Die Migration — die Tatsache, dass Einzelpersonen oder ganze Völker ihr Land verlassen, um sich anderswo niederzulassen — gehört zu den großen sozialen Tatsachen unserer Epoche: Im Jahr 2020 zählte man weltweit etwa 281 Millionen internationale Migranten, also fast 3,6 % der Menschheit[1]. Die Soziallehre der Kirche behandelt sie nicht als fünftes Prinzip neben der Würde der menschlichen Person, dem Gemeinwohl, der Subsidiarität und der Solidarität, sondern als „Zeichen der Zeit": ein zwiespältiges Phänomen, das Leiden und Verheißungen trägt und das es gilt, im Licht dieser vier Prinzipien zu lesen, um darin zu erkennen, was Gott verlangt[2].
Der Blick der Kirche auf die Migration ordnet sich um ein doppeltes Prinzip, das seit Pius XII. beständig bekräftigt wird: einerseits „das Recht" eines jeden Menschen, „sich aus triftigen Gründen ins Ausland zu begeben und sich dort niederzulassen"[3]; andererseits das Recht und die Pflicht der Staaten, die Einwanderung im Hinblick auf das Gemeinwohl zu regeln[4]. Entgegen einer verbreiteten Karikatur predigt die Kirche also weder offene Grenzen noch fremdenfeindliche Abschottung: Ihre Lehre ist anspruchsvoller als diese beiden Schlagworte, denn sie hält zusammen die Würde des Migranten, die Verantwortung der reichen Nationen und das Gemeinwohl der Aufnahmegesellschaften.
Diese Lehre ist auch in der Heilsgeschichte verwurzelt. Das Volk Israel versteht sich als Volk ehemaliger Sklaven und Fremder; Christus selbst war als Kind ein Flüchtling in Ägypten[5]; und die Kirche erkennt sich in der Gestalt des wandernden Gottesvolkes, als „Fremde und Pilger" auf Erden auf dem Weg zur himmlischen Heimat[6]. Die Migration ist für sie also kein äußeres Thema: Sie berührt das, was sie ist.
Dieser Artikel behandelt die Migration als Phänomen und als Thema der Soziallehre: ihre Typologie, die Entfaltung des Lehramts über mehr als ein Jahrhundert, das doppelte Prinzip und seine Grundlagen, die wechselseitigen Pflichten, ihre Verbindung mit den vier bleibenden Prinzipien und ihre geistliche Deutung. Die konkrete Debatte über die Migrationspolitik — soll man aufnehmen, bis wohin, unter welchen Bedingungen? — wird im Artikel Was sagt die Kirche über die Einwanderung? entfaltet; die biblische Dimension der Gastfreundschaft wird in Die Aufnahme des Fremden aufgegriffen.
Die Migration, ein „Zeichen der Zeit"
Vor jedem Urteil sucht die Soziallehre zu verstehen. Das Wort „Migration" umfasst sehr unterschiedliche Wirklichkeiten, die man unterscheiden muss, um nicht falsch zu urteilen. Einen ins Ausland entsandten Ingenieur, einen vor dem Krieg fliehenden Flüchtling und einen abgelehnten Asylbewerber zu verwechseln, führt in beiden Richtungen zu ungerechten Schlussfolgerungen.
Auswandern, einwandern, fliehen: Wovon sprechen wir?
Die Migration bezeichnet jede dauerhafte Ortsveränderung einer Person weg von ihrem gewohnten Lebensort. Man spricht von Emigration aus der Sicht des Herkunftslandes, von Immigration aus der Sicht des Ankunftslandes: Es sind die zwei Seiten ein und derselben Bewegung. Doch der moralische und rechtliche Status unterscheidet sich je nach Ursache des Fortgangs.
- Der Wirtschaftsmigrant verlässt freiwillig sein Land, um Arbeit oder bessere Lebensbedingungen zu suchen.
- Der Flüchtling flieht vor Verfolgung oder schwerer Gefahr (Krieg, Gewalt, Katastrophe): Sein Fortgang ist nicht wirklich frei, und das Völkerrecht erkennt ihm einen besonderen Schutz zu.
- Der Binnenvertriebene musste fliehen, ohne dabei eine Grenze zu überschreiten: Er bleibt in seinem Land.
- Der Asylbewerber ersucht offiziell um den Schutz eines Staates, in Erwartung einer Entscheidung über seinen Status.
Die Kirche weigert sich, jede Migration auf eine dieser Gestalten zu reduzieren. Sie erinnert daran, dass ein Flüchtling kein Straftäter ist, aber auch, dass ein Staat das Recht hat, die Wirklichkeit der Situationen zu prüfen; und dass die absichtliche Vermischung der Kategorien — um alles weit zu öffnen oder um alles zu schließen — die Gerechtigkeit verrät[7].
Ein altes Phänomen, das planetarisch geworden ist
Wanderungen hat es immer gegeben: Invasionen, Kolonisierungen, große Hungersnöte, Deportationen, Diasporas. Neu sind ihre Ausmaße, ihre Geschwindigkeit und ihr weltweiter Charakter, eng verbunden mit der Globalisierung des Austauschs, der Kommunikation und der Ungleichheiten. Niemals waren so viele Menschen gleichzeitig in Bewegung, und niemals war das Wohlstandsgefälle zwischen den Weltregionen — die erste Antriebskraft der Aufbrüche — so sichtbar und allen so unmittelbar bekannt[8].
Warum die Kirche das Thema aufgreift
Für die Kirche bedeutet, eine gesellschaftliche Tatsache als „Zeichen der Zeit" zu lesen, darin einen Anruf Gottes zu suchen. Das Zweite Vatikanische Konzil fordert die Christen auf, „die Zeichen der Zeit zu erforschen und im Licht des Evangeliums zu deuten"[9]. Die Instruktion Erga Migrantes Caritas Christi (2004) wendet genau diesen Blick auf die Migration an: Sie sieht darin zugleich eine Prüfung (Entwurzelung, Ausbeutung, Leiden der Familien) und eine Chance (Begegnung der Völker, neue Evangelisierung, Erweiterung der Geschwisterlichkeit)[10]. Darum ist die Migration für sie nicht nur ein Verwaltungsproblem: Sie ist ein Ort, an dem sich die moralische Qualität einer Zivilisation entscheidet.
