Doktrinärer Gallikanismus

Die theologischen Thesen des Gallikanismus: die Vier Artikel von 1682 einzeln erklärt, ihre Widerlegung durch Inter multiplices (1690), Auctorem fidei (1794) und das I. Vatikanum (1870) sowie die katholische Lehre vom päpstlichen Primat.

Ignispedia

Der doktrinäre Gallikanismus ist die Gesamtheit theologischer Thesen, mit denen die Kirche Frankreichs vom 15. bis zum 19. Jahrhundert versuchte, den Primat des Papstes zu begrenzen: absolute Unabhängigkeit der Könige in zeitlichen Dingen, Überlegenheit des ökumenischen Konzils über den Papst, Autorität der gallikanischen Gewohnheiten gegenüber Rom sowie ein päpstliches Urteil in Glaubensfragen, das nur mit der Zustimmung der Kirche unreformierbar sei. Seine offizielle und endgültige Formel ist die Erklärung der Vier Artikel, die am 19. März 1682 von der Außerordentlichen Versammlung des Klerus von Frankreich beschlossen und von Bossuet unter dem Druck Ludwigs XIV. verfasst wurde[1][2].

Vom katholischen Standpunkt aus hält keine dieser vier Thesen stand: Die Erklärung wurde 1690 von Alexander VIII. für null und nichtig erklärt (Inter multiplices pastoralis officii)[3], ihre jansenistischen und pistoianischen Fortsetzungen wurden 1794 von Pius VI. Satz für Satz verurteilt (Auctorem fidei)[4], und das I. Vatikanum definierte 1870 durch die Konstitution Pastor aeternus genau das Gegenteil dessen, was der Gallikanismus behauptet hatte: die unmittelbare universale Jurisdiktion des Papstes und die Unfehlbarkeit ex cathedra ohne die Zustimmung der Kirche[5]. Wie die Catholic Encyclopedia zusammenfasst, versetzte dieses Konzil „dem Gallikanismus einen tödlichen Schlag: Drei der vier Artikel wurden direkt verurteilt"[6].

Dieser Artikel behandelt die Lehre: was jede These behauptet, warum die Kirche sie zurückgewiesen hat und was der katholische Glaube stattdessen lehrt. Die geschichtliche Erzählung (Regalie, Versammlung von 1682, Zivilkonstitution des Klerus, Konkordat von 1801) gehört zum Artikel Gallikanismus (15.-19. Jahrhundert): Der Leser wird dorthin verwiesen, statt den Stoff zu verdoppeln[7]. Die mittelalterliche konziliaristische Wurzel (Konstanz, Basel) gehört zum Artikel Radikaler Konziliarismus.

Die Vier Artikel: was der Gallikanismus behauptet

Ihrer Begründung entkleidet, lässt sich die Lehre der Erklärung von 1682 auf vier Sätze zurückführen. Zum ersten Mal wurden die gallikanischen Ideen, bis dahin verstreut unter Juristen, Parlamenten und Theologen, zu einem System geordnet und erhielten eine offizielle Formel[8]. Jede begrenzt den Primat auf einer anderen Flanke; zusammen lassen sie dem Papst nur einen Ehrenvorsitz.

Artikel 1: Der Papst hat keine Gewalt über die zeitliche Herrschaft der Könige

„Der heilige Petrus und die Päpste, seine Nachfolger, und die Kirche selbst haben von Gott Gewalt nur über die geistlichen Dinge empfangen, und über das, was das Heil betrifft, nicht aber über die zeitlichen und bürgerlichen Dinge." — Erklärung des Klerus von Frankreich, Artikel 1, 19. März 1682[9]

Konkret: Die Könige sind in zeitlichen Dingen „durch Gottes Anordnung" keiner kirchlichen Gewalt unterworfen; sie können weder direkt noch indirekt durch die Autorität der Kirche abgesetzt werden; ihre Untertanen können vom Gehorsamseid nicht entbunden werden[10]. Das ist die Verneinung der indirekten Gewalt des Papstes über die zeitliche Ordnung (der Gewalt, die Gregor VII. 1076 mit der Absetzung Heinrichs IV. oder Innozenz III. als Schiedsrichter zwischen den Kronen ausübte) und, tiefer noch, die Verneinung jeglichen Rechts der Kirche, ein bürgerliches Gesetz im Namen des göttlichen Gesetzes zu beurteilen.

Ludwig XIV. im Krönungsornat, Hyacinthe Rigaud, 1701. Louvre-Museum, Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Die These war nicht neu: Schon 1663 hatte die Sorbonne feierlich erklärt, sie erkenne keine Autorität des Papstes über die zeitliche Herrschaft des Königs an[11]. Doch 1682 wurde sie zur offiziellen Lehre des Klerus von Frankreich, durch königliches Edikt in jeder theologischen Fakultät auferlegt: Niemand konnte als Doktor aufgenommen werden, ohne sie in einer These verteidigt zu haben[12].

Artikel 2: Das ökumenische Konzil steht über dem Papst

„Die Fülle der Gewalt in geistlichen Dingen, die dem Heiligen Stuhl und den Nachfolgern des heiligen Petrus zukommt, tut der Fortgeltung der Dekrete des Konstanzer Konzils, enthalten in seiner vierten und fünften Sitzung, keinerlei Abbruch." — Erklärung des Klerus von Frankreich, Artikel 2, 19. März 1682[13]

Der Artikel zielt auf die Dekrete Haec sancta und Frequens von Konstanz (1414-1418): Das Konzil habe seine Autorität unmittelbar von Christus, jeder Gläubige, „selbst päpstlichen" Standes, schulde ihm Gehorsam, und die Konzilien müssten sich regelmäßig versammeln[14]. Und er verriegelt die Auslegung: Die Kirche Frankreichs „billige nicht die Meinung derer, die diese Dekrete herabsetzen", die behaupten, ihre Autorität sei nicht begründet, sie seien nicht approbiert worden oder sie „beträfen nur die Zeit des Schismas"[15]. Mit anderen Worten: Der Krisenkonziliarismus von 1415 wird zur dauerhaften Verfassung der Kirche erhoben.

