnahmepflicht die totale und bedingungslose Öffnung der Grenzen ? Die Antwort der Lehre ist klar : nein. Derselbe Paragraph, der die Aufnahme auferlegt, erkennt den Staaten das Recht zu, sie zu regulieren.
Das Recht der Staaten, die Migrationsströme zu regulieren
Der zweite Teil des Katechismus § 2241, den man zu oft übergeht, spricht dieses Recht mit Deutlichkeit aus :
« Die politischen Autoritäten können im Hinblick auf das Gemeinwohl, für das sie Verantwortung tragen, die Ausübung des Einwanderungsrechts verschiedenen rechtlichen Bedingungen unterwerfen, namentlich der Achtung der Pflichten der Migranten gegenüber dem Land, das sie aufnimmt. » — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2241[21]
Die Kirche erkennt also der politischen Gewalt eine eigene Zuständigkeit zu, die Einwanderung zu regulieren, im Namen des Gemeinwohls, dem zu dienen sie beauftragt ist. Das Kompendium der Soziallehre geht in dieselbe Richtung : Es sieht in dieser Regulierung eine unerlässliche Bedingung dafür, dass die Eingliederung der Migranten deren Würde achtet :
« Die Institutionen der Aufnahmeländer müssen sorgfältig darüber wachen, dass sich die Versuchung, ausländische Arbeitskräfte auszubeuten, nicht ausbreitet... Die Regelung der Migrationsströme nach Kriterien der Gerechtigkeit und des Gleichgewichts ist eine der unerlässlichen Bedingungen dafür, dass die Eingliederungen mit den Garantien geschehen, die die Würde der menschlichen Person erfordert. » — Kompendium der Soziallehre der Kirche, § 298[22]
Das Gemeinwohl ist kein egoistischer Vorwand : Es umfasst die wirkliche Aufnahmefähigkeit, Beschäftigung, Wohnung, sozialen Zusammenhalt, öffentliche Ordnung und die Möglichkeit einer würdigen Integration — ohne die sich die Aufnahme gegen die Aufgenommenen selbst kehren würde. Regulieren heißt daher nicht, die Nächstenliebe zu verraten : Es heißt, sie möglich und dauerhaft zu machen. Eine Aufnahme, die jede Integrationsfähigkeit überstiege, brächte Elend, Marginalisierung und Zurückweisung hervor — das Gegenteil des gesuchten Gutes.
Die Pflichten der Migranten gegenüber dem Aufnahmeland
Die Lehre legt nicht nur den Nationen Pflichten auf : Sie weist auch den Migranten welche zu. Der dritte Teil des § 2241 ist unmissverständlich :
« Der Einwanderer ist verpflichtet, das materielle und geistige Erbe seines Aufnahmelandes dankbar zu achten, seinen Gesetzen zu gehorchen und zu seinen Lasten beizutragen. » — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2241[23]
Drei Pflichten also : das Erbe — auch das geistige und kulturelle — des Aufnahmelandes achten ; seinen Gesetzen gehorchen ; zu seinen Lasten beitragen, das heißt durch Arbeit und Steuer am gemeinsamen Bemühen teilnehmen. Die Integration, das letzte der vier Verben von Franziskus, ist hier eine geteilte Verantwortung : Die Gesellschaft nimmt auf, aber der Migrant verpflichtet sich seinerseits. Die wechselseitige Dankbarkeit — der Aufnehmende, der öffnet, der Aufgenommene, der achtet — ist die Bedingung eines gelungenen Zusammenlebens.
Eine geordnete Nächstenliebe, weder Laxheit noch Verachtung
Die katholische Lehre hält sich so in gleichem Abstand von zwei symmetrischen Ideologien. Die eine verabsolutiert die Öffnung und brandmarkt jede Grenze als Ungerechtigkeit ; die andere verabsolutiert die Schließung und macht die Nation zu einem Absolutum, auf das der Fremde keinerlei Anspruch hätte. Die Kirche weist beide zurück. Ihre Position ist kein weicher Kompromiss, sondern eine geordnete Nächstenliebe : eine wirkliche Liebe zum Migranten, bemessen an Klugheit und Gemeinwohl.
