Die Versklavung der Schwarzen — übliche Bezeichnung für den transatlantischen Sklavenhandel und die koloniale Sklaverei, die etwa 12,5 Millionen Afrikaner aus ihrer Heimat rissen — zwischen 1501 und 1866 gewaltsam nach Amerika und in die Karibik verschleppt, von denen etwa 10,7 Millionen lebend ankamen — wobei der eigentliche Handel von 1501 bis 1866 dauerte und die gesetzliche Abschaffung der Sklaverei erst 1888 in Brasilien endete — bildet den schwersten Vorwurf gegen die Geschichte der katholischen Kirche. Königreiche, die sich zum Christentum bekannten, haben dieses Verbrechen organisiert; kirchliche Einrichtungen besaßen zeitweise Sklaven; die ausdrückliche universelle päpstliche Verurteilung kam erst 1839, nach drei Jahrhunderten massenhaften Handels. Der Einwand ist berechtigt und muss offen betrachtet werden.
Doch die wirkliche Geschichte ist vielschichtiger, als es die geläufige Formel — „die Kirche hat die Sklaverei der Schwarzen erfunden und gesegnet" — vermuten lässt. Die katholische Lehre enthält seit dem heiligen Paulus Grundsätze, die jede rassische Knechtschaft moralisch unhaltbar machen. Theologen und Missionare verurteilten den Sklavenhandel schon im 16. Jahrhundert, manchmal um den Preis ihrer Freiheit. Päpste veröffentlichten Texte zugunsten der Würde versklavter Völker — manchmal früh, manchmal spät und mit begrenzter Reichweite. Das wahre Bild ist das eines tiefen Widerspruchs zwischen Lehre und Praxis, zwischen dem verkündeten Evangelium und den bedienten kolonialen Interessen.
Dieser Artikel will dieses vollständige Dossier wiedergeben: die wirklichen Fehler, ohne sie zu beschönigen, die katholischen Widerstandsstimmen, ohne sie zu idealisieren, die heutige katholische Lehre ohne jede Zweideutigkeit gegen die Sklaverei. Sein Ziel ist nicht, die Kirche reinzuwaschen, sondern die Einwände mit der Genauigkeit zu beantworten, die das Thema erfordert.
Er folgt einem Aufbau in elf Teilen: das moralische Erbe des frühen Christentums, die klassische Lehre über die Sklaverei, die schwierigen Bullen Nikolaus V., die frühen Verurteilungen (1435–1537), den Skandal des transatlantischen Handels, die katholischen Stimmen, die Nein sagten, die förmliche Verurteilung Gregors XVI. (1839), den katholischen Abolitionismus, die endgültige lehrmäßige Klärung (Zweites Vatikanum, Katechismus), die Reue Johannes Pauls II. und die Antworten auf die sechs Haupteinwände.
Die Wurzel des Problems: Wenn paulinische Freiheit auf die Trägheit der Geschichte trifft
Das Christentum des ersten Jahrhunderts erbt eine Welt, in der die Sklaverei überall praktiziert wird — Römisches Reich, Griechenland, Persien, subsaharisches Afrika, Asien. Die antike Sklaverei beruht nicht auf der Rasse, sondern auf dem Rechtsstatus, der Kriegsgefangenschaft, der Schuld oder der Geburt. Sie betrifft Weiße, Schwarze, Asiaten und Europäer. In Italien wird der Anteil der Sklaven im 1. Jahrhundert unserer Zeitrechnung in der höchsten Schätzung auf etwa ein Drittel der Bevölkerung beziffert — eine hohe Schätzung für das Kernland des Reiches, die von Historikern diskutiert wird; in den Provinzen und im Reich als Ganzem liegt der Anteil deutlich niedriger.[1]
Die entstehende Kirche führt keine soziale Revolution im institutionellen Sinn: Sie fordert nicht die sofortige Abschaffung der Sklaverei im römischen Recht. Aber sie bekräftigt zwei Grundsätze, die deren anthropologische Grundlage untergraben.
„Es gibt nicht mehr Juden und Griechen, nicht Sklaven und Freie, nicht Mann und Frau; denn ihr alle seid einer in Christus Jesus." — Heiliger Paulus, Galater 3, 28[2]
„Vielleicht wurde er dir nur deshalb für kurze Zeit entrissen, damit du ihn für ewig zurückerhältst, nicht mehr als Sklaven, sondern weit mehr als einen Sklaven, als einen überaus lieben Bruder: Das ist er in hohem Maß für mich, um wie viel mehr wird er es für dich sein, sowohl menschlich als auch im Herrn!" — Heiliger Paulus, Brief an Philemon, Verse 15–16[3]
Diese paulinischen Texte bildeten im Kontext des Römischen Reiches kein unmittelbares politisches Abschaffungsprogramm. Aber sie trugen eine Logik in sich: Wenn der Sklave ein Bruder in Christus ist, steht die Einrichtung, die ihn zur Sache macht, im Widerspruch zum christlichen Glauben. Es brauchte Jahrhunderte, bis diese Logik ihre rechtlichen und politischen Wirkungen entfaltete. Das ist das tragische Paradox der Kirchengeschichte.
Gregor von Nyssa: die älteste Verurteilung
Schon im 4. Jahrhundert geht Gregor von Nyssa (um 335–394) weiter als jeder andere in der alten christlichen Überlieferung. In seinen Homilien über Kohelet verurteilt er das Prinzip selbst des Eigentums eines Menschen an einem anderen — nicht nur die Missbräuche der Sklaverei, sondern die Einrichtung als solche:
Im Kern wirft Gregor dem Herrn vor, ein Wesen zu versklaven, dessen Natur frei und mit freiem Willen begabt ist, gegen das Gesetz Gottes zu legiferieren — und fragt ihn, welcher Preis jemals einen nach dem Bild Gottes geschaffenen Menschen aufwiegen könnte.[4]
Diese grundsätzliche Verurteilung im 4. Jahrhundert blieb ohne unmittelbare Folgen. Aber sie beweist, dass die katholische Überlieferung schon in der Antike die Mittel besaß, die Sklaverei radikal zurückzuweisen — und dass diese Zurückweisung weit älter ist als das 18. Jahrhundert der Aufklärung.
Die klassische Lehre über die Sklaverei: gerechter Krieg, Gefangenschaft und Würde
Was Thomas von Aquin lehrte — und seine Grenzen
Die mittelalterliche katholische Theologie verurteilt die Sklaverei nicht als in sich dem Naturrecht widersprechend. Der heilige Thomas von Aquin (Summa theologiae, IIa-IIae, q. 57, a. 3)[5] unterscheidet das Naturrecht — das will, dass alle Menschen frei sind — und das Völkerrecht — das heißt die Regeln, denen alle Völker untereinander folgen (lateinisch: ius gentium) —, das die Knechtschaft als Folge des gerechten Krieges zulässt. Diese Unterscheidung ist entscheidend: Thomas sagt nicht, die Sklaverei sei gut oder natürlich. Er sagt, die Knechtschaft könne kraft des gemeinsamen Rechts der Nationen unter bestimmten Umständen rechtmäßig begründet werden — namentlich für die Besiegten eines gerechten Krieges, denen man das Leben lässt, statt sie zu töten.
Diese von Aristoteles ererbte und von Augustinus angepasste Lehre[6] erlaubte es, bestimmte Formen der Gefangenschaft zu rechtfertigen. Sie hat niemals beansprucht, Folgendes zu legitimieren:
- die auf der Rasse beruhende erbliche Sklaverei
- die Gefangennahme unschuldiger Nichtkämpfer
- die völlige Entmenschlichung der in Knechtschaft versetzten Person
Die mittelalterlichen Theologen erkannten klare moralische Grenzen an: Der Herr durfte keine übermäßigen Leiden zufügen, durfte Familien nicht zu Unrecht trennen und durfte den Sklaven nicht behandeln, als wäre er Vieh.
„Sklaverei ist nicht so zu verstehen, als gäbe sie einer Person über eine andere dieselbe Macht, wie sie die Menschen über das Vieh haben." — Zusammenfassung der Lehre Kardinal Gerdils (1718–1802) durch die Catholic Encyclopedia, Art. „Slavery", 1912[7]
Augustinus: die Sünde als Ursprung der Knechtschaft
Der heilige Augustinus entwickelt in Der Gottesstaat eine Deutung der Knechtschaft als Folge der Erbsünde. Nicht die Natur des Menschen ordnet ihn zur Knechtschaft hin — denn alle sind von Natur aus frei und gleich —, sondern die Sünde hat die Herrschaftsverhältnisse in die Welt eingeführt.
Im Kern vertritt Augustinus, dass der Knechtsstand der Gerechtigkeit nach Ergebnis der Sünde ist: Der nach dem Bild Gottes geschaffene Mensch war von Natur aus nur dazu bestimmt, über die Tiere zu herrschen, nicht über den Menschen; daher lässt die Schrift das Wort Sklave erst mit Noach erscheinen, der die Schuld seines Sohnes mit dem Namen Knecht brandmarkt — ein durch die Sünde eingeführter Name, nicht durch die Natur.[8]
Für Augustinus ist die Knechtschaft ein Übel infolge der Sünde, kein natürliches Gut. Diese Lesart ließ eine lehrmäßige Tür offen: Wenn die Knechtschaft aus der Sünde kommt, müsste die christliche Nächstenliebe auf Befreiung hindrängen.
Das Problem der Anwendung
Die mittelalterliche Lehre vom gerechten Krieg als einziger Quelle einer eventuell erlaubten Knechtschaft hatte eine dramatische praktische Grenze: Sie erlaubte es den Händlern, den Menschenhandel zu rechtfertigen, indem sie sich auf fiktive afrikanische gerechte Kriege beriefen. Wenn afrikanische Herrscher ihre Kriegsgefangenen verkauften, so argumentierte man, seien diese rechtmäßig versklavt worden. Diese Rationalisierung wurde selbst dann benutzt, wenn die Vorwände des gerechten Krieges vollständig erfunden waren — was der Dominikaner Tomás de Mercado schon 1569 nachweisen wird (siehe Abschnitt VI).
Die schwierigen Bullen: Dum Diversas und Romanus Pontifex (1452–1455)
Der Kontext: Spätkreuzzug und osmanische Bedrohung
Der am häufigsten gegen die katholische Kirche erhobene Vorwurf zitiert die beiden Bullen Nikolaus V. an den König von Portugal: Dum Diversas (18. Juni 1452) und Romanus Pontifex (8. Januar 1455). Diese Texte sind echt, ihre historische Wirkung ist schwerwiegend, und es wäre unehrlich, sie zu übergehen.