Artikel 3: Die gallikanischen Gewohnheiten binden den Papst selbst

„Der Gebrauch der apostolischen Gewalt muss nach den Kanones geregelt werden. Die im Königreich und in der Gallikanischen Kirche rezipierten Regeln, Gewohnheiten und Verfassungen müssen ihre Kraft und Wirkung behalten." — Erklärung des Klerus von Frankreich, Artikel 3, 19. März 1682[16]

Hinter dieser Formel verbirgt sich der gesamte Apparat der „gallikanischen Freiheiten": Die Könige Frankreichs versammeln Konzilien in ihren Staaten und erlassen Gesetze in kirchlichen Dingen; päpstliche Legaten betreten Frankreich nur mit Zustimmung des Königs; die Bischöfe verlassen das Königreich nicht ohne seine Erlaubnis; und vor allem ist es erlaubt, vom Papst an ein künftiges Konzil zu appellieren oder gegen Akte der kirchlichen Gewalt einen Appel comme d'abus einzulegen[17]. Der parlamentarische Gallikanismus (der des Pierre Pithou und seiner Libertez de l'église gallicane von 1594, eines Katalogs von 83 Maximen zur Begrenzung Roms[18]) reichte hier noch weiter als der Gallikanismus der Bischöfe, so sehr, dass etwa zwanzig Bischöfe Pithous Buch verurteilten, als es 1638 von den Brüdern Dupuy neu herausgegeben wurde[19].

Dieselbe Logik trug die Ekklesiologie Edmond Richers, des Syndikus der Sorbonne (De ecclesiastica et politica potestate, 1611): Die Regierung der Kirche gehöre von Rechts wegen dem Leib der Hirten, der Papst sei nur ihr ministerielles Haupt, die als Richerismus bekannte These, Wurzel allen gallikanischen Episkopalismus[20]. Und sie durchzieht Pierre de Marcas De concordia sacerdotii et imperii (1641), das die Freiheiten auf die alten, in Frankreich rezipierten Kanones gründet[21].

Artikel 4: Der Papst ist nur mit der Zustimmung der Kirche unfehlbar

„Obwohl dem Papst in Glaubensfragen der Hauptanteil zukommt und seine Dekrete sich auf alle Kirchen und auf jede Kirche im Einzelnen erstrecken, ist sein Urteil dennoch nicht unreformierbar, sofern nicht die Zustimmung der Kirche hinzutritt." — Erklärung des Klerus von Frankreich, Artikel 4, 19. März 1682[22]

Das ist der Schlussstein des Systems: Die Unreformierbarkeit, und damit die Unfehlbarkeit, des päpstlichen Urteils wird an eine äußere Bedingung geknüpft, die Zustimmung der Kirche (gemeint: der Bischöfe, in der Praxis des gallikanischen Episkopats). Der Papst schlägt vor, Frankreich verfügt. Wie die Catholic Encyclopedia zusammenfasst: Nach der gallikanischen Theorie war der Primat begrenzt „durch die Autorität des allgemeinen Konzils und die der Bischöfe, die allein durch ihre Zustimmung seinen Dekreten jene unfehlbare Autorität verleihen konnten, die ihnen aus sich selbst fehlte"[23].

Rom antwortet: erklärte Nichtigkeit (1682-1693)

Porträt Innozenz’ XI. Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Der Heilige Stuhl hat die Erklärung nie als freie theologische Meinung behandelt. Innozenz XI. antwortete zuerst mit dem Breve Paternae caritati (11. April 1682)[24], dann mit der systematischen Verweigerung der Bullen der kanonischen Institution für die von Ludwig XIV. ernannten Geistlichen, die an der Versammlung teilgenommen hatten: Ab 1688 standen 35 Diözesen ohne Inhaber da, und die Kirche Frankreichs drohte isoliert dazustehen (der Primas von Ungarn zensurierte die Erklärung schon im Oktober 1682, spanische Theologen missbilligten sie)[25][26].

Der entscheidende Richterspruch kam von Alexander VIII. durch die Konstitution Inter multiplices pastoralis officii vom 4. August 1690: Sie hob als dem Heiligen Stuhl abträglich die Akte der Versammlung von 1681-1682 auf, sowohl über die Regalie als auch über die Erklärung zur kirchlichen Gewalt[27]. Der Kompromiss vom September 1693 wahrte das Gesicht des Königs (er versprach, die Lehre der Artikel nicht länger aufzuerlegen), aber um den Preis eines lehrmäßigen Widerrufs: Am 14. September 1693 schrieb Ludwig XIV. an Innozenz XII. und nahm das Edikt von 1682 zurück, und die unterzeichnenden Prälaten richteten an den Papst ein Schreiben, in dem sie alles widerriefen, was in jener Versammlung „über die kirchliche Gewalt und die päpstliche Autorität" beschlossen worden war[28][29]. Rom hatte in der Sache nichts preisgegeben.

Bossuet selbst, beauftragt mit der Verteidigung der Erklärung, verfasste seine Defensio declarationis auf dem Boden der Theologie und der Geschichte, mit Gelehrsamkeit und Maß, ein Werk, das erst 1730, lange nach seinem Tod, erschien und das den Punkt der vollen Entfaltung des Gallikanismus markiert: Nach ihm, so beobachten die Historiker, sei „nie wieder etwas völlig Neues" dafür oder dagegen hervorgebracht worden[30].

Jede These widerlegt: das Lehramt im Überblick

Die folgende Tabelle fasst für jeden der Vier Artikel die endgültige Antwort der Kirche zusammen. Die anschließenden Abschnitte legen jedes Stück des Dossiers im Einzelnen dar.