| Die katholische Lehre zwischen zwei Ideologien | Die absolute Öffnung der Grenzen | Die katholische Lehre von der Aufnahme | Die absolute Schließung |
|---|---|---|---|
| Der Migrant in Not | Bedingungslose Aufnahme, ohne Maß | Geschuldete Aufnahme « soweit es möglich ist » (KKK § 2241) | Grundsätzliche Verweigerung |
| Die Grenze und der Staat | Prinzipiell illegitim | Legitim ; Regulierung im Dienst des Gemeinwohls | Absolut, ohne Aufnahmepflicht |
| Das Gemeinwohl | Im Namen der Aufnahme ignoriert | Reales Kriterium der Aufnahmefähigkeit | Zum Ausschluss angeführt |
| Die Pflichten des Migranten | Verschwiegen | Achten, gehorchen, beitragen (KKK § 2241) | Von vornherein für unmöglich gehalten |
| Urteil der Kirche | Abgelehnt | Befürwortet | Abgelehnt |
Man sieht : Ein treuer Katholik kann eine feste Regulierung der Einwanderung befürworten, ohne seinem Glauben zu widersprechen — unter der Bedingung, dass diese Regulierung im Dienst des Gemeinwohls bleibt und sich niemals in Verachtung der Person, in Fremdenfeindlichkeit oder in Preisgabe des Menschen in Not verwandelt. Umgekehrt kann er im Namen der Souveränität nicht jede Aufnahmepflicht gegenüber denen leugnen, die vor dem Tod fliehen.
Was die Kirche nicht sagt : Klarstellungen
Weil das Thema politisch brennend ist, verdienen mehrere hartnäckige Missverständnisse, direkt ausgeräumt zu werden. Die Lehre sagt weder, was ihre Verleumder sie sagen lassen wollen, noch was bisweilen ihre eiligen Anhänger daraus ziehen.
Verlangt die Kirche die totale Öffnung der Grenzen ?
Nein. Kein lehramtlicher Text lehrt die Abschaffung der Grenzen noch die unbegrenzte Aufnahme. Der Katechismus erkennt den Staaten ausdrücklich das Recht zu, die Einwanderung im Namen des Gemeinwohls rechtlichen Bedingungen zu unterwerfen[24]. Papst Franziskus selbst, oft als Anhänger der Öffnung ohne Bremse karikiert, hat präzisiert, dass diese Aufnahmepflicht mit der dem Regierenden eigenen Klugheit auszuüben ist, unter Berücksichtigung der wirklichen Aufnahme- und Integrationsfähigkeiten jedes Landes[25]. Die Aufnahmepflicht und die politische Klugheit widersprechen sich nicht : Sie ergänzen sich.
Kann man katholisch sein und die Einwanderung begrenzen wollen ?
Ja. Eine Regulierung der Einwanderung zu wollen ist an sich weder Sünde noch Verrat am Evangelium : Es ist eine Position, die die Lehre als legitim anerkennt, sofern sie das Gemeinwohl anstrebt und die Würde der Personen achtet. Ausgeschlossen ist nicht die Regulierung, sondern zwei Extreme : auf der einen Seite die Gleichgültigkeit gegenüber dem Schicksal des Menschen, der vor dem Tod flieht, auf der anderen der Hass auf den Fremden, der Rassismus und die Herabwürdigung des Migranten zur Bedrohung. Zwischen naiver Aufnahme und brutaler Zurückweisung zeichnet die Kirche einen Weg der Verantwortung : wirklich aufnehmen, wen man aufnehmen kann, sie würdig integrieren und daran arbeiten, dass die anderen nicht fortgehen müssen.
Die Ursachen behandeln : das Recht, nicht fortgehen zu müssen
Das ist der Zielpunkt der gesamten Lehre. Die beste Migrationspolitik ist nicht nur die, die gut aufnimmt : Es ist die, die das Exil unnötig macht. Benedikt XVI. erinnerte daran, dass « kein Land denken kann, in der Lage zu sein, allein damit fertig zu werden » mit den Migrationen, die « eine starke und weitsichtige Politik der internationalen Zusammenarbeit » verlangen[26]. Den Krieg, die Verfolgung, das Elend und die Korruption in den Herkunftsländern zu bekämpfen — damit jeder auf der eigenen Erde würdig leben kann — ist die höchste Form der Nächstenliebe gegenüber den Völkern. Die Pflicht, den Migranten aufzunehmen, und die Pflicht, ihm das Bleiben zu ermöglichen, widersprechen sich nicht : Sie sind die zwei Seiten ein und derselben Liebe zum Menschen, wo immer er geboren ist.
« Konkrete Friedensbedingungen zu schaffen bedeutet im Hinblick auf Migranten und Flüchtlinge, sich ernsthaft dafür einzusetzen, vor allem das Recht zu wahren, nicht auswandern zu müssen, das heißt in Frieden und Würde in der eigenen Heimat zu leben. » — Johannes Paul II., Botschaft zum 90. Welttag des Migranten und Flüchtlings, 2004, § 3[27]
Zum Weiterlesen
- Was sagt die Kirche über den Nationalismus ? — die rechte Hochachtung der Heimat und ihre Vergötzung.
- Was sagt die Kirche über die Politik ? — das zeitliche Engagement des Katholiken und die kluge Unterscheidung.
- Was sagt die Kirche über die Arbeit ? — gerechter Lohn und Würde des Arbeiters, auch des ausländischen.