Ihr Kontext ist der des Todeskampfes des christlichen Orients angesichts des osmanischen Vordringens — Konstantinopel fällt im Mai 1453, zwischen den beiden Bullen — und des Spätkreuzzugs: Das Papsttum sucht Verbündete für eine Gegenoffensive, und Portugal, in voller atlantischer Expansion und im Krieg gegen den Islam, ist einer der Hauptpartner. Nikolaus V. steht in der Logik der mittelalterlichen Kreuzzüge: Der Feind wird als Muslim oder Ungläubiger definiert, und der Krieg gegen ihn wird als gerecht dargestellt.[9]
Der genaue Wortlaut
Die Bulle Dum Diversas (18. Juni 1452) ermächtigt König Alfons V. von Portugal, die Sarazenen, die Ungläubigen und die übrigen Feinde Christi anzugreifen, gefangen zu nehmen, zu besiegen und zu unterwerfen und sie in immerwährende Knechtschaft (servitutem perpetuam) zu versetzen.[10] Romanus Pontifex (8. Januar 1455) bestätigt diese Rechte und dehnt sie auf die afrikanischen Erkundungen Portugals und die an diesen Küsten angetroffenen Völker aus.
Wie man diese Bullen ehrlich liest
Mehrere Unterscheidungen drängen sich auf — nicht um diese Texte auszulöschen, sondern um ihnen ihren genauen Sinn zu geben.
Erste Unterscheidung — das Kriterium ist religiös, nicht rassisch. Die ins Auge gefassten „Sarazenen" und „Ungläubigen" werden durch ihre militärische oder politische Gegnerschaft zum Christentum definiert, nicht durch ihre Hautfarbe. Das 15. Jahrhundert kennt noch nicht das Konzept der erblichen Rassensklaverei, das der transatlantische Handel im 16.–18. Jahrhundert institutionalisieren wird. Die Logik Nikolaus V. ist die des mittelalterlichen Kreuzzugs.
Zweite Unterscheidung — eine Nichtberufung, die Hypothese bleibt. Nach der Sekundärliteratur, die die These des Historikers John Francis Maxwell wiedergibt, wären Dum Diversas und Romanus Pontifex von den Juristen und Sklavenhändlern niemals förmlich als Rechtsgrundlage des Menschenhandels angeführt worden — die Schriften zur Rechtfertigung des Handels stützten sich auf wirtschaftliche Argumente und auf die Theorie des gerechten Krieges, nicht auf diese Bullen.[11] Da das Werk nicht Seite für Seite gegengeprüft werden konnte, bleibt diese These eine nicht belegte Hypothese: Sie kann kein Argument begründen und mindert in nichts die historische Verantwortung dieser Texte.
Dritte Unterscheidung — der innere Widerspruch. Nikolaus V. hat Sicut Dudum Eugens IV. (1435), das die Bewohner der Kanaren unter Androhung der Exkommunikation schützte, nicht widerrufen. Das Papsttum bildete also keinen lehrmäßig einheitlichen Block zugunsten des Handels.
Vierte Unterscheidung — die Tragweite des Begriffs servitus. Der lateinische Ausdruck servitutem perpetuam kann eine militärische Gefangenschaft bezeichnen und nicht notwendig die erbliche, auf die Kinder auf ewig übertragene Sklaverei, die der transatlantische Handel institutionalisieren sollte.
Diese Unterscheidungen sprechen den Text nicht frei. Sie verbieten es, ihn zum Schlussstein einer These zu machen, wonach das Papsttum den Handel mit Schwarzen theologisch begründet hätte. Das Dossier ist zweideutig — was keine Absolution ist, sondern eine notwendige Nuance für ein historisch genaues Urteil.
| Bulle | Papst | Datum | Inhalt | Problem |
|---|---|---|---|---|
| Sicut Dudum | Eugen IV. | 13. Jan. 1435 | Verbietet die Sklaverei auf den Kanaren — Exkommunikation | In der Kolonialpraxis missachtet |
| Dum Diversas | Nikolaus V. | 18. Juni 1452 | Erlaubt die Knechtschaft der „Sarazenen und Ungläubigen" | Zur Legitimierung der Expansion benutzt |
| Romanus Pontifex | Nikolaus V. | 8. Jan. 1455 | Dehnt diese Rechte auf die afrikanischen Erkundungen aus | Ebnet kolonialen Missbräuchen den Weg |
| Sublimis Deus | Paul III. | 2. Juni 1537 | Die entdeckten Völker dürfen ihrer Freiheit nicht beraubt werden | Hauptsächlich für die Indios |
| In Supremo | Gregor XVI. | 3. Dez. 1839 | Förmliche Verurteilung des Handels mit Schwarzen | Nach 3 Jahrhunderten Handel |
| In Plurimis | Leo XIII. | 5. Mai 1888 | Begründet die Verurteilung mit der Würde des Gottesbildes | Befestigt die Lehre endgültig |
Die erste Verurteilung: Sicut Dudum (1435) und Sublimis Deus (1537)
Eugen IV. und die Bewohner der Kanaren
Noch vor der Entdeckung Amerikas und dem Aufstieg des transatlantischen Handels verfasst Papst Eugen IV. (1431–1447) eine Bulle, die die erste ausdrückliche päpstliche Verurteilung der Sklaverei in der Neuzeit darstellt. Die Bulle Sicut Dudum vom 13. Januar 1435 richtet sich an die Prälaten der Kanarischen Inseln und Spaniens.
Ihr Kontext: Die Guanchen, die einheimische Bevölkerung der Kanaren, erleiden seit Beginn des 15. Jahrhunderts Überfälle spanischer und portugiesischer Sklavenjäger. Manche sind zum Christentum bekehrt worden oder stehen in der Bekehrung. Eugen IV. befiehlt ihre sofortige Freilassung und die Rückgabe ihrer Güter unter Androhung der Exkommunikation innerhalb von fünfzehn Tagen.[12]
„Wir befehlen allen und jedem einzelnen von denen, die bisher Kanarier — Männer oder Frauen — zu ihren Sklaven oder Untertanen gemacht haben oder sie noch gefangen halten oder ihrer Güter beraubt, den Kanariern, in welchem Zustand sie sich auch befinden, ihre Freiheit vollständig zurückzugeben und ihnen ihre Güter zurückzuerstatten, innerhalb von fünfzehn Tagen nach Verkündung dieses Schreibens." — Eugen IV., Sicut Dudum, 13. Januar 1435[13]
Dieser Text ist bemerkenswert: Er liegt mehrere Jahrzehnte vor dem massenhaften transatlantischen Handel. Er stellt einen naturrechtlichen Grundsatz für nichteuropäische Völker auf. Und er setzt zur Durchsetzung die stärkste Waffe der kirchlichen Autorität ein — die Exkommunikation.
Paul III. und Sublimis Deus (1537): Die entdeckten Völker sind Menschen
Im Jahr 1537 verkündet Papst Paul III. Sublimis Deus (2. Juni 1537) samt Begleitschreiben Pastorale Officium. Angesichts der durch die Eroberung Amerikas ausgelösten Debatten erklärt er, dass die Indios und alle übrigen entdeckten oder noch zu entdeckenden Völker wahre Menschen sind, fähig, den Glauben zu empfangen, und weder ihrer Freiheit noch ihrer Güter beraubt werden dürfen.[14]
„Die Indios selbst und alle übrigen Nationen, die später von den Christen entdeckt werden könnten, sind, auch wenn sie außerhalb des christlichen Glaubens leben, weder ihrer Freiheit noch des Eigentums an ihren Gütern beraubt und können es nicht sein, und dürfen nicht versklavt werden." — Paul III., Sublimis Deus, 2. Juni 1537[15]
Der Grundsatz ist in universellen Worten formuliert: „alle übrigen Nationen, die später entdeckt werden könnten". Nötige Präzisierung: Die Bulle zielt zunächst auf die Indios Amerikas; ob ihre Formel auch die deportierten Afrikaner umfasst — und den Handel mit Schwarzen schon im 16. Jahrhundert hätte verurteilen müssen — bleibt umstritten, und Rom hat diese Ausdehnung nie durchgesetzt. Wäre dieser Text auf die ab den 1540er–1600er Jahren deportierten Afrikaner buchstabengetreu angewandt worden, wäre der transatlantische Handel theologisch nicht zu rechtfertigen gewesen.[16]
Die schmerzliche Frage, die diese Chronologie aufwirft, lautet nicht: „Verfügte die Kirche über die nötigen moralischen Grundsätze?" Sie verfügte über sie — schon 1435, schon 1537. Die Frage lautet: „Warum wurden diese Grundsätze drei Jahrhunderte lang nicht systematisch auf die Afrikaner ausgedehnt und mit gleicher Kraft angewandt?" Die Antwort liegt in den kolonialen Interessen, den politischen Kompromissen und der Schwäche der päpstlichen Autorität gegenüber den katholischen weltlichen Mächten.
Der transatlantische Handel: der Skandal getaufter Nationen
16.–19. Jahrhundert: die Organisation eines Verbrechens großen Ausmaßes
Der transatlantische Handel ist die größte Zwangsverschleppung von Bevölkerungen der Menschheitsgeschichte vor dem 20. Jahrhundert. Nach der TransAtlantic Slave Trade Database — der maßgeblichen akademischen Datenbank, aufgebaut von den Historikern David Eltis, David Richardson und ihren Mitarbeitern — wurden zwischen 1501 und 1866 etwa 12,5 Millionen Afrikaner gewaltsam eingeschifft, und etwa 10,7 Millionen landeten lebend in der Neuen Welt.[17]
- Etwa 1,8 Millionen kamen bei der Überfahrt ums Leben (Middle Passage), also eine Sterblichkeit von etwa 14–15 Prozent auf See.[18]
- Die Hauptzielländer: Brasilien (5 Millionen), englischsprachige Karibik (2,7 Millionen), spanischsprachige Karibik (1,6 Millionen), englischsprachiges Nordamerika (400 000).
- Die wichtigsten Transportnationen: Portugal und Brasilien (5,8 Millionen), Großbritannien (3,3 Millionen), Spanien und Kuba (1,6 Millionen), Frankreich (1,4 Millionen).[19]
Die katholischen Mächte — Portugal, Spanien, Frankreich — organisierten also den Transport von mehr als der Hälfte des gesamten transatlantischen Handels.
Die Verantwortung der örtlichen katholischen Einrichtungen
Die Ordensgemeinschaften und der Sklavenbesitz. Die Gesellschaft Jesu besaß Plantagen mit versklavten Arbeitern in den Antillen und in Louisiana. Im Jahr 1838 verkaufte die Jesuitenprovinz von Maryland 272 Sklaven an Pflanzer in Louisiana, um die Schulden der Universität Georgetown zu tilgen — ein Fehler, den Georgetown 2016 öffentlich anerkannte.[20]
Die katholischen Herren und die Sakramente. Katholische Sklavenbesitzer konnten die Sakramente empfangen, während sie versklavte Personen ausbeuteten. Getaufte Sklaven wurden im katholischen Glauben unterwiesen und blieben doch Handelsware. Die Ortskirche hatte selten die Kraft oder den Willen, die Übereinstimmung von Lehre und gesellschaftlicher Praxis durchzusetzen.