Artikel von 1682Was er verneintAntwort des Lehramts
1: keine Gewalt des Papstes über das ZeitlicheDie indirekte Gewalt der Kirche über bürgerliche Gesetze gegen das göttliche GesetzII. Vatikanum, Gaudium et Spes 76: gerechte Autonomie des Zeitlichen, aber Zurückweisung einer Autonomie, die die politische Gemeinschaft zum „Schiedsrichter in religiösen Fragen" machen würde[31]
2: das Konzil über dem PapstDie päpstliche Monarchie göttlichen RechtsExecrabilis (Pius II., 1460) gegen die Appellation an ein künftiges Konzil; V. Laterankonzil (1516); I. Vatikanum, Pastor aeternus, Kap. 3: universale Jurisdiktion[32]
3: gallikanische Gewohnheiten gegen RomDie Universalität der päpstlichen RegierungAuctorem fidei, Prop. VI-VIII: Der Bischof kann gegen höhere Anordnungen nichts entscheiden „ohne Erlaubnis und Mitwirkung der höheren hierarchischen Gewalt"[33]
4: Unfehlbarkeit nur mit ZustimmungDie Unreformierbarkeit ex sese der päpstlichen DefinitionenI. Vatikanum, Pastor aeternus, Kap. 4 (DH 3074): Definitionen unreformierbar „aus sich selbst, und nicht kraft der Zustimmung der Kirche"[34]

Pistoia: der Gallikanismus Satz für Satz verurteilt (1794)

Pius VI., Pompeo Batoni, 1775. National Gallery of Ireland, Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Der Gallikanismus starb 1693 nicht: Er breitete sich aus. In Deutschland übertrug der Trierer Kanonist Johann Nikolaus von Hontheim unter dem Pseudonym Febronius (De statu ecclesiae, 1763) die Erklärung in ein Reformprogramm: Minderung der päpstlichen Monarchie zugunsten von Bischöfen und Fürsten, also den Febronianismus, fortgeführt in den Niederlanden durch Van Espen und in Österreich durch den Josephinismus Josephs II.[35]. In Italien versuchte die jansenistische Synode von Pistoia (1786) unter Scipione de' Ricci, das System einzubürgern: Gewalt aus dem „Leib" der Kirche, der Papst bloßes „ministerielles Haupt", von Rom emanzipierte Bischöfe[36].

Pius VI. antwortete mit der Konstitution Auctorem fidei vom 28. August 1794, die 85 Sätze aus den Akten der Synode katalogisiert und verurteilt[37]. Mehrere treffen das Herz der gallikanischen Lehre:

„Der Satz, der festlegt, dass ‚die Gewalt von Gott der Kirche gegeben wurde, um den Hirten mitgeteilt zu werden, die deren Diener zum Heil der Seelen sind', in dem Sinne, dass aus der Gemeinschaft der Gläubigen in die Hirten die Gewalt des kirchlichen Dienstes und Regiments abgeleitet wird: häretisch." — Pius VI., Auctorem fidei, Prop. II (Übersetzung Ignispedia)[38]

„Der Satz, der ‚den römischen Papst als ministerielles Haupt' festlegt, in dem Sinne, dass der römische Papst die Gewalt des Dienstes, die er in der Universalkirche als Nachfolger Petri, wahrer Stellvertreter Christi und Haupt der ganzen Kirche hat, nicht von Christus in der Person des seligen Petrus, sondern von der Kirche empfängt: häretisch." — Pius VI., Auctorem fidei, Prop. III (Übersetzung Ignispedia)[39]

Das ist die ausdrückliche Verurteilung des Richerismus: Der Papst hat seine Gewalt nicht von der Kirche, sondern von Christus in der Person Petri. Die Sätze VI bis VIII treffen die andere, episkopalistische Seite des Systems (den Bischof, der seine Diözese ohne Rom regieren würde):

„Die Lehre, mit der [die Synode] sich ‚überzeugt bekennt, dass der Bischof von Jesus Christus alle zum guten Regiment seiner Diözese notwendigen Rechte empfangen hat', als ob für das gute Regiment jeder Diözese die höheren Anordnungen über Glaube, Sitten oder universale Disziplin nicht nötig wären, deren Recht für die ganze Kirche den höchsten Päpsten und den allgemeinen Konzilien zukommt: schismatisch, oder zumindest irrig." — Pius VI., Auctorem fidei, Prop. VI (Übersetzung Ignispedia)[40]

Die Sätze VII und VIII verurteilen den Bischof, der beanspruchen würde, „nach eigenem Urteil" gegen die von der höheren hierarchischen Gewalt festgelegten Gewohnheiten, Exemtionen und Reservationen zu entscheiden oder zu seinen „ursprünglichen Rechten" zurückzukehren, sobald er es für das Wohl seiner Kirche nützlich hält: Das „führt zum Schisma und zum Umsturz des hierarchischen Regiments"[41][42]. Und Satz XI trifft die synodale Fassung von Artikel 4: Kein Dekret, „selbst der größeren Sitze", wäre ohne Billigung der Diözesansynode annehmbar, „falsch, aufrührerisch", „Schisma und Häresie" nährend[43]. Man erkennt darin, auf die Ebene der Diözese übertragen, die Logik der gallikanischen Zustimmung selbst.

Schon in der Eröffnung der Bulle gibt Pius VI. den Ton der katholischen Antwort vor, in einer berühmt gebliebenen Formel:

„Möge die Stimme Petri auf seinem Stuhl niemals verstummen, wo er lebt und ewig vorsteht und denen, die sie suchen, die Wahrheit des Glaubens darbietet." — Pius VI., Auctorem fidei, § 10 (Übersetzung Ignispedia, nach dem heiligen Petrus Chrysologus)[44]

Das I. Vatikanum: das lehrmäßige Ende (1870)

Das I. Vatikanum definierte durch die dogmatische Konstitution Pastor aeternus vom 18. Juli 1870 genau das, was der Gallikanismus verneint hatte, in vier Kapiteln, die dem System von 1682 Punkt für Punkt antworten[45] (DH 3050-3075):