- Was sagt die Kirche über das Geld ? — die universale Bestimmung der Güter, gemeinsame Grundlage der Soziallehre.
- Was sagt die Kirche über den gerechten Krieg ? — der Krieg, erste Ursache der erzwungenen Verbannung.
Anmerkungen und Quellen
Katechismus der Katholischen Kirche, § 2241, Mame/Plon, 1992 (offizieller Text auf vatican.va). Der Paragraph spricht nacheinander die Aufnahmepflicht der wohlhabenden Nationen (« verpflichtet, soweit es möglich ist, den Fremden aufzunehmen »), das Recht der Staaten, die Einwanderung im Hinblick auf das Gemeinwohl zu regulieren, und die Pflichten des Migranten (das Erbe achten, den Gesetzen gehorchen, zu den Lasten beitragen) aus.
1 3 4 18 21 23 24Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden, Kompendium der Soziallehre der Kirche, 2004, § 298 (offizieller Text auf vatican.va) : « Die Regelung der Migrationsströme nach Kriterien der Gerechtigkeit und des Gleichgewichts ist eine der unerlässlichen Bedingungen dafür, dass die Eingliederungen mit den Garantien geschehen, die die Würde der menschlichen Person erfordert » ; derselbe Paragraph verlangt, dass ausländische Arbeitskräfte nicht der den nationalen Arbeitnehmern garantierten Rechte beraubt werden.
2 22Buch Deuteronomium 10, 18–19 (offizielle liturgische Übersetzung, AELF) : « Er ist es, der der Waise und der Witwe Recht verschafft, der den Zuwanderer liebt und ihm Nahrung und Kleidung gibt. So liebt nun den Zuwanderer, denn im Land Ägypten seid ihr Zuwanderer gewesen. »
5 13Evangelium nach Matthäus 25, 35 (AELF) : Rede vom Jüngsten Gericht ; « ich war ein Fremder, und ihr habt mich aufgenommen ». Christus identifiziert sich mit dem aufgenommenen Fremden und macht die Gastfreundschaft zu einem Kriterium des Heils.
6 17Katechismus der Katholischen Kirche, § 2402, a. a. O. : « Am Anfang hat Gott die Erde und ihre Güter der gemeinsamen Verwaltung der Menschheit anvertraut... Die Güter der Schöpfung sind für das ganze Menschengeschlecht bestimmt. » Prinzip der universalen Bestimmung der Güter.
7 11Pius XII., apostolische Konstitution Exsul familia nazarethana, 1. August 1952, Titel I, Acta Apostolicae Sedis 44 (1952), S. 684 (unsere Übersetzung : der offizielle Text ist lateinisch). Pius XII. fasst darin seine Lehre über das Migrationsrecht seit seiner Pfingstbotschaft vom 1. Juni 1941 zusammen (S. 682–684). Originaltext : « principia “totalitarismi” et “imperialismi” Status necnon immoderati “nationalismi” placita districtis verbis condemnavimus, quippe quae dum ex una parte naturale hominum ius ad emigrandum vel ad colonias constituendas ad arbitrium coerceant […] ».
8Johannes XXIII., Enzyklika Pacem in terris, 11. April 1963, § 25, offizielle französische Übersetzung (Text auf vatican.va). Das Recht auszuwandern wird darin zu den Grundrechten der Person gezählt ; die Anmerkung 22 dieses Paragraphen verweist auf Pius XII., Weihnachtsbotschaft 1952 (Acta Apostolicae Sedis 45, 1953, S. 33–46). Lateinischer Originaltext (vatican.va) : « Tum etiam homini cuilibet iure integrum esse debet in civitatis suae finibus vel tenere vel mutare locum; quin etiam, si iustae id suadeant causae, eidem liceat necesse est, alias civitates petere in iisque domicilium suum collocare. »
9Päpstlicher Rat für die Seelsorge für die Migranten und Menschen unterwegs, Weisung Erga migrantes caritas Christi, 3. Mai 2004 (offizieller Text auf vatican.va) : Aktualisierung der Migrationspastoral, die das Recht auszuwandern, die Aufnahmepflicht und die Verantwortung der Staaten, die Ströme nach Recht und Gemeinwohl zu regulieren, verbindet.
10Papst Franziskus, Fratelli tutti, § 38, a. a. O. : Diejenigen, die auswandern, « leben eine Trennung von ihrer Herkunftsumgebung und erfahren oft eine kulturelle und religiöse Entwurzelung. Der Bruch betrifft auch die lokalen Gemeinschaften, die ihre kräftigsten und unternehmungslustigsten Elemente verlieren, sowie die Familien [...] » (der Papst nimmt darin sein Schreiben Christus vivit, 2019, § 93 wieder auf) ; daher die Notwendigkeit, « das Recht, nicht auswandern zu müssen, zu bekräftigen, das heißt in der Lage zu sein, auf der eigenen Erde zu bleiben » (Formel Benedikts XVI., Botschaft zum 99. Welttag des Migranten und Flüchtlings, 12. Oktober 2012).