Hundertdreißig Jahre Lehramt zu Migration
Die Sorge der Kirche für die Migranten ist keine Neuheit des 21. Jahrhunderts. Sie hat sich schrittweise aufgebaut, von der Industrialisierung und den großen europäischen Auswanderungen des 19. Jahrhunderts bis zu den gegenwärtigen Migrationskrisen, und bildet einen kohärenten Lehrkörper, den die aufeinanderfolgenden Päpste vertieft haben, ohne sich je zu widersprechen.
- 1887-1905Scalabrini und die Migrantenseelsorge
Msgr. Johannes Baptist Scalabrini, Bischof von Piacenza, gründet Kongregationen für die italienischen Auswanderer.
- 1914Tag des Migranten (Benedikt XV.)
Am 6. Dezember 1914 ersucht die Konsistorialkongregation unter Benedikt XV. die Bischöfe Italiens um eine jährliche Kollekte für die italienischen Auswanderer an einem festen Festtag: Dies ist der Ursprung des Tags des Migranten, vorbereitet durch den hl. Pius X. (Motu proprio Iam pridem, 19. März 1914). Auf die Flüchtlinge ausgedehnt im Jahr 2004, gefeiert im Januar (2. Sonntag nach Epiphanie seit 2005) bis 2018, ist er seit 2019 auf den letzten Sonntag im September festgelegt.
- 1952Exsul Familia (Pius XII.)
Apostolische Konstitution über die Migrantenseelsorge, „Magna Carta" der Migranten genannt: die Heilige Familie im Exil, Urbild jeder Flüchtlingsfamilie.
- 1963Pacem in Terris (Johannes XXIII.)
Feierliche Verkündigung des „Rechts auszuwandern" als Menschenrecht, gegründet auf die Einheit der Menschheitsfamilie (Nr. 25).
- 1965-1971Vaticanum II und Octogesima Adveniens
Gaudium et Spes prangert die prekäre Lage der ausgewanderten Arbeiter an; Paul VI. fordert eine „Charta" ihrer Rechte (Octogesima Adveniens 17).
- 1981Laborem Exercens (Johannes Paul II.)
Die Arbeitsemigration ist ein „notwendiges Übel"; Bekräftigung des „Rechts, nicht auswandern zu müssen" — in der Heimat menschenwürdig leben zu können.
- 2004Erga Migrantes Caritas Christi
Rahmeninstruktion des Päpstlichen Rates für die Migranten: die Migration als „Zeichen der Zeit", wechselseitige Rechte und Pflichten.
- 2009Caritas in Veritate (Benedikt XVI.)
Die Migration als „charakteristisches soziales Phänomen unserer Zeit"; jeder Migrant ist eine Person mit unveräußerlichen Rechten (Nr. 62).
- 2013-2020Franziskus: Lampedusa, die vier Verben, Fratelli Tutti
Anprangerung der „Globalisierung der Gleichgültigkeit" (2013); aufnehmen, schützen, fördern, integrieren (Fratelli Tutti 129).
- 2025Leo XIV.
Kontinuität: Recht der Staaten, die Grenzen zu regeln, Verantwortung der reichen Länder, Würde jedes Migranten.
Scalabrini und die pastoralen Ursprünge
Ende des 19. Jahrhunderts wandern Millionen Europäer — Italiener, Iren, Polen — unter elenden Bedingungen nach Amerika aus. Der heilige Johannes Baptist Scalabrini (1839-1905), Bischof von Piacenza, gehört zu den Ersten, die eine eigene Seelsorge organisieren: Er gründet 1887 die Missionare vom hl. Karl (Skalabrinianer), bald gefolgt von einem weiblichen Zweig, um die Auswanderer zu begleiten, „wohin sie auch gehen und welcher Herkunft sie auch seien"[11]. 1912 errichtet der hl. Pius X. in Rom bei der Konsistorialkongregation ein Büro für die geistliche Betreuung der Auswanderer (Motu proprio Cum omnes catholicos, 15. August 1912), Vorläufer des späteren Päpstlichen Rates[12]. Die Soziallehre zu Migration entsteht so zunächst aus einer konkreten Nächstenliebe, bevor sie in Grundsätzen formuliert wird.
Pius XII.: Exsul Familia, die „Magna Carta" der Migranten (1952)
Nach dem Zweiten Weltkrieg zählt Europa Millionen Vertriebene. Am 1. August 1952 verkündet Pius XII. die Apostolische Konstitution Exsul Familia Nazarethana — „die exilierte Familie von Nazareth" — das erste große Lehrdokument, das ganz den Migranten gewidmet ist und das man ihre „Magna Carta" genannt hat[13]. Der Titel sagt schon das Wesentliche: Die Heilige Familie auf der Flucht nach Ägypten wird zum Urbild jeder Flüchtlingsfamilie, und Christus selbst macht sich mit dem Verbannten solidarisch. In Aufnahme von Rerum Novarum gründet Pius XII. das Auswanderungsrecht auf die universale Bestimmung der Güter der Erde: Gott hat die geschaffenen Güter für alle Menschen bestimmt, und niemand darf durch die bloßen Grenzen, die Menschen gezogen haben, im Elend eingesperrt werden[14].
Johannes XXIII.: das proklamierte Auswanderungsrecht (1963)
Johannes XXIII. ist es, der in der Enzyklika Pacem in Terris (11. April 1963) erstmals das Auswanderungsrecht zu einem feierlich verkündeten Menschenrecht erhebt, im Herzen eines Katalogs der Rechte der Person:
„Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt innerhalb der politischen Gemeinschaft, deren Bürger er ist; er hat auch das Recht, aus triftigen Gründen ins Ausland zu gehen und sich dort niederzulassen. Die Zugehörigkeit zu dieser oder jener politischen Gemeinschaft darf niemals jemanden daran hindern, […] Bürger jener universalen Gemeinschaft zu sein, in der alle Menschen durch gemeinsame Bande vereint sind." — Hl. Johannes XXIII., Pacem in Terris, 11. April 1963, Nr. 25[15]
Die Grundlage ist klar: Über seine Staatsbürgerschaft hinaus gehört jeder Mensch zur einen Menschheitsfamilie. Dieses Recht ist freilich nicht bedingungslos — Johannes XXIII. spricht von „triftigen Gründen" — und er ruft im Gegenzug zur internationalen Zusammenarbeit auf, damit die Menschen nicht unter Leid ins Exil gehen müssen[16].