Kapitel von Pastor aeternusDefinitionBegrabener gallikanischer Artikel
1: die Einsetzung des PrimatsPetrus allein empfängt von Christus den Jurisdiktionsprimat über die ganze KircheArt. 3: der Papst bloßer Vollstrecker nationaler Gewohnheiten
2: die Fortdauer des PrimatsWas Christus in Petrus eingesetzt hat, bleibt in seinen Nachfolgern, den römischen PäpstenArt. 2: ein Konzil könnte den Primat aufsaugen
3: die Natur des PrimatsOrdentliche, höchste, volle, unmittelbare und universale Jurisdiktionsgewalt; keine Appellation vom Papst an das Konzil möglichArt. 2 und 3: Appellation an ein künftiges Konzil, Appel comme d'abus
4: die UnfehlbarkeitWenn der Papst ex cathedra definiert, sind seine Definitionen unreformierbar aus sich selbst (ex sese), „und nicht kraft der Zustimmung der Kirche" (non autem ex consensu Ecclesiae, DH 3074)Art. 4: der Riegel der Zustimmung
Eine Sitzung des I. Vatikanums in der Petersbasilika. Stich von Karl Benzinger, 1873, Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Die Formel von Kapitel 4 zielt mit chirurgischer Präzision auf Artikel 4: Wo 1682 die Unreformierbarkeit an die Zustimmung knüpfte, erklärt 1870 sie als ex sese erworben:

„Wir lehren und definieren als von Gott geoffenbartes Dogma: Wenn der römische Papst ex cathedra spricht, [...] sind seine Definitionen aus sich selbst unreformierbar, und nicht kraft der Zustimmung der Kirche." — I. Vatikanum, Pastor aeternus, Kap. 4 (DH 3074)[46]

Was Artikel 1 betrifft, so verurteilte ihn das Konzil nicht durch eine eigene Definition (die Unabhängigkeit des Zeitlichen gehörte einer anderen Ordnung von Fragen an), doch wurde die katholische Lehre durch die Verurteilung der Irrtümer über die Beziehungen von Kirche und Staat in Erinnerung gerufen, vor allem aber durch das II. Vatikanum: Die Autonomie der irdischen Wirklichkeiten ist „gerecht", solange sie die politische Gemeinschaft nicht zum „Schiedsrichter in religiösen Fragen" macht[47]. Der königliche Gallikanismus seinerseits hatte seine Stütze schon 1789 verloren: Die Revolution nahm ihm mit dem Sturz der Throne seinen natürlichen Beschützer, und den emigrierten Bischöfen blieb nichts, als sich eng um den Heiligen Stuhl zu scharen[48].

Pius IX., George P. A. Healy, 1871. Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Es blieb, den letzten gallikanischen Einwand zu entwaffnen: „Das I. Vatikanum sei nur mit Mehrheit beschlossen worden, gegen eine Minderheit von Konzilsvätern, Franzosen, die im gemäßigten Gallikanismus der Seminare ausgebildet waren." Die Geschichte des Konzils zeigt das Gegenteil: Die Bischöfe der Minderheit, darunter die angesehensten Franzosen, schlossen sich der einmal beschlossenen Definition an, und das Konzil wurde von der ganzen Kirche rezipiert. Das Argument der „fehlenden Zustimmung" kehrt sich so gegen das System: Die Zustimmung der Kirche hat der Definition keineswegs gefehlt, sondern sie bestätigt[49].

Das II. Vatikanum und das geltende Recht: die positive katholische Lehre

Das II. Vatikanum nahm vom I. Vatikanum nichts zurück: Es entfaltete die wahre Kollegialität gegen ihre gallikanische Fälschung. Lumen Gentium 22 lehrt, das Bischofskollegium habe Autorität nur „mit seinem Haupt, dem römischen Papst, und niemals ohne dieses Haupt" (simul cum capite suo Romano Pontifice et numquam sine hoc capite)[50]; Kapitel 25 präzisiert die Stufen der Unfehlbarkeit (der Papst allein ex cathedra, das Kollegium mit seinem Haupt im Konzil, das universale ordentliche Lehramt), ohne je das Haupt dem Leib unterzuordnen[51]. Die der Konstitution beigegebene Nota explicativa praevia verriegelt den seit 1682 strittigen Punkt: Kollegialität ist kein kirchlicher Parlamentarismus.

Das geltende kanonische Recht zieht die Folgerungen:

„Schisma nennt man [...] die Verweigerung der Unterwerfung unter den Höchsten Papst oder der Gemeinschaft mit den ihm untergebenen Gliedern der Kirche." — CIC 1983, can. 751[52]

Der Papst ist darin „Haupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi und Hirte der ganzen Kirche" (can. 331), mit einer „höchsten, vollen, unmittelbaren und universalen" Gewalt, die er immer frei ausüben kann (can. 333); das Bischofskollegium handelt als solches nur „mit seinem Haupt und niemals ohne sein Haupt" (can. 336)[53]. Und can. 752 verlangt von den Gläubigen einen „religiösen Gehorsam des Verstandes und des Willens" selbst gegenüber Lehren, die nicht durch einen entscheidenden Akt verkündet wurden, das genaue Gegenteil der gallikanischen freien Prüfung römischer Dekrete[54]. Der Katechismus der Katholischen Kirche fasst zusammen: Der Papst, „immerwährendes und sichtbares Prinzip" der Einheit, genießt jene Unfehlbarkeit, „mit der der göttliche Erlöser seine Kirche ausstatten wollte" (KKK 880-883)[55].

Die falschen gallikanischen Beweise, einer nach dem anderen

Der Gallikanismus hat sich nie als Neuerung ausgegeben, sondern als Treue: zu den Konzilien, zu den Vätern, zu den unvordenklichen „Freiheiten". Vier Argumente kehrten stets wieder; keines hält der Prüfung stand.

Hat Konstanz die Überlegenheit des Konzils über den Papst verkündet?

Eine Sitzung des Konstanzer Konzils im Münster. Miniatur aus der Chronik des Ulrich Richental, um 1460 bis 1465, Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Das Dekret Haec sancta (Sitzungen 4-5, 1415) war ein Krisendekret: Drei Prätendenten stritten um die Tiara, und das Konzil musste sich die Autorität geben, die nötig war, um sie abzusetzen oder ihre Verzichte entgegenzunehmen und Martin V. zu wählen (1417)[56]. Rom hat es nie als dogmatische, die Kirche bindende Definition rezipiert; sobald die Krise gelöst war, überholte die wiederhergestellte päpstliche Autorität es. Aus einer Notmaßnahme eine dauerhafte Verfassung zu machen heißt, das Heilmittel mit der Ordnung zu verwechseln. Siehe den Artikel Radikaler Konziliarismus.