Der Code Noir (1685). Die katholische französische Krone erlässt im März 1685 den Code Noir, ein Edikt Ludwigs XIV. zur Regelung der Sklaverei in den französischen Kolonien. Er enthält Schutzbestimmungen — Verbot, zum Christentum bekehrte Familien zu trennen, Pflicht, die Sklaven zu taufen — stellt aber das Prinzip des menschlichen Eigentums selbst nicht infrage.[21]
Was das beweist — und was es nicht beweist
Dieses Bild beweist, dass Staaten, die sich zum Katholizismus bekannten, die Hauptorganisatoren des Handels waren; dass örtliche katholische Einrichtungen zeitweise an der Sklaverei teilnahmen; dass die Universalkirche ihre eigenen Grundsätze nicht mit der nötigen Kraft durchsetzte. Diese Tatsachen sind unbestreitbar.
Dieses Bild beweist nicht, dass die katholische Kirche lehrte, die rassische Sklaverei der Schwarzen sei rechtmäßig oder gut. Es beweist, dass Katholiken im Widerspruch zu den Grundsätzen handelten, die ihr eigener Glaube enthielt. Der Fehler ist real, aber er richtet über die Menschen und Einrichtungen, die ihn begingen, nicht über das Evangelium, auf das sie sich beriefen. Das ist eine entscheidende Unterscheidung: Die Kirche kann Wahres lehren und erleben, dass ihre Glieder diese Lehre verraten — das ist eine Tragödie, keine Widerlegung.
Der Historiker David Brion Davis, der kein katholischer Apologet ist, bemerkt, dass das Christentum in die Sklavengesellschaften wachsende lehrmäßige Spannungen und moralische Widersprüche einführte, die die Einrichtung auf Dauer unhaltbar machten.[22]
Theologen, die Nein sagten: die katholischen Stimmen gegen den Handel
Antonio de Montesinos: die erste abolitionistische Predigt (1511)
Die erste bekannte katholische Stimme, die sich in Amerika öffentlich gegen die Versklavung der Indios erhob, ist die eines spanischen Dominikaners, Bruder Antonio de Montesinos, in Santo Domingo (heute Haiti). Im Dezember 1511 hält er eine Predigt, die Geschichte machen wird:
„Ich bin eine Stimme, die in der Wüste dieser Insel ruft. Hört mich mit ganzer Seele und allen Sinnen. Diese Stimme, die für euch die neueste sein wird, die ihr je gehört habt, wird euch sagen: Ihr befindet euch im Stand der Todsünde, und ihr lebt und sterbt in dieser Sünde wegen der Grausamkeit und Tyrannei, mit der ihr diese unschuldige Rasse unterdrückt. Sagt mir, mit welchem Recht, mit welcher Gerechtigkeit haltet ihr diese Indios in so grausamer und schrecklicher Knechtschaft?" — Bruder Antonio de Montesinos, O.P., Predigt am 4. Adventssonntag, Santo Domingo, Dezember 1511[23]
Diese Predigt löst einen sofortigen Skandal aus. Die Siedler beschweren sich bei König Ferdinand von Spanien. Montesinos wird nach Madrid zitiert, um sich zu rechtfertigen. Er hält an seiner Position fest. Er ist es, der Bartolomé de Las Casas für die Frage der Würde versklavter Völker wachrüttelt.
Bartolomé de Las Casas: ein vielschichtiger Weg und eine belegte Reue
Bartolomé de Las Casas (1484–1566) ist die bekannteste Gestalt der Verteidigung der Indios im spanischen Amerika. Sein Leben veranschaulicht sowohl die Möglichkeit einer radikalen moralischen Bekehrung als auch deren Langsamkeit angesichts eines noch teilweise unsichtbaren Unrechts.
Las Casas ist zunächst selbst Siedler und Besitzer indianischer Sklaven auf Kuba. Im Jahr 1514, mit 40 Jahren, bekehrt er sich zur Verteidigung der Indios, nach langer Betrachtung der Predigt des Montesinos und des 34. Kapitels des Buches Jesus Sirach. Er gibt seine Indios zurück und widmet sein Leben ihrer Verteidigung.
Der oft gegen ihn angeführte Punkt: In einer Denkschrift von 1516 an Kardinal Cisneros schlägt er — neben anderen Maßnahmen — vor, man könne den Siedlern erlauben, afrikanische Sklaven einzuführen, um die misshandelte indianische Arbeitskraft zu ersetzen. Dieser Vorschlag ist ein wirklicher Fehler. Aber Las Casas selbst hat ihn ausdrücklich anerkannt, in seiner Historia de las Indias:
„Diesen Rat, die Erlaubnis zu geben, schwarze Sklaven in diese Länder zu bringen, gab der Kleriker [Las Casas] als erster, ohne das Unrecht zu bemerken, mit dem die Portugiesen sie ergriffen und versklavten; womit er später nicht zufrieden war, da er urteilte, dass sie ungerecht und tyrannisch gefangen worden waren, denn derselbe Grund gilt für sie wie für die Indios." — Bartolomé de Las Casas, Historia de las Indias, Buch II, Kap. 129, verfasst um 1527–1561[24]
Dieses Eingeständnis des Irrtums ist ausdrücklich. Las Casas begriff schließlich, dass das Unrecht, das er für die Indios anprangerte, gleichermaßen für die Afrikaner galt. Sein Weg geht in Richtung einer immer universelleren Verurteilung der Rassensklaverei.
Tomás de Mercado: die Kritik am Afrikahandel (1569)
Der spanische Dominikaner Tomás de Mercado (gestorben 1575) veröffentlicht 1569 in Salamanca seine Tratos y contratos de mercaderes, neu aufgelegt und erweitert 1571 in Sevilla unter dem Titel Suma de tratos y contratos — die erste vollständige Lehrschrift mit einer systematischen Kritik des Negerhandels. Er analysiert den Sklavenhandel in Westafrika und kommt zu dem Schluss, dass die von den Händlern angeführten Vorwände des gerechten Krieges in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle fiktiv oder erfunden sind. Im Kern urteilt Mercado, dass die zur Rechtfertigung der Gefangennahmen behaupteten Kriege fast alle ungerecht seien, dass die Lieferanten eine regelrechte Menschenjagd betrieben und die so erlangten Gefangenen gegen alle Gerechtigkeit erlangt seien.[25]
Dieser Text ist von entscheidender Bedeutung: Er zeigt, dass ein katholischer Theologe im Herzen des spanischen Reiches, ein Jahrhundert vor der Hochphase des Handels, das Unrecht klar sah und benannte. Die Lehre vom gerechten Krieg wurde von den Händlern nicht in gutem Glauben angeführt — sie wurde instrumentalisiert.
Hinweis zur Zuschreibung — der Historiker Enrique Dussel schreibt Alonso de Montúfar (um 1489–1572), dem dominikanischen Erzbischof von Mexiko von 1551 bis 1572, einen Brief an König Philipp II. um 1560 gegen die Einfuhr von Afrikanern zu, eine Erwähnung, die die englischsprachige Literatur übernahm. Da weder der vollständige Wortlaut dieses Briefes noch ein Archiv noch eine unabhängige wissenschaftliche Studie gefunden wurden (Recherchen im Oktober 2026, ohne neues Ergebnis bis heute), kann dieser Punkt kein Argument begründen.[26]
Francisco José de Jaca und Epifanio de Moirans: die radikale Verurteilung (1681–1682)
Die beiden katholischen Theologen, die im 17. Jahrhundert am weitesten gehen, sind zwei spanische Kapuzinerbrüder. Im Jahr 1681 verfasst Francisco José de Jaca (gestorben nach 1696) seine Resolución sobre la libertad de los negros — die erste katholische Schrift, die erklärt, die Sklaverei der Afrikaner sei eine in sich sündhafte Sünde, gleich welcher Vorwand des gerechten Krieges angeführt werde. Im Jahr 1682 ergänzt Epifanio de Moirans (1644–1689) sie mit einer parallelen Schrift.[27]
Im Kern vertritt Jaca, dass die Sklaven Indiens gegen das Natur- und Gottesrecht sowie gegen das natürliche Freiheitsrecht, mit dem jeder Mensch geboren wird, versklavt worden seien.[28]
Ihr Radikalismus kostet sie die Freiheit: 1681 in Havanna von den spanischen Kolonialbehörden eingekerkert, werden sie nach Europa verbracht und lassen Rom eine Denkschrift zukommen, in der sie Papst Innozenz XI. um eine förmliche Verurteilung des Handels bitten — ohne bekannte öffentliche Antwort.[29] Dass sie schrieben und um den Preis ihrer Freiheit widerstanden, zeigt, dass das katholische Gewissen weit über die herrschende Praxis hinausgehen konnte.
Heiliger Petrus Claver: denen dienen, die man noch nicht befreien konnte
In der politischen Unmöglichkeit, den Handel sofort abzuschaffen, wählt der katalanische Jesuit Petrus Claver (1581–1654) den Weg der unmittelbaren Nächstenliebe gegenüber den Sklaven. Er widmet fünfundvierzig Jahre seines Lebens den Sklaven, die im Hafen von Cartagena de Indias (Kolumbien) ankommen, dem Haupteinlasshafen der Sklaven im spanischen Amerika.
Nach der biografischen Überlieferung, die von den meisten Lebensbeschreibungen des Heiligen übernommen wird, soll er mehr als 300 000 afrikanische Sklaven getauft haben — eine überlieferte Zahl, die kein zeitgenössisches Register bis auf den letzten prüfen lässt. Er verschaffte sich Dolmetscher, die die afrikanischen Sprachen sprachen, um mit ihnen zu sprechen. Er besuchte sie bei der Ankunft in den Sklavenschiffen und brachte ihnen Nahrung, Medizin und Würde. Er unterzeichnete seine Briefe: Petrus Claver, Aethiopum semper servus — Petrus Claver, immerwährender Diener der Äthiopier.[30]
Claver bekämpfte die Sklaverei nicht als Theologe oder Jurist. Er bekämpfte sie als Heiliger — indem er sich weigerte, diejenigen als Sachen zu betrachten, die die Gesellschaft als Ware behandelte. Er wird 1888 von Leo XIII. heiliggesprochen, der ihn zum Patron der Afrikamissionen erklärt — genau in dem Jahr, in dem derselbe Papst seine Enzyklika gegen die Sklaverei In Plurimis veröffentlicht.