Von Vaticanum II zu Johannes Paul II.: die Arbeit und das „Recht, nicht auswandern zu müssen"
Das Zweite Vatikanische Konzil erkennt in Gaudium et Spes (1965) die wirtschaftliche Notwendigkeit der Migrationen an, prangert aber die prekäre Lage der ausgewanderten Arbeiter an, die allzu oft als bloße Arbeitskraft behandelt werden[17]. Paul VI. geht in Octogesima Adveniens (14. Mai 1971) weiter: Man müsse „eine eng nationalistische Haltung" gegenüber den Auswanderern überwinden und ihnen eine wahre Charta von Rechten zuerkennen — Recht auszuwandern, Integration, berufliche Förderung, menschenwürdige Wohnung, Familienzusammenführung[18].
Johannes Paul II. bringt eine entscheidende Nuance ein. In Laborem Exercens (1981) bezeichnet er die Arbeitsemigration als „notwendiges Übel": notwendig, weil sie ein reales Gut sein kann, aber ein Übel, insofern sie den Menschen aus seiner Erde, seiner Sprache, seiner Familie herausreißt[19]. Daraus entsteht eine Aussage, die die ganze Lehre neu ausbalanciert — das Recht, nicht auswandern zu müssen:
„Konkrete Bedingungen des Friedens aufzubauen, was Migranten und Flüchtlinge betrifft, bedeutet, sich ernsthaft dafür einzusetzen, vor allem das Recht zu bewahren, nicht auswandern zu müssen, das heißt, in Frieden und Würde in der eigenen Heimat zu leben." — Hl. Johannes Paul II., Botschaft zum 90. Welttag des Migranten und Flüchtlings 2004, Migrations dans une vision de paix, 15. Dezember 2003, § 3[20]
Diese Umkehrung ist entscheidend: Die beste Migrationspolitik ist die, die die Migration nicht notwendig macht, indem sie ihre Ursachen bekämpft — Krieg, Elend, Ungerechtigkeit, schlechte Regierungsführung.
Erga Migrantes (2004) und Caritas in Veritate (2009)
2004 veröffentlicht der Päpstliche Rat für die Migrantenseelsorge mit Zustimmung Johannes Pauls II. die Instruktion Erga Migrantes Caritas Christi („Die Liebe Christi zu den Migranten"), einen wahren pastoralen Kodex, der das ganze Phänomen im Licht der Offenbarung neu liest und die kirchliche Aufnahme der Migranten ordnet[21]. Fünf Jahre später widmet Benedikt XVI. der Frage eine wesentliche Entwicklung seiner Sozialenzyklika Caritas in Veritate (2009):
„Jeder Migrant ist eine menschliche Person, die als solche unveräußerliche Grundrechte besitzt, die von allen und unter allen Umständen geachtet werden müssen." — Benedikt XVI., Caritas in Veritate, 29. Juni 2009, Nr. 62[22]
Benedikt XVI. sieht darin ein „charakteristisches soziales Phänomen unserer Zeit", das eine starke und vorausschauende internationale Zusammenarbeit erfordert; er erinnert daran, dass die ausländischen Arbeiter „weder eine Ware noch eine bloße Arbeitskraft" sind und dass ihre Arbeit ebenso das Aufnahmeland bereichert wie — durch ihre Geldüberweisungen — ihr Herkunftsland[23].
Das doppelte Prinzip: das Recht zu migrieren und das Recht der Staaten zu regulieren
Die gesamte Lehre der Kirche über die Migration liegt im Gleichgewicht zweier Rechte, die niemals getrennt werden dürfen. Sie zu isolieren erzeugt die beiden Ideologien, die die Kirche ablehnt: einerseits die grenzenlose Utopie, andererseits den egoistischen Rückzug.
Das Recht auszuwandern und seine Grundlage
Die erste Seite ist das Recht der Person. Weil die Erde und ihre Güter von Gott für alle Menschen bestimmt sind — das ist das Prinzip der universellen Bestimmung der Güter —, darf niemand dazu verurteilt werden, dort, wo er geboren wurde, aus Hunger oder Gewalt zu sterben, nur weil er dort geboren wurde. Wenn sein Überleben oder seine Würde es erfordern, hat der Mensch daher das Recht, anderswo zu suchen, was sein Heimatland ihm verweigert[24]. Dieses Recht folgt unmittelbar aus der Würde der menschlichen Person, die jeder Grenze vorausgeht.
Die Pflicht zur Aufnahme „soweit als möglich"
Diesem Recht entspricht für die Nationen, die dazu in der Lage sind, eine Pflicht zur Aufnahme — aber eine maßvolle, keine absolute Pflicht. Der Katechismus formuliert sie mit bemerkenswerter Präzision:
„Die wohlhabenderen Nationen sind gehalten, soweit als möglich den Fremden aufzunehmen, der auf der Suche nach der Sicherheit und den lebensnotwendigen Ressourcen ist, die er in seinem Herkunftsland nicht finden kann." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2241[25]
Der Ausdruck „soweit als möglich" (lateinisch quoad fieri potest) ist entscheidend: Die Aufnahmepflicht ist wirklich und verpflichtend, aber den Möglichkeiten des Aufnahmelandes angemessen. Sie gebietet nicht das Grenzenlose.
Das Recht und die Pflicht der Staaten zu regulieren
Die zweite Seite ist das Recht und die Pflicht der Staaten. Derselbe Absatz des Katechismus fährt sogleich fort:
„Die politischen Autoritäten können im Hinblick auf das Gemeinwohl, für das sie verantwortlich sind, die Ausübung des Einwanderungsrechts verschiedenen rechtlichen Bedingungen unterwerfen, insbesondere der Achtung der Pflichten der Migranten gegenüber dem Aufnahmeland." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2241[26]
Das Kompendium der Soziallehre präzisiert den Rahmen dieser Regulierung: nach Kriterien der Billigkeit und des Gleichgewichts geordnete Migrationsströme, Einwanderer, die als Personen aufgenommen und mit ihren Familien bei der Integration unterstützt werden, sowie die Achtung des Rechts auf Familienzusammenführung[27]. Die Kirche tritt also nicht für offene Grenzen ein. Papst Leo XIV., im Mai 2025 gewählt, hat dies ausdrücklich auf der Pressekonferenz vom 23. April 2026 bekräftigt, in Antwort auf eine Frage zur Einwanderung: „Persönlich glaube ich, dass ein Staat das Recht hat, Regeln an seinen Grenzen aufzustellen. Ich sage nicht, dass jeder ohne Ordnung eintreten muss, wodurch manchmal [...] ungerechtere Situationen entstehen als jene, die sie hinter sich gelassen haben." — und fragte zugleich sogleich die reichen Länder: „Was tun wir [...], um die Lage in den ärmsten Ländern zu verändern?", und erinnerte daran, dass Migranten Personen sind, die „den Respekt verdienen, der jedem Menschen aufgrund seiner Würde gebührt"[28].