Schreibt das Frequens-Dekret dem Papst übergeordnete Konzilien vor?

Frequens (1417) sah regelmäßige Konzilien vor, eine nie dauerhaft angewandte Disziplinarmaßnahme, die über eine lehrmäßige Überlegenheit des Konzils nichts sagt[57]. Pius II. verurteilte zudem 1460 durch die Bulle Execrabilis die Appellation vom Papst an ein künftiges Konzil, ein Riegel, der Artikel 3 direkt trifft[58]. Das V. Laterankonzil missbilligte seinerseits die konziliaristischen Thesen (11. Sitzung, 1516)[59].

Sind die gallikanischen Freiheiten unvordenklich?

Die dem heiligen Ludwig zugeschriebene Pragmatische Sanktion (1268) ist nur eine Verwaltungsordnung über Wahlen und Abgaben (schon die Echtheit des Textes ist umstritten), und die Pragmatische Sanktion von Bourges (1438) ein ohne Rom erlassener königlicher Akt, 1516 durch das Konkordat von Bologna aufgehoben[60]. Fleury selbst, den Freiheiten sonst gewogen, definiert sie bescheiden: Frankreich „sei am sorgfältigsten gewesen, die Freiheit seiner Kirche zu bewahren"[61], ein defensives Programm von Juristen gegen die Neuerungen der ultramontanen Kanonisten, kein Dogma der Väter.

Ist die Gallikanische Kirche nur der alten Disziplin gefolgt?

Jacques-Bénigne Bossuet, Hyacinthe Rigaud, 1702. Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Das ist das Argument Marcas und Bossuets in der Defensio: Die Freiheiten seien nur das in Frankreich bewahrte alte gemeine Recht. Doch haben katholische Historiker gezeigt, dass Pithous 83 Maximen ehrwürdige Gewohnheiten und parlamentarische Usurpationen untrennbar vermengen, darunter den Appel comme d'abus, der unter dem Ancien Régime von den Parlamenten, im 19. Jahrhundert vom Staatsrat beurteilt wurde und die bürgerliche Gewalt zum Richter über die Akte der kirchlichen Gewalt machte[62]. Die Gallikaner selbst haben die Scheidung nie vollzogen: Alles wurde en bloc für „unverletzlich" erklärt.

Eine Familie von Irrtümern: den doktrinären Gallikanismus einordnen

StrömungZentrale TheseUnterschied zum Gallikanismus von 1682Status
Radikaler Konziliarismus (14.-15. Jh.)Das Konzil regiert, selbst ohne und gegen den Papst, die KircheDie Wurzel: 1682 übernimmt dessen Artikel 2 in „gezähmter" Fassung, ohne Gegenpapst und ohne AbsetzungVerurteilt (Execrabilis 1460, V. Laterankonzil 1516)
Jansenismus (17.-18. Jh.)Rigorismus über die Gnade; Appellation an das Konzil gegen Unigenitus (1713)Der taktische Verbündete: Die Jansenisten nutzen das gallikanische Arsenal (Appellation, Gewohnheiten) gegen RomVerurteilt (Unigenitus 1713)
Febronianismus (1763)Germanische Übertragung: Primat auf einen Ehrenprimat reduziertDer Vetter: gleiche Thesen, anderes Land, kaiserliches Reformprogramm1764 in Rom auf den Index gesetzt und 1778 von Hontheim widerrufen[63]; sein österreichischer Mittelsmann Eybel durch Super soliditate (1786) widerlegt[64]
Josephinismus (1780-1790)Österreichischer Cäsaropapismus: Der Staat organisiert die KircheDer weltliche Arm: Joseph II. wendet an, was Febronius theoretisiertMit Joseph II. erloschen (1790)
Synode von Pistoia (1786)Jansenistische und italienische Fassung des SystemsDas Bindeglied: Satz für Satz verurteiltVerurteilt (Auctorem fidei, 1794)
Verurteilter katholischer Liberalismus (19. Jh.)Versöhnung der Kirche mit den Prinzipien von 1789Der ferne Erbe: nicht mehr die Freiheiten der Gallikanischen Kirche, sondern die Freiheit gegen die lehrende KircheVerurteilt (Mirari vos 1832, Quanta cura und Syllabus 1864)

Der doktrinäre Gallikanismus steht im Zentrum dieser Karte: Er ist die französische und offizielle Formulierung, die einzige, die von einem gesamten nationalen Klerus beschlossen wurde, von der die anderen Strömungen die Varianten, die Verbündeten oder die Erben sind. Das 19. Jahrhundert sah auch die ultramontane Gegenoffensive, die ihn vollendete: Joseph de Maistre (Du Pape, 1819) beweist die Notwendigkeit des souveränen Papstes; Lamennais und L'Avenir (1830-1831) scharen die katholische Jugend um Rom; Dom Guéranger (Institutions liturgiques, 1840) stellt die römische Liturgie gegen die gallikanischen Breviere wieder her; Louis Veuillot und L'Univers tragen den Kampf in die Presse[65]. Als das I. Vatikanum 1869 eröffnet wurde, hatte der Gallikanismus in Frankreich nur noch „schüchterne Verteidiger"[66].

Die Rückstände heute unterscheiden

Das System ist tot; seine Reflexe überleben in diffusen Formen, die benannt werden müssen, ohne sie mit der Lehre zu verwechseln:

  • Antiromanismus der Stimmung: systematisches Misstrauen gegenüber römischen Entscheidungen, Vorliebe für zum Prinzip erhobene „nationale Eigenheiten". Die legitime Anhänglichkeit an eine örtliche Überlieferung (Liturgie, Heilige, Gewohnheiten) wird gallikanisch, wenn sie sich als dem Universalen entgegenstellbar aufstellt.
  • Diffuser Konziliarismus: die Idee, alles müsse „kollegial" gegen das Haupt entschieden werden (in einer Diözese gegen den Bischof, in der Kirche gegen den Papst). Wahre Kollegialität, erinnert das II. Vatikanum, gibt es nur cum capite et numquam sine capite[67].
  • Freie Prüfung der Akte des Lehramts: römische Lehren nach ihrer vermeintlichen Übereinstimmung mit „dem Evangelium" oder „der Urkirche" zu sortieren, wie Pistoia die Dekrete der Päpste sortierte. Can. 752 antwortet darauf: Auch ohne feierliche Definition ist religiöser Gehorsam geschuldet[68].