Gregor XVI.: In Supremo Apostolatus (1839) — die förmliche Verurteilung
Text und Tragweite
Am 3. Dezember 1839 veröffentlicht Papst Gregor XVI. (1831–1846) das Apostolische Schreiben In Supremo Apostolatus, die erste universelle und ausdrückliche päpstliche Verurteilung des Handels mit Schwarzen — das heißt des Handels mit afrikanischen Sklaven. Nach der wiedergegebenen Lesart des Historikers John T. Noonan Jr. — Seiten nicht an der Quelle gegengeprüft, Deutung eines Autors und keine feststehende römische Tatsache — verurteile der Text den Handel, ohne die häusliche Sklaverei als solche zu verurteilen; jedenfalls ist dies die einschränkende Lesart, die versklavende Katholiken übernahmen, um zu behaupten, sie ziele nicht auf sie (siehe § Die schwierige Aufnahme).[31]
Der Text erinnert an die früheren Verurteilungen Pius II. (Schreiben vom 7. Oktober 1462 gegen die Versklavung der Neophyten der Kanaren), Pauls III. (1537), Urbans VIII. (Commissum Nobis, 1639), Benedikts XIV. (Immensa Pastorum, 1741) und spricht dann die zentrale Verurteilung aus:
„Kraft Unserer Apostolischen Autorität erklären Wir alle oben genannten Praktiken für des christlichen Namens absolut unwürdig, und mit derselben Autorität tadeln, verurteilen und verwerfen Wir sie vollumfänglich." — Gregor XVI., In Supremo Apostolatus, 3. Dezember 1839[32]
Dann formuliert er das ausdrückliche Verbot:
„Mit derselben Autorität verbieten und untersagen Wir streng jedem Geistlichen oder Laien, es sich zu erlauben, den Handel mit Schwarzen als erlaubt zu verteidigen." — Gregor XVI., In Supremo Apostolatus, 1839[33]
Die Formulierung ist ohne Zweideutigkeit: Den Handel als erlaubt zu verteidigen, ist fortan jedem Katholiken förmlich verboten.
Ein später, aber entscheidender Text
In Supremo Apostolatus erscheint 1839, nach mehr als drei Jahrhunderten transatlantischen Handels. Diese Verspätung ist berechtigterweise zu beklagen. Mehrere Faktoren erklären sie, ohne sie zu entschuldigen.
Das Papsttum des 16.–18. Jahrhunderts verfügt gegenüber den katholischen Kolonialmächten über eine stark geschwächte politische Autorität. Die iberischen Staaten hatten durch das Padroado weitreichende Rechte über ihre Missionare und Reiche erlangt — was die Wirksamkeit einer römischen Verurteilung auf die Kolonialpraxis minderte. Das Papsttum des 18. Jahrhunderts, geschwächt durch die Angriffe der Aufklärung und die Aufhebung der Jesuiten (1773), durchlebte eine Phase besonderer institutioneller Schwäche.
Aber diese Erklärungen sprechen die Verspätung nicht frei. Klare Grundsätze gab es — Sicut Dudum 1435, Sublimis Deus 1537 — und sie wurden nicht mit der nötigen Strenge angewandt. Koloniale wirtschaftliche und politische Interessen lasteten auf der Lähmung der päpstlichen Autorität. Das ist ein schwerer, belegter und unentschuldbarer Regierungsfehler.
Die schwierige Aufnahme: Katholiken, die widerstehen
Noch nach In Supremo versuchten Katholiken der amerikanischen Sklavenstaaten — namentlich im Süden der Vereinigten Staaten —, die Tragweite des Textes kleinzureden, indem sie ihn als Privatschreiben darstellten oder als nur auf den transatlantischen Handel und nicht auf die bestehende häusliche Sklaverei zielend.[34] Diese einschränkende Lesart ist schon 1840 in der Korrespondenz John Englands, Bischof von Charleston, mit der amerikanischen Regierung belegt.[35] Dieser Widerstand zeigt den Abstand zwischen Lehramt und Gläubigen — und ist eine bleibende Warnung: Eine lehrmäßige Verurteilung wirkt gesellschaftlich nur, wenn die Gewissen sie aufnehmen.
Die Antwort des Heiligen Offiziums (1866) — nach Noonans Deutung. Die Zweideutigkeit endet 1839 nicht: Nach der Deutung, die John T. Noonan Jr. von der römischen Lehre des 19. Jahrhunderts gibt — römischer Text nicht an der Quelle gegengeprüft, Deutung eines Autors und keine feststehende römische Tatsache —, soll das Heilige Offizium, aus Afrika befragt, 1866 geantwortet haben, die Knechtschaft (servitus) sei zwar unerwünscht, verstoße aber an sich nicht gegen Natur- und Gottesrecht, und habe damit die zeitgenössische Unterscheidung zwischen dem verurteilten Handel und der bestehenden häuslichen Sklaverei aufrechterhalten. Es ist diese Unterscheidung, die Noonan als den bleibenden blinden Fleck der römischen Lehre des 19. Jahrhunderts beschreibt.[36]
Leo XIII.: die Vollendung der Verurteilung (1888–1890)
Leo XIII. (1878–1903) vollendet das Werk Gregors XVI. durch zwei entscheidende Dokumente, veröffentlicht im Kontext der Abschaffung in Brasilien (dem letzten Land, das die Sklaverei 1888 gesetzlich abschaffte) und der Afrikamissionen:
- In Plurimis (5. Mai 1888), Enzyklika an die Bischöfe Brasiliens: feiert die Abschaffung und entfaltet eine Theologie der Befreiung, gegründet auf die Würde des nach dem Bild Gottes geschaffenen Menschen.[37]
- Catholicae Ecclesiae (20. November 1890): verurteilt die Sklaverei in den Afrikamissionen und ruft die Katholiken auf, an ihrer Beseitigung zu arbeiten.[38]
Der lehrmäßige Kern von In Plurimis liegt in einem einzigen Satz, der die drei Grundlagen der Menschenwürde verbindet und benennt, was die Sklaverei zu sehen verweigert:
„Und ohne die geringste Rücksicht weder auf die Gemeinsamkeit der Natur noch auf die Menschenwürde noch auf das dem Menschen eingeprägte Gottesbild kam es durch die später ausbrechenden Streitigkeiten und Kriege dazu, dass diejenigen, die sich durch Gewalt als überlegen erwiesen, die Besiegten unterwarfen." — Leo XIII., In Plurimis, 5. Mai 1888, §4[39]
Leo XIII. gründet also die Verurteilung der Sklaverei ausdrücklich auf drei zusammenlaufende Pfeiler: die Gemeinsamkeit der Natur (alle Menschen teilen eine einzige Menschheit), die Menschenwürde (jede Person trägt einen unermesslichen Wert) und das dem Menschen eingeprägte Gottesbild (die imago Dei des Buches Genesis). Das ist die katholische Lehre von der Personenwürde in ihrer dichtesten Formulierung — und sie macht die Rassensklaverei moralisch unmöglich.
Leo XIII. spricht im Übrigen Petrus Claver in demselben Jahr 1888 heilig und sendet ein klares Zeichen: Echte katholische Heiligkeit führt über den Dienst an den Opfern der Sklaverei.
- 13. Januar 1435Sicut Dudum — Eugen IV.
Erste päpstliche Verurteilung der Versklavung nichteuropäischer Völker. Die versklavten Bewohner der Kanaren müssen unter Androhung der Exkommunikation binnen fünfzehn Tagen freigelassen werden.
- 18. Juni 1452Dum Diversas — Nikolaus V.
Bulle, die Portugal ermächtigt, die „Sarazenen und Ungläubigen" in Knechtschaft zu versetzen, in der Logik des antiosmanischen Kreuzzugs. Zweideutiger und historisch schwerer Text: Die ungeprüfte Hypothese, die Händler hätten ihn nie unmittelbar angeführt (wiedergegebene These Maxwells), nimmt ihm nichts von seinem Anklagewert.
- Dezember 1511Predigt des Montesinos — Santo Domingo
Erste katholische abolitionistische Predigt in Amerika: „Mit welchem Recht haltet ihr diese Indios in so grausamer Knechtschaft?" Erschüttert den jungen Bartolomé de Las Casas, Sklavenbesitzer.
- 2. Juni 1537Sublimis Deus — Paul III.
Die entdeckten und noch zu entdeckenden Völker sind wahre Menschen und dürfen ihrer Freiheit nicht beraubt werden. Universeller Grundsatz, der gleichermaßen für die Afrikaner gelten müsste — aber nicht gelten wird.
- 1681–1682Jaca und Moirans — radikale Verurteilung
Zwei spanische Kapuziner verurteilen die Sklaverei der Afrikaner als in sich sündhaft. 1681 in Havanna eingekerkert, lassen sie Rom eine Denkschrift zukommen. Keine öffentliche Antwort Papst Innozenz XI. ist belegt.
- 3. Dezember 1839In Supremo — Gregor XVI.
Erste universelle und ausdrückliche päpstliche Verurteilung des Handels mit Schwarzen. Verbietet jedem Katholiken, ihn unter irgendeinem Vorwand als erlaubt zu verteidigen.
- 5. Mai 1888In Plurimis — Leo XIII.
Enzyklika an Brasilien zur Feier der Abschaffung, die die Verurteilung auf die Würde der nach dem Bild Gottes geschaffenen Person gründet. Gleiches Jahr: Heiligsprechung des heiligen Petrus Claver.
- 7. Dezember 1965Gaudium et Spes §27 — Zweites Vatikanum
Das Konzil zählt die Sklaverei zu den „entehrenden" Praktiken, die die Menschheit entehren und den Schöpfer beleidigen. Feierliche und universelle Verurteilung.
- 22. Februar 1992Johannes Paul II. in Gorée — Bitte um Vergebung
In der Kirche Saint-Charles von Gorée erklärt der Papst: „Von diesem afrikanischen Heiligtum des schwarzen Schmerzes flehen wir den Himmel um Vergebung an."
Der katholische Abolitionismus im 18. und 19. Jahrhundert
Katholiken, die für die Abschaffung wirkten
Die Erzählung, die die Abschaffung der Sklaverei als ausschließlich protestantische oder rationalistische Eroberung darstellt, verkennt die Geschichte. Katholiken spielten in den europäischen abolitionistischen Bewegungen des 19. Jahrhunderts eine bedeutende Rolle.