Genau an diesem Punkt — wie weit regulieren, unter welchen Bedingungen, wie abwägen? — liegt die politische Debatte, die im Artikel Was sagt die Kirche über die Einwanderung? entfaltet wird. Halten wir hier das Prinzip fest: Die Regulierung ist legitim, aber sie ist dem Gemeinwohl zugeordnet, niemals dem nationalen Egoismus.
Das „Recht, nicht auswandern zu müssen" und die tieferen Ursachen
Zwischen diesen beiden Rechten hebt die neuere Lehre einen dritten Begriff hervor, der beide übersteigt: das Recht, nicht auswandern zu müssen. Papst Franziskus hat es zu einer der Achsen von Fratelli Tutti (2020) gemacht:
„Das Recht, nicht auszuwandern, das heißt in der Lage zu sein, in seinem eigenen Land zu bleiben, muss bekräftigt werden." — Papst Franziskus, Fratelli Tutti, 3. Oktober 2020, Nr. 38[29]
Niemand sollte gezwungen sein zu fliehen. Die erste Gerechtigkeit gegenüber den Migranten besteht daher darin, die Ursachen zu bekämpfen, die sie auf die Straßen werfen: Kriege, Verfolgungen, Elend, Korruption, Zerstörung der Umwelt. Das ist die tiefe Verbindung der Migration mit dem Frieden, der Entwicklung und der ganzheitlichen Ökologie.
Die wechselseitigen Pflichten: Migranten und Aufnahmegesellschaften
Die Soziallehre verteilt keine Rechte in eine einzige Richtung. Sie beschreibt eine Beziehung wechselseitiger Verpflichtungen, in der jeder — Migrant und Aufnahmegesellschaft — Pflichten gegenüber dem anderen hat. Das unterscheidet sie von einem bloßen Plädoyer.
Die Pflichten des Migranten
Der Katechismus ist über die Pflichten des Einwanderers ebenso eindeutig wie über die der Nationen:
„Der Einwanderer ist gehalten, in Dankbarkeit das materielle und geistige Erbe des Landes zu achten, das ihn aufnimmt, seinen Gesetzen zu gehorchen und zu seinen Lasten beizutragen." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2241[30]
Drei genaue Pflichten also: die Dankbarkeit gegenüber dem materiellen und geistigen Erbe des Aufnahmelandes (seiner Kultur, seinem Glauben, seinen Institutionen), der Gehorsam gegenüber den Gesetzen und der Beitrag zu den gemeinsamen Lasten (Arbeit, Steuern, Mitwirkung). Erga Migrantes spricht von einem „verantwortungsvollen und loyalen" Beitrag zur Entwicklung des Niederlassungslandes[31]. Die Integration ist keine Gunst, die man dem Migranten gewährt: Sie ist auch eine moralische Forderung, die auf ihm lastet.
Die Pflichten der Aufnahmegesellschaft
Umgekehrt muss die Aufnahmegesellschaft mehr als dulden: Sie muss im Migranten eine Person anerkennen, keine Bedrohung und keine Ware. Das schließt gerechte Arbeitsbedingungen ein (vgl. den gerechten Lohn), die Achtung der Würde, den Schutz vor Ausbeutung und Menschenhandel, den Zugang zu den Grundrechten und die Sorge für die Familie des Migranten, insbesondere durch die Familienzusammenführung[32]. Die schlimmste Ungerechtigkeit wäre es, eine eingewanderte Arbeitskraft zu benutzen und ihr zugleich die mit ihrer Person verbundenen Rechte zu verweigern.
Die Integration, ein Prozess in beide Richtungen
Wahre Integration ist weder die Assimilation, die jeden Unterschied auslöscht, noch der Multikulturalismus des Nebeneinanders, der parallele Gesellschaften schafft. Franziskus beschreibt sie als einen „Prozess in beide Richtungen": Der Migrant achtet und übernimmt die Kultur, die ihn aufnimmt, und die Aufnahmegesellschaft bereichert sich an dem, was der Migrant einbringt, in einem Austausch, der dem Gemeinwohl zugeordnet ist[33]. Es ist ein Werk der Geduld, das beide Seiten verpflichtet.
Die Migration und die vier Prinzipien der Soziallehre
Wenn die Migration selbst auch kein Prinzip ist, so ist sie doch ein bevorzugtes Anwendungsfeld der vier bleibenden Prinzipien der Soziallehre, die sich gegenseitig erhellen, wenn man sie auf sie anwendet.
Die Würde der Person verbietet es, den Migranten jemals auf eine Nummer, auf Kosten oder auf eine Bedrohung zu reduzieren: Er ist «eine menschliche Person, die unveräußerliche Grundrechte besitzt»[34]. Das Gemeinwohl, auf die Migration angewandt, erhält eine universale Dimension: Es endet nicht an den Grenzen einer Nation, denn es gibt auch ein Gemeinwohl der ganzen Menschheitsfamilie[35]. Die Subsidiarität erinnert daran, dass die Aufnahme nicht nur Sache der Staaten ist: Sie mobilisiert zuerst die Familien, die Pfarreien, die Vereine, die lokalen Gebietskörperschaften — das ganze Gefüge der intermediären Körperschaften, die näher und oft menschlicher sind. Und die Solidarität schließlich übersetzt die Überzeugung, dass «wir alle wirklich für alle verantwortlich sind»[36]: Die weltweite Interdependenz, die Waren und Kapital zirkulieren lässt, muss auch eine Verantwortung für die Menschen hervorbringen, die sie in Bewegung versetzt.
Gerade das Zusammenspiel dieser Prinzipien ergibt das katholische Gleichgewicht: Ohne Würde wird Regulierung unmenschlich; ohne Gemeinwohl wird Aufnahme verantwortungslos; ohne Subsidiarität lastet alles auf einem ohnmächtigen Staat; ohne Solidarität zieht sich jeder auf sich selbst zurück.