12Buch Levitikus 19, 33–34 (AELF) : « Wenn ein Zuwanderer bei euch in eurem Land wohnt, sollt ihr ihn nicht ausbeuten. Der Zuwanderer, der bei euch wohnt, soll unter euch wie ein geborener Israelit sein, und du sollst ihn lieben wie dich selbst, denn ihr selbst seid im Land Ägypten Zuwanderer gewesen. »
14Evangelium nach Matthäus 2, 13–15 (AELF) : die Flucht nach Ägypten. Im Traum gewarnt, nimmt Josef das Kind und seine Mutter und zieht bei Nacht nach Ägypten, um dem Herodes zu entkommen, und erfüllt das Wort : « Aus Ägypten habe ich meinen Sohn gerufen. »
15Pius XII., apostolische Konstitution Exsul familia nazarethana, 1. August 1952, Acta Apostolicae Sedis 44 (1952), S. 649–704 : erste große lehramtliche Charta der Migrantenpastoral. Die nach Ägypten verbannte Heilige Familie wird darin, gleich im ersten Satz (S. 649), als « Vorbild, Beispiel und Beistand aller Auswanderer und Pilger » vorgestellt (unsere Übersetzung : der offizielle Text ist lateinisch). Originaltext : « typus, exemplar et praesidium exstat omnium quorumlibet temporum et locorum emigrantium, peregrinorum ac profugorum omne genus ».
16Papst Franziskus, Ansprache an die Teilnehmer des internationalen Forums « Migration und Frieden », 21. Februar 2017 (offizieller Text auf vatican.va) : « Unsere gemeinsame Antwort könnte sich um vier Verben gruppieren : aufnehmen, schützen, fördern und integrieren. » Die vier Verben werden dann in der Botschaft zum 104. Welttag des Migranten und Flüchtlings (14. Januar 2018), datiert vom 15. August 2017, entfaltet, die auf diese Ansprache verweist (offizieller Text auf vatican.va).
19Papst Franziskus, Enzyklika Fratelli tutti, 3. Oktober 2020, § 129 (offizieller Text auf vatican.va) : « Unsere Bemühungen gegenüber den ankommenden Migranten lassen sich in vier Verben zusammenfassen : aufnehmen, schützen, fördern und integrieren. » Wiederaufnahme der vom Papst seit 2017 vorgeschlagenen vier Verben : synthetischer Pastoralrahmen der Migrantenaufnahme.
20Papst Franziskus, Pressekonferenz während des Rückflugs aus Schweden, 1. November 2016 (offizieller Text auf vatican.va ; Interviewäußerung, kein lehramtlicher Akt) : « Ich glaube, dass man theoretisch sein Herz einem Flüchtling gegenüber nicht verschließen kann, aber die Regierenden müssen auch klug sein : sie müssen sehr offen sein, um sie aufzunehmen, aber ebenso prüfen, wie sie sie unterbringen können, denn es geht nicht nur darum, einen Flüchtling aufzunehmen, man muss ihn auch integrieren. Und wenn ein Land die Kapazität hat, sagen wir, 20 Personen zu integrieren, dann muss es diese zwanzig integrieren. »
25Benedikt XVI., Enzyklika Caritas in veritate, 29. Juni 2009, § 62 (offizieller Text auf vatican.va) : Die Migrationen sind « ein für unsere Zeit charakteristisches soziales Phänomen », dem « kein Land denken kann, in der Lage zu sein, allein damit fertig zu werden » ; Ruf nach « einer starken und weitsichtigen Politik der internationalen Zusammenarbeit ».
26Johannes Paul II., Botschaft zum 90. Welttag des Migranten und Flüchtlings (datiert vom 15. Dezember 2003, für 2004), § 3 (offizieller Text auf vatican.va) : « Konkrete Friedensbedingungen zu schaffen bedeutet im Hinblick auf Migranten und Flüchtlinge, sich ernsthaft dafür einzusetzen, vor allem das Recht zu wahren, nicht auswandern zu müssen, das heißt in Frieden und Würde in der eigenen Heimat zu leben. » Das ist die lehramtliche Referenzformulierung des « Rechts, nicht auswandern zu müssen », später wiederaufgenommen von Benedikt XVI. (Botschaft zum 99. Welttag des Migranten und Flüchtlings, 12. Oktober 2012) und Papst Franziskus (Fratelli tutti § 38) : Dem Recht auszuwandern entspricht das Recht, nicht zum Exil gezwungen zu werden, durch die Bekämpfung seiner tieferen Ursachen.
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