Daniel O'Connell (1775–1847), irischer katholischer Anwalt und Politiker, war einer der glühendsten Abolitionisten seiner Zeit und prangerte die amerikanische Sklaverei öffentlich an.[40]
„Das abscheulichste Verbrechen, das jemals die Menschheit befleckt hat." — Daniel O'Connell, Ansprache an die amerikanischen Abolitionisten, verlesen in Cincinnati: „the most hideous crime that has ever stained humanity"[41]
Henri Lacordaire (1802–1861), französischer Dominikaner und Wiederhersteller des Ordens in Frankreich, und Charles de Montalembert (1810–1870), herausragender Vertreter des liberalen Katholizismus, schlossen sich der 1834 gegründeten Société française pour l'abolition de l'esclavage an.[42]
Frédéric Ozanam (1813–1853), Gründer der Vinzenzkonferenzen und Seliger der katholischen Kirche, bezog die Abschaffung der Sklaverei in seine Vision einer verwandelnden katholischen Nächstenliebe ein.[43]
Kardinal Charles Lavigerie (1825–1892), Erzbischof von Algier und Gründer der Gesellschaft der Missionare von Afrika (Weiße Väter), startete 1888 eine internationale katholische Kampagne gegen die afrikanische Sklaverei, unterstützt von Leo XIII. Er hielt in Paris, London und Rom abolitionistische Predigten, die beträchtliches Aufsehen erregten.[44]
Die Trinitarier und die Mercedarier: Sklaven freikaufen
Ein oft übersehener Aspekt der katholischen Antwort auf die Sklaverei: Zwei Ordensgemeinschaften wurden eigens zum Freikauf von Sklaven gegründet.
Der Orden der Heiligsten Dreifaltigkeit (Trinitarier), 1198 vom heiligen Johannes von Matha und dem heiligen Felix von Valois gegründet, hatte als erstes Ziel den Freikauf christlicher Gefangener der Barbareskenpiraten. Der Orden Unserer Lieben Frau von der Barmherzigkeit (Mercedarier), 1218 vom heiligen Petrus Nolasco gegründet, hatte dieselbe Berufung. Diese Orden wirkten in umgekehrter Richtung des Handels: Sie zahlten für die Befreiung versklavter Menschen — auch wenn sich ihr Wirkungsfeld auf christliche Sklaven in muslimischen Gebieten beschränkte, nicht auf die nach Amerika deportierten Afrikaner.
Ludwig X. von Frankreich und der befreiende Boden (1315)
Eine bemerkenswerte und wenig bekannte Tatsache: Durch Verordnung vom Juli 1315 bietet König Ludwig X. von Frankreich den Leibeigenen die Freilassung an — aber in engen Grenzen: Der Text zielt nur auf die königliche Domäne, und die Freiheit muss freigekauft werden, wobei jeder Leibeigene mit der Krone über den von einer königlichen Kommission festgesetzten Preis (peculium) verhandelt. Die Verordnung erklärt, Frankreich sei das „Königreich der Franken" — „Franken" bedeute „Freie" — und es sei daher unziemlich, dass dort ein Leibeigener in Knechtschaft bleibe.[45] Es ist also keine allgemeine Abschaffung der Leibeigenschaft, die in Frankreich bis zum Ende des Ancien Régime fortbesteht; aber diese teilweise und freikäufliche Freilassung zeigt, dass die französische katholische Überlieferung lehrmäßige Mittel zur Befreiung der Leibeigenen enthielt.
Zweites Vatikanum und Katechismus: die endgültige Verurteilung
Gaudium et Spes §27: Liste der entehrenden Praktiken
Das Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965) formuliert in seiner Pastoralkonstitution Gaudium et Spes eine Liste von Praktiken, die die menschliche Zivilisation entehren und Gott beleidigen. Die Sklaverei steht dort ausdrücklich:
„[...] alles, was die Unversehrtheit der menschlichen Person verletzt, wie Verstümmelungen, körperliche oder seelische Folter, seelische Beeinflussung; alles, was die Würde des Menschen beleidigt, wie unmenschliche Lebensbedingungen, willkürliche Verhaftungen, Deportationen, Sklaverei, Prostitution, Mädchen- und Jugendhandel; [...] : Alle diese Praktiken und anderes Ähnliche sind in Wahrheit schändlich." — Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et Spes, §27, 7. Dezember 1965[46]
Das Wort gilt ohne Einschränkung: die Sklaverei als solche ist schändlich. Nicht bestimmte Missbräuche der Sklaverei. Nicht die übermäßig grausame Sklaverei. Die Sklaverei.
KKK §2414: die naturrechtliche Formulierung
Der Katechismus der Katholischen Kirche (1992) entfaltet die Verurteilung in naturrechtlichen Begriffen und als Sünde:
„Das siebte Gebot untersagt Akte oder Unternehmungen, die aus irgendeinem Grund, aus egoistischem oder ideologischem, kaufmännischem oder totalitärem, dazu führen, Menschen zu versklaven, ihre persönliche Würde zu missachten, sie zu kaufen, zu verkaufen und als Ware auszutauschen. Es ist eine Sünde gegen die Würde der Personen und ihre Grundrechte, sie durch Gewalt auf einen Nutzwert oder eine Profitquelle zu reduzieren. Der heilige Paulus gebot einem christlichen Herrn, seinen christlichen Sklaven zu behandeln ‚nicht mehr als Sklaven, sondern als Bruder ..., als Mensch, im Herrn' (Phlm 16)." — Katechismus der Katholischen Kirche, §2414[47]
Kein gerechter Krieg, kein Handelsvorwand, kein Unterschied von Religion oder Rasse kann eine Ausnahme rechtfertigen. Die Rassensklaverei wird als Sünde bezeichnet — nicht als bedauerlicher Missbrauch, sondern als direkte Beleidigung der Personenwürde und ihrer Grundrechte.
Johannes Paul II.: die förmliche katholische Reue
Gorée (22. Februar 1992)
Im Jahr 1992, zum 500. Jahrestag der Entdeckung Amerikas, besucht Johannes Paul II. die Insel Gorée im Senegal, symbolischen Gedenkort des transatlantischen Handels. Nach seinem Besuch des Sklavenhauses erklärt er bei seiner Begegnung mit der katholischen Gemeinde der Insel in der Kirche Saint-Charles:
„Von diesem afrikanischen Heiligtum des schwarzen Schmerzes flehen wir den Himmel um Vergebung an." — Johannes Paul II., Begegnung mit der katholischen Gemeinde von Gorée, Kirche Saint-Charles, 22. Februar 1992[48]
Es ist eine der stärksten Gesten eines Papstes gegenüber einem historischen Verbrechen. Er beschönigt nicht, relativiert nicht, verteilt die Verantwortung nicht auf mehrere Religionen. Er bittet um Vergebung.
Johannes Paul II. hatte bereits Accra (Ghana) am 8. Mai 1980 im Rahmen seiner apostolischen Afrikareise besucht, wo er die Messe feierte (Homilie auf vatican.va erhalten): Die manchmal zitierte französische Formulierung seines Wortes über die Leiden der Vorfahren konnte im offiziellen Wortlaut nicht Wort für Wort gegengeprüft werden — keiner der online gestellten Accra-Texte vom 8. Mai 1980 enthält sie —, daher wird sie hier nicht als Zitat wiedergegeben.[49]
Das Große Jubeljahr (2000): der offizielle Bußakt
Am 12. März 2000, beim Tag der Vergebung des Großen Jubeljahrs, spricht Johannes Paul II. im Namen der Kirche in der Homilie der Messe auf dem Petersplatz einen Bußakt für die im Dienst an der Wahrheit begangenen Fehler:
„Vergebung erbitten wir für die Spaltungen, die unter den Christen eingetreten sind, für die Gewalt, zu der manche von ihnen im Dienst an der Wahrheit gegriffen haben, und für die Haltung des Misstrauens und der Feindseligkeit, die manchmal gegenüber den Gläubigen anderer Religionen eingenommen wurde." — Johannes Paul II., Homilie der Messe am Tag der Vergebung, Petersplatz, 12. März 2000, §4[50]
Die theologische Bedeutung dieser Gesten
Diese Bußakte verlangen eine genaue theologische Lesart. Johannes Paul II. bekennt nicht, dass die Kirche die Sklaverei als Gut gelehrt hätte — denn das hat sie nicht getan. Er bekennt, dass Glieder der Kirche, Einrichtungen der Kirche und manchmal Vertreter der Kirche das Evangelium in ihrer Praxis verraten haben. Das ist eine wichtige, aber nicht verharmlosende Unterscheidung: Der Verrat eines Grundsatzes durch diejenigen, die sich auf ihn berufen, ist die schwerste Form falschen Zeugnisses.
Die katholische Überlieferung unterscheidet die Kirche als Leib Christi — heilig per definitionem, weil mit Christus vereint — und die sündigen Glieder, aus denen sie besteht. Diese Unterscheidung ist keine Ausrede: Sie ist die Wahrheit, die Reue erst möglich macht. Man kann nur im Namen der Kirche um Vergebung bitten, wenn die Kirche zugleich das Subjekt ist, das sündigt (in seinen Gliedern), und das Subjekt, das bereuen kann (indem es den Abstand zum Evangelium anerkennt).
Antworten auf die sechs Haupteinwände
Einwand 1 — „Nikolaus V. hat die Versklavung der Schwarzen durch Dum Diversas erlaubt"
Der ehrlich formulierte Einwand: Dum Diversas (1452) und Romanus Pontifex (1455) ermächtigen Portugal, nichtchristliche Völker in servitutem perpetuam zu versetzen. Diese Texte dienten der kolonialen Expansion und dem Handel. Wie soll man die päpstliche Verantwortung leugnen?
Antwort in fünf Punkten.
Punkt 1 — Das Kriterium ist religiös, nicht rassisch. Diese Bullen zielen nicht auf die Afrikaner als Schwarze, sondern auf die „Sarazenen und Ungläubigen" als politisch-religiöse Feinde in der Logik des Kreuzzugs. Das Konzept der erblichen, auf der Hautfarbe beruhenden Rassensklaverei existiert in der Sprache dieser Texte noch nicht.
Punkt 2 — Eine nicht belegte Nichtberufung. Nach der Sekundärliteratur, die die These des Historikers John Francis Maxwell wiedergibt — Werk nicht Seite für Seite gegengeprüft, nicht belegte Hypothese —, wären Dum Diversas und Romanus Pontifex von den Sklavenjuristen niemals förmlich als Rechtsgrundlage des Handels mit Schwarzen angeführt worden.[51] Selbst wenn diese Lesart zuträfe, minderte sie die päpstliche Verantwortung nicht: Zweideutige Texte, die kolonialen Missbräuchen den Weg ebnen, bleiben ihren Verfassern zurechenbar.
Punkt 3 — Der innere Widerspruch. Nikolaus V. hat Sicut Dudum Eugens IV. (1435) nicht widerrufen. Das Papsttum der Mitte des 15. Jahrhunderts war ideologisch nicht einheitlich zugunsten des Handels.