Die vier Verben von Franziskus: aufnehmen, schützen, fördern, integrieren
Papst Franziskus, dessen Pontifikat die Migration zu einer Priorität gemacht hat — vom Ruf von Lampedusa gegen die «Globalisierung der Gleichgültigkeit» (8. Juli 2013) bis zu Fratelli Tutti —, hat die christliche Antwort in vier Verben zusammengefasst, die zum pastoralen Bezugsraster geworden sind:
«Unsere gemeinsame Antwort könnte sich um vier Verben gliedern, die auf den Prinzipien der Lehre der Kirche gründen: aufnehmen, schützen, fördern und integrieren.» — Papst Franziskus, Botschaft zum Welttag des Migranten und Flüchtlings 2018, aufgegriffen in Fratelli Tutti Nr. 129[37]
- Aufnehmen: sichere und legale Wege eröffnen, die Möglichkeiten regulärer Einreise erweitern, statt die klandestinen Schleusernetzwerke gedeihen zu lassen.
- Schützen: die Rechte und die Würde der Migranten verteidigen, insbesondere der Verwundbarsten, gegen Ausbeutung und Menschenhandel.
- Fördern: die ganzheitliche Entwicklung der Person des Migranten und seiner Gemeinschaft begünstigen, im Aufnahmeland wie im Herkunftsland.
- Integrieren: eine volle und gegenseitige Teilhabe am Leben der Gesellschaft ermöglichen, in wechselseitigem Respekt.
Diese Verben sind kein präzises politisches Programm — die Kirche schlägt keines vor —, sondern moralische Orientierungen, die jede Gesellschaft eingeladen ist, je nach ihren Mitteln klug umzusetzen, was erneut auf die politische Klugheit verweist, die in Was sagt die Kirche über die Immigration? entfaltet wird, sowie auf die politische Nächstenliebe.
Häufige Einwände und Antworten
Die Position der Kirche wird oft karikiert, von rechts wie von links. Drei Einwände kehren ständig wieder; sie zu prüfen lässt erkennen, wie viel ausgewogener die wirkliche Lehre ist als ihre Nachahmungen.
«Die Kirche will offene Grenzen»
Das ist der verbreitetste Einwand — und der falscheste. Wie soeben gesehen, erkennt der Katechismus ausdrücklich das Recht der Staaten an, «die Ausübung des Einwanderungsrechts verschiedenen rechtlichen Bedingungen zu unterstellen» im Hinblick auf das Gemeinwohl[38], und Papst Leo XIV. bekräftigt, dass ein Staat «das Recht hat, Regeln an seinen Grenzen aufzustellen»[39]. Die Kirche verlangt nicht die Abschaffung der Grenzen: Sie verlangt, dass sie mit Gerechtigkeit und Menschlichkeit verwaltet werden, im Dienst der Person und des Gemeinwohls, und nicht aus Angst oder Kalkül.
«Alle aufnehmen — ist das realistisch?»
Auch das verlangt die Kirche nicht, «alle aufzunehmen». Die Formel «nach Möglichkeit» des Katechismus schreibt die Verhältnismäßigkeit ausdrücklich in das Herz der Aufnahmepflicht ein[40]: Die Ordnung der Ströme nach Kriterien der Billigkeit und des Gleichgewichts ist eine Bedingung der Würde der Aufnahme[41]. Die Nächstenliebe hebt die politische Klugheit nicht auf: Sie fordert sie.
«Und die christliche Identität Europas?»
Die Sorge um das christliche Erbe ist legitim, doch die Antwort der Kirche ist nicht der Rückzug. Einerseits erinnert sie daran, dass die Pflicht des Migranten den Respekt vor dem geistlichen Erbe des Aufnahmelandes einschließt[42]: Integration setzt voraus, dass man die christliche Seele einer Nation nicht auslöscht. Andererseits stellt sie fest, dass die Aufnahme von Migranten den Glauben in säkularisierten Gesellschaften neu beleben kann, und dass die beste Verteidigung einer christlichen Identität nicht die Abschließung ist, sondern das Zeugnis einer gelebten Nächstenliebe[43]. Die Angst hat noch nie jemanden evangelisiert.
Die Migration im Licht des Glaubens: das pilgernde Gottesvolk
Jenseits der sozialen Analyse berührt die Migration das Herz des christlichen Glaubens. Die ganze Bibel ist von Gestalten von Migranten durchzogen: Abraham, der berufen wird, sein Land zu verlassen[44], Israel als Sklave und dann als Fremdling in Ägypten, das Volk auf dem Marsch durch die Wüste in das Verheißene Land, das Exil in Babylon. Auf dieser Erinnerung gründet das wiederholte Gebot, den Fremden zu lieben: «Liebt also den Fremden, denn im Land Ägypten seid ihr selbst Fremde gewesen»[45]. Diese Dimension biblischer Gastfreundschaft wird im Artikel Die Aufnahme des Fremden entfaltet.
Christus selbst hat das Exil gekannt: Als Kind musste er mit Maria und Josef vor der Verfolgung des Herodes fliehen[46] — das ist der ganze Sinn des von Pius XII. gewählten Titels Exsul Familia. Und die Kirche versteht sich selbst als pilgerndes Volk, ohne bleibende Stätte hienieden:
«Denn wir haben hier keine bleibende Stadt, sondern suchen die künftige.» — Brief an die Hebräer 13, 14[47]
Jeder Christ ist in diesem Sinn ein homo viator, ein Wanderer zur himmlischen Heimat. Der Migrant, der an unsere Tür klopft, ist so auf geheimnisvolle Weise ein Bild unseres eigenen Zustands — und Christus hat angekündigt, dass er selbst es ist, der in ihm kommt: «Ich war fremd, und ihr habt mich aufgenommen»[48].
Diese Wahrheit findet ihren Gipfel in der Spiritualität des Göttlichen Willens, die Luisa Piccarreta (1865–1947) übermittelt wurde: Die Seele, die im göttlichen Fiat lebt, handelt niemals nur für sich allein, sondern «im Namen aller» und umfängt im einzigen Willen Gottes alle Menschen, Sesshafte wie Verbannte. Die Brüderlichkeit, die die Soziallehre in der Ordnung der Strukturen herbeisehnt, findet hier ihre innere Wurzel: die Gemeinschaft aller im einzigen Willen des Vaters[49].