Umgekehrt ist nicht alles, was nicht das System ist, das System: die gerechte Autonomie des Zeitlichen (Gaudium et Spes 76)[69], die wirkliche Kollegialität der Bischöfe mit und unter dem Papst, die Synodalität als gegenseitiges Hören sowie die von Rom anerkannten (und nicht gegen sie abgerungenen) legitimen Privilegien der Teilkirchen gehören zum normalen Leben der Kirche. Das Unterscheidungskriterium ist einfach und entscheidet jeden Fall: Bleibt die Appellation nach Rom offen, und entscheidet die römische Entscheidung die Sache? Wo die Antwort ja lautet, gibt es keinen Gallikanismus; wo ein Konzil, ein Parlament, eine Gewohnheit oder eine „Zustimmung" den Gläubigen von Petrus abschirmt, atmet das alte System noch.

  1. 1415: Sitzungen 4-5
    Konstanz: Haec sancta
    Krisendekret, nie als Dogma rezipiert

    Mitten im Schisma gibt sich das Konzil die Autorität, die zur Lösung der Krise und zur Wahl Martins V. nötig ist. Siehe Radikaler Konziliarismus.

  2. 18. Januar 1460
    Pius II.: Execrabilis
    Appellation an ein künftiges Konzil verurteilt

    Die Appellation vom römischen Papst an ein künftiges Konzil wird verurteilt: der erste Riegel gegen Artikel 3 von 1682[70].

  3. 19. März 1682
    Die Vier Artikel
    das gallikanische System offiziell gemacht

    Die Versammlung des Klerus von Frankreich, von Bossuet verfasst, beschließt die in jeder Fakultät auferlegte Erklärung[71].

  4. 4. August 1690
    Alexander VIII.: Inter multiplices
    Nichtigkeit erklärt

    Die Konstitution hebt die Akte von 1681-1682 als dem Heiligen Stuhl abträglich auf; königlicher und bischöflicher Widerruf 1693[72].

  5. 28. August 1794
    Pius VI.: Auctorem fidei
    85 Sätze verurteilt

    Die pistoianischen Thesen (Gewalt aus dem Leib, der Papst als „ministerielles Haupt", emanzipierte Bischöfe) werden einzeln zensuriert[73].

  6. 18. Juli 1870
    I. Vatikanum: Pastor aeternus
    das Gegenteil definiert

    Unmittelbarer universaler Primat und Unfehlbarkeit ex sese: drei Artikel direkt verurteilt, das System begraben[74].

  7. 1964 bis heute
    II. Vatikanum und das geltende Recht
    wahre Kollegialität, Schisma definiert

    Lumen Gentium 22 (numquam sine hoc capite), CIC can. 751 (Schisma) und 752 (religiöser Gehorsam)[75][76].

Weiterführend

Anmerkungen und Quellen

  1. A. Dégert, „Gallicanism", The Catholic Encyclopedia, Bd. 6, New York, Robert Appleton, 1909, via newadvent.org/cathen/06351a.htm: Die Erklärung von 1682 „organisiert die gallikanischen Ideen zu einem System" und gibt ihnen „ihre offizielle und endgültige Formel" (Übersetzung Ignispedia).

    1 71
  2. Ignispedia-Artikel Gallikanismus (15.-19. Jahrhundert) (PUBLISHED): Ereigniserzählung (Pragmatische Sanktion von Bourges 1438, Konkordat von Bologna 1516, Regalie, Versammlung von 1681-1682, Zivilkonstitution 1790, Konkordat von 1801, I. Vatikanum 1870). Der vorliegende Artikel behält nur das lehrmäßige Minimum.

    2 7 26 49 60
  3. A. Dégert, „Gallicanism", zitiert: Alexander VIII. habe „durch eine Konstitution vom 4. August 1690 als dem Heiligen Stuhl abträglich die Akte aufgehoben, die sowohl die Regalie als auch die Erklärung über die kirchliche Gewalt betrafen" (Übersetzung Ignispedia).

    3 27 72
  4. „Auctorem Fidei", The Catholic Encyclopedia, zitiert; vollständiger englischer Text verifiziert (Übersetzung der Bulle vom 28. August 1794, 85 Sätze).

    4 37 73
  5. I. Vatikanum, dogmatische Konstitution Pastor aeternus, 18. Juli 1870 (DH 3050-3075): Primat der ordentlichen, höchsten, vollen, unmittelbaren und universalen Jurisdiktion (Kap. 1-3); Unfehlbarkeit ex cathedra (Kap. 4).

    5 32 45
  6. A. Dégert, „Gallicanism", zitiert: „When that council declared [...] it dealt Gallicanism a mortal blow. Three of the four articles were directly condemned" (Übersetzung Ignispedia); und: Bei der Eröffnung des Konzils 1869 habe der Gallikanismus in Frankreich nur noch „schüchterne Verteidiger" gehabt.

    6 66 74
  7. A. Dégert, „Gallicanism", zitiert: „Here, for the first time, those ideas are organized into a system, and receive their official and definitive formula."

    8
  8. A. Dégert, „Gallicanism", zitiert: Text von Artikel 1 (der heilige Petrus und seine Nachfolger hätten Gewalt nur über das Geistliche empfangen; Könige nicht unterworfen, nicht absetzbar, Untertanen nicht vom Eid entbindbar). Deutsche Fassung Ignispedias des kanonischen Bossuet-Textes.

    9 10
  9. A. Dégert, „Gallicanism", zitiert: 1663 habe die Sorbonne „feierlich erklärt, sie erkenne keine Autorität des Papstes über die zeitliche Herrschaft des Königs an, noch seine Überlegenheit über ein allgemeines Konzil, noch die Unfehlbarkeit ohne die Zustimmung der Kirche" (Übersetzung Ignispedia).