Punkt 4 — Die Zweideutigkeit des Begriffs. Servitutem perpetuam kann eine dauerhafte militärische Gefangenschaft bezeichnen — nicht notwendig die erbliche, auf Kindeskinder auf ewig übertragene Sklaverei, die der transatlantische Handel institutionalisieren wird.
Punkt 5 — Die lehrmäßige Kontinuität. Das Papsttum hat vor und nach Nikolaus V. Texte zugunsten der Würde versklavter Völker veröffentlicht: Eugen IV. (1435), Paul III. (1537), Urban VIII. (1639). Diese Texte sind keine Ausnahme in einer dem Handel günstigen Geschichte — sie sind die lehrmäßige Regel, der zweideutige oder missdeutete Texte widersprochen haben.
Was der Einwand an Wahrem festhält: Die ungenaue Abfassung dieser Bullen und ihr Ausbleiben einer klaren Verurteilung trugen zu einem Umfeld bei, in dem sich der Handel mehrere Jahrzehnte lang ohne ausdrücklichen päpstlichen Widerspruch entwickeln konnte. Das ist ein wirklicher kirchlicher Regierungsfehler.
Einwand 2 — „Die thomistische Lehre vom gerechten Krieg rechtfertigt den Handel"
Der Einwand: Thomas von Aquin lässt zu, dass die Besiegten eines gerechten Krieges versklavt werden. Katholische Theologen benutzten diese Lehre, um den Handel zu rechtfertigen. Es ist also eine katholische Lehre.
Antwort: Die thomistische Lehre von der gerechten Versklavung stellt Bedingungen, die der transatlantische Handel gerade nicht erfüllte.
Erstens muss der Krieg wirklich gerecht sein: Die große Mehrzahl der Gefangennahmen in Westafrika aber waren keine Gefangenen gerechter Kriege, sondern Opfer organisierter Razzien, Entführungen oder Verkäufe durch örtliche Häuptlinge. Tomás de Mercado hatte das 1569 genau nachgewiesen, gestützt auf unmittelbare Zeugnisse.[52]
Zweitens ließ die scholastische Theorie die individuelle Gefangenschaft zu — kein rassisches, auf der Hautfarbe beruhendes Erbregime, das auf Kindeskinder auf ewig übertragen wird.
Drittens sind die abweichenden Theologen schon ab dem 16. Jahrhundert zahlreich: Montesinos, Mercado, dann Jaca und Moirans im 17. Jahrhundert. Die Position war in der katholischen Welt nicht einhellig.
Der Missbrauch einer Lehre beweist nicht, dass die Lehre diesen Missbrauch erlaubte. Die fehlerhafte Argumentation, die sich auf den fiktiven gerechten Krieg berief, war eine Manipulation der Theologie, nicht ihr rechtmäßiger Ausdruck.
Einwand 3 — „Las Casas schlug vor, afrikanische Sklaven einzuführen"
Der Einwand: Las Casas, der große Verteidiger der Indios, schlug vor, Afrikaner einzuführen, um sie in der Zwangsarbeit zu ersetzen. Das beweist, dass selbst die engagiertesten Katholiken das Problem der afrikanischen Sklaverei nicht sahen.
Antwort: Die Tatsache ist real — Las Casas machte diesen Vorschlag in einer Denkschrift von 1516. Aber der Einwand lässt zwei entscheidende Elemente aus.
Erstens hat Las Casas selbst seinen Irrtum anerkannt und bereut. In seiner Historia de las Indias, verfasst um 1527–1561, schreibt er, er habe mit diesem Vorschlag Unrecht getan, aus demselben Grund, aus dem er die Versklavung der Indios verurteilt.[53] Die Reue ist belegt, ausdrücklich und spät — aber sie ist da.
Zweitens ist dieser Irrtum der eines Menschen in voller moralischer Bekehrung, dessen Gewissen noch nicht erfasst hatte, dass das Unrecht, das er für die Indios sah, gleichermaßen für die Afrikaner galt. Sein Gesamtweg geht in Richtung einer immer universelleren Verurteilung der Rassensklaverei — nicht ihrer Billigung.
Las Casas ist ein Beispiel für die Langsamkeit der sittlichen Entwicklung eines Gewissens angesichts einer teilweise unsichtbaren Unrechtsstruktur — kein Beweis dafür, dass der Katholizismus die afrikanische Sklaverei hinnahm.
Einwand 4 — „Die Ordensgemeinschaften besaßen Sklaven"
Der Einwand: Die Jesuiten in Louisiana und Maryland, Diözesen und örtliche katholische Einrichtungen besaßen Sklaven. Die Kirche war unmittelbar in das System verwickelt.
Antwort: Die Tatsache ist real und schwerwiegend. Die Universität Georgetown erkennt sie förmlich an. Ordensgemeinschaften wie die Jesuitenprovinz von Maryland verkauften Sklaven, um ihre Einrichtungen zu finanzieren. Das ist ein unmittelbarer Verrat am Evangelium durch Einrichtungen, die dessen Zeugen hätten sein sollen. Es gibt nichts zu beschönigen.
Was der Einwand jedoch hören muss: Der Fehler der Glieder einer Kirche beweist nicht, dass die Kirche lehrt, dieser Fehler sei ein Gut. Die katholische Kirche lehrt die Lehre von der Menschenwürde — was es gerade erlaubt, den Fehler als Fehler zu richten. Weil die Menschenwürde zur katholischen Lehre gehört, ist der Sklavenbesitz durch Katholiken nach ihren eigenen Grundsätzen verurteilbar. Man kann den Fehler nur im Namen der Regel richten — und die Regel war klar.
Einwand 5 — „Die Kirche verurteilte erst 1839, zu spät"
Der Einwand: In Supremo erscheint 1839, nach mehr als drei Jahrhunderten Handel. Hätte die Kirche wirklich über die nötigen moralischen Grundsätze verfügt, hätte sie weit früher verurteilt.
Antwort: Der Einwand ist teilweise berechtigt und teilweise unzutreffend.
Was berechtigt ist: Die Verspätung der ausdrücklichen universellen Verurteilung ist real und unentschuldbar. Klare Grundsätze gab es und wurden nicht mit der nötigen Strenge angewandt. Koloniale wirtschaftliche und politische Interessen lähmten die päpstliche Autorität. Das ist ein schwerer Fehler.
Was unzutreffend ist: Die Behauptung, „die Kirche habe vor 1839 nichts verurteilt", ist historisch falsch. Mehrere päpstliche Eingriffe waren In Supremo vorausgegangen: Sicut Dudum Eugens IV. (1435)[54], der Brief Pius II. an den Bischof von Rubicón (7. Oktober 1462)[55], Sublimis Deus Pauls III. (1537)[56], Commissum Nobis Urbans VIII. (22. April 1639)[57], Immensa Pastorum Benedikts XIV. an die Bischöfe Brasiliens (20. Dezember 1741)[58] — Eingriffe, die namentlich Joel Panzer in The Popes and Slavery (1996) verzeichnet.[59]
Die wahre Feststellung: Das Papsttum verfügte schon ab dem 15. Jahrhundert über die lehrmäßigen Mittel, den Handel zu verurteilen; Päpste sprachen teilweise oder begrenzte Verurteilungen aus; aber die universelle, ausdrückliche und unmittelbar an den Handel mit Afrikanern gerichtete Verurteilung kam erst 1839. Die Verspätung liegt in der Größenordnung einer durch politischen Druck kompromittierten kirchlichen Regierung — nicht einer dem Handel günstigen Lehre.
Einwand 6 — „In Supremo war nicht unfehlbar und bindet nicht"
Der Einwand: In Supremo ist keine Definition ex cathedra. Es bindet daher nicht als verpflichtende Glaubenswahrheit und kann von Katholiken bestritten werden.
Antwort: Dieser Einwand verwechselt außerordentliches unfehlbares Lehramt und ordentliches authentisches Lehramt. Die Unfehlbarkeit ist nur für feierliche Definitionen von Glaubenswahrheiten erforderlich — was die Kirche nur sehr selten vornimmt. Die große Mehrzahl der katholischen Lehre wird durch das ordentliche Lehramt übermittelt, das die Gläubigen zu religiöser Zustimmung verpflichtet, ohne förmliche Unfehlbarkeit.
In Supremo ist, indem es den Handel mit Schwarzen als natur- und gottesrechtswidrig verurteilt, mit der beständigen Lehre der Kirche über die Personenwürde übereinstimmend. Seine fehlende förmliche Unfehlbarkeit macht es nicht beliebig.
Mehr noch: Die Verurteilung der Sklaverei in Gaudium et Spes (1965) und im Katechismus der Katholischen Kirche (§2414) bildet nun eine Lehre des universellen ordentlichen Lehramts — deren theologisches Gewicht beträchtlich ist und die von keinem Katholiken guten Glaubens mehr bestritten werden kann.
Dieser Einwand der Nichtunfehlbarkeit wurde vor allem von Katholiken der amerikanischen Sklavenstaaten im 19. Jahrhundert angeführt, um ihren Widerstand gegen die päpstliche Verurteilung zu rechtfertigen. Er verrät mehr über ihre wirtschaftlichen Interessen als über die Theologie.
Weiterführend
- Die Evangelisierung der Indios Amerikas — katholische Mission, Bartolomé de Las Casas, Rechte der indigenen Völker und spanische Kolonisierung.
- Spricht die Geschichte für den Katholizismus? — Überblick über Stärken und Schwächen der Kirche in der Geschichte.
- Die Missbrauchskrise in der katholischen Kirche — Sünde der Glieder, Wahrheit der Kirche, Reformprozess.
- Der Verfall der Borgia-Päpste — Skandale der Oberhirten und Unterscheidung zwischen Menschen und Lehre.
- Außerhalb der Kirche kein Heil — Mission, universelles Heil und Menschenwürde.
- Die Kirche und die Wissenschaft — weitere große historische Anklagen gegen die katholische Kirche.
Anmerkungen und Quellen
Keith Bradley, Slavery and Society at Rome, Cambridge University Press, Cambridge, 1994, S. 12: Hohe Schätzung von 35 Prozent Sklaven für Italien zur Zeit des Augustus — Zahl, die Walter Scheidel, „Human Mobility in Roman Italy, II: The Slave Population", Journal of Roman Studies 95, 2005 („There is no such fact"), als belegte „Tatsache" zitiert und bestreitet. Die französische Ausgabe von Moses I. Finley trägt den Titel Esclavage antique et idéologie moderne, franz. Übers. Denise Fourgous, Minuit, Paris, 1979: Irrtümlich schrieb eine frühere Fassung dieser Anmerkung ihm diese Zahl mit ungeprüfter Seitenangabe zu.
1Heiliger Paulus, Galater 3, 28, Bible de Jérusalem, Cerf, Paris, 1998.
2Heiliger Paulus, Brief an Philemon, Verse 15–16, Bible de Jérusalem, Cerf, Paris, 1998.