Weiterführend
- Was sagt die Kirche über die Immigration? — die praktische Debatte über die Migrationspolitik, «weder lax noch fremdenfeindlich».
- Die Aufnahme des Fremden — die biblische und geistliche Dimension der Gastfreundschaft.
- Die Würde der menschlichen Person — das Fundament: Man nimmt Personen auf, niemals eine Masse.
- Das Gemeinwohl — das Ziel, auf das die Regulierung der Migration hingeordnet ist.
- Die universale Bestimmung der Güter — das Fundament des Rechts auszuwandern.
- Die Solidarität — die weltweite Interdependenz in Verantwortung verwandeln.
- Die Subsidiarität — die Rolle der Familien, Pfarreien und intermediären Körperschaften bei der Aufnahme.
- Die Globalisierung — der Hintergrund des gegenwärtigen Migrationsphänomens.
- Die Armut — eine der ersten Ursachen erzwungener Aufbrüche.
- Der Friede und die ganzheitliche Ökologie — die Wurzeln der erzwungenen Migration bekämpfen.
Anmerkungen und Quellen
Internationale Organisation für Migration (IOM), État de la migration dans le monde 2022 (World Migration Report), Genf: Die Zahl der internationalen Migranten stieg von 84 Millionen im Jahr 1970 auf 281 Millionen im Jahr 2020, also von 2,3 % auf 3,6 % der Weltbevölkerung; 96,4 % der Erdbewohner leben in ihrem Geburtsland. Zahl verifiziert auf worldmigrationreport.iom.int.
1Päpstlicher Rat für die Seelsorge für die Migranten und die Menschen unterwegs, Erga Migrantes Caritas Christi, 3. Mai 2004, Nr. 1, 14: die Migration gelesen als besonders wichtiges „Zeichen der Zeit", „eine Herausforderung, die anzunehmen und fruchtbar zu machen ist im Hinblick auf den Aufbau einer erneuerten Menschheit". Offizieller Text auf vatican.va.
2 10Heiliger Johannes XXIII., Pacem in Terris, 11. April 1963, Nr. 25: „Jeder Mensch hat […] das Recht, aus triftigen Gründen ins Ausland zu reisen und sich dort niederzulassen." Offizieller französischer Text, vatican.va.
3Katechismus der Katholischen Kirche, § 2241: Die politischen Autoritäten können „im Hinblick auf das Gemeinwohl, für das sie verantwortlich sind, die Ausübung des Einwanderungsrechts verschiedenen rechtlichen Bedingungen unterordnen". Offizielle französische Ausgabe, Mame/Plon, 1992.
4Evangelium nach dem heiligen Matthäus 2, 13-15, offizielle liturgische Übersetzung (AELF): die Flucht der Heiligen Familie nach Ägypten vor Herodes.
5Brief an die Hebräer 11, 13, offizielle liturgische Übersetzung (AELF, aelf.org): „Im Glauben sind sie alle gestorben, ohne das Verheißene erlangt zu haben; nur von fern haben sie es geschaut und gegrüßt und haben bekannt, dass sie Fremde und Gäste auf Erden sind."
6Erga Migrantes Caritas Christi, Instruktion des Päpstlichen Rates für die Seelsorge für die Migranten, 3. Mai 2004, Teil II: pastorale Unterscheidung der Migrantenkategorien (Wirtschaftsmigranten, Flüchtlinge, Asylbewerber, Vertriebene, Studenten, Seeleute, Nomaden) und Aufruf, sie nicht zu verwechseln. Offizieller Text auf vatican.va.
7Benedikt XVI., Caritas in Veritate, 29. Juni 2009, Nr. 62: die Migration als „für unsere Zeit kennzeichnendes soziales Phänomen", verbunden mit der Globalisierung und den Entwicklungsunterschieden.
8Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et Spes, 7. Dezember 1965, Nr. 4: „die Zeichen der Zeit zu erforschen und im Licht des Evangeliums zu deuten".
9Über den heiligen Johannes Baptist Scalabrini (1839-1905), Bischof von Piacenza, Gründer der Missionare vom heiligen Karl (Skalabrinianer) für die Seelsorge an den Auswanderern im Jahr 1887; seliggesprochen am 9. November 1997 durch den heiligen Johannes Paul II., heiliggesprochen ohne erforderliches Wunder durch Papst Franziskus am 9. Oktober 2022, verkündet als „Vater der Migranten". Daten verifiziert (Vatican News, 9. Oktober 2022; nominis.cef.fr).
11Zum Ursprung des Tags des Migranten und zum römischen Büro von 1912: hl. Pius X., Motu proprio Cum omnes catholicos vom 15. August 1912, das bei der Konsistorialkongregation ein Büro „de spirituali emigrantium cura" errichtet (Acta Apostolicae Sedis 4, 1912, p. 526-527: https://www.vatican.va/archive/aas/documents/AAS-04-1912-ocr.pdf); Motu proprio Iam pridem vom 19. März 1914, das in Rom ein Priesterkolleg für die italienischen Auswanderer gründet (AAS 6, 1914, p. 173-176: https://www.vatican.va/archive/aas/documents/AAS-06-1914-ocr.pdf); Rundschreiben der Heiligen Konsistorialkongregation an die Bischöfe Italiens vom 6. Dezember 1914, verfasst unter Benedikt XV. — der hl. Pius X. war am 20. August 1914 gestorben (AAS 6, 1914, p. 423) — mit der Bitte um eine jährliche Kollekte für die italienischen Auswanderer an einem festen Festtag (AAS 6, 1914, p. 699-701): Dies ist der Ursprung des Tags des Migranten, auf die Flüchtlinge ausgedehnt im Jahr 2004; Papst Franziskus, Angelus vom 14. Januar 2018, der den Tag auf den zweiten Sonntag im September ankündigt (105. Tag am 8. September 2019: https://www.vatican.va/content/francesco/fr/angelus/2018/documents/papa-francesco_angelus_20180114.html); Erklärung des Direktors des Pressesaals vom 20. November 2018, die den Tag auf den letzten Sonntag im September festlegt, „su richiesta di varie Conferenze Episcopali" (105. Tag am 29. September 2019: https://press.vatican.va/content/salastampa/it/bollettino/pubblico/2018/11/20/0857/01854.html).