    11
  10. A. Dégert, „Gallicanism", zitiert: Drei Tage nach der Abstimmung befiehlt der König die Eintragung der Artikel in jede Schule und theologische Fakultät; niemand könne zu den Graden zugelassen werden, ohne die Lehre in einer These verteidigt zu haben.

    12
  11. A. Dégert, „Gallicanism", zitiert: Text von Artikel 2 (Dekrete von Konstanz, Sitzungen 4 und 5, laut Erklärung „vom Heiligen Stuhl approbiert"; Zurückweisung der Meinung, sie seien unbegründet, nicht approbiert oder auf die Zeit des Schismas begrenzt). Übersetzung Ignispedia.

    13 15
  12. Ignispedia-Artikel Radikaler Konziliarismus (PUBLISHED): Haec sancta (1415), Basel und Felix V., Execrabilis (18. Januar 1460), V. Laterankonzil 11. Sitzung (19. Dezember 1516).

    14 56 57
  13. A. Dégert, „Gallicanism", zitiert: Text von Artikel 3 (Gebrauch der apostolischen Gewalt nach den Kanones geregelt; Regeln, Gewohnheiten und Verfassungen des Königreichs unverletzlich). Übersetzung Ignispedia.

    16
  14. A. Dégert, „Gallicanism", zitiert: Zu den Freiheiten gehöre, dass „es erlaubt war, [vom Papst] an ein künftiges Konzil zu appellieren oder gegen Akte der kirchlichen Gewalt den Appel comme d'abus einzulegen" (Übersetzung Ignispedia).

    17 62
  15. A. Dégert, „Gallicanism", zitiert: Die Freiheiten zählten nach Pithou (Les libertez de l'église gallicane, 1594) 83.

    18
  16. A. Dégert, „Gallicanism", zitiert: Der parlamentarische Gallikanismus „sei von den Bischöfen Frankreichs oft desavouiert worden, und etwa zwanzig von ihnen verurteilten Pierre Pithous Buch", als es 1638 von den Brüdern Dupuy neu herausgegeben wurde (Übersetzung Ignispedia).

    19
  17. A. Dégert, „Gallicanism", zitiert: Wirken Edmond Richers, des Syndikus der Sorbonne, und starkes Wiederaufleben des Gallikanismus zu Beginn des 17. Jahrhunderts nach der Ermordung Heinrichs IV.; Richer, De ecclesiastica et politica potestate, Paris, 1611.

    20
  18. A. Dégert, „Gallicanism", zitiert: Nach Marca und Bossuet bestünden die Freiheiten aus den Kanones der allgemeinen und örtlichen Konzilien und den in Frankreich rezipierten Dekretalen; Fleury: „Of all Christian countries, France has been the most careful to conserve the liberty of her Church" (zitiert).

    21
  19. A. Dégert, „Gallicanism", zitiert: Text von Artikel 4 (der Papst habe in Glaubensfragen den Hauptanteil, doch sei sein Urteil nicht unreformierbar, „sofern nicht die Zustimmung der Kirche hinzutritt"). Übersetzung Ignispedia.

    22
  20. A. Dégert, „Gallicanism", zitiert: „the papal primacy was limited [...] by the authority of the general council and that of the bishops, who alone could, by their assent, give to his decrees that infallible authority which, of themselves, they lacked".

    23
  21. Ignispedia-Artikel Gallikanismus (15.-19. Jahrhundert), Abschnitte „Die große Konfrontation: Ludwig XIV. und Innozenz XI." und „Der päpstliche Widerstand": Streit um die Regalie, Breve Paternae caritati (11. April 1682).

    24
  22. „Déclaration des Quatre articles", französischsprachige Wikipedia: Innozenz XI. verweigert den Ernannten die kanonische Institution; ab 1688 35 Diözesen ohne Inhaber; Zensur durch den Primas von Ungarn schon im Oktober 1682; Kompromiss vom September 1693 (Versprechen, die Lehre nicht länger aufzuerlegen, Entschuldigungen der Prälaten, stillschweigende Annahme der Regalie durch Innozenz XII.).

    25 29
  23. A. Dégert, „Gallicanism", zitiert: 1693 erhielten die designierten Bischöfe ihre Bullen erst, nachdem sie an Innozenz XII. ein Schreiben gerichtet hatten, das alles widerrief, was in jener Versammlung über die kirchliche Gewalt beschlossen worden war; der König selbst schrieb an den Papst (14. September 1693) und nahm das Edikt von 1682 zurück.

    28
  24. A. Dégert, „Gallicanism", zitiert: Bossuet habe die Verteidigung „auf dem Boden der Theologie und der Geschichte" in seiner Defensio declarationis geführt, „die erst 1730 das Licht sehen sollte"; mit ihr habe der Gallikanismus seine volle Entfaltung erreicht.

    30
  25. II. Vatikanum, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, § 76, 7. Dezember 1965: gerechte Autonomie der irdischen Wirklichkeiten; Zurückweisung einer Autonomie, die die politische Gemeinschaft zum Schiedsrichter in religiösen Fragen machen würde.

    31 47 69
  26. Pius VI., Auctorem fidei, Prop. VII, 28. August 1794: Der Bischof könne „nach eigenem Urteil" nichts gegen die Gewohnheiten, Exemtionen und Reservationen entscheiden „ohne Erlaubnis und Mitwirkung der höheren hierarchischen Gewalt", „führt zum Schisma und zum Umsturz des hierarchischen Regiments".

    33 41
  27. I. Vatikanum, Pastor aeternus, Kap. 4 (DH 3074): „definitiones [...] ex sese, non autem ex consensu Ecclesiae, irreformabiles esse".

    34 46
  28. A. Dégert, „Gallicanism", zitiert: Ausbreitung Mitte des 18. Jahrhunderts in den Niederlanden (Van Espen); Hontheim führe sie unter dem Pseudonym Febronius in Deutschland ein (Febronianismus, Josephinismus); das „Konzil" von Pistoia (1786) versuche, sie in Italien einzubürgern.