3Gregor von Nyssa, Homilien über Kohelet, Homilie IV (zu Koh 2, 7: „Ich erwarb mir Knechte und Mägde"), griechischer Text in der Patrologia Graeca (PG), Bd. 44, Hrsg. J.-P. Migne, Paris, 1863. Deutsche Formulierung oben: Paraphrase des Verfassers, als solche ausgewiesen — keine veröffentlichte deutsche Übersetzung der Stelle konnte gegengeprüft werden. Inhalt verifiziert anhand der englischen Übersetzungen: S. Hall und R. Moriarty, Gregory of Nyssa: Homilies on Ecclesiastes, de Gruyter, Berlin, 1993 („you condemn man to slavery when his nature is free... what price did you put on rationality?") und A. Maguire, „Gregory of Nyssa – Slavery", earlychurchtexts.com (abgerufen am 4. Oktober 2026: „You are condemning to slavery human beings whose nature is free and characterised by free will... Tell me what sort of price you paid").
4Heiliger Thomas von Aquin, Summa Theologiae, IIa-IIae, q. 57, a. 3, obj. 2 (zitiert Isidor von Sevilla, Etymologien V, 4: Die Knechtschaft gehört zum ius gentium, unterschieden vom Naturrecht); Ia-IIae, q. 94, a. 5, ad 3 („die Unterscheidung der Besitztümer und die Sklaverei sind nicht von der Natur eingeführt, sondern durch die menschliche Vernunft erfunden" — deutsche Übers. des Verfassers nach dem Lateinischen „distinctio possessionum et servitus non sunt inductae a natura, sed humanitatis ratione inventae"). Referenzausgabe: Opera Omnia, Leonina, Rom, 1888–1996; englischer Text verifiziert auf newadvent.org/summa (Übers. der englischen Dominikaner).
5Heiliger Augustinus, De Civitate Dei, XIX, 15: Ursprung der Knechtschaft in der Sünde. Kritische Ausgabe: Corpus Christianorum Series Latina, Bd. XLVIII, Brepols, Turnhout, 1955.
6Kardinal Hyacinthe-Sigismond Gerdil (1718–1802), Lehre zusammengefasst in Catholic Encyclopedia, Bd. XIV, Art. „Slavery", 1912 (newadvent.org/cathen/14039a.htm): Die englische Passage wurde auf dieser Seite Wort für Wort verifiziert — „Slavery is not to be understood as conferring on one man the same power over another that men have over cattle." Deutsche Übersetzung des Verfassers nach diesem englischen Original; die Catholic Encyclopedia stellt die Formel als Zusammenfassung der Lehre Gerdils dar, nicht als Zitat aus einem seiner Werke.
7Heiliger Augustinus, Der Gottesstaat, XIX, 15 („Von der der Natur des Menschen eigenen Freiheit und der durch die Sünde eingeführten Knechtschaft"). Deutsche Formulierung oben: Paraphrase des Verfassers, als solche ausgewiesen — die Seitenangabe der deutschen Übersetzung (L. Moreau, überarb. Ausg. J.-C. Eslin, Seuil, Paris, 1994, S. 618 in der früheren Fassung) konnte nicht gegengeprüft werden. Inhalt verifiziert anhand der englischen Übersetzung von M. Dods (newadvent.org/fathers/120119.htm, geprüft am 4. Oktober 2026: „it is with justice, we believe, that the condition of slavery is the result of sin... we do not find the word slave in any part of Scripture until righteous Noah branded the sin of his son with this name") und der kritischen Ausgabe (Corpus Christianorum Series Latina, Bd. XLVIII, Brepols, Turnhout, 1955).
8John T. Noonan Jr., A Church That Can and Cannot Change, University of Notre Dame Press, Notre Dame (IN), 2005, Kap. 4 („Slavery"), S. 91–126 (Kapitel und Seitenangabe nach der Referenz zitiert, nicht Seite für Seite gegengeprüft): Analyse des spätkreuzzüglichen Kontextes von Dum Diversas und der Theorie des gerechten Krieges. Bestand und Gegenstand des Kapitels durch die Sekundärliteratur bestätigt (u. a. National Catholic Reporter, „Dissent: Lessons from slavery"); wörtliche Prüfung der Seiten steht aus.
9Nikolaus V., Bulle Dum Diversas, 18. Juni 1452, lateinischer Text in Bullarium Romanum, Turin, 1858, Bd. V, S. 348; englische Teilübersetzung in Frances G. Davenport, European Treaties bearing on the History of the United States, Carnegie Institution, Washington, 1917, Bd. I, S. 20–26.
10John Francis Maxwell, Slavery and the Catholic Church, Barry Rose Publishers, London / Anti-Slavery Society, 1975, S. 51–54 und 68–71 (Seitenangabe nach der Referenz zitiert, nicht Seite für Seite gegengeprüft): Der Verfasser soll dort vertreten, diese Bullen seien von den Händlern niemals förmlich als Rechtsgrundlage des Handels angeführt worden — hier als nicht belegte Hypothese wiedergegebene These, ohne Beweiswert. Im Kern wird Maxwells Autorität zu diesem Dossier durch Zitate in der Fachliteratur bestätigt (These des Schweigens der päpstlichen Schreiben zur Versklavung der Schwarzen; Maxwell zitiert S. 65–66 und 110–111 in universitären Arbeiten) und durch den zusammenfassenden englischsprachigen Artikel, der ihn zitiert.
11 51Eugen IV., Bulle Sicut Dudum, 13. Januar 1435, lateinischer Text und englische Übersetzung in Joel S. Panzer, The Popes and Slavery, Alba House, New York, 1996, Anhang A, S. 99–103.
12 13 54Paul III., Sublimis Deus, 2. Juni 1537, lateinischer Text in Bullarium Romanum, Turin, Bd. VI, S. 360; englische Übersetzung und Analyse in Joel S. Panzer, a. a. O., S. 40–52.
14 15 16 56David Eltis und David Richardson (Hrsg.), Atlas of the Transatlantic Slave Trade, Yale University Press, New Haven, 2010 (Spanne des Atlas: 1501–1867), S. 14–17 und Karten 1–5. Referenzschätzungen: etwa 12,5 Millionen eingeschiffte Afrikaner, etwa 10,7 Millionen lebend angelandete; letzte belegte transatlantische Fahrten 1866 (Emory-Projekt: „Between 1500 and 1866"). Ausführliche Daten auf slavevoyages.org (TransAtlantic Slave Trade Database, Emory University, 2019).
17 18 19Georgetown University, Report of the Working Group on Slavery, Memory, and Reconciliation, April 2016, Anhang I: Dokumentation des Verkaufs von 272 Sklaven 1838 durch die Jesuitenprovinz von Maryland zugunsten der Universität, S. 8–11.
20Louis Sala-Molins, Le Code Noir ou le calvaire de Canaan, PUF, Paris, 1987 (7. Aufl.), S. 31–42: Text und Analyse des Edikts vom März 1685.
21David Brion Davis, The Problem of Slavery in Western Culture, Cornell University Press, Ithaca (NY), 1966, Kap. IV („The Significance of Slavery"): die Wirkung des Christentums auf die inneren sittlichen Spannungen der Sklavengesellschaft.
22Bruder Antonio de Montesinos, O.P., Predigt am 4. Adventssonntag, Santo Domingo, Dezember 1511, Text überliefert durch Bartolomé de Las Casas, Historia de las Indias, Buch II, Kap. 14, Ausg. Agustín Millares Carlo, Fondo de Cultura Económica, México, 1951, Bd. II, S. 441–442. Deutsche Übersetzung des Verfassers, inhaltlich gegengeprüft am berühmten spanischen Text („Decid, ¿con qué derecho y con qué justicia tenéis en tan cruel y horrible servidumbre aquestos indios?") und seiner gängigen englischen Übersetzung.
23Bartolomé de Las Casas, Historia de las Indias, Buch II, Kap. 129, Ausg. Agustín Millares Carlo, Fondo de Cultura Económica, México, 1951, Bd. II, S. 501. Deutsche Übersetzung des Verfassers, gegengeprüft am spanischen Original („Este aviso, de que se diese licencia para traer esclavos negros a estas tierras, dio primero el Clérigo Las Casas, no advirtiendo la injusticia con que los portugueses los toman y hacen esclavos..."), dessen Text in der Fachliteratur wiedergegeben wird (Patristica et Mediaevalia XXXVI, 2015).
24 53Tomás de Mercado, O.P., Tratos y contratos de mercaderes y tratantes, Mathias Gast, Salamanca, 1569 (1. Aufl.); erw. Neuaufl. unter dem Titel Suma de tratos y contratos, Fernando Díaz, Sevilla, 1571, Buch II, Kap. VII. Deutsche Formulierung oben: Paraphrase des Verfassers nach der Lehre Mercados, deren spanisches Original in der Fachliteratur belegt ist („A título de guerra se mezclan ser muchas o casi todas injustas [...] andan a caza unos de otros como si fuesen venados [...] De esta manera vienen infinitos cautivos contra toda justicia", zitiert in Patristica et Mediaevalia XXXVI, 2015, Dossier „Tomás de Mercado on slavery"). Analyse in José Andrés-Gallego, La esclavitud en la América española, Encuentro, Madrid, 2005, S. 142–148.
25 52Zuschreibung nach Enrique Dussel, Historia general de la Iglesia en América Latina, Sígueme, Salamanca, 1983, Bd. I, S. 432, für einen Brief Alonso de Montúfars, O.P. an König Philipp II. von Spanien (Mexiko, um 1560). Erwähnung übernommen durch die englischsprachige Literatur: Artikel Catholic Church and slavery (Wikipedia, live geprüft am 4. Oktober 2026: „The second Archbishop of Mexico (1551–72), the Dominican Alonso de Montúfar, wrote to the king in 1560 protesting the importation of Africans, and questioning the justness of enslaving them") — ohne zitierte Primärquelle. Weder der vollständige Wortlaut des Briefes noch ein Archiv noch eine unabhängige wissenschaftliche Studie wurden gefunden: Der Haupttext enthält daher nur einen Zuschreibungshinweis, ohne argumentative Tragweite.
26Francisco José de Jaca, Resolución sobre la libertad de los negros y sus originarios, Havanna, 1681 (datiert 28. August 1681), Manuskript; Epifanio de Moirans, Siervos libres, 1682, Manuskript. Kritische Ausgabe: Miguel Anxo Pena González (Hrsg.), Resolución sobre la libertad de los negros..., CSIC, Madrid, 2002; Analyse im selben Verfasser, Francisco José de Jaca: la primera propuesta abolicionista de la esclavitud en el pensamiento hispano, Universidad Pontificia de Salamanca, Salamanca, 2003. Verhaftung 1681 in Havanna, Verbringung nach Europa und an Rom gerichtete Denkschrift: siehe auch José Tomás López García, Dos defensores de los esclavos negros en el siglo XVII (Francisco José de Jaca y Epifanio de Moirans), Caracas, 1982.