12Ehrwürdiger Pius XII., Exsul Familia Nazarethana, Apostolische Konstitution vom 1. August 1952: erstes großes lehramtliches Dokument über die Migrantenseelsorge, „Magna Carta" der Migranten genannt. Text auf vatican.va (lateinische Fassung und Übersetzungen).
13Exsul Familia, 1952: Das Recht auszuwandern wird dort, in der Linie von Rerum Novarum (Leo XIII., 1891), an die universale Bestimmung der Güter der Schöpfung geknüpft. Die nach Ägypten fliehende Heilige Familie (Mt 2) wird dort als Archetyp und Vorbild jeder Flüchtlingsfamilie dargestellt.
14Heiliger Johannes XXIII., Pacem in Terris, 11. April 1963, Nr. 25. Vollständiges Zitat des Rechts auf Freizügigkeit, Auswanderung und Niederlassung, begründet mit der Zugehörigkeit jedes Menschen zur einen „universalen Gemeinschaft". Offizieller französischer Text, vatican.va.
15Heiliger Johannes XXIII., Pacem in Terris, 11. April 1963, Nr. 101-102: Das Kapital soll der Arbeit entgegenkommen statt umgekehrt, damit die Arbeiter ihre Lage verbessern können, ohne ihre Heimat verlassen zu müssen; Nr. 103 über die Fürsorge für die politischen Flüchtlinge. Offizieller französischer Text, vatican.va.
16Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et Spes, 7. Dezember 1965, Nr. 66: Anprangerung der prekären Bedingungen der emigrierten Arbeiter, die als Personen und nicht als bloße Produktionsmittel behandelt werden müssen. Nummer verifiziert (doctrine-sociale-catholique.fr, Dossier „Migrations").
17Heiliger Paul VI., Octogesima Adveniens, 14. Mai 1971, Nr. 17: über die prekäre Lage der emigrierten Arbeiter; Aufruf, „eine eng nationalistische Haltung zu überwinden" und ihnen eine Charta zuzuerkennen, die das Recht auszuwandern, die Integration, den beruflichen Aufstieg und eine menschenwürdige Wohnung sichert.
18Heiliger Johannes Paul II., Laborem Exercens, 14. September 1981, Nr. 23: die Arbeitsemigration als „notwendiges Übel"; der Mensch hat das Recht, seine Heimat aus triftigen Gründen zu verlassen wie auch dorthin zurückzukehren. Nummer verifiziert (doctrine-sociale-catholique.fr, Dossier „Migrations").
19Heiliger Johannes Paul II., Botschaft zum 90. Welttag des Migranten und Flüchtlings 2004, Migrationen in einer Vision des Friedens, 15. Dezember 2003, § 3. Offizieller französischer Text auf vatican.va. Dieser Grundsatz wird anschließend in die Instruktion Erga Migrantes Caritas Christi (2004) aufgenommen.
20Erga Migrantes Caritas Christi, Instruktion des Päpstlichen Rates für die Seelsorge für die Migranten und die Menschen unterwegs, gebilligt von Johannes Paul II. am 1. Mai 2004, datiert vom 3. Mai 2004. Deutet das Migrationsphänomen im Licht der Offenbarung und ordnet die Seelsorge der Aufnahme. Text auf vatican.va.
21Benedikt XVI., Caritas in Veritate, 29. Juni 2009, Nr. 62: „Jeder Migrant ist eine menschliche Person, die als solche unveräußerliche Grundrechte besitzt, die von allen und unter allen Umständen geachtet werden müssen." Offizieller französischer Text, vatican.va.
22Benedikt XVI., Caritas in Veritate, Nr. 62: Die ausländischen Arbeiter dürfen nicht „als Ware oder als bloße Arbeitskraft" betrachtet werden; ihre Arbeit nützt dem Aufnahmeland wie, durch ihre Geldüberweisungen, ihrem Herkunftsland. Aufruf zu einer „starken und vorausschauenden" Politik der internationalen Zusammenarbeit.
23Katechismus der Katholischen Kirche, § 2241: Begründung des Rechts auszuwandern auf der Suche „nach Sicherheit und den lebensnotwendigen Gütern", die man im Herkunftsland nicht finden kann, in Verbindung mit der universalen Bestimmung der Güter (§ 2402-2403).
24Katechismus der Katholischen Kirche, § 2241: „Die wohlhabenderen Nationen sind verpflichtet, soweit es ihnen irgend möglich ist, den Fremden aufzunehmen, der auf der Suche nach Sicherheit und Lebensmöglichkeiten ist, die er in seinem Herkunftsland nicht finden kann."
25Katechismus der Katholischen Kirche, § 2241: „Die politischen Autoritäten können im Hinblick auf das Gemeinwohl, für das sie verantwortlich sind, die Ausübung des Einwanderungsrechts verschiedenen rechtlichen Bedingungen unterordnen, insbesondere der Beachtung der Pflichten der Migranten gegenüber dem Aufnahmeland."
26Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden, Kompendium der Soziallehre der Kirche, Libreria Editrice Vaticana, 2004, Nr. 298: „Die Regelung der Migrationsströme nach Kriterien der Billigkeit und des Gleichgewichts ist eine der unerlässlichen Bedingungen dafür, dass die Eingliederungen mit den von der Würde der menschlichen Person geforderten Garantien geschehen. Die Einwanderer müssen als Personen aufgenommen und mit ihren Familien unterstützt werden, sich in das gesellschaftliche Leben zu integrieren"; „das Recht auf Familienzusammenführung muss geachtet und gefördert werden". Offizieller französischer Text auf vatican.va.
27 41Papst Leo XIV., Antwort an die Journalistin Eva Fernández (Radio Cope), Pressekonferenz im Flugzeug auf dem Rückflug der Apostolischen Reise nach Algerien, Kamerun, Angola und Äquatorialguinea, 23. April 2026: „Persönlich glaube ich, dass ein Staat das Recht hat, Regeln an seinen Grenzen aufzustellen. Ich sage nicht, dass alle ohne Ordnung einreisen sollen und dabei manchmal [...] ungerechtere Situationen schaffen als jene, die sie hinter sich gelassen haben"; und über die Verantwortung der reichen Länder: „Was tun wir [...], um die Lage in den ärmsten Ländern zu verändern?" Offizieller französischer Text auf vatican.va (Reden, Leo XIV., April 2026, „20260423-guinea-volo-ritorno").