    35
  29. „Auctorem Fidei", The Catholic Encyclopedia, Bd. 1, New York, Robert Appleton, 1907, via newadvent: 1794 veröffentlichte Bulle, „85 aus der Synode von Pistoia gezogene Artikel katalogisiert und verurteilt".

    36
  30. Pius VI., Auctorem fidei, Prop. II, 28. August 1794: Die von Gott der Kirche gegebene Gewalt, um den Hirten mitgeteilt zu werden, „in dem Sinne, dass aus der Gemeinschaft der Gläubigen in die Hirten die Gewalt des Dienstes abgeleitet wird", häretisch. Übersetzung Ignispedia nach dem verifizierten Text.

    38
  31. Pius VI., Auctorem fidei, Prop. III, 28. August 1794: Der römische Papst als „ministerielles Haupt", das seine Gewalt nicht von Christus in Petrus, sondern von der Kirche empfängt, häretisch. Übersetzung Ignispedia nach dem verifizierten Text.

    39
  32. Pius VI., Auctorem fidei, Prop. VI, 28. August 1794: Der Bischof habe von Christus „alle zum guten Regiment seiner Diözese notwendigen Rechte" empfangen, ohne höhere Anordnungen nötig zu haben, schismatisch, oder zumindest irrig. Übersetzung Ignispedia.

    40
  33. Pius VI., Auctorem fidei, Prop. VIII, 28. August 1794: Die Rechte des Bischofs könnten „weder geändert noch gehindert" werden, mit Rückkehr zu den „ursprünglichen Rechten" nach seinem Urteil, „führt zum Schisma und zum Umsturz des hierarchischen Regiments". Übersetzung Ignispedia.

    42
  34. Pius VI., Auctorem fidei, Prop. XI, 28. August 1794: Kein Dekret, „selbst der größeren Sitze", ohne Billigung der Diözesansynode annehmbar, „falsch, aufrührerisch", „Schisma und Häresie" nährend. Übersetzung Ignispedia.

    43
  35. Pius VI., Auctorem fidei, § 10, 28. August 1794: „Möge die Stimme Petri auf seinem Stuhl niemals verstummen ..." (nach dem heiligen Petrus Chrysologus, Brief an Eutyches). Übersetzung Ignispedia nach dem verifizierten Text.

    44
  36. A. Dégert, „Gallicanism", zitiert: Die Ausbreitung sei „vom Sturm der Revolution brutal gestoppt worden, die ihm mit dem Sturz der Throne seine Hauptstütze nahm"; angesichts der Revolution sei den Bischöfen nichts geblieben, als „sich eng an den Heiligen Stuhl zu binden" (Übersetzung Ignispedia).

    48
  37. II. Vatikanum, dogmatische Konstitution Lumen Gentium, § 22, 21. November 1964: Das Bischofskollegium habe Autorität nur „simul cum capite suo Romano Pontifice et numquam sine hoc capite" (mit seinem Haupt, dem römischen Papst, und niemals ohne dieses Haupt).

    50 67 75
  38. KKK 880-887: Einsetzung des Primats, Unfehlbarkeit des Papstes ex cathedra und des Kollegiums mit seinem Haupt, religiöser Gehorsam gegenüber dem authentischen Lehramt selbst wenn nicht endgültig.

    51
  39. CIC 1983, can. 751 (vatican.va): „Schisma nennt man [...] die Verweigerung der Unterwerfung unter den Höchsten Papst oder der Gemeinschaft mit den ihm untergebenen Gliedern der Kirche."

    52 76
  40. CIC 1983, cann. 331, 333, 336 (vatican.va): Der Papst Haupt des Kollegiums, höchste und universale Gewalt; das Kollegium handelt nur mit seinem Haupt und niemals ohne es.

    53
  41. CIC 1983, can. 752 (vatican.va): religiöser Gehorsam des Verstandes und des Willens gegenüber den Lehren des Höchsten Papstes oder des Kollegiums, selbst ohne Verkündung durch einen entscheidenden Akt.

    54 68
  42. KKK 880-883: Der Papst „immerwährendes und sichtbares Prinzip" der Einheit; die Unfehlbarkeit, „mit der der göttliche Erlöser seine Kirche ausstatten wollte".

    55
  43. Pius II., Bulle Execrabilis, 18. Januar 1460: Verurteilung der Appellation vom römischen Papst an ein künftiges Konzil. Vgl. Artikel Radikaler Konziliarismus.

    58 70
  44. V. Laterankonzil, 11. Sitzung, Bulle Pastor aeternus, 19. Dezember 1516: Missbilligung der konziliaristischen Thesen. Vgl. Artikel Radikaler Konziliarismus.

    59
  45. A. Dégert, „Gallicanism", Fleury zitierend: „Of all Christian countries, France has been the most careful to conserve the liberty of her Church" (zitiert).

    61
  46. Hontheim, De statu ecclesiae et legitima potestate romani pontificis, „Bullioni", 1763, unter dem Pseudonym Justinus Febronius. Am 27. Februar 1764 in Rom von Clemens XIII. verurteilt, der den Bischöfen Deutschlands durch Breve vom 21. Mai 1764 befiehlt, das Werk verschwinden zu lassen; auf den Index gesetzt; 1778 unterzeichneter und am 15. November 1778 nach Rom übermittelter Widerruf. Eigener Artikel: Febronianismus (in Arbeit).

    63
  47. Pius VI., Breve Super soliditate, 28. November 1786: Verurteilung der febronianischen Schrift Eybels (Introductio in jus ecclesiasticum). Vgl. Artikel Gallikanismus (15.-19. Jahrhundert).

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  48. A. Dégert, „Gallicanism", zitiert: Nach dem Sturz Napoleons hätten „das Werk Lamennais', L'Avenir [...], der Einfluss Dom Guérangers" den Gallikanismus seiner Anhänger beraubt (Übersetzung Ignispedia). Joseph de Maistre, Du Pape, Lyon, 1819; Dom Guéranger, Institutions liturgiques, Paris, 1840.

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