27 29Francisco José de Jaca, Resolución sobre la libertad de los negros y sus originarios, Havanna, 1681 (datiert 28. August 1681), Kap. I, Ausg. Miguel Anxo Pena González, CSIC, Madrid, 2002, S. 87. Deutsche Formulierung oben: Paraphrase des Verfassers nach der durch diese Ausgabe belegten These Jacas (die Sklaverei der Afrikaner als Sünde gegen die natürliche Freiheit aller); das Manuskript konnte nicht Wort für Wort gegengeprüft werden, der Satz wird daher nicht als wörtliches Zitat ausgegeben.
28New Advent, Catholic Encyclopedia, Bd. XI, Art. „Peter Claver", 1911, S. 763–764 (newadvent.org/cathen/11763a.htm). Heiligsprechung durch Leo XIII.: Acta Sanctae Sedis, Bd. XX, 1888, S. 393–398.
30John T. Noonan Jr., a. a. O., S. 118–123 (Seitenangabe nicht Seite für Seite gegengeprüft): Widerstände der Katholiken des Südens der Vereinigten Staaten gegen In Supremo, namentlich Argumente zur Begrenzung der Tragweite des Textes auf den bloßen transatlantischen Handel. Hier als Deutung Noonans wiedergegeben — nicht als feststehende römische Tatsache —, zumal andere Autoren (Panzer, Kelly) In Supremo als Verurteilung von Handel und Sklaverei lesen; wörtliche Prüfung der Seiten steht aus. Die Tatsache der einschränkenden Aufnahme ist unabhängig belegt (siehe folgende Anmerkung).
31 34Gregor XVI., In Supremo Apostolatus, 3. Dezember 1839, offizieller lateinischer Text in Acta Gregorii Papae XVI, Bd. II, Rom, 1901, S. 387–392; veröffentlichter und übereinstimmender englischer Text (papalencyclicals.net, New Advent, Wikipedia). Deutsche Übersetzung des Verfassers, gegengeprüft am englischen Original: „We reprove, then, by virtue of Our Apostolic Authority, all the practices abovementioned as absolutely unworthy of the Christian name."
32Gregor XVI., a. a. O. Deutsche Übersetzung des Verfassers, gegengeprüft am englischen Original: „By the same Authority We prohibit and strictly forbid any Ecclesiastic or lay person from presuming to defend as permissible this traffic in Blacks..."
33John England, Bischof von Charleston, Korrespondenz von 1840 mit der amerikanischen Regierung (Außenminister John Forsyth): Kein Papst habe die häusliche Sklaverei, wie sie in den Vereinigten Staaten bestand, verurteilt — sie ziele ihm zufolge nur auf den Handel. Siehe „Popes and slavery" (thefreelibrary.com) und „Slavery and American Catholicism" (commonplace.online); universitäre Arbeit zum Vergleich der Sklavereiverteidigungen der Bischöfe England und Lynch (academia.edu).
35Inhalt wiedergegeben und analysiert von John T. Noonan Jr., A Church That Can and Cannot Change, University of Notre Dame Press, 2005, Kap. 4: Das Heilige Offizium soll, aus Afrika befragt, 1866 geantwortet haben, die Knechtschaft (servitus) sei zwar unerwünscht, verstoße aber an sich nicht gegen Natur- oder Gottesrecht. Zusammenfassung Wort für Wort bestätigt in der Rezension von P. Joseph O'Leary (2008, josephsoleary.typepad.com, geprüft am 4. Oktober 2026: „In 1866 the Holy Office, in response to an inquiry from Africa, ruled that although slavery (servitus) was undesirable, it was not per se opposed to natural or divine law"). Römischer Text nicht an der Quelle gegengeprüft (weder genaues Datum noch afrikanischer Adressat noch identifizierter Archivbestand); hier als Deutung eines Autors dargestellt, nicht als feststehende römische Tatsache und nicht als wörtliches Zitat.
36Leo XIII., In Plurimis, Enzyklika vom 5. Mai 1888, Acta Sanctae Sedis, Bd. XX, 1888, S. 545–567; Text auf Vatican.va.
37Leo XIII., Catholicae Ecclesiae, Apostolisches Schreiben vom 20. November 1890, Acta Sanctae Sedis, Bd. XXIII, 1890, S. 257–261; Text auf Vatican.va.
38Leo XIII., In Plurimis, 5. Mai 1888, §4. Offizieller lateinischer Text auf Vatican.va (vatican.va/content/leo-xiii/en/letters/documents/hf_l-xiii_let_18880505_in-plurimis.html); Originaltext: „nulla ratione habita neque communis naturae, neque dignitatis humanae, neque divinae expressae similitudinis". Französische Übersetzung in Lettres apostoliques de S.S. Léon XIII, Bd. II, Maison de la Bonne Presse, Paris, S. 144 ff.
39Daniel O'Connell, Ansprache von Cincinnati an die amerikanischen Abolitionisten („the most hideous crime that has ever stained humanity"), bedeutendes abolitionistisches Dokument des 19. Jahrhunderts; siehe auch Oliver MacDonagh, The Hereditary Bondsman: Daniel O'Connell 1775-1829, Weidenfeld and Nicolson, London, 1988. Die frühere Zuschreibung (Rede von 1829, Anekdote der verweigerten Händedrücke) konnte nicht gegengeprüft werden und ist durch dieses belegte Stück ersetzt.
40 41Gérard Cholvy und Yves-Marie Hilaire, Histoire religieuse de la France contemporaine, Bd. I (1800–1880), Privat, Toulouse, 1985, S. 348–349: Lacordaire und Montalembert in der Société française pour l'abolition de l'esclavage.
42Gérard Cholvy, Frédéric Ozanam — Le christianisme social en actes, Fayard, Paris, 2003, S. 289–291.
43Xavier de Montclos, Lavigerie, le Saint-Siège et l'Église de 1846 à 1878, De Boccard, Paris, 1965, S. 312–318; abolitionistische Kampagne Lavigeries 1888–1890.
44Ludwig X., Édit sur l'affranchissement des serfs, Juli 1315, Text in Gustave Fagniez, Documents relatifs à l'histoire de l'industrie et du commerce en France, Picard, Paris, 1898, Bd. I, S. 132–134.
45Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et Spes, §27, Pastoralkonstitution, 7. Dezember 1965, amtliche deutsche Übersetzung.
46Katechismus der Katholischen Kirche, §2414, Libreria Editrice Vaticana / Mame, Paris, 1997.
47Johannes Paul II., Begegnung mit der katholischen Gemeinde der Insel Gorée, Kirche Saint-Charles, 22. Februar 1992, offizieller französischer Text auf Vatican.va (vatican.va/content/john-paul-ii/fr/speeches/1992/february/documents/hf_jp-ii_spe_19920222_isola-goree.html, Seite geprüft). Die am selben Tag bei der Besichtigung des Sklavenhauses gehaltene Ansprache ist davon unterschieden (vatican.va/.../hf_jp-ii_spe_19920222_maison-esclaves.html).
48Johannes Paul II., apostolische Afrikareise, Messe in Accra (Ghana), 8. Mai 1980: Homilie (offizieller französischer Text: vatican.va/content/john-paul-ii/fr/homilies/1980/documents/hf_jp-ii_hom_19800508_accra-africa.html, Seite geprüft am 4. Oktober 2026), Gebet zum Abschluss der Messe (vatican.va/content/john-paul-ii/fr/speeches/1980/may/documents/hf_jp-ii_spe_19800508_prayer-accra.html) und Ansprache an die muslimischen Vertreter am selben Tag (vatican.va/content/john-paul-ii/fr/speeches/1980/may/documents/hf_jp-ii_spe_19800508_muslim-ghana.html). Der in der früheren Fassung zitierte französische Wortlaut („Je remercie Dieu d'avoir pu méditer ici...") ist in diesen Texten unauffindbar (Volltextsuche am 4. Oktober 2026, einschließlich der Homilie von Kumasi vom 9. Mai): Weder der Ausspruch noch sein Inhalt können daher dieser Ansprache zugeschrieben werden.
49Johannes Paul II., Homilie der Messe am Tag der Vergebung, Petersplatz, 12. März 2000, §4, offizieller französischer Text auf Vatican.va (vatican.va/content/john-paul-ii/fr/homilies/2000/documents/hf_jp-ii_hom_20000312_pardon.html, Seite geprüft und in Sitzung Wort für Wort abgeschrieben). Die frühere Formulierung in Anführungszeichen vermischte Paraphrase („défiance", „adeptes") und einen nicht gegengeprüften zweiten Satz: Sie ist durch den amtlichen Wortlaut ersetzt; diese Homilie nennt weder den Handel noch die Rassendiskriminierung namentlich.
50Pius II., Schreiben vom 7. Oktober 1462 an den Bischof von Rubicón (Kanaren), an die Christen, die Neophyten versklavten: ernste Warnungen, berichtet von Leo XIII. selbst in In Plurimis (5. Mai 1888) und übernommen von EWTN („Condemning Slave Trade", origin.ewtn.com, geprüft am 4. Oktober 2026: „sent on October 7, 1462, to a Bishop who was leaving for that country, a Letter [...] addresses grave warnings with regard to Christians who should reduce neophytes to slavery").
55Urban VIII., Commissum Nobis, 22. April 1639: verbietet, die Bewohner West- und Südindiens zu versklaven. Lehramtsreihe erinnert in Querida Amazonia (Anm. 148: „URBAN VIII, Bull Commissum Nobis (22 April 1639)") und bestätigt durch die Literatur (Catholic Stand, Schambeck).
57Benedikt XIV., Immensa Pastorum (Principis) an die Bischöfe Brasiliens, 20. Dezember 1741: bekräftigt, dass die Strafe der Exkommunikation diejenigen trifft, die Indios versklaven. Lehramtsreihe erinnert in Querida Amazonia (Anm. 148: „BENEDICT XIV, Bull Immensa Pastorum Principis to the Bishops of Brazil (20 December 1741)").
58Joel S. Panzer, The Popes and Slavery, Alba House, New York, 1996: verzeichnet und analysiert die päpstlichen Eingriffe gegen die Sklaverei von 1435 bis 1888, mit vollständigen Texten im Anhang (Werk vorgestellt auf EWTN, „The Popes and Slavery", geprüft am 4. Oktober 2026). Da die genaue Zahl im Werk nicht Seite für Seite nachgezählt werden konnte, wird hier keine Zahl übernommen: Jede im Haupttext zitierte Bulle ist durch ihre eigene Referenz oben belegt.
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