28Papst Franziskus, Fratelli Tutti, 3. Oktober 2020, Nr. 38: „Das Recht, nicht auswandern zu müssen, das heißt in der Lage zu sein, in der eigenen Heimat zu bleiben, muss bekräftigt werden". Offizieller französischer Text, vatican.va.
29Katechismus der Katholischen Kirche, § 2241: „Der Einwanderer ist verpflichtet, das materielle und geistige Erbe des Gastlandes dankbar zu achten, seinen Gesetzen zu gehorchen und zu seinen Lasten beizutragen."
30Erga Migrantes Caritas Christi, Instruktion des Päpstlichen Rates für die Seelsorge für die Migranten, 3. Mai 2004: Die Auswanderung umfasst Rechte und Pflichten; dem Recht auszuwandern entspricht die Pflicht des Einwanderers, einen verantwortlichen und loyalen Beitrag zur Entwicklung des Landes zu leisten, in dem er sich niederlässt. Offizieller Text auf vatican.va.
31Heiliger Paul VI., Octogesima Adveniens, 14. Mai 1971, Nr. 17, über die Familienzusammenführung, die menschenwürdige Wohnung und den beruflichen Aufstieg der emigrierten Arbeiter. Siehe auch Katechismus, § 2211, über die Pflicht der Gesellschaft, die Familie zu fördern.
32Papst Franziskus, Fratelli Tutti, 3. Oktober 2020, Nr. 129-132: Der Migrant ist aufgerufen, sich zu integrieren und dabei seine kulturelle und religiöse Identität zu bewahren, in Gesellschaften, die „offen für Unterschiede" sind und eingeladen werden, „sie in einem Geist menschlicher Brüderlichkeit zu fördern" (Nr. 129); Grundsatz der vollen Staatsbürgerschaft auf der Grundlage der Gleichheit der Rechte und Pflichten (Nr. 130); Aufruf zu einer weltweiten Steuerung der Migrationen über die bloße Bewältigung von Notfällen hinaus (Nr. 132). Offizieller französischer Text, vatican.va.
33Benedikt XVI., Caritas in Veritate, 29. Juni 2009, Nr. 62, hier angeführt für die Anwendung des Würdeprinzips auf den Migranten.
34Kompendium der Soziallehre der Kirche, 2004, Nr. 298, und über das universale Gemeinwohl der Menschheitsfamilie Nr. 165; vgl. Gaudium et Spes Nr. 26 und Pacem in Terris Nr. 132-141.
35Heiliger Johannes Paul II., Sollicitudo Rei Socialis, 30. Dezember 1987, Nr. 38: die Solidarität als „feste und beharrliche Entschlossenheit, sich für das Gemeinwohl einzusetzen", „weil wir alle für alle wirklich verantwortlich sind".
36Papst Franziskus, Botschaft zum 104. Welttag des Migranten und Flüchtlings 2018 (datiert vom 15. August 2017), Thema „Migranten und Flüchtlinge aufnehmen, schützen, fördern und integrieren"; aufgegriffen in Fratelli Tutti, 3. Oktober 2020, Nr. 129: „Unsere Antwort [...] könnte sich um vier Verben gliedern". Offizielle Texte auf vatican.va.
37Katechismus der Katholischen Kirche, § 2241, über das Recht der politischen Autoritäten, die Einwanderung im Hinblick auf das Gemeinwohl rechtlichen Bedingungen zu unterordnen.
38Papst Leo XIV., Pressekonferenz im Flugzeug auf dem Rückflug der Apostolischen Reise nach Afrika, 23. April 2026: „Persönlich glaube ich, dass ein Staat das Recht hat, Regeln an seinen Grenzen aufzustellen." Offizieller französischer Text auf vatican.va (vgl. [^leon-xiv]).
39Katechismus der Katholischen Kirche, § 2241: Die Formel „soweit es ihnen irgend möglich ist" schreibt Maß und Verhältnismäßigkeit ins Herz der Aufnahmepflicht ein.
40Katechismus der Katholischen Kirche, § 2241: Pflicht des Einwanderers, das „materielle und geistige Erbe" des Aufnahmelandes zu achten.
42Papst Leo XIV., Botschaft zum 111. Welttag des Migranten und Flüchtlings — „Migranten, Missionare der Hoffnung", 25. Juli 2025, gefeiert am 4.-5. Oktober 2025 im Rahmen des Jubiläums der Migranten: Die katholischen Migranten und Flüchtlinge können „durch ihren geistlichen Eifer und ihre Lebendigkeit [...] dazu beitragen, erstarrte und schwerfällig gewordene kirchliche Gemeinschaften neu zu beleben, wo die geistliche Wüste voranschreitet". Offizieller französischer Text auf vatican.va.
43Genesis 12, 1, offizielle liturgische Übersetzung (AELF): „Zieh weg aus deinem Land, von deiner Verwandtschaft und aus deinem Vaterhaus in das Land, das ich dir zeigen werde." Die Berufung Abrahams, des ersten großen „Migranten" des Glaubens.
44Deuteronomium 10, 18-19, offizielle liturgische Übersetzung (AELF, aelf.org): „Er verschafft Waisen und Witwen ihr Recht, er liebt die Fremden und gibt ihnen Nahrung und Kleidung. Auch ihr sollt die Fremden lieben, denn ihr seid im Land Ägypten Fremde gewesen."
45Evangelium nach dem heiligen Matthäus 2, 13-15, offizielle liturgische Übersetzung (AELF): die Flucht nach Ägypten; das Christuskind als Flüchtling begründet das Mitgefühl der Kirche mit jedem Verbannten.
46Brief an die Hebräer 13, 14, offizielle liturgische Übersetzung (AELF): „Denn wir haben hier keine bleibende Stadt, sondern wir suchen die künftige."
47Evangelium nach dem heiligen Matthäus 25, 35, offizielle liturgische Übersetzung (AELF): „Ich war fremd und ihr habt mich aufgenommen"; Christus identifiziert sich mit dem aufgenommenen oder abgewiesenen Fremden (Mt 25, 31-46).
48L. Piccarreta, Le Livre du Ciel, Band 12, 20. Februar 1919 (12-86): Die Seelen, die im Göttlichen Willen leben, „können im Namen aller Herrlichkeit, Ehre, Anbetung und Liebe darbringen".
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